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ehe sie an die Renterei eingereicht wurden[1]. Im übrigen findet sich in den Bestallungen der Amtleute vieles von dem wieder, was in denen der Schösser ausgesprochen wird.

Die militärische Seite des Vogtamtes war allmählich sehr zurückgetreten, da zu Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts die Söldnerheere immer mehr Bedeutung gewannen. Dies und manches andere mag die Ursache gewesen sein, daß in einem „Auszug des jährlichen Einkommens der Chur- und Fürstenthümer Sachsen, Meißen und Thüringen“ vom Jahre 1552, dessen Verfasser kaum jemand anders als der Landrentmeister Barthel Lauterbach gewesen sein kann, vorgeschlagen wird, nur bei den Grenzämtern Senftenberg, Hain, Belzig, Quedlinburg, Salza mit Herbsleben, Zwickau, Altenberg, Annaberg und Delitzsch mit Petersberg, sowie in Wittenberg, der Festung wegen, Amtleute zu unterhalten. Die dadurch zu erzielenden Ersparnisse berechnet der Verfasser des Aufsatzes auf 8134 Gulden 19 Groschen 2 Pfennig und schlägt dann weiter vor, daß, wenn dem Kurfürsten die Zahl der von den Amtleuten zu haltenden Pferde zu gering erschiene, noch weitere 80 Pferde gehalten und davon 20 jenseits der Elbe, 20 nach Thüringen, 20 nach Zwickau und 20 an die böhmische Grenze gelegt werden könnten, um dort Streifzüge zu machen und die Sicherheit der Straßen zu erhöhen[2]. Der Vorschlag war noch zur Kurfürst Moritz' Zeit gemacht


  1. Rep. LII. Gen. 1918e Bl. 41, 161 und 1922 Bl. 339 flg.
  2. Rep. VI. Gen. 7a Bl. 66b. – Die weitere Entwickelung des Vogt- und Schösseramtes ist folgende: Der Schösser wird nach und nach zum Amtmann, später zum Justizamtmann, und seine Befugnisse gehen zum großen Teil auf den Rentamtmann über; beim Amte Dresden zunächst auf den Amtsschreiber, bez. Amtsverwalter. Die Dresdner Amtsrechnungen werden seit 1602 vom Amtsschreiber, bez. Amtsverwalter abgelegt. Der Amtsverwalter wird später zum Rentamtmann. Dem Vogt wurde mit dem Titel Amtmann zu Kurfürst Augusts Zeit gewöhnlich die Beaufsichtigung mehrerer Ämter übertragen, in späterer Zeit aber wurden die Amtleute nicht mehr zu dieser Aufsichtführung, sondern lediglich zu kommissarischen Verrichtungen vom Kammerkollegium gebraucht. Im Jahre 1763 trugen die Stände auf „Wiederherstellung der unter der Regierung Kurfürst Augusts in Aktivität gewesenen Kreishauptleute, Landkammerräte und Amtshauptleute“ an, worauf der Beschluß gefaßt wurde, daß in Zukunft Kreis- und Amtshauptleute angestellt und dabei die von Kurfürst August erteilten Vorschriften, soweit sie noch anwendbar seien, zu Grunde gelegt werden sollten. Laut der entworfenen Instruktion wurde den Amtshauptleuten die Beaufsichtigung der Ämter mit der Vorschrift übertragen, dieselben im Laufe jeden Jahres wenigstens zweimal zu besuchen. Der Vogt wird demnach zum Amtshauptmann. Acta, die Wiederherstellung der Kreis- und Amtshauptleute etc. Vol. I. Loc. 4708 Bl. 1, 171b.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/66&oldid=- (Version vom 21.11.2023)