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wurden, so z. B. 45 Scheffel Weizen, 2503 Scheffel Korn, 948½ Scheffel Gerste und 11071 Scheffel Hafer aus den Ämtern Mühlberg, Delitzsch, Hain, Senftenberg, Radeberg, Meißen und Oschatz.

Die Ausgaben an Geld waren naturgemäß infolgedessen gestiegen, denn es wurden 669 Schock 43 Groschen 10½, Pfennig für das Hoflager ausgegeben, und an Naturalien 652 Scheffel Weizen, 3623¾ Scheffel Korn, 1445 Scheffel Gerste und 14419 Scheffel Hafer sowie 6821 Schock Lichte verbraucht.

Erst unter Kurfürst Moritz wurde eine Reorganisation der Finanzwirtschaft angestrebt, die allerdings wegen der politischen Verhältnisse, der Kriegführung und der verhältnismäßig kurzen Zeit seiner Regierung nicht zur Vollendung kam, so daß Verschiedenes, was er begonnen hatte, erst durch Kurfürst August zu Ende geführt oder von neuem in die Hand genommen und von Grund aus reformiert worden ist.

Den Anfang der Verbesserungen bildete die Anlegung der Erbbücher. Einige Ämter besaßen zwar damals schon solche, die meisten aber nur Register und sonstige Niederschriften, aus denen das Einkommen ersichtlich war, doch sind dieselben wahrscheinlich in sehr verschiedener Weise angelegt gewesen und haben vielleicht auch der erforderlichen Übersichtlichkeit entbehrt, so daß Kurfürst Moritz sich veranlaßt fühlte, Barthel Lauterbach mit Anlegung von Erbbüchern für alle Ämter zu beauftragen. Es ist nicht mit Genauigkeit festzustellen, zu welcher Zeit Barthel Lauterbach diesen Auftrag erhielt, wahrscheinlich war es aber im Jahre 1546. Ebensowenig ist ersichtlich, welche Stellung er damals einnahm, denn als Rentmeister wird er erst 1550 erwähnt[1]. In der Urkunde, die über die Anlegung der Erbbücher vorhanden ist und in der weder Jahr noch Tag angegeben wird, heißt es, daß Barthel Lauterbach „zum Diener angenommen“ und ihm aufgetragen worden sei, für alle Ämter Amtsbücher anzufertigen, sowie „sich zu dem Schösseramte in Chemnitz und was wir ihm darneben auflegen werden, das ihm zu tragen leidlich, gebrauchen zu lassen, wie er denn bisher gethan und hinfurder thun soll“. Die Anfertigung sollte, wie bisher, auf landesherrliche Kosten erfolgen. Den Anfang der Sache kann diese Urkunde nicht enthalten; der Grund ihrer Ausfertigung ist der, daß Lauterbach


  1. Brüderliche Jrrungen etc. 1544/53. Vol. I. Loc. 8031 Bl. 195.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/45&oldid=- (Version vom 22.11.2023)