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Die Verwaltung des Schlosses und Amtes war einem Vogt übertragen, welcher dem ihm zugeordneten Schreiber, auch Schösser genannt, helfen sollte, die Zinsen, Zölle und Geleite einzunehmen, und darauf zu achten hatte, daß dem Landesherrn nichts von seinen Gerechtigkeiten entzogen sowie die Gerichte nicht beeinträchtigt würden, denn gerade in Bezug auf die Jurisdiktionsangelegenheiten gab es in früherer Zeit sehr häufig Differenzen. Insbesondere hatte der Vogt auch dafür zu sorgen, daß die zum Amte gehörigen Weinberge ordentlich bestellt und mit den nötigen Arbeitskräften versehen wurden. Außer der Verwaltung des Amtes in ökonomischer Beziehung hatte er die Ordnung der Kriegsmannschaft zu besorgen und den Befehl über das Heeresaufgebot im Felde zu führen[1]. Ferner hatte er die Polizeiaufsicht und mußte „die Straßen bereiten“ d. h. über die Sicherheit der Straßen wachen. Endlich war ihm die Rechtspflege übertragen: als Vorsteher des markgräflichen Landgerichts führte er in der ältesten Zeit auch den Vorsitz im Stadtgericht, während später die Stadt mit ihren Wirtschaftsländereien aus dem Bezirke des Landgerichts ausgeschieden worden und die Gerichtsbarkeit an die Stadt übergegangen war. Hinsichtlich der niederen Gerichtsbarkeit, d. h. derjenigen über das Eigentum, war dies schon im 14. Jahrhundert der Fall, die förmliche Übertragung erfolgte aber erst 1412; die obere, peinliche Gerichtsbarkeit oder die Gerichte „über Hals und Hand“ wurden 1484 an die Stadt abgetreten[2].

Im Landgericht, das alle 14 Tage abgehalten wurde, scheinen nur drei Schöffen gesessen zu haben, denn es heißt in dem „Beschyd der Vögte“ von 1456, daß der Vogt den drei Erbarmannen, „die in vierczehen Tagen eyns im landgerichte sitzen“, und ihren Knechten, wenn sie diese mitbringen, eine Mahlzeit zu essen geben und für die Person einen Groschen Kostgeld haben solle[3]. Ob außer diesen drei adeligen Schöffen etwa noch bürgerliche oder bäuerliche vorhanden gewesen sind, läßt sich bei dem Mangel an Unterlagen nicht feststellen. Später, von 1445 an, werden in den Abhörungsniederschriften mehrfach Ausgaben an Korn, meist 12 Scheffel, erwähnt, mit dem Zusatze „den drien Mannen“ oder „den Schöppen vom Ritterdinge“ oder auch „den Mannen die das Ritterding sitzen“[4].


  1. WA Nr. 15 Bl. 13b, 15, 16b, 23b, 25b, 28.
  2. Richter, Geschichte der Stadt Dresden, 1. Teil S. 21, 169 bis 174.
  3. WA Nr. 15 Bl. 12b.
  4. Ebenda Nr. 12a Bl. 269, Nr. 16 Bl. 214, 269, 274b, Nr. 17 Bl. 40, Nr. 29 Bl. 12.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/12&oldid=- (Version vom 22.11.2023)