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solle. Dem Baron wurde nun vorläufig bei einer Strafe von 100 Ducaten aufgegeben, sich aller Thätlichkeiten zu enthalten, die Bürger dagegen wurden zum schuldigen Respecte gegen den neuen Käufer von Rothenburg angewiesen. Am 5. Dezember führte der Fiscal Müller beim Oberamte Klage über folgende Punkte: 1) Er habe am 4. October die Huldigung von den Bürgern annehmen wollen, und sich doch geweigert, ihre Freiheiten und Gerechtigkeiten zu bestätigen, und dennoch den Huldigungseid von ihnen erzwingen wollen. Zu dem Ende habe er 2) Verschiedene aus der Gemeinde aufs Schloß kommen lassen. Hierauf habe er 3) drei Gerichtspersonen ihrer Stellen entsetzt, mit dem Bedeuten, 4) wo sie nicht binnen vier Wochen ihre Nahrungen verkaufen, und sich von dem Städtlein wegbegeben würden, dieselben vor ihm zu Wege und Stege nicht sicher sein sollten. 5) Er habe dem Rathe ansagen lassen, daß sie sogleich die benannten drei Personen aus ihrem Mittel und Gerichte stoßen sollten. 6) Würden sie nicht darein willigen, sollten sie Alle von ihren Aemtern entsetzt sein. Er habe 7) durch den Tormersdorfer und Geheeger Richter allen Bürgern und Einwohnern zu Rothenburg andeuten lassen, den bisher gewesenen Gerichten auf keinerlei Weise zu gehorchen, noch zu dem bisherigen Bürgermeister zu gehen. 8) Der Baron habe den 19. October George Hockruf, der wegen Gotteslästerung und Beschimpfung der Herren Geistlichen und des Raths im Stockhause gesessen, Abends um 9 Uhr mit Gewalt aus dem Stocke nehmen lassen. Dazu habe er 9) zween Diener mit Pistolen und Degen geschickt, die den Stockmeister gezwungen, nicht allein George Hockruf loszuschließen, sondern auch mit