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Nachdem der Gerichtsschreiber auf die Aufforderung des Präsidenten das namentliche Verzeichniß der Geschworenen, die dem Beschuldigten, wie auch seinen Vertheidigern, vorher mitgetheilt waren, vorgelesen hatte, schritt der Präsident zur Bildung des Geschworenen-Gerichtes durch das Loos, nachdem er darauf hingewiesen, daß der Angeschuldigte, so wie das öffentliche Ministerium deren zu reküsiren Berechtigung habe. Nachdem so die Verlosung stattgefunden und von der Staatsbehörde 9 und von den Vertheidigern 10 rekusirt worden, war das Geschworene-Gericht gebildet und bestand aus: Steprath, Ziegler, Havers, Kaufmann, Schuppers, Clören, Hurtig-Horst, Meyer, Schmitz, Engers, Borbach, Schulz.

Der Präsident richtet nun an die Geschworenen, welche sich erheben, folgende Anrede!

„Meine Herren Geschworenen! Sie schwören und geloben vor Gott und den Menschen, mit der gewissenhaftesten Aufmerksamkeit die Belastungsgründe zu prüfen, welche gegen F. Freiligrath vorgebracht werden sollen; nicht zu verrathen das Interresse des Angeklagten noch das der bürgerlichen Gesellschaft, welche ihn anklagt; mit Niemanden Rücksprache zu nehmen, bevor sie ihren Ausspruch gethan haben, nicht zu hören auf die Stimme des Hasses oder der Bosheit, noch auf die der Furcht oder der Zuneigung; sich zu entscheiden nach den Belastungsgründen und den Vertheidigungsmitteln, nach Ihrem Gewissen und ihrer innigsten Zuneigung, mit der Unpartheilichkeit und Festigkeit, die einem braven und freien Manne geziemen.“

Jeder Geschworene, vom Präsidenten einzeln aufgerufen, erhebt hierauf die Hand und antwortet: „Ich schwöre es!“

Freiligrath erschien umgeben von den Offizieren der Bürgergarde im Gerichtssale und nahm Platz in der Reihe der Vertheidiger.

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Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/34&oldid=- (Version vom 18.8.2016)