Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. 28. Heft

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Titel: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. 28. Heft.
Untertitel: erschienen in der Reihe: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens
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Erscheinungsdatum: 1920
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Drucker: Buch- und Akzidenzdruckerei Wagner & Humann.
Erscheinungsort: Dresden
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Mitteilungen
des
Vereins
für Geschichte Dresdens.

28. Heft.



Dresden 1920
Buch- und Akzidenzdruckerei Wagner & Humann.
[Inhalt]
Inhalt.


Geh. Hofrat Universitätsprof. Dr. W. Stieda, Leipzig.
Die Kontinentalsperre in Dresden
Seite 1
     Beilagen " 20    
    
    

    
    
Geh. Regierungsrat Dr. H. Ermisch, Dresden.
Dresden und die Hussitenkriege
Seite 41    
     Anmerkungen " 75


[1]

Die Kontinentalsperre in Dresden.
Von Professor Dr. Wilhelm Stieda, Leipzig.

Am 25. November 1806 gelangte das denkwürdige Dekret Napoleons vom 16. Oktober desselben Jahres, das die Beschlagnahme englischer Waren verfügte, auf dem Rathause in Dresden zur Kenntnis des versammelten Senats. Dienstbeflissen wurde sofort beschlossen, von seinem Inhalte die Ältesten der Handelsinnung[1] sowie derjenigen Innungen, deren Mitglieder nach der Natur ihrer Hantierungen sich mit dem Verkaufe englischer Waren befaßten, insbesondere der Gold- und Silberarbeiter, der Uhrmacher und der Nadler schleunigst zu benachrichtigen. So eilig hatte man es, daß die Älterleute dieser Vereinigungen citissime auf das Rathaus befohlen wurden. Der Aufforderung leisteten pflichtschuldigst Folge und erschienen von den Kaufleuten die Herren Karl Gottlieb Ehrenreich Noeller und Johann Friedrich Francke, von den Goldarbeitern die Herren Christian Friedrich Giesel und Christian Heinrich Roßbach, von den Nadlern Herr Karl Gottlieb Unruh, von den mit Galanterie-, Stahl- und anderen Nadlerwaren handelnden Kaufleuten die Herren Johann Samuel Claus, Johann August Künzel, Friedrich Christian Greßner und Johann Michael Kreßner. Nachdem auf der Kommissionsstube den Anwesenden das kaiserliche Dekret mitgeteilt worden war[2], stellte man zunächst fest, daß englische Kaufleute, die mit englischen Waren handelten, in Dresden nicht anzutreffen waren. Das wußte der hochwohllöbliche Magistrat schon vorher. Dagegen pflegten viele Kaufleute, so die meisten Schnittwarenhändler, die Nadler, die Kunsthändler und die mit Bijouterie- und Galanteriewaren handelnden Kaufleute stets einen gewissen Vorrat englischer Waren zu führen. Diese Persönlichkeiten sollten in einem Verzeichnis namhaft gemacht werden. Von den [2] Galanteriewarenhändlern wurden Francke und Greßner, die unbedeutende Reste englischer, zum Teil in Leipzig eingekaufter Waren in ihren Gewölben stehen hatten, aufgefordert, diese gewissenhaft und genau mit Angabe der Preise anzugeben. Man drohte ihnen, falls sie versuchen würden, ihre Waren zu verheimlichen, mit Bestrafung nach militärischen Gesetzen, also nach strengeren Bestimmungen. Binnen drei Tagen waren alle diese Verzeichnisse und Aufstellungen fertig zu machen. So lange wurde der weitere Verkauf englischer Waren eingestellt.

Am nächsten Tage erschien dann der Älteste der Uhrmacher-Innung, Johann Friedrich Schumann, und gab zu Protokoll, daß weder er noch, so viel er wisse, die anderen Mitglieder der Innung englische Waren vertrieben. Er versprach weitere Nachforschungen anzustellen und über das Ergebnis zu berichten. Der Erklärung, keine englischen Waren in ihren Läden zu haben, schlossen sich vier Juweliere und Goldarbeiter an, deren Namen tags zuvor als der Führung englischer Waren verdächtig genannt worden waren. Zu ihnen gesellte sich an demselben Nachmittag noch ein Gold- und Silberarbeiter, Karl Gottlieb Hommeyer, der ebenfalls beteuerte, keine englische Ware zu vertreiben, weder erkaufte noch Kommissionsgut.

Auf diese Weise schrumpfte das zu entwerfende Verzeichnis von vornherein zusammen. Gleichwohl hatte der Rat bald das Verzeichnis aller Kaufleute in Händen, die das Recht hatten, „mit allen Sorten Schnitt- und kurtzen Waren“ zu handeln. Bei ihnen dachte man in erster Linie an den Vertrieb von Waren englischer Herkunft. Daher schritt er jetzt zum Erlaß einer Verfügung, die, wie es scheint, um einen Tag zurückdatiert wurde, offenbar um der französischen Regierung die schleunige Willfährigkeit zu bezeugen. Sie befahl allen Kaufleuten, innerhalb dreier Tage sämtliche englische Waren, mit denen sie handelten, in einer Aufstellung unter Angabe des Preises und mit Unterscheidung derer, die sie schon bezahlt hatten, und derer die noch nicht bezahlt waren oder als bloße Kommissionsartikel gelten konnten, anzugeben. Selbst die Waren, die nach Fertigstellung des Verzeichnisses eingehen würden, sollten sie anzeigen und in der Zwischenzeit nicht berechtigt sein, die Waren fortzuschaffen oder zu verkaufen.[3] „Alle diejenigen, welche dieser Verordnung“, so schloß dieselbe, „nicht vollständigst und auf das Gewissenhafteste Genüge leisten, setzen sich selbst den unangenehmsten Folgen aus.“ Denn auch hier waren für Zuwiderhandelnde militärische Strafen ins Auge gefaßt. Daher begreift man, daß einige Kaufleute, denen die Verordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, sogleich zur Vermeidung aller Mißverständnisse bemerkten, daß sie nur mit sächsischen Land- und Fabrikwaren, nämlich Tafelzeug, Zwillich und Leinwand handelten. Sie wünschten augenscheinlich gar nicht in die amtliche Vernehmung hineingezogen zu werden. Nach den bei den [3] Akten liegenden Verzeichnissen wurde die Verordnung 70 Kaufleuten vorgelegt, die mithin im Verdachte gestanden haben müssen, herkömmlich englische Waren zu vertreiben.

Nachdem man soweit gekommen war, ließ der Rat ein Mandat drucken, am 26. November 1806[4], das sich an die Spediteure englischer Waren und sämtliche Bürger und Einwohner wandte. Auch sie wurden angewiesen, englische Waren, die, in ihren Wohnungen befindlich, nicht zum Bedarfe der Familie dienten, sondern als Gegenstände des Handels anzusehen seien, ebenfalls mit Angabe der Preise zu deklarieren. Im Einzelnen galten hierbei die gleichen Vorschriften, wie sie für die Kaufleute erlassen worden waren. Selbst diesen wurde, falls sie nicht gewissenhaft berichteten, mit der gleichen strengen militärischen Bestrafung wie den Kaufleuten gedroht.

Über Dresden hinaus, in allen Orten des Meißnischen und Erzgebirgischen Kreises das gleiche Vorgehen zu veranlassen, war der Zweck einer Proklamation, die der französische Intendant Bouvier du Molart im Anschluß an das kaiserliche aus Berlin am 21. November abgegangene Dekret veröffentlichte. Die städtischen Magistrate sollten überall Kommissionen ernennen, die die englischen Waren aufzustöbern haben würden. Unter persönlicher Verantwortung hatten diese Ausschüsse Verzeichnisse anzufertigen, in denen die englischen Waren nach ihrem Werte und mit Unterscheidung, ob sie Engländern, Fremden oder sonst neutralen Kaufleuten gehörten, einzutragen waren. Wiederholte Haussuchungen sollten in die Lage bringen, ungenaue oder falsche Angaben zu verbessern und der Handel mit den verpönten englischen Waren, bis neuere Verfügungen erlassen würden, verboten sein.[5]

Trotzdem der Magistrat in Dresden auf diese Weise von vornherein aufs ängstlichste beflissen gewesen war, den Bestimmungen des kaiserlichen Dekrets sich anzupassen, so zögerte er doch mit dem Bericht der Ergebnisse an die zuständige Behörde. Bouvier du Molart fragte daher am 2. Dezember 1806 bei dem Bürgermeister Heym an, warum die erwartete Mitteilung noch immer ausstände. Der daraufhin umgehend, am 3. Dezember, an den französischen Intendanten abgesandte Bericht zeigte an, daß ein Verzeichnis der bei Kaufleuten und Dresdner Einwohnern angetroffenen englischen Waren, „die nicht zum eigenen Gebrauch erkauft“, in zwei Exemplaren aufgestellt und von zwei Deputierten der Stadtverwaltung, „welche eine eigene bestehende Kommission für allgemeine Standangelegenheiten formiren“, daraus ein Auszug gemacht worden wäre. Das eine Exemplar wurde dem französischen Beamten übermittelt. Gleichzeitig schritt man unter Assistenz dreier vereidigter Handlungsverständiger dazu, die aufgestellten Spezifikationen durch Vergleich mit den Handelsbüchern der betreffenden Kaufleute, mit [4] Rechnungen, Frachtbriefen und ähnlichen Papieren sicher zu stellen. Die Ergebnisse dieser Prüfung würde man, da sie geraume Zeit in Anspruch nähmen, demnächst, sobald sie festständen, zur Kenntnis vorlegen. Schon nach wenigen Tagen, am 6. Dezember, wurde es möglich, auch dieses zweite Dokument als „einen geringen Beiweis unserer Dienstbeflissenheit“ der französischen Verwaltung zu überreichen. Gleichsam zur Entschuldigung über die geringen nachgewiesenen Vorräte wies der Bericht des Magistrats darauf hin, daß viele Einwohner, die „zum häuslichen Bedürfnis“ benötigten englischen Waren von auswärts bezögen, teils auf den auswärtigen Jahrmärkten von auswärtigen Kaufleuten erständen. Damit stand jedoch in Widerspruch, daß viele Dresdner Kaufleute „größten Teil ihres im ganzen geringen Vermögens“ in die Anschaffung englischer Waren gesteckt haben sollten, weil diese am meisten gegehrt würden. „Soviel es nur immer gehen kann“ wurden diese Kaufleute den „menschenfreundlichsten Rücksichten“ empfohlen.

Alle auf dem Rathause über ihre Vorräte an englischen Waren vernommenen Personen mußten einen Eid schwören, der folgenden Inhalt hatte:

Eyd.

„Ich (Friedrich Christian Kreßner) schwöre hiermit zu Gott dem Allwissenden und Gerechten diesen wahren leiblichen Eyd, daß, nachdem mir von dem hiesigen Stadt-Magistrat eine genaue Prüfung der von den hiesigen Handelsleuten eingereichten Verzeichnisse der bey ihnen befindlichen Englischen Waare, und die sorgfältigste Vergleichung dieser Verzeichnisse mit den Handelsbüchern, nicht minder die Bestimmung des wirklichen Einkaufspreises dieser Waaren übertragen worden ist, ich mich dem allen nach meinem besten Wissen und Gewissen unterziehen, mich hierbei der strengsten Wahrheit und Unpartheylichkeit, durchgehends auf das gewissenhafteste befleißigen und bey alle den mir obliegenden Vergleichungen, Angaben und Bestimmungen, nichts hinzusetzen oder verschweigen will, weder aus Freundschafft, Feindschaft, Gunst, Gabe, Geschefte, noch um anderer Ursache willen. So wahr mir Gott helfe, und sein Heil. Wort Jesus Christus, mein Erlöser.“

47 Kaufleute und 13 andere Personen wurden befragt und bei ihnen für 311764 Livre und 8 Sous englische Waren nachgewiesen. Von diesem Betrage gehörten den Engländern 27972 Livre und 18 Sous, anderen fremden aber neutralen Kaufleuten 283791 Livre und 10 Sous. Von diesen Summen behaupteten die Kaufleute noch schuldig zu sein 107011 Livre und 9 Sous, nämlich den Engländern 27972 Livre und 18 Sous und den fremden neutralen Kaufleuten 79038 Livre und 11 Sous. Völlig bezahlt waren 202877 Livre und 1 Sous, nämlich von den Dresdner Kaufleuten 197330 Livre und 16 Sous, von den anderen Einwohnern Dresdens 5546 Livre [5] und 5 Sous. Diese Beträge ergeben zusammen zwar nur den Betrag von 309888 Livre 10 Sous, während ja für 311764 Livre 8 Sous englische Waren nachgewiesen worden waren. Diese kleine Unstimmigkeit scheint keinerlei Sorge veranlaßt zu haben. In einer späteren Aufstellung ist übrigens die Summe der schon völlig bezahlten Waren auf 204336 Livre 12 Sous, die Summe der schuldig gebliebenen auf 107011 Livre 9 Sous angegeben, was die Summe insgesamt von 311348 Livre 8 Sous ausmachen und damit dem deklarierten Werte nahekommen würde.

Rechnet man zu diesem Betrage den Wert des Speditionsgutes, der auf 1630 Livre 17 Sous angegeben wird, so hätte sich der gesamte Vorrat an englischen Waren dem Werte nach auf 312980 Livre 18 Sous belaufen. Da die Nachweisung nur zwischen den Engländern und Fremden oder sonst neutralen Kaufleuten unterschied, so bleibt zweifelhaft, wieviel von dieser Summe als sächsisches Eigentum angesehen werden durfte. Indes da weiter die Frage folgte, wieviel bezahlt, wieviel schuldig geblieben, wird man vielleicht annehmen dürfen, daß alle Waren den Dresdnern gehörten und diese aus Klugheit, das besonders hervortreten zu lassen, nicht für zweckmäßig erachteten.

Die Kaufmannschaft in Leipzig war bei dieser Gelegenheit deutlicher gewesen, hatte freilich ungleich größere Warenmengen zu deklarieren gehabt. Nach einer bei den Akten befindlichen Aufzeichnung, für deren Richtigkeit allerdings keine Garantie geboten werden kann, stellte sich der Wert der dort vorhandenen englischen Waren wie folgt heraus:

Betrag der Englischen Waaren in Leipzig.
An Englischen Manufaktur-Waren:
Englisches Eigenthum Rth. 80389.22.6
Neutrales und Fremdes " 563597.15.0
Sächsisches " 1027974.17.6
1671957.07
An englischem Garn:
Englisches Eigenthum Rth. 843.12.0
Neutrales und Fremdes " 140240.21.0
Sächsisches " 423341.01.0
564425.10
An Colonial-Waren:
Neutrales und fremdes Eigenthum Rth. 996.21.0
Sächsisches " 51048.11.0
52045.08
Total-Summe Rth. 2288428.01

Nachdem man so weit gekommen war, wurde mit dem französischen Vertreter, dem General Villemancy in Leipzig, ein Abkommen [6] getroffen.[6] Laut diesem wurde eine gewisse Pauschalsumme entrichtet und alsdann der ganze Vorrat englischer Waren wieder zu beliebiger Verwendung freigegeben. Die näheren Einzelheiten dieser Loskaufung sind in Dresden nicht bekannt. Es steht jedoch fest, daß sie in Leipzig sowohl als in Hamburg und anderen Städten in gleicher Weise durchgeführt wurde. Man sollte dieser Tatsache gegenüber zunächst glauben, daß eine solche Operation nicht im Sinne des korsischen Eroberers liegen konnte. Er hatte den Rachezug gegen die englischen Waren nicht unternommen, weil er auf eine Vergrößerung seiner Einnahmen, für die er übrigens gar nicht unempfänglich war, bedacht war, sondern um den mächtigen Staat zu schädigen. Wenn er sich dafür bezahlen ließ, daß der Vertrieb englischer Waren nach wie vor vor sich gehen konnte, mußte der Hauptzweck vereitelt werden. Ich nehme an, daß für seine Entschließungen nicht so sehr der Wunsch maßgebend wurde, sich den durch die Konfiskation hart betroffenen deutschen Kaufleuten gegenüber entgegenkommend zu erweisen, sondern die Erwägung, daß sein Plan sich doch nur unvollkommen durchführen ließe und daher sich empfehle, wenigstens fiskalische Vorteile zu genießen.

Mit diesem Freikauf schien die Verfolgung der englischen Waren zunächst aufgehört zu haben. Wenigstens enthalten die Akten des Rats in Dresden über die Vorkommnisse der folgenden drei Jahre keine Mitteilungen. Aber die Sache lag wohl anders.

Die seither in Dresden geschehenen Schritte hatten der Verwirklichung des im kaiserlichen Dekret vom 16. Oktober 1806 ausgesprochenen Gedankens gedient, nämlich, daß alle englischen Waren, die sich in den Städten des Nordens befanden, der französischen Armee gehörten. Vielleicht war deshalb so peinlich unterschieden worden zwischen dem, was bezahlt war, mithin den deutschen Kaufleuten gehörte, und dem, was noch unbezahlt war, mithin als Eigentum der Engländer angesprochen werden konnte. Dann kam man erst in weiterer Verfolgung der Anregung zu dem Dekret vom 21. November 1806, das den Handel mit England streng verbot und damit die eigentliche Kontinentalsperre verhängte. An dieses schlossen sich die Mailänder Dekrete vom 23. November und 17. Dezember 1807, die eine Verschärfung der Lage bedeuteten. Und als diese nichts verschlugen, sondern vielmehr der Schmuggel ungeheuerlich zunahm, erschien im Jahre 1810 am 23. Juli das Dekret von Antwerpen und am 10. August der Tarif von Trianon. Der letztere belegte die wichtigsten Kolonialprodukte, die seewärts einkamen, mit genauen und hohen Zöllen. Er sollte nicht nur für Frankreich im engeren Sinne gelten, sondern wurde am 11. September von Frankfurt a. M. aus sämtlichen deutschen Fürsten zur Beachtung mitgeteilt. In einer in Pillnitz mit seinen Ministern gehaltenen Konferenz hatte König Friedrich August am 24. September sich dahin aussprechen müssen, [7] daß er als Mitglied des Rheinbundes dem Antrag der Franzosen zu willfahren schuldig wäre. Daher wurde am 1. Oktober 1810 ein Patent erlassen, das diesen Entschluß der Öffentlichkeit kundgab und den Beginn der neuen Auslagen auf den achten Tag des laufenden Monats ansetzte. Zu seiner Erläuterung erging am 29. Oktober ein Generale an die General-Akzise-Inspektionen und ein allgemeines Patent für jedermann.[7] Die ersteren wurden angewiesen, alle englischen Fabrikwaren, die in Sachsen behufs Vertrieb eingeführt worden seien, mit Beschlag zu belegen und außer Verkehr zu stellen. Zugleich sollte durch Einsicht in die Handelsbücher und Korrespondenzen der Kaufleute festgestellt werden, von wo die Waren bezogen worden waren, ob dabei eine verbotene Handelsverbindung stattgefunden hätte und inwiefern die Gegenstände etwa als englisches Eigentum angesehen werden könnten. Demgemäß sollten die Handlungen, Gewölbe und Warenläger, die englische Fabrikate führten, versiegelt, auch heimlichen Niederlagen nachgespürt, im Betretungsfalle englische Waren diesen entnommen und in ein Depot gebracht werden. Während der Durchführung dieses Aktes durfte keine Ware, ehe sie genau besichtigt war, aus der Stadt geführt werden.

Das „Patent für jedermann“ aber verfügte, daß alle die schon vor dem 8. Oktober eingeführten englischen Waren, die zur Zeit sich noch in den Händen eines Kaufmanns befanden, d. h. noch nicht verkauft waren, ebenfalls dem neuen Zolle unterworfen werden müßten. Außerdem dehnte es die Verpflichtung zur Bezahlung eines Zolles auf alle Speditions-, Kommissions- und Transitgüter aus. Die Mengen der bis zum 8. Oktober ins Land gebrachten Kolonialwaren sollten bis zum 20. November den Behörden angezeigt werden. Der fällige Zollbetrag war bis zum 1. Januar des neuen Jahres bar zu entrichten oder durch Schuldscheine zu sichern. Damit waren jedoch diese Waren von einer Bezahlung der Generalakzise befreit, und falls eine solche schon entrichtet worden war, sollte deren Betrag auf den zu zahlenden Zoll aufgerechnet werden. Die Kommissionäre durften die bei ihnen befindlichen Waren den Akzise-Einnehmern zur Aufbewahrung übergeben, womit sie sich jeder Verantwortlichkeit ihren Kommittenten und Deponenten gegenüber entschlugen. Sollten jedoch unter den angezeigten Waren solche sein, die aus unerlaubten Verbindungen mit England herrührten, so wurden sie unbarmherzig beschlagnahmt.

Die hieran sich schließende Versieglung der Kaufmannsgewölbe und Läger rief die größte Bestürzung hervor. Man fürchtete, daß, wenn dieser Zustand längere Zeit andauern sollte, den Kaufleuten die Möglichkeit zur Fortsetzung ihrer Existenz geraubt werden und für die Waren selbst Schaden entstehen könnte. Die Älterleute der Handelsinnung führten am 1. November 1810 auf dem Rathause laute Klage darüber. Da der Handel dermalen überhaupt im Verfall [8] war, so baten sie den Rat inständigst, ihrer Not wegen vorstellig zu werden und die Erlaubnis zur Wiedereröffnung der Läden zu erwirken.

Der Rat wandte sich an das Geheime Finanzkollegium mit der Bitte, die Untersuchung darüber, welche Waren englische seien, schnell vornehmen zu lassen und nach deren Feststellung die anderen Waren wieder freizugeben. Sollte das Verkaufsverbot für die Ausschnitthandlungen geraume Zeit dauern, so würde der größte Teil der Ausschnitthändler dem vollständigen Ruin entgegengebracht werden. Der Rat schlug vor, aus den sächsischen Städten, in denen ein lebhafterer Ausschnitthandel in Tuch- und Wollwaren getrieben würde, nämlich aus Pirna, Meißen, Oschatz, Budissin, Görlitz, Plauen und Chemnitz sachverständige Kaufleute nach Dresden zu berufen und ihnen die Prüfung der Stoffe auf ihre Herkunft zu übertragen. Damit würde die Wiedereröffnung der Ausschnitthandlungen sicher beschleunigt werden.[8]

Indes war dieser Vorschlag nicht recht praktisch, da in den anderen Städten die Verhältnisse ebenso wie in Dresden lagen und die Kaufleute somit sich gar nicht entfernen konnten. Infolgedessen wies das Finanzkollegium die General-Akzise-Inspektion und den Stadtrat an[9], „einige geschickte redliche und zuverlässige Männer auszuwählen“ und ihnen unter Hinweis auf ihre Bürgerpflicht das Prüfungsgeschäft zuzumuten. Einige „geschickte und gesetzte Aktuarien“ wollte das Finanzkollegium zur Unterstützung dieser Arbeiten abordnen.

Daraufhin wurden vom Stadtrate die Kaufleute Christian Friedrich Sigmund[10], Karl August Schönherr und Johann Christoph Berger[11] ausersehen, die sofort auf der Kommissionsstube im Rathause erschienen und den Auftrag entgegennahmen. Für ihre Zeitversäumnis wurde ihnen eine Vergütung in Aussicht gestellt. Unterdessen kam ein neues königliches Reskript an die General-Akzise-Inspektion und den Stadtrat, das sanftere Töne anschlug.[12] Es sollte zunächst mit Hilfe sachverständiger Personen überhaupt der Bereich der Waren ermittelt werden, die als englische anzusprechen seien, jedenfalls auch die sogen. harten Waren den englischen Fabrikaten gleichgestellt werden. Dann aber wurde erlaubt, die Gewölbe und Warenläger, in denen man englische Waren vermutete, 48 Stunden nachdem sie versiegelt worden waren, wieder zu eröffnen, falls unterdessen das Verzeichnis der englischen Waren angefertigt worden und Vorkehrung getroffen war, daß diese nicht verkauft oder verschleppt werden würden. Im übrigen empfahl man allen Kaufleuten, in ihren Angaben zuverlässig und treu zu sein, widrigenfalls ihnen [9] Beschlagnahme der verschwiegenen und nachher als englische Waren erkannten Gegenstände angedroht wurde. Denjenigen, die verborgen gebliebene Waren zur Anzeige gebracht haben würden, wurden Denunziationsprämien versprochen. Nach einer gedruckten Verordnung des Finanzkollegiums wurde demjenigen, dessen Mitteilung über verschwiegene Waren sich bewahrheitete, der fünfte Teil des Werts der konfiszierten Gegenstände in Aussicht gestellt.[13]

Gemäß diesem Reskripte wurden die mit Schnitt- und Galanteriewaren handelnden Kaufleute, deren Läden versiegelt worden waren, an Zahl 25, auf das Rathaus gefordert und ihnen eröffnet, daß sie binnen 48 Stunden Verzeichnisse der von ihnen geführten englischen Fabrik- und Manufakturwaren aufzustellen und einzureichen hätten. Sobald dies geschehen und die nachgewiesenen englischen Waren ausgeliefert worden seien, würden ihre Gewölbe wieder geöffnet werden. Die englischen Waren würde man in ein Depot bringen, der Handel mit anderen Waren könne alsdann ungestört seinen Fortgang nehmen. Um die Empfangnahme der verbotenen Waren tunlichst rasch durchführen zu können, wurden vier Deputationen gebildet, unter dem Vorsitz je eines Senators aus je einem Aktuar und einer Anzahl Akzisoffizianten, die die Rundreise behufs Vergewisserung über die englischen Waren durch Dresden anzutreten hatten. So lange die Anfertigung des Verzeichnisses dauerte, hatte in jedem Laden ein Akzisoffiziant anwesend zu sein, um jedes unerlaubte Wegschleppen der englischen Waren zu verhindern. Jeder Deputation wurde ein bestimmter Bezirk zugewiesen. Nachmittags um 3 Uhr am 3. November 1810 begannen die Expeditionen ihre Tätigkeit, indem sie die Gewölbe entsiegelten, Schlüssel und Handlungsbücher freigaben und am Abend wieder alles versiegelten.

Es stellte sich dabei heraus, daß manche Kaufleute doch irrtümlich in den Ruf gelangt waren, mit englischen Erzeugnissen zu handeln, wie z. B. der Nadlermeister Christian August Schmid auf der großen Frauengasse. Bei Christian August Reichel in der Schloßgasse fand sich außer Tüchern und Casimir nur ein einziges Stück Manchester englischer Herkunft. Der Kaufmann Johann Gottlieb Beyer, erst seit acht Tagen etabliert, hatte noch gar keine englischen Waren anzuschaffen vermocht. Ebenso hatten die Kaufleute Urban und Johann Christian Pfefferkorn an der Lochgassen-Ecke keine englischen Fabrikate. Andere waren imstande, schon bis zum Abend 9 Uhr die gewünschten Verzeichnisse aufzustellen, weil sie über keine großen Vorräte verfügten. So z. B. Friedrich Adolf Kreßner jun. auf der Schloßgasse und Karl Christian Treuther an der Frauengassenecke.

In eine besonders schwierige Lage geriet bei diesem Vorgehen der Kaufmann Christian August Anger. Sein Warenlager bestand nämlich aus drei ererbten Lagern, die er laut vormundschaftlichen [10] Verfügungen und nach notariellen Vorschriften „taxato“ übernommen hatte, um sie zu vertreiben. Er selbst hatte mit leinenen Waren gehandelt und besaß keine Kenntnis, ob die ihm anvertrauten Waren englischen Ursprungs waren oder nicht. Infolgedessen wandte er sich[14] an den Rat und bat diesen, seinen Vorrat daraufhin prüfen zu lassen. Er wollte sein Gewissen nicht verletzen und sich nicht eines Ungehorsams gegen das „allerhöchste Anbefehlniß“ schuldig machen. Die Kaufleute Christian Friedrich Siepmann und Karl August Schönherr wurden beauftragt, diese Sichtung vorzunehmen.[15]

Außerdem wurde noch 12 „in hiesigen Buden mit Schnittwaren“ handelnden Kaufleuten befohlen, Verzeichnisse ihrer englischen Waren zu entwerfen, „ohnerachtet ihr Handel nur unbedeutend ist.“

Indes nicht nur die der englischen Textilindustrie entstammenden Erzeugnisse wurden verfolgt. Auch gegen die Kolonialwaren, die durch den englischen Handel nach Europa gebracht zu werden pflegten, richtete sich das kaiserliche Reskript. Der höhere Zoll, der von ihnen nunmehr gefordert wurde, sollte nachträglich von den in Dresden schon vorhandenen ebenfalls erhoben werden. Zu diesem Zwecke mußten Läden und Niederlagen, die diese Waren führten, gleichfalls versiegelt werden. Die darüber in den Akten enthaltenen Nachweise sind nicht deutlich. Ein Verzeichnis wies 21 Kaufleute in Dresden nach, die mit Kolonialwaren handelten, deren Niederlagen mithin am 4. und 5. November unter Siegel hatten genommen werden müssen. Diese wurden am 6. November nachmittags 4 Uhr in einer auf dem Rathause stattfindenden Versammlung belehrt, daß sie Spezifikationen der von ihnen geführten Vorräte abzugeben hätten, worauf man ihnen die Entsiegelung und freie Veräußerung und Verfügung über ihre Waren wieder glaubte in Aussicht stellen zu können. Voraussetzung für das letztere war allerdings, daß sie die Mehrbeträge an Zoll entrichtet oder genügende Sicherheit, daß sie sie bezahlen würden, gestellt hätten. In dieser Beziehung hatte man vorher sich die Zweifel, die in Bezug auf den weiteren Vertrieb von Kolonialwaren entstanden waren, beseitigen lassen. Ein königliches Reskript vom 5. November 1810 hatte verfügt, daß die Kaufleute, nachdem sie die Zölle bezahlt haben würden, über ihre Waren frei verfügen durften.

Ein zweites Verzeichnis, das die Namen von 24 Kaufleuten aufweist, nennt diejenigen, von denen keine schriftliche Deklaration gefordert worden sei. Es sind in ihm andere Persönlichkeiten als in dem Verzeichnis derer nachgewiesen, die auf das Rathaus entboten worden waren, vielleicht die Inhaber kleinerer Läden, die etwa nur neben anderer Ware auch Kolonialwaren führten. Bei sechs Namen steht am Schlusse, daß sie gar keine Kolonialwaren oder [11] sonstige englische Waren gehabt hätten. Bei einigen der namhaft gemachten handelt es sich um ganz geringe Mengen. So hatte Saxens Witwe nur ¾ Pfund Kaffee und ebensoviel Zucker. Körting hatte ¼ Pfund Zucker, zwei Lot schwarzen Pfeffer, ¼ Pfund Kaffee. Da bedurfte es freilich nicht ausführlicher schriftlicher Nachweise.

Ein drittes Verzeichnis führt endlich 37 Namen von Kaufleuten an, deren Kolonialwaren mit und ohne Spezifikation versiegelt worden waren. 15 dieser Namen stehen bereits auf der zweiten Liste. Bei sechs Namen steht „vacat“, d. h. wohl, daß sie keine Kolonialwaren führten und nur irrtümlich in den Verdacht gekommen waren oder ihr Vorrat zeitweilig ausgegangen war. Bei drei Namen steht „ohne Spezifikation“. Es waren drei Italiener: Johann Baptista Longo, Franz Sala und Chiappone, die wohl keine erheblichen Mengen an Kolonialwaren besessen haben werden. Bei den sonst in dieser Liste angegebenen Kaufleuten sind entweder gar keine Mengen angegeben und wird auf ihre Spezifikation verwiesen, oder es sind erhebliche Mengen nachgewiesen, z. B. Johann Friedrich Otto in der Seegasse: 28 Pfund Kaffee, 47 Pfund Zucker; Christian Gottlieb Schreiter am Wilsdruffer Tor: 23/8 Zentner Kaffee, 1½ Zentner Zucker; Carl Gottlieb Roeder in der Schloßgasse: 23 Pfund Kaffee, 54 Pfund Zucker.

Ein viertes Verzeichnis gibt Namen ohne irgend einen Zusatz, darunter einige von Kaufleuten, die sich in der Neustadt aufhielten, und einige, deren Namen bereits in der früheren Liste standen. Wie man diese vier Listen untereinander in Übereinstimmung bringen soll, kann nicht mehr klar gelegt werden, ist vielleicht auch gleichgültig. Die Hauptsache ist der Eindruck, daß man sich in Dresden außerordentliche Mühe gab, dem kaiserlichen Reskripte nachzuleben. Es wurde keine Anstrengung gescheut, um in gewissenhaftester Weise die Vorräte zu ermitteln.

Mit allen diesen Listen schien noch nicht genug geschehen, daher wurden am 9. November 1810 noch einmal 20 Kaufleute und Händler, jedoch nicht lauter Kolonialwarenhändler, aufs Rathaus gefordert und zu gewissenhaftester Angabe der Deklarationen ermahnt. Diejenigen, die ihre Verzeichnisse schon eingesandt hatten, wurden ersucht, ihre eigenen Angaben die man ihnen durch Vorlesen ins Gedächtnis zurückrief, nötigenfalls zu verbessern. Das geschah in so ängstlicher Weise, daß einer in der Tat in seinem Verzeichnis ein Pfund Tee nachtrug. Diejenigen, deren Deklarationen noch ausstanden, versprachen sie in kürzester Zeit zu liefern.

Über diesen Anordnungen war der königlichen Staatsregierung die Überzeugung gekommen, daß durch die Napoleonische Härte die sächsische Industrie arg beeinträchtigt werden müßte. Wenn sie, die im Begriffe war sich zu entwickeln, die Rohstoffe oder Halbfabrikate gar nicht mehr oder nur zu Preisen, die durch den Zoll stark in die Höhe getrieben worden waren, bekommen konnten, dann war eine Stockung der so vielversprechenden Anfänge nicht zu vermeiden. [12] Aus diesen Erwägungen entsprang das Patent vom 7. November 1810, laut dem das zum Fabrikgebrauch bestimmte Eigentum der Fabrikanten, Manufakturverleger und Spinner unangetastet gelassen werden sollte. Die in den Fabriken vorhandenen „Fabrikmaterialien“ sollten nicht in die abzugebenden Deklarationen hineinbezogen werden. Ihm folgte nach einigen Tagen, am 10. November das weitere Reskript, daß die Rohmaterialien, namentlich Baumwolle und Farbstoffe, den Fabriken „gegen einstweilige Notirung und Sicherstellung des darauf liegenden Imposts“ nicht vorenthalten werden durften.[16]

Wahrscheinlich bestand die Absicht, für derartige Stoffe, die zur Fabrikation unbedingt erforderlich waren, mit der Zeit niedrigere Tarifierungen durchzusetzen oder wohl gar den Zoll zu erlassen. Im Sinne Napoleons konnte indessen ein derartiges Vorgehen kaum sein, da er doch den Handel mit England unterbinden wollte. Höchstens hätte er darin willigen können, daß diese so sehr nötigen Stoffe mit Hilfe anderer Länder bezogen wurden und in solchen Fällen geringere Zölle zahlten. Davon war jedoch zunächst keine Rede.

Acht Tage darnach wurde durch ein königliches Reskript der Akzise-Inspektion in Dresden noch einmal eingeschärft, bei allen mit dem Sequester belegten englischen Kolonial- und sonstigen Waren festzustellen, ob sie aus direkter oder indirekter Verbindung mit England herrührten. Ferner unter Zuziehung Sachverständiger zu ermitteln, welche von den mit Beschlag belegten Waren zweifellos als englische Fabrikate anzusehen seien, und endlich über den gesamten Vorrat an Kolonialwaren eine zuverlässige Haupttabelle abzufassen, aus der ersichtlich würde, welche Waren Eigentum der Dresdner Kaufleute und welche Waren Speditions- und Kommissionsgut seien. Von allen nachgewiesenen Mengen sollten die Zölle berechnet werden.[17]

Die Folge des über alle diese Punkte abzustattenden Berichts war dann ein weiteres Reskript, das freilich undatiert ist, aber offenbar der Zeit nach sich den vorhergegangenen anschließt. Es erlaubte, nachdem den Kaufleuten Bescheinigungen über die bezahlten Zölle ausgehändigt worden waren, die Kolonialwaren weiter ins Ausland zu versenden. Damit war also der Durchfuhrhandel, der seither ebenfalls ins Stocken geraten war, wieder in Gang gekommen.[18]

Gleichwohl war das Verzeichnis der englischen Waren doch noch nicht ganz fehler- und einwandfrei ausgefallen. Noch immer zeigten sich Anstände und Zweifel, die durch einen erneuten Bericht der Akzise-Inspektion gehoben werden sollten. Die Regierung verlangte einen solchen am 22. November.[19] Die neue Tabelle sollte zunächst [13] nur die Waren nachweisen, die unbestritten und bewiesen als englische bezeichnet werden konnten. Weiter sollten auch die „angezweifelten englischen Waren“ eingetragen werden, unterschieden darnach, ob sie Dresdner Kaufleuten gehörten oder Speditions- und Kommissionsgut seien. Bei jeder dieser beiden Kategorien waren auseinanderzuhalten:

    1. Waren, die unter dem Rachat von 1807 begriffen gewesen,
2. Waren, die von Konfiskationen oder Prisen herrührten,
3. Waren, die aus neuerlichen Handelsverbindungen mit England stammten,
4. Waren, die auf andere Weise nach Dresden gelangt seien.

Für alle diese nach den vier Rubriken zu trennenden Waren sollte der Wert angegeben sein. Ganz besonders wurde befohlen, die Garne, sofern sie nachgewiesen englischen Ursprungs seien, derart ausführlich zu behandeln.

Demgemäß wurden nun auf dem Rathause am 24. November 1810 drei Kommissionen gebildet, je eine für eine bestimmte Branche, die sich der wenig angenehmen Aufgabe zu unterziehen hatten, die sämtlichen konfiszierten und mit Beschlag belegten englischen Waren nach den im Reskripte gegebenen Gesichtspunkten zu trennen.

Für die sogen. kurzen oder harten Waren bestand der Ausschuß aus den Kaufleuten Friedrich Christian Kreßner, Johann Samuel Klauß, Johann August Kunzel. Für die Schnittwaren wurden die mit solchen handelnden Kaufleute Kammerrat Gottlieb Benjamin Sahr, Johann Gottlieb Homilius, Benjamin Gottfried Redlich, Johann Wilhelm Stratten, Karl Christian Treutler, Christian August Reichel vorgeladen, und ihnen die betreffenden Fragen unterbreitet. Ebenso wurde am Nachmittage desselben 24. November mit den Vertretern des Kolonialwarenhandels verfahren. Siebzehn erschienene Kaufleute sollten über ihn in der angegebenen Hinsicht Auskunft erteilen.

Über die Schnittwaren ließen sich die Befragten sämtlich vernehmen, daß ihnen die englischen Stoffe nicht direkt aus England zugegangen seien. Kammerrat Sahr fügte hinzu, daß er 1806 in der Lage gewesen wäre, direkt zu beziehen, aber seitdem die direkten Beziehungen ausgesetzt hätten, die damals erhaltenen Waren längst verkauft seien. Herr Homilius erklärte, daß er die von einem englischen Handelshause bezogenen Waren in natura zurückgegeben hätte. Alle englische Ware, die noch im Besitze der genannten Herren sich befand, war ihr Eigentum und von ihnen bar bezahlt. Diejenigen Firmen, von denen sie die Waren bezogen hätten, würden sie gewiß auch schon bezahlt haben, da die englischen Kaufleute einen über zwei Monate sich erstreckenden Kredit nicht zu gewähren pflegten. Mit Kommissionsgeschäften befaßten sich die versammelten Herren überhaupt nicht. Ferner versicherten alle mit Ausnahme des Herrn Reichel, der sich erst vor 6 Wochen etabliert hatte, daß ihre Stoffe noch vor 1806 nach Dresden gelangt und [14] seitdem keine neuen dazu gekommen wären. Daraus ergab sich dann sofort, daß ihre Waren nicht aus Prisen herrühren konnten, die damals noch nicht vorgekommen waren. Nur Herr Reichel, der das bei ihm beschlagnahmte Stück Manchester auf einem Dresdner Jahrmarkte eingetauscht hatte, konnte über dessen Ursprung begreiflicherweise nichts aussagen.

Ähnlich fiel die Auskunft der mit Kolonialwaren handelnden Kaufleute aus. Sämtliche Anwesenden versicherten, daß sie seit zirka 8–10 Jahren keine Waren direkt aus England erhalten hatten, sondern aus Hamburg, Magdeburg und Leipzig zu beziehen pflegten. Sogar der direkte Bezug aus Hamburg hätte in neuerer Zeit aufgehört. Auch sie beteuerten, daß alle Waren ihnen gehörten und kein englisches Haus auf irgend eine Weise Anspruch an ihnen hätte. Zugleich lehnten auch sie ab, Kommissionsgut je eingeführt zu haben. Speditionsgut von Leipziger Häusern dagegen erklärten mehrere, nämlich Gottlob Schmidt, Christian Schubart, August Meißner, Johann Ludwig Wagner und Johann David Lüdicke, gehabt zu haben. Schubart hatte Speditionsgut auch aus einem Magdeburger Hause.

So war denn die einzuziehende Auskunft für den Dresdner Handel günstig ausgefallen und es konnten einige Reskripte erlassen werden, die eine Erleichterung der Lage des Handels herbeizuführen imstande waren. Am 30. November 1810[20] wurde der Sequester auf die Kolonialwaren und die aus dem englischen Handel herrührenden Waren wieder aufgehoben, mit Ausschluß der noch in Beschluß verbleibenden englischen Fabrikwaren. Die Kaufleute erhielten somit die von ihnen deklarierten Kolonialwaren zur freien Verfügung zurück, hatten jedoch den auf ihnen lastenden Zoll entweder sofort bar zu entrichten oder durch gute Wechsel und Obligationen sicher zu stellen. Eine Frist von 3 Wochen, innerhalb deren die Zahlung erfolgen sollte, wurde festgesetzt, die auch für die beschlagnahmten Speditions- und Kommissionsgüter gelten sollte. Diese sollten, wenn der Kommissionär oder Spediteur den auf sie entfallenden Zoll nicht berichtigt haben würde, nach Ablauf der Frist versteigert werden. Eine besondere Vergünstigung erfuhr der raffinierte Zucker in Hüten. Er sollte nach einer neueren milderen Auffassung durch den hohen Zoll von 50 Talern pro Zentner nicht erfaßt werden. Dieser Satz galt bloß für die „sucres terrés et têtes“. Sollte schon der Hutzucker demselben Zoll unterlegen haben, so wurde dessen Rückzahlung verfügt.

Leider war die Freude, die alle Kaffeetrinker und Freunde von Süßigkeiten darüber empfinden mochten, nur von kurzer Dauer. Denn schon am 7. Dezember 1810[21] mußte, nachdem strengere kaiserliche Befehle eingetroffen waren, wieder verkündet werden, daß der [15] raffinierte Hutzucker wie der Kandiszucker 56 Taler 6 Groschen pro Zentner zu zahlen hätten. Dafür aber wurde der Kakaozoll von 125 Taler pro Zentner auf die Hälfte, nämlich 62 Taler 12 Groschen herabgesetzt. Die Rückzahlung des bereits entrichteten Zuckerzolls konnte demnach nicht erfolgen, wohl aber sollte wenigstens für die Zeit vom 30. November bis 7. Dezember kein Impost vom Zucker verlangt werden.

Damit hatte denn wohl die Kontinentalsperre einige Abschwächung erfahren. Aber das schlimmste konnte doch nicht abgewandt werden, nämlich das Verbrennen englischer Fabrikate. Ein königliches Reskript vom 12. Dezember 1810 sah sich genötigt, sie unter Bezugnahme auf die vom 24. November eingereichten Verzeichnisse englischer Waren zu verfügen.[22] Fünf Bände Akten waren in der gewissenhaftesten eingehendsten Aufzeichnung und Prüfung entstanden. Aber alle Umsicht, die seitens des Rates an den Tag gelegt war, konnte an der Strenge napoleonischer Dekrete nichts ändern. Die General-Akzise-Inspektion wurde angewiesen, auf einem Platze vor dem Liebdaer Tore unter militärischer Bedeckung, mit Aufgebot von Kavallerie und Infanterie die Verbrennung vorzunehmen.

Am folgenden Tage erschienen 18 Kaufleute, die von der bevorstehenden Vernichtung betroffen wurden, auf dem Rathause, wo man ihnen das Dekret mitteilte. Man kann sich ungefähr vorstellen, mit welchen Gefühlen die Kaufleute, die schuldlos erhebliche Vermögensverluste erleiden sollten, das ihnen sonst so vertrauenerweckende Haus verlassen haben werden.

Am 14. Dezember schon ging das nicht aufzuhaltende Verhängnis seinen Weg. Es hieße den Eindruck abschwächen, den die beklagenswerte Wendung noch heute hervorruft, indem man mit anderen Worten als denen der zeitgenössischen Aufzeichnung in den Akten die Schilderung wiedergeben wollte:

„Registratura, Dresden am 14. Dezember 1810.

Nachdem auf Einlangung des fol. 25 befindlichen allerhöchsten Befehls gestern Nachmittags, Seiten E. Hochedl. und Hochweisl. Raths allhier, denjenigen Kaufleuten, deren Waaren nach dem Urtheile der dazugezogenen Sachverständigen, für Waaren englischen Ursprungs auf unbezweifelte Weise anerkannt werden, die Bekanntmachung geschehen, daß nur gedachte Waare confiscirt sey, auch der heutige Tag zur Verbrennung dieser Waaren anberaumet und die nöthigen Veranstaltungen getroffen worden, fanden der Herr Ober-Accis-Commissar Gleisberg, der Herr Commissarius Senatus Renner und Subscriptus dato des Morgens nach 8 Uhr, sich in loco Inspectionis ein.

Man hatte drei große Kasten zum Transport herbeischaffen lassen, es wurden die englischen Waaren aus dem Depositen-Gewölbe [16] herausgenommen und in die Kasten, und zwar folgendergestalt, nehmlich in den Kasten No. 1

die in den fol. 32 sequ. befindlichen Specification aufgeführten
    dem H. Kaufmann Homilius,
dem H. Kaufmann Schrader und
dem H. Cammerrath Sahr
   zugestandenen Waaren,
in den Kasten sub No. 2 die eben daselbst verzeichneten
dem H. Kaufmann Stratten,
dem H. Kaufmann Reichel,
dem H. Müggenburg und Barteldes,
dem H. Kaufmann Carl Friedrich Roch,
dem H. Kaufmann Christian Wilhelm Schöne,
dem H. Kaufmann Senf,
dem H. Kaufmann Busse,
dem H. Kaufmann Anger,
dem H. Kaufmann Zacher und
dem H. Kaufmann Schöchern
   zugehörig gewesenen Waaren,
in den Kasten sub No. 3 die in derselben Specifikation specificirten bey Bergers Wittwe und H. Berger
dem H. Kaufmann Franke,
dem H. Kaufmann Moses,
dem H. Kaufmann Treutler,
der Frau Böhmin,
dem H. Kaufmann Redlich und
dem H. Kaufmann Kreßner
   gefundenen englischen Waaren, gepackt die Kasten darauf zugemacht, und jeder mit einem Vorlegeschlosse verschlossen, zu welchen Schlössern der H. Ober-Accis-Commissarius Gleisberg die Schlüssel an sich nahm.

Ebenfalls nach 8 Uhr hatten sich 5 Mann Cavallerie und einige Infanterie, sowie 3 Mann Rathswächter vor dem Hause eingefunden, und ein Raths-Leiterwagen stand bereit, die Waaren an den Ort, der zum Verbrennen bestimmt war, zu führen.

Gegen ¾ auf 9 Uhr wurden die erwähnten 3 großen Kasten durch drey Ratsarbeiter, aus der Inspektion fort und auf den Leiterwagen geschafft, und in folgender Art fortgefahren:

Erstlich ritten 3 Mann Cavallerie, darauf folgten 15 Mann Infanterie, dann kam der Wagen mit den Kasten, neben welchen die 3 Stadtsoldaten und 2 Visitatoren Thieleman und Saran einhergingen, sodann schloß sich wieder eine Abtheilung Infanterie an, und den Schluß machten 2 Mann Cavallerie.

Da nun der Ort zum Verbrennen, höchst anbefohlenermaaßen, vor dem Liebdaer Schlage, und zwar zwischen dem Damme und der ersten Schanze erwählet worden, verfügten der H. O.-A.-C. Gleisberg [17] in Begleitung des H. Commissarius-Senatus Renner, nebst Endesunterschriebenen sich dahin.

Es war ein großer Rost von Holz allda erbauet, und mit Stroh belegt, um demselben von mehrern hundert Mann Infanterie ein Creis gezogen.

Gegen ¼ auf 10 Uhr, kam der Wagen mit den Kasten unter besagter Begleitung daselbst an, die Kasten wurden im Creise bey dem Roste abgeladen und es wurde nunmehr mit dem Verbrennen der Waaren folgendergestallt verfahren.

Nachdem das Stroh und Holz angezündet worden, gaben der H. O.-A.-C. Gleisberg mir dem Verfasser dieser Registratur die Schlüssel, ich öffnete den ersten Kasten, die Packte wurden eins nach dem andern herausgenommen, aufgeschnitten, die Waaren auseinandergerollt, und so von dazu beorderten Rathsarbeitern, in Gegenwart gedachter Personen und einer großen Menge Menschen, die sich als Zuschauer eingefunden, und von außen um den Creis herumstanden, ins Feuer geworfen.

Ebenso wurde mit der zweiten und dritten Kiste verfahren, jedoch die folgende nicht eher eröffnet, bis die Waaren aus der vorhergehenden dem Feuer alle überliefert, und von der Flamme verzehret worden.

Gegen 10 Uhr des Vormittags waren sonach alle in der Specifikation fol. 32 bis fol. 34b verzeichnete englische Waaren, durch das Feuer völlig vernichtet, und beendigte sich diese Expedition, auch ging das Militair ab, worauf sich H. O.-A.-C. Gleisberg, und H. Commissarius-Senatus Renner, mit Endesunterzeichneten wieder zur Inspection begaben, und solches zur Nachricht anher bemerket worden von

        Carl Friedrich Traugott Winter, Actuar,
August Gottlob Gleisberg,
Christian Friedrich Renner.“[23]

Laut einem genauen Verzeichnis, das bei jedem Kaufmann die ihm fortgenommenen Waren nach Ellen- oder Stückzahl angibt, wurden 20 Kaufleuten zugehörende Waren, jedoch für nicht mehr als 611 Taler 8 Groschen insgesamt verbrannt. In der Hauptsache wurden Schnittwaren und fertige Westen als Manchester, Seidenzeug, Jeannets, Callico, Sommer-Gilets und Winter-Manchester-Gilets, Wallis, Calmuc, Cattinet, Garnpakete und einige Stücke Schuhwachs vernichtet.

Auf die einzelnen Firmen verteilte sich der Schaden folgendermaßen:

[18]
Taler   Groschen
Johann Wilhelm Stratten 6 15
Johann Gottlieb Homilius 162 16
Heinrich Gottfried Bergers Wittwe und    
Johann Christoph Berger 6 11
Friedrich August Francke 2
Heinrich Christian Moses 1 18
August Reichel 17 6
Carl Christian Treutler 46 16
Karoline Friederike Böhmin 23 14
Benjamin Gottfried Redlich 79 22
Carl Friedrich Roch 16 10
Christian Wilhelm Schöne 1
Friedrich Gotthelf Senf 13 2
Carl Friedrich Busse 20 16
Christian August Anger 32
Johann August Schrader 65 7
Gustav Zacher 25 8
Carl August Schönherr 14 16
Gottlieb Benjamin Ohr 74 10
Wilhelm Adalbert Kreßner 8

Einer versuchte seine Waren vor der allgemeinen Zerstörung zu retten. Es war der Steinguthändler Ferdinand Wilhelm Conradi. Er hatte darum nachgesucht, ihm die Vernichtung zu ersparen, doch mußte er am 28. Dezember 1810 abschlägig beschieden werden. Auch das in seinen Händen befindliche Steingut, sofern es als englische Fabrikware anerkannt war, sollte konfisziert und vernichtet werden. Das gleiche Schicksal erfuhr sein Konkurrent Carl August Maukisch zu Pirna, der ebenfalls die kühne Hoffnung gehegt hatte, durch eine Eingabe sein schönes englisches Steingut vor der Zerstörung bewahren zu können. Es gelang nicht. Nur die Steingutwaren, die nicht englischer Herkunft waren, erhielt er zurück.

Conradi gab sich mit der ihm übermittelten Entscheidung nicht zufrieden, sondern versuchte zu beweisen, daß sein Steingut nur irrtümlich als englisches bezeichnet worden wäre. Herrschaften, die bei ihm englisches Steingut zu kaufen beabsichtigten, hätten ihm mehrfach erklärt, daß nach ihrer Ansicht das ihnen vorgelegte nicht englischer Herkunft wäre. Der Kauf wäre infolgedessen, da diese Käufer gerade englische Ware wünschten, nicht zustande gekommen. Er konnte aus derartigen Urteilen nur folgern, daß „sehr viel als englisches Steingut passire, was doch gleichwohl nicht in England gefertigt worden sey.“ Ein neuer Sachverständiger, der Kaufmann Johann August Künzel, wurde am 7. Januar 1811 zur nochmaligen Prüfung entboten. Doch auch diese, die nachmittags 3 Uhr im Laden des Besitzers auf der Breitengasse vor sich ging, förderte wesentlich Steingut englischen Ursprungs zutage.

Es wurden als „unstreitig englisch“ verzeichnet:

[19]
    3 Stück Spülnäpfe mit Gold
4 " Milchkrüge
8 " Obertassen
6 " Untertassen
    5 " einzelne Salzfäßgen
2 " Unterschalen zu Terrinen
8 " runde Schüsseln
3 " ovale Schüsseln, eine mit Gold
1 " ovale Terrine
1 " Käseschale
1 " Barbierbecken
1 " Fruchtkörbchen mit Untersetzschale, durchbrochen
3 " Unterschalen
1 " Heringsschüssel
8 " diverse einzelne Deckel.

Den Wert dieses Steingutes schätzte der Sachverständige auf 100 Taler. Den Rest der vorhandenen Stücke bezeichnete er als aus Altona bei Hamburg hervorgegangen.

Das englische Steingut wurde in eine Kiste gepackt und auf einem Schiebebocke in Begleitung einer Gerichtsperson „vor dem Dippoldiswalder Schlag“ gefahren. Dort mußte der Arbeiter, der den Karren gefahren, sämtliches Steingut „dergestalt in kleine Stücke zerschlagen, daß solches wieder zusammenzubringen ganz unmöglich war.“

Von dem deutschen Steingut wurden jedoch erst am 19. Januar 1811 die Siegel gelöst und damit ihm die Verfügungsfreiheit über sein Eigentum zurückgegeben. Das konnte wohl als Strafe dafür angesehen werden, daß er die hochwohllöblichen Gerichtspersonen durch falsche Angaben irrezuführen sich angemaßt hatte.

So endete auch in Dresden die Kontinentalsperre mit dem gleichen Mißklang wie anderwärts. Und so halb wie die grausame Maßregel durchgeführt werden konnte, hatte sie schädliche Folgen nur für die Unschuldigen, nicht für die Engländer selbst. Es wäre aber aus den heutigen Erfahrungen heraus ganz besonders zu wünschen gewesen, daß Napoleon seine Absicht geglückt wäre. Der Erfolg wäre im Interesse Europas gewesen. England wäre dann niemals zu dem gewaltigen Einflusse gelangt, den es in so verhängnisvoller und eigensüchtiger Weise betätigt hat.



[20]

Beilagen:


1. Mitteilung des Kaiserl. Dekrets vom 26. Oktbr. 1806 durch
den Auditeur Bouvier du Moulart an den Rat von Dresden.
1806, Novbr. 25.

Ratsarchiv Dresden Acta englische Fabrik-Colonialwaaren etc. betrf.
    Vol. I, S. 1.
reçu le 25. Novembre 1806 vers les 4 heures de l'Apres Midi.
Decret Impérial du 23. Octobre 1806.


Grande Armée.
Dresde, le 25. Novembre 1806.
L'Auditeur au conseil d'Etat de france,

Intendant francais du Cercle de Misnie
et de celui de Hertzberg,

A Monsieur Heym, Bourgmeister de la ville.

L'article 4 du décret impérial du 15. octobre 1806 s'exprime ainsi:

„Toute les marchandises anglaises qui se trouvent dans Ies villes du nord appartiennent à l'armée française".

En exécution de cette disposition, je vous requiers, Monsier le Bourgmaître, de convoquer sur le champ le magistrat de cette ville. Vous lui enjoindrez de nommer, sans désemparer, une commission qui sera chargée de recevoir des négociants la déclaration des marchandises anglaises que chacun d'Eux peut avoir, de les vérifier et d'en établir la valeur, le tout sous leur responsabilité. La commission en fera un Résumé dans la forme cy jointe. Elle conservera les déclarations originales et me remettra un double de chacune d'elles avec leur résumé général.

En notifiant ces mesures qui doivent être prises et éxécutées dans le plus courl delai, – Vous informerez le commerce que toutes les marchandises anglaises qu'il possède sont séquestrées, et qu'il lui est deffendu, ainsi qu'aux négocians, d'en disposer soit par vente, soit de toute autre manière, sous les peines les plus graves, tout faux déclarant et généralement tout contrevenant aux présentes dispositions sera jugé et puni militairement.

Vous voudrez bien m'accuser réception de cette lettre, et me rendre compte de ce que vous aurez fait pour son exécution.

J'ai l'honneur de vous saluer.

Bouvier du Molart.
[21]
2. Bekanntmachung des Dresdner Rats, 1806, Novbr. 25.

Akten wie oben. Vol. I, S. 12.

In Gemäsheit der von Seiten des Kayserlich Französischen Intendanten und Auditeurs im Staatsrath von Frankreich, Herrn Bouvier du Molart, so eben beschehenen Verfügung, wird nachbenannten hiesigen Herren Kaufleuten andurch aufgegeben,

   von sämtlichen Englischen Waaren, welche dieselben besitzen, sofort und ohne den mindesten Verzug, ein vollständiges Verzeichnis, mit sorgfältigster Nachweisung der Seite ihres Handelsbuchs, woselbst diese Waaren eingetragen zu befinden, zufertigen, hierbey diejenigen Englischen Waaren, welche sie bereits bezahlt haben, von denjenigen, welche noch nicht bezahlt oder auch blose Commissions-Artikel sind, genau abzusondern, bey jedem einzelnen Artikel den Preis richtig anzugeben, so wie hierunter allenthalben sich der strengstens Wahrheit zu befleisigen und Etwas nicht zu verschweigen, nicht minder von denjenigen Englischen Waaren, welche nach Fertigung der vorbemeldeten Verzeichnisse eingehen, gleichmäsige Verzeichnisse nachzubringen, unterdessen aber und bis auf weitere Anordnung, sich alles und jedes Verkaufes, Vertriebes, oder Absatzes von Englischen Waaren, es sei unter welchem Namen oder Vorwand es nur immer wolle, ingleichen aller und jeder Fortschaffung dieser Waaren von Dresden, oder sonstigen Verfügung über selbige, gänzlich zu enthalten:

und werden zugleich nachbenannte Herren Kaufleute andurch alles Ernstes bedeutet vorstehender Anordnung auf keine Weise zuwider zuhandeln, außerdem sie, wie wir ihnen nicht unverhalten seyn lassen können, der Verfügung des Herrn Intendanten zu Folge, militairisch werden gerichtet und bestraft werden. Übrigens sind die Verzeichnisse binnen längstens 3 Tagen bey uns in der Commissionsstube einzureichen. Wornach sich allenthalben zu achten.

   Signatum Dresden, am 25ten November 1806.
Der Rath zu Dresden.


3. Bekanntmachung der französischen Verfügung vom
25. Novbr. 1806 durch den Dresdner Rat, 1806, Novbr. 26.

Akten wie oben. Vol. I, S. 27.

Bekanntmachung.

In Verfolg der vom Herrn du Molart, Auditeur au Conseil d'Etat de France und Kaiserlich Französischen Intendanten des Meißner und Erzgebürgischen Creises, beschehenen Verfügung wird, nächst den hiesigen, mit Englischen Manufaktur- und Fabrik-Waaren handelnden Herrn Kaufleuten, an welche bereits die nöthige Verordnung ergangen ist, zugleich den Spediteurs Englischer Waaren, so wie überhaupt sämtlichen hiesigen Bürgern und Einwohnern andurch auferlegt, [22]

   von allen und jeden Englischen Manufaktur- und Fabrik-Waaren, welche, als Gegenstände des Handels, in den Wohnungen der Privatpersonen befindlich und nicht als zum eigenen Bedürfnis der Familien erkaufte Gegenstände anzusehen sind, ein vollständiges Verzeichniß zu fertigen, hierbey diejenigen der vorgedachten Waaren, welche bereits bezahlt, von denjenigen, welche noch nicht bezahlt, oder auch blosse Commissions- oder Speditions-Artikel sind, genau abzusondern; die Preise, auch, nach Befinden, die Colli's, durchgehends richtig anzugeben, so wie hierunter allenthalben sich der strengstens Wahrheit zu befleissigen, und Etwas nicht zu verschweigen, sothane Verzeichnisse aber binnen drey Tagen und längstens den 29. dieses Monats, uns zu Rathause in der Commissionsstube einzureichen, nicht minder von denjenigen Englischen Manufactur- und Fabrik-Waaren, welche nach Fertigung der vorbemeldeten Verzeichnisse eingehen, gleichmäßige Verzeichnisse nachzubringen, unterdessen aber, und bis auf weitere Anordnung, sich alles und jedes Verkaufes, Vertriebes oder Absatzes von Englischen Waaren, es sey unter welchem Nahmen oder Vorwand es nur immer wolle, ingleichen aller und jeder Aussendung dieser Waaren aus hiesiger Stadt oder sonstigen Verfügung über dieselben gänzlich zu enthalten.

Alle diejenigen, welche dieser Verordnung nicht vollständigst und auf das Gewissenhafteste Genüge leisten, setzen sich selbst den unangenehmsten Folgen aus, indem wir ihnen nicht unverhalten seyn lassen können, daß der Verfügung des Herrn Intendanten zu Folge, alle diejenigen, welche hierunter auf die eine oder andere Weise contraveniren, militairisch werden gerichtet und bestraft werden.

   Signatum Dresden, am 26. November 1806.
Der Rath zu Dresden.


4. Bekanntmachung des Auditeurs des Staatsrats von Frankreich Bouvier du Moulart zur Vollziehung des kaiserl. Dekrets.
1806, Novbr. 26.

Akten wie oben. Vol. I, S. 28.

Große Armee.
Dresden, den 26. November 1806.

Der Auditor der Staatsraths von Frankreich, und Französicher Intendant des Meißnischen und Erzbürgischen Kreißes, verordnet zu Vollziehung des vorstehenden Kaiserlichen Dekrets:

Artikel I. Werden die Magistratspersonen in jeder Stadt des Meißnisch- und Erzbürgischen Kreißes sich unmittelbar nach Empfang dieses versammeln.

Sie werden, ehe sie auseinander gehen, eine Commission ernennen und selbige beauftragen, daß sie bey eigner persönlicher Verantwortlichkeit, von denen Handelsleuten die Anzeigen derer Englischen [23] Waaren, so jeder etwa haben möchte, aufnehmen, solche berichtigen und deren Werth bestimmen sollen.

II. Artikel. Diese Commission wird darüber ein Hauptverzeichniß in folgender Gestalt fertigen,

   1. Name des Handelsmannes.
2. Nummer des Verzeichnisses.
3. Werth nach Französischen Münzfuße von denen Waaren, welche gehören Engländern, fremden oder sonst neutralen Kaufleuten.
4. Hauptbetrag dieser Werthsbestimmungen.
5. Bemerkungen.

und solches mittelst Unterschrift derer Commissarien, bestätigen. Auch wird die Commission die Original-Verzeichnisse aufbewahren, deren zweytes Exemplar aber nebst dem Hauptverzeichnisse dem Französischen Intendanten zukommen lassen.

III. Artikel. Allen Handelsleuten, Depositarien oder Aufbewahrern Englischer Waaren, unter welchem Titel es auch seye, wird ausdrücklich verboten, über diese Waaren, es sey durch Verkauf, oder auch sonst irgend eine Weise zu disponiren.

IV. Artikel. Man wird häufige Haussuchungen veranstalten, und daher jeden, der eine falsche Anzeige einreichen oder überhaupt denen gegenwärtigen Anordnungen zuwider handeln würde, zufolge allerhöchster Befehle, militairisch mit harter Strafe belegen.

V. Artikel. Denen Kreiß Hauptleuten beider Kreiße und dem hiesigen Director der Polizey, ist die Vollziehung dieses Dekrets, in so weit solche einen jeden von ihnen betrifft, übertragen, und werden die Militärbehörden selbigen benöthigten Falles kräftigen Beystand zu leisten ersucht.

Bouvier du Molart.




5. Kgl. Reskript an die Kaufmannschaft in Dresden wegen
Freikaufs englischer Waren. 1807, April 26.

Akten wie oben. Vol. I, S. 80.

Von Gottes Gnaden Friedrich August, König von Sachsen etc. etc.

Liebe getreue. Nachdem neuerlich von Seiten des Stadtraths zu Leipzig, wegen Loskaufung der, von den Kaiserl. Französischen Behörden, in den hiesigen Landen in Beschlag genommenen Englischen Waaren mit dem Administrateur general Villemenzy ein Abkommen getroffen worden, und dadurch zugleich die Freilassung dieser Waaren auch an andern Orten, außerhalb Leipzig, wo deren Beschlagnehmung statt gefunden hat, erfolgt ist. So lassen Wir auch solches zu eurer Nachricht, und fernere Bekanntmachung an die Kaufmannschaft andurch unverhalten seyn.

Datum Dresden am 26. April 1807.

gez. Zeschau.

praes. den 26. April 1807.

Christian Friedrich Jähnichen.
[24]
6. Erläuterungen zu dem Kgl. Sächs. Patent vom 8. Oktbr. 1800
über Eingangszölle auf Kolonialwaaren. 1810, Oktbr. 29.

Akten wie oben. Vol. II, S. 1.

Ihro Königl. Majestät von Sachsen etc. etc. etc. haben in dem unter dem 1ten jetzigen Monats erlassenen Patente anordnen lassen, daß die in selbigem aufgeführten vom 8ten besagten Monats an, in hiesige Lande eingehenden Colonial-Waaren mit dem daselbst bestimmten Impost belegt werden sollen. Es finden Sich jedoch Allerhöchstdieselben veranlaßt, zu Erläuterung gedachten Patents, bey welchem es übrigens, in so weit dasselbe dermalen nicht abgeändert wird, verbleibet, im Allgemeinen, mit Vorbehalt der in einigen in auswärtiger Handels-Verbindung stehenden Städten zu treffenden besonderen Vorkehrungen, folgendes festzusetzen und zu verordnen:

1.

Es werden hierdurch die Vorräthe der in obgedachtem Patente impostirten Waaren, welche vor dem 8ten jetzigen Monats in hiesige Lande eingegangen sind, und sich noch zur Zeit der Publication des gegenwärtigen Patents in den Händen eines Kaufmanns oder Händlers befinden, oder von selbigen bey andern nicht handelnden Personen in Verwahrung gegeben worden sind, nunmehro ebenfalls der nemlichen Impostirung unterworfen.

2.

Dieser unter dem 1ten jetzigen Monats geordnete Impost ist auch von dem Speditions-, Commissions- und Transito-Guthe, welches dermalen in hiesigen Landen befindlich ist, oder künftig in selbige eingehen dürfte, zu erheben, so daß also die im § 5 des Patents vom 1ten jetzigen Monats, in Ansehung der Speditions- und Commissions-Waaren, auch der sonst wiederum ins Ausland verkauften Güther nachgelassene Restitution des erlegten Imposts an der Grenze nicht weiter Statt findet.

3.

Die nicht erst seit dem 8ten jetzigen Monats eingegangenen und nichts bereits angezeigten Vorräthe der fraglichen Colonial-Waaren, sind bis zum 20ten November dieses Jahres, von den Innhabern derselben, bey Strafe der Confiscation bey den im § 8 des vorigen Patents benannten Behörden, auch soviel den Cottbuser Creis betrift, bei dem dortigen Ober-Accis- und Zoll-Commissär vollständig zu declariren.

4.

Der Commissionair oder Spediteur, der durch unterlassene oder falsche Angabe der ihm anvertrauten Vorräthe zur Confiscation derselben Veranlassung giebt, bleibt zwar dem Eigenthümer zum Schaden-Ersatze gehalten, in dem Falle aber, da der Eigenthümer sich selbst einer Theilnahme an der falschen Angabe oder sonst einer unerlaubten Handlung dabey schuldig gemacht hätte, und dahero keine Schadloshaltung fordern könne, kann deren Betrag vom Fisco beygetrieben [25] werden. Das nemliche findet statt, wenn Kaufleute bey andern Personen einen Theil ihrer Vorräthe, es sey unter dem falschen Scheine eines Kaufs oder sonst deponirt haben und deren Angabe von beyden Theilen unterlassen wird: indem sodann die Waaren dem Eigenthümer zu confisciren, der Werth derselben aber von dem, welcher die Waaren aufbewahrt und verheimlicht hat, als Strafe zu erlegen ist.

5.

Der Betrag des Imposts von den vorräthigen Waaren muß bis zum 1ten Januar künftigen Jahres erlegt, oder durch darüber auszustellende Obligationen versichert seyn. Den Commissionärs aber und denen, welche die Waare in Depot und Verwahrung haben, steht es frey, die bey ihnen befindlichen fremden Waaren in die Gewahrsam der Accis-Einnahmen zu übergeben, als wodurch sie gegen ihre Comittenten und Deponnenten liberiret werden.

6.

Wenn der Verdacht einer unrichtigen Angabe der Vorräthe entstehet; so ist die Visitation derselben zu veranstalten, auch die kaufmännischen Bücher nachzusehen, und das verschwiegene Quantum zu confisciren.

7.

Von den Waaren, wovon der Impost zu entrichten ist, fällt die darauf liegende General-Accise hinweg, dergestalt, daß der Betrag derselben von dem Impost abgezogen, oder, wenn sie schon vorhin abgetragen worden, restituiret werden soll.

8.

Da zeithero die Macedonische Baumwolle, in Ansehung der Abgaben, unter der Levantischen begriffen gewesen ist; so hat es auch bey Erhebung des Imposts dabey seyn Verbleiben.

9.

Daferne unter den anzuzeigenden Waaren solche befindlich seyn sollten, die aus unerlaubten Verbindungen mit England herrühren, so sind solche der Confiscation unterworfen.

Nach gegenwärtigem Patent hat sich Jedermann genau zu achten.

Gegeben unter des Königl. Sächs. Geheimen Finanz-Collegii Insiegel

    zu Dresden, den 29. October 1810.

Traugott Andreas Freyh. v. Biedermann.




7. Kgl. Sächsisches Reskript an die General-Akzise-Inspektion
über die Beschlagnahme der aus dem englischen Handel
herrührenden Waren. 1810, Oktbr. 29.

Akten wie oben. Vol. II, S. 3.

Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc. etc.

Liebe getreue. Da, wie bereits in dem unter dem 1sten jetzigen Monats erlassenen Patente bemerkt worden ist, vermöge Unsers [26] Beytritts zu dem, in Ansehung des Handels mit England und dessen Colonien, in den Kaiserlich Französischen Dekreten, enthaltenen System, alle directe und indirecte Handlungsverbindungen mit England oder dessen Colonien und Verbündeten, insofern sie nicht durch besondere, von der Französischen Regierung, in einem oder dem andern See-Hafen ertheilte Vergünstigungen statt haben können, auch in unsern Staaten als unerlaubt anzusehen, und bey Confiscation der daher rührenden Waaren verboten sind; So finden Wir Uns, um dieses Verbot aufrecht zu erhalten und dessen Uibertretung für die Zukunft zu verhüten, veranlaßt, folgendes anzuordnen:

Alle Englischen Fabrikwaaren, ohne Unterschied, wo solche herrühren, welche zum Handel bestimmt und in Unsern Landen vorhanden sind, sollen sofort in Beschlag und Gewahrsam genommen und außer Verkehr gesetzt, auch durch Einsicht der Handelsbücher und der Correspondenzen der Kaufleute untersucht werden, wie und woher gedachte Waaren bezogen worden, und ob dabey auf direktem oder indirektem Wege eine verbotene Handelsverbindung mit England statt gefunden habe, auch inwiefern selbige durch ein mit England mittel- oder unmittelbar bestehendes Conto-Current als Englisches Eigenthum anzusehen seyn möchten.

Wir befehlen dahero. ihr wollet sofort, nach Empfang dieses Generalis, diejenigen Handlungen, wo Englische Fabrikate zu vermuthen sind, unter Siegel nehmen, die Inhaber zur wahrheitsgemäßen Angabe ihrer Vorräthe dieser Art, sie mögen sich in ihrer Gewahrsam oder bey andern, in oder außer der Stadt, befinden, bei Vermeidung der Confiscation, auffordern, die Gewölber und Waarenläger, auch wenn der gegründete Verdacht einer heimlichen Niederlage, bey andern Personen entstehet, solche genau untersuchen, das Aufgefundene, mit Vorbehalt weiterer Disposition und Entscheidung darüber, in Beschlag und Verwahrung nehmen und in ein Depot bringen, anbey aber, aus den Handelsbüchern und der kaufmännischen Correspondenz, unter Zusicherung der genauesten Verschwiegenheit, die Beschaffenheit, die es mit der in Beschlag genommenen Waare habe, in obbemerkter Maaße eruiren, übrigens während der Zeit, da diese Veranstaltung getroffen wird, keine Waare, ohne die genaueste Visitation aus der Stadt lassen, und wenn sich darunter Englische Fabrikate befinden, solche ebenfalls in Beschlag nehmen, hierbey allenthalben mit pflichtmäßiger Genauigkeit bey eigner Verantwortlichkeit verfahren, auch euch hierunter durch keine Einwendung irren lassen und den Erfolg an Unser Geheimes Finanz-Collegium berichten. Daran geschiehet Unser Wille und Meinung.

    Datum Dresden, am 29. Oct. 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.

Generale an die General-Accis-Inspectionen, die aus dem Englischen Handel herrührenden Waaren betr.    Christian August Günther.


[27]
8. Kgl. Sächs. Reskript an die General-Akzise-Inspektion und
die Stadträte über die Durchführung der wegen der englischen
Waren erlassenen Vorschriften. 1810, Novbr. 3.
Friedrich August,
König von Sachsen etc.

Liebe getreue. Wir geben euch in ferneren Verfolg Unsers unter dem gestrigen Dato an euch erlassenen Rescripts, Unsere Entschließung anderweit in folgenden zu vernehmen:

1. Ist sich darüber, welche Arten von Waaren aus dem Englischen Handel herrühren mit Handlungsverständigen Personen zu berathen und die von ihnen erhaltene Nachweisung zur Erledigung der etwa vorkommenden zweifelhaften Fälle, zu benutzen.

2. Sind die sogenannten harten Waaren von den wegen der Englischen Fabrikate angeordneten Veranstaltungen nicht auszunehmen.

3. Können den Kaufleuten und Händlern, deren Gewölben und Waarenläger, wegen der darinnen zu vermuthenden Englischen Fabrikate unter Siegel genommen worden sind, zum Behuf der binnen 48 Stunden von Zeit der ihnen hierüber geschehenen Bekanntmachung an über die unter ihrem Handlungsvorrath befindlichen Englischen Fabrik- und Manufactur-Waaren zu fertigenden Verzeichnisse, sothane Gewölber und Waarenlager unter Beobachtung der gegen Verkauf und Verschleppung nöthiger Vorsichtsmaasregeln hinwiederum eröffnet werden, auch mag nach Einreichung dieser Verzeichnisse und Herausgabe der darinnen specificirten angeordnetermaasen in Beschlag und Verwahrung zu nehmenden und in ein Depot zu bringenden Waaren, deren sonstiger Handelsverkehr seinen Fortgang nehmen.

Es sind jedoch gedachte Kaufleute und Händler vorhero dahin zu bedeuten, daß diejenigen von ihnen, welche sich die in ihrem Eigenthume oder Gewahrsam befindlichen zum Handel bestimmten Englischen Fabrik- und Manufactur-Waaren bey der erforderten Declaration gefließendlich zu verschweigen sich unterfangen sollten, mit Confiscation ihrer gesamten Waarenvorräthe bestraft werden sollten; Gestalt sie denn, daß demnächst ihre Handelsbücher und kaufmännische Correspondenzen zur Prüfung der Richtigkeit ihrer Angaben nachgesehen, nicht weniger, nach verflossener Deliberationsfrist, den Angebern verschwiegener Waaren besondere Denunciations-Prämien mittels öffentlicher Anschläge ausgesetzt werden würden, zu gewärtigen hätten.

4. Endlich finden Wir für gut, daß, nach Ablauf der zur Declarirung der Vorräthe der Englischen Fabrik-, Colonial- und andern aus dem Englischen Handel herrührenden Waaren resp. im Patente vom 29. October gesetzten und oben ad 3. vorgeschriebenen Fristen allen denjenigen, welche verschwiegene Waaren von den genannten Artikeln anzeigen würden, einen Theil des Werths derselben [28] bey befundener Richtigkeit der Angabe, zur Belohnung zugesichert werde; Als worüber Wir euch noch mit Anweisung versehen werden. Es ist jedoch der Kaufmannschaft alhier, welche in Gemäsheit des Patents vom 29ten October und der unter demselben Dato in dieser Angelegenheit erlassenen Rescripte, Waarenvorräthe zu declariren hat, daß diese Maasregel werde ergriffen werden, ebenfalls vorhero in Zeiten bekannt zu machen.

Nach diesen allen habt ihr euch gehorsamst zu achten und das hierunter nöthige zu besorgen. Hieran geschieht Unser Wille und Meynung.

    Datum Dresden am 3ten Novbr. 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.
Generale an die General-Accis-Inspectionen ingleichen an den Stadtrath allhier samt und sonders.
Christian August Günther.




9. Bekanntmachung des Kgl. Sächs. Geheimen Finanz-Kollegiums
über die drohende Beschlagnahme verschwiegener englischer Waren.
1810, Novbr. 3.

Akten wie oben. Vol. II, S. 38.

Nach Vorschrift des, wegen der Englischen Fabrik- und Manufactur-Waaren, ingleichen der Colonial- und anderen aus dem Englischen Handel herrührenden Waaren, erlassenen Patents vom 29sten October jetzigen Jahres, ingleichen der Generalien von besagtem Tage sowohl, als vom 3ten November dieses Jahres, sollen diejenigen von obgedachten Waaren, welche die Kaufleute oder Händler bey sich oder bey andern in Vorrath haben, und selbige verschweigen, auch in den ihnen in obigen Anordnungen nachgelassenen Fristen nicht anzeigen, confisciret, ingleichen diejenigen Kaufleute und Händler, welche bey der erforderten Declaration Englische Fabrik- und Manufactur-Waaren gefliessentlich verschweigen, mit Confiscation ihrer gesammten Waaren-Vorräthe bestraft werden.

Um nun diese Anordnungen gehörig zum Vollzug zu bringen, soll denjenigen, welche dergleichen verschwiegene Waaren anzeigen werden, bey befundener Richtigkeit der Angabe, der fünfte Theil des Werths derselben zur Belohnung verabreicht werden.

Welches hierdurch zu Jedermanns Wissenschaft bekannt gemacht wird.

    Dresden, den 3ten November 1810.

Königlich Sächsisches Geheimes Finanz-Collegium.




10. Kgl. Sächs. Reskript, daß die zur industriellen Verarbeitung
dienenden englischen Stoffe nicht angezeigt werden müssen.
1810, Novbr. 7.

Akten wie oben. Vol. I, S. 186.

Friedrich August, König von Sachsen!

Lieber getreuer! Dir ist bekannt, in welcher Maase wegen der in Betreff der Engl. Kolonial- und Fabrik- auch anderer von [29] dem Engl. Handel herrührender Waaren zu nehmenden Maßregeln, nach Vorschrift des gedruckten resp. Patents und Generalis vom 29sten vorigen Monats ingleichen des anderweiten Generalis vom 3ten d. M. verfahren werden solle.

Wie nun dabei unsre Absicht zugleich dahin gerichtet ist, daß das zum Fabrikgebrauch bestimmte Eigenthum der Fabrikanten, Manufakturverleger und Spinner ganz unangetastet gelassen, und über die in den Händen der zur Manufaktur gehörigen und dazu mitwirkenden Personen befindl. Fabrikmaterialien eine Deklaration nicht erfordert werde, so hast Du, wie wir hiermit befehlen, sofort, nach dem Empfang dieses, die General-Accis-Inspektoren, so wie die übrigen Accis-Officianten, in den zu Deinem Bezirk gelegenen Fabrikstädten, obigem gemäß anzuweisen, und dabei gemessenst zu bedeuten, daß bei willkührlicher Überschreitung der ihnen ertheilten Vorschriften oder gar verspürtem Mißbrauch ernstliche Zurechtweisung und nach Befinden gebührende Bestrafung erfolgen würde, übrigens Deines Orts, daß sothaner Vorschrift allenthalben pünktlich nachgegangen werde, genaue Aufsicht zu führen. Hieran geschieht Unser Wille und Meinung.

    Datum Dresden, am 7ten Novbr. 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.
Christian August Günther.




11. Kgl. Reskript an den General-Akzise-Kommissar Everhardt
wegen der Zollbehandlung der eingeführten Baumwolle und
einiger anderer Fabrikations-Rohstoffe. 1810, Novbr. 10.

Akten wie oben. Vol. I, S. 88.

Friedrich August, König von Sachsen!

Lieber getreuer! Wir haben in Ansehung des in dem Patente vom 1ten des vorigen Monats unter andern auch auf die Baumwolle und einige Farbe-Materialien gelegten Impost beschlossen, daß die neuerlich an den Fabrik-Orten eingehenden dergleichen rohen Materialien an Empfänger, gegen einstweilige Notirung und Sicherstellung des darauf liegenden Imposts, verabfolgt werden möge.

Wie nun solchem gemäß, von General-Accis-Inspectoren und den übrigen ihnen untergeordneten Accis-Officianten, in den Fabrik-Orten zu verfahren, dagegen von ihnen vor der Verabfolgung sothaner Materialien, an die Empfänger, zum Behuf der jedes Orts von den Land-Accis-Einnahmen zu besorgenden Annotation des darauf liegenden Imposts, demselben gehörige Notiz zu ertheilen ist; So hast Du, wie Wir hiermit befehlen, sofort nach Empfang dieses, die General-Accis-Inspectoren, so wie die übrigen Accis-Officianten in den Fabrik-Städten Deines Bezirks, in obiger Maaße anzuweisen, und auf die Befolgung dieser Vorschrift Aufsicht zu führen, im maaßen an die Gleits- und Land-Accis-Commissarien, wegen gleichmäßiger Anweisung der Gleits- und Land-Accis-Einnahmen, [30] in Beziehung auf die von ihnen zu besorgenden Annotation des fraglichen Imposts, unterm heutigen dato besondere Anordnung ergehet. Hieran geschiehet Unser Wille und Meynung.

    Datum Dresden, am 10ten Novbr. 1810.

von Biedermann.
An den General-Accis-Commissair Everhardt den Impost von Fabrik-Materialien betr.
Christian August Günther.




12. Kgl. Reskript an die General-Akzise-Inspektion in Dresden
über die zu deklarierenden Waren englischer Herkunft
1810, Novbr. 17.

Akten wie oben. Vol. II, S. 55.

Friedrich August, König von Sachsen etc.

Liebe getreue! Wir befehlen auf euern, wegen der in Beziehung auf die Englischen Fabrik-Colonial- und andern vom Englischen Handel herrührenden Waaren genommenen Maaßregeln unterm 17ten d. M. unterthänigst erstatteten Bericht mit Remission 3. Vol. Acten, ingleichen 3 Fasc.-Waaren-Verzeichnisse, ihr wollet zuvörderst

1. nach Vorschrift Unsers secr. Fol. 1b Acte Vol. II unterm 29ten Octobr. d. J. erlassenen Rescripts, den Ursprung der allhier vorgefundenen sowohl Englischen Fabrik- als allen mit dem Sequester belegten Colonial- und vom Englischen Handel herrührenden Waaren, und ob solche aus directer oder indirecter Verbindung mit England herrühren, untersuchen, demnächst

2. mit Zuziehung Sachverständiger erörtern, welche von den bereits in Beschlag genommenen Fabrik-Waaren für würklich Englisches Fabrikat zu achten sind, und die bey dieser Prüfung als nicht Englisches Fabrikat anerkannten bis auf Unsere Anordnung zwar ferner, jedoch abgesondert von den würklich Englischen, in Verwahrung behalten,

3. über die gesammten allhier vorhandenen Colonial-Waaren-Vorräthe, mit Inbegriff der in den Niederlagen der Kaufleute Schubert und Hesse aufbewahrten 42 Fässer Zucker, ungleichen der in den Niederlags-Orten vorhandenen zuvörderst nach ihrer Quantität und Qualität zu erörternden dergleichen Waaren, eine anderweite zuverlässige Haupt-Tabelle fertigen, dabey besondere Columnen sowohl für das Eigen- als für das Commissions- und Speditions-Guth anlegen, auch den Impost davon ebenfalls in besonderen Columnen für voll, ingleichen, nicht nur nach Abzug der Tara, und zwar, bey den Güthern in Fässern und Kisten mit 10 pro Cent und bey den in Packten und Ballen auch zu vergüten mit 5 pro Cent, sondern auch nach Abzug der bereits erweislich erlegten General-Accise auswerfen lassen, und den Erfolg von obigen allen, mit Einreichung der Tabelle anderweit berichten, übrigens aber dafür besorgt seyn, daß von den Kaufleuten der geordnete Impost [31] von ihren vorgefundenen Vorräthen in Folge der ihnen an Gerichtsstelle geschehenen Bedeutung zur gesetzten Zeit abgeführet werde. Hieran geschiehet Unser Wille und Meinung.

    Datum Dresden, am 17ten Novbr. 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.

An die General-Accis-Inspection zu Dresden. Impost Angelegenheit betr.

Christian August Günther.




13. Kgl. Verordnung wegen der mit Sequester belegten
Kolonialwaren. 1810, Novbr. 22.

Akten wie oben. Vol. II, S. 56 57. Dort undatiert, augenscheinlich unter dem Datum des nachfolgenden Stücks.

Inseratum.

Auch Liebe getreue, wollen Wir geschehen lassen, daß von den Kaufleuten allhier, die, nach Vorschrift Unsers an euch unterm 29. v. M. erlassenen Rescripts, mit dem Sequester belegten Colonial-Waaren, gegen Erlegung des Imposts nunmehro ins Ausland versendet und ihnen die dabey nöthigen Certificate über die erfolgte Berichtigung des Imposts ertheilet werden mögen: jedoch haben die Versender, daß sie nöthigenfalls auch für den Werth der versendeten, noch unter dem Sequester begriffenen Waaren, mit ihrem sämtlichen Vermögen bis zu dessen Auffhebung haften wollen, sich zu erklären; ihr habt daher den Kaufleuten allhier solches bekannt zu machen und in vorkommenden Fällen, dem vorstehenden gemäs das nöthige zu besorgen. Demnächst sind unter denen, auf ergangene Anordnung an mehreren Orten arretirten Frachtgütern, auch die, von der, unter der Firma Johann George Noack von den Kaufleuten Schulze und Compg. zu Leipzig etablirten Handlung declarirten für fremde Rechnung nach Prag bestimmten 30 Ct. Caffee, welche bei dem Kaufmann Johann Michael Schmidt allhier lagern, begriffen; ihr habt daher die Quantität und Qualität dieser Waaren gehörig zu untersuchen, und den Befund unverzüglich zu berichten immaaßen wegen Sicherstellung des Werths und Erhebung des Imposts davon, in Leipzig, von der daselbst anwesenden Commission, das nöthige veranstaltet werden soll. Hieran geschiehet Unser Wille und Meinung.

    Datum ut in Reser.

T. A. Freyh. v. Biedermann.
Christian August Günther.




14. Kgl. Reskript an die General-Akzise-Inspektion in Dresden
wegen eines über die Waren englischer Herkunft aufzustellenden
Verzeichnisses. 1810, Novbr. 22.

Akten wie oben. Vol. II, S. 58.

Friedrich August, König von Sachsen etc.

Liebe getreue. Wir haben euch, in unserm unterm 17ten d. M. erlassenen Reskripte unter andern auch, wegen der allhier in [32] Beschlag genommenen Englischen Fabrik-Waaren, anderweite Anweisung ertheilet, und befehlen, ihr wollet in dessen fernern Verfolg unverzüglich ein genaues Verzeichnis von den vorgenannten in Beschlag genommenen Waaren fertigen und dabey folgendes beobachten:

a) in sothanes Verzeichnis sind nur solche Waaren zu ziehen und aufzunehmen, in Ansehung deren es, entweder durch materielle Beweise, oder durch das Gutachten der dabey zu gebrauchenden Sachverständigen außer allem Zweifel gesetzt ist, daß sie Englische Fabrikate sind.

b) In dieses Verzeichnis sind zwar alle angezweifelte Englische Fabrikwaaren ohne Unterschied zu bringen. Sie sind aber nach zwei Hauptklassen, in die, welche hierländischen Kaufleuten eigenthümlich zugehören, und in die, welche Commissions- oder Speditions-Guth sind, zu ertheilen, und bey einer jeden dieser Hauptklassen sind wiederum diejenigen Waaren, welche unter dem Rachat von 1807 begriffen gewesen, oder welche von Confiscation oder Prisen, oder welche aus neuerlichen Handelsverbindungen mit England herrühren, oder bey welchen endlich keiner von diesen Umständen nachgewiesen werden mag, nach vier besondern Rubriken zu separiren.

Der Werth der unter eine jede dieser Rubriken gehörigen Waaren ist überhaupt und Parthienweise anzuzeigen.

Auf gleiche Weise ist in Ansehung der Garne, von welchen entdeckt worden ist, daß sie Englischen Ursprungs sind, zu verfahren.

Von dem Erfolg davon sind Wir eurer Anzeige mit Einreichung der, nach vorstehendem einzurichtenden tabellarischen Übersicht, binnen dato und drey Tagen gewärtig. Hieran geschiehet Unser Wille und Meynung.

    Datum Dresden, am 22. November 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.

An die General-Accis-Inspection alhier.    Christian August Günther.




15. Kgl. Reskript an die General-Akzise-Inspektion wegen der
Behandlung der Waren englischer Herkunft. 1810, Novbr. 30.

Akten wie oben. Vol. II, S. 71.

Von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc. etc. etc., Friedrich August.

Lieber getreue. Wir haben, in fernern Verfolg Unserer, wegen der Colonial- oder sonst aus dem Englischen Handel herrührenden Waaren verschiedentlich ergangenen Anordnungen, folgendes beschlossen:

1.

Wird der auf die Colonial- und vom Englischen Handel herrührenden Waaren, in einigen auswärtiger Handels-Verbindung stehenden Städten hiesiger Lande, der im Eingange des Patents vom 29. October jetzigen Jahres vorbehaltenen und in besagte Städte besonders ergangenen Anordnung gemäs, angelegte Sequester, mit [33] Ausschluß der annoch in Beschluß verbleibenden Englischen Fabrik-Waaren, nunmehro wieder aufgehoben. Es sind daher, die daselbst declarirten Colonial-Waaren-Vorräthe den Eigenthümern zur freien Disposition darüber, jedoch dergestalt zu überlassen, daß die Erlegung der durch das Patent vom 1. October dieser Jahres darauf geordneten Imposten, entweder sofort baar bewürkt, oder durch gute Wechsel, oder sichere Obligationen, welche nach Befinden auf resp. 3, 6 und 9 Monate zu stellen sind, in Ermangelung annehmlicher dergleichen Scheine aber, durch Waaren, nach einem dem Betrage des Imposts gleichem Werthe, verbürget und gesichert werde.

Zur Berichtigung der Imposten in vorgedachter Maaße, wird eine Frist von Tage der erfolgten Aufhebung des Sequesters an gerechnet, von höchstens drey Wochen festgesetzt, auch in Absicht der unter dem Beschlag gewesenen Speditions- und Commissions-Waaren bestimmt, daß, daferne nicht der Eigenthümer derselben, oder statt dessen, der Commissionair oder Spediteur, den darauf ausfallenden Impost, binnen der gesetzten Frist entweder erleget, oder in obiger Maaße sichert, nach Ablauf der Frist, soviel davon, als zur Erlangung des Imposts nöthig ist, zur öffentlichen Versteigerung nach Befinden gebracht werden soll. Zugleich wird hierdurch verordnet, daß alle bisher nicht declarirten Vorräthe von Colonial- und andern aus dem Englischen Handel herrührenden und zum Handel bestimmten Waaren, welche noch angezeigt oder entdeckt werden, nunmehro der Confiscation unterworfen sind.

2.

An den Orten, wo kein Sequester angelegt worden ist, verbleibt es zwar in Absicht der Frist zur Erlegung oder Sicherstellung der Imposten, bey der in dem Patente vom 29. October dieses Jahres § 5 enthaltenen Vorschrift; jedoch sind, nach Ablauf der in dem vorerwähnten 5. §phen bestimmten Frist, in Betreff der daselbst etwan befindlichen Commissions- oder Speditions-Güther, von welchen der Impost nicht berichtiget worden ist, die gleichmäßigen Maasregeln, wie solche oben ad 1. bey dem unter dem Sequester begriffen gewesenen Guthe vorgeschrieben sind, zu nehmen, mithin von dergleichen Waaren soviel, als nach Befinden zur Erlangung des Imposts nöthig ist, zur öffentlichen Versteigerung zu bringen.

Solches alles ist zuvörderst mittelst öffentlicher Anschläge zu Jedermanns Kenntnis zu bringen, sodann aber dieser Vorschrift gemäs zu verfahren.

3.

Sollen nach Vorschrift des mitfolgenden gedruckten Patents vom heutigen Tage, die in dem Patente vom 1. October jetzigen Jahres mit einem Impost von 50 Thaler – vom Centner belegten rafinirten Zucker in Hüthen, von sothaner Impostirung hin wiederum ausgenommen, und an deren Stelle nur die in dem Kaiserl. Französischen Decrete vom 5. August dieses Jahres benannten sucres [34] terrés et têtes, mit dem vorerwähnten Satze von 50 Thaler – – vom Centner vernommen, die von dem rafinirten Zucker in Hüthen etwan zeither schon erlegten Imposten aber zurückgezahlet werden.

In dessen Verfolg ist daher, nicht nur von den Einnahmen, welche dergleichen Receptur besorgt haben, die Kraft diese in Ausgabe passirende Vorkehrung zu treffen, sondern auch von den in dieser Angelegenheit mit Auftrag versehenen Behörden das allenthalben nöthige zu besorgen. Hieran geschiehet Unser Wille und Meinung.

    Datum Dresden, am 30. November. 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.

Generale an die General-Accis-Inspectionen. Die Colonial- und vom Englischen Handel herrührenden Waare betr.    Christian August Günther.




16. Kgl. Verordnung wegen des Zolles auf Zucker. 1810,
Novbr. 30.

Akten wie oben. Vol. II, S. 73.

Ihro Königl. Majestät von Sachsen etc. etc. etc. haben beschlossen, daß die in dem Patente vom 1sten October jetzigen Jahres, mit einem Impost von 50 Thalern – vom Centner belegten rafinirten Zucker in Hüthen, von sothaner Impostirung hinwiederum ausgenommen – und an deren Stelle nur die in dem Kaiserlich Fanzösischen Decrete vom 5ten August dieses Jahres, benannten sucres terrés et têtes, mit dem vorerwähnten Satze von 50 Thalern vom Centner vernommen – die von dem Zucker in Hüthen etwan zeither schon erlegten Imposten aber, zurückgezahlet werden sollen.

Indem nun solches zu Jedermanns Wissenschaft hierdurch bekannt gemacht wird; So ergehet dieserhalb, so wie wegen der nach Befinden zu veranstaltenden Zurückzahlung des etwan bereits entrichteten Imposts, an die damit beauftragten Behörden, dato besondere Anordnung.

Gegeben unter des Königl. Sachs. Geheimen Finanz-Collegii Insiegel zu Dresden, den 30sten November 1810.

Traugott Andreas Freyh. v. Biedermann.

Patent, den Impost vom Zucker betr.    Christian August Günther.




17. Kgl. Reskript an die General-Akzise-Inspektion wegen des
Zolls auf Zucker und Kakao. 1810, Dezbr. 7.

Akten wie oben. Vol. II, S. 74.

Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc. etc.

Liebe getreue. Wir finden Uns bewogen, in Conformität der Kaiserlich Französischer Seits, wegen Impostirung der Colonial-Waaren neuerdings ergriffenen Maasregeln, die, in dem Patente vom 30sten v. M. angeordnete Ausnahme der rafinirten Zucker in Hüthen, von dem vorhin darauf gelegten Impost von 50 Thlr. – – vom Centner hinwiederum aufheben – vielmehr besagte rafinirte Zucker, so wie die Candis-Zucker nunmehro mit einer Abgabe von [35] 56 Thalern 6 gl. – vom Centner belegen – dagegen aber den in dem Patente vom 1. October dieses Jahres auf den Cacao gelegten Impost von 125 Thalern – auf die Hälfte, mithin auf 62 Thaler 12 gl. – vom Centner herabsetzen zu lassen.

Indem nun solches, mittelst des mitfolgenden gedruckten Patents vom heutigen Tage zu Jedermanns Wissenschaft bekannt gemacht wird: So findet auch nunmehro, zwar die in dem 3ten §phen des mit dem Eingangsgedachten Patente erlassenen Generalis vom 30sten v. M. anbefohlene Zurückzahlung des bereits von dem rafinirten Zucker erlegten Imposts nicht weiter statt; jedoch mag von denjenigen rafinirten und Candis-Zuckern, welche seit Publication des Patents vom 30sten vorigen M. bis zur Bekanntmachung des gegenwärtigen Patents, erweißlichermaaßen, von Spediteurs versendet, oder von Kaufleuten verkauft worden sind, kein Impost erhoben werden.

Solchemnach sind die neuen Sätze, und zwar: von den rafinirten und Candis-Zuckern, mit 56 Thalern 6 gl. – vom Cacao aber, mit 62 Thalern 12 gl. – nur von den, nach Abrechnung der in dem vorgedachten Zeitraume erweißlich verkauften oder versendeten Güther übrig bleibenden vorhin declarirten und consignirten Vorräthen, zu entrichten und zu erheben.

Uebrigens hat es, in Absicht der sucres terrés et têtes, bey dem in dem Patente vom 30sten v. M. bestimmten Ansatze von 50 Thlr. – vom Centner sein Bewenden.

Nach dieser Vorschrift haben sich die in dieser Angelegenheit mit Auftrag versehenen Behörden, so wie die Einnahmen, welche dergleichen Receptur besorgen, gehorsamst zu achten. Hieran geschiehet Unser Wille und Meynung.

    Datum Dresden, am 7. December, 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.

Generale an die General-Accis-Inspection den Impost von Zucker und Cacao betr.

Christian August Günther.




18. Kgl. Verordnung wegen des Zuckerzolls. 1810, Dezbr. 7.

Akten wie oben. Vol. II, S. 75.

Mittelst Patents vom 30sten November jetzigen Jahres sind die rafinirten Zucker in Hüthen von der durch das Patent vom 1sten Octobcr dieses Jahres festgesetzten Impostirung ausgenommen, und, daß mit dem daselbst bestimmten Satz von 50 Thalern vom Centner die Sucres terrés et têtes vernommen werden sollen, angeordnet worden.

Es finden jedoch Ihro Königl. Majestät von Sachsen etc. etc. in Conformität der, wegen Impostirung der Colonial-Waaren, Kaiserl. Französischer Seits neuerdings ergriffenen Maasregel, Sich bewogen, die vorgedachte Ausnahme der rafinirten Zucker von den neuen Imposten hinwiederum aufheben, vielmehr besagte rafinirte Zucker, so wie die Candis Zucker nunmehro mit einer Abgabe von 56 Thalern [36] 6 Groschen vom Centner belegen, dagegen aber den in dem Patente vom 1sten October dieses Jahres auf den Cacao gelegten Impost von 125 Thaler – – auf die Hälfte, mithin auf 62 Thaler 12 Groschen herabsetzen zu lassen.

Wie nun solches zu Jedermanns Wissenschaft hierdurch bekannt wird; also werden die Behörden deshalb, und daß die im Eingangsgedachten Patente anbefohlene Zurückzahlung des bereits erlegten Imposts nicht weiter statt finde, dato mit Anweisung versehen.

Gegeben unter des Königl. Sächs. Geheimen Finanz-Collegii Insiegel zu Dresden, den 7. December 1810.

L.S.
Traugott Andreas Freyh. v. Biedermann.

Patent, den Impost von Zucker und Cacao betr.    Christian August Günther.




19. Kgl. Reskript an die General-Akzise-Inspektion über die
Verbrennung der mit Beschlag belegten Waren englischer
Herkunft. 1810, Dezbr. 12.

Akten wie oben. Vol. II, S. 76.

Friedrich August, König von Sachsen etc.

Liebe getreue. Nachdem Wir resolviret haben, daß nunmehro die von euch alhier in Beschlag genommenen Englischen Manufactur- und Fabrik-Waaren, welche bey der, in Folge Unsers unterm 22ten v. M. erlassenen Rescripts ihrenthalben angestellten Prüfung nach dem Urtheil der dazugezogenen Sachverständigen, für Waaren englischen Ursprungs auf unzweifelhafte Weise anerkannt und von euch in der mittelst Bericht vom 24ten v. M. eingereichten tabellarischen Uebersicht verzeichnet worden sind, confisciret und verbrennet werden sollen. So befehlen Wir mit Remission der mit dem vorgedachten Berichte eingesendeten 5. Volum. Acten, ihr wollet sothane Waaren confisciren und den Eigenthümern derselben solches bekannt machen, auch sofort das Verbrennen derselben und zwar vor dem Liebdaer Schlage unter eurer Aufsicht und unter militairischer Bedeckung, weshalb auf euer Anlangen, von Seiten des Gouvernements alhier, die erforderliche Mannschaft an Cavallerie und Infanterie commandiret werden wird, veranstalten und den Erfolg gehorsamst berichten. Hieran geschiehet Unser Wille und Meynung.

    Datum Dresden, am 12. December 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.

An die General-Accis-Inspection zu Dresden.    Christian August Günther.




20. Nachweis von Kaufleuten in Dresden, bei denen Haussuchungen
stattgefunden haben, o. J.

Akten wie oben. Vol. II, S. 46flg.

Es sind beyfolgenden Material-Kaufleuten bey Inventur ihrer Waaren-Vorräthe keine schriftliche Declarationen erfordert und von ihnen übergeben worden als: [37]

01. Herr Hünsel
02. Herr Müller & Schreiber
03. Herr Ezler
04. Herr Eilenburg
05. Herr Schramm
06. Herr Böhnig
07. Herr Emmerling
08. Herr van Bayhuysen
09. Herr Klingner
10. Herr Conradi
11. Herr Ludwig Schöpf, hat der Vater in Abwesenheit des Sohnes declariert
12. Herr Italiener Longo
13. Herr Franz Sala
14. Herr Chiapponi
15. Herr Koerting hat ¼ Pfund Zucker, 2 Loth schwarzen Pfeffer, ¼ Pfund Caffee
16. Saxens Wittwe ¾ Pfund Caffee, ¾ Pfund Zucker
17. Herr Thiemig ½ Pfund Zucker, ½ Loth Thébay[24], ½ Pfund Caffee, ½ Loth Nägelen
18. Herr Holzapfel hat nichts
19. Herr Prölß
20. Herr Hempel
21. Herr Zeiß
22. Herr Dietge
23. Herr Silcher
24. Herr Sippmann haben gar keine Colonial- und sonstige englische Waaren gehabt.
[38]
[39]
H. Haensel, auf der Frauengasse, Joh. Ghlob.
       vacat
H . Müller & Schreiber am alten Markte,
225 Pfd. Caffee versiegelt
2 Ctnr. Zucker
H. Etzler am alten Markte, Ernst,
vacat
H. Eilenstein am alten Markte,
vacat
H. Bertram, Pirna, G. Friedr. August,
28 Pfd. Caffee versiegelt
34 Pfd. Zucker
3 Packte Théeboy
1 Faß Candis
H. Schramm am Pirnaschen Thore, Carl Aug.,
1 Ctnr. Caffee versiegelt.
H. Boehmig, große Schiesg., Johann Ghlob. Leberecht,
½ Ctnr. Caffee versiegelt
½ Ctnr. Zucker
H. Emmerling, große Schiesg.,
vacat
H. Philipp, Pirnasche Gasse,
vacat
H. van Bushuysen, am alten Markte,
vacat
H. Klingner, Neumarkt,
29 Pfd. Caffee versiegelt
5 Brod Zucker
H. Schoene, Seegasse, Christian Gottlob,
85 Pfd. Caffee vers. lt. Spec.
111 Pfd. Zucker
1 Ctnr. Melis
1 Ctnr. 6 Pfd. schwarzen Pfeffer
H. Conradi, breite Gasse
1 Stube unter Accis-Siegel genommen noch keine Declaration ordentlich gegeben.
H. Otto, Seegasse, Johann Friedrich
28 Pfd. Caffee versiegelt laut Specification
47 Pfd. Zucker
H. Haufe, Seegasse,
50 Pfd. Caffee vers. lt. Spec.
57 Pfd. Zucker
½ Ctnr. schw. Pfeffer
H. Goldhan, Seegasse, Christian Friedrich
20 Pfd. Caffee vers. lt. Spec.
H. Schreiter am Wilsdruffer Thor, Christian Gottlieb,
27/8 Ctnr. Caffee vers. lt. Spec.
Ctnr. Zucker brutto
H. Ludwig Schoepft, Wilsdruffer Gasse
lt. Specification
H. Schoene, Wilsdr. Gasse, Johann Gotthelf,
lt. Specification
H. Franke, Wilsdruffer Gasse, Wilhelm Ferdinand
30 Pfd. Caffee vers. lt. Spec.
22 Pfd. Zucker
H. Müller, Moritzstr., Carl Gotthelf
1 Kästel mit lackirten Waaren, vers. lt. Spec.
H. Gladewitz, Gr. Frauengasse, C. G. Gladewitz,
lt. Specification
H. Walther, Große Frauengasse, in ehedem Pfitzinger Handlung, E. W. Walther
lt. Spec.
H. Haufe, jun., Lochgasse, Gottlob Siegmund.
36 Pfd. Caffee vers. lt. Spec.
73 Pfd. Zucker
H. Ferber, Moritzstr., Christ. Gottfried,
lt. Spec.
H. Roeder, Schloßgasse, Carl Gottlieb,
23 Pfd. Caffee vers. lt. Spec.
54 Pfd. Zucker
H . John Baptista Sala,
lt. Spec.
H . Nöller, Schloßgasse, Carl Gottlob,
lt. Specification
H . Boll, Schloßgasse, Heinrich,
lt. Specification
H . Schwarze, in der kleinen Quergasse zwischen großer u. kleiner Brüdergasse, Carl Heinrich,
lt. Spec.
H . Bauch, Carl Gottlieb
lt. Spec.
H . Hofmann, Scheffelgasse, Joh. Gottlieb.
lt. Spec.
H . Cubasch, Webergasse, Johann Glieb.
lt. Spec.
H . Hiese das. Christian August,
lt. Spec.
H . Longo, Johann Baptista,
ohne Specification
H . Franz Sala,
ohne Spec.
H . Chiappone,
ohne Spec.



[40] [41]

Dresden und die Hussitenkriege.
Von Hubert Ermisch.


Obwohl die Wettiner und ihre Lande an den Hussitenkämpfen so stark beteiligt waren, wie wenige andere deutsche Fürsten und Territorien, so hat doch ihr Anteil daran noch keine so eingehende Darstellung erfahren wie der anderer Nachbarländer Böhmens, insbesondere Schlesiens und neuerdings der Oberlausitz;[25] nur nebenher wird er in den größeren Darstellungen der sächsischen Geschichte erwähnt.[26] In der Tat fließen die Quellen sehr dürftig; auch der in der Bearbeitung begriffene 4. Band der Abteilung IB des Codex diplomaticus Saxoniae regiae wird die Lücke nicht ausfüllen können. Was von den meißnischen Landen im allgemeinen gilt, trifft auch auf die Ortsgeschichte Dresdens zu. Wenn wir versuchen, zunächst auf die Schicksale Dresdens während der Jahre 1418 bis 1438 etwas näher einzugehen, so hat uns in erster Linie die Untersuchung der Dresdner Kämmereirechnungen den Anlaß dazu gegeben. Leider sind diese Quellen, auf deren Wichtigkeit man erst in neuerer Zeit Gewicht gelegt hat,[27] nur lückenhaft erhalten; sie gehören in fast allen Städten Sachsens zu den Archivalien, die Jahrhunderte lang und namentlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts dem Mangel an geschichtlichem Sinn zum Opfer gefallen sind. Für Dresden liegen sie, soweit der behandelte Zeitabschnitt in Frage kommt, nur für die Jahre 1417–1420, 1423–1424, 1426–1429, 1431–1436 und 1438, und auch für diese nur in unvollständigen Resten vor.[28] Eine eingehende Behandlung der Dresdner Rechnungen würde namentlich für die innere Geschichte der Stadt noch mancherlei ergeben; davon zeugen schon die dankenswerten Einzelheiten, die Otto Richter in seiner Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Dresdens aus ihnen mitgeteilt hat. Wir beschränken uns hier auf eine Benutzung der Angaben, die den Anteil der Stadt an den Hussitenkriegen betreffen; sie sind dürftig genug und oft nur durch Vermutungen verständlich zu machen.

Von jeher standen unser Land und unsere Stadt in engen Beziehungen zu dem Nachbarlande. Ganz Böhmen, namentlich auch die an Meißen angrenzenden Teile Nordböhmens, erfreute sich eines fruchtbaren Bodens, auf dem alle Arten Getreide, Hanf, Wein [42] und Hopfen gediehen, weite Wiesen die Viehzucht begünstigten, große Waldungen Bau- und Brennholz, Flüsse und Teiche Fische in Fülle lieferten; auch eine rege industrielle Tätigkeit hatte sich in diesen Gebieten entwickelt.[29] Da Meißen im Vergleiche dazu ein armes Land war, fand ein lebhafter Einfuhrverkehr von Böhmen aus statt, das umgekehrt Salz, Seefische und wohl auch Metalle vielfach aus und durch Meißen bezog. Aber auch geistige Güter tauschte man aus, namentlich seit in Prag die erste Universität in deutschen Landen entstanden war. In politischer Beziehung wechselten freundliche und feindliche Zeiten; vor allem waren die Grenzgebiete oft Gegenstand des Streites. Schon seit 1298 war Pirna mit seiner Umgebung im Besitz der böhmischen Krone. Eine weitere Umklammerung der meißnischen Gebiete gelang dem geschicktesten Diplomaten des 14. Jahrhunderts, dem Kaiser Karl IV.; er erwarb die Niederlausitz (1367), die wichtigen Elbplätze Strehla und Mühlberg, die Grenzfeste Eilenburg (1372); auch im Innern des Landes wußte er durch allerhand Begünstigungen so manchen der dort ansässigen Dynasten zum Verkauf oder zur Lehensauftragung seiner Besitzungen an die Krone Böhmen zu veranlassen.[30] Nur vorübergehend litt darunter sein freundschaftliches Verhältnis zu den Wettinern, wurde aber durch den Pirnaischen Vertrag vom 25. Nov. 1372 bald wieder hergestellt, ohne daß der König auf irgend eine seiner Erwerbungen verzichtet hätte.[31]

Nach dem Tode Karls IV. (1378) änderten sich die böhmisch-meißnischen Beziehungen. Karls schwacher Nachfolger König Wenzel setzte weder das freundliche Verhältnis zu den drei Linien, in die das Haus Wettin seit der Chemnitzer Teilung von 1382[32] zerfiel, noch auch die Erweiterungspolitik seines Vaters fort. Im Gegenteil gelang es dem bedeutendsten der damaligen Wettiner, dem Markgrafen Wilhelm I., die Ergebnisse dieser Erweiterungspolitik größtenteils rückgängig zu machen und namentlich die Grenzen des ihm durch jene Teilung zugefallenen Landes Meißen besser zu gestalten, als er sie übernommen hatte. Trotz des Widerstandes, den König Wenzel leistete, erwarb er 1397 durch Kauf die Herrschaft Eilenburg[33], bald darauf, zuerst pfandweise, dann dauernd die Stadt Mühlberg mit Strehla und der Herrschaft Würdenhain,[34] 1398 das als Grenzfeste gegen Nordböhmen wichtige Schloß Riesenburg nebst der bedeutenden dazu gehörigen Herrschaft, der Stadt Dux und dem Kloster Ossegg[35] und endlich mit Waffengewalt im Jahre 1402 Schloß und Herrschaft Dohna, die Burg Schreckenstein bei Aussig, das Schloß Weesenstein, 1405 Schloß und Stadt Pirna mit dem Städtlein Gottleuba, 1406 die starke Feste Königstein.[36] Er nötigte ferner 1402 Heinrich IX., Herrn zu Plauen, ihm das Oeffnungsrecht an seinen Schlössern Königswart und Würschengrün bei Eger, Konrad von Reytenbach und Benesch von der Duba dasselbe Recht an ihren Schlössern Graslitz bei Eger und Kostenblatt bei Teplitz zu übertragen,[37] und dies werden wohl nicht die einzigen derartigen [43] Verträge gewesen sein, die Wilhelm damals schloß. Rechnet man dazu, daß seine Neffen Friedrich IV., Wilhelm II. und Georg, denen in der Teilung das Osterland zugefallen war, die Städte Brüx und Laun pfandweise besaßen,[38] so sieht man, daß die Südgrenze unsres Landes gegen Böhmen hin jetzt bedeutend besser geschützt war als beim Tode Karls IV. Ohne diese Fürsorge hätte unser Land viel schwerer unter den Angriffen der hussitischen Scharen zu leiden gehabt, als dies dann der Fall war.

Dresden, das damals mit den Vorstädten und Altendresden etwa 3500 Einwohner zählte, soweit die Geschoßregister eine allerdings sehr unsichere Berechnung gestatten,[39] war als die der Grenze nächste bedeutendere Stadt der Mark Meißen sowohl an der Dohnaschen Fehde[40] als auch an den Kämpfen der folgenden Jahre – denn es fehlte nicht an Versuchen, die verlorenen Gebiete der Krone Böhmen wiederzugewinnen – vielfach beteiligt. So hören wir, daß die Stadt durch Sendung von Lebensmitteln und Mannschaften für den Grenzschutz sorgte, als es um 1409 den Böhmen gelang, vorübergehend die Stadt Dux in ihre Gewalt zu bringen; auch in den folgenden Jahren begegnen wir wiederholt ihren Truppen auf dem Königstein und auf der Riesenburg.[41] Zum Wach- und Kriegsdienst waren in erster Linie die waffenfähigen Bürger verpflichtet, die sich freilich immer häufiger durch Söldner vertreten ließen.[42] Bei der Teilung der Gebiete des 1407 verstorbenen Markgrafen Wilhelm I. war Dresden mit den Grenzorten gegen Böhmen: Pirna, Dohna, Dippoldiswalde, Dux, dem Königstein, der Riesenburg an Landgraf Friedrich den Jüngern, den Sohn des Landgrafen Balthasar, gefallen;[43] in ihm, dem die Nachwelt den Beinamen des Einfältigen beigelegt hat, hatte Wilhelm einen sehr unähnlichen Nachfolger gefunden, der in steter Geldverlegenheit zeitweise sogar an einen Verkauf dieses wichtigen Grenzgebietes an Böhmen gedacht hat[44] und vielleicht seine Absicht ausgeführt hätte, wenn nicht seine Vettern Friedrich IV. und Wilhelm II. einer solchen Schmälerung des wettinischen Hausbesitzes entschieden entgegengetreten wären. Sie sahen auch in seiner Vermählung mit Anna, der Tochter des Grafen Günther (XXX.) von Schwarzburg zu Arnstadt und Sondershausen, und dem Einfluß, den seine Gattin und ihre Verwandten auf den schwachen Fürsten ausübten, nicht mit Unrecht eine Gefahr für das Haus und zwangen ihn mit Waffengewalt, sich ihrer Vormundschaft zu unterwerfen, obwohl er längst mündig war. Es ist hier nicht der Ort, auf diese Irrungen einzugehen; sie hatten das Ergebnis, daß trotz alles Widerstrebens Friedrich und Wilhelm ihrem Vetter die Regierung seines Landes tatsächlich aus den Händen nahmen, und so unterblieb auch der Verkauf jener Gebiete, der in den nächsten Jahren sich als sehr verhängnisvoll erwiesen haben würde.

Die Beziehungen zu Böhmen waren es wohl, die das Eindringen ketzerischer Lehren in unsere Stadt begünstigten. Namentlich [44] scheint die schon seit dem 13. Jahrhundert in Deutschland nachweisbare Sekte der Waldenser auch in Dresden Anhänger gefunden zu haben.[45] Ihr gehörte wohl Peter von Dresden[46] an, der 1409 den Auszug der deutschen Professoren und Studenten aus Prag mitgemacht hatte und bald darauf Leiter der altberühmten Kreuzschule in Dresden geworden war, wo er gemeinsam mit seinen Lokaten Friedrich und Nikolaus den Lehren der Waldenser und Wicliffs Anhänger warb, bis ihn der Widerstand der kirchlichen Organe nötigte, die Stadt zu verlassen; er kehrte nach Prag zurück und setzte hier seine Lehrtätigkeit fort, bis er 1421 in Regensburg als Ketzer den Feuertod erlitt.[47] Zu seinen Dresdner Schülern gehörte der in der Geschichte des Hussitismus oft genannte Johannes von Drändorf.[48] Gegen Peter und seine Schule richtete sich wohl ein Erlaß des Bischofs Rudolf von Meißen vom 18. Okt. 1411, durch den den Lehrern von Partikularschulen in seiner Diözese, besonders in Dresden, verboten wurde, in allen Schulen und sonst mit Ausnahme der Universitäten die Bücher der h. Schrift und des kanonischen Rechts zu lesen und zu erklären.[49] Der Sekte der Waldenser gehörten vermutlich die Torschmiedin an, die „um Unglaubens willen“ aus Dresden verwiesen wurde und deren Haus in der Brüdergasse Landgraf Friedrich 1417 seinen und seiner Gattin Schneidern Heinrich und Christian schenkte,[50] und die Meltzerin, die am 25. August 1418 wegen Unglaubens zu Dresden verbrannt wurde.[51] Auf diesem Wege sind wohl auch die hussitischen Lehren in Dresden eingedrungen; leider ist eine Sammlung darauf bezüglicher Schriftstücke, die sich einst im Dresdner Ratsarchiv befand, bis auf den Umschlag mit der Aufschrift „Dabei findt man Befehlich, die Namen, das Sacramentshäusel und die Sacramentschänder belangend und anders, Johannes Hus, Wicleff und Hieronymus belangend“ abhanden gekommen[52] und auch andere Belege sind nicht erhalten. Vermutlich haben die Gefahren, die dann Jahrzehnte lang von Böhmen aus das Nachbarland und die Stadt Dresden bedrohten, der Verbreitung der Irrlehren ein schnelles Ende bereitet.

In Böhmen hatte die kirchliche und die damit in Zusammenhang stehende nationale Bewegung, die schon 1409 zur Auswanderung der deutschen Angehörigen der Prager Hochschule und damit zur Begründung der Universität Leipzig den Anlaß gegeben, fortdauernd zugenommen, begünstigt durch die Schwäche des Königs Wenzel und sein Mißtrauen gegen seinen Bruder und Erben Sigmund und verschärft durch die Hinrichtung des Johannes Hus in Konstanz (6. Juli 1415). Daß auch das meißnische Nachbarland davon berührt wurde, konnte umsoweniger ausbleiben, als zwischen König Sigmund und den Wettinern ernste Mißhelligkeiten bestanden, da Sigmund nicht gewillt war, die verlorenen böhmischen Grenzgebiete den letztern zu überlassen. Schon 1417, als Markgraf Friedrich IV. den König zu Konstanz um die Belehnung mit den Reichs- [45] und böhmischen Lehen bat, schlug ihm Sigmund dies mit dem Bemerken ab, er wolle in die Krone zu Böhmen nicht greifen, da sein Bruder Wenzel noch am Leben sei; erzürnt verließ der Markgraf damals Konstanz.[53] Auch die Bemühungen, durch die Vermittlung des kaiserlichen Erbkämmerers Konrad von Weinsberg die Belehnung zu erlangen, blieben Jahre lang ebenso erfolglos,[54] wie die oben S. 43 berührten Verhandlungen Sigmunds mit Landgraf Friedrich wegen Abtretung des Grenzbezirks.

So ist es begreiflich, wenn der Handelsverkehr zwischen Böhmen und Meißen schon im Anfange des Jahres 1418 Störungen erfuhr. Wiederholt wandte sich deswegen der Dresdner Rat an seinen Landesherrn Landgraf Friedrich,[55] der vermutlich wegen der damals schwebenden Verhandlungen über die erwähnten Gebietsabtretungen mit den getroffenen Gegenmaßregeln gegen die Getreidesperre nicht einverstanden war.[56] Daß man schon im Frühjahr 1419 sich vor einem Einfall von Böhmen aus nicht sicher fühlte, kann man aus der Sendung eines Boten nach Brüx „umbe der forschunge wegen“ schließen.[57]

Die ernsten Unruhen, die im Juli 1419 in Prag ausbrachen und zum „Fenstersturz“ der Neustädter Ratsherren führten, und die sich nach dem jähen Tode des Königs Wenzel (16. August 1419) wiederholten, mußten den König Sigmund, der mit Rücksicht auf die Bedrohung seines ungarischen Reiches durch die Türken bis dahin noch immer einen Ausgleich zwischen den streitenden Parteien in Böhmen versucht hatte, endlich zu kräftigerem Vorgehen veranlassen, da er seine Ansprüche auf die böhmische Erbfolge schwer gefährdet sah. Am 1. Oktober erließ er eine Einladung zu einem Reichstage in Breslau, auf dem nicht allein die bürgerlichen Streitigkeiten, die Breslau im Jahre 1418 durchgemacht hatte, zur Untersuchung kommen und die Zwistigkeiten zwischen dem Deutschen Orden und Polen geschlichtet werden, sondern zugleich ein Reichskrieg gegen die Ketzer und Aufrührer in Böhmen vorbereitet werden sollte. Zu den deutschen Fürsten, die zu diesem Reichstage geladen wurden, gehörten trotz ihres keineswegs freundlichen Verhältnisses zu Sigmund auch die Markgrafen von Meißen, an deren Mitwirkung bei dem Angriff auf die böhmischen Widersacher dem Könige viel gelegen war. Wenn wir im November des Königs Kanzler wohl auf dem Wege zu den Markgrafen und die Räte der letzteren Apel Vitzthum und Herrn Lamprecht auf der Reise zum Könige nach Ungarn in Dresden begegnen, wo sie nach der Sitte der Zeit durch eine Weinspende geehrt wurden,[58] so darf man wohl annehmen, daß es sich um Verhandlungen wegen Beilegung der oben berührten Streitpunkte handelte. Auch die Gesandten der Städte Nürnberg, Frankfurt, Speier, Straßburg und Markgraf Bernhard von Baden erfuhren, ohne Zweifel auf ihrer Durchreise nach Breslau, in Dresden gleiche Ehrungen.[59] Gegen Ende Januar 1420 kam Markgraf Friedrich IV. selbst nach Breslau;[60] aber es gelang nicht, die Mißhelligkeiten zwischen ihm [46] und dem Könige beizulegen, und dies war wohl hauptsächlich der Grund, daß Friedrich schon nach wenigen Tagen den Reichstag verließ.[61] Freilich mochte er auch den Verhandlungen nicht fern bleiben wollen, die eben in jenen Tagen seine und seines Bruders Räte mit den Räten Friedrichs des Jüngern wegen Beilegung der zwischen den Vettern bestehenden Irrungen zu Dresden führten. Diese Verhandlungen, während deren Friedrich IV. in Meißen,[62] Friedrich d. J. in Altendresden[63] weilte, führten am 11. Februar zu einem Vergleich,[64] den die Stadt Dresden durch eine Votivmesse im Barfüßerkloster feierte.[65] Noch vor Abschluß dieser Verhandlungen begab sich Markgraf Wilhelm II. nach Breslau, wozu ihm die Stadt Dresden zwei Fuhrleute stellte, die seinen Kammerwagen führen halfen.[66] Auch ihm gelang es offenbar nicht, die ersehnte Gesamtbelehnung[67] ohne Opfer an Land und Leuten beim König zu erlangen; etwa in der letzten Februarwoche traf er in Breslau ein, und schon zwischen dem 3. und 10. März kam er auf der Rückreise durch Dresden.[68]

Der Reichstag zu Breslau war das Vorspiel der Hussitenkriege. Am 1. März hatte Pabst Martin V. eine Kreuzzugsbulle gegen die ketzerischen Böhmen erlassen,[69] und König Sigmund rüstete mächtig zu einem Feldzug. Daß auch in Dresden Vorbereitungen getroffen wurden, könnte man aus Sendungen von Schützen nach Riesenburg und Tharandt und aus dem Ankauf von Blei zu Munition für Büchsen und von Armbrüsten in den Monaten März und April schließen;[70] doch waren solche Sendungen und Ankäufe auch vorher nichts Ungewöhnliches. Anfang April sandte der Rat einen Boten nach Senftenberg „von der sammenunge wegen“, wohl zu dem Vogte der Niederlausitz Hans von Polenz, der die Lausitzer Truppen in dem bevorstehenden Feldzuge führen sollte.[71] Das Heer sammelte sich damals in Schweidnitz, wo König Sigmund vom 13. bis 27. April urkundet.[72] Dieser „Sammlung“ galt wohl eine Zusammenkunft in Bautzen um den 20. April, zu der auch von Dresden ein Bote gesandt wurde.[73]

Gegen Ende April mag König Sigmund mit den bei Schweidnitz gesammelten Truppen aufgebrochen sein. Er zog über Glatz, Nachod, Königgrätz, Kolm und Kuttenberg gegen Prag und war Ende Mai oder Anfang Juni in Königsaal etwa 10 km von Prag. Vermutlich waren es außer seinen eigenen nur die Truppen der Lausitzen und der schlesischen Fürsten, die ihn begleiteten; die meißnischen Truppen, deren Zahl auf 7–8000 angegeben wird, unter Führung der Markgrafen Friedrich IV. und Wilhelm II. stießen wohl erst vor Prag zu seinem Heere.[74] Dresdens Herr, Landgraf Friedrich, der am 7. und 8. Juli in Dresden urkundet,[75] hat allem Anschein nach nicht persönlich am Feldzuge teilgenommen, aber Truppen geschickt. Dabei waren auch Dresdner. Wir wissen von ihnen freilich nur aus einer Abrechnung des Bürgermeisters Paul Goideler vom 5. Okt. 1420 über die Ausgaben „ye dy herfart vor Praga“,[76] bei der die Ausrüstung eines herrschaftlichen Speisewagens [47] im Vordergrunde steht; die Ausgaben betrafen u. a. Leinwand für Futterkrippen und Säcke, für Hufeisen und Nägel, Körbe auf den Wagen, Schüssel, Löffel, Wasserkannen, Fässer, Tisch- und Handtücher und namentlich für Fleisch, Speck, Fische, Erbsen, Grütze, Brot, Pfefferkuchen, Butter. Käse, Knoblauch, Salz, auch Bier (Kottbuser neben dem gewöhnlichen) und Wein. Von Ausgaben für Waffen, für die Söldner und für Schadenersatz ist nicht die Rede. Die gesamte Ausrüstung kostete 15 Schock 6 Groschen weniger 1 Heller, wozu noch 26 Schock Groschen kamen, die der Bürgermeister „zu Zehrung“ mit nach Prag nahm.

Wir wissen, daß die meißnischen Truppen bei dem mißglückten Sturm auf den Berg Witkow – später und noch heute nach dem genialen Führer der Taboriten als Ziskaberg bezeichnet – am 12. und 13. (oder 13. und 14.) Juli hervorragend beteiligt waren.[77] Dabei mögen sich auch die Dresdner ausgezeichnet haben; wir erfahren gelegentlich von Verlusten, die sie erlitten hatten.[78] Wenige Tage nach der Schlacht ward den meißnischen Fürsten als Lohn für ihre Mitwirkung die lange ersehnte Gesamtbelehnung und die Bestätigung ihrer Privilegien erteilt.[79] König Sigmund erreichte noch, daß er am 28. Juli auf dem Hradschin mit der böhmischen Krone gekrönt wurde; gleich darauf brach das Heer von Prag auf, ohne viel Erfolge erzielt zu haben. Wie die von der Stadt Döbeln gestellte Mannschaft,[80] dürfte auch die Dresdner Anfang August in der Heimat eingetroffen sein.

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Aus der Zeit von Mitte 1420 bis Anfang 1422 fehlen uns die Dresdner Kämmereirechnungen. Fast ganz Nordböhmen, das bis dahin von Angriffen der Hussiten verschont geblieben war, fiel in den Wochen März bis Juli 1421 in ihre Hände. Aber ein Angriff auf Brüx scheiterte; am 5. August erfochten hier die meißnischen Truppen einen Sieg über die Ketzer. Daß Dresdner Bürger oder Söldner an dieser Schlacht und an dem zweiten Kreuzzuge beteiligt waren, der schon nach wenigen Wochen (am 2. Oktober 1421) mit einem Rückzug des die Stadt Saaz belagernden Heeres ruhmlos endete, ist wohl nicht zu bezweifeln. In der Jahresrechnung von 1422 erscheint ein Ausgabeposten von 13 Schock für Fleisch, „daz man yn dy herfart hatte genomen anno preterito“;[81] es war dies doch vermutlich eine der beiden erwähnten Heerfahrten. Auch die Zahlung von 9 Gr. an einen Knecht für Zehrung in Brüx, wo er verwundet lag, dürfte sich auf die Schlacht vom 5. August beziehen.[82]

Für das Jahr 1422 liegt uns eine Rechnung vor, die der Bürgermeister Paul Goideler am 12. Novbr. für die Zeit vom Februar bis November ablegte. Darin erscheint ein Posten von 11 Gr. für den Boten Hans Behme, den der Rat Ende Januar oder Anfang Februar nach Kalau und Luckau schickte;[83] ob diese Sendung mit der Hussitengefahr zusammenhing, wissen mir zwar [48] nicht, doch ist es bei der wichtigen Rolle, die der Landvogt der Niederlausitz Hans von Polenz in diesen Kämpfen spielte, sehr wahrscheinlich, zumal wenige Wochen später König Sigmund, der sich damals in Mähren aufhielt, mit Landen und Städten der Oberlausitz wegen einer Einung mit den „frommen“ böhmischen Herren und den Meißnern gegen die Ketzer verhandelte; um den 7. März fand deswegen ein Tag in Dresden statt.[84]

Auch ein ohne Jahresangabe überlieferter Brief des Landgrafen Friedrich an den Rat zu Dresden gehört wohl in diesen Zusammenhang; er ist die Antwort auf ein Schreiben des Rats wegen Hermanns von Polenz, dem eine Abschrift eines Schreibens von Hans von Polenz beigefügt war. Der Landgraf bittet, den beiliegenden Brief sofort an König Sigmund zu schicken, dessen Antwort zu öffnen, damit der Rat sich danach richten könne, und ihm dann zu übersenden.[85] Auch die Tagungen, die Ende Mai zu Ruhland und Bischofswerda abgehalten wurden, besandte der Dresdner Rat.[86] Von der letztern wissen wir, daß er u. a. „wegen der Geschefte mit den Hussen“ einberufen war;[87] ebenso wurde auf einem gleichfalls von Dresden beschickten Tage, der zu Bischofswerda Mitte August stattfand, um „der Behmischen herren willen von der Keczereie wegen“ verhandelt.[88]

Aber der Anteil der Dresdner an den kriegerischen Vorgängen des Jahres 1422, über die bis zum Herbst nur wenig überliefert ist, beschränkte sich keineswegs auf diese Verhandlungen. Trotz der Parteikämpfe in Böhmen, durch welche die Schlagfertigkeit der Hussiten stark beeinträchtigt wurde, waren die Grenzlande nie vor ihnen sicher: es galt daher vor allem die festen Grenzplätze wie die Riesenburg, Aussig und den Schreckenstein in wehrhaftem Zustande zu erhalten. Mit der Riesenburg blieb Dresden in steter Verbindung. Schon im Februar werden dem Klugel 2 Groschen „zur Zehrung gen Riesenburg“ gegeben.[89] Ende Juli erhalten 10 Schützen, die 10 Wochen zu Riesenburg gelegen haben, je für die Woche 8 Groschen.[90] Möglicherweise bezieht sich auf Riesenburg auch ein Befehl Markgraf Friedrichs IV. an den Rat, mit der „Folge“, wegen der er ihm früher geschrieben, 8 Zimmerleute mit ihrem Gerät mitzubringen; das Jahr dieses Befehls ist freilich sehr unsicher.[91] Auch zur meißnischen Besatzung der Stadt Aussig hatte Dresden 10 Schützen geschickt, die 25 Wochen, von Ende Februar bis Ende August, hier lagen. Wir wissen von ihnen wie von den Riesenburger Besatzungstruppen nur durch die berechneten Soldzahlungen; auch sie erhielten wöchentlich je 8 Groschen. Wenn 4 dieser Schützen nur für 21, andere für 16 Wochen besoldet wurden, so handelte es[WS 1] sich wohl um Ablösungen. Die beiden Fuhrleute, die sie dorthin beförderten, erhielten 10 bez. 30 Groschen.[92]

Das wichtigste Unternehmen des Jahres 1422 und zugleich das einzige, über das wir einigermaßen unterrichtet sind, war die Entsetzung des festen Schlosses Karlstein sw. von Prag, das die [49] Hussiten unter Führung des Prinzen Sigmund Korybut von Litthauen seit dem Mai mit bedeutenden Kräften erfolglos belagerten; trotz ihrer heftigen Angriffe und trotz des immer fühlbarer werdenden Mangels an Lebensmitteln leistete die kleine Besatzung hartnäckigen Widerstand. Ihre Befreiung beschäftigte besonders den Reichstag, der seit Mitte Juli in Gegenwart des Königs Sigmund zu Nürnberg stattfand und bis Mitte September versammelt blieb. Es wurden hier Matrikeln aufgestellt sowohl für die Entsetzung des Karlstein als für einen „täglichen Krieg“ gegen die Ketzer. Leider blieb der Erfolg dieses dritten Kreuzzuges weit hinter den Anschlägen zurück; die meisten Truppen hatte der vom König mit dem Oberbefehl beauftragte Kurfürst Friedrich von Brandenburg zusammengebracht; auch die Meißner unter Führung Markgraf Wilhelm II. hatten nicht unbedeutende Mannschaften gestellt. Erst Anfang Oktober überschritten die Truppen des Reichsheeres von Bayern her, die des Markgrafen Wilhelm von Chemnitz aus die böhmische Grenze; in Kopitz bei Brüx vereinigten sich mit ihnen um den 9. Oktober die allerdings recht unbedeutenden Truppen der Lausitzer,[93] die auf ihrem Marsche über Dresden gekommen zu sein scheinen.[94] Aber schon vor Ende des Monats kehrten die Lausitzer und trotz aller Bemühungen des Kurfürsten von Brandenburg, sie zur Vereinigung mit seinem Heer zu bestimmen, auch die Meißner in die Heimat zurück. Dieser Rückzug war es wohl, der die Hussiten zu drohenden Bewegungen gegen Aussig und Brüx veranlaßte; Markgraf Wilhelm bat den Kurfürsten von Brandenburg um den Schutz dieser Städte,[95] und daß seine Besorgnisse nicht unbegründet waren, ergibt sich daraus, daß die Ketzer, nachdem die Belagerung des Karlstein durch den am 8. November geschlossenen Waffenstillstand ihr Ende gefunden hatte, am 26. November bei Kostalov unweit Brüx standen und von da in die Gegend von Tetschen zogen, wo sie am 28. November Bensen einnahmen.[96] An der „herfart, do man den Karlesteyn retten sulde“, nahmen auch Dresdner Truppen unter Führung des Richters Vinczel teil; ihre Zahl ist nicht bekannt, wohl aber die Kosten, die sie für Ausrüstung der Heerfahrtwagen, für Löhne der Fuhrleute und für Lebensmittel verwandten und die sich im ganzen auf 12 Schock 22 Groschen „usgeslossen, waz man noch schuldig ist“, beliefen.[97] Auch die Zeit der Heimkehr steht nicht fest; wahrscheinlich erfolgte sie vor dem 11. November, an welchem Tage Caspar Schonaw und der Stadtschreiber an einer Tagung zu Zeitz teilnahmen,[98] über deren Verhandlungen uns nichts bekannt ist. Ebensowenig wissen wir, ob der Tag, der am 13. Dezember zu Stolpen zwischen den Räten des Landesherrn und dem Rat zu Bautzen stattfinden sollte und den zu beschicken der Dresdner Rat vom Markgraf Friedrich IV. aufgefordert wurde, sich auf die Hussitengefahr bezog; überhaupt ist es nicht sicher, ob das ohne Jahreszahl überlieferte Schreiben in das Zahr 1422 gehört.[99]

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[50] Auch für das Jahr 1423 plante man einen umfassenden Angriff gegen die Hussiten. Markgraf Friedrich IV., dem König Sigmund bekanntlich wegen seiner bisher geleisteten Hilfe am 6. Januar die vorläufige Belehnung mit dem Kurfürstentum Sachsen erteilte,[100] versprach dafür, dem Könige mit 2000 Reitern und 2000 Schützen auf 6 Monate zu dienen; sie sollten zunächst dem deutschen Orden in seinem Kriege mit Polen helfen, im Fall einer Beendigung dieses Krieges aber nach Böhmen ziehen.[101] Aber obwohl die Versöhnung zwischen Sigmund, dem König Wladislaw von Polen und dem Herzog Witold von Litthauen, die Ende März zustande kam und sogar zu einem Bündnis gegen die Ketzer führte,[102] die meißnischen Streitkräfte für einen böhmischen Feldzug frei machte, kam es doch weder in diesem noch in den nächsten Jahren zu diesem Feldzuge, und auch von Böhmen werden keine größeren Unternehmungen gegen das Nachbarland berichtet; innere Streitigkeiten sowohl in Böhmen als im Reiche nahmen beide Parteien in Anspruch, und die erneute Kreuzbulle des Papstes,[103] die ohne Zweifel auch in Dresden verkündet wurde,[104] hatte wenig Erfolg. Eine vollständige Ruhe trat darum doch nicht ein. Wir sahen, wie die Hussiten bereits 1422 Brüx und Aussig und damit die Grenze der meißnischen Lande bedrohten. Daraus erklärt sich, daß wir im Januar 1423 Dresdner Schützen in der unweit Brüx gelegenen Stadt Dux finden. Am 10. Januar schickte der Dresdner Rat einen Boten zu dem Vogte – wohl Busse Vitzthum, der eben damals zum Landvogt von Meißen ernannt war[105] – nach Freiberg „umbe unser schuczen zcu Duxczaw“.[106] In der letzten Januarwoche wurden 8 „geselle, di furen keyn Duxczaw und karten wedir“ mit 30 Gr. abgelohnt.[107] Um den 31. Januar zahlte der Stadtschreiber 6 Gr. „Assemus [und] synen gesellen, alz se abir keyn Duxczaw zogen“, ferner 12 Gr. „uf rechnunge“ und 4 Gr. einem Bäcker, „der den gesellen brife unde gelt keyn Duxczaw brochte“.[108] Für einen Schlitten, „alz man di schuczczen keyn Duxczaw santte“, wurden um den 7. Februar 9 Gr. bezahlt;[109] auf dieselbe Sendung beziehen sich wohl die erst Ende Februar gebuchten Ausgaben von 16 Gr. für 4 Schützen „von den hantwercker[n], di se zen Friberg vorczerten, da se keyn Tocczaw zogen“[110] und von 5 Gr. für einen Schlitten, den die Gesellen zu Rechenberg kauften, als sie nach Dux zogen.[111] Vier Wochen hielt sich Assemus mit seinem Gesellen in Dux auf; sie erhielten dafür 24 Groschen.[112] Daß sie dort Gelegenheit zu irgend welchen kriegerischen Taten fanden, erfahren wir nicht. Wenn um die Mitte März Hans Sorwechter 1½ Schock erhält „von dryen pherden, di her vor Soicz hatte in der herfart“,[113] so ist dies wohl eine nachträgliche Vergütung für Verluste auf der Heerfahrt des Jahres 1421 (vgl. oben S. 47). – Mit der Hussitengefahr hing wohl auch der Besuch des Herzogs von Sagan zusammen, den die Dresdner Stadtdiener Ende März nach Dresden geleiteten, wo er die Ostertage (4./5. April) zubrachte und und mit 5 Kannen Wein [51] geehrt wurde;[114] ebenso um dieselbe Zeit der Besuch des Hauptmanns von Wehlen und des Hauptmanns vom Königstein, die mit dem Baumeister – vielleicht wegen der Befestigung ihrer Schlösser – teidingten.[WS 2][115] In der Tat sah es um diese Zeit an den Grenzen Meißens und der Oberlausitz wohl drohend aus; wir können dies aus den Tagungen schließen, die Lande und Städte der Oberlausitz seit Ende März wiederholt zu Löbau und anderwärts „durch der Hussen wille“ abhielten.[116] König Sigmund sah sich dadurch veranlaßt, die Verteidigung des Schlosses zu Brüx dem bewährten Markgrafen Friedrich IV. anzuvertrauen und wies den Burggrafen Nitze von Gorenz an, es ihm zu übergeben;[117] für die auf die Besetzung und Verteidigung zu verwendenden Kosten wurden die Städte Brüx und Aussig dem Markgrafen verpfändet,[118] auf deren erstere die Wettiner schon seit einem halben Jahrhundert Pfandrechte besaßen.[119]

Noch gefährlicher schien sich die Lage zu gestalten, als Ziska Anfang Juni Tetschen einnahm und von hier aus Streitkräfte in Leitmeritz sammelte, mit denen er in die Nachbarlande einzubrechen drohte.[120] Auch die Stadt Aussig war in Gefahr; um sie zu retten, verlangten die Markgrafen am 26. Juni von den Oberlausitzern Hilfe, und diese verhandelten zu Löbau wegen einer Heerfahrt.[121] Aber die Gefahr ging vorüber. Spalatin[122] berichtet, Markgraf Friedrich sei auf Aussig gezogen, aber Ziska vor ihm gewichen, so daß er es ohne Hindernis eingenommen habe und dann nach Meißen zurückgekehrt sei. In der Tat hat sich Ziska bald nach Dauba (s. Böhm.-Leipa) begeben, von wo er Zittau bedrohte, aber bald nach Königgrätz abzog.[123] Auch im Juli fürchteten die Zittauer einen feindlichen Einfall; die Görlitzer ließen sich damals von dem Dresdner Büchsenmeister, der überhaupt wochenlang für sie beschäftigt war, eine große Tarrasbüchse gießen.[124] Wie sie den Büchsenmeister, so benutzte um dieselbe Zeit Markgraf Wilhelm II. Dresdner Steinmetzen. um die Befestigungen von Altenburg ausbessern zu lassen; auf die Mitteilung des Rates, daß der Steinmetz keine Steine mehr habe, antwortete der Markgraf unwillig, der Meister habe mehr Steine, als er bis S. Galli (Okt. 16) vermauern könne, der Rat möge ihn daher ungesäumt schicken, sonst müsse der Markgraf an andere Steinmetzen denken. Ob die Verstärkung der Befestigung aus Furcht vor einem Angriff der Hussiten erfolgte, ist freilich ebenso unsicher als die Datierung des betreffenden Briefes, der ohne Jahreszahl überliefert ist;[125] auch die Verhandlungen, die Ende September und Ende November zu Löbau und Bautzen „von samelunge wegen zu Meyßen“ stattfanden,[126] könnten sich ebenso auf eine der vielen Fehden zwischen meißnischen Mannen und den Sechslanden und -städten als auf die Hussitengefahr beziehen; doch ist das letztere wahrscheinlich, da man offenbar im Oktober einen Einfall der Ketzer von Süden her befürchtete. Zu seiner Abwehr entsandte Dresden am 20. Oktober vier Schützen nach Gottleuba, „als die keczczer abir komen solden“.[127] [52] Um dieselbe Zeit und wohl aus demselben Grunde fand auf Veranlassung des Landvogts (von Meißen?) eine Zusammenkunft mit „Herrn Birken“ statt, zu der der Dresdner Ratsherr Paul Goideler und der Stadtschreiber geschickt wurden;[128] gemeint ist wohl Hinke Berka von der Duba auf Hohnstein, doch könnten auch Heinrich Berka zu Wildenstein, Johann Berka zu Falkenstein und Tollenstein oder Hinke Hlawatsch Berka zu Leipa in Frage kommen; sie alle gehörten zu den böhmischen Edelleuten, die dem König Sigmund treu geblieben waren und den Hussiten feindlich gegenüberstanden.[129] Die Dresdner Besatzung blieb in Gottleuba bis gegen Ende des Jahres, wie Rechnungsposten über Sold und Zehrung aus dem November und Dezember beweisen.[130]

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Für die beiden nächsten Jahre lassen uns unsre Dresdner Quellen vollständig im Stiche. Die Kämmereirechnungen der Jahre 1424 und 1425 scheinen verloren zu sein, und auch urkundliche und chronikalische Quellen, aus denen die Teilnahme der Dresdner an den Hussitenkämpfen zu erkennen wäre, fehlen. Durch den Tod Ziskas (1424 Okt. 11) und innere Zwistigkeiten war die Kampflust der Ketzer geschwächt; das Reich aber benutzte die günstige Gelegenheit nicht zu dem lange geplanten Angriff, sondern auch hier ließen es die leider niemals einer geschlossenen Einigkeit weichenden Mißhelligkeiten zwischen seinen Gliedern zu keinem größeren Unternehmen kommen. Fortdauernde Verhandlungen mit den Landen und Städten der Oberlausitz bezeugen, daß man sich zur Verteidigung gegen feindliche Einfälle rüstete,[131] die in der Tat wiederholt die Grenze bedrohten. So fürchtete im Februar 1424 Zittau einen Ueberfall;[132] gegen Ende desselben Jahres erfolgte ein Angriff auf Aussig,[133] im August und Oktober 1425 drohten erneute Einfälle in der Zittauer Gegend,[134] und um dieselbe Zeit scheint die meißnische Stadt Dux in die Hände der Hussiten gefallen zu sein;[135] vielleicht hängt damit eine Niederlage des Kurfürsten Friedrich bei Brüx zusammen, von der die Chroniken berichten,[WS 3] die aber eher in das Jahr 1426 gehören dürfte.[136] Es ist wohl anzunehmen, daß auch bei diesen Gelegenheiten Dresdner Truppen zur Verfügung gestellt wurden; nachgewiesen ist es aber nicht, und so verzichten wir darauf, näher auf diese Vorgänge einzugehen.

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Ernster wurde die Lage in dem verhängnisvollen Jahre 1426. Die Einnahme von Dux war der erste Schritt zu einem Vorgehen der Hussiten gegen die Besitzungen der Wettiner im nordöstlichen Böhmen, die von besonderer Wichtigkeit waren, weil sie die Elbe sperrten. Schon Ende 1425 bat Kurfürst Friedrich den Rat zu Nürnberg um Hilfe gegen die Ketzer, die Brüx bedrohten.[137] Von Woche zu Woche erwarteten die sächsischen Amtleute in Brüx und Aussig einen Angriff der Hussiten; wir ersehen dies aus den [53] Schreiben dieser Amtleute und aus wiederholten an den Rat zu Leipzig gerichteten Aufforderungen des Kurfürsten und seiner tapferen Gemahlin Katharina, die ihn während seiner Reisen nach den Reichstagen zu Wien und später zu Nürnberg vertrat, um Sendung von Hilfstruppen; die Schreiben haben sich durch einen glücklichen Zufall im Leipziger Ratsarchiv erhalten.[138] Ende April befürchtete man in nächster Zeit einen Sturm der Feinde, die sich stark rüsteten, auf Brüx und Aussig,[139] nach dem Bericht eines Ungenannten an den Rat der Stadt Eger fanden von Dux aus, in dessen Nähe die Ketzer lagen, täglich Scharmützel statt.[140] Sogar Freiberg schien bedroht; ein Spion wurde gefangen, den die Hussiten gesandt hatten, um zu erkunden, von wo diese Stadt am besten anzugreifen wäre.[141] Am 19. Mai fiel Böhmisch-Leipa in die Hände des feindlichen Heeres, das von hier aus die Oberlausitz bedrohte.[142] In einem Schreiben vom 26. Mai meldete die Kurfürstin dem Leipziger Rat die Einnahme von Böhmisch-Leipa und forderte ihn zugleich auf, mit ganzer Macht und mit Geschütz und Proviant für einen vierzehntägigen Feldzug gerüstet am 11. Juni in Dresden zu sein.[143] Wenige Tage später wurde Groß-Bobritzsch (Ober- und Niederbobritzsch bei Freiberg) zum Sammelplatze des kurfürstlichen Heeres bestimmt.[144]

Um dieselbe Zeit wurden auf dem Reichstage zu Nürnberg Beschlüsse wegen der Beteiligung des Reiches an dem beabsichtigten Zuge gegen die Ketzer gefaßt[145] und fanden zu Freiberg Verhandlungen zwischen Abgeordneten der Kurfürstin Katharina und der Landgräfin Anna wegen eines Bündnisses mit der Oberlausitz statt; die Landgräfin befahl dem Rate der Stadt Dresden, bei Vollziehung dieses Bündnisses, die gegen Ende Juni stattfinden sollte, den Landgrafen zu vertreten.[146]

Wie an Leipzig, so sind ohne Zweifel auch an Dresden landesherrliche Befehle wegen Sendung von Truppen an das Heer ergangen; leider haben sie sich nicht erhalten. Auch die Kämmereirechnungen sind erst seit Mitte Mai vorhanden; am 17. Mai übernahm der bewährte Hans Elsterberg, dem schon 1408 die Stellung eines Bürgermeisters übertragen war, die Verwaltung der städtischen Finanzen,[147] und seiner fleißigen Buchführung ist es zu danken, daß wir wenigstens einiges über die Beteiligung Dresdens an der unheilvollen Schlacht bei Aussig wissen.

Eifrig rüstete man in der Stadt für den bevorstehenden Kampf. Aus Halle bezog man Salpeter zur Herstellung von Pulver.[148] Der Büchsenmeister, dem wiederholt Geldbeträge überwiesen wurden, goß Geschütze; das dafür und für die Munition erforderliche Messing, Kupfer und Blei holte man aus Freiberg.[149] Für die Armbrüste, mit denen die Schützen noch in der Regel bewaffnet waren, wurden Pfeile angefertigt.[150] Mit dem Befehlshaber der sächsischen Truppen, dem Landvogt Busse Vitzthum, fanden Verhandlungen statt; so begaben sich die Ratsherren Nicolaus (Thirman), der bis [54] wenige Jahre vorher das Amt des Stadtschreibers bekleidet hatte, und Paul Goideler um den 20. Mai zu ihm nach Meißen,[151] und kurz darauf lieh ihm die Stadt ihren Wächter nach Pirna.[152] Auch die Boten, die am 5. Juni nach Frauenstein und Lauenstein geschickt wurden, hatten wohl Briefe zu überbringen, die mit dem bevorstehenden Feldzuge in Zusammenhang standen.[153] Schon lange hatten einige Dresdner Söldner in Aussig gelegen; für Mitte Mai ergibt sich ihre Anwesenheit mit Sicherheit aus den Rechnungen.[154] Sie wurden dann wohl noch verstärkt. Freilich dürfen wir uns über ihre Zahl keine zu großen Vorstellungen machen; nach einem im ganzen wohl glaubwürdigen Verzeichnis der gesamten sächsischen, meißnischen und thüringischen Reisigen, die in der Schlacht bei Aussig kämpften,[155] hat die Stadt Dresden 20 reisige Pferde gestellt, immerhin ebensoviel wie die Bischöfe von Meißen, Merseburg und Naumburg, die Städte Magdeburg, Halle und Meißen, die Vögte zu Altenburg, Zwickau und Oelsnitz und der Landvogt zu Sachsen; abgesehen von den erheblich zahlreicheren Truppen des Herzogs[156] haben mehr nur der Erzbischof von Magdeburg (40) und die Stadt Erfurt (30) geschickt, während die Stadt Leipzig trotz aller Mahnungen nur mit 15 vertreten ist. Uebrigens ist bei diesen Zahlen zu berücksichtigen, daß zu jedem reisigen Pferde mindestens drei Personen gehörten und daß die Fußtruppen nicht mitgezählt sind, so daß wir die Gesamtzahl der von Dresden gestellten Mannschaften wohl bedeutend höher schätzen dürfen.

Die Stadt befand sich wohl in großer Aufregung, als Mitte Juni die von den Oberlausitzern entsandten Hilfstruppen unter Führung des Hans von Colditz über Löbau, Bautzen und Radeberg Dresden passierten,[157] um wohl vereinigt mit der Mannschaft aus Dresden und Leipzig nach Freiberg weiter zu ziehen[158] und zu dem Heere zu stoßen, das die Markgräfin Katharina bei Oberbobritzsch versammelte. Als Führer der Dresdner Truppen erscheinen wieder Paul Goideler und Meister Nikolaus, die 20 Gr. Zehrung erhielten.[159]

Unmittelbar darauf, am 14. Juni, brach das vereinigte Heer der sächsischen Fürsten nach Böhmen auf. Weder auf seinen Marsch noch auf die schwere Niederlage, die es am 16. Juni, dem Tage des h. Veit, bei Aussig erlitt, haben wir Anlaß hier näher einzugehen und behalten uns dies für eine andere Gelegenheit vor. Von allen Schlachten der Hussitenkriege hat kaum eine ein so großes Aufsehen gemacht als die Schlacht bei Aussig, und es ist daher wohl begreiflich, daß über keine andre so zahlreiche Nachrichten vorliegen; aber diese Nachrichten enthalten so vielfache Widersprüche, und namentlich weichen die Angaben über die Stärke der miteinander ringenden Heere und die Zahl der Toten so stark von einander ab, daß sie allenthalben zur Kritik herausfordern.[160] Genug, das immerhin stattliche Heer wurde nach tapferem Kampf besiegt und hatte schwere Verluste. Hätten die Ketzer ihren Sieg sofort verfolgt, [55] so hätten die sächsischen Lande schon damals die Heimsuchungen erfahren, die ihnen erst einige Jahre später der Hussiteneinfall brachte. Aber sei es, daß auch die feindlichen Truppen starke Verluste erlitten hatten, sei es, daß der Zwiespalt der Parteien eine Ausnützung des Sieges verhinderte, der Rückzug des meißnischen Heeres über das Erzgebirge scheint im ganzen geordnet erfolgt zu sein. Nur bei Graupen, wo zwar die Stadt, nicht aber die Burg schon einige Wochen vorher in die Hände der Hussiten gefallen war, kam es noch einmal zu einem blutigen Gefecht, in dem namentlich die Görlitzer schwere Verluste erlitten.[161]

Ueber die Kosten, die die unglückliche Heerfahrt nach Aussig der Stadt Dresden gemacht hatte, liegt uns eine ausführliche Rechnung des Kämmerers Joh. Elsterberg unter der Aufschrift „Distributa in die herfart“ vor; sie wurde im August oder September abgelegt.[162] Die Rechnung enthält viele Ausgaben für Sold, Zehrung, Fuhrlohn, Lebensmittel, Waffen, Schüsseln, Mulden und andere Gefäße, Handwerkszeug u. dergl. mehr; andere Beträge wurden „auf Rechnung“ bezahlt, ohne daß wir wissen, was diese Rechnungen enthielten. Zahlungen an die Tuchmacher und Bäcker waren wohl für die von diesen Innungen gestellten Mannschaften bestimmt. Welche von den zahlreichen namentlich aufgeführten Personen als Söldner oder Schützen auszogen und welche andre Aufgaben zu erfüllen hatten, wie die Zimmerleute,[163] der Steinmetz,[164] der Büchsensteine haut, läßt sich meist nicht bestimmen. Manche der genannten Personen nahmen an der Schlacht selbst nicht teil, sondern dienten in Riesenburg und Gottleuba zur Verstärkung der dortigen Besatzungen; die an der Schlacht Beteiligten erhielten besondere Vergütungen „für den Sturm“. Auch für die Frauen der Söldner werden Beträge berechnet. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben auf 101 Schock 20 Gr. 4 Heller,[165] eine immerhin beträchtliche Summe, zu der übrigens noch manche andere Ausgabe hinzukam. Aus den Zehrungskosten für Jenchen, „als se suchten phert, dy do verloren sin“,[166] kann man schließen, daß der Verlust an Pferden besonders groß war; der Rat mußte dafür Entschädigung leisten. So wurden von dem Michaelis 1426 fälligen Geschoß der Leistin 5 Schock, dem Gelfrid Weyse 38 Gr. für in der Heerfahrt verlorene Pferde in Abzug gebracht, dem Hans Nueman 5 Gulden für geliefertes Fleisch;[167] doch könnten sich diese Posten auch auf eine frühere Heerfahrt beziehen. Noch im Jahre 1429 machte Vinczel für seine Verluste vor Aussig einen Abzug vom Geschoß.[168]

Auch sonst machten sich die Folgen der Schlacht in Dresden bemerkbar. So mancher Verwundete mag dorthin gebracht worden sein, um geheilt zu werden; so hatte der Görlitzer Schöffe Nikolaus Marienam, der, wie viele andere Görlitzer, seine ganze Ausrüstung in der Schlacht verloren hatte, dem Dresdner Arzte und für Zehrung während seines Aufenthalts in Dresden 10 Schock zu zahlen.[169] Der Görlitzer Rat schickte im Juli und August wiederholt Boten [56] nach Dresden, um etwas über das Schicksal vermißter Ratsherren und Bürger und über den Verbleib verlorener Pferde und Harnische zu erfahren; die Dresdner fertigten deshalb Boten nach Pirna, Laun und Prag ab und wurden dafür von der Stadt Görlitz entschädigt;[170] ein Bote „um die von Görlitz“ wurde auch nach Brüx gesandt,[171] wohin wohl viel Verwundete geschafft worden waren.[172]

Wie hoch sich die Verluste der Dresdner an Toten und Verwundeten beliefen, läßt sich aus den vorliegenden Notizen nicht berechnen. Als zu Aussig erschlagen wird ausdrücklich nur ein Söldner Michel erwähnt.[173] Für die Gefallenen fand Ende Juli oder Anfang August eine kirchliche Gedächtnisfeier statt.[174]

Gleich nach der Schlacht und in den folgenden Monaten bis in den September hinein rüstete man in Dresden zur Verteidigung der Stadt und für einen neuen Zug gegen die Feinde. Wenn schon am 17. Juni die Kurfürstin Katharina den Rat zu Leipzig aufforderte, alle noch verfügbare wehrhafte Mannschaft zum Schutze der Städte Freiberg, Pirna und Dresden nach Freiberg zu schicken und ihr Gemahl am 28. Juni demselben Rat neue Rüstungen ernstlich anbefahl,[175] so darf man wohl annehmen, daß an Dresden ähnliche Weisungen ergingen. Zirkler und Wächter werden im Juni und Juli besoldet, wohl um die Stadt vor einem Ueberfall zu bewahren.[176] Der Büchsenmeister erhielt neben seinem gewöhnlichen Lohne solchen für das Gießen von Büchsen und für Blei (gelod); auch Meister Andris der Kannengießer wurde bezahlt „vor sein erbeit buchsen czu gysen“.[177] Der Schußmeister auf der Brüdergasse bekommt 1 Schock für eine Armbrust; andere Beträge erhaltet: Meister Peter der Sporer, der ,,harnußwußer“ (?), der Helmschmied.[178] Pfeile, Büchsen- und Pfeilschäfte, „Kropen“,[179] Köcher und Gürtel, Harnischkappen, ein Pulversieb werden angeschafft. Ein Bote wird nach Oschatz geschickt, um Salpeter zu holen, ein anderer nach Graupen um Setztartschen.[180] Da die Stadt vermutlich in der Schlacht ihre Banner eingebüßt hatte, wurde Wolkenstein mit der Anfertigung eines neuen beauftragt.[181] Auch der sonstige rege Botenverkehr steht wohl im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zu neuen Unternehmen; so gingen im Juni und Juli Boten nach Weesenstein „alz um eyn gefangen“, nach Wehlen, nach Dippoldiswalde zum Landvogt Busse Vitzthum;[182] schon diese Sendung würde die noch immer wiederholte Sage von dem Verrat Busses als unbegründet erscheinen lassen. Wenn andrerseits ein nach Dresden kommender Bote 6 Groschen erhielt „vor dy bulle“, so ist mit dieser wohl die Bulle Papst Martins V. vom 15. Fanuar 1426 gemeint, in welcher alle mit Exkommunikation bedroht werden, die den Ketzern Lebensmittel zuführen.[183]

Zu Dresden wurde auch am 6. Juli das Bündnis zwischen dem Hauptmann Albrecht von Colditz und den Landmannen und Ratmannen der Städte Bautzen, Görlitz, Lauban, Löbau, Zittau und Kamenz, dem Kurfürsten und dem Landgrafen Friedrich gegen [57] die Ketzer und vor allem zur Abwehr eines Angriffs auf Brüx und Riesenburg abgeschlossen; falls die Oberlausitzer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen würden, sollten sie in Dresden mit 20 Pferden und 20 Knechten als Geiseln Einlager halten.[184] Ebenfalls in Dresden fand um die Mitte Juli ein Tag „von des Bundes wegen über die Ketzer“ statt, zu dem die Stadt Görlitz den Bürgermeister Hermann Schultes und den Hans Weider schickte;[185] damit hing wohl auch eine Sendung des Dresdner Rates zur Kurfürstin[WS 4] Katharina nach Meißen zusammen.[186]

Um dieselbe Zeit fand nach einem Schreiben des Bischofs Konrad von Breslau vom 7. Juli 1426 ein Einfall der Meißner in Böhmen statt.[187] Ob die Nachricht von der Niederlage, die Kurfürst Friedrich den Hussiten bei Brüx am 5. August beibrachte, richtig ist, steht nicht fest;[188] unsere Dresdner Quellen enthalten nichts davon. Das Einzige, was wir durch sie aus der Zeit von September 1426 bis zum Ende des Jahres wissen, ist, daß zwischen dem 15. August und dem 4. September vier Gesellen, die nach Gottleuba zogen – jedenfalls zum Grenzschutz –, 6 Gr. als Zehrgeld erhielten.[189]

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Auch über die Beteiligung Dresdens an dem dritten Kreuzzuge gegen die Hussiten im Jahre 1427 wissen wir nichts; die Kämmereirechnung dieses Jahres ist verloren gegangen. Aus den Görlitzer Stadtrechnungen erfahren wir, daß in der zweiten Hälfte des Februar Hans Ulrichsdorf und der Stadtschreiber als Gesandte der Stadt Görlitz einer Zusammenkunft des Landvogts und der sechs Lande und Städte mit Kurfürst Friedrich in Grimma „umbe hulffe wille kein den ketzern“ beiwohnten und auf dem Rückwege über dieselbe Sache zu Dresden mit dem Landvogt von Meißen (Busse Vitzthum) verhandelten und daß im März in Dresden nochmals ein Tag mit Kurfürst Friedrich in der nämlichen Angelegenheit stattfand.[190] Bei dem stattlichen Heere, das der Kurfürst nach den Beschlüssen des Frankfurter Reichstags[191] Anfang Juli über Komotau nach dem westlichen Böhmen entsandte, das die Stadt Mies belagerte, bei Annäherung der taboritischen Truppen am 2. oder 4. August das Feld räumte und kurz darauf bei Tachau eine schwere Niederlage erlitt,[192] waren wahrscheinlich auch Dresdner Mannschaften. Trotz des im vorigen Jahre geschlossenen Bündnisses fanden am 22. August zu Dresden wieder Verhandlungen statt zwischen dem Kurfürsten und dem Landvogt Hans von Polenz sowie Abgeordneten der Oberlausitzer Lande und Städte wegen einer Einigung gegen die Ketzer;[193] sie blieben erfolglos, weil die Oberlausitzer entgegen den früheren Vereinbarungen sich weigerten, die vom Kurfürsten verlangte Folge zur Rettung der bedrohten Stadt Brüx zu leisten. Als dann im Oktober die Oberlausitzer den Kurfürsten um seine Hilfe ersuchten, lehnte dieser ihre Bitte ab, da er selbst täglich einen Angriff der [58] Ketzer erwarte und deshalb die Seinen nach Freiberg, Frauenstein und Lauenstein gelegt habe;[194] hierbei mögen auch Dresdner Söldner gewesen sein.

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Am 4. Januar starb zu Altenburg Kurfürst Friedrich I. nach längeren Leiden; schon im Juli 1427 war er krank und mußte deshalb seinem Sohne, dem nachmaligen Kurfürsten Friedrich II., die Führung seiner Truppen nach Böhmen zum Reichsheer überlassen. Durch seinen Tod verlor das Reich den Fürsten, der sich die Bekämpfung der Hussiten am angelegentlichsten sein ließ und der wenigstens einige Erfolge erzielt hat.

Das Jahr 1428 verging, ohne daß der gefürchtete Angriff der Hussiten auf das Meißner Nachbarland zur Ausführung kam; doch bildeten ihre verheerenden Einfälle in Schlesien und der Oberlausitz[195] eine fortdauernde Warnung. Zwischen dem 18. und 24. April, während die Feinde in Schlesien plünderten und bereits Breslau bedrohten,[196] trafen in Dresden Briefe des Bischofs (von Meißen) „von der Ketzer wegen“ und der Stadt Bautzen, wohl ähnlichen Inhalts, ein.[197] In der folgenden Woche brachte wieder ein Bote des Bischofs Briefe der schlesischen Fürsten nach Dresden, die der Rat weiter an Landgraf Friedrich beförderte; gleichzeitig schickte er den Hans Behem nach Görlitz „umbe warnunge der keczer wegen“.[198] Wenn wir den undeutlichen Eintrag in der Rechnung richtig lesen, so handelte es sich um drei schlesische Fürsten, vermutlich die Herzöge Ruprecht von Haynau-Lüben, Hans von Sagan und Ludwig von Liegnitz, die am 13. Mai in Liegnitz tagten „von eines Feldes wegen von neuem wider die Ketzer zu machen“.[199] Eine Sendung des Stadtschreibers nach Leipzig „von der Bulle wegen“, die Ende Mai erfolgte,[200] bezieht sich vielleicht auf die Bulle Papst Martins V. vom 25. Oktober 1427 wegen Erhebung eines jährlichen Zehnten von der Geistlichkeit zur Erhaltung eines stehenden Heeres gegen die Hussiten.[201] Als dann am 1. Juni zu Liegnitz ein Abkommen zwischen den Oberlausitzern und den schlesischen Fürsten wegen gemeinsamer Hilfeleistung zu stande gekommen war und Kurfürst Friedrich II. sich geneigt gezeigt hatte, diesem Bunde beizutreten,[202] fanden Ende Juni und Anfang Juli wiederholt Tagungen in Dresden wegen dieses Anschlusses statt;[203] auch eine Sendung von Dresdner Boten nach Leipzig (zwischen dem 20. und 27. Juni) hängt wohl damit zusammen.[204] Die Verhandlungen, die bis in den August hinein fortgesetzt wurden, wie man aus Sendungen nach Tetschen zu Siegmund von Wartenberg „mit der von Breslau Briefe“[205] und nach Pirna zum Landvogte „mit des Bischofs Briefe von der Schlesier wegen“[206] schließen darf, blieben aber zunächst erfolglos.

Bei dieser steten Bedrohung rüstete man in Dresden eifrig zur Verteidigung der Stadt und der Landesgrenze. Zur Herstellung von schwerem Geschütz bezog man vom Münzmeister zu Freiberg im [59] Februar und März Kupfer, im April und Oktober oder November Blei;[207] im Mai und Juni kaufte man Salpeter zur Pulverbereitung.[208] Neben dem städtischen Büchsenmeister scheint man auch Büchsenmeister aus Zeitz[209] und Görlitz beschäftigt zu haben. Meister Andris machte „Laden" (Lafetten) zu den Büchsen.[210] Auch der Schußmeister, der Helmschmied, der Plattner erhielten Lohn für verschiedene Arbeiten.[211] Hüter und Wächter wurden bestellt zur Wache an den Toren und auf dem Turm.[212] Die Befestigungen der Stadt wurden ausgebessert und erweitert;[213] daß es an geübten Meistern für solche Arbeiten nicht fehlte, beweist ein Schreiben der Kurfürstin Katharina d. d. Eilenburg 1430, Febr. 12, in welchem diese den Rat bittet, einen seiner Werkmeister mit zwei Knechten, „die euwer bolwerg ufgehauwen und gemacht habin“, nach Grimma zu schicken, um die gleichen Arbeiten am dortigen Schlosse auszuführen.[214]

Wie früher, so wurden auch jetzt Dresdner Mannschaften an der Grenze verwandt. Am 4. April erhielten der Knecht des Hencze Knottil 4 Gr. „uf dinst, alz her ken dem Gigirsberge solde“, die andern Gesellen, „dy so doheyme bliben“, 2 Gr. Trinkgeld, am 7. April dieselben sechs Gesellen „keyn dem Gyersberge“ zu Zehrung 12 Gr., ebensoviel der Fuhrmann, der sie nach Lauenstein fuhr, am 11. April 20 Gesellen, „die keyn Gyersberg gereten“, 6 Gr.[215] Ende April bekamen Regenars und Muschyn je 24 Gr. für einen vierwöchentlichen Aufenthalt, in der ersten Hälfte des Juni Hencze Grulich mit 3 Gesellen 14 Gr. als Fuhrlohn für die Heimkehr von Geiersberge und 54 Gr. für einen neunwöchentlichen Aufenthalt auf dem Geiersberge.[216] Es handelte sich um einen Angriff auf die Geiersburg, die auf dem Geiersberge östlich vom Mückentürmchen lag, wo noch heute ihre Trümmer sichtbar sind, und den ehemaligen Kulmer Steig, die Straße von Dohna über Lauenstein nach Kulm, schützte.[217] Diese Burg war damals im Besitze des Jakaubek von Wrzessowitz, eines Abenteurers, der von Mähren nach Böhmen gekommen war, sich hier der taboritischen Partei angeschlossen und in der Schlacht bei Aussig eine hervorragende Rolle gespielt hatte; es war ihm gelungen, in den folgenden Jahren mit Gewalt und List einen großen Besitz in Nordböhmen (Teplitz, Kostenblatt, Bilin, Luditz, Komotau, Schlackenwert u. a.) an sich zu bringen, darunter auch die Geiersburg, die er bald nach der Schlacht bei Aussig von dem Vorbesitzer Rüdiger Polensk von Wrzessowitz erworben hatte. Diesem gefährlichen Nachbar galt wohl der im April 1428 unternommene Heerzug. – Um dieselbe Zeit machten Söldner zwei Fahrten mit dem Vogte (wohl dem Landvogte Albrecht von Colditz) nach Dohna, „do man Lauwensteyn brante“.[218] Es handelte sich vielleicht um eine Tat feindlicher Brandstifter; solche werden schon Ende Mai erwähnt.[219] Auch im Juli und August ritten Gesellen nach Dohna; Ende August oder Anfang September werden zwei Gesellen, die 14 Tage zu Gottleuba lagen, mit 24 Gr. und 23 Gr. Zehrgeld entlohnt.[220]

[60] Ob die Sendung eines Boten nach Hohnstein zu Herrn Birke (von der Duba) Ende Februar oder Anfang März[221] mit der Hussitengefahr zusammenhängt, muß dahingestellt bleiben. Eine nicht ganz klare Notiz, wohl aus dem April, bezieht sich vermutlich auf Dresdner Bürger, die in die Gefangenschaft des Sigmund von Wartenberg auf Tetschen geraten waren;[222] dieser, anfangs ein Gegner der Hussiten, war während oder nach der Schlacht bei Aussig zu ihnen übergetreten.[223]

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Das Jahr 1428 schloß mit erneuten Einfällen der Hussiten in das Zittauer Gebiet und in Schlesien;[224] die Sorge, daß sie auch Meißen nicht verschonen würden, wuchs von Tag zu Tag. Kurfürst Friedrich II. und Landgraf Friedrich entschlossen sich nun doch, die im vorigen Jahre geplanten Bündnisse mit den Oberlausitzern und den schlesischen Fürsten zu vollziehen. Ihnen voran ging ein Bündnis, das sie am 16. Januar 1429 zu Leipzig mit Albrecht und Thimo von Colditz geschlossen;[225] ersterer, zugleich Landvogt der Oberlausitz und Landvogt zu Meißen, besaß das seit Anfang des 14. Jahrhunderts seiner Familie gehörige Schloß Graupen,[226] das er am 27. Mai den Herzögen Friedrich II. und Siegmund und dem Landgrafen Friedrich verschrieb.[227] Von hier aus erwartete man einen Einfall; das ergibt sich daraus, daß Graupen zum Waffenplatz bestimmt und für seine Besetzung gesorgt wurde. Am 23. Januar kamen auch die Bündnisse mit den Sechslanden und einer Anzahl schlesischer Fürsten zum Abschluß.[228] Auch mit Hans von Polenz, dem Landvogt der Niederlausitz, der sich als einer der streitbarsten Gegner der Hussiten bewährte, scheinen Verhandlungen stattgefunden zu haben; er war in der Folgezeit stark beteiligt an den Abwehrmaßnahmen, die man in den Meißner Landen traf. Wenn die Dresdner ihren Ratsherrn Hans Radeberg, der bis dahin Stadtschreiber gewesen und als solcher mit diplomatischen Geschäften vertraut war, Anfang Februar 1429 zu Polenz nach Großenhain schickten,[229] so hing dies wohl mit der Hussitengefahr zusammen; wir werden ihm noch öfter begegnen. Eine Sendung des Meister Nickel (Thirmann) und des Ratsherrn Hans Czuczk zu einem Tage nach Jena, ohne Zweifel zu Landgraf Friedrich, dürfte gleiche Veranlassung gehabt haben.[230] Wenn wir im Februar und März Ausgaben finden für den Gezeltmacher, den Helmschmied, den Meister Andris, der Feuerpfeile, und für Feczaw, der „Schienen" zu der Büchse lieferte,[231] so zeugt dies für fortdauernde Rüstungen. Ob die Sendungen eines Boten nach Görlitz, „alz man dy wayne (Wagen) warnte“, und von Gesellen nach Radeberg, „alze hilden of der strafe“,[232] mit der Befürchtung vor einem Einfall der Ketzer oder mit andern Räubereien zusammenhingen, an denen es ja nie fehlte, muß dahingestellt bleiben. Aber wenn dieselben Gesellen am 31. März zu Dippoldiswalde lagen,[233] so war dazu wohl das Bedürfnis des [61] Grenzschutzes der Anlaß, ebenso wie für die Sendung von Schützen nach Gottleuba (Ende Mai).[234] Denn eben damals müssen Brüx und die Riesenburg ernstlich bedroht gewesen sein; die Brüxer schlossen ohne Vorwissen des Kurfürsten mit den Hussiten Frieden, und es hieß, daß auch die Besatzung der Riesenburg sich mit ihnen vertragen habe. Wir wissen dies aus einem Schreiben des Kurfürsten vom 21. März 1429 an Wilhelm von Schönberg Herrn zu Purschenstein, der sich beklagt hatte, daß er nicht in den Frieden aufgenommen worden sei, worauf der Kurfürst antwortete, daß ihm von einem Frieden nichts bekannt sei, daß er aber den Hauptmann der Riesenburg, den (Anark?) von Waldenberg, beauftragt habe, den Frieden sofort zu kündigen.[235] Auch auf den Königstein scheinen damals die Hussiten einen Anschlag gemacht zu haben, Anfang Mai schickten die Dresdner einen Boten nach Freiberg an Hans von Polenz „um daz vorrethniß czu dem Koningestein“.[236] Es gab dies wohl den Anlaß zu einem Feldzug „vor dem Walde“, der im Mai unter Führung des Hans von Polenz erfolgte und an dem auch Dresdner Söldner beteiligt waren.[237] Auch im Juni und Juli werden Ausgaben für Heerfahrten gebucht, über die wir nichts Näheres wissen. Die wiederholten Sendungen von Boten nach Pirna, der Riesenburg,. Dippoldiswalde, Freiberg zu Hans von Polenz, nach Weimar zu Landgraf Friedrich, nach Saathain und Großenhain zu dem von Gleichen, nach Freiberg, Meißen und Altenburg zum Kurfürsten, nach Dohna und Weesenstein,[238] die Ausgaben für Blei,[239] für die Herstellung von Büchsen,[240] wozu auch Büchsenmeister aus Zeitz und Zittau verwandt wurden,[241] für „Erfrischung“ des Pulvers,[242] für (Pfeil-)Schäfte,[243] für Eisenwerk[244] und allerhand andere Bedürfnisse gestatten den Schluß, daß man während der Monate Mai bis August fortwährend einen Angriff erwartete. Daß man manches von den Feinden gelernt hatte und sie mit den eigenen Waffen zu bekämpfen suchte, bezeugt die interessante Buchung eines Lohnes von 40 Gr. für die Wagner „of erbeit an den keczerwayn" (31. Juli).[245] Auch der Befestigung der Stadt wandte man erhöhte Aufmerksamkeit zu. Schon im Februar und dann im Juli scheint man Häuser in der Vorstadt vor dem Frauentor abgebrochen zu haben, die den Feinden bei einem Angriff auf die Stadt von Nutzen hätten sein können.[246] In den Monaten Juni bis September werden Bretter angeschafft, „czu vorhengen dy statmuer“,[247] die Gräben geräumt,[248] Blech „zu den Thoren“,[249] Brettnägel zu den Zinnen gekauft,[250] am Zwinger Bauten ausgeführt.[251]

Wie im Mai, so nahmen die Dresdner auch im Juni und Juli an Heerfahrten teil,[252] vielleicht einer nach Stolpen zum Schutze des Bischofs von Meißen,[253] der wiederholt ihre Hilfe in Anspruch nahm.[254] Eine Sendung von Truppen nach Altzelle im August, die der dortige Abt nicht aufnehmen wollte und die deshalb in Wilsdruff bleiben mußten,[255] hängt wohl mit einem Streit des Abts mit Hans von Polenz zusammen, über den Näheres nicht bekannt [62] ist.[256] Ob ein Besuch des Herolds des Erzbischofs von Magdeburg in Dresden[257] und die Sendung eines Boten nach Wehlen zu Jan von Kokeritz „alz um Paul Godeler und um Bozenickil“ (Anfang September)[258] mit der Hussitengefahr zu tun hatte, ist nicht nachzuweisen.

Jedenfalls sah es im September schon sehr gefährlich aus. Am 14. September wurden nach Pirna Zehrungsgelder für 20 Gesellen geschickt, „alze logen bey Apacz Karas of dem Jacubeko“, wohl gegen ein Streifkorps des oben erwähnten Jakaubek von Wrzessowitz.[259] Um dieselbe Zeit begab sich ein Dresdner Bote nach Großenhain (zu Hans von Polenz?) mit einem „Warnbriefe“ des Bischofs von Meißen,[260] der nicht mit Unrecht sein Schloß Stolpen bedroht sah. Ende September wurden Gesellen nach Radeberg gesandt, „alz umn knyze Procopen wegen“.[261] So wurde Prokop der Kahle (er war ein ehemaliger Mönch) oder der Große bezeichnet, der bedeutendste Hussitenführer nach dem Tode Ziskas, der eben damals mit Prokupek (Prokop dem Kleinen) bei Zittau in die Oberlausitz eingefallen, von da nach kurzer Belagerung der Burg Oybin gegen Görlitz gezogen war und dort am 3. Oktober die Vorstadt in Brand gesteckt hatte, aber der Stadt selbst nichts anhaben konnte.[262] Der weitere Verlauf des feindlichen Einfalls ist nicht ganz klar; doch haben wir hier keinen Anlaß, ihn näher zu untersuchen. Dresden lebte sicher fortwährend in großer Angst; davon zeugen Botensendungen (zwischen Sept. 30 und Okt. 3) nach Altzelle „czu der sampnunge“, nach Radeberg, nach Bautzen „alz um der keczer legyr“ und nach Meißen mit Briefen der von Bautzen und des Bischofs.[263] Flüchtige Bürger der Stadt Kamenz, die sich durch das von Görlitz aus nach einem vergeblichen Angriff auf das Schloß Baruth immer näher rückende Heer Prokops bedroht sahen, suchten in Dresden Zuflucht und brachten bedenkliche Botschaft; am 7. Oktober wurde in der Tat Kamenz von den Ketzern überfallen und, vielleicht ohne Gegenwehr, erobert und schwer mitgenommen. [264]

Aber nicht von dieser Seite, sondern von Süden traf unsere Stadt der erste Angriff der Hussiten. Von Graupen her, mit dessen Verteidigung die sächsischen Fürsten den Hans von Nedessen beauftragt hatten,[265] scheint eine feindliche Schar über Dippoldiswalde gegen Pirna und nach einem vergeblichen Angriff auf das dortige Schloß elbabwärts gegen Dresden gezogen zu sein. Wohl ein Teil dieser Schar war von Pirna aus über (Ober- und Nieder-) Helmsdorf gegen Stolpen vorgegangen; auch hier vermochte sie das Schloß nicht zu nehmen, äscherte jedoch, wohl am 15. Oktober, das dabei gelegene Städtchen, damals Jockerim genannt, und die benachbarten Dörfer vollständig ein.[266] Der Haupttrupp aber griff am 13. Oktober Alten-Dresden, die jetzige Neustadt, an und nahm es nach heftigem Kampfe ein. Wir wissen dies aus einem Schreiben, das Ulrich Sack am 20. Oktober von Dresden aus an den Rat der Stadt Eger richtete,[267] der ihn kurz vorher mit einer Truppenabteilung [63] nach Meißen zur Hilfe gegen die Ketzer gesandt hatte.[268] Nähere, freilich wohl nicht ganz zuverlässige Angaben über den Angriff auf Dresden macht Joh. Rothe.[269] Danach waren die Ketzer um Michaelis vor Pirna erschienen und von da nach Alten-Dresden gezogen, das sie verwüsteten; auch das Augustinerkloster ging damals in Flammen auf.[270] Landgraf Friedrich aber sei mit mehr als 1000 Pferden der Stadt zu Hilfe gekommen, habe von der Brücke aus die Ketzer beschossen und das Torhaus an der Brücke besetzt, das die Ketzer nicht einzunehmen vermochten; ja in der Nacht sei einer der Büchsenmeister des Landgrafen, Hans von Gunstete, vom Torhause aus nach Alten-Dresden gelaufen und habe dort die in der Badergasse, dem jetzigen Blockhausgäßchen, gelegene Badestube,[271] in der die Ketzer lagen, mit Pulver in Brand gesteckt, was die Feinde zum Rückzuge nötigte. Sie seien dann nach Kötzschenbroda gezogen, haben das Dorf und andere benachbarte Ortschaften niedergebrannt, in den Kellern die Fässer zerhauen und den neuen Wein, den sie gekeltert fanden, ausgetrunken. In denselben Tagen schickte der Rat der Stadt Görlitz einen Boten nach Dresden „doselbist zu irfaren der ketzer gelegenheit“;[272] er überbrachte wohl einen Brief an den Rat vom 16. Oktober, in welchem um Auskunft über die Ketzer gebeten wird, die, wie man vernommen, „ire legir umbe uch im lande zcn Miessin sullin habin“.[273]

Inzwischen war das hussitische Hauptheer Prokops des Großen, das in den Tagen vom 12. bis 16. Oktober vor Bautzen gelegen und vergeblich die Einnahme der Stadt versucht hatte, von dort ins Land Meißen eingefallen, und die Schar, die Dresden angegriffen, hatte sich wohl mit ihm vereinigt. Das Heer war dann weiter nach Meißen, Großenhain, Ortrand, Seußlitz, Mühlberg gezogen und schließlich in die Niederlausitz eingefallen. Doch liegen darüber meist nur unsichere chronikalische Nachrichten vor,[274] die sich zum Teil vielleicht auf spätere Ereignisse beziehen.

Diesem ersten Einfalle der Hussiten in die meißnischen Lande folgte wenige Wochen später ein zweiter, der mit bedeutend stärkeren Truppenmassen unternommen wurde und dem unglücklichen Lande viel tiefere Wunden schlug. Daß ein solcher bevorstehe, erfuhren die Landesherren schon im Oktober. Schon am 30. Oktober baten Kurfürst Friedrich II. und sein Bruder Siegmund die Stadt Eger, ihnen ihr reisiges Gezeug am 12. November zu schicken;[275] auch in Erfurt wußte man, daß sich der Feind wiederum nach dem Meißner Lande wenden wolle, wo er erst kürzlich gewesen sei.[276] Hans von Polenz, der in einem Schreiben vom 12. Dezember 1429 die Oberlausitzer vor einem bevorstehenden Angriff der Ketzer warnte und noch vor Weihnachten die Wettiner Fürsten aufzusuchen beabsichtigte, hielt ebenfalls einen Einfall in Meißen für möglich und bat die Oberlausitzer, in diesem Falle dem Fürsten 300 wehrhafte Männer nach Freiberg, Pirna oder Dresden zu senden.[277] In der Tat brach ein Heer, das sich um Prag gesammelt hatte, unter Führung [64] Prokops des Großen gegen Mitte Dezember noch Meißen auf und zog über Teplitz und Graupen, wo es sich am 18. Dezember befand, gegen Pirna und Dresden; wiederum wurden die Vorstädte verwüstet, aber die Stadt Dresden selbst blieb unversehrt, weil den Feinden das zur Erstürmung notwendige große Geschütz fehlte.[278] Leider liegen nähere Nachrichten über ihren Aufenthalt bei Dresden nicht vor; ob die Zerstörung des „vor unsrer Stadt an der Elbe“ gelegenen Hospitals, wohl des Maternihospitals, dessen Verwaltung der Landgraf Friedrich am 12. Dezember 1432 eben wegen dieser Zerstörung auf 10 Jahre dem Rate übertrug,[279] damals oder bei dem früheren Angriff erfolgte, ob nicht auch manche der von Joh. Rothe berichteten Vorgänge auf diesen späteren Angriff zu beziehen sind, muß dahingestellt bleiben. Ueber den weiteren verheerenden Zug der Ketzer durch Meißen, bei dem 18 Städte und 1400 Dörfer verbrannt worden sein sollen,[280] haben wir hier nicht zu berichten. In wenigen Wochen war das Zerstörungswerk vollendet: Mitte Januar fiel Altenburg, am 25. Januar Plauen in die Hände der Feinde. Dann wandten sie sich westwärts in die fränkischen Lande und kehrten am 21. Februar 1430 beutebeladen nach Prag zurück.

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Wenige Wochen später zogen wieder hussitische Heerhaufen ins Feld. In den Monaten März bis Mai 1430 suchten sie Schlesien, Mähren, Ungarn heim; die meißnischen Lande blieben diesmal und auch in den folgenden Monaten verschont, schwebten aber in steter Sorge. Leider fehlen, wie die Görlitzer, so auch die Dresdner Kämmereirechnungen für das Jahr 1430; sonst würden wir wohl mancherlei über Rüstungen für den Grenzschutz und für die Verteidigung der Stadt hören. So sind wir nur auf wenige urkundliche oder briefliche Nachrichten angewiesen. Von Pirna aus meldet Burggraf Heinrich von Meißen, Herr zu Plauen, dem Dresdner Rat, daß der Jacubko (Jakaubek von Wrzessowitz) gen Teplitz „bei den von Colditz“ (doch wohl Albrecht von Colditz zu Graupen) gekommen sei und von da in die meißnischen Lande einbrechen wolle. Ein nach Bischofswerda berufener Tag zur Beratung von Maßnahmen gegen einen feindlichen Ueberfall solle aber deswegen nicht abgesagt werden, sondern stattfinden; der Rat solle 150–200 wehrhafte Mannen nach Reinhardtsgrimma (östlich von Dippoldiswalde) schicken, wohl um den Hussiten den Paß über das Erzgebirge zu sperren, und selbst mit Jan von Schonfeld u. a. den Tag besuchen. Das schreiben ist datiert zu Pirna am Sonnabend vigilia trinitatis, aber ohne Jahreszahl; wenn der Herausgeber es in das Jahr 1430 (10. Juni) setzt, so ist dies nur eine Vermutung, die aber dadurch gestützt wird, daß man sich auch in den nächsten Wochen keineswegs sicher fühlte.[281] Wenn derselbe Burggraf Heinrich am 13. Juli von Königswartha (ssö. Eger) aus dem Dresdner Rat auf eine Anfrage wegen der Ketzer schreibt, er wisse nichts „von solcher großen Sammlung [65] wegen“, so fügt er doch hinzu, daß man es „in guter Achtung“ lassen solle; er werde demnächst nach Dresden kommen.[282] Um dieselbe Zeit (Rochlitz 1430 Juli 15) versprechen die Herzöge Friedrich und Sigmund dem Rate ihre Hilfe im Falle eines Angriffs[283] und berichten, daß die Ketzer viele Kundschafter in ihre Lande schickten; sie machten besonders auf einen Boten aus Saaz aufmerksam, der schon früher Spionage getrieben habe und eben im Begriff sei, in das Land zu kommen, beschreiben seine Erscheinung genau und fordern den Rat auf, seine Festnahme zu versuchen.[284] Auch in Leipzig fürchtete man damals einen Einfall der Hussiten und arbeitete eifrig an den Befestigungen der Stadt; Bischof Nikolaus von Merseburg erlaubte, daß man auch an Sonn- und Festtagen diese Arbeiten fortsetzen durfte, ja er erteilte den Arbeitern einen vierzigtägigen Ablaß,[285] und wenn Albrecht von Colditz am 15. November 1430 seine lehnsherrlichen Rechte an der Parde und der Pardemühle an die Landesherren abtrat, so geschah dies auf die Bitte des Leipziger Rates, der das Wasser der Parde zur Stadtbefestigung verwenden wollte.[286] Auch die Bitten um Hilfe, die der Rat am 25. Juli an die Räte der Städte Göttingen[287] und Nürnberg[288] richtete, zeugen von der drohenden Gefahr. Indes das Jahr ging zu Ende, ohne daß der gefürchtete Angriff stattgefunden hatte;[289] [WS 5] auch als im Dezember ein neuer Einfall in der Oberlausitz erfolgte[290] und die Herzöge sich an die Stadt Nürnberg und den Erzbischof von Mainz mit der Bitte um Hilfe wandten,[291] [WS 6] wurden die Lande der Wettiner nicht in Mitleidenschaft gezogen. Doch fürchtete man offenbar fortdauernd einen Einfall, und eben darum leisteten die Wettinischen Fürsten ihren Nachbarn bereitwillig Hilfe.[292]

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Um die Mitte Januar 1431 schickten die Görlitzer ihren Boten Pankratius nach Brüx „um der Ketzer Gelegenheit“, und ein Dresdner Bote brachte Zeitungen nach Görlitz „von der Ketzer wegen“.[293] Als die Hussiten dann um den 19. Februar vor Bautzen erschienen und acht Tage lang sich vergeblich bemühten, die Stadt einzunehmen, schickten die Dresdner einen Boten dorthin, der aber wohl heimkehrte, ohne in die Stadt gelangt zu sein,[294] und gleichzeitig Boten nach Zittau, um zu erfahren, ob der „knysche Procop ober das gebirge were“,[295] und nach Stolpen mit der Nachricht, daß die Ketzer vor Bautzen stürmten.[296] Ein Verzeichnis von Ausgaben, „alze sie us der herfard von Budissin weder guamen by Radeberge“, würde vermuten lassen, daß Dresdner Mannschaften damals wirklich die Stadt Bautzen unterstützt hätten, wenn diese Heerfahrt sich nicht auf eine frühere Zeit bezieht.[297] Um den 26. Februar wurde ein Bote nach Großenhain geschickt, „alze uns der bisschoff schreib, das die keczer zcurucke keyn der Lobaw geczogen wern“;[298] sie nahmen damals Löbau ein[299] und behaupteten die Stadt trotz aller Bemühungen der Oberlausitzer[300] bis in den August.[301] Um dieselbe Zeit, als Löbau fiel, [66] scheint man einen Einfall in Meißen befürchtet zu haben. Zwischen dem 26. Februar und dem 5. März schickte der Dresdner Rat den Hans Behme nach Hohnstein „zcu erfaren umbe die keczer“, mehrere Boten nach Stolpen „umbe handelung der keczer“, einen Boten nach Großenhain zum Landvogte „mit warnunge“ und weiter nach Pirna,[302] einen andern an den Kurfürsten von Sachsen nach Torgau und Wittenberg „umbe hulfe und rettunge“.[303] Ein Brief der Bautzner, den von Dresden aus Hans Kotteler um den 23. März dem Kurfürsten nach Altenburg brachte, bezog sich vielleicht auf einen Einfall des Sigmund von Wartenberg in die Oberlausitz.[304] Daß man auch im Mai einen Einfall der Ketzer befürchtete, ergibt sich aus Sendungen nach Stolpen und Großenhain „umbe der keczer handelunge, gelegenheit“ (zwischen dem 21. Mai und 2. Juni).[305]

So ist es wohl begreiflich, daß die Dresdner fortfuhren, ihre Stadt in wehrhaften Zustand zu setzen. Die Zwinger wurden gerüstet,[306] Arbeiten an den Gräben[307] und der Brustwehr[308] ausgeführt, auf dem Turme und auf der Brustwehr Wachen ausgestellt.[309] Büchsenmeister und Pfeilschmied waren eifrig beschäftigt;[310] Büchsensteine wurden gehauen, Schäfte (für Pfeile) angeschafft,[311] Pulver wurde hergestellt[312] und Salpeter[313] und Lindenholz[314] dafür gekauft. Nach wie vor wurden Mannschaften in die Grenzorte gelegt; so finden wir im Februar und März Dresdner Schützen in Bärenstein,[315] in Dohna,[316] im April vielleicht auch in Gottleuba.[317] Um dieselbe Zeit wurden Dresdner Schützen gegen die von Schauenstein gesandt.[318] Mit der Hussitengefahr hing wohl auch der Besuch zusammen, den hervorragende Heerführer, der Burggraf Heinrich von Plauen, Busse Vitzthum und „er Jan“ der Stadt um Laetare (März 11) machten.[319] Mit letzterem ist wohl der Landvogt von Meißen Hans von Polenz gemeint, dem in diesem Amte um die Mitte April Harras folgte; zu diesem ritten zwischen dem 20. und 29. April von Dresden gesandte Knechte mit 9 Pferden, und am 11. Mai wurde er in Dresden bewirtet.[320]

Mitten in diese bewegte Zeit fiel die Hochzeit Kurfürst Friedrich II. mit Margarete, der Tochter des Herzogs Ernst von Oesterreichs, die am 3. und 4. Juni 1431 zu Leipzig stattfand. Wie wohl alle bedeutenderen Städte des Landes, wurde auch Dresden zu dieser Hochzeit geladen. Wenn der Rat gegen Ende Mai einen Boten nach Zwickau zu Paul dem Maler schickte „umbe die hochczit unsers hern herczogen“, so handelte es sich vielleicht um ein Hochzeitsgeschenk. Kurz darauf sandte er drei Fuder Wein nach Leipzig, die wohl auch für die Vermählungsfeier bestimmt waren,[321] und am 2. Juni brach der Rat selbst dorthin auf; er mußte freilich aus unbekannten Gründen nach seiner Abreise zunächst wieder umkehren, erreichte aber dann doch noch sein Ziel. Die Kosten der Reise und des Aufenthalts in Leipzig betrugen 7 Schock 27 Gr.[322]

Auch das Reich hatte sich nochmals zu einem Versuch entschlossen, die Ketzer mit Waffengewalt niederzuwerfen. Angefeuert [67] durch den jugendlichen Julian Cesarini, der seit Mitte Januar als päpstlicher Legat in Deutschland weilte, und durch eine neue Kreuzbulle Papst Martin V., der am 20. Februar starb und an dessen Stelle Papst Eugen IV. trat, hatten die Fürsten und Städte des Reichs bereits auf dem im Februar und März zu Nürnberg versammelten Reichstage einen neuen, den vierten Kreuzzug, beschlossen. Große Truppenmassen, vor allem aus den dem Feinde benachbarten Landen, sollten ihm entgegengestellt werden. Die Anschläge erwähnen in erster Linie den Kurfürsten von Sachsen und den Landgrafen von Thüringen;[323] das Heer, das sie stellen und mit dem sich die Truppen des Herzogs von Braunschweig, des Landgrafen von Hessen, der Bischöfe von Hildesheim und Halberstadt, des Erzbischofs von Magdeburg und des jungen Markgrafen von Brandenburg vereinigen sollten, sollte Sonntag nach Johannis (Juli 1) bei Kaaden stehen,[324] während die Truppen der Westdeutschen sich Anfang Juli bei Weiden a. d. Nab sammelten, wo wir Ende Juli übrigens auch den Kurfürsten von Sachsen und Leute des Landgrafen Friedrich sowie die Bischöfe von Meißen und Zeitz finden.[325]

Wenn die Dresdner Kämmereirechnungen seit Anfang Juni Beträge für Gerätschaften,[326] Lebensmittel,[327] Fuhren[328] und andere Ausgaben „in die Heerfahrt“[329] enthalten, so beziehen sich diese wohl zumeist auf den groß angelegten Reichskrieg, einige vielleicht auch auf die Heerfahrt gegen den „Spitzenberg“, die im Juni unternommen wurde und wohl auch im Zusammenhang mit den Hussitenkämpfen stand.[330] Auch die häufigen Botensendungen nach Wehlen,[331] Stolpen, Lohmen, Hohnstein[332] und dem Wildenstein[333] waren wahrscheinlich durch den beabsichtigten Kreuzzug veranlaßt. Besonders oft schickte der Rat Boten um Kundschaft nach Brüx, so um den 24. Juni „umbe handelunge der korfursten“, um den 20. Juli „zcu erforschen umbe die herren“.[334] Auch zu dem Hauptheer wurde ein Bote Ende Juli oder Anfang August in die Gegend von Eger gesandt;[335] um dieselbe Zeit schickte der Rat einen Boten „mit nuwen meren“ an den Bischof nach Stolpen.[336] Auch anderwärts machte man sich den wohlorganisierten Nachrichtendienst des Dresdner Rates zu Nutze; wiederholt erkundigten sich die Görlitzer in Dresden nach der Kriegslage, so durch den Boten Zittenickel Ende Juli und nochmals Anfang August; von der letzten Sendung (um den 5. August) brachte er die Nachricht, „das dy korfurste ober den walt waren“. Um dieselbe Zeit wurde Martin, der Sohn Langerichs, nach Dresden geschickt, um zu erfahren, „ab der zog der kurfurstin vor sich ginge in das land kein Behem“; ein Bote, der dies bejahte, ging um dieselbe Zeit nach Görlitz.[337]

Bekanntlich endete der Feldzug am 14. August kläglich mit der schimpflichen Flucht des Reichsheeres bei Taus. Ein Bote, der um den 18. August einen Brief von dem Stadtschreiber „aus dem Heere“ brachte, übermittelte dem Dresdner Rate wohl die erste Nachricht; um dieselbe Zeit schickte der Rat, „alze [68] die korfursten ufbrachen“, einen Boten nach Gotha zum Landgrafen Friedrich,[338] wohl um ihrem Landesherrn die Trauerkunde zu melden. Der Rat von Görlitz erhielt sie aus Pirna, nicht aus Dresden.[339] Wenn im übrigen die Dresdner Rechnungen über die Aufwendungen und Verluste der Dresdner in der Schlacht bei Taus keine näheren Nachrichten enthalten, so läßt dies vermuten, daß die Beteiligung der Stadt an dem Feldzuge nicht bedeutend gewesen ist.

Wenige Wochen später, wohl um die Mitte September, fand eine Heerfahrt nach dem Schlosse Rechenberg bei Bienenmühle südlich von Frauenstein statt, das zur Herrschaft Riesenburg gehörte und damals im Besitze der Herren von Schönberg oder derer von Gorencz war.[340] Eine Rechnung über Ausgaben für Fuhrleute, Söldner und Zehrung zu dieser Heerfahrt beweist, daß die Dresdner daran teilnahmen;[341] wenn sie nach dieser Rechnung die Ihrigen am 22. September (sabato post Math[ei?]) auf 4 Wagen nach Pirna schickten und den Schiffer, „der sye uf deme wasser herabe furte“, mit 10 Groschen lohnten, so mag sich dies auf die Heimkehr von der Heerfahrt gegen Rechenberg beziehen. Ob Rechenberg damals von den Hussiten besetzt war oder ob es sich um eine Fehde gegen die genannten Schloßherren handelte, wissen wir nicht. Dagegen hängen Sendungen von Boten nach Hohnstein, Stolpen und Brüx (um die Mitte Oktober) ohne Zweifel mit der Hussitengefahr zusammen.[342] Anfang November gingen Boten nach Stolpen und Pirna „von des gevangen stadschribers wegen von Aldendresden“;[343] ob dieser Stadtschreiber 1429 bei der Einnahme von Altdresden von den Hussiten gefangen genommen war oder ob es sich um ein Verbrechen desselben handelte, ist nicht klar, doch spricht es für die letztere Annahme, wenn um den 20. November der Henker Kaspar 15 Gr. „von dem stadtschreiber von Aldendresden“ bekam.[344]

„Mit der Niederlage von Taus endet der zwölfjährige Kampf des Reiches gegen die böhmische Revolution. Die Deutschen hatten mit ihren vom Papst gesegneten Waffen nur Schmach und Elend über sich selbst gebracht und wandten sich ab von der undankbaren Aufgabe, kirchliche Bluturteile zu vollstrecken.“[345] Man sah ein, daß die Hussiten durch Waffengewalt nicht zu überwinden waren. Aber nicht bloß die vom Feinde verwüsteten Lande, sondern auch Böhmen selbst, wo die Parteien nicht müde wurden sich zu bekämpfen, hatte schwer gelitten. So kam es, daß das Ende Juli in Basel eröffnete Konzil, das zu seinen vornehmsten Aufgaben die Beendigung der Hussitenkriege zählte, auf beiden Seiten Geneigtheit fand, in Verhandlungen einzutreten. Den wechselnden Verlauf dieser Verhandlungen, die ihren Abschluß erst nach fünf Jahren in der feierlichen Verkündigung der Prager Kompaktaten auf dem Landtage zu Iglau fanden, haben wir nicht zu verfolgen. Auch auf die Raubzüge und Kämpfe, unter denen in dieser Zeit die Nachbarlande und Böhmen selbst zu leiden hatten, gehen wir nicht ein, da die meißnisch-sächsischen Lande davon verschont blieben; was die Chronisten [69] über Einfälle in den Jahren 1432 und 1433 zu berichten wissen, hat sich längst als irrig erwiesen. Aber daß man noch lange auf Angriffe gefaßt war und fortdauernd Vorbereitungen zur Verteidigung traf, ergibt sich aus den dürftigen Nachrichten, die für unsre Stadt zur Verfügung stehen.

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Ob die „böhmischen Briefe", die Kepchin von Brüx Ende November oder Anfang Dezember 1431 nach Dresden brachte und die wichtig genug schienen, um eine Besendung von Handwerken und Gemeinde zu veranlassen,[346] eine Drohung gegen die Stadt bedeuteten oder ob sie mit friedlichen Verhandlungen im Zusammenhang standen, ist nicht klar. Jedenfalls sah es im nördlichen Böhmen um die Jahreswende recht unruhig aus. Zwar hatte Herzog Sigmund im Anfange des Jahres dem Jakaubek von Wrzessowitz Bilin wieder abgenommen; aber um dieselbe Zeit, wie es scheint, hatte dieser durch die Gründung eines Bundes der Städte Saaz, Laun, Leitmeritz und Schlan seine Stellung in Böhmen befestigt und sein Rivale, Sigmund von Wartenberg, die Burg Kostenblatt erobert.[347] [WS 7] Bei Tetschen, dem Sitz des Wartenbergers, lagerten hussitische Truppen; vor einen, Ueberfall von dort aus warnten im Januar 1432 der Bischof von Meißen und Amtleute und Rat zu Pirna unsere Stadt. Landgraf Friedrich, dem der Rat die Warnung mitteilte, bat seine Vettern von Sachsen um ihre Hilfe und wies den Dresdner Vogt Bernger von Dheinstet und den Rat an, sich an sie zu wenden, falls es nötig sein würde, schickte ihnen auch den „neuen Landvogt Busse Vitzthum nebst andern den Seinen“, um ihnen mit Rat und Tat beizustehen.[348] Die Befürchtung erwies sich als unbegründet; aber bald drohte neue Gefahr von der Lausitz her. Wenn der Dresdner Rat Ende Februar und Anfang März Boten nach Senftenberg und „von des Landvogts wegen“ nach Kamenz schickte, so hängt dies wohl mit dieser Gefahr zusammen, sicher die Sendungen „von der Ketzer wegen“ nach Stolpen und dem Hohnstein zu Birke von der Duba (um den 9. März) und nach Bautzen und Görlitz (um den 23. März).[349] In der Tat brachen die Hussiten um die Mitte März in die Zittauer Gegend ein; sie wandten sich zwar nach kurzem Aufenthalt nach Schlesien, aber ein Teil kehrte bald wieder in die Lausitz zurück und vereinte sich bei Guben mit einem andern Heere, das von Böhmen über Schlesien kam; die vereinten Truppen rückten Anfang April in die Mark Brandenburg[350] und hausten hier bis Ende des Monats, um dann den Heimweg wieder durch die Nieder- und Oberlausitz zu nehmen.[351] Die Gefahr eines Einfalls in das benachbarte Meißen lag sehr nahe; die Stadt Dresden schickte damals der Stadt Kamenz zur Hilfe Gesellen, die aber bald wieder heimkehrten, weil Kamenz mit den Feinden einen Frieden machte; auch dem Landvogt der Niederlausitz Hans von Polenz stellte die Stadt 12 Trabanten.[352] Am 1. Mai baten Kurfürst Friedrich [70] und Herzog Sigmund den Schenken Friedrich von Tautenburg, gut gerüstete Truppen am 14. Mai nach Delitzsch zu schicken, da die Ketzer beabsichtigten, das Land Sachsen zu überfallen und zu verwüsten.[353] Schon lagen in den ersten Tagen des Mai die Hussiten vor Bischofswerda; die Dresdner schickten deswegen den Martin Seber mit seinen Gesellen nach Radeberg.[354] Auch die Gesellen, die sie um dieselbe Zeit auf 7 Wagen nach Großenhain beförderten, sollten wohl die Grenze schützen;[355] denselben Zwecken dienten wiederholte Truppensendungen nach Dohna unter Führung des Landvogts von Meißen,[356] nach Gottleuba und Pirna,[357] von wo die Gesellen um den 8. Juni auf der Elbe heimkehrten.[358] Auf Friedensverhandlungen, die Ende April oder Anfang Mai mit den Pragern gepflogen wurden, deuten Notizen über einen Boten von Brüx und über eine Sendung des Stadtschreibers an die sächsischen Herzöge.[359] – Daß man in der Stadt selbst alle Vorkehrungen traf, um bei einem Ueberfall nicht überrascht zu werden, ist selbstverständlich. Auf der Brustwehr, auf der Brücke und auf dem Turme wurde im April, Mai und Juni eifrig Wache gehalten;[360] Pfeilschmied und Büchsenmeister hatten zu tun;[361] an den Befestigungen wurde gearbeitet.[362]

Um dieselbe Zeit aber, eben als von Schlesien aus ein erneuter Einbruch der Ketzer in die Oberlausitz drohte, kam es zu einem friedlichen Abkommen zwischen ihnen, den Herzögen von Schlesien und den Herzögen von Sachsen. Heinrich von Maltitz, der im Auftrage der letztern fünf Wochen in Böhmen gewesen war und diesen Frieden geteidingt[WS 2] hatte, meldet dies am 23. Juni 1432 dem Hochmeister in Preußen.[363] Daß es sich dabei nur um ein vorläufiges Abkommen handelte, obwohl seine Dauer auf 2½ Jahre festgesetzt wurde, ergibt sich schon daraus, daß sich die Fürsten eine Unterstützung des Königs und der Kurfürsten für den Fall eines Feldzugs nach Böhmen sowie anderer Fürsten, wenn die Ketzer sie angreifen würden, vorbehalten hatten. Daß man sich auf diese Fälle vorbereitete, darf man wohl aus Sendungen der Dresdner nach Senftenberg und Lüben zu Hans von Polenz[364] nach Stolpen, nach Tetschen zu Sigmund von Wartenberg, nach Kamenz schließen.[365] Erst am 23. August folgte ein endgültig bis Martini 1434 abgeschlossener Frieden. Die Urkunde darüber ist im Lager vor dem nördlich von Turnau gelegenen Schlosse Friedstein ausgestellt, das die Hussiten seit Ende Juli berannt hatten, bis Ende August ein Abkommen mit der Besatzung zustande kam.[366]

Daß noch kurz vor diesem Friedensschlusse die Stadt sich für einen Angriff bereit gehalten hatte, bezeugen die Sendungen des Stadtknechts Franz nach Dohna zu Friedrich von der Oelsnitz „von eines Zugs wegen“, von Boten nach Brüx „von des Jacubcken (Jakaubek von Wrzessowitz) sammlunge wegen“, nach dem Geiersberg zu Rüdiger von Polenz „umbe dieselbige sachen“ (zwischen August 17 und 24).[367] Aber auch der Abschluß des Friedens brachte den Grenzlanden und insbesondere unserer Stadt Dresden [71] keineswegs das ersehnte Gefühl der Sicherheit. Ob die Sendung eines Boten nach „Richenstat“ (Ober- und Nieder-Reichstädt bei Dippoldiswalde) und Frauenstein „zcu bysaczcze unde umbe unse buchsen“ (um den 23. Nov. 1432)[368] mit dem Grenzschutz zusammenhängt, kann zweifelhaft sein; nach Frauenstein wurden in den folgenden Monaten wiederholt Boten wegen einer Büchse geschickt, welche die Stadt nebst Munition Heinrich (II.) von Plauen geliehen hatte.[369] Aber ein Angriff auf Graupen, den die Hussiten im April 1433 machten, erschien den Dresdnern offenbar als eine Gefahr, wie sich aus wiederholten Botensendungen dorthin[370] und der verstärkten Bewachung der Tore der Stadt[371] ergibt. Um die Mitte Mai wurde der Rat aufgefordert, 20 Schützen nach Stolpen zu schicken, „alzo die Keczer vor Frankenford waren“;[372] in der Tat wurde damals Frankfurt a. O. durch eine auf dem Marsche nach Preußen begriffene Hussitenschar bedroht.[373] Zur selben Zeit scheint auch Dohna von Dresdner Söldnern besetzt gewesen zu sein; der Landvogt hielt sich zeitweise dort auf.[374] Welchen Zweck die Anwesenheit des Dresdner Kämmerers in Prag um die Mitte Juni hatte, wissen wir nicht; vielleicht sollte er über die auf dem Landtage stattfindenden Verhandlungen mit den Gesandten des Basler Konzils Bericht erstatten.[375] Im September nahmen Dresdner an einer Heerfahrt vor Dippoldiswalde teil,[376] über die wir nicht näher unterrichtet sind; vermutlich steht sie wie die Botensendungen nach Weesenstein (Ende August und Anfang September)[377] in Zusammenhang mit einer Warnung vor dem von Tetschen (Sigmund von Wartenberg), die ein Dresdner Bote um die Mitte September nach Meißen zu den Herzögen brachte.[378] – Das für Dresden bedeutungsvollste Ereignis des Jahres 1433 aber war der am 13. Juni erfolgte Verkauf der meißnischen Landesteile mit Dresden, Großenhain, Pirna, Königstein, Dohna, Dippoldiswalde, Radeberg usw., auch dem Drittel an der Herrschaft Riesenburg durch Landgraf Friedrich an seine Vettern Kurfürst Friedrich II. und Sigmund für 15 000 Rheinische Gulden unter Vorbehalt des Wiederkaufs;[379] wenn so die wichtigsten Punkte der böhmischen Grenze in den Besitz der Söhne des tapfersten und erfolgreichsten Verteidigers dieser Grenze, dem die Nachwelt mit Recht den Beinamen des Streitbaren gegeben hat, gelangten, so ist dies wohl auch als eine Folgeerscheinung der Hussitenkämpfe anzusehen, denen der bisherige Landesherr, der meist in seinen thüringischen Landen weilte, nicht gewachsen schien.

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Auch das folgende Jahr verlief keineswegs ruhig für Dresden. Die Kämmereirechnungen berichten mehrfach von einer Heerfahrt vor Lauenstein im Frühjahr 1434. So verrechnet der Bürgermeister Hans Radeberg, der während der Reisen des Kämmerers nach Langensalza[380] und nach Leipzig zur Herzogin-Witwe Katharina[381] seine Stelle vertrat, allerhand Ausgaben für Brod, Fische, Bier, [72] Salz, Hafer und andere Bedürfnisse, sowie für Löhne „in die Heerfahrt vor Lauenstein“ während des April; bis in den Juli finden sich Posten für diesen Feldzug.[382] Ob damals Hussiten in Lauenstein vorübergehend sich festgesetzt hatten oder ob es sich um eine Fehde gegen die Besitzer des Schlosses handelte – es waren dies vermutlich die von Körbitz –, läßt sich nicht feststellen.

Auch eine zweite Heerfahrt im Oktober und November 1434, an der die Dresdner beteiligt waren, gehört eigentlich nicht in die Reihe der Hussitenkämpfe. Sie galt dem Wildenstein, dem Schlosse des Heinrich Birke von der Duba, der durch seine Räubereien die ganze Gegend belästigte.[383]

Doch auch die Vorgänge in Böhmen verfolgte man in Dresden aufmerksam. Das ergibt sich aus der Meldung eines Boten über die blutige Schlacht, die am 30. Mai bei Lipan (unweit Böhmisch-Brod, östlich von Prag) zwischen den sich befehdenden böhmischen Parteien, dem die gemäßigte Richtung vertretenden Herrenbunde und der den Taboriten und Waisen anhängenden Städtepartei, geschlagen wurde und mit einer vollständigen Niederlage der letzteren endete.[384] Mitte November wurde ein Bote zu den Landesherren geschickt „von warnunge wegen des lantvogtes und Juden“ (so hieß wohl der Büchsenmeister);[385] er brachte, wie es scheint, einen Brief mit, dessen Inhalt aus der Antwort der Herzöge Friedrich und Sigmund, dat. Wittenberg, Nov. 21, zu entnehmen ist. Demnach war den Dresdnern „vaste Warnung uß dem lande zcu Behemen komen, wie das die Behemischen herrn (also die Mitglieder des Herrenbundes) unser land und lute obirczihen und beschedigen wollen“; die Fürsten schickten ihnen ihren Rat Friedrich von Maltitz, „der eyn solliches von unsern wegen vorsurgen und understehin sal“.[386] Um der „Ketzer Gelegenheit“ zu erforschen, entsandte wenige Tage später der Dresdner Rat einen Boten nach Graupen;[387] auch wurde in Dresden auf dem Turme der Kreuzkirche aus Anlaß jener Warnung eifrig Wache gehalten.[388]

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Im März 1435 fanden auf dem Rathause zu Dresden Verhandlungen zwischen den sächsischen Fürsten und ihrem alten Gegner, Herrn Sigmund von Wartenberg auf Tetschen, statt,[389] die ihren Abschluß am 25. März in einem Bündnis fanden, das sich gegen Hinczke von Steyn zu Wildenstein richtete,[390] aber von kurzer Dauer war. Zwischen dem 8. und 14. Juli sandte der Dresdner Rat einen Boten nach Dohna „mit Herr Sigmunds Scheltbriefen“,[391] und im September und Oktober folgte eine Heerfahrt nach Tetschen, wobei Nicolaus Cluge die Dresdner Mannschaft führte.[392] Wenn wir damals auch in Rathen[393] und in Hohnstein[394] Dresdner Söldnern begegnen, so mag der Grund der sein, daß die Besitzer dieser Schlösser, die Birken von der Duba, den sächsischen Fürsten bei ihrer Fehde mit Sigmund von Wartenberg Beistand leisteten. Im Oktober rüstete man auch zu einer Heerfahrt gegen Jakaubek [73] von Wrzessowitz.[395] Aber obwohl der letztere und zeitweise auch Sigmund von Wartenberg, der übrigens am 4. August 1436 seinen endgültigen Frieden mit den sächsischen Herzögen machte,[396] sich zu den Hussiten hielten, sind doch alle diese Kämpfe, wie auch die durch eine Heerfahrt nach Böhmen veranlaßte Anwesenheit von Delitzscher Schützen in Dresden im März 1436,[397] eine Heerfahrt nach Stolpen im Mai 1437,[398] die Fehde mit Jan v. Wartenberg auf Blankenstein, der um dieselbe Zeit den Dresdnern ein Friedensangebot machte,[399] nicht eigentlich zu den Hussitenkämpfen der Dresdner zu rechnen; seit die Macht der extremen Parteien in der Schlacht bei Lipan vernichtet worden war, hatten die Grenzlande Ruhe vor den Ketzern, wenn auch die nachbarlichen Fehden, die es jederzeit gegeben hatte, fortdauerten.

Das Jahr 1438 brachte bekanntlich noch einen Feldzug der sächsischen Fürsten nach Böhmen. König Sigmund war am 9. Dez. 1437 gestorben und sein Schwiegersohn Herzog Albrecht von Oesterreich sein Nachfolger geworden. Er war zwar in Böhmen von der österreichischen Partei, zu der sich die meisten Mitglieder des Herrenstandes, außer den katholischen auch die der gemäßigten Richtung der Hussiten angehörigen, hielten, zum König gewählt und am 29. Juni gekrönt worden, fand aber heftigen Widerstand bei der nationalen Partei, zu der die Taboriten und die sonstigen Anhänger des strengeren Hussitismus gehörten; diese wollten dem polnischen Prinzen Kasimir die Krone Böhmens zuwenden und erhoben, unterstützt von polnischen Truppen, die Waffen gegen König Albrecht. Trotz der Hilfe, die ihm die sächsischen und andere deutschen Fürsten leisteten, gelang es Albrecht nicht, Tabor, den Mittelpunkt jenes Widerstandes, das er seit dem 11. August belagerte, einzunehmen, und er gab am 15. September die Belagerung auf. Die meißnischen Truppen wurden in ihre Heimat entlassen und Jakaubek von Wrzessowitz, der sich von der hussitischen zur königlichen Partei gewandt hatte, beauftragt, sie heimzugeleiten. Bei dem Dorfe Sellnitz zwischen Bilin und Brüx wurden sie von feindlichen Scharen angegriffen; es kam am 23. September zu einem ernsten Gefecht, in dem trotz der überlegenen Zahl der Gegner die sächsischen Truppen einen entschiedenen Sieg erfochten und zahlreiche Gefangene machten.[400] So schloß der Hussitenkrieg mit einem glänzenden Erfolge der sächsischen Fürsten, die sich während zweier Jahrzehnte als die tapfersten, wenn auch nicht immer erfolgreichen Gegner der Ketzer erwiesen hatten.

Daß auch bei den Kämpfen um Tabor und in der Schlacht bei Sellnitz Dresdner Truppen mitgewirkt hatten, ist nicht zu bezweifeln. Am 18. August (Montag nach Assumpcionis Mariä) richtete vom Feldlager vor Tabor aus Kurfürst Friedrich ein Schreiben an den Rat, in dem er klagt, daß von seinen Truppen, insbesondere auch von den durch die Städte gestellten, viele Leute das Heer ohne Erlaubnis verließen und nach Hause zurückkehrten, und den [74] Rat anweist, solche Flüchtlinge in Haft zu nehmen;[401] vermutlich bezieht sich dies doch in erster Linie auf Mannschaften, die von Dresden aus in das Heer gesandt waren. Auch daß von den bei Sellnitz gefangnen Böhmen ein großer Teil nach Dresden gebracht und dort bis zu ihrer Auslösung in Haft gehalten wurde, läßt auf eine Teilnahme der Dresdner an der Schlacht schließen.[402] Leider sind die Kämmereirechnungen des Jahres 1438, in denen sich wohl zweifellos nähere Nachrichten hätten finden lassen, bis auf wenige Reste verloren gegangen; auch die ziemlich zahlreichen Quellenangaben über die Schlachten bei Tabor und Sellnitz enthalten, so viel wir sehen können, nichts über die Teilnahme der Dresdner.

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Nur dürftige Splitter sind es, aus denen wir mosaikartig ein Bild der Teilnahme Dresdens an den zwanzigjährigen Kämpfen gegen die Hussiten zusammenzusetzen versucht haben. Indes genügen sie, um zu zeigen, daß auch unsere Stadt ihre Verdienste um die Verteidigung der meißnischen Lande gegen die ihnen drohenden schweren Gefahren gehabt hat; sind die Dresdner Kämmereirechnungen auch weitaus nicht so ergiebig, wie die Görlitzer, so enthalten sie doch manchen Beitrag zur Kenntnis der Hussitenkämpfe Meißens und Sachsens, der uns bei der Lückenhaftigkeit des chronikalischen und urkundlichen Materials doppelt willkommen ist.

[75]

Anmerkungen.


1 Colmar Grünhagen, Die Hussitenkämpfe der Schlesier 1420–1435. Breslau 1872. – Derselbe, Geschichtsquellen der Hussitenkriege (Scriptores rerum Silesiacarum VI.). Breslau 1871. – R. Jecht, Der Oberlausitzer Hussitenkrieg und das Land der Sechsstädte unter Kaiser Sigmund. 2 Bde. Görlitz 1911, 1914. (Auch im Neuen Lausitzischen Magazin Bd. 87, 90.) – Derselbe, Codex diplomaticus Lusatiae superioris II, enthaltend Urkunden des Oberlausitzer Hussitenkriegs und der gleichzeitigen die Sechslande angehenden Fehden. 2 Bde. Görlitz 1896–1903. – Von allgemeineren Darstellungen sind immer noch in erster Linie zu nennen Franz Palacky, Geschichte Böhmens III, 2 u. 3, Prag 1851, 1854 und Friedr. v. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten I–III, München 1872–1877.

2 Außer diesen (C. Gretschel, Geschichte des Sächsischen Volkes und Staates Bd. I, Leipzig 1843, C. W. Böttiger, Geschichte des Kurstaats und Königreich Sachsen, 2. Auflage bearbeitet von Th. Flathe, Bd. I, Gotha 1867, Konrad Sturmhoefel, Illustrierte Geschichte der Meißnischen und Thüringischen Lande, Bd. I Abt. 2, Leipzig); vgl. Ernst Kroker, Sachsen und die Hussitenkriege, im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XXI (1900) 1 ff.

3 Vgl. Johannes Hohlfeld, Stadtrechnungen als historische Quellen. Ein Beitrag zur Quellenkunde des ausgehenden Mittelalters, dargelegt an dem Beispiele der Pegauer Stadtrechnungen des 14.–15. Jahrhunderts (Bibliothek der sächsischen Geschichte und Landeskunde IV, 1), Leipzig 1912.

4 Ratsarchiv Dresden A XVb 2–3.

5 H. Beschorner, Die Erwerbung Riesenburgs durch Markgraf Wilhelm I. von Meißen, in der Festschrift zum 75jährigen Jubiläum des Königl. Sächs. Altertumsvereins (Beiheft zum Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XXI, 1900) S. 96 ff.

6 Hermann Ahrens, Die Wettiner und Kaiser Karl IV. (Leipziger Studien auf dem Gebiet der Geschichte I, Heft 2) S. 29 ff.

7 Ebenda S. 49 f.

8 Codex diplomaticus Saxoniae regiae, I B, 1, 34 ff. Nr. 51.

9 Ermisch, Die Erwerbung von Eilenburg durch Markgraf Wilhelm I., im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XIX (1898), 193 ff.

10 Cod. dipl. Sax. I B, 2, 74 Nr. 125 (1397 Sept. 11): 148 Nr. 232 (1399 März 21).

11 Beschorner a. a. O. S. 83 ff.

12 Ermisch, Die Dohnasche Fehde, im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XXII (1901), 266 f., 280 f., 284 f.

[76] 13 Cod. dipl. Sax. I B, 2, 274 Nr. 408 (1402 Febr. 22), 399 Nr. 588 (1404 Sept. 22), 419 Nr. 607 (1404 Dez. 15). Vergl. Carl Wenck, Die Wettiner im XIV. Jahrhundert, insbesondere Markgraf Wilhelm und König Wenzel (Leipzig 1877) S. 87 f.

14 Vergl. Cod. dipl. Sax. I B, 2, 77 Nr. 130 (1397 Okt. 11). Schon seit 1373 hatten die Wettiner Pfandrechte an Brüx und Laun [Vorlage: Lann], vergl. Ludwig Schlesinger, Stadtbuch von Brüx (Prag 1876) S. 45, 51, 197.

15 Vergl. O. Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden I (Dresden 1885), 185 ff.

16 Ermisch, Die Dohnasche Fehde a. a. O. 253 ff., 281 ff.

17 Cod. dipl. Sax. I B, 3, 99 Nr. 112 Anm. 130. Nr. 134 Anm.

18 O. Richter a. a. O. 282 ff.

19 Teilungsurkunde von 1410 Juli 31 Codex dipl. Sax. I B, 3, 157 Nr. 172.

20 Vergl. die Verhandlungen zwischen Konrad von Weinsberg im Namen des Königs Sigmund und den wettinischen Fürsten 1418 Cod. dipl. Sax. 1 B, 3, 458 Z. 24 und 460 Z. 20 ff.

21 Vergl. Wilh. Preger, Ueber das Verhältnis der Taboriten zu den Waldensern des 14. Jahrhunderts, in den Abhandlungen der Kgl. bayr. Akademie der Wissensch. Hist. Kl. XVIII (München 1889). H. Haupt, Waldensertum und Inquisition im südwestlichen Deutschland seit der Mitte des 14. Jahrhunderts, in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft III (Freiburg i. B. 1890), 355 ff.

22 Vergl. über ihn zuletzt Math. Uhlirz, Petrus von Dresden, ein Beitrag zur Geschichte des Laienkelchs, in der Zeitschrift des deutschen Vereins für Geschichte Mährens und Schlesiens, Jahrg. 1914 S. 227 ff., wo die ältere Literatur über Peter zusammengestellt ist.

23 O. Meltzer, Ein Traktat Peters von Dresden, in den Dresdner Geschichtsblättern IV (Jahrg. 1907 Nr. 4), 194 ff.

24 O. Meltzer, Johannes Drändorff, ebenda III (Jahrg. 1901, Nummer 2), 21 ff.

25 Cod. dipl. Sax. I B, 3, 203 Nr. 220.

26 Ebenda II, 5, 136 Nr. 156.

27 Dresdner Kämmereirechnung (=KR.) 1418 im Ratsarchiv Dresden A XVb 2 Fol. 305b: Item XV gr. dem henger, daz her dy Melczerynne brante umne den unglobin feria quinta post assumpcionis Marie. Vergl. O. Richter a. a. O. I, 136.

28 O. Richter, Geschichte der Stadt Dresden I (Dresden 1900), 56.

29 Cod. dipl. Sax. I B, 3, 380 Nr. 460. Anm.

30 Ebenda 429 Nr. 518 (1418 April 27). 437 Nr. 526 (1418 Mai 27).

31 KR. 1418 (A XVb 2) fol. 302: Item 16 gr. eyme botin keyn Wymar czu mynem herren von dez gebotes wegin yn dem lande czu Behemen, daz man nicht getreide herus solde furen feria sexta ante domine ne longe (März 18). Vergl. Richter, Verf.- und Verw.-Gesch. II, 271. Auch Sendungen von Boten nach Freiberg und Leisnig an Landgraf Friedrich und seine Gemahlin Ende Mai und Anfang Juni 1418 „umme der Behemen willen“ (KR. 1418 fol. 304, 304b) hängen wohl damit zusammen.

32 Im Juni sandte der Rat einen Boten an den Landgrafen „umme daz ynlossen“ (ebenda fol. 304b); zur Erklärung könnte ein Vermerk aus dem Anfang August (ebenda fol. 305) dienen: „Item 12 gr. eyme boten keyn Wissenfels czu mynem herren ern Wilhelm umme dy entschuldunge, daz wir dy Behemen ynloßen sulde“, was wohl so zu verstehen ist, daß die Dresdner sich wegen des Getreideverbots geweigert hatten, Böhmen in die Stadt einzulassen.

33 1419 März 12: KR. 1419 (A XVb 2) fol. 309.

[77] 34 Ebenda fol. 352. Vergl. Cod. dipl. Lusat. sup. II, 1, 9 Z. 10 und 33.

35 KR. 1419 fol. 352. Vergl. Cod. dipl. Lusat. sup II, 1, 11 Z. 27.

36 Er passierte Görlitz um den 20. Januar. Cod. dipl. Lusat. sup. II, 1, 18 Z. 30.

37 Vergl. das Schreiben der Straßburger Gesandten vom 31. Januar 1420 Deutsche Reichstagsakten VII, 410 und ein undatiertes Schreiben, in dem sogar von einer drohenden Fehde zwischen dem Markgrafen und dem König die Rede ist. Cod. dipl. Lusat. sup. II, 1, 28 (vergl. ebenda 22 Z. 34).

38 Jahresrechnung des Amts Leisnig 1419–1420 (Gemeinsch. Archiv Weimar Reg. Bb Nr. 1518) fol. 27: Item feria sexta post Dorothee (1419 Febr. 9) mynem hern gesant 1 fuder byr geyn Missin.

39 Um Febr. 4 schickte der Rat zu Dresden den Hans von der Czirne zu Markgraf Wilhelm II. nach Altenburg „umme myns herren ern Frederichs willen, alz her czu Aldendresden lag“. KR. 1419/20 (A XVb 2) fol. 386.

40 Horn, Friedrich der Streitbare S. 836.

41 KR. 1419 (A XVb 2) fol. 318b: Item 1 stobechin den monche in daz closter, alze se eyne votiva messe hatten gesungen umbe eynunge der herren.

42 Ebenda fol. 386 (zwischen Febr. 4 und 10). Markgraf Wilhelm kam durch Görlitz zwischen Febr. 17 und 23. Cod. dipl. Lusat. sup. II, 1, 20 Z. 5.

43 Vergl. Horn a. a. O. S. 837 Z. 4 ff.

44 KR. 1419/20 (A XVb 2) fol. 387: Item 8 gr. myns herren Wilhelms torknechten, alz her von Breslau quam.

45 Franz Palacky, Urkundl. Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges I (Prag 1873), 17 ff.

46 KR. 1419/20 (A XVb 2) fol. 386b–388.

47 Ebenda fol. 387b.

48 W. Altmann, Die Urkunden Kaiser Sigmunds I (Innsbruck 1896), 289 ff.

49 KR. 1419/20 fol. 388. Vergl. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 23. Z. 32.

50 Sie befanden sich dort am 5. Juli, vergl. Liber cancellariae Stanislai Ciolek ed. Caro (Archiv f. österreich. Gesch. LI) S. 157 und Anm. 1.

51 HStA. Dresden Cop. 33 fol. 251b (Cod. dipl. Sax. II, 2, 446) u. 266b.

52 KR. 1419/20 fol. 390.

53 Vgl. den Bericht Markgraf Friedrichs IV. vom 21. Juli, veröffentlicht von C. Höfler in den Sitzungsberichten der philos.-histor. Classe der kaiserl. Akad. der Wissensch. XCV (1879), 903, Laurentius von Brezowa in Fontes rer. Bohemicarum V (Prag 1893), 385 u. a. böhmische Chroniken.

54 So macht Thomas der alte Stadtschreiber noch im Jahre 1426 bei der Berechnung seines Geschosses einen Abzug von 5 Schock für ein Pferd, „das vor Prag verloren ist.“ KR. 1426 27 (A XVb 3) fol. 88.

55 Horn, Friedrich der Streitbare, S. 838f.

56 Vgl. die Notiz aus einem Döbelner Stadtbuche im Neuen Archiv f. Sächs. Gesch. XXIV (1903), 78.

57 KR. 1422 (A XVb 3) fol. 17.

58 Ebenda fol. 17 b.

59 Ebenda.

60 R. Jecht, Der Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 53 f. Wenn die Görlitzer um den 21. Febr. einen Boten zu den Markgrafen von Meißen schickten, „durch eines zoges wille keyn Dresdan“ (Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 77, Z. 3), so bezieht sich das wohl auf diese Dresdner Tagung. Vergl. auch ebd. 78 Z. 22ff. (um März 7): „Einen boten kein Budessin, das sie mit der reisen keyn Dresdan vorzihen solden durch des herczogen wille, 4 gr. Also quam der herzog her off die reise keyn Dresdan, wart geert etc. 22 gr.“ Gemeint ist wohl Herzog Heinrich der Ältere von Glogau.

[78] 61 Or. Pap (Montag nach Invocavit = [1422?] März 2) im Ratsarchiv Dresden.

62 KR. 1422 fol. 18b.

63 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 84 Z. 31. Vergl. Jecht, Oberlaus. Hussitenkrieg S. 53.

64 KR. 1422 fol. 18b. Vergl. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 90 Z. 5 (dazu 89 Z. 10 und 29).

65 KR. 1422 fol. 17b.

66 Ebenda fol. 19b.

67 Or. Pap (an 5. Johannistage baptiste = Juni 24) im Ratsarchiv Dresden.

68 KR. 1422 fol. 19b.

69 Schreiben Markgr. Wilhelms II. an Kurf. Friedrich von Brandenburg dat. im Felde zu Kopitz [1422] Okt. 9 bei Riedel, Cod. dipl. Brandenburg. II, 3, 424.

70 Vergl. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 122 Z. 7. M. B. Lindau, Gesch. der K. Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. Aufl. (Dresden 1885) S. 148 (wohl nach einer anderen Quelle).

71/sup> d. d. Freiberg [1422] Okt. 31 bei Riedel a. a. O. 433.

72 Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 59f.

73 KR. 1422 fol. 20.

74 Ebenda fol. 20b.

75 Or. Pap [Grimma 1422 Dez. 10?] Ratsarchiv Dresden.

76 Horn, Friedrich der Streitbare S. 866.

77 Urkunde Markgraf Friedrichs o. D. (wohl an 1423 Jan. 6), gleichzeit. Abschr. im Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien, König Sigmunds Registraturbuch, G fol. 172b. Vergl. dazu das Schreiben König Sigmunds an den päpstlichen Legaten Kardinal Branda dat. 1423 Apr. 8 in Deutsche Reichstagsakten VIII, 283. Altmann a. a. O., I, 388 Nr. 5500.

78 Vgl. v. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Hussiten II, 4

79 Odoricus Raynaldus, Annales ecclesiastici II (Romae 1667) a. a. 1423, § 1, 15.

80 Mit dieser Verkündigung war vermutlich der Breslauer Domherr beauftragt, der „von dez bobist weyn durch die lant czoich“ und in Dresden am 20. April mit 4 Kannen Weins geehrt wurde, KR. 1423 (A XVb 3) fol. 32b.

81 Als solcher wird er, so viel ich sehe, zuerst Anfang Februar erwähnt. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 132 Z. 24.

82 KR. 1423 fol. 23.

83 Ebenda.

84 Ebenda fol. 23b.

85 Ebenda fol. 24.

86 Ebenda fol. 24b. Vgl. G. Pilk, Geschichte der Burg Rechenberg, im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte. XVI, 98.

87 Ebenda.

88 Ebenda.

89 Ebenda fol. 25 und 32b.

90 Ebenda fol. 32b. Nochmals verhandelte der Hauptmann von Wehlen am 23 April mit dem Baumeister, s. ebenda.

[79] 91 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 136ff. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 69ff.

92 Urkunden König Sigmunds von 1423 März 31. Schlesinger, Stadtbuch von Brüx S. 83.

93 Urkunde König Sigmunds von 1423 April 15, ebenda. Vergl. oben S. 43.

94 Vergl. oben Anmerkung 14.

95 Cod. dipl. Lus. sup. II, 141 Z. 13. 167 Z. 9. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 70.

96 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 142 Z. 36.

97 Bei Mencke Script. rer. Germ. II, 1068.

98 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 143 Z. 9. Vergl. Jecht a. a. O. S. 71.

99 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 144 f.

100 Or. Pap. dat. am Dienstage s. Bartholomeus tage (Aug. 24), Ratsarchiv Dresden Nr. 38.

101 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 148 Z. 21. 152 Z. 30.

102 KR. 1423 fol. 35. Vergl. Richter, Verf.- u. Verw.-Geschichte III, 359.

103 KR. 1423 fol. 35.

104 Vergl. Knothe, Zur Genealogie der Berka v. d. Duba aus dem Hause Mühlstein, in den Mitth. des Nordböhm. Excursions-Clubs VIII, 85.

105 KR. 1423 fol. 36–39. Vergl. besonders fol. 37b: In die conceptionis Marie (Dez. 8) item 6 gr. den gesellen, die czu nacht keyn den keczczern solden geczogen haben, die se vortruncken in deme marstalle.

106 Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 74fgg.

107 Ebenda S. 75f.

108 Ebenda S. 83.

109 Ebenda S. 87.

110 Vergl. das Schreiben des Rats zu Nürnberg an Kurfürst Friedrich von [1425] Sept. 24 bei Palacky, Urkundl. Beiträge 1, 408. Körner, Chronica novella herausg. von Jacob Schwalm (Göttingen 1895) 468f. Horn S. 513f. Weiße II, 283. Gretschel I, 301. Böttiger-Flathe I, 369. Stermhoefel I, 150.

111 [WS 8]

112 Eberh. Windecke ed. Altmann S. 215.

113 Antwort des Rats von 1426 Jan. 4. Palacky, Urkundl. Beiträge I, 424.

114 Cod. dipl. Sax. II, 8, 94fgg. Vergl. Kroker im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte, XXI, 7fgg.

115 Cod. dipl. Sax. II, 8, 98 Nr. 148 (1426 April 24).

116 Gradl in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XXXI, 47 (ohne Datum).

117 Cod. dipl. Sax. II, 8, 99 Nr. 151 (1426 Mai 21).

118 Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 104. Vergl. von Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten II, 81.

119 Cod. dipl. Sax. II, 8, 99 Nr. 152.

120 Ebenda 100 Nr. 154 (1426 Juni 3), vergl. 101 Nr. 155 (1426 Juni 7).

121 Vergl. Deutsche Reichstagsakten VIII, 467. Befehl König Sigmunds an die Hansastädte, nach dem Anschlage gegen die böhmischen Ketzer 37 Spieße am 18. August nach Freiberg zu senden, dat. 1426 Juni 10, Urkundenbuch der Stadt Lübeck VI, 718.

122 Or. Pap. im Ratsarchiv Dresden Nr. 53 (Freiberg am Mittwoch nach Bonifacü, wohl 1426 Juni 12 oder 19).

123 KR. 1426 (A XVb 3) fol. 92: Ich Hans Elsterberg habe ynge [no] men dy kammer an dem freytag vor pfingesten.

[80] 124 Ebenda fol. 93, 93b, 95b.

125 Ebenda fol. 93, 93b, 95.

126 Ebenda fol. 95b, 97b.

127 Ebenda fol. 93: Item 21 gr. magistro Nikolao und Paul Godeler gegen Mysen, alz er Busse von uns flyen wolde. So ist wohl zu lesen; was der Schlußsatz bedeutet, ist unklar.

128 Ebenda fol. 95.

129 Ebenda fol. 95, 95b.

130 Ebenda fol. 92: Item Krebir burger zcum Vsk 20 gr., die her den soldenern doselbist gelegen hat.

131 Abschrift 16. Jahrh, im Gemeinschaftl. Archiv zu Weimar Reg. O Akten Nr. 23 fol. 43, in lateinischer Übersetzung in Georg Spalatins Vitae aliquot electorum et ducum Saxoniae bei Mencke Scriptores rerum Germ. II, 1078.

132 „Herczog Wilhelm“, der schon 1425 gestorben war, ist eine Verwechslung mit Kurfürst Friedrich.

133 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 285 Z. 23. 286 Z. 18. 333 Z. 32. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 107.

134 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 333 Z. 34.

135 KR. 1426 fol. 95b.

136 Vergl. Max v. Wulf, Zahlen der hussitischen Heere, in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XXXI, 92ff., bes. 96. Kroker a a. O. II ff.

137 Cod. dipl. Lus. II, 1, 287 Z. 9 ff. Noch in der 2. Hälfte des Juli schickte der Görlitzer Rat den Marstaller Pate Hannus nach Pirna, Graupen, Freiberg und Dresden „umbe der verlost pferde und harnisschs wille, die vor Awsk und Grawpin geschen ist, zu irfaren, ab icht weder werdin mochte“, ebenda 290 Z. 13ff. Vergl. Herm. Hallwich, Geschichte der Bergstadt Graupen (Prag 1868) S. 21. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 108.

138 KR. 1426 fol. 104–108b. W. Hieke, Urkundenbuch der Stadt Aussig (Prag 1896) S. 101. Der letzte datierte Posten ist vom August 6 (virgilia s. Donati). Doch finden sich auf einem mit dieser Rechnung zusammenhängenden Blatte (fol. 98) Posten von August 15, September 4 und 12.

139 KR. 1426 fol. 104b.

140 Ebenda fol. 106.

141 Ebenda fol. 108.

142 Ebenda fol. 107b.

143 Ebenda fol. 79b, 85, 82.

144 KR. 1429 (A XVb 3) fol. 182b.

145 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 342 Z. 3.

146 Ebenda 288 Z. 29, 290 Z. 14, 296 Z. 28. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg, S. 109.

147 KR. 1426 fol. 97b.

148 Ebenda fol. 96: Item Trost 8 gr., um dy wunden czu Brux czu suchen.

149 Ebenda fol. 107b.

150 Ebenda fol. 97 b: Item campanatori 6 gr. pro bibalibus pro defunctid in bello.

151 Cod. dipl. Sax. II, 7, 101 f.

152 KR. 1426 fol. 95b, 96, 97.

153 Ebenda fol. 98, 98b.

154 Ebenda fol. 97b, 96.

[81] 154a Haken, Klammer nach Grimm, Wörterbuch V, 2393.

155 Ebenda fol. 96–99. Setztartschen (Pavesen) sind grobe Schilde mit langer Eisenspitze zum Befestigen in der Erde.

156 Ebenda fol. 95b, 97.

157 Ebenda fol. 96, 96b, 97b.

158 Or. im Hauptstaatsarchiv Dresden Nr. 6012.

159 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 344 ff.

160 Ebenda 289 Z. 34.

161 KR. 1426 fol. 97b.

162 Scriptores rer. Siles. VI, 47. Palacky, Urkundliche Beiträge I, 464.

163 Palacky, Geschichte von Böhmen III, 2, 418. v. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten II, 85. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 113. Nach Schlesinger, Die Historie des Joh. Leonis S. 9, liegt eine Verwechslung mit der Schlacht bei Brüx am 5. August 1421 vor.

164 KR. 1436 fol 98.

165 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 356 Z. 6 f. 357 Z. 22. 359 Z. 7. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 125.

166 Deutsche Reichstagsakten IX, 41 ff. (1427 Mai 4). Vergl. Palacky a. a. O. 439 f. v. Bezold a. a. O. 98 ff. Jecht a. a. O. S. 148.

167 Palacky 446 f. v. Bezold 114 ff.

168 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 385 Z. 33, 455—457. Vergl. Jecht a. a. O. S. 167.

169 Palacky, Urkundliche Beiträge I, 553. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 475.

170 Grünhagen, Die Hussitenkämpfe der Schlesier, S. 130 ff. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg, S. 166 ff.

171 Grünhagen a. a. O. S. 154 f. Jecht a. a. O. S. 167.

172 KR. 1428 (A XVb 3) fol. 161b: Item mins herren dez bischofs botin, der uns eynen brif brochte von der keczczer weyn, 3 gr. Item der von Budissen bote 2 gr. och von eyns briffis weyn.

173 Ebenda fol. 162: Item Endyrlin mynes hern dez bischofz bote umbe brife, di her von der Sleschisen fursten brochte, 4 gr. Item Hanze Behemen keyn Gorlicz umbe warnunge der keczczer weyn 20 gr. Her lag 8 tage zcu Gorlicz. Item Froliche zcu mynem herren dem lantgrafen mit briffen von der furste dri(?) Sleschiten ader Polenischen 18 gr.

174 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 514, 604. Vergl. Jecht a. a. O. S. 180.

175 KR. 1428 fol. 163b.

176 Palacky, Geschichte von Böhmen III, 2, 458.

177 Jecht a. a. O. S. 180.

178 Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 534 Z. 16, 537 Z. 17 und 27.

179 KR. 1428 fol. 165: Item eynem boten keyn Lypcz von der lande umbe stete weyn 9 gr.

180 Ebenda fol. 166b.

181 Ebenda fol. 167.

182 Ebenda fol. 159, 161, 168, 172b.

183 Ebenda fol. 163: Item eynem gaste vor hundirt unde 23 phunt salvyters ye daz phunt umbe 18 heller, daz mach an gelde 3 sch. 4 gr. 6 hl. Fol. 164b: Item Mertin Ysenfurer vor eyne thunne salpetirs 4 sechczik unde 25 phunt zcu 5 alde groschin 21 goldin.

184 Ebenda fol. 163: Item Froliche keyn Czycz noch dem buchsemeister 10 gr. fol. 165b: Item dem buchsemeister von Gorlicz salbandir vorczeirt 47 gr.

185 Ebenda fol. 160b, 167b, 168, 169b. [82] 186 Ebenda sol. 164: Item Mertin schuscemeister vor erbet 1 sch. gr. Fol. 316b: Item dem helmsmede vor 4 ysenhute 1 sch. 12 gr. Fol. 166: Item dem platener, der den gesellen er gerethe gewoschen hatte, 12 gr.

187 Ebenda fol. 165: Item bachen (lies: wachen?) czwene tage unde czwu nacht uf dem torme gelegen 3 gr. Item dem torhutern 30 gr. (ein Wochenlohn, der öfter wiederkehrt). Vergl. fol. 166b, 167b, 168, 172.

188 Or. Ebenda fol. 165b: Item dem greber uf dem schuczegraben unde dem greber by dem Wylyschzem tore bibales 2 gr.

188a Or. im Ratsarchiv zu Dresden.

189 KR. 1428 fol. 160b, 161.

190 Ebenda fol. 162, 164.

191 Ludw. Schmidt im Neuen Archiv f. Sächs. Gesch. XL, 116. Vergl. über Geiersberg und Jakob von Wrzessowitz ferner Hallwich in den Mitteil. des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen IV (1866), 35 ff. Friedr. Bernau, Album der Burgen und Schlösser im Königreich Böhmen I (Saaz 1881). Derselbe, Studien und Materialien zur Spezialgeschichte und Heimatkunde des deutschen. Sprachgebiets in Böhmen und Mähren (Prag 1903) S. 655 f. u. ö.

192 Ebenda fol. 164b.

193 Ebenda fol. 163b: Item Froliche keyn Pirne mit der borner brife 1 gr. 6 hl. ... Item dez hoptmans knechte von Moleberge, der uns eynen brif brochte von der burneren weyn, 10 gr. fol. 164b: Item eynen botin keyn Myssen umbe di borner czu der Bele 2 gr.

194 Ebenda fol. 166, 166b, 167.

195 Ebenda fol. 172b.

196 Ebenda fol. 171b: Item hern Sigemundis wibe von Teczyn 1 schog 13 gr. vorczeirt, alz se di burger loisten.

196a Vergl. Hallwich a. a. O. 35 f.

197 Palacky, Geschichte von Böhmen III, 2, 470 f. v. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten IIl, 3 ff. Grünhagen, Die Hussitenkämpfe der Schlesier S. 159 ff. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S.190 ff.

198 Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 75.

198a Hallwich, Geschichte der Bergstadt Graupen S. 6 ff.

198b Ebenda S. 21 f.

199 Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 79, 81.

200 KR. 1429 (A XVb 3) fol. 205b.

201 Ebenda fol. 205b, 207.

202 Ebenda fol. 205b, 207, 207b, 208.

203 Ebenda fol. 207, 207b.

204 Ebenda fol. 207b.

205 Ebenda fol. 209.

206 Palacky, Urkundl. Beiträge II, 20.

207 KR. 1429 fol. 208b. Vielleicht hängt damit zusammen der Eintrag ebenda 213b (im August): Item 2 sch. her Thomas dem schreiber, alz dy ratgeber besthetigithen Apacz Karas unde den foyt von dem Konigestein.

208 Ebenda fol. 208b: Item dem richter 25 gr., dy er hat vorczerit vor dem walde, alz man czu felde lag. Fol. 209 : Item dem richter 21 gr., dy er hat vorczert czu Pirne, czu Resenburg unde czu Dypoldiswalde bey Hans von Polenczk.

209 Ebenda fol. 208b, 209, 209b, 212–213b.

210 Ebenda fol. 209b, 213b. [83] 211 Ebenda fol. 211, 211b, 214, 214b.

212 Ebenda fol. 211b, 213.

213 Ebenda fol. 211.

214 Ebenda fol. 212b.

215 Ebenda fol. 213.

216 Ebenda.

217 Ebenda fol. 207: Item 2 sch. dem blinden manne vor Unser Liben Frauwen thor, dem sein haws czubrochen wart. Fol. 213: Item dedi Henkin Sumsdorf eyn schog vor eyn Haus vor Unser Liben Frauwen thor. Ebenso 2 Schock dem Hans Leffeler.

218 Ebenda fol. 211. Vergl. 212: breth ... dy meuwir czu begengen.

219 Ebenda fol. 211b.

220 Ebenda fol. 212.

221 Ebenda fol. 212b.

222 So ist wohl zu verstehen ebenda fol. 213: Item ich habe geben eyn sch: 40 gr. dem statschreiber meister Nickel czu brengen czu dem thwinger. Fol. 214 b. Item 40 gr. magistro Nicolao czu dem baw feria sexta post Egydii (Sept. 2).

223 Ebenda fol. 211: Item den hovelewten von Mokricz eyn sch. vor fure in dy hervart (um Juni 12); fol. 213: Item dedi Nickil meister Nicklas knecht 2 schog of rechnung alz of byer in dy herfart (zwischen Juli 20 und 31).

224 Ebenda fol. 211b: Item 11 soldenern 33 gr., dy czogen unserm hern dem bißschof czu rethtunge (zwischen Juni 18 und 22).

225 Ebenda fol. 212b: Item dedi eym boten 2 gr. kegen den Stolpen czu unserm herren dem bischof, alz er geschriben hat um retthung (zwischen Juli 12 und 20).

226 Ebenda fol. 213b: Item Mertin Zeder 6 gr., dy er vorczert hat zu Pirne mit seynen gesellen bey Hans von Polenczk. Item 8 gr., dy ze vorczerith haben czu Wylesdorf, alz sy der apt nicht herbergen wolde in der Czelle.

227 Ebenda: Item 16 Heller eym boten kegen Pirne alz um vormanunge czu Hans von Polenczk von dez aptes wegen um dy hundirt gulden. Fol. 214: Item unserm statschreiber 12 gr., di er hat vorczert czu Pirne alz um den brief vor dy 3 hundirt guldin von Hans von Polenczk wegen.

228 Ebenda fol. 213b.

229 Ebenda fol. 214b.

230 Ebenda fol. 214 b. Vergl. zu diesem und den folgenden Einträgen der KR. Cod. dipl. Sax. II, 5, 154 f.

231 Ebenda fol. 215.

232 Ebenda.

233 Palacky, Geschichte von Böhmen IIl, 2, 388. v. Bezold a. a. O. IIl, 27 ff. Grünhagen a. a. O. S. 182 f. und vor allem Jecht a. a. O. S. 226 ff., 239.

234 KR. 1429 fol. 215, 215b. Das letzte Datum der Rechnung ist der 3. Oktober (feria 2a ante Francissi); wenige Tage darauf bricht die Rechnung ab.

235 Jecht a. a. O. S. 231 f.

235a Hauptstaatsarchiv Dresden Cop. 35 fol. 1b. Vergl. Hallwich, Geschichte der Stadt Graupen S. 22, Anm. 95.

236 C. Samuel Senff, Stolpische Feuergeschichte (Pirna 1724) S. 12. Carl Christian Gercken, Historie der Stadt und Bergvestung Stolpen (Dresden und Leipzig 1764) S. 383 f. Cod. dipl. Lus. sup. II. 2, 68: Item der Lober bote, als sie schreben zeitunge, das die ketzer vom Stolpin gezogin weren, 2 gr. (zwischen Okt. 9 und 16). Jecht a. a. O. S. 231. [84] 237 Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XXXI (Prag 1893), 50: „Ich laz euch wissen, daz uns dy keczczer czu Dressen vorrant haben mit eim grossen her an dem nesten donerstag und haben sich vast geerbeyt mit uns umbe Alten Dressen, daz enseyt der prucken leyt, daz ich mit den ewern und mit etlichen andern reysssgen daz lang vorhylt, piß ich mit den ewer weck kom, da gingen sy den andern daz von stund ab und ligen da dinen mit macht.“ Vergl. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 119. Jecht a. a. O. S. 231.

238 Ulrich Sack berichtet um den 10. Oktober nach Eger, daß er am Donnerstag (den 6. Oktober?) nach Meißen gekommen sei, wo ein Heer gegen die Ketzer versammelt wurde. Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen a. a. O. 49.

239 Johann Rothe, Düringische Chronik, herausg. von R. v. Liliencron (Jena 1859) S. 663 f. Vergl. auch Zach. Theobald, Hussitenkrieg, 3. Ausg. I (Nürnberg 1624), 263.

239a Vergl. Theobald a. a. O.

239b Richter, Verf.- u. Verwaltungsgesch. Dresdens II, 227.

240 Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 69 Z. 33.

241 Cod. dipl. Sax. II, 5, 149 Nr. 179.

242 Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 238. Vergl. zu den hier gegebenen Quellennachrichten auch die namentlich für die Zeitbestimmung des Angriffs auf Altendresden wichtige Notiz einer handschriftlichen thüring. Chronik (in der Landesbibliothek zu Dresden Ms. Dresd. K 316 fol. 216b): Anno 29 o uff. den herbist in der wynern czogin die Behmen mit macht gein Alden Dreßden und branten das uß und vil rittergesesse und dorffere umbe Missin, Heyn und Ortrand gehnsiet der Elbe. Wenn nach einer wenig späteren Randnotiz die Zahl der Angreifer bis 40000 betragen haben soll, so bezieht sich das sicher nicht auf den Angriff im Oktober und ist überhaupt als eine der häufigen Uebertreibungen anzusehen. Vergl. auch Cod. dipl. Sax. II, 5, 155; Chron. Treboniense bei Höfler, Geschichtschreiber der husitischen Bewegung in Böhmen II, 58.

243 Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 120.

244 Schreiben des Rats zu Erfurt d. d. 1429 Nov. 8 bei Palacky, Urkundliche Beiträge ll, 69.

245 Ebenda ll, 77. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 124.

246 Schreiben eines Ungenannten an Görlitz d. d. [1429] Dez. 18: Haben noch kein grossen gezeug, weder büchsen etc., wenn allein 4 steinböchsen, der yede nahent einen centner swer scheust. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 126.

247 Cod. dipl. Sax. II, 5, 154 Nr. 188. Vergl. Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte III, 187.

248 Eberhard Windecke, herausg. von Wilh. Altmann S. 276.

249 Cod. dipl. Sax. II, 5, 149 Nr. 181.

250 Ebenda 150 Nr. 182.

251 Ebenda Nr. 183. Facsimile bei O. Richter, Geschichte der Stadt Dresden I, 64.

252 Or. im Ratsarchiv zu Dresden, gedr. Neues Archiv f. Sächs. Gesch. VIl, 145. Vergl. Haupt, Husit. Propaganda in Deutschland, im Histor. Taschenbuch 6. Folge, 7. Jahrg. (Leipzig 1888) S. 253. O. Richter, a. a. O. I, 63.

253 Cod. dipl. Sax. II, 8, 116 Nr. 171.

254[WS 9] Cod. dipl. Sax. II, 8, 118 Nr. 173. Kurfürst Friedrich und Herzog Sigmund eignen 1432 Nov. 15 die Pardemühle dem Leipziger Rate „durch befestunge unser stat willen“, ebenda 122 Nr. 177. Vergl. auch G. Wustmann, Geschichte der Stadt Leipzig I (1905), 165.

255 Urkundenbuch der Stadt Göttingen ll (Hannover 1867), 101. [85] 256 Forschungen zur deutschen Geschichte VI (Göttingen 1866), 211. Palacky, Urkundliche Beiträge II, 160.

256a Die Angabe von M. B. Lindau, Geschichte der Stadt Dresden, 2. Auflage (Dresden 1885) S. 154 (vergl. S. 64) über einen Angriff auf Altendresden im Jahre 1430 ist irrig.

257 Grünhagen a. a. O. S. 200 f. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 257 ff.

257[WS 10] Palacky, Urkundliche Beiträge ll, 175 f.

259 Schreiben des Hans v. Polenz und des Rats zu Bautzen von 1431 Jan. 6 und des Burggrafen Heinrich aus Dresden von demselben Datum bei Palacky, Urkundliche Beiträge ll, 185 f. und Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 264 f.

260 Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 202. Vergl. Jecht a. a. O. S. 282.

261 KR. 1431 (Ratsarchiv XVb 3) fol. 236b: „Item Korber alze her keyn Budissin riiten solde und wederkarte, 10 gr., die em der burger(meister) lisz zcu eyme rocke“.

262 Ebenda. Der Bote „muste wyt ummegehin“.

263 Ebenda fol. 238.

264 Ebenda fol. 257.

265 Ebenda fol. 238.

266 Jecht a. a. O. S. 286.

267 Besonders im Mai, Jecht a. a. O. S. 297. Vergl. KR. 1431 fol. 243 b (um Mai 4): Item eyme boten keyn Stolpen umbe geliginheit der keczer vor der Lobbaw 2 gr.

268 Jecht a. a. O. S. 301.

269 KR. 1431 fol. 238, 238b.

270 Ebenda fol. 238b.

271 Ebenda fol. 239b. Vergl. Jecht a. O. S. 296.

272 KR. 1431 fol. 244b, 245.

273 Ebenda fol. 235 (Ende Januar): Item eyme der Jenchin gehulfen hat buchsen furn von eyme twinger uf den andern und steyne und em den ganczen tag gehulfen hat 1 gr. Fol. 253 f. (April, Mai): Distributa zcum twinger vor gehorne.

274 Ebenda fol. 235 (um Jan. 24): „Item Hans dem muerer 1 sch. 48 gr. vor erbeit am graben“. Fol. 238 (um Febr. 24): Item den, die vor der phorte gegraben haben, 1½ schog gr.

275 Ebenda fol. 238b : 5 gr. 3 hl vor holcz uf die brustwere.

276 Ebenda fol. 236b (um Febr. 20), 239b (um März 11).

277 Ebenda fol. 235b, 236b, 238, 244 u. ö.

278 Ebenda fol. 238b.

279 Ebenda.

280 Ebenda.

281 Ebenda fol. 238b, 239b.

282 Ebenda fol. 236, 238b, 240.

283 Ebenda fol. 238, 239.

284 Ebenda fol. 240: eyme boten keyn der Goteloube, 2 gr. Fol. 240b (Apr. 29): eyme boten keyn der Goteloube mit hern Segemunde von Teczschin briefe, ab her den frede halden welde, 2 gr.

285 Ebenda fol. 240b (zwischen April 20 und 29): Item Vinczil 12 gr., das her zcwene boten ussandte, alze die schuczen uf die vom Schauwensten gehin wolden. Item eyme von der Sebenicz aber 6 gr., der dahen gesand wart zcu behorchin, wenne die von Schauwensteyn herussuchen welden. Der Schauenstein [86] ist das Hohleipaer „Raubschloß“, vergl. Paudler in den Mittheil. des Nordböhm. Excursions-Club XVI (1893), 138 ff., Pilk ebenda XVlll (1895), 308, Meiche in Ueber Berg und Tal XXVII, Jahrgang 1904, S. 245, und derselbe, Die Burgen und vorgeschichtl. Wohnstätten der Sächs. Schweiz (1907) S. 305.

286 Ebenda fol. 242.

287 Ebenda fol. 240b, 242b.

288 Ebenda fol. 244b.

289 Ebenda, fol. 245: Item sabbato post trinitatis, alze wir keyn Lipczk zcu der hochczit zcihen solden und wederkarten, czu Miesen vorczert 1 sch. 49 gr. 2 hl. Fol. 245b: Item alze wir vorbottet und gebeten warn von unserm gnedigen herren keyn Lipczk zcu der hochzit, haben wir da und uf dem wege vorczert 7 sch. gr. 27 gr., alze in der czedeln stehit. Dieser Zettel ist (als Bl. 246) der Rechnung beigeheftet; er enthält die Einzelposten für Ausgaben in Meißen, Mügeln, Grimma auf der Hinreise, in Leipzig während des dortigen Aufenthalts, in Grimma, Palst (?) und Meißen auf der Rückreise.

290 Ueber die von ihnen zu stellenden Truppen, Büchsen, Munition usw. vergl. Deutsche Reichstagsakten IX, 515, 517, 519, 526, 537, 581 .Z. 42, 583 Z. 18.

291 Ebenda 545.

292 Ebenda 560.

293 KR. 1431 fol. 245 (um Juni 5): vor eyne teke in die herfart, vor schusseln zcur hervart. Fol. 245b (um Juni 23): vor hantselen und slechte selen. Fol. 247: vor eyn lilach zcu pulversecken in die buchse, vor eyne teke. Fol. 247b (um Juli 20): vor schefte u. dergl. m.

294 Ebenda fol. 247b (Juli 8): für zwei Viertel Erbsen, (um Juli 20) für Fische.

295 Ebenda fol. 247, 247b.

296 Ebenda fol. 245 (um Juni 23): Item Ofenbruche 4 gr. in die herfard; vergl. fol. 248b (um Aug. 18): Item Nic. Ofenbruche 10 gr., alze her in der herfard gewest was. Ferner ebenda fol. 247b (um Juni 23): Item Sachsen, Cleyne Mertin 12 gr., das sie in der herfard gewest warn.

297 Ebenda fol. 247 (um Juni 23): Item dem richter 2 schock 42 gr. zcu czerunge in die herfart Spiczenberg. Vergl. dazu ebenda fol. 249b (um Nov. 1): Item eyme czymmerman, der vor dem Spiczenberge mitte gewest was, 8 gr.; fol. 250: Item Regenars 6 gr., das her vor dem Spiczenberge was. Die Lage dieser Burg ließ sich nicht ermitteln, an den Cottaer Spitzberg, den Sattelberg, der auch Spitzberg genannt wurde, oder den Spitzenberg bei Neudörfel-Obereinsiedel (Sebnitz) ist nicht zu denken, weil auf diesen keine Burgen gestanden zu haben scheinen, eher vielleicht an den Spitzberg bei Seifhennersdorf-Warnsdorf, neben dem ein Burgberg (Warnsdorfer Burgbergswarte) liegt. Nach freundlicher Mitteilung von Prof. Meiche.

298 KR. 1431 fol. 247 (um Juni 24): mit Poppen briefen.

299 Ebenda fol. 247b (um Juli 8).

300 Ebenda fol. 248b (um August 4). Ueber die Burg Wildenstein, die auf dem heute als Kuhstall bekannten Felsen lag, vergl. Beschorner bei Meiche Die Burgen ... der Sächs. Schweiz S. 283 ff.

301 Ebenda fol. 247, 247b, 248.

302 Ebenda fol. 248: Item eyme boten, der by Eger in der korfursten here gewest was by Paule 20 gr.

303 Ebenda.

304 Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 240 Z. 19, 242 Z. 9, 30, 34. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 303.

305 KR. 1431 fol. 248b. [87] 306 Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 243 Z. 28, 244 Z. 33. Vergl. Jecht a. a. O.

307 Pilk im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XVI, 98.

308 KR. 1431 fol. 256b: Distributa in die herfard keyn Rechenberge.

309 Ebenda fol. 249: Item eyme boten keyn Honsteyn und keyn Stolpen 3 gr. 4 hl. (feria sexta post Dionisii=Okt. 12). Fol. 249b: Item eyme boten keyn Brux 9 gr., wen her 5 tage da umbe antwert legen muste, wen die von Brux eynen boten by den keczern hatten (um Oktober 17).

310 Ebenda fol. 250, 250b.

311 Ebenda fol.[WS 11] 250b.

312 v. Bezold a. a. O. IIl, 158. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 319.

313 KR. 1431 fol. 250b: Item Kepchin von Brux, der die Behemischen brife brachte und obir nacht blieben muste, bis man hantwerke und gemeyne besandte, und muste weder keyn Friberg loufen umbe das sigil, das bie zcubrochen wart, 3 gr.

313a Vergl. Hallwich in den Mitteil, des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen IV, 37 f.

314 Schreiben des Landgrafen dat. Weimar 1432 Jan. 22. Cod. dipl. Lus. sup. II 5, 152 Nr. 185. Vergl. Jecht a. a. O. S. 322.

315 KR. 1432 (Ratsarchiv A XVb 3) f. 291, 291b, 292.

316 Jecht a. a. O. S. 324 ff.

317 Ebenda 339 f.

318 KR. 1432 fol. 294. Gedruckt Cod. dipl. Sax. II, 5, 152, Nr. 185 Anm. Vergl. Jecht a. a. O. S. 340 f.

319 Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 385.

320 KR. 1432 fol. 295, gedr. Cod. dipl. Sax. II, 5, 152 Nr. 185 Anm.

321 KR. 1432 fol. 294b: Item dem gesellen keyn dem Hayne uf 7 wayn zcu czerunge 18 gr. 2 hl.

322 Ebenda sol. 294b: Item dem 12 geritten gesellen, alze se keyn Donyn ritten, zcu czerunge 18 gr. czw reisen (gedr. Cod. dipl. Sax. a. a. O.) – Item eynem boten keyn Donyn zcu dem lantvoite. – Ebenda fol. 295: Item 10 geselle, di mit dem voite ritten keyn Donyn 6 gr. 6 hl. – Item 10 drabanten 40 gr. keyn Donyn uf rechnunge. – Fol. 296: Item 10 geritten keyn Donyn 2 gr. vorczeirt (zwischen 11. und 18. Mai). – Item 7 drabanten zcu Donyn gelegen 1 sch. 10 gr. (um 18. Mai).

323 Ebenda fol. 296: Item den ritenden knechten keyn der Goteloube mit 4 wayn drabanten unde zcu Pirne 10 gr. (um 18. Mai). Ebenda und fol. 297 f. noch verschiedene Zahlungen von Sold u. a. an berittene Knechte, Trabanten und Gesellen.

324 Ebenso fol. 298: Item 8 drabanten 1 sch. 20 gr. Item denselben gesellen, alz sy von Pirne uf der Elben her heym flussen 3 gr.

325 Ebenda fol. 294b: Item eynem boten von Brux mit der grossen stat von Prage brife, den wir mit den von Friberg vorsegilten, 5 gr. Item dem statschriber zcu mynen hern von Sachzen von dez fredisbrifis weyn der von Prage zcu vorsegiln 12 gr. Die Verhandlungen, über die mir nähere Nachrichten nicht vorliegen, stehen wohl in Zusammenhang mit den oben (vergl. Note 313) erwähnten.

326 Vergl. z. B. ebenda fol. 295: Item vir wechtern uf der brucke, di tag unde nacht wachten, 32 gr. uff der brustwere (zwischen 4. und 11. Mai). Wächterlöhne werden ferner erwähnt ebenda fol. 293–296, 298.

327 Ebenda fol. 293b, 297, 298.

328 Ebenda fol. 300: Item dein nuwen grebermeister, der vor unser vrauwen thor solde gegraben han, bibales 20 gr. (zwischen 20. und 27. Juli). [88] 329 Palacky, Urkundliche Beiträge II, 286 ff.

330 KR. 1432 fol. 298: Item eynem botin keyn Senftenberg zcu Hanze von Polenzk 5 gr. 8 hl. (um 1432 Juni 15). Fol. 298b: Item eynem botin keyn Senftinberg unde fort keyn Lobin zcu Hanze von Polenczk 8 gr. (um 1432 Juni 22).

331 Ebenda fol. 300: Item Johannes Questewicz unde Francze Schoneborn mit dem lantvoite keyn dem Stolpen zcu hern Botin 8 gr. czerunge. Item Kleynen Mertin 2 tage 2 gr., alz her mit Frederich von der Olsenicz reit zcu hern Sigemunde von Theczin (zwischen 1432 Juli 20 und 27). Fol. 300b: Item dem buwemeister alze her mit dem voite keyn dem Stolpen reit zcu mynem herrn, dem bischoffe von hern Botin weyn zcu czerunge 5 gr. 6 hl. Item meister Nicclaus unde Johannes Claus Beckers eydem mit dem lantvoite keyn Camencz zcu cerunge 1 sch. 46 gr. (um Juli 27).

332 HStA. Dresden Or. 6232, gedr. Palacky a. a. D. 304 ff. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 347.

333 KR. 1432 fol. 302. Ueber den Geiersberg vergl. oben S. 59.

334 KR. 1432 fol. 307.

335 Ebenda fol. 309b (1432 um Dez. 28) und KR. 1433 (RA. Dresden A XVb 3) fol. 319: Feria sexta post epiphanie domini 1433 (Jan. 9) eyme boten keyn Vrauwenstein zcu dem von Plawen von der buchsen und pulvers wegen, die wir em gelegen hatten, 4 gr., der lag acht tage da vor dem grosen snehe. Vergl. ebenda fol. 320, wo auch der große Schnee erwähnt wird (1433 zwischen April 17 und 24).

336[WS 12] Ebenda fol. 321: Item eyme boten keyn Grupen, alzo die keczer davor lagen, 6 gr. (1433 zwischen April 17 und 22). – Item eyme boten kein Grupen von des heringis wegen, davor wir gesprochen hatten, 5 gr. (1433 zwischen April 22 und Mai 8). Aehnlich fol. 322 (zwischen Mai 14 und 21).

337 Ebenda fol. 321: Item fünf torhutern, die an den torn und phorte gehut haben, alze die keczer vor den Grupen waren, 4 tage 15 gr. iczlichem 3 gr. (1433 zwischen April 22 und Mai 8).

338 Ebenda fol. 322.

339 Vergl. Grünhagen, Die Hussitenkämpfe der Schlesier S. 246 Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 373.

340 KR. 1433 fol. 322: Item ir zwene, die von der stad wegen 8 tage zcu Donyn gelegen hatten, 12 gr. (um Mai 20). – Item fol. 322b: Item eyme boten keyn Donyn zcum landvoyte umbe die steinbuchse 1 gr. (um Mai 29). – Fol. 323b: Item eyme boten beyu Donyn zcum houptman, den her vorbas zcu Pirne suchen [sic], 1 gr. 4 hl. (zwischen Juli 29 und August 15).

341 Ebenda fol. 323: Distributa alze myn swer Hans Czuczk usgegeben hat, die wyle ich zcu Prage was (um Mitte Juni). Vergl. Palacky, Geschichte von Böhmen III, 3 (Prag 1854), 114 ff.

342 KR. 1433 fol. 323b: Item den drabanten keyn Dypoldeswalde 15 gr. – Fol. 324: Item Ofenbruche 4 gr., das her in der herfart was vor Dypoldiswalde (um Sept. 3).

343 Ebenda fol. 324.

344 Ebenda fol. 324b: Item eyme boten keyn Miesen zcu myn herren mit der warnunge, die von Pirne qwam umbe den von Teczen 2 gr. (um Sept. 22). – Auch eine 1435 August 29 abgelegte Rechnung des Geleitsmanns in Dresden über die Zeit von 1433 Juni 15 bis 1434 Oktober 9 erwähnt Ausgaben ad castrum Donyn, ad expedicionem in Lauwenstehn, Friderico de Olsenicz, in Bernstein, in Dippoldiswalde. HStA. Dr. Loc. 4333 Rechnung der Amt 1418-1436 fol. 133.

345 HStA. Dr. Orig. 6263. [89] 346 KR. 1434 (RA. Dresden A XVb 3) fol. 368: Das usgeben Radeberges burgermeisters, die wyle ich zcu Salcza was, von 30 gulden. Die Reise fand wohl Ende März 1434 statt; es dürfte sich darauf die Notiz ebenda fol. 365 beziehen: Item in vigilia Pasche (März 27) … eynen boten keyn Aldenburg zcu mynen herrn von der reyse wegen keyn Salcza, ab die mochte abegehin, 8 gr., zumal eine jener Ausgaben des Bürgermeisters das Datum Freitag vor Quasimodogeniti (April 2) zeigt.

347 KR. 1434 fol. 365b: Dis hat der burgermeister usgegeben und mir zcugerechent, die wyle ich zcu Lipczk was, von 30 gulden, die ich em lis. Vergl. ebenda fol. 364b: Feria tercia post [Judica] czoch ich mit Johann Elstirberg mit 7 pferden keyn Lipczk zcu myner alden vrauwen der herczogynen und haben vorczert 4 schock 48 gr.

348 KR. 1434 fol. 370b: Item der Bartusch Lubeniczyme hofeman 40 gr., das her vor Lauwensteyn gefarn hat (zwischen 2. und 9. Juni). Fol. 373: Item ern Walther von Kokericz 4 schog vor 10 scheffel Korn, daz in die herfart qwam keyn Lauwensteine (zwischen 12. und 19. Juli).

349 Ebenda fol. 375: Item dem houptman von Donyn 20 gr., die her den unsern vor dem Wildenstein gelegen hatte. Item den schuczen, die zcum Wyldenstein gelegen hatten, 8 gr., die sie zcu Pirne vorczert hatten. Fol. 375b: Item den 8 schuczen keyn Wildensteyn 36 gr. czu zcerunge. Item den Stadknechten 4 gr., die sie vor dem Wildenstein vorczert hatten (zwischen dem 29. Oktober und dem 13. November). – Fol. 376: Item dem burgermeister 23 gr., die her keyn dem Wildenstein gegeben hatte (zwischen den 26. und 29. November). – Auch gehört wohl hierher die Sendung yon Schützen nach Sebnitz ebenda fol. 376b. - Über Heinrich Birke von der Dube, vergl. Beschorner bei Meiche, Die Burgen ... der Sächs. Schweiz (Dresden 1907) S. 284, 295 f.

350 Ebenda fol. 370b: Item eyme boten, den her Heinrich Gastmeister hergesand hat mit nuwen mehern, das die Tabern geslagen weren, 4 gr. zcu vertrincken (zwischen 2. und 9. Juni). Gedruckt Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte IIl, 359. Vergl. Palacky, Geschichte von Böhmen Iil, 3, 161 ff. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 384.

351 Ebenda fol. 375b (zwischen November 11 und 19).

352 Or. Pap im Ratsarchiv zu Dresden.

353 KR. 1434 fol. 376 (zwischen November 26 und 29).

354 Ebenda fol. 378b: Dominica ad te levavi (1434 Nov. 28) dem wechter uf des heilgin cruczes torme 6 gr. Item her hat die woche am tage uf dem torme gelegen von warnunge wegen der Behemischen herren, habe ich em gegeben 5 gr. Es folgt dann noch eine Reihe von Wochenlöhnen für den Wachter bis zum 13. März 1435.

355 KR. 1435 (A XVb 3) fol. 389: Item feria quinta post Oculi (März 24) hern Sigemund von Teczschin 3 cantaras vini 9 gr. Item 2 cant. uff dem rathhuß, als man mit em teydingte, 6 gr.

356 HStA. Dr. Or. 6338; gedr. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 582. Es liegt nahe, Hinzke vom Stein für identisch mit Hinke Berka von Duba auf Hohnstein zu halten, der nicht lange vorher Wildenstein besaß; W. Hieke in den Mitt. des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XXV (1885), 142 N. 1 denkt an Henik von Skal.

357 KR. 1435 fol. 386. Item eyn boten gein Donyn mit ern Sigemundes scheldbriven 1 gr. 4 hl.

358 Ebenda fol. 387: Feria tercia ante Mathei (Sept. 20) also man gein Teczschin solde in die herfart, dedi Nic. Clugen, der zcu eynem hewpman gesaczt ward, dovon had her 24 gr. mit Gregor vertan. Ebenda und fol. 387b, 388, 391 verschiedene Ausgaben für diese Heerfahrt. Vergl. auch ebenda fol. 393b: Item bie Radeberge (Bürgermeister 1436) als man uff ern Sigemund von Teczschin czoch, 12 malder kese unde 18 gr. [90] 359 Ebenda fol. 387b: Feria secunda ante Michaelis (Sept. 26) 1 schog ane 2 gr., die die drabanten zu Teczschen verczerten. Item den funfczen drabanten, die zu Teczschen gelegen hatten, und ir 10, die zcu Rathen gelegen hadten, ½ sch.

360 Ebenda fol. 388: Item eym, der zu dem bader leyt und geschossen ist zum Hoenstein, 10 gr. zu cerunge (zwischen 24. und 28. Oktober). – Fol. 388b: Item ir 9, die zcum Hoensten gelegin hatten, 40 gr. (zwischen 7. u. 11 .Novbr.). Item eym soldener, der czum Hoenstein wund ward und in der badestobe gelegin hadte, de iussu civium 10 gr. (bald nach 15. Novbr..

361 Ebenda fol. 393b (408): Distributa in die herfart als man den Jacubken uberczihen wolde: Feria tercia in die Crispini (25. Okt.) Nigkil Clugen 39 gr., die her verczert hatte. Es folgen mehrere Posten für Fuhrlohn, Butter, Käse.

362 HStA. Dresden Or. 6410, auszüglich Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 641 f. Auf den Tagungen, die im Juni und Juli 1436 zu Dresden stattfanden (vergl. ebenda 621 Z. 10 und 34, 623 Z. 27), wurde vermutlich über diesen Frieden verhandelt.

363 Vergl. Lehmann, Chronik von Delitsch I, 34f.

364 KR. 1437 (A XVb 3) fol. 395: Dominica vocem jocunditatis (5. Mai) ... item in die herfart gein Stolpen ½ fuder biers 1 schock 12 gr. – Vergl. fol. 395b: Feria secunda post visitacionis Marie (Juli 8) der gleiche Posten.

365 Schreiben Kurfürst Friedrichs II. an den Rat dat. Meißen 1437 Mai 20, Cod. dipl. Sax. II, 5, 164 Nr. 200.

366 Über den Feldzug nach Tabor und die Schlacht bei Sellnitz vergl. u. a. Palacky, Geschichte von Böhmen IIl, 3, 316 ff. Schlesinger in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XX (1881), 1 ff. Caro, Geschichte Polens IV (1875), 182 ff. V. Bayer in den Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte XI (1898), 1, 63 ff. A. Bachmann, Geschichte Böhmens ll (1905), 361 ff. und die in diesen Werken angeführten Quellen.

367 Or. Pap. Ratsarchiv Dresden.

368 HStA. Dresden Loc. 9132. Die bei Brüx gefangenen Böhmen betr. 1438, 1439, fol. 19, 98, 118. Vergl. Schlesinger a. a. O. 8 ff. In Dresden waren 90 Gefangene untergebracht, die zusammen 712 Schock Schatzung zu zahlen hatten; eine größere Anzahl war auch in Brüx, Chemnitz, Großenhain, Riesenburg, Rochlitz, Zwickau (je 100) und Freiberg (133); für Leipzig fehlt die Zahlangabe.

Anmerkungen

  1. Über die Handelsinnung in Dresden 1654–1904 vergl. die Festschrift der Dresdner Kaufmannschaft zum 250jähr. Jubiläum von Prof. Dr. P. Rachel.
  2. Beilage Nr. 1.
  3. Beilage Nr. 2.
  4. Beilage Nr. 3.
  5. Beilage Nr. 4.
  6. Beilage Nr. 5
  7. Beilage Nr. 6, Nr. 7.
  8. 1. November 1810.
  9. 2. November 1810.
  10. Namen unleserlich.
  11. am 3. November 1810.
  12. vom 3. November 1810, Beilage Nr. 8, Nr. 9.
  13. 3. November 1810
  14. 4. November 1810
  15. 6. November 1810
  16. Beilage Nr. 10 und Nr. 11
  17. Beilage Nr. 12.
  18. Beilage Nr. 13.
  19. Beilage Nr. 14.
  20. Beilage Nr. 15, Nr. 16.
  21. Beilage Nr. 17, Nr. 18.
  22. Beilage Nr. 19.
  23. Acten wie oben II. S. 81 ff.
  24. Theebou, Thebuh ist ein brauner Thee, der dunkel, braungelblich oder schwarzbraun aussieht; früher eine Hauptsorte. Leipziger Handwörterbuch der Handlungs- etc. Kunde. 2 (1819) S. 1096.
  25. Colmar Grünhagen, Die Hussitenkämpfe der Schlesier 1420–1435. Breslau 1872. – Derselbe, Geschichtsquellen der Hussitenkriege (Scriptores rerum Silesiacarum VI.). Breslau 1871. – R. Jecht, Der Oberlausitzer Hussitenkrieg und das Land der Sechsstädte unter Kaiser Sigmund. 2 Bde. Görlitz 1911, 1914. (Auch im Neuen Lausitzischen Magazin Bd. 87, 90.) – Derselbe, Codex diplomaticus Lusatiae superioris II, enthaltend Urkunden des Oberlausitzer Hussitenkriegs und der gleichzeitigen die Sechslande angehenden Fehden. 2 Bde. Görlitz 1896–1903. – Von allgemeineren Darstellungen sind immer noch in erster Linie zu nennen Franz Palacky, Geschichte Böhmens III, 2 u. 3, Prag 1851, 1854 und Friedr. v. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten I–III, München 1872–1877.
  26. Außer diesen (C. Gretschel, Geschichte des Sächsischen Volkes und Staates Bd. I, Leipzig 1843, C. W. Böttiger, Geschichte des Kurstaats und Königreich Sachsen, 2. Auflage bearbeitet von Th. Flathe, Bd. I, Gotha 1867, Konrad Sturmhoefel, Illustrierte Geschichte der Meißnischen und Thüringischen Lande, Bd. I Abt. 2, Leipzig); vgl. Ernst Kroker, Sachsen und die Hussitenkriege, im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XXI (1900) 1 ff.
  27. Vgl. Johannes Hohlfeld, Stadtrechnungen als historische Quellen. Ein Beitrag zur Quellenkunde des ausgehenden Mittelalters, dargelegt an dem Beispiele der Pegauer Stadtrechnungen des 14.–15. Jahrhunderts (Bibliothek der sächsischen Geschichte und Landeskunde IV, 1), Leipzig 1912.
  28. Ratsarchiv Dresden A XVb 2–3.
  29. H. Beschorner, Die Erwerbung Riesenburgs durch Markgraf Wilhelm I. von Meißen, in der Festschrift zum 75jährigen Jubiläum des Königl. Sächs. Altertumsvereins (Beiheft zum Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XXI, 1900) S. 96 ff.
  30. Hermann Ahrens, Die Wettiner und Kaiser Karl IV. (Leipziger Studien auf dem Gebiet der Geschichte I, Heft 2) S. 29 ff.
  31. Ebenda S. 49 f.
  32. Codex diplomaticus Saxoniae regiae, I B, 1, 34 ff. Nr. 51.
  33. Ermisch, Die Erwerbung von Eilenburg durch Markgraf Wilhelm I., im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XIX (1898), 193 ff.
  34. Cod. dipl. Sax. I B, 2, 74 Nr. 125 (1397 Sept. 11): 148 Nr. 232 (1399 März 21).
  35. Beschorner a. a. O. S. 83 ff.
  36. Ermisch, Die Dohnasche Fehde, im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XXII (1901), 266 f., 280 f., 284 f.
  37. Cod. dipl. Sax. I B, 2, 274 Nr. 408 (1402 Febr. 22), 399 Nr. 588 (1404 Sept. 22), 419 Nr. 607 (1404 Dez. 15). Vergl. Carl Wenck, Die Wettiner im XIV. Jahrhundert, insbesondere Markgraf Wilhelm und König Wenzel (Leipzig 1877) S. 87 f.
  38. Vergl. Cod. dipl. Sax. I B, 2, 77 Nr. 130 (1397 Okt. 11). Schon seit 1373 hatten die Wettiner Pfandrechte an Brüx und Laun [Vorlage: Lann], vergl. Ludwig Schlesinger, Stadtbuch von Brüx (Prag 1876) S. 45, 51, 197.
  39. Vergl. O. Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden I (Dresden 1885), 185 ff.
  40. Ermisch, Die Dohnasche Fehde a. a. O. 253 ff., 281 ff.
  41. Cod. dipl. Sax. I B, 3, 99 Nr. 112 Anm. 130. Nr. 134 Anm.
  42. O. Richter a. a. O. 282 ff.
  43. Teilungsurkunde von 1410 Juli 31 Codex dipl. Sax. I B, 3, 157 Nr. 172.
  44. Vergl. die Verhandlungen zwischen Konrad von Weinsberg im Namen des Königs Sigmund und den wettinischen Fürsten 1418 Cod. dipl. Sax. 1 B, 3, 458 Z. 24 und 460 Z. 20 ff.
  45. Vergl. Wilh. Preger, Ueber das Verhältnis der Taboriten zu den Waldensern des 14. Jahrhunderts, in den Abhandlungen der Kgl. bayr. Akademie der Wissensch. Hist. Kl. XVIII (München 1889). H. Haupt, Waldensertum und Inquisition im südwestlichen Deutschland seit der Mitte des 14. Jahrhunderts, in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft III (Freiburg i. B. 1890), 355 ff.
  46. Vergl. über ihn zuletzt Math. Uhlirz, Petrus von Dresden, ein Beitrag zur Geschichte des Laienkelchs, in der Zeitschrift des deutschen Vereins für Geschichte Mährens und Schlesiens, Jahrg. 1914 S. 227 ff., wo die ältere Literatur über Peter zusammengestellt ist.
  47. O. Meltzer, Ein Traktat Peters von Dresden, in den Dresdner Geschichtsblättern IV (Jahrg. 1907 Nr. 4), 194 ff.
  48. O. Meltzer, Johannes Drändorff, ebenda III (Jahrg. 1901, Nummer 2), 21 ff.
  49. Cod. dipl. Sax. I B, 3, 203 Nr. 220.
  50. Ebenda II, 5, 136 Nr. 156.
  51. Dresdner Kämmereirechnung (=KR.) 1418 im Ratsarchiv Dresden A XVb 2 Fol. 305b: Item XV gr. dem henger, daz her dy Melczerynne brante umne den unglobin feria quinta post assumpcionis Marie. Vergl. O. Richter a. a. O. I, 136.
  52. O. Richter, Geschichte der Stadt Dresden I (Dresden 1900), 56.
  53. Cod. dipl. Sax. I B, 3, 380 Nr. 460. Anm.
  54. Ebenda 429 Nr. 518 (1418 April 27). 437 Nr. 526 (1418 Mai 27).
  55. KR. 1418 (A XVb 2) fol. 302: Item 16 gr. eyme botin keyn Wymar czu mynem herren von dez gebotes wegin yn dem lande czu Behemen, daz man nicht getreide herus solde furen feria sexta ante domine ne longe (März 18). Vergl. Richter, Verf.- und Verw.-Gesch. II, 271. Auch Sendungen von Boten nach Freiberg und Leisnig an Landgraf Friedrich und seine Gemahlin Ende Mai und Anfang Juni 1418 „umme der Behemen willen“ (KR. 1418 fol. 304, 304b) hängen wohl damit zusammen.
  56. Im Juni sandte der Rat einen Boten an den Landgrafen „umme daz ynlossen“ (ebenda fol. 304b); zur Erklärung könnte ein Vermerk aus dem Anfang August (ebenda fol. 305) dienen: „Item 12 gr. eyme boten keyn Wissenfels czu mynem herren ern Wilhelm umme dy entschuldunge, daz wir dy Behemen ynloßen sulde“, was wohl so zu verstehen ist, daß die Dresdner sich wegen des Getreideverbots geweigert hatten, Böhmen in die Stadt einzulassen.
  57. 1419 März 12: KR. 1419 (A XVb 2) fol. 309.
  58. Ebenda fol. 352. Vergl. Cod. dipl. Lusat. sup. II, 1, 9 Z. 10 und 33.
  59. KR. 1419 fol. 352. Vergl. Cod. dipl. Lusat. sup II, 1, 11 Z. 27.
  60. Er passierte Görlitz um den 20. Januar. Cod. dipl. Lusat. sup. II, 1, 18 Z. 30.
  61. Vergl. das Schreiben der Straßburger Gesandten vom 31. Januar 1420 Deutsche Reichstagsakten VII, 410 und ein undatiertes Schreiben, in dem sogar von einer drohenden Fehde zwischen dem Markgrafen und dem König die Rede ist. Cod. dipl. Lusat. sup. II, 1, 28 (vergl. ebenda 22 Z. 34).
  62. Jahresrechnung des Amts Leisnig 1419–1420 (Gemeinsch. Archiv Weimar Reg. Bb Nr. 1518) fol. 27: Item feria sexta post Dorothee (1419 Febr. 9) mynem hern gesant 1 fuder byr geyn Missin.
  63. Um Febr. 4 schickte der Rat zu Dresden den Hans von der Czirne zu Markgraf Wilhelm II. nach Altenburg „umme myns herren ern Frederichs willen, alz her czu Aldendresden lag“. KR. 1419/20 (A XVb 2) fol. 386.
  64. Horn, Friedrich der Streitbare S. 836.
  65. KR. 1419 (A XVb 2) fol. 318b: Item 1 stobechin den monche in daz closter, alze se eyne votiva messe hatten gesungen umbe eynunge der herren.
  66. Ebenda fol. 386 (zwischen Febr. 4 und 10). Markgraf Wilhelm kam durch Görlitz zwischen Febr. 17 und 23. Cod. dipl. Lusat. sup. II, 1, 20 Z. 5.
  67. Vergl. Horn a. a. O. S. 837 Z. 4 ff.
  68. KR. 1419/20 (A XVb 2) fol. 387: Item 8 gr. myns herren Wilhelms torknechten, alz her von Breslau quam.
  69. Franz Palacky, Urkundl. Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges I (Prag 1873), 17 ff.
  70. KR. 1419/20 (A XVb 2) fol. 386b–388.
  71. Ebenda fol. 387b.
  72. W. Altmann, Die Urkunden Kaiser Sigmunds I (Innsbruck 1896), 289 ff.
  73. KR. 1419/20 fol. 388. Vergl. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 23. Z. 32.
  74. Sie befanden sich dort am 5. Juli, vergl. Liber cancellariae Stanislai Ciolek ed. Caro (Archiv f. österreich. Gesch. LI) S. 157 und Anm. 1.
  75. HStA. Dresden Cop. 33 fol. 251b (Cod. dipl. Sax. II, 2, 446) u. 266b.
  76. KR. 1419/20 fol. 390.
  77. Vgl. den Bericht Markgraf Friedrichs IV. vom 21. Juli, veröffentlicht von C. Höfler in den Sitzungsberichten der philos.-histor. Classe der kaiserl. Akad. der Wissensch. XCV (1879), 903, Laurentius von Brezowa in Fontes rer. Bohemicarum V (Prag 1893), 385 u. a. böhmische Chroniken.
  78. So macht Thomas der alte Stadtschreiber noch im Jahre 1426 bei der Berechnung seines Geschosses einen Abzug von 5 Schock für ein Pferd, „das vor Prag verloren ist.“ KR. 1426 27 (A XVb 3) fol. 88.
  79. Horn, Friedrich der Streitbare, S. 838f.
  80. Vgl. die Notiz aus einem Döbelner Stadtbuche im Neuen Archiv f. Sächs. Gesch. XXIV (1903), 78.
  81. KR. 1422 (A XVb 3) fol. 17.
  82. Ebenda fol. 17 b.
  83. Ebenda.
  84. R. Jecht, Der Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 53 f. Wenn die Görlitzer um den 21. Febr. einen Boten zu den Markgrafen von Meißen schickten, „durch eines zoges wille keyn Dresdan“ (Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 77, Z. 3), so bezieht sich das wohl auf diese Dresdner Tagung. Vergl. auch ebd. 78 Z. 22ff. (um März 7): „Einen boten kein Budessin, das sie mit der reisen keyn Dresdan vorzihen solden durch des herczogen wille, 4 gr. Also quam der herzog her off die reise keyn Dresdan, wart geert etc. 22 gr.“ Gemeint ist wohl Herzog Heinrich der Ältere von Glogau.
  85. Or. Pap (Montag nach Invocavit – [1422?] März 2) im Ratsarchiv Dresden.
  86. KR. 1422 fol. 18b.
  87. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 84 Z. 31. Vergl. Jecht, Oberlaus. Hussitenkrieg S. 53.
  88. KR. 1422 fol. 18b. Vergl. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 90 Z. 5 (dazu 89 Z. 10 und 29).
  89. KR. 1422 fol. 17b.
  90. Ebenda fol. 19b.
  91. Or. Pap (an 5. Johannistage baptiste = Juni 24) im Ratsarchiv Dresden.
  92. KR. 1422 fol. 19b.
  93. Schreiben Markgr. Wilhelms II. an Kurf. Friedrich von Brandenburg dat. im Felde zu Kopitz [1422] Okt. 9 bei Riedel, Cod. dipl. Brandenburg. II, 3, 424.
  94. Vergl. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 122 Z. 7. M. B. Lindau, Gesch. der K. Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. Aufl. (Dresden 1885) S. 148 (wohl nach einer anderen Quelle).
  95. d. d. Freiberg [1422] Okt. 31 bei Riedel a. a. O. 433.
  96. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 59f.
  97. KR. 1422 fol. 20.
  98. Ebenda fol. 20b.
  99. Or. Pap [Grimma 1422 Dez. 10?] Ratsarchiv Dresden.
  100. Horn, Friedrich der Streitbare S. 866.
  101. Urkunde Markgraf Friedrichs o. D. (wohl an 1423 Jan. 6), gleichzeit. Abschr. im Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien, König Sigmunds Registraturbuch, G fol. 172b. Vergl. dazu das Schreiben König Sigmunds an den päpstlichen Legaten Kardinal Branda dat. 1423 Apr. 8 in Deutsche Reichstagsakten VIII, 283. Altmann a. a. O., I, 388 Nr. 5500.
  102. Vgl. v. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Hussiten II, 4
  103. Odoricus Raynaldus, Annales ecclesiastici II (Romae 1667) a. a. 1423, § 1, 15.
  104. Mit dieser Verkündigung war vermutlich der Breslauer Domherr beauftragt, der „von dez bobist weyn durch die lant czoich“ und in Dresden am 20. April mit 4 Kannen Weins geehrt wurde, KR. 1423 (A XVb 3) fol. 32b.
  105. Als solcher wird er, so viel ich sehe, zuerst Anfang Februar erwähnt. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 132 Z. 24.
  106. KR. 1423 fol. 23.
  107. Ebenda.
  108. Ebenda fol. 23b.
  109. Ebenda fol. 23b.
  110. Ebenda fol. 24.
  111. Ebenda fol. 24b. Vgl. G. Pilk, Geschichte der Burg Rechenberg, im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte. XVI, 98.
  112. Ebenda.
  113. Ebenda.
  114. Ebenda fol. 25 und 32b.
  115. Ebenda fol. 32b. Nochmals verhandelte der Hauptmann von Wehlen am 23 April mit dem Baumeister, s. ebenda.
  116. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 136ff. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 69ff.
  117. Urkunden König Sigmunds von 1423 März 31. Schlesinger, Stadtbuch von Brüx S. 83.
  118. Urkunde König Sigmunds von 1423 April 15, ebenda. Vergl. oben S. 43.
  119. Vergl. oben Anmerkung 14.
  120. Cod. dipl. Lus. sup. II, 141 Z. 13. 167 Z. 9. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 70.
  121. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 142 Z. 36.
  122. Bei Mencke Script. rer. Germ. II, 1068.
  123. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 143 Z. 9. Vergl. Jecht a. a. O. S. 71.
  124. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 144 f.
  125. Or. Pap. dat. am Dienstage s. Bartholomeus tage (Aug. 24), Ratsarchiv Dresden Nr. 38.
  126. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 148 Z. 21. 152 Z. 30.
  127. KR. 1423 fol. 35. Vergl. Richter, Verf.- u. Verw.-Geschichte III, 359.
  128. KR. 1423 fol. 35.
  129. Vergl. Knothe, Zur Genealogie der Berka v. d. Duba aus dem Hause Mühlstein, in den Mitth. des Nordböhm. Excursions-Clubs VIII, 85.
  130. KR. 1423 fol. 36–39. Vergl. besonders fol. 37b: In die conceptionis Marie (Dez. 8) item 6 gr. den gesellen, die czu nacht keyn den keczczern solden geczogen haben, die se vortruncken in deme marstalle.
  131. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 74fgg.
  132. Ebenda S. 75f.
  133. Ebenda S. 83.
  134. Ebenda S. 87.
  135. Vergl. das Schreiben des Rats zu Nürnberg an Kurfürst Friedrich von [1425] Sept. 24 bei Palacky, Urkundl. Beiträge 1, 408. Körner, Chronica novella herausg. von Jacob Schwalm (Göttingen 1895) 468f. Horn S. 513f. Weiße II, 283. Gretschel I, 301. Böttiger-Flathe I, 369. Stermhoefel I, 150.
  136. Eberh. Windecke ed. Altmann S. 215.
  137. Antwort des Rats von 1426 Jan. 4. Palacky, Urkundl. Beiträge I, 424.
  138. Cod. dipl. Sax. II, 8, 94fgg. Vergl. Kroker im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte, XXI, 7fgg.
  139. Cod. dipl. Sax. II, 8, 98 Nr. 148 (1426 April 24).
  140. Gradl in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XXXI, 47 (ohne Datum).
  141. Cod. dipl. Sax. II, 8, 99 Nr. 151 (1426 Mai 21).
  142. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 104. Vergl. von Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten II, 81.
  143. Cod. dipl. Sax. II, 8, 99 Nr. 152.
  144. Ebenda 100 Nr. 154 (1426 Juni 3), vergl. 101 Nr. 155 (1426 Juni 7).
  145. Vergl. Deutsche Reichstagsakten VIII, 467. Befehl König Sigmunds an die Hansastädte, nach dem Anschlage gegen die böhmischen Ketzer 37 Spieße am 18. August nach Freiberg zu senden, dat. 1426 Juni 10, Urkundenbuch der Stadt Lübeck VI, 718.
  146. Or. Pap. im Ratsarchiv Dresden Nr. 53 (Freiberg am Mittwoch nach Bonifacü, wohl 1426 Juni 12 oder 19).
  147. KR. 1426 (A XVb 3) fol. 92: Ich Hans Elsterberg habe ynge [no] men dy kammer an dem freytag vor pfingesten.
  148. Ebenda fol. 93, 93b, 95b.
  149. Ebenda fol. 93, 93b, 95.
  150. Ebenda fol. 95b, 97b.
  151. Ebenda fol. 93: Item 21 gr. magistro Nikolao und Paul Godeler gegen Mysen, alz er Busse von uns flyen wolde. So ist wohl zu lesen: was der Schlußsatz bedeutet, ist unklar.
  152. Ebenda fol. 95.
  153. Ebenda fol. 95, 95b.
  154. Ebenda fol. 92: Item Krebir burger zcum Vok 20 gr., die her den soldenern doselbist gelegen hat.
  155. Abschrift 16. Jahrh. im Gemeinschaftl. Archiv zu Weimar Reg. O Akten Nr. 23 fol. 43, in lateinischer Übersetzung in Georg Spalatins Vitae aliquot electorum et ducum Saxoniae bei Mencke Scriptores rerum Germ. II, 1078.
  156. „Herczog Wilhelm", der schon 1425 gestorben war, ist eine Verwechslung mit Kurfürst Friedrich.
  157. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 285 Z. 23. 286 Z. 18. 333 Z. 32. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 107.
  158. Cod. dipl. Lus. sup. II , 1, 333 Z. 34.
  159. KR. 1426 fol. 95b.
  160. Vergl. Max v. Wulf, Zahlen der hussitischen Heere, in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XXXI, 92 ff., bes. 96. Kroker a a. O. II ff.
  161. Cod. dipl. Lus. II, 1, 287 Z. 9 ff. Noch in der 2. Hälfte des Juli schickte der Görlitzer Rat den Marstaller Pate Hannus nach Pirna, Graupen, Freiberg und Dresden „umbe der verlost pferde und harnisschs wille, die vor Awok und Grawpin geschen ist, zu irfaren, ab icht weder werdin mochte", ebenda 290 Z. 13 ff. Vergl. Herm. Hallwich, Geschichte der Bergstadt Graupen (Prag 1868) S. 21. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 108.
  162. KR. 1426 fol. 104–108b. W. Hieke, Urkundenbuch der Stadt Aussig (Prag 1896) S. 101. Der letzte datierte Posten ist vom August 6 (virgilia s. Donati). Doch finden sich auf einem mit dieser Rechnung zusammenhängenden Blatte (fol. 98) Posten von August 15, September 4 und 12.
  163. KR. 1426 fol. 104b.
  164. Ebenda fol. 106.
  165. Ebenda fol. 108.
  166. Ebenda fol. 107b.
  167. Ebenda fol. 79b, 85, 82.
  168. KR. 1429 (A XVb 3) fol. 182b.
  169. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 342 Z. 3.
  170. Ebenda 288 Z. 29, 290 Z. 14, 296 Z. 28. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg, S. 109.
  171. KR. 1426 fol. 97b.
  172. Ebenda fol. 96: Item Trost 8 gr., um dy wunden czu Brux czu suchen.
  173. Ebenda fol. 107b.
  174. Ebenda fol. 97b: Item campanatori 6 gr. pro bibalibus pro defunctis in bello.
  175. Cod. dipl. Sax. II, 7, 101 f.
  176. KR. 1426 fol. 95b, 96, 97.
  177. Ebenda fol. 98, 98b.
  178. Ebenda fol. 97b, 96.
  179. Haken, Klammer nach Grimm, Wörterbuch V, 2393.
  180. Ebenda fol. 96–99. Setztartschen (Pavesen) sind grobe Schilde mit langer Eisenspitze zum Befestigen in der Erde.
  181. Ebenda fol. 95b, 97.
  182. Ebenda fol. 96, 96b, 97b.
  183. Or. im Hauptstaatsarchiv Dresden Nr. 6012.
  184. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 344 ff.
  185. Ebenda 289 Z. 34.
  186. KR. 1426 fol. 97b.
  187. Scriptores rer. Siles. VI, 47. Palacky, Urkundliche Beiträge I, 464.
  188. Palacky, Geschichte von Böhmen III, 2, 418. v. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten II, 85. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 113. Nach Schlesinger, Die Historie des Joh. Leonis S. 9, liegt eine Verwechslung mit der Schlacht bei Brüx am 5. August 1421 vor.
  189. KR. 1436 fol 98.
  190. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 356 Z. 6 f. 357 Z. 22. 359 Z. 7. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 125
  191. Deutsche Reichstagsakten IX, 41 ff. (1427 Mai 4). Vergl. Palacky a. a. O. 439 f. v. Bezold a. a. O. 98 ff. Jecht a. a. O. S. 148.
  192. Palacky 446 f. v. Bezold 114 ff.
  193. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 385 Z. 33, 455–457. Vergl. Jecht a. a. O. S. 167.
  194. Palacky, Urkundliche Beiträge I, 553. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 475.
  195. Grünhagen, Die Hussitenkämpfe der Schlesier, S. 130 ff. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg, S. 166 ff.
  196. Grünhagen a. a. O. S. 154 f. Jecht a. a. O. S. 167.
  197. KR. 1428 (A XVb 3) fol. 161b: Item mins herren dez bischofs botin, der uns eynen brif brochte von der keczczer weyn, 3 gr. Item der von Budissen bote 2 gr. och von eyns briffis weyn.
  198. Ebenda fol. 162: Item Endyrlin mynes hern dez bischofz bote umbe brife, di her von der Sleschisen fursten brochte, 4 gr. Item Hanze Behemen keyn Gorlicz umbe warnunge der keczczer weyn 20 gr. Her lag 8 tage zcu Gorlicz. Item Froliche zcu mynem herren dem lantgrafen mit briffen von der furste dri(?) Sleschiten ader Polenischen 18 gr.
  199. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 514, 604. Vergl. Jecht a. a. O. S. 180.
  200. KR. 1428 fol. 163b.
  201. Palacky, Geschichte von Böhmen III, 2, 458.
  202. Jecht a. a. O. S. 180.
  203. Cod. dipl. Lus. sup. II, 1, 534 Z. 16, 537 Z. 17 und 27.
  204. KR. 1428 fol. 165: Item eynem boten keyn Lypcz von der lande umbe stete weyn 9 gr.
  205. Ebenda fol. 166b.
  206. Ebenda fol. 167.
  207. Ebenda fol. 159, 161, 168, 172b.
  208. Ebenda fol. 163: Item eynem gaste vor hundirt unde 23 phunt salvyters ye daz phunt umbe 18 heller, daz mach an gelde 3 sch. 4 gr. 6 hl. Fol. 164b: Item Mertin Ysenfurer vor eyne thunne salpetirs 4 sechczik unde 25 phunt zcu 5 alde groschin 21 goldin.
  209. Ebenda fol. 163: Item Froliche keyn Czycz noch dem buchsemeister 10 gr. fol. 165b: Item dem buchsemeister von Gorlicz salbandir vorczeirt 47 gr.
  210. Ebenda fol. 160b, 167b, 168, 169b.
  211. Ebenda sol. 164: Item Mertin schuscemeister vor erbet 1 sch. gr. Fol. 316b: Item dem helmsmede vor 4 ysenhute 1 sch. 12 gr. Fol. 166: Item dem platener, der den gesellen er gerethe gewoschen hatte, 12 gr.
  212. Ebenda fol. 165: Item bachen (lies: wachen?) czwene tage unde czwu nacht uf dem torme gelegen 3 gr. Item dem torhutern 30 gr. (ein Wochenlohn, der öfter wiederkehrt). Vergl. fol. 166b, 167b, 168, 172.
  213. Or. Ebenda fol. 165b: Item dem greber uf dem schuczegraben unde dem greber by dem Wylyschzem tore bibales 2 gr.
  214. Or. im Ratsarchiv zu Dresden.
  215. KR. 1428 fol. 160b, 161.
  216. Ebenda fol. 162, 164.
  217. Ludw. Schmidt im Neuen Archiv f. Sächs. Gesch. XL, 116. Vergl. über Geiersberg und Jakob von Wrzessowitz ferner Hallwich in den Mitteil. des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen IV (1866), 35 ff. Friedr. Bernau, Album der Burgen und Schlösser im Königreich Böhmen I (Saaz 1881). Derselbe, Studien und Materialien zur Spezialgeschichte und Heimatkunde des deutschen. Sprachgebiets in Böhmen und Mähren (Prag 1903) S. 655 f. u. ö.
  218. Ebenda fol. 164b.
  219. Ebenda fol. 163b: Item Froliche keyn Pirne mit der borner brife 1 gr. 6 hl. ... Item dez hoptmans knechte von Moleberge, der uns eynen brif brochte von der burneren weyn, 10 gr. fol. 164b: Item eynen botin keyn Myssen umbe di borner czu der Bele 2 gr.
  220. Ebenda fol. 166, 166b, 167.
  221. Ebenda fol. 172b.
  222. Ebenda fol. 171b: Item hern Sigemundis wibe von Teczyn 1 schog 13 gr. vorczeirt, alz se di burger loisten.
  223. Vergl. Hallwich a. a. O. 35 f.
  224. Palacky, Geschichte von Böhmen III, 2, 470 f. v. Bezold, König Sigmund und die Reichskriege gegen die Husiten IIl, 3 ff. Grünhagen, Die Hussitenkämpfe der Schlesier S. 159 ff. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S.190 ff.
  225. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 75.
  226. Hallwich, Geschichte der Bergstadt Graupen S. 6 ff.
  227. Ebenda S. 21 f.
  228. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 79, 81.
  229. KR. 1429 (A XVb 3) fol. 205b.
  230. Ebenda fol. 205b, 207.
  231. Ebenda fol. 205b, 207, 207b, 208.
  232. Ebenda fol. 207, 207b.
  233. Ebenda fol. 207b.
  234. Ebenda fol. 209.
  235. Palacky, Urkundl. Beiträge II, 20.
  236. KR. 1429 fol. 208b. Vielleicht hängt damit zusammen der Eintrag ebenda 213b (im August): Item 2 sch. her Thomas dem schreiber, alz dy ratgeber besthetigithen Apacz Karas unde den foyt von dem Konigestein.
  237. Ebenda fol. 208b: Item dem richter 25 gr., dy er hat vorczerit vor dem walde, alz man czu felde lag. Fol. 209 : Item dem richter 21 gr., dy er hat vorczert czu Pirne, czu Resenburg unde czu Dypoldiswalde bey Hans von Polenczk.
  238. Ebenda fol. 208b, 209, 209b, 212–213b.
  239. Ebenda fol. 209b, 213b.
  240. Ebenda fol. 211, 211b, 214, 214b.
  241. Ebenda fol. 211b, 213.
  242. Ebenda fol. 211.
  243. Ebenda fol. 212b.
  244. Ebenda fol. 213.
  245. Ebenda.
  246. Ebenda fol. 207: Item 2 sch. dem blinden manne vor Unser Liben Frauwen thor, dem sein haws czubrochen wart. Fol. 213: Item dedi Henkin Sumsdorf eyn schog vor eyn Haus vor Unser Liben Frauwen thor. Ebenso 2 Schock dem Hans Leffeler.
  247. Ebenda fol. 211. Vergl. 212: breth ... dy meuwir czu begengen.
  248. Ebenda fol. 211b.
  249. Ebenda fol. 212.
  250. Ebenda fol. 212b.
  251. So ist wohl zu verstehen ebenda fol. 213: Item ich habe geben eyn sch: 40 gr. dem statschreiber meister Nickel czu brengen czu dem thwinger. Fol. 214 b. Item 40 gr. magistro Nicolao czu dem baw feria sexta post Egydii (Sept. 2).
  252. Ebenda fol. 211: Item den hovelewten von Mokricz eyn sch. vor fure in dy hervart (um Juni 12); fol. 213: Item dedi Nickil meister Nicklas knecht 2 schog of rechnung alz of byer in dy herfart (zwischen Juli 20 und 31).
  253. Ebenda fol. 211b: Item 11 soldenern 33 gr., dy czogen unserm hern dem bißschof czu rethtunge (zwischen Juni 18 und 22).
  254. Ebenda fol. 212b: Item dedi eym boten 2 gr. kegen den Stolpen czu unserm herren dem bischof, alz er geschriben hat um retthung (zwischen Juli 12 und 20).
  255. Ebenda fol. 213b: Item Mertin Zeder 6 gr., dy er vorczert hat zu Pirne mit seynen gesellen bey Hans von Polenczk. Item 8 gr., dy ze vorczerith haben czu Wylesdorf, alz sy der apt nicht herbergen wolde in der Czelle.
  256. Ebenda: Item 16 Heller eym boten kegen Pirne alz um vormanunge czu Hans von Polenczk von dez aptes wegen um dy hundirt gulden. Fol. 214: Item unserm statschreiber 12 gr., di er hat vorczert czu Pirne alz um den brief vor dy 3 hundirt guldin von Hans von Polenczk wegen.
  257. Ebenda fol. 213b.
  258. Ebenda fol. 214b.
  259. Ebenda fol. 214 b. Vergl. zu diesem und den folgenden Einträgen der KR. Cod. dipl. Sax. II, 5, 154 f.
  260. Ebenda fol. 215.
  261. Ebenda.
  262. Palacky, Geschichte von Böhmen IIl, 2, 388. v. Bezold a. a. O. IIl, 27 ff. Grünhagen a. a. O. S. 182 f. und vor allem Jecht a. a. O. S. 226 ff., 239.
  263. KR. 1429 fol. 215, 215b. Das letzte Datum der Rechnung ist der 3. Oktober (feria 2a ante Francissi); wenige Tage darauf bricht die Rechnung ab.
  264. Jecht a. a. O. S. 231 f.
  265. Hauptstaatsarchiv Dresden Cop. 35 fol. 1b. Vergl. Hallwich, Geschichte der Stadt Graupen S. 22, Anm. 95.
  266. C. Samuel Senff, Stolpische Feuergeschichte (Pirna 1724) S. 12. Carl Christian Gercken, Historie der Stadt und Bergvestung Stolpen (Dresden und Leipzig 1764) S. 383 f. Cod. dipl. Lus. sup. II. 2, 68: Item der Lober bote, als sie schreben zeitunge, das die ketzer vom Stolpin gezogin weren, 2 gr. (zwischen Okt. 9 und 16). Jecht a. a. O. S. 231.
  267. Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XXXI (Prag 1893), 50: „Ich laz euch wissen, daz uns dy keczczer czu Dressen vorrant haben mit eim grossen her an dem nesten donerstag und haben sich vast geerbeyt mit uns umbe Alten Dressen, daz enseyt der prucken leyt, daz ich mit den ewern und mit etlichen andern reysssgen daz lang vorhylt, piß ich mit den ewer weck kom, da gingen sy den andern daz von stund ab und ligen da dinen mit macht.“ Vergl. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 119. Jecht a. a. O. S. 231.
  268. Ulrich Sack berichtet um den 10. Oktober nach Eger, daß er am Donnerstag (den 6. Oktober?) nach Meißen gekommen sei, wo ein Heer gegen die Ketzer versammelt wurde. Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen a. a. O. 49.
  269. Johann Rothe, Düringische Chronik, herausg. von R. v. Liliencron (Jena 1859) S. 663 f. Vergl. auch Zach. Theobald, Hussitenkrieg, 3. Ausg. I (Nürnberg 1624), 263.
  270. Vergl. Theobald a. a. O.
  271. Richter, Verf.- u. Verwaltungsgesch. Dresdens II, 227.
  272. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 69 Z. 33.
  273. Cod. dipl. Sax. II, 5, 149 Nr. 179.
  274. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 238. Vergl. zu den hier gegebenen Quellennachrichten auch die namentlich für die Zeitbestimmung des Angriffs auf Altendresden wichtige Notiz einer handschriftlichen thüring. Chronik (in der Landesbibliothek zu Dresden Ms. Dresd. K 316 fol. 216b): Anno 29 o uff. den herbist in der wynern czogin die Behmen mit macht gein Alden Dreßden und branten das uß und vil rittergesesse und dorffere umbe Missin, Heyn und Ortrand gehnsiet der Elbe. Wenn nach einer wenig späteren Randnotiz die Zahl der Angreifer bis 40000 betragen haben soll, so bezieht sich das sicher nicht auf den Angriff im Oktober und ist überhaupt als eine der häufigen Uebertreibungen anzusehen. Vergl. auch Cod. dipl. Sax. II, 5, 155; Chron. Treboniense bei Höfler, Geschichtschreiber der husitischen Bewegung in Böhmen II, 58.
  275. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 120.
  276. Schreiben des Rats zu Erfurt d. d. 1429 Nov. 8 bei Palacky, Urkundliche Beiträge ll, 69.
  277. Ebenda ll, 77. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 124.
  278. Schreiben eines Ungenannten an Görlitz d. d. [1429] Dez. 18: Haben noch kein grossen gezeug, weder büchsen etc., wenn allein 4 steinböchsen, der yede nahent einen centner swer scheust. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 126.
  279. Cod. dipl. Sax. II, 5, 154 Nr. 188. Vergl. Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte III, 187.
  280. Eberhard Windecke, herausg. von Wilh. Altmann S. 276.
  281. Cod. dipl. Sax. II, 5, 149 Nr. 181.
  282. Ebenda 150 Nr. 182.
  283. Ebenda Nr. 183. Facsimile bei O. Richter, Geschichte der Stadt Dresden I, 64.
  284. Or. im Ratsarchiv zu Dresden, gedr. Neues Archiv f. Sächs. Gesch. VIl, 145. Vergl. Haupt, Husit. Propaganda in Deutschland, im Histor. Taschenbuch 6. Folge, 7. Jahrg. (Leipzig 1888) S. 253. O. Richter, a. a. O. I, 63.
  285. Cod. dipl. Sax. II, 8, 116 Nr. 171.
  286. Cod. dipl. Sax. II, 8, 118 Nr. 173. Kurfürst Friedrich und Herzog Sigmund eignen 1432 Nov. 15 die Pardemühle dem Leipziger Rate „durch befestunge unser stat willen“, ebenda 122 Nr. 177. Vergl. auch G. Wustmann, Geschichte der Stadt Leipzig I (1905), 165.
  287. Urkundenbuch der Stadt Göttingen ll (Hannover 1867), 101
  288. Forschungen zur deutschen Geschichte VI (Göttingen 1866), 211. Palacky, Urkundliche Beiträge II, 160.
  289. Die Angabe von M. B. Lindau, Geschichte der Stadt Dresden, 2. Auflage (Dresden 1885) S. 154 (vergl. S. 64) über einen Angriff auf Altendresden im Jahre 1430 ist irrig.
  290. Grünhagen a. a. O. S. 200 f. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 257 ff.
  291. Palacky, Urkundliche Beiträge ll, 175 f.
  292. Schreiben des Hans v. Polenz und des Rats zu Bautzen von 1431 Jan. 6 und des Burggrafen Heinrich aus Dresden von demselben Datum bei Palacky, Urkundliche Beiträge ll, 185 f. und Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 264 f.
  293. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 202. Vergl. Jecht a. a. O. S. 282.
  294. KR. 1431 (Ratsarchiv XVb 3) fol. 236b: „Item Korber alze her keyn Budissin riiten solde und wederkarte, 10 gr., die em der burger(meister) lisz zcu eyme rocke“.
  295. Ebenda. Der Bote „muste wyt ummegehin“.
  296. Ebenda fol. 238.
  297. Ebenda fol. 257.
  298. Ebenda fol. 238.
  299. Jecht a. a. O. S. 286.
  300. Besonders im Mai, Jecht a. a. O. S. 297. Vergl. KR. 1431 fol. 243 b (um Mai 4): Item eyme boten keyn Stolpen umbe geliginheit der keczer vor der Lobbaw 2 gr.
  301. Jecht a. a. O. S. 301.
  302. KR. 1431 fol. 238, 238b.
  303. Ebenda fol. 238b.
  304. Ebenda fol. 239b. Vergl. Jecht a. O. S. 296.
  305. KR. 1431 fol. 244b, 245.
  306. Ebenda fol. 235 (Ende Januar): Item eyme der Jenchin gehulfen hat buchsen furn von eyme twinger uf den andern und steyne und em den ganczen tag gehulfen hat 1 gr. Fol. 253 f. (April, Mai): Distributa zcum twinger vor gehorne.
  307. Ebenda fol. 235 (um Jan. 24): „Item Hans dem muerer 1 sch. 48 gr. vor erbeit am graben“. Fol. 238 (um Febr. 24): Item den, die vor der phorte gegraben haben, 1½ schog gr.
  308. Ebenda fol. 238b : 5 gr. 3 hl vor holcz uf die brustwere.
  309. Ebenda fol. 236b (um Febr. 20), 239b (um März 11).
  310. Ebenda fol. 235b, 236b, 238, 244 u. ö.
  311. Ebenda fol. 238b.
  312. Ebenda.
  313. Ebenda.
  314. Ebenda fol. 238b, 239b.
  315. Ebenda fol. 236, 238b, 240.
  316. Ebenda fol. 238, 239.
  317. Ebenda fol. 240: eyme boten keyn der Goteloube, 2 gr. Fol. 240b (Apr. 29): eyme boten keyn der Goteloube mit hern Segemunde von Teczschin briefe, ab her den frede halden welde, 2 gr.
  318. Ebenda fol. 240b (zwischen April 20 und 29): Item Vinczil 12 gr., das her zcwene boten ussandte, alze die schuczen uf die vom Schauwensten gehin wolden. Item eyme von der Sebenicz aber 6 gr., der dahen gesand wart zcu behorchin, wenne die von Schauwensteyn herussuchen welden. Der Schauenstein ist das Hohleipaer „Raubschloß“, vergl. Paudler in den Mittheil. des Nordböhm. Excursions-Club XVI (1893), 138 ff., Pilk ebenda XVlll (1895), 308, Meiche in Ueber Berg und Tal XXVII, Jahrgang 1904, S. 245, und derselbe, Die Burgen und vorgeschichtl. Wohnstätten der Sächs. Schweiz (1907) S. 305.
  319. Ebenda fol. 242.
  320. Ebenda fol. 240b, 242b.
  321. Ebenda fol. 244b.
  322. Ebenda, fol. 245: Item sabbato post trinitatis, alze wir keyn Lipczk zcu der hochczit zcihen solden und wederkarten, czu Miesen vorczert 1 sch. 49 gr. 2 hl. Fol. 245b: Item alze wir vorbottet und gebeten warn von unserm gnedigen herren keyn Lipczk zcu der hochzit, haben wir da und uf dem wege vorczert 7 sch. gr. 27 gr., alze in der czedeln stehit. Dieser Zettel ist (als Bl. 246) der Rechnung beigeheftet; er enthält die Einzelposten für Ausgaben in Meißen, Mügeln, Grimma auf der Hinreise, in Leipzig während des dortigen Aufenthalts, in Grimma, Palst (?) und Meißen auf der Rückreise.
  323. Ueber die von ihnen zu stellenden Truppen, Büchsen, Munition usw. vergl. Deutsche Reichstagsakten IX, 515, 517, 519, 526, 537, 581 .Z. 42, 583 Z. 18.
  324. Ebenda 545.
  325. Ebenda 560.
  326. KR. 1431 fol. 245 (um Juni 5): vor eyne teke in die herfart, vor schusseln zcur hervart. Fol. 245b (um Juni 23): vor hantselen und slechte selen. Fol. 247: vor eyn lilach zcu pulversecken in die buchse, vor eyne teke. Fol. 247b (um Juli 20): vor schefte u. dergl. m.
  327. Ebenda fol. 247b (Juli 8): für zwei Viertel Erbsen, (um Juli 20) für Fische.
  328. Ebenda fol. 247, 247b.
  329. Ebenda fol. 245 (um Juni 23): Item Ofenbruche 4 gr. in die herfard; vergl. fol. 248b (um Aug. 18): Item Nic. Ofenbruche 10 gr., alze her in der herfard gewest was. Ferner ebenda fol. 247b (um Juni 23): Item Sochsen, Cleyne Mertin 12 gr., das sie in der herfard gewest warn.
  330. Ebenda fol. 247 (um Juni 23): Item dem richter 2 schock 42 gr. zcu czerunge in die herfart Spiczenberg. Vergl. dazu ebenda fol. 249b (um Nov. 1): Item eyme czymmerman, der vor dem Spiczenberge mitte gewest was, 8 gr.; fol. 250: Item Regenars 6 gr., das her vor dem Spiczenberge was. Die Lage dieser Burg ließ sich nicht ermitteln, an den Cottaer Spitzberg, den Sattelberg, der auch Spitzberg genannt wurde, oder den Spitzenberg bei Neudörfel-Obereinsiedel (Sebnitz) ist nicht zu denken, weil auf diesen keine Burgen gestanden zu haben scheinen, eher vielleicht an den Spitzberg bei Seifhennersdorf-Warnsdorf, neben dem ein Burgberg (Warnsdorfer Burgbergswarte) liegt. Nach freundlicher Mitteilung von Prof. Meiche.
  331. KR. 1431 fol. 247 (um Juni 24): mit Poppen briefen.
  332. Ebenda fol. 247b (um Juli 8).
  333. Ebenda fol. 248b (um August 4). Ueber die Burg Wildenstein, die auf dem heute als Kuhstall bekannten Felsen lag, vergl. Beschorner bei Meiche Die Burgen ... der Sächs. Schweiz S. 283 ff.
  334. Ebenda fol. 247, 247b, 248.
  335. Ebenda fol. 248: Item eyme boten, der by Eger in der korfursten here gewest was by Paule 20 gr.
  336. Ebenda.
  337. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 240 Z. 19, 242 Z. 9, 30, 34. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 303.
  338. KR. 1431 fol. 248b.
  339. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 243 Z. 28, 244 Z. 33. Vergl. Jecht a. a. O.
  340. Pilk im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte XVI, 98.
  341. KR. 1431 fol. 256b: Distributa in die herfard keyn Rechenberge.
  342. Ebenda fol. 249: Item eyme boten keyn Honsteyn und keyn Stolpen 3 gr. 4 hl. (feria sexta post Dionisii=Okt. 12). Fol. 249b: Item eyme boten keyn Brux 9 gr., wen her 5 tage da umbe antwert legen muste, wen die von Brux eynen boten by den keczern hatten (um Oktober 17).
  343. Ebenda fol. 250, 250b.
  344. Ebenda fol. 250b.
  345. v. Bezold a. a. O. IIl, 158. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 319.
  346. KR. 1431 fol. 250b: Item Kepchin von Brux, der die Behemischen brife brachte und obir nacht blieben muste, bis man hantwerke und gemeyne besandte, und muste weder keyn Friberg loufen umbe das sigil, das bie zcubrochen wart, 3 gr.
  347. Vergl. Hallwich in den Mitteil, des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen IV, 37 f.
  348. Schreiben des Landgrafen dat. Weimar 1432 Jan. 22. Cod. dipl. Lus. sup. II 5, 152 Nr. 185. Vergl. Jecht a. a. O. S. 322.
  349. KR. 1432 (Ratsarchiv A XVb 3) f. 291, 291b, 292.
  350. Jecht a. a. O. S. 324 ff.
  351. Ebenda 339 f.
  352. KR. 1432 fol. 294. Gedruckt Cod. dipl. Sax. II, 5, 152, Nr. 185 Anm. Vergl. Jecht a. a. O. S. 340 f.
  353. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 385.
  354. KR. 1432 fol. 295, gedr. Cod. dipl. Sax. II, 5, 152 Nr. 185 Anm.
  355. KR. 1432 fol. 294b: Item dem gesellen keyn dem Hayne uf 7 wayn zcu czerunge 18 gr. 2 hl.
  356. Ebenda sol. 294b: Item dem 12 geritten gesellen, alze se keyn Donyn ritten, zcu czerunge 18 gr. czw reisen (gedr. Cod. dipl. Sax. a. a. O.) – Item eynem boten keyn Donyn zcu dem lantvoite. – Ebenda fol. 295: Item 10 geselle, di mit dem voite ritten keyn Donyn 6 gr. 6 hl. – Item 10 drabanten 40 gr. keyn Donyn uf rechnunge. – Fol. 296: Item 10 geritten keyn Donyn 2 gr. vorczeirt (zwischen 11. und 18. Mai). – Item 7 drabanten zcu Donyn gelegen 1 sch. 10 gr. (um 18. Mai).
  357. Ebenda fol. 296: Item den ritenden knechten keyn der Goteloube mit 4 wayn drabanten unde zcu Pirne 10 gr. (um 18. Mai). Ebenda und fol. 297 f. noch verschiedene Zahlungen von Sold u. a. an berittene Knechte, Trabanten und Gesellen.
  358. Ebenso fol. 298: Item 8 drabanten 1 sch. 20 gr. Item denselben gesellen, alz sy von Pirne uf der Elben her heym flussen 3 gr.
  359. Ebenda fol. 294b: Item eynem boten von Brux mit der grossen stat von Prage brife, den wir mit den von Friberg vorsegilten, 5 gr. Item dem statschriber zcu mynen hern von Sachzen von dez fredisbrifis weyn der von Prage zcu vorsegiln 12 gr. Die Verhandlungen, über die mir nähere Nachrichten nicht vorliegen, stehen wohl in Zusammenhang mit den oben (vergl. Note 313) erwähnten.
  360. Vergl. z. B. ebenda fol. 295: Item vir wechtern uf der brucke, di tag unde nacht wachten, 32 gr. uff der brustwere (zwischen 4. und 11. Mai). Wächterlöhne werden ferner erwähnt ebenda fol. 293–296, 298.
  361. Ebenda fol. 293b, 297, 298.
  362. Ebenda fol. 300: Item dein nuwen grebermeister, der vor unser vrauwen thor solde gegraben han, bibales 20 gr. (zwischen 20. und 27. Juli).
  363. Palacky, Urkundliche Beiträge II, 286 ff.
  364. KR. 1432 fol. 298: Item eynem botin keyn Senftenberg zcu Hanze von Polenzk 5 gr. 8 hl. (um 1432 Juni 15). Fol. 298b: Item eynem botin keyn Senftinberg unde fort keyn Lobin zcu Hanze von Polenczk 8 gr. (um 1432 Juni 22).
  365. Ebenda fol. 300: Item Johannes Questewicz unde Francze Schoneborn mit dem lantvoite keyn dem Stolpen zcu hern Botin 8 gr. czerunge. Item Kleynen Mertin 2 tage 2 gr., alz her mit Frederich von der Olsenicz reit zcu hern Sigemunde von Theczin (zwischen 1432 Juli 20 und 27). Fol. 300b: Item dem buwemeister alze her mit dem voite keyn dem Stolpen reit zcu mynem herrn, dem bischoffe von hern Botin weyn zcu czerunge 5 gr. 6 hl. Item meister Nicclaus unde Johannes Claus Beckers eydem mit dem lantvoite keyn Camencz zcu cerunge 1 sch. 46 gr. (um Juli 27).
  366. HStA. Dresden Or. 6232, gedr. Palacky a. a. D. 304 ff. Vergl. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 347.
  367. KR. 1432 fol. 302. Ueber den Geiersberg vergl. oben S. 59.
  368. KR. 1432 fol. 307.
  369. Ebenda fol. 309b (1432 um Dez. 28) und KR. 1433 (RA. Dresden A XVb 3) fol. 319: Feria sexta post epiphanie domini 1433 (Jan. 9) eyme boten keyn Vrauwenstein zcu dem von Plawen von der buchsen und pulvers wegen, die wir em gelegen hatten, 4 gr., der lag acht tage da vor dem grosen snehe. Vergl. ebenda fol. 320, wo auch der große Schnee erwähnt wird (1433 zwischen April 17 und 24).
  370. Ebenda fol. 321: Item eyme boten keyn Grupen, alzo die keczer davor lagen, 6 gr. (1433 zwischen April 17 und 22). – Item eyme boten kein Grupen von des heringis wegen, davor wir gesprochen hatten, 5 gr. (1433 zwischen April 22 und Mai 8). Aehnlich fol. 322 (zwischen Mai 14 und 21).
  371. Ebenda fol. 321: Item fünf torhutern, die an den torn und phorte gehut haben, alze die keczer vor den Grupen waren, 4 tage 15 gr. iczlichem 3 gr. (1433 zwischen April 22 und Mai 8).
  372. Ebenda fol. 322.
  373. Vergl. Grünhagen, Die Hussitenkämpfe der Schlesier S. 246 Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 373.
  374. KR. 1433 fol. 322: Item ir zwene, die von der stad wegen 8 tage zcu Donyn gelegen hatten, 12 gr. (um Mai 20). – Item fol. 322b: Item eyme boten keyn Donyn zcum landvoyte umbe die steinbuchse 1 gr. (um Mai 29). – Fol. 323b: Item eyme boten beyu Donyn zcum houptman, den her vorbas zcu Pirne suchen [sic], 1 gr. 4 hl. (zwischen Juli 29 und August 15).
  375. Ebenda fol. 323: Distributa alze myn swer Hans Czuczk usgegeben hat, die wyle ich zcu Prage was (um Mitte Juni). Vergl. Palacky, Geschichte von Böhmen III, 3 (Prag 1854), 114 ff.
  376. KR. 1433 fol. 323b: Item den drabanten keyn Dypoldeswalde 15 gr. – Fol. 324: Item Ofenbruche 4 gr., das her in der herfart was vor Dypoldiswalde (um Sept. 3).
  377. Ebenda fol. 324.
  378. Ebenda fol. 324b: Item eyme boten keyn Miesen zcu myn herren mit der warnunge, die von Pirne qwam umbe den von Teczen 2 gr. (um Sept. 22). – Auch eine 1435 August 29 abgelegte Rechnung des Geleitsmanns in Dresden über die Zeit von 1433 Juni 15 bis 1434 Oktober 9 erwähnt Ausgaben ad castrum Donyn, ad expedicionem in Lauwenstehn, Friderico de Olsenicz, in Bernstein, in Dippoldiswalde. HStA. Dr. Loc. 4333 Rechnung der Amt 1418–1436 fol. 133.
  379. HStA. Dr. Orig. 6263.
  380. KR. 1434 (RA. Dresden A XVb 3) fol. 368: Das usgeben Radeberges burgermeisters, die wyle ich zcu Salcza was, von 30 gulden. Die Reise fand wohl Ende März 1434 statt; es dürfte sich darauf die Notiz ebenda fol. 365 beziehen: Item in vigilia Pasche (März 27) … eynen boten keyn Aldenburg zcu mynen herrn von der reyse wegen keyn Salcza, ab die mochte abegehin, 8 gr., zumal eine jener Ausgaben des Bürgermeisters das Datum Freitag vor Quasimodogeniti (April 2) zeigt.
  381. KR. 1434 fol. 365b: Dis hat der burgermeister usgegeben und mir zcugerechent, die wyle ich zcu Lipczk was, von 30 gulden, die ich em lis. Vergl. ebenda fol. 364b: Feria tercia post [Judica] czoch ich mit Johann Elstirberg mit 7 pferden keyn Lipczk zcu myner alden vrauwen der herczogynen und haben vorczert 4 schock 48 gr.
  382. KR. 1434 fol. 370b: Item der Bartusch Lubeniczyme hofeman 40 gr., das her vor Lauwensteyn gefarn hat (zwischen 2. und 9. Juni). Fol. 373: Item ern Walther von Kokericz 4 schog vor 10 scheffel Korn, daz in die herfart qwam keyn Lauwensteine (zwischen 12. und 19. Juli).
  383. Ebenda fol. 375: Item dem houptman von Donyn 20 gr., die her den unsern vor dem Wildenstein gelegen hatte. Item den schuczen, die zcum Wyldenstein gelegen hatten, 8 gr., die sie zcu Pirne vorczert hatten. Fol. 375b: Item den 8 schuczen keyn Wildensteyn 36 gr. czu zcerunge. Item den Stadknechten 4 gr., die sie vor dem Wildenstein vorczert hatten (zwischen dem 29. Oktober und dem 13. November). – Fol. 376: Item dem burgermeister 23 gr., die her keyn dem Wildenstein gegeben hatte (zwischen den 26. und 29. November). – Auch gehört wohl hierher die Sendung yon Schützen nach Sebnitz ebenda fol. 376b. – Über Heinrich Birke von der Dube, vergl. Beschorner bei Meiche, Die Burgen ... der Sächs. Schweiz (Dresden 1907) S. 284, 295 f.
  384. Ebenda fol. 370b: Item eyme boten, den her Heinrich Gastmeister hergesand hat mit nuwen mehern, das die Tabern geslagen weren, 4 gr. zcu vertrincken (zwischen 2. und 9. Juni). Gedruckt Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte IIl, 359. Vergl. Palacky, Geschichte von Böhmen Iil, 3, 161 ff. Jecht, Oberlausitzer Hussitenkrieg S. 384.
  385. Ebenda fol. 375b (zwischen November 11 und 19).
  386. Or. Pap im Ratsarchiv zu Dresden.
  387. KR. 1434 fol. 376 (zwischen November 26 und 29).
  388. Ebenda fol. 378b: Dominica ad te levavi (1434 Nov. 28) dem wechter uf des heilgin cruczes torme 6 gr. Item her hat die woche am tage uf dem torme gelegen von warnunge wegen der Behemischen herren, habe ich em gegeben 5 gr. Es folgt dann noch eine Reihe von Wochenlöhnen für den Wachter bis zum 13. März 1435.
  389. KR. 1435 (A XVb 3) fol. 389: Item feria quinta post Oculi (März 24) hern Sigemund von Teczschin 3 cantaras vini 9 gr. Item 2 cant. uff dem rathhuß, als man mit em teydingte, 6 gr.
  390. HStA. Dr. Or. 6338; gedr. Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 582. Es liegt nahe, Hinzke vom Stein für identisch mit Hinke Berka von Duba auf Hohnstein zu halten, der nicht lange vorher Wildenstein besaß; W. Hieke in den Mitt. des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XXV (1885), 142 N. 1 denkt an Henik von Skal.
  391. KR. 1435 fol. 386. Item eyn boten gein Donyn mit ern Sigemundes scheldbriven 1 gr. 4 hl.
  392. Ebenda fol. 387: Feria tercia ante Mathei (Sept. 20) also man gein Teczschin solde in die herfart, dedi Nic. Clugen, der zcu eynem hewpman gesaczt ward, dovon had her 24 gr. mit Gregor vertan. Ebenda und fol. 387b, 388, 391 verschiedene Ausgaben für diese Heerfahrt. Vergl. auch ebenda fol. 393b: Item bie Radeberge (Bürgermeister 1436) als man uff ern Sigemund von Teczschin czoch, 12 malder kese unde 18 gr.
  393. Ebenda fol. 387b: Feria secunda ante Michaelis (Sept. 26) 1 schog ane 2 gr., die die drabanten zu Teczschen verczerten. Item den funfczen drabanten, die zu Teczschen gelegen hatten, und ir 10, die zcu Rathen gelegen hadten, ½ sch.
  394. Ebenda fol. 388: Item eym, der zu dem bader leyt und geschossen ist zum Hoenstein, 10 gr. zu cerunge (zwischen 24. und 28. Oktober). – Fol. 388b: Item ir 9, die zcum Hoensten gelegin hatten, 40 gr. (zwischen 7. u. 11 .Novbr.). Item eym soldener, der czum Hoenstein wund ward und in der badestobe gelegin hadte, de iussu civium 10 gr. (bald nach 15. Novbr..
  395. Ebenda fol. 393b (408): Distributa in die herfart als man den Jacubken uberczihen wolde: Feria tercia in die Crispini (25. Okt.) Nigkil Clugen 39 gr., die her verczert hatte. Es folgen mehrere Posten für Fuhrlohn, Butter, Käse.
  396. HStA. Dresden Or. 6410, auszüglich Cod. dipl. Lus. sup. II, 2, 641 f. Auf den Tagungen, die im Juni und Juli 1436 zu Dresden stattfanden (vergl. ebenda 621 Z. 10 und 34, 623 Z. 27), wurde vermutlich über diesen Frieden verhandelt.
  397. Vergl. Lehmann, Chronik von Delitsch I, 34f.
  398. KR. 1437 (A XVb 3) fol. 395: Dominica vocem jocunditatis (5. Mai) ... item in die herfart gein Stolpen ½ fuder biers 1 schock 12 gr. – Vergl. fol. 395b: Feria secunda post visitacionis Marie (Juli 8) der gleiche Posten.
  399. Schreiben Kurfürst Friedrichs II. an den Rat dat. Meißen 1437 Mai 20, Cod. dipl. Sax. II, 5, 164 Nr. 200.
  400. Über den Feldzug nach Tabor und die Schlacht bei Sellnitz vergl. u. a. Palacky, Geschichte von Böhmen IIl, 3, 316 ff. Schlesinger in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen XX (1881), 1 ff. Caro, Geschichte Polens IV (1875), 182 ff. V. Bayer in den Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte XI (1898), 1, 63 ff. A. Bachmann, Geschichte Böhmens ll (1905), 361 ff. und die in diesen Werken angeführten Quellen.
  401. Or. Pap. Ratsarchiv Dresden.
  402. HStA. Dresden Loc. 9132. Die bei Brüx gefangenen Böhmen betr. 1438, 1439, fol. 19, 98, 118. Vergl. Schlesinger a. a. O. 8 ff. In Dresden waren 90 Gefangene untergebracht, die zusammen 712 Schock Schatzung zu zahlen hatten; eine größere Anzahl war auch in Brüx, Chemnitz, Großenhain, Riesenburg, Rochlitz, Zwickau (je 100) und Freiberg (133); für Leipzig fehlt die Zahlangabe.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: es es
  2. a b teidingen: verhandeln
  3. Vorlage: Fußnote 111 angegeben, für die auf S. 79 kein Eintrag vorliegt
  4. Vorlage: Kurfüstin
  5. Vorlage: Fußnote 256b im Text, im Fußnotenverzeichnis nur 256a vorhanden
  6. Vorlage: Fußnote 258 im Text, im Fußnotenverzeichnis 257 zweimal vorhanden, zweite Nr. 257 hier eingefügt.
  7. Vorlage: Fußnoten-Nr. 313b, im Fußnotenverzeichnis 313a
  8. Vorlage: Fußnoten-Nummer und zugehöriger Text fehlen
  9. Vorlage: 954
  10. im Textteil bei Nr. 258 eingesetzt
  11. Vorlage: sol
  12. Vorlage: 326