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haben, wenn ich nicht die Vertheidigung übernommen hätte. Während man im vorigen Jahre dafür schrieb, eine Verfassung zu erlangen, und gesagt wurde: Die Krone kann nicht beschränkt werden durch ein Blatt Papier, die Verfassung ist die absolute Monarchie: müßte der da auch nicht vor Ihr Forum gestellt werden, der das gesagt? Gesetzt, es würde die republikanische Verfassung bei uns eintreten, würde ich da nicht vervehmt und vor Ihren Richterstuhl gezogen werden, da ich Anhänger der konstitutionellen Verfassung bin. Das Gedicht ist von meinem Collegen Meyer vorgelesen und interpretirt worden und ich theile vollkommen seine Ansichten. Ueber den dichterischen Werth haben wir uns nicht zu befragen, sondern nur ob es eine Aufreizung zum Umsturz der Verfassung enthalte. Ich frage: kann, was in dem Gedicht einzeln Anstößiges und Gehässiges gefunden worden, kann das dazu dienen, die Behauptung auszusprechen, es sei zur Aufreizung geschrieben? Wenn das, was Hrn. Freiligrath zu Schuld gegeben, wahr gewesen und eingetroffen sei, wäre es dann möglich, daß wir hier schon 3 Stunden säßen? Nein, daran kann nicht gedeutelt werden. Wollen wir uns in Räthsel ergehen? Nein, wir müssen uns klar sein. Mancher mag das Gedicht mißbilligen, ich halte meine Meinung zurück. Aber das haben wir errungen im März: es ist die Presse frei, die Rede frei, die Ueberzeugung kann sich Geltung verschaffen in der Prosa und Poesie. Es sind Aeußerungen vorgebracht worden, die für eine gewisse Person, ich will ihn nennen, Se. Majestät den König unangenehm sein mögen. Sehen Sie aber auf die Plakate, die in Berlin an allen Straßenecken angeheftet sind und worin es heißt: die Krone ist für verlustig erklärt. Wenn das Gedicht Sie auch nicht angesprochen, so urtheilen Sie darnach nicht, denn Sie würden einen schlimmen Pfad gehen. Was das anlangt, daß der König die erste Magistratsperson sei, so ist das schon von der Staatsbehörde in

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Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/55&oldid=- (Version vom 18.8.2016)