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raffinierte Hutzucker wie der Kandiszucker 56 Taler 6 Groschen pro Zentner zu zahlen hätten. Dafür aber wurde der Kakaozoll von 125 Taler pro Zentner auf die Hälfte, nämlich 62 Taler 12 Groschen herabgesetzt. Die Rückzahlung des bereits entrichteten Zuckerzolls konnte demnach nicht erfolgen, wohl aber sollte wenigstens für die Zeit vom 30. November bis 7. Dezember kein Impost vom Zucker verlangt werden.

Damit hatte denn wohl die Kontinentalsperre einige Abschwächung erfahren. Aber das schlimmste konnte doch nicht abgewandt werden, nämlich das Verbrennen englischer Fabrikate. Ein königliches Reskript vom 12. Dezember 1810 sah sich genötigt, sie unter Bezugnahme auf die vom 24. November eingereichten Verzeichnisse englischer Waren zu verfügen.[1] Fünf Bände Akten waren in der gewissenhaftesten eingehendsten Aufzeichnung und Prüfung entstanden. Aber alle Umsicht, die seitens des Rates an den Tag gelegt war, konnte an der Strenge napoleonischer Dekrete nichts ändern. Die General-Akzise-Inspektion wurde angewiesen, auf einem Platze vor dem Liebdaer Tore unter militärischer Bedeckung, mit Aufgebot von Kavallerie und Infanterie die Verbrennung vorzunehmen.

Am folgenden Tage erschienen 18 Kaufleute, die von der bevorstehenden Vernichtung betroffen wurden, auf dem Rathause, wo man ihnen das Dekret mitteilte. Man kann sich ungefähr vorstellen, mit welchen Gefühlen die Kaufleute, die schuldlos erhebliche Vermögensverluste erleiden sollten, das ihnen sonst so vertrauenerweckende Haus verlassen haben werden.

Am 14. Dezember schon ging das nicht aufzuhaltende Verhängnis seinen Weg. Es hieße den Eindruck abschwächen, den die beklagenswerte Wendung noch heute hervorruft, indem man mit anderen Worten als denen der zeitgenössischen Aufzeichnung in den Akten die Schilderung wiedergeben wollte:

„Registratura, Dresden am 14. Dezember 1810.

Nachdem auf Einlangung des fol. 25 befindlichen allerhöchsten Befehls gestern Nachmittags, Seiten E. Hochedl. und Hochweisl. Raths allhier, denjenigen Kaufleuten, deren Waaren nach dem Urtheile der dazugezogenen Sachverständigen, für Waaren englischen Ursprungs auf unbezweifelte Weise anerkannt werden, die Bekanntmachung geschehen, daß nur gedachte Waare confiscirt sey, auch der heutige Tag zur Verbrennung dieser Waaren anberaumet und die nöthigen Veranstaltungen getroffen worden, fanden der Herr Ober-Accis-Commissar Gleisberg, der Herr Commissarius Senatus Renner und Subscriptus dato des Morgens nach 8 Uhr, sich in loco Inspectionis ein.

Man hatte drei große Kasten zum Transport herbeischaffen lassen, es wurden die englischen Waaren aus dem Depositen-Gewölbe


  1. Beilage Nr. 19.