Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg in der Preuß. Ober-Lausitz

Textdaten
Autor: Ludwig August Theodor Holscher
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Titel: Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg in der Preuß. Ober-Lausitz
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Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1844
Verlag: Gocksch & Hentschel
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Erscheinungsort: Rothenburg O./L.
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Quelle: Google und Commons
Kurzbeschreibung:
Beschreibung der Stadt Rothenburg/O.L.
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[Titel]
Kurze
Topographie und Geschichte
der
Kreis-Stadt Rothenburg
in der Preuß. Ober-Lausitz,
nebst
einigen Nachrichten über das Filial Sänitz,
eine ehemalige Capelle in Spree, und
vier Urkunden.
___________
Nach Busch’s handschriftlicher Geschichte von Rothenburg
und andern Quellen und Urkunden
bearbeitet
von
Ludwig August Theodor Holscher,
Pastor zu Horka, und der Ober-Lausitzischen Gesellschaft der
Wissenschaften zu Görlitz wirklichem Mitgliede.
___________
Rothenburg O./L. 1844.
Druck und Verlag von Gocksch & Hentschel.



[I]
Den
Bewohnern Rothenburgs
wie der
ganzen Kirchgemeinde
in
dankbarer Erinnerung an frühere Liebe und Theilnahme
gewidmet
vom
Verfasser.

[II]



[III]
Vorwort.
________

Die meisten Menschen hören gern von der Vorzeit erzählen, und doppelt ist ihr Interesse daran, wenn es die Vorzeit ihres Vaterlandes, oder eines Ortes betrifft, den sie als Geburts-, Wohn- oder Kirchort besonders lieben.

Der sel. hochverdiente Superintendent und Oberpfarrer Busch hatte daher schon vor 50 Jahren eine Topographie und Geschichte Rothenburgs geschrieben, und, da sie zu weitschichtig war, um sie durch den Druck zu veröffentlichen, handschriftlich der Gesellschaft der Wissenschaften in Görlitz, deren Mitglied er war, überreicht. Dies Werk, das ich früher in Rothenburg kennen lernte, ist die Grundlage gegenwärtiger kleinen Schrift. Daß ich weiter forschte und berichtigte, aber weitläufige gelehrte Untersuchungen, so wie fast alle Citate aus andern Schriften wegließ, werden mir die meisten [IV] Leser Dank wissen. Ich entwarf diese kurze Geschichte weniger für Geschichtsforscher, als für das größere Publikum. Um aber erstere nicht ganz leer ausgehen zu lassen, habe ich einige, bisher noch nicht gedruckte, Urkunden beigefügt. Möchten nur die Quellen für die ältere Geschichte reichlicher fließen! Die Zerstörungen der Hussiten, viele und schreckliche Brände, öfterer Wechsel der Besitzer mögen Ursach sein, daß so wenige Urkunden erhalten sind.

Sollten die Leser mit dem ihnen Gebotenen zufrieden sein, gern an der Hand dieser Blätter in die Vorzeit zurückblicken, und die Reihe der Begebenheiten, durch welche Alles so geworden ist, wie es ihre Augen sehen, theilnehmend verfolgen, so ist der Zweck des Verfassers erreicht.

Horka, im Mai 1844.

L. A. Th. Holscher,
Pastor.


[V]
Verzeichniss der Subscribenten.
________

Rothenburg.

Herr Altmann, Nagelschmidtmstr. – Gottfr. Arnold, Dreirüthner, (Kirchvater). – Carl Bartels, Ziergärtner. – Bärthold, Kaufmann. – Behlendorf, Kreis-Chirurgus. – Aug. Bräuer, Bäckermstr. – Carl Eichler, Fleischermstr. – Carl Eichler, Maurer. – Ernst Eichler, Fleischermstr. – Sam. Eichler, desgl. – Engler, Kämmerer. † – Felgner, Kaufmann. – Franz, Apotheker. – Friedr. Frenzel, Riemermstr. – Freiherr v. Gerßdorff, Königl. Pr. Kammerherr, 4 Exempl. – Gehler, Polizei-Inspektor. – Großmann, Weinhauspächter. – A. Graf, Kramer. – Henke, Stadt-Brauer. – Henning, Kaufmann und Post-Expedient. – Ed. Heinze, Bäckermstr. – Hibsch, Justiz-Commiss. – Hoffmann, Schmiedemstr. – Adolph Ihle, Buchbinder. – Kahle, Schornsteinfegermstr. – Ernst Kiese, Töpfermstr. – Kloß, Schlossermstr. – W. Kottwitz, Stellmachermstr. – Friedr. Kottwitz, Riemermstr. – Krause, Actuarius. – Langner, Hof-Brauer. – Verw. Frau Bäckermstr. Marx. – Mätzig, Uhrmacher. – Mätzig, Töpfermstr. – C. Merker, Modelleur – Mischke, Actuarius. – Verw. Frau Michaeli. – v. Müller, Justiz-Verweser. – C. v. Müller, Actuarius. – J. G. Neumann, Bürgermeister. – Reitsch, Sekretair. † – Nitsche, Kanzlist. – R. Oldecop, Feldwebel. – C. A. W. Pieper, Verwalter. – Pufe, Cantor. – B. Richter, Maler. – Röhr, Lehrer. – C. A. Rüde, Färbermstr. – Schassran, Kreis-Steuereinnehmer. – A. Schulz, Gastwirth. – Carl Schulz, Schuhmachermstr. – Ernst Schulz, desgl. – Sam. Schulze. – Schober, Tischlermstr. – Seiler, Schwarzviehhändler. – Dr. Sick, Medizinalrath und Kreis-Physikus. – Tutschke, Gerbermstr. – Verw. Frau Töpfermstr. Thielow. – Uhlemann, Modelleur. – Adolf Ullrich, Kramer. – Ed. Ullrich, Schuhmachermstr. – Vogel, Diaconus. – G. A. Wagner, Schneidermstr. – Wende, Tischlermstr. – Sam. Weinhold, Schuhmachermstr. – Witschel, Kaufmann. – Zimmermann, Rector.

Görlitz.
(Durch die Löbl. Buchhandlung von Heinze & Comp.)

Herren G. Heinze & Comp. – Köhler, Polizeirath.

[VI]
(Durch die Löbl. Buchhandlung von Gustav Köhler.)

Herr A. Rösler, Candidat des höhern Schulamts. – Der akademische Verein für Lausitzische Geschichte und Sprache in Breslau.

Muskau.

Herr Ernst Ferd. Kentel, Kaufmann.

Biehain.

Herr Creutziger, Ziegelmstr. – Traug. Hüttig. – Schoppe, Ortsrichter. – Seiffert, Gastwirth. – Gottfried Seifert. – Täschner, Schuhmacher. – Witschel, Förster.

Bremenhain.

Herr Brussig, Schlosser. – Herr v. Ohnesorge, Königl. Landrath. – Wolf, Schänkwirth.

Boxberg.

Herr Cramer, Schullehrer und Gerichtsschreiber.

Geheege.

Herr Gottlob Balzer, Ortsrichter. – Joh. Carl Caspar, Gärtner. – Joh. Gottfr. Caspar, Maurer. – Joh. Heinr. Haupt, Bauergutsbesitzer. – Joh. Gottlob Hänsch, desgl. – Gottlieb Mätzig, Maurer. – Dan. Erdm. Rönsch, Weber. – Joh. Gottlieb Süsse.

Nieder-Horka.

Herr Aug. Balzer, Schmidt.

Mittel-Horka.

Herr Joh. Aug. Brade, Verwalter. – Joh. Gottfr. Fürl, Gärtner. – Hoffmann, Brauermstr. – Missiggang, Schullehrer. – Aug. Rösler, Müllermstr. – Sorge, Förster. – Traug. Tzschoppe, Zimmermann. – Traug. Weinhold. – Weise, Bauergutsbes.

Ober-Horka.

Herr Anders, Kramer. – Joh. Gottlob Fiebig, Cantor. – Joh. Mich. Heinrich, Gärtner. – Joh. Traug. Model, Tischlermstr. – Richter, Hausbes. – Friedr. Wilh. Schade, Müllermstr.

Leippa.

Herr Holz, Ortsrichter.

Lodenau

Herr Ernst Dreßler. – Koch, Gerichtsschreiber. – Gottlieb Koch, Schuhmacher. – Petrick, Amtmann. – Schmidt, Schullehrer. – Gottlob Schneider, Böttcher. – Seidel, Bauergutsbes. – Gottlieb Süsse, Tischler.

[VII]
Mückenhain.

Herr Eichler, Lust- und Ziergärtner. – Richter, Schuhmacher. – Sickert, Brauer.

Nieder-Neundorf.

Herr Brussig, Ortsrichter. – Gottfr. Brussig, Bauergutsbes. – Dietrich, Weber. – Gehler, Schuhmacher. – Henke, Bauergutsbes. – Hirche, Schuhmacher. – Joh. Gottlob Menzel, Bauergutsbes. – Richter, Schölzereibes. – A. Stephan, Müllermstr.

Neusorge.

Herr Brätky, Weber. – Jannack, Gastwirth. – Kaettner, Förster.

Neuhof bei Nisky.

Herr Dr. Jäschke.

Nisky.

Herr Geller, Seifensieder. – Hagen, Lohgerber. – Schordan, Inspektor.

Noes.

Herr Aug. Balzer, Maurer. – Aug. Balzer, desgl. – Hänsch, Schneider. – Joh. Gottlieb Jesche, Bauergutsbes. – Joh. Gottlieb Kiethe, Schänkwirth. – Joh. Sam. Kluge, Gärtner. – Joh. George Kottwitz, Hausbes. – Joh. Gottlieb Kooz, Schneider. – Lufft, Bleichermstr. – Müller, Schuhmacher. – Ostermann, Schullehrer. – Wilh. Stach, Schneidermstr. – Gottlob Thomas, Bauergutsbes.

Petershain.

Herr J. Mörbe, Pfarrer, 2 Exempl.

Reichwalde.

Herr Müller, Schornsteinfegermeister.

Sänitz.

Herr Bärthold, Kramer. – Ernst, Cantor. – Gottlieb Fiebig, Maurer. – Hensel, Verwalter. – Horbasch, Schneider. – Lehmann, Brauermstr. – Anton Prager, Fleischermstr. – Carl Heinr. Richter, Schölzereibes. – Schwarz, Revier-Jäger. – Wuensch, Mühlenbes.

Schönberg.

Herr Schletter, Organist.

See.

Herr Horter, Pastor.

[VIII]
Spree.

Herr Beil, Großschäfer. – Geisler, Mühlenbes. – Haehnel, Schullehrer. – Gottlieb Röhr, Schmidt. – Schmaschy, Kramer. – Wünsche, Rittergutsbesitzer.

Spreehammer.

Herr Bublick, Müllermstr.

Steinbach.

Herr Palm, Lieutenant a. D. und Rittergutsbesitzer. – Schulz, Gastwirth. – Wolter, Förster. – Wolf, Musikus.

Tormersdorf.

Herr Gottlob Caspar, Maurer. – Gottfr. Caspar, Maurer. – Carl Frenzel, Schneidermstr. – Carl Sam. Hänsel, Gärtner. – C. F. R. Körber, Oberamtmann und Steingutfabrikbesitzer. – Gottfr. Kottwitz, Ortsrichter. – Lehmann, Gärtner. – Joh. Georg Schulz, Zimmerpolirer. – Wende, Gärtner.

Uhsmannsdorf.

Herr Bublick, Zimmermeister. – Domitz, Schullehrer. – Hahn, Müllermstr. – Mischke, Maurermeister. – Schiller, Ortsrichter. – Teschner, Bauergutsbes. – Joh. Carl Vorwerk, Gastwirth.

Weißkeissel.

Herr Carl Leinert, Fürstl. Revierförster.

Zoblitz.

Herr Gottlieb Carl, Tischler. – Aug. Dittrich, Mütlermstr. – Gotth. Jesche, Schneider. – Aug. Milke, desgl. – Rothe, Inspektor. – Gottlieb Schmidt, Gastwirth. – Tzschentschler, Förster.

________

[1]
Topographische und statistische Nachrichten
von Rothenburg.

Die Stadt Rothenburg, von welcher auf den folgenden Blättern geschichtliche Nachrichten mitgetheilt werden, wird zur Unterscheidung von andern Städten dieses Namens Rothenburg an der Neiße, oder Rothenburg in der Ober-Lausitz genannt. Sie liegt 3 Meilen von Görlitz, 4 Meilen von Muskau, an der von Görlitz in die Nieder-Lausitz führenden Poststraße auf dem Thalrande der Neiße in einer ebenen Gegend, und ist Kreisstadt des Rothenburger Kreises im Königl. Preuß. Antheile der Ober-Lausitz, und dem Regierungsbezirke Liegnitz. Sie besteht aus zwei gesonderten Gemeinden, der Stadtgemeinde und dem Dominium. Beide waren früher vereinigt, sind aber seit Einführung der Städteordnung getrennt. Die Stadt hat dadurch einen eigenen Magistrat mit eigener Polizeiverwaltung erhalten. Das Rittergut, in den ältesten Zeiten Lehen, seit 1711 Allodium, ist im Jahre 1842 zu einem Fideicommiß[a 1] der freiherrlich von Gerßdorffschen Familie erhoben, und steht unter dem Ober-Landes-Gerichte zu Glogau.

Rothenburg gränzt gegen Norden an Noes, gegen Osten an Tormersdorf (wo der Mühlgraben die Gränze seit 1512 macht, vergl. die Urk. 3) und Nieder-Neundorf, gegen Süden [2] an Geheege, und gegen Westen an Uhsmannsdorf und Nieder-Horka. Das Terrain ist eben, nur nach dem Neißthale zu fällt es meist steil ab. Der Höhenboden ist sandig, doch ziemlich tragbar; der Auenboden ist bedeutend besser und fruchtbarer. Gebauet werden vorzüglich Roggen, Hafer und Kartoffeln; in der Aue auch Weizen und Oelfrüchte. Gerste, Haidekorn und Flachs baut man weniger. Wiesen sind nicht viele vorhanden, und daher wird der Futtermangel oft fühlbar. Im Jahre 1843 hat der Kammerherr Freiherr von Gerßdorff einige Wiesen am Mühlgraben zum Berieseln einrichten lassen. In der Haide herrscht auch der Sandboden vor, so daß man fast nur Kiefern, selten eine Fichte, Espe oder Birke antrifft.

Von dem ganzen Areal von Rothenburg besitzt das Dominium 1005 Morgen 66 QR. Feld, Wiesen und Forst.

Die Bürgerschaft hat 1043 Morgen 111 QR. Feld, 113 Morgen 66 QR. Wiesen, 112 Morgen 97 QR. Forst, 67 Morgen 139 QR. Hutung und 16 Morgen 152 QR. Gärten, zusammen 1354 Morgen 25 QR. Fläche.

Die Dominialgebäude bestehen aus einem Schlosse und mehrern Wirthschaftsgebäuden, welche fast sämmtlich massiv erbaut, mit Ziegeln gedeckt und seit 3 Jahren mit Blitzableitern versehen sind. Das Dominium zählt 35 männliche und 20 weibliche, zusammen 55 Bewohner, von denen 51 der evangelischen und 4 der römisch-katholischen Kirche angehören.

In der Stadt finden sich 2 Kirchen, eine Parochial- und eine Begräbnißkirche, 2 Pfarrhäuser, ein Schulhaus, ein landräthliches Amthaus, ein Gewandhaus, ein Brauhaus und [3] ein Gemeindehaus, 162 Privatwohnhäuser und 157 Stall- und Magazingebäude, Scheuern[a 2] und Schuppen. Bewohnt ist die Stadt gegenwärtig von 485 männlichen und 528 weiblichen, zusammen von 1013 Personen, welche sämmtlich, bis auf 8 römisch-katholische Christen, der evangelischen Kirche angehören.

An Gewerbetreibenden sind in der Stadt: 5 Bäcker, 4 Fleischhauer, 1 Seifensieder, 1 Weißgerber, 6 Schuhmacher, 1 Kürschner, 3 Riemer, 1 Sattler, 2 Seiler, 6 Schneider, 1 Hutmacher, 7 Tischler, 1 Stellmacher, 4 Böttcher, 2 Drechsler, 1 Maurermeister zweiter Klasse, 6 Töpfer, 3 Schmiede, 1 Nagelschmidt, 4 Schlosser, 2 Uhrmacher, 1 Buchbinder, 1 Buchdruckerei, 1 Essigbrauerei, 2 Schönfärber, 4 Weber, 1 Strumpfwirker, 4 Kaufleute, 12 Krämer, 6 Höker, 3 Gastwirthe und 1 Schänker, von denen die Fleischer, Schuhmacher und Schneider seit länger als hundert Jahren, die Züchner aber seit 1801 zünftig sind.

Gegenwärtige Mitglieder des Magistrats sind: der Kaufmann J. G. Neumann als Bürgermeister, der Züchnermeister Engler als Kämmerer, und der Schlossermeister Kloß, der Schornsteinfegermeister Kahle, der Fleischermeister Carl Eichler und der Stellmachermeister Kottwitz als Rathmänner. Zum Collegium der Stadtverordneten gehören jetzt: der Apotheker Franz als Vorsteher, der Actuarius Mischke als Protokollführer; der Weißgerber Dutschke, Gastwirth Schulze, Tischler Wehlte, Kaufmann Bärthold, Dreirüthner Gottfried Arnold, Dreirüthner Adam und Schuhmacher Weinhold als Stadtverordnete.

Seit Einführung der Städteordnung im Jahre 1833 [4] besteht eine Schul-, Bau-, Cämmerei-, Einquartierungs- und Polizei-Deputation, auch ist die Stadt in zwei Wahlbezirke eingetheilt.

Die Braucommune übt das Bannrecht über Tormersdorf und Geheege aus, in welchen beiden Dörfern auch keine Gewerbetreibende sich aufhalten sollen.

Das in der Stadt vorhandene Zug- und Nutzvieh besteht aus 29 Pferden, 51 Zugochsen, 81 Kühen und 30 Stück Jungvieh.

Jahrmärkte hat die Stadt drei, welche zugleich Viehmärkte sind, bei denen die Kämmerei das Buden- und Standgeld erhebt.

Rothenburg ist der Sitz des Landrath-Amtes für den nach der Stadt benannten Kreis, eines Kreis-Steuer-Amtes, des Kreis-Physici und Kreis-Chirurgi, und Wohnort von überhaupt 11 Königlichen Beamten. Außerdem ist in der Stadt eine Post-Expedition, ein Gerichts-Amt und eine Apotheke.

Die Almosen-Verwaltung geschieht durch die Armen-Deputation. Gespeist wird die Armenkasse durch monatliche Haus-Collecten, wie durch die bei Hochzeiten und Kindtaufen gesammelten Gaben.

Alterthümer hat Rothenburg nicht aufzuweisen. Einige Prager Groschen aus dem Ende des funfzehnten Jahrhunderts sind vor einer Reihe von Jahren beim Bau des Dominial-Stallgebäudes, und ein Marienbildchen in der Aue gefunden worden.

Dem Dominium steht die Untergerichtsbarkeit, die hohe und niedere Jagd, und das Patronat der Kirche, Pfarre und [5] Schule zu. Die Dienste, welche die Stadtbewohner sonst zu leisten hatten, sind seit 1835 in Geldrente verwandelt.

Auf dem Dominio findet sich eine Brauerei und Dampfbrennerei, nebst einem Gefängniß-Locale.


Erbauung und Name des Schlosses und der
Stadt Rothenburg.

Die Bewohner der Gegend, in welcher Rothenburg liegt, waren ehemals lauter Slaven, zum Volke der Milcziener gehörig, wie die Namen der meisten benachbarten Ortschaften, z. B. Biela, Deschka, Penzig, Noes, Lode, Zoblitz, Spree, Horka u. s. w., welche alle slavischen Ursprungs sind, beweisen. Es hatten nämlich seit dem sechsten Jahrhundert slavische Volksstämme von verschiedenem Namen sich im östlichen Deutschland festgesetzt, die dort wohnenden, meist noch nomadisch lebenden Deutschen verdrängt, oder unterjocht, und waren selbst bis über die Elbe vorgedrungen. Allein schon Carl der Große und die spätern Kaiser kämpften gegen diese Eindringlinge meistens glücklich, eroberten ihre Vesten, machten ihre Edle und Fürsten zinsbar, und zwangen sie, mit dem Frieden auch die christliche Religion anzunehmen. Besonders war es Heinrich der Finkler, welcher die slavischen Völker in der Mark und an der Elbe glücklich bekriegte (seit 926) und auch, nach Besiegung der Milcziener (etwa um 930), die Burg Meißen an der Elbe gründete. Um die besiegten, [6] aber stets zum Abfall geneigten slavischen Völker im Zaume zu halten, wurden besonders an solchen Orten, welche die Natur schon befestigt hatte, Burgen angelegt, auf Anhöhen, an Flüssen, zwischen Sümpfen; und wenn auch anfangs nur von Holz gebaut, und mit Wall und Graben, oder einem Pfahlwerk umgeben, so erfüllten sie doch ihren Zweck, der deutschen Besatzung einen sichern Aufenthaltsort, und ihren Operationen einen Stützpunkt zu gewähren. Solcher Burgen finden wir nun mehrere in der Ober-Lausitz, und da die siegenden Deutschen zur Unterwerfung des Landes dasselbe durchzogen, mochten sie wohl die undurchdringlichen Haiden scheuen, und an den Flüssen hinziehen, und hier an gelegenen Punkten ihre ersten Verschanzungen aufwerfen und die Burgen anlegen. Die Burgen zu Görlitz, Penzig, Rothenburg, Muskau, Hoyerswerda, Budissin u. s. w. liegen sämmtlich an Flüssen, an der Neiße, schwarzen Elster und Spree. So mochten von Görlitz aus deutsche Schaaren an der Neiße hinunter ziehen, und da, wo jetzt die Dominialgebäude von Rothenburg sich finden, auf dem ziemlich steilen Thalrande der Neiße, sich festsetzen, den Platz durch Wall, Graben und Pfahlwerk sichern, und die nöthigen Gebäude von Holz errichten. Wann dies geschehen sei, ist ungewiß; doch werden wir nicht sehr irren, wenn wir die Gründung der Burg in die letzte Hälfte des zehnten Jahrhunderts, also vor das Jahr 1000 setzen. Solche Burgen werden Burgwarte genannt. Der Anführer der darin liegenden Besatzung war der Oberherr der Gegend, zog den Tribut ein, machte Anordnungen, handhabte Recht und Gerechtigkeit, und beschützte die einwandernden fränkischen und sächsischen Colonisten, die [7] sich meist neben der Burg niederließen, und den Grund zu den Städten legten, oder doch Dörfer mit deutschen Namen in der Nähe erbauten, wie Tormersdorf und (Nieder-) Neundorf bei Rothenburg, welches letztere durch seinen Namen auf ein später als die benachbarten wendischen Dörfer, oder die Burg Rothenburg, erbautes Dorf hindeutet.

Was nun den Namen dieser gegen die Milcziener oder Sorben erbauten Veste oder Burgwarte betrifft, der jetzt Rothenburg, früher aber Rottenburgk, Rotenburgk, Rothenberg und Rotinbourg geschrieben wurde, so hat man denselben ableiten wollen von den Rotten der Slaven, zu deren Bezähmung die Burg angelegt war – also eine Burg gegen aufrührerische Rotten; oder auch von der Farbe der Burg, die dann von rothen Steinen müßte erbaut gewesen sein. Beide Ableitungen sind etwas gezwungen. Neuere leiten den Namen ab von dem slavischen Worte rod d. h. Burg, so daß die Endung „Burg“ nur eine Verdeutschung des wendischen Namens rod ist, wie ja dergleichen in unsern Gegenden vorkömmt, z. B. der Colimberg u. dgl. Diese Ableitung ist jedenfalls die natürlichste. Die umwohnenden Slaven mochten die Veste in ihrer Sprache „rod“ nennen, und die Deutschen „Burg“, woraus der zusammengesetzte Eigenname Rodburg, Rothenburg mit der Zeit geworden ist.

So alt Rothenburg sein, und eine so wichtige Rolle es auch in der Besiegung und Behauptung der umliegenden Gegend gespielt haben mag, so wird es doch erst 1268 urkundlich erwähnt, als Otto III. die Lande Budissin und Görlitz theilt. Es heißt nämlich in der darüber ausgestellten Urkunde: item ad civitatem Gœrlicz ponimus civitatem [8] Lauban, Schœnberg, Rothenberg et dimidium Hoyerswerda cum novis et autiquis bonis, tam liberis quam non liberis etc.[1] Daß wir nicht aus früherer Zeit sichere Nachrichten über Rothenburg haben, liegt theils wohl dran, daß man in den ältesten Zeiten wenig aufschrieb, und auch nur Wenige schreiben konnten, theils wohl an Bränden, Verwüstungen u. s. w.

Es ist sehr wahrscheinlich, daß, vielleicht im zwölften Jahrhundert die anfänglich von Holz erbaute Burg nach und nach von Stein ausgeführt und stärker befestigt worden ist. Auch soll auf Tormersdorfer Gebiete, jenseits des Mühlgrabens, da, wo jetzt der zur Steingutfabrik gehörige Garten ist, eine Burg gestanden haben, von der noch bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts Ueberreste zu sehen gewesen sein sollen. Wann, und zu welchem Zwecke, und von wem diese aufgeführt sein mag, ist gleichfalls unbekannt. Sie wurde 1427 im Juni von den Hussiten erobert und zerstört, die von Königgrätz und Jaromir herangezogen waren. Ob sie später wieder aufgebaut wurde, wissen wir nicht; doch ist es nicht wahrscheinlich, indem in der Theilungsurkunde der Söhne Otto’s von Nostiz vom Jahre 1512 derselben keine Erwähnung geschieht, und sie auch sonst nicht weiter genannt wird.

Die eigentliche Burg hat gewiß da gestanden, wo jetzt die Dominialgebäude stehen. Hier war sie von mehreren Seiten durch die steile Anhöhe geschützt, und auf den andern [9] Seiten, von denen sie jetzt einen graden Zugang darbietet, wohl durch tiefe Gräben und Wälle, die durch den Schutt der vielen Brände, welche Stadt und Schloß erlitten haben, verschwunden sein mögen, befestigt.

Ueber die erste Anlage der Stadt Rothenburg fehlen uns gleichfalls alle Nachrichten. Allein wir finden fast überall, daß sich an den Burgen deutsche Einwanderer, Landbauer und Handwerker niederließen, theils um dort sicher und ungestört leben zu können, theils wohl auch, um an dem Gottesdienste, den der auf der Burg wohnende Geistliche hielt, Theil zu nehmen. So mag auch Rothenburg entstanden sein. Doch muß sich der Ort bald vergrößert haben, da er 1268 schon eine Stadt genannt wird neben Schönberg, Lauban und Hoyerswerda. So behauptet man auch, daß Rothenburg in frühern Jahrhunderten weit größer gewesen sei als jetzt, und sich durch mancherlei Gewerbe ausgezeichnet habe, namentlich durch Verfertigung vortrefflicher Messer, wie durch Tuchfabriken, und daß erst die Zerstörung durch die Hussiten u. die vielen Brände den Ort heruntergebracht hätten.


Schicksale Rothenburgs.

Wann Rothenburg zu einer Stadt erhoben, und mit städtischen Gerechtsamen begnadigt ist, darüber fehlt es an Nachrichten. Es muß dies aber schon in früher Zeit geschehen sein. Da der jedesmalige Besitzer des Schlosses auch Herr des Städtchens war, so werden jene Gerechtsame wohl von diesem verliehen sein, und es hing bis zur Einführung [10] der Städteordnung im Jahre 1833 der Magistrat von dem Besitzer ab, dem auch alle Bewohner der Stadt bis dahin erbunterthänig waren, und mancherlei Dienste leisten, oder Abgaben entrichten mußten.

Um in den unruhigen Zeiten die Bürger vor plötzlichen Ueberfällen von beutelustigen Raubrittern und andern muthwilligen Fehdern zu schützen, hatte man die Stadt mit einem Graben und wohl auch mit Pfahlwerk umgeben. Die Benennung einer Straße „der Graben“ beweiset dies hinlänglich. Indeß konnte eine so schwache Befestigung nur kleinen Schaaren, nicht aber den geordneten Haufen der tapfern und wilden Hussiten widerstehen. Im Juni 1427 eroberten sie die Burg, wie die Stadt, verbrannten beide, und zogen mit Beute beladen davon. Der Ort wurde gewiß, da etwas ruhigere Zeiten eintraten, von den unglücklichen Bewohnern wieder aufgebaut, und das Schloß, wenigstens das auf der Höhe gelegene, wieder hergestellt. Allein schon am 29. März 1489 wurde der ganze Ort, bis auf die Kirche und den Hof, ein Raub der Flammen. Am 6. October 1518 traf dasselbe Schicksal die ganze Stadt, indem von dem brennenden herrschaftlichen Hofe in Tormersdorf bei heftigem Ostwinde brennende Dachschoben in die Stadt flogen, und hier zündeten. Kirche und Schloß brannten mit aus, und nur neun Scheuern blieben vom Feuer verschont. Am 20. März 1608 brannte, bis auf das Schloß, der ganze Ort nieder. Das Feuer war angelegt. Am 15. Juli 1613 ging die Hälfte der Stadt in Feuer auf. Beim Diaconus Caspar Fünfstück war Feuer angelegt. Am 8. Juni 1614 traf dasselbe Unglück das ganze Städtlein durch Brandstiftung. (Eine [11] und dieselbe Frau war dieses Mal und im folgenden Jahre die Brandstifterin. Sie hatte außerdem ihren Vater ermordet und zwei Kinder umgebracht. Wegen dieser vielen Verbrechen wurde sie am 19. August 1614 zu Rothenburg verbrannt.) Welche Leiden der schreckliche dreißigjährige Krieg gebracht, ist nicht besonders angemerkt; allein es ist zu vermuthen, daß es dieselben gewesen sind, welche wir von andern Orten hören, Plünderung (so 1631 durch die Kroaten), Brand, Mord, Unsicherheit, Mißhandlungen, Hungersnoth, Seuchen u. s. w. und es mochte am Ende des Krieges das ganze Städtlein ziemlich verödet sein, zumal 1640 der ganze Marktplatz, zusammen 41 Häuser, abbrannte, und 1650 fast der ganze Ort wieder von den Flammen verzehrt wurde. Es schien indeß für Rothenburg eine bessere Zeit zu kommen, als Schlesier, die als Bekenner des reinen Evangeliums aus ihrem Vaterlande vertrieben waren, sich hieher wandten und den Ort wieder aufbauten. Am 10. Mai 1679 verzehrte eine Feuersbrunst wieder 10 Häuser; den 22. Februar 1689 sanken 50 Häuser in Asche, die Kirche und die Priebusser Gasse blieben verschont, und am 8. Juni 1714 wurde die ganze Stadt ein Raub der Flammen, ein Schicksal das sie hundert Jahre früher an demselben Tage getroffen hatte. Am 25. October 1764, nachdem die Wunden, welche der siebenjährige Krieg durch Lieferungen, Einquartirungen u. s. w. geschlagen hatte, noch nicht geheilt waren, entstand durch Unvorsichtigkeit beim Flachsdörren eine schreckliche Feuersbrunst, welche 74 Häuser und 13 Scheuern in Asche legte. Kirche, Schloß, Pastorat und 24 Häuser blieben verschont. Doch noch furchtbarer wüthete die Flamme am 21. Juni 1798, wo auch die [12] Kirche, der Thurm, die gistlichen Amtswohnungen und die Wirthschaftsgebäude des Dominiums in Feuer aufgingen, und zwei Menschen ihr Leben verloren. Das Feuer war beim Böttchermeister Eichler ausgekommen. Von der ganzen Stadt stand nichts mehr als das Schloß, 18 Häuser und einige Scheunern; 10 andre Häuser standen nur noch theilweise, indem sie vom Feuer sehr beschädigt waren. Durch freundliche Unterstützungen von nah und fern ward es möglich, das Städtlein nach und nach, und zwar größtentheils ganz massiv, aufzubauen; die Kirche wurde 1805 wieder eingeweiht, und ihr auch seit dem Jahre 1838 ein Thurm mit drei schönen Glocken angebaut. Die Kriegsjahre 1812–1815 brachten der Leiden viele, wie schon im Anfange dieses Jahrhunderts die schwere Theurung; Nerven- und Lazarethfieber forderten in jenen Jahren, besonders 1813, zahlreiche Opfer, und Lieferungen und Einquartirungen nahmen kein Ende.

Der Frieden brachte endlich Ruhe und Sicherheit zurück, und Rothenburg, das mit der gesammten Ober-Lausitz seit 1635 dem Sächsischen Churhause erblich gehört hatte, wurde mit einem großen Theile derselben dem Königreiche Preußen einverleibt. Seitdem hat sich Rothenburg, da es von größern Bränden verschont blieb, sehr erholt, und es gewinnt in jedem Jahre an Größe und Wohlstande. Rothenburg wurde der Sitz eines Königl. landräthlichen Amtes, eines Kreis-Steuer-Amtes, eines Kreis-Physici, und eines Kreis-Chirurgi; auch ist eine Königl. Post-Expedition hier errichtet, und mehrere Königl. Steuerbeamten sind hier angestellt. Auch das Gerichts-Amt trägt zur vermehrten Nahrung des Städtchens bei. Seit 1835 sind die Dienste der Bürger gegen Geldrente [13] abgelöst, die ganze Stadt ist seit 1833 aus der Erbunterthänigkeit entlassen, und die Preußische Städteordnung von 1808 eingeführt. Sie wählt nun ihren Magistrat, bestehend aus einem Bürgermeister, Kämmerer und 4 Rathsherrn selbst, hat ein Collegium der Stadtverordneten unter einem Vorsteher, und übt selbst die Polizei in der Stadt aus.

Außer den 2 Jahrmärkten, welche die Stadt schon früher besaß, ist ihr noch ein dritter seit 1834 verliehen, und alle dreie sind mit einem Viehmarkte verbunden worden. Die Töpferei in der Stadt hat an Ausdehnung gewonnen, die in Tormersdorf angelegte Steingutfabrik bringt viel Geld in Umlauf – kurz, die Stadt hebt sich täglich mehr, und würde noch rascher sich heben, wenn die beabsichtigte Chaussee von Görlitz in die Nieder-Lausitz durch Rothenburg geführt würde. Dann könnte es bald sich von allen Unfällen erholen, und wie äußerlich die Spuren seines frühern Elends verwischt sind, so würde auch vermehrter Wohlstand – mit dem aber weise Sparsamkeit und reger Fleiß Hand in Hand gehen müßten – die Stadt bald aus ihrer Unbedeutendheit erheben, und ihr unter den Landstädtchen der Ober-Lausitz den ihr gebührenden Platz anweisen.

Im Jahre 1490 wurde dem Caspar von Nostitz für seinen offenen Markt Rothenburg vom König Wladislaus von Böhmen ein, jeden Mittwoch abzuhaltender, Wochenmarkt verliehen. Wie lange dieser gehalten worden, ist ungewiß; doch ist er gewiß schon beim nächsten Brande eingegangen. 1813 wurde er wieder eine Zeit lang gehalten, namentlich als Getreidemarkt, doch beim Sinken der Kornpreise hörte er bald wieder auf. Im Jahre 1839 wurde mit Genehmigung [14] der Königl. Regierung zu Liegnitz wieder ein Wochen- und Getreidemarkt eingerichtet, der jedoch gleichfalls nach kurzer Zeit wieder aufhörte. Die Nähe von Görlitz läßt in Rothenburg keinen Wochenmarkt aufblühen.

Im Jahre 1843 hat man angefangen, die Stadt zu pflastern.


Nahrung der Stadt.

Rothenburg als Landstädtchen lebt zum Theil vom Feldbau, zum Theil von Gewerben. Der Landbau beschäftigt viele Bürger, welche meist reichlich mit Acker, der jedoch, nach Geheege zu liegend, sandig und leicht ist, versehen sind. Der Ackerbau kann daher nicht viel abwerfen, besonders da er nur von einigen Bürgern mit Umsicht getrieben wird. Mehr Nahrung bringen schon die Handwerke, wenn gleich die Mehrzahl der Gewerbetreibenden mit denen der benachbarten größern Städte nicht in Concurrenz treten kann. In ältern Zeiten wurden hier berühmte Messer verfertigt; auch soll einst die Tuchmanufactur hier geblüht haben – von beiden Erwerbszweigen ist keine Spur mehr vorhanden. Dagegen blüht jetzt ein anderer Industriezweig, die Töpferei, sehr auf, welche viele Menschen beschäftigt, und sechs Meister zählt. Auch die erst seit 3 Jahren erbaute Steingutfabrik in Tormersdorf bringt der Stadt vielen Gewinn, indem die Fabrikarbeiter in der Stadt wohnen, und dort ihre Bedürfnisse kaufen. Auch die Bäckerei, welche gegenwärtig von 5 Meistern betrieben [15] wird, die Schuster- und Schneider-, Sattler- und Stellmacher-, Tischler- und Schmiedeprofession, bringen der Stadt viel ein, wie auch der Detailhandel, welcher von einigen Kaufleuten und Krämern betrieben wird, indem die Bewohner der eingepfarrten Orte sonntäglich ihre Bedürfnisse einzukaufen pflegen. Auch Maurer und Zimmerleute finden ihr gutes Brot.

Zur bessern Nahrung der Stadt trägt aber nicht wenig bei, daß sie Sitz eines Kreis-Landrath-Amtes, eines bedeutenden Gerichts-Amtes, eines Kreis-Steuer-Amtes, so wie der Kreis-Medicinalpersonen ist, wodurch viele Familien nach dem Orte hingezogen sind, die hier ihren Gehalt verzehren. Auch die Königl. Post-Expedition trägt zu größerm Verkehre bei. Seit 1838 ist auch eine Buchdruckerei angelegt, wie denn der Ort schon lange mit einer Apotheke versehen ist.

Die drei Jahrmärkte, welche Kram- und Viehmärkte zugleich sind, gewähren der Stadt ein beträchtliches Einkommen, indem diese das Budenstandgeld erhebt. Die beiden frühern Jahrmärkte müssen uralt sein, da Rothenburg schon 1490 ein offener Markt genannt wird. Der dritte Jahrmarkt, und zugleich für alle dreie der Viehmarkt, ist erst 1834 von der Königl. Regierung zu Liegnitz der Stadt verliehen.

Die Stadt hat das Recht, Bier zu brauen, welches die 26 Berechtigten einem Stadtbrauer verpachtet haben. Wann sie dies Recht – das sonst niemand gern sich schmälern ließ – und von welchem Besitzer sie es erworben, ob käuflich, oder als Begnadigung, muß wegen Mangel an Nachrichten unentschieden bleiben.


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Verfassung der Stadt.
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Die Stadt Rothenburg hat wohl seit ihrer Gründung und Erbauung von dem jedesmaligen Besitzer oder Inhaber der Burg und des Gutes abgehangen, indem dieser nicht nur die Gerichtsbarkeit (obere und niedere) und die Polizei handhabte, sondern auch den Stadtbewohnern allerlei Dienste auferlegte, und die Verwaltung der Stadtangelegenheiten durch die von ihm bestätigten Bürgermeister besorgte. So war die Stadt der Gutsherrschaft erbunterthänig. Jedoch seit sie unter Preußischer Hoheit steht, und besonders seit man anfing, die veralteten Formen zu zerbrechen, und dem Bürger wie dem Bauern mehr persönliche Freiheit zu gewähren durch Ablösung von Diensten und Servituten, hat sich auch die Verfassung der Stadt ganz geändert.

Eine Hauptveränderung war die 1833 geschehene Einführung der Städteordnung, von der schon oben die Rede gewesen ist. Damit verbunden ist die Ausübung der Polizei im Stadtbezirke. Im Jahre 1835 kam endlich die Ablösung der Dienste und Servituten zu Stande, wodurch namentlich die Ackerbürger in den Stand gesetzt sind, ihre eigene Feldwirthschaft mit mehr Nachdruck, Ordnung und Regelmäßigkeit zu betreiben, und dadurch ihren Feldern einen höhern Ertrag abzugewinnen.

Von den frühern Bürgermeistern kennen wir Andreas Rehnitzsch, der 1598, und Tobias Vaccan, der 1673 vorkommt, und aus neuerer Zeit seit 1766, George Weinhold, welcher 38 Jahre, Sandmann, welcher 9 Jahre, Gottlob Vogt, welcher 2 Jahre, Haache, welcher 4 [17] Jahre, Mortell, welcher 1¾ Jahr, und Engler, der 13½ Jahr dies Amt bekleidete. – Seit Einführung der Städteordnung 1833 ist der Kaufmann J. G. Neumann Bürgermeister, und die ersten mit ihm gewählten Magistratsmitglieder waren: der Färbermeister Rüde als Kämmerer, die Bäckermeister Marx und Kleine, der Tischlermeister Weinhold und Dreirüthner Schulze als Rathmänner. Nachher traten der Töpfermeister Köppe und der Gerbermeister Hutitz in den Magistrat. Die jetzigen Mitglieder desselben sind bereits oben genannt.

Das Collegium der Stadtverordneten bestand seit 1832 aus: dem Kaufmann Neumann als Vorsteher, dem Färbermeister Rüde als Protokollführer, dem Kaufmann Marx, Tischlermeister Weinhold, Maurermeister Schlenker, Dreirüthner Adam, Ganzhüfner Schulze, Schuhmachermeister Weinhold und Schlossermeister Kloß als Stadtverordneten. Von dort ab sind nach und in das Collegium der Stadtverordneten eingetreten: der Königl. Vermessungs-Revisor Fabricius als Protokollführer, Apotheker Franz als Vorsteher, Handelsmann Hänsel, Tuchmacher Klose, Halbhüfner Christoph Rothe, Dreirüthner Gottfr. Arnold, Schneidermeister Urban, Kaufmann Bärthold, Drechsler Pietsch, Halbhüfner Schulze, Fleischermeister Samuel Eichler, Brauer Henke, Dreirüthner Gottlieb Rothe, Beutler Richter, Buchbinder Ihle, Dreirüthner Samuel Hänsch, Riemermeister Bieber, Züchnermeister Engler als Protokollfüher, Seilermeister Vogt, Stellmacher Kottwitz als Protokollführer, Kaufmann Felgner desgl., Kürschnermeister Carl Heinze, Uhrmacher Mätzig und Töpfermeister [18] Kiese. Die gegenwärtigen Mitglieder des Collegiums der Stadtverordneten sind bereits oben genannt.

Verschiedene Verwaltungszweige der Stadtangelegenheiten sind verschiedenen Deputationen überwiesen, so das Schul-, Bau-, Kämmerei-, Einquartierungs-, Polizei- und Armenwesen, durch welche Theilung und Sonderung der einzelnen Geschäftszweige das Ganze an Ordnung, Regelmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gewinnt.

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Besitzer von Rothenburg.
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Als ersten Herrn in Rothenburg haben wir wohl den dem Namen nach unbekannten deutschen Edeln oder Ritter anzusehen, welcher mit seiner Kriegerschaar das Neißthal hinabziehend, die Burg Rothenburg anlegte. Ob und wann er von einem Herzoge von Böhmen, als Landesherrn des Neißkreises, mit Rothenburg, Stadt und Schloß und sonstigen Gütern und Gerechtsamen belehnt worden ist, und ob er dann von dem Schlosse den Namen „von Rothenburg“ angenommen habe, darüber fehlt es an Nachrichten. Wenigstens finden wir später eine Familie von Rothenburg als Besitzer von Schloß, Stadt und Umgegend, der wir keinen andern Ursprung mit Wahrscheinlichkeit nachweisen können. Denn es ist unnöthig, anzunehmen, unsere Rothenburge stammten von der Thüringischen Familie gleiches Namens, oder gar von den Grafen von Rothenburg an der Tauber her. Unsere Familie von Rothenburg, welche mit der schlesischen [19] gleiches Namens zusammenhängt, führte im Wappen einen getheilten Schild, dessen vordere Hälfte sechs weiß und rothwechselnde schräg laufende Balken zeigt, während im zweiten weißen Felde ein gekrönter aufgerichteter rother Löwe mit doppeltem Schweife sich befindet. Auf dem gekrönten Helme sind zwei ineinandergeheftete weiße Mühlsteine. Auf beiden Seiten gehen übereinander zu jeder Seite zwei Straußfedern heraus, die auf beiden Seiten roth und weiß gewechselt sind. Gleiche Farbe haben die Helmdecken[2]. Eben dieses Wappen hat die schlesische Familie von Rothenburg.

Die Namen der ersten Besitzer Rothenburgs aus dieser Familie kennen wir nicht; erst seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts werden uns Einzelne genannt. So finden wir

Christian von Rothenburg und seine Söhne als Zeugen, als Otto der Fromme 1264 Sonnabends vor Palmarum bei seiner Anwesenheit in Görlitz dem dortigen Hospital zum heil. Geist eine Schenkung von 8 Hufen Landes bestätigt. Nun kennen wir bis 1390 keinen Besitzer von Rothenburg; da aber der zu erwähnende derselben Familie von Rothenburg angehörte, so wird Stadt und Schloß wohl nicht aus den Händen dieser Familie gekommen sein.

Thymo und seine Brüder Nickel und Opetz von Rothenburg kommen von 1390–1406 vor. Nach Görlitzer Rathsrechnungen geht 1391 von Görlitz ein Bote gen Rothenburg zu: „Er Thymen und zu Nickel von Rotinbourg.“ 1393 kommt Ny. de Rotenburg in den libr. recogn. et acticat. [20] als Richter daselbst vor, und mit ihm Hannemann und Conrad. Im Görlitzer Entscheidbuche werden 1418

der gestrenge Heinrich Spitzenberg, Hanns Heinzins Sohn im Baumgarten; Pfaffe Nickel, Hannos Knabe und Hannos Nickels Sohn von Rotenburg, als Erbherr zu Rothenburg wegen des Brandes daselbst entschieden. Vielleicht war die Stadt oder das Schloß ein Raub der Flammen geworden. Sie gehören alle der Familie von Rothenburg an, und die Namen „Spitzenberg,“ „im Baumgarten,“ „Pfaffe,“ „Knabe“ sind bloße Beinamen. Dieser Heinrich Spitzenberg bekennt schon 1395 vor den Schöppen: „daß Johannes Wicker hat bezahlt Opecze von Rotinburg, seinem Vater, von Eva Carolus wegen XXX. Mark.“ Auch wird er nebst Thymo und Nickel von Rothenburg 1409 unter den Schöppen des Hofgerichts gefunden. – Hanns von Rothenburg „aus dem Baumgarten“ wurde 1424 ermordet. Er und sein Sohn Hanns Knabe haben Antheil an Rothenburg. Letzterer hatte drei Söhne: Hanns, Herrmann, George. Hanns, Hanns Knaben Sohn, und Enkel des Ermordeten ist 1418 ebenfalls Erbherr in Rothenburg, und klagt beim Königl. Hofgerichte in Görlitz über den Mörder. Er wird 1419 von Hanns Gebelzig vorgefordert, „das her ym seine echter hawset vnd hofet.“ 1420 wird er wieder mit seinen Brüdern Herrmann und George gefordert, „das sie Pfaffenhonsen hawsen und hofen.“ Im Jahre 1426 wird Knabenhanns von Rothenburg vom Königl. Erbrichter Heinze von Salza zu Görlitz gefordert, „das her sich echten gewehrt hat;“ und 1428 heißt es: Hanns Knabe est vocatus von Nickel Schneyder von [21] der Horke, wegen Lembde[3] an der Stirne. Dieser Knabenhanns und sein Bruder Georg hatten in Gemeinschaft mit Mehrern von Adel Straßenraub getrieben. (Vgl. Neues Lausitz. Magazin XVII. S. 186.) –

Neben einzelnen Gliedern der Rothenburgschen Familie finden sich 1430 und 1431 im Mitbesitz von Rothenburg und Noes die Gebrüder Heinze und Peter Schoff, welche 1432 ihre Güter zu Rothenburg versetzen. Zu gleicher Zeit ist im Besitze von Rothenburg Thymo von Rothenburg. Er wurde 1430 vor den Königl. Richter nach Görlitz geladen: „Thymo von Rotenburg, Sanusch Reichel, mit iren helffern, Burgermeister, Richter und Scheppen, Rathmanne vnd ganze gemeyne voati sunt a Tiecze judice in Görlitz, das sie eine Juncfraw zetergeschrei entführt haben, und haben sie ken Rotenburg gebracht. Des folgete Inn der Juncfrawen Vater vnd habin in doselbst frevelich vnd geweldiclich swerlich gewunt vnd habin In doczu doselbst also wunt in einen Stok gefangen gesetzt.“ Nähere Angaben über diese Geschichte fehlen. –

[22] Hanns von Rothenburg, Spreehanns genannt, auf Hänichen, hatte bis 1452 noch Antheil an Rothenburg; allein in diesem Jahre kommt Stadt und Schloß nebst den benachbarten Dörfern aus den Händen der Familie von Rothenburg in die der Familie von Nostitz, welche 150 Jahre im Besitz derselben geblieben ist. Als den ersten aus dieser Familie nennen wir

Caspar von Nostitz[4]. Es ist unbekannt, wie und auf welche Weise dieser Rothenburg erworben hat, ob durch Kauf oder Heirath es an ihn gefallen ist. So viel ist gewiß, daß wir ihn nach 1452 in Besitz von Rothenburg und der dazu gehörigen Ortschaften finden. Er war ein ausgezeichneter Mann seiner Zeit, angesehn und geehrt, ein trefflicher Kriegsmann, voll Muth, Umsicht, Thätigkeit und Tapferkeit. Man kennt weder die Namen seiner Eltern, noch sein Vaterland. Einige glauben, er sei ein geborner Schlesier, weil sein Geschlecht schon damals dort angesessen war, und unser Caspar von Nostitz viel an Schlesischen Angelegenheiten Theil nimmt. Sinapius in den Schlesischen Curiositäten Thl. 2. nennt als Vater dieses Caspar v. N. einen Heinrich v. N., und als Großvater einen Fritzko (Friedrich) von Nostitz auf Zedlitz etc. im Wohlauischen Fürstenthume. Andere lassen ihn aus der Ober-Lausitz herstammen, ohne andre Gründe dafür angeben zu können, als den, daß das Dorf Nostitz in der Ober-Lausitz das Stammhaus des darnach benannten Geschlechtes sei. Dem sei nun, wie ihm wolle, so ist es doch [23] gewiß, daß unser Caspar von Nostitz in der Ober-Lausitz angesessen und begütert war, und der Stammvater der drei weitverzweigten Hauptstämme des Nostitzischen Geschlechts, des Tzschochaischen, Rothenburgischen und Gottaischen geworden ist.

Die älteste Nachricht über Caspar von Nostitz ist vom 30. Dezember 1437. Es findet sich nämlich ein Schreiben Hartungs von Klüx auf Tzschocha in Hasse’s Annalen der Stadt Görlitz, worin ein Herr Caspar sehr ehrenvoll erwähnt wird, und daß dieser unser Caspar von Nostitz sei, erhellt aus denselben Annalen beim Jahre 1439, wo er Caspar von Nostitz „ein Landsasse“ genannt, und eine That von ihm erzählt wird. Damals war er Söldner der Stadt Görlitz, und kämpfte gegen die Böhmen d. i. Hussiten. Allein welches Gut er als „ein Landsasse“ besessen, läßt sich nicht ermitteln. Vielleicht hatte er schon Antheil an Rothenburg, und mochte den Antheil Heinze’s und Peters Schoff an Rothenburg und Noes, den diese 1432 versetzten, an sich gebracht haben. – Als die Lausitzer 1444 das Schloß Dewyn in Böhmen belagerten, rannte ein auf böhmischer Seite stehender Schlesier, einer von Rymen, vor, und forderte das Lausitzer Heer zum Kampfe. Caspar von Nostitz nahm die Ausforderung an, und streckte den Feind nieder. Im Jahre 1447 hatte er selbst eine Fehde, in welcher er bei Fraustadt seinen Feinden, die wir in Polen zu suchen haben, auf der Straße gewisse Güter wegnahm. Doch scheint die Sache noch in demselben Jahre beigelegt zu sein. Im Jahre 1448 finden wir ihn im Dienst der Görlitzer mit zwölf Söldnern bei der Belagerung des Gräfensteins in Böhmen. Im Jahre [24] 1453 wurde er wieder in eine Fehde verwickelt, und war zugleich Unterhändler der Görlitzer beim Herzog Johann von Sagan zu Priebus, und der Stadt Priebus, welche die neue Görlitzer Münze nicht nehmen wollte. Im Jahre 1454, als die Herzöge Balthasar und Rudolph von Sagan dem deutschen Ritterorden in Preußen ein Hülfsheer von 8000 Reitern zuführten, war Caspar von Nostitz Obrister über 1000 Reiter, und nahm am Siege bei Kunitz Theil. Besonders hervorstechend ist seine Thärigkeit, als nach dem 1457 erfolgten Tode des jungen König Ladislaw die Böhmen und Lausitzer den hussitisch-gesinnten Georg von Podiebrad zu seinem Nachfolger wählten. John von Wartenberg, Balthasar von Camenz, und Caspar von Nostitz wußten durch ihr Ansehn und ihren Vorgang die Ober-Lausitzer zur Anerkennung Georgs von Podiebrad zu bewegen. Allein da er sein Versprechen, alle Ketzereien im Lande auszurotten, nicht erfüllte, indem ein großer Theil der Böhmen das heil. Abendmahl unter beiderlei Gestalt genoß (was ihnen auf der Kirchen-Versammlung zu Basel zugestanden war, und was daher der König so wenig wie die Böhmen für Ketzerei hielten), woran aber der Pabst und die Anhänger desselben Anstoß nahmen, so entspannen sich langwährende Mißhelligkeiten, in denen Caspar von Nostitz gegen den König Partei nahm. In den Jahren 1460 und 1462 kommt wieder ein Caspar von Nostitz in Preußen vor, der mit einem Heere von Kreuzfahrern für die Ordensritter kämpfte – es scheint jedoch nicht unser Caspar von Nostitz gewesen zu sein. – Im Jahre 1464, als endlich die Feindseligkeiten gegen den König Georg von Böhmen losbrachen, wurde Caspar von Nostitz Feldhauptmann der [25] Stadt Breslau. Um nun zu verhindern, daß ihm von den zahlreichen Anhängern des Königs in Schlesien und der Lausitz an Leib und Leben, beweglichen und unbeweglichen Gütern, Unterthanen, Anhängern, Freunden und Angehörigen, Schaden zugefügt werde, nahm ihn der Pabst in einer Bulle vom 11. Juni 1464 mit seinem Schlosse Tzschocha, allen Gütern u. s. w. in seinen Schutz, und verbot Allen bei Strafe des Bannes, ihn zu hindern oder zu befehden. Die Bischöfe von Meißen und Breslau, und der Abt zu St. Vincenz in Breslau erhielten den Auftrag, diese Bulle an allen Sonn- und Festtagen in der Landessprache bekannt zu machen. – Trotz alle dem kam es damals noch nicht zum Kriege, so groß auch der Haß der Breslauer gegen den König war; erst 1467, als Pabst Paul II. den König Georg durch eine Bulle seiner Königswürde entsetzt, und seine Unterthanen vom Gehorsam gegen ihn losgesprochen hatte, wurde die Sache ernster. Die Lausitzer wurden vom pästlichen Legaten in Breslau wiederholt aufgefordert, dem König Georg zu entsagen. Caspar von Nostitz reiste in dieser Sache zum Legaten, und als nun die Breslauer ins Feld rückten, kündigte auch die Oberlausitz in einem Fehdebriefe dem Könige den Gehorsam auf, und die bisherigen königlichen Beamten mußten theils ihre Stellen, theils das Land verlassen. Die Stelle des abgegangenen Hauptmanns von Görlitz, Martin von Maxen auf Neschwitz, erhielt unser Caspar von Nostitz. Man zog nun 4000 Mann zusammen, Görlitz nahm viele Söldner in Dienst, und Caspar von Nostitz stellte der Stadt 13 Pferde auf 3 Monate, wofür er 121 Schock Groschen erhielt. Man fiel erst in Böhmen ein, zog dann gegen Friedrich von Schönburg [26] auf Hoyerswerda, im September 1467, und gegen Herzog Johann von Sagan, welche es beide mit dem Könige hielten. Die beiden letzten Züge machte Caspar von Nostitz mit. Nach 1472 kömmt er als Hauptmann von Görlitz und Budissin vor. Als die Oberlausitzer 1474 dem Könige Matthias Hülfstruppen nach Schlesien schickten, war Caspar von Nostitz ihr vorzüglichster Anführer, und versprach der Stadt Görlitz, die von Wladislaus von Polen, wegen ihrer Anhänglichkeit an König Matthias, bedroht wurde, ihr bis an seinen Tod beizustehen. Als im October desselben Jahres der Landvoigt der Ober-Lausitz, Herzog Friedrich von Liegnitz, u. A. dem Könige Matthias ein großes Hülfsheer nach Meseritz in Polen führten, befehligte Caspar von Nostitz den zahlreichen Adel aus der Ober-Lausitz, und that den Polen vielen Schaden.

Sein herannahendes Alter mochte ihn mit Sehnsucht nach Ruhe erfüllen. Er legte daher um diese Zeit seine Aemter nieder, und widmete sich, wie es scheint mehr der Besserung seiner Güter, und dem Wohle seiner Unterthanen; auch sorgte er nach damaliger Sitte für seine Seele durch Schenkungen und Vermächtnisse an Kirchen und Arme. Im Jahre 1479 überließ er das Kirchenlehen zu Hänichen, welches bis dahin dem jedesmaligen Besitzer von Rothenburg gehört hatte, dem Rathe zu Görlitz, der damals Hänichen an sich gebracht hatte. Im Jahre 1484 stiftete er auf den Fall seines Todes ein Seelgeräthe, damit er bald aus dem Fegfeuer erlöset würde. Im Jahre 1490 verschaffte er seiner Stadt Rothenburg vom Könige Wladislaus das Recht, einen Wochenmarkt abzuhalten. (Vgl. Urk. 1.) – Die Stadt muß [27] also damals ziemlich volkreich gewesen sein, da sich ein solcher Markt nöthig machte.

Nach dieser Zeit hören wir nichts mehr von Caspar von Nostitz. Er mochte nun, vom Alter gebeugt (denn er mußte jetzt über 80 Jahre alt sein), auf einer seiner Besitzungen sich aufhalten, und sein Haus bestellen. Er soll 1497 gestorben sein.

Die Güter, welche er besaß, waren Tzschocha mit Zubehör, Rothenburg mit Zubehör, Gutta und Langenau. Die drei Söhne Caspars von Nostitz, Hartwig, Otto und Georg, theilten sich in die väterlichen Güter, nachdem sie 1497 zu gesammter Hand mit denselben belehnt worden waren. Bei dieser Theilung erhielt Hartwig das Schloß und die Herrschaft Tzschocha, Otto die Herrschaft Rothenburg, und Georg Gutta. Langenau, so wie ein Haus in Lauban, verkauften sie.

Otto von Nostitz war, wie man glaubt, der zweite Sohn Caspars von Nostitz, und konnte nicht ganz jung mehr sein, als er zum Besitze Rothenburgs gegen Ende des 15. Jahrhunderts gelangte. Außer einigen Streitigkeiten, die er hatte, weiß man wenig von ihm. So sah er sich genöthigt, 1498 beim König Wladislaus sich über Eingriffe der Görlitzer in seine Gerichte zu beschweren, worauf dieser dem Landvoigt befahl, Otto von Nostitz in seinen Rechten zu schützen. (Vgl. Urk. 2.) Man machte ihm nämlich die Obergerichte oder die peinliche Gerichtsbarkeit streitig; allein er behauptete sie, und seine Nachfolger haben sie noch, wie die alten Schöppenbücher ausweisen, besessen und ausgeübt. – Eine andre Streitigkeit hatte er in eben diesem Jahre mit dem Rathe zu Lauban über die letztwillige Anordnung seines Vaters. Er behauptete, [28] das Tuch, welches der Rath von Lauban nach Tzschocha liefern müsse, gehöre seinem Bruder Hartwig nicht allein, und empfing nun auch seinen Antheil; Hartwig dagegen verlangte, daß alles Tuch nebst der ganzen Rente nach Tzschocha geliefert würde, und verklagte die Stadt, die das an Otto von Nostitz Gelieferte nicht Lust hatte, noch einmal zu geben. Endlich ward die Sache vermittelt. Otto von Nostitz erhielt 100 Mark für seine Rechte.

Er muß vor 1512 oder doch im Anfange dieses Jahres gestorben sein. Bei seinem Tode lebten 6 Söhne, Christoph, Otto, Caspar, Heinrich, Hanns und Hieronymus, welche sich Donnerstags nach Judica 1512 in die väterlichen Güter theilen (vgl. Urk. 3.), wo auch eine Schwester Anna und drei andre Schwestern genannt werden. – Der jüngste Bruder, Hieronymus, wählte und nahm wahrscheinlich Noes. Er kommt nur noch 1519 vor, und muß bald nachher ohne Erben gestorben sein. Rothenburg (ohne die früher dazu gehörigen Güter) erhielt durchs Loos

Caspar von Nostitz II., Otto’s von Nostitz dritter Sohn, dessen Mutter eine von Metzradt aus dem Hause Reichwalde war. Sein Geburtsjahr ist unbekannt. Im Jahre 1530 wurde er Landesältester, und 1543–1554 war er Amtshauptmann des Görlitzer Kreises. Er ist 1557 noch am Leben, und hält in diesem Jahre mit seinen beiden Söhnen Christoph und Abraham in Rothenburg ein Jardingk. Außer den genannten beiden Söhnen hatte er deren noch zwei, Erasmus (oder Asmus, Asman) und Elias. – Nach des Vaters Tode, dessen Gattin Helene von Bolberitz [29] gewesen war, besaßen die vier Brüder eine Zeit lang Rothenburg gemeinschaftlich. Erst nach 1564 wird

Erasmus von Nostitz, zweiter Sohn Caspar’s von Nostitz, als alleiniger Erbherr in den Käufen aufgeführt. Im Jahre 1568 verkaufte er das sogenannte Nieder-Vorwerk in Nieder-Neundorf (welches, nachdem es von 1439–1547 der Rath zu Görlitz besessen, und im Pönfalle verloren, im gedachten Jahre Caspar von Nostitz II. vom Kaiser erkauft hatte) an den damaligen Besitzer dieses Dorfes, Hieronymus von Nostitz, überließ demselben 1573 gegen Erlegung von 200 Schock, welche jährlich mit 12 Schock zu verzinsen waren, das Recht des Bierbrauens, und starb 1586. Er war zwei Mal verheirathet, 1) mit Eva von Gerßdorff a. d. H. Cunewalde, 2) mit Martha von Hermsdorf a. d. H. Ullersdorf, und hinterließ drei Söhne: Nicol, Hartwig und Christoph, welche gemeinschaftlich mit Rothenburg belehnt wurden, und es noch 1590 gemeinschaftlich besaßen. In diesem Jahre aber scheinen sie sich auseinander gesetzt zu haben, denn von nun an erscheint als alleiniger Herr der zweite Bruder

Hartwig von Nostitz. Zu seiner Zeit ereigneten sich in Rothenburg zwei Mordthaten, deren eine besonders merkwürdig ist. Am 15. März (Sonntag Palmarum) 1598 wurde auf dem Markte zu Rothenburg während des Gottesdienstes ein Bedienter Adolphs von Nostitz auf Geheege, Namens Hanns N. aus Gießen in Hessen von Adam Sehausen von Schwerin getödtet. Der Thäter entfloh, wurde aber zu Neusorge ergriffen, worauf ihn Adolph von Nostitz peinlich anklagen ließ, wie folgt:

[30] „Vor Euch Herr Richter vnd verordnete Scheppen dieses hochnottpeinlichen Halsgerichts in Anwaldschaft des Edlen Gestrengen vnd Ehrenvesten Adolphs von Nostitz zum Gehege setze ich peinliche Klage vnd Zuspruch zu vnd wieder Adam Sehaussen, gegenwertigen gefangenen, doch mit vorbehalt aller Rechtlichen Nottdurft vnd sonderlichen mit vberflüssiger beweisung vnbeladen zu sein, vnd sage demnach kürzlich: das gemeltter Adam Sehausen am heiligen palmensontag, welcher war der 15. Tag des Monats Marty dieses noch vorhandenen 98. Jahres, in diesen Gerichten vnd Obrigkeit hansen N. von Gis aussem Lande Hessen, auf freien Markte alhier mit mordlicher mehr vnbeschuldet freventlich vnd thetlich vberfallen vnd nachdem ehr ihm zweimall mit seinem Rapier aufn Kopf vnd arm geschlagen gehobt, ihme endlichen das Rapier in leib gestossen vnd also jemmerlichen vom leben zum tode gebracht hat. Inmassen solches alles notorium, landkundig vnd den gerichten bewust ist. Dieweil denn peinlich beklagter Adam Sehaus wieder Gottes vnd vornemlichen das fünfte gebott, du solst nicht tödten, auch wieder die kayserl. Rechte vnd des heiligen Römischen Reichs landfrieden gethan vnd gehandelt, vnd dadurch in die Straffe des Rechten, als der Todtschleger gefallen: Als bitte ich deswegen zu erkennen vnd auszusprechen, das gedachter Adam Sehaus als ein mutwilliger vorsetzlicher todtschleger in die obenbenannte poen vnd Straffe gefallen, vnd das dieselbige wirklichen an ihme auch zu vollbringen, vnd alles was darumb Recht sey.“

„Darauf fraget der Richter den gefangenen, ob ehr [31] der that gefertigk. Wan ehr dasselbige gestehet, so wird das vrteil dorauff gestellet vnd dem Nachrichter dasselbige wirklich an ihme zu vollziehen anheim gestellet.“

Folget das Urtell.

„Dieweil du Adam Sehaus angehort, was der Edle ehrenveste vnd wohlbenambtte Adolph von Nostitz zum Gehege, gegen dir hott Notthpeinliche klage gethan, wie das du am vergangenen Sonntage Palmarum den 15. Marty eigenes Unmenschlichen gewalts freventliches vnd mutwillens wider Gottsehr, alle recht menschl. vernunfft vnd billigkeit als ein vorechter der heiligen zehn gebott wieder gemeinen Landfrieden vnd keyserlich gebott seinen trewen Diener mit Namen hans N. von Gis aus dem Lande Hessen, mit Deiner wehr gestochen, vom leben zum tode bracht und ermordet, so bald auf frischer That, ehe die that vbernechtiget, gefenglichen eingezogen worden bist in des Edlen gestrengen vndt ehrenvesten Fabian von Schönaiches auf Neusorge gerichte, vnd da heute mit dem Leichzeichen neben der klage solcher thatt vberzeuget wirst. Darauf erwenter von Nostitz gebetten dem befehl gottes nach dein blut hinwieder durch ordentl. Recht vergiessen zu lassen vnd du aber nichts dorwider einwenden kannst, erkennen wir Richter vnd geschwornen Scheppen das du Adam Sehaus oberurter Mishandlungk vnd todtschlags halben durch den klagenden anwalt vnd kleger vom leben zum tode mit dem schwert solt gerichtet werden, wollest also deine Seele dem lieben Gott befehlen. Wir wollen dir aus christlicher Liebe, vnschedlich vnserm Urtell, alle deine Sünde von Herzen gerne verzeihen vnd vergeben.“

[32] „Dieweiln ehr nun solche that gestendig, ist ehr auf die gethane klage peinlich von vnserm Fronbotten angeklagt worden, darauf ihm nach Rechtlichen erkenntniß vom Scharfrichter von Görlitz aufm Markte der kopf abgeschlagen, vnd alsbalde in ein sarck geleget, mit der schul auf den kirchhoff geleitet vnd begraben worden.“

„Diese Zeit, Andreas Rehnitzsch, Burgermeister.
David Friedtlandt, Richter.
Adam Kotwitz, geschworne Schöppen.“
Gregor Balzer,
Caspar Güntter,
Thomas Wehlet,
Michael Jesche,
Peter Altmann,

Hartwig von Nostitz ging 1607 nach Neukirch, und verkaufte Rothenburg allein für 20,000 Rthlr. an

Melchior von Rechenberg auf Schlawe, Wartenberg, Leippe, Lodenau und Windischbora[a 3] bei Freystadt; doch hat er die Herrschaft Wartenberg, die er nach dem Testament seines 1610 verstorbenen Vetters Hanns Georg von Rechenberg bekommen sollte, nie erhalten. Er war kaiserlicher Rath, und muß noch in den letzten Jahren seines Lebens in den Freiherrnstand erhoben sein. – Zu seiner Zeit, am 27. Juli 1611, war am Jahrmarkte bei einem Tumult in der Stadtwache ein gewisser Christoph Pfeiffer durch einen tödtlichen Stich in die Seite so schwer verletzt, daß er alsbald daran starb. Seine Wittwe und Kinder gaben als Thäter den Caspar von Nostitz auf Ober-Sänitz an, und baten den Erbherrn Melchior von Rechenberg, daß er sich der Sache annehme. [33] So setzte dieser denn einen peinlichen Gerichtstag auf den 28. Januar 1612 an, wozu Caspar von Nostitz citirt wurde. Dieser ließ jedoch um Aufhebung des Gerichtstages bitten, weil er sich jener That nicht schuldig wisse, und sich mit den Klägern vergleichen wolle. Dies geschah denn auch unterm 8. Februar 1612, und Caspar von Nostitz versprach darin, nicht aus Recht, sondern aus freiem christlichen Willen, der Wittwe und den Erben 110 Thaler zu geben, womit diese zufrieden waren.

Balthasar Freiherr von Rechenberg, des Vorigen Sohn, erscheint seit 1616 als Besitzer von Rothenburg, und kauft Geheege, das seit 1512 eigene Herrschaften gehabt hatte, wieder dazu. Er soll sehr gelehrt gewesen sein.

Friedrich von Salza erscheint seit 1620 im Besitze Rothenburgs. Er war Hiobs von Salza auf Ebersbach und Großkrauscha zweiter Sohn. Da sein Vater im Testamente verordnete, daß der älteste Sohn, Hiob, die väterlichen Güter erhalten, die andern Brüder aber mit Gelde abgefunden werden sollten, so kaufte sich dieser zweite Sohn im Juli 1620 Rothenburg mit Geheege, verkaufte diese Güter aber 1651 an seinen Schwager

Samuel von Horn auf Pfaffendorf und Weisbach (in Schlesien?). Dieser machte sich um die Kirche sehr verdient, hielt Alles im baulichen Stande, und schenkte ein Kapital von 200 Thalern zum Thurmbau. An dem Altar der alten Kirche stand sein Name und Wappen nebst der Jahreszahl 1656, wo dieser Altar erbaut wurde.

Er starb am 2. Februar 1660. Ihm folgte im Besitze von Rothenburg mit Geheege sein Sohn

[34] Carl Christoph Freiherr von Horn auf Pfaffendorf, Beicha, Weis- und Haselbach. Man weiß nur von ihm, daß er das seit 1512 ein eignes Gut bildende Tormersdorf im Jahre 1665 von Caspar von Nostitz für 4600 Thlr. kaufte und mit Rothenburg wieder vereinigte, und daß er in den letzten Jahren seines Lebens die freiherrliche Würde erhielt. Er muß im Jahre 1675 gestorben sein. Seine Vermögensverhältnisse waren so zerrüttet, daß die Güter Rothenburg, Geheege und Tormersdorf, welche sein Nachfolger schon pfandweise besessen, von diesem bei der Subhastation erstanden wurden.

Johann Christoph Freiherr von Nostitz, Erbherr der Herrschaft Freyhan in Schlesien, wirklicher Römisch Kaiserl. Reichshofrath, und Churfürstlich Sächsischer Kammerherr. Er war ein Nachkomme jenes Caspar’s von Nostitz, der im 15. Jahrhundert diese Güter besaß, und zwar von dessem ältesten Sohne Hartwig, der die Tzschochaische Linie stiftete. Er hatte mit seinen Miterben Tzschocha u. s. w. verkauft, und zuerst die Herrschaft Freyhau, und dann Rothenburg mit Zubehör erstanden. Schon 1673 war er im Pfandbesitze von Rothenburg. – Zu seiner Zeit entstanden große Zwistigkeiten zwischen ihm und dem Magistrat und der Bürgerschaft von Rothenburg, die zu allerlei Gewaltthätigkeiten, Unruhen, Beschwerden und Prozessen führten. Nach einem Auszuge aus den Prozeßacten, den Busch in seiner handschriftlichen Topographie und Geschichte von Rothenburg mittheilt, war der ganze Hergang folgender:

Den 22. April 1673 gab der Rath und die Bürgerschaft die erste Klage gegen ihn beim Churfürstl. Amte ein, [35] worin man sich beschwerte, daß er den Bürgern nicht wie zuvor erlauben wolle, von andern Orten Salz einzuführen, sondern bei 10 Thaler Strafe befohlen habe, solches bei ihm allein zu nehmen. Ingleichen, daß er ihnen befohlen habe, seinen Reitknecht in ihren Gerichten in Fesseln zu legen, wozu sie sich nicht verstehen können. Er bekam hierauf am 28. April einen Amtsbefehl, sich zu verantworten. Dies that er, und gab zugleich viel Beschwerde über die Bürger ein, worin ihnen Ungehorsam, Verweigerung der schuldigen Dienste, Entziehung des Respekts und der Intraden, und mehre große Laster nachgesagt wurden. Der Amtshauptmann setzte den 23. Juni zu einem Vergleichstermine an; allein der Freiherr wartete den Termin nicht ab. Nun fing er an, die Stadt wegen des Vierschanks zu beunruhigen; er legte, wie sie klagen, in Tormersdorf einen Bierschank an, und nahm der Bürgerschaft das Gesinde außer der Zeit aus dem Dienste. Daher gaben die Bürger unter dem 5. Juli eine neue Klage gegen ihn ein, worin sie sich auf frühere Vergleiche von 1606 und 1660 berufen, und in ihrer Braugerechtigkeit geschützt zu werden verlangen. Der Amtshauptmann befahl dem von Nostitz, daß er den Bürgern ihre Gerechtigkeit lassen sollte, aber er kehrte sich nicht daran, worüber die Bürgerschaft, und besonders der Bürgermeister Tobias Baccan so aufgebracht wurden, daß sie sehr harte Reden gegen ihn ausstießen, weswegen er selbst unterm 10. Juli klagte. Am 19. Juli reichten die Bürger eine neue Beschwerde ein, daß er ihnen das Brauhaus zuschließe, und sie nicht wolle brauen lassen. Nun berichtete der Amtshauptmann an den Churfürsten. Der Bescheid war: Beide Theile sollten sich friedlich verhalten; [36] die Biereigner sollten sich des Bierholens und Brauens an fremden Orten begeben, der Baron aber sollte das Brauhaus wieder öffnen, und die Bürger sollten sich aller Thätlichkeiten gegen den Baron enthalten. Beide Theile wurden am 26. September vor’s Amt beschieden. Auch dieser Versuch, sie zu vereinigen, blieb fruchtlos, denn 1674 wurde der Prozeß fortgesetzt. Beide Theile wurden zum 20. März vor’s Oberamt citirt, wo die Sache zum Vortheil der Bürger entschieden, und festgesetzt wurde, daß es beim Vergleiche von 1660 bleiben sollte. Dies brachte den Baron vollends auf, und unterm 19. April klagten die Bürger schon wieder, daß er nicht allein das Brauen hindere, sondern auch, daß er den 18. April von 10–4 Uhr in der Nacht viel Schüsse gegen des Bürgermeisters Haus gethan, wie man dieselben noch an Thür, Wand und Fenstern sehn könne. Dies Alles sei in Gegenwart von fünf Herrn von Adel geschehen. Hierbei habe er gedrohet, des Bürgermeisters Haus in Brand zu stecken, und ihn selbst zu ermorden, den zu Jungbunzlau stehenden Rittmeister von Blumenthal mit seinen 150 Pferden herüberzurufen, und durch sie das Städtlein ruinieren, auf das Schloß 4 metallene Kanonen pflanzen zu lassen und Strafgelder aufzulegen, die sich doch die Frau von Gersdorf (eine Tochter des Freiherrn von Horn) vorbehalten hatte. Hierauf erfolgte Inhibition. – Der Baron klagte aufs Neue über den Bürgermeister und neun Bürger, welche sämmtlich vor das Amt geladen wurden.

Der Amtshauptmann berichtete den Tumult nach Hofe, und am 9. November 1674 kam an den Oberamtsverwalter der Befehl, daß der Cammerprocurator die Sache näher untersuchen [37] solle. Dem Baron wurde nun vorläufig bei einer Strafe von 100 Ducaten aufgegeben, sich aller Thätlichkeiten zu enthalten, die Bürger dagegen wurden zum schuldigen Respecte gegen den neuen Käufer von Rothenburg angewiesen. Am 5. Dezember führte der Fiscal Müller beim Oberamte Klage über folgende Punkte: 1) Er habe am 4. October die Huldigung von den Bürgern annehmen wollen, und sich doch geweigert, ihre Freiheiten und Gerechtigkeiten zu bestätigen, und dennoch den Huldigungseid von ihnen erzwingen wollen. Zu dem Ende habe er 2) Verschiedene aus der Gemeinde aufs Schloß kommen lassen. Hierauf habe er 3) drei Gerichtspersonen ihrer Stellen entsetzt, mit dem Bedeuten, 4) wo sie nicht binnen vier Wochen ihre Nahrungen verkaufen, und sich von dem Städtlein wegbegeben würden, dieselben vor ihm zu Wege und Stege nicht sicher sein sollten. 5) Er habe dem Rathe ansagen lassen, daß sie sogleich die benannten drei Personen aus ihrem Mittel und Gerichte stoßen sollten. 6) Würden sie nicht darein willigen, sollten sie Alle von ihren Aemtern entsetzt sein. Er habe 7) durch den Tormersdorfer und Geheeger Richter allen Bürgern und Einwohnern zu Rothenburg andeuten lassen, den bisher gewesenen Gerichten auf keinerlei Weise zu gehorchen, noch zu dem bisherigen Bürgermeister zu gehen. 8) Der Baron habe den 19. October George Hockruf, der wegen Gotteslästerung und Beschimpfung der Herren Geistlichen und des Raths im Stockhause gesessen, Abends um 9 Uhr mit Gewalt aus dem Stocke nehmen lassen. Dazu habe er 9) zween Diener mit Pistolen und Degen geschickt, die den Stockmeister gezwungen, nicht allein George Hockruf loszuschließen, sondern auch mit [38] aufs Schloß zu gehen. 10) Als dieser habe bei Seite gehen wollen, haben sie mit bloßen Degen nach ihm gestochen, und da der Stoß fehl gegangen, 11) habe der Baron den Dienern zugerufen: Schießt den Hund! und alsbald selbst ein Pistol auf ihn losgeschossen. 12) Den Tag darauf habe er einen Bürger und Fleischer, Hanns Klein, nicht allein mit den Worten angelassen: Hund, habe ich Dir nicht sagen lassen, Du solltest nicht zum Bürgermeister gehen? sondern auch eine Pistole gelöset, und diesen Mann, der fünf kleine Kinder hat, dergestalt geschossen, daß er gleich umgefallen, für todt aufgehoben und gestorben ist, nachdem er viel ausstehen müssen, wodurch Weib und Kind in große Noth gerathen sind. 13) Er wolle mehr auf diese Art bezahlen.

Dieser Drohungen wegen hatten die Bürger selbst zu ihrer Sicherheit eine Wache um’s Schloß gestellt, wie sie dem Amtshauptmann berichten. Auch hatten die Raths- und Gerichtspersonen auf Vorstellung der Gemeinde ihre Stellen wieder eingenommen. Wegen der von der Bürgerschaft verweigerten Huldigung hatte der Amtshauptmann ein Urtheil vom Leipziger Schöppenstuhle kommen lassen, welches er beiden Theilen den 13. Mai 1675 publicirte, des Inhalts: Die Bürgerschaft sei nicht verpflichtet, ihm den Huldigungseid zu leisten, wenn er nicht erst ihre Privilegien confirmire u. s. w. Den 14. Mai endlich confirmirte er die Privilegien, schaffte den Hinterlassenen des Entleibten Unterhalt, und gab nach, so daß der Churfürst selbst der Bürgerschaft den Befehl zur Huldigung ertheilte. Der Baron aber erhielt Befehl, sie nicht weiter zu bedrängen, den Rath nicht abzuschaffen, und die vier und funfzig Bürger, die er forthaben wollte, bei ihren Nahrungen [39] zu lassen. So erfolgte denn die Huldigung. Aber der Friede währte nicht lange. Im Jahre 1677 verschloß er wieder das Brauhaus, das Herrschaft und Bürgerschaft gemeinschaftlich besaßen, und ehe dieser Streit beendet war, entstand ein neuer über die Hofedienste, so daß alle Gemüther auf’s Aeußerste erbittert waren. Da ward er am 3. März 1680, während er in seiner Stube beim Abendessen saß, durch’s Fenster von seinem Schützen, dem er selbst zuvor nach dem Leben getrachtet hatte, erschossen. Der Mörder wurde am 18. Juli zu Bautzen gerädert.

Welch gesetzlose Zeiten gab es noch vor 160 Jahren!

Nun ging Rothenburg mit Tormersdorf und Geheege jure proximitatis gradus, wie es im Lehnbriefe heißt, über an

Christoph von Nostitz des heil. Röm. Reichs Edlen Panner- und Freiherrn auf Tzschocha, Wiesa, Rengersdorf, Goldentraum und Scholzendorf, und an seinen Bruder Hertwig von Nostitz, der 1691 auf der Ritteracademie zu Wolfenbüttel, sechzehn Jahre alt, starb. Der Erstere legte in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts Goldentraum an. Er verkaufte Rothenburg mit Zubehör 1686 an

Hanns Heinrich Grafen von Hohberg auf Fürstenstein in Schlesien, Erbherrn auf Freyburg und Gottesberg. Er scheint sich der Kirche sehr angenommen zu haben. Unterm 8. Januar 1689 gab er eine „Instructio oder Kirchen-Verfassung.“ Auch bekam er, wegen Berufung des Diaconus M. Gottfried Preuß, und einiger Bauten in der Kirche, Streit mit Wolff Abraham von Gerßdorff auf Mükenhain, Biehain, Kaltwasser u. s. w., welcher vom Februar bis October 1688 währte, und während dieser Zeit mußten [40] des Letztern Unterthanen von Biehain und Kaltwasser nach Horka zur Kirche gehn. Er vereinigte das seit 1512 als eigenes Gut bestehende Noes wieder mit Rothenburg, und kaufte es 1691 für 15,000 Thaler von Joachim Ernst von Nostitz. Den Flügel sammt dem Thurme am Schlosse hat er bauen lassen. Im Besitz dieser so wieder vereinigten Güter folgte 1698

Hanns Heinrich Graf von Hohberg II. auf Rhonstock in Schlesien, welcher dieselben 1710 wieder verkaufte an

Gottfried Schneider, Kauf- und Handelsherrn in Görlitz. Dieser ließ die Lehn der Güter in Erbe verwandeln, im Jahre 1711. Er legte, weil er seine Handlung beibehielt, die noch in Noes bestehende Bleiche an, auch eine Färberei neben der Mühle, und erbaute in Tormersdorf mehrere Häuser, die er mit Webern besetzte. Sein Tod erfolgte zu Rothenburg im Februar 1740. Es gelangte nun in Besitz der Güter sein Schwiegersohn

Caspar Christian Henrici, Rechtsconsulent und Protonotarius zu Budissin, der aber schon 1744 daselbst starb. Seine Wittwe, Frau Christiane Elisabeth geborne Schneider, blieb nebst ihren Kindern im Besitz der Güter, auch nachdem sie sich 1748 wieder mit dem Dr. med. Johann Gottlob Pannach – der mit den Gütern nicht belehnt wurde – verheirathet hatte. Auch dieser starb zu Budissin 1751. Der älteste Sohn erster Ehe Christian Gottfried Henrici übernahm das Gut Noes. Die verwittwete Frau Doctorin Pannach blieb im Besitz der übrigen bis 1764, wo sie dieselben an

[41] Carl Andreas von Meyer zu Knonow verkaufte, der sie bis 1785 besaß, und am 14. Januar 1797 als Besitzer eines Gartens zu Görlitz verstarb. Er war ein sehr gebildeter, kenntnißreicher und liebenswürdiger Mann, eine Zierde der menschlichen Gesellschaft, stammte aus einem alten, noch in Zürich blühenden, Schweizerischen Geschlechte, und war ein Sohn Christian Andreas Meyer’s zu Knonow in Schnellförtel (der 1747 in den Adelstand erhoben wurde), und wurde hier 30. October 1740 geboren. Seine Mutter war Frau Emilie Johanna Caroline Weniger. Durch Hauslehrer gebildet, besuchte er von 1759–1762 die Universität Leipzig, kaufte 1764 Rothenburg, und zog 1785 nach Verkauf desselben nach Görlitz, wo er den Wissenschaften lebte. Er wurde mit den ausgezeichnetsten Gelehrten bekannt, machte Reisen nach Holland und der Schweiz, und legte sich mit vielem Eifer und Erfolg auf die Naturwissenschaften. Nach vielen Versuchen erfand er zwei neue musikalische Instrumente, das Harmonicon und das Bogenclavier. Als Mitglied der Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz hat er viel zu ihren naturhistorischen Sammlungen beigetragen, und ihr die seinigen vermacht.

Johann Christian Friedrich von Eicke, Königl. Preußisicher Hauptmann, und später Landes-Commissär des Görlitzer Kreises, kaufte Rothenburg mit Geheege und Tormersdorf 1785. Er war ein Sohn Christian Ferdinand’s von Eicke auf Uhsmannsdorf und Nieder-Horka, und dessen Gemahlin Eleonore Sophie Elisabeth von Gablentz, und am 22. Juli 1741 in Nieder-Horka geboren. Er starb zu Leippa (wo er ein eignes Kirchensystem begründet hatte) am 21sten [42] November 1808. Vermählt war er mit Marie Eleonore Friederike Concordia Susanne Theodore von Kleist. Er verbesserte die Rothenburger Güter sehr, und verkaufte sie dann 1790 an

Friedrich Aloysius Grafen von Brühl, Freiherrn zu Forsta und Pförten, Erb-, Lehn- und Gerichtsherrn auf Ganglofsömmern, General-Feldzeugmeister des Königreichs Polen, Starost und Gouverneur zu Warschau, des Poln. weißen Adler-, des Stanislaus- und des Alexander-Newsky-Ordens Ritter. Er war der älteste Sohn des bekannten Sächsischen Ministers Grafen von Brühl, am 21sten Juni 1739 geboren, und empfing eine glänzende Erziehung. Mehrere Jahre verbrachte er auf Reisen in fast alle europäischen Länder, und besuchte mehrere fürstliche Höfe. Bei seinen ausgezeichneten Fähigkeiten und trefflichen Kenntnissen wurde er bald zu bedeutenden Staatsämtern berufen, und stand ihnen rühmlichst vor. Er sprach viele lebende Sprachen, war im Umgange äußerst human und freundlich, und wußte sich überall Liebe zu erwerben. Das Gut Noes vereinigte er durch Kauf wieder mit Rothenburg. Er hat auch Mehreres geschrieben, namentlich für die Bühne. Sein Tod erfolgte in Berlin den 31. Januar 1793. Vermählt war er mit Josepha gebornen Gräfin von Schaffgotsch, welche die Güter 1796 verkaufte an

Christian Friedrich von Schrickell[a 4], welcher den totalen Brand am 21. Juli 1798 erlebte, bei dem auch die Wirthschaftsgebäude des Gutes in Flammen aufgingen. Im Jahre 1804 verkaufte er die Güter, zog nach Görlitz, und lebte dort auf seiner freundlichen Villa am Ufer der Neiße, [43] bis er den 15. Mai 1835 starb. Mehr habe ich von seinen Lebensumständen nicht erfahren können. Zum Bau eines Thurms in Rothenburg hatte er 2000 Thaler, zur Anschaffung einer Glocke 500 Thlr., und zur Vertheilung von Gesangbüchern unter fleißige Schulkinder der Schule zu Rothenburg gleichfalls 500 Thlr. vermacht.

Henriette verwittwete von Kölichen, geborne von Krokow kaufte 1804 die Güter, und ließ viel Holz schlagen. Sie verkaufte dieselben den 25. Juli 1805 an

Ernst Heinrich Grafen von Hagen, Churfürstlich Sächsischen Geheimenrath und Appellationsgerichts-Vicepräsidenten. Er besaß die Güter bis zum 27. Juli 1806, wo er sie an

Friedrich Johann August Erdmann von Kutschenbach verkaufte, der 1810 die Lehen erhielt.

Friedrich Heinrich Ernst Körber, Herzoglich Braunschweigischer Ober-Amtmann, und Pächter des Klosteramts Amlungsborn, kaufte 1820[a 5] die Güter für 186,000 Thaler. Er machte sich sehr verdient durch vortrefflichen Wirthschaftsbetrieb, wie er denn auch mehrere Wirthschaftsgebäude massiv aufführen ließ. Die seit einer Reihe von Jahren in fremden Besitz übergegangene Mühle zu Tormersdorf kaufte er, und legte darin eine Oelmühle – die erste in dieser Gegend – an, und trieb den Raps- und Kleebau im Großen. Alle diese Unternehmungen, sowie die schlechten Preise, welche mehre Jahre hindurch die landwirthschaftlichen Erzeugnisse hatten, zerrütteten nebst dem hohen Kaufe seine Vermögensverhältnisse. Er war im Jarhe 1772 zu Hehlen im Braunschweigischen geboren, und der älteste Sohn des [44] dortigen Predigers Johann Gottfried Körber, widmete sich zeitig der Oeconomie und verheirathete sich 1799 mit einer Tochter des Oberamtmanns Bennecke zu Athensleben, aus welcher Ehe ein Sohn und zwei Töchter leben. Nach dem dieser Gattin wählte er zur zweiten Lebensgefährten Marie Antoinette, Tochter des fürstbischöflichen Rathes Meyer zu Paderborn, aus welcher Ehe ein Sohn lebt. Sein Tod erfolgte am 3. November 1834 zu Rothenburg. Die Erben übergaben die Verwaltung der Güter dem ältesten Sohne Carl Friedrich Rudolph Körber. Dieser verbesserte die Wirthschaft sehr, und hatte viel zu bauen. Die Güter geriethen in Concurs, und 1840 kaufte sie im Subhastations-Termin

Wigand Adolph Freiherr von Gerßdorff, Königlich Preuß. Kammerherr auf Kodersdorf. Derselbe wurde von Sr. Majestät dem Könige in den Freiherrnstand, und Rothenburg zu einem Fideicommiß[a 6] erhoben. Er baute das Schloß im Innern geschmackvoll aus, legte eine amerikanische Mühle an, ließ das Neißwehr neu bauen, und am Mühlgraben Rieselwiesen einrichten.

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Geschichte der Kirche und der daran angestellten
Geistlichen.
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Es fehlt an allen Nachrichten über die Gründung der Kirche zu Rothenburg; da indessen die Besatzung der dortigen Burg aus Christen bestand, so dürfen wir annehmen, daß [45] schon für deren religiöses Bedürfnis durch Erbauung einer Kapelle, und die Anstellung eines Priesters, der sich zugleich der Bekehrung der benachbarten heidnischen Sorben unterzogen haben mag, gesorgt worden ist. Ist die Burg noch vor dem Jahre 1000 nach Christi Geburt erbaut, so ist die Erbauung eines Gotteshauses in oder bei derselben in nicht viel spätere Zeit zu setzen. Nach dem großen Brande 1798 fand man beim Wegräumen des Schuttes im Grunde der Kirche einen großen Stein mit erhabenem Kreuze, und auf dem einen Arme desselben drei neben einander stehende Striche. Vielleicht bedeuten diese ein m., und dieses die Jahreszahl 1000, so daß dieser Stein der Grundstein der ältesten Kirche wäre. Man hat ihn in der jetzigen Kirche hinter den Sitzen der Kirchväter eingemauert. Jedenfalls ist in Rothenburg sehr früh eine Kirche gewesen, wie aus ihrem weit ausgedehnten Sprengel hervorgeht. Gewiß ist es, daß schon im Jahre 1313 eine Kirche dort war; denn diese Zahl las man auf einem Steine an dem alten Thurme. Im Jahre 1346 stand sie unter dem Erzpriester zu Görlitz, und dem Bischofe zu Meißen.

Welchem Heiligen die Kirche in katholischer Zeit gewidmet war, ist nicht bekannt. Sie hatte aber mehrere Altäre, wie einen Altar des heiligen Leichnams Christi, der in der Stiftungsurkunde des Diaconats 1564, und einen Altar der Jungfrau Maria, der 1538 in einem Vergleiche erwähnt wird.

Die alte Kirche war massiv, gewölbt und fest gebaut, und mochte aus dem 13ten oder 14ten Jahrhundert sein. Im Innern war sie durch Logen und Emporkirchen sehr [46] verbaut. Man hatte sie, als die Volkszahl wuchs, zu verschiedenen Zeiten vergrößert. Am 6. October 1578 brannte sie aus. Ganz zerstört wurde sie am 21. Juli 1798 bei dem großen Brande. Seit dieser Zeit mußte die kleine 1778 erbaute Begräbnißkirche, welche man durch einen Bretterverschlag vergrößert hatte, zu den gottesdienstlichen Versammlungen dienen, bis die jetzige schöne, freundliche Kirche, durch freiwillige Gaben und große Opfer der Kirchgemeinde erbaut, am 15. April 1805 eingeweiht wurde. Der Grundstein dazu ist am 8. Juni 1799 gelegt. Zur Einweihungsfeier hatten sich von nah und fern an 5000 Menschen eingefunden. Die Beschreibung derselben vom Pastor Busch findet sich in der Neuen Lausitzischen Monatsschrift von 1806 II. S. 160–168. Diese neue Kirche ist 72 Ellen lang, und 34 Ellen breit, massiv, aber nicht gewölbt, hell und freundlich, einfach und würdig im Innern. Sie war anfänglich ohne Orgel. Doch auch diese, ein schönes Werk des Orgelbauers Müller in Gersdorf bei Zittau, wurde 1817 durch milde Beiträge erbaut und kostete 900 Thlr. Das schöne Altarbild, Christus und die beiden Jünger in Emmaus vorstellend, hat der Historienmaler Zimmermann, jetzt in Düsseldorf (aus Lodenau gebürtig) der Kirche im Jahre 1822 geschenkt. Die 3 gläsernen Kronleuchter schenkte 1828 der Collator, Oberamtmann Körber. – Die heiligen Geräthe wurden beim großen Brande gerettet. Sie sind silbern und vergoldet, und bestehen in 4 Kelchen nebst Hostientellern, einer Hostienbüchse und einer Weinkanne von ausgezeichneter Arbeit. Auch ein silbernes Crucifix mit großen farbigen Steinen besetzt, findet bei der Communion seinen Platz auf dem Altare. – Angebaut [47] an die Kirche ist die Sacristei und die Nieder-Neundorfer Gruft, welche beim Brande stehen geblieben waren.

Die frühere Kirche soll einen stattlichen Thurm gehabt haben. Im Jahre 1313 war er schon vorhanden. Bis über das Kirchendach war er im Viereck erbaut, und 1696 im Achteck bedeutend erhöht. Am 8. Juni 1714 brannte er aus, und die Glocken zerschmolzen. Er mußte etwas abgetragen werden, und bekam daher eine unförmliche Gestalt. 1798 wurde er mit Uhr und Glocken wieder ein Raub der Flammen. Der jetzige Thurm, 180 Fuß hoch, oberhalb des Kirchendachs im Achteck erbaut, mit Zink gedeckt, ist in den Jahren 1838–1840 durch den Maurermeister Kießler in Görlitz ausgeführt. Ein früherer Besitzer von Rothenburg, Christian Friedrich von Schrickell in Görlitz, hatte bei seinem Tode 1835 zur Erbauung desselben 2000 Thlr., und zur Anschaffung der Glocken 500 Thlr. legirt. Eine von Sr. Majestät im Jahre 1840 bewilligte Kirchen-Collekte trug mehrere hundert Thaler ein; auch gab Se. Majestät ein Gnadengeschenk von 100 Thalern. Die älteste Nachricht von den Glocken ist vom 14. August 1593, wo in Görlitz von Meister Martin Weigel eine 18 Centner schwere Glocke für Rothenburg gegossen wurde, die aber schon am 5. September desselben Jahres zersprang, als sie beim Läuten an einen eichenen Balken schlug. Da beim Brande 1714 die Glocken geschmolzen waren, so wurde in demselben Jahre eine große Glocke gegossen, wozu Mich. Husar, ein Rothenburger Bürger, einen Theil der Kosten gegeben hatte. Allein 1790 mußte sie umgegossen werden. Die mittlere Glocke war, wie die Inschrift sagte, 1715 von der Görlitzer Kaufmannschaft geschenkt. [48] Außerdem war eine kleine Glocke, wahrscheinlich auch ein Geschenk, (es hieß in der Inschrift: Durch milde Hand kling’ ich zum Lob des Herren nieder) vorhanden. Alle drei wurden 1798 von den Flammen zerstört. Inzwischen bediente man sich einer kleinen Glocke, welche das Kloster zu Lauban schenkte, und die auf dem Thürmchen am herrschaftlichen Weinhause angebracht wurde. Das Schrickellsche Legat von 500 Thalern, einige Centner alten Glockenmetalls, freiwillige Gaben, und die Beiträge der Parochianen, machten es möglich, daß das gegenwärtige schöne Geläut angeschafft werden konnte. Die drei Glocken sind von Pühler in Gnadenberg gegossen, und wiegen 20, 10 und 5 Centner. Sie wurden am 16. Dezember 1840 feierlich eingeholt, und an demselben Tage noch aufgezogen.

Die Uhr auf dem alten Thurme war durch die Feuersbrunst vernichtet. Nach Erbauung des neuen Thurmes war man bedacht, auch eine Uhr anzuschaffen. Der Uhrmacher Hadank in Hoyerswerda lieferte dieselbe für 390 Thaler. Sie soll vorzüglich gearbeitet sein. Vier Ziffernblätter zeigen die Stunden nach allen Seiten an.

Die Pfarrwohnung brannte 1650 ab, wobei auch, wie abermals 1798, die Kirchenbücher verloren gingen. Die jetzige massive Wohnung des Oberpfarrers ist 1799 erbaut.

Die Wohnung des Diaconus ist 1613, 1756 und 1798 in Flammen aufgegangen, seit dem letzten Brande aber massiv erbaut.

Die Schulwohnung traf 1798 ein gleiches Schicksal; auch sie ist massiv aufgebaut, und am 9. Juni 1800 eingeweiht. (Vgl. Lausitzer Monatsschrift 1800. I. S. 460.)

[49] Zwei Kirchhöfe, einer, auf dem die Kirche liegt, und ein zweiter vor dem Görlitzer Thore, mit einer 1778 erbauten Begräbnißkirche, dienen zur Beerdigung der Gestorbenen.

Ein Pest-Kirchhof lag vor der Stadt, links, am Wege nach den Dunkelhäusern.

Es ist nicht bekannt, in welchem Jahre die Reformation in Rothenburg Eingang gefunden, und wer sich um die Einführung derselben verdient gemacht hat; doch ist wahrscheinlich, daß von Görlitz aus, wo sie 1525 siegte, ihre Grundsätze auch in Rothenburg sich verbreiteren, und daß die Familie von Nostitz, welche damals Stadt und Schloß besaß, der sogenannten neuen Lehre anhing. Es wurden nun hier, wie überall, die zahlreichen Ceremonien, Messen, Wallfahrten, Umgänge u. dgl. abgeschafft, die Heiligenbilder von den Altären genommen, und diese ihrer wahren Bestimmung zurückgegeben; die Bibel öffnete Allen die Augen, und die Predigt daraus, welche wohl zuerst nur die Mißbräuche der katholischen Kirche angriff und aufdeckte, mochte vollends dem Volke den alten Irrglauben nehmen, und es auf das reine Evangelium zurückführen.

Die Parochie Rothenburg ist sehr groß. Zu ihr gehört die Stadt Rothenburg, Nieder-Neundorf, Geheege, Biehain, Kaltwasser, Uhsmannsdorf, Spreehammer, Spree mit Spreeaufwurf, Steinbach, Zoblitz, Lodenau, Neusorge, Bremenhain, Noes mit den Dunkelhäusern, und Tormersdorf, mit einer Bevölkerung von ungefähr 6000 Seelen. – Es machte sich daher bald nach der Reformation nöthig, einen zweiten Geistlichen anzustellen, und so wurde 1564 am 5ten Mai von den Gebrüdern und Vettern von Nostitz, und Heinrich [50] von Haugwitz auf Sänitz, das Diaconat gestiftet, wie denn schon vor der Reformation zwei Geistliche angestellt gewesen sein sollen.

Das Patronat über Kirche, Pfarre und Schule steht dem jedesmaligen Besitzer des Dominii Rothenburg ganz allein zu. Da die frühern Burgherrn die Kirche gestiftet und beschenkt, überhaupt sich um sie verdient gemacht haben mochten, überdies die Kirchen in einem noch zum Theil heidnischen Lande und rohen Zeitalter eines kräftigen Schutzes bedurften: so wurde ihnen gewiß von den Bischöfen zu Meißen mit der größten Bereitwilligkeit das Patronatsrecht übertragen und eingeräumt.

Von den Männern, welche den Gottesdienst besorgten, kennen wir aus katholischer Zeit nur folgende:

Johann von Hockinborn, Probst zu Leutmeritz und Pfarrer zu Rothenburg, ein Freund des Herzogs Johann zu Görlitz, wird von 1373–1390 erwähnt. Die Familie von Hockinborn besaß früher Priebus.

Nicol von Kottwitz findet sich 1406 als Altarist in Rothenburg.

Christian von Rothenburg, aus der Familie, welche damals Rothenburg besaß, kommt 1419–1439 vor; im letztern Jahre ist er vermuthlich gestorben.

Michael Gothardi, wird 1442 im Görlitzer Entscheidbuche als Priester in Rothenburg genannt.

Christoph von Giersdorf ist 1458 und 1464 Zeuge, als die Güter Hänchen und Trebus dem Görlitzer Stadtschreiber Joh. Bereith verkauft werden. Er war zugleich [51] Pfarrer in Priebus, hatte eine der beiden Pfründen verpachtet, und lebte noch 1499.

Johannes Zeuner, Pfarrer zu Jauernigk, war zugleich Altarist in Rothenburg, und wird 1466 erwähnt.

Georg, ein Priester zu Rothenburg, wird in Hasse’s Görlitzer Annalen im Jahre 1492 genannt. – 1508 hatte sich Otto von Nostitz auf Rothenburg beim Bischofe zu Meißen über den Pfarrer beschwert; doch ist der Name des Pfarrers nicht genannt.

Martin Ampticz erscheint von 1512–1518 als Pfarrer in Rothenburg. Man hat mehrere Schreiben von ihm an den Görlitzer Rath wegen einiger Unterthanen desselben in Spree.

Simon Ztschepel oder Tschepelin kommt in mehrern Urkunden von 1519–1522 als Pfarrer in Rothenburg vor. Er war vermuthlich der letzte katholische Geistliche, und vielleicht derselbe, der 1510 als Pfarrer in Horka den geächteten Kretschmer und Richter Hanns Wiedmann erschlug.

Nach der Reformation war anfangs nur Ein Geistlicher angestellt, bis die wachsende Volkszahl, und die Versorgung des Gottesdienstes in der Kirche zu Sänitz die Anstellung eines Diaconus nöthig machte.

I. Die Pastoren, nachher Oberpfarrer genannt.

1) Bartholomäus Lubschütz, welcher im Rothenburger Schöppenbuche 1528 als Zeuge vorkam, ist vermuthlich der erste evangelische Pfarrer gewesen. Nähere Nachrichten über ihn fehlen.

2) Martin Eisenmenger wird 1536 im Rothenburger Schöppenbuche als Pfarrer erwähnt.

[52] 3) Johann Streumann, von Beeskow gebürtig, wurde am Palmsonntage (12. April) 1538 der erste evangelische Diaconus in Görlitz. 1539 zog er als Pfarrer nach Priebus. Die Ursache seines Abgangs von Görlitz war wohl seine Verheirathung.

4) M. Leonhard Steinberg, aus Steinkirch gebürtig, hatte in Wittenberg studirt, und war noch 1526 dort. Wann er nach Rothenburg gekommen, ist unbekannt; er wurde aber von dort 1539 nach Görlitz als Archidiaconus berufen, wurde kurz darauf Primarius, und starb den 18. Februar 1547 (oder 1545). 1528 soll er Pfarrer in Sprottau gewesen sein.

5) Theodoricus Cranalt kommt 1544 als Pfarrer zu Rothenburg im Nieder-Neundorfer Schöppenbuche vor. Er ist vielleicht derselbe, welcher schon 1522 als Pfarrer in Ludwigsdorf genannt wird.

6) Valentin Lehmann wird 1546 als Pfarrer im Rothenburger Schöppenbuche genannt.

7) Johann Petschke oder Pescheck kommt von 1552 bis 1568 als Pfarrer in Rothenburg vor. Im erstgenannten Jahre kaufte er sich in Priebus an. Zu seiner Zeit wurde das Diaconat gestiftet.

8) Sebastian Wenzel wird 1575 als Pfarrer erwähnt.

9) M. Johann Vogel, 1536 zu Dresden geboren, bildete sich zu Dresden und Schulpforte, und studirte in Wittenberg und Leipzig. 1558 ward er dritter College an der Schule zu Grimma, 1573 Pfarrer zu Glashütte, Pirnaer Diöces, 1574 Primarius in Camenz, 1579 Oberpfarrer in Rothenburg, 1580 vierter Prediger in [53] Zittau, wo er 1582 Primarius wurde, und am 25sten October 1599 an der Pest starb nebst 6 seiner Kinder. Er soll ein ausgezeichnet tüchtiger Prediger gewesen sein, und namentlich in Zittau viel Gutes gestiftet haben.

10) M. Caspar Stöcker, von Geburt ein Zittauer, wurde 1580 als Pfarrer nach Rothenburg berufen, ging aber schon 1585 als Pestprediger in seine Vaterstadt, wo er am 10. December 1586 starb.

11) Adam Pfitzner erscheint 1589 als Pfarrer unter den Zeugen beim Verkaufe des Hammers zu Spree.

12) Jonas Schneider, aus Görlitz gebürtig, war 1598 Pfarrer in Rothenburg, und starb daselbst am 28sten November 1599.

13) Paul Schubert, ein Sohn des P. Abraham Schubert zu Linda, war daselbst 1575 geboren, und seit 1597 Diaconus, und seit 1600 Oberpfarrer in Rothenburg. Er erlebte den totalen Brand am 8. Juni 1614, die ersten Zeiten des traurigen dreißigjährigen Krieges, und starb am 19. April 1631. Er hat Einiges geschrieben.

14) Andreas Miculci oder Miculcius war ein Sohn des P. Michael Miculci in Elstra. 1624 ist er Pfarrer in Rennersdorf, und 1631 Pfarrer in Rothenburg, wo er 1651 oder 1652 starb, nachdem er die letzte Hälfte des dreißigjährigen Krieges erlebt hatte, in der das Elend aufs Höchste gestiegen war, und namentlich unsre Gegend viel leiden mußte von Schweden, Croaten und andern Truppen. Einer seiner Söhne Namens Augustin starb 1683 als Pfarrer zu Hochkirch bei Görlitz. – Auch Miculci hat Einiges geschrieben.

[54] 15) M. Ernst Stöcker, am 12. Januar 1610 zu Jena geboren, wo sein Vater, Jacob Stöcker, Pfarrer war, auf der Schule zu Eisleben vorbereitet, studirte seit 1628 zu Jena, wurde 1635 Feldprediger, und 1652 als Pfarrer nach Rothenburg berufen. 1654 fing er die beim Brande 1650 vernichteten Kirchenbücher wieder an, schenkte der Kirche einen Kelch, den er einst als Feldprediger von der gemachten Beute bekommen hatte, und starb unverheirathet am 23. August 1688, nachdem er 53 Jahre im geistlichen Amte gestanden hatte. Da der damalige Collator Graf von Hohberg wegen Berufung des Diaconus M. Gottfried Preuß, und einiger willkührlicher Veränderungen im Innern der Kirche mit der eingepfarrten Herrschaft von Biehain und Kaltwasser (Wolf Abraham von Gerßdorf auf Mückenhain) in Streit gerathen war: so wies die Letztere vom 2. Februar 1688 ihre Unterthanen von Biehain und Kaltwasser in die Kirche zu Ober-Horka, bis sich im October die beiden Herrschaften verglichen. Seit jener Zeit mögen beide genannte Gemeinden in der Horkaer Kirche als Gastgemeinden Stände haben. – Stöcker ist Verfasser einiger Schriften.

16) M. Gottfried Preuß war am 3. September 1657 in Breslau geboren, besuchte die Schulen seiner Vaterstadt, studirte seit 1679 in Wittenberg, wurde dort 1683 Magister, und kehrte dann nach Breslau zurück. Am 1. December 1687, als der Graf von Hohberg ihn in Breslau hatte predigen hören, berief ihn derselbe zum Diaconus nach Rothenburg, und verlieh ihm am 22. Decbr. [55] 1688 das Pastorat, welches er bis zu seinem Tode am 27. Juni 1735 mit vieler Treue und großem Segen verwaltete. Er war zwei Mal verheirathet. – Man kennt von ihm einige Schriften.

17) M. Johann Friedrich Gregorius, ein Sohn des Bürgers und Sattlermeisters Joh. Friedr. Gregorius zu Camenz, war daselbst am 19. März 1697 geboren. Seit seinem 8ten Jahre besuchte er die Schule zu Camenz, und seit 1716 die zu Zittau. 1720 begab er sich auf die Universität Wittenberg, und wurde dort 1722 Magister. Er lebte dann bis 1727 als Hofmeister im Hause eines Grafen von Dallwitz, und erhielt im genannten Jahre den Ruf als Substitut des Rectors in seiner Vaterstadt, nach dessen 1730 erfolgtem Tode er Conrector wurde. 1733 erhielt er die Pfarre in Taubenheim, von wo er am 16. August 1735 als Oberpfarrer nach Rothenburg berufen wurde. Sein Tod erfolgte den 28. September 1761. – Sein Sohn Immanuel Friedrich starb 1800 als Primarius in Lauban. Dieser hat eine Schrift: „Die Lehrer des evangelischen Zions zu Rothenburg“ Lauban 1753. 4. herausgegeben, und viel historische kleinere Schriften, Predigten u. s. w. drucken lassen. – Auch sein Vater hat Einiges herausgegeben.

18) Georg Friedrich Heilersieg war zu Bielefeld in der Grafschaft Ravensberg am 11. Juni 1710 geboren, und ein Sohn Joh. Georg Heilersieg’s, Küsters und Schullehrers daselbst. Auf der Schule zu Bielefeld bereitete er sich zur Universität vor, und begab sich 1733 [56] nach Halle, um Theologie zu studiren, von wo er 1736 als Hofmeister in das Haus eines Herrn von Maltzahn in Mecklenburg kam. 1740 wurde er Rector und Frühprediger zu Demmin in Pommern, nachdem er in Stettin examinirt und ordinirt war. 1744 erhielt er die Pfarre in Ullersdorf bei Sorau, und trat 1762 sein Amt als Oberpfarrer in Rothenburg an, welches er bis zu seinem Tode am 6. Februar 1791 treu und gewissenhaft mit Liebe, Ernst und Eifer verwaltete, so daß sein Andenken unter den ältern Leuten der Kirchgemeinde noch sehr im Segen ist. Er war zwei Mal verheirathet, doch überlebte ihn nur eine Tochter erster Ehe.

19) Gottlieb Busch, geboren zu Küpper am 31. März 1751, und ein Sohn des herrschaftlichen Voigts Joh. Heinr. Busch, besuchte von 1765 bis 1775 die Schule zu Lauban, studirte 1775 bis 1778 in Leipzig, und erhielt 1779 den Ruf [a 7] zum Diaconat in Rothenburg, welches er am 2ten Sonntage nach Epiphanias 1780 antrat. 1791 wurde er Oberpfarrer. 1796 wurde er Mitglied der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz, und verfaßte eine (noch ungedruckte) Topographie und Geschichte von Rothenburg, welche von großem Fleiße und tüchtiger Forschung zeugt. Er hatte im Sinne, die Geschichte aller in die Kirche zu Rothenburg eingepfarrten Ortschaften zu schreiben, und schon viele Materialien dazu gesammelt, als er 1798 beim großen Brande alle seine Papiere einbüßte. 1802 war er zum Mitgliede der oberlausitzischen Bienengesellschaft erwählt. Als dieser Theil der Oberlausitz unter Königl. [57] Preußische Hoheit kam, wurde er zum Königl. Superintendenten der ersten Diöces des Rothenburger Kreises ernannt, feierte 1830 sein Dienstjubiläum, wobei ihm, außer vielen andern Beweisen der Theilnahme sowohl von Seiten der Behörden wie von seinen Freunden, von Sr. Majestät der rothe Adlerorden III. Klasse verliehen wurde. Am 23. Februar 1833 starb er, und wurde unter zahlreicher Leichenbegleitung feierlich beerdigt. Außer der Geschichte Rothenburgs hat er mehrere kleinere Schriften verfaßt. – Er hatte sich am 27. November 1781 mit Jgfr. Henriette Jacobine Lachmann, Tochter des damaligen Diaconus Lachmann in Lauban, verehlicht, welche ihn nur drei Jahre überlebte. Von seinen drei Töchtern ist nur noch eine am Leben.

20) M. Carl Samuel Ehrlich[5] war am 26. Mai 1764 zu Sorau geboren. Sein Vater, Joh. Sigismund Ehrlich, war Bürger und Leinwandhändler daselbst. – Er besuchte das Gymnasium zu Sorau, seit 1783 die Universität Leipzig, wurde dort 1787 Magister, und erhielt 1791 vom Grafen Brühl den Ruf zum Diaconat nach Rothenburg, welches Amt er am 7ten Sonntage nach Trinitatis antrat. Er war Mitglied der oberlausitzischen Bienengesellschaft, wie der naturforschenden Gesellschaft zu Görlitz. 1798 verlor er sein Hab und Gut beim großen Brande, und wurde später durch Diebe seines Eigenthums beraubt. Er genoß einer ziemlich guten Gesundheit, und war unermüdet in seinem Berufe. Am [58] 2. März 1834 trat er sein Amt als Oberpfarrer an[6], doch hielt er sich seit der längern Vacanzzeit stets einen Hülfsprediger. Am 8. August 1841 feierte er unter herzlicher Theilnahme der Behörden, wie der Gemeinde und seiner zahlreichen Freunde sein Amtsjubiläum, bei welcher Gelegenheit ihm Se. Majestät den rothen Adlerorden IV. Klasse verleih. Am 28. Februar 1842 feierte er im Kreise einiger Bekannten und Freunde sein Ehejubiläum, da funfzig Jahre verflossen waren, seit er sich mit Jgfr. Caroline Friederike Lachmann aus Lauban, zweiten Tochter des dortigen Diaconus, nachherigen Primarius Lachmann in Zittau, vermählt hatte. – Sein Tod erfolgte nach mehrtägigen schweren Leiden am 2. Juli 1842 früh halb 3 Uhr, worauf er am 5ten, seinem Wunsche gemäß, einfach und ohne große Feierlichkeiten beerdigt wurde. – Auch er hat Einiges drucken lassen. – Sein und seines Vorgängers Bild hängt in der Kirche neben der Kanzel.

21) Daniel Constans Benade, geboren zu Hoyerswerda den 15. October 1791, ein Sohn des damaligen Archidiaconus und nachherigen Primarius Joh. Friedrich Benade, besuchte das Gymnasium zu Budissin seit 1805 und seit 1811 die Universität Wittenberg, wurde 1817 Rector der Stadtschule zu Hoyerswerda, und erhielt 1835 von der Königl. Regierung in Liegnitz den Ruf zum Diaconat in Rothenburg, und zog am 2. August an. Nach dem Tode seines Vorgängers wurde er [59] zum Oberpfarrer ernannt, und trat dies Amt mit dem 1. Februar 1843 an. Im Jahre 1817 hatte er sich vermählt mit Jgfr. Friederike Caroline geb. Pommorska aus Hoyerswerda, welche ihm am 29. Juni 1841 durch den Tod entrissen wurde. Sein einziger Sohn, Carl Theodor Hugo, geb. zu Hoyerswerda den 20. Juli 1818, hat die Schulen zu Budissin und Lauban besucht, und in Breslau und Halle Theologie studirt.

II. Die Diaconen oder Capelläne.

Es ist bereits früher bemerkt, daß das Diaconat schon vor der Reformation bestanden haben soll. Im Jahre 1564 vereinigten sich Freitags nach Philippi Jacobi die Gebrüder und Gevetter von Nostitz, nämlich: Christoph, Erasmus, Elias, Abraham zu Rothenburg, Hieronymus, Otto, Hanns und Caspar zu Neundorf, Christoph zu Lodenau, Otto zu Tormersdorf, Heinrich zu Neos, Friedrich zu Zoblitz, und Heinrich von Haugwitz zu Sänitz, zur Errichtung eines ewigen Gestifts zur Unterhaltung eines Capellans neben dem Pfarrherrn zu Rothenburg. Zur Unterhaltung des Diaconus wurde in diesem Stiftungsbriefe angewiesen: Der freie Tisch beim Pfarrer, so wie die Zinsen von 250 Mark, von denen 120 schon vor der Reformation zur Haltung eines Capellans bestimmt gewesen waren, von denen 60 Mark bei den Gebrüdern von Nostitz zu Rothenburg, und ebensoviel bei Heinrich von Haugwitz zu Sänitz standen. Die Zinsen dieses Kapitals werden noch jetzt von den Dominien Rothenburg und Sänitz an den Diaconus entrichtet. Außerdem gehörten zu jenen 250 Mark noch ein Gestift zum Altare corporis [60] Christi in der Pfarrkirche zu Rothenburg, welches einst Caspar von Nostitz in Lauban gemacht hatte. Noch jetzt werden die Zinsen mit 7 Rthlr. 18 gGr. 8 Pf. davon entrichtet. Zu diesem Gestift widmete Caspar von Nostitz noch 2 Mark Wasserzins zu Neundorf und Tormersdorf, und später noch eine in der Aue gelegene Wiese, „der Pfaffenwinkel“ genannt. Den Wasserzins lösten die damaligen Besitzer mit 20 und 30 Mark ab, und die Wiese ist seit 1833 an das Dominium Rothenburg für eine jährliche Summe von 20 Thalern vererbpachtet. Auch Barbara von Rabenau, Heinrich von Nostitz des Aeltern zu Noes, Wittwe überwies 50 Mark zur Unterhaltung des Capellans. Dies Kapital ist später auf zwei Bauerngüter in Noes gelegt, welche es noch verzinsen. Im Jahr 1579 oder 1580 löste der Oberpfarrer den freien Tisch, welchen er dem Diaconus zu gewähren hatte, mit jährlichen 20 Scheffeln Korn und 20 Scheffeln Hafer ab, und so ist es bis jetzt geblieben.

Ueberdies wurden beim Diaconus zu seinem Einkommen die Hälfte der Opferpfennige, alle Accidentien von nicht-eximirten Personen, und bei Begräbnissen die Abdankungen und Parentationen zugewiesen. Zugleich ist er Pastor in Sänitz, wo er in der Regel alle 14 Tage Gottesdienst hält. In Rothenburg hat er, wenn er nicht in Sänitz ist, Beicht zu halten, zu taufen, zu trauen etc. Vormittags die Liturgie, und Nachmittags den ganzen Gottesdienst zu besorgen; er hat abwechselnd mit dem Oberpfarrer die Fastenpredigten, so wie die Christ- und Osternacht zu halten. Auch besorgt er allein den Unterricht der Confirmanden und die Confirmation.

[61] Die Männer, welche das Diaconat verwaltet haben, sind folgende:

1) Paul Richter war 1542 geboren, wurde 1565 berufen, zog 1580 als Pastor nach Diehsa, 1583 nach Kemnitz, und 1586 nach Sohland bei Reichenbach, wo er am 6. Juni 1612 verstarb.

2) David Syller war ein Sohn des Pastors Georg Syller zu Troitschendorf, und daselbst am 3. August 1552 geboren, erhielt 1580 die Vocation zum Diaconat, zog 1582 als Pastor nach Arnsdorf, 1587 nach Diehsa, wo er 1593 oder 1595 den 18. April starb.

3) Adam Kottmar, aus Neustadt gebürtig, wurde 1582 berufen, und zog im folgenden Jahre nach Beyerfeld, Annaberger Diöces, wo er 1592 sein Amt niederlegte.

4) Johann Gäbler stammte aus Rumburg in Böhmen, und erhielt 1583 das Diaconat, welches er 1597 mit der Pfarre zu Friedersdorf bei Zittau vertauschte. Von da wurde er als Diaconus nach Friedland berufen, und 1602 als Pastor nach Küpper. Hier starb er am 12. September 1613.

5) Paul Schubert wurde 1597 Diaconus, und erhielt 1599 das Pastorat. S. oben.

6) Caspar Fünfstück, 1573 geboren, wurde 1599 zum Diaconus ernannt. Am 25. Juli 1613 ward in seinem Hause Feuer angelegt, wodurch die Hälfte der Stadt eingeäschert wurde. 1619 folgte er einem Rufe nach Waldau, und starb 1653 im achtzigsten Jahre, nachdem er dort die Schrecken des dreißigjährigen Krieges ganz erfahren, und 54 Jahre das Pfarramt bekleidet hatte.

[62] 7) Georg Glatte aus Görlitz, trat 1619 das Diaconat an, und starb in Rothenburg am 8. September 1633. Er hat Einiges geschrieben.

8) Caspar Hiebdius wurde 1633 für Sänitz berufen, und am 13. Januar 1634 in Forste ordinirt. Er muß also auch Diaconus in Rothenburg gewesen sein. Ob er in Rothenburg gestorben, oder fortgezogen sei, wie lange er das Amt verwaltet habe, darüber fehlt es an Nachrichten. Doch nimmt man das Jahr 1640 gewöhnlich als dasjenige an, in dem er einen Nachfolger erhielt.

9) Christoph Beck, wahrscheinlich um 1640 berufen, muß schon 1642, und zwar nach Schreibersdorf bei Lauban, fortgezogen sein, da sein Nachfolger im August 1642 vocirt wurde, und ihn das Görlitzer Kirchenbuch „gewesener Pfarrherr zu Schreibersdorf“ nennt. Nach demselben Kirchenbuche starb er am 31. October 1648 zu Penz, alt 41 Jahre, 4 Wochen und 2 Tage. Er muß also am 1. October 1607 geboren sein.

10) Christian Seiler, am 27. December 1613 zu Görlitz geboren, erhielt die Berufung zum Rothenburger Diaconat am 16. August 1642, verwaltete es drei und dreißig Jahre, und starb am 28. October 1675.

11) M. Clemens Schütze, eines Bürgers Sohn zu Lauban, und daselbst am 13. Januar 1651 geboren. Er besuchte die Schulen seiner Vaterstadt, studirte zu Wittenberg, wo er 1669 Magister wurde, und trat 1673 ins Görlitzer Prediger-Collegium. 1676 kam er als Diaconus [63] nach Rothenburg, und zog 1687 als Pastor nach Hermsdorf, wo er am 16. Juni 1700 starb.

12) M. Gottfried Preuß war am 1. December 1687 berufen, und wurde schon im folgenden Jahre Pastor. S. oben.

13) Samuel Häntschel, aus Polnisch Lissa, wo sein Vater Senior des geistlichen Ministerii war, gebürtig, erhielt 1688 den Ruf ins Rothenburger Diaconat, ging aber schon 1690 nach seiner Vaterstadt zurück, wo er an der Pest starb.

14) Samuel Rothe, ein Sohn des Pastors Theophilus Rothe zu Beutsch bei Beuthen, und dort am 19. November 1655 oder 1657 geboren, kam aber, da sein Vater, der nachher Pastor in Buchwalde bei Sagan geworden war, 1668 von dort vertrieben wurde, und 1669 die Pfarre in Königshain erhielt, nach der Lausitz. Nach vollendeten Studien trat er 1685 in das Görlitzer Prediger-Collegium, wurde am 30. Juli 1690 zum Diaconat in Rothenburg berufen, und starb am 29sten December 1718. – Er hat Mehreres geschrieben.

15) M. Gottlieb Samuel Rothe, des Vorigen Sohn, und am 18. März 1692 zu Rothenburg geboren, besuchte das Görlitzer Gymnasium, und dann die Universität Leipzig, wo er 1712 Mitglied der Deutschen poetischen Gesellschaft wurde. Am 21. Mai 1719 erhielt er den Ruf als Diaconus in Rothenburg, und starb am 23. September 1750. Er hinterließ eine Wittwe und zahlreiche Familie.

16) M. Johann Georg Rabiger, eines Schuhmachers [64] Sohn aus Budissin, und dort am 12. März 1721 geboren, bereitete sich auf dem Gymnasio seiner Vaterstadt vor, und studirte seit 1742 in Leipzig. Er wurde 1751 als Diaconus nach Rothenburg berufen, zog 1752 als Pastor nach Strawalde, 1760 als Archidiaconus nach Lauban, wurde dort Primarius 1768, und starb als solcher den 21. Juni 1793.

17) Johann Gottlob Wilhelmi war am 29. Juni 1721 zu Budissin geboren, wo sein Vater als Strumpfstricker lebte, besuchte seit 1735 die Schule seiner Vaterstadt, studirte seit 1743 zu Leipzig, war dann Hauslehrer in verschiedenen Familien, und wurde am 14. November 1752 als Diaconus nach Rothenburg berufen. Er zog 1760 als Pastor nach Diehsa, und starb daselbst am 16. April 1796. Er war ein gründlich gelehrter Mann, trefflicher Mathematiker und Naturforscher, und Kenner vieler Sprachen, besonders auch der Französischen, und hat, außer einer Uebersetzung des hohen Liedes, viele Schriften, vorzüglich naturwissenschaftlichen Inhalts, herausgegeben. Im Jahre 1760 wurde er Mitglied der Oberlausitzischen Bienengesellschaft, 1773 ihr Secretair, und correspondirte viel mit Bonnet in Genf. Auch die Gesellschaft der freien Künste und Wissenschaften, und die öconomische Gesellschaft, beide zu Leipzig, die Gesellschaft der Wissenschaften zu Harlem, und die Pfälzische Gesellschaft der Sitten und Wissenschaften, nahmen ihn zu ihrem Mitgliede auf.

18) Carl Ephraim Schirach, geboren zu Malschwitz den 28. Januar 1731, und ein Sohn des dortigen [65] Pfarrers M. Adam Zacharias Schirach, widmete sich den Wissenschaften seit 1743 zu Meißen, und studirte in Wittenberg Theologie. Im Jahre 1760 erhielt er den Ruf zum Diaconat in Rothenburg, verehelichte sich 1763 mit Christiane Friederike, jüngsten Tochter des Acciseinnehmers Wehner in Rothenburg, und starb den 24sten April 1779. Sein Nachfolger wurde

19) Gottlieb Busch, der, 1779 vocirt, 1780, am 2ten Sonntag nach Epiphanias, anzog, und 1791 ins Pastorat einrückte. S. oben.

20) M. Carl Samuel Ehrlich, vocirt 1791, zog am 7ten Sonntag nach Trinitatis an, und hielt am Sonntag Oculi (2. März) 1834 seine Anzugspredigt als Oberpfarrer. S. oben.

21) Daniel Constans Benade, erhielt die Vocation zum Rothenburger Diaconat von der Königl. Regierung zu Liegnitz, da das Patrocinium die Besetzungsfrist hatte verstreichen lassen, und zog den 2. August 1835 an. Im Jahre 1843 wurde er Oberpfarrer. S. oben.

22) Carl Heinrich Ferdinand Vogel, geboren zu Gersdorf bei Reichenbach den 12. October 1806, woselbst sein Vater, Joh. Carl Vogel, Cantor und Schul-Lehrer war. Er besuchte das Gymnasium zu Görlitz 1819–1827, studirte in Breslau 1827–1831, und wurde unterm 1. März 1843 zum Diaconat berufen, welches Amt er den 17. September antrat.

Die an der Kirche angestellten Cantoren, da sie zugleich Schullehrer waren, werden bei den Nachrichten von der Schule Erwähnung finden.

[66]
Die Schule.

Vor der Reformation gab es keine eigentlichen Volksschulen. Der ganze Unterricht bestand in Mittheilung abenteuerlicher Legenden und Wunder der sogenannten Heiligen, so wie in Unterweisung in den vielfachen Ceremonien und Gebräuchen der katholischen Kirche. Auf Mittheilung nützlicher Kenntnisse, auf Unterricht in der Religion und Veredlung des Herzens ward nicht gesehen. Wer die religiösen Ceremonien beobachtete, Freitags und in der Fastenzeit kein Fleisch aß, die Messe besuchte, Wallfahrten nach besonders wunderthätigen Heiligenbildern unternahm, Kirchen und Klöster beschenkte, der galt, mochte sein Leben übrigens noch so anstößig sein, in damaliger Zeit für einen rechtgläubigen, vortrefflichen Christen.

Nach der Reformation wurde es anders. Luther ist der Urheber des Deutschen Volksunterrichts. Im Jahre 1529 schrieb er den kleinen Katechismus, der ein wahres Volksbuch geworden, und in das religiöse Bewußtsein des Deutschen (evangelischen) Volks übergegangen ist. Auch seine Bibelübersetzung trug dazu nicht wenig bei.

Auch in Rothenburg wurde gewiß zugleich mit der Einführung der Reformation die Nothwendigkeit eines christlichen Religionsunterrichts gefühlt, damit die Jugend nicht in Blindheit heranwachse, und in die kaum verlassenen Irrthümer zurückfalle. So mochte der erste Schulunterricht sich nur mit Lesen und dem Lernen des Katechismus befassen, und es blieben diese beiden Unterrichtsgegenstände die hauptsächlichsten und fast einzigen bis in die neuere Zeit, wo Schreiben und Rechnen, Naturkunde, Erdbeschreibung und andere nützliche [67] Kenntnisse mit unter die Unterrichtsgegenstände aufgenommen wurden.

So genügten denn früher Ein Lehrer, um die Kinder aus Rothenburg, Noes, Tormersdorf und Geheege zu unterrichten. Als die Zahl der Schulkinder wuchs, und der Unterricht regelmäßiger ertheilt werden mußte, dachte die Gemeinde Noes auf eine eigene Schule, und gründete dieselbe. Trotz dem aber blieb die Zahl der Schulkinder so groß, daß Ein Lehrer unmöglich allen Unterricht besorgen konnte, zumal in Rothenburg so viele amtliche Abhaltungen vorkamen. So wurde zuvörderst ein zweiter Lehrer, oder Adjuvant, angestellt; und im Jahre 1836 kam eine ganz neue Organisation des Schulwesens zu Stande. Es wurde ein Rector angestellt, der Cantor blieb zweiter Lehrer, und außerdem wurde ein dritter Lehrer, welcher die dritte und vierte Klasse zu unterrichten hat, berufen. Freilich kam diese Aenderung nicht ohne mancherlei Opfer, und erst nach Beseitigung mancher Hindernisse und befugten oder unbefugten Widerspruchs, zu Stande; sie bewährt sich aber als segensreich und zeitgemäß.

Von den ehemaligen Cantoren sind folgende bekannt:

Laurentius Werner kommt 1546 im Rothenburger Schöppenbuche vor.

Melchior Wagner wird 1594 in den Priebusser Stadtbüchern erwähnt.

Jacob Wagner, des Vorigen Sohn. Beide haben das Cantorat an hundert Jahre verwaltet.

Georg Wagner wird auch gegen Ende des 17ten Jahrhunderts als Cantor angeführt.

[68] Johann Wilhelm Fräse, früher Kammerdiener beim Grafen Hohberg, wird 1715 und 1728 als Cantor genannt.

Siegmund Gottlob Heyne, gebürtig aus Muskau war um 1750 Cantor, und starb 1767 den 31. August.

Christian Abraham Rönsch war den 26. Februar 1746 zu Grenzdorf geboren, besuchte von 1760–1766 das Görlitzer Gymnasium, wurde den 6. März 1768 als Cantor berufen, und verwaltete das Amt bis zum 27. April 1815, an welchem Tage er starb. Er war drei Mal verheirathet, und es überlebten ihn aus den beiden ersten Ehen vier Töchter.

Carl Gottfried Schmidt, geboren den 16. Juli 1793 zu Langebeck bei Dresden, war 6 Jahre im Erziehungs-Institute zu Uhyst an der Spree, und seit 1814 Gehülfe bei seinem Vorgänger. Im Jahre 1816 wurde er als Cantor berufen, und verehlichte sich mit seines Vorgängers dritten Tochter. Er starb an der Auszehrung am 2. Septbr. 1835. Vier Söhne und eine Tochter überlebten ihn.

Schon bei seinem Leben wurde wegen übergroßer Zahl der Schulkinder ein zweiter Lehrer angestellt, den er besolden mußte. Der erste war:

Johann Gottlieb Arlt, bis Ostern 1830, wo er als Cantor und Schullehrer nach Leippa kam; von dort ist er in gleicher Eigenschaft nach Hänichen versetzt.

Ein zweiter war seit 1830 Carl Gottfried Püfe, welcher 1836 Cantor wurde.

In den letzten Lebensjahren hatte der Cantor Schmidt seiner Kränklichkeit wegen einen Adjuvanten, Eduard Kirsch, welcher bei der neuen Schulorganisation Rothenburg verließ, und sich nach Schweidnitz begab.

[69] Nachdem die Anstellung des Rectors beschlossen war, und außer dem Cantor noch ein Lehrer berufen werden sollte, wurde das Schulgeld von einem besondern Einnehmer erhoben, und dem Rector 300 Thaler, dem dritten Lehrer 100 Thaler davon zugesichert, während dem Cantor sämmtliche Accidenzien verblieben.

Der erste Rector wurde

Adolph Heinze aus Friedersdorf bei Sonnewalde, geboren 1808, gebildet auf dem Gymnasium zu Cottbus, und der Universität Berlin, woselbst er beide theologische Examina, so wie das pädagogische Examen bestanden hat. Mit großem Eifer nahm derselbe sich, nachdem er Ostern 1836 sein Amt angetreten hatte, der Schule an, bis er Ostern 1839 als Oberlehrer an der neu-errichteten höhern Bürgerschule zu Görlitz berufen wurde. Sein Nachfolger wurde

August Moritz Zimmermann, geboren zu Lodenau den 17. September 1804, welcher die Schule zu Budissin, und die Universität Halle besucht, das Rectoratsexamen in Bunzlau bestanden, und ein Jahr interimistisch das Rectorat verwaltet hatte. Er wurde 1840 berufen.

Cantor wurde der frühere zweite Lehrer Carl Gottfried Pufe, geboren zu Kohlfurt den 25. Mai 1807, welcher das Seminar in Bunzlau besucht hatte von 1825 bis 1827, und von 1827–1830 Adjuvant in Heidersdorf gewesen war.

Als dritter Lehrer war von 1836–1839 interimistisch angestellt Friedrich Wilhelm Pohle aus Parduz bei Spremberg, welcher die Schule zu Cottbus, und das Seminar zu Alt-Döbern besucht hatte. Sein Nachfolger wurde

[70] Friedrich Röhr, geboren den 18. November 1816 zu Schönberg, der im Bunzlauer Seminare von Ostern 1836 bis 1839 gebildet war. Ostern 1839 wurde er nach Rothenburg berufen, und definitiv angestellt.

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Vier Kirchväter, davon zwei aus Rothenburg sind, einer aus Noes, und einer aus Nieder-Neundorf, machen mit den beiden Geistlichen das Kirchen-Collegium aus. Die jetzigen Kirchväter sind: der Fleischermeister Gottfried Eichler und der Dreirüthner Arnold in Rothenburg, der Freigärtner Kluge in Noes, und der Häusler Gehler in Nieder-Neundorf.

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Milde Stiftungen, Vermächtnisse und
Schenkungen.
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Es muß in frühern Zeiten in Rothenburg ein Hospital gewesen sein; denn in einem Vergleiche von 1538 wird der Spittelzinse von 82 Mark erwähnt, die bei den Unterthanen zu Noes steht, von der Herrschaft daselbst eingefordert, und dem Pfarrer übergeben wird. Auch nennt man noch auf Noeser Gebiete „Spitalfelder.“

Andere Stiftungen aus früherer Zeit giebt die Neue Lausitzer Monatsschrift 1806 II. S. 28–30 an; es sind folgende:

Hans von Rothenburg zu Hänichen verkauft 1466 zu dem Altar in Rothenburg zwei Mark Zinses, welchen Günther von Kottwitz zu Klinge, und Johann Zeuner, Altarist bei der [71] Kirche zu Rothenburg, und Pfarrer zu Jauernick, vom Görlitzer Rathe empfangen, und auf Caspar Foitlenders Güter in Friedersdorf gewandt zu haben bekennen.

Caspar von Nostitz auf Tzschocha und Rothenburg setzt 1484 am Dienstage Fabian und Sebastian in seinem Testamente zu einem ewigen Seelgeräthe, das der Rath zu Lauban auszurichten hat, 10 Mark zu einem Altar in Rothenburg, das er gestiftet hat, alljährlich jedem Altaristen dieses Altars zu geben, fest.

Martin Ampticz, Pfarrer zu Rothenburg, bittet 1518 in einem Schreiben den Rath zu Görlitz, dem Richter in Spree zu befehlen, daß der letzte Wille der „Barbara Jocuff Cubitczynne oder Henyschinne zur Sprehe“, welche in ihrem Testamente dem Altar der Jungfrau Maria in der Rothenburger Kirche 10 Mark vermacht hatte, nicht gehindert werde.

Matthis Stock zu Spree beschied 1520 in seinem Testamente 10 Mark, und seine Frau 6 Mark zu einem ewigen Ministerio mit 2 Messen und einer ganzen Vigilie und dem „gleite bei der hore zu der kirchen alhie“, laut eines Schreibens des Pfarrers Simon Zcepel an den Rath zu Görlitz; und bekennen die Gerichten: „dass die Kirchenveter zcu gutte der kirchin doselbist XVI. marck gorl. muncze entphangen haben vom Rathe zu Gorlitz dy matis Stock von der Spree ir armemann bescheidin hat, zcu einem ewigen ierlichen gedechtnis das do halden sul der iczige pfarrer zcu R. vnd alle seyne nochkomende – mit einer ganczen vigilien czwey messin vnnd dem gleite bey der hore. Douon sollen die kirchenvetir jm gebin iii schillinge vnd der pfarrer sal dem prister der ym hilfft [72] essen vnd trinckenn vnd y gl. dorczu auch dem Caplan vnnd schulmeistir ire geboren gebenn. Vnd sal das folck eyn pater noster vnd ave Maria vor gedachten mathis Stock vnd seyn weyb lessen vnd vormanin zcu betin. Solch yeriges begegnis sol den dinstag in phingst helligin tagin gehaldin werden. Dy kirchenvettir sollen dorczu lichte vnd weyruch vorschoffin u. s. w.“

Barbara von Rabenau, Heinrichs von Nostitz des Aeltern zu Noes Wittwe, überwies 1564 bei Stiftung des Diaconats in Rothenburg 50 Mark zur Unterhaltung des Capellans. Diese Summe wurde auf zwei Bauergüter in Noes ausgethan, welche noch jetzt die Zinsen davon geben.

Samuel von Horn auf Rothenburg schenkte um 1656 zum Thurmbau 200 Thaler.

Zu der 1715 gegossenen großen Glocke gab Michael Husar, ein Bürger in Rothenburg, eine bedeutende Summe.

Die Kaufmannschaft in Görlitz schenkte 1715 die mittlere Glocke, wie die Inschrift besagte. Auch die kleine war geschenkt.

Joh. David Behrnauer auf Bremenhain schenkte 1771 musikalische Instrumente, auch in Gemeinschaft mit seiner Gattin eine rothe Kanzel- und Altarbekleidung. Auch Herr von Meyer auf Rothenburg, und der Erbmüller Joh. Georg Heymann, und der Helfer Joh. Gottlob Kuhlhaase schenkten musikalische Instrumente.

Auch nach dem Brande 1798 sind gewiß viele Geschenke der Kirche zugeflossen, ohne daß sie besonders aufgeführt sind.

Das zinnerne Taufbecken hat Barthel von Drachstedt [73] auf Biehain 1632 geschenkt, da das vorige von den Croaten geraubt war.

An heiligen Geräthen besitzt die Kirche 4 silberne vergoldete Kelche, 2 silberne Hostienbüchsen, 4 silberne Hostienteller, und 1 silberne und 2 zinnerne Weinkannen. Von den Kelchen stammen 3 aus katholischer Zeit, der 4te wurde 1650 von Hieronymus von Nostitz zu Neundorf, Hauptmann zu Görlitz, geschenkt; einer der Hostienteller wurde von Hanns Heinrich, Reichsgrafen zu Hohberg, geschenkt; die 3 andern sind ohne Inschrift. Die silberne Weinkanne hat 9 Wappen, und wurde der Inschrift nach von der Freifrau Helene von Hohberg, gebornen von Gelhorn, 1651 der Kirche zu Freyburg in Schlesien geschenkt.

Der Oberamtmann Körber schenkte 1828 drei gläserne Kronleuchter, und Christian Friedrich von Schrickell in Görlitz vermachte 1835 vor seinem Ende 2000 Thaler zum Thurmbau, 500 Thaler zu einer Glocke, und wieder 500 Thaler, wovon die Zinsen alljährlich zur Anschaffung und Vertheilung von Gesangbüchern unter die fleißigsten Kinder der Rothenburger Schule verwandt werden sollten.

Fräulein von Troschky vermachte 14. August 1833 der Kirche 10 Thaler, den Ortsarmen 6 Thaler, und 50 Thaler Kapital mit der Bestimmung, daß zwei arme Confirmanden des Rothenburger Kirchspiels alljährlich die Zinsen davon zu Kleidungsstücken empfangen sollen.

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[74]
Anhang I.
Ueber die Kirche zu Sänitz.
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Ueber die Erbauung der Kirche, oder frühern Capelle zu Sänitz, fehlen alle Nachrichten. Im Jahre 1346 wird sie noch nicht erwähnt, wahrscheinlich war sie noch nicht vorhanden. Sie war aber seit ihrer Erbauung mit der Parochialkirche zu Rothenburg verbunden, und wurde von dort aus besorgt. Nur an gewissen Tagen im Jahre wurde hier durch einen Geistlichen aus Rothenburg Messe gelesen, und der Gottesdienst geleitet. Eine Urkunde darüber vom Jahre 1421 lautet so:

Jch nickil von kotthewicz vnde meyne erbin zcur Senicz gesessin bekennen vffintlich vnd thun kunt in disim briffe allen dy en sehen horen adir lesen daz ich recht vnd redlich mit wolbedochtim mute vnde von rechtis jnnekeit wegen gegeben vnd beweist habe iiij groschen erblichis czinsis dem pharrer czu rotinburg vnd seinen nachkomelingen in dem dorffe czum dobirwis dy do gelegen seyn uff dem gartin bey dem tore dy sullen em gefallen ierlichen uff sinte michilstag uff das der egenante pfarrer von rotinburg sal heldin eyne messe des Jaris gesungen adir gelesin an vnsser liben frawentage alz sy an das gebirge ging adir s. visitacionis [75] marie in derselben capelle czur senicz daz dese rede gancz vnde stete gehaldin werde des habe ich egenanter nickil von kothewicz meyn Jngesegil an desin briff gehangin der do gegebin ist noch cristi burt friczenhundirt ior in dem eynen czwenczegisten iare an sinte donittis tage tage des libin merterers.

(Nach dem Original im Görlitzer Rahts-Archive.)

Eine andere Urkunde, diese Capelle betreffend, von 1520 lautet:

Casp. von Nostitz zcu Rottinburgk bekennt dass Cotwiz vnd Pawel reyner seyne arme manne doselbst – vnd kirchenvetir – haben verkouft der kirchen zu gute vff allen eren gutern – funff margk jerlichs Zcinsis hern Symon Ztschepel pfarrer zu Rotinburg vnd seyn nachkomen zcu dem altare zcue Sehenicz das do eyngeleibet ist der pffarkirchin zu Rotinburgk vor sechczig mgk dy er ehn zcu dancke wol beczalt hat. Denselbigen zcinss haben die obgenannten meine vndirsessin globet alle iar ierlich – yn seine behawsung zu vberantwortin etc. 1520 jm tage vincula Petri.

(Nach einer alten Abschrift auf dem Rathhause zu Lauban.)

Indessen haben die Besitzer von Sänitz keine Mühe gespart, die Capelle zu einer Pfarrkirche zu erheben. In der Stiftungsurkunde des Diaconats zu Rothenburg vom 5ten Mai 1564 wird schon bestimmt, daß alle vierzehn Tage in der Kirche zu Sänitz Gottesdienst gehalten werden soll. Doch heißt es noch in der Kirchenordnung, welche der Graf Hohberg zu Rothenburg im Jahre 1689 im Vereine mit den eingepfarrten Herrschaften entwarf und festsetzte: „Soll es bei vorigen alten Ordnung verbleiben, daß kein Aufgebot, und [76] weder Trauung noch Taufen im Filial Sänitz geschehen soll“, außer an den Sonntagen, wo der Diaconus dort war. Erst im Jahre 1772, wo ein Proceß zwischen dem Herrn von Meyer auf Rothenburg, als Collator der Kirche in Rothenburg, und dem General von Schlieben auf Sänitz entstand, wurde Sänitz das Recht zugesprochen, alle Taufen und Trauungen in seiner Kirche halten zu lassen, und dem Diaconus für den Weg 12 ggr. zu geben. – Seit dieser Zeit ist die Kirche zu Sänitz eine Schwesterkirche der Rothenburger geworden, und der jedesmalige Besitzer von Sänitz beruft den für Rothenburg gewählten Diaconus als Pastor für Sänitz. Doch hat der Oberpfarrer in Rothenburg noch alle im herrschaftlichen Hause zu Sänitz vorkommenden Taufen u. s. w. zu besorgen, und abwechselnd mit dem Diaconus die Leichenpredigten.

Der Diaconus von Rothenburg hält alle vierzehn Tage in Sänitz Gottesdienst, und hat bei seiner Anwesenheit freien Tisch im herrschaftlichen Hause, und jährlich außer den Accidenzien vier Opfer von der Gemeinde. Die übrigen Sonntage liest der Cantor eine Predigt vor.

Die jetzige Kirche ist von Holz und 1740 erbaut. Sie hat eine Orgel, und auf dem Thurme hängen zwei Glocken.

Von den hier angestellt gewesenen Cantoren, die zugleich Organisten und Schullehrer sind, kenne ich folgende:

Friedrich Weidner, der 1697 als Pathe im Horkaer Kirchenbuche vorkömmt.

Andreas Gottlieb Böhme wurde 1723 am 9ten November in Horka mit Johanne Christiane, Tochter des dortigen Cantors Marin Tzschiesche, getraut.

[77] Carl Christoph Hübel war den 29. November 1719 zu Seibsdorf geboren, wurde 1737 Cantor in Sänitz, 1743 in Tillendorf, und 1762 in Kießlingswalde. Er starb den 6. December 1791.

Gottfried Schuster, aus Heiligensee gebürtig, zog 1771 als Cantor nach Hermsdorf.

Johann Georg Greger, gebürtig aus Hacken in Schlesien, war 1789 in Sänitz Cantor, ward aber abgesetzt.

Johann Gottlob Menzel, aus Görlitz, war früher Schullehrer in Groß-Krauscha, und 1794 in Sänitz.

Johann Gottlob Krauschner, aus Thomaswaldau bei Bunzlau, geboren den 6. Februar 1769, starb den 3. Juli 1839, nachdem er seit 1834 emeritirt worden war.

Georg Gottlieb Ernst, geboren zu Seebnitz in Schlesien den 25. Jan. 1812, gebildet auf dem Seminar in Bunzlau in den Jahren 1831–1834, in welchem letztern Jahre ihm die Cantor- und Schulstelle in Sänitz verliehen wurde.

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[78]
Anhang II.
Von der Capelle in Spree.
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Das nach Rothenburg eingepfarrte Spree suchte sich im Anfange des sechzehnten Jahrhunderts eine eigene Capelle zu bauen, und in einem Briefe des Görlitzer Raths an den Bischof Johann zu Meißen heißt es: „Unsere Unterthanen zu Spree haben vorschienen Zeit ein klein Capellgen angefangen zu bauen mit willen des pfarrers zu Rothenburg u. s. w. Will der jetzige Pfarr mit dem Patrono solches nicht zulassen, daher das Capellgen unvorbracht blieben. Weil aber etliche Leute in sonderlicher Andacht, auch in ihren Nöthen auf gethane Gelübde etwas dazugegeben, damit die, so bisweilen mit Krankheit befallen, und nicht reisen können, auch ihr Gesinde darine ihr Gebet und Andacht thun möchten u. s. w.“

Hierauf bestätigte der Bischof den Bau dieser Capelle unterm 26. Januar 1520. (S. Urkunde 4.)

Diese Capelle war dem heiligen Fabian, Sebastian, Rochus, und der heiligen Anna geweiht.

Da indeß nun bald die Reformation in der Parochie Rothenburg ihren Anfang nahm, und schwerlich zur Vollendung der Capelle irgend bedeutende Geschenke und Vermächtnisse noch eingehen mochten, so ist wahrscheinlich der Bau unvollendet geblieben, oder wenn er vollendet wurde, so muß [79] diese Capelle doch bald wieder eingegangen sein, da keine Spur mehr davon vorhanden ist.

Die auf dem Schulhause zu Spree befindliche Glocke soll von jener Capelle herstammen, und vor längern Jahren in den Spreer Feldern in der Erde gefunden worden sein.

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[80]
Anhang III.
Merkwürdige Urkunden.
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1.

König Wladislaus von Böhmen verleiht dem Caspar von Nostwitz auf Schochaw einen Wochenmarkt für Rothenburg, 1490, Freitags vor Pfingsten.

Wir Wladislaus von gotes gnaden Künig zu Behmen Marggraue zu mehren, Herzoge zu Lucemburg vnnd Jn Slesien, marggraue zu lawsiz etc. Bekennen vnnd thun kunth vffintlich mit diesem brieffe vor allen die in sehen oder horen leszen, das vor vnns erschynnen ist vnnser lieber getrewer Caspar von Nostwitz awff Schochaw vnnd hot vnns mit fleis diemutig gebeten, das wir Jm seinen Erben vnd nochkomen in seinem offenmarkte zu Rotenberg das vns vnd vnser Crone lehen ist, genediglichen eynen ierlichen wochen marckt zufreyen zugeben vnd awszusetze geruchten, haben wir also angesehen, seine mügliche vnd zimliche begere, auch von wegen seiner getrewen dienste, die er vnns vnd der Crone zu Behem, in aller Erbarkeit vil vnd miglich geton, vnnd er zukunfftig zutun mit gehorsam bereitwillig ist So haben wir deme nach dem genanten Nostwitz seinen Erben vnnd nachkomen, wohlbetrechtlich, [81] vnnd rechter wissen, in seinem marckte obgenant, Eynen wochen marckt gegeben gefreyet vnd awsgesazt geben freyn vnd awssezen Jm den von kuniglicher macht in crafft diess brieffes Also das sy Jre Erben vnd nachkomen vnnd Jre eynwoner doselbst zu Rotenberg nun hinfür vnnd allewochen am Mitwoch eynen wochen marckt halden, vnnd den haben, mit allen nützen vnd freiheiten, sich des frewen, als Andre vmbliegende merckte doselbst ader anderswo, in vnnser Crone haben halden sich solichs gebrauchen frewen vnd geniessen vor menniglichs vorhindernis vnschedlich doch eynen yeden an seinen rechten, die dergleichen Freywochenmarckt haben vnd halden. Dorumbe Gebieten wir vnnserem Amechtmanne der yzunder ist, vnnd hernochmols in kunfftigen zeiten sein wirt, Allen vnd izlichen vnnsern vndertanen, was stands die sein, vnnsern lieben getrewen, das Jr gemelten Caspar Nostwitz, seine Erben vnd nochkommen, vnnd auch Jnwohner zu Rotenberg die yzundt vnd zukunfftig an solicher vnnser gabe, freyung vnnd awssazung nicht vorhindern noch zutun gestaten Sunder sy dobey hanndthaben schutzen vnnd schirmen, als lieb eynem yeden sey, vnnsere swere vngnad zuuormeyden. Mit vrkundt diess brieffes vorsigelt mit vnnserem koniglichen anhangenden Jngsigil Geben awff vnnsrin Slos zu Prag Noch Cristigeburt vierzehenhundrt Jor, dornoch in deme Newnzigsten Joren Am Freitag vor den heyligen Pfingstfeyertagen, vnnsers Reichs in deme Newnzehenden Joren.

(Aus dem im Rothenburger Schloßarchiv befindlichen Original, woran jedoch das Siegel fehlt.
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[82]
2.

König Wladislaus befiehlt dem Landvoigt Siegmund von Wartemberg auf Tetzschen, Otto von Nostitz in seinem Gerichte, namentlich gegen die von Görlitz, zu schützen. Ofen, Freitag vor St. Georgen-Tag 1498.

Vladislaus von Gotes Gnaden zu Hungarn, Behmen König, Marggraw zu mehren, Herzog zu Lucemburg und Jn Schlesien Marggraw zu lawsiz etc. Edler lieber Getreuer. Vns ist von vnsern lieben Getreuen Otten Nostitz zu Rotenberg inclageweise angebracht vnd zu erkennen gegeben wie ihme in seinem Gerichte zu Rotenberg wieder all sein Freyheit vnd Gerechtigkeit so sein Vater vnd ihre Vorvordern, von Kaysern Königen vnd Fürsten, Vnsern vorvordern Königen zu Behmen vnd ietzt in neulich vorgegangener Zeit von Vns dorauf bestätt erlangt vnd alle Wege ohne männiglich Jrrung vnd Jntrag verüblich inne gehabt vnd genossen haben, von den von Görlitz Jrrung Gedrängniss vnd Widerwärtigkeit beschehe, des er sich beschwere, vnd Vns darauf demüthiglich gebethen dir zu schreiben, damit er von seiner Gerechtigkeit vnd Freyheit wieder die Billigkeit nicht gedrungen sondern dabei gehandhabt werde. Demnach so befehlen wir dir vnd wollen, dass du die von Görlitz noch iemands anders den gedachten Otto von Nostitz in seinem gericht noch sonst in ander Wege an seinen Gütern kein Jrrung vnd hinderniss noch einigerley vnbillig Jntrag zu thun gestattest selbst auch nicht thust, sondern ihn bey solchen Freyheiten Gnaden vnd Gerechtigkeiten von Vnsern [83] wegen wieder männiglich schützest vnd handhabest, also dass er solch sein Gericht mit samt andern seinen Gütern vnd Zugehörungen, Jnhalts seiner Briefe vnd Bestätt die er von Vns vnd Vnsern Vorvordern hat, inmassen wie sein Vater solches genossen in Gebrauch inne gehabt, frey verüblich vnd ohne alle Jrrung inne haben, nutzen, nüssen vnd gebrauchen möge. Daran thust du Vnser ernstlich Meinung. Datum Ofen Freyt. vor S. Georgen Tag 1498. Vnsrer Reiche, des Ungarischen im achten vnd des Behmischen im Sieben vnd Zwanzigsten Jare.

(Aus einer Abschrift. Ein Vidimus hiervon ist im Rothenburger Schloßarchiv befindlich.
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3.

Erbtheilung der Söhne Otto’s von Nostitz auf Rothenburg. Donnerstag nach Judica 1512.

Nach todissval meynis liebenn vaters Ottonn von Nostitcz Seligenn habe Jch Cristoff von Nostitcz mich mit meinen gebrudernn. Ottonn Casparn Heynrichenn Hanssen. vnn Jeronimen aus allen vnsernn vetterlichen gutternn geszundert vnn geteylet habe. Darumb sulche szunderunge vnn teylunge. als der Eldiste bruder. Deme es auch zusteheenn wil vff sechs teil. vnn offs gleichste Jch nach Rate ander meynir gutten frunth dastczu thun wissen gehat. gemacht vnn Beslosssenn. vnn gebe meynem Jungistem bruder vorderlichen czuuor. vnn zum erstenn vor denn Andernn meynen gebrudernn. die Ere. das her zu kyssen. vnn welenn magk welchs teyl [84] er wil thue das Nach gewonheit vnn ordenug der Lande. Inn vorhoffen Ich genannt Cristoff von Nostitz sulle mit den Andernn meynen gebrudernn. nach erkentnuss gutter frunth ader durch erfarung des rechten vmb dy Ander vonaff teyl. mit ehnn czu lössenn czu gelasssen werdenn. vnn was denne eyn Itczlicher. durch kore ader lösunge czu seynem teyle erlanget. vnn kewst sal er Innhaltz genanter teylnnge zu seynem vetterlichenn teile Stete veeste vnn vnuorbruchlichenn habenn guisssenn. vnn hinfurt besitczenn. Zum Irstenn teyle Sloe Ich Rotenbergk denn Hoff mit allenn zugehorungen vnn gebewdenn dy vff der selbigenn seytenn des wasssers der Neyssenn synnt gelegenn. aussgenomen alles getrede. vnn allen Hawsrodt als ann vien. Netczenn. vnn andern hawsradt das vnns gebrudern allenn dorann czustendigk. wenn das zal zu gleich vff sechs Teyl geteylet werdenn. Ouch alle Äcker vnn wessen Nemlich dy Beslossenne wesse. vnn den Acker ynn der Awhen. als vil des off der selbigenn seytenn des wassirs. vnn Molgrabenns gelegenn. Sampt aller freyheit. ann teychenn wasser. vnn wassser lewfftenn. Inn aller masse wy das Meynn Eldernn Innegehat: gebrawcht vnn genossssenn habenn. Biss hinvff ann dy Abersten themenn des Awenn teychs vnn seynis wasssers eynn flosssses. welch wasssir wy vor alters awss dem Hegepussche seynen gangk doreynn vor ydermeniglich vngehindert habenn zal. nu vnn zu ewigenn czeiten. Item dorczu das forwergk vffem Berge ann Ackernn die helffte. mit eynem Stucke heyden gegen der Spree. Als verre vnn weyt dy newenn vff worffenn vnn Rehen [85] hawffenn bey dem grossen Bohme. dorynn eynn Crucifix ist als man von Rotenberg geyn der Spre czewt. ann der selben stellenn czeigenn vnn weyssenn. Jtem auch dy Scheybe wy dy ynn Jrenn reynen gelegenn ann Gertenn Aeckernn vnn wessenn als dy vonn meynen Eldernn gebraucht. Jtem des gleichenn Rotennbergk das Stetleyn mit aller freyheit. gerechtickeit vnn herlichkeit wy das ynn seynen vier Reinenn gelegenn vor alters genossenn vnn gebraucht. Ann kyrchenn lehnn. Aberstenn vnn nedirsten gerichten. vnn eyner frey hüttunge vff der heyden. der herschafft. vnn allen yren leuten. Doch Bescheidenlichenn das sy dy wyssenn ynn der heydenn gelegenn sullen hegenn. vnn dy fischerey alzo verne. wu vffer ann acker vnn wessenn gelangen vnn gereichenn. Jtem es sal auch keynn kretzam noch schenckhaus nach sust keyne newakeit ann Backenn an slachtenn kremernn adir andirn. wy das man magk erdencken yn keynem dorffe noch nyndert den obgemelten stetten zu schadenn vnnd nachteil vffgericht werdenn. Besunder wy es vor alders biss her gehaldenn bleybenn. vnn welchen das teil Rotennbergk wirt zustendigk seyn. Sal Annan meyne Swester bey ym behaldenn, dy mit cledungke. essenn. trinckenn. vnn yrem Ehegelde noch notdorfft. wy vormols denn Andern Swestternn gescheenn vorsorgenn. vnn vsrichten. Jtem dornebenn sal er ouch vorpflicht seyn dy andern drey Swestern gleich yff seynn Anczal denn andern Brudern helffenn zuuorsorgenn. Es sal ouch der Jhenige deme diss teil geburen wirt deme der Tormersdorff vnn dy [86] mol zu seynem teile erlanget alle Jär geben vun obirreichen So lange vnsser libe muter am lebenn, an alle seyne mühe vnn schadenn ym ouch yn seyne Behausunge schickenn. vff sant walpurg tag nehist komende drey margk vnn sechczen grosschin. vnn off michael’ dornoch abermals drey margk vnn sechczehnn grosschin. Jtem würde ouch mit der zceit eynem ader mehr vonn genanten gebrudernn yre teil, adir Jchts von Jrem teyle feil werdenn vnn das vorkewffen. Sullen sy das zuuor das selbige teil seynen gebrudern obgenant an biettenn vnd dor an kawffs gestaten.

Jtem wurde ouch diessem teile ichts Zu Rechte angesprochenn, es were an ligenden grundenn ader gniesssen. Szo in der teylnnge genant vnn ausgedrucket. Sullen dy andern funff Brudernn allenthalbenn helffenn zu rechte vortretenn. vnn ab es dem Jhenigen zo disses teil zu recht abgewonnen. Sal ym eyn Jglicher von den gebrudern nach seynir anczell erstatnge thun vnn helffenn vorgnugen, das es gleich werde. Jtem was ouch Schulde vorhanden die vff dy andern teil nicht geslogenn die Jch Cristoff von Nostitcz vns allen gebrudern czu gutte gemacht habe sullen wir sechs gebrudern zu gleiche czalenn. vnn widervmb wass man vns schuldigk ist zal zu gleiche eyngemant vnn geteilet werdenn.

Dysse Teylunge vnn Sunderunge habenn wir genantnn Gebruder Angenomen doreyn verwilliget. Czu vrkunde vnn vmb sicherheit willenn habenn wir hienach geschrebenn gebruder vnn Geuettern Nemlich Cristoff. Otto Caspar Henrich vnn Hanns gebruder Nebenn [87] den gestrengenn vnn westenn Georgen Caspar geuettern von Nostitcz vff Schoche vnn zur Gotte gesessenn vnn Ich Seruacius von Metzenrade zum Reichenwalde. Eynn Iglicher seynn Insigil an disse teilsczedel gehangenn vnn gebenn Dornstags Nach dem Sontage Judica Im funffczehenhundert vnn czwelfftem Jare.

(Das Original im Schloß-Archive zu Rothenburg, sehr leserlich auf Pergament geschrieben, hat 8 in Wachs gedrückte anhangende Siegel gehabt, von denen nur noch das erste und letzte vorhanden sind, welche beide das Nostitzische Wappen zeigen, das erste mit der Ueberschrift C.N.; die Ueberschrift des zweiten ist nicht mehr zu lesen bis auf den Namen Hieronymus, wornach es das Siegel des Hieronymus von Nostitz sein muß.)

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4.

Bischof Johann von Meißen genehmigt und confirmirt den Bau einer Capelle zu Spree. Stolpen den 26sten Januar 1520.

Johannes dei et apostolice sedis gracia Sancte et Ingenue Misnensis ecclesie Episcopus Vniversis et singulis presentes literas inspecturis Salutem in domino. Et quia per utriusque sexus Christi fideles ville Spreu nobis expositum est qualiter longam viam ad eorum ecclesiam parochialem haberent ac propterea capellam novam [88] pro laude cuncti potentis dei sanctorum Fabiani Sebastiani Rochi et dive Anne in qua aliqua divina officia celebrari Ipsique deuocionis causa eandem commodosius visitare possent ibidem edificare inceperint Quapropter nobis humiliter supplicarunt quatenus ad ereccionem seu complecionem huiusmodi Capelle auctoritatem nostram pariter et consensum prestaremus Nos igitur peticionem prefatam justam salubremque censentes Quare ut capellam prefatam iam pro maiori parte edificatam pro omnipotentis laude in honore sanctorum Sebastiani Fabiani Rochy et Anne sine tamen preiudicio plebani ac alterius uniuscunque perficere possint et valeant presentibus auctoritatem nostram ordinariam impertimur atque prebemus [89] assensum. Vt christi fideles eandem Capellam postquam completa siue extructa fuerit, tanto feruencius visitent quanto vberius spiritualibus maneribus se plus refertos agnoscant. Omnibus et singulis confessis et contritis, qui eandem Capellam postquam consumata et edificata fuerit visitauerint et in eadem quinque Pater noster cum totidem salutacionibus argelicis et vno simbolo ad laudem omnipotentis dei pro omnium christifidelium animorum salute tranquilloque vniversalis ecclesie statu deuote orauerint tociens quociens illa fecerint quadraginta Indulgenciarum dies de thesauro militantis ecclesie Auctoritate beatorum Petri et Pauli confisi in domino misericorditer largimur. In quorum fidem sigillum [90] Officialatus nostri presentibus demandavimus appendendum. Datum in Arce nostra Episcopali Stolpen Anno domini Millesimo quingentesimo vicesimo die vero vigesima sexta Mensis Januarij.

(Nach einer von dem, im Görlitzer Raths-Archive befindlichen, Originale genommenen Abschrift.

[87]

Diese Urkunde lautet in deutscher Uebersetzung:

Johann, von Gottes und des apostolischen Stuhles Gnade, der heiligen und freien Kirche zu Meißen Bischof, wünscht Allen und Jeden, die gegenwärtigen Brief einsehen, Heil in dem Herrn. Weil durch Christgläubige beiderlei Geschlechts im Dorfe Spree Uns vorgetragen ist, daß sie einen weiten Weg zu ihrer Parochialkirche hätten, [88] und deshalb zur Ehre des allmächtigen Gottes und der Heiligen Fabian, Sebastian, Rochus, und der heiligen Anna, eine neue Capelle, in der einige gottesdienstliche Handlungen vorgenommen werden, und die sie selbst der Andacht wegen bequemer besuchen könnten, am genannten Orte zu bauen angefangen hätten, und sie Uns deshalb demüthig gebeten haben, daß Wir zum Bau oder zur Vollendung dieser Capelle Unsere Vollmacht, wie Unsre Zustimmung geben möchten: so geben Wir, da Wir jene Bitte für gerecht und heilsam halten, durch Gegenwärtiges Unsre rechtmäßige Erlaubniß und Zustimmung, daß sie die genannte, schon dem größern Theile nach erbaute Capelle zum Preise des allmächtigen Gottes zur Ehre der heiligen Fabian, Sebastian Rochus und der Anna, jedoch ohne Beeinträchtigung des Pfarrgeistlichen und eines Andern, wer er auch sei, [89] vollenden können und mögen. Damit die Christgläubigen diese Capelle nach ihrer Vollendung desto eifriger besuchen, je mehr sie erkennen, daß sie dadurch um so reichlicher mit geistlichen Gütern erfüllt werden: so geben Wir allen und jeden Reuigen und Zerknirschten, welche diese Capelle nach ihrer Vollendung besuchen, und in ihr fünf Vater Unser und eben so oft den „englischen Gruß“ [7], und einmal das Glaubensbekenntniß zum Preise des allmächtigen Gottes für das Seelenheil aller Christgläubigen, und den Frieden der ganzen Kirche andächtig beten, so oft sie das thun, aus dem Schatze der dienenden Kirche, in Vollmacht der Apostel Petrus und Paulus, in Vertraun auf Gott aus Barmherzigkeit einen [90] vierzigtägigen Ablaß. – Zur Beglaubigung haben Wir das Siegel Unsers Officialats Gegenwärtigem anhängen lassen. Gegeben in Unserm bischöflichen Schlosse Stolpen im Jahre des Herrn 1520, am 26sten Tage des Monats Januar.


Berichtigungen.

Seite 1, Zeile 6 von unten und S. 44, Z. 9 v. u. muß statt „Majorat“ gelesen werden: Fideicommiß.

S. 3, Z. 2 v. o., lies: Scheuern.

S. 32, Z. 12 v. u., lies: Windischbora.

S. 42: Chr. Fr. v. Schrickell war am 3. Mai 1762 geboren.

S. 43, Z. 12 v. u., lies: 1820.

S. 56, Z. 13 v. u., lies: Ruf.


  1. Das heißt zu Deutsch: ebenso legen (oder schlagen) wir zur Stadt Görlitz die Stadt Lauban, Schönberg, Rothenberg und halb Hoyerswerda mit den alten und neuen sowohl freien als nicht freien Gütern u. s. w.
  2. So beschreibt Busch das Wappen.
  3. Die Lembde soll also erkannt werden. Eine Fleischwunde des mittelsten fingers lang, hindersten gliedes tieff sol Lembde sein. Item eine wunde durch den hirnschedel, ein schandmal, das ist eine wunde gehefftet vnter den augen und welche die hare nicht bedecken mögen, gestochen durch die backen, lippen, nase, ein zan aus, ein auge aus, ein ohr ab vnd sonsten ein glied gar oder eines theils abe, ein glied entzwey, ein glied gelehmet, werlich oder schneidig oder beinschrötig, weidewundt, die Sponnadern entzwey, durchwundig bis in den holen Leib: sol Lembde sein vnd vor die kön. gericht vn den schöppen geweiset werden. So es aber keines ist, soll es vor eine blutrunst erkannt werden, vnd vor die erbgerichte, da die That geschehen, gewiesen werden. (Vgl. Käuffer’s Versuch einer Geschichte der Ober-Lausitz III. S. 123. Anmerk. 18.)
  4. Die mitgetheilte Lebensbeschreibung ist größtentheils genommen aus Worbs Geschichte des Schlosses Tzschocha. (S. N. L. Magazin VII. S. 517. Folg.)
  5. Vgl. N. Laus. Mag. Bd. 21. Nachr. S. 35–37.
  6. Auch verwaltete er nach dem Tode seines Collegen Busch ein Jahr lang die schweren Superintendentur-Geschäfte.
  7. So heißt in der kathol. Kirche das Ave Maria, oder der Gruß, die Anrede des Engels an Maria, als ihr die Botschaft wird, sie solle Mutter des Heilands werden: Gegrüßt seist du Holdselige u. s. w. Luc. 1, 28.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Berichtigung S. 90: Seite 1, Zeile 6 von unten und S. 44, Z. 9 v. u. muß statt „Majorat“ gelesen werden: Fideicommiß.
  2. Berichtigung S. 90: S. 3, Z. 2 v. o., lies: Scheuern.
  3. Berichtigung S. 90: S. 32, Z. 12 v. u., lies: Windischbora.
  4. Berichtigung S. 90: S. 42: Chr. Fr. v. Schrickell war am 3. Mai 1762 geboren.
  5. Berichtigung S. 90: S. 43, Z. 12 v. u., lies: 1820.
  6. Berichtigung S. 90: Seite 1, Zeile 6 von unten und S. 44, Z. 9 v. u. muß statt „Majorat“ gelesen werden: Fideicommiß.
  7. Berichtigung S. 90: S. 56, Z. 13 v. u., lies: Ruf.