Rockm. Sehr genau.
Präs. Sie haben es gehört, wie es verlesen wurde?
Rockm. Ja.
Präs. Welchen Eindruck hat es auf Sie gemacht?
Rockm. Es hat auf mich den guten Eindruck gemacht, den es gemacht hat auf Jeden, der es verstanden hat.
Präs. Welchen Eindruck haben die angedeuteten Stellen auf die Versammlung gemacht?
Rockm. Ich hatte das Gedicht schon gelesen, ehe Freiligrath es vorgetragen, aber auf mich hat es den Eindruck gemacht, wie gesagt und auf die Versammlung hat es keinen aufreizenden Eindruck ausgeübt. Es hat den Eindruck gemacht, welchen ein großes Geistesproduct nur machen kann, da es Wahrheiten enthält, worüber uns die Zeitungen bereits berichten. Von Aufreizungen, die daraus erfolgt sein sollen, kann nicht die Rede sein.
3. Zeuge. Frank, Karl, Buchdrucker.
Präs. Haben Sie Freiligrath früher gekannt?
Frank. Nein.
Präs. Sie haben das Gedicht gedruckt?
Frank. Ja.
Präs. Auf Rechnung des Dichters?
Frank. Ja, auf Rechnung des Dichters.
Präs. In wie viel Exemplaren?
Frank. 9000.
Präs. Haben Sie diese ihm ausgehändigt?
Frank. Ja!
4. Zeuge. Kampmann, Fr. M. Buchhändler.
Präs. Haben Sie den Angeklagten gekannt?
Kampn. Ja.
Präs. Sie kennen das Gedicht: „Die Todten an die Lebenden?“
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/39&oldid=- (Version vom 18.8.2016)