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Verminderung des Ablasses nicht ausgeführt werden. Dazu kommt noch das Interesse der Kammer bey der Accise, die an solchen Wallfahrtsorten wegen des starken Consumo nichts Geringes beträgt; die Hälfte des Opfers, die dem Bischoff heimfällt, weswegen auch das gegebene Verbot der Wallfahrt nach Wallthürn etc. wieder aufgehoben wurde; die Armuth der meisten Einwohner an Orten, wo Wallfahrten und Gnadenbilder sind; und die Unverschämtheit, mit der gewöhnlich die Erfinder der Ablässe für dieselbigen zu eifern pflegen. Dem Einkommen der Kammer ist in der Welt schon 1000mal die Ausführung des gemeinnützigsten Vorschlags untergeordnet worden; Nepoten und Hofschranzen wissen den besten Fürsten oft in einer günstigen Stunde zu bereden, daß die Verkürzung, die seinen Einkünften durch die Ausführung einer gemachten Verordnung zuwächst, eine plötzliche Erkaltung seines ehemahligen Eifers veranlaßt. Da ferner die größte Menge schlechter Bürger und Unterthanen da ist, wo Wallfahrten und Gnadenbilder sind, so weiß man auch nicht gleich, wohin mit denselben. Es wären neue Spitäler und Armenhäuser nothwendig, sie unterzubringen, und die meisten Eiferer für Ablässe,