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also damals ziemlich volkreich gewesen sein, da sich ein solcher Markt nöthig machte.

Nach dieser Zeit hören wir nichts mehr von Caspar von Nostitz. Er mochte nun, vom Alter gebeugt (denn er mußte jetzt über 80 Jahre alt sein), auf einer seiner Besitzungen sich aufhalten, und sein Haus bestellen. Er soll 1497 gestorben sein.

Die Güter, welche er besaß, waren Tzschocha mit Zubehör, Rothenburg mit Zubehör, Gutta und Langenau. Die drei Söhne Caspars von Nostitz, Hartwig, Otto und Georg, theilten sich in die väterlichen Güter, nachdem sie 1497 zu gesammter Hand mit denselben belehnt worden waren. Bei dieser Theilung erhielt Hartwig das Schloß und die Herrschaft Tzschocha, Otto die Herrschaft Rothenburg, und Georg Gutta. Langenau, so wie ein Haus in Lauban, verkauften sie.

Otto von Nostitz war, wie man glaubt, der zweite Sohn Caspars von Nostitz, und konnte nicht ganz jung mehr sein, als er zum Besitze Rothenburgs gegen Ende des 15. Jahrhunderts gelangte. Außer einigen Streitigkeiten, die er hatte, weiß man wenig von ihm. So sah er sich genöthigt, 1498 beim König Wladislaus sich über Eingriffe der Görlitzer in seine Gerichte zu beschweren, worauf dieser dem Landvoigt befahl, Otto von Nostitz in seinen Rechten zu schützen. (Vgl. Urk. 2.) Man machte ihm nämlich die Obergerichte oder die peinliche Gerichtsbarkeit streitig; allein er behauptete sie, und seine Nachfolger haben sie noch, wie die alten Schöppenbücher ausweisen, besessen und ausgeübt. – Eine andre Streitigkeit hatte er in eben diesem Jahre mit dem Rathe zu Lauban über die letztwillige Anordnung seines Vaters. Er behauptete,