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IV.
An die Herausgeber des Journals von und für Franken.[1]

Auf die in der Beylage zum 24ten Stücke der hiesigen gelehrten Anzeigen d. J. von mir eingerückte Erklärung fordern die Herren Herausgeber des Journals in IV. B. 4. Heft S. 519 mich auf, zu beweisen, daß offenbare Unwahrheiten in den meisten, Wirzburg betreffenden, Aufsätzen ihrer Zeitschrift


  1. *) Der Bemerkungen des Herrn Professor Feders, die wir hier wörtlich und unverändert geben, wie er sie uns zugesendet hat, sind in allen 16; wodurch er nun mit seines Namens Unterschrift erwiesen haben will: daß die meisten Wirzburg betreffenden Aufsätze Unwahrheiten enthalten. Wir wollen dem unpartheyischen Theil unserer Leser gar nicht vorgreifen: ob sie den geführten Beweis für gültig erkennen können, Wir berufen uns auf das eigne Gefühl des Herrn Professor Feders, ob es ihm, wenn er das Ganze mit Kaltblütigkeit überlieset, nicht selbst sagt: daß er unendlich mehr versprochen, als er zu leisten im Stande war, und daß er sich, weil die Führung des Beweises ihm ein so unangenehmes Geschäfte gewesen sey, wie wir leicht vermuthen konnten, sich lieber nicht seinen und unsern Lesern hätte aufdringen sollen. Sein Endzweck dem Wirzburg. Publikum zu sagen: daß er an dem Journal keinen Antheil habe, hätte ja unendlich kürzer erreicht werden können.