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Hierauf verliest der Obersekretar den Antrag des Appellationsgerichtshofes zu Köln, wodurch Freiligrath vor die Assisen verwiesen worden; dann den Anklage-Akt, welchen wir vorher in wörtlicher Fassung mitgetheilt haben. Während die Worte: „Hoch auf den Barrikaden!“ verlesen wurden, erhob sich ein lauter Beifallsruf aus der Mitte der Zuhörer. Der Präsident ermahnte hierauf die Versammlung zur Ordnung, weil er sonst den Platz räumen lassen müsse. Nach dieser Bemerkung bleibt es ruhig.

Der Präsident wendet sich zu Freiligrath, indem er ihn um Namen, Stand und Wohnort fragt.

 Freiligrath: Ich heiße Freiligrath, bin 38 Jahre alt, zu Detmold geboren und wohnte zuletzt in Düsseldorf.

Der Präsident ermahnt die Geschworenen, daß sie nach Pflicht und Gewissen zu prüfen und zu urtheilen hätten.

 (Zu Freiligrath gewendet): Die Anklage, welche gegen Sie erhoben ist, lautet dahin, daß Sie in einer hiesigen Volks-Versammlung ein Gedicht: „die Todten an die Lebenden“ vorgetragen haben, worin Sie zum Umsturz der Verfassung und zum Bürgerkriege auffordern.

von Ammon I. erhebt sich, indem er sagt, daß der Thatbestand des vorliegenden Gedichtes in dem Vorlesen desselben liege, und der Angeklagte läugne nicht, dasselbe verfaßt zu haben. Vernähmen wir den Dichter selbst, so habe er gesagt, daß er es in der Absicht geschrieben habe, moralisch, friedlich einzuwirken; aber aus allem geht hervor, daß er den Umsturz der bestehenden Ordnung und zum Bürgerkriege habe herbeiführen wollen. – Er trägt hierauf an, die Zeugen zu[WS 1] vernehmen.

Die Zeugen erscheinen und der Präsident richtet an sie die Mahnung, nach Pflicht und Gewissen ihr Zeugniß abzugeben.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: zn
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Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/35&oldid=- (Version vom 24.4.2018)