einer Umgestaltung der Dinge durch die historische Nothwendigkeit herbeigeführt wäre. Ist das so?
Freil. Ja!
Präs. läßt die Zeugen vorführen.
1. Zeuge Brandt, Privatsekretär.
Präs.: Sie kennen das Gedicht, die Todten an die Lebenden?
Brandt: Ja.
Präs.: Sie sind vorgeladen worden, um zu bezeugen, daß das Gedicht von dem Angeklagten in dem Volksklub vorgelesen worden.
Brandt: Ja, es ist vorgelesen worden.
Präs.: Ist er aufgefordert worden, dasselbe vorzulesen.
Brandt: Ja. Es wurde bekannt, daß Freiligrath ein Gedicht gemacht und die Freude, von ihm ein Gedicht zu vernehmen, hat uns bewogen, Freiligrath aufzufordern, dasselbe vorzulesen.
Präs.: Welchen Eindruck hat es auf Sie gemacht?
Brandt: Oh, es hat mir sehr gefallen. Es hat den Eindruck auf mich gemacht, den ein schönes Gedicht immer macht.
Präs. Hat es Sie nicht bewogen, zu wünschen, daß zur Gewalt geschritten würde?
Brandt. Nein, es hat mich nur aufgemuntert, ihm meinen Beifall zu zollen.
Präs. Ist das Freiligrath?
Brandt. Ja.
2. Zeuge Rockmann, Emil, Kaufmann.
Präs. Haben Sie den Angeklagten gekannt?
Rockmann. Ja.
Präs. Sie sind über die Vorlesung des Gedichtes schon vernommen worden. Sie kennen daher das Gedicht?
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/38&oldid=- (Version vom 18.8.2016)