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diese Rede mit den Worten, welche in der Paulskirche gesprochen wurden: „Meine Herren, wenn Sie die Freiheit wollen, müssen Sie auch Ihr Maaß.“ – Ich trage daher auf das „Schuldig“ an.

Auf den Wunsch eines Geschworenen tritt eine Ruhe von 5 Minuten ein, nach welcher die Vertheidigung beginnt.

 Adv. Anw. Meyer. – M. H. Geschworenen!

 Sie haben eben aus dem klaren, bündigen Vortrage der Staatsbehörde eine Anklage gehört, eine Anklage, die den Verlust aller Rechte des Vaterlandes zur Folge hat und wogegen ich in die Schranken trete.

 Mit Recht würde der Angeklagte der Rechte verlustig gehen, wenn es sein Wille gewesen, das zu vollbringen, wessen die Staatsbehörde ihn beschuldigt, und ich würde hier nicht in die Schranken treten. Aber ich thue es, und das Urtheil wird vernommen in ganz Deutschland über einen großen Dichter. Hören Sie, was ich für einen Angeklagten, den ich seit 10 Jahren meinen Freund nenne, empfinde. – Das öffentliche Ministerium hat den Wortlaut an die grammatische Bedeutung einzelner Stellen geknüpft, die aus dem Zusammenhange gerissen sind; ich werde dem öffentlichen Ministerium darthun, daß in dem Gedicht, im Zusammenhange gefaßt, Nichts Erschwerendes liegt; denn in der Politik war gestern etwas strafbar, was es heute nicht mehr ist. Ich werde auch auf den subjektiven Standpunkt des Dichters kommen.

 Sie haben einzelne Stellen gehört, der Sinn kann nur im Ganzen liegen, nicht aus einzelnen Stellen gezogen werden. Als ich das Gedicht zuerst las, hat es auf mich einen ungünstigen Eindruck gemacht. Mir war die Beschreibung, welche diese Todten und Leichen entwarfen, zu craß; der rothe Grimm schien mir zu wild, zu craß, um ihn schön zu finden. Nachdem ich mich aber auf den Standpunkt des März gestellt, und ich

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Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/46&oldid=- (Version vom 18.8.2016)