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sie. Von Abschaffung des Ablasses war die Rede nicht.[1]

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 In eben diesem Hefte heißt es S. 137. „An den Seiten des Hauptaltars stehen an jenem Tage (am Feste des S. Valentin – in der Kirche der hiesigen Minoriten) einige Brüder mit Taubenhäusern und Fischbehältern.“ – Ist falsch. In dem Kreuzgange hinter der Gangthüre stand ein Bruder, der den Kindern, die von ihren Eltern oder Mägden dahin geführt worden waren, gegen eine selbst beliebige Taxe, sogenannte lebendige Opfer reichte. Ich kann aber versichern, daß die Vorsteher besagten Klosters (das seit vielen Jahren das Glück hatte, hell- und edeldenkende Vorsteher und Lecktoren zu haben) diese Gewohnheit schon längst würden abgeschaffet haben, hätten sie nicht gefürchtet, einen gewissen Theil des hiesigen Publicums zu beleidigen. Und – daß sie


  1. 2) Sie soll es nicht ausdrücklich gewesen seyn, wie in der angeführten Stelle auch nicht gesagt wird. Was will denn aber der mit Schwabacher Schrift gedruckte Befehl, den der Herr Professor nicht hätte übersehen sollen: „den Nachmittag mußte die Proceßion in die Capelle geführt und die sieben Vater Unser mußten gebetet werden“ anders sagen?