Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert

Textdaten
Autor: Herausgeber: Heinrich Haug
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Titel: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert
Untertitel: erschienen in der Reihe: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens
aus: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Heft16
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Erscheinungsdatum: 1902
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Erscheinungsort: Dresden
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Mitteilungen


des


Vereins für Geschichte Dresdens.




Sechzehntes Heft.




Dresden
Wilhelm Baensch’ Verlagshandlung
1902.
[Titelblatt]
Das


kurfürstliche Amt Dresden
vom 14. bis zum 19. Jahrhundert.




Von
Heinrich Haug,
Kanzleirat, Sekretär am K. Hauptstaatsarchiv.

Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, 16. Heft.


Dresden
Wilhelm Baensch’ Verlagshandlung
1902.

[III]

Inhaltsverzeichnis.

Seite
I. Das Amt Dresden im Mittelalter 1
Entstehung der Ämter 1. Landwirtschaft 1. 2. 8. Weinberge 1. 2. Heidenau 1. Wirtschaftsgebäude 2. 3. Schloß 2. 30–32. Vogtei 3. Amtspersonal 3. 6. Verwaltung des Amts 4. Vogt 4. 5. 7. Schösser 4. 5. Polizeiverwaltung 4. Rechtspflege 4. Stadtgericht 4. Landgericht, Ritterding 4. Schöffen 4. Hausschreiber 6. Untervogt 6. Amtsbezirk 8–10. Amtsortschaften 11 flg. Zinsen 15–17. 21. 22. 24. Getreidemaß 15. Fischereigerechtigkeit 17. 23. Dienste 17. Zugehörungen des Amts 23. Geistliche Lehen 23. Gesammteinnahme 21. 23. Rechnungsablegung 24. 25. Einnahmen 24. Ausgaben 25. Aufenthalt der Landesherren in Dresden 26–28. Weinrechnungen 28–30. Schloßbau 30–32. Forstamt 30. Baumeister und Bauhandwerker 31. 32. Ausgaben für Kleidung der landesherrlichen Familie 33. Lager der Jäger zu Eisenberg (Moritzburg) 33. Zahlungen für verschiedene Gegenstände 34. 35.
II. Das Amt Dresden in der neueren Zeit. 36
Amtspersonal 36. 51–60. 68. 69. 72. Ausgaben 37. Reorganisation der Finanzwirtschaft und der Ämter 37. 51–54. Anlegung der Erbbücher 37. 38. Amtsortschaften 39. Gerichtsbarkeit 40. 41. 65–67. Schriftsassen 40. 41. Amtssassen 40.41. Frohndienste 41–46. Hufenreceß 44. 45. Heerwagen 46. 67. Geleite 47. Landwirtschaft 48. Abtretung von Altdresden (Neustadt), Fischersdorf und Poppitz 48. Abtretung des Klostergutes Leubnitz 49. Weichbild 49–51. Oberhauptleute 52. Amtleute 52. 53. 56. 58–60. 68. 69. Schösser 52 55–58. 68. Amtsschreiber 53. 58. Rechnungsführung 54. 55. Justizamtmann 58. Amtsverwalter 58. 69. Amtshauptleute 58. Rentamtleute 58. 70. Kreishauptleute 58. Oberhauptleute 59. 60. Naturalbezüge des Amtspersonals 60. Erweiterung des Amtsbezirks 60. 61. Zum Amte gehörige Grundstücke 61–64.

[IV]

Seite
Schloß 64. Amtshaus, Stockhaus und Schösserei 64 bis 72. Bezeichnung des Amts und Titulatur der Amtleute 68. 69. Rentamt 70. Teilung des Amts in zwei Abteilungen 72. Justizamt 73. Patrimonialgericht 73. Stadtgericht, Landgericht, Bezirksgericht 73.
Anhang:
I. Verzeichnis der Vögte, Schösser und Amtleute zu Dresden 74
II. Anhang:Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben des Amtes Dresden an Geld. 77
[1]


I.
Das Amt Dresden im Mittelalter.




Die Ämter sind teils aus den Burgwarten hervorgegangen, teils aus Besitzungen entstanden, die durch Lehnsrückfall, Tausch, Kauf oder auf andere Weise erworben waren. „Amt“ und „Schloß“ bezeichnet im Mittelalter denselben Begriff. In den aus dem Jahre 1378 herrührenden Verzeichnissen über die Einkünfte der Ämter heißt es „das Schloß Dresden mit seiner Zugehörung“, ebenso wie bei Altenburg, Freiberg, Meißen, Rochlitz und anderen Ämtern. Wie bei diesen war auch mit dem Dresdner Schlosse ein Wirtschaftshof verbunden und dazu gehöriger Landbesitz vorhanden, es wurde Vieh gehalten und Landwirtschaft getrieben. Die Wirtschaft scheint sich beim Dresdner Schlosse mehr auf Viehzucht beschränkt zu haben, denn Felder werden nicht erwähnt, sondern nur Wiesen, Weinberge und ein Baumgarten. Etwas Feldbau scheint aber doch getrieben worden zu sein, denn es wird z. B. Rübensamen gekauft und Lohn für das Mähen des Hanfes gezahlt; nur bleibt es fraglich, ob es sich bei diesen Ausgaben nicht um ein durch das Amt bewirtschaftetes Vorwerk gehandelt hat. Eine Notiz aus den Jahren 1465/66 lautet z. B. folgendermaßen: „51. modios siliginis (Korn) zeu Heydenaw gesahet.“ In derselben Abhörungsniederschrift werden einige Zeilen weiter unten 75 Scheffel Hafer von Heidenau erwähnt, die vermutlich dort erbaut worden sind. Ganz vereinzelt ist auch von verkauften Feldfrüchten die Rede. Vielleicht war die Notwendigkeit, Feldbau zu treiben, nicht gerade dringend, weil im 14. Jahrhundert [2] ungefähr 1900, und im 15. Jahrhundert mehr als 2200 Scheffel Korn, Weizen und Hafer jährlich an Zinsen einkamen[1].

Einen hervorragenden Zweig der zum Amte gehörigen Wirtschaft bildete der Weinbau, der von besonders dazu angestellten Winzern besorgt wurde. Im Jahre 1445 waren 9 Weinberge vorhanden, die bei der Abrechnung von 1446 mit Namen aufgeführt werden: Trachenberg, Lößnitzberg, Eckelberg, Sandberg, Lindemannsberg, Brückenberg, Reckenitz, Husberg (Hausberg) und Brusberg[2]. Es heißt, daß auf diesen Bergen jährlich 30 bis 40 Fuder Wein erbaut und 90 bis 100 Schock Groschen an Arbeitslöhnen dafür aufgewendet würden. Später, im Jahre 1475, werden 12 Weinberge genannt, zum größten Teil die soeben aufgeführten. Sie werden bezeichnet als Trachenberg, Lößnitzberg, Eckenberg, Normberg, Claußberg, Ragnitz, Brusberg, Sandberg, Husberg, Liboriusberg, Brückenberg und der wüste Berg[3]. Die Lage dieser Weinberge läßt sich nur bei einigen, wie Lößnitzberg und Trachenberg, aus den Namen erklären.

Die Wirtschaftsgebäude befanden sich neben dem Schlosse, zum Teil auf der Seite nach dem Taschenberge zu, zum Teil aber auch im Zwinger zwischen Stadtmauer und Schloß, also auf dem Platze, welchen jetzt der nach der Hauptwache zu gelegene Flügel einnimmt[4]. Das Schloß selbst war nämlich anfangs von geringem Umfange und reichte nur vom Elbthor, dem jetzigen Georgenthor, bis zum großen Schloßturm, dem „Hausmannsthurm“, d. h. Wächterturm, und wurde wahrscheinlich von Markgraf Wilhelm gegen Ende des 14. oder Anfang des 15. Jahrhunderts durch den Anbau zweier Flügel erweitert, deren östlicher vom Elbthor bis zum Rücksprunge vor dem Eingang in der Schloßstraße reichte, während der andere sich vom Schloßturme in gleicher Länge nach südlicher Richtung erstreckte. Erst in den Jahren 1468/69 wurde der Schloßhof durch [3] Errichtung des sogenannten Thorhauses geschlossen, das sich an der Stelle desjenigen Flügels befand, welcher noch jetzt den Durchgang vom kleinen nach dem großen Schloßhofe enthält.

An Wirtschaftsgebäuden werden erwähnt ein Schoßhaus, auch Kornhaus genannt, in welchem das Zinsgetreide aufbewahrt wurde, ein Brauhaus, ein Malzhaus, ein Backhaus, ein Viehhaus, sowie an sonstigen Wirtschaftsräumen ein Bierkeller, ein Weinkeller, ein Krautkeller, eine Fleischkammer, eine Brotkammer und eine Lichtkammer. Auch eines Büchsenhauses (zu Unterbringung der Geschütze) wird gedacht[5].

An den im Grünen Gewölbe befindlichen Modellen des Dresdner Schlosses sind einige der Wirtschaftsgebäude noch zu sehen, namentlich an demjenigen von 1546 ein als „Preßhaus“ bezeichnetes Gebäude, also ein solches, welches eine Weinpresse enthielt.

In der Abhörungsniederschrift von 1452/54 werden 82 Schock 52 Groschen 1 Pfennig „pro edificio der Voytiie“ und 1454/56 106 Schock 21 Groschen 1 Pfennig 1 Heller an Bauausgaben für die „neue Vogtei“, das Backhaus, die Preßhäuser und „auf dem Schloß“ verrechnet, doch ist nicht ersichtlich, ob diese neue Vogtei ein besonderes Gebäude gewesen oder ob sie nur im Schlosse oder in einem der Wirtschaftsgebäude neu eingerichtet worden ist. Fast scheint es, als ob es sich um ein besonderes Gebäude gehandelt habe, denn es heißt in der Niederschrift von 1454/56: „1 thor, 1 fenster oberblieben in der voytie“. Diese beiden Gegenstände werden mit noch einer Anzahl Materialien, die von anderen Bauten übriggeblieben sind, aufgeführt. Es ist dies ein sehr oft vorkommender Fall, der seinen Grund wahrscheinlich darin hat, daß man zu jener Zeit noch nicht nach völlig ausgearbeiteten Plänen baute, sondern die Einteilung der Räume erst während des Baues entwarf[6].

Die erste ausführliche Nachricht über das auf dem Schlosse zu Dresden befindliche Personal und seine Funktionen stammt aus dem Jahre 1456, als Balthasar von Redern sein Amt als Vogt antrat und das Schloß übernahm. Eine einfache Aufzählung des Personals enthält aber auch schon die Niederschrift über die Abhörung der Rechnung auf die Jahre 1443/45[7].

[4] Die Verwaltung des Schlosses und Amtes war einem Vogt übertragen, welcher dem ihm zugeordneten Schreiber, auch Schösser genannt, helfen sollte, die Zinsen, Zölle und Geleite einzunehmen, und darauf zu achten hatte, daß dem Landesherrn nichts von seinen Gerechtigkeiten entzogen sowie die Gerichte nicht beeinträchtigt würden, denn gerade in Bezug auf die Jurisdiktionsangelegenheiten gab es in früherer Zeit sehr häufig Differenzen. Insbesondere hatte der Vogt auch dafür zu sorgen, daß die zum Amte gehörigen Weinberge ordentlich bestellt und mit den nötigen Arbeitskräften versehen wurden. Außer der Verwaltung des Amtes in ökonomischer Beziehung hatte er die Ordnung der Kriegsmannschaft zu besorgen und den Befehl über das Heeresaufgebot im Felde zu führen[8]. Ferner hatte er die Polizeiaufsicht und mußte „die Straßen bereiten“ d. h. über die Sicherheit der Straßen wachen. Endlich war ihm die Rechtspflege übertragen: als Vorsteher des markgräflichen Landgerichts führte er in der ältesten Zeit auch den Vorsitz im Stadtgericht, während später die Stadt mit ihren Wirtschaftsländereien aus dem Bezirke des Landgerichts ausgeschieden worden und die Gerichtsbarkeit an die Stadt übergegangen war. Hinsichtlich der niederen Gerichtsbarkeit, d. h. derjenigen über das Eigentum, war dies schon im 14. Jahrhundert der Fall, die förmliche Übertragung erfolgte aber erst 1412; die obere, peinliche Gerichtsbarkeit oder die Gerichte „über Hals und Hand“ wurden 1484 an die Stadt abgetreten[9].

Im Landgericht, das alle 14 Tage abgehalten wurde, scheinen nur drei Schöffen gesessen zu haben, denn es heißt in dem „Beschyd der Vögte“ von 1456, daß der Vogt den drei Erbarmannen, „die in vierczehen Tagen eyns im landgerichte sitzen“, und ihren Knechten, wenn sie diese mitbringen, eine Mahlzeit zu essen geben und für die Person einen Groschen Kostgeld haben solle[10]. Ob außer diesen drei adeligen Schöffen etwa noch bürgerliche oder bäuerliche vorhanden gewesen sind, läßt sich bei dem Mangel an Unterlagen nicht feststellen. Später, von 1445 an, werden in den Abhörungsniederschriften mehrfach Ausgaben an Korn, meist 12 Scheffel, erwähnt, mit dem Zusatze „den drien Mannen“ oder „den Schöppen vom Ritterdinge“ oder auch „den Mannen die das Ritterding sitzen“[11].

[5] Die Amtierungszeit der Vögte war gewöhnlich keine sehr lange, meist nur einige Jahre, manchmal auch nur ein Jahr und noch kürzere Zeit. Einige haben aber auch längere Zeit amtiert. Öfters kommt es vor, daß nach einigen Jahren dieselbe Person wieder als Vogt erscheint, wie z. B. Conrad von Grefendorf, der von 1396 bis 1400 und dann wieder 1404/5 als Vogt vorkommt, und ebenso Hans von Arras, der von 1446 bis 1456 und von 1462 bis 1465 Vogt war. Auch verwaltete ein Vogt manchmal mehrere Ämter gleichzeitig, wie Ludwig von Greusen das Amt Dresden und zugleich die Ämter Hain und Dippoldiswalde[12].

Mehrmals wurde das Amt Dresden lediglich vom Schösser verwaltet: in den Jahren 1456/57 wird die Rechnung vom „Schloßschreiber“ Conrad Dytmar auf die Zeit von Trinitatis 1456 bis Cantate 1457 abgelegt, ehe der Vogt Balthasar von Redern sein Amt antrat. Aber auch die nächste Rechnung legt wieder Conrad Dytmar auf die Zeit von Cantate 1457 bis Lätare 1458 ausführlich ab, während sich über Rederns Rechnungsablegung nur zwei ganz kurze Notizen finden, die nicht genau erkennen lassen, wie lange er eigentlich das Amt als Vogt innegehabt hat: anscheinend bis Lätare 1458, denn von Sonntag nach Lätare an rechnet der Vogt Bertold Grünig[13].

Der dem Vogt zugeordnete Schreiber, der Schösser, hatte die Geld- und Naturalzinsen, sowie die Zölle, Geleite, Gerichtseinkünfte etc. einzunehmen, die nötigen Register zu führen und die Ausgaben zu besorgen. Er wurde in diesen seinen Verrichtungen durch den Vogt beaufsichtigt. In späterer Zeit, etwa von 1469 bis 1479 an, scheinen sich die Ämter des Vogtes und des Schössers mehr und mehr zu verschmelzen, denn es wird z. B. in der Abhörungsniederschrift von 1469 bis 1474 nur ein Schösser Jorge Zcan und dann von 1476 bis 1479 nur ein Schösser Nicolaus Gutter erwähnt; von Vögten ist in dieser Zeit nicht die Rede[14]. Der zuletzt erwähnte Gutter wird in der Abhörungsniederschrift von 1475/76 als Vogt und auch als Schösser bezeichnet[15], 1479/80 wird Barthel Küchler als Schösser genannt, während er früher 1475/76 Vogt gewesen zu sein scheint[16]. [6] Nicht zu verwechseln mit dem Schösser ist ein mehrmals vorkommender „Hausschreiber“. Ein solcher wurde gehalten, wenn der Schösser das Amt des Vogtes verwaltete, da er doch in diesem Falle einen Gehilfen bei seinen schriftlichen Arbeiten brauchte[17]. In der Abhörungsniederschrift von 1443/45 wird auch einmal ein Untervogt erwähnt. Es rührt dies daher, daß zu dieser Zeit der Landvogt Hildebrand Trützschler zu Meißen zugleich als Vogt für das Amt Dresden bestellt war[18]. Dieser Untervogt war Friedrich von Boititz[19].

An sonstigem Personal waren vorhanden ein „Hauskellner“, d. i. ein Kellermeister und Wirtschaftsverwalter[20], ein „Vogtskellner“, der zugleich Bäcker war und der Wirtschaft des Vogtes vorstand; diese war sehr umfänglich, da die sämtlichen auf dem Schlosse bediensteten Personen die Kost durch den Vogt erhielten. Hierzu kamen ein Koch, ein Küchenjunge, ein Kaplan und zwei Landknechte, welche die Exekutivbeamten des Vogtes waren und als solche Polizeidienste zu leisten, für die Gefangenen zu sorgen, Pfändungen auszuführen, die Vorladungen der Unterthanen in gerichtlichen Angelegenheiten sowie zur Leistung von Frohndiensten zu bestellen hatten etc. Ferner waren vorhanden zwei Wächter, die auch in der Küche mit verwendet wurden, ein Pfeilschäfter oder Pfeilsticker zur Anfertigung der Bolzen, ein Thorwart, ein Schweinehirt, ein Ochsenhirt, zwei Wagenknechte, eine Viehmagd und ein Kornknecht, dem die Aufsicht über den Getreideboden übertragen war und der das Futter für die Pferde und den sonstigen Bedarf an Getreide herauszugeben hatte. Er wird auch der Kornmeister und später Kornschösser genannt. Außerdem waren drei Försterknechte und das sonst nötige Gesinde je nach Bedarf vorhanden[21]. Alle diese Personen erhielten die Kost auf dem Schlosse, mit Ausnahme der Försterknechte, die nur Montags beköstigt wurden. Zum Teil erhielten die im Schlosse Bediensteten auch die Kleidung. Für den Vogt und den Schösser kommen Ansätze für Kleidung regelmäßig vor, doch werden auch einigemal andere Personen erwähnt, z. B. „1 Schock 4 Groschen Meister Nickel dem Pfeilsticker vor sein Hofegewant“[22]. Ihre Wohnung hatten sie im Schlosse und in den dazu gehörigen Wirtschaftsgebäuden.

[7] Außerdem erhielt das genannte Personal einige Schock Groschen jährlich an Geld und zwar der Schösser 2 Schock, ebenso der Koch und der Kornknecht, der Kaplan dagegen und der Hauskellner je 4 Schock, der große Wagenknecht 3 Schock, der Vogtskellner 2 Schock 12 Groschen, der kleine Wagenknecht 2 Schock 40 Groschen, die Wächter je 1 Schock, die Viehmagd ebenfalls 1 Schock und der Schweinehirt 42 Groschen. Der Pfeilsticker erhielt seine Arbeit nach der Zahl der von ihm gefertigten Pfeilschäfte oder Bolzen bezahlt; die eisernen Pfeilspitzen lieferte der Büchsenschmied[23]. Welche Besoldung die Landknechte erhielten, ist in diesen ältesten Nachrichten nicht angegeben, später werden mehrmals 30 Groschen für einen derselben in Ansatz gebracht. Doch kann dies nicht als die vollständige Besoldung angesehen werden, sondern es ist anzunehmen, daß sie für ihre Verrichtungen als Gerichtsknechte die Vergütungen bezogen, welche bei den Gerichtskosten mit in Ansatz gebracht wurden[24]. Außerdem erhielten sie, ebenso wie der Förster und der Vogt, Hafer für ihre Pferde[25].

Für die Beköstigung jeder Person erhielt der Vogt 5 Schock Groschen jährlich, während die Löhne vom Schösser aus den Amtseinkünften bezahlt wurden. Für seine Person bekam der Vogt jährlich 8 Schock Groschen, sowie Kleidung und Unterhalt für sich und seine Familie[26], doch hatte er, wenigstens bis 1445, auch noch verschiedene Einnahmen aus Amtseinkünften, die ihm unmittelbar verblieben, denn es heißt in dem Verzeichnisse der Amtseinkünfte von 1378 beim Dorfe Reichenberg: „Jtem 1 Scheffel Korn und soviel Hafer, und dasselbige nympt der Vogt“, und weiter: „Item einer, genannt Staupitz, giebt jährlich dem Vogt 15 gr.“ Ferner werden in dem Verzeichnis von 1445 eine größere Anzahl Ortschaften aufgeführt, von denen der Vogt ansehnliche Einkünfte bezog. Die betreffende Stelle lautet folgendermaßen: „Besundern dyß hirnachgeschriebene geld gevellit ouch ierlich zcum Slosse zcu Dresden vnd das had vormals bißher eyn amptman vor sich behalden.“ Es sind im ganzen 9 Schock 13 Groschen, 8 Schultern (Fleisch) und 16 Fuder Heu. Das Geld ist meist als Lagergeld bezeichnet, aber auch als Forst- und als Holzgeld. Die Ortschaften, von denen diese Zinsen entrichtet [8] wurden, waren Klotzsche, Marsdorf, Langebrück, Ebersbach, Berbisdorf, Wilschdorf, Reichenberg, Radebeul, Serkowitz und Kaditz. Auch andere der beim Amte Bediensteten hatten dergleichen Nebeneinkünfte, denn es findet sich in demselben Verzeichnis noch an zwei Stellen die Notiz: „Tworne III modios avene dy nympt Huell der forster“[27].

Es waren vorhanden vier Wagenpferde, deren Verpflegung ebenfalls dem Vogt oblag, sowie ein Pferd für ihn selbst und eins für seinen Knecht. Dafür erhielt der Vogt jährlich 300 Scheffel Hafer Altenburger Maß, auf jedes Pferd 50 Scheffel gerechnet[28]. An anderem Vieh werden im Jahre 1446, als Hildebrand Trützschler dem neuen Vogte Hans Arras das Amt Dresden übergiebt, 26 Ochsen und 87 Schweine erwähnt; Schweine kommen in den Abhörungsniederschriften 1459 48 Stück, 1465 69 und 1479 sogar 120 Stück vor[29].




Die ältesten sicheren Nachrichten über den Umfang des Dresdner Amtsbezirks, soweit von einem solchen überhaupt die Rede sein kann, und über die an das Amt zu entrichtenden Geld- und Naturalzinsen stammen aus dem Jahre 1378. Sie sind enthalten in den zum sogenannten Wittenberger Archiv des Dresdner Hauptstaatsarchivs gehörenden Bänden unter den Titeln

1. Alt Register Zyns und gult zu Meissen und Doringen.
1378. Loc. 4333. Bl. 77b flg.;
2. Register der Zugehorunge der Ampt Doringen und Meissen.
1378. Loc. 4333. Bl. 100 b flg. und
3. Verzeichniß der Einfünfte aus den Thüringischen und Meißnischen Ämtern etc.
1378. Loc. 4333. Bl. 123b flg.

Nummer 1 und 3 dieser Register sind in lateinischer und Nummer 2 ist in deutscher Sprache abgefaßt. Nummer 3 ist als das Original, Nummer 1 als Abschrift desselben und Nummer 2 als Übersetzung zu betrachten. Die Schreibweise jeder dieser drei Zusammenstellungen weicht, namentlich auch hinsichtlich der Ortsnamen, [9] etwas voneinander ab, und ebenso haben die am Schlusse einer jeden befindlichen Nachrichten einen etwas anderen Wortlaut, im ganzen stimmen diese drei Schriftstücke aber ihrem wesentlichen Inhalte nach überein. Entstanden sind sie wahrscheinlich dadurch, daß man sie als Grundlage für den unterm 3. Juli 1379 geschlossenen „Oerterungsvertrag“ zwischen Friedrich, Balthasar und Wilhelm benutzt hat, durch welchen dieselben ihre Besitzungen in drei Teile teilten, nämlich in Thüringen, Osterland und Meißen. Dieser Vertrag bildet den Vorläufer zur Teilung vom 13. November 1382 nach Friedrichs des Strengen Tode[30].

In dem aus dem Jahre 1349 flg. herrührenden Lehnbuche Friedrichs des Strengen (Hauptstaatsarchiv Kopial 24) werden auf Blatt 10b, 11a/b und 43a/b die damals zum districtus Dresdensis gehörigen Orte erwähnt, und es findet sich darunter der größte Teil der in den Verzeichnissen von 1378 genannten Dörfer, doch läßt sich durch dieses Lehnbuch eine Grundlage für den Dresdner Amtsbezirk nicht gewinnen, denn da es sich hier nur um Belehnungen handelt, so können diejenigen Orte, mit denen niemand belehnt wurde, auch nicht mit aufgeführt sein: Ferner sind darin Nachrichten über Zinsen, Leistung von Diensten für das Amt u. dergl. ebenfalls nicht berücksichtigt, weil diese zu den Belehnungen in keinerlei Beziehung stehen, so daß sich Schlüsse über das Einkommen des Amtes nicht ziehen lassen.

Der Bezirk des Amtes Dresden erstreckte sich nördlich, allerdings nur mit vereinzelten Dörfern, bis über Radeburg hinaus (Ober-, Mittel- und Nieder-Ebersbach, Laußnitz), östlich bis Arnsdorf, sowie Rottwerndorf in der Gegend von Struppen, südlich bis Reinhardtsgrimma in der Gegend von Dippoldiswalde und westlich bis Coswig, sowie Wilsdruff und Porsdorf in der Gegend von Tharandt; doch ist dabei an einen geschlossenen Distrikt nicht zu denken, da sich zwischen die einzelnen Orte wieder viele andere nicht zum Amte gehörige Dörfer einschieben. Der dichteste Teil dieser Orte lag auf dem linken Elbufer südlich und südöstlich, etwa zwischen Dresden, Dohna und Kreischa, und auf dem rechten Elbufer in der Gegend zwischen Pratzschwitz und Schönfeld, sowie nördlich und nordwestlich zwischen Rähnitz und dem Friedewald [Anfänglich war die Beigabe [10] einer den Dresdner Amtsbezirk darstellenden Karte in Erwägung gezogen, doch wurde davon abgesehen, weil die Ämter weniger als geographische Begriffe, sondern mehr als die Vereinigung einer Anzahl einzelner Rechte zu betrachten sind. Auch andere Gründe standen der Ausführung dieses Vorhabens entgegen. Ob es z. B. richtig ist, wenn in den Registern von 1378 bemerkt wird, daß dem Amte über alle dort aufgeführten Orte die Obergerichte zuständen, muß dahingestellt bleiben. Weiter ist zu berücksichtigen, daß in dem Verzeichnisse von 1445 manche Orte gleichzeitig bei mehreren Ämtern aufgeführt werden, wie Krebs, Luga, Meusegast, Gorknitz, Heidenau, Ploschwitz, Mügeln, Sürßen und Gostritz beim Amte Dresden und dem damals bestehenden Amte Dohna, so daß es zweifelhaft bleibt, zu welchem dieser beiden Ämter sie zu rechnen sind. Der häufige Wechsel im Besitze der einzelnen Ortschaften oder der Gerichtsbarkeit über dieselben ist ebenfalls in Betracht zu ziehen, so daß die Entwerfung einer Karte nur für einen beschränkten Zeitraum Geltung haben würde. Die Bildung geographischer Amtsbezirke erfolgte erst zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Als der Pfarrer zu Skassa und spätere Land- und Grenzkommissar Zürner seine Vermessung begann, wurden in den Jahren 1713/14 die Amtsleute angewiesen, ihm über alle in ihren Distrikt gehörigen Rittergüter, Dörfer etc. Auskunft zu erteilen, worauf dieselben entsprechende Verzeichnisse einreichten. (Acta, die von dem Pfarrer zu Skassa etc. Loc. 9762/63.) Als maßgebend für die Zugehörigkeit zum Amte wurden von Zürner die Obergerichte angenommen und die ins Amt gehörigen schrift- und amtssässigen Rittergüter mit den ihnen zustehenden Dörfern in den Bezirk einbezogen. Die Schriftsassen standen zwar nicht unterm Amte, waren einem solchen aber gewissermaßen zugeteilt (Römer, Staatsrecht. 2. Teil S. 292). Ganz gleichmäßig ist Zürner bei seiner Einteilung nicht verfahren, wie im Schenkschen Atlas, der sich auf Zürners Vermessung gründet, ersichtlich ist. Coswig und Kötitz z. B., in welchen dem Amte Dresden die oberen und dem Amte Moritzburg die niederen Gerichte zustanden, finden sich im Amte Moritzburg eingezeichnet. Ferner umfaßt die den Dresdner Amtsbezirk darstellende Karte nicht nur das kurfürstliche Amt, sondern auch die zum Brückenamt, Maternihospital, Leubnitzer Amt, Religionamt und Syndikatgericht gehörigen Orte. Diese letzteren fünf Gerichte gehörten dem Rate zu Dresden. Eine Anordnung, [11] durch welche jeder Ort im Lande einem bestimmten Amte zugeteilt worden wäre, findet sich nirgends.]

Als Orte, in denen dem Amte Dresden Zinsen an Geld und Getreide zustanden, werden in den obenerwähnten drei Registern von 1378 folgende genannt, deren damalige Schreibweise in Parenthese beigefügt ist:

Arnsdorf (Arnstorf, Arnnsdorff) nordöstlich von Dresden,
Babisnau (Babissnow, Babitznaw, Babiznow) südl. v. Dr., westl. v. Lockwitz,
Bärenklause (es führt diesen Namen seit 1554[31] und kommt vorher vor als Koltschow,
     Klotzschaw, Koltzschow) südwestl. v. Lockwitz,
Bannewitz (Panewitz) südl. v. Dr.,
Berbisdorf (Berwigisdorff, Berwigistorff) südl. v. Radeburg,
Birkigt (Berkech, Birkech) südl. v. Dr.,
Birkwitz – bei Copitz – (Berkewitz, Birckewitz), nordwestl. v. Pirna,
     rechts der Elbe,
Blasewitz (Blasenewitz, Blasenwitz) östl. v. Dr.,
Boderitz – bei Nöthnitz – (Padebrese) südl. v. Dr.,
Bonnewitz (Ponewitz) südöstl. v. Dr. rechts der Elbe,
Borthen s. Großborthen,
Boxdorf (Pockensdorff, Pogkansdorff, Pogkanstorf) nördl. v. Dr.,
     südl. v. Moritzburg,
Brabschütz s. Prabschütz,
Bühlau (Bele) östl. v. Dr. beim Weißen Hirsch,
Burgk (Borg, Borck, Bork) südwestl. v. Dr. bei Döhlen,
Burgstädtel – bei Lockwitz – (Borgstadil, Borgstadel) südöstl. v. Dr.,
Constappel (Konstapel, Constapil) nordwestl. v. Dr. links der Elbe,
Coschütz (Koschwitz, Koswitz) südwestl. v. Dr. bei Plauen,
Deuben (Duben) südwestl. v. Dr. bei Döhlen,
Dobritz (Dobirwitz, Doberwitz), Groß- und Kleindobritz südöstl.v. Dr.,
Döhlen (Dolen, Dalen) südwestl. v. Dr.,
Ebersbach, Ober-, Mittel- und Nieder- (Ebirspach superior, Ebirspach
      in media, Ebirspach inferior; Obern-Ebersbach, Mitteln-
      Ebersbach, Undern-Ebersbach; Ebirsbach superior, Ebirsbach
      media, Ebirsbach inferior) nordwestl. v. Radeburg,
Erkmannsdorf – wahrscheinlich Groß- und Klein- – (Ercmarsdorff, Ercmarstorf) südl. v. Radeberg,

[12]

Eschdorf (Eschwinsdorff, Eschwinstorf) östl. v. Dr. bei Schönfeld,
Eutschütz (Eutschitz) südl. v. Dr.,
Gaustritz (Gustertitz) südöstl. v. Dr. bei Lockwitz,
Gittersee (Jetirsym, Jhetirsym) südöstl. v. Dr. bei Potschappel,
Gleina (Glyne, Gleyne) wüste Mark am Trachauer Kirchwege
     zwischen Kaditz und Trachau, unweit Radebeul[32],
Gohlis (Goluz, Golus) nordwestl. v. Dr. links der Elbe,
Golberode (Hollebrode, Holbrode) südl. v. Dr.,
Gommlitz (Komnitz, Komenitz) nordöstl. v. Dr. bei Lausa,
Gompitz (Gunpitz – diese Schreibweise ist wohl nur als Schreibfehler
     aufzufassen –, Gumpitz) nordöstl. v. Dr.,
Goppeln (Guppil, Guppel, Guppyl) südl. v. Dr.,
Gorbitz (Gorwitz, Gorewitz) westl. v. Dr.,
Gorknitz (Korkanus, Korgkanus) südöstl. v. Dr. bei Dohna,
Gostritz (Gostirtitz, Gostertitz) südl. v. Dr.,
Großborthen (Baratyn maior, Gros Baratin) südl.v. Dr. bei Lockwitz,
Großerkmannsdorf s. Erkmannsdorf,
Großgraupe (Krup maior, Groskrub, Krub major) nördl. v. Pirna
     rechts der Elbe,
Großluga s. Luga,
Grünberg (Grunenberg) nördl. v. Dr. an der Röder,
Grumbach (Grunenbach) westl. v. Dr. bei Wilsdruff,
Gruna (Grunow, Grwnaw) östl v. Dr.,
Grymme (wahrscheinlich Reinhardsgrimma östlich von Dippoldiswalde,
     da ein anderer Ort von nur annähernder Ähnlichkeit des Namens nicht zu ermitteln war.
     Reinhardsgrimma war zu dieser Zeit allerdings noch Dohnaisch und ist nur wegen
     eines ins Amt Dresden zu entrichtenden Zinses aufgeführt),
Hainsberg (Hailsberg, Haylsberg) südl. v. Dr. an der Weißeritz,
Hermsdorf (Hermansdorff trans mericam, Hermansdorff ober der
     Heyde, Hermanstorf trans mericam) nördl. v. Dr. an der Röder,
Hermsdorf (Hermansdorff, Hermanstorf) entweder das südl. v. Dr.
     bei Kreischa gelegene, oder Oberhermsdorf nördl. v. Tharandt,
Kaitz (Kytz, Kitz) südl. v. Dr.,
Kauscha (Kudischow, Kudischaw) südl. v. Dr.,
Kemnitz (Kempnitz) westl. v. Dr. links der Elbe,

[13]

Kesselsdorf (Kessilsdorff, Kezzilstorf) westl. v. Dr.,
Klein-Erkmannsdorf s. Erkmannsdorf,
Kleinluga s. Luga,
Kleinwolmsdorf s. Wolmsdorf,
Kötzschenbroda (Kotschebrude, Kotzschenbrode) nordwestl. v. Dr.,
Kreischa (Kryschow, Kischaw, Kischow – das Fehlen des r ist in
     beiden Fällen nur als Schreibfehler zu betrachten –)südl. v. Dr.,
Krieschendorf (Krywansdorff, Krywensdorff, Krywenstorf) östl. v. Dr.
      rechts der Elbe,
Lausa (Lusen, Lusyn) nördl. v. Dr.,
Leuben (Luben) südöstl. v. Dr.,
Liegau (Legow, Legaw) nördl. v. Radeberg,
Lockwitz (Luckewitz, Lugkewitz) südöstl. v. Dr.,
Lomnitz (Lomnitz) nördl. v. Radeberg,
Lotzdorf (Lutzinsdorff, Lutzensdorff, Lutzenstorf) nordwestl. v.
     Radeberg,
Lübau (Lobouwe, Labaw, Labow) südl. v. Dr. bei Rabenau,
Luga (Luc maior, Luc minor; Grosluck, Kleinluck; Luc major,
     Lug minor) südöstl. v. Dr. bei Lockwitz,
Marsdorf (Maroldisdorff, Maroldistorf) nördl. v. Dr.,
Merbitz (Merenwitz) westl. v. Dr. bei Brießnitz,
Meuscha (Myschow, Misschaw, Mischow) südöstl. v. Dr. bei Dohna,
Mickten (Mictyn, Migtin) westl. v. Dr. rechts an der Elbe,
Mockritz (Mockrez, Mogkeritz) südl. v. Dr.,
Naundorf (Nuwendorff. Nawendorff. Nuwendorf) nordwestl. v. Dr.
     bei Kötzschenbroda,
Niederpoyritz s. Poyritz,
Oberpoyritz
Ockerwitz (Ockernwitz, Ogkranwitz) westl. v. Dr.
Omsewitz (Omsewitz major, Grosomsewitz) westl. v. Dr.,
Ottendorf (Ottendorff, Ottendorf) nördl. v. Dr. an der kleinen Röder,
Pennrich (Penerig, Penerick, Penerik) westl. v. Dr.,
Pieschen (Petschen, Petzschen) westl. v. Dr.,
Plauen (Plauwen, Plawenn) südl. v. Dr.,
Podemus (Pademyz, Pademis) westl. v. Dr.,
Porsberg (Bornsperg, Bornsberg) südöstl. v. Dr. bei Pillnitz,
Potschappel (Potschopil, Patzschapel) südl. v. Dr.,
Poyritz (Padegritz) östl. v. Dr.,

[14]

Prabschütz (Bratschitz) westl. v. Dr. bei Cossebaude,
Prohlis (Proluz, Prolus) südöstl. v. Dr.,
Radebeul (Radebul) nordwestl. v. Dr.,
Rähnitz (Ronyz, Renis) nördl. v. Dr.,
Reichenberg (Richinberg, Reichenberg, Richenberg) nordöstl. v. Dr.,
Rippien (Rippian, Rippran – scheint ein Schreibfehler zu sein –) südl. v. Dr.,
Rochwitz (Rochwitz, Rochewitz) östl. v. Dr. rechts der Elbe,
Rockau (Rokow, Ragkaw, Ragkow) südöstl. v. Dr. rechts der Elbe,
Roitzsch (Rotschitz, Ratschitz) östl. v. Wilsdruff,
Rosentitz (Rosintitz, Rosyntitz) südl. v. Dr.,
Saalhausen (Solesen, Salesynn) südwestl. v. Dr. bei Döhlen,
Schönborn (Schonburn, Schonenbornn, Schonenborn) nordwestl.
     v. Radeberg bei Seifersdorf,
Schullwitz (Schalewitz, Zchalewitz) östl. v. Dr.,
Sedlitz (Czedelitz, Sedelitz, Zcedelitz), wahrscheinlich Großsedlitz[WS 1],
     südöstl. v. Dr.,
Seidnitz (Sytitz, Sidtitz, Sydtitz) südöstl. v. Dr.,
Seifersdorf (Syforsdorf, Seyfirsdorff, Syfirstorf) nordwestl. v. Radeberg,
Seyda (Seidechin, Seidichin, Seydichin) südöstl. v. Dr. bei Kreischa,
Somsdorf (Soumansdorff, Summansdorff, Summanstorf) bei Tharandt,
Striesen (Stresen, Stresenn) östl. v. Dr.,
Tolkewitz (Tolkonwitz, Tolkewitz) östl. v. Dr.,
Volkersdorf (Volkersdorff, Volkerstorf) nördl. v. Dr.,
Wachau (Wachow, Wachaw) nördl. v. Dr. bei Seifersdorf,
Wahnsdorf (Waginsdorff, Waynsdorff, Waynstorf) nordwestl. v. Dr.,
Wallrode (Waldinrode, Waldynrode) östl. v. Radeberg,
Weißig (Wizhoug, Wizzogk, Wizzog) östl. v. Dr. bei Loschwitz,
Weißig (Wizhoug prope Tarand, Wizzog bey Tarand, Wizzog prope Tarand),
Weißtropp (Wiztrob, Witztrob) westl. v. Dr.,
Weixdorff (Wygnandisdorff, Wignandisdorff, Wignandistorf) nördl. v. Dr.,
Wilschdorf (Wiltschdorff, Wiltzdorff, Wiltzstorf) nördl. v. Dr. rechts der Elbe,
Wilsdruff (Wiltschdorf, Wiltzsdorff, Wiltzstorf) westl. v. Dr.,

[15]

Wolmsdorf (Wolferamesdorff, Wolferamsdorff, Wolferamstorf),
     Kleinwolmsdorf, südöstl. v. Radeberg,
Wurgwitz (Worgenewitz, Worgenwitz) westl. v. Dr. bei Kesselsdorf,
Zaschendorf (Czaschlandorff, Zcaslawendorff, Zcazlauwendorf) östl.
     v. Dr. bei Pillnitz,
Zehista (Czest) südl. v. Pirna,
Zschieren (Czscheryn, Zcherin) südöstl. v. Dr. an der Elbe,
Zitzschewig (Czuzkewitz, Zcutzkewitz) nordwestl. v. Dr.,
Zschachwitz (Zschachewitz, Zcachewitz) südöstl. v. D.

Die Abgaben, welche die vorgenannten Orte zu entrichten hatten, bestanden, wie bereits bemerkt, lediglich aus Geld- und Getreidezinsen, wurden meist als „Geschoß“ bezeichnet und waren zu den Terminen Walpurgis und Michaelis fällig. Außer den gewöhnlichen Getreidezinsen war von manchen Orten auch noch Forsthafer, Huthafer und Forstkorn zu entrichten.

Das Maß, nach dem die Getreidezinsen gemessen wurden, scheint meist Dresdner Maß gewesen zu sein, doch ist auch bei einzelnen Posten bemerkt „Hainisch Maß“ und gleich zu Anfang findet sich beim Dorfe Arnsdorf die Bemerkung: „7 Viertel Dresdenisch moß machen 1 Schoffel Aldenburgis moß, item 13½, Schoffel Dresd. moß machen 12 mysnische moß.“ Weiter wird bei Berbisdorf Hainisches Maß angegeben und es heißt dabei „der machen 14 Schoffel 12 Dresd. moß“[33].

Von sonstigen Zinsen oder Diensten, die von diesen Dörfern zu leisten gewesen wären, ist nicht die Rede, und nur bei den Orten Ober-, Mittel- und Unterebersbach, Reichenberg, Radebeul und Wilsdruff ist bemerkt, daß dieselben verpflichtet seien, den Vogt eine Nacht zu beherbergen, wenn ihn Geschäfte in die dortige Gegend riefen. Bei einigen der oben aufgeführten Orte findet sich die Notiz, daß dieselben an Private verpfändet seien, und bei manchen geht aus den beigefügten Bemerkungen hervor, daß sie von Privaten an das Amt verpfändet waren.

Dann folgen „der Domherren Güter“:

Altfranken (Aldinfranken, Aldinfrankenn) westlich von Dresden,
Dölzschen (Teltschen, Teltzschenn, Teltzschen) südwestl. v. Dr.,

[16]

Hühndorf (Honendorff, Honendorf) westl. v. Dr. bei Wilsdruff,
Kaditz (Kaytitz) nordwestl. v. Dr.,
Kaufbach (Kauffbach, Koufbach) westl. v. Dr. bei Wilsdruff,
Löbtau (Lobetow, Lobethaw, Lobethow) westl. v. Dr.,
Loschwitz (Lutzwitz) östl. v. Dr.,
Naußlitz (Nuzsedelitz, Nussedelitz) südwestl. v. Dr. bei Roßthal,
Pesterwitz (Pestirwitz, Besterwitz) südwestl. v. Dr.,
Serkowitz (Cirkewitz, Circuwitz) nordwestl. v. Dr. an der Elbe,
Zöllmen (Solmyn, Zulme) westl. v. Dr.

Diese Dörfer gehörten zwar zum Stift Meißen, hatten aber verschiedene Geld- und Getreidezinsen in das Amt Dresden zu entrichten, und Serkowitz und Kaufbach waren verpflichtet, den Vogt eine Nacht zu beherbergen.

Weiter folgen noch einige Forsthaferzinsen. Die Abgaben an Forsthafer, Huthafer, manchmal auch Hundehafer genannt, und Forstkorn waren zum Unterhalt der Jagdhunde bestimmt und wurden teils für die Vergünstigung entrichtet, eine Quantität Holz fällen oder das dürre Holz aus den landesherrlichen Waldungen entnehmen zu dürfen, teils für die den Bewohnern der in der Nähe der Forsten gelegenen Dörfer gestattete Hutung im Walde. In den Abhörungsniederschriften wird sehr viel Hafer, zum Teil auch Korn, zum Unterhalt der Hunde aufgeführt, welches in Form von Brot zur Fütterung verwendet wurde [34].

Als Orte, von denen Forsthaferzinsen zu entrichten waren, werden genannt:

Cunnersdorf – vielleicht Cunnersdorf bei Lausa, vielleicht auch bei Schönfeld –
      (Conradisdorff, Cunsdorff, Kunstorf),
Cunnertswalde (Conradiswalde, Conradswalde) nördlich von
     Dresden, östlich von Moritzburg,
Eisenberg (Ysenberg) nördl. v. Dr. bei Moritzburg,
Gönnsdorf (Godinsdorff, Cadelsdorff, Gadelstorf) östl. v. Dr. bei Helfenberg,
Kötitz (Kotenewitz, Kathenwitz) nordwestl. v. Dr. rechts der Elbe,
Pappritz (Papirczan, Papirzcan) östl. v. Dr. bei Niederpoyritz,
Quohren – wahrscheinlich bei Loschwitz[WS 2] – (Tworne) östl. v. Dr.,
Radeberg – Stadt – nordöstl. v. Dr.,

[17]

Schönfeld (Schonfeilt, Schonenveld, Schonenuelt) östl. v. Dr. rechts der Elbe,
Trachau (Trachow, Trachaw) nordwestl. v. Dr. rechts der Elbe,
Ullersdorf (Vlrichsdorff. Vlrichstorf) östl. v. Dr. bei Rochwitz.

Weiter werden an Zinsen noch aufgeführt 12 Scheffel Korn, 12 Hühner und 1 Schock Eier von 12 Mühlen vor der Stadt, ferner einige Zinsen an Honig, an Töpfen (die Töpfer vor der Stadt Dresden gaben jede Woche einen Topf im Werthe von 10 Hellern), an Heringen (von Altendresden und Loschwitz [Lozkewitz, Loßkewitz, Lozskewitz]), sowie 61 Schock 11 Gr. von der Haide und vom Friedewald und 28 Gr. Forstzins.

In einem Teile der Weißeritz stand dem Amte Dresden die Fischereigerechtigkeit zu, doch war diese den Einwohnern zu Fischersdorf (wahrscheinlich ursprünglich nur Fischern) überlassen worden, wofür dieselben jede Woche von Ostern bis Michaelis sechs „Dienstfische“, jeder 1 Groschen an Wert, zu entrichten hatten.

Hinsichtlich der Dienste heißt es nur „Lubanitz, der mönchen Hof von der Celle, und das Hospital vor der Stadt Dresden und die Brücke daselbst dienen zu dem Slos“.

In den vorgenannten Orten standen dem Amte Dresden, wie es in dem Verzeichnis heißt, die obersten Gerichte zu, doch erscheint dies in Bezug auf manche der aufgeführten Dörfer zweifelhaft. Außerdem hatte das Amt die obersten Gerichte über die Dörfer

Coswig (Kossewig, Kozwig) nordöstlich von Dresden,
Cunnersdorf – bei Nöthnitz – (Conradisdorff circa siluam Bodissen [Poisenwald],
     Conratsdorff vor dem Bobizsin, Conratstorf vor dem Bobizsin) südl. v. Dr.,
Cunnersdorf – bei Lausa – (Conradisdorff ante mericam, Conratsdorff
     vor der Heide, Conratstorf ante mericam) nördl. v. Dr.,
Dippelsdorf (Dyppoldisdorff, Dypoldisdorff, Dypoldistorf) nordöstl. v. Dr. bei Moritzburg,
Elbersdorf (Alberndorf) wahrscheinlich Elbersdorf nördl. v. Pirna rechts der Elbe,
Friedersdorf (Fryderichsdorff, Friderichsdorff bei Lusenn, Friderichstorf
     penes Lusen) nördl. v. Dr. bei Lausa,
Gommern (Komerel, Gromerel, Gomerel) südl. v. Dr.,
Hermsdorf (Hermansdorff civium, prope Tarand, Hermansdorff civium,
     Hermanstorf civium) Oberhermsdorf nördl. v. Tharandt,

[18]

Heselich (Heselech, Heselich) wahrscheinlich Niederheßlich nordöstl. v. Rabenau,
Kleba (Kleben, Klebenn) südöstl. v. Dr. bei Lockwitz,
Kleincarsdorf (Karlsdorff, Karlstorf) südl. v. Dr. bei Possendorf,
Krebs (Krauwas, Grawen, Grauwez) südwestl. v. Pirna,
Laußnitz (Lusitzen, Lusenitz) nördl. v. Dr.,
Leppersdorf (Luprandisdorff, Liprandisdorff, Liprandistorf) nordöstl. v. Radeberg,
Liegau[35] (Legaw, Legow) nordwestl. v. Radeberg,
Lindenau (Lindenow, Lindenaw, Lyndenow) nordwestl. v. Dr. bei Kötzschenbroda,
Medingen (Medegow, Medegaw, Meidegow) nördl. v. Dr.,
Meusegast (Musegast) südwestl. v. Pirna,
Naundorf (Nuwendorff, Nawendorff, Nuwendorf) vielleicht das südlich von Dresden
     bei Burgk gelegene Klein-Naundorf, da das bei Kötzschenbroda gelegene doch
     schon anfangs genannt ist,
Nickern (Nyckur, Nigkur) südl. v. Dr. bei Lockwitz,
Nöthnitz (Netelitz, Netenitz) südl. v. Dr.,
Oberhermsdorf s. Hermsdorf,
Opitz (Appatsch prope Tarand, Apatzs, Apatzs penes Tarand) wahrscheinlich nur
     Kleinopitz, da auch beim Amte Tharandt ein Opitz genannt wird, womit wohl
     Großopitz gemeint ist, welches näher an Tharandt liegt,
Porsdorf (Borsdorff, Borstorff, Borstorf) wahrscheinlich das nordwestlich von
     Tharandt gelegene Porsdorf,
Quohren – bei Kreischa – (Tworne prope Kryschow, Tworne, Tworne apud Krizsow)
     südl. v. Dr.,
Reitzendorf (Ritzendorff, Richzcendorff, Richczendorf) östl. v. Dr. bei Schönfeld,
Rennersdorf (Reymarsdorff, Reymartsdorff, Reymarstorf) wahrscheinlich das westlich
     von Dresden nach Wilsdruff zu gelegene Rennersdorf,
Rottwernsdorf (Rotenborndorff, Roteberndorff, Roteberndorf) südl. v. Pirna,
Sachsdorf – bei Klipphausen – (Sachsendorff, Sachsindorff, Saxindorf) westl. v. Dr.,
     nördl. v. Wilsdruff,

[19]

Schönberg – bei Constappel – (Schonberg, Schonberg bei Constapil, Schonberg penes
     Constapil) nordwestl. v. Dr.,
Söbrigen (Czebegryn, Cebegrin) südöstl. v. Dr. bei Pillnitz,
Steinbach (Steynbach, Steinbach) westl. zwischen Dr. und Wilsdruff,
Unkersdorf (Vnkersdorff, Vnkerstorff. Vnterstorf) westl. v. Dr.,
Warthe – Ober- oder Niederwarthe oder beide zusammen – (Warthe, Warte)
     westl. v. Dr.,
Wildberg (Wiltperg) nordwestl. v. Dr. links der Elbe,
Zaukerode (Czugrade, Zcugkerade) südwestl. v. Dr.[36].

[20] Zuletzt folgt noch die Bemerkung, daß die Stadt Dresden zu den Terminen Walpurgis und Michaelis zusammen 130 Schock Groschen Geschoß zahle und daß das Geleite gegen 3 Schock betrage.

Von den Gerichtsnutzungen der Stadt und Pflege Dresden stand den Grafen von Dohna der dritte Pfennig zu und es blieben für die Landesherren etwa 20 Schock Groschen.

[21] Das Gesamteinkommen des Amtes Dresden an Geld wird angegeben mit

280 Schock 59 Gr. Geschoß der Pflege Dresden,
2 Sch 3 G Zins und Holzgeld,
1 Sch 11 G Zins vom Friedwald und
130 Sch G Geschoß der Stadt Dresden
________________________________________________
414 Schock 13 Gr. im ganzen also,

ferner

730 Scheffel 1 Viertel Korn Dresdner Maß (= 417 Scheffel 1 Viertel Altenburger Maß),
730 Sch 1 Vi Hafer
61 Sch Forst- und Mühlkorn,
320 Sch Forst- und Huthafer, sowie
6 Sch Garbenkorn[37].

Hierzu kamen noch die obenerwähnten Zinsen an Hühnern etc., sowie die Gerichtsnutzungen und das Geleite.

Ein weiteres Verzeichnis der zum Amte Dresden gehörigen Ortschaften, Zinsen etc. ist vom 26. Juni 1445 und verdankt seine Entstehung wahrscheinlich der Teilung zwischen Kurfürst Friedrich dem Sanftmütigen und seinem Bruder Wilhelm. Es werden darin die meisten der 1378 genannten Orte aufgeführt, Bonnewitz, Eschdorf, Großgraupe, Grym (Reinhardsgrimma), Podemus, Schullwitz, Ullersdorf, Wilschdorf und Quohren bei Kreischa kommen aber nicht darin vor. Arnsdorf, Kleinwolmsdorf, Lotzdorf und Wallrode werden ebenfalls nicht genannt, da dieselben zu dem inzwischen gegründeten Amte Radeberg geschlagen worden waren, während Somsdorf an das Amt Tharandt gekommen zu sein scheint. Friedersdorf und Leppersdorf sind ebenfalls an das Amt Radeberg übergegangen und ebenso gehört Erkmannsdorf zu Radeberg; an das Amt Dresden entrichtet es nur einen Forsthaferzins.

[22] Krebs, Luga, Meusegast, Gorknitz, Heidenau, Mügeln, Sürßen und Gostritz werden gleichzeitig auch beim Amte Dohna aufgeführt, so daß es zweifelhaft bleibt, wohin diese Orte damals gehören. Radeberg hatte, obwohl sich dort nun selbst ein Amt befand, dennoch an das Amt Dresden einen Forsthaferzins zu entrichten[38].

Ferner werden in diesem Verzeichnis aufgeführt „Hermansdorf Recknitz“ und „Hermansdorf Hospital“. Mit dem letzteren ist Oberhermsdorf bei Tharandt[39] und mit dem ersteren wahrscheinlich Hermsdorf bei Kreischa gemeint; der Ausdruck „Recknitz“ deutet vielleicht auf den Namen des Besitzers hin, denn ein Recknitz wird 1380 in der Dresdner Ratslinie genannt. Weiter wird das eine Naundorf genannt, welches nach dem Verzeichnis von 1378 wahrscheinlich Naundorf bei Kötzschenbroda ist.

Hinzugekommen sind dagegen einige Zinsen von den Vorwerken Räcknitz und Auswik (dieses letztere lag vermutlich in der Gegend des von Räcknitz nach Plauen führenden Fahrweges oberhalb des jetzigen Bergkellers[40], sowie von einigen vor dem Seethore gelegenen Grundstücken und von Altendresden, ferner von den Dörfern Langebrück, Klotzsche, Sürßen (Sorßen), Meuslitz (Mißelitz) bei Pirna, Sporbitz (Sparewitz) und Roßthal (Rustel).

Als neu erscheint ein als „Wachgetreide“ bezeichneter Zins, welchen 38 Ortschaften zu entrichten hatten. Unter anderen bereits vorkommenden Orten werden dabei folgende im Verzeichnis von 1378 noch nicht genannte aufgeführt: Sobrigau (Zcobligar) bei Lockwitz, Pillnitz (Bilnitz), Hosterwitz (Hostenbritz). Theißewitz (Tischewitz, auch Detzschwitz) bei Kreischa[41], Mügeln (Mogelin), Heidenau, Ploschwitz (Pluschkowitz) südlich von Pirna, welches auch beim Amte Dohna vorkommt, Primßewitz[42], Strehlen (Strewlin) und Cripp, welches letztere wohl kaum etwas anderes sein kann, als das im Verzeichnis von 1378 unter den übrigen zinszahlenden Orten aufgeführte Großgraupe (Krup). Ferner werden unter den 28 Orten, welche Forsthafer zu entrichten haben, außer schon genannten Dörfern nur [23] Übigau (Obigau) und Boxdorf (Pockelsdorf) angegeben. Auch von den 1378 schon genannten Ortschaften sind noch einige Zinsen hinzugekommen [43].

An sonstigen Zugehörungen werden die oben schon erwähnten 9 Weinberge, 4 Wiesen und 3 Teiche, darunter der Jüdenteich, genannt, die alle zur Fischzucht benutzt wurden. Über die dem Amte zustehende Gerichtsbarkeit ist in diesem Verzeichnis nichts gesagt, und dies dürfte wahrscheinlich der Grund sein, weshalb manche Orte, die 1378 mit dem Bemerken aufgeführt werden, daß dem Amte die Obergerichte darüber zuständen, in dieser Zusammenstellung nicht erwähnt sind.

Zum Schluß folgen noch die dem Landesherrn im Amte Dresden zustehenden geistlichen Lehen als: die Pfarrkirche in der Stadt (die Frauenkirche), 4 Altäre in des heiligen Kreuzes Kapelle, nämlich unserer lieben Frauen Altar mit 2 Altaristen, des heiligen Leichnams Altar, der Allerheiligen-Altar und der St. Stephansaltar mit je 1 Altaristen, der Altar auf dem Schlosse, ebenfalls mit 1 Altaristen, und die Pfarrkirchen zu Altendresden, Langebrück und Klotzsche.

Die Gesamteinnahme an Geld wird zu dieser Zeit mit 585 Schock 4 Groschen 5 Pfennig angegeben und setzt sich zusammen aus 341 Schock 4 Groschen 5 Pfennig Zinsen und Geschoß, ungefähr 40 Schock Groschen Geleite, 30 Schock Stadtzoll, 20 Schock Elbzoll, 120 Schock vom Forstamt, 24 Schock Gerichtsnutzungen, 2 Schock Lehngeld und 8 Schock Stättegeld von den Dresdner Jahrmärkten.

Die Einnahmen an Getreide betrugen

960 Scheffel Viertel Korn
118 Sch Vi Weizen und
1167 Sch 3 Vi Hafer

[24] An sonstigen Zinsen werden nur noch erwähnt 1 Schock 49 Stück Kapaunen, 3 Schock 10 Stück Zinshühner und ca. 3 Schock dergleichen, welche als Zinsen für das Hüten in der Heide entrichtet wurden, und zwar je nachdem diese Hutung mehr oder weniger benutzt wurde; 18 Schock 48 Stück Eier und die schon obenerwähnten 8 Schultern. Vom Dorfe Langebrück wurde ein Zins von 20 Eichhörnchen jährlich entrichtet, welche zu damaliger Zeit als Festspeise gegessen wurden. An Weinzinsen werden nur die vom Spitalmeister zu Dresden zu entrichtenden erwähnt, die bei guten Ernten 4 Fuder, bei geringeren aber nur 2 Fuder und noch weniger betrugen, teilweise auch gänzlich wegfielen, wenn der Wein mißraten war. Außer dem Spitalmeister entrichtet nur noch ein gewisser Nickel Wetzelburger ein Viertel Wein jährlich als Zins.

An Einnahmen sind noch diejenigen zu nennen, die in den Niederschriften über die Abhörung der Rechnungen vorkommen als: Helfgeld, Bußgeld, vom Forste, andere aus der Forstwirtschaft herrührende Einnahmen, die einfach unter der Notiz „vom Forste“ vermerkt sind, Wagenzoll, Markt-, Vieh- und Wasserzoll, Jahrrenten von den Städten und teilweise auch die vom Vogt eingenommenen Steuern, obwohl diese letzteren nicht zu den eigentlichen Amtseinkünften gehörten.

Die Rechnungsablegung fand mündlich statt, und zwar wurden der Vogt oder der Schösser an denjenigen Ort des Landes geladen, wo sich die zur Rechnungsabnahme bestimmten Beamten gerade aufhielten und wo sich meist wohl das Hoflager befand. Der Vogt oder der Schösser brachten die über Einnahmen und Ausgaben gehaltenen Register mit und erstatteten mündlichen Bericht darüber, weshalb man diese Art der Rechnungsablegung mit dem Ausdrucke „die Rechnung hören“ bezeichnete. Das Resultat der Abhörung wurde in ein Buch eingetragen, in Bezug auf die Einnahmen gewöhnlich sehr summarisch, so daß Einzelheiten aus diesen Niederschriften meist nicht zu ersehen sind. Die Ausgaben werden zwar spezieller verzeichnet, immer aber in so kurzen Notizen, daß sich nur weniges mit Sicherheit daraus feststellen läßt. Die beim Hauptstaatsarchiv vorhandenen derartigen Niederschriften über die das Amt Dresden betreffenden Rechnungsabhörungen umfassen die Jahre 1389 bis 1408, 1433 bis 1438 und 1441 bis 1480[44]. Die älteren derselben [25] sind in lateinischer Sprache abgefaßt, die Rechnungsablegung wird darin mit „computationem facere“ oder „rationem facere“ bezeichnet. Erst gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts erfolgen die Niederschriften nach und nach in deutscher Sprache, doch vollzieht sich diese Änderung in der Weise, daß die betreffenden Aufzeichnungen zunächst deutsche und lateinische Worte und Sätze nebeneinander enthalten und erst in den vierziger Jahren des 15. Jahrhunderts werden sie vollständig deutsch[45].

Die Abhörungen fanden auf ganz verschiedene Zeiträume statt, manchmal nur auf wenige Wochen, manchmal auf mehr als 2 Jahre, so daß Schlüsse auf eine Jahres-Einnahme oder -Ausgabe daraus nicht zu ziehen sind. Aber auch in den wenigen Fällen, in denen die Abrechnungen auf ein volles Jahr abgelegt werden, ist es schwer, ein richtiges Bild von der ganzen Einnahme und Ausgabe zu gewinnen, da die vielen Summirungen die Übersicht erschweren, Reste bleiben etc.

Als Orte, an denen die Rechnungen vom Amte Dresden abgehört wurden, kommen vor: Grimma, Rochlitz, Altenburg, zumeist aber Meißen und von 1469 an Dresden. Die mit der Abhörung beauftragten Beamten waren meist der Kanzler, manchmal allein, oft auch in Gemeinschaft mit dem Marschall oder dem Hofmeister, doch kommen auch mehrere Fälle vor, in denen nur der Marschall oder der Hofmeister die Rechnung abhören. Auch der Küchenmeister kommt in einem vereinzelten Falle als rechnungsabhörender Beamter vor. Seitdem die Rechnungen in Dresden abgehört wurden, geschah dies vielfach durch den Landrentmeister Mergenthal.

Die Ausgaben bestehen zunächst aus solchen für Küche, Keller, Wirtschaftsgegenstände, Besoldungen, Gesindelöhne, Kleidung für den Vogt und den Schösser, sowie sonst nötigen Aufwand. Besonders groß sind die Ausgaben für Küche und Keller, da für den Ankauf von Vieh, namentlich Ochsen, welche beim Amte weniger gehalten wurden, sowie für Butter und andere Bedürfnisse viel Geld ausgegeben wurde, ebenso sind die Ausgaben für den Keller ziemlich hoch, da unter denselben auch die für die Brauerei erforderlichen Kosten mitverrechnet und namentlich für den Ankauf von Gerste große Summen verausgabt wurden.

[26] Ganz besonders erhöhte sich der Aufwand, wenn der Landesherr sich mit dem Hoflager in Dresden befand. Die Landesherren hielten sich während des Mittelalters bekanntlich nicht wie in späterer Zeit ständig an einem Orte auf, sondern wechselten häufig ihre Residenz, und so hat ihnen auch das Dresdner Schloß nur zeitweilig zum ständigen Aufenthalt gedient. Der erste Fürst, von dem sich ein längerer Aufenthalt in Dresden urkundlich nachweisen läßt, ist Heinrich der Erlauchte, welcher von 1272 bis zu seinem im Jahre 1288 erfolgten Tode fast ausschließlich das Dresdner Schloß bewohnt hat. Nach seinem Tode erhielt sein jüngerer Sohn Friedrich, Clemme genannt, die Stadt Dresden mit der Heide, dem Friedewalde und der Feste Radeberg. Er nannte sich seit 1295 Herr von Dresden (dominus in oder de Dresden), seit 1302 aber Markgraf von Dresden (marchio de Dresden) und es findet sich eine Anzahl von ihm ausgestellter Urkunden, die aus Dresden datiert sind, von den Jahren 1292, 1294 bis 1297, 1299, 1302 bis 1304 und 1308[46]. In der folgenden Zeit haben die Landesherren wieder, wie früher, sich nur vorübergehend in Dresden aufgehalten. Nach dem Tode Friedrichs des Strengen (21. April 1381) errichteten dessen Brüder und Söhne unterm 13. November 1382 einen Teilungsvertrag, laut dessen dem Markgrafen Wilhelm I. die Markgrafschaft Meißen zufiel, worauf er die Stadt Dresden zu seiner ständigen Residenz erwählte[47]. Er starb 1407 und sein Nachfolger im Besitze Dresdens wurde Friedrich der Friedfertige. Sowohl dieser als sein Nachfolger Friedrich der Sanftmütige hielten sich nur zeitweilig und meist für kurze Zeit in Dresden auf.

Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts diente unsere Stadt zum ständigen Aufenthalte des Kurfürsten Ernst und Herzog Albrechts, welche etwa von 1471 ab meist in Dresden residierten, wenn sie auch seit Vollendung der Albrechtsburg (1480) sich dann und wann in Meißen aufgehalten haben. Nach der Teilung im Jahre 1485 kehrte Herzog Albrecht nach Dresden zurück und seit dieser Zeit hat es ihm und seinen Nachfolgern zum ständigen Wohnsitz gedient [48].

[27] Über die Ausgaben bei den im Schlosse zu Dresden gehaltenen Hoflagern finden sich in den Abhörungsniederschriften aus der ältesten Zeit keine Angaben; dieselben sind wahrscheinlich einfach mit unter den übrigen für Küche und Keller mitberechnet worden, ohne daß des Hoflagers besondere Erwähnung geschieht. Die Abhörungsniederschriften sind im 14. Jahrhundert auch meist sehr kurz gehalten, manchmal nur 10 Zeilen, manchmal ½ bis ¾ Seite; später dagegen, im 15. Jahrhundert, umfassen sie oft viele Blätter, sind aber trotzdem in ihren einzelnen Angaben sehr knapp gehalten. Erst in diesen späteren Niederschriften finden sich summarische Notizen über die Hoflager, z. B. „in dreien Lagern meines Herrn verthan“, worauf irgend eine Summe Geld oder eine Anzahl Scheffel Getreide etc. in Ansatz kommt.

In diesen Fällen erfährt man wenigstens, wie oft der Landesherr in der Zeit, welche die betreffende Abrechnung umfaßt, in Dresden sich aufgehalten hat, doch heißt es oft auch nur „..... in Lagern meines Herrn verthan“. Nur vereinzelt finden sich in den Abhörungsniederschriften Notizen, in denen das Datum des Aufenthaltes des Landesherrn angegeben ist, so z. B. in der von 1434/37, wo es heißt: „Item distributa in myns Herrn Lager inceptis vocem jocunditatis et duravit 12 ebdomades, 193 Schock 53 Groschen 6 Heller.“ Diese Notiz stammt aus dem Jahre 1435, und es hat demnach der Aufenthalt des Kurfürsten in Dresden vom 22. Mai bis 2. Juli dieses Jahres gewährt[49].

Ferner heißt es in der Abhörungsniederschrift von 1441/43: „Distributa in myner Herren Lager, primo in dem ersten Lager feria quarta post reminiscere usque in dominicam oculi 10 Schock 7 Groschen 10 Heller, cum domina feria tertia post letare usque in sextam feriam 6 Schock 39 Groschen 6 Heller.“ (24. Februar bis 4. März und 13. bis 16. März 1442)[50].

Der Aufwand, welcher durch den Aufenthalt des Hoflagers entstand, war kein geringer. Es wurden z. B. in den Jahren 1446/49, während welcher Zeit sich das Hoflager im ganzen neunmal in Dresden befand, verausgabt 267 Schock 48 Groschen 7 Pfennig an Geld und verbraucht 213 Scheffel 1 Viertel Weizen, 356 Scheffel Korn, 2305 Scheffel Hafer (diese sehr hohe Summe erklärt sich dadurch, [28] daß sehr viel Pferde mitgeführt wurden), 87¼ Faß Bier, 1 Tonne Schmalz, 8½ Tonne Butter, 6¼ Tonne und 11 Schock Käse, 27 Speckseiten, 11 Scheffel Erbsen, 46¾ Seiten gedörrtes oder geräuchertes Schweinefleisch, 4450¼ Stück Stockfische, 13 Schock Tauben („Dörre Tuben“, ein sehr oft vorkommender Ausdruck, der wahrscheinlich „getrocknet“ oder „geräuchert“ bedeutet), sowie 36 Kälber. An Inseltlichten wurden in den 9 Hoflagern 516 Schock verbraucht. Die Lichte ließ man beim Amte selbst durch einen Lichtzieher herstellen; das Inselt wurde teils gekauft, teils aus dem für den Bedarf im Schlosse geschlachteten Vieh gewonnen[51]. Es scheinen noch im 16. Jahrhundert ausschließlich Inseltlichte gebrannt worden zu sein, denn man findet nirgends eine Ausgabe für Wachslichte; 1535 wird das eingekommene Zinswachs ins Kloster gegeben und ein kleiner Teil davon dem Schmied zur Bereitung von Hufsalbe überlassen[52].

Einigen Abhörungsniederschriften sind Weinrechnungen beigefügt, in denen sich deshalb genauere Angaben finden, weil sie eben wirkliche Rechnungen sind, während man sich in den Abhörungsniederschriften meist mit allgemein gehaltenen Notizen begnügte. In diesen Weinrechnungen ist die Zeit des Aufenthaltes genau angegeben. Die betreffenden Stellen lauten:

„Darnach quam myn gnediger Herre uff den Montag nach dem Sonntag Quasimodogeniti und verthan im Lager 1 Fuder heurigen Weins“ (13. April 1450).
„Darnach quam myn gnedige frauwe uff den Sonntag Jubilate und verthan ein Viertel Fernweins“, d. h. Wein aus dem vergangenen Jahre (26. April 1450)[53].

Aus diesen Weinrechnungen geht noch hervor, daß der Kurfürst am 11. Juni, 1. Oktober und 5. November 1450, 6. Februar, 15. März, 14. und 22. Mai 1451, 29. Januar 1452, 17. und 29. April und 12. November 1453, die Kurfürstin aber am 10. April 1453, und zwar anscheinend allein, in Dresden sich aufhielt. Im Jahre 1451 feierte der Kurfürst das Weihnachtsfest in Dresden und weiter hielt er sich hier auf am 15. März, 12. und 19. Mai und 31. Dezember 1458, 3. und 7. Januar und 13. Mai (Pfingsten) 1459. In diesem zuletztgenannten [29] Jahre besuchte auch Herzog Wilhelm am 12. August unsere Stadt[54].

Die Notizen über die Verausgabung des Weines sind sehr zahlreich, und man ersieht daraus, daß der größte Teil an andere Orte versandt wurde, wahrscheinlich solche, wo sich gerade das Hoflager befand. In den Jahren 1449/50 kommen mehrfach Sendungen von Wein nach Meißen, Rochlitz, Schellenberg, Hain, Torgau, Colditz, Wittenberg etc. vor und es geschah die Versendung immer auf spezielle Anordnung des Kurfürsten oder der Kurfürstin, ebenso wenn jemand Wein als Geschenk erhielt, während wegen des Verbrauches bei anderen Gelegenheiten in der Regel kein besonderer Befehl erging, z.B.

„4 Tonnen Weins gesandt Bischof Sigmunden gain Scharfenstein uf meins gnädigen Herrn Brief“,
„Item Lorencz Kammerknecht 1 Tonne gegeben uf meins Herrn Brief“, dagegen
„1 Viertel gegeben zu der Messe in der Marterwoche in dem vergangen Jahre“,
„4 Fuder vorfollit vor die Räthe also dicke als sie zu Dresden gewest seint“,
„1 Fuder Wein verthan mit Meister Walter“ (derselbe war Büchsenmeister oder wahrscheinlicher Zeugmeister)[55],
„7 Fuder Weins geantwort dem Grafen von Schwarzburg auf meins gnädigen Herrn Brief“,
„1 Viertel gegeben dem Mönche uf meiner gnädigen Frauen Brief“,
„1½ Fuder verthan zu den gesotten Wein“. (Es war gebräuchlich, sogenannten Alantwein durch Aufguß von Wein auf Alantwurzel herzustellen.)

Über den Verbrauch von Wein beim Aufenthalte von Leuten, die im Auftrage des Kurfürsten kamen und als seine Gäste zu betrachten waren oder denen sonst Aufnahme zu gewähren war, finden sich häufige Nachrichten in diesen Weinrechnungen, z. B. 1449/50

„½ Fuder verthan vor Hillebrant Trotzscheler und vor sein Gesinde“,

[30]

„3 Viertel verthan vor Herr Reymbrecht und seinen Gesellen die do acht Tage zu Dresden gelegen seint“[56].

Aus dem Jahre 1450, etwa aus den Monaten Juni bis August, finden sich folgende Notizen:

„Darnach quam Er Nickel von Polenczk mit den Slesiern, verthan ein Viertel heurigen Weins“,
„Darnach also die Behemen gegen Dresden quamen, verthan 2 Fuder Weins von Geheiße Ern Heintzen Pflugks“,

und in der Zeit nach Michaelis heißt es:

„Darnach quam myn Herr der Dechant und Er Dietrich von Miltitz mit den Slesiern wieder us dem Felde, verthan ein Fuder Fernweins und ein halb Fuder Most von Geheiße der Räthe“.

Es handelt sich bei diesen Ausgaben um die im Bruderkriege von seiten des Kurfürsten in Schlesien und Böhmen geworbenen Truppen, welche gegen Herzog Wilhelm zu Felde gezogen waren und auf ihrem Hin- und Rückwege Dresden berührten, wobei die Führer wahrscheinlich auf dem Schlosse beherbergt wurden.

Auch Weinspenden an umliegende Orte kommen vor:

„1 Viertel Fernweins den armen Leuten auf die Dörfer in der osterlichen Zeit zu Opferwein“[57].

In der Zeit von 1456 bis 1467 finden sich die meisten der für den Schloßbau entstandenen Ausgaben in den vom Förster und Brückenmeister Hans Kartagk über das Forstamt abgelegten Rechnungen[58]. Die Abhörungsniederschriften über die Rechnungen des Forstamtes, die sich schon von 1392 an finden, sind immer sehr kurz. Mehrmals hatte der Vogt das Forstamt inne und legte demgemäß davon Rechnung ab, z. B. in den Jahren 1437/38, 1466/67 und 1467/68[59]. Die Einnahmen bestehen nur aus den Einkünften der Forsten, die Ausgaben aus einigen auf besondere Befehle geleisteten Zahlungen, Holzhauerlöhnen, der Besoldung des Försters etc., in der Zeit von 1456 bis 1467 aber, wie erwähnt, zum größten Teile aus Aufwand für Bauten.

[31] Sehr umfängliche Bauten wurden am Schlosse im Jahre 1469 vorgenommen. Die Steinmetzen erhielten z. B. „vor den neuen Bau“ 77 Schock 52 Groschen 3 Pfennig und die Maurer 156 Schock 20 Groschen. Es werden insbesondere erwähnt Bauten am alten Turm, an der Kanzlei, an den beiden Kemnaten, an der steinernen Treppe, an „meiner Frauen Erker“, an Herzog Ernsts Kammer, an der Silberkammer, an Herzog Albrechts Turm, an des Marschalls Stube und Kammer etc. Im ganzen werden für den neuen Bau 897 Schock 59 Groschen 7 Pfennig 1 Heller verausgabt[60].

Vielfach werden dabei die betreffenden Baumeister und Bauhandwerker genannt. So kommen vor:

1456/57. 30 Schock Groschen Meister Andresen uf sin Gedinge.

1457/59. 130 Schock Meister Andresen uf das Gedinge, 13 Schock 32 Gr.
     den Steinmetzen Wochenlohn sidder Meister Andres Tode[61].

1457/58. 12 modios (wahrscheinlich Korn) Heinzen Malern uff sin Arbeit.

1459/62. 38 Gr. vor Gold und Silber Hentzen Maler[62].

1464/65. Der Voit hat genommen zu dem Buwe des Meister Hirß 188 Schock von dem
     Münzmeister zu Freiberg, das hat er dem neuen Voit und Hirsen geben nach ihrem Vertrag.

1465/66. 9 Schock 2 Gr. 6 Pf. pro edificiis Meister Hirschen
     und seinen Helfersknechten.

1466/67. 7 Schock 58 Gr. Hirs, zu stählen das Geräthe zum Bau gehörend,
     33 Schock 47 Gr. 9 Hll. vor Meister Hirsch und seine Gesellen.

1467/68. 6 mod. (siliginis) Meister Hirsen.

1469. 72 Schock 4 Gr. 1 Pf. 1 Hll. dem Hirsen und seinen Zimmerleuten.

1471/72. 23 Schock 49 Gr. den Zimmerleuten vor das Zimmmern
     zum Marstalle, dem Hirsen mit seinen Gesellen, 5 Schock 35 Gr.
     anderen Zimmerleuten von demselben Holz zu beslahen vor Ankunft des Hirsen.

[32] 1476/77, 1477/78 und 1478/79. 12 Scheffel Korn Meister Hirs[63].

1466/67. 40 Schock Gr. Meister Hans dem Schieferdecker zu Lohn[64].

1468/69. 4 Schock Gr. dem jungen Kogelhain von einem alten Hause abzubrechen,
     1 Schock dem alten Kogelhain von einem Stück von dem Torme abzubrechen[65].

1468/69. 1 Schock 30 Gr. Lindener dem Hauer und alten Kogelhain geben von 1 Stücke
     der Mauer abzubrechen und Löcher in die Mauer zu hauen[66].

1468/69. Hans vom Hayne 36 Schock Gr. von der alten Voitye (ob es sich hier um
     Reparaturen an dem Gebäude der alten Vogtei oder vielleicht gar um Abbruch
     derselben gehandelt hat, ist nicht festzustellen, da in den Jahren 1454 bis 1456
     eine neue Vogtei eingerichtet oder wahrscheinlicher erbaut wurde).

1468/69. 3 Schock 3 Gr. Stösel und Hans vom Hayne vom Schloß zu bewerfen[67].

1468/69. 12 Schock Gr. Meister Hansen Schieferdeckern uf sein Gedinge[68].

1468/69. 4 Schock 40 Gr. Meister Hansen von Meißen geben von 3½ Ruthen (Mauerwerk)
     zwischen der Kapellen und Küchen[69].

1468/69. 15 Schock Gr. Jacoff Bruwer vom Thorhause geben, sunderlich Gedinge.

1469. 4 Schock Jacoff Brewer und Burgkart, die haben Fenster gebrochen und gehauen
     über und in der Canzlei, 8 Schock vom Pfeiler hinter der Küchen
     auch Jacoff Brewer, 2 Schock Jacoffen von zwen Gibeln und vom Ofen in der Badestuben.

1469. 2 Schock 10 Gr. Stösel und Hans vom Hain vom Schlosse zu bewerfen,
     30 Gr. Stösel Fenster zu brechen[70]

[33] 1469. 5 Schock Gr. Thomas Groschen von meines Herrn Herzog Ernsts Kammer und
     Silberkammer, Fenster zu brechen und die Thüren zu versetzen,
     2 Schock Thomas Groschen vom Borne zu fassen[71].

1469/70. 2 Schock 41 Gr. Meister Heinrich von Pirna[72].

1471/72. 39 Schock 29 Gr. 6 Pf. den Steinmetzen, die stehen Meister Arnolt zu[73].

1474. 8 Schock 20 Gr. Meister Merten und seinen Gesellen von dem Giebel und den
     halben Marstall zu decken[74].

1478/79. 24 Schock Hans Reinhart gegeben von dem Quinger (Zwinger) zu machen,
     18 Schock Fritzschen von dem neuen Haus zu decken[75].

Für Kleidung der landesherrlichen Familie kommen mehrfach Ausgaben vor, und zwar schon zu der Zeit, als Dresden noch nicht zur ständigen Residenz geworden war, z. B.

1449/50. 5 Schock 10 Groschen für Tuch und Pelze für die jungen Herren.

1452/54. 4 Schock 20 Gr. für einen Zobelhut domino duci[76].

1459/62. 3 Schock Gr. vor Pilmusen Korsen[77],
     25 Schock Gr. für 2 Korsen, „sind Herzog Albrecht worden“,
     2 Schock 20 Gr. „vor ein Wulfin Pelz“ für Herzog Albrecht,
     30 Gr. vor Taffent domina seniori[78].

Eine stehende Rubrik bilden die Ausgaben an Geld und Naturalien für das „Lager der Jäger zum Isenberge“. Leider hat sich über dieses Lager zur Zeit nichts Näheres ermitteln lassen, doch dürfte man wohl kaum fehlgehen, wenn man annimmt, daß es einen Vorläufer des Jagdschlosses Moritzburg gebildet und damals wahrscheinlich nur in einem größeren Forstgehöfte zu Eisenberg bestanden hat[79].

Weiter werden vielfach Zahlungen an Personen aufgeführt, ohne daß angegeben ist, wofür diese die Summen erhalten. Vermutlich [34] sind es, wenigstens teilweise, Rückzahlungen oder Zinsen von dargeliehenen Kapitalien, Geschenke, Besoldungen etc., z. B.

1446/49. 20 Schock Hansen Metzschen ex jussu domini,
     1 Schock Wigande Zigeler, super literas domini:
     56 Schock 15 Gr. 6 Pf. 1 Hll., item 3 Schock 46 Gr. 6 Pf. verschrieben Geldes jährlich
     aus dem Amte zu geben,
     13 Schock 9 Gr. 6 Pf. 1 Hll. Walter Büchsenmeister ußrichtung getan uf myns Herrn Brief,
     item 4 Schock 4 Gr. 7 Pf.
     ußrichtung dem Landvoite mit andern myns Herrn Mannen uf den Zug gein Hoyerswerde[80].

1449/54. Super literas domini:
     8 Schock 20 Gr. Hans v. Kokeritz in Sathan,
     8 Schock 20 Gr. ern Heinrich v. Bünau,
     30 Schock Cannemberg in Honstein,
     23 Schock 7 Pf. 1 Hll. Brün v. d. Pforten in Pirne,
     4 Schock 10 Gr. Enderlyn[81].

Es war Brauch, daß die Einkünfte an Geld vielfach nicht erst an die Rentkammer eingeliefert wurden, sondern daß der Amtmann kurzerhand Befehl erhielt, die oder jene Summen an bestimmte Personen unmittelbar auszuzahlen. Es kommen sonst noch viel Ausgaben hinzu, wie für Kriegsmaterial und die verschiedensten anderen Gegenstände, z. B.

1445/46. 4 Schock 48 Groschen 1 Pfennig 1 Heller eine Büchse (Kanone) zu gießen[82].

1454/56. 5 Schock 42 Gr. von dem Gelde zu den Decken und Wachpelzen gein Brüx innebehalten,
     3 Schock 34 Gr. 1 Pf. 1 Hl. zum Büchsengießen Hanses von Eger,
     28 Schock 55 Gr. 6 Pf. 1 Hl.
     Conraden Buchsensmyde fur Ysen, fur Kolen, sines Lohns von Büchsen und Pfylysen zu smyden,
     4 Schock 59 Gr. 4 Pf. 1 Hll. dem Pfilsticker. [35] 1458/59. 12 Schock Gr. Conrade Buchsensmyde vor 50 Hakenbuchsen gein Resemburg[83].

1434/37. 14 Schock 47 Gr. pro cerevisia uf den Zug fur Tetschen[84].

1441/43. 83 Schock 48 Gr. den Trabanten und Reisigen zur Gotleuben und zum Königstein[85].

1446. 11 Schock 54 Gr. 5 Pf. Ußrichtung des Lagers der
     Böhmischen Herren als sie ins Land zu Doringen zogen,
     item 17 Schock 13 Gr. 8 Pf. 1 Hll. den Böhmen zu Ußrichtung am Widerzoge[86].

1446/49. 88 modios 3 Viertel (siliginis – Korn – ) uf der Böhmen Lager,
     420 modios avenae uf der Böhmen Lager,
     266 mod. 3 Viertel uf Gastung[87].

1446/49. 38 Schock 28 Gr. 4 Pf. Losung des von Blankensteins und der Slesier[88].

1450/52. 76 Schock 27 Gr. 5 Pf. 1 Hll. in das Lager der Slesier und Böhmen etc.[89].

1441/43. 20 Schock 39 Gr. vor Ysenwerk und anderes zur Brücke gein Torgau gesandt,
     13 Schock 12 Gr. dem Landvoite zu Pirna vor vier Malz[90].

1433/34. 27 Schock 12 Gr. 6 Hll. distributa ad castrum Donyn[91].

Die obenerwähnte Art, die Zahlungen für die verschiedensten Gegenstände oder für Forderungen unmittelbar vom Amte bewirken zu lassen, Getreide an andere Orte zu versenden, die bedeutenden Ausgaben für die Hoflager, für Bauten, Kriegszwecke etc., sowie endlich die beträchtlichen Unterhaltungskosten für das Amt selbst, lassen es einigermaßen erklärlich erscheinen, daß bedeutende Überschüsse in den Abhörungsniederschriften nicht vorkommen, daß es vielmehr gewöhnlich heißt: „Es bleibt der Vogt meinem Herrn schuldig.....“ oder „Es bleibt mein Herr dem Vogt schuldig......“

[36] Zum Verkauf von Naturalien scheint es verhältnismäßig wenig gekommen zu sein; es werden nur selten Einnahmen erwähnt, welche aus dem Verkauf von Korn, Weizen und Häuten von geschlachtetem Vieh erzielt wurden [92].



II.
Das Amt Dresden in der neueren Zeit.


Die alten Verhältnisse bestanden beim Amte Dresden bis gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts in derselben Weise fort wie während des Mittelalters. Leider sind Rechnungen aus dem Ende des 15. und den drei ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts nicht mehr vorhanden, sondern nur eine Abhörungsniederschrift von 1535, so daß es an genaueren Angaben aus der dazwischenliegenden Zeit mangelt. Laut dieser Abhörungsniederschrift war Friedrich von Carlowitz Amtmann und Ambrosius Erich vielleicht schon Schösser; der letztere wird wenigstens 1537 in Richters Verfassungsgeschichte Seite 62 erwähnt. Das übrige Personal hat sich zwar vermehrt, doch finden sich vielfach noch dieselben Verrichtungen wie im 15. Jahrhundert. Es sind vorhanden 1 Landknecht und 1 Gerichtsknecht, 2 Wächter, 1 Ochsenhirt, 1 Pferdehirt, 1 Thorschließer, 2 Bierschröter, 4 Forstknechte, 2 Hausknechte, 1 Holzhauer für die Küche, 1 Röhrmeister, 1 Böttcher, 1 Weinmeister, 1 Malzmahler, 3 Teichwärter zu Bärnsdorf, Dippelsdorf und Volkersdorf, 1 Baumgärtner und 1 Fischmeister[93]. Einige Änderungen und Vermehrungen im Bestande des Personals, wie die 3 Bierschröter, der Holzhauer und die 2 Hausknechte, sind wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß sich das Hoflager ständig in Dresden befand. Infolge dieses Umstandes erscheinen auch in der Abhörungsniederschrift zahlreiche hohe Posten an Naturalien, die von anderen Ämtern nach Dresden gesandt [37] wurden, so z. B. 45 Scheffel Weizen, 2503 Scheffel Korn, 948½ Scheffel Gerste und 11071 Scheffel Hafer aus den Ämtern Mühlberg, Delitzsch, Hain, Senftenberg, Radeberg, Meißen und Oschatz.

Die Ausgaben an Geld waren naturgemäß infolgedessen gestiegen, denn es wurden 669 Schock 43 Groschen 10½, Pfennig für das Hoflager ausgegeben, und an Naturalien 652 Scheffel Weizen, 3623¾ Scheffel Korn, 1445 Scheffel Gerste und 14419 Scheffel Hafer sowie 6821 Schock Lichte verbraucht.

Erst unter Kurfürst Moritz wurde eine Reorganisation der Finanzwirtschaft angestrebt, die allerdings wegen der politischen Verhältnisse, der Kriegführung und der verhältnismäßig kurzen Zeit seiner Regierung nicht zur Vollendung kam, so daß Verschiedenes, was er begonnen hatte, erst durch Kurfürst August zu Ende geführt oder von neuem in die Hand genommen und von Grund aus reformiert worden ist.

Den Anfang der Verbesserungen bildete die Anlegung der Erbbücher. Einige Ämter besaßen zwar damals schon solche, die meisten aber nur Register und sonstige Niederschriften, aus denen das Einkommen ersichtlich war, doch sind dieselben wahrscheinlich in sehr verschiedener Weise angelegt gewesen und haben vielleicht auch der erforderlichen Übersichtlichkeit entbehrt, so daß Kurfürst Moritz sich veranlaßt fühlte, Barthel Lauterbach mit Anlegung von Erbbüchern für alle Ämter zu beauftragen. Es ist nicht mit Genauigkeit festzustellen, zu welcher Zeit Barthel Lauterbach diesen Auftrag erhielt, wahrscheinlich war es aber im Jahre 1546. Ebensowenig ist ersichtlich, welche Stellung er damals einnahm, denn als Rentmeister wird er erst 1550 erwähnt[94]. In der Urkunde, die über die Anlegung der Erbbücher vorhanden ist und in der weder Jahr noch Tag angegeben wird, heißt es, daß Barthel Lauterbach „zum Diener angenommen“ und ihm aufgetragen worden sei, für alle Ämter Amtsbücher anzufertigen, sowie „sich zu dem Schösseramte in Chemnitz und was wir ihm darneben auflegen werden, das ihm zu tragen leidlich, gebrauchen zu lassen, wie er denn bisher gethan und hinfurder thun soll“. Die Anfertigung sollte, wie bisher, auf landesherrliche Kosten erfolgen. Den Anfang der Sache kann diese Urkunde nicht enthalten; der Grund ihrer Ausfertigung ist der, daß Lauterbach [38] für Anfertigung der Erbbücher mit dem Vorwerk Gersdorf im Amte Nossen beliehen wurde[95]. Der Umstand, daß er zugleich Schösser in Chemnitz war, fällt nicht ins Gewicht, deshalb könnte er doch auch Rentmeister gewesen sein, ebenso wie z. B. Hans von Ponickau Kammerrat und zugleich Amtmann zu Grimma war (1556).

Die Anfertigung der Erbbücher erfolgte nach einem einheitlichen Plane, wie die jedem derselben von 1547 an vorausgeschickte Bemerkung erkennen läßt. Es wurde darin verzeichnet, wieviel in jedem der zum Amte gehörigen Orte angesessene Leute sich befanden, von wem die Güter zu Lehn rührten, wieviel Hufen jedes Dorf hatte, welche Frohndienste zu leisten, welche Geld- und Naturalzinsen zu entrichten waren, wem die Gerichte zustanden, was an Geleite einkommen sollte, welcherlei Besitzungen an Teichen, Gehölzen etc. zum Amte gehörten, wer die Pfarrlehen zu verleihen hatte und mit welchen Orten jedes Dorf grenzte.

Die Fertigung der Erbbücher erfolgte in den Jahren 1546 bis 1552; 10 Stück sind allein im Jahre 1548 angelegt worden. Von Seiten der Landstände wurden sie mit etwas Mißtrauen betrachtet: in den Landtagsschriften von 1555 kam zum Ausdruck, daß die Amts- und Schriftsassen bei Verfertigung der neuen Amtsbücher nicht zugezogen worden seien und daher nicht wissen könnten, was darin stehe. Kurfürst August erteilte darauf die Antwort, daß die Anfertigung neuer Amtsbücher höchst nötig gewesen sei und schon früher hätte erfolgen sollen. Es solle übrigens niemand dadurch benachteiligt werden, und jeder, der zu klagen Ursache habe, möge dies schriftlich in der Kanzlei anbringen, worauf die Angelegenheit untersucht werden solle[96].

Auch für das Amt Dresden wurde im Jahre 1547 ein solches Erbbuch angefertigt, erhalten ist davon indes nur der erste Teil, die Orte nach dem Alphabet von A bis K umfassend, und der dritte Teil, in dem verzeichnet ist, was den im Dresdner Amtsbezirke befindlichen Amts- und Schriftsassen, Geistlichen etc. an Gerichten, Zinsen, Diensten oder sonstigen Gerechtigkeiten zustand[97]. Der dritte Band ist sehr umfänglich, enthält eine große Anzahl Ortschaften und giebt ein getreues Bild, wie verwickelt die Verhältnisse [39] damals in Bezug auf die Gerichte, Dienste, Abgaben und sonstige Gerechtigkeiten waren. Das Vorhandensein dieses Bandes ist gegenüber den anderen Ämtern als Ausnahmefall zu betrachten, da ein Band gleichen Inhalts bei keinem der übrigen Ämter vorkommt.

Leider ist auch der erste Teil nicht vollständig erhalten, es fehlen darin 159 Blätter. Ein genaues Verzeichnis der zu dieser Zeit zum Amte Dresden gehörigen Ortschaften läßt sich somit nicht aufstellen, doch werden in den Registern der beiden vorhandenen Bände die meisten der in den Verzeichnissen von 1378 und 1445 aufgeführten Orte genannt, so daß der Amtsbezirk, abgesehen von einigen ab- oder hinzugekommenen Orten, wesentliche Veränderungen nicht erlitten zu haben scheint.

Die Orte, welche in den beiden Bänden genannt werden, sind folgende: Altdresden, Altfranken, Babisnau, Bärenklause (damals noch Koltzsch genannt), Bannewitz, Berbisdorf, Birkicht, Birkwitz, Boderitz, Boxdorf, Burgk, Burgstädtel bei Lockwitz, Constappel, Coschütz, Cunnersdorf bei Kaitz, Deuben, Dippelsdorf, Dobritz, Döhlen, Döltzschen, Eutschütz, Fischersdorf, Friedersdorf, Gaustritz, Gittersee, Golberode, Gommlitz, Goppeln, Gorbitz, Gorknitz, Gostritz, Großborthen, Großgraupe, Großluga, Grumbach, Gruna, Hainsberg, Heidenau, Hosterwitz, Hühndorf, Kaditz, Kaitz, Kaufbach, Kauscha, Kautzsch bei Bärenklause, Kemnitz, Kesselsdorf, Kleba, Kleinborthen, Kleingraupe, Kleinluga, Klotzsche, Kötzschenbroda, Krebs, Kreischa, Krieschendorf, Langebrück, Lausa, Leuben, Leubnitz, Leutewitz, Lindenau, Löbtau, Lockwitz, Lomnitz, Lübau, Marsdorf, Merbitz, Meuscha, Meusegast, Meuslitz, Mickten, Mockritz, Mügeln, Naundorf bei Kötzschenbroda, Naußlitz, Nickern, Niedergohlis, Obergohlis, Oberhermsdorf bei Tharandt, Ockerwitz, Omsewitz, Pappritz, Pennrich, Pesterwitz, Pieschen, Pillnitz, Plauen, Porsberg, Potschappel, Poyritz, Prabschütz, Pratzschwitz, Primßewitz, Prohlis, Radebeul, Rähnitz, Reichenberg bei Moritzburg, Rippien, Röhrsdorf westlich von Dohna, Roitzsch, Rosentitz, Roßthal, Saalhausen, Sedlitz (wahrscheinlich Großsedlitz), Seidnitz mit Grünpraschütz, Saida bei Kreischa, Serkowitz, Sobrigau, Söbrigen, Sporwitz, Strehlen, Striesen, Sürßen, Tolkewitz, Trachau, Wachau, Weißig bei Tharandt, Weixdorf, Wilsdruff, Wurgwitz, Zaukerode, Zehista, Zitzschewig, Zöllmen, Zschachwitz und Zschieren.

[40] In manchen dieser Dörfer standen dem Amte Dresden die oberen und niederen Gerichte, in manchen nur die einen oder anderen zu. Unter den oberen Gerichten oder den Gerichten „über Hals und Hand“ ist die Gerichtsbarkeit über die schwereren und unter den niederen Gerichten diejenige über die geringeren Verbrechen, sowie die Civilgerichtsbarkeit zu verstehen. Die niederen Gerichte werden häufig auch die Erbgerichte genannt. In Großborthen z. B., wo sich 15 angesessene Einwohner befanden, hatte das Amt Pirna die Obergerichte, während die Niedergerichte über 8 Einwohner dem Amte Dresden und über die übrigen 7 Hans Christoph von Bernstein zustanden. In Gorbitz hatte das Amt nur das Halsgericht, die Erbgerichte aber, sowie die Fälle wegen schwerer Körperverletzungen, die eigentlich zu den Obergerichten gehörten, standen Heinrich von Lipsdorf zu. Für Sedlitz übte die Niedergerichte Wilhelm von Carlowitz aus, nur daß über einen einzelnen Einwohner der Besitzer des Rittergutes Scharfenberg, und über einen zweiten Wenzel Alnpeck die Gerichte besaß. Diejenigen Personen, über welche dem Amte die oberen und zugleich die niederen Gerichte zustanden, wurden unmittelbare, und diejenigen, welche unter ein Patrimonialgericht gehörten, mittelbare Amtsunterthanen genannt[98]. Die Anzahl der als unmittelbare Amtsdörfer bezeichneten Orte war verhältnismäßig klein.

Weiter ist in Bezug auf die Jurisdiktion die Scheidung der in den Amtsbezirken befindlichen Rittergüter in schrift- und amtssässige von Bedeutung. Die schriftsässigen Rittergüter unterstanden in Bezug auf die Gerichtsbarkeit nur der Landesregierung und dem Oberhofgericht, während die Gerichtsbarkeit über die amtssässigen dem Amte zustand. Auch in anderen als gerichtlichen Angelegenheiten wurde an die Schriftsassen direkt aus der kurfürstlichen Kanzlei reskribiert, und die Bekanntmachung von Mandaten und Verordnungen an dieselben konnte von den Ämtern nur auftragsweise besorgt werden. Sie wurden in alt- und neuschriftsässige Güter eingeteilt; es waren unter den letzteren alle diejenigen zu verstehen, welche die Schriftsässigkeit erst nach dem Jahre 1660 erlangt hatten. Diese neuschriftsässigen Güter erhielten die landesherrlichen Befehle immer durch die Ämter, jedoch nicht von amtswegen, sondern auch [41] nur auftragsweise. Die Schriftsassen befanden sich meist im Besitze der Obergerichte über die ihnen zugehörigen Dörfer.

Wenn die amtssässigen Güter Gerichtsbarkeit besaßen, so hatten sie nur die Erb- oder Niedergerichte, die Obergerichte aber standen dem Amte zu. Es fanden aber auch Ausnahmen statt[99]. Die Steuern, Zinsen und anderen Abgaben hatten die Amtssassen an das Amt zu entrichten, während die Schriftsassen ihre Steuern direkt an die Kreissteuer-Einnahmen ablieferten. Die sonst nach sächsischem Staatsrecht über die Eigenschaft der Schriftsässigkeit geltenden Bestimmungen kommen hier nicht in Betracht[100].

Die gleiche Verschiedenheit wie in den Jurisdiktionsverhältnissen waltete auch hinsichtlich der zu entrichtenden Geld- und Naturalzinsen ob, welche zum Teil an das Amt, zum Teil an Rittergutsbesitzer, Stadträte, Geistliche, das Stift Meißen etc. abzuführen waren und ebenso verhielt es sich mit den zu leistenden Frohndiensten.

Die Frohndienste werden in „gemessene“ und „ungemessene“ geteilt, d. h. solche, die nur für eine bestimmte Anzahl von Tagen oder nur zu ganz bestimmten Verrichtungen gefordert, und solche, die zu allen und jeden Verrichtungen und beliebig oft und zu jeder Zeit verlangt werden konnten[101]. Beim Amte Dresden bestand der größte Teil der Dienste in „ungemessenen“, doch hatte auch eine große Anzahl Dörfer außer der Beihilfe zur Stellung der Heerwagen und Heeresfolge gar keine Dienste ins Amt zu leisten[102].

Vielfach und oft auf lange Zeit wurden die Frohnpflichtigen durch die sogenannten Landfuhren in Anspruch genommen, da die Geschirre häufig auf Reisen mitgeführt oder bei Jagden in entfernten Gegenden gebraucht wurden. Die Bauern hatten dabei die Verpflichtung, die ersten drei Tage für ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln zu sorgen, während ihnen für die spätere Zeit die Verpflegung gewährt wurde. Die „Baudienste“, mit Pferden und mit der Hand, wurden bei Erbauung und Unterhaltung der landesherrlichen Schloß-, Forst-, Mühlen- und anderen Gebäude, bei Ufer- und Wegebauten, sowie Schuttfuhren bei Reinigung der Straßen, [42] Gebäude und Gärten in Anspruch genommen. Ferner waren zu leisten Jagddienste mit Pferden oder Personen, sogenannte Vorwerksdienste, welche in Feldarbeit bestanden (namentlich bei den Vorwerken Ostra, Schönfeld und Pillnitz), Fischereidienste, Fischfuhren, Holzfuhren etc.

Im Jahre 1615 wurde eine „Ordnung wegen Leistung der Land-, Jagdzeug- und Baufuhren im Amte Dresden“ aufgestellt. Laut derselben wurden die Fuhren nach Anzahl der Hufen aufgelegt und in 3 Abteilungen, Anlagen genannt, eingeteilt, von welchen jede nach Ablauf der dritten Woche wieder zur Dienstleistung verlangt werden konnte. Die Dienstpflichtigen hatten sich, auf am Tage vorher durch den Landknecht erfolgte Bestellung, früh bei Thoraufschließen mit ihren Wagen und Pferden einzustellen und die ihnen auferlegten Fuhrendienste abzuleisten. Wer eine Stunde nach Aufschließen des Thores nicht eintraf, mußte 6 Groschen und wer ganz ausblieb, 12 Groschen Strafe zahlen. Sie hatten sich mit Proviant und Futter für ihre Pferde auf 2 Tage zu versehen und mußten in der Stadt über Nacht bleiben. Wer 2 Tage gewartet hatte und zu Landfuhren nicht gebraucht worden war, wurde abends vor Thorschluß entlassen und die Wartezeit ihm als geleisteter Dienst in das Einschreibebuch verzeichnet. Diese Einschreibebücher, mit welchen sie sich bei der Ankunft im Amte melden mußten, führten die Frohnpflichtigen, damit sie sauber blieben, vorschriftsmäßig in einer hölzernen oder blechernen Büchse bei sich. Zu den Jagdzeugfuhren hatten die Dienstleistenden, wie es scheint, nur die Pferde zu stellen. Die Handdienste zu den Bauten wurden in allen dazu verpflichteten Dorfschaften nach der Einwohnerzahl angeordnet und in 6 Abteilungen eingeteilt. Die Dienstpflichtigen hatten sich früh mit Sonnenaufgang auf dem Baue einzufinden und durften ihn erst mit Sonnenuntergang wieder verlassen. Die Dauer der Dienstleistung betrug jedesmal 1 Woche, so daß jede der 6 Abteilungen nach Ablauf der 6. Woche wieder zur Dienstleistung herangezogen werden konnte. Seit 1696 war bei den Handfröhnern ein neunwöchentlicher Turnus eingeführt worden. Es wird in der „Ordnung“ gesagt, daß nur starke und tüchtige Personen und nicht, wie bisher, kleine Jungen geschickt werden sollten[103].

[43] Die 1664 aufgestellte Baudienstordnung enthält im wesentlichen nicht viel anderes als die von 1615.

Um der persönlichen Dienstleistungen, welche oft recht störend in die landwirtschaftliche Beschäftigung eingriffen, überhoben zu werden, suchten die Frohnpflichtigen diese Leistungen nach und nach in Geldabgaben zu verwandeln. Schon in den achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts hatten sich die Amtsunterthanen wegen der Jagd-, Wildprets-, Hof- und Landfuhren, sowie der anderen Dienste, welche sie mit Pferden und mit der Hand zu leisten hatten, beklagt und sich erboten, im Falle der Befreiung davon eine Abgabe in Geld zu erlegen. Es erging deshalb an eine große Anzahl Ämter unterm 8. März 1587 ein Reskript des Inhalts, daß die Anspänner, Gärtner, Häusler und Hausgenossen gegen einen in ihr Amt zu entrichtenden Geldbetrag von allen Jagd- und Wildfuhren, Diensten mit Pferden und mit der Hand bei Hirsch-, Reh-, Sau-, Bären-, Wolfs-, Fuchs- und Hasenjagden, der Nachtwachen beim Zeuge und was dieser Dienste mehr seien, auch der Küchen- und Kellerfuhren in die Jagdlager etc. befreit bleiben sollten[104].

Für das Amt Dresden, an welches dieser Befehl zwar nicht gegangen, aber dieselbe Anordnung mündlich gerichtet worden war, wurde bestimmt, daß von jeder Hufe 2 Gulden, von jedem Gärtner ½ Gulden, von jedem Häusler 5 Groschen 3 Pfennig und von jedem Hausgenossen 3 Groschen Jagddienstgeld jährlich gezahlt und zu den auf die vier Quatember festgesetzten Terminen entrichtet werden solle. Die Vereinbarung war auf Widerruf getroffen, und es wurde mit Reminiscere 1588 mit der Erhebung der Abgabe begonnen. In Altendresden, der jetzigen Neustadt, dessen Einwohner von altersher die Hunde auf die Jagd zu führen verpflichtet gewesen waren, hatte jeder der 294 Hauswirte 1 Gulden und jeder der 130 Hausgenossen 7 Groschen Jagddienstgeld zu zahlen, während jeder der 38 Hauswirte in Neudorf 2 Groschen 7 Pfennig 1 Heller zu entrichten hatte[105].

Diese Einrichtung bestand jedoch nur bis zum Jahre 1590, in welchem sie durch Reskript vom 20. März wieder aufgehoben wurde. Es heißt darin, daß mit den bewilligten Geldäquivalenten nicht auszukommen gewesen sei und „ein stattliches“ aus der Kammer habe [44] zugebüßt werden müssen. Es seien an Stelle der Jagddienstpflichtigen einige hundert Jagdknechte angenommen worden, die sich zum Teil bei Hofe in Besoldung und zum Teil auf dem Lande in Wartegeld befänden, doch wären dieselben den Einwohnern sehr beschwerlich gefallen und hätten allerlei Mutwillen getrieben, weshalb sie, wenigstens teilweise, wieder abgeschafft werden sollten. Dagegen sollten die Amtsunterthanen so viel Personen, als nötig, stellen und diesen letzteren ein Tagelohn von 24 bis 30 Pfennigen gezahlt werden[106].

Die Bestrebungen der Dienstpflichtigen, die Frohndienste in Geldabgaben zu verwandeln, nahmen indes ihren Fortgang und führten im Jahre 1618 zur Errichtung des sogenannten Hufenrezesses. Durch diesen Rezeß wurden alle Pferde- und Handdienste, insbesondere die sogenannten Landfuhren nebst den sonstigen darauf bezüglichen Fuhrendiensten gegen eine jährliche Geldabgabe, Hufengeld genannt, weil die Ableistung der Dienste nach Hufen geregelt war, erlassen, dagegen aber die Leistung aller Baudienste mit Pferden und mit der Hand, die Vorwerks- und Mühlendienste, sowie die Jagddienste, bestehend in der Stellung von Lohnjägern oder sogenannten Blauhütern und Treibeleuten, ferner die Wildpretsfuhren und die Weinbergsdienste, letztere gegen den gewöhnlichen Lohn, vorbehalten. Wegen der zu den Jagden nötigen Leute mußten sich die Dorfschaften zu deren Stellung gegen Lohn noch besonders verpflichten. Das Hufengeld betrug für die Orte des ersten Frohnreviers „über der Weißeritz“ (Omsewitz, Leutewitz, Löbtau etc.), des zweiten Reviers „hinter der Stadt“ (Plauen, Coschütz etc.) und des dritten Reviers „über der Elbe“ (Pieschen, Trachau, Kötzschenbroda etc.) 10 Gulden jährlich von jeder Hufe, aber für das Revier „über der Haide“ (Lindenau, Dippelsdorf, Lausa, Loschwitz etc.), weil diese Orte keine Landfuhren zu thun hatten, nur 6 Gulden von jeder Hufe.

Mit den Bürgern und Hausgenossen zu Altdresden war das Übereinkommen getroffen worden, daß jeder Hauswirt 3 Gulden 9 Groschen (= 3 Thaler) und jeder Hausgenosse 1 Gulden 3 Groschen (= 1 Thaler) jährlich zu zahlen hatte, wogegen sie von allen Jagddiensten befreit waren. Doch wurde vorbehalten, daß 100 Mann auf Verlangen zu stellen seien, welche für den Tag 2½ Groschen [45] Lohn erhalten sollten[107]. Die Zahl der Hauswirte zu Altendresden wird im Jahre 1618 mit 385 und die der Hausgenossen mit 170 angegeben, ein erheblicher Zuwachs seit 1587. Durch Urkunde vom 27. August 1663 wurden die von den Bewohnern Altdresdens zu leistenden Jagdfrohndienste aufgehoben[108].

In der nach dem Hufenrezeß von 1618 festgesetzten Weise sind die Frohndienste beim Amte Dresden bis zum Jahre 1827 geleistet worden, und erst bei Gelegenheit der in Aussicht genommenen Ablösung zeigt sich, in wie vielseitigen Leistungen dieselben bestanden. Im königlichen Schlosse wurden die Frohndienstpflichtigen zum Reinigen der Treppen, Höfe, Gänge und Wachtstuben, zum Wassertragen, Fensterwaschen, Abfahren der Asche und ähnlichen Dienstleistungen gebraucht, ebenso im Rüstkammergebäude, im Jägerhofe, im Opernhause, in den neuen Ställen, im sogenannten Löwenhausstalle, im Klosterhofe bei der Sophienkirche und im Jakobshospitale, sowie auch zum Reinigen der Straßen vor diesen Gebäuden. Bei der Hauptkellerei hatten sie Beihilfe bei den Mostlieferungen zu leisten und mußten die Kufen auswaschen. In vielen Kanzleien, wie im Finanzhause, im Berggemach, der Münze, im Justizamte, im Oberkonsistorium, bei der Oberrechnungsdeputation, in den Kanzleihäusern zu Altstadt (im Kanzleigäßchen) und zu Neustadt (in der großen Meißner Gasse, jetzt Justizministerium) wurden sie zum Aktentragen, Scheuern, Treppenkehren, Reinigen der Kanzleistuben, Holz- und Kohlentragen, Fensterwaschen, Holzspalten und dergleichen Arbeiten benutzt. Ferner hatten sie Kies, Sand und Steine zur Unterhaltung der Straßen und Baumaterialien für die landesherrlichen Gebäude anzufahren, sowie die zur Unterhaltung der Alleen im Ostragehege nötigen Fuhren zu leisten. Auch im Großen Garten, im Palaisgarten, der Herzogin Garten und dem Garten beim Schlosse zu Übigau waren Gartenarbeiten zu leisten. Sehr bedeutend waren die Dienste für die Weinberge in der Lößnitz und in Cossebaude; für die ersteren wurden z. B. im Jahre 1825  839 zweispännige Wagen und 1451 Handfröhner gebraucht; ebenso zu Chaussee- und Straßenbauten, wozu in demselben Jahre 1058 Wagen und 2280 Handfröhner in Anspruch genommen wurden. [46] Weiter waren noch Frohndienste zu leisten für die Amtsziegelscheune, die Pulvermühle, die Stückgießerei, die Forsthäuser zu Langebrück, Bühlau, Ullersdorf, Trachau, Blasewitz, Klotzsche, Pillnitz, Plauen, Hühndorf, Dresden-Friedrichstadt, Dresden-Neustadt, zum Fischhause an der Radeberger Straße und zum Roten Hause bei Strehlen, meist bestehend im Futteranfahren für das Wild, Holzfuhren, Wegebesserung, Reinhaltung der Gebäude und Transport des erlegten Wildes[109].

Die sämtlichen Dienste, auf welche der Fiskus nach den Bestimmungen des Hufenrezesses, sowie nach sonstigen Dokumenten und dem Herkommen nach Anspruch machen konnte, betrugen im Amte Dresden ungefähr 14 568 zweispännige Fuhren und 47 860 Handtage, wovon aber jährlich nur 3729 Spanntage und 22 697 Handtage regelmäßig in Anspruch genommen wurden, so daß 10 839 Spanntage und 25 163 Handtage zur freien Disposition verblieben[110].

Um den bei Ableistung der Frohndienste vielfach vorkommenden Differenzen ein Ende zu bereiten, wurde durch Reskript vom 27. November 1827 angeordnet, die sämtlichen Dienste an Bau-, Schutt- und Haidefuhren, sowie die freien Handdienste in eine Geldabgabe zu verwandeln, worauf im Jahre 1828 deren Ablösung erfolgte; doch wurden zunächst noch die Jagddienste, die Vorwerks- und Weinbergsdienste, sowie die gegen Lohn zu leistenden sogenannten Patentfuhren, die Wildprets- und Fischfuhren, die Postspannungen, Arrestanten- und Milizfuhren vorbehalten.

Die Frohndienste stellten einen bedeutenden Geldwert dar. Bei den Vorarbeiten für die Ablösung wurde jede Spannfuhre mit 12 Groschen und jeder Handtag mit 2 Groschen berechnet, was eine Summe von rund 11500 Thalern jährlich ergab. Als Zinsen zu 5 Prozent gedacht, stellte diese Summe einen Kapitalwert von rund 230 900 Thalern dar[111]. Die Ablösung der noch vorbehaltenen Dienste erfolgte in den dreißiger und vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts.

Die Stellung der Heerwagen war in der Weise geregelt, daß gewöhnlich mehrere Dörfer gemeinschaftlich einen solchen und mehrere Fußknechte zu stellen hatten, so stellten z. B. die 18 Dörfer Altfranken, [47] Striesen, Seidnitz, Gruna, Roßthal, Leutewitz, Pennrich, Löbtau, Döltzschen,  Zöllmen, Naußlitz, Kaufbach, Rennersdorf, Hühndorf, Omsewitz, Kemnitz, Pesterwitz und Weißtropp zusammen 1 Wagen und 10 Knechte; auf die 5 Dörfer Birkwitz, Weißig, Erkmannsdorf, Pratzschwitz und Klotzsche kam dieselbe Leistung[112]. Manche Orte hatten auch nur zu einer dieser Leistungen beizutragen, denn auch in dieser Hinsicht herrschte eine sehr große Verschiedenheit.

Die Geleitssachen spielen beim Amte Dresden von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab keine große Rolle, da das Geleite seit 1564 an den Rat zu Dresden verpachtet und seit 1662 an denselben gegen eine Zahlung von 40 000 Gulden wiederkäuflich überlassen worden war. Zu diesen 40 000 Gulden kamen 1696 noch weitere 20 000 Gulden hinzu. Im Jahre 1735 wurde das Geleite zurückgekauft und ging vom 1. April 1736 ab wieder auf den Staat über[113].

Infolge dieser Verpachtung und Veräußerung auf Wiederkauf sind den Dresdner Amtsrechnungen nicht, wie bei anderen Ämtern, die Geleitsrechnungen beigefügt, und ebenso sind auch keine Geleitstafeln darin enthalten, doch finden sich die letzteren in den Akten vor.

Während die Geleitstafel bei anderen Ämtern meist sehr einfach ist – es handelt sich da gewöhnlich nur um Wagen, drei-, vier- und sechsspännige Karren, Holzwagen, ungesattelte Pferde, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Butter, Flachs und einige andere Gegenstände – ist die Dresdner Geleitstafel sehr umfänglich, da es sich hier nicht nur um Wagengeleit, sondern um Land- und Wassergeleit handelt. Es werden in der Geleitstafel alle möglichen Gegenstände, wie Kolonialwaren, Wein, Holz, Feldfrüchte, Steine, Metalle, Drogen, Vieh und so viel anderes genannt, daß es zu aufhältlich sein würde, alle diese Gegenstände aufzuführen. Die Wagenpfennige gehörten dem Rat.

Die alte Geleitsordnung stammte aus dem Jahre 1547 und erfuhr durch die Erneuerung im Jahre 1630 eine Erhöhung auf das doppelte des bisherigen Betrages der Geleitsabgaben. Seit [48] 1778 wurden die Geleitsrechnungen zur Generalhauptkasse eingereicht und das Geld an die Rentkammer abgeliefert[114].

Der Betrieb der Landwirtschaft, welcher im Mittelalter mit dem Schlosse in engster Verbindung stand, hat in dieser Weise wahrscheinlich nur bis zur Erwerbung des Ostravorwerks (im Jahre 1550) gedauert und vermutlich ist auch die Entfernung derselben aus der nächsten Umgebung des Schlosses einer der hauptsächlichsten Gründe zur Eintauschung dieses Vorwerks gewesen. Etwas Landwirtschaft konnte man unter den damaligen Verhältnissen nicht entbehren, da die Erzeugnisse derselben sowohl für die landesherrliche Tafel als auch zu Unterhaltung des zahlreichen Hofpersonals, welches zum größten Teil die Kost erhielt, zu notwendig und in zu großer Masse gebraucht wurden, als daß man sich lediglich auf die Zufuhr von auswärts hätte verlassen können.

Außer der Erwerbung des Ostravorwerkes brachte das Jahr 1550 noch einige weitere Veränderungen in Bezug auf das Amt. Laut Urkunde vom 18. August wurden nämlich Altdresden (die jetzige Neustadt), ein offener Flecken, der aber seit 1403 Stadtrecht besaß[115], mit oberen und niederen Gerichten, Zinsen, Geschoß etc. aus dem Amtsbezirke ausgehoben und an den Rat zu Dresden überlassen, ebenso Neudorf (damals als Stadtdorf bezeichnet), welches erst kurz vorher durch Ansiedelung von Altdresdner Einwohnern entstanden war, die zu der geplanten Festungsanlage ihre Grundstücke hatten abtreten müssen. Gleichzeitig wurden Fischersdorf (der jetzige Fischhofplatz) und Poppitz (Poppitzplatz nebst Umgebung), die ebenfalls ins Amt Dresden gehörten, dem Rate zu Dresden mit Lehen, oberen und niederen Gerichten zugeeignet. Die Gerichtsbarkeit über Poppitz befand sich schon seit 1539 in der Hand des Rates[116].

Eine große Einbuße erlitt das Amt durch diese Abtretungen nicht, denn Neudorf hatte nur einige wenige, Poppitz aber gar keine Zinsen zu entrichten, während die Einwohner Fischersdorfs nur den früher schon erwähnten Fischzins abzuführen hatten und verpflichtet waren, das Schloß zu kehren. Beide Verpflichtungen wurden [49] dem Amte vorbehalten und erst im Jahre 1830 in eine Geldabgabe verwandelt[117]. Außerdem hatte Fischersdorf an den Rat zu Dresden und an das Kapitel zu Meißen einige Geldzinsen von mehreren Gärten zu entrichten und an die Kirche zu Altdresden 1 Pfund Wachs[118].

Sehr bedeutend waren auch die von Altdresden zu entrichtenden Zinsen nicht. Der Rat zahlte 1 Schock 52 Groschen vom niederen und 20 Groschen vom oberen Vorwerke, sowie 6 Groschen von 3 Äckern. Ferner hatten mehrere Einwohner von ihren Haus- und Gartengrundstücken, sowie von 5 an der Prießnitz und anderen Orten bei der Stadt gelegenen Weinbergen Geldzinsen zu entrichten; doch ist im Erbbuche beim größten Teile der Hausgrundstücke bemerkt, daß dieselben abgebrochen, und bei verschiedenen Gartengrundstücken, daß sie „verschüttet“, d. h. zu den Festungswerken verwendet worden seien. An sonstigen Zinsen kommen nur noch vor: 6 Groschen von jeder der 22 Fleischbänke Altdresdens, 1 Stein Inselt von jedem der 22 Fleischer, 1 Pfund Wachs von einem gewissen Valten Menhardt und 30 Kapphähne von den Besitzern der am Bischofswege, am Sattelwege und an einigen anderen Orten gelegenen Grundstücke (darunter 7 Kapphähne von dem dem Rate gehörigen Tännicht) und 2 Hühner von einem Stück Acker an der „Jehsnitz“[119].

Zugleich wurde auch das früher dem Kloster Zelle gehörig gewesene Gut zu Leubnitz mit Äckern, Wiesen und bedeutenden Zinsen in den Dörfern Leubnitz, Torna, Prohlis, Reick, Goppeln, Gostritz und Strehlen, nebst den Lehen, oberen und niederen Gerichten in diesen Ortschaften, sowie 3½ Schock Groschen Zinsen zu Pirna an den Rat zu Dresden überlassen, wofür der letztere jährlich 750 Gulden zu entrichten hatte[120].

Infolge dieser Einverleibungen machte sich eine Erweiterung des Weichbildes nötig, das die Grenze für die Jurisdiktion des Amtes und des Stadtgerichts bildete. Das Weichbild umfaßte nicht nur den Raum innerhalb der Stadtmauern, sondern auch ein gewisses Gebiet außerhalb derselben, soweit dasselbe Stadtrecht genoß. [50] Im Mittelalter war es durch Gräben und Zäune abgegrenzt. Außerhalb des Weichbildes stand, wie bereits bemerkt, die Jurisdiktion dem Amte zu, soweit nicht Patrimonialgerichte in Frage kamen. Im Jahre 1501 begann das Weichbild an der Dammmühle, die an der Zwingerstraße gelegen war, ungefähr dort, wo sich jetzt die Teubnersche Buchdruckerei befindet, und ging den Mühlengraben entlang bis an die Elbe; jenseits des Mühlgrabens, der Zwingerstraße zunächst, lag damals wahrscheinlich Fischersdorfer Flur. Von der Mündung des Mühlgrabens erstreckte sich das Weichbild der Elbe entlang, die Brücke bis an die Kapelle mit in sich begreifend, bis hinauf zu den Ziegelwiesen an den Graben, also etwa bis an die jetzige Rietschelstraße, in deren Richtung sich früher der Landgraben hinzog, und ging alsdann nach der Pillnitzer Straße zu, nach der Gegend, wo die Albrechtstraße in dieselbe einmündet und vielleicht in der Richtung der letzteren nach der Bürgerwiese, von da nach der Gegend des jetzigen Dippoldiswaldaer Platzes und dann die Straße „am See“ entlang bis zur Dammmühle. Mit Genauigkeit läßt sich die Sache nicht mehr feststellen, da die in der Beschreibung angegebenen Ortlichkeiten zum großen Teile nicht mehr zu ermitteln sind. In Neustadt scheint das Weichbild nur die Stadt selbst umfaßt zu haben[121].

Durch die Einverleibungen von 1550 erfuhr das Weichbild eine ganz bedeutende Erweiterung. Laut der Urkunde von 1550 begann es an der Elbe unterhalb Neudorf, lief zunächst in gerader Linie nördlich, bog dann im Winkel hinter Neudorf ab, ging in leichtem Bogen nach der Königsbrücker Straße, überschritt dieselbe etwa bei Kammerdieners, beschrieb dann einen stumpfen Winkel (der dort in der Nähe gelegene Galgen blieb innerhalb) und ging in gerader Richtung am jetzigen Ballhause vorüber nach der Elbe[122].

Auf Altstädter Seite erfolgte die Festsetzung des Weichbildes erst im Jahre 1554. Es begann an der Elbe hinterm Schlosse an der Mauerecke (also am westlichen Ende des Hotel Bellevue beim Fernheizwerk), zog sich den Stadtgraben hinauf bis etwa an die Ostraallee, bog von da rechts ab über den Mühlgraben und ging [51] nach der Friedrichsbrücke zu. Nach dem von Gurlitt entworfenen Plane in der Beschreibenden Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler Heft 22, Tafel XI, bez. S. 315 würde das Weichbild ursprünglich über den jetzigen Theaterplatz gegangen und 1554 etwas hinausgerückt worden sein. Sollte dagegen der jetzige Lauf des Mühlgrabens auch in der älteren Zeit derselbe oder wenigstens seine Mündung in die Elbe dieselbe gewesen sein wie heute, so wäre das Weichbild an dieser Stelle etwas nach der Stadt hereingerückt worden. Als Grund dazu könnte angenommen werden, daß man die zu dem inzwischen erworbenen Ostravorwerke gehörigen Wiesen- und Feldgrundstücke zwischen Mühlgraben und Stallstraße nicht in das städtische Weichbild einbezirken wollte; später, und noch im 18. Jahrhundert, werden die dortigen Wiesenflächen immer als die Ostrawiesen bezeichnet, auch der Packhof, der früher als Holzhof diente, hieß der Ostraer Holzhof. Von der Friedrichsbrücke ging das Weichbild bis an die „bischöfliche Rainung“ und an derselben hin (vermutlich entlang der Weißeritz) bis an die Brücke bei Löbtau, von da wendete es sich den Zelleschen Weg entlang nach Strehlen und diesen Ort, oder vielmehr seine Flur durchschneidend nach der Elbe zu.

Mit vollständiger Sicherheit läßt sich auch hier der Lauf des Weichbildes nicht mehr feststellen[123].

Die durchgreifendste Veränderung, welche die ganze Ämterverwaltung erfuhr, war die Regelung hinsichtlich der Geschäfts- und Rechnungsführung durch Kurfürst Augusts Befehl von 1559 und die Abschaffung der Naturalbezüge des Amtspersonals durch das Reskript von 1563. Erst damit verloren die Ämter den althergebrachten Charakter einer Art Gutswirtschaft und Gutsverwaltung und wurden mehr und mehr zu Behörden im Sinne der neueren Zeit.

Die Anfänge zu diesen Änderungen reichen bis zum Jahre 1549 zurück. Kurfürst Moritz, der schon durch die Anlegung der Erbbücher den Anfang einer neuen Ordnung gemacht hatte, war bestrebt, noch weitere Verbesserungen herbeizuführen, und erließ zu diesem Zwecke Befehle an die Ämter, laut deren die Einbringung von Resten, die Ablieferung vereinnahmter Gelder, die Ablegung von Rechnungen, die Rückzahlung von Vorschüssen, die Erstattung von Geldern für durch die Amtleute und Schösser entnommene Naturalien und [52] anderes angeordnet wird. Es kam sehr häufig vor, daß von den Oberhauptleuten, Amtleuten und Schössern Naturalien aus den Ämtern entnommen und wegen der dafür zu entrichtenden Gelder später um Erlaß gebeten wurde. Kurfürst Moritz ließ deshalb den Schössern die Bestallungsbriefe der Oberhauptleute und Amtleute mit der Weisung zugehen, diesen nicht mehr an Naturalien aus den Ämtern verabfolgen zu lassen, als was ihnen laut ihrer Bestellungen zukomme, es sei denn, daß es baldigst von ihnen bezahlt werde; andernfalls bleibe der Schösser für diese Beträge haftbar. Auch den Verbrauch von Rauchfutter und Holz, welcher bei den Ämtern ein sehr starker war, suchte er einzuschränken, indem er anordnete, daß auf 1 Pferd ein vierspänniges Fuder Heu und 2 Schock Stroh verabreicht, was bisher aber mehr verbraucht worden sei, von den Oberhauptleuten und Amtleuten zurückerstattet werden solle. An Holz solle jeder Oberhauptmann 100, jeder Amtmann 50 und jeder Schösser 20 Klaftern erhalten, es sei denn, daß ihnen die Vorwerke in Pacht überlassen seien, in welchem Falle sie 26 Klaftern mehr bekommen sollten. Für Holzhauer- und Fuhrlohn waren ebenfalls bedeutende Beträge in Anrechnung gebracht worden, der Kurfürst war aber der Meinung, daß diese der landesherrlichen Kasse nicht anzusinnen seien, weshalb er anordnete, daß diese Beträge in den Rechnungen nicht mehr aufzuführen, sondern von den Empfängern des Holzes selbst zu bezahlen seien; doch wurde nachgelassen, in denjenigen Ämtern, wo die Amtseingesessenen zu Dienstfuhren und zur Fällung des Holzes verpflichtet waren, von diesen Verpflichtungen Gebrauch zu machen. Ein Befehl, des Inhalts, daß der Amtmann über die sogenannten steigenden und fallenden Nutzungen, nämlich an Geleite, Straf- und Stempelgeldern, ökonomischen Einkünften etc., sowie über die außergewöhnlichen Ausgaben, z. B. für Bauten, Gegenregister führen und ohne kurfürstlichen Befehl nichts bauen solle, erging im Juni 1550[124].

Eine Revision und Neuordnung der Besoldungen der Amtleute und Schösser in allen Ämtern wurde ebenfalls vorgenommen. Das betreffende Reskript ist von der Hand Bartel Lauterbachs und trägt kein Datum, muß aber zu Anfang des Jahres 1549 erlassen worden sein, wie aus den deshalb ergangenen Akten zu schließen ist.

[53] Die Stelle des Amtmanns zu Dresden war zu dieser Zeit nicht besetzt, denn Georg von Carlowitz scheint zwischen 1547 und 1549 verstorben zu sein. Da die Verwaltung des Amtes dem Schösser Ambrosius Erich übertragen wurde, erhielt derselbe außer seiner bisherigen Besoldung, welche in 7 Schock Groschen neben freier Kost bestand, auch die Bezüge des Amtmanns von 24 Scheffel Korn, 30 Scheffel Malz und 50 Scheffel Hafer, die später auf 52 Scheffel erhöht wurden. Der Amtmann von Carlowitz hatte an Geld 14 Schock Groschen bezogen und außerdem jährlich 1 Schwein erhalten[125].

Auf den Landtagen war von Seiten der Stände der Wunsch ausgesprochen worden, daß die Kosten bei Verwaltung der Ämter nach Möglichkeit verringert werden möchten. Daher fühlte sich Kurfürst August im Jahre 1558 veranlaßt, eine weitere Regelung der Besoldungen und sonstigen Bezüge des Amtspersonals vorzunehmen[126]. Mittels Reskriptes vom 11. April desselben Jahres wurde jedem Schösser ein Verzeichnis übersendet, was er und das übrige Amtspersonal in Zukunft erhalten sollte. Darin werden außer den soeben angegebenen Bezügen des Schössers noch angeführt 30 Klaftern Holz und 2 gute Kleider, auf welche je 7 Ellen Lundisch Tuch zu je 18 Groschen und 5½, Ellen Barchent zu je 2½ Groschen gerechnet wurden, sowie 1 Schwein und die Kost bei Hofe für sich und seinen Jungen. Der Amtsschreiber erhielt ebenfalls die Kost am Hofe und ein gutes Kleid, doch ist bei ihm von Geldbezügen nicht die Rede, wahrscheinlich beschränkte sich seine Einnahme auf Schreibelöhne und sonstige Gebühren. An Naturalien erhielt er 6 Scheffel Korn „vom Thorschließen“[127]. Ferner waren beim Amte bedienstet 1 Fischmeister, je 1 Fischknecht zu Bärnsdorf, Langebrück, Lausa und Mosebruch (diesen Namen führt der Teich, welcher jetzt das Schloß Moritzburg umgiebt)[128], sowie bei den Fischhältern zu Dresden und 2 Wiesenvögte zu Ullersdorf und Heidenau. Auch der Vogt zu Ostra und dessen Frau, welche beide jährlich je 2 Kleider erhielten, wurden zum Amtspersonal gerechnet[129]. Verschiedene [54] Getreidedeputate und Geldbeträge wurden infolge dieses Reskriptes in Wegfall gebracht.

Eine gleichmäßige Art der Rechnungsführung bei allen Ämtern wurde durch den Befehl vom 4. Dezember 1559 angeordnet[130]. Schon zu Ende des 15. Jahrhunderts beginnen die Rechnungen mehr und mehr ein volles Jahr zu umfassen, doch immer noch mit verschiedenen Ausnahmen, und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts scheinen sie beim Amte Dresden auf die Zeit von Walpurgis zu Walpurgis abgelegt worden zu sein[131], ein Termin, welcher auch bei vielen anderen Ämtern vorkommt, doch sind auch bei manchen die Termine von Ostern bis Ostern, von Quasimodogeniti bis Quasimodogeniti etc. üblich. Durch den Befehl von 1559 wurde jedoch bestimmt, daß die Rechnungen mit Michaelis begonnen, die Termine der Reihe nach, wie sie im Jahre aufeinander folgen, aufgeführt und am Abend vor Michaelis geschlossen werden sollten. Erst von 1775 an umfassen alle Amtsrechnungen das Kalenderjahr. Ferner war bei jedem Kapitel anzugeben, an welchem Tage die Gefälle zu entrichten seien, und über dieselben, sowie über Strafen, Holzgelder und andere an das Amt zu entrichtende Zahlungen Quittungen zu erteilen. Weiter wird angeordnet, daß der Schösser die Gerichtsstrafen ausführlich verzeichnen solle, namentlich in welchen Dörfern sich dergleichen Fälle ereignet hätten, damit man in künftigen Zeiten davon Nachricht habe. Ferner sollen auch alle Ausgaben durch Quittungen belegt und bei jedem Kapitel bemerkt werden, um wieviel die Gesamtbeträge gegen das vorhergehende Jahr gestiegen oder gefallen seien. In Bezug auf die Ordnung der einzelnen Gegenstände wird befohlen, daß nach der Getreiderechnung die zinsbaren Stücke, alsdann der Bedarf an Heu, Stroh, Nägeln, Brettern, Bauholz oder was sonst zur Unterhaltung des Amtes erkauft worden sei, verrechnet werden und alsdann ein Verzeichnis der eigentümlichen Güter, d. h. der Besitzungen des Amtes an Gebäuden, Vorwerken und anderen Grundstücken, folgen solle, worauf das Amtsinventarium und die Kirchenrechnungen anzufügen seien. Inwieweit diese letztere Bestimmung bei den Dresdner Amtsrechnungen zur Ausführung gekommen ist, läßt sich nicht feststellen, da [55] bei allen Ämtern das Beifügen der Kirchenrechnungen meist schon zu Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts aufhört, der ältesten Dresdner Amtsrechnung aber, welche aus dem Jahre 1602 stammt, eine Kirchenrechnung nicht beigefügt ist. In der 1559 angeordneten Weise sind dann die Rechnungen bis in die neueste Zeit abgelegt worden. Die Schösser sollten bereit sein, die Rechnung zur Abhörung vorzulegen, wenn es ihnen 8 Tage vorher angezeigt werde, und die Reste an Geld bei dieser Gelegenheit selbst bezahlen, das restierende Getreide aber auf dem Boden vorrätig haben. Letztere Anordnung scheint nicht lange in Geltung geblieben zu sein, denn in dem sogleich zu erwähnenden Befehl von 1563 heißt es, daß die Schösser spezifizieren sollen, was von den Gefällen in Rest geblieben sei. Über die wegen der Grenzen und sonst etwa vorkommenden Streitigkeiten soll der Schösser ein Verzeichnis halten und sich darauf Bescheid erholen, ebenso hinsichtlich der Ausbesserungen an den Gebäuden und wegen der Neubauten. In den Gebäuden, welche der Schösser mit dem Gesinde bewohnte, hatte er Thüren, Fenster und Öfen selbst zu unterhalten und durfte dafür nichts in Anrechnung bringen.

Was der Schösser und die übrigen Amtsdiener und Förster zu ihrem Unterhalte brauchten, wurde nicht berechnet, weil ihre Unterhaltung auf Kosten der Ämter verordnet war; wenn der Schösser dagegen außerhalb des Amtes verreisen mußte, konnte er auf ein Pferd ½ Gulden für den Tag in Ansatz bringen. Die in Bezug auf Zinsen, Dienste etc. vorkommenden Veränderungen sollten in den Erbbüchern nachgetragen und berichtigt werden, doch scheint dieser Bestimmung fast keiner der Schösser nachgekommen zu sein, da beinahe alle Erbbücher nicht die geringste Änderung oder Vervollständigung enthalten, die Schösser sich vielmehr damit begnügten, den etwaigen Zuwachs in ihren Heberegistern zu bemerken. Was zu den Hoflagern geliefert wird, soll quittiert werden. Alle Zinsen, Amtsgefälle, Pachtgelder und Getreide soll der Schösser unnachlässig einbringen und mit dem Amtsgelde keinerlei Hantierung treiben oder jemandem damit oder auch mit Getreide aushelfen. Sehr genaue Vorschriften werden über den Transport des Getreides erlassen, das an andere Ämter versandt wurde; dieselben sind so ausführlich, daß es den Anschein gewinnt, als ob gerade dabei sehr viel Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien.

[56] Daß der Schösser, wenigstens seit dem späteren Mittelalter, diejenige Person gewesen ist, die das Amt thatsächlich verwaltete, ist mit Sicherheit anzunehmen, denn wenn auch der Vogt oder Amtmann zur Rechnungsabhörung sich in Person einfinden mußte, so war der Schösser doch immer derjenige, welcher die Rechnung zu führen hatte. Der Vogt war schon infolge seiner polizeilichen und militärischen Obliegenheiten vielfach vom Amte abwesend oder hatte seinen Wohnsitz an einem anderen Orte als dem des Amtes.

Weit ausführlicher als in dem obenerwähnten „Beschyd“ von 1456 sind die Obliegenheiten des Schössers in den Bestallungen aus dem 16. Jahrhundert angegeben. Es heißt in diesen, er solle alle Rainungen und Grenzen jährlich ein- bis zweimal mit Zuziehung der Nachbarn, sowie der Forstmeister und Förster revidieren, die Unterthanen in Gemeinschaft mit dem Amtmanne ohne Aufschub verhören und die Streitigkeiten schlichten, die Amtsgefälle sowie die Trank-, Wein-, Land- und anderen Steuern einbringen, darauf achten, daß die Geleits- und sonstigen Pächte nicht mißbraucht würden, die Unterthanen nicht wider Billigkeit oder mit Neuerungen beschweren, Aufsicht führen, daß die Straßen gebaut und erhalten würden, die Amtsgehölze in Gemeinschaft mit den Forstmeistern und Förstern in Versorgung haben, und bei den zweimal jährlich stattfindenden Holzverkäufen gegenwärtig sein, außerhalb dieser Zeit aber niemandem Holz anweisen, außer wenn dazu besonderer Befehl erteilt werde, ohne kurfürstlichen Befehl niemandem die Erbauung neuer Häuser gestatten, in den Amtsdorfschaften jährliche Rüge-, Ehe- (d. h. gesetzmäßige) und andere Gerichte halten, keine Laßgüter (Pachtgüter) ohne Befehl vererben, die Amtsweinberge gut versorgen, die zum Säen und Dreschen beim Vorwerk Ostra angenommenen Personen unter Zuziehung des Vorwerksverwalters vereiden und über das Dreschen und Säen in der Weise Aufsicht zu führen, daß über die Anzahl der gedroschenen Garben und des zum Säen ausgegebenen Getreides Kerbhölzer gehalten würden, von denen eins der Vorwerksverwalter, eins die Drescher und eins der Schösser behalten solle[132].

Da die Schösser zwar meist tüchtige Verwaltungsbeamte, aber nicht immer erfahrene Juristen waren, so wurde bei Erledigung der bei den Landtagen übergebenen Landesgebrechen im Jahre 1661 bestimmt, [57] daß die Kammerräte und der Landrentmeister bei Besetzung der Stellen der Schösser und Amtleute tüchtige und in Prozeßsachen erfahrene Personen anstellen und dieselben vor ihrer Annahme dem Kanzler und den Räten vorstellen sollten. Letztere hätten sich über die Geschicklichkeit und Qualifikation der Bewerber zu unterrichten und es solle keiner angestellt werden, der nicht genügende Zeugnisse beibringe und Probearbeiten leiste. Es waren übrigens nur die geringfügigeren Sachen, welche der Amtmann und der Schösser selbständig zu entscheiden hatten, denn in allen Inquisitions- und peinlichen Sachen mußten die Urteile an die Landesregierung eingesandt werden, welche dieselben prüfte und, wenn nicht Bedenken vorlagen, die Exekution anordnete[133].

Obwohl gegen das Ende des 15. Jahrhunderts die Ämter des Amtmanns und des Schössers sich mehr und mehr verschmolzen hatten, kommen in der ersten Hälfte des 16.Jahrhunderts beim Amte Dresden doch wieder Amtmann und Schösser gleichzeitig vor. Seit dem Tode des Amtmanns von Carlowitz war jedoch, wie schon erwähnt, für Dresden kein Amtmann wieder ernannt, sondern die Verwaltung des Amtes dem Schösser übertragen worden. Es gab übrigens noch einige Ämter, bei welchen, wenigstens um das Jahr 1590, ebenfalls keine Amtleute, sondern nur Schösser vorhanden waren, nämlich Hainichen (d. i. Gräfenhainichen), Mutzschen, Leipzig, Oschatz, Petersberg, Pforta, Tharandt, Stollberg und Radeberg[134]. Bei allen anderen Ämtern waren Amtleute angestellt und ihnen gewöhnlich 2 oder 3 Ämter übertragen. Die Amtleute werden oft auch Amtshauptleute oder kurzweg Hauptleute genannt, doch macht dies hinsichtlich ihrer Stellung keinen Unterschied. Die Amtleute gehörten fast immer dem Adel an und dienten meist mit 4 oder 5 gerüsteten und berittenen Knechten. Letzteres hatte seinen Grund darin, daß sie über die Sicherheit der Straßen zu wachen hatten. Sie hatten die Oberaufsicht über die Ämter zu führen und darauf zu sehen, daß sich die Schösser, Geleitsleute, Förster und andere beim Amte bediensteten Personen keinerlei Nutzungen anmaßten, die ihnen nicht zukamen, und die Rechnungen der Schöffer zu prüfen, [58] ehe sie an die Renterei eingereicht wurden[135]. Im übrigen findet sich in den Bestallungen der Amtleute vieles von dem wieder, was in denen der Schösser ausgesprochen wird.

Die militärische Seite des Vogtamtes war allmählich sehr zurückgetreten, da zu Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts die Söldnerheere immer mehr Bedeutung gewannen. Dies und manches andere mag die Ursache gewesen sein, daß in einem „Auszug des jährlichen Einkommens der Chur- und Fürstenthümer Sachsen, Meißen und Thüringen“ vom Jahre 1552, dessen Verfasser kaum jemand anders als der Landrentmeister Barthel Lauterbach gewesen sein kann, vorgeschlagen wird, nur bei den Grenzämtern Senftenberg, Hain, Belzig, Quedlinburg, Salza mit Herbsleben, Zwickau, Altenberg, Annaberg und Delitzsch mit Petersberg, sowie in Wittenberg, der Festung wegen, Amtleute zu unterhalten. Die dadurch zu erzielenden Ersparnisse berechnet der Verfasser des Aufsatzes auf 8134 Gulden 19 Groschen 2 Pfennig und schlägt dann weiter vor, daß, wenn dem Kurfürsten die Zahl der von den Amtleuten zu haltenden Pferde zu gering erschiene, noch weitere 80 Pferde gehalten und davon 20 jenseits der Elbe, 20 nach Thüringen, 20 nach Zwickau und 20 an die böhmische Grenze gelegt werden könnten, um dort Streifzüge zu machen und die Sicherheit der Straßen zu erhöhen[136]. Der Vorschlag war noch zur Kurfürst Moritz' Zeit gemacht [59] worden, doch ging dieser nicht darauf ein und auch Kurfürst August behielt die Amtleute bei sich. Übrigens führten noch in der Schlacht von Sievershausen Amtleute die Meißner und Thüringer Fahnen.

Die Amtleute waren den Oberhauptleuten der Kreise untergeordnet, welche letztere vielfach auch Kreisamtleute genannt werden, doch entspricht in späterer Zeit die Stellung der Kreisamtleute durchaus nicht derjenigen der früheren Oberhauptleute, denn die Kreisämter unterschieden sich von den übrigen Ämtern nur dadurch, daß ihnen von den höheren Behörden häufiger als anderen besondere Aufträge, namentlich in Bezug auf die Schriftsassen, erteilt wurden[137].

Die Oberhauptleute der Kreise dienten, ebenso wie die Amtleute, mit einer Anzahl berittener und gerüsteter Knechte, nur daß diese meist etwas größer war als bei den Amtleuten, etwa 6 bis 10. Sie hatten die Amtleute des Kreises zu beaufsichtigen und ihnen nötigenfalls mit Rat beizustehen. Hinsichtlich der Rechtspflege hatten sie diejenigen Streitigkeiten, welche von den Amtleuten nicht erledigt werden konnten und an sie verwiesen wurden, zu vergleichen oder zu entscheiden, oder wenn ihnen das nicht gelang, die Sachen mittels Berichtes an die Regierung zu verweisen; Klagen der Schriftsassen in Parteisachen durften sie jedoch nicht annehmen, da dergleichen Angelegenheiten nur von der Regierung oder dem Oberhofgerichte entschieden werden konnten. In polizeilicher Hinsicht hatten die Oberhauptleute ebenso wie die Amtleute Aufsicht zu führen und die Straßen zu bereiten, auch über den Fremdenverkehr und die Wirtshäuser zu wachen. Ferner sollte der Oberhauptmann für je 10 oder weniger Dörfer, auch wenn dieselben zu den Gütern der Schriftsassen gehörten, einen Oberschultheiß oder Richter ernennen und demselben befehlen, über die in dem Bereiche dieser Dörfer gelegenen Straßen Aufsicht zu führen und was er verdächtig fände, dem Amte anzuzeigen. Ferner mußte der Oberhauptmann die zu Kriegszwecken etwa notwendige Versammlung der Unterthanen des Kreises veranlassen. Eines der im Kreise gelegenen Ämter hatte der Oberhauptmann inne und stand demselben wie jeder Amtmann vor.

[60] Die Oberhauptleute waren nebst ihren Knechten in die Farbe des Hofes gekleidet und hatten für Anschaffung der Kleidung selbst zu sorgen, während die Amtleute, die ebenfalls Hofkleidung trugen, dieselbe in natura geliefert erhielten[138].

Durch das Reskript vom 8. September 1563 wurden die Naturalbezüge der Schösser und des übrigen Amtspersonals ebenso wie diejenigen der Räte, Oberhauptleute, Amtleute und aller sonstigen Beamten in Geld verwandelt und für die ihnen bisher in Natur gewährte Kleidung wurde ihnen ebenfalls ein entsprechender jährlicher Geldbetrag zugebilligt. Der Schösser Ambrosius Erich erhielt, abgesehen von den ihm sowie den Förstern verbleibenden Gebühren an Schreibe- und Anweisegeld, 114 Gulden 20 Groschen 9 Pfennig, sowie 60 Gulden Kostgeld für sich, den Amtsschreiber und seinen Jungen[139]. Außer den oben beim Jahre 1558 genannten Personen werden als beim Amte Dresden bedienstet noch genannt der Kornvogt und sein Knecht, der Geleitsmann an der Elbe, die Förster zu Altendresden, Langebrück und Weißig, die Hegereiter zu Mickten, Cossebaude und Lausa, die Fußknechte (auch zum Forstpersonal gehörig und zum Unterschied von den Hegereitern so genannt) zu Loschwitz und Erkmannsdorf, der Wiesenvogt zu Langebrück, der Getreidemesser, 2 Wagenknechte in der Schloßmühle, der Scharfrichter und der Abdecker. Was dem Personal an dem Gebrauch von eigentümlichen Gütern, d. h. dem Amte gehörigen Grundstücken, abgeschnitten werde, solle vermietet und die dafür erlangten Beträge verrechnet werden. Ferner soll kein Getreide an andere Ämter verschickt, sondern dasselbe, insoweit es nicht für die Hofhaltung gebraucht wird, veräußert werden[140].

Eine Erweiterung des Amtsbezirks brachte das Jahr 1559. Unterm 24. Juni 1559 wurde nämlich zwischen Kurfürst August und dem Bischof und Stift zu Meißen ein Tauschvertrag abgeschlossen, laut dessen das Kloster und die Stadt Mühlberg nebst einer Anzahl dazu gehöriger Dörfer an das Stift überlassen wurden, wogegen dasselbe Schloß und Stadt Stolpen und ebenfalls eine Anzahl dazu gehöriger Orte an den Kurfürsten abtrat[141]. Laut Befehl vom [61] 3. August 1559 wurden die infolge dieses Tausches miterworbenen Orte Ostra, Briesnitz, Burgstädtel bei Cotta, Wölfnitz, Kohlsdorf, Stetzsch, Cotta, Leutewitz, Gruna bei Niederwartha, Übigau und Wernten, sowie diejenigen Einwohner zu Dresden und Löbtau, welche nach Briesnitz dienstpflichtig waren oder Zinsen dorthin zu erlegen hatten, zum Amte Dresden geschlagen, da sie vom Amte Stolpen zu weit entfernt waren[142]. Von diesen Orten wird Leutewitz bereits im Erbbuche von 1547 genannt, da dem Amte Dresden verschiedene Zinsen darin zustanden. Gruna bei Niederwartha besteht in späterer Zeit als selbständiger Ort nicht mehr und ist mit Niederwartha verschmolzen worden. Wernten wird in der Urkunde von 1559 nicht, sondern nur in dem Reskripte genannt und war auch damals schon kein selbständiger Ort mehr, sondern um 1529 zerteilt worden und an die Bewohner von Löbtau, Niederwartha, Ockerwitz, Omsewitz, Gohlis und Cotta übergegangen. Nach der Erwerbung des Dorfes Ostra durch Kurfürst August verschwindet der Name gänzlich, da diejenigen Teile der Flur Wernten, an welchen der Name noch haftete, mit dem Vorwerk Ostra vereinigt wurden. Es scheint in der Gegend des Schusterhauses gelegen und die Flur oder wenigstens der Rest derselben einen Teil der Fläche zwischen der Straße nach Briesnitz und der Elbe eingenommen zu haben[143].

Bei diesem Tausche ist zu berücksichtigen, daß nur diejenigen Gerechtigkeiten an das Amt Dresden übergingen, welche bis dahin dem Amte Stolpen zugestanden hatten. Bei Übigau waren dies nur die Obergerichte; die Erbgerichte und verschiedene Zinsen verblieben dem Stift Meißen und kamen erst an das Amt Dresden, als 1731/32 dieses Dorf gegen Überlassung der Prokuratur-Amtsdörfer Niedertoppschädel, Saultitz und zweier Unterthanen zu Sörnewitz eingetauscht wurde. Im Jahre 1733 wurde das Schloß Übigau nebst dem Dorfe dem Kabinettsminister Grafen von Sulkowski geschenkt und 1746 von demselben wieder zurückerworben[144].

Bedeutend vermehrt hatten sich am Ende des 16. und am Anfang des 17. Jahrhunderts die sogenannten eigentümlichen Güter, [62] d. i. die zum Amte gehörigen Gebäude, Felder, Weinberge, Gehölze und anderen Grundstücke. Es werden zu dieser Zeit folgende genannt: das Schloß zu Dresden, der kurfürstliche Stall (das jetzige Johanneum), die Münze, das Probierhaus, das Kohlhaus, das Backhaus, das Rauchhaus, das Brauhaus, das Waschhaus, das Provianthaus, das Kloster, welches zur Aufbewahrung von Getreide für die Hofhaltung benutzt wurde, das Kufenhaus, das Salzhaus, das Zeughaus, die Schösserei am Schlosse (s. oben), die Windmühle (der spätere Pulverturm, ungefähr an der Stelle des Koselschen Palais an der Frauenkirche), ein Haus beim Zeughause, der Zimmerhof (später Zeughof genannt), das Amthaus auf der kleinen Brüdergasse, ein Haus auf der Breitegasse, in welchem die bei Hofe beschäftigten Handwerker untergebracht waren (früher hatte es zur Wohnung des Kapellmeisters gedient), das Stockhaus an der Ecke der Breitegasse und Wallstraße, der Zimmerhof an der Elbe, die Eisenkammer, der Jägerhof in Neustadt, das Fischhaus vor dem Wilsdruffer Thore, welches 1589 errichtet worden war und vom Hoffischer bewohnt wurde, der Röhrhof, ebenfalls vor dem Wilsdruffer Thore, die Heuscheunen, ein Hof vor dem Wilsdruffer Thore, welcher etwa um das Jahr 1569 von Kommerstedt erkauft und mit einem Jägerhaus sowie mit Ställen für die Hunde bebaut worden war, der Holzhof vor dem Ziegelthore, der Baum- und Hopfengarten bei der Schmelzmühle, der Herzogin Garten, ein sogenannter Kretzgarten (Gemüsegarten), dessen Lage nicht näher bezeichnet ist, der Kalkofen an der Elbe, welcher auch zum Ziegelbrennen benutzt wurde, die Kanzlei und Renterei (im Kanzleigäßchen), das Haus beim Schlosse, welches früher der Alchymist Sebald Schwerzer bewohnt hatte, das neben diesem stehende Haus, welches von Dr. Polycarp Leyser bewohnt worden war, das Haus in der großen Brüdergasse, welches der Hofprediger Conrad Blat inne hatte, ein Haus in der Kreuzgasse beim Salomonisthor (das Fraumutterhaus), das Wagenhaus hinter der Kreuzkirche, die Hofmühle bei der Annenkirche, die Mühle zu Plauen mit 16 Mahlgängen, die Kunadmühle mit 4 Gängen, eine Schneidemühle, die Dammmühle (ebenfalls mit 4 Gängen), die Saigerhütte, aus der die Schmelzmühle entstand, die aber nur aushilfsweise gebraucht wurde, wenn die übrigen Mühlen zu stark beschäftigt waren, die Schiffmühlen zu Gohlis und Kötzschenbroda, das Ostravorwerk, mit dessen Verwaltung das Amt jedoch wenig zu [63] thun hatte, da sich dort ein besonderer Vorwerksverwalter befand, eine Anzahl Wiesen zu Kötzschenbroda, Marsdorf, Lausa, Klotzsche und Ullersdorf, sowie mehrere andere in der Dresdner Heide gelegene Wiesen, eine Wiese neben der Mönchswiese (in Dresden-Neustadt), die Dresdner Heide, das Kammer-, Mühl-, Mönchs- und Spitalholz, die Hartha, der Reinhardswald und das Frauenholz, die Cossebauder Leithen. An Weinbergen waren vorhanden der Lößnitzberg, der Eckberg, der Ladenberg, der hohe Zellenberg, der Nurnberg, die Sandleithe, der Hausberg, der Räcknitz, der Grunewald, der Gleinig oder Klenkberg, der Hundsberg, der Brückenberg, der große Bischofsberg, der hohe Bischofsberg, die Boricke. An Teichen gehörten zum Amte der Dippelsdorfer, der Lausaer und der Straßenteich zu Langebrück, sowie noch ein anderer namenloser Teich daselbst, der Mühlteich zu Lausa, ein kleiner Teich an dem Zschornbach, der Oberkienbruch (ein Karpfenteich), der Nieder- und Ober-Jampigen, der Niederkienbruch, ein Teich zu Reichenberg, der Stadtgraben zu Dresden, der See beim Jakobshospital, 3 Lachen im Ostragehege, die Fischhälter zu Fischersdorf, worin die Fische für die Hofhaltung aufbewahrt wurden, 11 Fischhälter in der Haide und 4 dergleichen zwischen Dippelsdorf und Reichenberg; an fließenden Fischwässern der größte Teil der Weißeritz zwischen Tharandt und ihrer Mündung in die Elbe, der Prießnitzbach und der Zschornbach, der ebenfalls in der Heide entsprang [145].

Der obenerwähnte, im späteren kleinen Gehege gelegene Baumgarten gehörte nicht zum Ostravorwerk, sondern war auf einem Elbwerder angelegt worden, den Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von 8 Fischern zu Altenfischersdorf im Jahre 1480 erworben hatten und wofür diesen ein in Fischersdorf gelegener Garten überlassen, sowie jährlich 8 Stämme Bauholz gewährt worden waren[146]. Die Grenzen dieses Werders und späteren Baumgartens lassen sich zwar nicht mehr feststellen, doch scheint er ziemlich umfänglich gewesen zu sein und hat sich vielleicht noch über die Stallstraße herein nach dem Schlosse zu erstreckt, da sich zu dieser Zeit noch keine Festungswerke an dieser Stelle befanden. In dem Abrechnungsbuche von [64] 1535 wird ein für diesen Baumgarten besonders angestellter Gärtner sowie ein Grashauer erwähnt und weiter wird ein Michael Fritzsche genannt, der 1 Scheffel Korn für das Wässern erhält. Auch eine Wasserkunst befand sich darin, die der Hofzimmermann in Versorgung hatte, doch ist nicht zu ersehen, welchem Zwecke dieselbe eigentlich gedient hat, ob nur für den Garten selbst oder um das Wasser anderswohin zu leiten[147].

Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts beginnt sich das Amt auch räumlich vom Schlosse immer mehr abzutrennen. Der Schösser Ambrosius Erich besaß ein Haus in der Schössergasse, wo er wahrscheinlich auch seine Wohnung hatte, während die Amtsstube sich noch im Schlosse befand[148]. Erich wurde im Jahre 1568 seines Dienstes Alters halber enthoben und an seine Stelle trat der bisherige Schösser zu Pirna, Ludwig Kinast, welcher am 15. November in das Amt eingewiesen wurde. Kinast erhielt außer seiner Besoldung 10 Schock 30 Groschen Hauszins, woraus zu schließen ist, daß auch er nicht im Schlosse gewohnt haben kann[149]. Seit 1602, wahrscheinlich aber schon früher, befand sich die Wohnung des Schössers in einem Hause der kleinen Brüdergasse, welches seit 1568 für die kurfürstliche Kantorei benutzt worden war. Als im Jahre 1608 3 neben diesem Grundstücke gelegene Häuser abgebrannt waren, wurden 2 derselben, das Dietrichsche und das Baldermannsche, hinzugekauft. Das neue Amthaus soll 1619 erbaut worden sein; trotz der Hinzunahme der 2 anderen Häuser, die beide von geringem Umfange waren, war es dennoch nicht sehr geräumig. Es enthielt in späterer Zeit im Parterre 2 Amtsstuben und Stallung für 3 Pferde, im ersten Stock befanden sich die aus 3 Zimmern bestehende Wohnung des Amtmannes, eine sogenannte Kommissionsstube, die vorübergehend zu amtlichen Zwecken gebraucht wurde, sowie 3 Zimmer und mehrere andere Räume, in welchen einige beim Amte Bedienstete und das Gesinde des Amtmannes untergebracht waren. Jetzt trägt dieses Haus die Nr. 19 der kleinen Brüdergasse. Anfangs hat es nur zu Wohnzwecken gedient, denn bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts befand sich die Amtsstube noch im Schlosse in der sogenannten [65] Schösserei. Dieselbe war in dem Gebäude an der Schloßstraße untergebracht, welches 1588 bis 1592 an der Stelle des früher dort befindlichen Schössereiturmes erbaut worden war[150].

Zum Amtsgefängnis diente das an der Ecke der Breitegasse und Wallstraße gelegene, 1587 erkaufte Haus. Die beiden früheren Gefängnisse, welche die Namen der „Kaiser“ und der „Papst“ führten, sind seit der Einrichtung des Stockhauses an der Breitegasse wahrscheinlich nicht mehr benutzt worden. Der „Papst“ befand sich beim Altdresdner Thore, also an der Augustusbrücke, wahrscheinlich in einer Kasematte, und wird als das Bauerngefängnis bezeichnet, während der „Kaiser“, welcher „zur Abstrafung von Verbrechern“ benutzt wurde, sich im Schlosse, in dem als die Schösserei bezeichneten Thorgebäude unter der Wohnung des Thorwärters, also wohl im Keller befand. Dieses Gefängnis war dunkel und wurde später zur Aufbewahrung und wöchentlichen Verteilung der Besen zur Reinigung des Schlosses und einer Menge anderer kurfürstlicher Gebäude, wie des Rauchhauses, des Malz- und Brauhauses, des Probierhauses etc. benutzt. Der Verbrauch dieser Besen war sehr groß und betrug z. B. im Jahre 1602 26 503 Stück, darunter 17 444 Stück zu je 1½ und 9059 Stück zu je 2 Pfennigen[151].

Über die dem Amte Dresden zustehende Gerichtsbarkeit, Steuer und Heeresfolge giebt ein Verzeichnis vom Jahre 1590 Auskunft, doch ist dasselbe als ganz zuverlässig nicht zu betrachten, da es einige offenbare Unrichtigkeiten enthält und in Bezug auf manche Ortschaften, deren Namen in der Nähe Dresdens mehrfach vorkommen, Zweifel darüber entstehen läßt, welcher dieser Orte gemeint sein kann. Nach diesem Verzeichnisse gehörten mit oberen und niederen Gerichten zum Amte die Dörfer: Boderitz, Boxdorf, Burgstädtel bei Briesnitz, Cunnersdorf bei Kaitz, Coschütz, Dippelsdorf, Eutschütz, Fürstenhain, Gommern, Gommlitz, Großerkmannsdorf, Hartha bei Constappel, Kaitz, Kleinschönberg, Klotzsche, Kötzschenbroda, Kohlsdorf, Langebrück, Lausa, Lindenau, Marsdorf, Merbitz, Naundorf bei Kötzschenbroda, Neuostra, Niedergohlis, Ockerwitz, Pesterwitz, Pieschen, [66] Prabschütz, das Vorwerk Räcknitz, Reichenberg, Striesen, Trachau und Zschertnitz.

Bei 11 Dörfern waren nach dem Verzeichnisse die Gerichte geteilt und standen teilweise dem Amte und teilweise verschiedenen Adeligen und dem Rate zu Dresden zu. In Constappel besaß sie Balthasar von Ziegler zu Gauernitz, in Gorbitz Caspar Albrecht von Liepsdorf, in Grünberg Jan von Schönfeld, in Hermsdorf bei Kreischa, Lungwitz und Theisewitz die von Gorbitzschen Erben, in Kautzsch (Kautzschütz) bei Bärenklause Werner von Lützelburg, in Leuben Hans Allnpeck zu Lockwitz, in Saida Wilhelm von Carlowitz zu Kreischa, in Sedlitz (wahrscheinlich Großsedlitz) Abraham von Schönberg zu Pfaffrode und in Goppeln der Rat zu Dresden.

Aber in Wirklichkeit waren nicht nur in diesen 11 Dörfern die Gerichte geteilt, es war dies auch noch bei mehreren anderen der Fall, z. B. bei Wölfnitz, wo dem Amte über 4 Mann die Obergerichte und über 2 Mann die Ober- und Niedergerichte zustanden. Bei Pesterwitz und anderen Orten war es ähnlich. Ebenso sind auch bei den nachstehend verzeichneten Orten, in welchen dem Amte nur die Obergerichte zustehen sollen, die Verhältnisse andere. Über Kautzsch hat z. B. der Besitzer des Rittergutes Zscheckwitz auch die Obergerichte über Wunden, die nicht beinschrötig sind und keines Heftes bedürfen, andernfalls gehören diese Fälle ins Amt.

Lediglich die Obergerichte besaß nach demselben Verzeichnisse das Amt Dresden in den nachverzeichneten Ortschaften: Altfranken, Babisnau, Bärenklause, Bannewitz, Birkwitz, Blasewitz, Briesnitz, Burgk, Coswig, Cotta, Dobritz, Döhlen, Döltzschen, Friedersdorf, Gaustritz, Gittersee, Golberode, Grumbach, Gruna, Hainsberg, Hühndorf, Kaditz, Kaufbach, Kauscha, Kemnitz, Kesselsdorf, Kleba, Kleincarsdorf, Kleinluga (auch Lauschke genannt), Kleinnaundorf bei Burgk, Kötitz, Krieschendorf, Leuteritz (auch Leuterwitz genannt), Leutewitz, Löbtau, Loschwitz, Meuscha, Mickten, Mockritz, Naußlitz, Neudorf, Nöthnitz, Obergohlis, Omsewitz, Ottendorf, Pappritz, Pennrich, Plauen, Porsberg bei Pillnitz, Prohlis, Radebeul, Rennersdorf bei Wilsdruff, Rippien, Roitzsch, Rosentitz, Roßthal, Saalhausen, Schönborn, Seidnitz, Serkowitz, Sobrigau, Steinbach, Stetzsch, Übigau, Unkersdorf, Wachwitz, Weißig (wahrscheinlich bei Tharandt), Weixdorf, Wildberg, Wilschdorf bei Rähnitz, Wölfnitz, Wurgwitz, Zaukerode, Zitzschewig, Zöllmen und Zscheckwitz.

[67] Die 9 Dörfer Gompitz, Gostritz, Leubnitz, Medingen, Niederhermsdorf, Oberhermsdorf, Reick, Strehlen und Zschieren waren dem Amte Dresden nur zur Heeresfolge verpflichtet und hatten die Steuern an dasselbe zu entrichten.

In Bezug auf die Stadt Dresden wird gesagt, daß Alt- und Neudresden dem Rate mit den Erbgerichten, dem Kurfürsten aber mit den Obergerichten zustünden, welche der Rat gepachtet habe. Die Gerichte auf der Elbbrücke seien dem Rate mittels eines fürstlichen Abschiedes von 1502 unmittelbar zuständig[152].

Der Anfertigung dieses Verzeichnisses scheint das oben schon erwähnte Aktenstück unter dem Titel „Amts Dresden eigentümliche Güter“. 1589. Loc. 9769, zu Grunde gelegen zu haben, doch wird in diesen Akten noch eine große Anzahl anderer Dörfer genannt, in denen dem Amte verschiedene Gerechtigkeiten zustanden. So werden als zu Beiträgen und Dienstleistungen zu Stellung von Heerwagen verpflichtet aufgeführt die Orte Bärnsdorf, Berbisdorf, Birkigt, Börnichen, Bonnewitz, Brösgen, Cunnersdorf bei Lausa, Cunnertswalde, Daube, Deuben, Dittersbach (westlich von Stolpen bei Dürrrröhrsdorf), Doberzeit, die Mühle zu Dohna, Dürrröhrsdorf, Gönnsdorf, Gorknitz, Großgraupe, Heidenau, Helbigsdorf bei Wilsdruff, Hermsdorf bei Lausa, Hosterwitz, Kleingraupe, Kleinopitz, Klingenberg, Kreischa, Laubegast, Malschendorf, Mittelebersbach, Mockenthal, Niederebersbach, Niederpoyritz, Oberebersbach, Pillnitz, Possendorf, Posta, Potschappel, Pratzschwitz, Quohren bei Schönfeld, Reitzendorf, Rochwitz, Rockau, Schönfeld, Schweinsdorf, Söbrigen, Ullersdorf, Wahnsdorf, Weißig bei Loschwitz, Weißtropp, Zaschendorf und Zatzschke.

Im ganzen waren für das Amt Dresden von den dazu verpflichteten Dorfschaften (denn nicht alle hatten diese Verpflichtung) 12½ Heerwagen, 132 Trabanten und 25 Wagenknechte zu stellen[153].

Zu Beitragsleistungen für Stellung eines Heerwagens waren außerdem noch verpflichtet Schullwitz und Ullersdorf, welche auch Frohngeld zu zahlen hatten; Heeselicht nördlich von Hohnstein hatte 1 Fußknecht zu stellen, Berbisdorf, Lockwitz, Lomnitz, Rähnitz und [68] Wachau hatten Geschoß und Nickern jährlich 30 Zinskapaunen zu entrichten. Ferner wird in diesen Akten noch erwähnt, daß dem Amte die Obergerichte in Oberpoyritz, Porsdorf westlich von Tharandt, Saida bei Kreischa und Wilschdorf ganz oder teilweise zustanden, während in Bezug auf Bühlau bei Loschwitz, Helfenberg, Liegau und Wilsdruff keine dem Amte zustehenden Gerechtigkeiten angegeben sind.

Hinsichtlich der übrigen Gerechtigkeiten waren die Verhältnisse ebenso verschieden wie bei den Gerichten und änderten sich im Laufe der Zeit sehr häufig, indem beispielsweise Zinsen neu entstanden, erkauft oder veräußert, ebenso wie öfter Gerichte an Rittergutsbesitzer verliehen oder für das Amt erworben wurden.

In Bezug auf die Bezeichnung des Amtes und die Titulatur der Amtleute zu Dresden herrschen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts eigentümliche Verhältnisse. Schon dadurch, daß das Amt Dresden sich am Sitze der landesherrlichen Hofhaltung befand und infolgedessen dem Schösser die Verwaltung zahlreicher kurfürstlicher Gebäude und anderer Grundstücke unmittelbar oder mittelbar oblag (vergl. oben die Zusammenstellung der „eigentümlichen Güter“), sowie daß das Amt auch sonst mit dem Hofe in vielfachen Beziehungen stand, hatte es eine größere Bedeutung erlangt als die anderen Ämter im Lande. In Berücksichtigung dieser Umstände und weil der Schösser, damals Michael Leister, viel mit den für die Hofhaltung bestehenden amtlichen Stellen zu verkehren hatte, wurde ihm unterm 3. März 1658 der Titel eines Amtmannes und im Jahre 1666 derjenige eines Oberamtmannes verliehen[154]. Als für Leister nach dem Regierungsantritte Johann Georgs II. eine neue Bestallungsurkunde ausgefertigt wurde, beantragte er, daß diejenigen Sätze nicht wieder aufgenommen werden möchten, welche solche Gegenstände beträfen, deren Verwaltung ihm schon längst nicht mehr obläge, da dafür besondere Beamte vorhanden seien. Es waren dies die Holzverkäufe und die Anweisung von Hölzern, welche vom Oberforstmeister und den Förstern besorgt wurden, die Verwaltung der Weinberge und die Beaufsichtigung der kurfürstlichen Mühlen, für die es einen Weinbergsverwalter und einen Mühlenvogt gab, und ferner die Bestellung und Bezahlung der für die Hofhaltung nötigen [69] Viktualien, sowie die Einnahme der Amtsgefälle und Steuern, welche dem Amtsschreiber oblag[155].

Johann Siegmund Leister, der im Jahre 1671 seinem Vater im Amte folgte, wird in den Bestallungsdekreten immer nur als Amtmann bezeichnet[156] und auch sein Nachfolger, Georg Andreas Conradi, der am 22. September 1696 verpflichtet wurde[157], wird nur Amtmann genannt. Unterm 23. Juni 1712 wurde Conradi zum Kommissionsrat ernannt, behielt aber den Titel eines Amtmannes[158]. Conradis Nachfolger, Johann Paul Vockel, erhielt bei seiner am 1. April 1716 erfolgten Anstellung ebenfalls nur den Titel als Amtmann[159], und erst der Sohn Vockels, welcher die gleichen Vornamen führte und seinem Vater 1728 im Amte folgte, wurde zum Oberamtmann ernannt[160]. Trotzdem werden Johann Siegmund Leister und seine Nachfolger in den an sie gerichteten Befehlen gewöhnlich als Oberamtleute bezeichnet. Von 1728 bis 1818 führen dann alle Dresdner Amtleute wirklich den Titel Oberamtmann. Im letztgenannten Jahre wurde der bisherige Amtmann zu Moritzburg, Christlieb Heinrich Pechmann, als Justizamtmann in Dresden mit dem Titel eines Hofrates angestellt[161].

Das Amt selbst wird häufig als Oberamt bezeichnet. In den Hofkalendern von 1728 bis 1733 heißt es Königliches Amt, 1735 (von 1734 ist kein Hoffalender vorhanden) wird es Oberamt und von 1736 an nur Amt genannt. Seit 1807 steht das Amt Dresden in den Hofkalendern in der Reihe der übrigen Justizämter, während es vorher stets unter einer besonderen Rubrik vor denselben aufgeführt wird.

Da die Amtsgeschäfte sich im Laufe der Zeit bedeutend vermehrt hatten, wurde im Jahre 1739 die bisher noch nicht vorhandene Stelle eines Amtsverwalters gegründet und diesem ein Teil der Geschäfte des Amtsschreibers übertragen. Es fielen dem Amtsschreiber die sämtlichen Bausachen, die Ausschreibung und Bestellung der Vorspannungen und Fröhner zu, während die Ablegung der Rechnung, die Vereinnahmung der Gelder und Naturalien, sowie [70] die mit den Holzverkäufen und Ziegelscheunen zusammenhängenden Sachen dem Amtsverwalter zugeteilt wurden[162].

Die Amtsverwalterei führt von 1785 an in den Staatskalendern die Bezeichnung „Rentamt“, doch behielt der Amtsverwalter Seyffarth seinen bisherigen Titel, und erst als nach seinem im Jahre 1807 erfolgten Tode der bisherige Oberkriegskommissar Thieme sein Nachfolger wurde, erhielt dieser den Titel eines Rentamtmannes[163]. In den Akten wird die Amtsschreiberei schon 1739 einmal als Rentamt bezeichnet[164].

Bei Gelegenheit der Neubesetzung dieser Stelle wurden übrigens verschiedene Änderungen getroffen und unter anderem die bisher mit der Amtsverwalterei verbunden gewesene Administration des Neustädter Holzhofes abgetrennt und einem besonderen Holzverwalter übertragen, auch zwischen dem Rentamtmann und dem Amtsschreiber wurden die Geschäfte in anderer Weise verteilt, indem ersterem besonders diejenigen übertragen wurden, welche mit auswärtigen Expeditionen zusammenhingen und eine Lokalaufsicht erforderten, wie beim Forstwesen, den Röhrwasserleitungen, Mühlen, Hausbaukonzessionen, Vererbungen von Grundstücken und Verpachtungen, während dem Amtsschreiber die Vereinnahmung der Geld- und Naturalzinsen, Abzugs-, Straf-, Konzessions- und Schutzgelder etc., sowie die Ausschreibung der Frohnen zufielen.

Das alte Amtshaus in der kleinen Brüdergasse war im Laufe der Zeit nicht nur unzulänglich, sondern auch im hohen Grade baufällig geworden, so daß im Jahre 1740 die Verlegung der Amtsexpedition in das am Ende der Kreuzgasse befindliche sogenannte Fraumutterhaus erfolgte, während die Amtsschreiberei, die sich in ermieteten Räumen befand, wegen Mangel an Platz nicht mit dorthin verlegt werden konnte[165]. Nach Verlegung der Amtsexpedition wurde das alte Amtshaus, welches als ein kanzleischriftsässiges Burglehnhaus bezeichnet wird, dem Oberküchenmeister von Brandenstein als Entschädigung für die ihm zugesagte freie Wohnung im Fraumutterhause überlassen[166].

[71] Im Fraumutterhause befand sich das Amt bis zum Jahre 1760, wo das Haus beim Bombardement mit eingeäschert wurde. Von Akten und Schriften war verhältnismäßig wenig dabei vernichtet worden, denn das große Amtsarchiv blieb vollständig erhalten, ebenso die Kauf- und Konsensbücher, die Testamente, sowie die Depositen an Geld und anderen Wertgegenständen. Letztere wurden vorläufig im Grünen Gewölbe in Verwahrung genommen. Die Amtsexpedition und die Wohnung des Amtmannes wurden einstweilen in ermieteten Räumen des den Erben des Reichshofrates von Gärtner gehörigen Hauses in der Wilsdruffer Gasse untergebracht[167].

Nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges beabsichtigte man im Jahre 1764 an Stelle des ehemaligen Fraumutterhauses ein neues Amtshaus zu erbauen und darin auch das Rentamt mitunterzubringen. Der Bau war auch im Jahre 1771 bereits begonnen worden[168], als sich eine andere Gelegenheit bot, ein zur Unterbringung des Amtes geeignetes Haus zu erlangen. Das auf der Pirnaischen Gasse (Landhausstraße) gelegene, im Besitze des Traiteurs Lafon befindliche Haus, Hotel de Saxe genannt (welches oft auch als Schreibersches Haus bezeichnet wird), kam zur Subhastation, und der Fiskus war schon deshalb genötigt, sich bei dieser Versteigerung zu beteiligen, weil der Rentkammer eine Forderung von 3500 Thalern an diesem Grundstücke zustand. Das Haus wurde erworben und im Jahre 1772 vom Amte bezogen. Es war dasjenige Gebäude, welches die Nr. 11 der Landhausstraße trug[169].

Eine Vergrößerung erfuhr das Amtshaus im Jahre 1825 durch Hinzunahme des Hauses Landhausstraße Nr. 9. Die Veranlassung zu dieser Erweiterung war, daß die alte Frohnfeste an der Ecke der Breitegasse sehr baufällig und viel zu klein geworden war, auch die weite Entfernung derselben vom Justizamte als sehr unzuträglich befunden wurde, da der fortwährende Transport der Gefangenen durch die Stadt sehr umständlich und z. B. zu Jahrmarktszeiten beschwerlich war. Das alte Stockhaus war ein zwar langes, aber schmales Gebäude, welches nur eine geringe Anzahl Gefangener aufnehmen konnte. Außer den Gefängnissen befanden sich, wenigstens [72] zu Anfang des 17. Jahrhunderts, die Wohnungen des Landknechtes, des Trabanten-Steckenknechtes und der 2 „Stadtguardi-Steckenknechte“ darin. Das Gebäude hatte keinen Hof und auch kein zur Vornahme der Tortur geeignetes Lokal, weshalb diese im „Marterkeller“ des Ratsstockhauses vorgenommen wurde. Dieser letztere Umstand kam freilich für die Neuzeit nicht mehr in Betracht, da die Tortur durch Reskript vom 2. Dezember 1770 abgeschafft worden war. Im Jahre 1691 war das Stockhaus schon einmal umgebaut worden[170]. Schon im Jahre 1822, bei Gelegenheit der Demolition der Jupiterbastion beabsichtigte man eine Frohnfeste über den dortigen Kasematten der Baugefangenen zu errichten, ließ diesen Plan aber wieder fallen, weil sich Gelegenheit bot, das den Erben des Appellationsrates Reichel gehörige Haus Nr. 9 in der Landhausstraße zu erwerben, welches zwar an der Straßenseite durch ein dazwischen liegendes Haus vom Amtshause getrennt war, mit dem dahinter gelegenen Garten aber an dieses grenzte. Der Ankauf des Hauses erfolgte 1825. Darauf wurde der Bau einer Amtsfrohnfeste auf dem dahinter gelegenen Gartenraume begonnen und im Jahre 1827 beendet; die alte Amtsfrohnfeste an der Breitegasse wurde noch im selben Jahre öffentlich versteigert. In diesem Umfange hat das Amtshaus bis zu der Teilung in ein Stadt- und Landgericht im Jahre 1851 bestanden.

Bereits in den Jahren 1814 bis 1820 war der Plan aufgetaucht, das Amt Dresden entweder in ein Kriminal- und Civilamt oder in ein Amt für das rechte und ein solches für das linke Elbufer zu teilen. Es wurden während dieser Zeit zwischen dem Geheimen Finanzkollegium, der Landesregierung, dem Geheimen Kabinett und dem Amte Dresden zahlreiche Schriften deshalb gewechselt, doch kam die Angelegenheit erst im Dezember 1824 zur Entscheidung; es wurden 2 Abteilungen gebildet, deren erste die Civil-, Vormundschafts-, Nachlaß-, Kauf- und Hypothekensachen, die zweite aber die Kriminal-, Rügen-, Polizei- und Verwaltungssachen umfaßte. Für diese zweite Abteilung wurde auch ein zweiter Justizamtmann angestellt[171].

[73] Als „Justizamt“ bestand das Amt Dresden bis zum Jahre 1851. In diesem Jahre ging die bisher von der Stadt verwaltete Gerichtsbarkeit auf den Staat über und das Amt wurde in 2 verschiedene Behörden geteilt: ein Königliches Stadtgericht für den Stadtbezirk und ein Königliches Landgericht für den Landbezirk. Das letztere erhielt seinen Sitz in dem ehemals Rieschschen Palais auf der inneren Rampischen Gasse.

Die Aufhebung der Patrimonialgerichte erfolgte durch das Gesetz vom 11. August 1855, und nunmehr wurde von 1857 an das Stadtgericht in ein Bezirksgericht und das Landgericht in ein Gerichtsamt verwandelt[172]. Teilweise waren die Patrimonialgerichte schon im Jahre 1833 freiwillig an den Staat abgetreten worden. Die Rentämter waren bereits 1831 bei Einführung der Verfassung von den Justizämtern vollständig getrennt worden und verblieben beim Ressort des Königlichen Finanzministeriums, während die Justizämter dem Königlichen Justizministerium unterstellt wurden.


[74]
Anhang I.




Verzeichnis der Vögte, Schösser und Amtleute zu Dresden.

Merten von Redern, Vogt, ca. 1347[173].

Hartmannus, advocatus, 1357[174].

Theodor Wilansdorf (meist nur Wilsdorf genannt), Vogt, 1389 bis 1394.

Grunenrod (von Grünrod), Vogt, 1394/95.

Conradus de Grefindorf, Vogt, 1396 bis 1400 und 1404/5.

Günther von Bünau, Vogt, 1400/1.

Dominus Lodewicus (Ludwig von Greußen), Vogt, 1401/2.

Hugold von Schleinitz, Vogt, 1402.

Hensel Wiritz, Vogt, 1403/4.

Günther von Bünau der ältere, Vogt, 1405 bis 1408[175].

Johannes Jeser (auch Geser), Schösser, 1405/6[176].

Heinrich von Friesen, Vogt, 1413[177].

Thedericus de Witzleben, Vogt, 1421[178].

Wentzel von Polentz, Untervogt zu Dresden, 1431[179].

Johannes Wissehencze, Konduktor (Geleitsmann), 1433/34[180].

Dr. Dittrich Pagk, Vogt, 1434 bis 1438[181].

Christoffil von Polenz, Vogt, 1441 bis 1443[182].

Hildebrand Trützschler, Landvogt zu Meißen und Vogt zu Dresden, 1443 bis 1446[183]. [75] Friedrich von Boytitz, Untervogt, 1444[184].

Hans von Arras, Vogt, 1446 bis 1456 und 1462 bis 1465[185].

Conrad Dytmar, Schösser, 1456 bis 1458[186].

Balthasar von Redern, Vogt, 1457/58[187].

Bertold Grünig, Vogt, 1457 bis 1462[188].

Mulich von Carlowitz, Vogt, 1465 bis 1469[189].

Jorg Zcan, Schösser, 1469 bis 1474. (Er scheint 1474 verstorben zu sein.)[190]

Bartel Küchler, 1475/76 und 1479/80. (Es bleibt zweifelhaft, ob Küchler in der Zeit von 1475/76 als Vogt oder als Schösser zu betrachten ist; die beiden Ämter beginnen eben in dieser Zeit sich zu verschmelzen.)[191]

Nicolaus Gutter, 1476 bis 1479. (Zweifelhaft, ob er Vogt oder Schösser war, denn er kommt unter beiden Bezeichnungen vor.)[192]

Hans von Carlowitz, Amtmann, 1486[193].

Apel Ruligke, Amtmann, 1496[194].

Hildebrand von Einsiedel, Amtmann, 1500, 1512, 1514[195].

Siegmund von Breitenbach, Amtmann, 1501[196].

Balthasar von Graußwitz, Amtmann, 1502, 1505[197].

Christoph von Polenz, Amtmann, 1506[198].

Hans von Polenz, Amtmann, 1509[199].

Melchior Paulich, Schösser, 1511[200].

Asmus Widemar, Schösser, 1514[201].

Hans Stertzinger, Schösser und Amtsverweser, 1516[202].

Balthasar Keltz, Amtsverweser und bez. Schösser, 1518, 1521[203]. [76] Egidius Ditterich, Schösser, 1532[204].

Friedrich von Carlowitz, Amtmann, 1532, 1535, 1539[205].

Ambrosius Erich, Schösser, 1537 bis 1568[206].

Christoph von Schönberg, Amtmann, 1540[207].

Ludwig Kinast, Schösser, 1568 bis 1587[208].

Michael Kronberger, Schösser, 1587 bis 1603[209].

Sebastian Breuning, Schösser, 1603 bis 1605[210].

August Crackau, Schösser, 1605 bis 1619[211].

Jeremias Roller, Schösser, 1619 bis 1621[212].

Johann Beutnitz, Schösser, 1621 bis 1626[213].

Hans Teucher, Schösser, 1626 bis 1629[214].

Paul Weber, Schösser, 1629 bis 1642[215].

Michael Leister, Schösser, 1642 bis 1671. (Seit 1658 Amtmann, 1666 Oberamtmann.)[216]

Johann Siegmund Leister (der Sohn des vorigen), Amtmann, 1671 bis 1696[217].

Georg Andreas Conradi, Amtmann, seit 1712 Kommissionsrat, 1696 bis 1716[218].

Johann Paul Vockel, Amtmann, 1716 bis 1728[219].

Johann Paul Vockel (der Sohn des vorigen), Oberamtmann, 1728 bis 1732[220].

August Franz Essenius, Oberamtmann, 1732 bis 1763[221].

Dr. Jacob Heinrich Reinhold, Oberamtmann, 1763 bis 1789[222]. [77] Dr. Jacob Christian Reinhold (Sohn des vorigen und ihm zur Unterstützung beigegeben), Amtmann, 1781 bis 1789[223].

Johann Gottlieb Näcke, Oberamtmann, 1789 bis 1818[224].

Christlieb Heinrich Pechmann, Justizamtmann, Hofrat, 1818 bis 1848[225].

Ferdinand August Kunad, zweiter Justizamtmann, 1825 bis 1827[226].

Carl Friedrich Jässing, zweiter Justizamtmann, 1827 bis 1833[227].

Johann Heinrich August Behr, Justizamtmann der zweiten Abteilung, Hofrat, 1834 bis 1838[228].

Friedrich Salomo Lucius, Justizamtmann der zweiten Abteilung, Hofrat, 1839 bis 1846.

Carl Heinrich Pietsch, Appellationsrat und Justizamtmann der zweiten, später der ersten Abteilung, 1847 bis 1854.

Carl Ferdinand Damm, Justizamtmann der zweiten Abteilung 1849, seit 1852 Dirigent des Landgerichts und seit 1857 Gerichtsamtmann.

Franz Ferdinand Wilke, Appellationsrat, Direktor des Königlichen Stadtgerichts 1855, seit 1857 des Königlichen Bezirksgerichts.



Anhang II.




Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben des Amtes Dresden an Geld.
1535.
Einnahme . 2 540 Schock 45 Gr. Pf.
Ausgabe .. 2 472 Sch 55 G 11½ P
___________________________________________________
Ertrag
67 Schock 49 Gr. Pf.[229]
[78]
1552.
Einnahme . 1 278 Schock 20 Gr. neue u. 1 alter Pf.
Ausgabe .. 1 946 Sch 42 G 3½ Pf.
________________________________________________
Es sind demnach
668 Schock 21 Gr. neue u. 1 alter Pf.
mehr ausgegeben worden. (Ist hinsichtlich der
Pfennige nicht ganz richtig.)[230]


1602.
Einnahme . 10 881 Gulden 4 Gr. 11 Pf.
Ausgabe .. 8 849 Gul 3 G 11½ neue u. 1 alter Pf.
________________________________________________
Ertrag
2 031 Gulden 23 Gr. 11½ neue u. 1 alter Pf.
(Diese Summe ist zwar in der Rechnung abgegeben,
aber hinsichtlich der Groschen und Pfennige unrichtig.)


1713/14.
Einnahme . 43 235 Gulden 5 Gr. 10½ Pf.
Ausgabe .. 19 864 Gul 17 G 8 P
______________________________________
Ertrag
23 370 Gulden 9 Gr. Pf.


1723/24.
Einnahme . 37 202 Rthlr. 12 Gr. 4 Pf.
Ausgabe .. 14 072 Rt 7 G 10½ P
______________________________________
Ertrag
23 130 Rthlr. 4 Gr. Pf.


1733/34.
Einnahme . 38 454 Rthlr. 3 Gr. 4 Pf.
Ausgabe .. 13 262 Rt 8 G P
______________________________________
Ertrag
25 191 Rthlr. 18 Gr. Pf.


1743/44.
Einnahme . 44 356 Rthlr. 15 Gr. 9 Pf.
Ausgabe .. 16 371 Rt 3 G 10⅞ P
______________________________________
Ertrag
27 985 Rthlr. 11 Gr. 10⅛ Pf.


1749/50.
Einnahme . 44 689 Rthlr. 3 Gr. 4⅜ Pf.
Ausgabe .. 15 473 Rt 22 G 5⅝ P
______________________________________
Ertrag
29 215 Rthlr. 4 Gr. 10¾ Pf.

[79]
1752/53.
Einnahme . 51 334 Rthlr. Gr. 4 Pf.
Ausgabe .. 17 221 Rt 18 G 4 P
______________________________________
Ertrag
34 122 Rthlr. 6 Gr. Pf.[231]


1759/60.
Einnahme . 53 702 Rthlr. 18 Gr. 1131/80 Pf.
Ausgabe .. 22 544 Rt 22 G 731/80 P
______________________________________
Ertrag
31 157 Rthlr. 20 Gr. 431/80 Pf.


1769/70.
Einnahme . 44 910 Rthlr. 7 Gr. 837/48 Pf.
Ausgabe .. 11 986 Rt 12 G 1027/40 P
______________________________________
Ertrag
32 923 Rthlr. 18 Gr. 1023/240 Pf.


1780.
Einnahme . 49 938 Rthlr. 17 Gr. 215/16 Pf.
Ausgabe .. 14 632 Rt 18 G 15/6 P
______________________________________
Ertrag
35 305 Rthlr. 23 Gr. 15/48 Pf.


1790.
Einnahme . 55 818 Rthlr. 11 Gr. –⅛ Pf.
Ausgabe .. 17 096 Rt 4 G 6 P
______________________________________
Ertrag
38 722 Rthlr. 6 Gr. 6⅛ Pf.


1800.
Einnahme . 87 436 Rthlr. 10 Gr. 311/40 Pf.
Ausgabe .. 29 145 Rt 21 G 11⅝ P
______________________________________
Ertrag
58 290 Rthlr. 12 Gr. 313/20 Pf.


1810.
Einnahme . 50 402 Rthlr. 9 Gr. 913/16 Pf.
Ausgabe .. 6 988 Rt 4 G 733/40 P
______________________________________
Ertrag
43 414 Rthlr. 5 Gr. 239/40 Pf.
[80]
(Dieser Betrag ist hinsichtlich der Pfennige nicht richtig.) Der
gegen das Jahr 1800 bedeutend geringere Betrag der Einnahmen
rührt daher, daß die Forstrechnungen seit 1. Januar 1808 besonders
geführt wurden[232]
1820.
Einnahme . 24 566 Rthlr. 5 Gr. 4 Pf.
Ausgabe .. 6 830 Rt 18 G 10 P
______________________________________
Ertrag
17 735 Rthlr. 10 Gr. 6 Pf.


1830.
Einnahme . 36 285 Rthlr. 12 Gr. 11 Pf.
Ausgabe .. 11 550 Rt 15 G 9 P
______________________________________
Ertrag
24 734 Rthlr. 21 Gr. 2 Pf.[233]




Druck von Wilhelm Baensch in Dresden.


Anmerkungen

  1. WA Nr. 2 Bl.141a/b, Nr. 12b Vol. I. Bl. 20b und Nr. 17 Bl. 272. Alle Citate von Archivalien beziehen sich auf das Hauptstaatsarchiv zu Dresden. Um Weitläufigkeiten zu vermeiden, werden die in den Locaten Nr. 4333 flg. liegenden 33 Stück Abrechnungsbücher der II. Abteilung des HStA, des sogenannten Wittenberger Archivs, nur nach den darauf befindlichen Nummern angegeben werden, nach denen sie jederzeit sofort zu finden sind.
  2. Ebenda Nr. 12b Bl. 21, Nr. 14 Bl. 178b.
  3. Ebenda Nr. 26 Bl. 20b.
  4. Gurlitt, Sächsische Herrensitze S. 51. Richter, Geschichte der Stadt Dresden, 1. Teil S. 103.
  5. WA Nr. 17 Bl. 270b flg., Nr. 16 Bl. 145b, Nr. 14 Bl. 178b und 524b.
  6. Ebenda Nr. 14 Bl. 524b, Nr. 16 Bl. 142, 146b.
  7. Ebenda Nr. 15 Bl. 10 flg. und Nr. 12a Bl. 201b, Nr. 16 Bl. 140c.
  8. WA Nr. 15 Bl. 13b, 15, 16b, 23b, 25b, 28.
  9. Richter, Geschichte der Stadt Dresden, 1. Teil S. 21, 169 bis 174.
  10. WA Nr. 15 Bl. 12b.
  11. Ebenda Nr. 12a Bl. 269, Nr. 16 Bl. 214, 269, 274b, Nr. 17 Bl. 40, Nr. 29 Bl. 12.
  12. WA Nr. 4 Bl. 111b, 112.
  13. Ebenda Nr. 16 Bl. 213, 216, 269, 273, 358b.
  14. Ebenda Nr. 20 Bl. 57 und 166, Nr. 21 Bl. 27, Nr. 23 Bl. 238, Nr. 24 Bl. 133, Nr. 25 Bl. 1, Nr. 29 Bl. 13, 22 und Nr. 30 Bl. 1b.
  15. Ebenda Nr. 26 Bl. 21b und 25b.
  16. Ebenda Nr. 30 Bl. 188b und Nr. 26 Bl. 18.
  17. WA Nr. 29 Bl. 10.
  18. Ebenda Nr. 12a Bl. 201b.
  19. Original 6812.
  20. Alte Bestallungen etlicher Hofdiener etc. 1533, Rep. LII. Gen. 1920. Bl.88.
  21. WA Nr. 15 Bl. 10 flg., Nr. 14 Bl. 178b, Nr. 12a Bl. 268b.
  22. Ebenda Nr. 17 Bl. 422.
  23. WA Nr. 15 Bl. 11, Nr. 14 Bl. 179b, 180, Nr. 16 Bl. 142.
  24. Ebenda Nr. 29 Bl. 10.
  25. Ebenda Nr. 14 Bl. 181b.
  26. Ebenda Nr. 15 Bl. 10 flg.
  27. WA Nr. 2 Bl. 104b, 107, Nr. 12b Vol. I. BI. 14, 19b, 20 b.
  28. Ebenda Nr. 15 Bl. 12.
  29. Ebenda Nr. 14 Bl. 15b, Nr. 20 Bl. 103b, Nr. 17 Bl. 270b, Nr. 29 Bl. 15.
  30. Originalurkunden Nr. 4278 und 4381.
  31. Lippert und Beschorner, „Das Lehnbuch Friedrichs des Strengen“, S. 45 Anm. 34.
  32. Cod. dipl. II. Hauptteil V. Bd. S. 15 und Über Berg und Thal 4. Bd. S. 28.
  33. WA Nr. 2 Bl. 100b.
  34. WA Nr. 29 Bl. 12a/b.
  35. Liegau kann hier nur irrtümlich aufgeführt worden sein, da es oben schon genannt ist.
  36. Viele der Dresdner Amtsdörfer werden noch weit früher erwähnt und zwar Löbtau (Liubituwa) und Pesterwitz (Buistrizi) in einer Urkunde vom 28. Oktober 1068, laut deren König Heinrich IV. der Stiftskirche zu Meißen 2 Hufen schenkt, ferner Briesnitz (Bresnice) – dieses als Burgwarte – und Cossebaude (Gozebudi) in einer Urkunde von 1071, durch welche Bischof Benno einen zum Vorteil der Stiftskirche zu Meißen mit einem slawischen Edeln namens Bor und dessen Söhnen wegen verschiedener Ortschaften abgeschlossenen Vertrag beurkundet; doch wird die Echtheit dieser Urkunde start angezweifelt. (Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 1. Bd. S. 35 – 37.) In sicheren Urkunden kommen aber Briesnitz 1273 und Cossebaude 1140 vor. (Ebenda S. 177 und 50.) Ob die in der Urkunde von 1071 genannten Orte Woz, Oicice, Grodice und Cinici mit Weißig, Ockerwitz, Roitzsch und Kemnitz identisch sind, muß dahingestellt bleiben, und ebenso ob unter Luderuwice Leuteritz oder Leutewitz zu verstehen ist; dagegen dürfte Wirnotine kaum etwas anderes als das jetzt nicht mehr vorhandene Wernten sein.
    Weiter kommen vor:
    Altfranken (Aldin Vrankin) 1311, Döltzschen (Deltsan) 1144, Eschdorf (Ezwinstorf) 1314, Gohlis (Goluz) 1144, Gruna (Gronowe – vermutlich das bei Niederwarthe) 1296, Kaditz (Kaytitz) 1273, Kaitz (Kaytitz) 1311, Kaufbach (Cofbach) 1281, Kleinnaundorf am Windberge (Nuendorf) 1144, Kötzschenbroda (Kotzebrode) 1286, Leubnitz (Lubenitz) 1296, Naußlitz (Nusedlitz) 1350, Niedersedlitz (?) (Nuzedelitz) 1311, Oberwarthe (Warta superior) 1266, Omsewitz (Omasuwicz) 1317, Pieschen (Borczin) 1324, Possendorf (Bosetendorf) 1286, Radeberg (Radberch) 1300, Radebeul (Radebul) 1349, Stetzsch (Steiz) 1260, Unkersdorf 1350, Weißtropp (Wizstrop) 1307, Wilsdruff (Wilandestorf) 1259, Zöllmen (Zculmyn) 1350. ((Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 1. Bd. s. das Register im 3. Bande).
    Babisnau (Paznowe) 1288, Bärenklause (Kolchowe) 1288, Borthen (Boretin) 1288, Boxdorf (Bokoisdorph) 1242, Golberode (Holbrode) 1288, Gommern (Komeren) 1288, Grumbach (Grombach) 1223, Kauscha (Cudeschowe) 1288, Kleba (Clebe) 1288, Krebs (Crawas) 1288, Kreischa (Crischowe) 1288, Lockwitz (Lucawitz) 1288, Merbitz (Merenwitz) 1332, Meusegast (Musegast) 1288, Nickern (Nicur) 1288, Niederebersbach (Nydern Ebirspach) 1371, Prohlis (Prolos) 1288, Rähnitz (Ranis) 1268, Reichenberg (Richenberc) 1235, Rosentitz 1288, Sachsdorf (Sachowe) 1227, Schweinsdorf (Swinsdorf) 1340, Trachau (Trachennowe) 1242, Warthe (Wartha), ob Ober- oder Niederwarthe, bleibt fraglich, 1283, Weißtropp (Wystroph) 1323, Wildberg (Wiltberch) 1227, Wilschdorf (als Großrähnitz, „Ranis majus“ bezeichnet) 1242. ((Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 4. Bd. s. Register.)
    Gittersee (Gittersin, Jetirsin) 1352 und um 1370, Gleina (Gline) 1303, Gruna, wahrscheinlich das bei Reick gelegene (Grunow) 1370, Kesselsdorf 1366, Plauen (Plawin) 1329, Serkowitz (Ceracuwicz) 1329, Steinbach (Steynbach) 1375. ((Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 5. Bd. S. 41, 15, 55, 48, 33 und 64.)
    Arnsdorf (Arnoldisdorf), Bannewitz (Bonenwicz), Birkwitz (Birkwicz), Blasewitz (Blasenwicz), Boderitz (Podebrese), Bühlau, wahrscheinlich Bühlau bei Loschwitz (Bele), Burgk (Burg), Constappel (Kuntopel), Coswig (Koswik), Cunnersdorf bei Nöthnitz (Conradisdorf in districtu Tarant), Cunnersdorf bei Lausa (Kunratsdorf circa Reddern), Döhlen (Dolen), Elbersdorf (Alberndorf), Goppeln (Gupil), Gorknitz (Korkenas), Graupe (Crup), Hermsdorf, d. i. Niederhermsdorf bei Wilsdruff (Hermansdorf), Heselich, Hühndorf (Hoendorf), Kleinwolmsdorf (Wolframsdorf), Kötitz (Kothenewicz und Koterwicz), Leuben (Lubene), Lausa (Lys), Liegau (Ligowe), Lotzdorf (Loczensdorf), Marsdorf (Maroldisdorf), Mockritz (Makruz und Mokerus), Naundorf bei Kötschenbroda (Nuendorf), Prabschütz (Bratschicz), Quohren bei Kreischa (Tworne), Reichenberg (Richenberg), Rockau (Rakowe), Ruppendorf (Ropotendorf), Sachsdorf (Sachsendorf), Schönbrunn (Schonenburn), Schönfeld (Schonenvelt), Seyda bei Kreischa (Seydowichin), Söbrigen (Zcebegrim), Somsdorf (Summensdorf), Striesen (Stresen), Tolkewitz (Tolkenwicz), Wachau (Wachow), Wachwitz (Wachwicz), Wahnsdorf (Wahendorf), Wallrode (Waldenroda), Weixdorf (Wigensdorf und Wignansdorf), Zaukerode (Zcugrade), Zschachwitz (Schachwicz) und Zschieren (Schirin) kommen 1349 außer vielen schon früher erwähnten im Lehnbuch Friedrichs des Strengen vor Cop. 24 Bl. 10b flg., 43b flg.
    Endlich in Originalurkunden des Hauptstaatsarchivs:
    Coschütz (Cussicz) Originalurk. v. 7. März 1267, Deuben (Dewin) Originalurk. v. 12. Juni 1288, Erkmannsdorf, Groß- und Klein- (Erkenbrechtestorf) 1355, Cop. 25 Bl. 75, Hermsdorf an der Röder (Hermannsdorf) Originalurk. v. 24. Juni 1315, Kemnitz (Kempnicz) Originalurk. v. 16. Februar 1350, Laußnitz (Lusenitz) Originalurk. v. 9. Oktober 1360, Leppersdorf (Luprersdorf) Originalurk. v. 5. Februar 1375, Lindenau (Lindenowe) Originalurk. v. 4. Oktober 1287, Loschwitz (Loscuitz) Originalurk. v. 24. Juni 1315, Luga (Luge) Originalurk. v. 3. Dezember 1321, Medingen (Medegow) 1364, Cop. 27 Bl. 65, Poppitz (Popuitz) Originalurk. v. 24. Juni 1315, Quohren bei Loschwitz (Quorne) 1365, Cop. 27 Bl. 70, Roßthal (Rostel) Originalurk. v. 16. Februar 1350. Rottwernsdorf (Rateborndorf) Originalurk. v. 8. Juli 1337, Weißig bei Loschwitz (Wizzok) 1365, Cop. 27 Bl. 70, Zitzschewig (Schyzewitz) Originalurk. v. 6. Juli 1310.
  37. WA Nr. 2 Bl. 141a/b und bez. Nr. 12b Vol. I. Bl. 20.
  38. WA Nr. 12b Vol. I. Bl. 6 flg., 19, 24, 26b, 35b, 181b.
  39. Richter, Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden, 2. Abteilung S. 192.
  40. Richter, Die Stadtgrenze bei Räcknitz, Dresdner Geschichtsblätter 1892 S. 29, 30.
  41. WA Nr. 24 Bl. 141.
  42. Nach dem Erbbuche von 1547 Rep. XLVII Dresden 21a Bl. 625 bildete Primßewitz mit Röhrsdorf, westlich von Dohna, eine Gemeinde.
  43. Von den hier genannten Orten kommen verschiedene schon früher vor, wie: Auswick (Uzmik), Heidenau (Heidenow), Mügeln (Mogelin), Sporbitz (Sperwicz), Meuslitz (Miselitz) 1349: Cop. 24 fol. 10b, 43b. Klotzsche (Clozcowe) 1329: Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 5. Bd. S. 33. Räcknitz (Rekenicz) 1370: ebenda S. 54. Sobrigau (Szobelgor), Strehlen (Strowelin) und Theißewitz (Tyzawicz) 1288: Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 4. Bd. S. 11, 12 Übigau (Ubegowe) 1324: Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 1. Bd. S. 317. Langebrück (Langenbruke): Urk. v. 1. Oktober 1288. Sürßen (Sursen): Urk. v. 3. Dezember 1321.
  44. WA Nr. 4, 6, 8, 10, 12a, 14, 16 – 18, 20 – 26, 28 – 30.
  45. WA Nr. 4, 6, 8, 10.
  46. Cod. dipl. Sax. reg. II. Hauptteil 5. Bd. S. 6 Nr. 9, S.8 – 11 Nr. 10 – 14, S. 13 Nr. 16, S. 15 – 18 Nr. 19, 20, 22, 23, S. 330 Nr. 7, S. 331 Nr. 8, S. 335 Nr. 12, S. 336 Nr. 14.
  47. Richter, Geschichte Dresdens 1. Teil S. 47, 54.
  48. Richter, Verfassungsgeschichte S. 274.
  49. WA Nr. 10 Bl. 65.
  50. Ebenda Nr. 12 a Bl. 77b.
  51. WA Nr. 14 Bl. 177b, 178b.
  52. Der Ämter Rechenbuch 1535 Loc. 7358 Bl.37.
  53. WA Nr. 14 Bl. 372c und 528c.
  54. WA Nr. 14 Bl. 372f., Nr. 16 Bl. 361d.
  55. Ebenda Nr. 14 Bl. 179b, 259e
  56. WA Nr. 14 Bl. 179b, 259e.
  57. Vergl. Neues Archiv für Sächsische Geschichte, 2. Bd. S. 102, 127 und WA Nr. 14 Bl. 259c flg., 372c flg., 528c, Nr. 16 Bl. 361c, Nr. 17 Bl. 424c.
  58. WA Nr. 16 Bl. 227b, 228.
  59. Ebenda Nr. 4 Bl. 41b, Nr. 10 Bl. 111b, Nr. 17 Bl. 424, Nr. 18 Bl. 62b.
  60. WA Nr. 18 Bl. 185 und Nr. 20 Bl. 59.
  61. Ebenda Nr. 16 Bl. 227b, 318.
  62. Ebenda Nr. 16 Bl. 274, Nr. 17 Bl. 37.
  63. WA Nr. 17 Bl. 271b, 310b, 424, Nr. 18 Bl. 61b, Nr. 20 Bl. 59, Nr. 23 Bl. 241b, Nr. 29 Bl. 12, 20b, 25.
  64. Ebenda Nr. 17 Bl. 424b.
  65. Ebenda Nr. 18 Bl. 184b.
  66. Ebenda.
  67. Ebenda.
  68. Ebenda.
  69. Ebenda.
  70. Ebenda und Nr. 20 Bl. 60a/b.
  71. WA Nr. 20 Bl. 60a/b.
  72. Ebenda Nr. 20 Bl. 167.
  73. Ebenda Nr. 23 Bl. 240b.
  74. Ebenda Nr. 24 Bl. 136.
  75. Ebenda Nr. 29 Bl. 26b, 27
  76. Ebenda Nr. 14 Bl. 256, 526.
  77. Bielmaus=Siebenschläfer, dessen Pelz in Krain noch jetzt zur Volkstracht gehört.
  78. WA Nr. 17 Bl. 37 und 422.
  79. Ebenda Nr. 20 Bl. 58b.
  80. WA Nr. 14 Bl. 178b, 179b.
  81. Ebenda Bl. 255b.
  82. Ebenda Nr. 12a Bl. 268b.
  83. WA Nr. 16 Bl. 141, 142, 359.
  84. Ebenda Nr. 10 Bl. 65b.
  85. Ebenda Nr. 12 a Bl. 78b.
  86. Ebenda Nr. 14 Bl. 14.
  87. Ebenda Nr. 14 Bl. 181a/b.
  88. Ebenda Bl. 179.
  89. Ebenda Bl. 374b.
  90. Ebenda Nr. 12a Bl. 78b.
  91. Ebenda Nr. 8 Bl. 133.
  92. WA Nr. 14 Bl. 181, Nr. 17 Bl. 36, 39b, 40, 41b, 106b.
  93. Der Ämter Rechenbuch 1535. Loc. 7358 Bl. 37.
  94. Brüderliche Jrrungen etc. 1544/53. Vol. I. Loc. 8031 Bl. 195.
  95. Cop. 165 Bl. 227.
  96. Handlung auf dem Landtage 1555. Loc. 9356. Bl. 21b, 71, 81b.
  97. Rep. XLVII. Dresden 21a/c.
  98. Römer, Staatsrecht, 3. Teil S. 195.
  99. Amts Dresden eigentümliche Güter 1589. Loc. 9769 Bl. 37b flg.
  100. Römer, Staatsrecht und Statistik des Churfürstenthums Sachsen. 2. Teil. S. 292 flg., 580. 3. Teil, S. 166, 168.
  101. Haun, Bauer und Gutsherr in Kursachsen. S. 183.
  102. Rep. XLVII. Dresden 21c Bl 53, 329.
  103. Rep. XLVII. Dresden 130 Bl. 1 flg, 287a Bl. 70 flg.
  104. Rentcopial 1587 Bl. 378.
  105. Rep. XLVII. Dresden 269 Bl. 1, 10.
  106. Rentcopial 1590 Vol. I. Bl. 258.
  107. Rep. XVI. Nr. 1 Bl. 11 flg., 16, 26, 32, 36. Originalurk. Nr. 12830b.
  108. Rep. XLVII. Dresden 267 Bl. 165 flg.
  109. Rep. XLVII. Dresden 287a Bl. 70 flg., 86 flg.
  110. Ebenda Bl. 65.
  111. Ebenda Bl. 65, 134, 254, 276.
  112. Rep. XLVII. Dresden 21c Bl. 7a/b, 70a/b.
  113. Richter, Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden. 2. Abt. S. 97, 98. Cop. der II. Rentexp. vom Jahre 1735 Vol. IV. Bl. 2277, 2344, 2345 und vom Jahre 1736 Vol. I. Bl. 432. 470 flg., 492, 498, 540. Rep. K Nr. 23. Rentcopial 1564 Vol. I. Bl. 297.
  114. Rep. XV. Dresden Nr. 25. Coll. Schmid. Amt Dresden Vol. V. Nr. 190. Rep. LII. Spec. 1101a, Bl. 71.
  115. Cod. dipl. II, 5 S. 110.
  116. Richter, Verfassungsgeschichte S. 87.
  117. Rep. K. Nr. 2234.
  118. Rep. XLVII. Dresden 21a Bl. 158.
  119. Ebenda 21c Bl. 19 flg.
  120. Amt Dresden contra Wilhelmen von Carlowitz etc. Loc. 9878 Bl. 34 flg.
  121. Richter, Verfassungsgeschichte S. 56, 57.
  122. Amt Dresden contra Wilhelmen von Carlowitz etc. Loc. 9878 Bl. 34 flg. und Rißschr. III Fach 40 Nr. 15.
  123. Richter, Verfassungsgeschichte S. 56 flg. und Rißschr. III Fach 40 Nr. 15.
  124. Rentcopial 1549/54 Bl. 2b flg., 13, 15b, 16, 20, 29a/b, 43, 48b, 70, 78.
  125. Visitation oder anderweite Bestallung etc. 1549. Loc. 7173 Bl. 5b, 13, 22, 81b, 89, 93b, 100.
  126. Handlungen auf dem Landtage 1555. Loc. 9356 Bl. 2b, 21b, 27b, 57, 71, 81b. Rep. LII. Gen. 178 Bl. 2, 167.
  127. Rep. VI. Gen. 12 Bl. 48b.
  128. Die erste Landesvermessung des Kurstaates Sachsen 1586/1607. Dresden 1889. Sekt. IX.
  129. Rep. LII. Gen. 178 Bl.2, 29, 99, 114c.
  130. Rentcopial 1559 Bl. 295 flg.
  131. Der Ämter Rechenbuch 1535. Loc.7358 Bl. 37.
  132. Rep. LII. Gen. 1924 Bl. 520 flg.
  133. Cod. Aug. Tom. I S. 224, § 40 und S. 1158. Tom. II S. 17.
  134. Visitation oder anderweite Bestallung etc. 1549. Loc. 7173 Bl. 93b. – Derer Oberhaupt- und Amtleute Bestallung etc. 1590. Loc. 7173 Bl. 24b.
  135. Rep. LII. Gen. 1918e Bl. 41, 161 und 1922 Bl. 339 flg.
  136. Rep. VI. Gen. 7a Bl. 66b. – Die weitere Entwickelung des Vogt- und Schösseramtes ist folgende: Der Schösser wird nach und nach zum Amtmann, später zum Justizamtmann, und seine Befugnisse gehen zum großen Teil auf den Rentamtmann über; beim Amte Dresden zunächst auf den Amtsschreiber, bez. Amtsverwalter. Die Dresdner Amtsrechnungen werden seit 1602 vom Amtsschreiber, bez. Amtsverwalter abgelegt. Der Amtsverwalter wird später zum Rentamtmann. Dem Vogt wurde mit dem Titel Amtmann zu Kurfürst Augusts Zeit gewöhnlich die Beaufsichtigung mehrerer Ämter übertragen, in späterer Zeit aber wurden die Amtleute nicht mehr zu dieser Aufsichtführung, sondern lediglich zu kommissarischen Verrichtungen vom Kammerkollegium gebraucht. Im Jahre 1763 trugen die Stände auf „Wiederherstellung der unter der Regierung Kurfürst Augusts in Aktivität gewesenen Kreishauptleute, Landkammerräte und Amtshauptleute“ an, worauf der Beschluß gefaßt wurde, daß in Zukunft Kreis- und Amtshauptleute angestellt und dabei die von Kurfürst August erteilten Vorschriften, soweit sie noch anwendbar seien, zu Grunde gelegt werden sollten. Laut der entworfenen Instruktion wurde den Amtshauptleuten die Beaufsichtigung der Ämter mit der Vorschrift übertragen, dieselben im Laufe jeden Jahres wenigstens zweimal zu besuchen. Der Vogt wird demnach zum Amtshauptmann. Acta, die Wiederherstellung der Kreis- und Amtshauptleute etc. Vol. I. Loc. 4708 Bl. 1, 171b.
  137. Weiße, Staatsrecht, 1. Bd. S. 187.
  138. Amts- und Vorwerksbestallung etc. 1547/49. Loc. 7358 Bl. 16 – 23. 126. – Rep. LII. Gen. 1918e Bl. 173 und 1921 Bl. 60, 358.
  139. Rep. VI, Gen. 12 Bl. 48.
  140. Rep. VI. Gen. 12 Bl. 48 – 57, 429 flg.
  141. Originalurk. Nr. 11630.
  142. Rentcopial 1559 Bl. 179b.
  143. Der Vikarien Präbanden und Obedientien des Stiftes Meißen etc. 1529. Loc. 8987 Bl. 113. Rep. XXII. Dresden 36 Bl. 7. Rep. VII. Dresden 23 Bl. 375 flg., ferner Bergmann in „Über Berg und Thal“ vom Jahre 1895 S. 121.
  144. Amts Dresden eigentümliche Güter. 1589. Loc. 9769 Bl. 54. Rep. K. Nr. 43 und 362. Rep. XXII. Dresden 173 Bl. 5b.
  145. Amts Dresden eigentümliche Güter. 1589. Loc. 9769 Bl.1 flg. Intradenrechnung des Amtes Dresden vom Jahre 1602 Bl. 349 flg.
  146. Cod. dipl. Sax, reg. II, 5 S. 273.
  147. Der Ämter Rechenbuch 1535. Loc. 7358 Bl. 37.
  148. Richter, Verfassungsgeschichte S. 22.
  149. Rentcopial 1568 Bl. 670b. Rep. LII. Gen. 1924 Bl. 520.
  150. Intradenrechnungen des Amtes Dresden von 1602/3 Bl. 350 und von 1655 Bl. 482. Rep. XXII. Dresden 188 Bl. 2. Rep. XXII. Dresden 82 Rep. K. Nr. 110. Rep. VI. D. 21 Bl. 314.
  151. Intradenrechnung Dresden 1602/3 Bl. 226, 337, 343 und 1696/97 Bl. 395. Amts Dresden eigentümliche Güter. 1589. Loc. 9769 Bl. 1b.
  152. Bibliothek des HStA Y 5. Bl. 25 flg.
  153. Amts Dresden eigentümliche Güter. 1589. Loc. 9769 Bl. 60b. Näheres über die Heeresfolge s. Römer, Staatsrecht 2. Teil S. 232.
  154. Churfl. Specialbefehle 1658/59 Bl. 33. Rep. LII. Gen. 410 Nr. 11.
  155. Rep. LII. Gen. 1952 Bl. 183 flg. Intradenrechnung des Amtes Dresden 1602/3.
  156. Rep. LII. Gen. 1957 Bl. 35.
  157. Rep. LII. Gen. 487 Bl. 40.
  158. Spezialreskripte 1712 Nr. 123.
  159. Rep. LII. Gen. 1978 Bl. 22.
  160. Rep. LII. Gen. 1979 Bl. 144.
  161. Spezialreskripte 1818 Nr. 78.
  162. II. Rentcopial 1739 Vol. IV. Bl. 1472, 1687, 1692.
  163. Rep. LII. Gen. 1020a Bl. 98.
  164. Rep. XXII. Dresden 207 Bl. 44.
  165. Ebenda Bl. 14, 24, 45, 61.
  166. Das alte Amthaus zu Dresden etc. 1733. Loc. 774 Bl. 25.
  167. Rep. XXII. Dresden 207 Bl. 73 flg.
  168. Rep. VIII. Dresden 164 Bl. 1, 56, 62, 64.
  169. Ebenda Dresden 165 Bl. 3, 33, 65, 84 und Dresden 468. Rep. XXII. Dresden 208.
  170. Coll. Schmid. Amt Dresden Vol. XII Nr. 319, Vol. XV Nr. 425. Cop. der II. Rentexped. vom Jahre 1691 Bl. 123b. Cod. Aug. Cont II. Tom. I. S. 329.
  171. Rep. VIII. Dresden 240a Bl. 1, 4b, 12, 14, 69, 74, 132, 141, 197, 254, 297 und Dresden 240b Bl. 2, 9. Acta, die bei dem Justizamte Dresden getroffene neue Einrichtung. Loc. 2410 Bl. 299b, 338.
  172. Gesetz- und Verordnungsblatt 1855 S. 144.
  173. Abteilung XVI Nr. 1381 Bl. 15.
  174. Cop. 5 Bl. 31.
  175. Wittenberger Archiv Nr. 4 Bl. 5b, 15, 21, 32b, 40, 59, 66b, 81b, 109b, 111, 112a/b, 117b, 129b, 144b, 149.
  176. WA Nr. 4 Bl. 152b und Nr. 6 Bl. 33b.
  177. Cod. dipl. II. Hauptteil Bd. 5 S. 390.
  178. Ebenda S. 140.
  179. Cod. dipl. Lus. sup. II. Bd. 2 S. 284.
  180. WA Nr. 8 Bl. 133.
  181. Ebenda Nr 10 Bl. 64, 110b.
  182. Ebenda Nr. 12a Bl. 77.
  183. Ebenda Nr. 12a Bl. 201, 268 und Nr. 14 Bl. 13.
  184. Originalurk. Nr. 6812.
  185. WA Nr. 14 Bl. 13, 177b, 255, 373, 522, Nr. 16 Bl. 140b, Nr. 17 Bl. 36, 106b, 166b, 270b.
  186. Ebenda Nr. 16 Bl 213.
  187. Ebenda Nr. 16 Bl. 216, 269.
  188. Ebenda Nr. 16 Bl. 358 b, 398b, Nr. 17 Bl. 36.
  189. Ebenda Nr. 17 Bl. 307b, 421, Nr. 18 Bl. 60, 181b, Nr. 20 Bl. 57.
  190. Ebenda Nr. 20 Bl. 166, Nr. 21 Bl. 27, Nr. 22 Bl. 99b Nr. 23 Bl. 35, Nr. 24 Bl. 133, Nr. 25 Bl. 1.
  191. Ebenda Nr. 26 Bl. 18, Nr. 30 Bl. 188.
  192. Ebenda Nr. 29 Bl.9, 17, 25, Nr. 30 Bl. 1.
  193. Originalurk. Nr. 8628.
  194. Hof- u. Haushalt S. Hz. Albrechts Loc. 8678 Bl. 309b.
  195. Amt Dresden contra Wilh. von Carlowitz etc. Loc. 9878 Bl.4. Cop. 116 Bl. 204b. Cop. 119 Bl. 134b, 147b.
  196. Abteilung XVI Nr. 1381 Bl. 15.
  197. Cop. 107 Bl. 134. Stadtbuch von Dresden 1505 bis 1520. Loc. 8588 Bl. 3b.
  198. Originalurk. 9654
  199. Originalurk. 9818, 9834.
  200. Georg Kolbringern bel. Loc. 9710 Bl. 4
  201. Cop. 119 Bl. 92.
  202. Cop. 125 Bl. 50b. Richter, Verfassungsgeschichte der Stadt Dresden S. 243
  203. Defensions- und Aufgebotssachen. Loc. 7993 Vol. I. Bl. 50, Vol. II. Bl. 31 b. Belege wegen der Zehnten. 1529 bis 1547. Loc. 10493. Weimar. Archiv, Reg. A, 224.
  204. Belege 1529 bis 1547. Loc. 10493 Bl. 131b.
  205. Cop. 153 Bl. 83. Cop. 163 Bl. 178.
  206. Richter, Verfassungsgeschichte S. 62 Anm. 1. – Rep. LII. Gen. 1924 Bl. 520.
  207. Cod. dipl. Sax. reg. II, 5 S. 322, 323. – Da aus dem Anfange des 14., dem Ende des 15. und dem Anfange des 16. Jahrhunderts genauere Nachweise fehlen, so konnten nur die Jahre angegeben werden, in welchen die Amtmänner oder Schösser erwähnt werden, eine Angabe über die ganze Zeit ihrer Amtierung ließ sich jedoch nicht machen.
  208. Rentcopial 1568 Bl. 670b.
  209. Rep. LII. Gen. 1929 Bl. 220.
  210. Ebenda Gen. 1946 Bl. 337. Rentcopial 1603 Bl. 771.
  211. Rentcopial 1605 Bl. 826, 1088, 1090.
  212. Ebenda 1619 Vol. II. Bl. 639.
  213. Ebenda 1621 Bl. 145.
  214. Kammer-Cop. 1626 Bl. 258.
  215. Rentcopial 1629 Bl. 338.
  216. Ebenda 1642 Bl. 6b. Rep. LII. Gen. 1946 Bl.337. Spezialreskr. 1658/59 Nr.33. Rep. LII. Gen. 410a Nr. 11.
  217. Rep. LII Gen. 1957 Bl. 15.
  218. Ebenda Gen. 487 B. 10. Spezialreskr. 1712 Nr. 123.
  219. Rep. LII. Gen. 1978 Bl. 22.
  220. Ebenda Gen. 1979 Bl. 144.
  221. Spezialreskr. 1732 Nr. 192. Rep. LII. Gen. 487 Bl. 130.
  222. Rep. LII. Gen. 75 Bl. 26. Gen. 914b Bl. 40.
  223. Spezialreskr. 1781 Nr. 16. Rep. LII. Gen. 436 Bl. 1.
  224. Ebenda 1789 Nr. 157.
  225. Ebenda 1818 Nr. 78. Dresdner Adreßbuch 1848 S. 130.
  226. Rep. LII. Spec. 1929c Bl. 79.
  227. Specialreskr. 1827 Nr. 741.
  228. Soweit diese Angaben die Zeit nach 1830 betreffen, sind sie den Staatshandbüchern und den Dresdner Adreßbüchern entnommen.
  229. Der Ämter Rechenbuch. 1535. Loc. 7358 Bl. 37
  230. Rep. VI. Gen. 7b Bl. 83, 88b.
  231. Ebenda Gen. 28b Bl. 1b.
  232. Rep. LII. Spec. 1020a Bl. 97.
  233. Intradenrechnungen Amt Dresden. 1602/3. Bl. 210 und 328. 1713/14. Bl. 298. 1723/24. Bl. 397. 1733/34. Bl. 363 1743/44. Bl. 281. 1749/50. Bl. 288 a/b. 1759/60. Bl. 285b. 1769/70. Bl. 314b. 1780. Bl. 246a/b. 1790. Bl. 240b. 1800. Bl. 283. 1810 Bl. 123b, 124. 1820. Bl. 136a/b. 1830. Bl. 120b.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Handeintrag: kaum, wohl Niedersedlitz
  2. Handeintrag: Bühlau