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1778 wurden die Geleitsrechnungen zur Generalhauptkasse eingereicht und das Geld an die Rentkammer abgeliefert[1].

Der Betrieb der Landwirtschaft, welcher im Mittelalter mit dem Schlosse in engster Verbindung stand, hat in dieser Weise wahrscheinlich nur bis zur Erwerbung des Ostravorwerks (im Jahre 1550) gedauert und vermutlich ist auch die Entfernung derselben aus der nächsten Umgebung des Schlosses einer der hauptsächlichsten Gründe zur Eintauschung dieses Vorwerks gewesen. Etwas Landwirtschaft konnte man unter den damaligen Verhältnissen nicht entbehren, da die Erzeugnisse derselben sowohl für die landesherrliche Tafel als auch zu Unterhaltung des zahlreichen Hofpersonals, welches zum größten Teil die Kost erhielt, zu notwendig und in zu großer Masse gebraucht wurden, als daß man sich lediglich auf die Zufuhr von auswärts hätte verlassen können.

Außer der Erwerbung des Ostravorwerkes brachte das Jahr 1550 noch einige weitere Veränderungen in Bezug auf das Amt. Laut Urkunde vom 18. August wurden nämlich Altdresden (die jetzige Neustadt), ein offener Flecken, der aber seit 1403 Stadtrecht besaß[2], mit oberen und niederen Gerichten, Zinsen, Geschoß etc. aus dem Amtsbezirke ausgehoben und an den Rat zu Dresden überlassen, ebenso Neudorf (damals als Stadtdorf bezeichnet), welches erst kurz vorher durch Ansiedelung von Altdresdner Einwohnern entstanden war, die zu der geplanten Festungsanlage ihre Grundstücke hatten abtreten müssen. Gleichzeitig wurden Fischersdorf (der jetzige Fischhofplatz) und Poppitz (Poppitzplatz nebst Umgebung), die ebenfalls ins Amt Dresden gehörten, dem Rate zu Dresden mit Lehen, oberen und niederen Gerichten zugeeignet. Die Gerichtsbarkeit über Poppitz befand sich schon seit 1539 in der Hand des Rates[3].

Eine große Einbuße erlitt das Amt durch diese Abtretungen nicht, denn Neudorf hatte nur einige wenige, Poppitz aber gar keine Zinsen zu entrichten, während die Einwohner Fischersdorfs nur den früher schon erwähnten Fischzins abzuführen hatten und verpflichtet waren, das Schloß zu kehren. Beide Verpflichtungen wurden


  1. Rep. XV. Dresden Nr. 25. Coll. Schmid. Amt Dresden Vol. V. Nr. 190. Rep. LII. Spec. 1101a, Bl. 71.
  2. Cod. dipl. II, 5 S. 110.
  3. Richter, Verfassungsgeschichte S. 87.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/56&oldid=- (Version vom 22.11.2023)