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Wachau hatten Geschoß und Nickern jährlich 30 Zinskapaunen zu entrichten. Ferner wird in diesen Akten noch erwähnt, daß dem Amte die Obergerichte in Oberpoyritz, Porsdorf westlich von Tharandt, Saida bei Kreischa und Wilschdorf ganz oder teilweise zustanden, während in Bezug auf Bühlau bei Loschwitz, Helfenberg, Liegau und Wilsdruff keine dem Amte zustehenden Gerechtigkeiten angegeben sind.

Hinsichtlich der übrigen Gerechtigkeiten waren die Verhältnisse ebenso verschieden wie bei den Gerichten und änderten sich im Laufe der Zeit sehr häufig, indem beispielsweise Zinsen neu entstanden, erkauft oder veräußert, ebenso wie öfter Gerichte an Rittergutsbesitzer verliehen oder für das Amt erworben wurden.

In Bezug auf die Bezeichnung des Amtes und die Titulatur der Amtleute zu Dresden herrschen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts eigentümliche Verhältnisse. Schon dadurch, daß das Amt Dresden sich am Sitze der landesherrlichen Hofhaltung befand und infolgedessen dem Schösser die Verwaltung zahlreicher kurfürstlicher Gebäude und anderer Grundstücke unmittelbar oder mittelbar oblag (vergl. oben die Zusammenstellung der „eigentümlichen Güter“), sowie daß das Amt auch sonst mit dem Hofe in vielfachen Beziehungen stand, hatte es eine größere Bedeutung erlangt als die anderen Ämter im Lande. In Berücksichtigung dieser Umstände und weil der Schösser, damals Michael Leister, viel mit den für die Hofhaltung bestehenden amtlichen Stellen zu verkehren hatte, wurde ihm unterm 3. März 1658 der Titel eines Amtmannes und im

Jahre 1666 derjenige eines Oberamtmannes verliehen[1]. Als für Leister nach dem Regierungsantritte Johann Georgs II. eine neue Bestallungsurkunde ausgefertigt wurde, beantragte er, daß diejenigen Sätze nicht wieder aufgenommen werden möchten, welche solche Gegenstände beträfen, deren Verwaltung ihm schon längst nicht mehr obläge, da dafür besondere Beamte vorhanden seien. Es waren dies die Holzverkäufe und die Anweisung von Hölzern, welche vom Oberforstmeister und den Förstern besorgt wurden, die Verwaltung der Weinberge und die Beaufsichtigung der kurfürstlichen Mühlen, für die es einen Weinbergsverwalter und einen Mühlenvogt gab, und ferner die Bestellung und Bezahlung der für die Hofhaltung nötigen


  1. Churfl. Specialbefehle 1658/59 Bl. 33. Rep. LII. Gen. 410 Nr. 11.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/76&oldid=- (Version vom 21.11.2023)