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 Präs. fragt Freiligrath, ob er der Verfasser des Gedichtes, „die Todten an die Lebenden“ sei, und ob das bei den Akten liegende Manuskript von seiner Hand herrühre und ob er das Gedicht bei Stübben in einer Versammlung vorgelesen. Hierauf antwortet der Angeklagte: Ja! es ist entweder am 1. August oder um diese Zeit gewesen.

 Präs. Haben Sie selbst unaufgefordert das Gedicht vorgetragen, oder haben Sie es aufgefordert gethan?

 Freil. Nein.

 Präs. Haben Sie es gethan, um die Schulden des Volksklubs zu tilgen?

 Freil. Deß weiß ich mich nicht mehr zu erinnern; aber es ist möglich, da der Klub sich in Schulden befand.

 Präs. Haben Sie es drucken lassen?

 Freil. Allerdings.

 Präs. Bei wem?

 Freil. Bei Buchdrucker Frank in der Neustraße.

 Präs. Haben Sie es in Verlag gegeben?

 Freil. Allerdings! Herrn Kampmann.

 Präs. Wo sind die andern Eremplare geblieben?

 Freil. Ich habe mich darum nicht kümmern können, da ich dieselbe dem Buchhändler Wienbrack in Leipzig überlassen habe.

 Präs. Sie werden beschuldigt, die Person des Königs beleidigt und verläumdet und die Bürger direkt aufgereizt zu haben, die bestehende Verfassung umzustürzen?

 Freil. Ich kann nur bei der bisher ausgesagten Aeußerung bleiben; es hat das Gedicht die Absicht, gegen die Reaction zu arbeiten, aber nur durch moralische Einwirkung. Was die Form des Gedichtes anbelangt, so mag mir beim Niederschreiben desselben der Pogasus [WS:Pegasus] durchgegangen sein; es ist dies Nichts, als poetische Licenz.

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Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/36&oldid=- (Version vom 18.8.2016)