An die Herausgeber des Journals von und für Franken

Textdaten
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Autor: Johann Michael Feder
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Titel: An die Herausgeber des Journals von und für Franken
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 4, S. 738–756
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
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IV.
An die Herausgeber des Journals von und für Franken.[1]
Auf die in der Beylage zum 24ten Stücke der hiesigen gelehrten Anzeigen d. J. von mir eingerückte Erklärung fordern die Herren Herausgeber des Journals in IV. B. 4. Heft S. 519 mich auf, zu beweisen, daß offenbare Unwahrheiten in den meisten, Wirzburg betreffenden, Aufsätzen ihrer Zeitschrift| vorkommen. Sie fügen hinzu: „Die stärksten Äusserungen in den Aufsätzen haben patriotische Männer zu Verfassern, die, wie schon erklärt worden ist, dem Hochstifte mit mancherley Pflichten zugethan sind, ihr Vaterland schätzen und lieben, und das auch in der That durch einen vieljährigen Dienst erwiesen haben.“
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 Ich bitte vor allem, die Herren Herausgeber sowohl als ihre Leser wollen bedenken, daß zwischen den Versicherungen ihrer Mitarbeiter und zwischen den meinigen ein großer Unterschied sey. Ihre Mitarbeiter oder Einsender nennen sich nicht: ich aber nenne mich, und sage unter den Augen der Stadt, in der ich wohne, daß die meisten, diese Stadt betreffenden Aufsätze – Unwahrheiten enthalten. Welcher Gefahr von geheimer und öffentlicher Verachtung würde ich mich nicht aussetzen, wenn ich nicht alle die Männer, die sich um die quästionirten Facta interessiren, die von denselben eine genaue Notitz haben können, oder haben müssen, auf meiner Seite hätte! Die ungenannten Einsender hingegen riskiren schlechterdings nichts. Dieser Bemerkung zufolge glaube ich den Vorwurf von Selbstsucht oder| Arroganz eben nicht zu verdienen, wenn ich behaupte, meine Versicherungen seyen glaubwürdiger, als die eines Ungenannten, der vielleicht noch obendrein[2] hier nicht wohnet, keinen Umgang mit Gelehrten und Geschäftsmännern hat, und also unmöglich aus reinen Quellen schöpfen kann.

 Indeß weil es die Herren Herausgeber einmahl durchaus verlangen, so nehme ich das unangenehme Geschäft auf mich, die besagten Aufsätze noch einmahl zu durchgehen, und die darin vorkommenden Unwahrheiten namentlich auszuzeichnen.

 Gleich im I. B. 1 Heft S. 109 wo die Bestättigungsgeschichte unseres Herrn Weyhbischofes erzählet wird – kommen einige Unrichtigkeiten[3] vor. Der Erzähler hat| zuverläßig die dahin einschlagenden Urkunden nicht gelesen, oder den Inhalt derselben nicht aus dem Munde eines treuen Referenten gehört.
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 Im II. B. 2 Heft S. 124 heißt es: „Statt die Ablässe zu vermindern, wurden sie vermehrt. So kam der Fall neuerlich vor, daß ein redlich denkender Pfarrer den jährlichen Unfug bey der Capelle zunächst bey seinem Orte, dem Bischöflichen Willen gemäß, einstellen wollte. Er berichtete deßwegen an die geistliche Regierung. Die gerechte Bitte des Pfarrers wurde zwar nicht gänzlich abgeschlagen, aber auch nicht gewährt.“ – Dieses Geschichtchen ist entstellet. Der Unfug, den der Pfarrer und Dechant K. abstellen wollte, bestand darin, daß ein gewisses Marienfest in der für die sämtlichen gottesdienstlichen Verrichtungen zu engen Capelle bisher gehalten ward. Er bath um Erlaubniß, das Fest in der geräumigern Pfarrkirche halten zu dürfen, und erhielt| sie. Von Abschaffung des Ablasses war die Rede nicht.[4]
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 In eben diesem Hefte heißt es S. 137. „An den Seiten des Hauptaltars stehen an jenem Tage (am Feste des S. Valentin – in der Kirche der hiesigen Minoriten) einige Brüder mit Taubenhäusern und Fischbehältern.“ – Ist falsch. In dem Kreuzgange hinter der Gangthüre stand ein Bruder, der den Kindern, die von ihren Eltern oder Mägden dahin geführt worden waren, gegen eine selbst beliebige Taxe, sogenannte lebendige Opfer reichte. Ich kann aber versichern, daß die Vorsteher besagten Klosters (das seit vielen Jahren das Glück hatte, hell- und edeldenkende Vorsteher und Lecktoren zu haben) diese Gewohnheit schon längst würden abgeschaffet haben, hätten sie nicht gefürchtet, einen gewissen Theil des hiesigen Publicums zu beleidigen. Und – daß sie| sich freuen, daß sie nun auf höhern Befehl abgeschaffet ist.[5]

 S. 145. „Es entstand (zwischen den Reuern und Ursulinernonnen) darüber (über die Aufstellung eines gewissen Bildes) ein Proceß bey der Geistlichen Regierung“ – Die Herren Räthe, die ich darüber befragt habe, versicherten mich, dieß sey falsch.[6]

|  In Betreffe des S. 177. und im IV. B. 1ten Hefte erzählten Schicksals des P. Anian – ist die Replik und Duplik in der Augsburger Kritik erschienen.[7] Unbefangenen| Lesern werden die Aussagen von Augenzeugen, die sich öffentlich nennen, vermuthlich wichtiger seyn, als die Aussagen eines, der nicht Augenzeuge war, es nicht seyn konnte, und sich nicht zu nennen getrauet. Und – wer die Schrift des P. Mansuet Oehninger gelesen hat (dringende Ursachen, welche Patrem Mansuetum gewesenen Priester und Prediger des Capuzinerordens bewogen, sowohl das Pabstthum, als seinen Mönchsstand zu verlassen, Berlin 1776; wo er unter andern Beweggründen die Schande, unter Rom als einer von Gott erklärten und verurtheilten Hure länger zu stehen; und dann die Abgöttereyen, welche Rom nicht nur treibet und| lehret, sondern auch ihren Untergebenen aufdringt, anführet) wird nicht sehr geneigt seyn, sein Zeugniß als ein vollwichtiges und entscheidendes anzunehmen.  Auf den ersten S. 196 unsere Industrieanstalten angreifenden Aufsatz, und auf den zweyten (III. B. 2 Heft) den die Erfurter gelehrte Zeitung im 24ten Stücke S. 190 d. J. hart und verdrehend nennet[8] –| steht die Antwort im I. Bande des Magazins zur Beförderung des Schulwesens im k. T.

 III. Heft S. 341. „Im Wirzburgischen sind die Capitalien der milden Stiftungen an die Hochstiftsämter vertheilt worden, um etc.“ – Ist falsch.

 Daß auf Verordnung der Geistl. Regierung zur Aushülfe der Pfarrer künftig keine Mendicanten, sondern Priester aus Abteyen genommen werden sollen, wie im 4ten Hefte S. 486. behauptet wird – ist falsch, und nach unserer dermahligen kirchlichen Verfassung unmöglich.

 III. B. 1tes Heft S. 113. „Den Alumnen des Fürstbischöflichen Seminariums zu Wirzburg ist die Lesung aller protestantischer Bücher, vorzüglich derjenigen,| die auf Religion einen Bezug haben, untersagt worden.“ – Dieser Satz ist so, wie er daliegt, falsch. Den Alumnen ist die Weisung gegeben worden, sich in Hinsicht auf die von ihnen anzuschaffenden und zu lesenden Bücher nicht auf ihre eigenen Einsichten zu verlassen, sondern ihre Vorsteher darüber zu Rathe zu ziehen. Und welcher zum Seelsorgeramte ausersehene Jüngling sollte sich nicht in diesem so wichtigen Geschäfte der Leitung so einsichtiger und discreter Männer, wie Herr Regens Leibes und Herr Subregens Zirkel sind, gerne überlassen. Besagte Vorsteher haben die Vollmacht, denjenigen Alumnen, die fähig und reife genug sind, protestantische Schriften zu lesen, und sie, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht mißbrauchen werden, die Lektüre derselben zu erlauben. So viel ich weiß, läßt man ja auch von protestantischen Candidaten des Predigeramtes nicht alles ohne Unterschied lesen.[9]
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|  III. B. 3. H. S. 357. „Man erbrach (aus Gelegenheit des sogenannten Klarmännischen Katechismus) alle Pulte und Behältnisse (der Alumnen im Seminario) worin man Ketzergift witterte.“ – Ist falsch. Die Papiere eines einzigen, der als Theilhaber an dem besagten Katechismus verdächtig gemacht war, wurden untersucht, und der Alumnus ward als unschuldig befunden und erklärt.
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 S. 359. „Es ist zuverläßig, daß die Inquisitionscommission soweit gieng, gleichsam die theologische Facultät vor ihr Tribunal zu ziehen, und ihr in Betreff der gemachten Anschuldigungen Verantwortung abzufordern“ –| Davon weiß die theologische Facultät nichts.

 Gegen den Heft 5. S. 557. auf unsern Herrn Hofrath Salver sel. vorkommenden Angriff schickte mir ein Landgeistlicher, der sich seit mehr als 30 Jahren auf das Studium der Fränkischen Geschichte und der Genealogie des Fr. Adels gelegt hat, eine Ehrenrettung zur Bekanntmachung zu, die ich wörtlich hier einrücke. „Auf besagter Seite beschuldiget ein Mitarbeiter des Fränkischen Journals den als Kenner der adelichen Familien allgemein bekannten Herrn Hofrath Salver, als wenn er den Ritter Georg, und nicht den Ritter Hansen von Bibra zum Vater des Fürstbischofs Lorenz von Bibra, und sich selbst zu einem unzuverläßigen Genealogisten mache: er will dieß aus Salvers Proben des teutschen Adels S. 376 und 377 ersehen haben. Hier thut er nun Herrn S. offenbar Unrecht. Herr S. stellt aus dem öffentlichen Grabmonument des Bischofs in seinem Werke S. 375. folgende Ahnenreihe auf:

 Hanns von Bibra (Uranher) Itha Eselinn von Altenschönbach. Georg von Bibra (Anherr) Sophia Voitinn von Salzburg. Hanns von Bibra (da ist der| Hans und nicht der Georg Vater) Margareth Schenkinn von Schenkenbach. Lorenz von Bibra Fürstbischof, Abkömmling.
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 „Man vergleiche nun den von einem Kaiserl. Notario beglaubigten Abriß in Salvers Ahnenproben S. 376 mit dem in der Wirzb. Domkirche aufgestellten Grabmahle, so wird man alles ganz richtig mit dem Angeben des Herrn Hofrathes finden. Man wird aber auch finden, daß der Herr Mitarbeiter eine von Thüngen nicht als Anfrau oder Großmutter aus seinem vermeinten Familiendocumente S. 560. 561 einschieben darf. Denn wer nur ein wenig Wappenkenntniß hat, wird aus dem Grabmahle ersehen, daß die Anfrau eine Voitinn von Salzburg, und keine von Thüngen gewesen sey. Der Herr Mitarbeiter muß also seinen Anton von Bibra, und seine von Thüngen anderswo hinrücken, und einen Hans den jüngern von dem ältern unterscheiden: dann wird er gründlicher von der ritterlichen Familie von Bibra schreiben. Seine angeführte Urkunde ist ein Privataufsatz, sine die et consule, und verdient im Vergleiche| eines öffentlichen Monuments keine Rücksicht.“[10]

 Gegen das, was in eben diesem Hefte unter N. IV. gegen den Herrn G. R. und Schulendirector Onymus ist gesprochen worden – steht die Replik im I. B. 4ten Hefte des Magazins zur Beförderung des Schulwesens im kath. T. – Ich kann den Herren Herausgebern die zuverläßigste Nachricht ertheilen, daß besagter Aufsatz dem sämtlichen Professorstande dahier höchst unangenehm gewesen sey, und daß man dafür gehalten habe, durch denselben möge der unter der studierenden Jugend ohnehin schon starke Insubordinationsgeist nur noch mehr angefacht werden: was, leider, der Erfolg nur zu deutlich bewiesen hat. Sieht man es doch zu Erlang und zu Göttingen gar nicht gerne, wenn Schriften wider die dasigen Professoren erscheinen, und gibt man sich doch alle Mühe, die Verfasser derselben zu entdecken.

 IV. B. 1tes Heft. S. 42. „Der verstorbene Capuziner P. Qualbert trug seine goldene Uhr.“ – Er trug, wie ich von authentischen Zeugen weiß, unter der Gestalt| einer Tabacksdose eine von einem hiesigen Stiftsvicar zum Geschenke erhaltene, höchstens 6 fl. Fr. werthe Uhr, der er bedarfte, weil er zur bestimmten Stunde als Prediger in der Hofkirche erscheinen mußte.

 Von der S. 43 vorkommenden scandalösen Anekdote – weiß man dahier nichts. Hätte man dahier nur das Geringste davon gehöret, so würde die Sache auf das genaueste untersucht und nach den Kanonischen Gesetzen bestraft worden seyn. Wie kann denn also der ungenannte Einsender etwas davon wissen? – Und gesetzt, er wisse sie mit der größten Zuverläßigkeit, so war es äusserst lieblos, ein Vergehen vor der Welt bekannt zu machen, das in der Stille hätte können gerüget und verbessert werden. Auch protestantische Vorsteher von Communitäten und Erziehungshäusern finden sich durch eine unnöthige öffentliche Rüge der in denselben vorgegangenen Fehler sehr beleidigt.[11]

 S. 378. „Der über 50,000 fl. reiche Dompfarrer Herr Staupach will seine Pfarre resigniren, und mit seinen zwey über 700 fl. jährlich eintragenden Beneficien| seine Lebenstage beschließen.“ – Das einzige Beneficium, das der Herr Geheime Rath und Dompfarrer Staupach in der hiesigen Mariäcapelle genießet, trägt höchstens 70 fl. Fr. dafür hat er gewisse Kirchendienste zu leisten, für deren Verrichtung er also in jedem Falle sorgen muß. Wer kann übrigens, ohne ein förmliches Inventarium gemacht zu haben, den Vermögenszustand des Herrn Geh. R. berechnen? Und wer findet es nicht höchst unbescheiden, wenn dieß jemand öffentlich thut?[12] Der dahier studierende Israelite (3 B. 4 Heft S. 510) heißt nicht Hönigberger, sondern Höchberger. Der neue Schulseminariumsdirector (4 B. 2. H. S. 249) heißt nicht Majer, sondern Manger. Herr| Deppisch (4 B. 3 H. S. 381) war nicht zu Altenberg, sondern zu Altenbanz Pfarrer. Doch dieß sind vielleicht blose Schreib- oder Druckfehler.[13]

 Die Summe der hier öffentlich unter den Augen des Publikums, bei dem ich lebe, und an dessen Meynung von mir, mir unendlich viel gelegen seyn muß, aufgezählten (daß das Gegentheil davon wahr sey, müssen die ungenannten Einsender erweisen,) Unwahrheiten (die ich, wenn ich undelicat seyn, und bereits geheilte Wunden wieder erneuern wollte, leicht noch größer machen könnte), diese Summe, sag’ ich, addirt zur Summe derjenigen, die schon wirklich wiederrufen worden sind, mag die Herren Herausgeber überzeugen, daß sie die zuverläßigen Correspondenten von hiesigen Gegenden nicht haben, die sie zu haben glauben.

 Ob übrigens die in mehrbesagtes Journal eingerückten Aufsätze, in welchen so viele Personalitäten vorkommen, durch welche das gegenseitige Zutrauen der hiesigen Gelehrten gestöret, die Jugend zur Geringschätzung und Verachtung ihrer Vorsteher und Lehrer gereitzet, die hiesige Residenzstadt als eine der sittenlosesten (4 B. 5 H. S. 488.)| dargestellet wird, patriotische Männer, die dem Vaterlande mit mancherley Pflichten zugethan sind, ihr Vaterland schätzen und lieben, zu Verfassern haben können, will ich allen denjenigen zur Entscheidung überlassen, die über den Begriff von Patriotismus, über die Pflichten und Äusserungen desselben, und über den so frequenten Selbstbetrug des menschlichen Herzens, vermöge dessen es unzeitige Reformationssucht, Schadenfreude und Rachgierde für Vaterlandsliebe zu halten pflegt, öfters mit Ernste gedacht haben.
Wirzburg
den 16ten Jun. Dr. Michael Feder.
1792.



  1. *) Der Bemerkungen des Herrn Professor Feders, die wir hier wörtlich und unverändert geben, wie er sie uns zugesendet hat, sind in allen 16; wodurch er nun mit seines Namens Unterschrift erwiesen haben will: daß die meisten Wirzburg betreffenden Aufsätze Unwahrheiten enthalten. Wir wollen dem unpartheyischen Theil unserer Leser gar nicht vorgreifen: ob sie den geführten Beweis für gültig erkennen können, Wir berufen uns auf das eigne Gefühl des Herrn Professor Feders, ob es ihm, wenn er das Ganze mit Kaltblütigkeit überlieset, nicht selbst sagt: daß er unendlich mehr versprochen, als er zu leisten im Stande war, und daß er sich, weil die Führung des Beweises ihm ein so unangenehmes Geschäfte gewesen sey, wie wir leicht vermuthen konnten, sich lieber nicht seinen und unsern Lesern hätte aufdringen sollen. Sein Endzweck dem Wirzburg. Publikum zu sagen: daß er an dem Journal keinen Antheil habe, hätte ja unendlich kürzer erreicht werden können.
  2. *) Dergleichen Muthmaßungen gehören gar nicht zur Führung eines so wichtigen Beweises, als wir ihn von dem Herrn Professor zu erwarten berechtiget sind.
  3. 1) Also das Ganze ist keine Unwahrheit, wie die meisten Aufsätze des Journals seyn sollen? Weil es Ihnen nicht gefällig gewesen, die Unrichtigkeiten anzuzeigen, so wollen wir es selbst aus einem Schreiben d. d. Wirzburg den 13. November 1790. thun, das seither zu benutzen vergessen worden ist. Es heißt darin:
     „Im Aufsatz den Herrn Weihbischof betreffend ist es unrichtig: daß Celsissim. diese Ausdrücke gebraucht habe. Er sagte nur: daß Er Mittel in Händen habe sich zu helfen. Es ist auch nicht an dem, daß die Bulle über Kölln nach Wirzburg ging. Sie wurde von unserm Residenten unmittelbar geschickt. 100 Carld’or hat es aber auch noch besonders in Rom gekostet, die in der Berechnung vergessen worden sind.
  4. 2) Sie soll es nicht ausdrücklich gewesen seyn, wie in der angeführten Stelle auch nicht gesagt wird. Was will denn aber der mit Schwabacher Schrift gedruckte Befehl, den der Herr Professor nicht hätte übersehen sollen: „den Nachmittag mußte die Proceßion in die Capelle geführt und die sieben Vater Unser mußten gebetet werden“ anders sagen?
  5. 3) Die Sache, auf die es eigentlich ankommt, hat also eingestandnermassen ihre gute Richtigkeit, nur der Standpunct der Fisch- und Taubenkrämer in der Kirche war von mir unrichtig angegeben worden. Es ist übrigens notorisch, daß nicht bloß Kinder, sondern auch erwachsenes Volk diesen Krämern abgekauft haben. Der Unfug ist abgeschafft, zur Freude der einsichtsvollen Minoriten. Wie mag um dieses ganz ausserwesentlichen Umstandes willen nun der einsichtige und sonst freymüthige Herr Prof. F. meinen Aufsatz übers Ablaßwesen unter die unwahren zählen? d. V.
  6. 4) Über diesen Punct werden wir wohl beyde Recht haben. Die Herren Räthe, die Sie befragten, konnten wohl sagen: dieß sey falsch. Die Sache ist so: Es wurde geklagt, aber die vernünftige Regierung schämte sich dieser Klage, und verwies den klagenden Theil zum Stillschweigen und zur Ruhe. Höchstens habe ich also hier eine etwas unbequeme Redensart gebraucht; die Sache ist und bleibt aber wahr. Ich habe mich auch bereits deswegen im 4ten Bande S. 91 und 92 weitläufig erklärt. Das hätte der Herr Professor F. wissen können, wenn es ihm darum zu thun gewesen wäre. d. V.
  7. 5) Herr Professor Feder, als Redacteur der W. gelehrten Anzeigen, beruft sich auf die Augsburger Kritik, so ganz uneingedenk der vorigen Zeiten, (das ist alles was geschehen konnte,) und appellirt an unbefangene Leser. Die sämmtlichen Obrigkeiten der Capuziner Provinz in Franken sagen vielmehr in zwey an die Herausgeber erlassenen Schreiben:
     „ob P. Alexander gegen ihr Journal eine Widerlegung schreibt oder schreiben will, darum weiß die Provinz nichts, ist auch, wenn es geschehen sollte, damit so wenig zufrieden, daß sie es ihm vielmehr höchlich verarget und zur gehörigen Zeit wohl gar verheben wird.“
     „Sollte mit der Kritik von Augsburg Alexanders Aufsatz erscheinen, so werden Sie von eben dieser Hand eine Zurechtweisung des jungen Definitors, welcher glaubt, unsere Provinz sey auf ihn gebauet, erhalten.“
     In dem andern Schreiben heißt es:
     „Ich schicke Ihnen die Kritik zu, nebst wenigen Bemerkungen darüber. Wollen Sie Ihren Gegner noch mehr durchlassen: so können Sie das thun. Nur schonen Sie des Ganzen, dem es nicht gleichgültig seyn kann: daß seine Ehre durch Bekanntmachung fehlerhafter Mitglieder geschmälert werde. Rügen Sie immer Mißbräuche. Man wird Ihnen von Zeit zu Zeit dazu behülflich seyn.“
     Wir haben nicht Raum genug das angestellte Zeugenverhör der von P. Alexander, Definitor, aufgeführten Männer hieher zu setzen. Überhaupt interessirt [745] es unsere Leser zu wenig, uns in eine Widerlegung der Augsburger Kritik einzulassen. Hätte doch Herr Prof. F. nur genau erwogen, was die sämmtlichen Obrigkeiten der erwähnten Capuziner Provinz in des Journals 4ten Bandes 3ten Hefte S. 362. so schön sagen:
     „So viel wollen wir nicht in Abrede seyn: daß die Strafgerichte in den ältern Zeiten unter uns zu strenge gewesen sind“
     er würde gewiß den aus der Augsburger Kritik genommenen Beweis aufgegeben haben, und mit uns über die ganze Capuzinade, um nicht zu schaden, den Vorhang haben fallen lassen.
  8. 6) Wir sind nicht gewohnt, auf Recensenten Machtsprüche viel zu bauen oder dadurch zu beweisen, wenn sie dieselbigen nicht durch eigentliche Belege gerechtfertiget haben. Wir wissen, wie mannichfach fremder Einfluß, Leidenschaft und Privatverhältnisse des Verfassers, des Recensenten, des Verlegers und ihrer Freunde bey großen und kleinen Instituten zu seyn pflegen, und Herr Prof. F. wird das nicht in Abrede stellen. Demungeachtet laßen wir uns den von dem Erfurter Recensenten ohne weitern Beweiß gethanenen Machtspruch gefallen, bedauern aber herzlich, daß wir den Herrn Prof. erinnern müssen, wie der ganze aus der Erfurter Zeitung hergenommene Beweis eigentlich wörtlich lautet; dessen Verstümmelung in einer so ernstlichen Sache sich gewiß weder durch Unvorsichtigkeit noch durch Übereilung entschuldigen lässet. Der Recensent zu Erfurt sagt:
     Die Antwort an Herrn Hofr. Seuffert (S. 169) scheint Recensenten hart und verdrehend; in manchen aber edel und patriotisch.
     Hier ist wohl so viel gewonnen als verloren!
     Wir hätten übrigens, nach den deutlichen Erklärungen unsers Herrn Correspondenten im 3ten [747] Bande S. 173. 174 das Beywort angreifender Aufsatz nicht von dem Herrn Professor erwartet. Im letzten Zehend des 18ten Jahrhunderts muß doch wohl jeder, es versteht sich, wenn es, wie hier, ohne alle Beleidigung und mit dem gebührenden Respect geschiehet, seine Meynung sagen dürfen. Wie oft thut das nicht Herr Prof. F. in seinen gelehrten Anzeigen? Übrigens hat so wohl der in jedem Betracht uns sehr achtungswehrte und verdienstvolle Herr Hofrath und Prof. Seuffert, als auch unser Correspondent die Acten in diesem Proceß für geschlossen erklärt. Das Publicum urtheile also. Jeder nach seinen Einsichten, die ihm Gott gab!
  9. 7) Über das hier Gesagte wollen wir gar nicht richten. Sie pressen das Wort alles, das doch durch den Zusatz beschränkt genug ist, mehr als nöthig war. Von protestantischen Candidaten des Predigtamtes, die nicht alles ohne Unterschied lesen dürfen, ist uns schlechterdings nichts bekannt. Wenigstens ist ein [749] solches Verbot, wenn es auch dergleichen geben sollte, ganz und gar gegen den Geist des Protestantismus. Es ist und bleibt auch eine ewige Norm, audiatur et altera pars. Vielleicht bereut man zu spät, daß man unter manchen Confessionen des christlichen Glaubens in sogenannten geistlichen Dingen dem Gegentheil mit Feuer und Schwerd verbot seine Nothdurft vorzubringen. Je strenger das Verbot war, desto größere Neugierde erzeugte es. Der Widerspruch in den Verhandlungen der Wahrheit in foro fori und foro poli ist wieder auffallend. Dort ist es Verbrechen, zu urtheilen, ehe der andere Theil gehört wurde. Hier soll es Verbrechen seyn, den andern Theil zu hören. Man ist, wie mich dünkt, zu oft uneingedenk der Verheißung: portae inferi non praevalebunt adversus eam. d. V.
  10. 8) Dieß wird künftig noch der Verf. des Aufsatzes über Lorenz von Bibra beantworten.
  11. 9) Ist in N. 5. schon, und wie ich hoffe, ganz befriedigend beantwortet.
  12. 10) Öffentlich zu sagen, ein Mann sey reich, der wirklich reich ist, und ungefähr eine Summe von 50000 fl. anzugeben, ohne ein Inventarium gemacht zu haben, wird, nach den allgemeinen herrschenden Begriffen von Bescheidenheit, gar nicht für Beeinträchtigung derselbigen gehalten. Es ist doch wohl keine Unehre reich zu seyn?
     Für die Anzeige der übrigen 3 Druckfehler, in einem versprochenen Beweis: daß die meisten Aufsätze des Journals von und für Franken Unwahrheiten enthielten, danken wir übrigens dem Hrn Prof. F. recht verbindlichst. Unsere Leser wissen also, für was Sie alles Übrige nach dem öffentlich geführten Beweis des Hrn Prof. F. zu halten haben.
  13. *) Der letzte ist bereits im Journal verbessert worden.