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Im Mittelalter war es durch Gräben und Zäune abgegrenzt. Außerhalb des Weichbildes stand, wie bereits bemerkt, die Jurisdiktion dem Amte zu, soweit nicht Patrimonialgerichte in Frage kamen. Im Jahre 1501 begann das Weichbild an der Dammmühle, die an der Zwingerstraße gelegen war, ungefähr dort, wo sich jetzt die Teubnersche Buchdruckerei befindet, und ging den Mühlengraben entlang bis an die Elbe; jenseits des Mühlgrabens, der Zwingerstraße zunächst, lag damals wahrscheinlich Fischersdorfer Flur. Von der Mündung des Mühlgrabens erstreckte sich das Weichbild der Elbe entlang, die Brücke bis an die Kapelle mit in sich begreifend, bis hinauf zu den Ziegelwiesen an den Graben, also etwa bis an die jetzige Rietschelstraße, in deren Richtung sich früher der Landgraben hinzog, und ging alsdann nach der Pillnitzer Straße zu, nach der Gegend, wo die Albrechtstraße in dieselbe einmündet und vielleicht in der Richtung der letzteren nach der Bürgerwiese, von da nach der Gegend des jetzigen Dippoldiswaldaer Platzes und dann die Straße „am See“ entlang bis zur Dammmühle. Mit Genauigkeit läßt sich die Sache nicht mehr feststellen, da die in der Beschreibung angegebenen Ortlichkeiten zum großen Teile nicht mehr zu ermitteln sind. In Neustadt scheint das Weichbild nur die Stadt selbst umfaßt zu haben[1].

Durch die Einverleibungen von 1550 erfuhr das Weichbild eine ganz bedeutende Erweiterung. Laut der Urkunde von 1550 begann es an der Elbe unterhalb Neudorf, lief zunächst in gerader Linie nördlich, bog dann im Winkel hinter Neudorf ab, ging in leichtem Bogen nach der Königsbrücker Straße, überschritt dieselbe etwa bei Kammerdieners, beschrieb dann einen stumpfen Winkel (der dort in der Nähe gelegene Galgen blieb innerhalb) und ging in gerader Richtung am jetzigen Ballhause vorüber nach der Elbe[2].

Auf Altstädter Seite erfolgte die Festsetzung des Weichbildes erst im Jahre 1554. Es begann an der Elbe hinterm Schlosse an der Mauerecke (also am westlichen Ende des Hotel Bellevue beim Fernheizwerk), zog sich den Stadtgraben hinauf bis etwa an die Ostraallee, bog von da rechts ab über den Mühlgraben und ging


  1. Richter, Verfassungsgeschichte S. 56, 57.
  2. Amt Dresden contra Wilhelmen von Carlowitz etc. Loc. 9878 Bl. 34 flg. und Rißschr. III Fach 40 Nr. 15.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/58&oldid=- (Version vom 22.11.2023)