in Düsseldorf wohnhaft.
Ein die Ueberschrift: „Die Todten an die Lebenden“ führendes Gedicht bildet den Gegenstand der Anklage nach welcher in demselben eine directe Aufreizung der Bürger zur Bewaffnung gegen die landesherrliche Macht und zum Umsturze der bestehenden Staatsverfassung enthalten ist.
Der Angeklagte hat sich als Verfasser dieses, auch mit seinem Namen unterzeichneten, Gedichtes bekannt, und zugegeben, daß er dasselbe in der Frank’schen Buchdruckerei zu Düsseldorf in 9000 Exemplaren habe drucken lassen, daß er davon 1000 Exemplare an die Buchhandlung von Kampmann daselbst verkauft; – über den Verbleib der übrigen 8000 Exemplare hat er Auskunft zu geben verweigert, – und daß er es als das seinige in der, wie er glaubt, am 1. August dieses Jahres in
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/30&oldid=- (Version vom 18.8.2016)