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Die Kontinentalsperre in Dresden.
Von Professor Dr. Wilhelm Stieda, Leipzig.

Am 25. November 1806 gelangte das denkwürdige Dekret Napoleons vom 16. Oktober desselben Jahres, das die Beschlagnahme englischer Waren verfügte, auf dem Rathause in Dresden zur Kenntnis des versammelten Senats. Dienstbeflissen wurde sofort beschlossen, von seinem Inhalte die Ältesten der Handelsinnung[1] sowie derjenigen Innungen, deren Mitglieder nach der Natur ihrer Hantierungen sich mit dem Verkaufe englischer Waren befaßten, insbesondere der Gold- und Silberarbeiter, der Uhrmacher und der Nadler schleunigst zu benachrichtigen. So eilig hatte man es, daß die Älterleute dieser Vereinigungen citissime auf das Rathaus befohlen wurden. Der Aufforderung leisteten pflichtschuldigst Folge und erschienen von den Kaufleuten die Herren Karl Gottlieb Ehrenreich Noeller und Johann Friedrich Francke, von den Goldarbeitern die Herren Christian Friedrich Giesel und Christian Heinrich Roßbach, von den Nadlern Herr Karl Gottlieb Unruh, von den mit Galanterie-, Stahl- und anderen Nadlerwaren handelnden Kaufleuten die Herren Johann Samuel Claus, Johann August Künzel, Friedrich Christian Greßner und Johann Michael Kreßner. Nachdem auf der Kommissionsstube den Anwesenden das kaiserliche Dekret mitgeteilt worden war[2], stellte man zunächst fest, daß englische Kaufleute, die mit englischen Waren handelten, in Dresden nicht anzutreffen waren. Das wußte der hochwohllöbliche Magistrat schon vorher. Dagegen pflegten viele Kaufleute, so die meisten Schnittwarenhändler, die Nadler, die Kunsthändler und die mit Bijouterie- und Galanteriewaren handelnden Kaufleute stets einen gewissen Vorrat englischer Waren zu führen. Diese Persönlichkeiten sollten in einem Verzeichnis namhaft gemacht werden. Von den


  1. Über die Handelsinnung in Dresden 1654–1904 vergl. die Festschrift der Dresdner Kaufmannschaft zum 250jähr. Jubiläum von Prof. Dr. P. Rachel.
  2. Beilage Nr. 1.