Kurze Darstellung des Ablaßwesens, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist

Textdaten
<<< >>>
Autor: Anonym
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Kurze Darstellung des Ablaßwesens, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist
Untertitel: Auszug eines Schreibens vom 18ten Dec. 1790
aus: Journal von und für Franken, Band 2, S. 121–177
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Nürnberg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Mein Nachtrag zu der vorläufigen Antwort der Herausgeber des Journals v. und für Franken auf die versuchte Apologie des Herrn P. Cajetan a S. Andrea. d. Z. Priorn, Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 2, 4)#4, Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 4, 3)#19, An die Herausgeber des Journals von und für Franken
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


|
I.
Kurze Darstellung des Ablaßwesens, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist.
Auszug eines Schreibens vom 18ten Dec. 1790.
Euer etc. schlagen in der That den rechten Weg ein, um in Ihrem Journal ächte Nachrichten von der Kirchenverfassung in dem katholischen Franken ihren Lesern mittheilen zu können, indem Sie solche Aufsätze, wie der hier zurückfolgende von dem Ablaßwesen, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist, mehrern zur Sichtung und Erweiterung mittheilen. Dadurch laufen Sie am wenigsten Gefahr etwas Unsicheres oder Halbwahres dem Publicum vorzutragen. Über solche Gegenstände vermag kein Protestant zu richten. Seine Sprache würde ihn auch verrathen, wenn er die sorgfältigst| gesammelten Nachrichten in ein Ganzes zusammen reihen wollte, wie dieß einige mahle der Fall bey den Nachrichten ist, die uns Herr Nicolai von dem kathol. Teutschlande und dessen kirchlicher Verfassung in seinen Reisen und vorzüglich in den Beylagen derselbigen gegeben hat. Was ich von diesem Aufsatze, dessen Verfasser der Sache allerdings auf den Grund sieht, und dem ich zur Vollkommenheit weiter nichts, als mehr gedrängte Zusammenstellung der Thatsachen gewünscht hätte, an Berichtigungen und Zusätzen hinzuthun weiß, – will ich in einer kurzen Vorrede und einigen Noten thun. Die dabey gegebenen Beyspiele kann ich nöthigenfalls noch näher erörtern, wenn Ihnen damit gedienet seyn sollte. Damit aber nicht der eigentliche Verfasser des Aufsatzes, und Ihr erster Correspondent, der ihn, wie aus der Handschrift zu ersehen ist, mit einigen Noten erweiterte, um das Ihrige kommen oder fürchten dürfen, meine vielleicht etwas freyen Behauptungen verantworten zu müssen: so lassen Sie doch das Meinige zum Unterschied in Parenthesen eingeschlossen, und die Noten mit Zahlen bezeichnet, abdrucken.


Vorerinnerung.
Der verewigte Adam Friedrich und der jetzt huldreichst regierende Fürstbischoff, Franz Ludwig dachten schon mit allem Ernst darauf, ihre Untergebenen von dem häufigen Besuchen der Wallfahrtsorte, und| also von dem Greuel des Ablaßwesens immer mehr zu entfernen. Man würde ungerecht gegen die Verdienste dieser beyden einsichtsvollen Bischöffe seyn, wenn man dieß in einer Abhandlung über das Ablaßwesen in Franken ganz mit Stillschweigen übergehen wollte. Es sind mehrere geschärfte Verordnungen da, durch welche dem Ablaßwesen gesteuert, und die fleißige Besuchung des Pfarrgottesdienstes aufs nachdrücklichste empfohlen wird; letzteres aus den jedem Kenner der katholischen Kirchenverfassung ganz einleuchtenden Gründen; weil durch das Wallfahren und Ablaßhohlen das Wesentliche der Religion, eine wahre Buße, verabsäumt wird; weil in den Predigten, die daselbst gehalten werden, es dem Wortführer mehr um Beyfall, als um Besserung des Volks zu thun ist; endlich weil darin auch immer nur vorzüglich die sieben Vater Unser u. s. w. empfohlen werden. Das war, meines wenigen Dafürhaltens, auch dem Geiste des ersten Christenthums ganz angemessen.
.
 Es ist zu bedauern, daß man die Befehle dieser beyden vorzüglichen geistlichen Obern nicht immer, ihrem Willen gemäß, vollzog, oder doch wenigstens von Seiten der geistlichen Regierung immerzu neue Vergünstigungen| ertheilte, die diesen fürstbischöfflichen Gesinnungen gar nicht zur Förderung dienen konnten. Statt die Ablässe zu vermindern, wurden sie vermehrt; wie reimte sich das mit den fürstbischöflichen Verordnungen? So kam der Fall neuerlich vor, daß ein redlich denkender Pfarrer den jährlichen Unfug bey der Capelle zunächst bey seinem Orte, dem bischöfflichen Willen gemäß, einstellen wollte. Er berichtete deswegen an die geistliche Regierung, und bat schuldigermaßen um die Erlaubniß, dieses thun zu dürfen. Die gerechte Bitte des Pfarrers wurde zwar nicht gänzlich abgeschlagen, aber auch nicht gewährt. Man verordnete, daß in der Pfarrkirche der Gottesdienst gehalten werden sollte, jedoch mußte den Nachmittag die Procession in die Capelle geführt und die sieben Vater Unser mußten gebetet werden. Was können sie bey einem solchen Verfahren anders denken, als daß der Ablaßkram immer noch große Gönner und Beförderer haben muß? Das merkt nun mancher einsichtsvolle Pfarrer, seufzt über diesen Widerspruch in seinem Herzen, sieht sich aber ausser Stand gesetzt, den gnädigsten Verordnungen seiner Bischöffe gemäß zu handeln. Wollte er es wagen, seinem Pfarrvolke die reine katholische| Lehre von den Ablässen vorzutragen, – so lauft er Gefahr öffentlich als ein Ketzer und Freygeist verschrieen zu werden. Das Verketzern geht ungemein weit, und geschieht von den unverständigen Eiferern auf eine so plumpe und ungeschickte Weise, daß das Volk die widrigsten Begriffe von allen neuen Einrichtungen und Anstalten seiner geistlichen Obern und derer, die sie vollstrecken wollen, erhalten muß. So werden Sie es kaum glauben, daß der jetzige Pfarrer in Unsleben, Meurer, sich jüngst bey einer solchen Ablaßpredigt zu Königshofen im Grabfelde erfrechte, den größern Theil des jüngern wohldenkenden Klerus im Hochstifte Wirzburg, als Ketzer und Freygeister von öffentlicher Kanzel zu verschreyen; aber ich könnte es nöthigenfalls durch mehrere hundert Zeugen erhärten lassen. Der Mann muß nicht wissen, daß er durch solche Lästerungen auch zugleich seinem gnädigsten Fürsten und Herrn zu nahe tritt, unter dessen besonderer allgemein gerühmter Aufsicht und Vorsorge dieser größere Theil des gutdenkenden jungen Klerus erzogen worden ist, den er hier beym Volke anzuschwärzen sucht. Er muß nicht wissen, was eine solche in den Tag hinein gethanene Behauptung für eine Injurie gegen die Universität| W. und die ehrwürdigen Männer ist, die der Fürst zu öffentlichen Lehrern im theologischen Fache aufgestellt hat? Doch er ist nicht der einzige, der diese Sprache führt, er hat noch viele seines Gelichters.[1]
.
 Die Empfehlungen des Ablasses, die von diesen Eiferern aus Unverstand mit unter ihre Lästerungen des besser denkenden Klerus eingewebt werden, finden beym Volke vorzüglich Eingang; denn die Ablässe sind ja die leichteste Art von der Welt, der Schuld und Strafe wegen seiner begangenen Sünden los zu werden. Die Verminderung der Ablässe oder gar die Aufhebung derselbigen sehen sie daher als eine erschreckliche Beeinträchtigung an. Sie sagen: man wolle ihnen den Weg zum Himmel erschweren. Durch sie meinen sie die erzürnte Gottheit zu versöhnen, wie der Jude durch seine Opfer; und wer wird sich eine so leichte Art mit der Gottheit fertig zu werden gerne nehmen lassen? Somit vereinigt sich also hier manches, daß diese fürstbischöffl. heilsamen Verordnungen über| Verminderung des Ablasses nicht ausgeführt werden. Dazu kommt noch das Interesse der Kammer bey der Accise, die an solchen Wallfahrtsorten wegen des starken Consumo nichts Geringes beträgt; die Hälfte des Opfers, die dem Bischoff heimfällt, weswegen auch das gegebene Verbot der Wallfahrt nach Wallthürn etc. wieder aufgehoben wurde; die Armuth der meisten Einwohner an Orten, wo Wallfahrten und Gnadenbilder sind; und die Unverschämtheit, mit der gewöhnlich die Erfinder der Ablässe für dieselbigen zu eifern pflegen. Dem Einkommen der Kammer ist in der Welt schon 1000mal die Ausführung des gemeinnützigsten Vorschlags untergeordnet worden; Nepoten und Hofschranzen wissen den besten Fürsten oft in einer günstigen Stunde zu bereden, daß die Verkürzung, die seinen Einkünften durch die Ausführung einer gemachten Verordnung zuwächst, eine plötzliche Erkaltung seines ehemahligen Eifers veranlaßt. Da ferner die größte Menge schlechter Bürger und Unterthanen da ist, wo Wallfahrten und Gnadenbilder sind, so weiß man auch nicht gleich, wohin mit denselben. Es wären neue Spitäler und Armenhäuser nothwendig, sie unterzubringen, und die meisten Eiferer für Ablässe,| die im Grunde oft die allerverdorbensten Menschen sind, haben, da sie sich alles erlauben, noch immer Mittel genug in Händen ihre Meinung geltend zu machen. Das sind, wie ich vermuthe, nicht unerhebliche Gründe, warum es wohl mit dem Ablaßwesen in Franken noch lange bey dem Alten bleiben wird: unterdessen kann eine getreue Schilderung dieses Zustandes nicht ohne Nutzen seyn; denn es gibt in Franken viele für Wahrheit und gute Ordnung empfängliche Seelen. So viel zur Einleitung.




In dem ersten Theile des Fränkischen Archivs S. 307 las ich ein Ablasgebet als einen Beytrag zur Geschichte der Fränkischen Aufklärung.

 Ich vermuthe, daß vielleicht viele Leser desselben über die Ablässe, wie sie noch heut zu Tag bey den Römisch-Katholischen in Franken[2] gangbar sind, mehr Licht verlangen werden, oder daß ihnen doch mehr Aufklärung darüber willkommen sey. Ich liefere Ihnen deshalb eine kleine Geschichte der gangbarsten Ablässe in Franken, als einen Nachtrag zu| der berüchtigten alten Geschichte davon. Ihre Leser bekommen dadurch eine ächte Kenntniß von dem heutigen Ablaßwesen, wie sich dieselbige seither nur allein Katholiken zu erwerben im Stande waren. Mancher Dorfpfarrer, der mit dem bekannten Peter Trunk, Pfarrer zu Bretten in der Unterpfalz, den Unfug wohl einsieht, sich ihm widersetzt, aber allein nicht zu steuern vermag, findet sich dadurch zu neuen vernünftigen Gegenarbeiten verpflichtet; weil er mehrere ähnlich denkende erblickt, mit welchen seine Wirkungen vereiniget doch endlich wohl dem Ziele etwas näher führen. Nichtkatholiken aber lernen dabey billiger von manchen ihrer katholischen Brüder denken, weil sie merken, daß der seit Jahrhunderten zusammen gefahrne Schutt nun nicht mit einem mahl, sondern nur nach und nach wieder abgefahren werden kann.
.
 Die Vernunft und die ganze Teutsche Nation hat über den sonderbaren Proceß entschieden, der im 16ten Jahrhundert, mit sichtbarem Nutzen für die, welche sich der Sentenz unterwarfen, über Ablässe entstanden ist. Demungeachtet hat der verlierende, die Dictatur über Gewissen und Beutel aller Teutschen damahls habende Theil, der Römische Hof, fortgefahren, nicht sowohl Einwendungen| zu machen, (denn vernünftige Einwendungen hätten beym Richterstuhle der Vernunft Platz gefunden) als vielmehr hartnäckig zu behaupten: daß Ablässe (von Alters herkommende Schenkungen der Kirchenstrafen[3] für die Sünden der Christen) das Eigenthumsrecht des Römischen Hofs seyen, welches, als ein damahls sehr einträgliches Monopol, er natürlicher weise nicht gerne vollends ganz verlieren wollte; daher die Bestättigungen der Ablässe von dem Concilium zu Trient, welches unter dem Namen der Kirche dieselben dem Römischen Hofe vorbehielt, in der sichern Hoffnung, daß vielleicht die Zeit das Ihrige beytragen werde, der Römischen Curie wieder zu dem ungerne verlornen Gewinnste zu verhelfen, worauf sie zur damahligen Zeit Verzicht thun mußte.
.
 Luthers heftiger Widerstand gegen die bekannte, zu seiner Zeit herrschende Geldschneiderey,| unter dem Titel der Andacht, war zwar Ursache, daß innerhalb einigen Jahrhunderten viele Millionen Gulden im Teutschen Reiche zurück blieben, welchen ehedem durch den versäumten Unterricht in der Religion, und durch die Allmacht der Mönche nach Welschland der Weg gebahnt wurde: aber er konnte dem Übel nicht ganz wehren; doch war sein Kampf von so guter, obwohl langsamer Folge, daß ihm jetzt das aufgeklärte katholische Teutschland selbst erst Dank darum weiß.
.
 Der Römische Hof ergriff nach dem fürchterlichen Streit darüber seine gewöhnlichen Zwangsmittel, und durch sein Ansehen, in welchem er noch bey dem übrigen katholischen Teutschlande stand, blieben die Ablässe bestättiget; nur ließ er von dem Vortheile, dem wesentlichen Stücke, warum die Ablässe von Rom aus so sehr begünstiget wurden, etwas nach, und forderte für die schriftliche Verleihung derselben nicht mehr so große Summen, als vorhin. Bey den Agentien kosten aber demungeachtet die Ausfertigungen der Ablässe noch ihre Taxe.[4]| Die Zeiten waren vorbey, wo der Pabst, unterstützt von dem unerhörten Zuflusse der Ablaßgelder aus den katholischen Ländern, eine Flotte ausrüsten, sie dem Feinde entgegen stellen, wovon er prächtige, viele Millionen kostende Gebäude aufführen, und seine Nepoten bereichern konnte, ohne den Rabbat zu rechnen, den die sammelnden Klöster und die rechnungsführenden Cardinäle davon hatten. Unterdessen fließen dem ungeachtet aus den Ländern der Teutschen Bischöffe noch heut zu Tag ansehnliche Summen für bestättigte oder neue Ablässe der Congregationen, Sodalitäten, Brüderschaften, (geistliche Gesellschaften unter allerhand Namen) welche in den verflossenen Jahrhunderten durch die Mönche häufig gestiftet, und theils durch die Einfalt der Gläubigen, theils durch das Interesse der Geistlichkeit, sorgfältig erhalten wurden.[5]
.
|  Die bekannten Scapulir- und Rosenkranz-Brüderschaften sind die herrschendsten; aber die Lüge ist gar zu grob und schändlich, womit die Karmeliter-Mönche behaupten: daß das Scapulir[6] gegen jähen Tod, gegen Feuer- und Wassersgefahr schütze, und womit sie noch heut zu Tage | beym Scapulirfeste das unwissende Volk unverschämt unterhalten.[7]
.
 Eben so erzählen die Dominicaner unglaubliche Wunderdinge von dem Rosenkranze, wie aus der Legende (Beylage 1.) zu sehen ist, welche aus dem römischen breviario| hergenommen, und der ganzen Klerisey vom Pabst Benedict dem 13ten an dem Rosenkranzfeste zu beten aufgelegt worden ist.

 Dieses allgemeine Andachts-Instrument der katholischen Weiber beyderley Geschlechts kam durch die Ablässe, die darauf gegeben sind, in große Aufnahme; aber sein Gebrauch erhält eben das Volk in der Dummheit, weil es nichts dabey denkt, und doch viele Zeit damit zubringt.

 Auf den Consistorien werden die Rosenkränze sehr oft als ein Handgeld vorgezeigt, das auf die Ehe gegeben worden ist. Die Mädchen, welche beschenkt von ihren Liebhabern mit silbernen oder andern kostbaren Rosenkränzen, lange genug eitel damit waren, und ihrer endlich müde geworden sind, hängen dieselben gemeiniglich an die Bilder der Heiligen, um schuldlos zu werden, wenn sie sich allenfalls für dergleichen Geschenke im ledigen Stande von ihren Liebhabern etwas haben gefallen lassen.[8]

|  Man ließ sogar in Städten bey Leichenbegängnissen über den Sarg, wenn er zum Grabe getragen wurde, vermuthlich weil ein Ablaß darauf gelegt war, welcher der Seele des Verstorbenen noch zu gute kommen sollte, einen zu diesem Gebrauche besonders verfertigten, – geweihten – mehr als 7 Schuhe langen, aus faustdicken Patern (pater noster) bestehenden Rosenkranz legen, der kurz vor der Einsenkung abgethan, und dem Prediger-Kloster, das ihn fürs Geld hergegeben hat, wieder zurück gestellt wurde. Noch vor 10 bis 12 Jahren konnte man dieses einträgliche Gaukelwerk der Mönche in Wirzburg sehen.[9]
.
|  Wer in diese, oder sonst eine Brüderschaft[10] eingeschrieben wird, der hat am Tage des Eintritts, am Titular-Feste etc. (siehe Beylage 2) einen vollkommenen Ablaß; nebst den kleinern Ablässen, von 50 Tagen,| 5–7 Jahren, die auf gewisse Gebete und Handlungen, der Verbrüderten verliehen sind, welche man, ohne zuvor gebeichtet und communicirt, auch ohne das Gebet zur Ausreutung der Ketzer und für die Erhöhung der römischen Kirche gebetet zu haben,[11] gewinnen kann.  Man muß keine Augen haben, wenn man die Absicht nicht entdeckt, welche die Mönche bey der Stiftung von dergleichen Brüderschaften, und die Päbste bey der Bestättigung derselben hatten, als sie diese Verbindungen mit so vielen Ablässen beschenkt haben, auf welche das unwissende Volk so begierig ist, das seiner Sünden auf eine so leichte Weise gerne los seyn möchte.
.
|  Wer den Spott kennt, den man zu Zeiten eines Erasmus und Huttens auf die Kutten gelegt hat, der wird vorzüglich den Zweck des besagten Scapulir-Ablasses von selbst erkennen. Durch diesen sollte die groteske Kleidung, der in braun, – weiß, – schwarz, – weiß und schwarz, mit und ohne Capuzen eingehüllten Mönche gegen den Hohn der Spötter gerettet werden; deßwegen ersann man von Seiten der Mönche das Mährchen, und machte es den armen Laien glaublich, daß die Mönchskutte von der Mutter Gottes selbst den Karmeliter-Mönchen als eine heilige Liverey in einer Erscheinung gegeben und anempfohlen worden sey.[12]
.
 Bey diesen und andern Ablaß-Tagen, davon die meisten in den Klosterkirchen gewonnen werden können, zieht sich das Volk haufenweise auf die Klöster zu: da reicht es sein Opfer, und bringt wenigstens sein Stipendium[13] für die Seele des Verstorbenen| der Brüderschaft; reichere geben dieß auch für die Lebenden. Groß ist der anhaltende Gewinn der Klöster, wohin dergleichen Wallfahrten gehen.[14]
.
 Kein Wunder also, wenn man von Seiten der Mönche, die davon fett werden, Ablässe bey dem Volke befördert, welches noch nebenher oft im Kloster selbst seine Rechnung dabey findet. Der Landmann und sein Gesinde siehet eine solche heilige Karavane als einen geistlichen Zeitvertreib an, dem von niemand gewehrt werden mag; auch kommt man von dieser Andacht gemeiniglich mit einem Rausche oder mit seiner Dirne im Arme nach dem Dorfe zurück. Diese Abläß-Klöster sind meistentheils die Freyheitsörter, wo man ohne Aufsehen zusammen kommen, so gar beysammen schlafen kann.[15] Noch| heut zu Tag gehen aus Wirzburg einige Processionen dieser Art, deren Glieder mehrere Tage ausbleiben, und die deswegen von einer unzählichen Menge junger Leute begleitet werden.[16] Bey diesem Zuge herrschet | die Gewohnheit, daß der mitwallende Priester Nachts in den Schlafzimmern der Wirthshäuser, in den Scheunen, wo man wegen Mangel an Platze unter einander liegt, mit seiner Laterne visitiren geht, um dergleichen Ausschweifungen zu verhüten. Nicht selten sieht sich der Geistliche genöthiget, unter Weibern und Mädchen in einem Zimmer auf dem Strohe zu schlafen.
.
 Dasjenige Kloster, welches seinen Ablaß am besten erheben kann, (dieß geschieht durch kostbaren Kirchenornat, feyerliche Musik und Beleuchtung der Altäre) gewinnt den meisten Zulauf[17]. Gegen die reichen Stifter und Prälaturen waren da freylich die armen Bettelmönche, nämlich die Capuciner und sogenannte braune Franciscaner, welche keine | Musik in ihren Kirchen haben, viel zu kurz gekommen: aber um auf eine andere Art sich zu entschädigen, was erdachten sie für einen Streich? Sie ließen sich von Rom einen Ablaß auf ihre Kirchen ausschlüßlich aller andern geben; welcher auf einem Tage nicht nur einmahl, sondern, (quotiescunque) so oft als man des Tags (es ist der zweyte August) die Klosterkirche besucht,[18] gewonnen werden kann: und dieses steht zum Unterschiede der übrigen Ablässe auf den Ablaßzetteln[19]. Wenn sich der Prediger[20]| an diesem Feste dem Orden empfehlen, und anders die Ehre haben will, wieder einmahl auf so ein, mit einem köstlichen Schmause sich schließendes Fest zur Predigt eingeladen zu werden:[21] so muß er dieses oft und nachdrücklich in seiner Ablaßpredigt dem Volke vorgesagt haben; welches hier mit einer ganz besondern Mine erscheinet, der man ohne sonderbaren Beobachtungsgeist die Begierde ansieht, an diesem Tage alle Seelen aus dem Fegfeuer zu erlösen; weswegen dann manche wohl 10 bis 30 mahl in die Kirche laufen. Dieser Ablaß wird Portiuncula genannt, dessen Entstehungsgeschichte in dem Franciscaner-Brevier am 2ten August, auch in vielen Heiligen-Legenden zu finden ist. Auffallender Zulauf, das Zeichen eines großen Gewinnstes am Ablaß-Tage, erweckt unter den Klöstern selbst Eifersucht: eben deßwegen schimpfen alle übrigen Orden auf diesen berüchtigten Ablaß; | ja man möchte den drey Franciscus-Orden das quotiescunque in der Bulle, welche sie darüber vom Pabste erhalten haben, gerne streitig machen; aber die von dem Römischen Stuhle zu ihrem Vortheile begünstigten gehen einmahl für allemahl nicht von dem besondern Ausdrucke ab, der ihren Ablaß unter allen übrigen so wesentlich auszeichnet, und ihn zum Vortheil ihrer Kirchen und Keller über andere Ablässe erhebt.[22]
.
|  Dieser Vortheil kommt theils durch die Opfer, die dabey häufiger fallen, theils daher, daß einige gutmüthige Pfarrer sich von Mönchen | überreden ließen, diese Ablässe auf dem Land in ihre Pfarrkirchen aufzunehmen. So werden in verschiedenen Pfarren die Scapulirfeste gehalten; doch damit dadurch den Karmeliten kein Schade zuwächset, so haben sie sich es ausbedungen, daß erst acht Tage nach ihrem Feste das nämliche auf dem Lande gehalten werden darf[23]. Übrigens trifft man nicht leicht ein Landstädtchen in Franken an, welches nicht das Rosenkranzfest am ersten Sonntage im Weinmonate feyerte: die Schenkung an Geld oder Wein von Seiten des Raths zum Mittagsschmause, bey welchem sich die benachbarte Geistlichkeit fleißig einfindet, macht aber diese Andacht einer andern Absicht halber sehr verdächtig.
.
 Einer der neuesten, obwohl verunglückten, doch von Rom aus bestättigten Ablässe mag der in der Beylage No. 4. seyn. Er kam vermuthlich aus Brabant über Mainz, vom hohen Ordinariate daselbst bestättigt,| durch die Jesuiten[24] in unser Franken, und wurde haufenweise von den Mönchen unter das Volk ausgestreuet, welches einstweilen gegen den Kaiser und dessen Nachahmer, die nach Bildern in den Klöstern und Stiftern greifen, und die nie versiegende Quelle von reichen Einkünften für faule Leute verstopfen wollten, dadurch aufgewiegelt werden sollten.

 Mit dem Fortschritte der Zeit entdeckt sich die Absicht des Ablaßgebens von Rom und die des Forderns von den Mönchen immer besser; nur müssen diese fürchterlichen Absichten bekannt gemacht werden, wenn der so gar ins katholische Lehrsystem eingewebte Glaube an Ablaß von dieser Gattung[25] sich verlieren soll.

 Aus den genug bekannten Jubiläums-Ablässen, die alle 25 Jahre sowohl, als beym Antritt der Regierung eines jeden neu| gewählten Pabstes, die ganze Römischkatholische Christenheit in Bewegung setzen, und davon die Bullen jedermann hinlänglich bekannt sind, sieht man ferner, wen das Ablaßwesen am meisten interessirt. Es hat den Schein, als wenn die Römischen Päbste ihr Ansehen dadurch gewissermaßen behaupten wollten, indem sie sich dafür ausgeben, als könnten sie allein die Sünden erlassen, und die Gott allein oder auch der Natur vorbehaltene Strafen dafür schenken. Aber Gott sey Dank, daß der Geist unserer aufgeklärten Vorfahren, wie der des seeligen von Hutten, uns und unsre Landsleute noch nicht ganz verlassen hat; Hutten singt vom Pabste und dem Ablaßwesen folgendes:
.
 Venale ius et gratiam habet supremus Pontifex Christique partam flebili vendit salutem funere. Maiora qui fert munera, maiora tollit praemia, quare nec is Vicarius potest vel Christi Claviger apto vocari nomine: Christus nec auri pondera requirit, aut pecunias, Et vina nobis optima praebetque dona lactea gratis ministrans omnia et sponte cunctis imperat ad sempiternas optimi nos fontis undas curere. | Ipsi voluntas candida, Vitaeque turpis sordida Cor absque labe sufficit, qui nostra morte Crimina delevit, et placabilem Deum patrem mortalibus suo eruore reddidit. Haec sponte quamuis omnia Christus benignus fecerit, ab omnibus tamen viris Romanus aurum pontifex pecuniamque flagitat: iam Roma nummis invida nos exuisset omnibus, ni res miseratus turbidas opem tulisset utilem Deus Deorum maximus, jubarque Verbi nobilis os extulisset aureum in astra, quod certissimam Viam recludit omnibus per patris haud vestigia Vrbs quo superbit Romuli Vnius at per gratiam Christi patet credentibus superna Coeli janua etc.
.
 Wie richtig von Hutten dieß Bild von Rom gezeichnet hat, bestättigen die lange nach seinem Zeitalter herausgekommenen Ablässe, wovon ich nur noch den vom Pabst Benedict XIV. für die Sterbenden gegebenen (Beyl. 5.) im Auszuge beylege: man sieht ihnen, besonders diesem, die Anmaßung von Allmacht, und von Despotismus über die Seelen allzumerklich an: aber der Prunk von Eloquenz, in welche die Scheingründe einer abentheuerlichen Politik eingewickelt sind, kann es doch nicht verhindern, die Leere| dessen einzusehen, was in einem langen, langen Ablaßbriefe gesagt wird.
.
 Übrigens können die Christglaubigen, welche arbeitsfrey ihr Brod haben, und es noch gemächlicher essen mögen, unter dem Namen der besondern Gottseeligkeit auf Reisen nach den berufenen Wallfahrtsorten besondere Ablässe verdienen, die bey jedem derselben auf gewisse Tage vestgesetzt sind.[26] Faules katholisches Gesindel streift als Pilgrime verkleidet auf diese Art manche entlegenen Wallfahrtsörter aus, als da sind Rom, Loretto, Maria Einsideln; etc. und kauft daselbst Bilder, Rosenkränze, Kräuter, Kerzen, Loretto-Glöcklein und dergleichen seidne Häubchen, die man dem Sterbenden aufsetzt, während man mit den ersten schellt, aus der Absicht, die um das Sterbbette sich lagernde Teufel zu verjagen, wenn der Kranke in den letzten Zügen liegt. Mit dieser heiligen Krämerey treibt es nach seiner Zurückkunft in Teutschland den Winter hindurch eine einträgliche Handelschaft; denn auf jedem Briefchen, Rosenkranze und jeder Kerze stehet ein Ablaß. Was diese Leute nicht ins Land bringen, hohlt entweder in eigner Person der Bruder| Koch bey den Capucinern mit seinem Guardian, wenn sie alle sechs Jahre nach Rom zum großen Capitel reisen, oder er verschreibt es in großen Verschlägen über Venedig nach Teutschland und hängt es den armen Bauersleuten für Butter etc. den reichern Stadtbürgern aber für Taback, Kaffe, Zucker, Wein etc. auf.

 Selbst die Domherren in Franken hangen, wenn gleich nicht der Frömmigkeit, doch der Zerstreuung, manchmahl gar der Noth halber, noch an den Wallfahrten, wie das im 3ten Stück des 1 Bands des Journals von und für Franken gegebene Verzeichniß der beym Wirzburger Domcapitel angenommenen Wallfahrten mit ihren vorgeschriebenen Terminis ausweiset. So viele Jahre oder Wochen sind die Stiftsherren, wenn sie wallfahrten, frey von ihrer Residenz, welche sie ausserdem an ihrer Kirche zu Wirzburg zubringen müssen; ihre Präbende geht dem ungeachtet richtig fort, und sie genießen während der Wallfahrt alle Gefälle eben so, als wenn sie gegenwärtig wären.

 Die Erzbischöffe und die Bischöffe, welche das Pallium um 20 auch 30. tausend Gulden von Rom kaufen, und diese Summe| so oft bezahlen müssen, als ein neuer Bischoff gewählt wird, werden dafür mit der Erlaubniß von Rom aus regalirt, einen 40tägigen oder 7jährigen Ablaß auszutheilen, wenn sie an gewissen Festtagen, bekleidet mit diesem Ehrenzeichen, die Hauptkirche besuchen.

 Man sieht und hört also von nichts, als von lauter Ablässen in der römischen Kirche.[27] Alle Tage kann man einen, wo nicht mehrere verdienen. Alle Stände, Bischöffe, Priester und Laien hängen daran; was Wunder, wenn über die Ablässe das Evangelium d. i. guter Unterricht in der Religion vergessen wird, den man wegen der Ablässe nicht mehr braucht?[28]

 Möchte diese Darstellung des gangbaren Ablaßwesens in Franken bey meinen Landsleuten nur so viel nützen, daß sie selbst| darüber nachdächten, so wäre ich belohnt genug für meine Arbeit. Die Franken würden weiser – auch reicher.


Beylagen.
Beyl. 1.
(Aus dem Röm. Breviario)
Lectio IV.
Cum Albigensium haeresis per Tolosatium regionem impie grassaretur, atque altius indies radices ageret, S. Dominicus, qui nuper praedicationis Ordinis fundamenta jecerat, ad eam convellendam totus incubuit; id ut praestaret validius, auxilium Beatae Virginis, cujus dignitas illis erroribus impudentissime impetebatur, cuique datum est, cunctas haereses interimere in universo mundo, enixis precibus imploravit: a qua (ut memoriae proditum est) cum monitus esset, ut Rosarium populis praedicaret, velut singulare adversus haereses, ac vitia praesidium, mirum est, quanto mentis fervore, et quam felici successu injunctum sib[i] munus sit executus. Est autem Rosarium certa precandi formula, qua quindecim Angelicarum salutationum decades, oratione dominica interjecta, distinguimus, et ad earum singulas totidem nostrae reparationis mysteria pia meditatione recolimus. Ex eo ergo tempore pius hic orandi modus mirabiliter per Sanctum Dominicum promulgari, augerique coepit: quem ejusdem institutorem, | authoremque fuisse summi Pontifices apostolicis litteris passim affirmarunt.


Lectio V.

 Innumerabiles porro fructus ex hac tam salutari institutione in christianam rempublicam dimanarunt, inter quos victoria illa merito numeratur, quam Sanctissimus Pontifex Pius V. et ab eo inflammati Christiani Principes apud Echmadus Insulas de Turcarum tyranno potentissimo reportarunt. Nam cum illa ipsa die, ea Victoria relata sit, qua die sanctissimi Rosarii sodalitates per universum orbem consuetas supplicationes peragerent, statutasque preces de more funderent: iis precibus haud immerito refertur accepta. Quod quidem cum etiam Gregorius tertius decimus testatus esset, ut pro tam singulari beneficio B. Virgini sub appellatione Rosarii perennes gratiae ubique terrarum haberentur, in Ecclesiis omnibus, in quibus altare Rosarii foret, prima quaque Octobris Dominica officium ritu duplici majori perpetuo celebrandum indixit, aliique Pontifices Rosarium recitantibus ejusdemque Rosarii sodalitatibus Indulgentias pene innumeras concessere.


Lectio VI.
 Nuper vero Clemens XI. animo reputans insignem pariter Victoriam anno 1716. in Hungariae regno a Carolo VI. in Imperatorem Romanorum electo de innumeris Turcarum Copiis relatam, eo die contigisse, quo festum Dedicationis Sanctae Mariae ad nives celebraretur, atque eodem ferme tempore, | quo sanctissimi Rosarii Confratres publicam, solemnemque supplicationem in Alma Vrbe ingenti populi concursu magnaque Religione peragentes servidas ad Deum preces pro Turcarum depressione funderent, ac potentem opem Deiparae Virginis in auxilium Christianorum humiliter implorarent: eam ob rem Victoriam illam nec non liberatam paulo post eorundem Turcarum obsidione Corcyrensem Insulam ejusdem beatae Virginis patrocinio pie censuit adscribendam. Quam ob rem ut huius quoque tam insignis beneficii perennis semper et memoria extaret, et gratia, Sanctissimi Rosarii festum eadem die, eodemque ritu celebrandum ad Ecclesiam Vniversam extendit. Haec autem omnia Benedictus XIII in Brevario Romano novissimo apponi jussit. Sanctissimam ergo Dei Genitricem cultu hoc eidem gratissimo jugiter veneremur, ut quae toties Christi fidelibus Rosarii precibus exorata, terrenos hostes profligare dedit, ac perdere, infernos hostes pariter superare concedat.




|
Beyl. 2.
BREVE APOSTOLICVM
Quo
Sanctissimus Dominus noster
BENEDICTVS PAPA XIII.
Fraternitati S. Kiliani Parochorum, et Sacerdotum dioecesis Herbipolensis plures indulgentias perpetuas benigne concessit.
BENEDICTVS PP. XIII.
Ad perpetuam rei memoriam.


Cum, sicut accepimus, in Ecclesia duodecim Apostolorum seminarii Sancti Chiliani civitatis Herbipolensis una pia, et devota Christi fidelium Parochorum, aliorumque Sacerdotum tantum Confraternitas, seu Congregatio sub invocatione eiusdem S. Chiliani canonice erecta, seu erigenda existat, cuius Confratres quam plurima pietatis et charitatis opera exercere consueverunt, seu intendunt: Nos, ut Confraternitas seu Congregatio hujusmodi maiora indies suscipiat incrementa, de Omnipotentis Dei misericordia, ac Beatorum Petri et Pauli Apostolorum eius auctoritate confisi, omnibus Christi fidelibus Parochis, aliisque Sacerdotibus tantum, qui dictam confraternitatem seu Congregationem imposterum ingredientur die primo eorum ingressus, si vere poenitentes, et Confessi Sanctissimum Eucharistae Sacramentum | sumpserint, plenariam: Ac tam descriptis, quam pro tempore describendis in dicta Confraternitate, seu congregatione Confratribus, in cuiuslibet eorum mortis articulo, si vere quoque poenitentes, et Confessi, ac sacra Communione refecti, vel, quatenus id facere nequiverint, saltem contriti Nomen IESV ore, si potuerint, sin minus corde devote invocaverint, etiam plenariam: nec non eisdem nunc, et pro tempore existentibus dictae Confraternitatis seu Congregationis Confratribus vere etiam peonitentibus, et Confessis, a sacra Communione refectis, qui praedicta Confraternitatis, seu Congregationis Ecclesiam, seu Capellam vel Oratorium die Festo eiusdem S. Chiliani a primis Vesperis usque ad occasum Solis dies huiusmodi singulis annis devote visitaverint, et ibi pro Christianorum Principum concordia, haeresum extirpatione, ac Sanctae Matris Ecclesiae exaltatione pias ad DEVM preces effuderint, plenariam similiter omnium peccatorum suorum indulgentiam et remissionem misericorditer in Domino concedimus. Insuper dictis Confratribus vere pariter poenitentibus, et Confessis, ac sacra Communione refectis Ecclesiam, seu Capellam, vel Oratorium huiusmodi in quatuor aliis anni feriatis vel non feriatis, seu Dominicis diebus per memoratos Confratres semel tantum etiam eligendis, et ab eodem Ordinario approbandis, vt supra visitantibus, et ibidem orantibus, quo die praedictorum id egerint, septem annos, et totidem quadragenas: Quoties vero Missis, et aliis Divinis Officiis in Ecclesia sive Capella vel Oratorio huiusmodi pro | tempore celebrandis, et recitandis, seu Congregationibus publicis, vel privatis eiusdem Confraternitatis, seu Congregationibus ubivis faciendis interfuerint, aut pauperes hospitio susceperint, vel pacem inter inimicos composuerint, seu componi fecerint, vel procuraverint, nec non etiam, qui corpora defunctorum tam Confratrum huiusmodi, quam aliorum ad sepulturam associaverint, aut quascunque Processiones de licentia Ordinarii faciendas, Sanctissimumque Eucharistiae Sacramentum tam in Processionibus, quam cum ad Infirmos, aut alias ubicunque et quomodocunque pro tempore deferetur, comitati fuerint, vel si impediti, campanae ad id signo dato semel orationem Dominicam et Salutationem Angelicam dixerint, aut etiam quinquies orationem, et Salutationem easdem pro animabus defunctorum Confratrum huiusmodi recitaverint, aut devium aliquem ad viam salutis reduxerint, et ignorantes praecepta DEI, et ea, quae ad salutem sunt necessaria, docuerint, aut quandocunque aliud Pietatis, vel Charitatis opus exercuerint, toties pro quolibet praedictorum operum exercitio, Sexaginta dies de iniunctis eis, seu alias quomodolibet debitis poenitentiis in forma Ecclesiae consueta relaxamus, praesentibus perpetuis futuris temporibus valituris: Volumus autem, ut si alias praedictis Confratribus praemissa peragentibus aliqua alia Indulgentia perpetuo vel ad tempus nondum elapsum duratura concessa fuerit, praesentes nullae sint, atque si dicta Confraternitas seu Congregatio alicui Archi-Confraternitati aggregata jam sit, vel imposterum aggregetur, aut | quavis alia ratione uniatur, vel etiam quomodolibet instituatur, priores et quaevis aliae litterae Apostolicae illis nullatenus suffragentur, sed ex tunc eo ipso nullae sint; Datum Beneventi sub Annulo piscatoris die X. Maji MDCCXXVII. Pontificatus Nostri Anno Tertio.
Pro Domino Cardinale Oliverio 
C. Archi-Episcopus Emissenus.


Notandum.
Pro quatuor diebus, quorum in praemisso Brevi Apostolico sit mentio, a Celsissimo ac Reverendissimo Domino Ordinario approbati fuerunt dies Festi S. Aquilini Herbipolensis, Presbyteri, et Martyris: S. Brunonis, S. Burchardi, et S. Caroli Confessorum Pontificum; Ad effectum vero lucrandi Indulgentias plenarias, pro die die primi ingressus concessas, constitutus est praedicti S. Aquilini Presbyteri et Martyris dies Festus, qui propterea in Ecclesia duodecim Apostolorum, seu Vniversitatis celebrabitur cultu ac devotione solemni, cui DD. Confratres absentes intentionem suam in Spiritu unire potuerunt.


Beyl. 3.
Künftigen Mitwochen als den 2 August wird bey den Vätern Kapuzinern zu N. das Einweihungs-Fest der Kirche Maria von den Engeln des Portiuncula genannt mit Aussetzung des Hochw. Guts, Predigt und vollkommene Ablaß, welcher auch| den Seelen im Fegfeuer aus Zulassung Papst Innocentii XI. so oft man erwehnte Kirch besucht, kann zugewendet werden, feyerlich begangen, wozu jederman freundlichst eingeladen.
(Aus dem Original.)


Beyl. 4.
Andachtsübung zur Ehre der allerseligsten Jungfrau Mutter Gottes Maria und aller Heiligen, welches den 5ten April 1786 mit Ertheilung eines zweymaligen vollkommenen Ablasses in jedem Monate und sonsten mehrmalen, wie aus hiebeygedruckten in das Teutsche übersetzten Päbstlichen Decrete zu ersehen ist, allen in der Liebe Christi und Gemeinschaft der Heiligen lebenden Glaubigen angetragen, und den Hirten der katholischen Kirche nachdrücklich empfohlen wird.
Dekret für die Stadt und Welt
aus dem Hörsale seiner Heiligkeit den 5ten April 1786.
Damit die Verehrung der allerseligsten Jungfrau Gottes Gebährerinn und aller Heiligen täglich zunehme, und die gegenseitigen Bestrebungen der bösen Welt zerstört werden; haben unser heiligste Herr und Vater Pabst Pius der VI. dem inständigen Bitten frommer Männer zu willfahren, allen und jeden Christglaubigen beyderley Geschlechts, welche von einem wahren| Geiste der Religion geleitet, wenigstens mit zerknirschtem Herzen, Morgens die Antiphon: Gegrüßet seyst du Königinn. Abends: Unter deinen Schutz und Schirm, mit dem Vers: Würdige mich, o heilige Jungfrau dich zu loben etc. Und den ferneren Vers: Gebenedeyet sey Gott in seinen Heiligen, beten werden, einen hunderttägigen Ablaß auf jeden Tag, auf jeden Sonntag aber einen Ablaß von sieben Jahren, und so vielen Quadragenen verliehen. Annebst verleihen Sie liebevoll allen jenen, welche diese Gebete täglich verrichten, einen vollkommenen Ablaß, den sie in jedem Monat zweymal, an zween Sonntägen, die sie nach Belieben wählen mögen, gewinnen können, wenn sie an denselben wahrhaft bußfertig ihre Beicht verrichten, die heilige Communion empfangen, und nach der Meynung Sr. Heiligkeit eine Zeit lang beten werden. Eben diesen vollkommenen Ablaß verleihen auch Se. Heiligkeit liebreichst mit den nämlichen Bedingnissen an allen und jeden Festtagen der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen. Endlich haben Sie auch allen Glaubigen, welche entweder nach abgelegter sacramentalischen Beicht mit der heiligen Communion gespeiset worden, oder wenigstens von Herzen zerknirschet sind, in der Sterbstunde einen vollkommenen Ablaß ertheilet.
.
 Alle Glaubige, welche sich dieser besonderen Wohlthat erfreuen wollen, werden sich demnach bestreben, alles obige fleißig zu erfüllen, damit| sie desto leichter aus diesem sterblichen Leben in das ewige Vaterland in die Gesellschaft der allerseligsten Jungfrau und aller Heiligen aufgenommen zu werden verdienen mögen. Se. Heiligkeit wollen, daß diese Gnade ohne alle Ausfertigung eines Breve, und ohne Rücksicht auf alles, was entgegen stehen könnte, auf alle Zeiten fortdauern solle.

 Gegeben zu Rom aus der Sekretarie der heiligen Versammlung der Abläße am Tage und im Jahre, wie oben.

V. Kard. Borromäo
Propräfekt.
(L. S.)
Th. de MARCO
Secretarius. 


Anhang
der vorgeschriebenen Gebethe,
welche nach der Meynung Sr. päbstlichen Heiligkeit zu bethen sind.
Morgens.
Salve Regina etc.
Gegrüßet seyst du Königinn, Mutter der Barmherzigkeit, Leben, Süßigkeit, und unsere Hoffnung sey gegrüßt! zu dir schreyen wir elende Kinder Evä, zu dir seufzen wir Klagende und Weinende in diesem Thal der Zähren. Ey dann! unsere Fürsprecherinn, kehr deine barmherzige| Augen zu uns, und zeig uns nach diesem Elende Jesum die gebenedeyte Frucht deines Leibs; o milde, o gütige, o süße Jungfrau Maria.

V. Würdige mich, o heilige Jungfrau, dich zu loben.

R. Gieb mir Stärke wider deine Feinde!
Gebenedeyt sey Gott in seinen Heiligen!

Abends.
Sub tuum Praesidium etc.

 Unter deinen Schutz und Schirm stehen wir, o heilige Gottesgebährerinn! verschmähe nicht unser Gebeth in unsern Nöthen, sondern erlöse uns jederzeit von allen Gefährlichkeiten: O du glorwürdige und gebenedeyte Jungfrau, unsere Frau, unsere Mittlerinn, unsere Fürsprecherinn: versöhne uns deinem Sohn, befehle uns deinem Sohn, stelle uns vor deinem Sohn.

V. Würdige mich, o heilige Jungfrau, dich zu loben.

R. Gieb mir Stärke wider deine Feinde.
Gebenedeyt sey Gott in seinen Heiligen.

Anmerk. Da es in dem päbstlichen Decrete heißt, diese Gebete müßten wenigstens mit zerknirschtem Herzen gebethet werden, so ist rathsam, jederzeit eine kurze Reue und Leid von Herzen zu erwecken, zum Beyspiele:
Kurze Übung der vollkommenen und unvollkommenen Reue und Leid.
 Herr Jesu Christe, mein Herr und Gott! es reuet und schmerzet mich aus ganzem Herzen,| daß ich dich durch meine Sünden beleidiget habe, sowohl wegen deiner unendlichen Majestät und Güte, als wegen deiner erschrecklichen Gerechtigkeit. Ich bereue, hasse und verabscheue über alles alle von mir begangene Sünden, weil du würdig bist, über alles geliebt und geförchtet zu werden. Festiglich nehme ich mir vor, mit deiner Hilfe alle Gelegenheiten zur Sünde zu fliehen, und dich inskünftig niemal zu beleidigen.

 (Gedruckt nach dem römischen Original, welches 3 Bogen stark ist, davon dieß nur ein Auszug ist.)


Beyl. 5.

Auszug des apostolischen Breve von Pabst Benedict XIV – den vollkommenen Ablaß auf dem Todbette betreffend.

Gegen die Christglaubigen, welche in der Stunde ihres Todes in großer Noth und Gefahr sind, muß der römische Pabst um so freygebiger seyn, die ihm anvertrauten Schätze des Himmels auszutheilen, und seine ihm von Gott gegebene Macht zu helfen, auszuüben, je größer die Angst, und die, den kranken Christglaubigen verzehrende Traurigkeit ist, wenn die schrecklichen und schlauen Feinde sich um denselben herumlagern, welche wie Löwen brüllen, und warten, ihn zu verschlingen, und deren Heißhunger nach Seelen, nicht anders, als mit ihrem Blute d. i. mit dem Untergange derselben gestillt werden kann.

|  Deßwegen haben wir, damit wir nichts, was an uns ist, an den in Zügen liegenden aus unserer Schuld versäumen, die Cardinäle zusammen gerufen, und sie ermahnet, daß sie sich zum Heile ihrer anvertrauten Schaafe die vom apostolischen Stuhle allein zu erhaltende Hülfsmittel zu Nutzen machen; denn sie sind schuldig, ihnen den Weg zum Himmel zu erleichtern, und sie vor unsichtbaren Feinden zu beschützen.
.
 Da nun du, Bischoff von N., den Apostolischen Seegen und vollkommenen Ablaß in dem Augenblicke des Todes für deine Kranken in der Stadt und auf dem Lande angelegenst begehrest, so haben wir dir aus Liebe, und väterlicher Sorge für deine Schaafe, so lange du diesem Bistume vorstehest, und so oft ein Christkatholischer aus deinem Kirchsprengel, Mann oder Weib in die Zügen greift[29], wenn er wirklich bußfertig ist, gebeichtet, und communiciret hat, oder so er das zu thun nicht mehr im Stand war, zum wenigsten mit zerknirschtem Gemüthe den Namen Jesu mit dem Munde, oder doch mit dem Herzen andächtig anruft, und den Tod als eine Strafe für die Sünde von der Hand Gottes geduldig annimmt, die Erlaubniß geben wollen, entweder durch dich oder durch einen oder mehrere Welt- oder Ordens-Priester, den Nonnen aber durch ihren gewöhnlichen Beichtvater, im Namen des römischen Bischoffs die apostolische Benediction| und vollkommenen Ablaß denjenigen zu ertheilen, welche im Sterben begriffen sind. Wir befehlen aber, daß du oder die von dir benannte folgende Formel dabey brauchen, (Die Formel besteht in einer Bitte, daß der Gott der Gnade und des Trostes auf den Kranken sehen, und ihm durch das Blut und den Tod seines geliebten Sohnes alle Sünden verzeihen möge, damit seine Seele in der Stunde seines Hinscheidens an ihm einen gnädigen Richter haben, und ganz durch das Blut Jesu gereiniget, zum ewigen Leben eingehen möge.)

 Nach der öffentlichen Beicht (dem Confiteor) und der gewöhnlichen Absolutionsformel spricht der Priester vorgeschriebenermaßen folgendes:

 Unser Herr Iesus Christus, der Sohn des lebendigen Gottes, der dem h.  Petrus seinem Apostel die Macht zu binden, und zu lösen gegeben hat, nehme nach seiner grossen Barmherzigkeit deine Beicht an, und verhelfe dir wieder zu dem ersten unbefleckten Kleid, das du in der Taufe empfangen hast: ich aber gebe dir Kraft meines vom apostolischen Stuhle bekommenen Gewalts einen vollkommenen Ablass und Verzeihung aller deiner Sünden im Namen des Vaters † und des Sohns † und des h. † Geistes.

 (Dieses Alles ist mit einer langen Rede begleitet vom Pabst Benedict 14ten, die ich fortfahre im Auszuge hier zu liefern.)

|  Die katholische Kirche weiß, daß das Heil der Menschen von ihrem letzten Augenblick abhange[30] sie hat deßhalb jederzeit dafür gesorgt, daß ihre Kinder für diese Sünde die nöthigen Hülfsmittel bekämen, welche den ewigen Strafen sowohl vorbeugen, als auch denen, welche die Seelen noch im Fegfeuer leiden müssen.

 Deßwegen hat sie am Ende des Lebens vorsichtig auf die Reservationen Verzicht gethan, die sie sich bey Lebszeiten der Christen allzeit und allein vorbehalten hat. Auch hat sie den geistlichen Gnadenschatz der Kirche, welcher aus dem genugthuenden Leiden und Tode Jesu, aus den Verdiensten seiner heil. Mutter, und der Heiligen besteht, und den sonst niemand austheilen kann, als Petrus und seine Nachfolger, besonders den Kranken und Sterbenden zu gut kommen lassen, wie daraus zu ersehen ist, daß die Römischen Bischöffe ihre eigenthümliche Gewalt jedem Bischoffe mittheilten, damit alle Gläubige, aus welchem Winkel der Welt sie seyn, daran Theil nehmen könnten.

 Bisher haben diese Gewalt, den Sterbenden einen vollkommenen Ablaß zu ertheilen, nur die Bischöffe auf drey Jahre gehabt; sie mußten ihn entweder selbst, oder durch ihren Weihbischoff,| oder nur in der höchsten Noth durch einen delegirten Priester mittheilen. Nebst der Unbequemlichkeit, welcher sich der Bischoff dadurch aussetzte, mitten in der Nacht zum Kranken zu gehen, haben doch nur die Inwohner der Städte diesen Vortheil benützt. Die Landleute mußten dieser Gutthat entbehren; ob sie gleich eben so gut Schaafe Petri waren, als jene.

 Das Consistorium blieb aber dieser Vorstellungen ungeachtet lange unerbittlich. Die dem Pabste Benedict als Kardinalbischoffe selbst aufgefallenen Beschwernisse und Hindernisse, den Ablaß selbst auszutheilen, welche er alle der Reihe nach hererzählt, waren an dem Vorsatze schuld, den er sich sogleich gemacht hat, als er an die Regierung kam, diese Erlaubniß gegen alle Einwendungen auf alle von ihren Bischöffen dazu bestimmten Priester zu erweitern.

 Der vornehmste Einwurf dagegen war dieser: „man hätte nur denen einen vollkommenen Ablaß in der Sterbstunde zu geben, welche um die Kirche große Verdienste hätten;“ aber Benedict entkräftete ihn dadurch, daß er sich auf die Gewohnheit seiner Vorfahrer Clemens des 6ten und Benedict des 11ten berief, die in den vorigen Jahrhunderten den Glaubigen, wer sie waren, Verdienten, oder Unverdienten um die Kirche, in den Zeiten der Noth, ohne Unterschied, diese Gnade in der Sterbstunde erzeigen| ließen. Bey den widersprechenden Kardinälen entschuldigt er sich mit dem Beyspiele des H. Cyprians aus dem 3ten Jahrhundert, welcher den Priestern, sogar den Diakonen erlaubte, die Büßende mit der Kirche auszusöhnen, da er durch die brennende Sonnenhitze dieses an mehrern selbst zu thun verhindert wurde. Darauf wird den Bischöffen die Facultät in forma mitgetheilt, welche nicht aufhören soll, weder bey dem Tode eines Pabsts, noch bey dem Tode des Bischoffs.

 Die darauf folgende Anrede an die Erz- und Bischöffe zeigt von der rednerischen Kraft des großen Benedicts und von dem Geiste der Römischen Politik, die von den Bischöffen, meistens mit Regierungsgeschäfften oder fürstlichen Zerstreuungen überladenen Reichsfürsten, begehren kann, daß sie diese Dispens nicht zu ihrer Gemächlichkeit anwenden, sondern daß sie sich vielmehr bestreben sollen, wenn sie es Geschäfften halber unverhindert thun können, selbst den Kranken beyzustehen, und den Ablaß mitzutheilen, nicht nur den Reichen und Mächtigen dieser Welt, sondern auch den Armen. Er verweißt sie auf eine hieher passende Stelle aus der 28sten Homilie des H. Gregor des Großen über das 4te Capitel des heiligen Johannes: erat quidam Regulus, cuius filius infirmabatur Capharnaum etc. worin er ihnen das Beyspiel des Herrn vor die Augen hält, der zum Sohn des Königs nicht ging, aber zum Knecht des Hauptmanns freywillig zu kommen versprach.

|  Die Prediger und Pfarrer sollen endlich in den Predigten und Christenlehren fleißig das Volk belehren, daß diese Gnade vom Römischen Stuhle nicht zum Mißbrauch gegeben sey; sie sollen den christlichen Zuhörern das Vorurtheil benehmen, als kämen diejenigen von Stund an in den Himmel, welche diese Absolution am Ende ihres böser Thaten vollen Lebens erhalten haben; auch sollen die Christen öfters von Amtswegen erinnert werden, daß sie nicht wissen, ob sie dieser Gnade würdig werden, weil kein Mensch voraus sagen kann, welche Todesart er sterbe. Über die muthwilligen Sünder ergehen eben diejenigen Drohungen, welche Gregor von Nazianz in der 40sten Rede, und Chrysostomus in der 1sten Homilie über die Apostelgeschichte, über die frechen Sünder ergehen ließen, welche die Taufe, um bis ans Ende schlecht leben zu können, in der Hoffnung verschoben, daß sie durch dieselbe am Ende ihres Lebens Vergebung aller ihrer Sünden erlangen könnten, die aber die Kirche, wenn sie wieder genasen, auf allzeit von den Weihen ausschloß.

 Endlich wird den delegirten Priestern befohlen, daß sie die Sterbenden, so viel möglich zur Reue, zur Liebe gegen Gott, und zur geduldigen Ertragung der Todesschmerzen bewegen, worüber die Stelle aus dem 13ten Buche de Civitate Dei Cap. 6. vom Augustin angeführt wird.


|
Beyl. 6.
Hoch-Löbliche Bruderschafft
JESUS, MARIA, JOSEPH,
Um ein glückseeliges End der Sterbenden, und Erlösung der lieben Seelen auß dem Fegfeuer, zu Prag, bey St. Laureta bey denen PP. Capucinern ordentlich aufgerichtet, und von Päbstl. Heiligkeit Innocentio XII. mit Verleyhung Geistl. Gnaden bekräfftiget.
Ich... von... opffere mich JEsu, Mariä, und Joseph zu ewigen Diensten, und auß Lieb Ihrer schencke ich jeden Mittwoch alle meine gute Werck zur Genugthuung denen Seelen im Fegfeuer dieser meiner Bruderschafft, und verspreche die jährliche| Bethstund von Pfingsten biß Mariä Heimsuchung um ein seeliges End der Sterbenden, und eheste Erlösung der Leydenden dieser meiner Bruderschafft zu verrichten, auch die andere Reguln und Ermahnungen zu halten.
Gesätz und Schuldigkeiten (jedoch ohne Sünd.)

 1. Wochentlich an den benennten Tag alle seine gute Werck zu Erlösung der Seelen dieser Bruderschafft auß dem Fegfeuer aufzuopffern, doch ist nicht jedesmahl, obschon sie gut und nutzlich, ein würckliche Opfferung vonnöthen, es können auch zuweilen etliche gute Werck außgenommen werden.

 2. Jährlich unter der Anfangs bestimmten Zeit eine gantze Stund für ein glückseeliges End der Sterbenden, und Erlösung der leydenden Brüdern und Schwestern bethen, welches am gelegnesten Sonntag oder Feyertag unter der H. Meß geschehen kan.

 3. Die Ehrwürdige Priester sollen jährlich ein H. Meß vor die sterbende und Leydende Mitglieder lesen, die andern aber ein Heil. Communion jährlich aufopfferen. Diese Andacht werden sie am füglichsten verrichten mögen an dem Fest Mariä Geburth, welches ist das Titular-Fest der Bruderschafft, an welchen es sich sowohl geziemmet, daß die Brüder und Schwestern beichten und communiciren, und den vollkommenen Ablaß gewinnen.

|
Ermahnung.

 Die zu Prag wohnhaffte Brüder und Schwestern werden sich befleissen bey denen gemeinschafftlichen Andachten der Bruderschafft zu erscheinen, und zwar erstlich am Haupt-Fest der Geburth Mariä. 2. An vier andern Festen: nemlich der Geburth Christi, St. Josephi, der Auferstehung Christi, und an dem Pfingst-Sonntag. 3. An den letzten Sonntag jeden Monaths Nachmittag bey der gewöhnlichen Versammlung, in welcher für die sterbende und abgestorbene Mitglieder andächtig gesungen, und gebethet wird. An den hohen Mariä Festtägen bey der Andacht und Proceßion: Die abwesende aber mögen an ihrem Orth der Andacht nach Zeit und Gelegenheit obliegen, und können die Monaths-Sonntäg in der Kirchen der PP. Capucinern, wie sie an jedem Orth bestimmet seyn, halten.

Nutzen der Bruderschafft.

 1. Das Wohlgefallen Gottes: weilen Christus (wie die Offenbahrung St. Gertr. 1. l. 5. c. 1. meldet) das Gebeth vor die Erlösung einer Seel auß dem Fegfeuer also genehm haltet, als wann er selbsten dadurch auß der Gefängnuß erlöset wurde, und es freygebigst will vergelten.

 2. Haben alle Brüder und Schwestern, welche entweder keine oder wenig andächtige, oder gar undanckbahre[31] Freunde haben, von welchen sie wenig oder keine geistliche Hülf zu gewarthen haben, sich einer| grossen und gewissen Hülf in ihrem Sterbstündlein, und nach ihrem Tod zu getrösten, weilen in dieser Löbl. Bruderschafft so viel hundert tausend Geist- und Weltliche Persohnen sich befinden, welche ihre gute Wercke, H. Meß-Opffer, Communion, Ablaß, Bethstunden, Fasten, Casteyungen, Arbeiten und Widerwärtigkeiten täglich für sie aufopffern.

 3. Nebst den jährlichen viel hundert HH. Messen, welche die einverleibte Ehrwürdige Priester lesen, seynd bey Laureta zu Prag fundirte wochentliche am Mittwoch und Freytag, Monathlich am Montag nach dem Convent-Sonntag ein gesungenes Requiem, samt 2. andere H. Messen: Jährlich aber am Montag nach dem Titular-Fest, wird ein Anniversarium mit vielen H. Messen gehalten.

Ablaß und Gnaden dieser Bruderschafft.

 1. Am Tag der Einschreibung nebst warhaffter Beicht und würdiger Communion vollkommener Ablaß.

 2. An dem Titular- oder Haupt-Fest dieser Bruderschafft, nemlich an Mariä Geburth ist General-Communion, und vollkommener Ablaß.

 3. An den oben gemeldten anderen 4. Festtägen wann sie beichten, communiciren, und das gewöhnliche Gebeth verrichten, erlangen sie sieben Jahr, und sieben Quadragenen Ablaß.

 4. So offt einer den HH. Messen, und anderen Göttlichen Ämbtern in der Lauretanischen Kirchen, denen gemeinen oder besonderen Versammlungen| der Bruderschafft, sie geschehen wo sie wollen, und ordentlichen Proceßion beywohnet, ein Werck der Barmhertzigkeit verrichtet, für die abgestorbene Brüder und Schwestern 5. Vatter Unser, und Ave Maria bethet, oder ein ander Werck der Liebe, oder der Andacht verrichtet, hat er jedesmahl 60. Täg Ablaß.

 5. In jedem Monath ist in der Laureta zu Prag den letzten, in denen Kirchen der PP. Capucinern an einem bestimmten Sonntag armer Seelen-Ablaß, und kan jedweder ein arme Seel erlösen, welcher allda communiciret und bethet.

 6. In dem Sterbstündlein nach reumüthiger Beicht, oder Anruffung mit Mund oder Hertzen JEsus, Maria, Joseph, vollkommener Ablaß.

Aufopfferung an dem wochentlichen Tag.

 Guttigster GOtt, in Vereinigung aller vollkommenen Werck JEsu, Mariä und Joseph, opfere ich dir heut alle meine Mühe und Arbeit, Schritt und Tritt, Creutz und Widerwärtigkeit, Ablaß und Andachten zu deiner und aller Heiligen grösseren Ehr, zu meinem und unserer Brüdern und Schwestern Heyl und glückseeligen Sterbstündlein, und zu Erlösung der Seelen unserer Bruderschafft auß dem Fegfeuer. Nehme sie in Gnaden an, durch JEsum Christum unsern HErrn, Amen.

 Deren von Prag Entferneten Neu-eingeschriebenen oder Abgestorbenen Nahmen, sollen| auf Prag zu Laureta R. P. Cap. Praesidi der Bruderschafft zugeschickt werden.

Im Jahr 1755. seynd eingeschrieben worden 31250. Von Jahr 1694. biß 1755. seyn eingeschrieben 1790543.

Cum Facultate Ordinarii.
(in allen Capuciner Klöstern in Franken zu finden.)



  1. Urtheil des vernünftigen Pfarrers Dietmayer zu Königshofen im Grabfeld über Meurers daselbst gehaltene Predigt: Ein solcher Mann schadet in einer Stunde mehr, als 10 der geschicktesten Pfarrer im ganzen Jahre gut machen können.
  2. 1) [Nicht nur in Franken, sondern bey allen Katholiken, ehe der wahrhaft verkannte Joseph der II. dem Unfug zu steuern suchte.]
  3. a) Diese Strafen bestanden in dem Verbote des Abendmahls auf 5–10–20 etc. Jahre, je nachdem die Laster, deren man sich schuldig bekannte, größer oder kleiner waren; und in einem 3–10–40 etc. tägigen Fasten bey Wasser und Brode. [Wenn jemand ein Laster zwey oder gar mehreremahle begeht, so wird die Strafe allzeit verdoppelt; daher kam es, daß das Abendmahl, als ein Versöhnungszeichen mit der christl. Kirche, vielen erst am Ende ihres Lebens gereicht wurde.]
  4. 2) [So viel ist gewiß, aber vielleicht nur in Hoffnung besserer Zeiten, daß die Taxe sehr gering ist. Man [132] kann dermahlen von Wirzburg aus ein Ablaß-Diplom auf 6–7. Jahre mit allen Unkosten für 2 fl. erhalten. Die Menge des Absatzes ersetzt den niedrigen Preis.]
  5. 3) [Diese Ablässe ertheilt der Pabst ex thesauro ecclesiae. Dieser thesaurus ecclesiae enthält die opera supererogationis der allerseligsten Jungfrau, aller Heiligen, aller Stifter der Orden und Klöster. Wie schnurstraks dem Geiste des Evangeliums zuwider sind nicht diese opera supererogationis: die [133] Schrift sagt: wenn ihr alles gethan habt, was ihr zu thun schuldig; so sprecht, wir sind unnütze Knechte, wir haben gethan, was wir zu thun schuldig waren. Die Mönche wollen jährlich so viele gute Werke übrig haben, woraus sie den Laien nicht nur auf Erden, sondern auch im Fegfeuer mittheilen wollen. Das beweisen ihre Affilianzen, welche sie ihren geistlichen Vätern und andern Gutthätern zustellen. Affilianzen sind gedruckte Zettel mit dem Siegel ihres Ordens-Generals, wodurch Theil gegeben wird an allen guten Werken, Geiseln, Fasten etc. etc. sowohl im Leben, als im Tod. Diese Zettel werden von verschiedenen Andächtigen aus dem Pöbel in Rahmen mit Glas gefaßt, und sie gelten ihnen unendlich mehr, als das Bildniß des gekreuzigten Heilandes.]
  6. b) Ist ein Stück Kleid, das von vornen und hinten über die gewöhnliche schwarze Kutte dieser Mönche herunterhängt. Bey den Laien aber, welche Mitglieder der Scapulir-Brüderschaft sind, besteht es aus zwey mit langen Bändern aneinander hängenden wollenen Lappen, davon der eine auf der Brust, der andere auf dem Rücken getragen wird: dem ersten ist ein Marienbild, dem andern ein Anastasius-Kopf, als Mittel gegen Hexerey, aufgenähet. Bey den Mädchen ist es gemeiniglich der Custos pudicitiae, so wie bey den Tertianerinnen (einer andern weiblichen Bruderschaft) der Franciscusgürtel. Aber beyde halten oft sehr schlechte Wache.
  7. 4) [Vermöge der bulla sabbathina sollen die Seelen der Verstorbenen, welche dieser Brüderschaft einverleibt waren, nie über einen Sonnabend im Fegfeuer verbleiben dürfen. Der bekannte Johann de Launoy bewies in seinem tractatu de bullae Sabbathinae privilegio: daß sie 30 Jahre älter sey, als Simon Stoch das Scapulir soll empfangen haben. Unter die Wirkungen des vorgegebenen Scapulirs gehört noch: es soll sich keiner erhängen oder ersaufen können, er habe denn das Scapulir von sich geworfen; der größte Sünder, der ein Scapulir trägt, kann nicht verlohren gehen. Beyspiele, die diese Vorspiegelungen erweisen sollen, findet man in Menge in ihren Legenden und hört sie in ihren Predigten. Der ächte Katholik verwirft es keineswegs, wenn Jemand das Bildniß der allerseligsten Jungfrau tragen will. Das Volk sollte man nur darüber belehren, daß dieses Bildniß der allerseeligsten Jungfrau, das auf der Brust getragen wird, sie stets erinnern soll, dem tugendhaften Wandel Mariä nachzufolgen, und eine so reine Brust zu haben, als diejenige, deren Bildniß sie tragen. Der redliche Katholik muß ernstlich beklagen, daß statt solcher vernünftigen Belehrungen, vielmehr auf öffentlicher Kanzel und in Legenden dieses Scapulir als ein Mittel für ruchlose Sünder vorgestellt wird, wodurch in der That Jesus und seine allerheiligste Mutter mehr gelästert, als geehrt werden; denn wie soll Maria, die Reinste, eine Fürbitterin für unreine, unverschämte, und ruchlose Sünder seyn können?]
  8. 5) [So lange von unsern geistlichen Obern keine Mittel getroffen werden, dem gemeinen Mann gemeinnützige Gebetbücher um einen wohlfeilen Preis in die Hände zu schaffen: so lange mags immer besser seyn einen Rosenkranz herunter zu zählen, als in einem Gebetbuch voll des gröbsten Unsinns und der lächerlichsten Ungereimtheiten zu beten. Mit solchen [136] schlechten Büchern ist das katholische Frankenland überschwemmt. Der gemeine Mann kauft und liest sie; denn sie sind die wohlfeilsten.]
  9. 6) [Der Wirzburgische geistliche Rath, Herr Staubach, brachte es als Dompfarrer endlich dahin, daß dieser Mißbrauch mit dem großen Rosenkranze unterbleiben mußte. Zur Ursache gab er an: Die Leute hätten bey Leichenbegängnissen ohnedem Aufwand genug, den man nicht erst durch die Ausgabe für die Herbeyschaffung dieses Rosenkranzes noch vermehren müßte. Die Dominicaner erwiederten: obs denn mit dem rothen Baartuche der Contraternitaer corporis Christi eine andere Beschaffenheit habe? Man bekomme ja dieses auch nicht umsonst? – Aus solchen Quellen fließt oft der Eifer für vermeinte Aufklärung. O quantum est in rebus inane!]
  10. d) Ausser der Scapulir- und Rosenkranz-Brüderschaft gibt es noch Dreyfaltigkeits- Sacraments- Josephs-Gürtel, Arme Seelen-Aloysi-Kilians u. d. m. Brüderschaften. Der letzten sind alle Pfarrer des Stiftes Wirzburg einverleibt: in der Beylage 6. ist der geistliche Nutzen davon enthalten.
    .
    [Hier sind zwey merkwürdige Ablässe vergessen, der am Tage Sebastian bey den Augustinern und der Valentini Ablaß bey den schwarzen Franciscanern. Der Unfug, der bey den letztern mit Fischen und Tauben noch alle Jahre getrieben wird, ist ausserordentlich. An diesem Tage wird dem Hn Valentin allerley geopfert, Geld, Fleisch, Brod, Eyer, Hüner, Gänse, Tauben und dgl. Weil aber ärmere Personen nicht solche Dinge bringen können, so haben die Mönche für diese, welche doch auch ihr Schärflein opfern möchten, folgende Einrichtung getroffen. An den Seiten des Hauptaltars stehen an jenem Tage in ihrer Kirche einige Brüder mit Taubenhäusern und Fischbehältern. Die frommen Andächtigen kommen dahin, miethen sich um einen Schilling oder ein Paar Dreyer eine Taube oder einen Fisch, und tragen es um den Altar dem heiligen Valentin zum Opfer; dann bekommt der Frater die Taube oder den Fisch wieder. Einige erkaufen gar für ihre lieben Kleinen dergleichen Tauben oder Fische, und bezahlen sie gut. Im siebenjährigen Kriege, als die Sachsen in Wirzburg lagen, schämte man sich des Firlefanz und untersagte den schwarzen Franciscanern diese Anordnungen [138] am Feste ihres heiligen Valentins und dabey, wird man vielleicht glauben, hätte es auf immer sein Bewenden haben sollen, wenn auch keine Sächsischen Kriegsvölker mehr in Wirzburg sind; allein die schwarzen Franciscaner wußten sich doch auf der Regierung wieder gute Freunde zu verschaffen, so daß ihnen dieses einträgliche Gewerbe, wie zuvor, verstattet wurde. Nun sage man, ob das nicht mit den fürstbischöfflichen Verordnungen zur Verminderung des Ablasses in offenbarem Widerspruch stehe.]
  11. e) Dieses alles muß geschehen, um einen vollkommenen d. i. einen solchen Ablaß zu gewinnen, der dem Katholiken All seiner Sünden Schuld und Strafe erläßt.
  12. *) Wer die Geschichte lesen will, findet sie in jeder Heiligen-Legende.
  13. f) D. i. 20–30 kr. für eine Messe zum Besten Gestorbener oder Lebender. Ein Kloster von 24 Personen bezieht daher täglich, das Stipendium nur zu 20 kr. gerechnet 8 fl. Rh. wöchentlich 56 fl. jährlich 2912 fl. Alle übrigen Lebensbedürfnisse als Wein, Holz, Butter, Wolle, Flachs, Fleisch, Waizen, Korn, [140] Hüner, Gänse, Spanferkel, Eyer, Linsen, Erbsen, Kraut etc. etc. wirft ihnen der Termin reichlich ab.
  14. g) Die vorzüglichsten Wallfahrts-Örter in Franken sind: Wallthürn, Dettelbach, Kreuzberg auf der Röhn, Rezbach, Buchen bey Lohr, Iphofen, Vierzehn Heiligen, Gößmannstein, Marien Limbach, Höchberg und der Nikolausberg bey Wirzburg, auf den eine sehenswürdige, viele 1000 fl. kostende Treppe führt, welche die Andacht erbaut hat.
  15. 7) [Ein ehrlicher Mann, der auch einst in Dettelbach war, erzählte mir als Augenzeuge folgende Anekdote: [141] Er sey mit vielen andern beyderley Geschlechts beym Schlafengehen, aus Mangel an Raum in der Herberge, auf den Boden gewiesen worden. Daselbst standen 16–17 Bettstellen. Morgens beym Erwachen erhob sich ein allgemeines Geschrey: „Du schlechter Kerl, was krochst du in der Nacht zu der Dirne ins Bett; du Lumpenmensch, wer hieß dich den Pursch ins Bette nehmen?“ Vorbereitungen zur Beicht; Anfang eines neuen bußfertigen Lebens! Von einem gewissen noch lebenden Pfarrer habe ich gehört, daß er folgendes Mittel gebraucht, um zu erfahren, welches Gesinde seines Orts zusammenhieng. Er stellte sich jederzeit unbemerkt an den Weg, den die Procession seiner Gemeinde auf das nächste Wallfahrtsort und von da wieder zurück nahm. Er versichert bey Ehre und Gewissen, daß er hier immer unfehlbare Kundschaft erlangt habe, über das, was er wissen wollte.]
  16. 8) [Vortrefflich sind dagegen die im Jahr 1790 getroffene Anstalten, wo, man merke wohl, auf Ansuchen vernünftiger Bürger zu Wirzburg, ein Vorschlag genehmiget wurde, der auf bessere Zeiten hoffen läßt. Sie baten nämlich, daß ihnen an dem Tage, wo die Procession auf den heiligen Kreutzberg geführt wurde, zugleich vergönnt werden möchte, eine auf den Nikolausberg zu führen. Es wurde ihr Gesuch gestattet. Die Procession ging in der schönsten Ordnung, und die hier beywohnten äusserten die wärmste Andacht. Man durfte nicht über Nacht [142] ausbleiben, und war nach einigen Stunden wieder in seinem Hause. Ein sicherer Beweis, daß der größere Theil nun auch bald anfangen wird, vernünftiger, in Rücksicht auf Wallfahrten, zu denken und zu handeln.]
  17. 9) [Zulauf in den Mönchsklöstern bleibt immer, und dadurch beym Volke die Verhinderung, dem Pfarrgottesdienste beyzuwohnen. Zu dem Ende haben sie die beständige Anbetung bey ausgesetztem hochwürdigsten Gute in ihren Klöstern eingeführt. Da ist kein Sonn- und Feyertag im Jahr – und wie viel Werktage noch überdieses – wo nicht den Freunden der Mönche Veranlassung vorfällt ihre Kirchen zu besuchen. Man schlage zum Beweise nur einen Wirzburgischen Kalender nach.]
  18. 10) [Diese haben aber auch ein solches elendes Gewerbe nicht nöthig. Sie haben ja sonst genug zu leben, und überlassen es daher den Bettelmönchen gar gerne. Letztere wissen auch schon einen Ersatz für die abgehende Musik zu erringen. Sie sorgen dafür, daß ihre andächtigen Gutthäter die Altäre ihrer Kirchen niedlich aufputzen, und recht reichlich mit Wachskerzen beleuchten. Da findet immer ein Sinn gegen den andern Entschädigung.]
  19. h) Dieses sind gedruckte oder geschriebene Einladungsschreiben, welche an die benachbarten Pfarrer geschickt, und durch diese öffentlich von den Kanzeln verkündigt werden. In Städten hängt man sie an die Kirch-Thüren. Siehe Beylage 3.
  20. 11) [Der wohlbelebte Pfarrer in Unsleben Meurer verkündigte dieses quotiescunque auf das nachdrücklichste in all’ seinen Predigten, bey dem h. Feste Portiuncula (und vielleicht ist in der ganzen Wirzb. Dioeces keine Capuciner oder Franciscaner-Kirche, wo er nicht geprediget,) indem er sagte: es wäre zu [144] wünschen „alle Steine der Kirchen wären nichts als Eingänge; damit das Volk durch immer fortgesetztes Aus und Eingehen einen frischen Ablaß gewinnen könnte.“]
  21. 12) [Der eingeladene Prediger muß aber dennoch seinen Schmauß ehrlich zahlen, er mag Pfarrer, Caplan oder aus einer Prälatur seyn. Denn zahlt er seinen Schmauß nicht, so darf er nicht mehr hoffen, daß er die hohe Gnade haben wird.]
  22. i) Was hier von der Eifersucht der Mönche gegen einander gesagt wird, bestättigt sich durch folgende Geschichte. Die Ursuliner-Klosterfrauen in Wirzburg hatten in ihrer Kirche ein schöngeputztes Jesuskind zur Verehrung ausgestellt, welches von dem andächtigen Volke häufig besucht wurde. Dieses schöne Kind erregte die Eifersucht der Reuerer oder der barfüßigen Karmeliten. Es entstand darüber ein sonderbarer Proceß bey der geistlichen Regierung, und man setzte den Nonnen, oder ihrem armen Kinde nicht wenig zu. Die Neuerer behaupteten: Sie allein hätten das Recht, dieses Kind in ihrer Kirche öffentlich auszustellen, weil das Original der nachgeformten Kinder von Wachs in ihrer Ordenskirche zu Prag stehe. Der ächte Grund aber ihrer Eifersucht war das viele und reiche Opfer, welches dieses Prager Kindchen den Nonnen einbrachte, vorzüglich durch den schönen Anzug, den ihm die zierlichen Nonnen zu geben wußten. Die Neuerer ließen durch eine Klosterdeputation den Nonnen ihre Meinung erklären; aber die durch das gefallene Opfer reicher gewordenen Ursulinerinnen wichen nicht von ihrem Besitzstande. Was thun die Mönche? Zuerst klagen [146] und schimpfen sie bey ihren gewöhnlichen Besuchen in der ganzen Stadt über die Klosterfrauen, die ihnen ins Handwerk griffen: dann – als dieß ihrem Eigennutze nicht frommte – brachten sie wirklich ihre Klage vor das Ordinariat (geistliche Regierung). Diese machte mit dem Ausspruche: „daß beyden die Aussetzung des Jesukinds erlaubt sey“ der heiligen Fehde ein Ende. Es geschah, wenn ich nicht irre, im Jahre 1779.
    .
    [Meines Wissens ist der Streit eigentlich dieser: die Reuerer haben das Prager und die Nonnen das Salzburger. Mit dem Prager, als dem vorzüglichern, wollten die Reuerer das Salzburger, als den Nachdruck, verdrängen. Dabey wird der Streit nicht glimpflicher geführt, als zwischen ächten Verlegern und Nachdruckern, deren Schimpf- und Schmäh-Schriften dem lesenden Publicum nicht unbekannt sind. Nun noch etwas von dem abgeschmackten Vorgeben der Reuerer wegen dieses Kindleins zu Prag. Das Bildniß desselbigen, sagen sie, werde zu Prag in einem Behältniß bewahret, zu welchem der Erzbischoff zu Prag und ihr Provinzial einen Schlüssel hätten. In beyder Gegenwart werde dieses Behältniß jährlich geöffnet, da fanden sich nun die Sohlen an den Schuhen dieses Kindleins richtig abgetreten. Es bekommt deswegen jährlich ein Paar neue Schuhe; damit es nicht baarfuß zu laufen gezwungen ist. Was haben sich nicht die Mönche zur Schande der wahren katholischen Religion erfrecht, der Welt für Unsinn aufzubürden? Sie möchten den Menschen-Verstand gern verkrüppeln. Es wurde einmahl wegen des quotiescunque eine Klage erhoben, der Pabst sagte: maneat üsus, tollatur abusus.]
  23. 13) [Diese in die Kirche aufgenommenen Ablässe sind so verderblich nicht, als sie hier vorgespiegelt werden wollen, wenn sie nur immer jeder Pfarrer recht zu gebrauchen wüßte. Denn sie entfernen die Pfarrkinder nicht von ihren Häusern und Familien; sie befördern die Besuchung der Pfarrkirche. Sie sind selten.]
  24. k) Goldhagen, Huberti, Fleischüz, Wiesner, Schmitt etc. etc. sind respective, Weihbischöffe Professoren und Räthe an Teutschen Höfen[.] A. d. E.
  25. l) Unrecht handeln die Katecheten davon im 10ten Artikel des apostolischen Symbols. Es ist doch wohl ein großer Unterschied zwischen jenem Ablasse der Sünden, den Christus verdiente, und diesem, den der Pabst gibt. A. d. E.
  26. 14) [Ist heutiges Tags durch obrigkeitliche Verordnung ganz eingeschränkt worden.]
  27. 15) [Dieß wird bey einem aufmerksamen Unterricht leicht gebessert werden. Man halte sich nur an die alten Theologen, besonders einen Amor. Er betrachtete schon die Sache im rechten Lichte.]
  28. 16) [Eine der schädlichsten Arten von Ablässen ist hier mit Stillschweigen übergangen: diejenigen, welche die im Land umherreisenden Ordens-Generale auf die von ihnen geweihten Rosenkränze, Kreuzchen, Bilderchen u. d. gl. legen.]
  29. *) Ein provinzieller Ausdruck für in Zügen liegen.
  30. *) Erbärmliche Wissenschaft! – Wehe dem, der diese Behauptung für wahr hält – der nicht vielmehr glaubt, daß seine Seeligkeit von den evangeliumsmäßigen Handlungen während seines Lebens, abhange!     d. E.
  31. *) Wie über die geschimpft wird, die keine Messen für die Verstorbenen lesen lassen.