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von ihren vorgefundenen Vorräthen in Folge der ihnen an Gerichtsstelle geschehenen Bedeutung zur gesetzten Zeit abgeführet werde. Hieran geschiehet Unser Wille und Meinung.

    Datum Dresden, am 17ten Novbr. 1810.

T. A. Freyh. v. Biedermann.

An die General-Accis-Inspection zu Dresden. Impost Angelegenheit betr.

Christian August Günther.




13. Kgl. Verordnung wegen der mit Sequester belegten
Kolonialwaren. 1810, Novbr. 22.

Akten wie oben. Vol. II, S. 56 57. Dort undatiert, augenscheinlich unter dem Datum des nachfolgenden Stücks.

Inseratum.

Auch Liebe getreue, wollen Wir geschehen lassen, daß von den Kaufleuten allhier, die, nach Vorschrift Unsers an euch unterm 29. v. M. erlassenen Rescripts, mit dem Sequester belegten Colonial-Waaren, gegen Erlegung des Imposts nunmehro ins Ausland versendet und ihnen die dabey nöthigen Certificate über die erfolgte Berichtigung des Imposts ertheilet werden mögen: jedoch haben die Versender, daß sie nöthigenfalls auch für den Werth der versendeten, noch unter dem Sequester begriffenen Waaren, mit ihrem sämtlichen Vermögen bis zu dessen Auffhebung haften wollen, sich zu erklären; ihr habt daher den Kaufleuten allhier solches bekannt zu machen und in vorkommenden Fällen, dem vorstehenden gemäs das nöthige zu besorgen. Demnächst sind unter denen, auf ergangene Anordnung an mehreren Orten arretirten Frachtgütern, auch die, von der, unter der Firma Johann George Noack von den Kaufleuten Schulze und Compg. zu Leipzig etablirten Handlung declarirten für fremde Rechnung nach Prag bestimmten 30 Ct. Caffee, welche bei dem Kaufmann Johann Michael Schmidt allhier lagern, begriffen; ihr habt daher die Quantität und Qualität dieser Waaren gehörig zu untersuchen, und den Befund unverzüglich zu berichten immaaßen wegen Sicherstellung des Werths und Erhebung des Imposts davon, in Leipzig, von der daselbst anwesenden Commission, das nöthige veranstaltet werden soll. Hieran geschiehet Unser Wille und Meinung.

    Datum ut in Reser.

T. A. Freyh. v. Biedermann.
Christian August Günther.




14. Kgl. Reskript an die General-Akzise-Inspektion in Dresden
wegen eines über die Waren englischer Herkunft aufzustellenden
Verzeichnisses. 1810, Novbr. 22.

Akten wie oben. Vol. II, S. 58.

Friedrich August, König von Sachsen etc.

Liebe getreue. Wir haben euch, in unserm unterm 17ten d. M. erlassenen Reskripte unter andern auch, wegen der allhier in