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Die Oberhauptleute waren nebst ihren Knechten in die Farbe des Hofes gekleidet und hatten für Anschaffung der Kleidung selbst zu sorgen, während die Amtleute, die ebenfalls Hofkleidung trugen, dieselbe in natura geliefert erhielten[1].

Durch das Reskript vom 8. September 1563 wurden die Naturalbezüge der Schösser und des übrigen Amtspersonals ebenso wie diejenigen der Räte, Oberhauptleute, Amtleute und aller sonstigen Beamten in Geld verwandelt und für die ihnen bisher in Natur gewährte Kleidung wurde ihnen ebenfalls ein entsprechender jährlicher Geldbetrag zugebilligt. Der Schösser Ambrosius Erich erhielt, abgesehen von den ihm sowie den Förstern verbleibenden Gebühren an Schreibe- und Anweisegeld, 114 Gulden 20 Groschen 9 Pfennig, sowie 60 Gulden Kostgeld für sich, den Amtsschreiber und seinen Jungen[2]. Außer den oben beim Jahre 1558 genannten Personen werden als beim Amte Dresden bedienstet noch genannt der Kornvogt und sein Knecht, der Geleitsmann an der Elbe, die Förster zu Altendresden, Langebrück und Weißig, die Hegereiter zu Mickten, Cossebaude und Lausa, die Fußknechte (auch zum Forstpersonal gehörig und zum Unterschied von den Hegereitern so genannt) zu Loschwitz und Erkmannsdorf, der Wiesenvogt zu Langebrück, der Getreidemesser, 2 Wagenknechte in der Schloßmühle, der Scharfrichter und der Abdecker. Was dem Personal an dem Gebrauch von eigentümlichen Gütern, d. h. dem Amte gehörigen Grundstücken, abgeschnitten werde, solle vermietet und die dafür erlangten Beträge verrechnet werden. Ferner soll kein Getreide an andere Ämter verschickt, sondern dasselbe, insoweit es nicht für die Hofhaltung gebraucht wird, veräußert werden[3].

Eine Erweiterung des Amtsbezirks brachte das Jahr 1559. Unterm 24. Juni 1559 wurde nämlich zwischen Kurfürst August und dem Bischof und Stift zu Meißen ein Tauschvertrag abgeschlossen, laut dessen das Kloster und die Stadt Mühlberg nebst einer Anzahl dazu gehöriger Dörfer an das Stift überlassen wurden, wogegen dasselbe Schloß und Stadt Stolpen und ebenfalls eine Anzahl dazu gehöriger Orte an den Kurfürsten abtrat[4]. Laut Befehl vom


  1. Amts- und Vorwerksbestallung etc. 1547/49. Loc. 7358 Bl. 16 – 23. 126. – Rep. LII. Gen. 1918e Bl. 173 und 1921 Bl. 60, 358.
  2. Rep. VI, Gen. 12 Bl. 48.
  3. Rep. VI. Gen. 12 Bl. 48 – 57, 429 flg.
  4. Originalurk. Nr. 11630.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/68&oldid=- (Version vom 21.11.2023)