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 In Betreffe des S. 177. und im IV. B. 1ten Hefte erzählten Schicksals des P. Anian – ist die Replik und Duplik in der Augsburger Kritik erschienen.[1] Unbefangenen


  1. 5) Herr Professor Feder, als Redacteur der W. gelehrten Anzeigen, beruft sich auf die Augsburger Kritik, so ganz uneingedenk der vorigen Zeiten, (das ist alles was geschehen konnte,) und appellirt an unbefangene Leser. Die sämmtlichen Obrigkeiten der Capuziner Provinz in Franken sagen vielmehr in zwey an die Herausgeber erlassenen Schreiben:
     „ob P. Alexander gegen ihr Journal eine Widerlegung schreibt oder schreiben will, darum weiß die Provinz nichts, ist auch, wenn es geschehen sollte, damit so wenig zufrieden, daß sie es ihm vielmehr höchlich verarget und zur gehörigen Zeit wohl gar verheben wird.“
     „Sollte mit der Kritik von Augsburg Alexanders Aufsatz erscheinen, so werden Sie von eben dieser Hand eine Zurechtweisung des jungen Definitors, welcher glaubt, unsere Provinz sey auf ihn gebauet, erhalten.“
     In dem andern Schreiben heißt es:
     „Ich schicke Ihnen die Kritik zu, nebst wenigen Bemerkungen darüber. Wollen Sie Ihren Gegner noch mehr durchlassen: so können Sie das thun. Nur schonen Sie des Ganzen, dem es nicht gleichgültig seyn kann: daß seine Ehre durch Bekanntmachung fehlerhafter Mitglieder geschmälert werde. Rügen Sie immer Mißbräuche. Man wird Ihnen von Zeit zu Zeit dazu behülflich seyn.“
     Wir haben nicht Raum genug das angestellte Zeugenverhör der von P. Alexander, Definitor, aufgeführten Männer hieher zu setzen. Überhaupt interessirt [745]