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und gekleidet wurde. Eines dieser drei Kinder, einen Knaben, nahm der Abt eine Zeit lang in die von ihm errichtete, nachher zu besprechende Schule auf. Die andern beiden Kinder, Töchter, verheiratheten sich so ärmlich, daß sie gleich bei ihrer Verehelichung vom Kloster mit Geld und Kleidern unterstützt werden mußten. Nachdem der Abt resignirt und sich nach Ansbach zurückgezogen hatte, nahm er seine verwittwete Schwester zu sich. Diese machte nach dem Tode des Abts in sehr zudringlicher Weise Anspruch auf dessen Nachlaß, wurde aber mit ihrem Begehren abgewiesen. Sie ließ jedoch nicht ab, bei den Klosterbehörden und beim Markgrafen zu petitioniren und brachte es dahin, daß ihr ein alljährliches Reichniß von 6 fl. aus der Klosterkasse bewilligt wurde.

Seine höheren Studien machte unser Abt in Heidelberg, wo er 1515 Baccalaureus und 1521 Doktor der Theologie wurde. Daß er während seines Aufenthalts daselbst auftragsgemäß dort das alte St. Jakobskollegium verkaufte und ein geräumigeres Lokal für die in Heidelberg studirenden heilsbronner Mönche acquirirte, ist beim vorigen Abt berichtet worden. Die fünf Jahre zwischen seinen beiden Promotionen brachte er in Heilsbronn zu; er scheint daher mit Luther, welcher in dieser Zwischenzeit (1517) in Heidelberg war, nicht persönlich bekannt geworden zu sein. Aber genau kannte er Luthers Lehren und Schriften; ebenso die Bibel und die Kirchenväter. Er sprach sich mit Wärme und entschieden für die Nothwendigkeit einer Reformation in Luthers Sinn aus. Wir haben ihn, da er noch Prior war, beim vorigen Abt als Verfasser des Gutachtens über die vom Markgrafen Kasimir vorgelegten 23 Artikel kennen gelernt. Er stimmte mit Luther überein in der Lehre über die Rechtfertigung allein durch den Glauben, über den freien Willen, über den Abendmahlskelch, über Ablaß, Cölibat, Anrufen der Heiligen, verbotene Speisen und Unfehlbarkeit des Papstes. Dagegen hielt er es nicht für unstatthaft, ein sichtbares Oberhaupt der Kirche, die lateinische Messe, die Todtenmesse, die Ohrenbeichte und die Frohnleichnamsfeier beizubehalten. Er verwaltete nebst dem Bursarius, dem Richter

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 317. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/333&oldid=- (Version vom 1.8.2018)