Köln zurückgewiesen worden. Der heutigen Verhandlung ist das durchaus fremd. Heute haben wir es mit dem Verbrechen zu thun, wodurch Gewalt zum Umsturze angewendet sei. Der Artikel 102 reiht sich an eine ganze Masse von Bestimmungen an; es ist darin ausdrücklich gesagt, daß die Rede zu einem Attentate gewirkt haben müsse.
Müssen wir uns etwa nun fragen, was nach Zeitumständen vorgekommen ist? Aber es ist gesagt worden, daß der Umsturz beabsichtigt worden, aber da recurrire ich auf daß, was Meyer gesagt. Es ist nichts nach dem Gedichte erfolgt; aber es muß denn doch was vorliegen. Sehen Sie nach Berlin, da erfahren wir, wie man’s macht: Wir wollen das Ministerhaus stürmen heißt es da, und es geschieht nichts darauf. Da haben wir den Fall, aber was haben wir erlebt? Nichts. Der erste Zeuge sagt: Es hat mir gut gefallen und Rockmann sagt, daß Niemand gemeint habe, es sei darin eine Aufforderung zu physischer Gewalt.
Ich will hier eine Stelle (Commentar über das Criminal-Gesetzbuch von Bourguignon zu Art. 102.) wörtlich mittheilen, um meine Behauptung noch mehr zu erhärten:
Die Aufwiegelung, sagte der Redner der Regierung, kann nur aus Reden hervorgehen, die an öffentlichen Oertern oder in öffentlichen Versammlungen gehalten, oder aus Schriften, welche angeheftet oder gedruckt wurden. Zu diesen ersten Kennzeichen muß man noch ein anderes hinzufügen, die Aufwiegelung muß unmittelbar geschehen. So werden einige unsinnige Wünsche oder verbrecherische Träumereien, welche auf ein Manuscript geworfen, aber nicht umhergetragen werden, jene Aufwiegelung nicht begründen, die das Gesetz dem Verbrechen selbst gleich stellt, und wenn sie entdeckt werden, und geeigenschaftet sind, um die Aufsicht der obern Staats-Gewalt auf sich zu ziehen, so wird es geschehen, ohne die von
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/56&oldid=- (Version vom 18.8.2016)