Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. f. Caesar, C., Imp. Caesar Divi f. Augustus, Imperator 27 v.-14 n. Chr.
Band X,1 (1918) S. 275381
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132) C. Iulius C. f. Caesar, später Imp. Caesar Divi f. Augustus.

Der Name. Als seinen ursprünglichen Namen bezeichnet Dio (XLV 1, 1) Γάιος Ὀκταούιος Καιπίας, doch ist das Cognomen unerklärt und vielleicht handschriftlich verdorben. Nachdem sein Vater im J. 60 v. Chr. einen beginnenden Sklavenkrieg bei Thurii im Keim erstickt hatte, wurde das Kind zum Andenken daran C. Octavius Thurinus genannt (Suet. Aug. 7, 1; vgl. 2, 3. 3, 1). Als er durch Caesars Testament adoptiert worden war, nahm er dessen Namen an und nannte sich demgemäß C. Iulius C. f. Caesar (Dessau 76 = CIL IX 2142). Octavianus hat er selbst sich nie genannt; nachdem er in die Familie der Caesaren eingetreten und damit zum Nachkommen des Aeneas und der Venus geworden war, hatte er keinen Grund, daran zu erinnern, daß er dem Blute nach von sehr plebeischen Octaviern herstammte. Doch bezeichneten ihn schon die Zeitgenossen (Cic. epist. X 33, 3. 4. XII 23, 2. 25, 4; ad Att. XV 12, 2. XVI 8, 1. 9. 11, 6. 14, 1) und ebenso das spätere Altertum (Tac. ann. XIII 6. Dio XLVI 47, 5. XLVII 20, 3. Eutrop. VII 1, 3. Vict. Caes. 1, 1. 3, 3; epit. 1, 2. 2, 1; de vir. ill. 79, 1) manchmal mit diesem Namen, und die Modernen sind ihnen darin nicht mit Unrecht gefolgt, um so den jüngeren Caesar bequem vom älteren unterscheiden zu können. Er selbst hat seinen Namen noch gründlich geändert, um sich gerade [276] durch das, was das Persönlichste ist, über alle anderen Sterblichen zu erheben. Das Cognomen Caesar, das ihn als Abkömmling der Götter bezeichnete, behielt er natürlich bei, änderte aber das C. f. in demselben Sinne in divi f. und warf das Gentilicium Iulius ab, weil er es mit allen Freigelassenen des iulischen Geschlechtes teilte. Noch gemeiner war der Vorname Gaius. Da nun der Dictator Caesar den Imperatorentitel ohne iterationsziffer unmittelbar hinter seinen Namen gesetzt hatte (Dessau 70 = CIL I 620. IX 2563), wurde fingiert, er sei ihm nicht als Titel, sondern als erbliches Cognomen verliehen worden (Dio XLIII 44. LII 40, 2. 41, 3. 4). Zu jener Zeit wurde es bei vornehmen Geschlechtern üblich, die ererbten Cognomina als Praenomina zu brauchen; demgemäß verfuhr auch Octavian mit dem angeblichen seines Adoptivvaters und nannte sich also Imp. Caesar Divi f. Diese Namensänderung setzt Dio LII 41, 3 in das J. 29 v. Chr., doch ist dies erweislich viel zu spät. Die Abwerfung des Gentilicium Iulius scheint Octavian schon sehr bald nach seiner Adoption vollzogen zu haben. Denn in dem Antrag auf ein Senatsconsult, den Cicero (Phil. V 17, 46) am 1. Januar 43 stellte, nennt er ihn schon C. Caesar C. f. Doch setzte sich diese Namensform zwar vielleicht in Rom, aber noch nicht in den andern Städten Italiens durch. So wird er in den Fasten von Amiternum (CIL IX 4191) noch bei seinem ersten Consulat C. Iulius Divi f. Caesar genannt, und in einer Inschrift von Saticula, die noch später, frühestens im Winter 43/42, gesetzt ist, sogar C. Iulius C. f. Caesar (Dessau 76 = CIL IX 2142). Der Vorname Imperator erscheint zuerst in den Triumphalfasten unter dem J. 40 v. Chr. Aber da diese keine offizielle Urkunde, sondern eine gelehrte Arbeit des Verrius Flaccus sind, gestattet dies keinen sicheren Schluß (Seeck Die Kalendertafel der Pontifices 92). Zudem stehen hier Divi f. und C. f. nebeneinander, was darauf hinweist, daß die handschriftliche Vorlage des Steinmetzen Korrekturen erfahren hatte (CIL I² p. 50). Mit Sicherheit läßt sich jener Vorname erst auf Münzen nachweisen, die Agrippa als Consul designatus, d. h. im J. 38, hat schlagen lassen. Auf ihnen heißt Octavian Imp. Caesar divi Iuli f. oder Imp. divi Iuli f. oder auch kurzweg Divi f. (Grueber Coins of the Roman republic in the Brit. mus. II 410ff.). Auch hier hat also die Namensänderung noch nicht ihre spätere, ganz feste Form gefunden, dürfte also recht neu gewesen sein. Endlich empfing Octavian am 16. Januar 27 v. Chr. zum Danke für die angebliche Herstellung der Republik das ganz neue Cognomen Augustus durch den Senat (Mon. Anc. 6. 16. CIL I² p. 307. X 8375. Suet. Aug. 7, 2. Ovid. fast. I 590. Liv. epit. 134. Mommsen Chron. min. II 135, 563. Flor. extr. Oros. VI 20, 8. Vell. II 91, 1. Censor. de die nat. 21, 8. Dio LIII 16, 8), womit sein Name Imp. Caesar Divi f. Augustus seine endgültige Form erhielt. Mommsen R. St.-R. II 742ff.

Abstammung und erste Jugend. Seine Familie stammte väterlicherseits aus Velitrae (Suet. Aug. 1, 1. 6. 94, 2. Dio XLV 1, 1), mütterlicherseits aus Aricia (Cic. Phil. III 6, 15. Suet. Aug. 4). Der Vater C. Octavius hatte es aus dem Ritterstande (Suet. Aug. 2, 2. 3. Vell. II [277] 59, 2) als homo novus zur Praetur und zum Proconsulat von Macedonia gebracht, und wäre vielleicht Consul geworden, wenn er nicht vorher im J. 58 v. Chr. gestorben wäre (Cic. Phil. III 6, 15. Vell. II 59, 2; vgl. Octavius). Dessen Vater war ein reicher Bankier gewesen; der Großvater soll, wie Antonius behauptete, Freigelassener gewesen sein (Suet. Aug. 2, 3. 4, 2). Da Cicero (Phil. III 6, 15) dies nicht als Lüge brandmarkt und Augustus in seiner Selbstbiographie wohl seinen Vater pries, aber dessen Vorfahren mit Schweigen überging (Suet. Aug. 2, 3; vgl. Blumenthal Wien. Stud. XXXV 123), dürfte dies richtig sein. Allerdings steht damit im Widerspruch, daß Octavius der Vater in einer späteren Inschrift Gai filius, Gai nepos, Gai pronepos genannt wird (Dessau 47 = CIL VI 1311) und daß Augustus selbst seine Ritterfamilie als eine alte bezeichnete (Suet. Aug. 2, 3). Doch könnte beides auf dem gefälschten Stammbaum beruhen, durch den die Octavier zu einem Patriziergeschlecht der römischen Königszeit gestempelt wurden (Suet. Aug. 2). Die Mutter des Augustus war Atia (s. o. Bd. II S. 2257), Tochter des Praetoriers M. Atius Balbus (s. o. Bd. II S. 2253) und einer Schwester des Dictators Caesar (Vell. II 59, 1. Liv. epit. 116. Suet. Caes. 27, 1. 83, 2; Aug. 4, 1. 8, 1. Plut. Cic. 44; Brut. 22; Ant. 16. Appian. bell. civ. II 143. Dio. XLV 1, 1. Serv. Aen. praef.). Daß diese die jüngere von zwei Schwestern war, ist nicht überliefert. Man schließt es nur daraus, daß Suet. Caes. 83, 2 die drei Erben des Dictators alle sororum nepotes nennt und daß die zwei anderen L. Pinarius und Q. Pedius älter waren als der Sohn der Atia. Da aber der letztere sich 54 v. Chr. um die Aedilität bewarb (Cic. pro Planc. 7, 17) und 48 Praetor war (Caes. bell. civ. III 22, 2), muß jener Altersunterschied mindestens 25 Jahre betragen haben. Die Vermutung von Glandorp (Onomasticon 432), daß Sueton geirrt habe und jene beiden nicht Enkel, sondern Söhne der anderen Iulia gewesen seien, ist hiernach sehr gut begründet, und bei dieser Annahme würde jeder Grund wegfallen, diese für die ältere Schwester zu halten.

Der spätere Augustus wurde am 23. September 63 v. Chr. zu Rom geboren (der Tag: Gell. XV 7, 3. CIL I² p. 329. VI 253. 9254. XI 3303. XII 4333 = Dessau 7244. 154. 112. Suet. Aug. 5. 31, 2. 100, 1. Dio LVI 30, 5. LV 6, 7. Vell. II 65, 2; das Jahr: Suet. Aug. 5. Vell. II 36, 1. Plut. Cic. 44; der Ort: Suet. Aug. 5. 94, 5. Serv. Aen. VIII 361) unter dem verheißungsvollen Himmelszeichen des Steinbocks, das er auch auf seine Münzen prägen ließ (Suet. Aug. 94, 12. Dio LVI 25, 5. Manil. II 507–509. IV 791. Cohen Médailles impériales I² 64ff. 99. 146). Um ihm göttliche Abstammung zuschreiben zu können, erzählte man später, Atia sei im Tempel des Apollon durch eine Schlange geschwängert worden und habe seitdem das Bild derselben als Mal am Körper getragen, wodurch als sein Vater Apollon erwiesen sei (Suet. Aug. 94, 4. Dio XLV 1, 2. Imhoof-Blumer Monnaies grecs 306, 21a). Seine Schwester Octavia muß älter gewesen sein als er, da sie schon 54 v. Chr. vermählt, also mindestens zwölf Jahre alt war (Suet. Caes. 27, 1).

Seine erste Kindheit verbrachte er in einer [278] Villa bei Velitrae, wo später abergläubisch religiöse Scheu an seinem Zimmerchen haftete (Suet. Aug. 6). Sein Pädagoge war Sphairos, den er im J. 40 als Freigelassenen durch ein staatliches Leichenbegängnis ehrte (Dio XLVIII 33, 1). Als Vierjähriger verlor er seinen Vater (Suet. Aug. 8, 1). Sein Vormund wurde C. Toranius, der ihn um einen großen Teil seines Vermögens geschädigt haben soll (Nic. Dam. vit. Caes. 2) und von ihm 43 v. Chr. proskribiert wurde (Suet. Aug. 27, 1. Appian. bell. civ. IV 12. 95). Erzogen wurde er durch seine Mutter (Tac. dial. 28. Nic. Dam. vit. Caes. 4) im Hause seines Stiefvaters L. Marcius Philippus, mit dem sie sich nach dem Tode ihres ersten Gatten vermählt hatte (Nic. Dam. vit. Caes. 3. Dio XLV 1, 1. Vell. II 59, 3; vgl. Suet. Aug. 8, 2. Cic. Phil. III 6, 17). In der Rhetorik wurde er durch Epidius unterrichtet (Suet. de gramm. et rhet. 28; vgl. o. Bd. VI S. 59). Schon als Neunjähriger soll er öffentlich eine Rede gehalten haben, die Aufsehen machte (Nic. Dam. a. O.), vielleicht beim Leichenbegängnis seiner Tante Iulia, der Tochter des Dictators, die im September 54 starb (Drumann-Groebe III 685), wenn hier keine Verwechslung vorliegt. Denn daß er im zwölften Lebensjahr seiner Großmutter Iulia die Leichenrede hielt, ist sicher beglaubigt (Suet. Aug. 8, 1. Quint. XII 6, 1). Beim Ausbruch des Bürgerkrieges 49 v. Chr. wurde er von seinen Eltern aus Rom nach Velitrae geschickt. Am 18. Oktober desselben Jahres nahm er als Vierzehnjähriger die Toga virilis (Nic. Dam. vit. Caes. 4. Suet. Aug. 8, 1. CIL I² p. 332). Nachdem L. Domitius Ahenobarbus am 9. August 48 bei Pharsalus gefallen war (s. o. Bd. V S. 1342), wurde er an dessen Stelle zum Pontifex gewählt (Nic. Dam. a. O. Cic. Phil. V 17, 46. 19, 53. Vell. II 59, 3. Dessau 75 = V 4305). Anfang 47 ernannten die Consuln ihn zum praefectus urbi feriarum Latinarum causa (Nic. Dam. vit. Caes. 5; vgl. o. Bd. VI S. 2214). Caesar wollte ihn in den afrikanischen Krieg mitnehmen; doch verhinderte dies seine Mutter wegen seiner großen Jugend und schwächlichen Gesundheit. Trotzdem durfte er mit den dona militaria beschenkt, im Herbst 46 am Triumphe des Dictators teilnehmen (Suet. Aug. 8, 1. Nic. Dam. vit. Caes. 6. 8). Mit M. Vipsanius Agrippa, der sein Schulkamerad war, hatte er schon damals Freundschaft geschlossen. Da dessen Bruder im Gefolge Catos am afrikanischen Kriege teilgenommen hatte und gefangen war, trat Octavian für ihn ein und erwirkte seine Begnadigung. Auch sonst gab Caesar ihm Gelegenheit, sich dadurch beliebt zu machen, daß er bei Gunsterweisen, die jener zu spenden gedachte, als Fürsprecher auftreten durfte. Um ihn dem Volke zu zeigen, wurde er zum Leiter der griechischen Spiele bestellt, verfiel aber durch die Sonnenhitze, der er sich im Theater einen ganzen Tag lang aussetzen mußte, in eine schwere Krankheit (Nic. Dam. vit. Caes. 7–9. 12). Diese hinderte ihn, Caesar zu seinem spanischen Feldzuge zu begleiten; doch nach seiner Genesung reiste er ihm nach, erreichte ihn 45 v. Chr., nachdem er unterwegs Schiffbruch gelitten hatte, erst nach der Schlacht bei Munda und blieb dann in seinem Gefolge (Suet. Aug. 8. Nic. Dam. vit. Caes. 10–12. Vell. II 59, 3; vgl. Dio XLIII 41, 3). Nach Rom vorauageschickt, [279] traf er dort den falschen Marius an, der sich um seine Anerkennung bemühte. Doch indem er Caesar selbst die Entscheidung zuschob, wußte er jenen taktvoll hinzuhalten, ohne für oder gegen ihn Partei zu nehmen (Nic. Dam. vit. Caes. 14). Nachdem Caesar im Herbst 45 aus Spanien zurückgekehrt war, verfaßte er am 13. September das Testament, durch das er Octavius zu seinem Haupterben machte (Suet. Caes. 83, 1), und erhob ihn auf Grund eines Senatsbeschlusses zum Patrizier (Nic. Dam. vit. Caes. 15. Dio XLV 2, 7. Suet. Aug. 2, 1). Octavius bewarb sich auch um das Magisterium equitum für das J. 44 v. Chr., mußte aber hinter Lepidus zurückstehen (Plin. n. h. VII 147). Doch wurde er für das Amt designiert, um es, nachdem Lepidus in seine Provinz abgegangen war, für den Rest des Jahres zu übernehmen (CIL I² p. 28. Dio XLIII 51, 7. Appian. bell. civ. III 9). Er sollte also in dem beabsichtigten Partherkriege dem Dictator als Magister equitum zur Seite stehen. Einstweilen wurde er nach Apollonia vorausgeschickt, um dort von seinem Großoheim bei Antritt des Feldzuges abgeholt zu werden, unterdessen seine Studien fortzusetzen (Suet. Aug. 8, 2. 89, 1. 94, 12. Vell. II 59, 4. Appian. bell. bell. civ. III 9. Dio XLV 3, 1. Plut. Brut. 22; Cic. 43: Ant. 16. Liv. epit. 117), den Offizieren des Heeres vorgestellt zu werden und mit der Reiterei militärische Übungen zu treiben (Appian. bell. civ. III 9). Im Dezember 45 (Nic. Dam. vit. Caes. 16; anders Appian. bell. civ. III 9; vgl. Drumann-Groebe I 425) langte er, begleitet von seinem Lehrer Apollodoros von Pergamon (Suet. Aug. 89, 1. Quint. III 1, 17. Strab. XIII 4. 3). von M. Agrippa und Q. Salvidienus Rufus, in Apollonia an (Vell. II 59, 5. Suet. Aug. 94, 12).

44 v. Chr. Die Ermordung Caesars erfuhr Octavius durch einen Boten seiner Mutter, die ihn zugleich aufforderte, nach Rom zu kommen, und ängstlich vor den Gefahren, die ihn selbst bedrohten, warnte. Ihr folgend, verschmähte er den Rat des Agrippa und Salvidienus, als Rächer an der Spitze des makedonischen Heeres nach Rom zu ziehen, und die Anerbietungen der Offiziere und Soldaten, die sich ihm zu diesem Zwecke zur Verfügung stellten, und beschloß, keine entscheidenden Schritte zu tun, ehe er die Stimmung der Hauptstadt kennen gelernt habe und mit den dortigen Anhängern Caesars in Verbindung getreten sei (Nic. Dam. vit. Caes. 16. 17. Appian. bell. civ. III 9. 10. Vell. II 59, 5. Suet. Aug. 8, 2. Dio XLV 3, 1). Mit wenigen Begleitern fuhr er über das noch winterliche Meer, aber nicht nach dem belebten Hafen Brundisium, wo man ihm hätte auflauern können (Nic. Dam. vit. Caes. 18), sondern nach der nächstgelegenen Stelle der italischen Küste und ging von dort zu Fuß nach dem kleinen Lupiae. Hier empfing er Nachricht von Caesars Testament und von dem Aufruhr gegen die Mörder, den sein Leichenbegängnis hervorgerufen hatte (Nic. Dam. vit. Caes. 17. Appian. bell. civ. III 10. 11). Er erfuhr, daß er adoptiert war, was Caesar ihm geheimgehalten hatte (Nic. Dam. vit. Caes. 13. Dio XLV 3. 1). Die Adoption war in einem Schlußsatz des Testaments verfügt, das in seinen früheren Teilen Octavius zu drei Vierteln, Q. Pedios und L. Pinarius zu je einem Achtel die Erbschaft hinterließ (Suet Caes. 83, 2. Appian. [280] bell. civ. III 22. 23. 94. Plin. n. h. XXXV 21. Nic. Dam. vit. Caes. 17). Sie war reich, aber mit hohen Legaten belastet, vor allem mit einer Schenkung von 300 Sesterzen an jeden Mann der römischen Plebs (Mon. Anc. 3, 7. Suet. Caes. 83, 2. Nic. Dam. vit. Caes. 17. Appian. bell. civ. II 143. III 13. Plut. Ant. 16; Brut. 20; Caes. 68. Dio XLIV 35, 3). Ob damit die 320 000 Bürger gemeint sind, die vor Caesar öffentliche Kornspenden zu empfangen pflegten, oder die 150 000, auf welche er diese Zahl herabgesetzt hatte, ist nicht sicher (Suet. Caes. 41, 3; vgl. Plut. Caes. 55. Dio XLIII 21, 4. Liv. epit. 115). Im ersteren Falle, den ich für den wahrscheinlicheren halte (vgl. Appian. bell. civ. III 17), würde dies 96 Millionen Sesterzen, im anderen 45 ergeben, d. h. 211/2 oder 10 Millionen Mark. Als secundi heredes, die eintreten sollten, falls Octavius und seine beiden Oheime die Erbschaft ablehnten oder an ihrem Antritt behindert waren, setzte das Testament M. Antonius und D. Brutus ein (Dio XLIV 35, 2. 36, 2. Flor. II 15, 1. Suet. Caes. 83, 2. Appian. bell. civ. II 143. Plut. Caes. 64). Der letztere konnte als Mörder Caesars nicht in Betracht kommen, und man wußte, daß Stiefvater und Mutter des Octavius dafür eintraten, daß auch er die Erbschaft und zugleich die Adoption ablehne, weil sie ihn mit der sehr gefährlichen Pflicht der Blutrache belastete (Nic. Dam. vit. Caes. 18. Suet. Aug. 8, 2. Vell. II 60, 1. Appian. bell. civ. III 11. 13. Cic. ad Att. XIV 12, 2. XV 12, 2). Da man bei Pedius und Pinarius dieselben Bedenken voraussetzen konnte, schien es, als wenn das ganze ungeheure Vermögen Antonius zufallen solle, der es bei seinen kolossalen Schulden nur zu gut brauchen konnte. Daß diese Hoffnung ihn betrog, war wohl der wichtigste Grund des Konfliktes, der sehr bald zwischen ihm und Octavian ausbrach (Flor. II 15, 1. Cic. ad Att. XIV 10, 3. Plut. Cic. 43).

Nachdem dieser sich überzeugt hatte, daß ihm in Brundisium keine Gefahr drohte, begab er sich dorthin und nahm trotz abmahnender Briefe seines Stiefvaters Philippus den Namen C. Iulius Caesar an, wodurch er zum Ausdruck brachte, daß er die Erbschaft anzutreten gesonnen sei (Nic. Dam. vit. Caes. 18. Appian. bell. civ. III 11. Dio XLV 3, 2. Obseq. 68). Schon vor dem 11. April hatte man in Rom von seiner Ankunft erfahren (Cic. ad Att. XIV 5, 3). Er erwartete, bis die Geldmittel, die Caesar für den Feldzug gegen die Parther nach Makedonien vorausgeschickt hatte, und die asiatischen Jahrestribute ihm überbracht waren, schickte die staatlichen Gelder nach Rom, behielt aber, was er als seine private Erbschaft betrachten durfte. Jetzt rieten ihm die Freunde, die Veteranen Caesars aufzubieten (Nic. Dam. a. O. Appian. bell. civ. III 11. Dio XLV 3, 2); er ging nach Kampanien, wo sie am dichtesten angesiedelt waren, um ihre Stimmung kennen zu lernen (Appian. bell. civ. III 12), und traf am 18. April in Neapel ein (Cic. ad Att. XIV 10, 3), nachdem ihm schon unterwegs die Freunde und Klienten Caesars in Massen zugeströmt waren (Appian. bell. civ. III 11. Cic. ad Att. XIV 6, 1; vgl. 5, 3). Seit dem 21. April verweilte er bei Puteoli in der Villa seines Stiefvaters und suchte mit dessen Gutsnachbar Cicero, dessen Einfluß ihm nützlich werden konnte, Fühlung zu gewinnen (Cic. ad Att. XIV 11, 2. 12, 2. [281] XV 12, 2. Plut. Ant. 16). Noch wurde sein Entschluß, die Erbschaft Caesars anzutreten, nicht ernst genommen. Philippus und Cicero nannten ihn noch nicht bei seinem neuen Namen (Cic. ad Att. XIV 12, 2), und man zweifelte, ob er seine Absicht ausführen werde (Cic. ad Att. XIV 10, 3). Er reiste daher, um durch einen feierlichen Rechtsakt die Adoption zu bestätigen (Plin. n. h. II 98. Liv. epit. 117), über Tarracina nach Rom (Appian. bell. civ. III 12).

Als er, empfangen von einer ungeheuren Menschenmenge, dort einzog, erschien über seinem Haupt ein Regenbogen, was als bedeutsames Vorzeichen auf das Volk großen Eindruck machte (Vell. II 59, 6. Obseq. 68. Liv. epit. 117. Dio XLV 4, 4. Suet. Aug. 95. Plin. n. h. II 98. Sen. nat. quaest. I 2, 1). Gleich für den anderen Morgen bestellte er seine Freunde, um mit zahlreichem Gefolge vor dem stellvertretenden Praetor urbanus C. Antonius zu erscheinen und durch dessen Schreiber die Erklärung, daß er die Erbschaft antrete, zu Protokoll nehmen zu lassen (Appian. bell. civ. III 14. Suet. Aug. 8, 2). Aus seiner Absicht, als Rächer seines Adoptivvaters aufzutreten und die Mörder desselben vor Gericht zu ziehen, machte er schon damals kein Hehl (Suet. Aug. 10, 1). Bald darauf, kurz vor dem 9. Mai, wurde er von dem Tribunen L. Antonius dem Volke vorgeführt, um sich ihm in einer Rede als Erben Caesars vorzustellen (Cic. ad Att. XIV 20, 5. 21, 4. XV 2, 3). So fand er bei den Antoniern zunächst bereitwillige Unterstützung, ehe ihr Bruder, der Consul, aus Kampanien, wo er unterdessen aus den angesiedelten Veteranen Caesars eine Leibwache geworben hatte, bald nach Mitte Mai wieder nach Rom zurückgekehrt war (s. o. Bd. I S. 2600). Dieser hatte das bare Geld der Erbschaft, das ihm gleich nach der Ermordung Caesars von dessen Witwe übergeben war, schon vertan und fand daher den berechtigten Erben sehr unbequem. Octavian erwies ihm als dem älteren Mann, der Consul war und seinem Adoptivvater als Freund zur Seite gestanden hatte, alle Ehrfurcht (Appian. bell. civ. III 13. 15. Dio XLV 5, 3). Doch als er ihm in den Pompeianischen Gärten, wo Antonius wohnte, den schuldigen Antrittsbesuch machte, mußte er lange antichambrieren (App. bell. civ. III 14. Vell. II 60, 3), und wurde, obgleich er sein Geld nicht zurückforderte (Dio a. O.), sowohl in dem folgenden Gespräch, als auch später mit geflissentlicher Nichtachtung und böswilliger Schikane behandelt (Suet. Aug. 10, 2. Nic. Dam. vit. Caes. 28. Liv. epit. 117. Obseq. 68. Flor. II 15. Plut. Ant. 16). Octavian wollte seine Adoption durch ein Curiatgesetz bestätigen lassen, was rechtlich zwar überflüssig war, aber als feierliche und augenfällige Zeremonie auf das Volk wirken sollte; doch Antonius hinderte ihn daran (Dio XLV 5, 3; vgl. XLVI 47, 4. Appian. bell. civ. III 94). Bei Lebzeiten Caesars hatte der Senat beschlossen, bei allen Spielen einen vergoldeten Stuhl mit einem Kranze für ihn aufzustellen (Dio XLIV 6, 3). Als nun der republikanisch gesinnte Aedil Critonius kurz vor dem 22. Mai (Cic. ad Att. XV 3, 2) Spiele gab, wollte er den Beschluß nicht zur Ausführung bringen, und als Octavian sich bei dem Consul Antonius beklagte, wurde er abgewiesen und an der Aufstellung des Stuhles gehindert (Appian. [282] bell. civ. III 28. Plut. Ant 16). Alles dieses mußte ihm sehr willkommen sein, weil es ihm Gelegenheit bot, sich vor der breitesten Öffentlichkeit als Erben Caesars zu legitimieren, indem er gegen die mächtigsten Widerstände als Vorkämpfer für die Ehren des Verstorbenen auftrat. In demselben Sinne nahm er auch die Vermögenslasten der Erbschaft willig auf sich; namentlich bezahlte er das hohe Legat, das Caesar den römischen Bürgern vermacht hatte, soweit seine Mittel reichten und selbst noch darüber hinaus. Da das Bargeld ihm von Antonius vorenthalten wurde, ließ er seine Güter öffentlich versteigern und dann die seiner Verwandten, die sie ihm zu diesem Zwecke herliehen. Wie dann das Geld einlief, bezahlte er es einer Tribus nach der anderen; jede Versteigerung und jede Geldverteilung machte Reklame für ihn, wie er es brauchte, und veranlaßte immer wieder ganz Rom, von seiner Pietät gegen seinen ermordeten Adoptivvater zu reden. Noch wirksamer war, daß Antonius die Güter Caesars, die dieser sich durch Konfiskationen angeeignet hatte, teils für die Erben der früheren Eigentümer, teils für den Staat in Anspruch nahm und dadurch Octavian in zahlreiche Prozesse verwickelte. Denn diese gaben dem Jüngling Gelegenheit, in öffentlichen Gerichtsreden seine eigene treue Pflichterfüllung zu dem Verfahren seines Feindes in Gegensatz zu stellen, der sich das Geld Caesars angeeignet hatte und mit den Acta Caesaris Geschäfte machte, zugleich aber diese selben Acta Caesaris bekämpfte, wo sie dem rechten Erben zugute kamen (Appian. bell. civ. III 21–23. 28. Nic. Dam. vit. Caes. 28).

Der Stammutter seines Hauses Venus unter dem Namen Victoria Caesaris hatte Caesar jährliche Spiele gelobt, die vom 20.–30. Juli gefeiert werden sollten (Mommsen CIL I² p. 322; vgl. Wissowa Religion u. Kult. d. Römer 238). Doch das Priesterkollegium, das zu ihrer Ausrichtung gegründet war (Plin. n. h. II 93. Obseq. 68), wollte sie aus Furcht vor der republikanischen Partei nicht veranstalten (Suet. Aug. 10, 1. Dio XLV 6, 4). Doch Octavian begann schon sehr bald nach seiner Ankunft in Rom, sie mit großem Prunk und hohen Kosten vorzubereiten, wobei ihn die Freunde Caesars unterstützten (Cic. ad Att. XV 2, 3; epist. XI 28, 6). Auch bei dieser Ge legenheit erlaubte ihm Antonius nicht, den Ehrensessel Caesars aufzustellen (Appian. bell. civ. III 28. Plut. Ant. 16. Dio XLV 6, 5). Gerade diese Feindseligkeit des mächtigen Consuln gegen den schutzlosen Jüngling hatte aber die Folge, daß Octavian, als er bei den Spielen das Theater betrat, mit um so lebhafteren Beifallsbezeigungen begrüßt wurde (Nic. Dam. vit. Caes. 28). Die Begeisterung steigerte sich aufs höchste, als während der Zeit der Spiele ein Komet von acht Ellen Länge erschien (Williams Observations of comets extracted from the Chinese annals, London 1871, 9), in dem man die vergöttlichte Seele Caesars zu erkennen meinte (Plin. n. h. II 93. 94. Suet. Caes. 88. Dio XLV 7, 1. Sen. nat. quaest. VII 17, 2. Obseq. 68. Serv. eccl. IX 47; Aen. VIII 681. Plut. Caes. 69. Ovid. met. XV 749. 840–850. Hor. od. I 12, 47). Octavian errichtete ihm daher bald darauf auf dem Forum Iulium vor dem Tempel der Venus Genetrix eine Statue mit einem Stern auf dem Haupte (Plin. [283] n. h. II 94. Dio XLV 7, 1), der seitdem zum stehenden Attribut des Divus Iulius wurde (Suet. Caes. 88. Val. Max. III 2, 19. Cohen Médailles impériales I² 8, 5. 14, 33. 15, 41. 21, 1. 78, 97–100. Bernoulli Komische Ikonographie I 151).

Was Antonius getan hatte, bot Octavian den Stoff zu einer sehr wirksamen Agitation (Appian. bell. civ. III 28), und in den Gerichtsreden, in denen er die ihm streitig gemachten Güter Caesars verteidigen mußte, fand er reiche Gelegenheit dazu. Als er einmal wieder Antonius angriff, der als Consul selbst dem Gerichte vorsaß, ließ dieser ihn durch die Lictoren abführen (Dio XLV 7, 3). Darauf brachte Octavian zum Ausdruck, daß er seine persönliche Sicherheit für bedroht hielt, indem er sich nicht mehr in der Öffentlichkeit sehen ließ (Dio XLV 8, 1. Nic. Dam. vit. Caes. 28). Dies rief nicht nur bei dem Volk, sondern auch bei der Leibwache des Antonius Unwillen hervor. Aus Veteranen Caesars bestehend und treu an dem Andenken ihres großen Feldherrn hängend, wollte sie nicht dulden, daß dessen Adoptivsohn in Gefahr geriet. Sie erzwang, daß in ihrem Beisein die Gegner sich im capitolinischen Tempel feierlich versöhnten (Nic. Dam. vit. Caes. 29. 30. Appian. bell. civ. III 29. 30. 39. 40. Plut. Ant. 16. Dio XLV 8). Octavian hielt das Übereinkommen, indem er bald darauf in der Volksversammlung dafür agitierte, daß sie Antonius die beiden gallischen Provinzen verlieh. Er konnte das um so eher tun, als es seiner Sohnespflicht entsprach, auch hierdurch die Ermordung Caesars an Decimus Brutus zu rächen (Appian. bell. civ. III 30; vgl. o. Bd. I S. 2601). Die Abstimmung kann nicht früher als gegen Ende August stattgefunden haben. Denn Anfang August konnte man noch meinen, Antonius werde dem Wunsche des Senats gemäß auf jene Provinzen verzichten (Cic. Phil. I 3, 8; ad Att. XVI 7, 1). Damals war also der Antrag an das Volk jedenfalls noch nicht eingebracht.

Während Octavian die übernommenen Verpflichtungen gegen Antonius treulich erfüllte, trat dieser ihm gleich wieder feindlich entgegen. Durch den Tod des C. Helvius Cinna, der bei Caesars Leichenbegängnis vom Volke zerrissen war (s. o. Bd. VIII S. 225), war eine Stelle im Volkstribunat freigeworden. Für die Ersatzwahl unterstützte Octavian die Bewerbung des Flaminius (s. o. Bd. VI S. 2503, 7), als ihm selbst aus der Mitte des Volkes heraus das Amt angetragen wurde. Dies war ungesetzlich nicht nur wegen seines jugendlichen Alters, sondern auch weil er als Patrizier kein plebeisches Amt bekleiden konnte; doch hinderte ihn dies nicht, seine Kandidatur zu stellen. Darauf bedrohte ihn Antonius durch Edikt, er werde die volle Consulargewalt gegen ihn zur Anwendung bringen, wenn er nicht zurücktrete. Dies rief solche Aufregung im Volk hervor, daß man fürchten mußte, es werde trotz allem Octavian mit großer Majorität wählen, und deshalb die Wahl ganz unterließ. Doch was Antonius öffentlich verkündigt hatte, bedeutete nichts Geringeres als eine Drohung mit arbiträrer Hinrichtung, wie sie Cicero an den Catilinariern vollzogen hatte. Octavian konnte es daher als Anlaß benutzen, um an die Veteranen seines Vaters und [284] an die Legionen Makedoniens, die dem Antonius zugewiesen waren, heimliche Boten zu schicken, die sie zu seinem Schutze auffordern sollten (Appian. bell. civ. III 31. Suet. Aug. 10, 2. Dio XLV 6, 2. 3. Plut. Ant. 16). Auf diese Weise bereitete er die Werbung des Heeres vor, das seine Macht begründen sollte.

Anfang Oktober (Cic. epist. XII 23, 2) verbreitete Antonius, daß auf Anstiften Octavians ein Mordanschlag auf ihn gemacht sei, vermied aber jede Untersuchung, obgleich der Beschuldigte sie forderte (Appian. bell. civ. III 39. Nic. Dam. vit. Caes. 30. Vell. II 60, 3. Dio XLV 8, 2. Plut. Ant. 16. Suet. Aug. 10, 3. Sen. de clem. I 9, 1). Dieser aber konnte mit vollem Recht erklären, daß, wer solche Anklagen gegen ihn erhebe, ihm wahrscheinlich selbst nach dem Leben stehe, und daß er für seine Sicherheit sorgen müsse. Im Oktober (Cic. ad Att. XVI 8, 1) zog er begleitet von zahlreichen Anhängern, unter denen sich Agrippa und Maecenas befanden, nach Calatia und Casilinum, wo die siebente und die achte Legion seines Vaters angesiedelt waren, und warb hier für eine Leibwache, indem er jedem, der sich ihm anschloß, 2000 Sesterzen zahlte. So brachte er schnell ein Heer von 3000 Mann zusammen (Cic. ad Att. XVI 8, 2. Appian. bell. civ. III 58), das sich bald auf 10 000 vermehrte (Appian. bell. civ. III 40), meist kampfgewohnte Veteranen, die er evocati nannte (Dio LV 24, 8), z. T. aber auch Rekruten, die er während des Marsches einexerzieren ließ (Nic. Dam. vit. Caes. 31. Appian. bell. civ. III 40. Cic. ad Att. XVI 8, 1; Phil. III 2, 3. V 8, 23. 16, 44. Dio XLV 12. 38, 3. Suet. Aug. 10, 3. Mon. Anc. 1,1. Liv. epit. 117. Plut. Ant. 16; Cic. 44. Tac. ann. I 10). Um den Senat für sich zu gewinnen, versuchte er von Capua aus, wo er sein Heer sammelte und ordnete (Cic. ad Att. XVI 9), mit Cicero anzuknüpfen; dieser war zu furchtsam, um ihm die verlangte Zusammenkunft zu gewähren, schickte ihm aber den Rat, nach Rom zu ziehen, wo man das Heer des Antonius fürchtete (Cic. ad Att. XVI 8. 9. 11, 6. 14, 1. 15, 3; Phil. III 8, 19; ad Brut. I 15, 6; epist. XII 25, 4. Plut. Cic. 44). Er gehorchte, von den Städten, die er durchzug, mit Begeisterung empfangen (Cic. ad Att. XVI 11, 6). In Rom mißtraute man ihm; doch in der Contio, die ihm der Tribun Ti. Canutius gewährte, erklärte er, sich dem Senat gegen Antonius zur Verfügung zu stellen (Appian. bell. civ. III 40. 41. 46. Dio XLV 12, 3–5; vgl. 6, 3. Vell. II 64, 3). Doch bekannte er zugleich offen, daß er nach den Ehren strebe, die seinem Vater zuteil geworden waren, und setzte sich so zwischen zwei Stühle. Denn Cicero und die anderen Republikaner verargten ihm diesen Ausspruch (Cic. ad Att. XVI 15, 3), und seine Veteranen wollten nicht dem Senat gegen Antonius dienen, den sie als Anhänger Caesars betrachteten. Teils erklärten sie das offen, teils suchten sie sich unter Vorwänden zu drücken, so daß ihm nur die kleine Zahl von 1000 übrig blieb. Er aber ließ alle, die es verlangten, reich beschenkt ziehen und bewirkte dadurch, daß die meisten wiederkamen. Indem er nach Ravenna zog, vermehrte er sein Heer durch neue Werbung und wies alle, die sich ihm anschlossen, an, sich in Arretium zu versammeln, wo sie in der Flanke [285] des Antonius standen, wenn dieser auf der Flaminischen Straße gegen D. Brutus nach Gallia cisalpina zog (Appian. bell. civ. III 42. 58. Dio XLV 12, 6; vgl. Cic. Phil. XIII 16, 33).

Unterdessen hatte die Agitation, die Octavian angestiftet hatte, auch im makedonischen Heere ihr Werk getan (Nic. Dam. vit. Caes. 31. Appian. bell. civ. III 31. 40. 43. 44. Dio XLV 12, 1. Tac. ann. I 10; vgl. Cic. ad Att. XVI 8, 2). Antonius war am 9. Oktober von Rom aufgebrochen, um die vier Legionen, die in Brundisium gelandet waren, dort in Empfang zu nehmen (Cic. epist. XII 23, 2). Aber da er jedem Soldaten nur 400 Sesterzen bot, ein Fünftel von dem, was Octavian seinen Angeworbenen gab (Appian. bell. civ. III 43. 44. Dio XLV 13, 2), wiesen sie das Geschenk höhnisch zurück (Cic. ad Att. XVI 8, 2) und zeigten sich so aufrührerisch, daß es zahlreicher Hinrichtungen bedurfte, um die Ruhe herzustellen (Cic. Phil. III 2, 4. 4, 10. 12, 31. IV 2, 4. V 8, 22. XII 6, 12. XIII 8. 18. Appian. bell. civ. III 43. 53. 56. 67. Dio XLV 13, 2. Liv. epit. 117). Vor dem 24. November war er dann wieder nach Rom zurückgekehrt (Cic. Phil. III 8, 19), wahrscheinlich nur wenige Tage später, als Octavian es verlassen hatte. Auf dessen Volksrede antwortete er mit einer Reihe schmähender Edikte (Cic. Phil. III 6. 15ff. 8, 21. XIII 9, 19), die er wohl auch in Buchform herausgab, da Sueton (Aug. 2, 3. 4, 2) sie benutzen konnte. Als er am 28. November im Begriffe war, zur Senatsversammlung zu gehen (Cic. Phil. III 8, 20), empfing er die Nachrichten, erst daß die Legio Martia in Alba Fucentia von ihm abgefallen war, dann, daß auch die vierte Legion diesem Beispiel gefolgt war. Beide traten in die Dienste Octavians (Appian. bell. civ. III 45. Cic. Phil. III 3, 6. 7. 12, 31. 15, 39. IV 2, 5. 6. V 2. 4. 8, 23. 11, 28. 17, 46. 19, 52. X 10, 21. XI 8, 20. XII 3, 8. XIII 9, 19. 16, 33. XIV 12, 31; epist. X 28, 3 XI 7, 2. Liv. epit. 117. Vell. II 61, 2. Dio XLV 13, 3. 42. 1). Dann gelang es ihm auch, die Elefanten des Antonius nebst einem Teil der Reiterei und der Bogenschützen auf ihrem Marsche aufzuhalten und in seine Gewalt zu bringen (Dio XLV 13, 4. 42, 1. XLVI 37, 2. Cic. Phil. V 17, 46). Da er als Privatmann ein Heer gesammelt und sich dem Vertreter der gesetzlichen Staatsgewalt, dem Consuln, mit den Waffen in der Hand widersetzt hatte, konnte man ihn nur als Aufrührer betrachten (Cic. Phil. IV 2, 5). Doch die Republikaner waren auf ihn angewiesen, weil die einzige militärische Macht, die man Antonius entgegenstellen konnte, in seiner Hand war (Cic. Phil. III 2, 5. IV 2, 4; ad Brut. I 15, 7. Appian. bell. civ. III 47). Freilich mißtraute man auch ihm (Cic. Phil. V 18, 48 bis 51). Man fürchtete, er werde verhindern, daß der Caesarmörder P. Servilius Casca das Volkstribunat, zu dem er designiert war, am 10. Dezember antrete (Cic. ad Att. XVI 15, 3), und als er dies schweigend geduldet hatte (Cic. Phil. XIII 15, 31. Dio XLVI 49, 1), da beriefen die Tribunen am 20. Dezember den Senat (Cic. epist. X 28, 2. XI 6, 2. XII 22, 3. 25, 2. Phil. V 1, 2. 2, 3. 11, 28. VI 1, 1. X 11, 23. XIV 7, 19), um ihn darüber Beschluß fassen zu lassen, wie er am bevorstehenden 1. Januar 43 ohne Gefahr beraten könne (Cic. Phil. III 5, 13. 10, 25. 15, 37; [286] epist. XI 6, 2. Dio XLV 15, 3). Auch dies richtete sich zunächst gegen Octavian; denn nur dieser befand sich nah der Hauptstadt in Alba Fucentia, wo er den Treuschwur der Legio Martia entgegengenommen hatte (Appian. bell. civ. III 47), während Antonius schon in der Poebene dem D. Brutus gegenüberstand, also viel zu weit entfernt, als daß er den Senat hätte bedrohen können. Auch hatten seine Soldaten Octavian schon aufgefordert, sich eigenmächtig das Imperium beizulegen, und als er erklärte, es nur vom Senat empfangen zu wollen, hatten sie sich bereit erklärt, nach Rom zu ziehen und ein entsprechendes Senatsconsult zu erzwingen. Doch er hinderte sie daran, um scheinbar dem Senat die Entscheidung ganz freizulassen. Unterdessen veranstaltete er Kampfspiele der Legionen, beschenkte sie zum zweitenmal mit je 2000 Sesterzen auf den Kopf und versprach ihnen 20 000, wenn sie als Sieger zurückkehrten (Appian. bell. civ. III 48). Es war klar genug, daß er danach strebte, seine revolutionäre Gewalt durch einen Senatsbeschluß legitimieren zu lassen. Doch daß man zögerte, diesen Wunsch zu erfüllen, zeigt die Tagesordnung, welche die berufenden Tribunen für die Sitzung am 20. Dezember aufstellten. Gleichwohl wurde auf Antrag Ciceros beschlossen, daß die designierten Consuln C. Vibius Pansa und A. Hirtius möglichst bald nach ihrem Amtsantritt für Octavian und seine Truppen Belohnungen beantragen sollten (Cic. Phil. III 15, 39. IV 2, 4. V 2, 4. 11, 28. X 11, 23. Appian. bell. civ. III 47. Dio XLV 15, 2). Auch dies war nur ein halbes Entgegenkommen; doch schien es um so mehr Größeres zu versprechen, als die bescheidene Zurückhaltung Octavians dem Senat Vertrauen einflößen mußte, und auch wenn das nicht gewesen wäre, er doch auf die Hilfe des aufrührerischen Heeres angewiesen war, also dessen Bedingungen wohl oder übel annehmen mußte.

43 v. Chr. Am 1. Januar trat der Senat unter Vorsitz der neuen Consuln zusammen und setzte seine Beratungen vier Tage lang fort (Cic. Phil. V 1, 1. VI 1, 1–3. Appian. bell. civ. III 50. 51. Dio XLV 17, 1. 9. XLVI 29, 1. 2). Gleich am ersten beantragte Cicero dem Octavian propraetorisches Imperium zu verleihen und so sein angemaßtes Feldherrntum zu legitimieren. Außerdem sollte er mit praetorischem Stimmrecht in den Senat eintreten und die gesetzlichen Altersgrenzen für die Bekleidung der Ämter in der Art für ihn herabgesetzt werden, daß er den Quaestoren des vorhergehenden Jahres bei der Bewerbung gleichstehe. Auch sollten die Belohnungen, die er den beiden von Antonius abgefallenen Legionen versprochen hatte, von der Staatskasse bezahlt werden (Cic. Phil. V 16, 45. 17, 46. 19, 53: ad Brut. I 15, 7. Appian. bell. civ. III 64. Plut. Cic. 45; Ant. 17). Am ersten Tage kam es noch nicht zur Abstimmung (Appian. bell. civ. III 50. Dio XLVI 29, 2), und später wurden durch Anträge seines Stiefvaters Philippus, des P. Servilius Isauricus, mit dessen Tochter er verlobt war (Suet. Aug. 62, 1), und des Ser. Sulpicius Rufus die Ehrungen Octavians noch gesteigert (Cic. ad Brut. I 15, 7). Man beschloß, er solle alle Ämter zehn Jahre vor der gesetzlichen Zeit bekleiden dürfen und im Senat mit den Consularen stimmen (Mon. [287] Anc. 1, 8. Appian. bell. civ. III 51. 88. Dio XLVI 29, 2. 5. 41, 3. Liv. epit. 118; vgl. Cic. Phil. XI 8, 20. Tac. ann. I 10). Zudem wurde ihm auf Antrag des Philippus eine vergoldete Reiterstatue dekretiert (Appian. bell. civ. III 51. 64. Dio XLVI 29, 2. Cic. ad Brut. I 15, 7. Vell. II 61, 3). Auf Münzen der nächstfolgenden Zeit bildet Octavian zwei Reiterstatuen ab, die eine mit ruhig stehendem Pferde und der Unterschrift: S(enatus) c(onsulto) (Cohen Médailles impériales I² 96, 243. 245. 246; vgl. 74, 74), die andere mit gallopierendem Pferde und der Unterschrift: popul(i) iussu (Grueber Coins of the Roman republic III Taf. CIV 13; vgl. Cohen I² 74, 73. 93, 227). Die letztere dürfte ihm nach seinem Siege über Antonius durch das Volk beschlossen sein.

Nachdem Octavian über die Senatsbeschlüsse unterrichtet war, bediente er sich zu Spoletium (Plin. n. h. XI 190) am 7. Januar zum erstenmal der Feldherrnauspizien (Dessau 108. 112 = CIL X 8375. XII 4333; vgl. I² p. 306), die ihm dann bis an sein Lebensende nicht mehr verloren gingen. Von diesem Tage an wurde daher später die Zeit seiner Herrschaft berechnet (Vict. epit. 1, 30).

Octavian zog nach Gallia cisalpina, griff aber nicht Antonius an, sondern legte sein Heer in Forum Cornelii in Winterquartiere (Dio XLVI 35 7. Cic. epist. XII 5, 2), wo ihm gegenüber der Feind, um sich bei der Belagerung Mutinas den Rücken zu decken, Claterna besetzt hielt (Cic. Phil. VIII 2, 6). Bald erschien der Consul A. Hirtius bei seinem Heere, trieb die Besatzung des Antonius nach Bononia zurück und nahm selbst in Claterna seine Winterquartiere, während Octavian in Forum Cornelii blieb (Cic. epist. XII 5, 2; Phil. VIII 2, 6. Non. 394, 7). Die Ankunft des höheren Beamten beraubte ihn des Oberbefehls (Appian. bell. civ. III 64), und auch dem Teil des Heeres, das er als Unterfeldherr zu seiner besonderen Verfügung behielt, wurden die wertvollsten Bestandteile dadurch geraubt, daß er die beiden von Antonius abgefallenen Legionen an Hirtius abtreten mußte (Appian. bell. civ. III 65. 75). Doch war dieser ein treuer Freund Caesars (s. o. Bd. VIII S. 1957) und unterstützte daher auch dessen Sohn. Denn gewiß geschah es nicht, wie Dio XLVI 35, 6 meint, gegen den Willen Octavians, daß der Krieg unter dem Vorwande der winterlichen Jahreszeit bis in den dritten Monat hingeschleppt wurde (Suet. Aug. 10,3; vgl. Appian. bell. civ. III 65). Er wollte zwar Antonius demütigen, konnte aber nicht wünschen, daß der Mörder seines Vaters, der sein natürlicher Gegner war, als stolzer Sieger aus dem Kampf hervorgehe. Ihm mußte also daran liegen, daß Mutina solange eingeschlossen blieb, bis das Heer des D. Brutus durch Hunger ganz erschöpft und demoralisiert war, wie das tatsächlich eintrat (Cic. epist. XI 13, 1. 2; vgl. Appian. bell.civ. III 65. 71. 72. 81. 97. Dio XLVI 36, 2. Frontin. strat. III 14, 3. 4). Der Verlauf des Kampfes ist schon o. Bd. VIII S. 1960 erzählt. Am 14. April (Ovid. fast. IV 627; vgl. Drumann-Groebe I 453) verteidigte Octavian das Lager, während die Schlacht bei Forum Gallorum geschlagen wurde (Cic. Phil. XIV 10, 28. 14, 37. Oros. VI 18, 4. Dio XLVI 37, 7). [288] Doch nahm seine Cohors praetoria an ihr teil und wurde dabei völlig aufgerieben (Appian. bell. civ. III 66. 67. 69. 70. Cic. epist. X 30, 4. 5). Dies wird dazu Anlaß gegeben haben, daß Antonius später behauptete, Octavian sei schimpflich geflohen und erst am zweiten Tage wieder zum Vorschein gekommen (Suet. Aug. 10, 4). Und freilich hat er erst am zweiten Tage, dem 16. April, zum erstenmal die Begrüßung als Imperator durch seine Truppen entgegengenommen (Ovid. fast. IV 675. Dessau 108 = CIL X 8375. Dio XLVI 38, 1. Cic. Phil. XIV 9, 25. 10, 28. 14, 37. Cohen I² 97, 246). Aber in der Entscheidungsschlacht am 21. April stand er tapfer seinen Mann, ja als sein Adlerträger schwer verwundet wurde, ergriff er selbst das Feldzeichen und trug es längere Zeit (Suet. Aug. 10, 4; vgl. Appian. bell. civ. III 71).

Hirtius war im Kampf gefallen, und schon zwei Tage später starb auch Pansa an den Wunden, die er bei Forum Gallorum empfangen hatte (Cic. epist. XI 13, 2; vgl. 9, 1. 10, 2; o. Bd. VIII S. 1961). Dies war für Octavian so vorteilhaft, daß man vermutete, er habe ihren Tod herbeigeführt (Suet. Aug. 11. Dio XLVI 39, 1. Tac. ann. I 10). Denn jetzt fielen ihm auch ihre Heere zu (Suet. a. O. Oros. VI 18, 6. Eutrop. VII 1. Plut. Cic. 45). Hatte er schon vorher öffentlich erklärt, daß er nach den Ehren seines Vaters strebe (Cic. ad Att. XVI 15, 3), so begann er um diese Zeit nach dem Vorbilde Caesars mit seinem eigenen Bilde Münzen zu schlagen und erhob sich auch damit über die gewöhnlichen Magistrate (Cohen I² 97, 246). Decimus war voll Mißtrauen gegen Octavian (Cic. epist. XI 10, 2), wenn dasselbe auch kaum sich in so augenfälligen Formen geäußert haben wird, wie Appian. bell. civ. III 73 sie schildert. Am 22. April hatten sie eine Zusammenkunft (Cic. epist. XI 13, 1), bei der jener, um den Sohn Caesars zu versöhnen, sich reuig über seine Teilnahme an der Verschwörung gezeigt haben soll (Oros. VI 18, 5. Appian. bell. civ. III 73). Er suchte Octavian zu bewegen, daß er mit ihm gemeinsam die Verfolgung des Antonius aufnehme; doch jener berief sich darauf, daß seine Soldaten ihm ein ferneres Zusammenwirken mit dem Mörder Caesars nicht erlaubten (Cic. epist. XI 10, 4). Und ihr Gegensatz wurde durch die Republikaner in Rom noch gesteigert. Man glaubte dort mit Antonius fertig zu sein und folglich Octavian nicht mehr nötig zu haben (Vell. II 62, 1. Appan. bell. civ. III 74. Dio XLVI 39, 2. Plut Cic. 45). Da man den Erben Caesars unschädlich machen wollte, wurde er nach Möglichkeit zurückgeschoben. Cicero hielt dies noch immer für gefährlich; doch auch er ließ sich das Wortspiel entschlüpfen: laudandum adulescentem, ornandum, tollendum, und dies wurde Octavian hinterbracht (Cic. epist. XI 20, 1. Suet Aug. 12. Vell. II 62, 6). Dem D. Brutus wurde der Triumph dekretiert; für Octavian beantragte Cicero nur die Ovatio (Cic. ad Brut. I 15, 9. 4, 4), doch scheint der Senat auch diese abgelehnt zu haben (Appian. bell. civ. III 74. 80. 82. 89. Dio XLVI 40, 1. 3. Vell. II 62, 4. 5. Liv. epit 119). Decimus allein wurde beauftragt, den Krieg gegen Antonius zu Ende zu führen (Appian. bell. civ. III 74. 76. 80. 89. Dio XLVI 40, 1. 47, 3. 50, 1. Liv. epit. 120. [289] Cic. epist. XI 18, 3), und zu diesem Zweck das Heer der gefallenen Consuln ihm überwiesen (Appian. bell. civ. III 74. 76. 80. 89. Dio XLVI 40, 1. 47, 3. 50, 1. Cic. epist. XI 19, 1). Doch nur die Rekruten, die militärisch wertlos waren, gehorchten diesem Befehl (Appian. bell. civ. III 76. 97. Cic. epist. X 24, 3. XI 19, 1); die alten Truppen, die noch unter Caesar gedient hatten, vor allem die beiden von Antonius abgefallenen Legionen, weigerten sich, dem Mörder Caesars zu folgen (Cic. epist. XI 14, 2. 19, 1. 20, 4). So behielt Octavian, obgleich er sich allen Beschlüssen des Senats zu fügen schien, doch den Kern seiner militärischen Macht. Man wählte eine Zehnmännerkommission zur Ackerverteilung an die Soldaten, die nach der Beendigung des Krieges zu entlassen waren (Appian. bell. civ. III 86. 89. 90. Cic. epist. XI 14, 1. 20, 1–3. 21, 2. 5); wahrscheinlich war es dieselbe Kommission, die, um die Mittel zu beschaffen, auch die Verschleuderungen des Antonius untersuchen und rückgängig machen sollte (Appian. bell. civ. III 82. 85). Doch um Octavian ausschließen zu können, wurde verfügt, daß keiner, der zur Zeit ein Heer befehligte, zu diesem Amte wählbar sei (Cic. epist. XI 21, 2), was bei den Soldaten große Mißstimmung hervorrief (Cic. epist. XI 20, 1–3. 21, 2). Diese steigerte sich noch, als eine Gesandtschaft des Senats im Lager erschien, um den beiden abgefallenen Legionen, nicht dem ganzen Heer, die Bestätigung der versprochenen Belohnung mitzutellen und zugleich die Hälfte (10 000 Sesterzen) sofort anzubieten, wenn sie zu Decimus übergingen. Und was das Beleidigenste war, die Gesandten verhandelten mit den Soldaten nicht durch Vermittlung Octavians, sondern verlangten ausdrücklich ohne sein Beisein zu den beiden Legionen zu reden. Doch diese wiesen es zurück, die Anträge des Senats hinter dem Rücken ihres Feldherrn anzuhören (Appian. bell. civ. III 74. 86. 89. Dio XLVI 40, 4–41, 2. Vell. II 62, 5. Plut. Cic. 45).

Octavian war es von Anfang an klar gewesen, daß er die Mörder seines Vaters werde bekämpfen müssen, und da während des Mutinensischen Krieges M. Brutus und Cassius ihre Macht im Orient fest begründet hatten, mußte dieser Kampf so schwer sein, daß er sich ohne die Hilfe des Antonius kaum ausfechten ließ. Daß er einer Versöhnung mit diesem nicht abgeneigt sei, hatte daher Octavian schon gleich nach der Entscheidungsschlacht deutlich zu erkennen gegeben und erwartete jetzt daß Entgegenkommen des anderen (Appian. bell. civ. III 80. Dio XLVI 41, 5). Er duldete es sogar, daß seine Soldaten sich verschworen, künftig gegen keine Legion mehr zu fechten, die noch unter Caesar gedient hatte (Dio XLVI 42, 3. 51, 5). Doch um Antonius gleichberechtigt gegenübertreten zu können, bedurfte auch er des Consulats (Dio XLVI 41, 3), um das er sich nur bewerben konnte, wenn ihn der Senat von den Bestimmungen der Leges annales dispensierte. Er trat daher mit Cicero in Verbindung und schlug ihm ein gemeinsames Consulat vor, bei dem er sich der Führung des älteren und berühmteren Mannes willig unterwerfen wolle. Doch scheiterten die Bemühungen, denen Cicero sich in diesem Sinne unterzog, an dem Widerstande des Senats (Plut Cic. 45. 46; comp. Dem. et Cic. 4. [290] Appian. bell. civ. III 82. 92. Dio XLVI 42, 2). Unterdessen hatte sich Lepidus am 29. Mai mit Antonius vereinigt (s. o. Bd. I S. 2603). Da dieser so wieder gefährlich geworden war, wurde Octavian durch den Senat aufgefordert, ihn gemeinsam mit D. Brutus zu bekämpfen, und so sein Feldherrnamt neu bestätigt (Appian. bell. civ. III 85. Dio XLVI 42, 1. 51, 5. 52, 1. Cic. epist. X 23, 6). Doch bis gegen Ende Juli blieb er untätig und agitierte indessen unter seinen Soldaten für sein Consulat (Cic. epist. X 24, 4–5. Appian. bell. civ. III 86. 87). Eine Deputation von 400 Centurionen ging nach Rom, um die versprochenen Belohnungen nicht nur für die zwei bevorzugten Legionen, sondern für das ganze siegreiche Heer und das Consulat für Octavian zu fordern. Als ihr Sprecher Cornelius im Senat zurückgewiesen wurde, zeigte er auf sein Schwert und rief: hic faciet, si vos non feceritis (Suet. Aug. 26, 1. Dio XLVI 42, 4. 43, 4. Appian. bell. civ. III 88. Obseq. 69). Als die Centurionen mit ihrer Botschaft ins Lager zurückgekehrt waren, forderten die acht Legionen, über die Octavian gebot, gegen Rom geführt zu werden, und er ließ sich von ihnen dazu zwingen (Appian. bell. civ. III 88. Dio XLVI 43, 6. Liv. epit. 119. Eutrop. VII 2, 1. Plut. Brut. 27). In der Stadt befand sich nur eine Legion, die Pansa bei seinem Abmarsch zu ihrem Schutze zurückgelassen hatte (Appian. bell. civ. III 91. Obseq. 69). Zwar erwartete man noch zwei aus Afrika, aber sie waren noch nicht eingetroffen (Appian. bell. civ. III 85. 91. Cic. epist. XI 14, 3. 26. X 24, 4). Als man daher erfuhr, daß Octavian mit seiner gesamten Macht heranrücke und daß die Soldaten in ihrem Zorn unterwegs die Landgüter seiner Gegner plünderten (Dio XLVI 44, 1), machte man sich in Rom auf das Schlimmste gefaßt. Schon vorher hatte man einen Gesandten an das Heer abgeschickt, um die erste Rate des geforderten Geldes zu überbringen; doch Octavian, den er schon unterwegs traf, zwang ihn, unverrichteter Sache umzukehren (Appian. bell. civ. III 88. Dio XLVI 44, 2). Eiligst versammelte sich der Senat und beschloß, die volle Summe von 20 000 Sesterzen allen acht Legionen zu spenden, die Zehnmännerkommission aufzuheben und die Ackerverteilung dem Octavian allein zu übertragen, endlich ihm die Bewerbung um das Consulat auch abwesend zu gestatten. Um ihm dies mitzuteilen, wurde eine Gesandtschaft abgeschickt (Appian. bell. civ. III 90. Dio XLVI 44, 2). Doch kaum war sie abgereist, so bereute man jene feigen Beschlüsse. Man meinte die Stadt halten zu können, bis D. Brutus oder Plancus zum Entsatz heranrückten. Zudem besaß man in der Mutter und der Schwester Octavians, die sich in Rom aufhielten, wertvolle Geiseln, die freilich zur Zeit nicht aufzufinden waren, da sie im Vestatempel ein Versteck gefunden hatten. Endlich – und dies war wohl die Hauptsache – waren eben die zwei afrikanischen Legionen im Hafen Roms gelandet und verstärkten so die Macht des Senats. Er beauftragte daher die beiden städtischen Praetoren, die Stadt zur Verteidigung vorzubereiten, und sandte Boten an Octavian, er möge sich waffenlos um das Consulat bewerben, sein Heer aber müsse mindestens 750 Stadien von Rom fernbleiben, d. h. das Städtchen Trebia an der Flaminischen Straße [291] wurde ihm zur Grenze seines Vormarsches gesetzt. Er aber beeilte sich um so mehr, um Mutter und Schwester zu retten, und schlug vor dem Collinischen Tore sein Lager, wo ihm alsbald Scharen der Senatoren und des Volkes zuliefen. Am anderen Tage ging er mit ausreichender Leibwache in die Stadt, überall am Wege untertänig begrüßt, und überzeugte sich von der Unverletztheit der beiden Frauen. Die drei Legionen, mit denen der Senat ihm zu widerstehen gedacht hatte, trugen ihm durch Abgesandte ihre Dienste an (vgl. Macrob. Sat. I 12, 35), und der Praetor Cornutus tötete sich selbst. Doch tat Octavian keinem seiner Gegner ein Leid an, sondern empfing die reuigen Senatoren mit herablassender Freundlichkeit (Appian. bell. civ. III 90–92. Dio XLVI 44, 4–45, 2). Auf die Nachricht, daß die Marslegion und die vierte sich für den Senat erklärt habe, begann man aufs neue, zum Widerstande zu rüsten, mußte sich aber bald überzeugen, daß jenes Gerücht falsch gewesen war (Appian. bell. civ. III 93). Octavian führte seine Soldaten jetzt auf das Marsfeld (Appian. bell. civ. III 94. Obseq. 69), wo sie zwar noch außerhalb des Pomeriums, aber tatsächlich mitten in der Stadt lagerten, und bemächtigte sich des Staatsschatzes, aus dem ihnen einstweilen die Hälfte der versprochenen Siegespreise gezahlt wurde (Appian. bell. civ. III 94. Hist. aug. Sev. 7, 6. Dio XLVI 46, 5. 47, 1). Der Consulwahl hielt er sich fern, um scheinbar jede Beeinflussung zu vermeiden (Dio XLVI 45, 5. Appian. bell. civ. III 94). Da ein Interregnum zu viel Zeit genommen hätte, auch nur sehr wenige Patrizier in der Stadt anwesend waren, wurde die Wahl von duoviri consulari potestate geleitet, die schnell unter Vorsitz des Stadtpraetors gewählt waren (Dio XLVI 45, 3. 4). Sie fiel auf Octavian und seinen Oheim und Miterben Q. Pedius (Appian. bell. civ. III 94. Dio XLVI 46, 1. Vell. II 65, 2. Tac. dial. 17). Am 19. August trat er sein Amt an (Dio LVI 30, 5. LV 6, 7. Tac. ann. I 9. Macrob. Sat. I 12, 35. Suet. Aug. 31, 2. Dessau 108 = CIL X 8375; anders Vell. II 65, 2), noch ehe er sein zwanzigstes Jahr vollendet hatte, worauf er nicht wenig stolz war (Dio XLVI 46, 2. LV 9, 2. Liv. epit. 119. Suet. Aug. 26, 1. Plut. Brut. 27. Eutrop. VII 2, 1. Vell. II 65, 2). Dabei sollen ihm zwölf Geier erschienen sein, wie einst dem Romulus bei Gründung der Stadt (Obseq. 69. Dio XLVI 46, 2. Suet. Aug. 95. Appian. bell. civ. III 94). Dies glückliche Vogelzeichen mag den Anlaß gegeben haben, ihn sehr bald darauf zum Augurn zu wählen, obgleich er schon seit dem J. 48 Pontifex war und sonst keiner mehr als einem der großen Priesterkollegien angehörte (Grueber Coins of the Roman republic II 404: C. Caesar cos. pont. aug. Da Octavian hier noch nicht IIIvir r. p. c. genannt wird, muß die Münze vor dem Herbst 43 geschlagen sein. Damit widerlegt sich, was Mommsen zu Mon. Anc. I 45 über sein Augurat bemerkt).

Nachdem Octavian sich bei dem Senat für die Entbindung von den Annalgesetzen durch eine schöne Rede bedankt hatte (Dio XLVI 47, 1), brachte er vor allem ein Curiatgesetz über seine Adoption durch Caesar ein, was für deren rechtliche Gültigkeit zwar nicht erforderlich war, sie aber in feierlichster Form vor allem Volk bestätigte [292] (Appian. bell. civ. III 94. Dio XLVI 47, 4). Dann erwies er sich auch dadurch als Erben Caesars, daß er den Rest des hohen Legats an das Volk, soweit er es bis dahin noch schuldig geblieben war, aus dem Staatsschatz bezahlte (Dio XLVI 48, 1. 2). Sein Kollege Q. Pedius mußte ein Gesetz einbringen, durch das ein Ausnahmegerichtshof gegen die Mörder eingesetzt und, da man ihrer noch nicht habhaft werden konnte, einstweilen die aquae et igni interdictio über sie ausgesprochen wurde. Agrippa übernahm die Anklage gegen Cassius, wobei die Gerichtsrede ihm Gelegenheit zur Verherrlichung Caesars bot (Vell. II 69, 5. Suet. Nero 3, 1. Galba 3, 2. Appian. bell. civ. III 95. IV 27. V 48. Dio XLVI 48. 49. XLVII 22, 4. Plut. Brut. 27. Liv. epit. 120. Mon. Anc. 1, 10). Natürlich mußte der Senat auch die Ächtung Dolabellas, die wegen der Tötung des Caesarmörders C. Trebonius über ihn ausgesprochen war, wieder aufheben (Appian. bell. civ. III 95).

Den Stadtpraetor Q. Gallius meinte Octavian auf einem Mordversuch ertappt zu haben. Er wurde seines Amtes entsetzt (vgl. Obseq. 70) und vom Senat zu Tode verurteilt; doch begnadigte ihn Octavian zur Verbannung aus Rom. Doch auf der Seereise verschwand er, vielleicht durch Schiffbruch oder Piraterie. Einige beschuldigten Octavian, ihn grausam umgebracht zu haben; doch ist dies umso unwahrscheinlicher, als der Bruder Q. Gallius, Marcus, sich in der Umgebung des Antonius befand, mit dem Octavian damals Anknüpfungen suchte (Suet. Aug. 27, 4. Appian. bell. civ. III 95; vgl. o. Bd. VII S. 672, 7). Bei dem Volke der Hauptstadt war dieser so populär geworden, daß es auf die Kunde von dem Mordversuch das Haus des Q. Gallius verwüstete (Appian. a. O.).

Bald darauf verließ Octavian Rom mit seinem Heere, als wenn er gegen Antonius und Lepidus ziehen wolle. Doch in seiner Abwesenheit beantragte Pedius beim Senat, das Ächtungsdekret gegen sie aufzuheben, und als man, ehe man sich zu diesem Beschluß herbeiließ, bei Octavian anfragte, stimmte er zu, angeblich weil seine Soldaten ihn dazu zwangen (Dio XLVI 50, 1. 52, 3. 4. 54, 2. Appian. bell. civ. III 96). Auf diese Nachricht schlossen sich C. Asinius Pollio und L. Munatius Plancus, die bis dahin noch der Partei des Senats treu geblieben waren, mit ihren Heeren dem Antonius an (Appian. bell. civ. III 97. Liv. epit. 120. Vell. II 63, 3. Dio XLVI 53, 2. Plut. Ant. 18), was den Untergang des D. Brutus zur Folge hatte (s. Iunius).

Durch den Anschluß von Lepidus, Pollio und Plancus war Antonius dem Octavian an Truppenzahl weit überlegen; aber indem sie seine militärische Macht vermehrten, beschränkten sie zugleich seine Handlungsfreiheit. Sie waren alle Caesarianer und wünschten nicht, dem Erben Caesars entgegenzutreten, sondern mit dessen Hilfe Brutus und Cassius, deren Macht unterdessen bedrohlich angewachsen war, zu bekämpfen. In diesem Sinne werden sie auf Antonius eingewirkt und ihn veranlaßt haben, seine Rachegelüste aufzugeben. Octavian hatte mit ihm schon brieflich Beziehungen angeknüpft (Vell. II 65, 1) und ihn von Oberitalien aus bei der Vernichtung des D. Brutus unterstützt (Appian. bell. civ. III 97; Illyr. 19. Dio XLVI 53). Jetzt ließ Antonius sechs [293] Legionen in Gallien zurück und zog mit siebzehn Legionen und 10 000 Reitern dem Octavian entgegen (Plut. Ant. 18. Dio XLVI 54, 1). Dieser befehligte eine etwas geringere Macht. Denn zu den acht Legionen, die er gegen Rom geführt hatte (Appian. bell. civ. III 88), waren dort noch drei zu ihm übergegangen (Appian. bell. civ. III 92) und ihnen hatte sich ein großer Teil von dem Heere des D. Brutus angeschlossen (Appian. bell. civ. III 97). Mithin war er dem Antonius ein nicht ganz ebenbürtiger, aber doch sehr gefährlicher Gegner und konnte ihm im Kampfe gegen Brutus und Cassius ein wertvoller Bundesgenosse werden (Dio XLVI 54, 3. 4). So kamen denn Antonius und Lepidus mit Octavian auf einer Halbinsel, die der Renus mit dem Lavinius bei Bononia bildet, zusammen (s. Bd. IA S. 732). Jeder der beiden Teile hatte sich verpflichten müssen, nicht mehr als fünf Legionen mitzubringen; jeder erschien mit einer Leibwache von 300 Mann, und erst nachdem Lepidus das Gebüsch der Insel untersucht hatte, ob kein Hinterhalt in ihm verborgen sei, ließen sie jene bei den Brücken zurück und kamen auf der Halbinsel zusammen (Appian. bell. civ. IV 2. Dio XLVI 55, 1). Auch körperlich sollen sie sich gegenseitig untersucht haben, ob keiner Waffen versteckt halte, ehe sie ihre Unterredung begannen (Dio XLVI 55, 2). Als Consul durfte Octavian den Ehrenplatz in der Mitte behaupten, mußte sich aber verpflichten, nach Rom zurückgekehrt, das Consulat niederzulegen und es auf P. Ventidius, den treuesten Anhänger des Antonius, zu übertragen (Appian. bell. civ. IV 2; vgl. Dio XLVII 15, 2. Vell. II 65, 3). Dafür sollte er mit Antonius und Lepidus gemeinsam ein neu zu schaffendes Amt übernehmen, das den Titel triumviratus rei publicae constituendae führen und auf fünf Jahre beschränkt, sonst aber im Wesentlichen der Sullanischen und Caesarischen Diktatur gleichartig sein sollte (Mon. Anc. I 8. Appian. bell. civ. IV 2. 7. V 13. Dio XLVI 55, 3. XLVIII 36, 5. L 25, 2. 26, 1. Suet. Aug. 8, 3. 27, 1. Liv. epit. 120. Obseq. 69. Plut. Ant. 19; Cic. 46; Brut. 27. Eutrop. VII 2. Flor. II 16, 3. 17, 5. Oros. VI 18, 8. Tac. ann. I 9. Plin. n. h. VII 147), wenn man auch auf Grund eines Gesetzes, das Antonius als Consul gegeben hatte, diesen Titel vermied (Appian. bell. civ. IV 2. Dio XLVII 15, 4; vgl. o. Bd. I S. 2600). Die künftige Tätigkeit der Dreimänner wurde so bestimmt, daß Lepidus mit drei Legionen Rom beherrschen, die beiden andern zusammen, aber mit geteilten Heeren, jeder mit 20 Legionen Brutus und Cassius bekämpfen sollten (Appian. bell. civ. IV 3. Dio XLVI 56, 1. XLVII 20, 1. Flor. II 17, 5). Die Provinzen, die sie durch von ihnen ernannte Statthalter verwalten sollten, wurden so unter sie verteilt, daß Antonius Gallia cisalpina und comata erhielt, Lepidus Gallia Narbonensis und ganz Spanien, Octavian Africa, Sicilien, Sardinien und Corsica (Appian. bell. civ. IV 2. 53. Dio XLVI 55, 4. XLVIII 22, 1). Darin trat es deutlich zu Tage, daß er gezwungen war, sich den Bedingungen des übermächtigen Antonius zu fügen (Plin. n. h. VII 147). Denn durch das Meer, das Sex. Pompeius beherrschte, von Italien getrennt, waren ihm jene Provinzen gar nicht zugänglich, weil die Triumvirn eine nennenswerte Flotte nicht [294] besaßen. Doch fügte er sich, da er mit Recht voraussetzte, daß es bei den bevorstehenden Kämpfen auf die Heere, nicht auf die Provinzen, ankommen werde. Auch darin mußte er sich fügen, daß man nach dem Vorbilde Sullas Proskriptionen beschloß; denn er wollte dem ohnmächtigen Senat gegenüber Milde walten lassen, wie Caesar es getan hatte und auch er selbst bei seiner ersten Besetzung Roms (Suet. Aug. 27, 1. Dio XLVII 7. Vell. II 66, 1. Tac. ann. I 9. Flor. II 16, 2. 6). Namentlich für die Rettung Ciceros trat er ein, konnte ihn aber dem Hasse des Antonius nicht entziehen (Plut. Ant. 19; Cic. 46). Doch verlangte er als Gegenleistung, daß auch Verwandte und Freunde der beiden andern geopfert würden, damit nicht er allein als unzuverlässiger Schutz seiner Anhänger gelte, und es begann ein widriges Schachern und Tauschen von Menschenleben (Appian. bell. civ. III 5. Dio XLVII 5. 6. Plut. a. O.). Eine fast noch schlimmere Proskription wurde über 18 der blühendsten Städte Italiens verhängt, darunter Cremona (Verg. ecl. 9, 28), Capua, Regium, Venusia, Beneventum, Nuceria, Ariminum, Hipponium (Appian. bell. civ. IV 3. 86). Um nach der Besiegung der Caesarmörder die Soldaten zu belohnen, sollten sie dort angesiedelt und die früheren Einwohner ohne jede Entschädigung ausgetrieben werden (Appian. bell. civ. III 3. V 12. 22. Dio XLVII 14, 4. Tac. ann. I 10). Nachdem die drei Männer zwei Tage unter sich beraten und das Ergebnis schriftlich aufgezeichnet hatten, trat Octavian, dem als Consul die formelle Führung zufiel, am dritten vor die Truppen hin und las ihnen das Übereinkommen vor, wobei nur die Namen der Proskribierten unterdrückt wurden (Appian. bell. civ. IV 2. 3; vgl. Plut. Ant. 19; Cic. 46. Dio XLVI 56, 2). Auf die Forderung beider Heere, daß die Vertragschließenden sich auch durch eine Familienverbindung nähertreten sollten, verlobte sich Octavian mit Clodia, der Stieftochter des Antonius, obgleich er schon mit der Tochter des P. Servilius Isauricus verlobt war (Suet. Aug. 62, 1. Dio XLVI 56, 3. XLVIII 4, 1. 5, 3. Plut. Ant. 20. Vell. II 65, 2. Oros. VI 18, 8).

Nach Rom wurde ein Bote vorausgeschickt mit dem Befehl an den Consul, gleich 17 der gefährlichsten unter den Proskribierten, darunter auch Cicero, töten zu lassen. Die Aufregung darüber brachte Pedius in der nächsten Nacht den Tod (Appian. bell. civ. IV 6. 7. 14. Dio XLVII 15, 2). Bald zog Octavian, begleitet von seiner praetorischen Cohorte und einer Legion, in Rom ein, und an den beiden folgenden Tagen ebenso seine beiden neuen Genossen. Sogleich wurde durch ein Plebiscit des Tribunen P. Titius den Dreimännern die verabredete außerordentliche Gewalt ex ante diem quintum kalendas Decembres ad pridie kalendas Januarias sextas verliehen, d. h. vom 27. November 43 bis zum 31. Dezember 38 (Appian. bell. 9 civ. IV 7. Dio XLVII 2, 1. CIL I² p. 64). Gleich in der Nacht, welche dem 27. November folgte, wurde das Proskriptionsedikt öffentlich angeschlagen (der Wortlaut in griechischer Übersetzung bei Appian. bell. civ. IV 8–11) und ihm die erste Liste der Verurteilten von 130 Namen hinzugefügt, der dann noch zahlreiche Ergänzungen folgten, so daß zuletzt die Zahl von 300 Senatoren und 2000 Rittern erreicht wurde (Appian. bell. [295] civ. IV 7. 5. Dio XLVII 3ff. Liv. epit. 120. Oros. VI 18, 9ff. Flor. II 16, 3. Plut. Cic. 46; Brut. 27; Ant. 20). Octavian hatte sich den Massenhinrichtungen widersetzt, aber nachdem sie beschlossen waren, soll er auf der Vollstreckung der Todesurteile mit noch größerer Grausamkeit bestanden haben, als seine Kollegen, jedenfalls in dem Sinne, daß er diese verhindern wollte, sich durch Begnadigungen Anhänger zu werben (Suet. Aug. 27, 1–3). Denn wo ihm das möglich war, hat auch er die Proskribierten geschont, ja sogar diejenigen, welche sie gerettet hatten, zum Teil belohnt (Suet. Aug. 27, 2. Dio XLVII 7. Appian. bell. civ. IV 49. 51. CIL VI 1527). Den Triumvirn wurde der Eichenkranz ob cives servatos vom Senat dekretiert, weil sie nicht noch mehr Bürger umgebracht hatten (Dio XLVII 13, 3). Als Octavians Mutter Atia in diesem Jahre starb, wurde ihr von Staatswegen das Begräbnis ausgerichtet (Suet. Aug. 61, 2. Dio XLVII 17, 6).

42 v. Chr. Am 1. Januar schworen die Triumvirn, die acta Caesaris aufrecht zu erhalten, nahmen auch den andern (Beamten und Senatoren?) den gleichen Eid ab und verfügten, daß er alljährlich erneuert werden solle (Dio XLVII 18, 3). Durch Beschluß von Senat und Volk wurde Caesar zum Gott erhoben (Dessau 72 = CIL IX 2628) und durch ein Gesetz des Volkstribunen Rufrenus sein Kultus in allen Städten Italiens geordnet (Dessau 73 = CIL IX 5136. VI 872). Noch eine Reihe anderer Beschlüsse wurden zu seinen Ehren gefaßt. Sie sollten den bevorstehenden Rachekrieg gegen seine Mörder rechtfertigen (Dio XLVII 18. 19. Suet. Caes. 88; vgl. Heinen Klio XI 135), mußten aber vor allem dahin wirken, die künftige Herrschaft seines Adoptivsohnes und Erben vorzubereiten.

Da der Ertrag der Konfiskationen, denen der Besitz der Proskribierten verfiel, weit hinter den Erwartungen zurückblieb, erklärten die Triumvirn öffentlich, daß ihnen für die Kriegführung noch 200 Millionen fehlten und aufgebracht werden müßten (Appian. bell. civ. IV 31. 32). Es wurden Censoren gewählt, um für diesen Zweck die Vermögen zu schätzen (Dessau 6204 = CIL XIV 2611. I² p. 64), und dann Leistungen ausgeschrieben, die sich von Konfiskationen kaum unterschieden (Dio XLVII 14, 1. 2. 16. 17. Appian. bell. civ. IV 5. 32–34. 96. Plut. Ant. 21. Val. Max. VIII 3, 3). Da durch die Vergeudungen des Antonius auch dieses Geld bedroht war, setzte Octavian es durch, daß es in gleicher Weise, wie die Heere, unter den Triumvirn verteilt wurde (Plut. Ant. 21).

Unterdessen hatte sich Sex. Pompeius Siciliens bemächtigt und auch schon auf dem gegenüberliegenden Festlande Fuß gefaßt. Octavian sandte daher eine Flotte unter Q. Salvidienus Rufus gegen ihn, der ihn aus Italien vertrieb (Dio XLVIII 18, 1. 2. CIL X 8337 A). Doch als Salvidienus den Übergang nach Sicilien erzwingen wollte, zog er in einer Seeschlacht den kürzeren. Octavian war selbst nach Regium gegangen und hatte von dort aus dem Kampfe zugeschaut (Appian. bell. civ. IV 85. Dio XLVIII 18, 2–4. XLVII 36, 4. Liv. epit 123). Doch konnte er diesen nicht erneuern, da Antonius ihn nach Brundisium berief, um mit Hilfe seiner Flotte den Übergang des [296] Heeres nach Makedonien zu bewerkstelligen (Appian. bell. civ. IV 86. Dio XLVII 37, 1. XLVIII 18, 5). Schwer erkrankt, mußte Octavian in Dyrrhachion zurückbleiben, ließ sich aber, sobald dies möglich war, zu dem Heere bringen und langte zehn Tage nach Antonius vor Philippi an (Plut. Brut. 38. Dio XLVII 37, 2. 3. Appian. bell. civ. IV 106. 108). Noch während der ersten Schlacht, in der Cassius von diesem besiegt und zum Selbstmorde getrieben wurde (s. o. Bd. III S. 1733), war Octavian so krank, daß er in seinem Zelte geblieben wäre, wenn nicht ein Traum seines Arztes M. Artorius Asklepiades ihn gewarnt und veranlaßt hätte, in der Sänfte dem Kampfe beizuwohnen (s. o. Bd. II S. 1461). Dies rettete sein Leben; denn nachdem der linke Flügel des vereinigten Heeres der Caesarianer, den er befehligte, von Brutus geschlagen war, wurde auch das Lager erstürmt (Liv. epit. 124) und sein Zelt von den Feinden geplündert (Appian. bell. civ. IV 108. 110. Dio XLVII 41. 46, 2. Plut. Ant. 22; Brut. 41. Suet. Aug. 13, 1. 91, 1. Vell. II 70, 1. Flor. II 17, 9. Val. Max. I 7, 1. Oros. VI 18, 15. Tertull. de an. 46). Nach der Schlacht war er verschwunden und galt für erschlagen (Plut. Brut. 42). Er soll sich in einem Sumpfe versteckt gehalten haben und erst am dritten Tage wieder zum Vorschein gekommen sein (Plin. n. h. VII 148). Nachdem in der zweiten Schlacht bei Philippi im November (Suet. Tib. 5) der endgültige Sieg gewonnen war, ließ Octavian dem Leichnam des Brutus den Kopf abschlagen und diesen nach Rom schicken, damit er bei der Statue Caesars niedergelegt werde, und soll auch sonst mit wilder Grausamkeit gegen die Gefangenen vorgegangen sein (Suet. Aug. 13. Dio XLVII 49, 2). Der Sieg mußte in Rom durch viertägige Dankfeste gefeiert werden (Dio XLVIII 3, 2).

Mit Recht galt Antonius für den eigentlichen Sieger, hinter dem der kranke Octavian ganz zurücktrat (Plut. Ant. 22. Appian. bell. civ. V 14. 53. 58; vgl. IV 129). Als daher nach der Schlacht das Verhältnis der Triumvirn neu geordnet wurde, geschah dies ganz nach den Wünschen des Antonius. Er übernahm es, im Orient das Geld einzutreiben, das man den Soldaten als Belohnung versprochen hatte (s. o. Bd. I S. 2605), während Octavian die äußerst gehässige Aufgabe zufiel, aus 18 italischen Städten die Einwohner auszutreiben und ihren Besitz unter die Veteranen zu verteilen (Suet. Aug. 13, 3. Dio XLVIII 2, 3. Appian. bell. civ. V 3). Bei der Provinzverteilung blieb der ganze griechische Reichsteil unberücksichtigt, als wenn er noch unbefriedetes Land wäre. Dem gegenüber vermochte Octavian nur zu erreichen, daß auch die Inseln ausschieden, welche Pompeius mit seiner Flotte beherrschte (Dio XLVIII 2, 1), und daß Gallia cisalpina, einer Absicht Caesars entsprechend, nicht mehr als Provinz, sondern als Teil Italiens gelten sollte (Appian. bell. civ. V 3. 22. Dio XLVIII 12, 5). Von dem, was übrigblieb, empfing Antonius Gallien und den östlichen Teil von Africa, Octavian Spanien und den westlichen. Lepidus sollte unter dem Vorwande, daß er Pompeius unterstützt habe, ganz beiseite geschoben werden. Wenn aber diese Beschuldigung sich gar nicht begründen lasse, wollte man ihn mit Africa abfinden (Dio XLVIII 1, 8. Appian. [297] bell. civ. V 3; anders Eutrop. VII 3, 3). Ihre Heere wurden entlassen, mit Ausnahme von 8000 Mann, die freiwillig weiterdienten und aus denen sie ihre praetorischen Cohorten bildeten. Aus den Resten des besiegten Heeres übernahmen sie elf Legionen und 14 000 Reiter. Davon sollte Antonius sechs Legionen und 10 000 Reiter, Octavian fünf Legionen und 4000 Reiter empfangen, mußte aber zwei Legionen davon noch dem Antonius leihen, wofür er ebenso viele in Italien von Q. Fufius Calenus, dem Unterfeldherrn des Antonius, zurückerhalten sollte (Appian. bell. civ. V 3. 12. 20. Dio XLVIII 2, 3. 5, 2; vgl. o. Bd. VII S. 207). Der Vertrag über dies alles wurde schriftlich abgefaßt, durch die Siegel des Antonius und Octavian beglaubigt, und jeder von ihnen bewahrte ein Exemplar der Urkunde (Dio XLVIII 2, 4. 6, 1. 12, 1. Appian. bell. civ. V 12. 14. 22).

41 v. Chr. Durch die Reise nach Brundisium verschlimmerte sich die Krankheit Octavians so sehr, daß man ihn schon tot sagte (Appian. bell. civ. V 12. Dio XLVIII 3, 1. 3. Plut. Ant. 23). Auch bewirkte die Verzögerung seiner Ankunft in Rom, daß man ihm die finstersten Pläne zutraute und neue Proskriptionen und Konfiskationen erwartete. Er hatte Grund zu fürchten, daß unter Führung des Lepidus ein Aufstand gegen ihn ausbreche, und suchte das Volk zu beruhigen, indem er noch von Brundisium aus ein Schreiben an den Senat richtete, das Milde und Schonung nach dem Vorbilde seines Adoptivvaters versprach (Dio XLVIII 8). Die Verhältnisse, die Octavian bei seiner Rückkehr vorfand, waren für ihn so schwierig, daß ihre Regelung fast eine verzweifelte Aufgabe schien. In Rom und ganz Italien herrschte Hungersnot, weil das Land infolge der kriegerischen Wirren zum großen Teil unbebaut geblieben war und Pompeius und die Flotte der Caesarmörder, die noch immer die Meere beherrschten, die Zufuhren abschnitten (Appian. bell. civ. V 15. 18. 22. 25. Dio XLVIII 7, 4). Der Senat gehorchte blindlings der Fulvia (Dio XLVIII 4). Denn man wußte, daß sie ihren Mann beherrschte (vgl. o. Bd. VII S. 281), und dieser galt nach seinem Siege als das eigentliche Haupt des Triumvirats, neben dem nicht nur Lepidus, sondern auch Octavian kaum etwas zu bedeuten schienen. In demselben Sinne stieß dieser auch bei den Soldaten auf Mißachtung. Ganz unbedeutende Anlässe genügten, um sie zu offenem Aufruhr hinzureißen, und selbst sein Leben war von ihnen bedroht (Appian. bell. civ. V 15. 16. Dio XLVIII 9, 2. Plut Ant. 24. Suet. Aug. 14. Liv. epit. 125). Da alle Macht nur auf ihnen beruhte, durften sie sich jeden Übergriff erlauben (Appian. bell. civ. V 13–15), ja in Rom wagte man selbst Räuber und Einbrecher nicht zu verfolgen, weil man nicht ohne Grund vermuten konnte, die Schuldigen könnten Soldaten sein (Appian. bell. civ. V 18). Zudem wehrten sich die 18 verurteilten Städte und ihre Nachbargemeinden, auf deren Land die Acker-verteilung auch noch hinübergriff (Appian. bell. civ. V 13. 14. Verg. Ecl. IX 28), gegen die unentgeltliche Enteignung und fanden überall reges Mitleid (Appian. bell. civ. V 12. 14; vgl. Dio XLVIII 6, 3. 7, 3. Suet Aug. 13, 3. Vell. II 74, 2. Tac ann. I 10. Liv. epit 125. Flor. II 16, 1. Prop. IV 1, 130).

[298] Als Octavian in Rom ankam, fand er anfangs noch Gehorsam. Da er die Beschuldigungen gegen Lepidus als haltlos erkannte, übergab er diesem Africa, und die Beauftragten des Antonius schienen geneigt, ihm die versprochenen zwei Legionen zu überliefern (Appian. bell. civ. V 12. 26. Dio XLVIII 5, 1). Er bezahlte aus dem Restertrage der Proskriptionen, den er jetzt flüssig machte (Appian. bell. civ. V 12), und aus Geldern, die er von den Tempelschätzen borgte (Appian. bell. civ. V 13. 22. 24), den Veteranen einen Teil der versprochenen Belohnungen und beharrte trotz des Widerspruchs der bedrohten Städte darauf, die Ackerverteilungen durchzuführen, wodurch er bald die Zuneigung des Heeres zurückerwarb (Appian. bell. civ. V 13). Dies aber veranlaßte Fulvia und L. Antonius, die von Manius, dem Procurator des M. Antonius, beraten und angestiftet wurden, sich Octavian zu widersetzen. Sie erkannten eine Gefahr darin, daß er die Veteranen an sich persönlich fesselte, und verlangten daher, die Landanweisungen sollten aufgeschoben werden, bis Antonius aus dem Orient zurückgekehrt sei. Als sich das Heer diesen Aufschub nicht gefallen ließ, beanspruchten sie, daß Octavian nur seine eigenen Legionen ansiedeln solle, die des Antonius dagegen von dessen Angehörigen ihr Land empfangen sollten (Appian. bell. civ. V 14. 19. Dio XLVIII 5, 2. 6, 1. 2). Dieser Zwist veranlaßte Octavian, sich von der Tochter der Fulvia zu scheiden, nachdem er, wie er beschwor, mit ihr noch gar nicht den Beischlaf vollzogen hatte (Dio XLVIII 5, 2. 3. Suet. Aug. 62, 1). Doch in Bezug auf die Ackerverteilungen gab er nach, um es mit dem übermächtigen Antonius nicht zu verderben (Appian. bell. civ. V 14. 19. 31. 39. 43; vgl. Dio XLVIII 5, 5). Während diese vor sich gingen, erlaubten Lucius und Fulvia den Veteranen anfangs noch rücksichtslosere Übergriffe, als Octavian gestatten konnte, um sie so für sich zu gewinnen (Appian. bell. civ. V 14). Als sie aber wahrnahmen, welches allgemeine Mitleid die von ihren Äckern Vertriebenen fanden, suchten sie sich dadurch populär zu machen, daß sie ihre Partei ergriffen (Appian. bell. civ. V 19. 22. 27. Dio XLVIII 6, 4. 10, 3. 11, 1. Vell. II 74. 2. Liv. epit. 125. Flor. II 16, 2). Die Veteranen wurden damit vertröstet, daß die Güter der Proskribierten und das Geld, das Antonius aus Asien mitbringen würde, vollauf genügen müßten, um ihre Ansprüche zu befriedigen, auch ohne daß man die italischen Städte beraube (Dio XLVIII 7, 1–3). So kam Octavian in eine sehr schwierige Lage; seine Maßregeln stießen nicht nur bei den beraubten Italikern, sondern auch bei den Veteranen auf Widerstand (Dio XLVIII 7–9. 11, 1. Vell. II 74, 2), und die Milderungen, die er verfügte, genügten nicht, die Mißstimmung zu beseitigen (Dio XLVIII 8, 5. 9, 3. 5). Jetzt glaubten L. Antonius und Fulvia es zum offenen Kriege treiben zu können (Appian. bell. civ. V 19). Die zwei Legionen, die Octavian versprochen waren, wurden ihm vorenthalten (Dio XLVIII 5, 2. Appian. bell. civ. V 20) und dem Heere, das er unter Q. Salvidienus Rufus ausschickte, um Spanien für ihn in Besitz zu nehmen, der Durchzug durch Gallien versagt (Dio XLVIII 10, 1. Appian. bell. civ. V 20). Als er eine Reiterschar aussandte, um die Plünderungen des [299] Pompeius von den Küsten des südlichen Italien abzuwehren, behauptete L. Antonius, er und die Familie seines Bruders würden dadurch bedroht, und begann, sich eine Leibwache zu werben, die sich bald zum Heere auswuchs (Appian. bell. civ. V 19. Vell. I 74, 2). Ein Schiedsgericht aus der Mitte der Truppen, das in Teanum zusammentrat, wollte Frieden stiften; doch was es zu Gunsten Octavians beschloß, blieb fast alles unausgeführt (Appian. bell. civ. V 20. Dio XLVIII 10, 1. 2). Da Lepidus in Rom für ihn Partei ergriff, erklärte Fulvia, auch dort in Gefahr zu sein, und begab sich nach dem festen Praeneste, wohin auch L. Antonius kam und bald Senatoren und Ritter sich um sie sammelten (Appian. bell. civ. V 21. 23. 29. Dio XLVIII 10, 3. Vell. II 74, 3). Die Versuche Octavians, durch Abgesandte der Soldaten und der römischen Aristokratie einen Vergleich herbeizuführen, blieben fruchtlos (Appian. bell. civ. V 21. 22. Dio XLVIII 11). Lucius zog von Praeneste aus Soldaten werbend im Lande umher (Dio XLVIII 10, 3), und Fulvia erschien, selbst mit einem Schwert umgürtet, vor ihrem Heere, um es durch ihre Reden zum Kampfe zu begeistern (Dio XLVIII 10, 4. Flor. II 16, 2. Val. Max. III 5, 3. Vell. II 74, 3).

In Ancona waren zwei Legionen angesiedelt, die erst Caesar, dann Antonius gedient hatten. Sie schickten eine Gesandtschaft nach Rom, um den Streit beizulegen (Appian. bell. civ. V 23). Octavian wies ihnen an der heiligen Stätte des capitolinischen Tempels den schriftlichen Vertrag, den er mit Antonius nach der Schlacht bei Philippi geschlossen hatte. Sie verpflichteten sich, dessen Aufrechterhaltung zu bewirken, legten eine versiegelte Urkunde darüber bei den Vestalinnen nieder und luden die Parteien nach Gabii, weil es zwischen Rom und Praeneste etwa in der Mitte lag, vor ihr Gericht (Dio XLVIII 12, 1. 2. Appian. a. O.). Aber nur Octavian stellte sich; Lucius blieb unter dem Vorwande, Nachstellungen zu fürchten, dem senatus caligatus, wie man ihn spöttisch nannte, fern und wurde daher verurteilt (Dio XLVIII 12, 3. Appian. a. O.). So gewann Octavian diese zwei Legionen, und auch von den übrigen Veteranen schlossen sich ihm die meisten an. Denn durch die Versprechungen des Lucius ermutigt, hatten die Städte den Ackerverteilungen gewaltsamen Widerstand geleistet, und es war nicht selten zu blutigen Kämpfen gekommen (Dio. XLVIII 6, 5. 9, 4). So mußten die Veteranen in Octavian den Verteidiger ihrer Rechte sehen, während die waffenfähige Mannschaft der bedrohten Städte seinen Gegnern zuströmte (Appian. bell. civ. V 27. 28. 39). Dies aber waren ungeübte Rekruten, nicht altgediente Soldaten, wie sie in Octavians Dienste traten und dessen Heer seine Überlegenheit verliehen (Appian. bell. civ. V 32. 40).

Ehe diese Werbungen zum Abschluß kamen, verfügte Octavian nur über seine Cohors praetoria und vier Legionen, die in Capua standen. Doch waren sechs andere unter Salvidienus nach Spanien unterwegs und erhielten jetzt den Befehl, eiligst zurückzukehren. Lucius besaß sechs Legionen, die er als Consul ausgehoben hatte; und außerdem standen elf Legionen in den beiden Gallien, die von den Unterfeldherrn seines Bruders, [300] Calenus, Polio und Ventidius, befehligt wurden. Aus diesen Provinzen, die vom Kriege nicht heimgesucht waren, bezog er auch reiche Geldmittel, während Octavian auf Zwangsanleihen bei den Tempelschätzen angewiesen war, von denen selbst das capitolinische Heiligtum nicht verschont blieb (Appian. bell. civ. V 24. 27. Dio XLVIII 12, 4. 5). Außerdem ging Africa, das ihm anfangs auf Befehl des Lucius übergeben war, wieder verloren; von dort aus wurde auch Spanien bedroht, und Cn. Domitius Ahenobarbus, einer von den Mördern Caesars, beherrschte mit seiner Flotte das Adriatische Meer, vernichtete dort die Schiffe Octavians und belagerte Brundisium (Appian. bell. civ. V 26. 61; vgl. o. Bd. V S. 1329). Vergebens versuchte Octavian durch eine neue Gesandtschaft aus Rom die Gegner in Praeneste zum Friedenhalten zu veranlassen. Auch die Aristokratie stellte sich auf seiten des Lucius, weil er nicht nur Octavian, sondern in ihm auch das Triumvirat als solches zu bekämpfen schien (Appian. bell. civ. V 28. 29; vgl. 19).

Octavian schickte eine Legion nach Brundisium und ließ Lepidus mit zwei anderen in Rom zurück, um die Stadt zu verteidigen (Appian. bell. civ. V 27. 29. Dio XLVIII 13, 4. Liv. epit. 125). Er selbst und Lucius führten jetzt den Krieg in der Weise, daß jeder sich bemühte, die Aushebungen des Gegners zu stören und dessen Streitkräfte zum Abfall zu bringen (Appian. bell. civ. V 27. 30. Dio XLVIII 13, 1). In diesem Sinne wandte sich Octavian zuerst gegen Alba Fucentia (Appian. bell. civ. V 30), dann gegen Nursia (Dio XLVIII 13, 2), dann gegen Sentinum (Appian. bell. civ. V 30. Dio a. O.). Aber während er mit der Belagerung dieser Stadt beschäftigt war, bemächtigte sich Lucius durch einen Handstreich Roms und zwang Lepidus zur Flucht (Appian. a. O. Dio XLVIII 13, 3. 4. Liv. epit. 125). Alsbald erklärte er öffentlich das Triumvirat für eine Gewalt, die der Verfassung widerspreche; M. Antonius werde sie niederlegen und sich mit dem Consulat begnügen; Octavian und Lepidus müßten ihrer beraubt werden (Appian. bell. civ. V 30; vgl. 39. 43. 54). Er ließ durch den Senat, vielleicht auch durch Volksbeschluß, diese zu Feinden des Vaterlandes erklären und sich mit der Kriegführung gegen sie beauftragen (Dio XLVIII 13, 5). Dies erregte in Rom die größte Begeisterung; das Volk rief Lucius zum Imperator aus (Appian. bell. civ. V 31). Doch dies Auftreten gegen das Triumvirat sollte ihm selbst am meisten schaden, weil es die Feldherrn, welche das Heer des Antonius in den beiden Gallien befehligten, verblüffte und zweifelhaft machte.

Im Sommer (Appian. bell. civ. V 60) hatten die beiden streitenden Teile Gesandte an M. Antonius geschickt, um ihn für sich zu gewinnen (Appian. bell. civ. V 21. 52. 60. Dio XLVIII 27, 1); er aber hatte nur den nichtssagenden Bescheid geschickt, wenn man seine Würde angreife, solle sie auch durch Krieg verteidigt werden (Appian. bell. civ. V 29). Dieser Angriff aber schien gerade von seinem Bruder auszugehen, indem dieser das Triumvirat bekämpfte, und Octavian konnte sich darauf berufen, daß er immer nur nach den Aufträgen gehandelt habe, die Antonius selbst ihm gegeben hatte, und konnte dies auch durch den [301] schriftlichen Vertrag von Philippi beweisen. Dazu kam, daß M. Barbatius, der Quaestor des Antonius, in Italien eingetroffen war und dort verbreitete, daß dieser mit dem Verhalten seines Bruders unzufrieden sei (Appian. bell. civ. V 31; vgl. o. Bd. III S. 2). So waren Calenus, Polio und Vendidius zweifelhaft, was ihr Herr beabsichtige. Sie zauderten, dem L. Antonius Hilfe zu bringen, und dies entschied den Krieg gegen ihn (Appian. bell. civ. V 32. 33. 39).

Auf die Nachricht, daß Rom von Lucius eingenommen sei, war Octavian dorthin geeilt, verfolgt von C. Furnius, der Sentinum gegen ihn verteidigt hatte (Dio XLVIII 13, 4. 6; vgl. Appian. bell. civ. III 30. o. Bd. VII S. 376). Doch unterdessen war Salvidienus wieder in Italien eingetroffen und nahm Sentinum durch Handstreich (Dio a. O.). Auch Nursia mußte sich ergeben. Die Stadt hatte nach dem Mutinensischen Kriege ihren Bürgern, die im Kampfe gegen Antonius gefallen waren, ein Denkmal errichtet und sie in der Inschrift gerühmt, weil sie für die Freiheit gestorben seien. Dafür wurde sie durch eine unerschwingliche Kontribution gestraft, was nicht nur zur Füllung von Octavians Kasse beitragen, sondern auch sein freundliches Verhältnis zu Antonius zur Anschauung bringen sollte (Suet. Aug. 12. Dio XLVIII 13, 6). Auch dies wird auf Polio und Ventidius zu Ungunsten des Lucius eingewirkt haben, der eben damals auf ihre Unterstützung rechnete. Denn während sie hinter Salvidienus herzogen, hatte er Rom aufgegeben und zog ihm entgegen in der Hoffnung, ihn so von Norden und Süden zugleich anzugreifen. So hätte das stärkste Heer, über das Octavian gebot, vernichtet oder zur Übergabe gezwungen werden können. Doch die beiden Feldherrn des M. Antonius zauderten, und Agrippa besetzte Sutrium hinter dem Rücken des Lucius, so daß dieser jetzt in Gefahr kam, seinerseits von zwei Seiten durch Salvidienus und Agrippa angegriffen zu werden. Dies zwang ihn, seitwärts auszuweichen und in dem festen Perusia Schutz zu suchen, wo er den Anmarsch des Polio und Ventidius erwarten und sich dann mit ihnen vereinigen wollte (Appian. bell. civ. V 31. 32. Dio XLVIII 14, 1. Vell. II 74, 3. Suet. Aug. 14). Von drei Heeren, die Octavian selbst, Agrippa und Salvidienus befehligten, wurde jetzt Perusia eingeschlossen, während zugleich die Belagerer durch Polio, Ventidius und L. Munatius Plancus, dem Fulvia ein neugeworbenes Heer anvertraut hatte, von außen bedroht wurden. Doch ohne bestimmte Befehle von M. Antonius und zugleich unter sich uneins, wichen sie bald zurück, als Octavian und Agrippa mit einem Teil ihres Heeres ihnen entgegenzogen. So blieb die Einschließung von Perusia unerschüttert, und alle Versuche des Lucius, die stark befestigten Linien der Belagerer zu durchbrechen, auch ein großer Ausfall, den er in der Neujahrsnacht unternahm, waren vergeblich (Appian. bell. civ. V 32–34. Vell. II 74, 3. Liv. epit. 126. Dio XLVIII 14, 3).

40 v. Chr. Ein neuer Versuch, die Stadt von außen her zu entsetzen, scheiterte ebenso, wie ganz verzweifelte Ausfälle (Appian. bell. civ. V 35–38). In Perusia hatte der Hunger in immer zunehmendem Maße zu wüten begonnen (Appian. bell. civ. [302] V 34. 35. 39. Flor. II 16, 3. Liv. epit. 126. Suet. Aug. 14. Dio XLVIII 14, 3. Ephem. epigr. VI p. 69), so daß die fames Perusina später zum Sprichwort wurde (Lucan. I 41. Auson. epist. 22, 2, 42). Nachdem schon zahlreiche Überläufer, darunter Männer vornehmen Standes, ins Lager Octavians gekommen und freundlich aufgenommen waren (Appian. bell. civ. V 38), entschloß sich Lucius zur Übergabe (Appian. bell. civ. V 39–49. Dio XLVIII 14, 3. Vell. II 74, 4. Suet. Aug. 14. Liv. epit. 126. Flor. II 16, 3. Eutrop. VII 3, 4. Plin. n. h. VII 148). Dies geschah vor dem 15. März (Suet. Aug. 15; vgl. Dio XLVIII 14, 4), wahrscheinlich gegen Ende Februar, weil die Truppen noch Winterquartiere bezogen (Appian. bell. civ. V 47), aber Antonius erst im Frühling von dem Fall Perusias erfuhr (Appian. bell. civ. V 52: vgl. Kromayer Herm. XXIX 562).

Octavian begnadigte den L. Antonius und sein Heer (Liv. epit. 126. Vell. II 74, 4. Appian. bell. civ. V 48. 61. Dio XLVIII 14, 3); doch die Zivilisten, die sich ihm angeschlossen hatten, wurden schonungslos hingerichtet (Suet. Aug. 15). Perusia wurde der Plünderung preisgegeben und dann verbrannt (Appian. bell. civ. V 49. Dio XLVIII 14, 5. Vell. II 74, 4. Prop. II 1, 29. Liv. epit. 126). Die Decurionen der Stadt wurden sämtlich hingerichtet mit einziger Ausnahme eines L. Aemilius, der sich in Rom als Richter über die Mörder Caesars durch die Entschiedenheit, mit der er sie verurteilte, hervorgetan hatte (Appian. bell. civ. V 48). Außerdem wurden 300 Senatoren und Ritter am 15. März als dem Todestage Caesars an einem Altar abgeschlachtet, den man dem neuen Divus errichtet hatte (Suet. Aug. 15. Dio XLVIII 14, 4. Senec. de clem. I 11, 1. Appian. bell. civ. V 48. 49). Der Grund für diese Grausamkeit war jedenfalls, daß Octavian Geld brauchte und die Konfiskation des Vermögens der Hingerichteten ihm dazu verhelfen konnte. Auch sollte das Schicksal Perusias alle andern Städte davon abschrecken, sich seinen Gegnern anzuschließen. Von den feindlichen Legionen, die sich ihm ergeben hatten, deren Gesinnung aber noch immer zu fürchten war, wurden sechs dem Lepidus übergeben, der sich mit ihrer Hilfe Africas bemächtigen konnte (Appian. bell. civ. V 53. 75. Dio XLVIII 20, 4. 23, 4. 28, 4).

Nach dem Falle Perusias zogen sich die Feldherrn des Antonius zurück, verfolgt von den Heeren Octavians, wobei es Agrippa gelang, zwei Legionen des Plancus zum Übertritt zu bewegen (Appian. bell. civ. V 50. 61; vgl. Vell. II 76, 2). Octavian selbst stellte zuerst in Campanien die Ruhe her, wo Ti. Claudius Nero, der sich aus Perusia gerettet hatte, einen Aufstand zu entfachen versuchte (Vell. II 75, 1; vgl. o. Bd. III S. 2778). Dann wandte er sich den Alpen zu, weil ihn von dort her ein starkes Heer unter Q. Fufius Calenus bedrohte, dem Antonius die Statthalterschaft Galliens übertragen hatte (s. o. Bd. VII S. 207). Doch noch ehe Octavian ihm entgegengetreten war, starb Calenus, und sein junger Sohn übergab dessen elf Legionen, ohne Widerstand zu versuchen. Octavian übernahm sie, angeblich um sie für Antonius zu bewahren, mit dem er noch immer ein freundliches Verhältnis aufrechtzuerhalten hoffte (Appian. bell. civ. V 51. 54. 59. 60. 61. Dio XLVIII [303] 20, 3). Während dessen hatte Sex. Pompeius zur Zeit der Apollinarspiele (6–18. Juli) einen Plünderungszug an die Küsten Italiens unternommen. Als Agrippa, dem Octavian den Schutz des Landes übertragen hatte, ihm entgegenzog, kehrte er zwar nach Sizilien zurück, ließ aber an einigen Küstenplätzen Besatzungen (Dio XLVIII 20, 1. 2). Nach Rom zurückgekehrt, wo ihm der Senat die Ornamenta triumphalia dekretiert hatte, suchte Octavian mit Pompeius Verbindungen anzuknüpfen, indem er ihm seine Mutter Mucia zuschickte und sich mit Scribonia vermählte, die mit jenem verschwägert war (Dio XLVIII 16. 34, 3. LV 10, 14. Appian. bell. civ. V 53. Suet. Aug. 62, 2. 63, 1. 69, 1; de gramm. 19. Vell. II 100, 5. Tac. ann. II 27. Vict. epit. 1, 23. Dessau 126. 7429. 8892 = CIL VI 7467. 26032. 26033). Denn da er selbst keine Flotte besaß und einen Angriff des Antonius zu befürchten hatte, mußte ihm die Hilfe des seemächtigen Pompeius von hohem Werte sein. Dieser aber hatte schon vorher mit Antonius angeknüpft und von ihm das Versprechen erhalten, ihn entweder gegen Octavian zu unterstützen oder mit Octavian zu versöhnen (Appian. bell. civ. V 52–54. 62. Dio XLVIII 15, 2. 16, 2. 27, 4. 29, 1. 30, 4). Denn dieser suchte noch immer, als Freund des Antonius zu erscheinen; ja um diesen zu gewinnen, betraute er sogar den L. Antonius mit der Statthalterschaft von Spanien, wobei er ihn freilich durch zuverlässige Unterfeldherrn scharf beobachten ließ (Appian. bell. civ. V 54).

Unterdessen war M. Antonius mit 200 Schiffen im Adriatischen Meer erschienen und hatte dort die Flotte des Ahenobarbus an sich gezogen (Appian. bell. civ. V 55. Vell. II 76, 2. Plut. Ant. 30. Suet. Nero 3, 1. Dio XLVIII 16, 2. Tac. ann. IV 44). Da dieser als Mörder Caesars verurteilt war und noch kurz vorher Octavian bekämpft hatte (s. o. Bd. V S. 1328), mußte der Anschluß an ihn als feindliche Handlung gegen Octavian erscheinen. Der Befehlshaber der fünf Legionen, denen er den Schutz Brundisiums übertragen hatte, verweigerte daher den vereinigten Flotten die Zulassung (Appian. bell. civ. V 56. 59. 60. 61. Dio XLVIII 27, 5). Darauf schickte Antonius Botschaft an Pompeius, um ihn zum Angriff auf Italien zu veranlassen (Appian. bell. civ. V 56. 58. Dio XLVIII 30, 4), begann Brundisium zu belagern und bemächtigte sich nördlich davon der Stadt Sipontum (Appian. bell. civ. V 56. Dio XLVIII 27, 5), die freilich bald von Agrippa wiedererobert wurde (Appian. bell. civ. V 58. Dio XLVIII 28, 1). Zugleich gewann Pompeius durch seinen Freigelassenen Menodorus die Inseln Sardinien und Korsika und belagerte selbst Thurii und Consentia (Appian. bell. civ. V 56. 58. 62. 67. Dio XLVIII 30, 4. 7. 31, 1). Octavian rückte gegen Brundisium heran, lag aber unterwegs einige Tage krank in Canusium und zauderte auch später mit dem Angriff (Appian. bell. civ. V 57). Denn seine Soldaten verehrten in Antonius den Sieger von Philippi und verrieten die entschiedenste Abneigung, gegen ihn zu kämpfen (Appian. bell. civ. V 53. 57–59). Doch andererseits war dieser, wenn er auch das Meer beherrschte, doch an Landtruppen sehr viel schwächer als sein Gegner, der über 40 Legionen verfügte (Appian. bell. civ. V 53. 58), [304] und über die Stimmung, die in dessen Lager herrschte, wird er kaum unterrichtet gewesen sein. Beide Teile hatten also Grund, den Kampf zu scheuen, und daß Fulvia, die erbittertste Feindin Octavians, um diese Zeit in Sikyon starb, erleichterte das Übereinkommen (Appian. bell. civ. V 59 Dio XLVIII 28, 2. Plut. Ant. 30. Liv. epit. 127). Während sie bei Brundisium sich gegenüberlagerten, traten auch ihre Soldaten miteinander in Verbindung und drängten sie zum Frieden (Appian. bell. civ. V 59). So wurde dieser durch Vermittlung des L. Cocceius Nerva abgeschlossen (Appian. bell. civ. V 60–64. Hor. sat. I 5, 29 mit den Scholien; vgl. o. Bd. IV S. 130). Um weitere Hindernisse zu beseitigen, schaffte Antonius den Ahenobarbus aus dem Wege, indem er ihn als Statthalter nach Bithynien schickte (Appian. bell. civ. V 63), und veranlaßte Pompeius, der von Thurii zurückgeschlagen war, aber Consentia noch belagerte (Appian. bell. civ. V 58), sich nach Sizilien zurückzuziehen (Appian. bell. civ. V 63. Dio XLVIII 30, 4). Dann wählte das Heer Octavians Gesandte, um zwischen den Streitenden zu vermitteln, und bestimmte neben Nerva als Vertreter des Antonius Polio, als Vertreter Octavians Maecenas zu Unterhändlern (Appian. bell. civ. V 64). Man kam überein, das Vergangene zu vergessen, und zum Zeichen künftiger Freundschaft verlobte Octavian seine ältere Schwester Octavia, deren Gatte C. Claudius Marcellus kurz vorher gestorben war (s. o. Bd. III S. 2736), mit seinem früheren Gegner (Appian. bell. civ. V 64. 66. Plut. Ant. 31. Dio XLVIII 31, 3. L 26, 1. Liv. epit 127. Vell. II 78, 1. Tac. ann. I 10), was von dem Heere mit lautem, nicht endenwollenden Jubel aufgenommen wurde (Appian. a. O.). Das Reich wurde derart zwischen ihnen geteilt, daß Lepidus Africa behielt, von dem übrigen Gebiet Octavian den Westen, Antonius den Osten empfing; die dalmatische Stadt Scodra sollte die Grenze bezeichnen (Appian. bell. civ. V 65. Plut. Ant. 30. Dio XLVIII 28, 4). Mit Pompeius wurde eine Versöhnung nach dem Versprechen des Antonius vorgesehen; doch falls sie nicht gelinge, sollte Octavian ihn bekämpfen, während Antonius den Kampf gegen die Parther übernahm (Appian. bell. civ. V 65). In Italien sollten beide zu Aushebungen berechtigt sein (Appian. bell. civ. V 65. 93. Dio L 1, 3). Die Consulate der nächsten Jahre wurden unter die Anhänger beider gleichmäßig verteilt (Plut. Ant. 30). Ahenobarbus und andere Proskribierte, die sich dem Antonius angeschlossen hatten, wurden freigesprochen (Dio XLVIII 29, 2. Appian. bell. civ. V 65. Suet. Nero 3, 2), dafür aber Manius dem Zorne Octavians (Appian. bell. civ. V 66) und Salvidienus dem Zorne des Antonius geopfert (s. u.). Nachdem sie den Vertrag abgeschlossen und durch gegenseitige Bewirtungen gefeiert hatten, forderten die Soldaten Octavians, daß Antonius ihnen aus den Schätzen Asiens, die er zu diesem Zwecke hatte beitreiben sollen, die versprochenen Geldgeschenke zahle; doch er hatte wieder kein Geld, und nur mit Mühe konnte sie Octavian durch Versprechungen zur Ruhe bringen (Dio XLVIII 30, 1–3).

Der Senat beschloß, daß die versöhnten Gegner im kleinen Triumph in Rom einziehen und künftig den Spielen auf curulischen Sesseln zuschauen [305] sollten (Dio XLVIII 31, 3. CIL I² p. 50 77. Mon. Anc. 1, 21. Suet. Aug. 22), und entband Octavia von der Verpflichtung des Trauerjahrs um ihren kürzlich verstorbenen Gatten (Plut. Ant. 31). Nach der Ovation fand in Rom ihre Hochzeit mit Antonius statt (Appian. bell. civ. V 66. Plut. Ant. 31. Dio XLVIII 31, 3). Dann wurde Salvidienus unter einem Vorwand aus Gallien nach Rom beschieden, vor dem Senat hochverräterischer Pläne angeklagt, und dieser verurteilte ihn nicht nur zum Tode (Appian. bell. civ. V 66. Suet. Aug. 66, 1. 2. Liv. epit. 127. Sen. de clem. I 9, 6), sondern er beschloß noch Dankfeiern und beauftragte die Triumvirn mit dem Schutze der Stadt (Dio XLVIII 33). Das gallische Heer wurde dem Antonius übergeben (Appian. bell. civ. V 66).

Dem Pompeius hatte dieser versprochen, ihn eventuell mit Octavian zu versöhnen (Appian. bell. civ. V 52), und demgemäß wurde auch im Vertrage von Brundisium ein Abkommen mit Pompeius vorgesehen, nach dem er Sizilien behalten, aber Sardinien und Korsika wieder herausgeben sollte (Appian. bell. civ. V 65. Dio XLVIII 28, 4). Diese Inseln hatte Octavian durch seinen Freigelassenen Helenus in Besitz nehmen lassen; doch sehr bald darauf bemächtigte sich Menodorus ihrer zum zweitenmal und nahm den Helenus gefangen (Appian. bell. civ. V 66. Dio XLVIII 30, 8; vgl. o. Bd. VII S. 2848, 8). Dadurch wurde ein Vertrag mit Pompeius unmöglich gemacht (Appian. a. O.); das Volk aber litt schwer unter der Hungersnot, die er durch die Beherrschung der Provinzen, auf denen die Ernährung Roms beruhte, und durch das Kapern der Kornschiffe, die aus anderen Gegenden kamen, hervorrief (Appian. bell. civ. V 67. 70. 74. Dio XLVIII 31, 1. Liv. epit. 127. Oros. VI 18, 19. Vell. II 77, 1. Plut. Ant. 32. Suet. Aug. 16, 1). Trotzdem verehrte es ihn, weil er schon durch den Namen Pompeius die republikanische Idee zu vertreten schien, und forderte bei den Spielen mit lauten Schmähungen gegen die Triumvirn, daß sie Frieden mit ihm machten (Dio XLVIII 31, 4. Appian. bell. civ. V 67). Die Aufregung erreichte ihren Gipfelpunkt, als für den Krieg gegen Pompeius eine hohe Erbschaftssteuer und eine Auflage von 50 Sesterzen für jeden Sklaven ausgeschrieben wurde. Das Edikt, das sie verkündete, wurde abgerissen, und es entstand ein wüster Krawall (Appian. bell. civ. V 67. Dio XLVIII 31, 1). Bei den Circusspielen, die Mitte November gegeben wurden (Kromayer Herm. XXIX 557), begrüßte man die Statue des Neptun, als sie in der einleitenden Prozession im Wagen erschien, mit demonstrativem Beifall, weil Pompeius diesen Gott zu seinem Vater gestempelt hatte. In den folgenden Tagen wurde Neptun dabei nicht mehr dem Volke vorgeführt; dies aber erregte einen Aufstand, der Octavian, als er die wilden Massen beruhigen wollte, fast das Leben gekostet hätte. Er wurde nur dadurch gerettet, daß Antonius Soldaten herbeiführte und sie einhauen ließ. Die zahlreichen Leichen warf man in den Tiber, um nicht durch ihr Begräbnis neue Gelegenheiten zu Demonstrationen zu geben (Dio XLVIII 31, 5. 6. Appian. bell. civ. V 68).

Auch der römische Adel wurde beleidigt, indem die Triumvirn sich über alle Standesvorurteile hinwegsetzten. Zum erstenmal wurde ein Ausländer, [306] der Spanier L. Cornelius Balbus, zum Consuln gemacht (Plin. n. h. VII 136. Dio XLVIII 32, 2; vgl. o. Bd. IV S. 1267), und ein Freigelassener, Sphairos, der Pädagoge Octavians, empfing die Ehre eines staatlichen Begräbnisses (Dio XLVIII 33, 1). Die Consuln und Praetoren mußten noch am Ende des Jahres abdanken, um anderen Platz zu machen, welche die Triumvirn durch die Ehre eines Amtes belohnen wollten. Als ein Aedil am 31. Dezember starb, wurde für die wenigen Stunden, die von seiner Amtszeit übrig waren, noch ein Nachfolger ernannt (Dio XLVIII 32, 1. 3). Auch diese geflissentliche Herabdrückung der republikanischen Magistratur kündigte die Monarchie an.

Infolge des Perusinischen und Brundisinischen Kriegs wurde erst jetzt das Dankfest gefeiert, das für die Besiegung der Caesarmörder gelobt worden war (Dio XLVIII 32, 4).

39 v. Chr. Da Antonius noch immer bemüht war, die Versöhnung Octavians mit Pompeius, die zu vermitteln er diesem versprochen hatte (Appian. bell. civ. V 52), herbeizuführen, veranlaßte er den Schwiegervater des Pompeius, L. Scribonius Libo, der jetzt auch zum Schwager Octavians geworden war, mit diesem in Unterhandlung zu treten. Auf das Andrängen des hungernden Volkes ging Octavian scheinbar widerwillig darauf ein, in einer persönlichen Zusammenkunft mit Pompeius die Bedingungen des Friedens festzusetzen (Appian, bell. civ. V 69. Dio XLVIII 36, 1). Bei dem Vorgebirge Misenum trafen sich die Gegner, Pompeius von einer Flotte, Octavian und Antonius von einem starken Heer begleitet und geschützt, und verhandelten miteinander unter den sichtbarsten Zeichen gegenseitigen Mißtrauens (Appian. bell. civ. V 71. 73 Dio XLVIII 36, 1. 2. Plut. Ant. 32. Vell. II 77, 1. Liv. epit. 127. Flor. II 18. Oros. VI 18, 20). An der Forderung, daß Lepidus aus dem Triumvirat ausscheiden und Pompeius an seine Stelle treten solle, drohten die Verhandlungen zu scheitern (Appian. bell. civ. V 71); doch einigte man sich endlich auf folgende Bedingungen: Pompeius wurde für die Zeit des Triumvirats als Beherrscher der drei großen Inseln anerkannt und sollte noch Achaia dazu erhalten. Für das eingezogene Vermögen seines Vaters wurde ihm Ersatz versprochen, außerdem das Consulat und das Augurat. Den entlaufenen Sklaven, die in sein Heer aufgenommen waren, wurde die Freiheit, seinen übrigen Soldaten die gleichen Belohnungen zugesichert, wie sie die Truppen der Triumvirn empfangen sollten. Den Proskribierten, die sich zu ihm geflüchtet hatten, mit Ausnahme der Mörder Caesars, wurde Begnadigung gewährt und der Ersatz von einem Viertel ihres eingezogenen Vermögens versprochen. Dafür verpflichtete sich Pompeius, die befestigten Plätze, die er an der Küste Italiens noch besetzt hielt, zu räumen, entlaufene Sklaven nicht mehr in seine Dienste zu nehmen, den Handel nicht mehr durch Kaperei zu stören und bestimmte Korntribute nach Rom zu liefern (Dio XLVIII 36, 3–6. 39, 1. 46, 1. 54, 6. Appian. bell. civ. V 72. Plut. Ant. 32. Vell. II 77, 2. 3. Tac ann. VI). Der Vertrag wurde schriftlich aufgesetzt und den Vestalinnen zur Aufbewahrung übergeben (Appian. bell. civ. V 73.

[307] Dio XLVIII 37, 1). Ferner wurde die Tochter des Pompeius mit dem Neffen Octavians und Stiefsohn des Antonius, dem kleinen M. Claudius Mar-cellus, verlobt (Appian. bell. civ. V 73. Dio XLVIII 38, 3). Als die früheren Gegner sich zum Zeichen ihrer Versöhnung öffentlich umarmten, brach das Heer und das Volk, das in großen Scharen die Ufer des Meerbusens von Baiae füllte, in überströmenden, nicht endenwollenden Jubel aus (Dio XLVIII 37). Doch noch bei den Gastmählern, welche die Vertragschließenden sich gegenseitig gaben, trat ihre Abneigung gegeneinander und ihr gegenseitiges Mißtrauen deutlich zu Tage (Appian. bell. civ. V 73. Dio XLVIII 38. Vell. II 77, 1. Plut. Ant. 32). Bei ihrer Rückkehr wurde Octavian und Antonius in den Städten, die sie berührten, wie rettenden Göttern geopfert, und ebenso wäre es in Korn geschehen, wenn sie nicht, um dem festlichen Empfange auszuweichen, bei Nacht ihren Einzug gehalten hätten (Appian. bell. civ. 74). Von dort begab sich Octavian nach Gallien, wo Aufstände zu drohen schienen (Appian. bell. civ. V 75; vgl. Dio XLVIII 49, 2).

In Spanien, das Octavian unter Cn. Domitius Calvinus zu einer Provinz zusammengefaßt hatte, wurden die Cerretaner besiegt (s. o. Bd. V S. 1423).

In Rom fuhren die Triumvirn mit der Herabsetzung der republikanischen Gewalten auch in diesem Jahre weiter fort. Zwar ließen sie durch den Senat ihre Handlungen bestätigen, dies aber geschah wohl vorzugsweise, um das Odium neuer Steuern auf ihn abzuwälzen (Dio XLVIII 34, 1. 2. 4; vgl. Appian. bell. civ. V 75). Auch mußte er Ausländer, Soldaten, Söhne von Freigelassenen und sogar Sklaven in seiner Mitte aufnehmen, was natürlich sein Ansehen sehr herabdrückte (Dio XLVIII 34, 4. 5). Viele Ämter, vor allem die Consulate, wurden ohne Rücksicht auf die Volkswahlen für acht Jahre im voraus bestimmt (Dio XLVIII 35, 1. Appian. bell. civ. V 73; vgl. Drumann-Groebe I 315). Zugleich wurde verfügt, daß die Consuln nicht mehr ein volles Jahr im Amte bleiben, sondern schon nach einigen Monaten vorher bestimmten Suffecti Platz machen sollten, wodurch man eine größere Zahl von Anhängern durch solche Würden belohnen konnte, aber das wichtigste Amt der Republik zugleich seiner Macht beraubte (Dio XLVIII 35, 2; vgl. CIL I² p. 158ff.). Andererseits wurden in echt monarchischem Sinne die persönlichsten Angelegenheiten der Triumvirn zu Staatsaktionen erhoben. Daß Octavian sich zum erstenmal den Bart rasieren ließ, feierte er durch Volksfeste (Dio XLVIII 34, 3). In derselben Weise wurde es wohl auch benutzt, daß Antonius sich jetzt endlich auf Andringen Octavians zum Flamen divi Iulii weihen ließ (Plut. Ant. 33), ein Priestertum, zu dem er schon bei Caesars Lebzeiten ernannt war, das er aber bis dahin noch nicht formell angetreten hatte (Cic. Phil. II 43, 110. XIII 19, 41. 21, 47. Dio XLIV 6, 4. Suet. Caes. 76, 1).

Schon unter dem Consulat des Polio, d. h. im J. 40 v. Chr., hatte die vierte Ekloge Vergils der Welt die Geburt eines Knaben verkündigt, der den ewigen Frieden des goldenen Zeitalters der Welt zurückbringen sollte. Sie muß verfaßt sein, als die Nachricht sich verbreitet hatte, daß die [308] Gattin Octavians, die auch in engen Beziehungen zu Pompeius stand, schwanger war, und als man zugleich einen Friedensschluß jener beiden erhoffte. Doch statt des erwarteten Kronprinzen, den die monarchisch werdende Poesie schon im voraus gefeiert hatte, kam eine Tochter zur Welt, und gleich darauf erfolgte die Scheidung Octavians von Scribonia (Dio XLVIII 34, 3. Suet. Aug. 62, 2. 63, 1. 69, 1. Vict. epit. 1, 23). Sie war dadurch veranlaßt, daß er kurz vorher mit Livia Drusilla, der Gattin des Tiberius Claudius Nero, ein Verhältnis angeknüpft hatte, das Scribonia sich nicht gefallen lassen wollte (Suet. Aug. 69, 1; vgl. Dio a. O. Vict. a. O.); doch wäre er trotz seiner Verliebtheit kaum so entschieden vorgegangen, wenn er nicht schon zum Bruche mit Pompeius entschlossen gewesen wäre. Dieser hatte sich also schon 39 vorbereitet, aber da die Zeitgrenze zwischen den einzelnen Gründen des erneuten Streites sich nicht genau bestimmen läßt, sollen sie erst unter dem folgenden Jahre, in dem er zum offenen Kriege führte, zusammenhängend dargestellt werden.

38 v. Chr. Nero mußte sich von seiner Frau scheiden und bei ihrer Vermählung mit Octavian selbst den Brautvater spielen (Dio XLVIII 44, 2. 3. Vell. II 79. 2. 94, 1; vgl. Suet. Aug. 62, 2. 69, 1; Tib. 4, 3. Vict. Caes. 1, 23). Vorher hatte dieser ein Gutachten der Pontifices eingefordert, ob die Schwangerschaft der Livia für ihre Hochzeit kein sakrales Hindernis bilde, und natürlich die gewünschte Antwort erhalten (Dio XLVIII 44, 2. Tac. ann. I 10). Schon nach drei Monaten gebar sie den Drusus, von dem man vermutete, daß er ein Sohn des Octavian sei; doch schickte er das Kind dem früheren Gatten der Livia als das seine zu und ließ dies durch die Zeitung bekannt machen. Bald darauf starb Nero, nachdem er testamentarisch Octavian zum Tutor sowohl des Drusus, als auch seines älteren Sohnes Tiberius eingesetzt hatte (Dio XLVIII 44, 4. 5. Suet Claud. 1, 1. Tib. 4, 3. Vell. II 95, 1).

Unterdessen war der Friede mit Pompeius schon wieder gebrochen. Antonius war für ihn eingetreten und wünschte, daß er aufrechterhalten bleibe, weil ihm daran liegen mußte, daß die Macht Octavians in der des Pompeius ein Gegengewicht fand. Trotzdem war er es, der zuerst den Vertrag von Misenum brach. Nachdem Octavia ihm eine Tochter geboren hatte (Plut. Ant. 33), war er im Herbst 39 (Kromayer Herm. XXIX 561) mit ihr nach Athen gezogen und gefiel sich dort so gut, daß er keine Lust hatte, auf die Herrschaft von Achaia zu verzichten (s. o. Bd. I S. 2606). Er weigerte sich daher, die Provinz dem Pompeius auszuliefern, ehe er die Kontributionen vollständig beigetrieben habe, die ihr nach der Schlacht bei Philippi aufgelegt waren (Appian. bell. civ. V 77. 80. Dio XLVIII 39, 1. 46, 1). Infolgedessen baute dieser neue Schiffe, rüstete so offenkundig zum Kriege, ließ wieder seine Kaper gegen den italischen Handel los und veranlaßte so aufs neue Hungersnot in Rom (Appian. bell. civ. V 77. 92. Dio XLVIII 45, 7. Liv. epit. 128). Auch räumte er nicht die in Italien besetzten Plätze und fuhr fort, entlaufene Sklaven bei sich aufzunehmen (Dio a. O. Oros. VI 18, 20). Als darauf Menodorus, der das Mißtrauen des [309] Pompeius zu fürchten hatte, Sardinien und Korsika mit drei Legionen und 60 Schiffen dem Octavian übergab, belohnte dieser ihn durch Erhebung in den Ritterstand und verweigerte seine Auslieferung, weil der Vertrag von Misenum schon durch Pompeius gebrochen sei (Appian. bell. civ. V 78. 80. Dio XLVIII 45, 4–7. Oros. VI 18, 21. Suet. Aug. 74. Eutrop. VII 6). Dieser ließ seinen Freigelassenen und hervorragendsten Flottenführer Menekrates die Küsten von Kampanien verwüsten, worauf Octavian die Vertragsurkunde feierlich vernichtete (Dio XLVIII 46, 1. 2).

Damit war der Krieg öffentlich erklärt. Octavian rief die Hilfe des Lepidus und des Antonius an und bestellte diesen nach Brundisium zu einer Beratung. Doch konnte er, mit den Zurüstungen des Kampfes in Etrurien beschäftigt, sich nicht am festgesetzten Tage in Brundisium einfinden, und Antonius benutzte dies, um die Stadt schon nach wenigen Tagen unter dem Vorwande böser Zeichen zu verlassen, ohne Octavians Ankunft erwartet zu haben (Dio XLVIII 46, 2. 3. Appian. bell. civ. V 79). Diesem sandte er nur einen Brief, in dem er ihn unter Schimpfreden gegen Menodorus aufforderte, mit Pompeius Frieden zu halten (Appian. a. O.), was diesem ein Recht zu der Behauptung gab, Antonius habe seine Sache als die gerechte anerkannt (Dio XLVIII 46, 4).

Octavian hatte zwei Flotten bauen lassen; die eine lag in den Häfen Roms, die andere bei Ravenna. Jene sollte unter C. Calvisius Sabinus und Menodoros den Angriff des Menekrates auf Kampanien abwehren (s. o. Bd. III S. 1412), diese unter L. Cornificius (s. o. Bd. IV S. 1623, 5) zunächst in Tarent Anker werfen, um dann den Übergang des Landheeres von Regium nach Sizilien zu ermöglichen (Appian. bell. civ. V 80). Eine Seeschlacht bei Cumae blieb unentschieden, obgleich dabei die Flotte des Pompeius ihre Überlegenheit im Manöverieren deutlich erwies. Trotzdem zog sie sich nach Sizilien zurück, weil ihr Feldherr Menekrates im Kampfe gefallen war (Appian. bell. civ. V 81–84. Dio XLVIII 46, 5. 6. 47, 1. Liv. epit. 128. Oros. VI 18, 21). Unterdessen hatte Octavian das Kommando über die Flotte des Cornificius selbst übernommen und führte sie von Tarent nach Regium (Appian. bell. civ. V 84. Dio XLVIII 47, 1). Man riet ihm, den Pompeius, der mit nur 40 Schiffen den Hafen von Messana besetzt hielt, sogleich mit seiner Übermacht einzugreifen. Doch mit allzugroßer Vorsicht wollte er erst die Vereinigung mit der Flotte des Sabinus abwarten. Doch die Schiffe seines Gegners, die bei Cumae gefochten hatten, langten früher in Sizilien an und überfielen unter Demochares und Apollophanes, denen Pompeius nach dem Tode des Menekrates ihre Führung übertragen hatte (s. o. Bd. II S. 165, 10. IV S. 2867, 7), die Flotte Octavians in der Meerenge bei Skyllaion, als er dem Sabinus entgegenfuhr. Da er zu furchtsam war, um den Kampf entschlossen aufzunehmen, und sich auf eine ungeschickte Defensive beschränkte, erlitt er eine arge Schlappe, bei der er selbst sich nur unter persönlicher Gefahr ans Land retten konnte. Eine völlige Niederlage wurde nur dadurch vermieden, daß das Erscheinen des Sabinus mit seiner Flotte die [310] Gegner veranlaßte, den Kampf abzubrechen (Appian. bell. civ. V 86–88. Dio XLVIII 47, 2–6. Liv. epit. 128. Oros. VI 18, 22). Am nächsten Tage aber brach ein Sturm los, durch den Octavian einen sehr großen Teil seiner Schiffe und ihrer Bemannung einbüßte (Appian. bell. civ. V 88–90. 92. Dio XLVIII 47, 2. 48, 1–4. Oros. VI 18, 22. Suet. Aug. 16, 1. Plin. n. h. VII 148). Er eilte nach Hipponium und traf dort eilige Anstalten, um Aufständen der hungernden Bevölkerung von Italien und Angriffen des Pompeius auf die Küsten des Festlandes vorzubeugen. Dieser aber rührte sich nicht und ließ auch die geretteten Reste der Flotte ungehindert nach Hipponium abziehen (Appian. bell. civ. V 91. Dio XLVIII 48, 5). Nur gegen Africa schickte er eine Flotte unter Apollophanes; doch Menodorus setzte ihr nach und schlug sie zurück (Dio XLVIII 48, 6).

Da Italien noch immer von Hungersnot heimgesucht war, glaubte Octavian nicht die Zeit zur Ausrüstung einer neuen Flotte zu haben, hoffte aber doch, sein überlegenes Heer nach Sizilien übersetzen und dort den Krieg zu Lande entscheiden zu können. Von Kampanien aus schickte er Maecenas zu Antonius und empfing von diesem das Versprechen kräftiger Unterstützung (Appian. bell. civ. V 92. 93). So faßte er wieder Mut, trieb Geld zu neuem Flottenbau zusammen und erzwang von seinen Freunden und anderen wohlhabenden Leuten das Geschenk von Sklaven, um seine Schiffe zu bemannen (Dio XLVIII 49, 1).

Agrippa hatte unterdessen in Gallien die aufrührerischen Aquitaner wieder unterworfen (Appian. bell. civ. V 92), den Rhein siegreich überschritten (Dio XLVIII 49, 3) und die Ubier um Köln angesiedelt (Tac. ann. XII 27. Strab. IV 3, 4 p. 194). Er wurde nach Italien zurückberufen, um die Leitung des Flottenbaues zu übernehmen (Dio XLVIII 49, 2–4. 50, 3. 51, 5. Vell. II 79, 1. Strab. V 4, 5. 6). Den Triumph der ihm angetragen wurde, verschmähte er, weil er es für unpassend hielt, nach der Niederlage Octavians ein Siegesfest zu feiern (Dio XLVIII 49, 4).

Bogudes, König von Mauretania Tingitana, fiel plündernd in Spanien ein (Dio XLVIII 45, 1; vgl. Appian. bell. civ. V 26); doch seine Hauptstadt und sein Verwandter Bocchus, der Beherrscher des östlichen Mauretanien, erhoben sich gegen ihn, zwangen ihn zur Rückkehr und vertrieben ihn aus seinem Reich. Er floh zu Antonius, während Octavian den Bocchus als König von ganz Mauretanien bestätigte und Tingis mit dem Bürgerrecht beschenkte (Dio XLVIII 45, 2. 3; vgl. o. Bd. III S. 609).

In Rom wurden die Beamten so vermehrt, daß der einzelne jede Bedeutung einbüßte. Zu den vier Consuln (CIL I² p. 158) kamen 67 Praetoren, die teils neben, teils nacheinander fungierten; jedem Consul wurden zwei Quaestoren zur Seite gestellt. Ein Knabe wurde zum Quaestor gemacht. Durch den Steuerdruck, den der Krieg gegen Pompeius nötig machte, kam es zu Aufständen (Dio XLVIII 43, 1. 2; vgl. Appian. bell. civ. V 92).

37 v. Chr. An allen Küsten Italiens wurden unter Leitung Agrippas Schiffe gebaut (Dio XLVIII 49, 4. Vell. II 79, 1. Suet. Aug. 16, 1), für die zum Teil Privatleute oder italische Städte die Kosten trugen, um sie Octavian zum Geschenk [311] zu machen (Appian. bell. civ. V 92). Um einen sicheren Hafen zu schaffen, ließ Agrippa den Lucriner- und Avernersee untereinander und mit dem Meere durch Kanäle verbinden (Dio XLVIII 49, 5–51, 5. Flor. II 18, 6. Suet. Aug. 16, 1. Vell. II 79, 2. Strab. V 4, 5. 6 p. 245. Mommsen Chron. min. II 134, 548. Verg. Georg. II 161–165. Plin. n. h. XXXVI 125). Da die Bewohner der Liparen es mit Pompeius hielten, wurden sie für die Zeit des Krieges alle nach Neapel verpflanzt und so in ihren Inseln eine sichere Operationsbasis für den Seekrieg gewonnen (Dio XLVIII 48, 6). Es wurden 20 000 Sklaven freigelassen und durch langes Üben zu Ruderknechten ausgebildet (Suet. Aug. 16, 1. Vell. II 79, 1. 2. Dio XLVIII 51, 5. Serv. Aen. VIII 682). Auch sagte Lepidus, wenn auch ungern, seine Hilfe zu (Dio XLIX 1, 1).

Antonius hatte sie, ehe der Krieg gegen Pompeius begann, nicht geradezu versagt, sich aber ihrer Leistung entzogen, indem er der Zusammenkunft mit Octavian in Brundisium auswich, als dieser nicht zu dem vorher bestimmten Termin dort eingetroffen war (Dio XLVIII 46, 2. 3. Appian. bell. civ. V 79). Jetzt aber brauchte er Soldaten für den bevorstehenden Partherfeldzug. Zwar hatte er nach dem Vertrage von Brundisium das Recht zu Aushebungen in Italien, konnte aber ohne die Zustimmung Öctavians keinen Gebrauch davon machen. Er wollte daher diesem die Unterstützung seiner Flotte gegen Überlassung einer entsprechenden Zahl von Legionären anbieten. Doch als er im Frühling mit 300 Schiffen in Brundisium landen wollte, versagte man ihm die Aufnahme. Er fuhr darauf nach Tarent und forderte von dort aus Octavian zu einer Zusammenkunft auf, wurde aber zurückgewiesen. Auch eine zweite und dritte Gesandtschaft blieben vergeblich, bis endlich Octavia zu ihrem Bruder reiste und ihn durch ihren persönlichen Zuspruch umstimmte. Bei der dann folgenden Zusammenkunft suchte jeder der beiden durch augenfällige Beweise des Vertrauens das vorhergehende Zerwürfnis vergessen zu machen. Man kam überein, daß Antonius 130 Schiffe stellen und dafür 20 000 Legionare empfangen sollte (Appian. bell. civ. V 93–95. 98. Plut. Ant. 35. Dio XLVIII 54. Tac. ann. I 10). Außerdem verlobte er seinen Sohn mit Iulia, der kleinen Tochter Öctavians (Dio XLVIII 54, 4. LI 15, 5. Suet. Aug. 63, 2). Gleichwohl sann er auf Rache für die Schmach, die Octavian ihm angetan hatte, indem er ihn in Tarent so lange warten und um eine Zusammenkunft bitten ließ. Nachdem Octavia ihn noch bis Kerkyra begleitet hatte, schickte er sie mit seinen Kindern ihrem Bruder zurück (Dio XLVIII 54, 5. Plut. Ant. 35. Appian. bell. civ. V 95) und knüpfte gleich darauf die Verhandlungen mit Kleopatra an, die zu seiner Vermählung mit ihr führen und die Schwester Octavians zur Nebenfrau herabdrücken sollten (s. o. Bd. I S. 2607. Kromayer Herm. XXIX 582).

Erst jetzt wurde das Triumvirat, das schon mit dem 31. Dezember 38 sein Ende erreicht hatte, auf weitere fünf Jahre durch Volksbeschluß ausgedehnt (Dio XLVIII 54, 6. Appian. Illyr. 28; anders bell. civ. V 95; vgl. Kromayer Die rechtliche Begründung des Principats, Marburg [312] 1888, 8). Der schnelle Wechsel der städtischen Beamten wiederholte sich auch in diesem Jahr (Dio XLVIII 53, 1–3); doch blieb Agrippa das ganze Jahr Consul, während sein Kollege einem Suffectus Platz machen mußte (CIL I² p. 65. IV 2437).

Menodoros fiel mit 7 Schiffen wieder zu Pompeius ab; Octavian machte dafür den Calvisius Sabinus verantwortlich und übertrug dessen Flottenkommando auf Agrippa (Appian. bell. civ. V 96. 102. Oros. VI 18, 25. Dio XLVIII 54, 7).

36 v. Chr. Nachdem man den ganzen Winter über die Rudermannschaft geübt hatte (Suet. Aug. 16, 1), brachen um des günstigen Omens willen am 1. des Monats, der nach dem Divus Iulius seinen Namen trug, drei Flotten zugleich gegen Sizilien auf, die Hauptflotte unter Octavian selbst und Agrippa von Puteoli, die von Antonius entliehene unter T. Statilius Taurus von Tarent, die des Lepidus unter seiner eigenen Führung aus Africa (Appian. bell. civ. V 97. Dio XLIX 1, 1). Dieser befehligte 70 Kriegsschiffe und 12 Legionen nebst 5000 numidischen Reitern auf 1000 Lastschiffen, Taurus 102 Kriegsschiffe, weil von den übrigen 28, die Antonius gestellt hatte, die Bemannung während des Winters wahrscheinlich durch eine Seuche gestorben war (Appian. bell. civ. V 98). Am dritten Tage der Fahrt erhob sich ein starker Sturm aus Süden. Taurus vermochte sich mit seiner Flotte wieder in den Hafen von Tarent zu retten, Lepidus verlor einige Lastschiffe, landete aber doch noch mit den übrigen bei Libybaion; Octavian dagegen wurde von dem Unwetter zwischen den Vorgebirgen der Minerva und des Palinurus getroffen, wo kein Hafen ihm genügenden Schutz gewähren konnte, und ein großer Teil seiner Flotte scheiterte oder erlitt doch schwere Havarien Appian. bell. civ. V 98. Dio XLIX 1, 3. Vell. II 79, 3. Oros. VI 18, 25. Suet. Aug. 16, 1). Sechs der schwersten Schiffe waren ganz verloren, außerdem 26 leichtere und noch mehr von den kleinen Liburniern. Zudem waren 30 Tage nötig, um die übrigen wieder kampffähig zu machen, und die Zeit war nicht mehr fern, wo die Herbststürme begannen. Es wäre daher angezeigt gewesen, den Kampf auf das nächste Jahr zu verschieben, wenn nicht der Kornmangel schleunige Abhilfe gefordert hätte. Und nicht nur durch diesen war das Volk erregt, sondern auch die republikanischen Ideale, als deren Vertreter man den Sohn des großen Pompeius sehr mit Unrecht betrachtete, gewannen dadurch neue Kraft, daß die Götter selbst sie schon zum zweitenmal mit Sturm und Wetter zu verteidigen schienen. Um zu beschwichtigen, sandte Octavian den Maecenas nach Rom; er selbst bereiste zu dem gleichen Zweck die Kolonien der Veteranen und die Standlager der Heere. Auch kam er nach Tarent zu der Flotte des Taurus, deren Bemannung jetzt durch die Geretteten der untergegangenen Schiffe vervollständigt wurde. Endlich begab er sich nach Hipponium, wo das Landheer versammelt wurde. Unterdessen war die Arbeit, die beschädigten Schiffe herzustellen, beendet, und der Krieg konnte wieder beginnen (Appian. bell. civ. V 99. 103. Dio XLIX 1, 5).

Pompeius hatte während dieser Zeit untätig in Messana gesessen und sich stolz mit seinem [313] Glück gebrüstet, ohne davon Gebrauch zu machen (Appian. bell. civ. V 97. 100. 103; vgl. Strab. VI 2, 3 p. 268). Selbst das Heer des Lepidus, der jetzt auf keine Hilfe von Octavian rechnen konnte, hatte er nicht in seiner Vereinzelung energisch angegriffen, sondern sich damit begnügt, es durch seinen Unterfeldherrn L. Plinius Rufus, dem er die Verteidigung von Libybaion übertragen hatte, hinhalten zu lassen (Appian. bell. civ. V 97. 98. 122. Dio XLIX 8, 2. Dessau 8891; vgl. Mommsen Herm. XXX 460). So verzweifelte Menodorus schon damals an seinem Siege; auch war er beleidigt, weil die führende Stellung, auf die er Anspruch zu haben meinte, ihm nicht zu teil geworden war. Nachdem er durch einen kecken Überfall Octavian bewiesen hatte, wie sehr er als Feind zu fürchten war, trat er mit ihm in Unterhandlungen und wurde, wenn auch nicht ohne Mißtrauen, gern willkommen geheißen (Appian. bell. civ. V 100–102. Dio XLIX 1, 3–5. Oros. VI 18, 25).

Nachdem Octavian die Schiffe des Taurus aus Tarent nach Skyllaion hatte kommen lassen (Appian bell. civ. V 103), führte er selbst die übrige Flotte von Hipponion nach Strongyle, übergab dort ihr Kommando dem Agrippa und kehrte nach Hipponion zurück (Appian. bell. civ. V 105. Dio XLIX 1, 6). Denn sich selbst hatte er die Führung des Landheeres vorbehalten, das dem feindlichen bedeutend überlegen war und daher nach seiner Absicht, mit den Truppen des Lepidus vereint, die eigentliche Entscheidung geben sollte. Dem Agrippa war nur die Aufgabe zugedacht, die Meerenge für den Übergang der Legionen freizumachen. Zu diesem Zwecke sollte er Sizilien von Norden her angreifen und so die Flotte des Pompeius von Messana abziehen. Demgemäß bemächtigte er sich von Strongyle aus der Insel Hiera, derjenigen von den Liparen, welche der sizilischen Nordküste am nächsten lag. Von dort aus griff er Demochares, der mit 40 Schiffen vor Mylae lag, mit der Hälfte seiner Flotte an. Doch Pompeius schickte diesem erst 45 Schiffe unter Apollophanes zur Verstärkung und folgte dann selbst mit 70 Schiffen, so daß fast seine ganze Flotte gegen Agrippa bei Mylae im Kampfe stand. Doch hatte auch dieser den Rest seiner Flotte aus Hiera nachkommen lassen. An Geschwindigkeit der Bewegung und Geschicklichkeit im Manövrieren konnten sich seine Schiffe mit denen des Pompeius nicht messen. Um diesen Nachteil auszugleichen, hatte er ihre Wände viel stärker bauen lassen, als das sonst üblich war, so daß ihnen das Rammen durch die Schnäbel der leichten feindlichen Fahrzeuge nicht schaden konnte. Auch waren sie höher als diese und zudem mit Türmen bewehrt, konnten also das Deck der Gegner von oben her bestreichen und waren auch beim Entern im Vorteil. Dies entschied nach langem zweifelhaften Kampfe erst gegen Abend ihren Sieg. Aber da die Pompeianer sich in das flache Wasser am Ufer zurückzogen, konnte Agrippa sie mit seinen tiefer gehenden Schiffen nicht verfolgen. So bedeutete, obgleich sie 30 Schiffe verloren hatten und er nur fünf, die Schlacht für sie doch keine entscheidende Niederlage. (Appian. bell. civ. V 105–108. Dio XLIX 2–4. Vell. II 79, 4. Liv. epit 129. Oros. VI 18, 26. Serv. Aen. [314] VIII 682. 684. 693). Sie muß in der ersten Hälfte des August stattgefunden haben, da einige Tage später einer mondlosen Nacht erwähnt wird (Appian. bell. civ. V 114). Denn der einzige Neumond, der für diese Zeit in Betracht kommen kann, ist der des 15. August 36 v. Chr. (vgl. Suet. Aug. 31, 2).

Schon beim Beginn des Kampfes hatte Agrippa dem Octavian Botschaft gesandt, daß die Meerenge frei sei und seinem Übergange nichts im Wege stehe (Appian. bell. civ. V 106). Dieser war unterdessen von Skyllaion nach Leukopetra geschifft, weil dieses Tauromenion gegenüberlag, wo er seine Truppen zu landen gedachte (Appian. bell. civ. V 109; vgl. 103. 105. Dio XLIX 1, 6. 5, 1). Anfangs wollte er die Nacht dazu benutzen; als ihm aber der Sieg bei Mylae berichtet war, hielt er diese Vorsicht für überflüssig. Nachdem er noch am Morgen von der Höhe des Vorgebirges die Meerenge überschaut und wahrgenommen hatte, daß sie von feindlichen Schiffen leer war, setzte er eine so große Macht über, wie seine Schiffe fassen konnten, d. h. drei Legionen, 500 Reiter, aber ohne ihre Pferde, 1000 Leichtbewaffnete und 2000 Veteranen, die außerhalb des Legionsverbandes dienten. Der Rest blieb unter M. Valerius Messalla Corvinus einstweilen auf dem Festlande zurück. Da die Besatzung von Tauromenion ihm die Tore verschloß, landete er südlich der Stadt und ließ dort seine Truppen ein Lager schlagen. Doch während sie noch damit beschäftigt waren, sahen sie sich ganz unerwartet von Feinden umgeben. Pompeius hatte nur einen Teil seiner Flotte zur Beobachtung des Agrippa bei Mylae zurückgelassen. Die Hauptmasse war am Nachmittage, welcher der Schlacht folgte, nach Messana zurückgekehrt und dann nach Tauromenion weitergefahren. Am Strande entlang hatte sie die Reiterei begleitet und belästigte jetzt die lagerschlagenden Truppen von Norden her, während zugleich von einer anderen Seite das Fußvolk des Pompeius sie bedrohte. Aber da der Abend schon hereinbrach, entschlossen sich die Pompeianer nicht zu energischem Angriff, sondern zogen sich zurück und ließen Octavian Zeit, in der Nacht die Befestigung des Lagers zu vollenden (Appian. bell. civ. V 109. 110. Dio XLIX 5, 1–3). Noch vor Tagesanbruch übergab er das Kommando der gelandeten Truppen dem L. Cornificius (s. o. Bd. IV S. 1623) und versuchte selbst mit der Flotte nach Italien überzusetzen, um den Rest des Landheeres nachzuholen. Doch mußte er sich dazu durch die Flotte des Pompeius durchschlagen, und die Schiffe, die ihm zur Hand waren, gehörten nicht zu den starken und hohen, die Agrippa hatte bauen lassen, sondern waren von Antonius hergeliehen und nach älterem System gebaut. Bei zweimaligem Angriff während eines Kampfes, der bis in die Nacht hinein dauerte, wurden sie daher zum größten Teil versenkt oder verbrannt, und kaum vermochte Octavian selbst, sich an die italische Küste zu retten (Appian. bell. civ. V 111. 112. Dio XLIX 5, 3. 4. Vell. II 79, 4. Oros. VI 18, 27. Suet. Aug. 16, 3. Liv. epit 129). Eiligst ließ er allen seinen Heeren anzeigen, daß er am Leben sei. In Rom, wo man sich noch immer für den Namen des Pompeius begeisterte, kam es auf die Nachricht von der Niederlage zu Tumulten, und Maecenas, [315] den Octavian als Ruhestifter hinschickte, sah sich zu Hinrichtungen gezwungen (Appian. bell. civ. V 112). Auch in Etrurien brach ein Aufstand aus, der aber durch die Nachricht des endgültigen Sieges von selbst zur Ruhe kam (Dio XLIX 15, 1). Maecenas blieb in Rom und leitete dort bis zur Rückkehr Octavians die Verwaltung Italiens (Dio XLIX 16, 2. Tac. ann. VI 17).

Da ihm die Meerenge jetzt gesperrt war, schickte Octavian die vier Legionen seines Heeres, die noch auf dem Festlande standen, nach Lipara, wo die Flotte des Agrippa ihnen Schutz gewährte (Appian bell. civ. V 112), und von dort nach Tyndaris, das Agrippa unterdessen eingehommen hatte (Appian. bell civ. V 109. 116. Dio XLIX 7, 4). Nach einem äußerst beschwerlichen und verlustreichen Marsch über die heißen Lavafelder des Ätna, bei dem es schwer von Hunger und Durst zu leiden hatte und immerfort von den leichten Truppen des Pompeius umschwärmt wurde, schlug sich auch das Heer des Cornificius hierher durch (Appian. bell civ. V 113–115. Dio XLIX 6. 7. Vell. II 79, 4). Nachdem sich Octavian noch mit Lepidus vereinigt hatte, der seine Legionen von Libybaion heranführte (Dio XLIX 8, 1.2. Appian. bell. civ. V 117; vgl. o. Bd. I S. 559), gebot er über 21 Legionen, 20 000 Reiter und 5000 Leichtbewaffnete, die Pompeius nur durch Scharmützel aufhalten, aber nicht besiegen konnte, obgleich seine Schiffe noch immer die Meerenge beherrschten (Appian. bell. civ. V 116. 118). Da aber an jenem vereinigten Landheer der Anteil des Lepidus doppelt so groß war, wie der Octavians, wollte jener sich seine untergeordnete Stellung nicht mehr gefallen lassen, und als Octavian den Oberbefehl behauptete, drohte ihm die Gefahr, daß Lepidus an Pompeius Anschluß suchte (Dio XLIX 8, 3. Oros. VI 18, 28). Es war ihm daher sehr willkommen, daß dieser ihm vorschlug, an einem vorbestimmten Tage durch eine Seeschlacht, zu der jeder Teil die gleiche Zahl von 300 Schiffen stellen sollte, den Krieg zu entscheiden (Appian. bell. civ. V 118). Zwar hatten seine Streifscharen unter Führung des Taurus dem Pompeius die Zufuhren abgeschnitten, und dieser hätte sich, durch Nahrungsmangel bedrückt, auch ohne Kampf bald ergeben müssen. Auch scheute Octavian die See, die sich ihm bisher immer feindlich erwiesen hatte (Appian. bell. civ. V 118. Dio XLIX 8, 5). Doch aus Furcht vor einem Verrat des Lepidus suchte er die Entscheidung zu beschleunigen und nahm deshalb den Vorschlag des Pompeius an (Dio XLIX 8, 4).

Bei Naulochos (Appian. bell. civ. V 121. 122. Suet. Aug. 16, 1), zwischen Mylae und der Landspitze Pelorum (Appian. bell. civ. V 116), trafen sich die 600 Schiffe (Appian. bell. civ. 118. 120), während die beiden Landheere und mit ihnen Octavian vom Ufer aus zuschauten (Dio XLIX 9. 10. Appian. bell. civ. V 120. 121. Oros VI 18, 29). Die Erfindung einer neuen Art des Enterhakens, die hier zum erstenmal angewandt wurde, trug am meisten dazu bei, den Kampf zu Gunsten Octavians zu entscheiden (Appian. bell. civ. V 118. 119). Er verlor im Kampfe nur drei Schiffe (Appian. bell civ. V 121), Pompeius 163 (Oros. VI 18, 29), von denen 28 versenkt, die übrigen geentert wurden (Appian. bell. civ. V 121). Doch [316] auch der Rest der feindlichen Flotte wurde abgeschnitten und mußte sich ergeben; nicht mehr als 17 Schiffe vermochten sich nach Messana zu retten (Appian. a. a. O. Oros. a. a. O. Dio XLIX 10, 3; vgl. Vell. II 79, 5. Liv. epit. 129. Flor. II 18, 7. Dessau 8893 = CIL III 14 625; de vir. ill. 84, 4). Pompeius floh, ohne daß Octavian ihn zu verfolgen erlaubte (Appian bell. civ. V 127), nach Asien, wo er schon im folgenden Jahre seinen Tod fand (s. Pompeius).

Die Kalendarien verzeichnen unter dem 3. September: Caesar Äugustus in Sicilia vicit (CIL I² p. 214. 244; vgl. 240). Auf Grund des Feriale Cumanum (CIL I² p. 229 = Dessau 108), das zwischen dem 19. August und dem 23. September setzt: exercitus Lepidi tradidit se Caesari, hat Mommsen (Herm. XVII 633) dies Datum nicht auf die Schlacht bei Naulochos, sondern auf die Unterwerfung des Lepidus bezogen. Doch so bestechend sein Gründe auch sind, ist doch die Reihe der Ereignisse, die zwischen der Schlacht bei Mylae und dem Sturze des Lepidus liegen, viel zu groß, um in weniger als einem Monat Raum zu finden. Zudem ist überliefert, daß schon einige Zeit vor der Schlacht bei Naulochos die Herbstregen begonnen hatten (Appian. bell. civ. V 117). Danach ist die ältere Ansicht festzuhalten, welche das Datum des 3. September auf diese Schlacht bezieht.

Was von dem Heere des Pompeius bei Naulochos der Seeschlacht zugesehen hatte, ergab sich sogleich dem Octavian (Appian. bell. civ. V 121). Doch unterdessen war L. Plinius Rufus mit seinem Heer aus Lilybaion in Messana angelangt, wo er den Pompeius nicht mehr vorfand, aber noch acht Legionen unter seinem Befehl vereinigte. Während Octavian noch bei Naulochos stand, zogen Agrippa und Lepidus vor Messana, und Plinius bot ihnen seine Unterwerfung an. Lepidus nahm sie an gegen die Forderung Agrippas, man möge damit bis zur Ankunft Octavians warten, und gestattete den feindlichen Truppen, um sie für sich persönlich zu gewinnen, mit den seinen gemeinsam Messana zu plündern (Appian. bell. civ. V 122. Oros. VI 18, 30. Dio XLIX 11, 2. 4. Vell. II 80, 1). Da er jetzt 22 Legionen besaß (Appian. bell. civ. V 123. Suet. Aug. 16, 4. Vell. II 80, 2. Oros. VI 18, 30), denen Octavian nur sieben entgegenstellen konnte, betrachtete sich Lepidus als Herrn der Situation und befahl jenem, aus Sicilien zu weichen (Vell. a. a. O. Dio XLIX 11, 3). Er dürfe die Insel für sich in Anspruch nehmen, weil er zuerst auf ihr gelandet sei und einen viel größeren Teil von ihr besetzt habe. Demgemäß besetzte er die Pässe und gab den Besatzungen der Festen, die in seinen Händen waren, den Befehl, die Abgesandten Octavians nicht aufzunehmen (Appian. bell. civ. V 123). Als dieser heranrückte, räumte Lepidus zwar Messana, bezog aber auf einem Hügel bei der Stadt ein festes Lager (Dio XLIX 11, 2). Verhandlungen, die Octavian erst durch Abgesandte, dann auch bei einer persönlichen Zusammenkunft mit ihm führte, blieben ohne Ergebnis. Die Flotte mußte vom Ufer entfernt werden, da man fürchtete, Lepidus werde sie in Brand stecken lassen (Appian. bell. civ. V 123). Doch dessen Fähigkeiten wurden von seinem eigenen Heer recht [317] niedrig eingeschätzt. Die Pompeianer trauten der Amnestie nicht, die er ihnen versprochen hatte, wenn Octavian sie nicht bestätige, und die Legionare, die er aus Africa mit sich geführt hatte, waren zornig, weil sie die Beute von Messana mit ihren früheren Gegnern hatten teilen müssen. Alle scheuten davor zurück, einen neuen Bürgerkrieg zu beginnen. Von dieser Stimmung unterrichtet, schickte Octavian heimlich Agitatoren ins Lager des Lepidus, um dessen Soldaten für sich bearbeiten zu lassen. Als sie ihr Werk getan hatten, ritt er selbst ins feindliche Lager, forderte zum Abfall auf und fand namentlich bei den Pompeianern williges Gehör. Der herbeieilende Lepidus besaß noch soviel Einfluß, um ihn in die Flucht treiben zu lassen, wobei einer von Octavians Begleitern fiel und ihn selbst ein Speerwurf traf, aber ohne seinen Panzer zu durchdringen. Doch seine Kühnheit hatte solchen Eindruck gemacht, daß in den nächsten Tagen eine Schar nach der andern vom Heere des Lepidus zu ihm überging und endlich dieser selbst, von der Mehrzahl seiner Krieger verlassen, Gnade flehend zu ihm kam (Appian. bell. civ. V 124–126. Vell. II 80, 3. 4. Dio XLIX 12. Oros. VI 18, 30–32. Liv. epit. 129. Tac. ann. I 10). Er wurde nur dadurch bestraft, daß er das Triumvirat niederlegen mußte (Appian. bell. civ. V 126. Dio XLIX 12, 4. L 1, 3. 20, 3. Vell. II 80, 4. Plut. Ant. 55. Liv. epit. 129. Tac. ann. I 2). Anfangs nach Rom geschickt (Appian. a. a. O.), mußte er später als Verbannter unter Bewachung in Circei leben (Suet. Aug. 16, 4. 54. Dio XLIX 12, 4. L 20, 3. Oros. VI 18, 32). Doch der Pontificatus maximus wurde ihm nicht geraubt, weil diese Würde nach dem Sacralrecht lebenslänglich war und Octavian es von diesem Zeitpunkt an für geboten hielt, das überlieferte Recht der Väter streng zu beobachten (Appian. bell. civ. V 126. Dio XLIX 15, 3. Suet. Aug. 31, 1. Senec. de clem. I 10, 1). Die Unterwerfung des Lepidus ging dem Geburtstag Octavians (23. September) voraus (Dessau 108), wahrscheinlich nur um wenige Tage. Bald darauf wurde Africa von Statilius Taurus im Auftrage Octavians in Besitz genommen, ohne daß er dabei auf bewaffneten Widerstand stieß (Dio XLIX 14, 6. Appian. bell. civ. V 129).

Agrippa wurde mit einem Goldkranze aus Schiffsschnäbeln belohnt, wie er bisher noch keinem verliehen war (Dio XLIX 14, 3. Vell. II 81, 3. Liv. epit. 129. Verg. Aen. 684 mit Serv. Ovid. ars amat. III 392. Senec. de benef. III 32, 4. Cohen Médailles impériales I² p. 175ff.). Auch die Offiziere und Soldaten empfingen Kränze und andere Ehren; namentlich wurde den Tribunen und Centurionen der Rang der Decurionen in ihren Heimatstädten verliehen (Appian. bell. civ. V 127. 128. Dio XLIX 14, 3. Suet. Aug. 25, 3). Doch war das Heer damit nicht zufrieden und forderte ebenso hohe Belohnungen an Geld und Grundbesitz, wie sie nach der Schlacht bei Philippi verteilt worden waren. Octavian versuchte, es auf die Zeit zu vertrösten, wo Antonius als Sieger über die Parther aus dem Orient zurückkehren werde, konnte aber damit die Aufregung nicht stillen, die zeitweilig in wilde Tumulte ausbrach. Doch jetzt fühlte er sich stark genug, um mit Strenge einzugreifen. Die ganze [318] zehnte Legion wurde schimpflich entlassen und ebenso eine Anzahl anderer Schreier, die in dem trügerischen Gefühl ihrer Unentbehrlichkeit ihren Abschied gefordert hatten (Appian. bell. civ. V 128. 129. Dio XLIX 13. 14. Suet. Aug. 24, 2. Vell. II 81, 1. Oros. VI 18, 33). Denn jetzt konnte er auf einen Teil seiner Truppen verzichten, da er mit denen, die in Spanien und Gallien standen, über nicht weniger als 45 Legionen, 25 000 Reiter, 12 000 Leichtbewaffnete und 600 Kriegsschiffe verfügte (Appian. bell. civ. V 127. Oros. VI 18, 33). Namentlich diejenigen, die schon im zehnten Jahre dienten und bei Mutina und Philippi gefochten hatten, wurden als die Ungefügigsten entlassen und gleich aus Sizilien abgeschoben, damit sie mit ihrer überhebenden und aufrührerischen Gesinnung die Jüngeren nicht länger ansteckten (Dio XLIX 14, 1. Appian. bell. civ. V 129). Im ganzen soll Octavian damals 20 000 Mann entlassen haben (Oros. VI 18, 33). Später wurden jedem Soldaten, soweit sie ihre Belohnung nicht durch Aufruhr verwirkt hatten (Suet. Aug. 24, 2. Dio XLIX 34, 3), 2000 Sesterzen geschenkt, für welchen Zweck Octavian der Provinz Sicilien eine Kontribution von 1600 Talenten auflegte (Appian. bell. civ. V 129). Einen großen Teil der Veteranen siedelte er in Kampanien an, einige Flottenmannschaften auch in Regium, dessen Einwohnerzahl sehr zurückgegangen war und der Ergänzung bedurfte. Capua wurde durch die iulische Wasserleitung und einträglichen Grundbesitz entschädigt, den Octavian der Stadt in Kreta zuwies (CIL X p. 3. 368). Schon in einer Rede, die er in Sizilien seinen Soldaten hielt, hatte er erklärt, daß sie nicht mehr zu Bürgerkriegen, die mit der Besiegung des Pompeius abgeschlossen seien, sondern nur noch gegen die Barbaren, zunächst die Illyrier, geführt werden sollten (Appian. bell. civ. V 128). Nach Rom zurückgekehrt, wobei ihm Volk und Senat eine weite Strecke bekränzt entgegenzogen, beobachtete er schon darin die strenge Gesetzlichkeit, daß er die Stadt nicht vor dem Triumphe betrat. Außerhalb des Pomerium versammelte er Senat und Volk und hielt ihnen Reden, in denen er sein bisheriges Verhalten rechtfertigte, die Greuel des Triumvirats mit der Not der Zeiten entschuldigte und verkündigte, daß jetzt die Bürgerkriege beendet und die Zeiten der Ordnung und des Rechts wiedergekehrt seien. Zum Zeichen dessen erließ er alle Forderungen, die der Staat noch an Private hatte, und hob einzelne der drückendsten Steuern auf. Von den Ehren, die ihm gleich auf die Siegesnachricht in überschwenglicher Fülle beschlossen waren, nahm er nichts weiter an als die Ovation, die jährliche Feier des Tages, an dem er den endgültigen Sieg über Pompeius erfochten hatte (3. September), und die Errichtung einer vergoldeten Statue auf einer Säule, die mit Schiffsschnäbeln geziert sein und deren Inschrift der Welt verkündigen sollte, daß er den durch Bürgerkämpfe gestörten Frieden zu Wasser und zu Lande hergestellt habe. Einen Volksbeschluß, durch den das Oberpontificat Lepidus geraubt und auf ihn übertragen wurde, wies er als ungesetzlich zurück. Um seinen Reden auch eine umfassendere Wirkung zu verleihen, wurden sie in Buchform veröffentlicht (Appian. bell. civ. V 130. [319] 131. Dio XLIX 15, 1–4, Mon. Anc. 2, 23). Den Antrag, ihm von Staatswegen ein Haus zu schenken, nahm er nur insofern an, als er die Grundstücke, die er auf dem Palatin für seine Wohnung zusammenkaufte, für Staatsbesitz erklärte und eine Stelle, in die der Blitz eingeschlagen hatte, dem Apollo weihte, dem er inmitten seiner neuen Residenz einen Tempel errichtete (Dio XLIX 15, 5. Vell. II 81, 3. Mon. Anc. 4, 1). Am 13. November hielt er die Ovation, die ihm der Senat beschlossen hatte (CIL I² p. 50. 77. 180. Suet. Aug. 22. Mon. Anc. 1, 21. Oros. VI 18, 34. Dio XLIX 15, 1. Euseb. chron. 1984. Appian. bell. civ. V 130).

Schon im Anfang des Jahres hatte Antonius mit Kleopatra Hochzeit gefeiert und dadurch den bevorstehenden Bruch mit Octavian angekündigt. Die Folge war, daß dieser ihm die 20 000 Legionare, die er ihm als Gegengabe für die hergeliehene Flotte versprochen hatte (Appian. bell. civ. V 95. Plut. Ant. 35. Dio XLVIII 54, 2), nicht übergab (Appian. bell. civ. V 134. 135), sondern ihm statt dessen nur die 70 Schiffe, die sich aus der Niederlage bei Tauromenion gerettet hatten, zurückschickte (Appian. bell. civ. V 139; anders Dio XLIX 14, 6; vgl. Kromayer Herm. XXXIII 22). In Italien empfand man deutlich, daß ein Kampf zwischen ihnen bevorstehe, obgleich Octavian verkündete, die Bürgerkriege hätten ihren Abschluß erreicht (Dio XLIX 13, 3). Er selbst aber mochte hoffen, ihn dadurch vermeiden zu können, daß er Antonius die frischen italienischen Truppen vorenthielt. Denn was dieser im verweichlichten Orient ausheben konnte, kam ihnen an Kriegstüchtigkeit nicht gleich. Da Antonius zudem durch den Partherkrieg, den er um eben diese Zeit führte, einen sehr großen Teil seines Heeres einbüßte (s. o. Bd. I S. 2607. Kromayer Herm. XXXI 70), durfte man erwarten, er werde zu geschwächt sein, um einen Krieg gegen Octavian wagen zu können. Dieser gab sich daher den Anschein, in ungetrübtem Verhältnis zu seinem Nebenbuhler zu stehen, indem er dessen angeblichen Sieg über die Parther in Rom durch Opfer und Feste feierte (Dio XLIX 32, 2), und unternahm noch im folgenden Jahre den großen illyrischen Krieg, als wenn ihm keine Gefahr von Osten her drohe.

Das systematische Herabdrücken der republikanischen Magistraturen, das Octavian damals für angemessen hielt, hatte die Folge gehabt, daß die Aedilität in diesem Jahre aus Mangel an Bewerbern unbesetzt geblieben war und ihre Obliegenheiten daher von den Praetoren und Tribunen ausgeübt werden mußten (Dio XLIX 16, 2). In dem neugewonnenen Africa beschenkte Octavian die Stadt Utica mit dem Bürgerrecht (Dio XLIX 16, 1. CIL VIII p. 149).

35 v. Chr. Nachdem Octavian verkündigt hatte, daß jetzt die Zeit des Friedens begonnen habe, galt es, dies auch durch Taten zum Ausdruck zu bringen. Vor allem mußte die wirtschaftliche Not beseitigt werden, welche die Bürgerkriege hervorgerufen hatten. Nächstdem war seine Aufgabe, Italien vor den Plünderungen zu schützen, die es teils durch Räuberbanden in seinem Innern, teils durch die noch ungebändigten Völker der Alpen und die Piraten Dalmatiens [320] zu erleiden hatte. Endlich mußte auch sein Verhältnis zu Antonius friedlich geregelt oder wenigstens dem Volke so dargestellt werden, als wenn es friedlich sei.

Die Wirtschaft Italiens hatte dadurch am schwersten gelitten, daß Tausende von Sklaven nach Sizilien entflohen waren und bei Pompeius Dienste genommen hatten. Dem Heere desselben hatte Octavian Amnestie zugesagt, sah sich aber veranlaßt, dies Wort zu brechen, soweit es die entlaufenen Sklaven betraf. Den Kommandanten aller seiner Heere wurden verschlossene Briefe zugeschickt mit dem Befehl, sie alle an demselben Tage zu öffnen. Sie bestimmten, daß die früheren Sklaven, die als Soldaten dienten, festgenommen und nach Rom geschickt würden. 30 000 wurden ihren Herren zu beliebiger Bestrafung zurückgegeben, 6000, deren Besitzer sich nicht auffinden ließen, bei den Städten, aus denen sie entlaufen waren, zum abschreckenden Beispiel gekreuzigt (Appian. bell. civ. V 131. Oros. VI 18, 33. Mon. Anc. 5, 1. Dio XLIX 12, 4. 5).

Die Unterdrückung der Räuberbanden, die durch die Proskriptionen und Konfiskationen furchtbar angewachsen waren, wurde einem Offizier namens Sabinus übertragen, der sich innerhalb eines Jahres seiner Aufgabe entledigte (Appian. bell. civ. V 132. Dessau 2488 = CIL IX 4503). Doch blieben kleine Truppenkörper durch Italien verteilt, um dem Wiederauftauchen der Banden entgegenzutreten (Appian. a. O. Suet. Aug. 32, 1; Tib. 37, 1. Dessau 2488. 2489 = CIL IX 3907. 4503). Nachdem so der Frieden im Innern Italiens hergestellt war, verbrannte Octavian öffentlich die Schriftstücke, die zu politischen Anklagen benutzt werden konnten, gab den ordentlichen Beamten einen Teil der ihnen geraubten Gewalten zurück und erklärte, sein außerordentliches Amt ganz niederlegen zu wollen, sobald Antonius, siegreich aus dem Partherkriege zurückgekehrt, es mit ihm tue. Zum Danke dafür wurde ihm die tribunicische Gewalt und Heiligkeit und das Recht, im Senat auf der Tribunenbank zu sitzen, auf Lebenszeit durch Volksbeschluß verliehen (Appian bell. civ. V 132. Dio XLIX 15, 6. Mon. Anc. 2, 21. Oros. VI 18, 34).

Nach seiner Niederlage im Kampfe gegen die Parther rüstete Antonius zu einem neuen Feldzuge gegen sie, der freilich nicht zur Ausführung kam (s. o. Bd. I S. 2608). Diese Gelegenheit benutzte Octavian zu dem Versuch, ihn aus den Banden der Kleopatra zu lösen und zu seiner früheren Gattin zurückzuführen, was einen dauernden Frieden zwischen den Triumvirn hätte gewährleisten können. Er schickte ihm deswegen Octavia mit dem Geschenk einer großen Menge von Kriegsmaterial und 2000 auserlesenen Soldaten zu. Doch als sie in Athen angelangt war, wies sie Antonios brieflich an, dort zu bleiben und ihm ihre Gaben zuzuschicken (Plut Ant. 53. Dio XLIX 33, 3. 4). So zurückgewiesen, kehrte sie nach Rom zurück; doch obgleich Octavian sie aufforderte, das Haus ihres ungetreuen Gatten zu verlassen, blieb sie dort und fuhr fort, dessen Kinder, auch die von Fulvia, zu erziehen. Und Octavian duldete dies gern, weil es in der öffentlichen Meinung Antonius noch mehr herabsetzte und seine eigene Friedensliebe bewies (Plut. [321] Ant 54. 57). Auch ließ er, nachdem Sex. Pompeius durch die Feldherren des Antonius in Asien besiegt und getötet war, für diesen durch den Senat neue hohe Ehren beschließen (Dio XLIX 18, 6. 7).

Noch im Winter ging er nach Sizilien und beabsichtigte von dort nach Africa überzusetzen, um es nach der Herrschaft des Lepidus persönlich in Besitz zu nehmen und die Verhältnisse der Provinz zu ordnen. Da hielt ihn die Nachricht zurück, daß die Alpenvölker der Salasser, der Taurisker, der Liburner und der Iapoden die ihnen benachbarten Gebiete Oberitaliens plünderten (Dio XLIX 34, 1. 2; vgl. Appian. Illyr. 17. Strab. IV 6, 7). Gegen die übrigen sandte er seine Feldherrn aus (Dio XLIX 35, 1), unter andern gegen die Salasser den C. Antistius Vetus (Appian. Illyr. 17; vgl. o. Bd. I S. 2558). Er selbst wandte sich gegen die Iapoden, entsprechend der Absicht, Illyricum dem Reiche anzugUedern, die er schon gleich nach dem Siege über Pompeius ausgesprochen (Appian. bell. civ. V 128), deren Ausführung er aber zunächst noch hatte verschieben wollen. Doch ehe er den Krieg begann, mußte er noch einen neuen Aufstand der Veteranen niederschlagen. Diejenigen, welche er in Sizilien wegen ihres aufrührerischen Verhaltens ohne die üblichen Belohnungen entlassen hatte, baten um Wiederaufnahme in sein Heer, zeigten sich aber zum zweitenmal aufsätzig (Dio XLIX 34, 3). Er suchte sie zu beruhigen, indem er die ältesten von ihnen in Gallia Narbonensis ansiedelte und so von den übrigen entfernte (Dio XLIX 34, 4. Mon. Anc. 5, 36). Als auch dies nichts half, umstellte er sie mit seinen anderen Soldaten und zwang sie, die Waffen abzugeben. Doch nahm er sie auf ihr Bitten wieder in Dienst, da er für die bevorstehenden Kämpfe auf diese erprobten Krieger nicht verzichten mochte (Dio XLIX 34, 4. 5. Liv. epit. 131). Sodann unterwarf er die Iapoden in den Kämpfen, die schon o. Bd. IX S. 725 erzählt sind.

Nach der Eroberung ihrer Hauptstadt Metulum, wo er selbst, um seine eingeschüchterten Soldaten anzufeuern, vor ihnen her auf die Mauer stürmte und dabei verwundet wurde (Appian. Illyr. 20. Suet. Aug. 20. Flor. II 23), wandte er sich gegen die Pannonier, eroberte ihre Hauptstadt Siscia nach dreißigtägiger Belagerung und legte eine Besatzung von 25 Cohorten unter Fufius Geminus hinein, weil er die Festung als Stützpunkt weiterer Unterwerfung der Donauvölker benutzen wollte. Dann kehrte er nach Rom zurück, verschob aber den Triumph, der ihm vom Senat dekretiert war (Appian. Illyr. 22–24. Dio XLIX 36, 1–38, 1. Liv. epit. 131. Tibull. IV 1, 108. Flor. II 24; vgl. Mon. Anc. 5, 44. Kromayer Herm. XXXIII 1. Veith Die Feldzüge des C. Iulius Caesar Octavianus in Illyrien, Schriften der Balkankommission VII, Wien 1914).

Für Octavia und Livia wurden Statuen, Befreiung von der Tutel und die tribunicische Unverletzlichkeit beschlossen (Dio XLIX 38, 1). Auch darin lag eine offene Ankündigung der Monarchie, daß Frauen, nur weil sie Verwandte des Herrschers waren, Ehrungen und Privilegien empfingen.

34 v. Chr. Im Winter ging Octavian nach Gallien, wie es hieß, mit der Absicht, nach Britannien [322] überzusetzen und dort die Eroberung seines Adoptivvaters neu zu festigen. Doch rief ihn die Nachricht, daß die Pannonier sich erhoben und Siscia seine Besatzung teils getötet, teils aus der Stadt vertrieben hatte, an die Save zurück. Hier aber fand er den Aufstand schon durch Geminus unterdrückt (Dio XLIX 38, 2. 3. Appian. Illyr. 24). Da unterdessen die Haltung des Antonius drohend geworden war, verzichtete Octavian auf die Unterwerfung der Donauvölker und begnügte sich mit dem leichter zu erreichenden Ziel, die Dalmater zur Ruhe zu bringen und ihnen die Feldzeichen abzunehmen, die sie im J. 47 von Gabinius erobert hatten (s. o. Bd. IV S. 2450. VII S. 430). Diese Kämpfe sind schon o. Bd. IV S. 2451 erzählt; vgl. Veith a. a. O. Noch ehe sie beendet waren, kehrte Octavian, nachdem er von einer Verwundung, die er bei Setuia empfangen hatte, geheilt war, nach Rom zurück, um dort sein zweites Consulat anzutreten (Appian. Illyr. 27. Dio XLIX 38, 4. Suet. Aug. 20).

Octavian hatte heimlich Verbindungen mit dem König von Armenien, Artavasdes, angeknüpft, um ihn als Bundesgenossen gegen Antonius zu gewinnen (Dio XLIX 41, 5). Doch dieser hatte ihn durch Verrat gefangen genommen und über ihn in Alexandria einen Triumph gefeiert, womit er die Residenz der Königin von Ägypten Rom gleichzustellen schien. Auch die maßlosen Landschenkungen, die er ihren Söhnen und anderen orientalischen Dynasten bei dieser Gelegenheit machte, griffen in die Rechte Roms ein. Ganz persönlich aber wurde Octavian dadurch getroffen, daß ein Sohn der Kleopatra, Ptolemaios Kaisarion, als Sohn des Dictators Caesar proklamiert und ihm so als besser berechtigter Erbe entgegengestellt wurde (Dio L 1, 5; vgl. o. Bd. I S. 2608). Über alles dieses entspann sich gegen Ende des Jahres eine gereizte Korrespondenz zwischen Octavian und Antonius, die den bevorstehenden Bruch zwischen ihnen schon ankündigte (Kromayer Herm. XXXIII 35).

33 v. Chr. Am 1. Januar trat Octavian sein zweites Consulat an, legte es aber noch an demselben Tage nieder, wie es im vorhergehenden Jahr Antonius getan hatte (Appian. Illyr. 28. Suet. Aug. 26, 3. CIL I² p. 160. Dio XLIX 43, 6; vgl. 39, 1). Wahrscheinlich benutzte er diesen Anlaß, um in der Rede, die er beim Amtsantritt im Senat zu halten hatte, das Verhalten des Antonius zu rügen und damit zum erstenmal öffentlich zum Ausdruck zu bringen, daß die Eintracht zwischen den Triumvirn nicht mehr bestand (Plut. Ant. 55. Dio L 2, 1; vgl. Kromayer Herm. XXXIII 37). Dann eilte er nach Dalmatien zurück, um die Unterwerfung der Feinde persönlich entgegenzunehmen. Sie mußten ihm 700 Knaben als Geiseln, die Rückstände des Tributs, den sie seit den Zeiten Caesars nicht gezahlt hatten, vor allem aber die Feldzeichen des Gabinius ausliefern, und diese stellte er später in der Porticus der Octavia auf, die er aus dem Erlös der Beute errichtete. Als er sich dann in das Gebiet der Derbanen begab, unterwarfen sich auch diese unter ähnlichen Bedingungen (vgl. o. Bd. V S. 237). Der Triumph, den ihm der Senat dekretierte, wurde auch diesmal verschoben (Appian. Illyr. 28. Dio XLIX 43, 8; vgl. LI 21, 5. Suet Aug. 22. Mon. Anc. 1, 21). [323] Die neue Friedensära fand auch darin ihren Ausdruck, daß Agrippa, obgleich er schon 37 Consul gewesen war, in diesem Jahre die Aedilität bekleidete und kraft dieses Amtes die polizeiliche Verwaltung und bauliche Ausschmückung Roms, vor allem aber dessen Wasserversorgung in großzügiger Weise ordnete (s. Vipsanius).

Während Antonius den römischen Landbesitz an die Kinder der Kleopatra und seine Günstlinge verschleuderte, trat Octavian auch dadurch zu ihm in Gegensatz, daß er nach dem Tode des Königs Bocchus von Mauretanien dessen Reich zur Provinz machte (Dio XLIX 43, 7; vgl. o. Bd. III S. 579). In einer Rede an den Senat, die er wahrscheinlich gleich nach seiner endgültigen Rückkehr aus Dalmatien hielt, zählte er alle die kleinen und großen Völkerschaften auf, die er unterworfen hatte, und stellte dem ausdrücklich entgegen, daß Antonius untätig bleibe und die übernommene Pflicht der Rache an den Parthern nicht erfülle (Appian. Illyr. 16).

Unterdessen hatte Antonius mit aller Macht gegen Octavian gerüstet (Dio L 2, 2). Er hatte eine gewaltige Flotte erbauen lassen (Kromayer Philol. LVI 461) und seine Legionen auf 22 vermehrt, denen später noch 8 weitere hinzutraten (Kromayer Herm. XXXIII 29). Doch da er in Italien keine Aushebungen veranstalten konnte, obgleich der Vertrag von Brundisium ihm das Recht dazu gab, war er auf die Bevölkerung des griechischen Ostens angewiesen, die im Verhältnis zu den Italikern militärisch minderwertig war. Namentlich hielt er sich an die keltischen Stämme Galatiens, die in seinem Gebiet noch das kräftigste Element darstellten (Ephem. epigr. V 15. Joseph. bell. Iud. I 397; vgl. Seeck Rh. Mus. XLVIII 608. Kromayer Herm. XXXIII 68). Auf die Anklagen, die Octavian in seinen Reden gegen ihn erhoben hatte, antwortete er durch Briefe an den Senat, in denen er seinerseits das Sündenregister seines Nebenbuhlers aufzählte. Dieser habe den Landbesitz des Pompeius und des Lepidus für sich allein behalten, nicht mit Antonius geteilt; er habe dessen Flotte in Empfang genommen, ohne ihm die versprochene Gegengabe eines Landheeres zu schicken, und seine Verpflichtung, die in Italien ausgehobenen Rekruten zur Hälfte ihm zu überweisen, nicht erfüllt. Er habe alles verfügbare Land in Italien seinen Veteranen verteilt und denen des Antonius nichts übrig gelassen. Dem gegenüber machte Octavian geltend, daß auch Antonius sein Gebiet durch die Eroberung Armeniens vergrößert habe, ohne mit ihm zu teilen, und daß er seine Soldaten im Orient ansiedeln könne. Auch habe er ihm an den Kontributionen, die er beigetrieben habe, keinen Anteil gegeben. Vor allem aber warf er ihm den unwürdigen Verrat an Artavasdes, die Verschleuderung der römischen Provinzen und die Anerkennung des Kaisarion als Sohnes Caesars vor (Plut. Ant. 55. Dio L 1, 3–2, 1). Von beiden Seiten hatten diese Anklagen keinen anderen Zweck, als die öffentliche Meinung zu gewinnen und die Schuld an dem bevorstehenden Bürgerkriege dem Gegner zuzuschieben. In diesem Sinne wurde selbst der Tod des Sex. Pompeius dem Antonius zum Vorwurf gemacht, und Octavian behauptete, er habe ihn retten wollen (Dio L [324] 1, 4); denn er wußte, daß der Name Pompeius noch immer den Republikanern teuer war.

Schon im Sommer hatte Antonius seinen Aufmarsch für den bevorstehenden Krieg begonnen. In Kyrenaika wurden vier Legionen unter Pinarius Scarpus aufgestellt, um die Provinz gegen Africa zu schützen, eventuell auch Africa von dort aus anzugreifen (Oros. VI 19, 15; vgl. Dio LI 5, 6. 9, 1. Plut. Ant. 69). In Ägypten selbst scheinen etwa sieben Legionen als Reserve zurückgeblieben zu sein, die vielleicht erst im letzten Augenblick neu gebildet wurden (Kromayer Herm. XXXIII 65; vgl. 29). Die große Masse des Heeres stand noch seit dem Feldzuge des J. 34 v. Chr. in Armenien (Dio XLIX 40, 2). Dorthin ging Antonius und zog bis an den Araxes, wahrscheinlich nicht ohne Absicht dadurch in Rom die Meinung hervorrufend, daß er jetzt endlich den Partherkrieg zum Abschluß bringen wolle. Doch schloß er nur ein Bündnis gegen Octavian mit dem Mederkönig Artavasdes, dem er zum Kampfe gegen die Parther Legionare herlieh und dafür von ihm medische Truppen empfing (Dio XLIX 44. Plut. Ant. 53. 61; vgl. o. Bd. II S. 1310). Diese und die 16 übrigbleibenden Legionen ließ er durch P. Canidius Crassus nach Ephesus führen, wo er auch die Flotte versammelte und mit Kleopatra den Winter zubrachte (Plut. Ant. 56). Dorthin waren für den Frühling auch die Hilfstruppen der asiatischen Klientelkönige bestellt (Plut. a. a. O.: συνιουσῶν τῶν δυνάμεων). Auf diese Weise brachte er ein Heer von 100 000 Mann Fußvolk und 12 000 Reitern zusammen (Plut. Ant. 61). Seine Flotte bestand aus 300 Lastschiffen und 500 Kriegsschiffen, darunter Kolosse von acht und zehn Ruderreihen (Plut. Ant. 56. 61. 64. 66. Dio L 23, 2. 29, 1. 18, 4. 5. Oros. VI 19, 9. Flor. II 21, 5. Verg. Aen. VIII 692. Prop. IV 6, 47). Wie Octavian den Pompeius durch die größere Höhe und Stärke seiner Schiffe besiegt hatte, so hoffte Antonius ihm gegenüber den gleichen Erfolg zu erringen. Doch ein Kampfprinzip, das, in mäßigen Grenzen gehalten, sich bewährt hatte, machte in dieser Übertreibung die Schiffe gar zu schwer beweglich und schadete so mehr ihrer Brauchbarkeit, als daß es nützte (Dio L 18, 5. 23, 2. Plut. Ant. 65. 66. Vell. II 84, 1. Oros. VI 19, 9. Flor. II 21, 5).

32 v. Chr. Am 1. Januar war auch das zweite Lustrum des Triumvirats abgelaufen, und Octavian wurde zum amtlosen Privatmann, behielt aber seine Gewalt stillschweigend bei, da keiner ihn zur Niederlegung derselben zu mahnen wagte. Er selbst bezeichnete später diesen staatsrechtlich nicht definierbaren Zustand durch per consensum universorum potitus rerum omnium (Mon. Anc. 6, 14). An demselben Tage traten zwei der entschiedensten Anhänger des Antonius, Cn. Domitius Ahenobarbus und C. Sosius, das Consulat an (Dio XLIX 41, 4. L 2, 2. Suet. Aug. 17, 2; vgl. CIL I² p. 160). Octavian wußte, daß sie mit der Kriegserklärung beauftragt waren, und hatte schon vorher Rom verlassen, um ihre Anklagen in Ruhe erwägen zu können und nicht zum Extemporieren seiner Antwort gezwungen zu sein (Dio L 2, 4). Antonius hatte einen Brief an den Senat gerichtet, in dem er sich verpflichtete, seine außerordentliche Gewalt niederzulegen, falls Octavian [325] das gleiche tue, zugleich aber die Bedingung stellte, daß die Anordnungen, die er im Orient getroffen hatte, namentlich die Landschenkungen an Kleopatra und seine Kinder und Günstlinge, vom Senat bestätigt würden. Dies Schreiben wagten die Consuln, obgleich Octavian darauf gedrungen hatte, nicht vorzulesen (Dio XLIX 41, 4–6). Doch eröffnete Sosius sein Consulat mit einer Rede, in der er Octavian heftig angriff, wahrscheinlich auch verkündigte, daß Antonius das Triumvirat niederlegen wolle, und von jenem das gleiche verlangte. Diese Herstellung der Republik erschien dem Senat so lockend, daß er im Sinne des Sosius beschloß und sein Consult nur durch den Einspruch des Tribunen Nonius Balbus ungültig wurde (Dio L 2, 3). Zurückgekehrt, kam Octavian in den Senat, begleitet von einer Leibwache und von heimlich bewaffneten Freunden, setzte sich auf den Ehrenplatz zwischen den Consuln und gab schon dadurch zu erkennen, daß er sich noch immer als den höchsten Beamten des Staates betrachtete. Nachdem er eine Anklagerede gegen Antonius und Sosius gehalten hatte, auf die keiner zu antworten wagte, berief er den Senat auf einen der folgenden Tage mit der Erklärung, er werde seine Beschuldigungen auch schriftlich beweisen; wahrscheinlich beabsichtigte er jenen Brief des Antonius vorzulegen, den die Consuln unterschlagen hatten. Doch diese flohen nach Ephesus (Dio L 2, 5. 6; vgl. Plut. Ant. 56), und ihnen folgten zahlreiche Senatoren. Octavian gestattete jedem, ungehindert abzureisen (Dio L 2, 6. 7. Suet. Aug. 17, 2). Weit über 300 müssen von dieser Erlaubnis Gebrauch gemacht haben; denn nur etwas über 700 Senatoren blieben Octavian treu (Mon. Anc. 5, 6), während die Gesamtzahl damals über 1000 betrug (Suet. Aug. 35, 1). Dem Antonius war es daher möglich, einen Gegensenat zu bilden (Dio L 3, 2). Im Mai (Georg. Syncell. 588, 9: Δαισίῳ; vgl. o. Bd. IV S. 2014) schickte er von Athen aus, wohin er unterdessen sein Hauptquartier verlegt hatte, der Octavia den Scheidebrief. Sie verließ sein Haus, behielt aber seine Kinder unter ihrer Obhut und erregte dadurch in Rom allgemeines Mitleid, das natürlich zur Anklage gegen Antonius wurde (Plut. Ant. 57. Dio L 3, 2. Liv. epit. 132. Eutrop. VII 6, 1. Oros. VI 19, 4. Serv. Aen. VIII 678). Dessen Verhältnis zu Kleopatra veranlaßte auch L. Munatius Plancus, der vorher sein Vertrauter und Genosse seiner Lüste gewesen war, mit seinem Neffen M. Titius nach Rom zu entfliehen (Vell. II 83. Plut. Ant. 58. Dio L 3, 1. 2). Da sie ihm bei der Abfassung seines Testaments als Zeugen gedient hatten, konnten sie Octavian dessen Inhalt und, daß die Vestalinnen es aufbewahrten, verraten. Er hatte für den Krieg eine Steuer ausschreiben müssen, die ein Viertel des Einkommens und bei Freigelassenen sogar ein Achtel des Vermögens betrug und lebhafte Unzufriedenheit emporgerufen hatte (Plut. Ant. 58. Dio L 10, 4. 5. 16, 3. 20, 3. LIII 2, 3). Jedes Mittel war ihm daher willkommen, durch das er den Zorn des Volkes von sich auf Antonius ablenken konnte. Obgleich ihm die Vestalinnen das Testament anfangs nicht ausliefern wollten und die Veröffentlichung einer derartigen Urkunde Anstoß gab, bemächtigte er sich ihrer und verlas sie erst im [326] Senat und dann in der Volksversammlung mit dem erforderlichen Kommentar. Antonius hatte den Kindern der Kleopatra überreiche Erbschaften vermacht und verfügt, daß sein Leichnam, auch wenn er in Rom sterbe, nach Alexandria geschafft und dort neben dem der Königin begraben werde (Plut. Ant. 58. Dio L 3, 3–5. Suet. Aug. 17, 1). Dadurch wurde die Anklage glaubhaft, Antonius beabsichtigte, Rom den Ägyptern und ihrer Herrscherin untertan zu machen (Dio L 4, 1. 5, 4. 24, 3. 25, 1. Hor. od. I 37, 6; ep. 9, 11. Ovid. met. XV 827. Prop. III 11, 31. Flor. II 21, 2. Eutrop. VII 7). Octavian behauptete, sie habe ihn durch Liebestränke des Verstandes beraubt (Plut. Ant. 60. Dio L 5, 3). Der Senat beschloß daher, daß er zu jedem Staatsamt unfähig sei, und nicht ihm, sondern der Königin von Ägypten wurde in feierlichster Form der Krieg erklärt, wobei Octavian selbst als Fetiale wirkte (Plut. Ant. 60. Dio L 4, 3–5. 6, 1. 21, 1. 26, 3). So erfüllte er das Versprechen, das er nach dem Siege über Sex. Pompeius gegeben hatte, die Bürgerkriege sollten damit ihren Abschluß gefunden haben; denn der bevorstehende sollte nicht für einen Bürgerkrieg, sondern für einen Krieg gegen Ägypten gelten. Diese Fiktion scheint auch von den Zeitgenossen anerkannt zu sein. Denn Appian beendet seine Bücher von den Bürgerkriegen mit dem Tode des Sex. Pompeius, und da er das Werk des Asinius Pollio ausschreibt, dürfte von diesem dasselbe gegolten haben (anders o. Bd. II S. 1595). Jedenfalls hatte Octavian, wie er es erstrebte, die öffentliche Meinung für sich gewonnen, indem er das Verhältnis des Antonius zu Kleopatra als eine Gefahr für die Herrschaftsrechte Roms darstellte. In Italien und allen Provinzen des Westens leistete jeder waffenfähige Mann ihm den Soldateneid (Mon. Anc. 5, 3; vgl. Dio L 6, 4. 6). Doch bewies er soviel Achtung vor dem historisch Überlieferten, daß er der Stadt Bononia, weil sie in einem alten Klientelverhältnis zu dem Geschlecht der Antonier stand, diesen Eid erließ (Suet. Aug. 17, 2). Antonius wirkte ihm entgegen, indem er sich verpflichtete, innerhalb sechs Monaten nach seinem Siege die Republik herzustellen, und zugleich durch Bestechungen in Rom und Italien Anhänger werben ließ (Dio L 7. 9, 1). Octavian versammelte seine Kriegsmacht, soweit sie für diesen Kampf bestimmt war, in Brundisium und Tarent (Plut. Ant. 62), um sie mit dem Beginn des Frühlings über das Adriatische Meer zu führen. Unterdessen hatte Antonius sein Heer aus Kleinasien nach Griechenland übergesetzt und es dort über die ganze Westküste von Methone (Oros. VI 19, 6. Dio L 11, 3. Strab. VIII 4, 3) bis nach Kerkyra in die Winterquartiere verteilt (Oros. VI 19, 7. Dio L 12, 2. Flottenstation auf Leukas Vell. II 84, 2. Dio L 13, 5). Diese Verzettelung seiner Streitkräfte war deshalb geboten, weil Griechenland damals schwach bevölkert und schlecht bebaut war und dadurch die Verpflegung eines großen Heeres, wenn es an einem Punkte versammelt gewesen wäre, Schwierigkeiten gemacht hätte. Antonius selbst überwinterte mit Kleopatra in Patrai, das ungefähr in der Mitte seiner Aufstellung lag (Dio L 9, 3. Plut. Ant. 60). Dem größten Teil seiner Flotte hatte er den wohlgeschützten und geräumigen [327] Meerbusen von Ambrakia zugewiesen (Dio L 12, 1). Seinen 500 Kampfschiffen hatte Octavian keine viel größere Anzahl entgegenzustellen; doch jene waren zwar groß, aber schwerfällig und unzureichend bemannt, diese wohlgeübt und schnell (Plut. Ant. 62. Dio L 11, 2. 15, 4. Vell. II 84, 1). Antonius besaß 19 Legionen (Plut. Ant. 68), die, mit den Hilfstruppen zahlreicher asiatischer Dynasten vereint, eine Kriegsmacht von 100 000 Fußsoldaten und 12 000 Reitern darstellten; Octavian führte ebenso viele Reiter, aber nur 80 000 Fußsoldaten in den Kampf (Plut. Ant. 61; vgl. Dio L 7, 2); doch diese bestanden aus Italikern, den besten Kriegern der damaligen Welt, während sein Gegner sich mit den minderwertigen Orientalen begnügen mußte. Er konnte daher ohne Furcht dem Antonius anbieten lassen, er werde ihm ungehinderte Landung in Italien gewähren, damit der Krieg durch eine Hauptschlacht schnell entschieden werden könne (Dio L 9, 5. Plut. Ant. 62). Antonius antwortete mit der Aufforderung, Octavian möge sich ihm persönlich zum Zweikampf stellen oder zur Schlacht mit seinem Heere nach Pharsalus kommen, wo schon Caesar gesiegt habe (Plut. Ant. 62). Dies kam einer Ablehnung gleich; denn da Kleopatra 200 Schiffe gestellt hatte, wünschte sie und mit ihr Antonius eine Seeschlacht, um ihr an dem Siege ein entscheidendes Verdienst zuschreiben zu können (Plut. Ant. 56. 62).

31 v. Chr. Am 1. Januar trat Octavian sein drittes Consulat an und erneuerte das Amt dann alljährlich bis zum J. 23, wo er es zum elften Mal bekleidete (CIL I² p. 160). So konnte er als gesetzlicher Vertreter des römischen Staates, nicht nur kraft einer usurpierten, wenn auch allgemein anerkannten Gewalt, den Krieg gegen die Königin von Ägypten führen. Durch die hohen Kriegssteuern kam es zu Aufständen, die mit Waffengewalt niedergeschlagen werden mußten, und zu 4 Brandstiftungen, denen ein Teil des Circus und die Tempel der Ceres und der Spes zum Opfer fielen (Dio L 10, 3–6).

Der Winter wurde nur zu Erkundungsfahrten der Schiffe benutzt. Auch versuchte Octavian, von Brundisium aus sich Kerkyras zu bemächtigen, um von dort aus gegen die feindliche Flotte, die im Meerbusen von Ambrakia lag, operieren zu können, wurde aber durch einen Sturm zur Rückkehr gezwungen (Dio L 11, 1. 2). Mit dem Beginn des Frühlings wurde derselbe Plan mit anderen Mitteln zur Ausführung gebracht. Agrippa landete im Süden des Peloponnes bei Methone und nahm die kleine Festung durch Handstreich. Doch geschah dies wohl nur, um die Aufmerksamkeit des Gegners nach dem linken Flügel seiner Aufstellung abzulenken, während der entscheidende Schlag gegen den rechten beabsichtigt war. Dann fuhr er an der Westküste Griechenlands entlang, machte an verschiedenen Stellen Landungen und vertrieb endlich die Besatzung des Antonius aus Kerkyra, was der wesentliche Zweck seiner Operationen war (Oros. VI 19, 6. 7. Dio L 11, 3. 12, 2). Unterdessen hatte Octavian in Brundisium nicht nur sein Landheer versammelt, sondern auch eine große Zahl von Senatoren und Rittern, teils damit sie in seiner Abwesenheit keinen Aufstand in Italien anzettelten, teils um seinem Unternehmen [328] durch dieses vornehme Geleit Relief zu geben (Dio L 11, 5. 6). Mit ihnen landete er, begleitet von 230 Kampfschiffen (Oros. VI 19, 6; vgl. Plut. Ant. 61); an den akrokeraunischen Bergen, wahrscheinlich bei Panormos (Palermo), ließ Kerkyra besetzen und marschierte nach Glykyslimen (Fanari bei Splantza, s. o. Bd. VII S. 1475), dem letzten guten Hafen vor der Bucht von Ambrakia, und errichtete dort eine Station für seine Flotte (Dio L 11, 6–12, 2; vgl. Kromayer Herm. XXXIV 9ff.). Unterwegs bei Toryne (Arpitza oder Parga) wurde sein Heer zuerst von den Spähern des Antonius wahrgenommen, und als man im Hauptquartier zu Patrai erfuhr, daß Octavian auf den Meerbusen von Ambrakia losziehe, erregte dies großen Schrecken (Plut. Ant. 62). Eiligst rückte Antonius mit Kleopatra und seinem nächsten Gefolge heran (Dio L 13, 1); doch schon längere Zeit vorher war die Flotte Octavians vor dem Busen erschienen und hatte sich dort aufgestellt, erwartend, daß man ihr die Schlacht biete oder Unterhandlungen beginne. Die Schiffe der Feinde aber blieben untätig in der Bucht, und durch die Meerenge in sie einzudringen war nicht möglich, weil ihr Ausgang, der nur 700 m breit war, auf beiden Seiten durch Türme mit Wurfgeschossen besetzt war, unter deren Schutz ihn Wachschiffe sperrten (Dio L 12, 3. 8). Octavian schlug daher sein Lager auf der beherrschenden Höhe von Mikalitzi, dicht oberhalb der Stelle, wo er später zum Andenken an seinen Sieg die Stadt Nikopolis gründete. Seine Flotte ankerte daneben in der Bucht von Komaros, die freilich keinen genügenden Schutz gegen den Südwind bot. Er versuchte daher, die Schiffe auf ölschläuchen über die Landenge in den sicheren Meerbusen hinüberzuziehen; aber wenn dies auch mit einzelnen gelang, ließ es sich angesichts des Feindes doch nicht für die ganze Flotte durchführen. So verband er die Bucht von Komaros mit seinem Lager durch Schenkelmauern und beobachtete von seiner Höhe die feindliche Macht, die sich den Ausweg aus dem Meerbusen durch ihn abgeschnitten sah (Dio L 12, 3–6). Doch in der Befürchtung, daß ein Sturm seiner Flotte eine ähnliche Katastrophe bereiten könne, wie er sie im Kriege mit Sextus Pompeius wiederholt erlebt hatte, suchte er schnell die Entscheidung herbeizuführen, indem er dem Gegner sowohl zur See als auch zu Lande mehrmals die Schlacht anbot; doch Antonius zögerte, sie anzunehmen (Dio L 13, 1. 2). Er hatte sein Lager auf der flachen Halbinsel geschlagen, die südlich der Meerenge liegt und in der Landspitze ausläuft, auf der das Heiligtum des Apollon Aktios lag (Dio L 12, 8. 13, 1; vgl. o. Bd. I S. 1214). Das Lager hatte auch er durch Schenkelmauern mit dem Ankerplatz seiner Schiffe verbunden (Plut. Ant. 63). Hier mußte er warten, bis sein Heer, aus den weit zerstreuten Winterquartieren sich bei ihm versammelte. Als dies geschehen war, überschritt er die Meerenge und bot seinerseits Octavian die Schlacht zu Lande an; jetzt aber hatte dieser Grund zu zaudern (Dio L 13, 2–4). Denn Agrippa hatte sich unterdessen der Insel Leukas und der dort stationierten Schiffe des Antonius bemächtigt (Vell. II 84, 2. Dio L 13, 5. Flor. II 21, 4). Dadurch gewann Octavian einen guten Hafen, von dem aus er [329] ebenso, wie von der Bucht von Komaros, die Meerenge beobachten konnte, ohne doch der Gefahr von Stürmen ausgesetzt zu sein. Und außerdem wurden Antonius die Zufuhren zur See abgeschnitten, und sie auf schlechten Gebirgswegen aus dem inneren Lande zu beziehen, bot große Schwierigkeiten (Plut. Ant. 68; vgl. Kromayer Herm. XXXIV 21). Diese steigerten sich noch, als Agrippa die Flottenabteilung des Q. Nasidius am Eingange des Korinthischen Meerbusens besiegte und sich der Städte Patrae und Korinth bemächtigte, so daß Antonius zu Lande wie zur See vom Peloponnes abgeschnitten war (Dio L 13, 5. Vell. II 84, 2). Und während das Heer Octavians auf einer gesunden Höhe lagerte, befanden sich die Truppen des Antonius in sumpfigen Ebenen, wo neben dem Hunger auch Seuchen sie arg heimsuchten (Dio L 12, 8. 14, 4. 15, 3. 4. Vell. II 84, 1. Oros. VI 19, 5. 7). Doch konnte er sie nicht in eine günstige Gegend führen, weil seine Flotte in dem Meer eingeschlossen war und sie preisgeben nichts Geringeres bedeutet hätte, als auf die Möglichkeit einer Landung in Italien, ja selbst eines Rückzuges nach Kleinasien zu verzichten. Er schickte seine Reiterei um den Meerbusen herum in den Rücken Octavians (Dio L 13, 4) und suchte ihm durch Erdarbeiten das Wasser abzuschneiden (Plut. Ant. 63; vgl. Kromayer Herm. XXXIV 22). Doch M. Titius und L. Statilius überfielen die Reiterei und brachten ihr eine Niederlage bei (Dio L 13, 5. Liv. epit. 132). Im Heere des Antonius begannen Desertionen häufig zu werden, namentlich die Klientelfürsten, die ihm ihre Reiter zugeführt hatten und, vom Hauptheere getrennt, im Rücken Octavians standen, gingen zu diesem über (Vell. II 84. Dio L 13, 5. 6. 8. Plut. Ant. 63; apophth. Aug. 2. Hor. ep. 9, 17. Serv. Aen. VI 612), doch auch zahlreiche Römer, darunter selbst Cn. Domitius Ahenobarbus (Vell. II 84, 2. Suet. Nero 3, 2. Plut. Ant. 63. Dio L 13, 6. Tac. ann. IV 44). Antonius wurde gegen alle mißtrauisch und ließ die Verdächtigen töten (Dio L 13, 7). Er selbst stellte sich an die Spitze der Reiterei, holte sich dabei aber auch eine Schlappe (Dio L 14, 3. Liv. epit. 132. Oros. VI 19, 7). Man riet ihm, mit dem Landheer nach Makedonien oder Thrakien abzuziehen, wohin Octavian ihm folgen werde; doch die Flotte im Stiche zu lassen, konnte er sich nicht entschließen (Plut. Ant. 63), und als sie an einem nebligen Morgen, von C. Sosius geführt, aus dem Meerbusen hervorzubrechen versuchte, wurde sie unter erheblichen Verlusten zurückgeschlagen (Dio L 14, 1. 2. Vell. II 84, 2. Liv. epit 132). So entschloß sich Antonius zu der Schlacht bei Actium, die nichts weiter war, als ein in großem Stile ausgeführter Versuch, den Rückzug freizubekommen (Kromayer Herm. XXXIV 33).

Antonius kehrte, um nicht durch den Feind behindert zu werden, bei Nacht über die Meerenge zurück und sammelte sein Heer auf der Südseite derselben bei Actium (Dio L 14, 3). In einem Kriegsrat wurde beschlossen, nach Ägypten, das leicht zu verteidigen war, zurückzukehren und zu diesem Zwecke die Ausfahrt aus dem Busen durch eine Seeschlacht zu erzwingen (Dio L 14, 4–15, 3. Plut. Ant. 63). Da ein großer Teil der Ruderer durch Überlaufen, Hunger und Seuchen [330] verloren war (Dio L 15, 4. Oros. VI 19, 5. Vell. II 84, 1), konnte er nur 170 Schlachtschiffe voll bemannen (Oros. VI 19, 9; vgl. Flor. II 21, 5); die übrigen wurden mit Ausnahme von 60 Schiffen der Kleopatra, die mit der Kriegskasse und anderen Kostbarkeiten beladen wurden, alle verbrannt (Dio L 15, 4. Plut. Ant. 64; vgl. 67). Aus dem Landheer wurden 20 000 Legionare ausgewählt, wahrscheinlich die übriggebliebenen Reste der Italiker, um zusammen mit 2000 Bogenschützen auf den Schiffen zu kämpfen (Plut. a. a. O.). Der zurückbleibende Teil des Heeres wurde unter den Oberbefehl des P. Canidius Crassus gestellt (s. o. Bd. III S. 1475). Er sollte sich in die festen Plätze werfen, die am leichtesten zu verteidigen waren, und durch ihre Belagerung Octavian schwächen und so lange als möglich aufhalten (Dio L 15, 1).

Dieser hatte schon an dem Brande der Schiffe wahrnehmen können, was der Gegner beabsichtigte; auch wurde er durch Q. Dellius, der zu den vertrautesten Freunden des Antonius gehörte und damals zu ihm überlief, über dessen Beschlüsse unterrichtet (Dio L 23, 3; vgl. o. Bd. IV S. 2447). Da er dem Wagnis großer Schlachten abgeneigt war (Appian. Hannib. 13), hielt er es für das Beste, Antonius ungestört entweichen zu lassen, ihm aber dann nachzusetzen und seine Flotte auf der Flucht zu überfallen. Mußte doch schon die Tatsache, daß er floh, seine noch übrigen Bundesgenossen wankend machen. Doch Agrippa wies darauf hin, daß der Feind, wenn er Segel aufsetzte, leicht entkommen könne, und drang auf eine Seeschlacht, deren Erfolg ihm sicher schien (Dio L 31, 1. 2).

Nachdem vier Tage lang ein Sturm jede Operation zur See unmöglich gemacht hatte, trat am 2. September schönes Wetter ein und erlaubte beiden Teilen die Ausführung ihrer Pläne (Plut. Ant. 65. CIL I² p. 328. Dio LI 1, 1. Joh. Lyd. de mens. IV 80). Die Stärke Octavians lag in der Zahl seiner Schiffe und Mannschaften; er besaß noch über 400 Kampfschiffe (Flor. II 21, 5; vgl. Kromayer Herm. XXXIV 31), die er mit 8 Legionen und 5 praetorischen Cohorten bemannte (Oros. VI 19, 8. Dio L 31, 3), war also dem Antonius um mehr als das Doppelte überlegen. Doch waren dessen Schiffe viel größer und höher, z. T. auch noch mit Türmen bewehrt (Dio L 23, 2. 3. 33, 4. Flor. II 21. Plut. Ant. 66. Verg. Aen. VIII 693), so daß er die kleineren Fahrzeuge der Gegner von oben her mit Wurfgeschossen bestreichen konnte und sie gezwungen waren, wie gegen Festungsmauern aufwärts zu stürmen. Dafür waren diese viel beweglicher, ihre Ruderer besser geübt, konnten daher durch schnelles Vorbeifahren den Antonianern die Ruder oder Steuer zerbrechen und sie so jeder Bewegungsfähigkeit berauben. Die Schlachtordnung des Antonius war darauf berechnet, dies zu verhindern. In vorspringendem Bogen (Prop. IV 6. 25; vgl. Kromayer Herm. XXXIV 43, 5) fuhren seine Schiffe dicht vor der Meerenge auf (Dio L 31, 4. Plut Ant. 65. Strab. VII 7, 6), so nah beieinander, daß zwischen ihnen durchzufahren für den Feind unmöglich wurde (Dio a. a. O.: πυκναῖς ναυσίν), und auf beiden Seiten so nah an das Ufer heranreichend, daß auch Überflügelungen ausgeschlossen waren (Plut. a. a. O. Kromayer [331] 41). Hinter dem Centrum standen die 60 Schiffe der Kleopatra (Dio L 33, 1. Plut. Ant. 66; vgl. 64. Oros. VI 19, 11). Die Flotte hatte Befehl, unbeweglich zu bleiben, als wenn sie vor Anker liege, und die Feinde anstürmen zu lassen (Plut. Ant. 65. Dio L 31, 4); erst wenn sie auf diese Weise ihre besten Kräfte verbraucht hatten, sollte der Durchbruch stattfinden. Doch Octavian schritt nicht zum Angriff, sondern blieb in einer Entfernung von 11/2 km gleichfalls unbeweglich. So lagen die beiden Flotten bis gegen Mittag sich untätig gegenüber (Plut. Ant. 65; vgl. Dio L 31, 5. Oros. VI 19, 10). Dann wurde dem C. Sosius, der den linken Flügel des Antonius befehligte – er selbst stand auf dem rechten (Plut. a. a. O. Vell. II 85, 2) –, das Warten zu lange, und auf die Überlegenheit seiner Schiffe vertrauend, ging er vor. Octavian oder richtiger Agrippa, der die eigentliche Führung hatte, ging in scheinbarer Flucht zurück, um die Feinde noch weiter in das freie Wasser hinauszulocken, wo er seine Überlegenheit im Manövrieren entfalten konnte (Plut. Ant. 65. Serv. Aen. VIII 682). Sosius folgte (Prop. IV 6, 45) und zwang dadurch auch den rechten Flügel des Antonius, sich anzuschließen und gleichfalls vorzugehen (Dio L 31, 6. Plut. Ant. 66). Da machte Agrippa Halt und dehnte seine Schlachtlinie nach beiden Seiten aus, um so seine Überlegenheit an Zahl der Schiffe zur Überflügelung und Umfassung des Gegners zu benutzen. Um dies zu verhindern, mußten auch die Antonianer ihre Schiffe seitlich auseinanderziehen, was bei ihrer viel geringeren Zahl die Folge hatte, daß ihre Schlachtordnung zerriß und dem Agrippa in der Mitte und wohl auch an anderen Orten Durchbrüche möglich machte (Dio L 31, 5. Plut. Ant. 66). Jetzt umsehwärmten die leichten Fahrzeuge Octavians die Kolosse der Gegner, brachten ihnen Rammstöße bei oder fuhren ihnen die Ruder ab, vereinigten sich wohl auch zu Dreien oder vieren gegen einen, um ihn einzuschließen und von allen Seiten zu stürmen. In der Regel aber entzogen sie sich nach schnellen Vorstößen durch eiliges Ausweichen den Steinen und Pfeilen, die von den hohen Borden und Türmen auf sie niederhagelten, so daß die Antonianer zwar nichts ausrichteten, aber auch nicht gar zu scharf gefaßt werden konnten (Dio L 31. 32. Plut. Ant. 66. Flor. II 21, 5). Da benutzte Kleopatra die Lücke, die in der Mitte von Antonius Schlachtordnung entstanden war, um mit ihren 60 Schiffen hindurchzubrechen und die Flucht zu ergreifen, und bald folgte ihr auch Antonius selbst (Plut. Ant. 66. Dio L 33, 1–3. Flor. II 21, 8. Oros. VI 19, 11. Vell. II 85, 3. Plin. h. n. XIX 22. Serv. Aen. VIII 707. Gell. II 22, 23. Hor. epod. 9, 7. Strab. XVII 1, 11). Damit war auch für einen großen Teil der noch kämpfenden Schiffe das Zeichen zur Flucht gegeben, und eine Verfolgung war nur in sehr beschränktem Umfange möglich (Plut. Ant. 67. Dio LI 1, 4), weil sie die Segel aufspannten, die Octavian am Lande zurückgelassen hatte, um nicht in der freien Bewegung der Ruderer durch sie gehemmt zu werden (Dio L 33, 4. 5; vgl. Plut. Ant. 64). Doch auch der zurückbleibende Teil der Flotte kämpfte noch mutig weiter (Vell. II 85, 4. 5) und machte ihm so zu zu schaffen, daß er sich gezwungen sah, ihn durch [332] Feuer zu bekämpfen. Denn vorher hatte er dies vermieden, weil er voraussetzte, daß viele Schiffe kostbare Ladung führten, und diese nicht gefährden wollte (Dio L 34. 35. Flor. II 21. Verg. Aen. VIII 694. Hor. epod. 9, 8). Gegen 5 Uhr nachmittags war der Sieg entschieden (Plut. Ant. 68). Octavian übernachtete auf seinem Schiffe (Suet. Aug. 17, 2) und stellte am anderen Morgen fest, daß 12 000 Feinde gefallen, 6000 verwundet waren (Oros. VI 19, 12). Er selbst hatte 5000 Mann verloren, aber, wie er in seiner Selbstbiographie rühmte, 300 Schiffe genommen (Plut. Ant. 68), womit jedenfalls die Beute des ganzen Krieges, nicht der Schlacht bei Actium allein, gemeint sein muß.

Die beiden Landheere hatten, soweit sie nicht auf der Flotte fochten, vom Ufer aus dem Kampfe zugeschaut (Plut. Ant. 65. Dio L 32,1. Vell. II 85,2). Als er sich entschieden hatte, zogen sich die Antonianer zurück und überließen ihr befestigtes Lager mit seiner kleinen Besatzung dem Octavian, der es ohne Schwertstreich besetzte (Dio LI 1, 4). Doch wußten nur wenige, daß Antonius geflohen war; das Heer erwartete, daß er sich noch zum Entscheidungskampf an seine Spitze stellen werde. Doch als er ausblieb und auch P. Canidius Cras-sus, den er als Feldherrn zurückgelassen hatte, heimlich entfloh, ergab es sich sieben Tage nach der Seeschlacht dem Octavian (Plut. Ant. 68. 71. Dio LI 1, 4. 5. Vell. II 85, 6).

Während dieser noch bei Actium stand, wurde ihm von Maecenas, der ihn unterdessen in Rom vertrat (Appian. bell. civ. IV 50. Vell, II 88, 2; vgl. Dio LI 3, 5), M. Aemilius Lepidus, der Sohn des Triumvirn, zur Aburteilung zugeschickt. Er hatte eine Verschwörung gestiftet, Octavian bei seiner Rückkehr nach Rom zu ermorden, und wurde dafür hingerichtet (s. o. Bd. I S. 561).

Zum Andenken an seinen Sieg gründete Octavian später an der Stelle, wo er sein Lager gehabt hatte, die Stadt Nikopolis, in der er die Einwohner der naheliegenden, meist verödeteten Städte zusammensiedelte, und stiftete bei dem Aktischen Heiligtum, das er erweiterte und ausschmückte, einen fünfjährigen Agon (Dio L 12, 3. LI 1, 3. 18, 1. Suet. Aug. 18, 2. 96, 2. Strab. VII 7, 5. 6. X 2, 2. Paus. V 23, 3. VII 18, 8. X 38. 4. Ptolem. III 13, 3. Plin. n. h. IV 5. Tac. ann. V 10. Plut. Ant. 65. Head HN 272).

Da er fürchten mußte, daß, wie nach dem sizilischen Kriege, auch diesmal im Heere Unruhen ausbrechen könnten, entließ er die ältesten Soldaten, welche auch die anspruchsvollsten waren, und schickte sie, einstweilen ohne Geldbelohnungen, in ihre Heimat. Was von den Soldaten des Antonius übrigblieb, empfing in dem kürzlich unterworfenen Dalmatien seine Standquartiere (Dio LI 3, 1. 2 Suet. Aug. 17. 3. Oros. VI 19, 14. Seeck Rh. Mus. XLVIII 607). Da man die Unzufriedenheit der neuen Veteranen, die nach Brundisium eingeschifft waren, zu fürchten hatte, wurde Agrippa nach Italien geschickt, um mit Maecenas, der während des Krieges das Land von Rom aus verwaltet hatte, dort zusammenzuwirken (Dio LI 3, 5. 6). Octavian selbst schiffte nach Athen (Plut. Ant. 68) und ließ sich dort in die eleusinischen Mysterien einweihen (Dio LI 4, 1. Suet. Aug. 93). Zugleich verteilte er unter die darbenden Städte Griechenlands das Korn, das [333] Antonius angehäuft hatte (Plut. Ant. 68), und verfügte für Italien einen Steuererlaß, der nach den schweren Auflagen, die den Krieg eingeleitet hatten, mit Freude und Dankbarkeit begrüßt wurde (Dio LI 3, 3). Dann setzte er nach Samos über und bezog dort die Winterquartiere (Suet. Aug. 17, 3. Appian. bell. civ. IV 42. Dio LI 4, 1).

In Samos wurde auch über die gefangenen Anhänger des Antonius Gericht gehalten (Appian bell. civ. IV 42, wobei Octavian sich im allmeinen mild erwies (Vell. II 86, 2; vgl. Dio LI 2, 4. LVI 38, 2. Appian. bell. civ. IV 49), aber wo er dies für erforderlich hielt, auch vor argen Grausamkeiten nicht zurückschreckte (Dio LI 2, 4–6. Appian bell. civ. IV 42. Suet. Aug. 13, 2. Plut. Ant. 72). Entsprechend wurden die Städte und Dynasten Griechenlands und Kleinasiens je nach ihrer Parteinahme in dem vorhergehenden Kriege entweder bestraft oder belohnt. (Dio LI 2 1–3. Paus. IV 31, 1. 2. VII 18, 7; vgl. o. Bd. I S. 2008, 21. II S. 451. IV S. 2404, 4. IX S. 639)

30 v. Chr. Auf die Nachricht, daß unter den nach Italien übergesetzten Veteranen Unruhen ausgebrochen waren, setzte Octavian mitten im Winter von Samos eiligst nach Brundisium über, wobei seine Schiffe unterwegs durch Stürme schwer zu leiden hatten (Dio LI 3, 4. 4, 2. 3. Suet. Aug. 17, 3. Oros. VI 19, 14). Der Senat und die Ritterschaft zogen ihm dorthin fast in ihrer Gesamtzahl entgegen, außerdem große Teile des Volkes von Rom und zahlreiche Gesandtschaften aus anderen Städten (Dio LI 4, 4). Die Veteranen wurden beruhigt (Tac. ann. I 42. Suet. Aug. 17, 3), indem er teils Geldverteilungen, teils Landanweisungen sowohl in Italien, als auch in den Provinzen, namentlich in Philippi und Dyrrhachium, für sie anordnete. Die Äcker dazu wurden vor allem solchen Städten genommen, die es mit Antonius gehalten hatten, aber diesesmal bar bezahlt oder doch Zahlung dafür versprochen (Dio LI 4, 5. 6. Mon. Anc. 3, 22. Hyg. de lim. 177. Hieron. chron. 1984). Das Geld dazu boten teils die Siegesbeute, teils die Strafsummen, die den Anhängern des Antonius abgefordert waren (Dio LI 2, 1. 4. 4, 7). Weil dies nicht reichte, bot Octavian seine eigenen Güter und die seiner Freunde zur Versteigerung aus; doch mochte keiner darauf bieten, und der Rest des Kaufgeldes konnte daher erst später aus der ägyptischen Beute bezahlt werden (Dio LI 4, 7. 8). Den amnestierten Anhängern des Antonius wurde die Rückkehr nach Italien gestattet (Dio LI 5, 1). Nachdem sich Octavian 27 Tage in Brundisium aufgehalten hatte, kehrte er über Korinth, wo er seine Schiffe über den Isthmus schleppen ließ, mit größter Geschwindigkeit nach Asien zurück (Suet. Aug. 17, 3. Dio LI 5, 1. 2). In Rhodos traf ihn Herodes von Judaea, um sich wegen der treuen Dienste, die er dem Antonius geleistet hatte, zu entschuldigen (Joseph. ant. Iud. XV 187; bell. Iud. I 387), und andere syrische Dynasten folgten diesem Beispiel (Plut. Ant. 71 72). Auch ein Bote des Antonius fand ihn noch in Kleinasien; er überbrachte das Anerbieten, Kleopatra wolle zu Gunsten ihrer Kinder abdanken und Antonius als Privatmann in Ägypten oder Athen leben (Plut. Ant. 72). Heimlich hatte ihm Kleopatra auch Insignien des Königtums übergeben, die Octavian als gutes Vorzeichen gern annahm [334] (Dio LI 6, 4–6). Er schickte seinen Freigelassenen Thyrsos nach Alexandria, der Antonius gar keine Botschaft brachte, Kleopatra öffentlich bedrohte, ihr aber heimlich die Erhaltung ihrer Herrschaft versprach, wenn sie Antonius töte oder aus Ägypten fortschicke. Doch dieser merkte den verdächtigen Verkehr des Freigelassenen mit der Königin und ließ ihn auspeitschen (Plut. Ant. 73. Dio LI 6, 6). Trotzdem schickte er eine zweite Gesandtschaft an Octavian und erbot sich zum Selbstmorde, wenn Kleopatra geschont werde. Zugleich übersandte er ihm den Caesarmörder Turullius, der vorher sein Freund gewesen war. Diesen ließ Octavian in Kos hinrichten, gab aber auf die Botschaft keine Antwort. Keinen anderen Erfolg hatte eine dritte, die der älteste Sohn des Antonius selbst überbrachte. Das Geld, das dieser mitbrachte, wurde von Octavian genommen und wohl der Kleopatra Versprechungen und Drohungen geschickt, dem Antonius aber nichts geantwortet (Dio LI 8, 1–4. Val. Max. I 1, 19. Lact. inst. div. II 7, 17). Er hielt eben an der Fiktion fest, daß dieser wahnsinnig sei und, wie man den Krieg nicht ihm, sondern der Königin von Ägypten erklärt hatte, so auch nur mit ihr verhandelt werden könne.

Unterdessen durchzog Octavian, von Herodes erst begleitet, dann in Ptolemais festlich empfangen und mit 800 Talenten beschenkt (Joseph. ant. Iud. XV 196. 199. 200; bell. Iud. I 394), mit seinem Heere Syrien (Joseph. ant. Iud. XV 198; bell. Iud. I 394. Suet. Aug. 17, 3. Plut. Ant. 74. Oros. VI 19, 14). Hier kamen zu ihm Gesandte des Tiridates und des Phraates, die um die Herrschaft über die Parther einander bekämpften, und erbaten beide seine Hilfe. Doch unter dem Vorwande des Krieges gegen Ägypten gab er ihnen keinen andern Bescheid, als daß er überlegen werde. Denn wenn das feindliche Reich durch innere Wirren möglichst lange geschwächt blieb, konnte ihm dies nur erwünscht sein (Dio LI 18, 2; vgl. Iustin. 42, 5. Hor. od. I 26, 5. II 2, 17. III 8, 19). Bei dem Marsch durch die wasserlose Wüste der Sinaihalbinsel wurde sein Heer von Herodes mit allem, was zu seinem Unterhalt nötig war, versehen (Joseph. ant. Iud. XV 200; bell. Iud. I 395). Die Grenzfestung Ägyptens, Pelusium, ergab sich ihm so schnell, daß man meinte, ihr Kommandant Seleukos habe auf Anstiften der Kleopatra Verrat geübt (Plut. Ant. 74. Dio. LI 9, 5. Oros. VI 19, 14. Flor. II 21. Joseph. ant. Iud. I 395). Als Octavian sich Alexandria näherte, erfuhr er, daß Kleopatra ihre Schätze bei ihrem Grabmal zusammengehäuft und Anstalten getroffen hatte, sie mit sich selbst zu verbrennen. Um diese Kostbarkeiten nicht untergehen zu lassen, schickte er noch einmal den Thyrsos an sie ab und ließ ihr Hoffnungen machen (Plut. Ant. 74. Dio LI 8, 6. 7). Am Hippodrom, in geringer Entfernung von Alexandria, erlitt er noch in einem Reitergefecht eine Schlappe (Plut. Ant. 74. Dio LI 10, 1; anders Oros. VI 19, 16). Dadurch ermutigt, ließ Antonius mit Pfeilen Zettel in sein Lager schießen, in denen er jedem Soldaten, der zu ihm überging, 6000 Sesterzen Belohnung versprach. Doch Octavian las selbst dem Heere die Zettel vor (Dio LI 10, 2. 3), und keiner fand sich bereit, die siegreichen Fahnen zu verlassen, während [335] von den Kriegern des Antonius so mancher überlief (Plut. Ant. 74). Dieser forderte Octavian zum Zweikampf, wurde aber höhnisch abgewiesen (Plut. Ant. 75). Am 1. August (Oros. VI 19, 16. CIL I² p. 323. Macrob. Sat. I 12, 35) in der Nähe des Hippodrom, dort, wo Octavian später ein zweites Nikopolis gründete (Strab. XVII 1, 10. Dio LI 18, 1), stellte sich Antonius ihm zum letztenmal zu einer Schlacht, während er zugleich seine Flotte den Schiffen des Feindes entgegenschickte. Doch diese ging über, und daraufhin tat auch die Reiterei dasselbe. Das Fußvolk wurde geschlagen und gleich darauf ergab sich auch Alexandria (Strab. a. O. Oros. a. O. Plut. Ant. 75. 76. Dio LI 10, 2. 4. Suet. Aug. 17, 3. 71, 1. Vell. II 87, 1. Liv. epit. 133. Prop. II 1, 30).

Als nach dem Selbstmorde des Antonius dem Octavian sein blutiges Schwert überbracht wurde, beweinte er ihn und legte ihren Briefwechsel seinen Freunden vor, um daraus zu beweisen, daß er an ihrem Zerwürfnis unschuldig sei (Plut. Ant. 78). Auch erlaubte er, daß Kleopatra ihm ein prächtiges Leichenbegängnis bereitete (Dio LI 11, 5. Plut. Ant. 82; vgl. 84) und später ihrem eigenen Wunsche gemäß an seiner Seite bestattet wurde (Plut. Ant. 85. 86. Dio LI 13, 4. 15, 1). Doch wurden die Statuen des Antonius umgestürzt, sein Name auf den öffentlichen Denkmälern getilgt (Dio LI 19, 3. Plut. Cic. 49; Ant. 86) und alle seine Verfügungen für nichtig erklärt (Strab. XIV 6, 6). Später aber sind die Folgen der damnata memoria aufgehoben worden, vielleicht noch unter Augustus selbst, spätestens in den ersten Jahren des Tiberius (Tac. ann. III 18. Dessau 943 = CIL VI 1384; vgl. CIL I² p. 10). Doch vermied es Augustus noch in seiner Grabschrift, den Namen des Geächteten zu nennen (Mon. Anc. 4, 50. 5, 4). Von den Kindern des Antonius wurde das älteste, Marcus, gewöhnlich Antyllos genannt, mit dessen Bildnis schon Münzen geschlagen waren, hingerichtet (s. o. Bd. I S. 2614); der anderen nahm Octavian sich väterlich an, auch derjenigen, welche mit Kleopatra gezeugt waren, obgleich diese seinen Triumph zieren mußten (s. o. Bd. I S. 1442, 28. 2584, 22. 2640; vgl. Kleopatra, Ptolemaios). Doch Kaisarion, der für den Sohn Caesars galt und zum Prätendenten hätte werden können, mußte das Schicksal des Antyllos teilen (Plut. Ant. 82. Dio LI 15, 5).

Kleopatra hatte anfangs noch gehofft, das Königtum für ihre Kinder zu retten (Plut. Ant. 78). Octavian vertröstete sie auf die Zukunft, ohne ihr feste Versprechungen zu geben. Denn er hätte sie gern bei seinem Triumphe zur Schau gestellt und fürchtete, sie könne Selbstmord begehen und, was ihm noch schmerzlicher gewesen wäre, zugleich auch ihre Schätze verbrennen (Plut. Ant. 78. 79. 83. 84. Dio LI 11, 3. 5. 13, 1. Oros. VI 19, 18. Flor. II 21, 11). Als er sie einige Tage nach der Eroberung Alexandrias persönlich aufsuchte, machte sie den Versuch, auch ihn zu gewinnen, und kokettierte zu diesem Zwecke namentlich mit dem Andenken Caesars. Doch zeigte er viel mehr Interesse für das Inventar ihrer Schätze, das sie ihm überreichte, als für ihre Person (Plut. Ant. 83. Dio LI 11, 6–13, 1. Flor. II 21, 10). Da sie trotz scharfer Bewachung den [336] Tod zu finden wußte, konnte er bei seinem Triumphe nur ihr Bildnis aufführen (Plut. Ant. 86. Dio LI 21, 8). Auf das Umstürzen ihrer Statuen verzichtete er, weil ihr Freund Archibios ihm für diese Schonung 2000 Talente gab (Plut. a. O.).

Bei seinem Einzug in Alexandria wurde der Philosoph Areios von ihm durch Händedruck geehrt (Plut. Ant. 80). Damals scheint er diesen veranlaßt zu haben, sich seiner Umgebung anzuschließen, in der er noch im J. 9 v. Chr. nachweisbar ist (Senec. ad Marc, de consol. 4, 2), um in Gesprächen mit ihm und seinen Söhnen Dionysios und Nikanor seine Bildung zu vervollständigen (Suet. Aug. 89, 1. Dio LI 16, 4. LII 36, 4; vgl. o. Bd. II S. 626). Der Bürgerschaft von Alexandria hielt er im Gymnasium eine Rede in griechischer Sprache, in der er erklärte, ihrer aus drei Gründen zu schonen, 1. wegen ihres Gründers, des großen Alexander, 2. wegen der Größe und Schönheit ihrer Stadt und ihres Gottes Sarapis, 3. wegen ihres Mitbürgers Areios (Dio LI 16, 3. 4. Plut. Ant. 80; apophth. Aug. 3). Doch gewährte er Alexandria keine Ratsversammlung wegen der aufrührerischen Gesinnung der Bürgerschaft (Dio LI 17, 2; vgl. Seeck Gesch. des Untergangs der antiken Welt IV 332ff.). Die Leiche Alexanders ließ er sich zeigen, betastete ihr Gesicht und schmückte sie mit Blumen und einem goldenen Kranz. Doch als man ihn auch zu den Gräbern der Ptolemaier führen wollte, wies er dies mit der Erklärung zurück, er habe einen König sehen wollen, nicht Leichname (Dio LI 16, 5. Suet. Aug. 18, 1).

Ägypten hörte auf, ein selbständiges Königreich zu sein (Strab. XVII 1, 10); Octavian unterwarf es dem römischen Reiche (Mon. Anc. 5, 24. Macrob. I 12, 35. Dessau 91 = VI 701. 702. Cohen Médailles impériales I² 62ff. Dio LI 17, 1. Censor. de die nat. 21, 9. Vell. II 39, 2. Suet. Aug. 18, 2. Eutrop. VII 7. Strab. XVII 1, 12), doch unterschied es sich insofern von allen den älteren Provinzen, als keinem Senator erlaubt war, es zu betreten, es also auch keinen senatorischen Statthalter empfing (Dio LI 17, 1. Tac. ann. II 59). Octavian behielt es in seiner eigenen Verwaltung und übertrug sie dem Ritter C. Cornelius Gallus (s. o. Bd. IV S. 1344) mit dem Titel eines Praefecten, der als Stellvertreter des Königs und seines Rechtsnachfolgers, des Kaisers, gelten sollte (Strab. XVII 1, 12. Tac. hist. I 11).

Früher hatte man Octavian vorgeworfen, daß er auf schönes altertümliches Tafelgerät zu hohen Wert lege, ja sogar die Besitzer solcher Kostbarkeiten um ihretwillen auf die Proskriptionsliste gesetzt habe: jetzt nahm er aus der Hinterlassenschaft der Kleopatra nicht mehr als einen Kristallbecher für sich selbst und ließ alle ihre Goldgefäße einschmelzen (Suet. Aug. 70, 2. 71, 1). Die Beute war so groß, daß Octavian seinen Soldaten alles auszahlen konnte, was er ihnen als Siegespreis verheißen hatte, und außerdem noch je 1000 Sesterzen an diejenigen, die ihn nach Alexandria begleitet hatten, um sie dafür zu entschädigen, daß er ihnen die Stadt nicht zu plündern erlaubte (Dio LI 17, 6. 7). Aus diesem Gelde wurden, auch die Äcker bezahlt, die er vorher zur Verteilung an die Veteranen eingezogen hatte (Dio [337] LI 4, 8; vgl. Mon. Anc. 3, 22). Außerdem konnten zahlreiche Privatleute reich beschenkt und in die Tempel Roms höchst kostbare Weihgeschenke gestiftet werden (Dio LI 17, 8. 22. Mon. Anc. 4, 23. Suet. Aug. 30, 2). Auf die 35 000 Pfund Gold, welche die Bürgerstädte Italiens ihm nach ihren 35 Tribus in der Form von goldenen Siegeskränzen dekretierten, konnte Octavian verzichten (Mon. Anc. 4, 26. Dio LI 21, 4); trotzdem war durch die ägyptische Beute der Goldzustrom nach Rom so groß, daß die Zinsen auf ein Drittel ihrer früheren Höhe herabsanken und alle Preise, vor allem die für Grundbesitz, sehr in die Höhe gingen (Dio LI 21, 5. Oros. VI 19, 19. Suet. Aug. 41, 1).

Octavian bereiste Ägypten zum mindesten bis nach Memphis; denn hier befand sich der heilige Stier, den zu sehen er sich weigerte (Suet. Aug. 93. Dio LI 16, 5). Dabei ordnete er, um die Fruchtbarkeit des Landes zu heben, große Wasserbauten an, welche die ehemaligen Soldaten des Antonius, die als Besatzung zurückblieben, ausführen mußten (Suet. Aug. 18, 2. Dio LI 18, 1. Dessau 2483 = CIL III 6627; vgl. Seeck Rh. Mus. XLVIII 608). Dann zog er zu Lande, von neuem durch Herodes wirksam unterstützt (Joseph. bell. Iud. I 395) und bis Antiochia begleitet (Joseph. ant. Iud. XV 218), zunächst nach Syrien (Plut. Ant. 84. Dio LI 18, 1. Oros. VI 19, 21). Wahrscheinlich empfing er hier den vertriebenen Partherkönig Tiridates und wies ihm seinen Wohnsitz in dieser Provinz an, weil er dort aus nächster Nähe das Reich seines siegreichen Nebenbuhlers Phraates bedrohen konnte. Doch wurde auch eine Gesandtschaft, die dieser an Octavian abgeschickt hatte, von ihm freundlich aufgenommen, umsomehr als ein Sohn des Königs ihm übergeben und nach Rom mitgenommen wurde (Dio LI 18, 3. LIII 33, 2. Mon. Anc. 5, 54. Strab. VI 4, 2 p. 288; vgl. Iustin. 42, 5. Isid. Charac. 1. Hor. od. II 2, 17. Verg. Georg. IV 560).

Aus Syrien zog Octavian nach Kleinasien (Dio LI 18, 1. Oros. VI 19, 21) und überwinterte in Samos (Suet. Aug. 26, 3; vgl. Oros. a. O.). Während dieser Zeit gab er den Städten die Kunstwerke, die Antonius als eifriger Sammler ihnen geraubt hatte, wieder zurück (Mon. Anc. 4, 49. Plin. n. h. XXXIV 8, 58. Strab. XIII 1, 30). Samos aber erhielt von den drei Kolossalstatuen des Myron nur zwei, eine Athene und einen Herakles. Die dritte, einen Zeus, nahm Octavian mit, um sie auf das Capitol zu stiften, wo er für sie ein eigenes Kapellchen errichten ließ (Strab. XIV LII).

In Rom hatte man auf die Kunde von der Eroberung Alexandrias neue Ehren auf Octavian gehäuft, unter denen die folgenden hervorzuheben sind: Der Consul L. Saenius, der im November und Dezember im Amte war (CIL I² p. 160), brachte auf Beschluß des Senats ein Gesetz ein, durch das Octavian ermächtigt wurde, Patricier zu ernennen, vielleicht auch die censorische Gewalt empfing (Tac ann. XI 25; vgl. Suet. Aug. 27,5. Mon. Anc. 2, 1. CIL IX 422, 62). Die tribunicische Gewalt, die ihm schon nach dem Siege über Sex. Pompeius verliehen war, wurde auch über die erste Meile jenseits des Pomerium ausgedehnt. Gegen alle Kriminalurteile empfing er ein Begnadigungsrecht. [338] In die Gebete für Volk und Senat sollte von allen Priestern auch sein Name eingeschlossen werden, und bei allen Gastmählern, den öffentlichen, wie den privaten, sollte man ihm, wie den Göttern, Trankspenden bringen (Dio LI 19). Demgemäß erlaubte er im folgenden Jahre einzelnen asiatischen Städten ihm Tempel zu bauen (Dio LI 20, 7).

29 v. Chr. Am 1. Januar wurde in Rom der Eid geleistet, alle Verfügungen Octavians einzuhalten (Dio LI 20, 1), und zugleich trat er in Samos sein fünftes Consulat an (Suet. Aug. 26, 3; vgl. CIL I² p. 160). Als die Nachricht von der Gesandtschaft der Parther in Rom eintraf, beschloß man neue Ehren für ihn, unter anderen, daß sein Name in das Lied der Salier aufgenommen werde (Dio LI 20, 1. Mon. Anc. 2, 21). Vor allem aber wurde am 11. Januar (CIL I² p. 231. Oros. VI 20, 1, wo fälschlich VIII idus statt III idus überliefert ist) auf Senatsbeschluß der Ianustempel geschlossen, was Octavian als Verkündigung des neuen friedlichen Zeitalters, dessen Begründer er sein wollte, mit besonderer Freude begrüßte (Dio LI 20, 4. Vell. II 38, 3. Liv. I 19, 3. Oros. VI 20, 1. 8. Hor. epist. II 1, 255. Plut. de fort. Rom. 9. de vir. ill. 79, 6. Mon. Anc. 2, 42. Suet. Aug. 22). Dies geschah, obgleich um dieselbe Zeit die Trevirer und mehrere spanische Völkerschaften bekämpft werden mußten (Dio LI 20, 5).

Auch in Ägypten blieb es nicht ruhig; doch schon am 15. April konnte sich der Praefect C. Cornelius Gallus in einer Inschrift rühmen, daß er einen Aufstand in Oberägypten in einem kurzen, glänzenden Feldzuge niedergeschlagen und fünf Städte, darunter Theben, eingenommen habe (Dittenberger Or. Graec inscr. 654; vgl. Strab. XVII 1, 53). Dieses wurde dabei gründlich zerstört (Hieron. chron. 1990. Euseb. chron. 1992. Ammian. XVII 4, 5).

Während der Winterquartiere und in den folgenden Monaten ordnete Octavian die Verhältnisse des Ostens (Dio LI 18, 1; vgl. 16, 1). Herodes wurde durch erhebliche Vergrößerungen seines jüdischen Reiches belohnt (Joseph. bell. Iud. I 396; ant. Iud. XV 217). Dem Mederkönig Artavasdes, der, von den Parthern vertrieben, zu Octavian geflohen war (Mon. Anc. 6, 1. Dio LI 16, 2), wurde Kleinarmenien übergeben (Dio LIV 9, 2); auch erhielt er seine Tochter Iotape zurück, die als Verlobte Alexanders, des Sohnes der Kleopatra von Antonius, in Alexandria in die Hand des Siegers gefallen war (Dio LI 16, 2; vgl. XLIX 40, 2. 44, 2). Dagegen wurden die Brüder des Königs von Armenien, Artaxias, als Geiseln zurückbehalten, obgleich er durch eine Gesandtschaft um ihre Auslieferung bat, weil er in seinem Gebiete die von Antonius zurückgelassenen römischen Soldaten hatte töten lassen (Dio LI 16, 2; vgl. o. Bd. II S. 1326). Der Räuberführer Kleon, der erst dem Antonius gedient hatte, aber nach der Schlacht bei Actium zu Octavian abgefallen war, wurde als Beherrscher des Gebietes um Komana anerkannt (Strab. XII 8, 9). Über andere Verfügungen Octavians s. Strab. XII 3, 6. 14 (vgl. Dittenberger Or. Graec. inscr. 530). XIV 5, 14. Dio LI 20, 6. 7. 9.

Von Samos fuhr Octavian im Sommer (Dio LI [339] 21, 1) über Korinth (Strab. X 5, 3) nach Brundisium (Oros. VI 19, 21). Dann besuchte er die Insel Capri, die Neapel gehörte, und tauschte sie, durch ein glückliches Omen veranlaßt, von der Stadt gegen Ischia ein (Suet. Aug. 92, 2. Dio LII 43, 2. Strab. V 4, 9). In Atella erholte er sich von einem Katarrh und ließ sich während dessen vier Tage nacheinander Vergils Georgica, abwechselnd von diesem selbst und von Maecenas, vorlesen (Donat. vit. Verg. 11, 40). In Rom feierte er dann am 13., 14. und 15. August (CIL I² p. 76. 180. 248. Macrob. sat. I 12, 35) drei Triumphe, den ersten über die Dalmater, den zweiten wegen der Schlacht bei Actium, den dritten wegen der Eroberung Ägyptens (Dio LI 21, 5–7. Suet. Aug. 22. 41, 1. Liv. epit. 133. Serv. Aen. VIII 714. Mon. Anc. 1, 21. Vell. II 89, 1. App. Illyr. 28. Prop. II 1, 31–33. Hieron. chron. 1988. Oros. VI 20, 1. 8. Priscian. VII 22). Bei der üblichen Verteilung von Ehrenzeichen an die Offiziere von Heer und Flotte wurde dem Agrippa ein meergrünes Banner verliehen (Dio LI 21, 3). Den angesiedelten Veteranen, die unter ihm gedient hatten, 120 000 an der Zahl, ließ Octavian je 1000 Sesterzen auszahlen (Mon. Anc. 3, 17. Dio LI 21, 3), den Bürgern Roms je 400 (Mon. Anc. 3, 8. Dio a. O.). Bei Gelegenheit dieser Spenden kam es zum erstenmal zum Ausdruck, daß Octavian den Sohn seiner Schwester, M. Claudius Marcellus, als den ihm nächststehenden Erben betrachtete, indem er ihn unter die Knaben Geld verteilen ließ, nachdem er schon bei dem Triumphzuge selbst auf dem rechten Handpferde vor dem Wagen Octavians hatte reiten dürfen (s. o. Bd. III S. 2765).

Bei dieser Gelegenheit wird es gewesen sein, daß Octavian die Mehrzahl seiner Legionen entließ und nur 18 zurückbehielt. Da aber auch dies zu viel scheinen konnte, bezeichnete er sie nur mit den Nummern 1–12 und erreichte jene Zahl durch drei tertiae (Augusta, Gallica, Cyrenaica), von denen die eine aus seinem eigenen Heer, die andere aus dem des Antonius, die dritte aus dem des Lepidus herstammte, zwei quartae (Macedonica, Scythica), zwei quintae (Macedonica, alaudae), zwei sextae (victrix, ferrata), zwei decimae (Fretensis, gemina), deren Herkunft ähnlich gewesen sein wird, wie bei den tertiae (Mommsen Res gestae divi Augusti² 68ff.).

Am 18. August wurde der Tempel des Divus Iulius eingeweiht (CIL I p. 325. Dio LI 22, 2; vgl. 19, 2. Mon. Anc. 4, 2), um dieselbe Zeit die Curia Iulia mit dem sich daran anschließenden Chalcidicum (Dio LI 22, 1. Mon. Anc. 4, 1), alles Bauwerke, die schon 42 begonnen waren (Dio XLVII 18, 4. 19, 1; vgl. Cohen Médailles impériales I² 76, 89). Diese und andere Gebäude, vor allem der capitolinische Tempel, wurden mit kostbaren Weihgeschenken geschmückt, zum Teil mit Kunstwerken aus den orientalischen Städten (Dio LI 17, 8. 22. 1. 3. Mon. Anc. 4, 23. Suet. Aug. 30, 2. Strab. XIV 1, 14). Alles dies wurde mit prächtigen Spielen gefeiert, die auch eine Krankheit Octavians nicht unterbrach (Dio LI 22, 4–9. Vell. II 89, 1).

An diese Festlichkeiten schlossen sich die Einleitungen zur Herstellung der Republik, wie Octavian sie schon nach der Besiegung des Sex. Pompeius [340] verkündet hatte. In diesem Sinne hatte er seinen Kollegen im Consulat Sex. Appuleius (s. o. Bd. II S. 258, 17) nicht schon nach wenigen Monaten abdanken lassen, um einem Suffectus Platz zu machen, wie es dessen Vorgänger in den J. 31 und 30 hatten tun müssen, sondern jener blieb, wie Octavian selbst, das ganze Jahr im Amte, so daß die volle Kollegialität in der höchsten Gewalt des Staates äußerlich hergestellt war (CIL I² p. 160; anders Dio LI 21, 1; vgl. Prosop. imp. Rom. III 370). Ebenso wurde auch in den J. 28 bis 24 verfahren (Dio LIII 32, 3). Noch wichtiger aber war das Bestreben Octavians, dem Senat sein früheres Ansehen zurückzugeben, damit er würdig sei, als Beherrscher des Reiches zu gelten (Dio LII 1, 1). Die Zahl der Senatoren war auf mehr als 1000 angewachsen, und zu ihnen gehörten sehr viele Unwürdige, die ihre Stellung von Antonius durch Geld erkauft hatten. Um sie auszuscheiden, fand als Einleitung zu dem Census, der im folgenden Jahre abgehalten werden sollte (Mon. Anc. 2, 2), eine Senatus Lectio statt, bei der Octavian sich selbst zum Princeps senatus machte (Dio LIII 1, 3. Mon. Anc. Graec. 4, 2), Er veranlaßte 50 Senatoren, im stillen freiwillig ihre Würde abzulegen, wofür ihnen die äußeren Abzeichen ihres früheren Standes gelassen wurden; 140, die sich dessen weigerten, wurden ausgeschlossen und zur Strafe ihre Namen veröffentlicht. Andererseits wurden zwei Männer, obgleich sie das Consulat nicht bekleidet hatten, in die Liste der Consulares eingetragen (Dio LII 42, 1–4. Suet. Aug. 35, 1. 2. vgl. Mon. Anc. 2, 1). Den Senatoren wurde verboten, ohne Erlaubnis sich außerhalb Italiens aufzuhalten (Dio LII 42, 6). Vielleicht wurde auch schon damals die Bestimmung getroffen, daß keiner, der nicht den Rittercensus von 400 000 Sesterzen besitze, im Senat bleiben dürfe (Dio LIV 17, 3; vgl. o. Bd. III S. 1923). Auf Grund der Lex Saenia ernannte Octavian eine Anzahl Patricier (Mon. Anc. 2, 1. Tac. ann. XI 25. Dio LII 42, 5). Daß er dasselbe auch schon im J. 33 getan habe, dürfte ein Irrtum Dios (XLIX 43, 6) sein. Das Ansehen des Senats wurde auch dadurch gesteigert, daß Octavian durch ihn den Antiochos von Kommagene, der einen Gesandten seines Bruders hatte ermorden lassen, aburteilen ließ (Dio LII 43, 1; vgl. o. Bd. I S. 2489).

Unterdessen kämpften in dem nördlichen Gallien erst M. Nonius Gallus gegen die Trevirer (Dio LI 20, 5), dann C. Carrinas gegen die Moriner und die Sueben, die den Rhein überschritten hatten und in die Provinz eingefallen waren (Dio LI 21, 6). Der letztere feierte am 14. Juli 28 einen Triumph (CIL I² p. 77). M. Licinius Crassus erfocht als Proconsul Macedoniae in diesem und dem folgenden Jahr glänzende Siege über die Thraker, Bastarner und Moeser und dehnte die Grenze des Reiches bis an die untere Donau aus (Dio LI 23–27. Liv. epit. 134. 135. Flor. II 26). Er triumphierte am 4. Juli 27 (CIL I² p. 50. 76).

Da Karthago unter der Herrschaft des Lepidus schwer geschädigt war, stellte Octavian die Kolonie, die sein Vater gegründet hatte, wieder her, indem er 3000 Römer and zahlreiche Africaner hier ansiedelte. Doch hielt er auch darin [341] die Traditionen der älteren Republik aufrecht, daß er das Gebiet des alten punischen Karthago, soweit es früher mit dem Fluche belegt war, nicht in die Kolonie hineinzog (Appian. Pun. 136. Dio LII 43, 1; vgl. CIL VIII p. 133).

28 v. Chr. In seinem sechsten Consulat, das mit dem zweiten des Agrippa zusammenfiel, hielt Octavian mit diesem gemeinsam einen Census, bei dem 4 063 000 römische Bürger gezählt wurden (Mon. Anc. 2, 2. CIL IX 422. Hieron. chron. 1989. Dio LII 42, 1. LIII 1, 3. Suet. Aug. 27, 5). Würdigen Senatoren, deren Vermögen unter dem erforderlichen Census blieb, wurde dieser durch Geschenke Octavians ergänzt (Dio LIII 2, 1. Suet. Aug. 41, 1). Auch den Staatsschatz unterstützte er teils durch Geldgeschenke, teils durch Anleihen, die er ihm gewährte (Dio LIII 2, 1), und sorgte zugleich dafür, daß er besser verwaltet werde, als die jugendlichen Quaestoren es zu tun pflegten. Schon vorher war es vereinzelt vorgekommen, daß Aediliciern das Aerar anvertraut wurde (Dessau 965 = CIL XIV 2604). Jetzt wurde verfügt, daß der Senat jährlich zwei praefecti aerarii aus den Praetoriern wählen solle (Dio LIII 2, 1. Tac. ann. XIII 29. Suet. Aug. 36). Die Schulden Privater an den Staat, auch solche, die sich aus Schenkungsversprechen herleiteten, wurden alle für erloschen erklärt, außer soweit diese sich auf die Herstellung öffentlicher Bauten bezogen (Dio LIII 2, 3). Denn eifrig war Octavian bemüht, daß reiche Privatleute die Stadt mit prächtigen Bauwerken, namentlich mit Tempeln, schmückten (Dio LIII 2, 4. 5. Suet. Aug. 29, 4. 5), und ging selbst in freigiebigster Weise mit seinem Beispiel voran. So ließ er sich in diesem Jahre vom Senat beauftragen, die in Verfall geratenen Tempel Roms herzustellen, und brachte dies bei nicht weniger als 82 zur Ausführung (Mon. Anc. 4, 17. Dio LIII 2, 4. Suet. Aug. 30, 2. Hor. od. III 6, 2. Ovid. fast. II 59–63). Am 9. Oktober weihte er den Tempel des palatinischen Apollon ein (CIL I² 331), der in engster Verbindung mit seiner eigenen Wohnung stand und schon gleich nach der Besiegung des Sex. Pompeius im J. 36 begonnen war (Dio XLIX 15, 5. Vell. II 81, 3). Mit ihm war eine öffentliche Bibliothek verbunden (Dio LIII 1, 3. Suet. Aug. 29, 3. Ovid. trist III 1, 59–64. Dessau 1588. 1589 = CIL VI 5188. 5189. 5191. Fronto ad M. Caes. IV 5. Schol. Iuven. I 128), zu deren Vorsteher er seinen Freigelassenen C. Iulius Hyginus machte (Suet. gramm. 20). Doch während so die altrömische Religion gestützt und gefördert wurde, verbannte man die ägyptischen Kulte, die auf die Massen eine viel größere Anziehungskraft ausübten, aus dem Innern der Stadt (Dio LIII 2, 4; vgl. Seeck Gesch. des Untergangs der antiken Welt III 124ff.).

Zugleich mit jenen öffentlichen Bauten errichtete Octavian auch für sich selbst ein prächtiges Mausoleum zwischen dem Tiber und der Via Flaminia und machte den Park, der es umgab, schon damals zum öffentlichen Spaziergang (Suet. Aug. 100, 4. Strab. V 3, 8. Verg. Aen. VI 874. Dio LIII 30, 5).

Daß Octavian die Republik herstellen wolle, wurde schon gleich im Anfang des Jahres in augenfälligster Weise dem Publikum kundgetan, [342] indem er die Lictoren wieder zwischen sich und seinem Kollegen wechseln ließ, was er in seinen früheren Consulaten nicht getan hatte (Dio LIII 1, 1; vgl. o. Bd. IV S. 1118). Gegen Ende des Jahres erklärte er dann alle Bestimmungen für aufgehoben, die, durch die Bürgerkriege veranlaßt, dem alten Rechte der Republik widersprachen (Dio LIII 2, 5. Tac. ann. III 28. Cohen Médailles impériales I² 92, 218. Mon. Anc. 6, 13). Damit wurde wohl auch seine tribunicische Gewalt hinfällig, weshalb er sie im J. 23 erneuern mußte (s. u.). Die Verfügungen, die Octavian vor seinem siebenten Consulat erlassen hatte, galten daher auch in der späteren Kaiserzeit nicht für rechtsgültig (CIL X 8038 = Bruns Fontes⁶ 242).

Die Kämpfe des M. Licinius Crassus gegen die Thraker und Donauvölker setzten sich über den Winter 29/28 hinaus auch in diesem Jahre fort (Dio LI 25, 2. Liv. epit. 135). Am 26. Mai triumphierte C. Calvisius Sabinus aus Spanien, am 14. Juli C. Carrinas aus Gallien, am 16. August L. Autronius Paetus aus Africa (CIL I² p. 50. 77).

27 v. Chr. Am 1. Januar erneuerte Octavian zum siebentenmal, Agrippa zum drittenmal das Consulat (CIL I² p. 160). Am 13. Jan. (Ovid. fast. I 589. CIL I² p. 231) erklärte jener im Senat, alle Provinzen mit ihren Heeren und Einkünften in die Verwaltung von Senat und Volk übergeben und selbst in das Privatleben zurücktreten zu wollen (Ovid. a. O. Dio LIII 4, 3. 5, 4. 9, 6. Liv. epit. 134. Mommsen Chron. min. II 135, 563), womit nach offizieller Auffassung die Republik wieder hergestellt war (Mon. Anc. 6, 13. CIL I² p. 231. VI 1527 d 25. Vell. II 89, 3. 4; vgl. Suet. Aug. 28, 1). Doch bestürmten ihn die Senatoren mit Bitten, den Staat seiner Leitung nicht zu berauben (Dio LIII 11, 4), und sie konnten geltend machen, daß er die Verpflichtungen, die er als Erbe Caesars übernommen hatte, noch nicht ganz erfüllt habe. Dieser war ermordet worden, als er eben den Feldzug gegen die Parther antreten wollte, der den Fall des Crassus hatte rächen sollen, und als Antonius die Absicht des Toten zur Ausführung bringen wollte, war er daran gescheitert. Wenn auch Octavian sich rühmte, den Weltfrieden hergestellt zu haben, so blieb dieser Krieg doch noch zu fuhren, und dies mußte seine Aufgabe sein, weil er die Erbschaft des Ermordeten angetreten hatte. Zu ihr gehörte aber auch, daß Britannien, das dieser unterworfen hatte, von neuem unter die Herrschaft Roms gezwungen werde (Hor. od. III 5, 3: epod. 7, 7; vgl. od. I 21, 15. 35, 29. III 4, 33. IV 14, 47. Verg. Georg. I 30. III 25. Prop. III 27, 5). Da für den ersten dieser Kriege Syrien die notwendige Operationsbasis war, für den anderen Gallien, erklärte sich Octavian bereit, in diesen beiden Provinzen den Proconsulat zu übernehmen, aber nicht auf Lebenszeit, was unrepublikanisch gewesen wäre, sondern nur auf zehn Jahre. Als dritte Provinz kam dann noch das nördliche Spanien hinzu, weil es hier noch nicht gelungen war, die wilden Ureinwohner völlig zu unterwerfen; endlich Ägypten, das unter den Provinzen von Anfang an eine ganz exzeptionelle Stellung einnahm (Dio LIII 12, 5–7. 13, 1. Strab. XVII 3, 25. Suet. Aug. 28, 1. 47). Dem gemäß beschloß der Senat für die Leibwache, die [343] Octavian als Feldherr zukam, den doppelten Soldatensold (Dio LIII 11, 5), wahrscheinlich auch, daß sie in Rom selbst anwesend sein dürfe, während die übrigen Proconsuln ihr Heer vor den Toren entlassen mußten. Noch am selben Tage folgte der Beschluß, einen Eichenkranz, die übliche Belohnung ob cives servatos, über der Tür des Octavian aufzuhängen und ihre Pfosten mit Lorbeeren zu schmücken (Mon. Anc. 6, 16. CIL I² p. 231. Dio LIII 16, 4. Cohen Médailles imperiales I² 116, 385; vgl. 70. 91. 92. 109. 112. 122. 132). Dann beriet man darüber, ihm einen Namen zu geben, wie noch kein Sterblicher ihn getragen hatte. Anfangs dachte man an den Namen Romulus, der ihn als zweiter Begründer Roms bezeichnet hätte; doch schmeckte dieser Name zu sehr nach dem Königtum, an das man bei dem Wiederhersteller der Republik nicht erinnert sein wollte (Dio LIII 16, 7. Suet. Aug. 7, 2. Flor. II 84). So entschied sich der Senat am 16. Januar (CIL I² p. 307) auf Antrag des L. Munatius Plancus (Suet. a. O. Vell. II 91, 1. Censor. de die nat. 21, 8) für den Namen Augustus (aa. OO. Mon. Anc. 6, 16. Ovid. fast. I 590. Dio LIII 16, 6. 8. 20, 1. Liv. epit. 134. Oros. VI 20, 8. Mommsen Chron. min. II 135, 563). Auch wurde beschlossen, in der neuerbauten Curia Iulia einen Goldschild zu weihen mit der Inschrift: Senatus populusque Romanus Augusto dedit clupeum virtutis clementiae iustitiae pietatis causa (Mon. Anc. 6, 18. Dessau 82 = CIL IX 5811. Cohen I² 70. 92. 96. 100. 102. 103). Ferner wurde nach einem Vorbeschluß des Senats von dem Volkstribunen Sex. Pacuvius Taurus ein Gesetz gegeben, daß der Monat Sextilis künftig Augustus heißen solle (Macrob. Sat. I 12, 35. Liv. epit. 134; vgl. was zu dem J. 8 v. Chr. gesagt ist). Derselbe Tribun gelobte sich nach spanischer Art (vgl. CIL II 172) dem Augustus zu und veranlaßte auch viele andere das gleiche zu tun. Er erklärte gleichberechtigt mit seinem Sohne den Kaiser zum Erben eingesetzt zu haben, bekam aber für diese Hingebung viel minder reiche Geschenke, als er erwartet hatte (Dio LIII 20, 2–4. Macrob. Sat. II 4, 4).

Vor allem war Augustus jetzt bemüht, das römische Straßennetz wiederherzustellen, das in den Wirren der Bürgerkriege in Verfall geraten war. Viele Straßen mußten römische Triumphatoren aus den Beutegeldern in stand setzen (Suet. Aug. 30, 1. Dio LIII 22, 1. Dessau 84 = CIL XI 365); so C. Calvisius Sabinus die Via Latina (s. o. Bd. III S. 1412, 13). Er selbst übernahm die Via Flaminia, auf der er bald den versprochenen Feldzug gegen Britannien antreten sollte, und wurde dafür durch zwei Ehrenbogen belohnt, die ihm an den beiden Endpunkten der Straße, an der Milvischen Brücke und in Ariminum, gesetzt wurden (Dio LIII 22, 1. 2. Dessau a. O. Suet. a. O. Mon. Anc. 4, 19. Cohen I² 82. 94. 95. 142. 143. Borghesi Oeuvres II 361).

Schon im J. 34 hatte Augustus vorgegeben, gegen Britannien Krieg führen zu wollen (Dio XLIX 38, 2), und dasselbe geschah auch jetzt (Dio LIII 22, 5. Hor. od. I 35, 29. III 4, 33). Nachdem er am 24. April noch seinem Stiefsohn Tiberius die Toga virilis gegeben (CIL I² p. 236) und Anfang Mai in Rom krank gelegen hatte (CIL [344] XIV 2240), ging er nach Narbo (Liv. epit. 134) und blieb unter dem Vorwande, daß die Britanner eine Friedensgesandtschaft an ihn geschickt hätten, zunächst dort, um in der erst kurz vor den Bürgerkriegen eroberten gallischen Provinz einen Census zu leiten, der für die künftige Besteuerung grundlegend werden mußte (Dio LIII 22, 5. Liv. a. O.). Vielleicht teilte er damals Gallien, das vorher ein einheitliche Provinz gebildet hatte, in Gallia Narbonensis, Aquitania und Gallia comata (Dessau 916; vgl. Ephem. epigr. VII p. 446). Dann ging er nach Spanien, um auch dort die Verhältnisse der ihm verliehenen Provinz zu ordnen (Dio LIII 22, 5. Suet. Aug. 26, 3).

Am 4. Juli triumphierte M. Licinius Crassus ex Thracia et Getis, am 25. September M. Valerius Messala Corvinus ex Gallia (CIL I² p. 180), wo er einen Aufstand der Aquitaner niedergeschlagen hatte (Appian. bell. civ. IV 38. Tibull. I 7. II 1, 33. 5, 117). In Spanien kämpfte Sex. Appuleius, da er am 26. Januar 26 ex Hispania triumphierte (CIL I² p. 181; vgl. o. Bd. II S. 258, 17).

26 v. Chr. Augustus trat sein achtes Consulat am 1. Januar in Tarraco an (Suet. Aug. 26, 3). Auch dieses Jahr gab er die Absicht kund, nach Britannien überzusetzen, wurde aber durch einen Aufstand der Salasser, gegen die er den A. Terentius Varro Murena zum Feldherrn ernannte, und den Ausbruch des cantabrisch-asturischen Krieges zurückgehalten (Dio LIII 25, 2. 3), der schon o. Bd. III S. 1492 erzählt ist (vgl. auch Bd. II S. 1863). Außer dem dalmatischen der J. 35–33 war dies der einzige Krieg gegen barbarische Völker, nicht gegen Bürger, den Augustus persönlich geführt hat (Suet. Aug. 20; vgl. Hor. epist. I 18, 55), und welchen Wert er auf ihn legte, ergibt sich daraus, daß er später seine Selbstbiographie mit ihm abschloß (Suet. Aug. 85, 1). Doch nachdem er beinahe vom Blitz erschlagen ward (Suet. Aug. 29, 3), befiel ihn eine so schwere Krankheit, daß er nach Tarraco zurückkehren und die Fortsetzung des Krieges seinen Legaten überlassen mußte (Suet. Aug. 81, 1. Dio LIII 25, 7). Bei diesem Feldzuge tat sein Stiefsohn Tiberius den ersten Kriegsdienst als Legionstribun (Suet. Tib. 9, 1), wahrscheinlich auch sein Neffe M. Claudius Marcellus (Anth. Graec. VI 161. Dio LIII 26, 1). Während des Krieges stand Augustus mit Vergil im Briefwechsel wegen der Aeneis, an der dieser arbeitete (Donat. vit. Verg. 12, 45. Macrob. Sat. I 24, 10. 11).

In Rom weihte Agrippa die Saepta Iulia ein, die er mit Naturwundern und hervorragenden Kunstwerken geschmückt hatte (Dio LIII 23, 1. 2. Plin. n. h. XVI 201. XXXVI 29. 102). Daß auch er die Stadt verlassen mußte, um auf dem spanischen Kriegsschauplatz mitzukämpfen (Flor. II 33), dürfte der Grund gewesen sein, warum Augustus als seinen Stellvertreter, der während seiner Abwesenheit Rom verwalten sollte, zum erstenmal einen Praefectus urbi ernannte. Doch M. Valerius Messalla Corvinus, dem er dies Amt übertrug, legte es schon am sechsten Tage nieder, weil es ihm mit der erst kürzlich hergestellten Republik nicht vereinbar schien (Hieron. chron. 1991. Tac. ann. VI 11 (17). Suet. Aug. 37).

Der Dichter C. Cornelius Gallus wurde nach [345] seiner ägyptischen Praefectur durch den Senat zur Verbannung verurteilt und tötete sich selbst (s. o. Bd. IV S. 1344).

Am 26. Januar triumphierte Sex. Appuleius über Spanien (CIL I² p. 181; vgl. o. Bd. II S. 258, 17).

25 v. Chr. Da der Krieg gegen die Cantabrer und Asturer noch fortdauerte, trat Augustus auch sein neuntes Consulat in Tarraco an (Suet. Aug. 26, 3), wo Gesandtschaften der Inder und der Skythen ihn aufsuchten (Oros. VI 21, 19. Mon. Anc. 5, 50. 52. Suet. Aug. 21, 3. Flor. II 34. Eutrop. VII 10, 1. Ruf. Fest. 19. Vict. Caes. 1, 7; epit. 1, 9. Hieron. chron. 1991. Hor. od. IV 14, 42). Als die spanischen Völker unterworfen schienen, wurde der Ianustempel zum zweitenmal geschlossen (Dio LIII 26, 5. Oros. VI 21, 11), ein großer Teil des Heeres entlassen und die Veteranen in der neuen Kolonie Augusta Emerita angesiedelt (s. o. Bd. V S. 2493). Doch blieb Augustus, durch Krankheit zurückgehalten, auch später noch in Spanien und ließ sich daher bei der Hochzeit seiner Tochter Iulia mit dem Sohne seiner Schwester M. Claudius Marcellus, der sich noch kurz vorher in seiner Umgebung befunden und dem spanischen Heere durch Spiele empfohlen hatte (Dio LIII 26, 1), in Rom durch Agrippa vertreten (Dio LIII 27, 5; vgl. Plut. Marcell. 30; Ant. 87. Vell. II 93, 2. Suet. Aug. 63, 1. Hor. od. I 12, 45–48). Als dessen Haus abbrannte, nahm ihn Augustus in seine eigene Wohnung auf dem Palatin auf (Dio LIII 27, 5). Agrippa vollendete den Porticus Neptuni, Thermen und namentlich das Pantheon. Dieses wollte er unter dem Namen des Augustus weihen und dessen Statue neben denen der Götter aufstellen lassen; er aber wies beides zurück. Infolgedessen stellte Agrippa seine eigene Statue und die des Augustus in der Vorhalle auf (Dio LIII 27, 1–3. Plin. n. h. XXXIV 13. 62. XXXVI 38. 189. Dessau 129 = CIL VI 896).

A. Terentius Varro Murena besiegte die Salasser leicht in kleinen Teilgefechten. Nachdem sie unterworfen hatten, ließ er alle Waffenfähigen aufgreifen und als Sklaven verkaufen. An der Stelle, wo sein Hauptquartier sich befunden hatte, wurde die Kolonie Augusta Praetoria gegründet (Dio LIII 25, 3–5. Strab. IV 6, 7. Liv. epit. 135. Plin. n. h. III 123. 137. Ptolem. III 1, 34. Mommsen Chron. min. II 135, 567; vgl. CIL V p. 756).

M. Vinicius besiegte die Germanen, die römische Kaufleute ermordet hatten. Augustus nahm infolgedessen den 8. Imperatorentitel an, wies aber den Triumph, den der Senat ihm anbot, zurück (Dio LIII 26, 4. 5. Mommsen Chron. min. II 135, 567. Flor. II 33; vgl. Mommsen Res gestae divi Augusti² 12).

Durch die Reichtümer Arabiens gelockt, befahl Augustus dem Praefecten von Ägypten, Aelius Gallus, die Eroberung des Landes zu versuchen (Strab. XVI 4, 22. Mon. Anc. 5, 18. Hor. od. I 29, 1. 35, 31. 40). Dieser schiffte unter zahlreichen Verlusten, die er durch Schiffbrüche erlitt, mit 10 000 Mann von Kleopatris nach Leukekome im Nabataierlande, mußte aber hier den Rest des Sommers und den Winter über liegen bleiben, um die Genesung der zahlreichen Soldaten abzuwarten, [346] die von endemischen Krankheiten befallen waren (Strab. XVI 4, 23. 24; vgl. o. Bd. I S. 493, 59).

Durch die Verminderung des ägyptischen Heeres ermutigt, machten die Äthioper einen Einfall in Oberägypten, wurden aber von C. Petronius, der Gallus als Praefect vertrat, zurückgeschlagen. Er drang bis zur Hauptstadt der Königin Kandake, Nabata, vor, eroberte und zerstörte sie und kehrte dann nach Alexandria zurück (Strab. XVII 1, 54. Mon. Anc. 5, 18. Dio LIV 5, 4. 5. Plin. n. h. VI 181. 182. Prop. IV 6, 78).

Nach dem Tode des Amyntas von Galatien wurde sein Reich zur römischen Provinz gemacht (Dio LIII 26, 3. Euseb. chron. 1993. Eutrop. VII 10, 2. Ruf. Fest. 11; vgl. o. Bd. VII S. 549). Als dagegen das Königsgeschlecht der Mauretanier ausstarb, empfing Iuba von Numidien, der Kleopatra, die Tochter des Antonius, zur Frau hatte, sein Gebiet (Dio LIII 26, 2. Strab. XVII 3, 7; vgl. VI 4, 2 p. 288. Plut. Ant. 87. Dio LI 15, 6).

24 v. Chr. Als Augustus am 1. Januar sein zehntes Consulat noch auf der Reise nach Rom antrat, leisteten die Senatoren den Eid, alle seine Bestimmungen wie Gesetze einzuhalten. Während seine Ankunft sich durch Krankheit verzögerte, schrieb er nach Rom, daß er dem Volk eine Spende von je 400 Sesterzen auf den Mann geben wolle, verbot aber, das Edikt, das sie öffentlich verkündigen sollte, anzuschlagen, ehe der Senat seine Genehmigung erteilt habe (Dio LIII 28, 1. 2. Mon. Anc. 3, 9). Darauf beschloß dieser, daß Augustus in allen seinen Handlungen weder durch Senatsconsulte, noch durch Gesetze gebunden sein solle (Dio a. O.). Marcellus und Tiberius wurden beide soweit von den leges annales entbunden, daß jener schon jetzt in den Senat aufgenommen wurde mit praetorischem Stimmrecht und zehn Jahre vor der gesetzlichen Zeit das Consulat sollte bekleiden können, dieser fünf Jahre vor der gesetzlichen Zeit alle Ämter (Dio LIII 28, 3. Tac. ann. III 29).

Sehr bald nach seiner Rückkehr aus dem cantabrischen Kriege wurden Augustus 1000 Äthiopier übergeben, die Petronius in seinem Kampfe gegen die Königin Kandake zu Gefangenen gemacht hatte (Strab. XVII 1, 54 p. 821).

Aelius Gallus drang in Arabien nach siegreichen Kämpfen, bei denen er nicht mehr als sieben Mann verlor, bis Mariba vor, büßte aber in den wasserlosen Wüsten, die er durchziehen mußte, durch Hunger, Durst und Krankheiten den größten Teil seines Heeres ein, so daß der Feldzug denn doch erfolglos blieb (s. o. Bd. I S. 493, 59. II S. 349).

Kaum hatte Augustus Spanien verlassen, so erhoben sich die Cantabrer und Asturer von neuem; doch wurde der Aufstand von L. Aelius Lamia, den er als Legaten zurückgelassen hatte, rasch niedergeschlagen (Mommsen Chron. min II 135, 569. Dio LIII 29, 1. 2, wo fälschlich Λούκιον Αἰμίλιον statt Αἴλιον geschrieben ist. Wahrscheinlich war dieser Lamia, nicht der Consul des J. 3 n. Chr., der Freund des Horaz, s. o. Bd. I S. 522, 76).

23 v. Chr. Augustus bekleidete das Consulat zum elftenmal, Tiberius die Quaestur (Vell. II 94, 3. Dio LIII 28, 4), Marcellus die Aedilität (Dio a. O. Plut. Marcell. 30. Tac. ann. I 3. Serv. [347] Aen. V 4), in welchem Amt er sich dem Volke als künftiger Nachfolger des Kaisers durch prächtige Spiele empfahl (Vell. II 93, 1. Dio LIII 31, 2. 3), vom 1. August an das ganze Forum mit einem Sonnendach überspannte (Plin. n. h. XIX 24. Dio LIII 31, 3) und eine Daktyliothek in den palatinischen ApoUontempel stiftete (Plin. n. h. XXXVII 11). Der Mitconsul des Augustus (CIL I² p. 28) und Schwager seines Freundes Maecenas (Dio LIV 3, 5. Suet. Aug. 66, 3), A. Terentius Varro Murena, stiftete mit Fannius Caepio (s. o. Bd. VI S. 1993, 16) eine Verschwörung zur Ermordung des Kaisers (Vell. II 91, 2. 93, 1. Dio LIV 3, 4. Suet. Aug. 19, 1. 66, 3. Sen. de brev. vit. 4, 5. Strab. XIV 5, 4. Macrob. Sat. I 11, 21. Plin. n. h. VII 149); doch wurde sie durch Castricius verraten (Suet. Aug. 56, 4; vgl. 19, 1). Sie wurden abwesend von einem Gerichtshof, vor dem Tiberius als Ankläger gegen Caepio auftrat, zum Tode verurteilt (Suet. Tib. 8. Dio LIV 3, 5. 6. Macrob. Sat. I 11, 21) und hingerichtet (Vell. II 91, 2. Dio LIV 3, 5. Sen. de clem. I 9, 6. Tac. ann. I 10; vgl. CIL I² p. 28). Ihren Mitangeklagten, den kilikischen Philosophen Athenaios, sprach man frei (Strab. XIV 5, 4; vgl. o. Bd. II S. 2025, 19). Auch für die Hauptschuldigen wurden mehrere freisprechende Täfelchen abgegeben, weshalb verfügt wurde, daß künftig gegen Angeklagte, die sich dem Gericht entzogen, öffentlich abzustimmen sei und jeder Richter sie verurteilen müsse (Dio LIV 3, 6). Zum Nachfolger des Murena machte Augustus nicht ohne Absicht den Cn. Calpurnius Piso, einen erklärten Republikaner, den er um Annahme des Consulats bitten mußte (Tac. ann. II 43; vgl. o. Bd. III S. 1391, 95). Auch duldete er schweigend, daß der Vater des Caepio den Sklaven, der das Versteck des Flüchtigen verraten hatte, öffentlich kreuzigen ließ (Dio LIV 3, 7).

Von langer und schwerer Krankheit heimgesucht, glaubte Augustus, den Tod erwarten zu müssen. Er berief die Ersten des Staates zu sich und übergab dem Consul Piso ein rationarium imperii, dem Agrippa seinen Siegelring (Dio LIII 30, 1. 2. 31, 3. Suet. Aug. 28, 1). Doch wurde er durch den Arzt Antonius Musa hergestellt, dem dafür durch den Senat eine Statue gesetzt und andere Ehren dekretiert wurden (s. o. Bd. I S. 2633, 79). In Rom war man der Meinung, daß dem Marcellus von Agrippa Gefahr drohe (Vell. II 93, 1), und dieser wurde daher nach der Genesung des Augustus als dessen Vertreter im griechischen Reichsteil (Joseph. ant. Iud. XV 350) nach Syrien geschickt (Dio LIII 32, 1). Doch reiste er nur bis Mytilene und blieb dort in freiwilliger Verbannung (Dio a. O. Joseph. a. O. Suet. Aug. 66, 3; Tib. 10, 1. Vell. II 93, 2. Tac. ann. XIV 53. 55. Plin. n. h. VII 149).

Vielleicht war es die Verschwörung des Murena, die in Augustus den Gedanken wachrief, daß dem Ehrgeiz der Senatoren ein zu enges Feld geöffnet blieb, wenn neben ihm nur einer jährlich zum Consulat gelangen konnte (Dio LIII 32, 3). Er hatte daher im Senat den Antrag gestellt, das Consulat solle dreistellig gemacht werden, damit noch zwei Männer außer ihm es jedes Jahr bekleiden könnten. Doch rief ihm alles entgegen, seine Würde sei schon dadurch ungebührlich [348] gefährdet, daß er einen gleichberechtigten Kollegen neben sich dulden müsse (Suet. Aug. 37). Um nicht in Rom darin behindert zu werden, legte er, nachdem er auf dem Albanischen Berge das Latinerfest gefeiert hatte, in seiner Albanischen Villa das Consulat nieder und ließ an seine Stelle den L. Sestius Quirinalis wählen, der ein Freund des Brutus gewesen war und gleich seinem neuen Kollegen Piso republikanische Gesinnung offen zur Schau trug (Dio LIII 32, 3. 4. CIL VI 2014; vgl. Prosop. imp. Rom. III 230). Daraufhin wurde ihm die tribunicische Gewalt, die er wahrscheinlich im J. 28 niedergelegt hatte, durch Beschluß von Senat und Volk auf Lebenszeit erneuert, und das zwar in erweiterter Gestalt (Dio LIII 32, 5. Mon. Anc. 2, 21. Suet. Aug. 27, 5). Namentlich wurden von da an die Jahre dieser Gewalt, wie vorher die Consulate, fortlaufend gezählt (CIL I p. 28ff.), aber nicht mit dem Neujahr des 1. Januar, sondern des Tages, an dem Augustus sie übernommen hatte (Eckhel VIII 404. Mommsen R. St.-R. II 773). Dieser Tag läßt sich nur annähernd bestimmen. Von der Datierung des Latinerfestes, das der Niederlegung des Consulats durch Augustus unmittelbar vorherging, haben sich CIL VI 2014 nur die Buchstaben IVL erhalten; danach kann jedes Datum zwischen XVIII kal. Iul. und id. Iul. ergänzt werden, d. h. zwischen dem 14. Juni und dem 15. Juli. Am 1. Januar 13 n. Chr. besaß Augustus die 35. tribunicische Gewalt (CIL I² p. 29), folglich am 1. Januar 14 n. Chr. die 36. Doch als er am 19. August desselben Jahres starb, war er bereits in die 37. eingetreten (Mon. Anc. 1, 29. Tac. ann I 9). Danach muß das Neujahr seiner tribunicischen Gewalt zwischen Ende Juni und Anfang August gelegen haben. Panvinius hat vermutet, daß es derselbe Jahrestag gewesen sei, an dem Augustus später den Tiberius adoptierte, d. h. der 26. Juni (CIL I² p. 320), eine hübsche, aber ganz unsichere Kombination, die man nie als beglaubigte Tatsache hätte behandeln dürfen (O. Hirschfeld Kleine Schriften 438; vgl. Noris Cenotaphia Pisana, diss. II cap. 15 = Thesaurus antiquitatum Italiae, Leiden 1723. tom. VIII pars III 242). Bei einer Würde, die auch als Mittel der Zeitbestimmung neben das Consulat treten sollte, ist es viel wahrscheinlicher, daß Augustus sie am Monatsanfang, also am 1. Juli oder 1. August, antrat.

In Rom war Teuerung, der Tiberius als Quaestor wirksam entgegentrat (Vell. II 94, 3), wobei ihn Augustus durch zwölf Verteilungen von Korn, das er aus seinem Privatvermögen gekauft hatte, unterstützte (Mon. Anc. 3, 10; vgl. Suet. Aug. 41, 2). Eine Seuche schloß sich an, die vielen das Leben kostete (Dio LIII 33, 4), namentlich auch dem M. Claudius Marcellus, der plötzlich in Baiae starb und auf dem Marsfelde ein öffentliches Begräbnis empfing, bei dem Augustus selbst ihm die Leichenrede hielt (Prop. IV 18, 7. Sen. ad Marc. de consol. 2, 3. Vell. II 93, 1. Dio LIII 30, 4. 5. Plut. Marcell. 30. Tac. ann. II 41. Serv. Aen. I 712. III 718. V 4. VI 862). Sein Tod erfolgte sicher nach dem 1. August (Plin. n. h. XIX 24), wahrscheinlich erst gegen Ende des Jahres.

Als der vertriebene Partherkönig Tiridates und zugleich eine Gesandtschaft des Phraates, die dessen Auslieferung forderte, in Rom erschienen, [349] wies Augustus die Entscheidung dem Senate zu, der sie an ihn zurückverwies. Er lieferte nicht den Tiridates, wohl aber den Sohn des Phraates aus, der sich seit Ende 30 in seinem Gewahrsam befand, und verlangte dafür die Rückgabe der Feldzeichen, die dem Crassus und dem Antonius abgenommen waren (Dio LIII 33, 1. 2). Doch erfolgte diese erst im J. 20 (s. unten).

22 v. Chr. Teuerung und Seuche dauerten in gesteigertem Maße fort, und eine Überschwemmung Roms kam hinzu. Das abergläubische Volk schrieb das Unglück des Jahres dem zu, daß sein Consulat nicht mehr den glückbringenden Namen des Augustus enthielt, und das umso mehr, als ein Blitzstrahl, der seine Statue in der Vorhalle des Pantheons traf und ihr den Speer aus der Hand schleuderte, ausdrücklich auf seine Person hinzuweisen schien. Durch Drohungen der Menge wurde der Senat gezwungen, Augustus die Dictatur anzubieten, und das Volk zog mit 24 Fasces vor sein Haus und flehte ihn an, diese Würde und zugleich die cura annonae, wie Pompeius sie besessen hatte, anzunehmen. Die Dictatur wies er entschieden zurück (Dio LIV 1. Mon. Anc. 1, 31. Suet. Aug. 52, 2. Vell. II 89, 5; anders Flor. II 34. Euseb. chron. 1994. de vir. ill. 79, 7); die Cura annonae aber übernahm er und ernannte seitdem jährlich zwei Senatoren zur Kornverteilung, die vor mindestens fünf Jahren die Praetur bekleidet hatten. Durch seine Fürsorge und sein Geld wurde in wenigen Tagen der Not abgeholfen (Mon. Anc. 1, 33. Dio LIV 1, 4; vgl. Suet. Aug. 37. 41, 2). Auch das Angehot, die Censur lebenslänglich zu übernehmen, lehnte er ab und ließ L. Munatius Plancus und L. Aemilius Lepidus Paullus zu Censoren wählen, den letzten, die eine nicht kaiserliche Censur bekleideten. Doch besorgte Augustus einen großen Teil ihrer Geschäfte selbst (Dio LIV 2, 1–3. Suet. Aug. 37; vgl. o. Bd. I S. 566, 82).

Narbonensis und Kypros, das Augustus von seiner syrischen Statthalterschaft abzweigte, wurden als völlig befriedete Provinzen der Verwaltung des Senats übergeben (Dio LIV 4, 1; vgl. Suet. Aug. 47).

Am 1. September weihte Augustus auf dem Capitol den Tempel des Iuppiter tonans ein, den er während des Cantabrischen Krieges nach schwerer Blitzgefahr gelobt hatte (CIL I² p. 328. Dio LIV 4, 2. Suet. Aug. 29, 3. Mon. Anc. 4, 5., Cohen Médailles impérial I² 88). Dann verließ er Rom, um zunächst nach Sizilien zu gehen (Dio LIV 6, 1). Wahrscheinlich wollte er hier die Kornsteuern regeln, auf denen die Verpflegung Roms zum großen Teil beruhte; die Hungersnot und sein neues Amt, die Cura annonae, wird ihn dazu veranlaßt haben.

Ein neuer Aufstand der Cantabrer und Asturer wurde durch den Legaten C. Furnius niedergeschlagen, wobei ein großer Teil der Cantabrer durch Selbstmord unterging (Dio LIV 5, 1–3).

Die Äthiopier versuchten die Feste Premnis, die ihnen im Kriege des J. 25 entrissen war. wiederzuerobern, wurden aber durch Petronius zurückgeschlagen. Eine Gesandtschaft, die sich auf seinen Befehl zu Augustus begeben sollte, traf diesen im folgenden Jahr in Samos an (Strab. XVII 1, 54 p. 821. Dio LIV 5, 6).

[350] 21 v. Chr. Im Anfang des Jahres gab es nur einen Consuln, den M. Lollius; die andere Stelle hatte man leergelassen, weil man hoffte, Augustus werde sie einnehmen. Als er sich dessen weigerte (vgl. Suet. Aug. 26, 2), entstanden durch den Ehrgeiz der Kandidaten Q. Aemilius Lepidus (s. o. Bd. I S. 563, 79) und L. Iunius Silanus solche Wahlunruhen, daß man nach Sizilien zu Augustus schickte, damit er Frieden schaffe. Auch sein Befehl, daß die Wahlen in Abwesenheit beider Kandidaten stattfinden sollten, stillte die Krawalle nicht, und erst später gelang es, die Wahl des Lepidus zum Abschluß zu bringen (Dio LIV 6, 2. 3). Augustus erkannte, daß in Rom ohne eine Persönlichkeit von überlegenem Ansehen sich die Ruhe nicht aufrecht erhalten ließ, und rief daher den Agrippa aus Mytilene zurück (Dio LIV 6, 4. 5). Nach dem Tode des Marcellus hatte er daran gedacht, seine Tochter mit einem Manne, der politisch nicht in Betracht kam, dem Ritter C. Proculeius, zu verheiraten (Tac. ann. IV 39. 40; vgl. Suet. Aug. 63, 2). Jetzt aber veranlaßte er den Agrippa, sich von seiner Gattin Marcella, der Tochter der Octavia, zu scheiden und die Iulia zu heiraten, und schickte ihn als seinen Stellvertreter nach Rom (Dio LIV 6, 5. Suet. Aug. 63, 1. Plut, Ant. 87. Vell. II 93, 2. Tac. ann. I 3. IV 40; hist. I 15. Dittenberger Syll.² 353). Agrippa stellte mit Mühe die Ruhe in der Hauptstadt her und verfügte zum zweitenmal, daß die ägyptischen Heiligtümer aus dem Umkreise der Stadt verbannt wurden (Dio LIV 6, 6).

M. Egnatius Rufus bildete als Aedil aus Sklaven und Mietlingen eine Feuerwehr und gewann durch ihre geschickte Verwendung in so hohem Grade die Gunst des Volkes, daß es ihm die Kosten seines Amtes aus der Staatskasse zu ersetzen beschloß und ihn wider das Gesetz schon für das folgende Jahr zum Praetor wählte (Vell. II 91, 3. 92, 4. Dio LIII 24, 4. 5; vgl. o. Bd. V S. 1999). Bei Niederlegung der Aedilität veröffentlichte er ein Edikt, in dem er erklärte, die Stadt unverletzt seinem Nachfolger zu hinterlassen. Daß ein anderer ein solches Verdienst für sich in Anspruch nahm, faßte Augustus als beleidigenden Vorwurf für sich selber auf. Er schuf daher eine Feuerwehr von 600 Sklaven, vertraute ihre Leitung den curulischen Aedilen an und übertrug die Spiele, die ihnen bisher obgelegen hatten, auf die Praetoren, indem er zugleich die Kosten derselben einschränkte (Dio LIII 24, 5. 6. LIV 2, 3. 4. LV 8, 7).

Währenddessen machte er in Sizilien Syrakus und andere Städte zu römischen Kolonien. Dann setzte er nach Griechenland über, beschenkte dort die Lakedaimonier, die sich früher um Livia verdient gemacht hatten, mit der Insel Kythera, beraubte dagegen die Athener des Besitzes von Aigina und Eretria und verbot ihnen, ihr Bürgerrecht für Geld zu verkaufen. Weiter fuhr er nach Samos (Dio LIV 7, 1–3), empfing dort die Gesandten der Äthiopier, die der Praefect von Ägypten, Petronius, ihm zugeschickt hatte (Strab. XVII 1, 54 p. 821. Vict. epit. 1, 9), und brachte auf der Insel den Winter zu (Dio LIV 7, 4).

Am 12. Oktober triumphierte L. Sempronius Atratinus ex Africa (CIL I² p. 181).

20 v. Chr. Im Frühling setzte Augustus von [351] Samos auf das Festland über, wo er die Verhältnisse von Asia und Bithynia regelte, obgleich dies Senatsprovinzen waren (Dio LIV 7, 4. 5; vgl. Plin. Trai. 79, 2. 84). Den Kyzikenern wurde die Freiheit geraubt, weil sie bei inneren Unruhen römische Bürger gegeißelt und hingerichtet hatten (Dio LIV 7, 6; vgl. 23, 7. Suet. Aug. 47). Dann wandte er sich nach Syrien (Dio LIV 7, 6. Strab. XVII 1, 54 p. 821), was als Drohung gegen die Parther gemeint war, weil sie die Forderung, die eroberten römischen Feldzeichen auszuliefern, die schon im J. 23 an sie gestellt war, bisher nicht erfüllt hatten (Verg. Aen. VII 606). Diese Drohung war um so wirksamer, als gleichzeitig Tiberius mit starker Heeresmacht nach Armenien geschickt wurde (Strab. a. O. Vell. I 94, 4. Dio LIV 9, 4. 5. Suet. Tib. 9, 1; vgl. Hor. epist. I 3, 1), so daß es schien, als wenn die Parther von zwei Seiten zugleich angegriffen werden sollten. Dadurch eingeschüchtert, ließ Phraates die Feldzeichen dem Tiberius übergeben (Suet. Tib. 9, 1; Aug. 21, 3 Mon. Anc. 5, 40. Dio LIV 8, 1. Vell. II 91, 1. Strab. XVI 1, 28. Liv. epit. 141. Oros. VI 21,29. Flor. II 34. Eutrop. VII 9. Mommsen Chron. min. II 135, 574. Hor. od. IV 15, 6; epist. I 18, 56. Prop. III 10, 13. IV 4, 6. 5, 48. 12, 3. V 6, 79. Ovid. fast. V 579–594. VI 467; trist. II 228. Serv. Aen. VII 606), erbat die Freundschaft der Römer (Mon. Anc. 5, 41. Hor. epist. I 12, 27) und lieferte vier seiner Kinder mit ihren Weibern und Kindern dem Statthalter von Syrien M. Titius als Geiseln aus (Strab. XVI 1, 28. Joseph. ant. Iud. XVIII 42; vgl. Oros. VI 21, 29. Suet. Aug. 21, 3. 43, 4. Dio LV 10a, 3 ed. Dind. V p. 237). Dies feierte Augustus als großen Sieg; die Geiseln ließ er im Amphitheater dem Volke vorführen (Suet. Aug. 43, 4); der Senat beschloß für ihn einen Triumphbogen, und die Feldzeichen wurden in einem Kapellchen des Mars Ultor, das man für diesen Zweck auf dem Capitol errichten ließ, provisorisch aufgestellt (Dio LIV 8, 2. 3; vgl. Cohen I² 103, 298. 89–91. Hor. od. IV 15, 6. Prop. IV 4, 6), um später in den großen Tempel desselben Gottes, der noch im Bau war, übertragen zu werden (Mon. Anc. 5, 42. Ovid. fast. V 579ff.). Zahllose Münzen feierten diesen unblutigen Erfolg (Cohen I² 99. 100. 112, 358. 116, 383. 122, 428. 133, 484–486), und an der Statue des Augustus, die in der Villa der Livia bei Primaporta gefunden ist und sich jetzt im Vatikan befindet, ist er auf dem Panzer dargestellt.

Tiberius hatte den Auftrag, den Tigranes, der seit der Eroberung Alexandrias von Augustus als Geisel festgehalten war (Dio LI 16, 2), an Stelle seines älteren Bruders Artaxias auf den armenischen Thron zu erheben. Da dieser von seinen eigenen Untertanen ermordet wurde, konnte das ohne Krieg geschehen (Mon. Anc. 5, 24. Dio LIV 9, 4. 5. Vell. II 94, 4. 122, 1. Suet. Tib. 9, 1; Aug. 21, 3. Tac. ann. II 3. Hor. epist. I 12, 26. Joseph. ant. Iud. XV 105; vgl. o. Bd. II S. 1326). Augustus rühmte sich, Armenien erobert, aber freiwillig auf diesen Besitz verzichtet zu haben (Mon. Anc. 5, 25. Vell. II 94, 4. Cohen I² 63, 8–13. 113. 134), und rechtfertigte dies in einem Brief an den Senat, in dem er erklärte, das römische Reich bedürfe keiner weiteren Ausdehnung (Dio [352] LIV 9, 1). Demgemäß blieben die kleinen Königreiche des Ostens auch sonst bestehen. Iamblichos wurde mit einem arabischen belehnt (s. o. Bd. IX S. 639), Tarkondimotos mit einem kilikischen, Archelaos mit Kleinarmenien, dessen Thron durch den Tod des früheren Mederkönigs Artavasdes damals erledigt wurde (Dio LIV 9, 2; vgl. o. Bd. II S. 451. 1311), Herodes mit der Tetrarchie des Zenodoros, Mithradates mit Kommagene (Dio LIV 9, 3). Tyros und Sidon wurden wegen innerer Unruhen ihrer Freiheit beraubt (Dio LIV 7, 6; vgl. Suet. Aug. 47). Dagegen wurde sie Samos zurückgegeben, als Augustus dort wieder die Winterquartiere bezog (Dio LIV 9, 7), während deren ihn zahlreiche Gesandtschaften aufsuchten, darunter auch eine indische (Dio LIV 9, 8–10. Mon. Anc. 5, 50).

In Rom wurde Augustus die cura viarum übertragen, die er durch zwei von ihm ernannte Praetorier ausüben ließ (Dio LIV 8, 4. Suet Aug. 37. Frontin. de aqu. 101; vgl. O. Hirschfeld Die kaiserl. Verwaltungsb.² 205). Auf dem Forum ließ er das Miliarium aureum errichten, das als Ausgangspunkt der Meilenzählung für alle italischen Straßen dienen sollte (Dio a. O. Plin. n. h. III 66).

Iulia gebar ihren ersten Sohn, der später von Augustus unter dem Namen C. Caesar adoptiert wurde (Dio LIV 8, 5).

L. Cornelius Balbus besiegte als Proconsul Africae die Garamanten, über die er am 27. März 19 triumphierte (s. o. Bd. IV S. 1270).

19. v. Chr. Durch einen Aufstand der Gallier und einen Einfall der Germanen wurde Agrippa gezwungen, Rom zu verlassen. Nachdem er in Gallien Ruhe geschaffen hatte, rief ihn eine neue Erhebung der Cantabrer nach Spanien. Von ihnen waren in den früheren Kriegen Tausende gefangen und als Sklaven verkauft. Diese taten sich zusammen, erschlugen ihre Herren und entfachten, in die Heimat zurückgekehrt, einen Aufstand ihrer Volksgenossen. Nach schweren Kämpfen, in denen er der Feigheit seiner Soldaten, welche die Cantabrer für unbesiegbar hielten, mit Schärfe entgegentreten mußte, gelang es Agrippa, fast alle waffenfähigen Männer der Feinde hinzuschlachten und den Rest des Volkes aus seinen Bergen in die Ebene zu verpflanzen. Den Triumph, der ihm auf Anweisung des Augustus vom Senat beschlossen wurde, wies er zurück (Dio LIV 11. Vell. II 90, 1. Flor. II 33. Hor. epist. I 12, 26).

Da sowohl Agrippa als auch Augustus von Rom abwesend waren, brachen dort von neuem Unruhen aus. Man hatte nur einen Consuln, den C. Sentius Saturninus, erwählt, in der Erwartung, daß Augustus die zweite Stelle annehmen werde. Da er sie wieder zurückwies (vgl. Suet. Aug. 26, 2), mußte eine zweite Wahl stattfinden, bei der M. Egnatius Rufus, obgleich er im Jahre vorher die Praetur bekleidet hatte, als Bewerber auftrat. Da Saturninus dies als ungesetzlich zurückwies, kam es zu blutigen Aufständen, so daß der Senat sich veranlaßt sah, dem Consuln eine Leibwache zu dekretieren, die er freilich nicht annehmen wollte. Man schickte eine Gesandschaft an Augustus, der einen seiner Legaten, den Q. Lucretius Vespillo, zum zweiten Consuln ernannte. Doch beschleunigte er jetzt seine Rückkehr (Dio LIV 10. [353] 1. 2. Vell. II 92). In Athen traf er mit Vergil zusammen, der sich ihm anschloß, aber am 21. September in Brundisium starb, durch sein Testament dem Augustus den vierten Teil seiner Erbschaft hinterlassend (Donat. vit. Verg. 13, 51ff.). Auf Beschluß des Senats wurde diesem die bis dahin unerhörte Ehre erwiesen, daß der Consul Q. Lucretius mit einem Teil der Praetoren und Volkstribunen und anderen Senatoren dem Augustus bis Campanien entgegenzogen (Mon. Anc. 2, 34). Am 12. Oktober traf dieser in Rom ein (CIL I² p. 332), wo für ihn schon wieder neue Ehren beschlossen waren. Doch nahm er keine anderen an, außer daß der Fortuna redux ein Altar, errichtet und der Tag seiner Ankunft für die Folgezeit unter dem Namen Augustalia als Fest gefeiert werde (Dio LIV 10, 3. Mon. Anc. 2, 29. CIL a. O. Cohen I² 78, 102–108. 138, 513). Um den feierlichen Empfang, den man ihm zugedacht hatte, zu vermeiden, hielt er seinen Einzug bei Nacht. Am 13. Oktober ließ er den Tiberius unter die Praetorier aufnehmen und dem Drusus das Recht beschließen, alle Ämter fünf Jahre vor der gesetzlichen Zeit zu bekleiden (Dio LIV 10, 4. Tac. ann. III 29). Da seine Abwesenheit regelmäßig zu inneren Unruhen geführt hatte, erkannte man seine Unentbehrlichkeit dadurch an, daß man ihm das regimen morum legumque übertrug. Doch erklärte er, daß er kein Amt, das den Sitten der Väter nicht entsprach, annehmen wolle und daß die tribunicische Gewalt für die Leistungen genüge, die der Senat von ihm erwarte (Mon. Anc. Graec. 3, 11; vgl. Hor. od. IV 5, 22. 15, 9; epist. II 1, 2. Ovid. met. XV 833; trist. II 233; anders Dio LIV 10, 5–7. Suet. Aug. 27, 5).

M. Egnatius Rufus stiftete eine Verschwörung gegen das Leben des Augustus und wurde nach ihrer Entdeckung hingerichtet (s. o. Bd. V S. 2000. Bei Vell. II 93, 1 wird quadriennium statt triennium zu schreiben sein).

Am 27. März triumphierte L. Cornelius Bailbus ex Africa, der letzte Triumphator, der nicht zur Kaiserfamilie gehörte (s. o. Bd. IV S. 1270).

Am 9. Juni wurde die Aqua Virgo eingeweiht, die Agrippa erbaut hatte (Frontin. de aqu. 10. Dio LIV 11, 7).

18 v. Chr. Da mit diesem Jahre das zehnjährige Proconsulat des Augustus ablief, wurde es ihm um fünf Jahre verlängert (Dio LIII 16, 2. LIV 12, 4). Für denselben Zeitraum empfing Agrippa die tribunicische Gewalt (Dio LIV 12, 4. Vell. II 90, 1. Tac. ann. III 494. VI 32 323, 53. 8897 = CIL II 474. III 494. VI 32 323, 53. IX 3150. 3913. – Cohen I² 141, 529 stellt Augustus und Agrippa nebeneinander auf der Bank der Tribunen sitzend dar. Borghesi Oeuvres I 121, 11).

Die Erfüllung des kurz vorher gegebenen Versprechens, das regimen morum legumque kraft der tribunicischen Gewalt auszuüben, gibt diesem ganzen Jahre den Charakter. Es findet seinen Ausdruck sowohl in einer Reihe von Gesetzen, als auch in einer neuen Reinigung des Senats. Die Gesetze gind folgende:

1. Lex Iulia de ambitu (Dio LIV 16, 1. Suet. Aug. 34, 1. 40, 2. Paul. sent. V 30 a. Iust. inst. IV 18, 11) wird die früheste sein, da sie bei Dio an erster Stelle steht und jedenfalls durch die [354] Wahlumtriebe des vorhergehenden Jahres veranlaßt wurde. Sie bestimmte, daß Wahlbestechung mit fünfjährigem Ausschluß von allen Ämtern bestraft werden solle (Dio a. O.), vielleicht auch, daß, wenn sie zu Tumulten führe, Deportation auf eine Insel daraufgesetzt sei (Paul. a. O.).

2. Lex Iulia de maritandis ordinibus (Dio LIV 16, 1ff. LVI 6, 5. 7, 2. Hor. carm. saec. 16–20. Suet. Aug. 34, 1. Dig. XXXVIII 11, 1. CIL VI 32 323, 57. Gai. I 145. 178. II 63. 111. 144. 150. 286. Ulp. 11, 20. 13. 14. 16, 2. 22, 3. 28, 7. Paul. sent. IV 8, 4. Fragm. Vat. 158. 197. 214. Collat. 16, 3, 4 und sonst). Sie erleichterte die Ehen, indem sie allen römischen Bürgern mit einziger Ausnahme der Senatoren und ihrer Söhne die Ehen mit Freigelassenen gestattete und sie nur mit Weibern schlechten Rufes für ungültig erklärte (Dio LIV 16, 2. LVI 7, 2. Ulp. 13. 16, 2). Die Bestellung der Dos wurde erleichtert (Gai. I 178. Ulp. 11, 20) und ihr Bestand gegen den Ehemann sichergestellt (Gai. II 63). Vor allem aber wurden die Unverheirateten und Kinderlosen in ihrer Erbfähigkeit teils beschränkt, teils ihrer ganz beraubt (Gai. II 111. 144. 150. 286. Ulp. 22, 3. 28, 7) und von den meisten Spielen ausgeschlossen (CIL VI 32 323, 57. Dio LIV 30, 5), wobei nur selbstgezeugte Kinder, nicht adoptierte, vor diesen Nachteilen schützten (Paul. IV 8, 4. Collat. 16, 3, 4). Kinderlose Frauen unterlagen schon der Strafe der Unverheirateten, wenn sie ein Jahr nach dem Tode ihres Gatten oder sechs Monate nach der Scheidung sich nicht wieder vermählten (Ulp. 14). Dagegen wurden denen, die mindestens drei Kinder besaßen, gewisse rechtliche Vorzüge, z. B. Befreiung von der Tutel, gewährt (Dio LIV 16, 1. Gai. I 145. Frag. Vat. 158. 197. 214). Das Gesetz stieß schon im Senat auf lebhafte Opposition, wobei die Gegner selbst vor derben Anspielungen auf die Unkeuschheit des Augustus nicht zurückschreckten (Dio LIV 16, 3–5; vgl. Liv. epit. 59. Suet. Aug. 89, 2), und konnte nur durchgebracht werden, nachdem Augustus die Strafen der Ehelosen gemildert und den Termin des Inkrafttretens drei Jahre hinausgeschoben hatte (Suet. Aug. 34, 1. Dio LVI 7, 3). P. Jörs Die Ehegesetze des Augustus, Marburg 1894.

3. Lex Iulia sumptuaria et de adulteriis et de pudicitia scheint nach Suet. Aug. 34, 1 nur ein Gesetz gewesen zu sein, dessen offizieller Name Lex Iulia de adulteriis coercendis war (Dig. XLVIII 5 Uberschr. IV 4, 37, 1. Cod. Iust. IX 9,3. 17. Inst. IV 18, 4. Collat. IV 2, 1; vgl. Hor. od. IV 5, 21. Ovid. fast. II 139. Tac. ann. III 24. Martial. VI 7. 22). Daß es in diesem Jahre gegeben ist, darf man nach seinem Zusammenhange mit dem vorhergehenden vermuten, doch ist dies nicht überliefert. Jedenfalls ist es älter als das J. 13 v. Chr., indem das vierte Buch von Horaz Oden, das diese Gesetz erwähnt, herausgegeben ist (s. o. Bd. VIII S. 2374). Mommsen R. Strafrecht 691.

Aus dem Senat wollte Augustus nicht nur die offenkundig unwürdigen Elemente ausscheiden, sondern auch diejenigen, welche sich ihm selbst gegenüber als die übelsten Schmeichler hervorgetan hatten (Dio LIV 13, 1). Da das Ansehen der einzelnen Senatoren desto höher sein mußte, je kleiner ihre Zahl war, beabsichtigte er anfangs, [355] diese auf 300 herabzusetzen, wie sie in den ältesten Zeiten der Republik gewesen war. Doch stieß er auf so lebhaften Widerstand, daß er doch 600 zuließ (Dio LIV 14, 1). Da diese auch von ihm selbst ganz unabhängig sein sollten, wurden sie auf die folgende höchst komplizierte Weise bestimmt. Er verpflichtete sich durch feierlichen Eid, nur die Besten zu wählen, und nannte dann 30 Männer. Diese mußten, nachdem sie den gleichen Eid geleistet hatten, je fünf Namen auf Täfelchen schreiben, wobei ihre eigenen Verwandten ausgeschlossen waren. Von diesen 150 Namen wurden dann 30 ausgelost, die den Kern des neuen Senats bildeten und wieder je fünf Namen aufschreiben mußten, mit denen man in der gleichen Weise verfuhr. Auch die 30, die Augustus anfangs selbst gewählt hatte, mußten zurücktreten und sich einer neuen Wahl und Losung unterwerfen. Auf diese Weise sollte fortgefahren werden, bis die Zahl von 600 erreicht war; aber da sich Unterschleife herausstellten, machte man früher Halt, und Augustus bestimmte selbst die Letzten (Dio LIV 13, 2–4. Suet. Aug. 35, 1). Daß Lepidus von dem Juristen M. Antistius Labeo auf die Liste gesetzt wurde, nahm Augustus sehr ungnädig auf und wies ihm unter den Consularen die letzte Stelle zu (Dio LIV 15, 4–8). Da gegen die neue Zusammensetzung des Senats zahlreiche Reklamationen erfolgten, wurden später von Augustus noch einzelne der Aufgenommenen getilgt und vorher Übergangene an ihre Stelle gesetzt (Dio LIV 14, 2. 3). Auch gestattete er den Ausgestoßenen, sich auch ferner der senatorischen Insignien zu bedienen und durch Bekleidung von Ämtern auf neue in den Senat zu gelangen (Dio LIV 14, 4. 5). Trotzdem war der Zorn gegen ihn so groß, daß ihm und seinem Genossen Agrippa von mehreren nachgestellt wurde (Dio LIV 15, 1. 2). Er wagte sich nicht in den Senat ohne einen Panzer und ein Schwert und eine Leibwache von zehn kräftigen Senatoren (Suet. Aug. 35, 1. Dio LIV 12, 3; vgl. 18, 1). Der Census der Senatoren wurde auf eine Million Sesterzen erhöht; doch schoß er den Ärmeren das Fehlende zu, wenn er sie als würdig betrachtete (Dio LIV 17, 3; anders Suet. Aug. 41, 1).

Die praefecti frumenti dandi, die Augustus im J. 22 eingesetzt hatte, wurden von zwei auf vier vermehrt und ihre Bestellung in ähnlicher Weise halb auf Wahl, halb auf Losung gegründet, wie vorher die Zusammensetzung des Senats (Dio LIV 17, 1). Da die Staatsfinanzen dem Bedürfnis nicht genügten, bestritt Augustus seit diesem Jahr einen großen Teil der Kornverteilungen aus seiner eigenen Kasse (Mon. Anc. 3, 40. Suet. Aug. 41, 2).

Da die Sibyllinischen Bücher durch die Zeit schwer gelitten hatten, ließ er sie durch die Quindecimviri eigenhändig abschreiben, damit kein Profaner von ihnen Kenntnis erhalte (Dio LIV 17, 2). Dies darf als Vorbereitung der Saecularspiele betrachtet werden, die auf Grund jener Orakel im folgenden Jahre gefeiert wurden.

17 v. Chr. Für dieses Jahr hatte sich Augustus zum Magister der quindecimviri sacris faciundis wählen lassen (Mon. Anc. 4, 36. CIL I p. 29. Cohen I² 129, 461), um als Vorsteher dieses Priesterkollegiums gemeinsam mit Agrippa, der ihm gleichfalls angehörte (Dio LIV 19, 8. CIL [356] IX 262), die Saecularspiele zu leiten (Mon. Anc. a. O. Censor. de die nat. 17, 11. CIL VI 32 323, 53. 103. 119. 139). Nachdem der Senat am 17. Februar über die Kosten der Ausrichtung beschlossen hatte (CIL VI 877), wurden sie am 1.–3. Juni gefeiert (Mommsen Ephem. epigr. VIII p. 225ff.). Dies sollte der feierliche Ausdruck dafür sein, daß Augustus der Welt ein neues glückliches Zeitalter des Friedens gebracht habe (Verg. Aen. VI 793. Hor. carm. saec. 57ff. Ovid. fast. I 709–722). Damit hing es wohl auch zusammen, daß das Fest des Honos und der Virtus auf den 29. Mai verlegt wurde, so daß diese echt römischen Gottheiten fast unmittelbar der Saecularfeier vorangingen (Dio LIV 18, 2; vgl. CIL I² p. 319).

Dem Agrippa und der Iulia wurde ein zweiter Sohn geboren, worauf Augustus die beiden Brüder unter den Namen C. und L. Caesar adoptierte (Dio LIV 18, 1. Euseb. chron. 2001. Suet. Aug. 64, 1. Vell. II 96, 1. Sen. rhet. contr. II 4, 12. Sen. cons. ad Polyb. 15, 4. Cohen I² 184). Nachdem dies geschehen war (Sen. rhet. a. O.), verließ Agrippa Rom und reiste mit seiner Gattin nach Asien, um die Verwaltung des griechischen Reichsteils zu übernehmen (Nic. Damasc. frg. 3 = FHG III 350. Dio LIV 19, 6. Joseph. ant. Iud. XVI 12).

Das Interesse an den Senatsverhandlungen hatte so sehr abgenommen, daß Augustus für grundlose Versäumnisse verschärfte Strafen einführen mußte. Den Advokaten wurde bei Strafe der vierfachen Zahlung verboten, für ihre Dienste Geld zu nehmen (Dio LIV 18, 2. 3).

16 v. Chr. Die Alpenvölker der Camunner und Vennier fielen in Oberitallen ein und mußten durch P. Silius Nerva zurückgeschlagen werden. Dann hatte derselbe sich gegen die Pannonier und Noriker zu wenden, die Istrien plünderten. In Dalmatien und Spanien kam es zu Aufständen, die schnell unterdrückt wurden. Makedonien wurde von den Dentheleten und Skordiskern heimgesucht, Thrakien von den Sarmaten (Dio LIV 20, 1–3). Vor allem aber brachen die Sigambrer, Usipeter und Tencterer, nachdem sie die römischen Kaufleute in ihrem eigenen Gebiet gekreuzigt hatten, über den Rhein und brachten dem Legaten M. Lollius eine Niederlage bei, bei welcher der Adler der fünften Legion verloren ging (Dio LIV 20,4.5. Vell. II 97, 1. Obseq. 71. Hieron. chron. 2000. Suet. Aug. 23, 1. Tac. ann. I 10).

Hatte Augustus noch vier Jahre früher verkündigt, daß das römische Reich über seine Grenzen nicht hinauszustreben brauche (Dio LIV 9, 1), so überzeugte er sich jetzt, daß er es nicht vor immer wiederholten Plünderungen schützen könne, ohne die wilden Nachbarvölker zu unterwerfen. Mit diesem Jahre setzt daher eine entschiedene Eroberungspolitik ein, die sich zunächst gegen die Alpenvölker wendet, dann gegen Pannonier und Germanen.

Nachdem Augustus am 29. Juni den von ihm erbauten Tempel des Quirinus eingeweiht hatte (Dio LIV 19, 4. 5. Mon. Anc. 4, 5. Ovid. fast VI 795. CIL I² p. 221. 310), reiste er auf die Kunde von der Niederlage des Lollius nach Gallien (Dio LIV 19, 1. 20, 6. Vell. II 97, 1), den Tiberius mit sich nehmend, obgleich dieser Praetor [357] urbanus war und daher Rom nicht hätte verlassen dürfen. Doch wurden seine Geschäfte auf Senatsbeschluß von seinem Bruder Drusus übernommen (Dio LIV 19, 6; vgl. Dessau 146 = CIL II 6080). Da auch Agrippa abwesend war und die Erfahrung Augustus überzeugt hatte, daß die innere Ruhe in Rom nur durch eine Persönlichkeit in autoritativer Stellung aufrecht zu erhalten war, kam er auf den Plan zurück, den ihm zehn Jahre früher der Widerstand des Messalla zunichte gemacht hatte, und ernannte als seinen Stellvertreter einen Praefectus urbi. Der erste, der dieses Amt dauernd bekleidete, war T. Statilius Taurus (Dio LIV 19, 6. Tac. ann. VI 11).

15 v. Chr. Augustus hielt sich in Gallien und Spanien auf und gründete dort mehrere Kolonien (Dio LIV 21, 1. 23, 7; vgl. Mon. Anc. 2, 37). Die Erpressungen und sonstige Untaten seines Procurators, des Freigelassenen Licinius, ließ er ungestraft, weil dieser eine große Summe Geldes dadurch für ihn zusammengebracht hatte (Dio LIV 21).

Tiberius und Drusus unterwarfen die Alpenvölker und gewannen so die neue Provinz Raetia et Vindelicia (s. o. Bd. III S. 2707).

14 v. Chr. Während Augustus weiter fortfuhr, in Gallien und Spanien zu wirken (Dio LIV 25,1. Mon. Anc. 2, 37), ordnete Agrippa die Verhältnisse des bosporanischen Reiches (s. o. Bd. V S. 1879). Über seine Taten berichtete er nicht an den Senat, sondern nur an Augustus, was seitdem auch die anderen Statthalter nachahmten, und den Triumph, der ihm dekretiert wurde, nahm er nicht an (Dio LIV 24, 7. 8).

Die Pannonier mußten wieder bekämpft werden. In den Seealpen wurden die Ligurer unterworfen (Dio LIV 24, 3).

13 v. Chr. bekleidete Tiberius sein erstes Consulat. Nach dreijähriger Abwesenheit rüstete Augustus zur Heimkehr (Hor. od. IV 5) und übertrug die Verwaltung Galliens dem Drusus, der dort den zweiten Census abhielt (s. o. Bd. III S. 2709). Die Nachricht, daß der Kaiser wiederkomme, gelangte nach Rom, als eben L. Cornelius Balbus das von ihm erbaute Theater durch Spiele einweihte (Dio LIV 25, 2; vgl. Suet. Aug. 29, 5. Tac. ann. III 72. Plin. n. h. XXXVI 60). Die Consuln gaben Votivspiele für die glückliche Heimkehr des Augustus (Dessau 88 = CIL VI 386; vgl. Dio LIV 27, 1), und der Senat beschloß, zur Feier derselben eine Ara Pacis Augustae auf dem Marsfelde zu stiften (Mon. Anc. 2, 38. Ovid. fast. I 709. CIL I² p. 320; etwas anders Dio LIV 25, 3), von der umfangreiche Reste noch erhalten sind (Petersen Mitteilungen d. arch. Inst. Röm. Abt. 1894, 171). Wahrscheinlich am 4. Juli hielt Augustus bei Nacht seinen Einzug und legte am folgenden Tage den Lorbeer auf dem Schoße des capitolinischen Iuppiter nieder (CIL I² p. 320. Dio LIV 25, 4). Dann versammelte er den Senat und legte ihm eine Berechnung über die vorhandenen Streitkräfte und ihre Kosten vor. Die Altersversorgung der Veteranen wurde geregelt, namentlich festgesetzt, daß die Praetorianer nach zwölfjährigem Dienste, die Legionare nach sechzehnjährigem entlassen werden sollten (Dio LIV 25, 5. 6). Eine größere Anzahl Soldaten wurde entlassen und [358] empfing aus dem Privatvermögen des Kaisers die praemia militiae (Mon. Anc. 3, 28).

Da viele sich den Ämtern und dem Senatorenstande entzogen, wurden Zwangsmaßregeln dagegen eingeführt (Dio LIV 26, 3–9).

Agrippa kehrte aus dem Orient nach Rom zurück (Dio LIV 28, 1. Joseph. ant. Iud. XVI 86). Da die fünf Jahre seiner tribunicischen Gewalt abliefen, wurde sie ihm für denselben Zeitraum erneuert (Dio a. O. CIL XIV 2230), und dasselbe geschah wohl auch mit dem Proconsulat des Augustus (Dio LIII 16, 2; vgl. LIV 12, 4). Agrippa wurde mit einem imperium maius allen Statthaltern gegenüber ausgerüstet und nach Pannonien geschickt, wo wieder Krieg zu drohen schien (Dio LIV 28, 1. Vell. II 96, 2).

Einfälle thrakischer Stämme in Makedonien, gegen die L. Calpurnius Piso Krieg führte (s. o. Bd. III S. 1397).

12 v. Chr. Durch den Tod des Lepidus, der wahrscheinlich gegen Ende des vorhergehenden Jahres eingetreten war (Dio LIV 27, 2), war die Stellung des pontifex maximus freigeworden. Das Volk hatte sie schon vorher wiederholt dem Kaiser angeboten, doch hatte dieser immer abgelehnt, sie gegen die Sitten der Väter, nach denen sie lebenslänglich war, dem Lepidus zu rauben (Mon. Anc. 2, 23. Appian. bell. civ. V 131. DioXLIX 15, 3. LIV 15, 8. Suet. Aug. 31, 1). Jetzt strömte zu den Wahlcomitien aus ganz Italien eine ungeheure Menschenmenge nach Rom zusammen (Mon. Anc. 2, 27), und am 6. März wurde Augustus zum höchsten Priestertum gewählt (CIL I² p. 311. IX 5289). Kraft dieser Würde ließ er alle Orakelbücher, die im Reiche verbreitet waren, sammeln und mehr als 2000 verbrennen. Auch an den Sibyllinischen Büchern wurde Kritik geübt und dasjenige, was von ihnen übrig blieb, in zwei vergoldeten Kapseln unter der Basis des palatinischen Apollon, also dicht bei der kaiserlichen Wohnung, niedergelegt (Suet. Aug. 31, 1).

Da die Pannonier auf die Nachricht, daß Agrippa gegen sie ins Feld ziehe, Ruhe hielten, konnte er nach Italien zurückkehren. In Campanien erkrankte er schwer, wovon Augustus die Nachricht während der Feier des Quinquatrus (19.–23. März) erhielt. Er eilte zu ihm, fand ihn aber schon tot, begleitete den Leichnam nach Rom und hielt ihm bei dem öffentlichen Begräbnis die Leichenrede (Dio LIV 28. Liv. epit. 138. Plin. n. h. VII 45. 46. Vell. II 96, 1). Im Namen des Agrippa verteilte er je 400 Sesterzen an die römischen Bürger (Dio LIV 29, 4. Mon. Anc. 3, 12. Joseph. ant. Iud. XVI 128. Suet. Aug. 41, 2. CIL IX 5289). Iulia gebar erst nach dem Tode des Vaters ihren dritten Sohn, den Augustus zu Ehren des Verstorbenen Agrippa benannte (Dio LIV 29, 5. Vell. II 104, 1). Dann mußte sie sich mit Tiberius verloben, nachdem dieser sich von seiner Gattin Agrippina, obgleich sie schwanger war, geschieden hatte (Dio LIV 31, 2. Suet. Tib. 7, 2). Da die Pannonier nach dem Tode des Agrippa wieder unruhig wurden, schickte Augustus den Tiberius gegen sie, der sie in Bundesgenossenschaft mit den Skordiskern besiegte, entwaffnete und einen großen Teil von ihnen auf den Sklavenmarkt brachte. Der Senat beschloß ihm dafür den Triumph; aber da er nicht kraft eigener [359] Auspizien, sondern im Auftrage des Augustus den Krieg geführt hatte, bewilligte dieser ihm nur die Ornamenta triumphalia (Dio LIV 31, 3. 4. Mon. Anc. 5, 44. Vell. II 96, 2), eine Ehre, die damals zum erstenmal einem Feldherrn gespendet wurde (Suet. Tib. 9, 2).

In Gallien weihte Drusus die ara Romae et Augusti bei Lyon, die den Mittelpunkt des Kaiserkultus für alle gallischen Provinzen bilden sollte, und trat dann seinen ersten Feldzug ins Land der freien Germanen an, der schon o. Bd. III S. 2710 dargestellt ist.

Da das Volkstribunat alle politische Bedeutung verloren hatte, waren die Bewerbungen darum sehr spärlich geworden. Augustus verfügte daher, daß die Beamten je einen Kandidaten, der den senatorischen Census besaß, aus dem Ritterstande nennen und dann eine Volkswahl aus diesen die Tribunen bestimmen sollte, ohne daß den Gewählten die Verpflichtung obliege, Senatoren zu bleiben (Dio LIV 30, 2).

Da die Provinz Asia durch Erdbeben schwer gelitten hatte, bezahlte Augustus ihre Steuern aus seiner Tasche und bestimmte, daß für die nächsten zwei Jahre ihr Proconsul nicht erlost, sondern gewählt werden solle (Dio LIV 30, 3).

Die Kämpfe des L. Calpurnius Piso gegen die Thraker dauerten auch in diesem Jahre fort (s. o. Bd. III S. 1397).

11 v. Chr. Drusus war im Winter nach Rom zurückgekehrt, um dort am 1. Januar die Praetura urbana anzutreten (Dio LIV 32, 3), doch mußten die Spiele, die er in diesem Amte zu geben hatte, namentlich die damals zuerst gefeierten Augustalia, von andern in seinem Namen besorgt werden (Dio LIV 34, 1. 2), da er schon im Frühling nach Gallien zurückkehrte und den zweiten Feldzug gegen die Germanen antrat, dessen Darstellung schon o. Bd. III S. 2711 gegeben ist.

L. Calpurnius Piso beendete den thrakischen Krieg und wurde dafür nach dem Vorgange des Tiberius mit den ornamenta triumphalia belohnt (s. o. Bd. III S. 1397).

Tiberius zog aus Rom, wohin auch er für den Winter zurückgekehrt war, wieder gegen die Dalmater und Pannonier. Illyricum, das vorher Senatsprovinz gewesen war, wurde wegen dieser stets wiederholten Unruhen in die Verwaltung des Kaisers übertragen (Dio LIV 34, 3. 4; vgl. LIII 12, 7. Vell. II 96, 2. Liv. epit. 141). Nach seiner Rückkehr aus dem siegreichen Kriege, für den der Senat ihm die Ovation beschloß (Dio LIV 34, 3; vgl. 33, 5. LV 2, 4. Vell. II 96, 3. Suet. Tib. 9, 2), vermählte sich Tiberius mit Iulia, deren Trauerjahr unterdessen abgelaufen war (Dio LIV 35, 4. Vell. II 96, 1. Tac. ann. IV 40. Suet. Aug. 63, 2).

Das Theater, dessen Bau schon Caesar begonnen hatte (Suet. Caes. 44, 1), wurde am 4. Mai von Augustus eingeweiht und auf den Namen des Marcellus getauft (Plin. n. h. VIII 65. Dio LIV 26, 1. Liv. epit. 140. Mon. Anc. 4, 22).

10 v. Chr. Augustus brachte den Winter mit seinen beiden Stiefsöhnen in Gallien zu, vielleicht um die neue germanische Provinz, die Drusus unterworfen hatte, zu ordnen (Dio LIV 36, 3; vgl. Mon. Anc. 5, 11). Damals könnte die Ara [360] Ubiorum als ihr sakraler Mittelpunkt nach Analogie der Ara Lugdunensis errichtet sein (s. o. Bd. II S. 341). In Rom beschloß der Senat, den Ianustempel zum drittenmal zu schließen; doch wurde dies durch die Nachricht verhindert, daß die Daker über das Eis der gefrorenen Donau in Pannonien eingebrochen und die Dalmater durch die Steuereintreibung zum Aufstande veranlaßt waren (Dio LIV 36, 2. Mon. Anc. 2, 45, wo nur gesagt ist, daß der Senat dreimal die Schließung des Ianustempels beschlossen, nicht, daß sie wirklich dreimal stattgefunden habe). Tiberius wurde nach Dalmatien und Pannonien geschickt, wo er die Ruhe herstellte (Dio LIV 36, 3). Da auch die Chatten sich erhoben hatten, trat Drusus zugleich seinen dritten germanischen Feldzug an (s. o. Bd. III S. 2712).

Nachdem Augustus aus der Lugdunensis mit seinen Stiefsöhnen nach Rom zurückgekehrt war (Dio LIV 36, 4), starb seine Schwester Octavia und empfing ein öffentliches Begräbnis, bei dem Augustus und Drusus ihr Leichenreden hielten (Dio LIV 35, 4. 5. Liv. epit. 140; cons. ad Liv. 442. Sen. ad Polyb. de cons. 15, 3. Die Zeitbestimmung nach Suet. Aug. 61, 2, der nicht mit Dio im Widerspruche steht, da dieser LIV 33–36 zwei Jahre zusammenfaßt; vgl. LV 1, 1. Auch der Census, den Dio LIV 35, 1 beschreibt, kann danach mit seinem Beginn in dieses Jahr gesetzt werden, jedenfalls nicht früher, da das Lustrum nach Mon. Anc. 2, 5 in das J. 8 v. Chr. fiel).

9 v. Chr. Drusus bekleidete das Consulat, ohne daß der gesetzliche Intervall zwischen diesem und der Praetur des J. 11 beobachtet wurde (Suet. Claud. 1, 3). Am 30. Januar wurde die Ara Pacis Augustae eingeweiht (CIL I² p. 320). Der Census, der wahrscheinlich im vorhergehenden Jahre begonnen war, wurde fortgesetzt und die Senatus lectio, die zu ihm gehörte, durch öffentliche Ausstellung der neuen Senatorenliste abgeschlossen (Dio LV 3, 3). Damit war eine umfassende Regelung der Senatsverhandlungen verbunden, die Augustus, ehe sie in Kraft trat, im Senatslokal ausstellte, damit sie von den Senatoren diskutiert und eventuell emendiert werden könne (Dio LV 4, 1). Zweimal im Monat sollten regelmäßige Sitzungen stattfinden (senatus legitimi), die meist auf die Kalenden und Iden fallen sollten (Dio LV 3, 1. Suet. Aug. 35, 3). Doch war der 15. März ausgeschlossen, weil er nach der Ermordung Caesars für einen Unheilstag erklärt war (Suet. Caes. 88. Dio XLVII 19, 1), und der betreffende senatus legitimus fiel daher auf den 14. März. Aus ähnlichen Gründen war er auch in mehreren Monaten statt auf den 1. auf den 3. gesetzt; denn der 2. war ausgeschlossen, weil alle dies postriduani für unheilvoll galten (Macrob. Sat. I 15, 22. Das Verzeichnis der Senatus legitimi im Kalender des Philocalus CIL I² p. 256ff.; vgl. Mommsen R. St.-R. III 924). Da das Interesse an den Senatsverhandlungen sehr abgenommen hatte, mußte das unentschuldigte Ausbleiben mit neuen Strafen belegt, zugleich aber auch die Ziffer der Beschlußfähigkeit herabgesetzt werden (Dio LIV 35, 1. LV 3, 2. Suet. Aug. 35, 3). Halbjährlich sollte eine Anzahl Senatoren ausgelost werden, um mit Augustus eine vorbereitende Kommission für die an den Senat zu stellenden [361] Anträge zu bilden (Suet a. O.). Quaestoren sollten in Ostia und an anderen Orten Italiens stationiert werden, um dort die städtischen Beamten zu vertreten (Dio LV 4, 4).

Nach einem neuen Feldzuge gegen die Dalmater und Pannonier (Dio LV 2, 4) traf Tiberius mit Augustus und Livia in Ticinum zusammen, wohin sie ihm im tiefsten Winter entgegengereist waren (Val. Max. V 5, 3. Tac. ann. III 5. Dio LV 2, 1). Dort erreichte sie die Nachricht von dem tödlichen Sturze des Drusus. Über dessen letzten germanischen Feldzug, durch den er das römische Reich bis zur Elbe ausdehnte, seinen Tod und sein feierliches Leichenbegängnis s. o. Bd. III S. 2712ff. Die Leichenrede hielt ihm Augustus auf dem Forum, Tiberius im Circus Flaminius außerhalb des Pomerium. Denn dieser war es, der das innere Rom nicht betreten durfte, ehe er die vom Senat beschlossene Ovation gefeiert hatte, was jedenfalls erst nach dem Begräbnis geschah (Dio LV 2, 2, wo Augustus und Tiberius verwechselt sind; vgl. 2, 4. Vell. II 96, 3. Suet. Tib. 9, 2). Die Rede des Augustus, in der er den Wunsch aussprach, seine Adoptivsöhne möchten dem Drusus ähnlich werden, scheint später herausgegeben zu sein. Auch verfaßte er die Verse, die in das Grabmal des Drusus eingegraben wurden, und eine Biographie desselben (Suet. Claud. 1, 5).

Auch in diesem Jahre wurden Mordpläne: gegen Augustus entdeckt und mit dem Tode bestraft (Dio LV 4, 3). Dies war wohl der Grund, warum er das Gesetz, das verbot, Sklaven durch die Folter zu Aussagen gegen ihre Herren zu veranlassen, dadurch umging, daß er die Angeklagten zwang, die betreffenden Sklaven vor der Folterung an den Staat oder an ihn selbst zu verkaufen (Dio LIV 5, 4).

8 v. Chr. In den 36 Jahren, die seit der Kalenderreform Caesars verflossen waren, hatten die Pontifices unter Leitung ihres unfähigen Oberhauptes Lepidus nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, 9 Schaltjahre eingelegt, sondern 12, nämlich 44. 41. 38. 35. 32. 29. 26. 23. 20. 17. 14. 11 v. Chr. Den Grund dafür hatte die abergläubische Scheu geboten, den ersten Wochentag mit dem Neujahrstage zusammenfallen zu lassen. Augustus verfügte daher als Pontifex maximus, daß in den nächsten 12 Jahren, um jenen Überschuß von 3 Schalttagen auszugleichen, gar nicht geschaltet werden solle, dann aber, von 4 n. Chr. an, regelmäßig jedes vierte Jahr (Macrob. Sat. I 14, 13–15. Solin. I 45–47. Plin. n. h. XVIII 211. Suet. Aug. 31, 2; vgl. H. Matzat Röm. Chronologie 11ff.). Mit dieser Reform bringt Sueton die Umnennung des Monats Sextilis in Augustus in Zusammenhang, und auch Dio LV 6, 6 und Cens. de die nat. 22, 16 setzen sie in dieses Jahr. Doch daß sie schon 27 v. Chr. stattgefunden hat, ergibt sich mit Sicherheit aus den folgenden Gründen:

1. Liv. epit. 134: Augustus quoque cognominatus est et mensis Sextilis in honorem eius appellatus est. Die Umbenennung des Monats hat Livius also in seinem annalistisch geordneten Geschichtswerk unter demselben Jahr erzählt, unter dem er von der Verleihung des Augustusnamens an Octavian berichtete, d. h. unter dem J. 27 v. Chr.

[362] 2. Der neue Monatsname wurde durch ein Plebiszit des Tribunen Sex. Pacuvius eingeführt. (Macrob. Sat. I 12, 85). Dessen Volkstribunat aber wird auch von Dio LIII 20, 2. 3 unter dem J. 27 erwähnt.

3. Das Senatsconsult, auf Grund dessen das Plebiszit eingebracht wurde, zählte die glücklichen Ereignisse auf, die in den August gefallen waren; das letzte aber ist die Eroberung Ägyptens (Macrob. a. O.). Auch daraus ergibt sich, daß es nicht sehr lange nach dem J. 30 v. Chr. beschlossen sein kann.

4. Eine Inschrift (Dessau 2483 = CIL III 6627), die den neuen Namen des Monats schon nennt, redet von Wasserbauten, welche Soldaten in Ägypten ausgeführt hatten. Solche waren von Octavian im J. 30 v. Chr. angeordnet worden (Dio LI 18, 1. Suet. Aug. 18, 2). Daß sie 27 oder bald nachher zum Abschluß kamen, ist sehr wahrscheinlich, nicht aber, daß sie bis zum J. 8 v. Chr. ausgedehnt wurden.

Gleichwohl kann die übereinstimmende Meldung des Sueton, Dio und Censorinus nicht unbedingt verworfen werden. Nun erfahren wir, daß Augustus seine neue Schaltordnung auf einer Bronzetafel zur allgemeinen Kenntnis brachte (Macrob. Sat. I 14, 15). Diese wird auch noch andere kalendarische Bestimmungen enthalten haben, darunter die neue Benennung des Monats. Im J. 27 v. Chr. war sie von Senat und Volk beschlossen; Dio und Sueton aber sagen ausdrücklich, daß sie bei der Regelung der Schaltordnung von Augustus selbst ausgegangen sei (Suet. Aug. 31, 2: in cuius ordinatione Sextilem mensem e suo cognomine nuncupavit. Dio LV 6, 6: τὸν μῆνα τὸν Σεξτίλιον ἐπικαλούμενον Αὔγουστον ἀντωνόμασε). In jenem kalendarischen Pontificaledikt des Augustus wird also die Anerkennung jenes Plebiszits ausgesprochen sein, und darauf gehen die Angaben des Sueton, Dio und Censorinus zurück.

Augustus erneuerte sein Proconsulat für neue zehn Jahre, da der bisherige Termin mit diesem Jahre ablief (Dio LV 6, 1. LIII 16, 2). Der Census fand seinen Abschluß in einem Lustrum, bei dem die Zahl von 4 233 000 römischen Bürgern verkündigt wurde (Mon. Anc. 2, 5). Daß die Beamten des Jahres durch Stimmenkauf ihre Würden erlangt hatten, verfolgte Augustus nicht durch seine eigene Lex de ambitu, sondern schien es zu ignorieren. Doch verfügte er, daß künftig die Kandidaten bei ihrer Bewerbung eine Summe als Bürgschaft hinterlegen und diese verloren sein sollte, wenn später Ämterkauf festgestellt wurde (Dio LV 5, 3).

Augustus ging mit Tiberius nach Gallien (Suet. Aug. 20), und dieser überschritt den Rhein. Die Germanen mit Ausnahme der Sigambrer schickten Friedensgesandtschaften, Augustus aber erklärte, ihre Unterwerfung nicht anzunehmen, wenn nicht die Sigambrer sich ihr anschlössen. Als auch diese Gesandte schickten, wurden sie in römischen Städten gefangen gesetzt, wo sie sich selbst töteten (Dio LV 6, 1–3. Vell. II 97, 4. Mommsen Chron. min. II 135, 589; vgl. Mon. Anc. 5, 16). Auf der gallischen Seite des Rheines wurden 40 000 von den unterworfenen Germanen angesiedelt (Suet. Tib. 9, 2; Aug. 21, 1. Oros. VI 21, 24. Eutrop. VII 9). Den Soldaten wurde ein [363] Donativ gegeben, weil C. Caesar in ihrer Mitte seinen ersten Kriegsdienst tat (Dio LV 6, 4).

Sex. Appuleius vollendete die Unterwerfung Pannoniens (Mommsen Chron. min. II 135, 590).

Nach Rom zurückgekehrt, erweiterte Augustus die Grenzen des Pomerium (Dio LV 6, 6), wozu nur derjenige das Recht hatte, der die Grenzen des römischen Reiches ausgedehnt hatte. Dies war der Ausdruck dafür, daß durch die Kriegszüge des Drusus und Tiberius Germanien bis zur Elbe römische Provinz geworden war (Mon. Anc. 5, 11. Suet. Aug. 21, 1. Vell. II 97, 4).

Kurz vor Horaz, der am 27. November starb (S. o. Bd. VIII S. 2343), war auch Maecenas gestorben, dem Augustus seine Erbschaft hinterlassend (Dio LV 7; vgl. CIL VI 4016. 4032. 4095. 19 926. 22 970) und schmerzlich von ihm betrauert (Sen. de benef. VI 32, 2).

7 v. Chr. Tiberius trat sein zweites Consulat mit einem Triumph über die Germanen an (Dio LV 8, 1. 2. Vell. II 97, 4. Suet. Tib. 9, 2). Dann weihte er in seinem und seiner Mutter Namen die Porticus Liviae, die an der Stelle errichtet war, wo das prächtige Haus des reichen P. Vedius Pollio gestanden hatte, das von diesem testamentarisch dem Augustus hinterlassen war (Dio LIV 23, 6. LV 8, 2. Ovid. fast. VI 639ff. Suet. Aug. 29, 4), und begann in seinem Namen und dem seines verstorbenen Bruders den Bau des Concordiatempels (Dio LV 8, 2). Die Spiele, die er zur Feier von Augustus’ Rückkehr zu geben begonnen hatte (Dessau 95 = CIL VI 385), mußte er unterbrechen, da ein neuer Aufstand der Germanen ihn an den Rhein rief; sie wurden von C. Caesar und dem anderen Consuln Cn. Calpurnius Piso zu Ende geführt (Dio LV 8, 3; vgl. o. Bd. III S. 1380). Das Diribitorium, das Agrippa unvollendet hinterlassen hatte, weihte Augustus ein und schloß daran prächtige Leichenspiele für ihn (Dio LV 8, 3–5).

Eine Feuersbrunst, die man auf die Brandstiftung verzweifelter Schuldner zurückführte, gab Augustus den Anlaß, die Feuerwehr, die er im J. 21 gebildet hatte, neu zu organisieren. Die Stadt wurde in 14 Regionen, diese in Vici eingeteilt; die einzelnen Regionen sollten die Praetoren, Aedilen und Tribunen, denen je eine zugeteilt war, überwachen. Für die Vici wurden von ihren Einwohnern Magistri Vicorum aus der Plebs gewählt und diesen die Verfügung über die Feuerwehr anvertraut (Dio LV 8, 5–7. Suet. Aug. 30).

6 v. Chr. Obgleich C. Caesar noch nicht das vierzehnte Jahr vollendet hatte, mit dem man nach römischem Recht aus dem Knabenalter austrat, wählte ihn das Volk zum Consuln. Augustus wies diese Ehre zurück, gestattete aber, daß man ihn zum Pontifex wählte (Dio LV 9, 2–4. Tac. ann. I 3. Dessau 106. 107. 131. 134 = CIL XI 3040. V 6416. VI 897. IX 3343. Cohen I² 183, 4. 5) und ihm das Recht verlieh, daß er nach Empfang der Toga virilis den Senatsverhandlungen beiwohnen und bei Spielen und öffentlichen Speisungen unter den Senatoren Platz nehmen durfte (Dio LV 9, 4. Mon. Anc. 3, 3. CIL VI 895). Als Stiefvater des C. und L. Caesar, der dazu berufen war, ihr Vormund zu werden, empfing Tiberius die tribunicische Gewalt auf fünf [364] Jahre (Dio LV 9, 4. Vell. II 99, 1. Suet. Tib. 9, 3. 11, 3). Doch mochte er sich zu dieser Nebenrolle nicht hergeben und verlangte hartnäckig, aus Rom entlassen zu werden. Weder die Bitten seiner Mutter, noch die Klage, die Augustus sogar öffentlich im Senat aussprach, daß er von seinem Stiefsohn im Stiche gelassen werde, vermochte den Tiberius zurückzuhalten (Suet. Tib. 10). So wurde ihm denn zum Schein der Auftrag erteilt, die nach dem Tode des Königs Tigranes in Armenien entstandenen Thronwirren persönlich zu schlichten (Zonar. X 35 p. 539a. Dio LV 9, 4. Tac. ann. II 3). Doch erfüllte er ihn nicht, sondern ließ sich in Rhodos häuslich nieder (Suet. Tib. 11. Dio LV 9, 5–8. Vell. II 99, 2–4. Tac. ann. I 53. VI 57. Plin. n. h. VII 149).

Wieder fanden größere Entlassungen von Soldaten statt, denen Augustus die praemia militiae aus seinem Vermögen spendete (Mon. Anc. 3, 28).

5 v. Chr. Nach siebzehnjähriger Unterbrechung bekleidete Augustus wieder das Consulat, sein zwölftes, aber nur um C. Caesar, der jetzt die Toga virilis empfing, mit größerer Feierlichkeit im Senat und auf dem Forum einführen zu können (Suet. Aug. 26, 2. Zonar. X 35 p. 539a). Doch legte er es schon am 30. April nieder, um dem L. Vinicius Platz zu machen (CIL I² p. 69. Suet. Aug. 26, 3. Plin. n. h. VII 60; vgl. Borghesi Oeuvr. V 117ff.). C. Caesar wurde zum Consulat designiert, das er nach fünf Jahren antreten sollte (Mon. Anc. 2, 46. Dessau 106. 131 = CIL XI 3040. VI 897. Suet. Aug. 64, 1. Cohen I² 69, 42. Heiss Monnaies de l’Espagne 200, 10). Die Ritter ernannten ihn zum Princeps Iuventutis und beschenkten ihn mit einem Schilde und einer Lanze aus Silber (Mon. Anc. 3, 4. Dessau 106. 131. 134. Zonar. X 35 p. 539a. Ovid. ars am. I 194. Senec. ad Polyb. de cons. 15, 4. Cohen I² 68, 38–43. 183, 6). Bei dieser Gelegenheit wurden jedem Kornempfänger Roms 60 Denare von Augustus geschenkt (Mon. Anc. 3, 15).

Am 11. April ließ Augustus eine kinderreiche Familie zum Beispiel für das Volk feierlich auf dem Capitol ein Opfer bringen (Plin. n. h. VII 60).

4 v. Chr. Infolge einer Lücke im Texte des Cassius Dio wissen wir aus diesem Jahre von Augustus weiter nichts, als daß er den Tod des Herodes von Judaea benutzte, um dessen Reich zu teilen (s. o. Suppl.-Heft II S. 169), und in dem Consilium, mit dem er über die Erbschaft des Königs entschied, auch dem jungen C. Caesar zum erstenmal Sitz und Stimme gab (Joseph. ant. Iud. XVII 229; bell. Iud. II 25); außerdem daß wieder Soldaten entlassen wurden und die praemia militiae von Augustus empfingen (Mon. Anc. 3, 29).

3 v. Chr. Auch über dieses Jahr fehlen aus demselben Grunde die Nachrichten, außer daß eben solche Entlassungen stattfanden, wie im vorhergehenden Jahre (Mon. Anc. 3, 29).

2 v. Chr. Augustus bekleidete sein dreizehntes Consulat, um dem L. Caesar dieselben Ehren zu erweisen und erweisen zu lassen, wie im J. 5 dessen Bruder C. Caesar, nur mit dem Unterschiede, daß jener statt des Pontificats das Augurat empfing (Dessau 136. 132. 107, 8. 139 = CIL VI 900. 898. V 6416. XI 1420. Mon. Anc. 2, 46. Suet. Aug. 26, 2. Senec. ad Polyb. de cons. [365] 15, 4. Zonar. X 35 p. 539a. Cohen I² 69, 42. 184). Doch legte der Kaiser das Consulat diesmal wahrscheinlich erst nach neun Monaten, d. h. am 30. September, nieder (Suet. Aug. 26, 3); jedenfalls war er am 1. August, als dem Mars Ultor Spiele gefeiert wurden (Dio LX 5, 3), noch im Amte und richtete sie als Consul aus (Mon. Anc. 4, 38. Vell. II 100, 2).

Als L. Caesar die Toga virilis empfing, erhielt jeder Kornempfänger Roms, wie bei seinem Bruder im J. 5 v. Chr., 60 Denare; doch wurde die Zahl der Kornempfänger von 320 000 auf 200 000 herabgesetzt (Mon. Anc. 3, 19. Dio LV 10, 1).

Am 5. Februar wurde dem Augustus von Senat, Ritterschaft und Volk der Titel pater patriae beigelegt und die Aufstellung einer Quadriga auf dem Forum Augusti beschlossen, das er eben einzuweihen im Begriffe war (Mon. Anc. 6, 24. CIL I² p. 233. 309. Ovid. fast. II 127ff. Dio LV 10, 10. LVI 9, 3. Cohen I² 74, 78. 100, 270–282. Dessau 103–105. 107, 5. 110 u. sonst). Schon vorher hatte man ihn nicht selten pater patriae oder parens patriae genannt, ohne daß er diese Bezeichnung offiziell angenommen hatte (Dio LV 10, 10. Dessau 96. 100. 101 = CIL II 2107. III 6803. XII 5497). Das Volk hatte ihm eine Gesandtschaft nach Antium, wo er sich damals aufhielt, geschickt, um ihm diesen Titel anzutragen; dann hatte man ihn in Rom bei den Spielen damit begrüßt, doch hatte er ihn immer zurückgewiesen. Erst als der vornehmste Privatmann des Reiches, der Redner M. Valerius Messalla Corvinus, ihm vor versammeltem Senat im Auftrage desselben den Titel beilegte, nahm er ihn an (Suet. Aug. 58).

Den Tempel des Mars Ultor hatte Augustus vor der Schlacht bei Philippi, die seinen Vater rächen sollte, gelobt (Suet. Aug. 29, 2. Ovid. fast. V 569). Doch hatte er noch eine neue Bedeutung gewonnen, seit die Feldzeichen des Crassus und Antonius in ihm aufgestellt werden sollten, deren Wiedergewinnung im J. 20 zur Rache an den Parthern gestempelt war (Ovid. fast. V 579ff. Mon. Anc. 4, 21. 5, 42). Das Forum Augusti, dessen Mittelpunkt der Tempel bildete, hatte man schon vorher des dringenden Bedürfnisses wegen dem Verkehr übergeben (Suet. Aug. 29,1); er selbst wurde am 12. Mai mit Circusrennen eingeweiht (Ovid. fast. V 595–598. CIL I² p. 318. Dio LV 10, 6). Doch die großen Gladiatorenspiele und Tierhetzen, bei denen 260 Löwen und 36 Krokodile getötet und auf einem künstlich geschaffenen See die Schlacht bei Salamis dargestellt wurde (Dio LV 10, 7. 8. Ovid. ars am. I 171. Frontin. de aq. 11. Suet. Aug. 43, 1. Vell. II 100, 2), fanden erst seit dem 1. August statt (CIL I² p. 318). Es wurde verfugt, daß Senatsberatungen über Krieg und Triumph in diesem Tempel stattfinden, die Triumphatoren ihren Kranz und ihr Szepter hier niederlegen, die erbeuteten Feldzeichen hier aufgestellt werden und die Proconsuln von hier aus in die Provinz ziehen sollten (Suet. Aug. 29, 2. Dio LV 10, 2–4); auch mußten barbarische Fürsten, die sich unterworfen hatten, hier den Frieden beschwören (Suet. Aug. 21, 2). Auf dem Forum Augusti in der Porticus, die sich zu den Seiten des Marstempels hinzog, wurden die Statuen berühmter Römer von Aeneas an aufgestellt mit [366] kurzen Biographien auf ihren Basen, die der Mit-und Nachwelt als Vorbilder dienen sollten (Suet. Aug. 31, 5. Hist. aug. Alex. 28, 6. Gell. IX 11, 10. Plin. n. h. XXII 13. Ovid. fast. V 563ff. Hor. od. IV 8, 13ff.), in ihrer Mitte später die Quadriga des Augustus, die der Senat weihte, mit der Aufzählung der von ihm besiegten Völker auf der Basis (Mon. Anc. 6, 26. Vell. II 39, 2). Auch sollten die Statuen derer, die künftig triumphale Ehren erwarben, hier aufgestellt werden (Dio LV 10, 3. Tac. ann. IV 15. XV 72. Dessau 1023 = CIL VI 1386). Von den Inschriften jener Basen ist einzelnes erhalten, noch mehr von den Kopien, durch die andere Städte jene statuarische Geschichte Roms auf ihren Fora nachahmten (Dessau 50–60. 63. 64. CIL I p. 281ff.).

Für die Leibgarde, die bis dahin keinen anderen Kommandanten als Augustus selbst gehabt hatte, ernannte er zum erstenmal zwei Praefecti praetorio aus dem Ritterstande, Q. Ostorius Scapula und P. Salvius Aper (Dio LV 10, 10). Den entlassenen Soldaten zahlte Augustus zum letztenmal die praemiae militiae aus eigener Tasche (Mon. Anc. 3, 30).

Seine Tochter Iulia, die damals 38 Jahre alt war, hatte schon vorher ein lockeres Leben geführt, ohne daß der Vater an ihre Ehebrüche glauben wollte (Macrob. Sat. II 5. Dio LV 10, 13; vgl. Tac. ann. I 53. III 24. IV 44. VI 57. Sen. de brev. vit. 4, 6. Suet. Tib. 11, 4. Plin. n. h. VII 149). Doch ging sie endlich soweit, daß sie auf offenem Markt mit Scharen von Liebhabern nächtliche Gelage feierte (Sen. de benef. VI 32, 1. Dio LV 10, 12; vgl. Vell. II 100, 3. Plin. n. h. XXI 9. Suet. Aug. 65, 1). Während Augustus bei den Sünden anderer Frauen, die mit ihr in gleicher Schuld waren, ein Auge zudrückte (Dio LV 10, 15. 16), behandelte er die seiner Tochter nicht nur als Ehebruch, sondern als Hochverrat und Sakrileg (Tac. ann. III 24) und brachte die Untersuchung darüber vor den Senat (Dio LV 10, 14. Sen. de benef. VI 32, 2). Von ihren Liebhabern mußte Iulus Antonius, der Sohn des Triumvirn, sterben, weil bei seiner vornehmen Abstammung sein Verhältnis zur Kaisertochter ehrgeizige Absichten zu verraten schien (Dio LV 10, 15. Vell. II 100, 4. Tac. ann. IV 44. I 10. III 18. Sen. de brev. vit. 4, 6); zahlreiche andere Männer, zum Teil den vornehmsten Geschlechtem angehörend, wurden auf Inseln verbannt (Vell. II 100, 5. Dio LV 10, 15. Tac. ann. III 24. Sen. de brev. vit. 4, 6). Doch bei einem Volkstribunen, der unter den Sündern war, wartete Augustus der Verfassung gemäß mit dem Gerichtsverfahren, bis jener am 10. Dezember sein Amt niedergelegt hatte (Dio LV 10, 15). Durch Augustus wurde die Scheidung der Iulia von Tiberius ausgesprochen, und obgleich dieser sich von Rhodos aus brieflich für sie verwandte (Suet. Tib. 11, 4), wurde sie nach der Insel Pandateria verbannt (Dio LV 10, 14. Tac. ann. I 53. Suet. Aug. 19, 2. 65, 1. Vell. II 100, 5. Hieron. chron. 2012).

Der König der Parther Phraates wurde durch seinen Sohn Phraatakes ermordet (Joseph. ant. Iud. XVIII 39. 42), und dieser bemächtigte sich spätestens im Mai der Herrschaft (Gardner Parthian coinage 45).

[367] 1 v. Chr. Jener Tigranes, den Tiberius im J. 20 zum König von Armenien gemacht hatte, war vor dem J. 6 gestorben (Zonar. X 35. p. 539a. Tac. ann. II 3). Ihm waren sein Sohn und seine Tochter, Tigranes und Erato, die nach der persischen Sitte der Geschwisterehe miteinander vermählt waren, in der Regierung gefolgt (Tac. a. O.; vgl. Dio LV 10a, 5 ed. Dind. V p. 137. Head HN 636). Bei ihnen gewannen die Parther Einfluß (Zonar. a. O. Vell. II 100, 1), und Tiberius war daher im J. 6 beauftragt worden, das römische Protektorat in Armenien herzustellen, hatte sich aber dieser Pflicht durch seine freiwillige Verbannung nach Rhodos entzogen (Zonar. a. O.). Trotzdem war es Augustus gelungen, gegen die Geschwister in Artavasdes, wahrscheinlich dem jüngeren Bruder ihres Vaters, einen Gegenkönig aufzustellen. Doch wurde dieser vertrieben, wobei auch die römische Truppe, die ihn schützen sollte, eine Niederlage erlitt (Tac. ann. II 4 mit der Anm. Nipperdeys. Mon. Anc. 5. 28. Head a. O.). Augustus selbst war zu alt, um noch in den Krieg zu ziehen; Tiberius hatte sich ihm entzogen; da er einem Privatmann einen so wichtigen Auftrag nicht erteilen wollte, sah er sich daher veranlaßt, den jungen C. Caesar gegen die Parther zu schicken (Zonar. X 36 p. 539 c. Suet. Aug. 64,1). Er verheiratete ihn vorher mit Iulia Livilla, der Tochter des Drusus und der Antonia (Zonar. a. O. Tac. ann. IV 40), und verlieh ihm das proconsularische Imperium (Zonar. a. O.) für alle Provinzen des Orients (Suet. Tib. 12, 2. Tac. ann. II 42. Oros. VII 3, 4). Der Geograph Dionysios oder richtiger vielleicht Isidoros von Charax wurde in den Orient vorausgeschickt, um die Länder, die der Feldzug des Jünglings berühren sollte, vorher zu erforschen (Plin. n. h. VI 141; vgl. o. Bd. V S. 972, 116), und König Iuba von Mauretanien widmete ihm ein Buch über Arabien (Plin. n. h. VI 141. XII 56. XXXII 10), dessen Eroberung man von ihm erhoffte (Plin. n. h. XII 55, vgl. II 168. VI 160). Als Berater wurde ihm M. Lollius mitgegeben (Vell. II 102. 1. Tac. ann. III 48. Suet. Tib. 12, 2; vgl. Zonar. X 36 p. 539 c), vielleicht auch L. Licinius (CIL VI 1442). Er verließ Rom vielleicht schon im Frühling, sicher vor dem 23. September, an dem Augustus einen Brief an ihn richtete (Gell. XV 7, 3), und zog, überall als präsumtiver Thronerbe mit großem Gepränge empfangen (Zonar. a. O.), zuerst an der Donau entlang, um sich den dortigen Grenztruppen vorzustellen (Dio LV 10 a, 3 ed. Dind. V p. 237), nach Kleinasien. Hier begrüßte ihn Tiberius in Chios (Zonar. X 36 p. 539d) oder in Samos (Suet. Tib. 12, 2), wobei dessen Gegensatz gegen den Thronfolger, durch Lollius geschärft, sehr deutlich zu Tage trat (Suet. Tib. 12. 13. Tac. ann. II 42. III 48; anders Vell. II 101, 1).

Auf die Nachricht, daß der römische Thronerbe heranrücke, schickte der Partherkönig Phraatakes eine Gesandtschaft nach Rom, um sich wegen der armenischen Vorgänge zu entschuldigen und zugleich die Auslieferung seiner Brüder zu fordern, die im J. 20 dem Augustus als Geiseln übergeben waren. Dieser antwortete in einem Brief, in dem er den Vatermörder zur Abdankung und zum Aufgeben von Armenien aufforderte, darauf aber, wie zu erwarten, eine stolz ablehnende [368] Antwort erhielt (Dio LV 10a, 3 ed. Dind. V p. 237). Nachdem Artavasdes, der römische Gegenkönig des Tigranes, an einer Krankheit gestorben war, schickte dieser Geschenke an Augustus mit einem Brief, in dem er sich nicht den Königstitel beilegte, sondern ihn erst von den Römern erbat. Augustus nahm die Geschenke freundlich auf und wies Tigranes an, sich dem C. Caesar in Syrien vorzustellen (Dio a. O).

1 n. Chr. C. Caesar bekleidete das Consulat, das er wahrscheinlich in Syrien antrat (Dio LV 10a, 4; vgl. Zonar. X 36 p. 539d. Vell. II 101, 1). Phraatakes, der sich in seinem eigenen Reiche nicht sicher fühlte, namentlich wenn einer seiner vergeiselten Brüder von den Römern gegen ihn als Prätendent aufgestellt worden wäre, kam mit C. Caesar auf einer Insel des Euphrat zusammen und schloß mit ihm unter den Bedingungen einen Frieden ab, daß die Parther auf ihre Stellung in Armenien verzichteten, dafür aber die Brüder des Königs jenseits des Meeres festzuhalten seien (Dio LV 10a, 4. Vell. II 101. Hieron. chron. 2017). Durch den Partherkönig erfuhr Gaius, daß sein Ratgeber M. Lollius von allen orientalischen Dynasten Geschenke angenommen hatte, und sagte ihm die Freundschaft auf. Wenige Tage darauf starb jener, wie man meinte, weil er sich selbst vergiftet hatte (Vell. II 102, 1; vgl. 97, 1. Plin. n. h. IX 118. Suet. Tib. 13, 2). Tiberius hatte schon vorher, unterstützt von Livia, gebeten, nach Rom zurückkehren zu dürfen, doch hatte ihm Augustus dies nicht ohne die Zustimmung des Gaius erlauben wollen, bei dem Lollius ihm entgegenwirkte. Nach dessen Sturz wurde P. Sulpicius Quirinius der bevorzugte Ratgeber des Gaius. Da er für Tiberius eintrat, wurde diesem die Rückkehr gestattet, aber nur unter der Bedingung, daß er sich von allen Staatsgeschäften fernhalte (Suet. Tib. 13, 2. Tac. ann. III 48).

Da Tigranes im Kampfe gegen ein barbarisches Volk fiel und seine Schwester und Gattin Erato auf die Krone verzichtete, erhob C. Caesar den Meder Ariobarzanes zum König von Armenien (Dio LV 10a, 5. Mon. Anc. 5, 28. Tac. ann. II 4). Dann zog er durch Palästina, ohne den Tempel von Jerusalem zu besuchen, was Augustus billigte (Suet. Aug. 93. Oros. VII 3, 5), an die Grenze Arabiens (Plin. n. h. II 168. VI 160).

L. Domitius Ahenobarbus kämpfte unglücklich gegen die Cherusker (Dio LV 10a, 3; vgl. o. Bd. V S. 1345). Unter M. Vinicius, der wahrscheinlich sein Nachfolger wurde, brach ein gewaltiger Krieg in Germanien aus (Vell. II 104, 2; vgl. 100, 1).

2 n. Chr. Tiberius kehrte nach Rom zurück (Vell. II 103, 1. Suet. Tib. 14, 1. Zonar. X 36 p. 540a).

L. Caesar wurde von Augustus zum spanischen Heere geschickt (Tac. ann. I 3. Vell. II 102, 3. Suet. Aug. 64, 1), starb aber schon unterwegs in Massilia an einer Krankheit (Vell. a. O. Suet. Aug. 65, 1. Dio LV 10a, 9. Flor. II 32) am 20. August (CIL I² p. 326).

C. Caesar erfuhr davon, als er eben zu einem Partherkriege rüstete (Sen. ad Polyb. de cons. 15, 4). Denn die Armenier hatten sich erhoben (Dio LV 10a, 5), jedenfalls wieder von den Parthern unterstützt

3 n. Chr. Dem Augustus wurde das Proconsulat [369] wieder auf zehn Jahre erneuert (Dio LV 12, 3; vgl. LIII 16, 2). Als das Volk ihn mit Dominus anredete, wies er dies entschieden zurück (Dio LV 12, 2. Suet. Aug. 53, 1. Ovid. fast. II 142. Philo leg. ad Gai. 23. Tertull. apol. 34. Joh. Lyd. de mag. I 6; de mens III 39). Als ein Teil des Palatiums abbrannte, wollte man für die Herstellung freiwillige Beiträge sammeln; doch nahm er von keiner Stadt mehr als ein Goldstück, von keinem Bürger mehr als einen Denar an (Dio LV 12, 4). Das Volk lag ihm heftig an, die verbannte Iulia zurückzurufen, doch er erklärte, eher werde sich Feuer und Wasser mischen, als daß er dies tue. Erst später gestattete er auf neues Drängen des Volkes, daß sie von der wüsten Insel Pandateria nach Regium übersiedelte (Tac. ann. I 53. Dio LV 13, 1. Suet. Aug. 65, 3).

C. Caesar eroberte nach langer Belagerung die armenische Stadt Artagira (Strab. XI 14, 6. Dio LV 10a, 6. 7), wofür er den Imperatortitel empfing (Dio LV 10a, 7. Dessau 107, 7 = CIL V 6416. II 3267. XII 141). Doch wurde er während der Belagerung durch einen Pfeilschuß verwundet, was nach langer Krankheit im folgenden Jahre seinen Tod herbeiführte (Dio LV 10a, 6. Vell. II 102, 2. Flor. II 32. Ruf. Fest. 19. CIL IX 5290. Sen. ad Polyb. de cons. 15, 4. Tac. ann. I 3. Dessau 140 = CIL XI 1421). Die Parther schickten eine Gesandtschaft an Augustus, die aber nicht vor dem Sommer des nächsten Jahres in Rom anlangte (Suet. Tib. 16, 1).

4 n. Chr. Am 21. Februar (Dessau 140 = CIL XI 1421. XIV 2801) starb C. Caesar auf der Rückreise nach Italien in der lykischen Stadt Limyra (Vell. II 102, 3. Dio LV 10a, 9. Suet. Aug. 65, 1. Flor. II 32. Tac. ann. I 3. CIL IX 5290). Auf die Nachricht davon wurde in Rom ein Iustitium angesagt, das bis zum 9. September dauerte, an dem seine Leiche im Mausoleum des Augustus beigesetzt wurde (CIL IX 5290). Schon vorher, am 26. Juni (CIL I² p. 320) hatte Augustus den Tiberius adoptiert (Vell. II 103, 3. Suet. Aug. 65, 1; Tib. 15, 2. Dio LV 13, 2. Tac. ann. I 3. IV 57. Hieron. chron. 2018) und ihm (ob an demselben Tage, ist sehr fraglich) die tribunicische Gewalt auf neue fünf Jahre verleihen lassen (Vell. a. O. Suet. Tib. 16, 1. Tac. ann. I 3. Dio a. O.). Doch verzichtete er darum nicht darauf, sein eigenes Blut zur Herrschaft zu berufen. Denn mit Tiberius zugleich wurde auch der letzte überlebende Sohn der Iulia, Agrippa Postumus, adoptiert (Vell. II 104, 1. 112, 7. Suet. Aug. 65, 1; Tib. 15, 2. Hieron. chron. 2018. Plin. n. h. VII 150. Dessau 143 = CIL X 405), und Germanicus, durch seine Mutter Antonia Enkel der Octavia, mußte von Tiberius adoptiert werden, ehe Augustus dessen Adoption rechtskräftig machte (Suet. Tib. 15, 2; Cal. 1, 1. 4, 1. Tac. ann. I 3. IV 57. Dio LV 13, 2).

Gleich darauf ging Tiberius nach Germanien, um in dem Kriege, den M. Vinicius seit dem J. 1 n. Chr. mit wechselndem Erfolge führte, den Oberbefehl zu übernehmen. Unterstützt von dem Legaten C. Sentius Saturninus, unterwarf er die Canninefaten, Attuarier und Bructerer, nahm die freiwillige Unterwerfung der Cherusker entgegen und überschritt die Weser. Erst im Dezember beendete er den Feldzug und kehrte, das Heer im [370] Winterlager an den Quellen der Lippe lassend, nach Rom zurück (Vell. II 104. 105. Dio LV 13, 2. 28, 5. Zonar. X 36 p. 540c. Suet Tib. 16, 1). Während desselben erkannte Augustus ihn auch dadurch als Mitregenten an, daß er die parthischen Gesandten, die nach Rom gekommen waren, ihm nach Germanien zuschickte (Suet. Tib. 16, 1).

Unterdessen nahm Augustus eine neue Schätzung vor, die er aber in seiner Grabschrift nicht als gültigen Census anführt. Denn sie erstreckte sich nicht auf alle römischen Bürger, sondern nur auf die in Italien wohnhaften, die mindestens 50 000 Denare, also den halben Rittercensus, besaßen (Dio LV 13, 4. 5). Zugleich hielt er eine neue Lectio Senatus, aber nicht selbst, sondern durch ein Kollegium von tresviri legendi senatus, das er aus zehn von ihm ausgewählten Senatoren durch das Los bestimmen ließ (Dio LV 13, 3. Suet. Aug. 37).

Er veranlaßte die Consuln dieses Jahres, Sex. Aelius Catus und C. Sentius Saturninus, ein Gesetz einzubringen, das die Erwerbung des Bürgerrechts durch die Freilassung beschränkte, namentlich bestrafte Individuen davon ausschloß (Dio LV 13, 7. Suet. Aug. 40, 3; der genaue Inhalt der Lex Aelia Sentia bei Gai. I 13).

In dieses Jahr setzt Dio LV 14, 1–22, 2 die Verschwörung des Cn. Cornelius Cinna Magnus, den Augustus auf Rat der Livia begnadigt haben soll. Er folgt mit dieser Datierung dem Seneca (de clem. I 9, 12: post hoc detulit ultro consulatum questus, quod non auderet petere); denn da Cinna im J. 5 n. Chr. Consul war, müßte seine Begnadigung in das vorhergehende Jahr gefallen sein, wenn sie mit seiner Designation geendet hätte. Dazu stimmt, daß nachher keine Anschläge auf das Leben des Augustus vorgekommen sein sollen (Dio LV 22, 2. Sen. a. O.); denn solche werden von Dio (LV 4, 3) noch im J. 9 v. Chr. erwähnt. Andererseits stehen mehrere chronologische Angaben des Seneca damit in Widerspruch (s. o. Bd. IV S. 1288). Zunächst ist I 9, 2 von Augustus gesagt, cum annum quadragesimum transisset, habe die Verschwörung stattgefunden. Damit wird man auf Ende 23 oder Anfang 22 v. Chr. geführt, und dazu würde passen, daß Cinna bei Seneca durchaus als Jüngling erscheint. (I 9, 3: adulescentem nobilem. 5: nobilibus adulescentulis). Denn er soll schon vorher in hostium castris gegen Augustus gestanden haben (I 9, 8). was spätestens im J. 30 v. Chr. geschehen sein kann, wonach er 4 n. Chr. ein Mann von mindestens fünfzig Jahren gewesen sein müßte. Doch andererseits paßt es weder zu 23 und 22 v. Chr. noch zu 4 n. Chr., daß beim Ausbruch der Verschwörung Augustus in Gallia moraretur (I 9, 2). Denn die gallischen Aufenthalte nach Begründung des Principats fallen in die J. 27. 25/4, 16–13, 10 v. Chr., von denen keines sich mit den sonstigen chronologischen Indizien für die Verschwörung vertragen will. Dazu kommt, daß weder Velleius noch Livius noch sonst irgend ein Zeitgenosse von ihr etwas weiß und daß auch Sueton ihrer nicht erwähnt, obgleich sie als Zeichen der clementia des Augustus bei allen diesen hätte angeführt werden müssen. Endlich führt Seneca selbst an anderer Stelle (de benef. IV 30, 2: Cinnam nuper quae res ad consulatum recepit ex [371] hostium castris?) den Cinna als Beispiel dafür an, daß man durch Verdienste der Vorfahren ohne eigenes Verdienst zu den höchsten Ehren gelangen könne. Wenn hier hervorgehoben wird, daß Cinna Consul geworden sei, obgleich er vorher im Lager der Feinde des Augustus gestanden habe, nicht aber, obgleich er selbst dem Augustus als Verschwörer nach dem Leben gestanden hatte, so scheint sich daraus zu ergeben, daß auch Seneca, als er die Bücher de beneficiis schrieb, noch nichts von der rührenden Begnadigung des Ertappten gewußt hat. Danach dürfte diese nichts weiter als eine Erfindung des Seneca sein, die er zu Nutz und Frommen seines Zöglings Nero gemacht hat, als er die Bücher de clementia an ihn richtete. Denn in der Erzählung des Dio findet sich nichts Tatsächliches, das nicht aus Seneca geschöpft sein könnte, und andere Zeugen für diese Geschichte gibt es nicht.

5 n. Chr. Im Frühling kehrte Tiberius nach Germanien zurück, nahm die Unterwerfung der Chauken entgegen, besiegte die Langobarden und drang bis zur Elbe vor. Hier vereinigte er sich mit der Flotte, die vom Rheine her in den Fluß eingefahren war. Unterwegs einmal vom Feinde überfallen, den er siegreich abwehrte, kehrte er in das Winterlager zurück und eilte wieder nach Rom (Vell. II 105, 3–107, 3. Dio LV 28, 5. 6).

In Rom traten Erdbeben ein, außerdem eine Überschwemmung und eine Hungersnot (Dio LV 22, 3).

Agrippa Iulius Caesar, der Adoptivsohn des Augustus, empfing die Toga virilis, ohne daß ihm Vorrechte, wie die seiner älteren Brüder, bewilligt wurden (Dio LV 22, 4).

Bis zum J. 2 v. Chr. hatte Augustus die praemia militiae aus seiner eigenen Tasche bezahlt (Mon. Anc. 1, 18. 3, 28), doch waren sie so klein gewesen, daß sie keine genügende Lockung für den freiwilligen Dienst boten und die Werbungen daher versagten. Er setzte daher fest, daß der Praetorianer 20 000 Sesterzen, der Legionär 12 000 empfangen sollte, erhöhte aber zugleich die Dienstzeit bei der Garde auf 16, bei den Legionen auf 20 Jahre (Dio LV 23, 1; vgl. Suet. Aug. 49, 2. Mon. Anc. 3, 37), während sie nach der Regelung des Jahres 13 nur 12 und 16 Jahre betragen hatte (Dio LIV 25, 6). Um die Mittel zu beschaffen, trat er mit dem Senat in Beratungen ein, die im nächsten Jahre zur Gründung des Aerarium militare führten (Dio LV 24, 9. Suet a. O.; vgl. o. Bd. I S. 672).

Im Zusammenhange mit diesen militärischen Maßregeln wird Augustus die Zahl der Legionen von 18 auf 26 erhöht haben, indem er diejenigen hinzufügte, welche die Nummern XIII bis XX trugen. Jedenfalls ist keine von diesen vor dem J. 6 n. Chr. nachweisbar (Mommsen Res gestae divi Augusti² 70). Damals erscheint zuerst die zwanzigste Legion (Vell. II 112, 2), was voraussetzt, daß alle diejenigen, die niedrigere Nummern trugen, auch schon vorhanden waren. Doch war jene noch semiplena, wahrscheinlich weil die Werbungen und Aushebungen für die neuen acht Legionen noch nicht zum Abschluß gekommen waren. Der Grund für diese bedeutende Vermehrung des Heeres wird der Krieg gegen Marbod gewesen sein, den man im nächsten Jahre begann [372] (Vell. II 108ff.), und in diesem jedenfalls schon plante und vorbereitete. Auch daß Dio (LV 23) unter diesem Jahre eine Übersicht über die Augusteischen Legionen gibt, weist darauf hin, daß er hier in seiner Quelle irgend eine Notiz über ihre Vervollständigung fand.

6 n. Chr. Das Aerarium militare wurde eingerichtet und der Verwaltung von drei Praefecten übergeben, die alle drei Jahre aus den Praetoriern erlost werden sollten. Augustus spendete dafür in seinem Namen und dem des Tiberius 170 Millionen Sesterzen und verpflichtete sich für die Folgezeit zu jährlichen Zahlungen. Auch nahm er von Städten und Dynasten Geschenke für diesen Zweck an, nicht aber von Privatleuten, obgleich manche sich zu Gaben bereit erklärten. Da aber stetige Einkünfte erforderlich waren, forderte er die Senatoren auf, daß jeder für sich ihm schriftlich Vorschläge mache, und entschied sich für eine Erbschaftssteuer von 5 Prozent, die angeblich Caesar in seinen hinterlassenen Papieren schon vorgeschlagen hatte (Dio LV 25. Mon. Anc. 3, 35. Suet. Aug. 49, 2; vgl. Dessau 305. 5402. 5584. 5598 = CIL VIII 2354. II 964. IX 1169. III 2922); eine Steuer auf die Auktionen von 1 Prozent wurde, aber vielleicht erst später, hinzugefügt (Tac. ann. I 78). Außerdem wurde eine Kommission von drei erlosten Consularen eingesetzt, um Ersparnisse im Staatshaushalt vorzuschlagen (Dio LV 25, 6).

Da die Hungersnot sich in diesem Jahr wiederholte, wies Augustus einen großen Teil der Sklaven, namentlich die Gladiatoren, und alle Fremden mit Ausnahme der Lehrer und Ärzte aus Rom aus und erlaubte auch den Senatoren die Stadt zu verlassen, für welchen Zweck die Senatsbeschlüsse vorübergehend von jeder Präsenzziffer unabhängig gemacht wurden. Die Kornempfänger erhielten auf seine Kosten die doppelte Ration, und Consulare wurden zur Beaufsichtigung der Korn- und Brotverteilung eingesetzt (Dio LV 26, 1–3. Oros. VII 3, 6. Suet. Aug. 42, 3. Hieron. chron. 2022). Die Aufregung des Volkes machte sich in Schmähschriften gegen die Regierung Luft, die bei Nacht öffentlich angeschlagen wurden und die man für so gefährlich hielt, daß man Preise auf die Entdeckung des Verfassers setzte (Dio LV 27, 1–3). Vielleicht wurde bei diesem Anlaß der Redner Cassius Severus verbannt. Die Zeitbestimmung bei Hieron. chron. 2048 stimmt nahezu, und strenge Genauigkeit bis auf das einzelne Jahr darf man bei dieser Quelle nicht erwarten (vgl. o. Bd. III S. 1745).

Eine große Feuersbrunst veranlaßte Augustus, an Stelle der Feuerwehr von 600 Sklaven, die er im J. 21 v. Chr. geschaffen hatte, die sieben Cohortes vigilum von je 1000–1200 Freigelassenen zu werben und sie einem Praefecten aus dem Ritterstande zu unterstellen (Dio LV 26, 4. 5. 27, 1. LVI 41, 4. Digest. I 15, 1–3. Strab. V 3, 7 p. 235. Suet. Aug. 25, 2. 30, 1; vgl. Vigiles).

Die Söhne des Herodes wurden vor das Gericht des Kaisers geladen und ein Teil ihres Reiches zur römischen Provinz geschlagen (s. o. Suppl.-Heft II S. 171ff.).

Mehrere Provinzen wurden von Plünderungen barbarischer Völkerschaften heimgesucht. In Sardinien nahmen sie einen solchen Umfang an, daß [373] der senatorische Proconsul drei Jahre lang durch einen ritterlichen Truppenführer ersetzt wurde (Dio LV 28, 1). Die Isaurer plünderten in Kleinasien, bis sie nach hartem Kampfe besiegt wurden (Dio LV 28, 3). In Africa mußte Cossus Cornelius Lentulus die Gaetuler und Musulamier bekämpfen (s. o. Bd. IV S. 1364). Um die Eroberungen des Drusus und Tiberius in Germanien zu sichern und abzurunden, schien nur noch die Unterwerfung des Reiches nötig, das Marbod gegründet hatte (Vell. II 108, 1. 109, 3). Für diesen Zweck wurden nicht weniger als zwölf Legionen aufgeboten (Tac. ann. II 46), und Tiberius zog, nachdem er den Tempel der Dioskuren in seinem Namen und dem seines verstorbenen Bruders am 27. Januar eingeweiht hatte (Dio LV 27, 4. Ovid. fast. I 705–708. CIL I² p. 232. Suet. Tib. 20), noch einmal gegen die Germanen (Dio LV 28, 5). Er wollte von Carnuntum aus in das Gebiet des Marcomannen einfallen, während zugleich Sentius Saturninus es aus dem Lande der Chatten her von Norden angreifen sollte. Schon stand Tiberius nur fünf Tagemärsche vom Feinde entfernt und ungefähr ebensoviel Saturninus, so daß ihre Vereinigung nahe bevorzustehen schien, als der pannonische Aufstand ausbrach und dazu zwang, alle Kräfte des Reiches auf seine Niederwerfung zu konzentrieren (Vell. II 109, 5–110, 3). Durch geschickte Unterhandlungen gelang es Tiberius, noch rechtzeitig mit Marbod Frieden zu schließen (Dio LV 28, 7. 30, 1. Tac. ann. II 46. Suet. Tib. 16, 1).

Durch Steuern bedrückt und von den raubsüchtigen Beamten ausgesogen, wurden die Pannonier und Dalmater nur durch die Furcht vor den römischen Heeren vom Aufstande zurückgehalten. Jetzt aber war ihr Statthalter M. Valerius Messallinus mit dem größten Teil seiner Truppen mit Tiberius gegen Marbod gezogen, und zugleich wurden die waffenfähigen Dalmater versammelt, um aus ihnen Verstärkungen für das römische Heer auszuheben. Dadurch ihrer eigenen Kraft bewußt geworden, ließ sich zunächst eine kleine Schar von Bato, der dem kriegerischen Stamme der Daesitiaten angehörte, zum Losschlagen bestimmen (Dio LV 29, 1. 2. CIL V 3346; vgl. o. Bd. IV S. 1982). Da er aber einen ansehnlichen Teil des noch zurückgebliebenen römischen Heeres bis zur Vernichtung schlug (Vell. II 110, 6. Dio LV 29, 2), schlossen sich ihm nicht nur andere dalmatische Stämme an, sondern auch die Pannonier, vor allen der Stamm der Breuker, dem ein zweiter Bato angehörte, der mit Pinnetes gemeinsam hier die Führung übernahm (Vell. II 110, 4. 114, 4. Dio LV 29, 2. 3). Diese Feinde waren besonders gefährlich, weil sie mit der römischen Kultur schon vertraut geworden, viele auch in römischer Taktik ausgebildet waren (Vell. II 110, 5). Die Gesamtzahl der empörten Völker schätzte man auf 800 000 Köpfe, diejenigen, welche in Waffen standen, auf 200 000 zu Fuß und 9000 zu Pferde (Vell. II 110, 8). Dazu war der Herd des Aufstandes Italien so nah, daß Augustus im Senat erklärte, in zehn Tagen könne der Feind vor Rom stehen (Vell. II 111, 1; vgl. 110, 3. 114, 4. Dio LV 80, 1). Man hielt diesen Krieg für den schwersten nach den punischen (Suet. Tib. 16, 1). Von Schrecken erfüllt, ließ Augustus Aushebungen [374] veranstalten, die Veteranen zu den Waffen zurückrufen und die Römer nach der Höhe ihres Vermögens eine entsprechende Zahl von Sklaven freilassen, damit sie in das Heer eingestellt werden könnten (Vell. II 110, 6. 111, 1. Suet. Aug. 25, 2. Dio LV 31, 1). Die neugebildeten Truppen wurden eiligst aus Rom herangeführt (Vell. II 111, 3) und die Legionen des Orients nach Illyricum befohlen (Vell. II 112, 4).

Die Aufständischen teilten sich in drei Massen: der eine Teil der Dalmater wandte sich über Triest nach Italien, der zweite gegen Salona und von dort weiter gegen Makedonien, die Pannonier gegen Sirmium (Vell. II 110, 4. Dio LV 29, 3–30, 1). Diese Stadt wurde durch den Legaten des benachbarten Moesien, A. Caecina Severus, gerettet. Er besiegte die Pannonier am Drau, erlitt aber dabei so schwere Verluste, daß sie doch den Mut nicht verloren, sondern noch bedeutende Verstärkungen heranzuführen vermochten. Auch der Ansturm der Dalmater auf Salona blieb erfolglos, ja Bato wurde durch einen Steinwurf von der Mauer schwer verletzt. Doch andere Scharen, die er nach Makedonien vorgeschickt hatte, verwüsteten das Küstenland bis nach Apollonia hin und bekämpften dort eine römische Truppe, obgleich besiegt, doch nicht ganz ohne Erfolg (Dio LV 29, 3. 4). Unterdessen rückte Tiberius heran und wandte sich zuerst gegen die Dalmater, weil sie Italien am nächsten bedrohten. Den Messalinus hatte er mit der noch unvollständigen zwanzigsten Legion vorausgeschickt. Diesen griff Bato, obgleich er von seiner Verwundung noch nicht genesen war, mit 20 000 Dalmatern an, besiegte und umzingelte ihn. Doch gelang es den Römern durch eine Kriegslist, sich herauszuhauen und dem Feinde eine empfindliche Niederlage beizubringen (Dio LV 30, 1. 2. Vell. II 112, 2). Infolgedessen zog sich Bato nach Pannonien zurück, vereinigte sich dort mit dem anderen Bato, und beide bezogen ein befestigtes Lager auf dem Berge Alma (Dio LV 30, 2), der wahrscheinlich etwas später von Tiberius seinem verstorbenen Bruder zu Ehren Mons Claudius getauft wurde (Vell. II 112, 3; vgl. Plin. n. h. III 148), jedenfalls in der Gegend von Sirmium zu suchen ist (s. o. Bd. I S. 1588. CIL III p. 415). Hier erlitten sie eine Schlappe durch den thrakischen König Roimetalkes, der den Römern zu Hilfe gekommen und von Severus seinem Heere vorangeschickt war, hielten sich aber mit Erfolg gegen diesen selbst, bis ein Einfall der Daker und Sarmaten in Mösien ihn in seine eigene Provinz zurückzukehren zwang (Dio LV 30, 3. 4; vgl. Bd. IA S. 1003). Tiberius, der vor allem darauf bedacht war, das kostbare Menschenmaterial seines Heeres zu schonen, und daher kühnen Entscheidungen gern aus dem Wege ging (Vell. II 115, 5), hatte unterdessen in Dalmatien Seretium ohne Erfolg belagert (Dio LVI 12, 1) und war dann nach Pannonien gezogen, wo er zaudernd bei Siscia stand (Dio LV 30, 4. 31, 1) und dem Feinde Zeit ließ, durch ausgesandte Streifscharen den Aufruhr weiter zu verbreiten. Die vereinigten Pannonier und Dalmater wichen einer großen Schlacht aus, taten aber, unvermutet bald hier, bald dort auftauchend, durch ihre Ortskunde den Römern vielen Schaden. Sie fielen sogar von neuem in Makedonien ein, wo Roimetalkes [375] und sein Bruder Raskuporis sie freilich zurückschlugen (Dio LV 30, 4–6). Tiberius begnügte sich damit, kleinere Scharen abzufangen und der Masse, so gut es ging, die Zufuhren abzuschneiden, ehe er in die Winterquartiere ging (Vell. II 111, 4).

7 n. Chr. In Rom herrschte wieder Hungersnot, und wieder wurden zwei Consulare für die Annona bestimmt. Um die Aufregung des Volkes zu stillen, griff Augustus zu abergläubischen Mitteln, z. B. der Wahrsagung eines Weibes (Dio LV 31, 2–4). Um für den Krieg und den Unterhalt der Vigiles Geld zu bekommen, wurde eine Steuer von 2 Prozent auf die Verkäufe von Sklaven gelegt und den Praetoren das Geld entzogen, das der Staatsschatz ihnen zum Ausrichten von Gladiatorenspielen zu zahlen pflegte (Dio LV 31, 4). Da die Wahlen wieder zu Unruhen führten, ernannte Augustus alle Beamten für das nächste Jahr (Dio LV 34, 2).

Da Agrippa Iulius Caesar sich von störrischem Sinn und gemeinen Neigungen erwies, verstieß ihn Augustus und verbannte ihn erst nach Surrentum, später auf die Insel Planasia (Suet. Aug. 65, 1. 4. Tib. 15, 2. Dio LV 32, 1. 2. Vell. II 112, 7. Tac. ann. I 3. 5. Vict. epit. 1, 27. Plin. n. h. VII 150. Schol. Iuven. VI 158). Hier stellte er ihn unter militärische Bewachung und ließ den Senat beschließen, daß Agrippa sich nie von der Insel entfernen dürfe (Suet. Aug. 65, 4. Tac. ann. I 6); doch wird dies vermutlich erst in einem späteren Jahre geschehen sein. Das Vermögen des Agrippa wurde dem Aerarium militare überwiesen (Dio LV 32, 2).

Germanicus wurde nach Dalmatien geschickt, obgleich er die Quaestur bekleidete, und besiegte dort den Stamm der Mazaier (Dio LV 31, 1. 32, 1. 3. 4. Vell. II 116, 1). In Pannonien fuhr Tiberius fort, große Entscheidungen zu vermeiden und den Feinden, die noch immer auf dem Mons Alma oder Claudius das Zentrum ihres Widerstandes hatten, die Zufuhren abzuschneiden, wodurch er unter ihnen eine Hungersnot hervorrief (Vell. II 112, 3. Dio LV 33, 1). Unterdessen hatte M. Plautius Silvanus die orientalischen Legionen herangeführt, und vereinigt mit dem römischen Heere des A. Caecina Severus und den Thrakerscharen des Roimetalkes, rückten sie, im ganzen fünf Legionen stark, denen noch zahlreiche Hilfstruppen beigegeben waren, in Pannonien ein. Doch als sie bei dem Sumpfe Hiulca in der Nähe von Cibalis (s. o. Bd. VIII S. 2128) lagerten, wurden sie von den beiden Batos überfallen und erlitten schwere Verluste, ehe die Tüchtigkeit der römischen Legionen über die wilden Scharen doch endlich sieghaft blieb (Vell. II 112, 4–6. Dio LV 32, 3). Nach der Vereinigung der Heere standen in demselben Lager 10 Legionen, über 70 Auxiliarcohorten, 10 Alen. 10 000 Veteranen, wobei die thrakische Reiterei und zahlreiche Freiwillige noch gar nicht mitgerechnet waren (Vell. II 113, 1). Im ganzen hat Tiberius, jedenfalls mit Zuzählung der in Dalmatien kämpfenden Truppen, 15 Legionen und die entsprechende Zahl von Auxiliaren unter seinem Befehl gehabt (Suet. Tib. 16, 1). Doch diese übergroße Zahl war ihm unbequem, wahrscheinlich weil das verwüstete Land die Mittel zu ihrer Verpflegung nicht aufbringen konnte. Nach einer Erholung von wenigen Tagen [376] mußte daher das orientalische Heer den Rückmarsch antreten, der auch nicht geringe Schwierigkeiten bot, und mit dem Reste der Truppen bezog Tiberius die Winterquartiere in Siscia (Vell. II 113, 2. 3).

8 n. Chr. Augustus führte es ein, daß er im Senat an letzter Stelle abstimmte, um nicht die Voten der Senatoren durch das seine zu beeinflussen. Auch wurde die Freiheit der Volkswahlen, die im vorhergehenden Jahr eine Unterbrechung erfahren hatte, wieder hergestellt. Um dem Kriegsschauplatz näher zu sein, reiste Augustus nach Ariminum (Dio LV 34, 1–3).

Iulia, die Enkelin des Augustus, wurde wegen Ehebruchs auf die Insel Trimerum verbannt (Tac. ann. IV 71; vgl. III 24. Suet. Aug. 65, 1. Plin. n. h. VII 149. Schol. Iuv. VI 158). Das Kind, das sie später gebar, verbot Augustus aufzuziehen (Suet. Aug. 65, 4). Eine Villa, die sie sich erbaut hatte, ließ er niederreißen (Suet. Aug. 72, 3) und schloß sie, wie ihre Mutter, noch in seinem Testament von seinem Grabmal aus (Suet. Aug. 101, 3). Daß die Verbannung Ovids mit den Sünden der Iulia im Zusammenhange steht, ist nicht unwahrscheinlich (s. Ovidius).

Da die Aufständischen schwer durch Hunger und Seuchen litten (Dio LV 33, 1; vgl. Vell. 112, 3), bewirkte der Breuker Bato durch Verrat, daß Pinnetes von den Römern gefangen wurde, und unterwarf sich selbst mit seinen Scharen, die ihre Waffen ausliefern mußten, am Flusse Bathinus (Vell. II 114, 4. Dio LV 34, 4; vgl. o. Bd. III S. 123). Tiberius ernannte ihn dafür zum Fürsten der Breuker; doch während er das Land bereiste, um Geiseln für den römischen Frieden aufzubringen, besiegte ihn der dalmatische Bato, fing ihn und ließ ihn hinrichten (Dio LV 34, 4. 5). Infolgedessen erhoben sich mehrere pannonische Stämme, darunter auch die Breuker, von neuem, wurden aber von M. Plautius Silvanus unterworfen (Dio LV 34. 6. 7. Dessau 921 = CIL XIV 3605. 3606). Da jetzt in Pannonien nur noch kleine Räuberhorden im Aufstande blieben (Dio LV 34, 7; vgl. Oros. VI 21, 23. Vell. II 114, 4), verzichtete der dalmatische Bato auf die Verteidigung dieses Landes, verwüstete es und besetzte die Pässe, die von dort nach Dalmatien führten (Dio LV 34, 6). Hier hatte unterdessen Germanicus die Städte Splaunum, Raetinum, Seretium und andere eingenommen, dabei aber bei Raetinum schwere Verluste erlitten (Dio LVI 11, 1–12, 1; vgl. O. Hirschfeld Kl. Schriften 387ff.). Nachdem Tiberius das pannonische Heer im Herbst die Winterquartiere hatte beziehen lassen und das Kommando darüber dem M. Aemilius Lepidus übertragen hatte (Vell. II 114, 5), ging er im Winter nach Rom (Dio LVI 12, 1).

9 n. Chr. In Rom feierten die Consuln Siegesfeste, und Augustus zog dem ankommenden Tiberius feierlich vor das Stadttor entgegen (Dio LVI 1,1). Die Hungersnot hatte auch in diesem Jahre noch nicht ihr Ende erreicht (Dio LVI 12, 1). Die Consuln M. Papius Mutilus und Q. Poppaeus Secundus, die am 1. Juli als suffecti ihr Amt antraten (CIL I² p. 166), vervollständigten die Lex Iulia de maritandis ordinibus, die 18 v. Chr. gegeben war, durch ein neues Gesetz, das wieder erst nach heftiger Opposition der Ehelosen durchgebracht [377] werden konnte. Sie selbst aber waren beide ehelos und kinderlos (Dio LVI 1, 2. 10, 1–3. Tac. ann. III 25. 28. Suet. Claud. 19. 23, 1; Nero 10, 1. Gai. I 145. Ulp. 16, 2. Frag. Vat. 158. 214 und sonst).

Tiberius ging nach Dalmatien und setzte auch dort seine Zauderstrategie fort, obgleich die Soldaten, des langen Krieges müde, aufrührerisch nach einer schnellen und kühnen Entscheidung verlangten. Um sie leichter im Zaume zu halten, teilte er sein Heer in drei Gruppen, von denen er die erste dem M. Plautius Silvanus, die zweite dem M. Aemilius Lepidus übergab. Beide besiegten die ihnen gegenüberstehenden Feinde und wurden später dafür mit den Ornamenta triumphalia belohnt (Dio LVI 12, 1–3. Vell. II 115, 1–3. Suet. Tib. 20. Dessau 921 = CIL XIV 3605. 3606). Mit dem dritten Teil des Heeres wandten er und Germanicus sich gegen Bato in das Gebiet der Perusten und Daesitiaten. Dieser wußte, hin- und herziehend, den Römern geschickt auszuweichen, wurde aber endlich in Andetrium eingeschlossen. Von hier aus brachte er das belagernde Heer des Tiberius durch Abschneiden der Zufuhren in große Not, und wieder forderten die Soldaten mit wildem Geschrei den Sturm. Tiberius aber beruhigte sie und blieb dabei, die Feste untätig zu umschließen, bis Bato sah, daß sie nicht mehr zu halten war, und da er die Bewohner nicht zur Übergabe bewegen konnte, sich selbst aus ihren Mauern flüchtete. Jetzt hielt auch Tiberius für angezeigt, dem Drängen der Soldaten nachzugeben und den Sturm zu erlauben. Doch gelang die Eroberung nur nach sehr schweren Verlusten (Dio LVI 12–14. Vell. II 115, 4; vgl. Suet. Tib. 20). Unterdessen hatte Germanicus Arduba nach nicht weniger erbitterter Verteidigung eingenommen (Dio LVI 15, 1–3). Darauf erkannte auch Bato, daß weiterer Widerstand vergeblich war, und ergab sich dem Tiberius, was das Ende des Krieges bedeutete (Dio LVI 16. Ovid. ex Ponto II 1, 45. Suet. Tib. 20). Zum 3. August verzeichnet der Kalender von Antium: Tiberius Augustus in Illyrico vicit. Doch ob dies Datum die Erstürmung von Andetrium oder die Übergabe des Bato oder irgend ein anderes Ereignis dieses Krieges bezeichnet, ist zweifelhaft (CIL I² p. 323. O. Hirschfeld Kl. Schriften 394ff.). Von den Ehren, die der Senat beschloß, nahm Augustus für Tiberius den Triumph, für Germanicus die Ornamenta triumphalia an. Außerdem sollte dieser unter die Praetorier eintreten, als erster nach den Consularen stimmen und das Consulat vor der gesetzlichen Zeit bekleiden dürfen. Auch für Drusus, den Sohn des Tiberius, wurde, obgleich er am Kriege nicht teilgenommen hatte, beschlossen, er solle, noch ehe er Senator würde, den Senatsverhandlungen beiwohnen dürfen und nach der Quaestur, mit der er in den Senat eintrat, unter den Praetoriern stimmen (Dio LVI 17).

Schon fünf Tage nach der Beendigung des dalmatischen Krieges kam die Nachricht von der Niederlage des Varus im Teutoburger Walde (Vell. II 117, 1; vgl. Suet. Tib. 17, 1), die schon o. Bd. II S. 1192ff. ausführlich behandelt ist. In Rom verbreitete sie solchen Schrecken, daß Augustus, um die Aufregung niederzuhalten, die Stadt militärisch [378] bewachen ließ (Suet. Aug. 23, 1). Er selbst soll sein Gewand zerrissen haben (Dio LVI 23, 1), monatelang unrasiert geblieben sein und mit dem Rufe: Quintili Vare, legiones redde! den Kopf gegen die Mauer geschlagen haben (Suet. Aug. 23, 2). Denn die drei Legionen, die in der Teutoburger Schlacht vernichtet waren (Vell. II 117, 1. Tac. ann. I 61; Germ. 37. Strab. VII 1, 4. Suet. Aug. 23, 1; Tib. 17, 1. Flor. II 30), ließen sich nicht leicht ersetzen. Als er im J. 5 n. Chr. acht neue Legionen schuf, wird schon dieses große Schwierigkeiten bereitet haben. Nach dieser Niederlage wollte man sich vollends nicht mehr der Aushebung stellen; selbst harte Strafen, die sich in einzelnen Fällen bis zur Hinrichtung steigerten, wollten nicht helfen. Aus den Veteranen und den Freigelassenen mußte eine Anzahl ausgelost werden, um einen dürftigen Ersatz für das verlorene Heer zu schaffen (Dio LVI 23. Suet. Aug. 25, 2). Erst ganz gegen das Ende seiner Regierung gelang es Augustus, an Stelle der drei vernichteten Legionen wenigstens zwei neue zu schaffen, welche die Nummern XXI und XXII erhielten (Mommsen Res gestae divi Augusti² 70). Denn die Nummern der untergegangenen, XVII, XVIII und XIX, vermied man als Unheil bedeutend (Tac. ann. I 60. Dessau 2244 = F. Koepp Die Römer in Deutschland² 27). Wenn nach einer Quelle des Dio (LV 23, 2) Augustus 23 Legionen besaß, nach der anderen 25, so gilt die erste Zahl gleich nach der Varusschlacht, durch welche die 26 Legionen des J. 5 n. Chr. auf 23 herabsanken; die zweite Zahl entspricht dem Zustande, der beim Regierungsantritt des Tiberius erst ganz kürzlich eingetreten war (Tac. ann. I 31: nuper acto in urbe dilectu). Die Germanen, die vorher seine Leibwache gebildet hatten, entließ Augustus und wies ihnen Inseln zum Wohnsitz an, weil er ihnen nach dem Verrat des Arminius mißtraute (Suet. Aug. 49, 1. Dio LVI 23, 4).

Auf die Nachricht von der Niederlage eilte Tiberius nach Rom, wo zwar sein Triumph wegen des schweren Landesunglücks verschoben, er aber doch als Sieger über Illyricum hoch gefeiert wurde (Suet. Tib. 17, 2. Vell. II 120, 1).

10 n. Chr. Nachdem Tiberius am 16. Januar den Tempel der Concordia Augusta, der im J. 7 v. Chr. begonnen war, eingeweiht hatte (CIL I² p. 231. Ovid. fast. I 637ff. Dio LVI 25, 1. Suet. Tib. 20), zog er an den Rhein (Suet. Tib. 18, 1. Dio LVI 23, 3. Vell. II 120, 1). Man hatte erwartet, daß die Germanen in Gallien einfallen würden; doch waren sie durch die Belagerung eines KastellB bis tief in den Winter hinein aufgehalten, und der Legat des Varus, L. Nonius Asprenas, hatte mit den zwei Legionen, die ihm geblieben waren, die Rheingrenze geschützt (Zonar. X 37 p. 542b. Dio LVI 22, 2–4. 24, 1. Vell. II 120, 3). Auch Tiberius begnügte sich einstweilen damit, dieselbe Aufgabe zu erfüllen und das erschreckte Gallien zu beruhigen (Zonar. X 37 p. 542d. Vell. II 120, 1. Suet. Tib. 18, 1).

11 n. Chr. Tiberius überschritt mit Germanicus, der die proconsularische Würde empfangen hatte, den Rhein, verwüstete die nächstgelegenen Gebiete, wagte sich aber nicht tiefer ins Feindesland hinein und zog sich, nachdem er am 23. September [379] den Geburtstag des Augustus mit Wettrennen der Centurionen gefeiert hatte, wieder nach Gallien zurück (Dio LVI 25, 2. 3. Vell. II 120, 1. 2. Suet. Tib. 18. 19). So blieb die neue germanische Provinz, die Drusus geschaffen hatte, seit der Teutoburger Schlacht endgültig aufgegeben (Flor. II 30).

Augustus verbot die geheime Befragung von Astrologen und verfügte, daß in den Provinzen Ehrungen für die Beamten erst 60 Tage nach ihrem Abgange beschlossen werden dürften (Dio LVI 25, 5. 6). Um die üblichen Krawalle bei den Wahlen zu vermeiden, ließ er allen 16 Kandidaten, die sich um die Praetur bewarben, das Amt verleihen, obgleich vorher nur 12 Stellen vorhanden waren (Dio LVI 25, 4).

12 n. Chr. Germanicus bekleidete das Consulat und Tiberius feierte am 16. Januar den im J. 9 n. Chr. aufgeschobenen Triumph (CIL I² p. 231. Vell. II 121, 2. Suet. Tib. 20. Ovid. fast. I 645). Bald darauf wurde durch Senat und Volk beschlossen, daß er in den Provinzen dasselbe Imperium, wie Augustus, haben und mit diesem gemeinsam auch den Census abhalten sollte, der in diesem Jahre begann (Suet. Tib. 21, 1. Vell. II 121, 1. Dio LVI 28, 6).

Augustus ließ Untersuchungen wegen Schmähschriften anstellen und verschärfte die Strafe der Verbannten (Dio LVI 27, 1–3).

13 n. Chr. Aufs neue wurde das Proconsulat des Augustus auf weitere zehn Jahre verlängert und die tribunicische Gewalt des Tiberius erneuert. Zugleich wurde sein Sohn Drusus für das dritte Jahr (15 n. Chr.) zum Consuln designiert, ohne vorher die Praetur bekleidet zu haben (Dio LVI 28, 1). Da Augustus zu schwach geworden war, um den Senat zu besuchen, wurde verfügt, daß Beschlüsse, die er mit einer Kommission des Senats in seinem Hause fasse, als Senatsbeschlüsse gelten sollten (Dio LVI 28, 2. 3).

Am 3. April machte Augustus sein endgültiges Testament (Suet. Aug. 101, 1).

Germanicus wurde vor dem 18. Mai (Suet. C. Calig. 8, 4) wieder nach Gallien geschickt, um den Kampf gegen die Germanen fortzusetzen (Suet. C. Calig. 8, 3. Vell. II 123, 1. Tac. ann. I 3).

14 n. Chr. Der Census, der im J. 12 n. Chr. begonnen hatte, wurde abgeschlossen und ergab die Summe von 4 937 000 römischen Bürgern (Mon. Anc. 2, 8. Suet. Aug. 97,1; Tib. 21, 1. Euseb. chron 2029. Suid. s. (Αὔγουσος Καῖσαρ). Bald nach dem Lustrum traf ein Blitzstrahl eine Statue des Augustus und zerstörte an ihrer Inschrift den Buchstaben C, woraus man schloß, daß er nur noch hundert Tage zu leben habe (Suet. Aug. 97, 2. Dio LVI 29, 4). Das Lustrum muß danach Anfang Mai stattgefunden haben. Dies und andere Vorzeichen scheinen Augustus veranlaßt zu haben, seiner Grabschrift die endgültige Gestalt zu geben, die uns im Monumentum Ancyranum vorliegt. Denn wie er selbst sagt, schrieb er sie nieder in seinem 76. Lebensjahr (Mon. Anc. 6, 28) und in seiner 37. tribunicischen Gewalt (Mon. Anc. 1, 29), die er nicht vor Ende Juni 14 n. Chr. antrat (s. o. zum J. 23 v. Chr.). Aber da er von seinen Largitionen wohl die des 12. Consulats erwähnt (Mon. Anc. 3, 15), aber nicht die ganz [380] gleichartigen des 13., hat Mommsen (Res gestae divi Augusti² 59) mit Recht geschlossen, daß er schon zwischen den J. 5 und 2 v. Chr. die Grabschrift in der Hauptsache abgefaßt hatte und sie unmittelbar vor seinem Tode nur ergänzte und abschloß (Suet. Aug. 101, 4. Dio LVI 33, 1).

Wenige Monate vor seinem Tode soll Augustus seinen Enkel Agrippa heimlich auf der Insel Planasia besucht und sich mit ihm versöhnt haben. Infolgedessen soll die Furcht für die Nachfolge ihres Sohnes Livia veranlaßt haben, ihren Gatten zu vergiften (Tac. ann. I 5. Dio LVI 30, 1. 2. Plin. n. h. VII 150. Plut. de garrul. 11 p. 502a), eine in allen ihren Teilen sehr zweifelhafte Geschichte, obgleich sie schon von den Zeitgenossen geglaubt wurde. Vielmehr verdient die Angabe des Tiberius, daß Augustus befohlen habe, gleich nach seinem Hinscheiden den Agrippa zu töten, vollen Glauben (Tac. ann. I 6. III 30. Suet. Tib. 22. Dio LVII 3, 5. 6). Denn dieser hatte Anlaß zu einer Verschwörung gegen Augustus selbst gegeben (Suet. Aug. 19, 2; vgl. 51, 1) und konnte unter seinem Nachfolger der Ruhe des Reiches noch gefährlicher werden.

Tiberius sollte wieder die Verwaltung Illyricums übernehmen, und bei seiner Reise nach Brundisium, wo er sich nach Dalmatien einzuschiffen gedachte, begleitete ihn Augustus bis Benevent (Suet. Tib. 21, 1. Aug. 97, 3–98, 5. Vell. II 123, 1. Tac. ann. I 5). Unterwegs wurde er schon bei Astura von einem Magenübel befallen (Suet. Aug. 97, 3), aber erst bei seiner Rückkehr verschlimmerte es sich so sehr, daß er am 19. August in Nola starb (Suet. Aug. 98, 5. 100, 1. Dio LVI 29, 2. 30, 5. CIL I² p. 326. Vell. II 123. Joseph. ant. Iud. XVIII 82. Tac. ann. I 5). Am letzten Tage ließ er sich noch das Haar ordnen und die schlaff gewordenen Wangen stützen, ehe er seine Freunde empfing. Er fragte sie, ob er in der Posse des Lebens seine Rolle gut gespielt habe, und forderte sie auf, ihm Beifall zu klatschen. Mit den Worten: Livia, nostri coniugii memor vive, ac vale! soll er in den Armen seiner Gattin leicht und schmerzlos gestorben sein (Suet Aug. 99. Dio LVI 30, 4). Sie hatte, sobald die Krankheit sich als gefahrlich erwies, Tiberius eiligst zurückberufen; doch wußte man nicht mit Bestimmtheit, ob er Augustus noch lebend angetroffen hatte (Tac. ann. I 5. Dio LVI 31, 1. Suet Tib. 21, 1. Vell. II 123). Nach einer öffentlichen Bestattung von größter Pracht und Feierlichkeit, bei der Tiberius und sein Sohn Drusus die Leichenreden hielten (Suet. Aug. 100. Dio LVI 31ff. Tac. ann. I 8), wurde Augustus am 17. September auf Senatsbeschluß unter die Götter erhoben (CIL I² p. 329. Suet. Aug. 100, 4. Vell. II 124, 3 und sonst).

Sein Testament, das er teils eigenhändig niedergeschrieben, teils seinen Freigelassenen Hilario und Polybius diktiert hatte, und das bei den Vestalen niedergelegt war (Suet. Aug. 101, 1), wurde von Polybius im Senat vorgelesen (Dio LVI 32, 1). Tiberius erhielt über die Hälfte der Erbschaft, Livia ein Drittel, und zugleich wurde sie adoptiert und ihr der Name Iulia Augusta verliehen (Suet Aug. 101, 2. Dio LVI 32, 1. Tac. ann. I 8. Vell. II 75, 3); der Rest fiel Drusus, [381] Germanicus und seinen Söhnen zu. Außerdem wurden verbündete Dynasten und zahlreiche vornehme Römer, auch solche, denen Augustus nicht freundlich gewesen war, mit Legaten bedacht (Tac. a. O. Suet. a. O. Dio LVI 32, 2). Dem römischen Volke vermachte er 40 Millionen Sesterzen, außerdem noch jeder der 35 Tribus 100 000. Jeder Praetorianer sollte 1000 erhalten, jeder Soldat der Stadtcohorten 500, der Legionen und provinzialen Bürgercohorten 300 (Tac. ann. I 8. Suet. Aug. 101, 2. Dio LVI 32, 2). Außerdem war verfügt, daß unmündigen Kindern derjenigen, die Augustus zum Erben eingesetzt hatten, die Erbschaft nach Eintritt der Mündigkeit zurückgezahlt werden sollte Dio LVI 32, 3). Für die Auszahlung dieser kolossalen Legate lag das Geld in seinem Schatze bereit. Wie er im Testament erklärte, blieben seinen Erben, nachdem sie die ihnen auferlegten Pflichten erfüllt hatten, nur 150 Millionen übrig, obgleich er allein in den letzten 20 Jahren seines Lebens 1400 Millionen aus Testamenten Fremder geerbt habe. Doch seien diese Summen für den Staat verwendet worden (Suet. Aug. 101, 2. 3). Dem Testamente lagen noch vier Rollen bei, von denen die erste Bestimmungen über sein Begräbnis enthielt, die zweite jene Grabschrift, von der sich eine Kopie im Monumentum Ancyranum erhalten hat, die dritte ein Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben des Staates (Suet. Aug. 101, 4. Tac. ann. I 11. Dio LVI 33, 1. 2), die vierte Ermahnungen an Tiberius über die künftige Regierung des Reiches (Dio LVI 33, 3).

Gardthausen Augustus und seine Zeit, Leipzig 1891–1904. Drumann Gesch. Roms in seinem Übergange von der republikanischen zur monarchischen Verfassung, 2. Aufl. herausg. von Groebe, Berlin 1899–1908. E.W. Fischer Römische Zeittafeln, Altona 1846. Mommsen Res gestae divi Augusti, 2. Aufl., Berlin 1883. Seeck Kaiser Augustus, Bielefeld und Leipzig 1902. Kromayer Die rechtliche Begründung des Principats, Marburg 1888; Kleine Forschungen sur Geschichte des zweiten Triumvirats, Herm. XXIX 556. XXXI 70. XXXIII 1. XXXIV 1. Abele Der Senat unter Augustus; Studien zur Gesch. und Kultur des Altertums I 2, Paderborn 1907. F. Blumenthal Die Autobiographie des Augustus, Wien. Stud. XXXV 113. XXXVI 2.

[Begonnen von K. Fitzler , ehe ein allzufrüher Heldentod ihn der Wissenschaft raubte, mit Hilfe des von ihm gesammelten Materials vollendet von O. Seeck .]