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die Biereigner sollten sich des Bierholens und Brauens an fremden Orten begeben, der Baron aber sollte das Brauhaus wieder öffnen, und die Bürger sollten sich aller Thätlichkeiten gegen den Baron enthalten. Beide Theile wurden am 26. September vor’s Amt beschieden. Auch dieser Versuch, sie zu vereinigen, blieb fruchtlos, denn 1674 wurde der Prozeß fortgesetzt. Beide Theile wurden zum 20. März vor’s Oberamt citirt, wo die Sache zum Vortheil der Bürger entschieden, und festgesetzt wurde, daß es beim Vergleiche von 1660 bleiben sollte. Dies brachte den Baron vollends auf, und unterm 19. April klagten die Bürger schon wieder, daß er nicht allein das Brauen hindere, sondern auch, daß er den 18. April von 10–4 Uhr in der Nacht viel Schüsse gegen des Bürgermeisters Haus gethan, wie man dieselben noch an Thür, Wand und Fenstern sehn könne. Dies Alles sei in Gegenwart von fünf Herrn von Adel geschehen. Hierbei habe er gedrohet, des Bürgermeisters Haus in Brand zu stecken, und ihn selbst zu ermorden, den zu Jungbunzlau stehenden Rittmeister von Blumenthal mit seinen 150 Pferden herüberzurufen, und durch sie das Städtlein ruinieren, auf das Schloß 4 metallene Kanonen pflanzen zu lassen und Strafgelder aufzulegen, die sich doch die Frau von Gersdorf (eine Tochter des Freiherrn von Horn) vorbehalten hatte. Hierauf erfolgte Inhibition. – Der Baron klagte aufs Neue über den Bürgermeister und neun Bürger, welche sämmtlich vor das Amt geladen wurden.

Der Amtshauptmann berichtete den Tumult nach Hofe, und am 9. November 1674 kam an den Oberamtsverwalter der Befehl, daß der Cammerprocurator die Sache näher untersuchen