Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath

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Titel: Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath
Untertitel: angeklagt der Aufreizung zu hochverrätherischen Unternehmungen durch das Gedicht: Die Todten an die Lebenden, verhandelt vor dem Assisenhofe zu Düsseldorf am 3. October 1848
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Entstehungsdatum: 1848
Erscheinungsdatum: 1848
Verlag: Buddeus’sche Buch- und Kunsthandlung
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Erscheinungsort: Düsseldorf
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Quelle: ULB Düsseldorf = Commons
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[1]
Stenographischer Bericht

des

Processes

gegen den Dichter

Ferdinand Freiligrath,

angeklagt
der Aufreizung zu hochverrätherischen Unternehmungen
durch das Gedicht:

Die Todten an die Lebenden,

verhandelt vor dem Assisenhofe zu Düsseldorf
am 3. Oktober 1848.

___________________

Nebst einer zum ersten Male ausführlich bearbeiteten Biographie
des Dichters.

___________________

Düsseldorf, 1848.
J. Buddeus’sche Buch- und Kunsthandlung.
(Eduard Schulte.)
[3]
Vorwort.

Indem wir den ausführlichen Bericht über die Assisen-Verhandlungen in Betreff der Anklage gegen Ferdinand Freiligrath dem größeren Publikum übergeben, mögen einige wenige Worte vorausgeschickt werden, welche dieses unser Beginnen rechtfertigen dürften. Zwei Rücksichten nämlich sind es, welche den Entschluß, diese Verhandlungen zu veröffentlichen, rege machten und zur Reife kommen ließen. Vor allem ist die hervorragende Persönlichkeit des Angeklagten die Veranlassung dazu gewesen, an dessen Schicksal ganz Deutschland Antheil nehmen und von dessen Geschick Jeder Kunde zu haben bestrebt sein wird. Freiligrath hat sich einen Namen erworben, der schon seit langer Zeit in ganz Europa gefeiert wird; es ist ein Mann, der für unsere Literatur eine hohe Bedeutung hat, und an den sich eine Geschichte anknüpft. Die andere Rücksicht, welche zur Veröffentlichung der Verhandlungen Anlaß bot, ist das Vergehen, dessen der Dichter beschuldigt worden, denn bisher ist noch nie eine Anklage, wie sie gegen ihn [4] ausgesprochen, vor einem Schwurgerichte unseres Vaterlandes abgeurtelt [WS:abgeurteilt] worden; der Düsseldorfer Gerichtshof eröffnet durch diese Procedur den Reigen der Gerichtsverhandlungen, welche gegen Preßvergehen gerichtet sind, die auf „Aufreizung zu hochverrätherischen Unternehmungen“ lauten.

Wir haben diesen Verhandlungen eine skizzirte Biographie des Dichters vorausgeschickt, damit der, welcher mit seinem Leben und Wirken nicht ganz vertraut ist, ein möglichst klares Bild von demselben bekomme. Da aber die Zeit sehr drängte, konnten nur die Hauptzüge aus dem Leben des Dichters hingezeichnet werden; trotz dessen aber glauben wir durch die Bearbeitung dieser Biographie nicht etwas Unwesentliches unternommen zu haben, da bisher nur sehr dürftige und unvollständige Nachrichten über den Dichter mitgetheilt worden. Wir geben hiermit zum ersten Mal eine ausführliche Darstellung seines Lebens, wenn auch in kurzen Umrissen.

K. A.
[5]
Erster Theil.


_______


Kurze Biographie


Ferdinand Freiligrath's


bis zu seiner Verhaftung.


_______


[7] Ferdinand Freiligrath wurde am 17. Juni 1810 zu Detmold im Fürstenthum Lippe geboren. Das Gedicht „Moosthee“, welches im Jahre 1826 geschrieben, bestätigt diese Angabe, indem sich der Dichter darin als sechzehnjährigen Jüngling bezeichnet:

„Sechzehn Jahr’ — und wie ein greiser
Alter sitz’ ich, matt und krank;“ –

Awaldt's*)[1] Annahme, daß des Dichters Geburt in das Jahr 1804 falle, ergibt sich, demzufolge wie auch durch andere Zeugnisse als eine irrige. Der Vater des Dichters, welcher Lehrer an der Bürgerschule zu Detmold war, hatte frühzeitig sein Augenmerk darauf gerichtet, daß die geistige Ausbildung und Erziehung des Knaben befördert und möglichst vollendet werde. Er übergab deshalb seinen Sohn dem Gymnasium der Vaterstadt; aber nicht lange war es diesem vergönnt, den Vorträgen in diesen Lehrsälen zuzulauschen, die ihn gänzlich angezogen hatten, denn schon im Jahre 1825 verließ er die Anstalt, wo er mit beßtem Erfolge und aller Hinneigung für die Studien thätig gewesen war. Der Vater nämlich, welcher nicht so bemittelt [8] war, daß er im Stande gewesen wäre, ihn diese Bahn bis an’s Ziel durchwandern zu lassen, bestimmte ihn für das kaufmännische Fach, und zwar lediglich deshalb, um die Zukunft des Knaben sicherer begründen zu können. Die Bemerkung, welche das Conv.-Lex. von Brockhaus in dieser Beziehung macht, daß er sich „in Aussicht auf das Erbe eines reichen Oheim’s in Edinburg“ der Kaufmannschaft gewidmet, entbehrt aller Begründung, da Freiligrath in diesem Falle doch sicher dahingestrebt haben würde, mit seinem Oheim in genauere Bekanntschaft zu treten, um dessen Wohlwollen zu gewinnen. Aber hiervon findet sich nirgend eine Spur und am allerwenigsten von einer Beerbung seines Oheim’s.

Was den Uebergang Freiligrath’s vom Gymnasium zur Kaufmannschaft anlangt, so scheinen sich Alle in dem Punkte zu einigen, daß diese Aenderung des Lebensberufes eine seiner Neigung nicht befreundete gewesen sei, und daß sie ihm niemals wahre, innere Zufriedenheit verschafft habe; denn eine in etwa genauere Kenntniß seiner Geistesprodukte und der Richtung, welche dieselben charakterisirt, lehrt uns, daß Freiligrath eine angeborene Neigung besessen, sich auf dem Gebiete des schaffenden und bildenden Geistes zu bewegen und demselben allein seine Kräfte und Anlagen zu widmen und zu opfern; dem praktischen Leben aber sich anheimzugeben und in demselben zu wirken, das scheint nie sein Beruf gewesen zu sein.

Unser Dichter nun verließ das elterliche Haus und ging nach Soest*)[2] hinüber, wo er auf einem Comptoire seine Lehrjahre [9] zubrachte und noch bis 1831 blieb. Aus der ersten Zeit seines Aufenthaltes in Soest haben wir schon vollendete dichterische Schöpfungen. Siehe „Moosthee“. Er begab sich in diesem Jahre, um sich in der Handelswelt hinreichend umzusehen, nach Amsterdam, wo er in einem der bedeutendsten Bankhäuser als Commis eine Stelle fand. Hier verweilte er bis zum Jahre 1836, in welchem er heimkehrte, und nach Barmen ging, wo er in einem Handlungshause als Commis eintrat und in den Mußestunden rastlos studirte und schriftstellerisch thätig war. Die Produkte aus dieser Zeit gehören mit zu den vollendetsten.

Hier aber sind wir am Marksteine seiner merkantilischen Laufbahn angelangt; denn nachdem er in Barmen von 1837 bis 1839 sich noch auf dem Comptoire beschäftigt hatte, entsagte er ganz der Kaufmannschaft und widmete sich dem Berufe, zu dem die Natur ihn bestimmt und gestempelt, dem aber auf längere Zeit sich zu entziehen, Umstände ihn veranlaßt hatten, – er widmete sich nun ganz dem Dichterberufe.

Von dieser Zeit an tritt Freiligrath in die große Welt, und wir sehen in ihm bald einen Mann, der in den Reihen Derer steht, welche zu des deutschen Volkes Lieblingen gezählt wurden. Als er das Comptoir verließ, war sein Name schon bekannt und seine zerstreut erschienenen Gedichte hatten reicheren Beifall gefunden, als viele Dichter, welche vollständige Sammlungen ihrer Gedichte hatten veranstalten lassen. Das Einzige, was in der Zeit des Aufenthaltes in Barmen vollständig von ihm dem Publikum übergeben wurde, sind die Uebersetzungen von „Victor Hugo’s Oden“ im Versmaaß des Originals, Frankfurt 1836, und die Umbildung der „Dämmerungsgesänge Victor Hugo’s“ Stuttgart 1836. (6. Aufl. 1843.)

Hier können wir uns nicht enthalten, die Bemerkung einzuflechten, daß Freiligrath nicht den traurigen Ruhm eines [10] Uebersetzers sich erworben, welcher die Ideen fremder Meister in unsere Sprache überträgt, um dieselbe in Kauf zu bringen und dabei alle ureigene Kraft verleugnet und verliert, sondern wir müssen gestehen, daß er das Höchste erreichte, was in der Uebersetzungskunst zu erreichen ist; denn übersetzt er auch, so ist er doch stets selbstschaffend, indem er dahin strebt, das Colorit des Originals nicht zu verwischen, sondern dasselbe noch zu verschönen und zu beleben. Seine übrigen Uebersetzungen aus dem Englischen und Französischen beweisen dies noch mehr und wir dürfen wegen der Kürze dieser Abhandlung nur auf dieselben hinweisen.

Freiligrath’s eigentlich bedeutsame literarische Thätigkeit beginnt in dieser Zeit, und obgleich seine Naturanlage reich genug und sein Wille fest und standhaft war, während der prosaischen Beschäftigung eines Wechselers und Kaufmannes seine angeborene Neigung zu pflegen, war es ein Glück für die Ausbildung seines Talentes, daß er im Alter von 26 Jahren sich ganz dem Berufe eines Dichters ergeben konnte. Das Bewußtsein, seiner Neigung nicht ganz leben zu können, würde ein Druck für ihn gewesen sein, der ungünstig auf ihn eingewirkt hätte. Denn seit früher Jugend, nicht erst als er das Comptoir verließ, lebte und webte er in den Bildern, welche seine Phantasie erzeugte und welche ihm eine neue Welt geistigen Lebens und geistiger Anschauungen schufen.

Wir wissen ihn schon frühe herangereift, und Grabbe, der in Detmold des Knaben erste poetische Ergüsse las, sagte: „dieser Junge wird uns nochmal all’ übertreffen.“ – Wie sich ein lebenskräftiger, junger Baum alsbald erhebt und ausschießt und reiche Knospen treibt, sobald der erste Frühlingshauch um seine Aeste wehet und die Frühlingssonne ihre sanften, erquickenden Strahlen auf denselben wirft, ebenso entwickelte sich früh unser Dichter, sobald des Jünglings Bewußtsein geweckt und mit der [11] höheren Geisterwelt in Verbindung trat und die Außenwelt mit seinem Innern in lebhaften Zusammenhang gebracht wurde.

Freiligrath hatte in zarter Jugend den vielgestaltigen Orient, den Charakter und die Beschaffenheit der Urwälder Amerika’s und der afrikanischen Wüsten, die Wunder des unfaßbaren Meeres studirt und war in den Feentempel der Natur so tief hineingedrungen, daß er mit einer solchen Farbenpracht und solcher Wahrheit dieselben auszumalen im Stande war, als habe er das Alles gesehen und erlebt. Sein Geist wurde genährt durch die Lektüre der Robinsonaden und der Reisen Le Veillant’s, und sein empfängliches Gemüth bewahrte treu aus der frommen Kinderzeit die Eindrücke, mit welchen ihn das Lesen der Bibel erfüllt hatte. (S. d. Ged. die Bilderbibel.) –

Freiligrath also verließ seinen beschränkten, abgegränzten Wirkungskreis und zog hinaus dorthin, wohin er sich so lange gesehnt hatte, – er zog zum Rheine.

Es war im Herbste 1839, als der Dichter eine Reise an den Rhein machte. Er fühlte sich auf dem Drachenfels mächtig ergriffen von dem Zauber, mit welchem ihm diese Gegend entgegenlächelte und der Wunsch, eine Zeit lang an den Ufern des herrlichen Stromes in poetischer Freiheit und Ungebundenheit zu weilen, wurde bald bei ihm Entschluß. Besonders war es ein kleiner Ort am Rheine, der dem vom Gipfel des Drachenfels hinabschauenden Dichter mit seinen weißen Häusern freundlich entgegenglänzte – Unkel.

Hier ließ er sich häuslich nieder, und nicht lange, so hatte er Gelegenheit, ein romantisches Denkmal in dieser freundlichen Gegend vom Untergang zu retten und der damals noch nicht ganz verbannten Romantik seinen Dichterzoll beizusteuern. In der Sylvesternacht hatte ein heftiger Sturm den altersgrauen Zeugen der Heldenzeit, den Rolandsbogen, weggerissen. [12] Freiligrath forderte in einem poetischen Aufrufe (Köln. Zeit. 12. Jan. 1840.) zur [WS:zu] Beiträgen auf, um den Bogen wiederherzustellen. Alsbald flogen ihm diese von allen Seiten zu mit freundlichen Worten und Zeichen der Gunst. Es bildete sich ein Comité, und so wurde der Bau, in die Hände Zwirner’s gelegt, rasch begonnen und bald vollendet, und Freiligrath gab noch zum Besten der Ruine das Rolands-Album (Köln. Dümont 1840.) heraus.

Der Dichter wurde durch diesen Ruinenbau zuerst mit Personen des königlichen Hauses bekannt. Er hatte nämlich bereits das nöthige Geld beisammen, als er erfuhr, daß die Ruine Eigenthum der Prinzessin Marianne geworden, und er somit dieser Fürstin vorgegriffen habe. Freiligrath wendete sich in einem Schreiben an dieselbe, um sich wegen der gethanen Schritte zu entschuldigen.

Die Prinzessin aber genehmigte ihm gerne und bereitwillig, den Bau auszuführen; sie selbst aber gab eine gleiche Summe von 700 Thlrn. aus eigenen Mitteln zur Gründung einer Schule in dem kleinen Oertchen am Fuße der Ruine, Rolandswerth.

Wichtig aber wurde und bleibt für Freiligrath das kleine Unkel in sofern, als er dort seine künftige Lebensgefährtin kennen lernte, die Erzieherin in der Familie des Obersten von St . . . Sie ist die Tochter des weiland Professor Melos zu Weimar, der durch seine Rechtschaffenheit und Gelehrsamkeit (er schrieb eine Naturlehre und die Reformationsgeschichten) bei Jedem in hohem Ansehen stand. Fräul. Melos begab sich im Sommer 1840 zu ihrer Mutter nach Sachsen zurück, wohin ihr Freiligrath im Herbste desselben Jahres folgte. Er blieb den Winter in Weimar in der Nähe seiner Braut und verheiratete sich im Mai des Jahres 1841. Seine literarische Thätigkeit beschränkte sich während dieser Zeit auf die Mitredaction [13] des Rheinischen Odeons, Düsseldorf. Schreiner 1840, und des Rheinischen Jahrbuchs. Köln. Dümont 1841. Einige Zeit später gab er mit L. Schücking das romant. Westfalen heraus. (Barmen, Langewiesche.)

Nach seiner Verheirathung siedelte er nach Darmstadt hinüber, wo er mit Heinrich Künzel ein Blatt für englisches Leben und englische Literatur „Britannia“ zu gründen gedachte und für welches schon tüchtige Mitarbeiter, unter denen Dickens (Boz) und Bulwer, gewonnen waren, dessen Erscheinen jedoch an der Aengstlichkeit der Verleger scheiterte. Mit E. Duller gab er „1862“, ein Gedicht „zum Besten des kölner Domes“ heraus (Darmst. Joughaus [WS:Jonghans].)

Zu dieser Zeit fing die Politik an, sich in der Poesie Geltung zu verschaffen.

G. Herwegh’s und Hoffmann’s Lieder erschienen, aber Freiligrath hält sich noch ferne davon, da er den rechten Antheil daran noch nicht finden kann und er sagt deshalb in dem Gedichte: Aus Spanien:

„Der Dichter steht auf einer höhern Warte,
Als auf der Zinne der Partei.“

Dieses Wort fand aber seine Beantwortung von dem Führer aller damaligen politischen Dichter, G. Herwegh. Doch ohne Wirkung blieb noch in der Seele unseres Dichters diese Herausforderung, denn er war, wie auch Julius Mosen, (was Dingelstedt im Jahrbuch der deutschen Literatur 1839. ausgegesprochen,) mit keiner Parteiung zusammenhängend und gegen keine fechtend; beide waren vielmehr, unbekümmert um das Geräusch der Streitenden ringsum, im Rausche ihrer Dichtung selig versunken. Freiligrath hatte bisher nie Gelegenheit gehabt, sich politischen Bewegungen der Zeit hinzugeben, denn er war nie auf Universitäten gewesen, wo des Jünglings [14] Auge auf die politischen Zustände hingelenkt und von denselben lebhaft angezogen wird. Die Aufforderung, welche man an ihn richtete, dem Rufe der Zeit zu folgen, aus sich selbst Lust und Leid zu spinnen, beantwortete er in dem Gedichte: Meine Stoffe:

„O könnt’ ich folgen eurem Rath!
Doch düster durch versenkte Halme
Wall’ ich der Wüste dürren Pfad;
Wächst in der Wüste nicht die Palme?“

In Darmstadt begegnete er nun der Prinzessin Marianne persönlich, die ihm viele Theilnahme schenkte und ihm empfahl, die Bekanntschaft des Hrn. v. Radowitz zu machen. Dieser hervorragende Mann verfehlte keineswegs seinen Eindruck auf Freiligrath und er machte ihm den Vorschlag, mit Dr. Huber aus Marburg die Herausgabe einer Zeitschrift zu übernehmen. Dieses aber lehnte Freiligrath ab, obwohl sein Streben, eine Eristenz zu finden, dadurch gescheitert war, daß die „Britannia“ nicht erschien, da er nie seine Ueberzeugung den Rücksichten auf Existenz zu opfern vermochte.

Freiligrath erhielt kurze Zeit darauf vom Könige von Preußen eine Pension von 300 Thlr., die ihm der Kanzler v. Müller in Weimar, der mit des Dichters äußeren Verhältnissen näher bekannt war, durch Alex. von Humboldt ohne sein Vorwissen verschaffte. Er nahm die Pension dankbar an; doch nicht lange, und wir sehen, wie dieselbe in dem Leben des Dichters eine verhängnißvolle Rolle spielen sollte. Es zog ihm dieselbe den Haß der Partei zu, und für viele politischen [WS:politische] Lyriker war dies eine willkommene Blöße, um sofort auf dieselbe mit empfindlichen Hieben einzudringen.

Er verließ im Frühjahre 1842 Darmstadt, um wieder am geliebten Rheine zu wohnen. Er suchte sich St. Goar aus, wo er bis zum Sommer 1844 ein heiteres, der Muse, der [15] schönen Natur und den Freunden gewidmetes Leben führte. Von nah und fern kamen ausgezeichnete Fremde, den Dichter in dem kleinen Felsenstädtchen zu besuchen und besondere Erwähnung verdient der freundschaftliche Verkehr mit dem amerikanischen Dichter Longfellow, der in seiner Nähe in Marienberg bei Boppard wohnte. Hier auch war es, wo Emmanuel Geibel mit ihm den Sommer 1843 in Freundschaft verbrachte. Er übersetzte und gab schon in den ersten Monaten seines Verweilens an diesem Orte: „Karl Immermann, Blätter der Erinnerung an ihn“, (Stuttgart 1842) heraus. Während des Aufenthaltes in St. Goar wurde Freiligrath auch mit Hoffmann von Fallersleben näher bekannt.*)[3]

Im letzten Winter, den er hier noch verlebte, sah er sich in die politischen Bewegungen hineingerathen, die seinem Glaubensbekenntniß (Mainz, Vict. v. Zabern 1844) Entstehung gab. Er war nun „auf die Zinne der Partei“ hinabgestiegen, er sah ein, daß er in der Gegenwart Partei ergreifen müsse; welcher Partei er sich aber hinneigte, daß zeigte er bald zu deutlich, was auch die von ihm angewendeten Worte Chamisso’s bekunden: „Die Sachen sind, wie sie sind. Ich bin nicht von den Tories zu den Whigs übergegangen, aber ich war, wie ich die Augen über mich öffnete, ein Whig.“ – „Ich kann nicht anders!“ ruft er aus und der Würfel ist geworfen. Er legte nun auch die Pension in die Hände des Königs zurück, indem er von Neujahr 1844 an aufhörte, dieselbe zu erheben.

Er hatte den Band seiner politischen Gedichte im Manuscript fertig in seinem Pulte liegen, als er vom Erbgroßherzog [16] von Weimar, der sich, so wie auch die Großherzogin, ihm freundlich und theilnehmend bewiesen hatte, eine Einladung erhielt, eine Beschäftigung, wie er sie schon lange gewünscht, an der Bibliothek anzunehmen mit selbst zu bestimmendem Gehalte. Er schwankte einen Augenblick in Rücksicht auf seine kränkliche Frau, der er jetzt ein erwünschtes Loos bereiten konnte; doch nur einen Augenblick schwankte er und er sang das Lied „Hohes Wasser“ und lehnte den Antrag von sich ab. Er machte das Glaubensbekenntniß in Asmannshausen zum Druck fertig, brachte den Sommer im Bad Kronthal bei Frankfurt zu und befand sich im Herbste, als das Glaubensbekenntniß erschien, in Ostende. Den Winter blieb er in Brüssel.

Als er aber einsah, daß er auf ein längeres Exil gefaßt sein müsse, indem die strengsten Maßregeln gegen sein Buch ergriffen und ein Verhaftsbefehl gegen ihn erlassen worden, so reiste er im Frühjahr 1845 nach der Schweiz. Er brachte den ersten Sommer bei Rappersweil, am äußersten Ende des zürcher See’s zu. Hier veranstaltete er eine neue Ausgabe seiner Uebersetzungen nach Victor Hugo. (Frankf. Sauerländer 1840.) Auch erschien von hier aus ein fliegendes Blatt: „Leipzig’s Todten“, und hier war es, wo ihm sein erstes Kind geboren wurde. Für den Winter zog er nach Zürich, wo er den Band seiner englischen Uebersetzungen zum Druck fertig machte. Gleichzeitig ließ er ein Heftchen politischer Lieder: Ça ira! (Herisau 1846) erscheinen, welches auch seinen Aufenthalt in Zürich zu bedrohen schien, weshalb er der Aufforderung einiger englischen Freunde folgte, die ihn unter den freien Britten sicher wissen wollten und ihn veranlaßten, nach London zu kommen. Kaum in England angelangt, traf ihn das Unglück, sein zweites Kind zu verlieren, welches erst wenige Wochen alt, gleich in fremde Erde gebettet wurde. [17] Freiligrath arbeitete nun ununterbrochen bis zum Mai des großen Jahres 1848 als deutscher Correspondent auf dem Comptoir der Herren Fred. Huth et Comp. Er hatte sich in die untergeordnete Stellung eines Londoner Clerks gefügt, welche ihm keineswegs in Rücksicht auf seinen literarischen Ruf und Wirken leichter oder angenehmer gemacht wurde; vielmehr blieb ihm bei der angestrengten Arbeit kaum Zeit zur Erholung, geschweige denn Muße und Stimmung zu dichterischem Schaffen. Eine angenehmere Beschäftigung bot sich ihm als deutscher Lehrer an der Londoner Universität, aber noch lockender waren die Aussichten, die einige treue Freunde in Amerika ihm eröffnet hatten, und er war im Begriffe, deren Rufe dahin zu folgen, als in Deutschland die großen Thaten geschahen und allen politischen Flüchtlingen die Rückkehr in die Heimath wieder eröffnet wurde. Freiligrath kehrte gleich im Mai dieses Jahrs nach Deutschland zurück und nahm seinen Aufenhalt in Düsseldorf, wo sich nach einem dreimonatlichen Verweilen schon die Kerkerthore hinter ihm schlossen. Die Veröffentlichung des Gedichtes: „die Todten an die Lebenden“, das in vielen Tausenden von Exemplaren in Umlauf kam, war die Veranlassung seiner Verhaftung, welche am 29. August erfolgte. Ob die demokratischen Vereine, deren Mitglied er war, durch ihre Verwendung bei der Behörde die Erleichterung des Geschickes des Dichters ausgewirkt haben, bleibt dahingestellt das aber dürfen wir gestehen, daß man sein Loos während der Haft nach Gebühr erträglich gemacht und erleichtert hat. Ein schöner Trost blieb ihm fortan, in der Nähe seiner Familie zu sein und dieselbe wie auch seine Freunde, häufig sehen und sich mit denselben unterhalten zu dürfen. Wie sich sein Geschick nun weiter gestaltete, wird folgender Prozeß lehren. [18] Somit beenden wir unsere biographischen Mittheilungen, indem wir hoffen, daß der Dichter selbst eine vollständige Darstellung seines Lebens und Wirkens den Händen des deutschen Volkes übergeben möge. –


_______
[19]
Zweiter Theil.


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Ferdinand Freiligrath’s


Anklagezustand


und die vollständigen Assisenverhandlungen
über ihn.


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[21] Es war in den ersten Tagen des Augustes, als mit einem Male überall in unserer Stadt ein Gedicht von Ferdinand Freiligrath: „Die Todten an die Lebenden“ — genannt, gekauft, gelesen und besprochen wurde. Es machte dasselbe solches Aufsehen und nahm so sehr die öffentliche Meinung in Anspruch, daß wir das Erscheinen des Gedichtes wohl „ein politisches Ereigniß“ nennen dürfen. Vielen war das Gedicht eine unwillkommene Gabe, viele dagegen begrüßten es; Alle aber sprachen die gleiche Besorgniß aus, der Dichter könne leicht dadurch auf einige Zeit in Untersuchungshaft gebracht werden. Bald aber schwand diese Besorgniß, als man eine Woche und die zweite verfließen sah, ohne daß es auch nur verlautet hätte, Freiligrath werde zur Untersuchung gezogen. Der Dichter ging frei unter uns umher, lebte zufrieden im Kreise seiner Familie und beglückt durch den Umgang mit Freunden, die ihm mit ganzem Herzen anhingen. Hatte man jedoch Kunde davon gehabt, was in den Rathskammern des Königlichen Gerichtshofes vorging und daß dort über Freiligrath’s Wohl und Wehe Verhandlungen gepflogen, so würde die Verhaftung des Dichters nicht so ganz unerwartet gekommen sein.

______



[22] Der Oberprokurator Schnaase hatte alsbald nach dem Erscheinen des Gedichtes sich gegen die in demselben ausgesprochenen Meinungen und Aeußerungen erhoben, um den Verfasser desselben in Anklagezustand zu versetzen. Er stellte demgemäß an den L.-G.-Rath Merrem folgenden Antrag, den wir in wörtlicher Fassung mittheilen:

Es wird in hiesiger Stadt seit vorgestern ein Gedicht mit der Ueberschrift: „die Todten an die Lebenden“, gedruckt in der hiesigen Franck'schen Buchdruckerei und mit der Unterschrift des Verfasser's Ferdinand Freiligrath für 1 Sgr. verkauft und vielfach verbreitet. – Dasselbe enthält eine directe Aufreizung der Bürger, die Regierung umzustürzen und zu verändern – und sich gegen die königliche Gewalt zu bewaffnen. Sie ist namentlich in folgenden Versen enthalten:

«O Volk und immer Friede nur in deines Schurzfell’s Falten?
„Sag’ an, birgt es nicht auch den Krieg? den Krieg herausgeschüttelt!
„Den zweiten Krieg, den letzten Krieg mit Allem, was dich büttelt,
„Lass deinen Ruf: „die Republik" die Glocken überdröhnen,
„Die diesem allerneuesten Johannesschwindel tönen!

und ferner in den Versen, wo der Grimm des Volkes angeredet wird:

„Er wartet nur des Augenblicks: dann springt er auf allmächtig,
Gehob’nen Armes, weh’nden Haar’s, da steht er wild und prächtig!
Die rost’ge Büchse legt er an, mit Fensterblei geladen,
Die rothe Fahne läßt er weh’n, hoch auf den Barrikaden!
Die Throne geh’n in Flammen auf, die Fürsten flieh’n zum Meere u. s. w.

Das Gedicht enthält ferner die stärksten Beleidigungen und Verläumdungen Sr. Majestät des Königs. – Kennt unser Gesetzbuch auch die Majestätsbeleidigung nicht als ein besonderes Verbrechen, so kann doch der König des Schutzes nicht beraubt werden, den jeder Bürger genießt; er ist die erste Magistratsperson des Landes, wenn man ihn nicht höher stellt. –

[23] Der Verfasser spricht zwar nicht in eigenem Namen, sondern legt die Worte den Todten, den bei den Barrikaden Kämpfenden und in Berlin Gebliebenen in den Mund.

Es kann dies aber natürlich ihn nicht von der Verantwortlichkeit befreien, da er es ist, der diese strafbaren Reden verkündigt, und die ganze Haltung des Gedichtes keinen Zweifel übrig läßt, daß er die vorgetragenen Ansichten und Aufforderungen zu den seinigen macht. –

Eben so wenig kann die dichterische Form die Provokation der Verfolgung entziehen, da man nicht behaupten kann, daß sie die verbrecherische Absicht und den verbrecherischen Erfolg ausschließen.

Ich stelle daher ein Exemplar dieses Gedichtes dem Herrn J. R. Landgerichtsrath Merrem mit dem Antrage zu, wider den Verfasser F. Freiligrath auf den Grund des Art. 102, 222 und 367 des St.-G.-B. die Untersuchung einzuleiten, ihn mittels Vorführungsbefehl zu constituiren und denselben in einem Verwahrungsbefehl zu verwandeln, die in der Franck’schen Druckerei oder in der Wohnung des Beschuldigten noch vor¬handenen Eremplare mit Beschlag zu belegen.

Daß Freiligrath wirklich der Verfasser ist, wird er nicht läugnen, event. durch Beschlagnahme des Manuscrip’s an beiden angegebenen Orten erwiesen werden. Er hat aber in der Versammlung des Volksklub’s am 1. August in Gegenwart von wenigstens 100 Personen in dem Wirthshause bei Stübben am Bahnhofe das Gedicht als das seinige vorgelesen und bekannt gemacht, daß er den Reinertrag des Verkaufs der Kassa dieses Klubs zuwende. Zeugen dieses Hergangs sind zunächst die Vorstands-Mitglieder dieses Klubs, Rockmann und Kaulen, doch werden auch noch viele andere Zeugen leicht ermittelt werden können. Düsseldorf, den 4. August 1848.

(gez.) Schnaase.

[24] L.-G.-R. Merrem erstattete auf diesen Antrag des Oberprokurator’s gleich der königlichen Rathskammer, bestehend aus den Herren: Scriba, Präsident, Voßen, L.-G.-Rath, von Schmitz, Pfeffer Assessoren und Weber Aktuar, Vortrag welche folgendermaßen entschied: In Erwägung, daß in dem genannten Gedichte eine direkte Aufreizung im Sinne des Artikel 102. des St.-G.-B. nicht enthalten ist,

daß die Beleidigung der K. Majestät nach dem St.-G.-B. nicht strafbar erscheint, und der König keine Magistrats-Person ist,
Aus diesen Gründen

beschließt die Rathskammer des K. Landgerichtes, daß kein Grund zur Einleitung einer Untersuchung vorhanden.
Düsseldorf, den 4. August 1848.
(gez.) Scriba, Merrem, Voßen, v. Schmitz, Pfeffer, Weber Aktuar.


Die Staatsbehörde sah sich aber veranlaßt, gegen diesen Beschluß der Rathskammer zu opponiren und die Anklage an den Anklagesenat zu Köln zu bringen.

Die Staatsbehörde daselbst zog den Antrag zur Berathung und erließ folgenden, wörtlich mitgetheilten

Antrag:

Köln, den 7. August 1848.
Zur Untersuchungssache contra Freiligrath J. E. betr. die Anwendbarkeit des Art. 102. d. St.-G.-B., daß dieser Artikel sowohl nach seinem Wortsinne als nach dem bekannten Gange der Gesetzgebung, nur die direkte Aufforderung zu dem Art. 86. bis 101 des St.-G.-B. vorgesehenen Verbrechen bestraft, und zu der im Art. 293. des St.-G.-B. vorgesehenen Provokation zu Verbrechen überhaupt keine nähere Beziehung hat, daß im vorliegenden Gedichte die Zeilen:

[25] O, Volk, etc., wenn man sie aus dem Zusammenhange herausreißt, sich zwar als eine Provokation zum Bürgerkriege deuten lassen, daß derselbe aber in ihrem wirklichen Zusammenhange vielmehr die Klage über die augenblickliche Zwecklosigkeit einer Provokation ausdrücken, und diese Klage eben so wenig als die weitere Prophezeihung von späterem Bürgerkriege eine direkte Aufforderung zu diesem darstellen, aus dem Umstande aber, daß auf diesem Wege eine Umgehung des Strafgesetzes versucht, und erreicht werden mag, nicht eine ausdehnende Auffassung des letzteren deduzirt werden darf; betr. die Anwendbarkeit des Art. 222 Str.-G.-B. daß nach dem bestehenden Staatsrecht der König nicht eine bloße Magistratsperson ist, dies auch am wenigsten sich daraus herleiten läßt, daß der König die Quelle der Magistratur ist, daß, wenn hierin eine Lücke der Gesetzgebung gefunden wird, die Ausfüllung derselben der gesetzgebenden Gewalt überbleiben muß.

Aus diesen Gründen trage ich an:

der Königl. A.-G.-Hof wolle die gegen den Rathskammer-Beschluß vom 4. d. M. eingelegte Opposition als nicht begründet, verwerfen.

(gez.) Proff-Irnich.

Nichtsdestoweniger erließ aber die Rathskammer zu Köln, bestehend aus den Herren Appellations-Gerichtsräthen Krey (Präsident), v. Gerolt, v. Fuchsius, v. Drüffel und Hermes, den Dichter F. Freiligrath an den am künftigen Monate hierselbst zusammentretenden Assisenhof mit dem Anklageakt verweisen, den wir hier in seinem offiziellen Charakter mittheilen:

[26]
Anklageact


gegen


Ferdinand Freiligrath,


38 Jahre alt, Schriftsteller geboren zu Detmold, zuletzt
in Düsseldorf wohnhaft.
______


Ein die Ueberschrift: „Die Todten an die Lebenden“ führendes Gedicht bildet den Gegenstand der Anklage nach welcher in demselben eine directe Aufreizung der Bürger zur Bewaffnung gegen die landesherrliche Macht und zum Umsturze der bestehenden Staatsverfassung enthalten ist.

Der Angeklagte hat sich als Verfasser dieses, auch mit seinem Namen unterzeichneten, Gedichtes bekannt, und zugegeben, daß er dasselbe in der Frank’schen Buchdruckerei zu Düsseldorf in 9000 Exemplaren habe drucken lassen, daß er davon 1000 Exemplare an die Buchhandlung von Kampmann daselbst verkauft; – über den Verbleib der übrigen 8000 Exemplare hat er Auskunft zu geben verweigert, – und daß er es als das seinige in der, wie er glaubt, am 1. August dieses Jahres in [27] dem Wirthshause von Stübben in Düsseldorf Statt gefundenen zahlreich besuchten Versammlung des Volksklubs vorgelesen habe.

Die wider ihn erhobene Beschuldigung, durch das Vortragen des Gedichts in einer öffentlichen Versammlung, so wie durch dessen Druck die Bürger direct aufgereizt zu haben, sich gegen die landesherliche Macht zu bewaffnen, auch die bestehende Staatsverfassung umzustürzen, hat er von sich abgelehnt, und bemerkt, daß der Gegenstand des Gedichtes der sei, den Contrast zwischen den Zuständen und Aussichten des März und zwischen der neuesten Lage der Dinge darzustellen, und seine Absicht dabei die gewesen sei, durch diese Darstellung das Volk aufzuwecken und zu ermannen zu einem moralischen Kampfe gegen die ihm angethane Unbill.

Dieses Gedicht, welches im Manuscript sowohl, als in mehreren Exemplaren bei den Acten liegt, welches zum Besten des Volksklubs in Düsseldorf gedruckt und für einen Silbergroschen verkauft worden ist, enthält aber das Gegentheil von dem, was der Angeklagte ihm unterlegen will.

Zunächst läßt derselbe die auf den Barrikaden in Berlin Gefallenen vor dem königlichen Schlosse und dem Anblicke des Königs erscheinen, den er schmäht, verhöhnt und verflucht. Sodann spricht er seinen Tadel darüber aus, daß feig verscherzt worden, was die Gefallenen trotzig errungen hätten und fordert direct zum Kriege und zum Umsturz der Verfassung mit folgenden Worten auf:

„O Volk, und immer Friede nur in deines Schurzfells Falten!
Sag an, birgt es nicht auch den Krieg? Den Krieg herausgeschüttelt!
Den zweiten Krieg, den letzten Krieg mit Allem, was dich büttelt.
Laß deinen Ruf: „Die Republik!“ die Glocken überdröhnen,
Die diesem allerneuesten Johannesschwindel tönen!“

[28] Eine ähnliche Aufforderung findet sich sodann in den Versen, wo der Grimm, der rothe Grimm des Volkes angeredet und gesagt ist:

„Zuviel des Hohns, zu viel der Schmach wird täglich Euch geboten:
Euch muß der Grimm geblieben sein — o, glaubt es uns, den Todten!
Er blieb euch! ja, und er erwacht! er wird und muß erwachen!
Die halbe Revolution zur ganzen wird er machen!
Er wartet nur des Augenblicks: dann springt er auf allmächtig;
Gehob’nen Armes, weh’nden Haars da stehter wild und prächtig
Die rost’ge Büchse legt er an, mit Fensterblei geladen;
Die rothe Fahne läßt er weh’n hoch auf den Barrikaden,
Sie fliegt voran der Bürgerwehr, sie flegt voran dem Heere –
Die Throne geh’n in Flammen auf, die Fürsten flieh’n zum Meere!
Die Adler fliehn, die Löwen fliehn: die Klauen und die Zähne! –
Und seine Zukunft bildet selbst das Volk, das souveräne!
O, steht gerüstet! seid bereit! etc. etc.

Diese Worte stehen mit dem, was der Angeklagte zu seiner Vertheidigung angeführt hat, in geradem Widerspruch. Nicht zu einem moralischen Kampfe, sondern unter die rothe Fahne zu den Waffen, zum Kriege, zur Revolution, zum Umsturz der Throne, zur Vertreibung der Fürsten und zum Ruf: „die Republik" fordert er das Volk auf, um, als das souveräne seine Zukunft selbst zu bilden.

Demnach wird Ferdinand Freiligrath angeklagt: „im August d. J. durch das Vortragen des von ihm verfaßten Gedichtes „Die Todten an die Lebenden“ in einer öffentlichen Versammlung zu Düsseldorf, so wie auch durch den Druck desselben die Bürger direct aufgereizt zu haben, sich gegen die landesherrliche Macht zu bewaffnen, auch die bestehende Staatsverfassung umzustürzen.

Verbrechen gegen Art. 102 und 87 des Straf-Gesetzbuchs.
Köln, den 18. Sept. 1848.
Der General-Prokurator
beim Königlich Rheinischen Appellations-Gerichtshofe.
(gez.) Nicolovius.

[29] Nachdem somit die Aktenstücke mitgetheilt und wir dahin gekommen sind, wo der Appellationsgerichtshof den Dichter dem Assisenhof zu Düsseldorf überwiesen, gehen wir nunmehr zu den Verhandlungen selbst über.

Der 3. Oktober 1848

war für die Prozedur bestimmt. Mehrere Tage vor diesen Verhandlungen war in einer vertraulichen Unterredung der obersten Gerichtsbehörde und des Chefs der Bürgergarde darüber sorgfältig Rede gewesen, auf welche Weise ein Mann, wie Freiligrath, vor Gericht geführt, da derselbe besondere Berücksichtigung finden müsse und dürfe. Das schöne Resultat dieser Besprechung fiel dahin aus, daß der Dichter, der nicht als ein Verbrecher vor den Gerichtshof geführt werden könne, von Offizieren der Bürgerwehr eingeführt und nicht seinen Sitz auf der s. g. „armen Sünderbank“, sondern auf einem Stuhle in der Reihe seiner Verteidiger nehmen solle. Außerdem waren in dem Gerichtslokale 50 Bürgergardisten zur Handhabung der Ordnung aufgestellt, damit die Verhandlungen einen ruhigen, würdevollen Fortgang nehmen könnten. In der Stadt waren an verschiedenen Stellen Bürgergardisten, deren Anzahl sich auf 300 belief, beordert, damit das Militär nicht Anlaß fände, sich in Hinblick auf etwaige unruhige Auftritte, aufzustellen; ebenso hatte man auf allen polizeilichen Succurs verzichtet.

______

Der Gerichtshof, bestehend aus dem Appellationsgerichtsrath Broicher aus Köln als Präsident, Schramm Kammerpräsident, den Landgerichtsräthen Bertrab, Vossen, v. Schmitz und Menken Assessoren und dem Staatsprokurator v. Ammon I. als stellvertretenden Oberprokurator, der das öffentliche Ministerium versah, hatte um 81/2 Uhr Platz genommen. Greffier war Herr Obersekretär Tiery. Als Vertheidiger hatte sich Freiligrath die Adv.-Anw. Eduard Meyer aus Köln und Weiler II. aus Düsseldorf erwählt.

[30] Nachdem der Gerichtsschreiber auf die Aufforderung des Präsidenten das namentliche Verzeichniß der Geschworenen, die dem Beschuldigten, wie auch seinen Vertheidigern, vorher mitgetheilt waren, vorgelesen hatte, schritt der Präsident zur Bildung des Geschworenen-Gerichtes durch das Loos, nachdem er darauf hingewiesen, daß der Angeschuldigte, so wie das öffentliche Ministerium deren zu reküsiren Berechtigung habe. Nachdem so die Verlosung stattgefunden und von der Staatsbehörde 9 und von den Vertheidigern 10 rekusirt worden, war das Geschworene-Gericht gebildet und bestand aus: Steprath, Ziegler, Havers, Kaufmann, Schuppers, Clören, Hurtig-Horst, Meyer, Schmitz, Engers, Borbach, Schulz.

Der Präsident richtet nun an die Geschworenen, welche sich erheben, folgende Anrede!

„Meine Herren Geschworenen! Sie schwören und geloben vor Gott und den Menschen, mit der gewissenhaftesten Aufmerksamkeit die Belastungsgründe zu prüfen, welche gegen F. Freiligrath vorgebracht werden sollen; nicht zu verrathen das Interresse des Angeklagten noch das der bürgerlichen Gesellschaft, welche ihn anklagt; mit Niemanden Rücksprache zu nehmen, bevor sie ihren Ausspruch gethan haben, nicht zu hören auf die Stimme des Hasses oder der Bosheit, noch auf die der Furcht oder der Zuneigung; sich zu entscheiden nach den Belastungsgründen und den Vertheidigungsmitteln, nach Ihrem Gewissen und ihrer innigsten Zuneigung, mit der Unpartheilichkeit und Festigkeit, die einem braven und freien Manne geziemen.“

Jeder Geschworene, vom Präsidenten einzeln aufgerufen, erhebt hierauf die Hand und antwortet: „Ich schwöre es!“

Freiligrath erschien umgeben von den Offizieren der Bürgergarde im Gerichtssale und nahm Platz in der Reihe der Vertheidiger. [31] Hierauf verliest der Obersekretar den Antrag des Appellationsgerichtshofes zu Köln, wodurch Freiligrath vor die Assisen verwiesen worden; dann den Anklage-Akt, welchen wir vorher in wörtlicher Fassung mitgetheilt haben. Während die Worte: „Hoch auf den Barrikaden!“ verlesen wurden, erhob sich ein lauter Beifallsruf aus der Mitte der Zuhörer. Der Präsident ermahnte hierauf die Versammlung zur Ordnung, weil er sonst den Platz räumen lassen müsse. Nach dieser Bemerkung bleibt es ruhig.

Der Präsident wendet sich zu Freiligrath, indem er ihn um Namen, Stand und Wohnort fragt.

 Freiligrath: Ich heiße Freiligrath, bin 38 Jahre alt, zu Detmold geboren und wohnte zuletzt in Düsseldorf.

Der Präsident ermahnt die Geschworenen, daß sie nach Pflicht und Gewissen zu prüfen und zu urtheilen hätten.

 (Zu Freiligrath gewendet): Die Anklage, welche gegen Sie erhoben ist, lautet dahin, daß Sie in einer hiesigen Volks-Versammlung ein Gedicht: „die Todten an die Lebenden“ vorgetragen haben, worin Sie zum Umsturz der Verfassung und zum Bürgerkriege auffordern.

von Ammon I. erhebt sich, indem er sagt, daß der Thatbestand des vorliegenden Gedichtes in dem Vorlesen desselben liege, und der Angeklagte läugne nicht, dasselbe verfaßt zu haben. Vernähmen wir den Dichter selbst, so habe er gesagt, daß er es in der Absicht geschrieben habe, moralisch, friedlich einzuwirken; aber aus allem geht hervor, daß er den Umsturz der bestehenden Ordnung und zum Bürgerkriege habe herbeiführen wollen. – Er trägt hierauf an, die Zeugen zu[WS 1] vernehmen.

Die Zeugen erscheinen und der Präsident richtet an sie die Mahnung, nach Pflicht und Gewissen ihr Zeugniß abzugeben.

[32]  Präs. fragt Freiligrath, ob er der Verfasser des Gedichtes, „die Todten an die Lebenden“ sei, und ob das bei den Akten liegende Manuskript von seiner Hand herrühre und ob er das Gedicht bei Stübben in einer Versammlung vorgelesen. Hierauf antwortet der Angeklagte: Ja! es ist entweder am 1. August oder um diese Zeit gewesen.

 Präs. Haben Sie selbst unaufgefordert das Gedicht vorgetragen, oder haben Sie es aufgefordert gethan?

 Freil. Nein.

 Präs. Haben Sie es gethan, um die Schulden des Volksklubs zu tilgen?

 Freil. Deß weiß ich mich nicht mehr zu erinnern; aber es ist möglich, da der Klub sich in Schulden befand.

 Präs. Haben Sie es drucken lassen?

 Freil. Allerdings.

 Präs. Bei wem?

 Freil. Bei Buchdrucker Frank in der Neustraße.

 Präs. Haben Sie es in Verlag gegeben?

 Freil. Allerdings! Herrn Kampmann.

 Präs. Wo sind die andern Eremplare geblieben?

 Freil. Ich habe mich darum nicht kümmern können, da ich dieselbe dem Buchhändler Wienbrack in Leipzig überlassen habe.

 Präs. Sie werden beschuldigt, die Person des Königs beleidigt und verläumdet und die Bürger direkt aufgereizt zu haben, die bestehende Verfassung umzustürzen?

 Freil. Ich kann nur bei der bisher ausgesagten Aeußerung bleiben; es hat das Gedicht die Absicht, gegen die Reaction zu arbeiten, aber nur durch moralische Einwirkung. Was die Form des Gedichtes anbelangt, so mag mir beim Niederschreiben desselben der Pogasus [WS:Pegasus] durchgegangen sein; es ist dies Nichts, als poetische Licenz.

[33]  „Er wartet nur des Augenblicks“ ist nur eine Prophezeihung, ist nur in die Zukunft gesprochen.

 Präs.: Die Stelle: „O Volk, und immer Friede nur in deines Schurzfell’s Falten“ meint die Anklage, daß sie zum Kampfe auffordere.

 Freil.: Es ist dies nur ein Bild. Wie kann ein solches Bild gebraucht werden für den wirklichen Krieg; denn aus dem Schurzfelle ist der Krieg nicht herauszuschütteln und es spricht diese Stelle dafür, daß ich einen moralischen Kampf gewollt.

 Präs.: Es kann diese Allegorie doch dahin gehen. Die Worte: „Laß deinen Ruf: „die Republik!“ die Glocken überdröhnen“ ist von der Anklage hervorgehoben worden, weil es scheint, als habe die Bewaffnung, welche Sie wollen, nicht dem Schutze, sondern dem Angriffe gegolten.

 Freil.: Es fragt sich, ob diese Stelle ein Ruf zur Bewaffnung gegen die bestehende Ordnung sei.

 Präs.: Ist die Stelle: „Gehobnen Armes, weh’nden Haar’s dasteht er wild und prächtig!“ eine Prophezeiung?

 Freil.: Ja. Die Worte „darinn wir liegen strack und starr, ganz eine freie werde“ sind aus dem Zusammenhange gerissen und können nur verstanden werden, wenn von „Indessen“ . . . . begonnen wird. Es ist in die Zukunft gewiesen. So lange wartet, habe ich sagen wollen, bis die Stunde schlägt, bis die historische Nothwendigkeit ein Freiwerden herbeiführt. Das ist der ganze Commentar des Gedichtes.

 Präs.: Der Inhalt des Gedichtes ist also der, daß Sie darinn zu einem Kampfe, aber zu einem moralischen auffordern, daß Sie unter dem Kriege nicht die physische Gewalt, sondern die moralischen Waffen verstehen. Ferner, daß in dem Gedichte eine Bezeichnung der zukünftigen Lage der Dinge sei und daß Sie daß Herz zu ergreifen gesucht haben und daß die Verwirklichung [34] einer Umgestaltung der Dinge durch die historische Nothwendigkeit herbeigeführt wäre. Ist das so?

 Freil. Ja!

 Präs. läßt die Zeugen vorführen.

 1. Zeuge Brandt, Privatsekretär.

 Präs.: Sie kennen das Gedicht, die Todten an die Lebenden?

 Brandt: Ja.

 Präs.: Sie sind vorgeladen worden, um zu bezeugen, daß das Gedicht von dem Angeklagten in dem Volksklub vorgelesen worden.

 Brandt: Ja, es ist vorgelesen worden.

 Präs.: Ist er aufgefordert worden, dasselbe vorzulesen.

 Brandt: Ja. Es wurde bekannt, daß Freiligrath ein Gedicht gemacht und die Freude, von ihm ein Gedicht zu vernehmen, hat uns bewogen, Freiligrath aufzufordern, dasselbe vorzulesen.

 Präs.: Welchen Eindruck hat es auf Sie gemacht?

 Brandt: Oh, es hat mir sehr gefallen. Es hat den Eindruck auf mich gemacht, den ein schönes Gedicht immer macht.

 Präs. Hat es Sie nicht bewogen, zu wünschen, daß zur Gewalt geschritten würde?

 Brandt. Nein, es hat mich nur aufgemuntert, ihm meinen Beifall zu zollen.

 Präs. Ist das Freiligrath?

 Brandt. Ja.

 2. Zeuge Rockmann, Emil, Kaufmann.

 Präs. Haben Sie den Angeklagten gekannt?

 Rockmann. Ja.

 Präs. Sie sind über die Vorlesung des Gedichtes schon vernommen worden. Sie kennen daher das Gedicht?

[35]  Rockm. Sehr genau.

 Präs. Sie haben es gehört, wie es verlesen wurde?

 Rockm. Ja.

 Präs. Welchen Eindruck hat es auf Sie gemacht?

 Rockm. Es hat auf mich den guten Eindruck gemacht, den es gemacht hat auf Jeden, der es verstanden hat.

 Präs. Welchen Eindruck haben die angedeuteten Stellen auf die Versammlung gemacht?

 Rockm. Ich hatte das Gedicht schon gelesen, ehe Freiligrath es vorgetragen, aber auf mich hat es den Eindruck gemacht, wie gesagt und auf die Versammlung hat es keinen aufreizenden Eindruck ausgeübt. Es hat den Eindruck gemacht, welchen ein großes Geistesproduct nur machen kann, da es Wahrheiten enthält, worüber uns die Zeitungen bereits berichten. Von Aufreizungen, die daraus erfolgt sein sollen, kann nicht die Rede sein.

 3. Zeuge. Frank, Karl, Buchdrucker.

 Präs. Haben Sie Freiligrath früher gekannt?

 Frank. Nein.

 Präs. Sie haben das Gedicht gedruckt?

 Frank. Ja.

 Präs. Auf Rechnung des Dichters?

 Frank. Ja, auf Rechnung des Dichters.

 Präs. In wie viel Exemplaren?

 Frank. 9000.

 Präs. Haben Sie diese ihm ausgehändigt?

 Frank. Ja!

 4. Zeuge. Kampmann, Fr. M. Buchhändler.

 Präs. Haben Sie den Angeklagten gekannt?

 Kampn. Ja.

 Präs. Sie kennen das Gedicht: „Die Todten an die Lebenden?“

[36]  Kampm. Ja.

 Präs. Sie sollen 1000 Exemplare abgesetzt haben. Wo sind die andern geblieben?

 Kampm. Ich habe sie theils nach Leipzig an Wienbrack abgegeben, theils auf dem Lande verkauft.

Adv.-Anw. Meyer trägt darauf an, daß die Frage nicht so gestellt werde, wie sie im Anklageakt stehe, dem Adv.-Anw. Weyler beitritt, welcher will, daß die Thatsache präcisirt werden müsse, ob es nämlich eine Aufregung mit oder ohne Erfolg sei.

 Adv.-Anw. Meyer: Der Ausdruck, den unser Gesetzbuch für das im Anklageakt gebrauchte Wort: „Vortragen“ hat, ist discours; eine Rede scheint mir aber nicht stattgefunden zu haben. Es ist nie behauptet worden, daß eine Rede gehalten. Rede und Vortragen eines Gedichtes unterscheiden sich wesentlich; ein Gedicht, das an die Nation gewendet ist, ist nicht eine Rede; eine Rede ist an eine Versammlung gerichtet. Hätte man das festgehalten, so hätte der Verfasser des Anklageaktes den Ausdruck: „Vortragen“ nicht gebraucht. Sage ich Vortrag eines Gedichtes, so bezeichne ich nur die Action des Vortrags, womit ich den Inhalt des Gedichts vor die Versammlung bringe. Es ist aber klar, daß keine Rede gehalten worden.

 Präs.: Die Anklage stellt Thatsachen dar und dieselbe stellt Nichts auf, als das Vorlesen des Gedichtes.

 Adv.-Anw. Meyer: Die Frage muß aber so gestellt werden, daß die Herren Geschworenen dieselbe präcise haben, und das Gesetzbuch sagt, daß die Worte der Fragstellung genau gewählt werden müssen. Das Criterium des Druckes ist eine Thatsache und es muß in der Frage heißen: Ist der Angeklagte N. N. schuldig, durch den Druck des Gedichtes . . . .

 Präs.: Trägt auf Aenderung der Frage an.

[37]  v. Ammon I.: Meine Herren Geschworenen!
Das Geschwornengericht, dieses mächtige Bollwerk der Freiheit, gehört schon seit langen Jahren zu den Institutionen unserer Rheinlande und hat dazu beigetragen, den Sinn für Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten, und es wird hoffentlich sich immer erhalten und von Ausartungen bewahrt werden. Nur in einer und zwar in einer höchst wichtigen Beziehung ist diese Form des Verfahrens bis dahin noch nicht zur Anwendung gekommen, bei politischen Verbrechen; doch dies gehört auch für uns zu den Errungenschaften der neuesten Zeit. Es ist nicht zu verkennen, daß es gerade bei diesen Verbrechen eine eigenthümliche Bedeutung hat, eine so eigenthümliche, daß sich gerade hieran die widersprechendsten Urtheile knüpfen; die einen forderten hier das Geschwornengericht, weil nur dadurch despotischen Uebergriffen entgegengewirkt werden könne, weil nur so die wahre Gesinnung des Volkes, nicht der todte Buchstabe des Gesetzes zur Ausführung gelangen könne, andere widersprachen. Denn, sagten sie, gerade bei politischen Verbrechen ist die Unbefangenheit, welche allein dem Angeklagten und dem Gesetze die nöthige Bürgschaft gibt, nicht leicht zu erwarten; an ihre Stelle wird die Leidenschaft und die Willkühr der Parteien treten. Je nachdem die Mitglieder des Geschwornengerichts sich zu einer oder der andern politischen Meinung hinneigen, werden sie den Schuldigen freisprechen oder den Unschuldigen der Strafe überliefern. – Ich glaube, m. H., daß die Vertheidiger und ihre Gegner von einem falschen Gesichtspunkte ausgehen, daß sie die Natur der politischen Verbrechen und die Würde des Geschwornengerichts verkennen. Wenn die Gesetze über politische Verbrechen nicht ungerecht, wenn sie nicht das Werk des crassesten Despotismus sind, werden auch die Geschwornen niemals in die Lage kommen, die Gränzen ihrer Wirksamkeit zu verkennen oder gar zu überschreiten. Ich halte es für nöthig, einige Bemerkungen [38] über politische Verbrechen und die Strafgesetze vorauszuschicken, theils, weil Prozesse wie der vorliegende noch neu, theils, weil sie auch zu der Anklage, welche wir gegenwärtig behandeln, in engster Beziehung stehen.

Die politischen Verbrechen dürfen keine völlige Ausnahme von den allgemeinen Regeln der Strafbarkeit machen; sie unterliegen, wie alle anderen, den ewigen Grundsätzen des Rechts. Wenn je eine Gesetzgebung ihre Aufgabe so weit verkennen sollte, daß sie schon die Meinung vor ihr Forum zöge, dann freilich, m. H., wäre das ewige Recht der Macht der Parteien geopfert. So soll aber die Gesetzgebung nicht beschaffen sein und so sind auch unsere Gesetze nicht beschaffen. Die Meinung, die Ansicht des Einzelnen, jenes freie Erzeugniß geistiger Thätigkeit ist niemals strafbar, sie kann nie das Recht der bürgerlichen Gesellschaft verletzen. Die Strafbarkeit beginnt erst, wo die Meinung zur That wird und dann erst, wenn zur Durchführung der Meinung zu Mitteln gegriffen wird, die auch vor dem Richterstuhle der Moral verwerflich erscheinen. Doch das politische Verbrechen besteht daher in einem Gebrauche strafbarer Mittel zur Durchführung einer politischen Ansicht. Wer vor anderen seine politische Meinung zu rechtfertigen, andere von der Richtigkeit derselben zu überzeugen sucht, bedient sich keiner strafbaren Mittel, aber wer durch Handlungen der Gewalt seine Meinung durchsetzen, in den ruhigen Gang der geistigen Entwickelung eingreifen will, der bedient sich strafbarer Mittel, er verletzt das Recht seiner Mitbürger.

Ich berühre hier freilich einen Begriff, der oft gebraucht und vielfach verkannt worden ist, ich meine den Begriff der Revolution. Wagt man es, wird einer fragen, der Revolution entgegenzutreten, einem Ereignisse, unter deren Folgen wir leben. Ich habe die Antwort auf diese Frage nicht zu scheuen. Eine Revolution ist nicht die That eines Einzelnen, sie ist ein [39] Ereigniß. Wenn durch eine Verkettung der Umstände die Dinge so verwickelt sind, daß die gesetzmäßige Entwickelung nicht mehr zum Ziele führt, dann tritt wohl ein gewaltsamer Umschwung ein, aber sie ist nicht die That, der Wille eines Einzelnen, sie ist der Ausdruck des Gesammtwillens. – Ich kann also als Regel feststellen, daß jede Art der Gewalt zur Durchführung einer politischen Ansicht, wenn sie die vereinzelte That eines oder mehrerer Einzelnen ist, das politische Verbrechen bildet. Diese Gewalt kann eine äußere sein, oder auch eine geistige, durch Einwirkung auf die Willensbestimmung Anderer. Dieser Fall liegt uns gegenwärtig vor und das Gesetz, auf welches die heutige Anklage sich gründet, lautet dahin:

„Alle diejenigen, welche durch an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Versammlungen gehaltene Reden, oder mittelst angeschlagener Zettel oder gedruckter Schriften die Bürger oder Einwohner unmittelbar anreizen, die vorerwähnten Verbrechen zu begehen oder die erwähnten Komplotte zu machen, sollen als Mitschuldige an diesen Verbrechen und Komplotten bestraft werden. In diesen vorerwähnten Strafgesetzen, worauf der Artikel sich bezieht, ist der Attentate, der wirklichen Angriffe auf die Ordnung des Staats und der Komplotte, das heißt der Verabredungen zur Ausführung solcher Attentate gedacht.

Als Ziel solcher Attentate ist des Angriffs auf das Leben des Regenten und seiner Familie, der Aenderung oder Umsturz der Thronfolge oder der Staatsverfassung, des Widerstandes gegen die Regierungsgewalt, der Erregung des Bürgerkriegs und der Stiftung bewaffneter Banden zu staatsverbrecherischen Handlungen gedacht.

Wer hierzu direkt anreizt, der soll bestraft werden.

Eine Anreizung muß also stattgefunden haben, und dieser Anreiz muß ein direkter gewesen sein. [40]  Die Anreizung ist der Versuch, den Willen eines Anderen zu bestimmen, diese oder jene That zu begehen. Auch bei anderen Verbrechen ist die Anreizung strafbar; so betrachtet der Artikel des Strafgesetzbuchs als Mitschuldige eines Verbrechens, der durch Anschläge oder Kunstgriffe dazu gereizt hat. Aber hier wird die Anreizung nur bestraft, wenn die That wirklich ausgeführt ist. Anders bei politischen Verbrechen. Hier ist die Anreizung strafbar, wenn sie auch keinen Erfolg hat. Der Unterschied ist gewiß wahr begründet. Die Anreizung muß aber eine direkte gewesen sein, d. h. eine Sache, die geradezu unverrückt auf ihr Ziel losgeht, im Gegensatz der indirekten, die dasselbe Ziel aber durch Umwege zu erreichen sucht. Es ist keine Frage, daß die indirekte Aufreizung von den Verführern des Volks oft in Anwendung gebracht worden. Ich will ein berühmtes Beispiel anführen, indem ich an die Rede des Antonius erinnere, die er nach dem Morde des Cäsar dem Volke hielt, und durch die er unter allen Lobeserhebungen, die er den Mördern spendete, die Wuth des Volks aufs heftigste steigerte. Die direkte Anreizung dagegen verlangt eine unmittelbare, unzweideutige Rede. Vielleicht wird die Vertheidigung behaupten, daß die direkte Aufreizung nur vorhanden sei, wenn der Redner beabsichtige, unmittelbar nach dem Schluß seiner Rede zur Ausführung zu schreiten; Zeit und Ort braucht nicht bestimmt zu werden. Aber das Gesetz gibt keine Ansicht zu einer solchen Annahme; der Wortlaut ist dagegen, und die Strafbestimmung, je nachdem die Aufforderung von einem Erfolge begleitet gewesen oder nicht. Eine schärfere Strafe soll eintreten, wenn der Anreiz einen Erfolg gehabt; daß aber dieser Erfolg ein unmittelbarer sein müsse, erwähnt das Gesetz nicht, und daher ist es unrichtig, unter direkter Anreizung nur den Fall zu verstehen, wo der Aufforderer in der Lage gewesen, unmittelbar zur Ausführung seines Vorhabens zu schreiten. Ich behaupte daher: [41] eine direkte Aufreizung ist diejenige, die gerade und unverrückt und unzweideutig auf ihr Ziel losgeht.

 Nach diesen Vorbemerkungen gehen wir zur Prüfung der Anklage selbst über.

 Freiligrath ist unzweifelhaft der Verfasser des Gedichtes; er hat es selbst gesagt. Er hat es in der Versammlung vorgelesen und einem Drucker übergeben. Es fragt sich, ob dieses Gedicht eine Aufreizung zum Bürgerkrige [WS:Bürgerkriege] enthalte. Man höre:

O, Volk und immer Friede nur in deines Schurzfells Falten etc. . . . .

Zum Kriege wird aufgefordert, der, „was dich büttelt“ nämlich die Gesetze umstürzen soll; es wird aufgefordert zum Kampfe gegen die Bürger desselben Staates.

 Die schauerliche Scene des Bürgerkriegs wird mit einer wahren Liebhaberei geschildert. Für jeden Moment soll der Ausbruch stattfinden. Aber mit Recht kann der Verfasser verlangen, daß das Ganze ins Auge gefaßt werde. Aus den Reden der Todten, die er sprechen läßt, sieht man aber, daß der Dichter dieselbe Ansicht hat. Der Dichter schwindet nicht aus der Reihe der Unzurechnungsfähigen, das würde unserer Poesie nicht zur Ehre gereichen. Die Dichter waren von jeher die Lehrer des Volks, sowohl zum Guten, als zum Bösen; er ist aber deshalb um so verantwortlicher. Mißbraucht er sie, ists gegen die Moral; wenn aber noch zur That, so fällt er in das Gebiet der Verbrecher. M H., ich will Ihre Leidenschaft nicht aufreizen, ich spreche zu Männern, die ihre Pflicht kennen. Nehmen wir an, das Ganze sei ein Werk dichterischer Phantasie, mußte es dann aber der Dichter nicht erkennen, als er es später las? Doch warf er diese Brandfackel in die Welt. In Ihre Hand, m. H. Geschworene, ist der Spruch gelegt; in dem Gedichte liegt die Aufreizung zum Umsturz der bestehenden Ordnung und in dieser Absicht hat der Verfasser es dem Drucke übergeben. Ich schließe [42] diese Rede mit den Worten, welche in der Paulskirche gesprochen wurden: „Meine Herren, wenn Sie die Freiheit wollen, müssen Sie auch Ihr Maaß.“ – Ich trage daher auf das „Schuldig“ an.

Auf den Wunsch eines Geschworenen tritt eine Ruhe von 5 Minuten ein, nach welcher die Vertheidigung beginnt.

 Adv. Anw. Meyer. – M. H. Geschworenen!

 Sie haben eben aus dem klaren, bündigen Vortrage der Staatsbehörde eine Anklage gehört, eine Anklage, die den Verlust aller Rechte des Vaterlandes zur Folge hat und wogegen ich in die Schranken trete.

 Mit Recht würde der Angeklagte der Rechte verlustig gehen, wenn es sein Wille gewesen, das zu vollbringen, wessen die Staatsbehörde ihn beschuldigt, und ich würde hier nicht in die Schranken treten. Aber ich thue es, und das Urtheil wird vernommen in ganz Deutschland über einen großen Dichter. Hören Sie, was ich für einen Angeklagten, den ich seit 10 Jahren meinen Freund nenne, empfinde. – Das öffentliche Ministerium hat den Wortlaut an die grammatische Bedeutung einzelner Stellen geknüpft, die aus dem Zusammenhange gerissen sind; ich werde dem öffentlichen Ministerium darthun, daß in dem Gedicht, im Zusammenhange gefaßt, Nichts Erschwerendes liegt; denn in der Politik war gestern etwas strafbar, was es heute nicht mehr ist. Ich werde auch auf den subjektiven Standpunkt des Dichters kommen.

 Sie haben einzelne Stellen gehört, der Sinn kann nur im Ganzen liegen, nicht aus einzelnen Stellen gezogen werden. Als ich das Gedicht zuerst las, hat es auf mich einen ungünstigen Eindruck gemacht. Mir war die Beschreibung, welche diese Todten und Leichen entwarfen, zu craß; der rothe Grimm schien mir zu wild, zu craß, um ihn schön zu finden. Nachdem ich mich aber auf den Standpunkt des März gestellt, und ich [43] wieder fühlte, was ich damals gefühlt und als ich mich in die Stellung des Dichters versetzte, habe ich die Schönheiten in dem Gedichte erkannt, ohne gerade die Grundgedanken desselben als meine Gedanken zu adoptiren.[WS 2]


__________


Die Todten an die Lebenden.

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Juli 1848.

Die Kugel mitten in der Brust, die Stirne breit gespalten,
So habt ihr uns auf blut'gem Brett hoch in die Luft gehalten!
Hoch in die Luft mit wildem Schrei, daß unsre Schmerzgeberde
Dem, der zu tödten uns befahl, ein Fluch auf ewig werde!
Daß er sie sehe

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So war’s! Die Kugel in der Brust, die Stirne breit gespalten,
So habt ihr uns auf schwankem Brett auf zum Altan gehalten!

- - - - - -


Das Heer indeß verließ die Stadt, die sterbend wir genommen!
Dann „Jesus meine Zuversicht!“, wie ihr’s im Buch könnt lesen;
Ein „Eisen meine Zuversicht“ wär’ paßlicher gewesen!

[44]

Das war den Morgen auf die Nacht, in der man uns erschlagen;
So habt ihr triumphirend uns in unsre Gruft getragen!
Und wir — wohl war der Schädel uns zerschossen und zerhauen,
Doch lag des Sieges froher Stolz auf unsern grimmen Brauen.
Wir dachten: hoch zwar ist der Preis, doch ächt auch ist die Waare!
Und legten uns in Frieden drum zurecht auf unsrer Bahre.

Weh’ euch, wir haben uns getäuscht! Vier Monden erst vergangen,
Und Alles feig’ durch euch verscherzt, was trotzig wir errangen!
Was unser Tod euch zugewandt, verlottert und verloren –
O, Alles, Alles hörten wir mit leisen Geisterohren!
Wie Wellen braus’t an uns heran, was sich begab im Lande:
Der Aberwitz des Dänenkriegs, die letzte Polenschande;
Das rüde Toben der Vendée in stockigen Provinzen;
Der Soldateska Wiederkehr, die Wiederkehr des Prinzen;
Die Schmach zu Mainz, die Schmach zu Trier; das Hänseln, das Entwaffnen
Allüberall der Bürgerwehr, der eben erst geschaffnen;
Die Tücke, die den Zeughaussturm zu einem Diebszug machte,
Die selber uns, die selbst das Grab noch zu begeifern dachte;
So weit es Barrikaden gab, der Druck auf Schrift und Rede;
Mit der Versammlung freiem Recht die täglich frechre Fehde;
Der Kerkerthore dumpf Geknarr im Norden und im Süden;
Für Jeden, der zum Volke steht, das alte Kettenschmieden;
Der Bund mit dem Kosackenthum; das Brechen jedes Stabes,
Ach, über euch, die werth ihr seid des lorbeerreichsten Grabes:
Ihr von des Zukunftdranges Sturm am weitesten Getragnen!
Ihr — Junikämpfer von Paris! Ihr siegenden Geschlagnen!
Dann der Verrath, hier und am Main im Taglohn unterhalten –
O Volk, und immer Friede nur in Deines Schurzfells Falten?
Sag an, birgt es nicht auch den Krieg? den Krieg herausgeschüttelt!
Den zweiten Krieg, den letzten Krieg mit Allem, was dich büttelt!
Laß Deinen Ruf: „die Republik“ die Glocken überdröhnen,
Die diesem allerneuesten Johannisschwindel tönen!

Umsonst! Es thäte Noth, daß ihr uns aus der Erde grübet,
Uns wiederum auf blut’gem Brett hoch in die Luft erhübet!

[45]

Nicht, jenem abgethanen Mann, wie damals, uns zu zeigen –
Nein, zu den Zelten, auf den Markt, in’s Land mit uns zu steigen!
Hinaus in’s Land, so weit es reicht! Und dann die Insurgenten
Auf ihren Bahren hingestellt in beiden Parlamenten!
O ernste Schau! Da lägen wir, im Haupthaar Erd’ und Gräser,
Das Antlitz fleckig, halbverwest — die rechten Reichsverweser!
Da lägen wir und sagten aus: Eh’ wir verfaulen konnten,
Ist eure Freiheit schon verfault, ihr trefflichen Archonten!
Schon fiel das Korn, das keimend stand, als wir im Märze starben:
Der Freiheit Märzsaat ward gemäht noch vor den andern Garben!
Ein Mohn im Felde hier und dort entging der Sense Hieben –
O, wär’ der Grimm, der rothe Grimm im Lande so geblieben!
Und doch, er blieb! Es ist ein Trost im Schelten uns gekommen:
Zu viel schon hattet ihr erreicht, zu viel ward euch genommen!
Zu viel des Hohns, zu viel der Schmach wird täglich euch geboten:
Euch muß der Grimm geblieben sein – o, glaubt es uns, den Todten!
Er blieb euch! ja, und er erwacht! er wird und muß erwachen!
Die halbe Revolution zur ganzen wird er machen!
Er wartet nur des Augenblicks: dann springt er auf allmächtig;
Gehobnen Armes, weh’nden Haars dasteht er wild und prächtig!
Die rost’ge Büchse legt er an, mit Fensterblei geladen;
Die rothe Fahne läßt er weh’n hoch auf den Barrikaden!
Sie fliegt voran der Bürgerwehr, sie fliegt voran dem Heere –
Die Throne geh’n in Flammen auf, die Fürsten flieh’n zum Meere!
Die Adler flieh’n, die Löwen flieh’n: die Klauen und die Zähne! –
Und seine Zukunft bildet selbst das Volk, das souveräne!

Indessen, bis die Stunde schlägt, hat dieses unser Grollen
Euch, die ihr vieles schon versäumt, das Herz ergreifen wollen!
O, steht gerüstet! seid bereit; o, schaffet, daß die Erde,
Darin wir liegen strack und starr, ganz eine freie werde!
Daß fürder der Gedanke uns nicht stören kann im Schlafen:
Sie waren frei: doch wieder jetzt – und ewig! – sind sie Sklaven!

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[46]  Das ist das Gedicht in seinem Zusammenhange. Nun frage ich Sie, was ist der Inhalt dieses poetischen Ergusses? Die gefallenen Märzkämpfer klagen, daß Alles wieder verloren, was sie trotzig errungen; sie schließen dann die Klage an: „Auch Alles hast du gelitten!“ Hieran knüpft sich die Prophezeihung mit der Warnung: Bis zum Tage, wo zum zweitenmal sich das Ereigniß zeigt, bis dahin seiet besonnen und wachsam. Eine Aufreizung zur Waffengewalt gegen die Königliche Macht ist nicht darin enthalten.

 Die Anklage hat nur einzelne Stellen herausgehoben und es wird sich zeigen, ob diese Stellen eine Aufreizung enthalten. Durch die Worte:

O, Volk und immer Friede . . . .

sagt das öffentliche Ministerium, will der Verfasser den Krieg; er wendet sich ans Volk, er will, daß er herausgeschüttelt werde.

 „Die rost’ge Büchse legt er an“ . . . — das sei nur Krieg; ja, wenn es erlaubt wäre, Alles wegzulassen, was dazwische stehtn [WS:dazwischen steht].

 Aber das öffentliche Ministerium hat es für gut gefunden, jenes wegzulassen. Die Stelle: „O, Volk“ etc. ist die Pointe der Klage; allerdings beschweren sich die Todten, daß man es duldet. Schüttelt den Krieg heraus! ist eine Redeform. Ich kann mich beschweren auf allerlei Weise; ich kann meine Klage so aussprechen, daß ich stürmisch fordere, was ich will.

 Diese starke Form ist es, welche der Dichter gewählt hat. Gleich das nächste Wort heißt: Umsonst. – Wenn ich auffordere und ich weiß, daß meine Aufforderung keinen Erfolg gehabt und daß man keine Rücksicht darauf nehmen will, dann kann nicht der allergeringste Zweifel über diese Interpretation sein. Die berühmte Rede des Antonius am Grabe Cäsars, wurde behauptet, sei eine indirekte Aufreizung; aber es ist meine [47] Ansicht, daß man direkt auffordert und die indirekte Form wählt. So bei Antonius: „Brutus sagt’s und Brutus ist ein ehrenwerther Mann.“

 Wäre es den Todten nicht ernstlich gemeint gewesen, so würden wir das im Verlauf des Gedichts sehen. Erst von der Zukunft erwarten sie die Hülfe dessen, was sie wollen. Nicht liegt in jener Klage eine Aufforderung. Das Gesetz bestraft Gott sei Dank, keine indirekte Aufforderung, weil man sonst viele Ungerechtigkeit begehen könne. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufforderung auf Umsturz oder Waffengewalt gezielt. Aber das rechtfertigt sich aus dem Texte des Gedichtes; der Dichter hat es Ihnen selbst gesagt, daß er das Wort „Krieg“ nur bildlich gewollt; und ich beehre mich, hierin mit der Staatsbehörde in Handgemenge zu treten. Es ist hier weder an Kanonen und Säbel zu denken. Ich fordere Sie auf, wenn Sie an ein Schurzfell schütteln und keine Waffen daraus fallen, sondern nur Sägemehl und Spreu, so werden Sie mit mir schon derselben Ansicht sein. Wird das Staatsgebäude durch das Schurzfell erschüttert, dann ist das Staatsgebäude nichts als ein Kartenhaus, das der Wind umstößt. (Beifall.) – Der Dichter hat das Herz aufwecken, die öffentliche Meinung wach rufen wollen, die mächtiger ist, als Tausend Barrikaden; denn Nichts vermögen diese, wenn jene nicht das Medusenschild entgegenwirft. Am 5. August ist die königliche Rathskammer derselben Ansicht gewesen. Ihr Antrag lautet so. (Er verlies’t denselben)

 Gegen diesen Beschluß der Rathskammer hat Herr Ober-Prokurator Schnaase opponirt, und der Staatsprokurator des Appellationshofs hat sich gegen diese Opposition Schnaase’s erhoben, dieselbe zu verwerfen. (Er verliest dieses Aktenstück.) Der Oberprokurator hat sich bewogen gefunden, ohne Gründe [48] die Klage dennoch an den Assisenhof zu bringen. Sie werden daher nicht das Schuldig aussprechen.

 Ich gehe zur zweiten Stelle über:

„die rothe Fahne läßt er weh’n . . . .

Was sagt der Dichter? Du Bürgerwehr folge der rothen Fahne? Hat er gesagt: Schließ dich der Revolution an?! Nein.

 Die gefallenen Barrikadenkämpfer sehen wir im Traume einen zweiten Krieg in der Zukunft, auf den sie hinweisen. Wie kann hierin eine Aufforderung liegen. Ich kann zu Gewaltthat auffordern, wenn sie für die ferne Zukunft sei, das würde eine lächerliche Aufforderung sein. Die Barrikadenhelden sagen, daß es noch zu früh sei; die Zukunft werde das erfüllen, was unser Herz erfüllt; sie rufen: haltet euch wach. Conspiriren kann man nur für die Zukunft, Aufreizen nur für die Gegenwart. Es bleibt Jedem die Ueberzeugung, an die Prophezeihung zu glauben, und Cassandra ruft: „Folgt seit Iliums Tagen den Propheten.“

 Ich könnte Sie an Prophezeiungen erinnern, die der Dichter, der hier auf der Anklagebank sitzt, vor 2 Jahren verkündet und die heute eingetroffen sind. Ich möchte Sie warnen, darüber nicht den Stab zu brechen, damit die Zukunft nicht richte über diesen Spruch. Das führt mich hinüber zu dem historisch-politischen Punkte in dem Gedichte. Das öffentliche Ministerium hat richtig gerechnet, wenn es von der Revolution spricht; wir stehen auf revolutionärem Boden, es ist ein provisorischer Zustand der Formen, die die konstitutionelle Monarchie hat. Die Gestalten der Zukunft gehören allen Parteien an und ein Jeder hat das Recht, allen Idealen nachzustreben; von einem Umsturz scheint mir nicht Rede zu sein.

 Es muß gestattet sein, unsern Besitz so zu wahren wie wir ihn erhalten haben. Alle Statuten der Bürgerwehr deuten dahin, [49] daß sie da sind zur Aufrechthaltung der März-Errungenschaft. In diesem Gedichte wird die Macht der Stimme in Anspruch genommen. Das Abnorme unserer Zustände ist, daß wir nichts Bestimmtes haben und dieser abnorme Zustand wird so lange dauern, bis eine feste Form an dessen Stelle getreten. M. H. blicken Sie eine Woche, einen Monat zurück auf die Märztage, so werden Sie Aufreizung zu Waffengewalt in Blättern finden, welche größer sind als das, was man in das Freiligrath’sche Gedicht hinein interpretirt hat. Ich will nicht anklagen, aber 117 u. 212 der Rh.- u. Moselztg. fordert zur Waffengewalt auf. Die kölnische Zeitung und die neue rheinische Zeitung dasselbe. Ist jene Redaktion, ist jener Correspondent, ist jener Antragsteller in Anklagezustand versetzt worden? Ist das in Köln, Koblenz, Mainz geschehen? Nein. Was dem einen Recht, ist dem andern billig. M. H. Sie werden auf die Annahme dieses Grundsatzes eingehen.

 Ich würde erröthen, dem öffentlichen Ministerium den Verdacht zu unterstellen, als habe es gewollt, der Dichter sei eher strafbar, als ein andrer Schriftsteller, denn sonst wäre des Dichters Wort wahr:

„Der Dichtung Flamme ist allemal ein Fluch.“

der Freispruch bleibt unbedingt für ihn übrig.

 Was bleibt noch zu sagen? können wir bei alle dem noch zweifelhaft sein, so sehen Sie auf den ruhigen gefühlvollen Mann, mit festem, klaren Blick, den Sie kennen, der unter uns gelebt hat. Sein Charakter ist fleckenlos, es ist ein Mann, welcher der Familie alles ist, Ernährer und Bringer aller Freuden und in letzter Zeit aller Leiden. Ich will Sie nicht in das Heiligthum der Familie einführen, aber in die Werkstätte des Poeten will ich Sie führen; er ist der Dichter. Der Dichter gehört seinem Volke. Sie finden den Dichter, wild, verwegen, seine Phantasie trägt ihn weit von der Heimath; die Liebe, das [50] Stillleben, das finden Sie nicht in seiner Dichtung; in die Wunder tropischer Natur, in den Haushalt wilder, fremder Thiere, in den Kampf wilder, fremder Völker führt er uns hinein, und da ergibt es sich, daß in der Politik nicht der ruhige Blick sich zeigt, sondern daß sein Geist erwacht, und zwar entfesselt! Was Wunder, daß, nachdem er in seine Heimath zurückgekehrt, und seine Verhältnisse sich umgewandelt, er das sagt, was seiner Ueberzeugung am meisten entspricht. Es kann sein, wie er gesagt, daß ihm der Pegasus durchgegangen. Er tritt stolz vor Sie hin, es ist die mystische Gewalt seiner Muse, welche stärker ist, als er. Sie müssen die dichterische Qualität fern halten von der des Menschen. Das Formgewinnen in der Poesie ist das was alle Völker heilig halten. Wir können den Promotheus [WS:Prometheus] an den Felsen schmieden, aber das Feuer, das er vom Himmel geholt, ist unauslöschbar. Das Gedicht gibt nur die poetische Gestaltung seines Gedankens. – Warum wollen Sie strafen? der Dichter ist der Freund des Volkes; Sie wollen doch nicht das Volk beleidigen und kränken. Das Volk soll verletzt sein, da es zum Bürgerkriege aufgefordert; das Volk klagt ihn aber nicht an. Das sagen Ihnen die Organe des Volkes, daß das Volk seine Verurtheilung nicht will. Sie, m. H., sind betraut mit der Macht, zu entscheiden über Leben, Tod und Ehre. Legen Sie die Hand aufs Herz. Mein Antrag geht auf Freispruch.

 Weiler II. Wenn ich annehmen darf, daß die Freisprechung Freiligrath’s nach dem beredten Vortrage meines Collegen Hrn. Meyer erfolgt, so erlaube ich mir doch noch über den zu sprechen, den ich seit 4 Jahren kenne. Ich bin ein Anhänger der demokratisch-konstitutionellen Verfassung, bin nicht für die Republik; aber wir stehen nicht vor dem Tribunale, wo es sich um politische Ansichten handelt. Es handelt sich um ein Verbrechen, das scheußlich dasteht. Ich würde mich aber angeklagt [51] haben, wenn ich nicht die Vertheidigung übernommen hätte. Während man im vorigen Jahre dafür schrieb, eine Verfassung zu erlangen, und gesagt wurde: Die Krone kann nicht beschränkt werden durch ein Blatt Papier, die Verfassung ist die absolute Monarchie: müßte der da auch nicht vor Ihr Forum gestellt werden, der das gesagt? Gesetzt, es würde die republikanische Verfassung bei uns eintreten, würde ich da nicht vervehmt und vor Ihren Richterstuhl gezogen werden, da ich Anhänger der konstitutionellen Verfassung bin. Das Gedicht ist von meinem Collegen Meyer vorgelesen und interpretirt worden und ich theile vollkommen seine Ansichten. Ueber den dichterischen Werth haben wir uns nicht zu befragen, sondern nur ob es eine Aufreizung zum Umsturz der Verfassung enthalte. Ich frage: kann, was in dem Gedicht einzeln Anstößiges und Gehässiges gefunden worden, kann das dazu dienen, die Behauptung auszusprechen, es sei zur Aufreizung geschrieben? Wenn das, was Hrn. Freiligrath zu Schuld gegeben, wahr gewesen und eingetroffen sei, wäre es dann möglich, daß wir hier schon 3 Stunden säßen? Nein, daran kann nicht gedeutelt werden. Wollen wir uns in Räthsel ergehen? Nein, wir müssen uns klar sein. Mancher mag das Gedicht mißbilligen, ich halte meine Meinung zurück. Aber das haben wir errungen im März: es ist die Presse frei, die Rede frei, die Ueberzeugung kann sich Geltung verschaffen in der Prosa und Poesie. Es sind Aeußerungen vorgebracht worden, die für eine gewisse Person, ich will ihn nennen, Se. Majestät den König unangenehm sein mögen. Sehen Sie aber auf die Plakate, die in Berlin an allen Straßenecken angeheftet sind und worin es heißt: die Krone ist für verlustig erklärt. Wenn das Gedicht Sie auch nicht angesprochen, so urtheilen Sie darnach nicht, denn Sie würden einen schlimmen Pfad gehen. Was das anlangt, daß der König die erste Magistratsperson sei, so ist das schon von der Staatsbehörde in [52] Köln zurückgewiesen worden. Der heutigen Verhandlung ist das durchaus fremd. Heute haben wir es mit dem Verbrechen zu thun, wodurch Gewalt zum Umsturze angewendet sei. Der Artikel 102 reiht sich an eine ganze Masse von Bestimmungen an; es ist darin ausdrücklich gesagt, daß die Rede zu einem Attentate gewirkt haben müsse.

 Müssen wir uns etwa nun fragen, was nach Zeitumständen vorgekommen ist? Aber es ist gesagt worden, daß der Umsturz beabsichtigt worden, aber da recurrire ich auf daß, was Meyer gesagt. Es ist nichts nach dem Gedichte erfolgt; aber es muß denn doch was vorliegen. Sehen Sie nach Berlin, da erfahren wir, wie man’s macht: Wir wollen das Ministerhaus stürmen heißt es da, und es geschieht nichts darauf. Da haben wir den Fall, aber was haben wir erlebt? Nichts. Der erste Zeuge sagt: Es hat mir gut gefallen und Rockmann sagt, daß Niemand gemeint habe, es sei darin eine Aufforderung zu physischer Gewalt.

 Ich will hier eine Stelle (Commentar über das Criminal-Gesetzbuch von Bourguignon zu Art. 102.) wörtlich mittheilen, um meine Behauptung noch mehr zu erhärten:

 Die Aufwiegelung, sagte der Redner der Regierung, kann nur aus Reden hervorgehen, die an öffentlichen Oertern oder in öffentlichen Versammlungen gehalten, oder aus Schriften, welche angeheftet oder gedruckt wurden. Zu diesen ersten Kennzeichen muß man noch ein anderes hinzufügen, die Aufwiegelung muß unmittelbar geschehen. So werden einige unsinnige Wünsche oder verbrecherische Träumereien, welche auf ein Manuscript geworfen, aber nicht umhergetragen werden, jene Aufwiegelung nicht begründen, die das Gesetz dem Verbrechen selbst gleich stellt, und wenn sie entdeckt werden, und geeigenschaftet sind, um die Aufsicht der obern Staats-Gewalt auf sich zu ziehen, so wird es geschehen, ohne die von [53] einer weisen Vorsicht gesetzten Schranken zu übertreten. Eine starke und gerechte Regierung wird nie einen Sidney aufs Schaffot führen, noch jenen unglücklichen Syracusaner, welcher geträumt hatte, daß er den Tyran Dynonys umgebracht habe, und zum Tode verurtheilt wurde, weil seine Richter in diesem Traume selbst den Beweis fanden, daß er sich wachend mit diesem Gegenstand beschäftigt habe. Eine solche Ausdehnung des Rechts zu strafen ist zu weit von unsern Sitten und der Gerechtigkeit entfernt. (Siehe die Art. 285 und 293.)

 Wenn ein Mensch Mißfallen erregt und zwar mit einer Ansicht, dann verhält es sich anders; aber hier fehlt jeder Faden, den wir dafür finden. Ich will unterstellen, daß der Angeklagte das gewollt, was in dem Gedicht steht, so ist das noch nicht vermögend, das Schuldig auszusprechen. Wenn ich sage: der Mann ist ein Ehebrecher, so darf man ihn noch nicht dafür halten, wenn ich keine Beweise bringe; sage ich aber: er hat den Beischlaf mit der oder der vollzogen, so ist es eine Verläumdung. Der Staatsprocurator in Köln findet das nicht. Die beiden Leute, welche die Staatsbehörde hiehin sistirt hat, haben dasselbe gesagt. Ich sage Ihnen, daß ich sicher hier nicht stände, um für ihn das Wort zu nehmen, wenn Waffengewalt gemeint gewesen.

 M. H. Sie schöpfen diese Ueberzeugung nur auf künstliche Weise; sie müssen auf künstliche Weise verfahren, wenn Sie die Anklage begründet finden wollen. Wie wäre es, wenn Sie das Schuldig aussprächen; sie brächten eine Lüge in Ihre Brust hinein. Sie sollen urtheilen frei als rechtschaffene Männer. Heute liegt Ihnen nichts anders vor, als sein Gedicht und nur sein Gedicht. Dasselbe hat der Rathskammer unsres königl. Landgerichtes vorgelegen, die aus 5 Personen besteht, und diese entscheidet: Es ist kein Grund zur Untersuchung vorhanden.

 Wenn ein Collegium von Richtern, das die Staatsgewalt und die Bürger zu schützen hat, sich so ausspricht, so weiß ich nicht, [54] wie Sie das Schuldig aussprechen können. Der Staatsprocurator, der Wächter des Gesetzes trug auf Verwerfung gegen den erlassenen Rathskammerbeschluß an; Sie haben Urtheile von Männern, von denen wir wissen, daß sie ihrer Ueberzeugung und ihrer politischen Meinung gefolgt sind. Im Artikel 102 wird die Rede bestraft, die unmittelbar ein Attentat nach sich ziehet. Ich hoffe, an Ihr günstiges Urtheil appelliren zu können. Zum ersten Male haben wir heute den Tag, daß gleiche Staatsbürger zu Gerichte sitzen über den Dichter Freiligrath. Ich glaube nicht daß die Staatsbehörde durch das kurze und treffende Bild auf Ihre Ueberzeugung influiren wird. Sie sitzen nicht zu Gericht, um zu urtheilen, ob eine Persönlichkeit verletzt worden, es gilt nur dem Attentate.

 Es ist der Pfad des Dichters immer ruhig gewesen und nicht können Sie ihm vorwerfen, daß er habe aufregen wollen. Der Redner der Regierung hat bei Abfassung des Artikels 102 dahingedeutet. Beranger ist verurtheilt worden, weil er gegen Karl X. gesprochen, aber das Urtheil, was damals über seine polit. Meinung erging, ist durch seine Ehre, mit der man ihn später bekleidete, vernichtet worden.

 Unsere herrlichsten Geschichtswerke müßten in Trauer begraben werden, wenn die Schriftsteller sich nicht hätten verantworten können. Sehen Sie auf Klopstock. Lesen Sie die Worte Schiller’s in Don Carlos, (Marquis Posa), lesen Sie den Tell (Tod der Tyrannen!) Es ist diesen kein Preßproceß gemacht worden.

 Unser Dichter hat keinen äußern Lohn gewollt. Eine Anerkennung hat er von Sr. Majestät dem König bekommen, aber er hat nur in Ostende gesagt: ich bin kein Royalist und will nicht gesagt wissen, als hätte ich doch von einem Könige Geld bekommen. Er ging nach England und arbeitete dort als Kaufmann in nicht glänzenden Verhältnissen. Als er von Deutschlands [55] Umschwung hörte, faßte es ihn mächtig und er glaubte, der Himmel habe sich in Deutschland geöffnet. Er kam hierher und in diesem Drange schrieb er das Gedicht. Wer will dem Dichter versagen, seinen Ingrimm in einigen Versen Luft zu machen?

 Ich schließe mit Schiller's schönen Worten, indem ich hoffe, daß unser Dichter aus dem Saale frei ausgehe:

(Schillers Huldigung der Künste.)
Poesie.

Mich hält kein Band, mich fesselt keine Schranke,
Frei schwing’ ich mich durch alle Räume fort.
Mein unermeßlich Reich ist der Gedanke,
Und mein geflügelt Werkzeug ist das Wort,
Was sich bewegt im Himmel, und auf Erden,
Was die Natur tief im Verborgnen schafft,
Muß mir entschleiert und entsiegelt werden,
Denn nichts beschränkt die freie Dichterschaft.

 Präs. Haben Sie, Hr. Freiligrath, noch was zu sagen?

 Freil. Nein.

 Präs. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

Der Präsident stellt nun alles sehr klar und fußbar [WS:faßbar] zusammen, was für und was gegen die Anklage vorgebracht worden und macht die Herren Geschworenen nochmals auf den rechten Begriff des „direkt“ aufmerksam, da wir noch nicht, wie in Frankreich, die verschiedenen Kategorien dieses Begriffes kennen gelernt und in Anwendung gebracht. Nachdem er nun noch resumirt, was die Vertheidigung geltend gemacht, wendete er sich an die Geschworenen und verliest ihnen die Frage, welche wörtlich mit dem Schlußpassus des Anklageaktes übereinstimmt und überreicht dieselbe ihnen. Er erklärt ihnen, daß 7 Stimmen einfache Stimmenmehrheit sei.

Die Geschworenen begeben sich in das Berathungszimmer und nach einer viertelstündigen Berathung treten die Geschworenen wieder ein und der Erste derselben erklärt, indem er die Hand auf’s Herz legt, und nachdem er die gestellte Frage vorgelesen „Nein, der Angeklagte ist nicht schuldig.“ Kaum [56] war das „Nein“ über seine Lippen, als sich ein Freudengeschrei im Hörsaal erhob, welches bald von den gedrängten Massen, die überall in den Straßen umher standen, des Urtheils begierig, lautes, mehrfaches Echo fand. –

Freiligrath wird nun durch die Offiziere der Bürgerwehr eingeführt; sein Antlitz glänzt vor Freude, denn er wußte ja schon sein Urtheil, der Freudenruf hatte es ihm verkündet. Der Präsident liest das Freisprechungsurtheil nun nochmal vor und alsbald eilen alle Freunde und Bekannte auf ihn zu und beglückwünschen ihn. Seine vertrauten Freunde führen ihn zum Saale hinaus; da zeigt man ihm plötzlich seine liebende, mit ihm leidende Gattin, wovon er nicht gewußt, daß sie den Verhandlungen beigewohnt, er sieht sie und – wir können den seligen Augenblick nicht schildern. Die Bürgerwehr, welche sich hier stets ehrenwerth und mannhaft benommen, geleitet den Dichter, gefolgt von einer großen, jauchzenden Volksmenge. Damen waren es, welche ihm aus den Fenstern Blumen zuwarfen, denn es war der Dichter der „Blumenrache!“ So geleitete ihn der Freudesturm bis an seine Wohnung, wo er in kurzen Worten, da er sichtlich tief ergriffen war, seinen innigen Dank aussprach.

Abends wurde ihm ein Fackelzug gebracht.

So war erfüllt, was der Vertheidiger gefordert hatte.

„Gebt den Dichter dem Volke zurück, der Dichter gehört seinem Volke!“


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Düsseldorf, Buchdruckerei von Herm. Voß.


Anmerkungen (Original)

  1. *) Awaldt: die Literatur der Deutschen in Biographien nach alphabetischer Ordnung. Nürnberg 1842. (Prospektus.)
  2. *) Das Brockhaus’sche Conv.-Lex. irrt abermals, wenn es berichtet, Freiligrath habe in Soest „mit Grabbe freundschaftlich verkehrt“, da wir genau wissen, daß Grabbe nie in Soest geweilt und Freiligrath nur als einen Knaben gekannt hat, da er bedeutend älter war.
  3. *) Rodnagel, Studien über deutsche Dichter im Archiv für das Studium der neuerern Sprachen und Literaturen, II. Bd. 1 Hft. 1847.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: zn
  2. Das vollständige Gedicht: Die Todten an die Lebenden