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einer den Dresdner Amtsbezirk darstellenden Karte in Erwägung gezogen, doch wurde davon abgesehen, weil die Ämter weniger als geographische Begriffe, sondern mehr als die Vereinigung einer Anzahl einzelner Rechte zu betrachten sind. Auch andere Gründe standen der Ausführung dieses Vorhabens entgegen. Ob es z. B. richtig ist, wenn in den Registern von 1378 bemerkt wird, daß dem Amte über alle dort aufgeführten Orte die Obergerichte zuständen, muß dahingestellt bleiben. Weiter ist zu berücksichtigen, daß in dem Verzeichnisse von 1445 manche Orte gleichzeitig bei mehreren Ämtern aufgeführt werden, wie Krebs, Luga, Meusegast, Gorknitz, Heidenau, Ploschwitz, Mügeln, Sürßen und Gostritz beim Amte Dresden und dem damals bestehenden Amte Dohna, so daß es zweifelhaft bleibt, zu welchem dieser beiden Ämter sie zu rechnen sind. Der häufige Wechsel im Besitze der einzelnen Ortschaften oder der Gerichtsbarkeit über dieselben ist ebenfalls in Betracht zu ziehen, so daß die Entwerfung einer Karte nur für einen beschränkten Zeitraum Geltung haben würde. Die Bildung geographischer Amtsbezirke erfolgte erst zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Als der Pfarrer zu Skassa und spätere Land- und Grenzkommissar Zürner seine Vermessung begann, wurden in den Jahren 1713/14 die Amtsleute angewiesen, ihm über alle in ihren Distrikt gehörigen Rittergüter, Dörfer etc. Auskunft zu erteilen, worauf dieselben entsprechende Verzeichnisse einreichten. (Acta, die von dem Pfarrer zu Skassa etc. Loc. 9762/63.) Als maßgebend für die Zugehörigkeit zum Amte wurden von Zürner die Obergerichte angenommen und die ins Amt gehörigen schrift- und amtssässigen Rittergüter mit den ihnen zustehenden Dörfern in den Bezirk einbezogen. Die Schriftsassen standen zwar nicht unterm Amte, waren einem solchen aber gewissermaßen zugeteilt (Römer, Staatsrecht. 2. Teil S. 292). Ganz gleichmäßig ist Zürner bei seiner Einteilung nicht verfahren, wie im Schenkschen Atlas, der sich auf Zürners Vermessung gründet, ersichtlich ist. Coswig und Kötitz z. B., in welchen dem Amte Dresden die oberen und dem Amte Moritzburg die niederen Gerichte zustanden, finden sich im Amte Moritzburg eingezeichnet. Ferner umfaßt die den Dresdner Amtsbezirk darstellende Karte nicht nur das kurfürstliche Amt, sondern auch die zum Brückenamt, Maternihospital, Leubnitzer Amt, Religionamt und Syndikatgericht gehörigen Orte. Diese letzteren fünf Gerichte gehörten dem Rate zu Dresden. Eine Anordnung,

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/18&oldid=- (Version vom 22.11.2023)