15) Auch Sisines genannt, Sohn des Vorigen, Enkel des Gemahls der ägyptischen Berenike (Strab. XVII 796). Er war der Sohn der schönen Glaphyra, deren Reizen zuliebe M. Antonius ihn im J. 41 v. Chr. als König von Kappadokien einsetzte (Strab. XII 540. Martial. XI 20. App. b. b. V 7. Dio XLIX 32, 3). Da er von Antonius nicht weiter unterstützt wurde, hatte er die nächsten Jahre mit Ariarathes X., dem letzten aus dem alten Königshause, zu kämpfen. Erst im J. 36 wurde dieser von Antonius abgesetzt und getötet, so dass erst von 36 an die thatsächliche Herrschaft des A. gerechnet werden kann (Val. Max. IX 15 ext. 2. Dio a. O.). Der Bericht des Tacitus (ann. II 42) steht hiermit in Einklang. Denn die Angabe, dass A. 50 Jahre hindurch Kappadokien besessen habe, ist auf das J. 14 n. Chr. zu beziehen, vgl. den folgenden Satz: Ut (Tiberius) … imperium adeptus est (anders Gardthausen August. II 1, 85 N. 12). Bei Actium kämpfte A. natürlich auf Seiten des Antonius (Plut. Ant. 61). Octavian beliess ihn aber nach dem Siege, da er rechtzeitig zu ihm überging, in seiner Herrschaft (Dio LI 2, 1). Im J. 20 v. Chr. gab ihm Augustus einen Teil Kilikiens (auch das rauhe Kilikien um Elaiussa), ausserdem Kleinarmenien (Strab. XII 535. 555. Dio LIV 9, 2). A. heiratete später Pythodoris, die Witwe des Polemon von Pontos († 1/2 n. Chr.), mit der er bis zu seinem Ende zusammenlebte (Strab. XII 556). Noch unter der Regierung des Augustus hatte A. Streitigkeiten mit seinen Unterthanen. Sie verklagten ihn in Rom, und Tiberius übernahm seine Verteidigung (Suet. Tib. 8. Dio LVII 17). Um so mehr war Tiberius später verletzt, dass A. ihn während seines Aufenthalts in Rhodos vernachlässigte, dagegen sich um den jungen C. Caesar, als dieser nach dem Orient kam, als den kommenden Mann bemühte (Tac. ann. II 42. Dio LVII 17, 4). Sobald daher Tiberius dem Augustus gefolgt war, lockte er ihn, durch ein Schreiben seiner Mutter, nach Rom (im J. 14 n. Chr.) und klagte ihn dann vor dem Senat ganz unbegründeterweise wegen Neuerungen an (Tac. a. O.). A. war damals schon geistig und körperlich vollständig gebrochen (schon Augustus hatte ihm vorübergehend wegen Kränklichkeit einen ἐπίτροπος an die Seite gestellt, Dio LVII 17, 4). Ehe es zur Verurteilung kam, ist A. im J. 17 n. Chr. in Rom gestorben. Kappadokien aber wurde als römische Provinz eingezogen (Strab. XII 534. Tac. a. O. Suet. Tib. 37; Calig. 1. Vellei. II 39. Dio a. O. Eutrop. VII 11. Aurel. Vict. Caes. 2, 3; ep. 2, 8. Suid. s. Τιβέριος). A. hat Münzen geprägt mit der Umschrift ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΑΡΧΕΛΑΟΥ und ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΑΡΧΕΛΑΟΥ ΦΙΛΟΠΑΤΡΙΔΟΣ ΤΟΥ ΚΤΙΣΤΟΥ; vgl. Head HN 633. Über seinen Beinamen Φιλόπατρις vgl. A. v. Gutschmid Klein. Schrift. IV 116.