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Hausordnung vor. Nach derselben sollte im Viehhofe Einer der beiden Hirten abgeschafft werden, auch der Hirtenbube; eben so von den beiden Müllern und Bäckern je Einer; ingleichen der Thorwart, dessen Dienst der in der Küche verwendete Laienbruder Konrad mitversehen könne etc. etc. Darauf stellten die Administratoren dem Markgrafen vor, daß die Einhaltung dieser Hausordnung unmöglich, die Beibehaltung des bezeichneten Personals durchaus nöthig sei, wie der in Ansbach weilende Abt Wenk bezeugen könne. Ohne markgräfliche Genehmigung durften die Administratoren keinen Stecken Holz abreichen, ihrem Knecht Dotzer kein Winterkleid schaffen. Kasimir hatte „alle vorhandene Wehr an Harnisch, Haken, Handbüchsen, Armbrusten, Hellebarden, auch etliche lederne Löscheimer“ aus dem Kloster nach Ansbach bringen lassen. Im November baten die Administratoren: „da der Aufruhr einigermassen gestillt und in Heilsbronn vom Markgrafen eine Ordnung aufgerichtet sei, so möchten wenigstens einige Puchsen und Hellebarden zurückgegeben werden, besonders aber die Feuereimer, wegen möglicher Aufläufe im Kloster oder im Wirthshause, und wegen möglicher Feuersnoth im nahen Winter.“ Da keine Antwort erfolgte, so wendeten sich die Administratoren an unsern in Ansbach weilenden Abt mit der Bitte, das Petitum bei der markgräflichen Kanzlei in Erinnerung zu bringen.

Wie sich während der einjährigen Abwesenheit unseres Abts Alles im Kloster dem unumschränkten markgräflichen Willen fügen mußte, erhellt aus zwei im Namen Kasimirs und seines Bruders Georg am 25. August und 21. September 1525 erlassenen Verordnungen. In der ersten hieß es: „Nachdem die durchlauchtigen Fürsten, Herr Kasimir und Herr Georg, das Kloster Heilsbronn und andere Klöster und Stifter in diesen Läuften aus redlichen guten Ursachen zu ihren Handen eingenommen und noch inne haben, auch bis auf fernere Handlung künftigen Reichstags in Händen zu behalten gedenken, ist ihrer fürstlich Gnaden Gemüth und Meinung, daß es bis künftige Ostern in Heilsbronn gehalten werde, wie folgt: Alle Conventuales, so noch im Kloster sind, sollen darin bleiben, und diejenigen, so jüngst mit Erlaubniß

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/308&oldid=- (Version vom 31.7.2018)