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dem Amte vorbehalten und erst im Jahre 1830 in eine Geldabgabe verwandelt[1]. Außerdem hatte Fischersdorf an den Rat zu Dresden und an das Kapitel zu Meißen einige Geldzinsen von mehreren Gärten zu entrichten und an die Kirche zu Altdresden 1 Pfund Wachs[2].

Sehr bedeutend waren auch die von Altdresden zu entrichtenden Zinsen nicht. Der Rat zahlte 1 Schock 52 Groschen vom niederen und 20 Groschen vom oberen Vorwerke, sowie 6 Groschen von 3 Äckern. Ferner hatten mehrere Einwohner von ihren Haus- und Gartengrundstücken, sowie von 5 an der Prießnitz und anderen Orten bei der Stadt gelegenen Weinbergen Geldzinsen zu entrichten; doch ist im Erbbuche beim größten Teile der Hausgrundstücke bemerkt, daß dieselben abgebrochen, und bei verschiedenen Gartengrundstücken, daß sie „verschüttet“, d. h. zu den Festungswerken verwendet worden seien. An sonstigen Zinsen kommen nur noch vor: 6 Groschen von jeder der 22 Fleischbänke Altdresdens, 1 Stein Inselt von jedem der 22 Fleischer, 1 Pfund Wachs von einem gewissen Valten Menhardt und 30 Kapphähne von den Besitzern der am Bischofswege, am Sattelwege und an einigen anderen Orten gelegenen Grundstücke (darunter 7 Kapphähne von dem dem Rate gehörigen Tännicht) und 2 Hühner von einem Stück Acker an der „Jehsnitz“[3].

Zugleich wurde auch das früher dem Kloster Zelle gehörig gewesene Gut zu Leubnitz mit Äckern, Wiesen und bedeutenden Zinsen in den Dörfern Leubnitz, Torna, Prohlis, Reick, Goppeln, Gostritz und Strehlen, nebst den Lehen, oberen und niederen Gerichten in diesen Ortschaften, sowie 3½ Schock Groschen Zinsen zu Pirna an den Rat zu Dresden überlassen, wofür der letztere jährlich 750 Gulden zu entrichten hatte[4].

Infolge dieser Einverleibungen machte sich eine Erweiterung des Weichbildes nötig, das die Grenze für die Jurisdiktion des Amtes und des Stadtgerichts bildete. Das Weichbild umfaßte nicht nur den Raum innerhalb der Stadtmauern, sondern auch ein gewisses Gebiet außerhalb derselben, soweit dasselbe Stadtrecht genoß.


  1. Rep. K. Nr. 2234.
  2. Rep. XLVII. Dresden 21a Bl. 158.
  3. Ebenda 21c Bl. 19 flg.
  4. Amt Dresden contra Wilhelmen von Carlowitz etc. Loc. 9878 Bl. 34 flg.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/57&oldid=- (Version vom 22.11.2023)