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seine Lebenstage beschließen.“ – Das einzige Beneficium, das der Herr Geheime Rath und Dompfarrer Staupach in der hiesigen Mariäcapelle genießet, trägt höchstens 70 fl. Fr. dafür hat er gewisse Kirchendienste zu leisten, für deren Verrichtung er also in jedem Falle sorgen muß. Wer kann übrigens, ohne ein förmliches Inventarium gemacht zu haben, den Vermögenszustand des Herrn Geh. R. berechnen? Und wer findet es nicht höchst unbescheiden, wenn dieß jemand öffentlich thut?[1]

 Der dahier studierende Israelite (3 B. 4 Heft S. 510) heißt nicht Hönigberger, sondern Höchberger. Der neue Schulseminariumsdirector (4 B. 2. H. S. 249) heißt nicht Majer, sondern Manger. Herr


  1. 10) Öffentlich zu sagen, ein Mann sey reich, der wirklich reich ist, und ungefähr eine Summe von 50000 fl. anzugeben, ohne ein Inventarium gemacht zu haben, wird, nach den allgemeinen herrschenden Begriffen von Bescheidenheit, gar nicht für Beeinträchtigung derselbigen gehalten. Es ist doch wohl keine Unehre reich zu seyn?
     Für die Anzeige der übrigen 3 Druckfehler, in einem versprochenen Beweis: daß die meisten Aufsätze des Journals von und für Franken Unwahrheiten enthielten, danken wir übrigens dem Hrn Prof. F. recht verbindlichst. Unsere Leser wissen also, für was Sie alles Übrige nach dem öffentlich geführten Beweis des Hrn Prof. F. zu halten haben.