Seite:Kurze Darstellung des Ablaßwesens, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist.pdf/17

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 Wer in diese, oder sonst eine Brüderschaft[1] eingeschrieben wird, der hat am Tage des Eintritts, am Titular-Feste etc. (siehe Beylage 2) einen vollkommenen Ablaß; nebst den kleinern Ablässen, von 50 Tagen,


  1. d) Ausser der Scapulir- und Rosenkranz-Brüderschaft gibt es noch Dreyfaltigkeits- Sacraments- Josephs-Gürtel, Arme Seelen-Aloysi-Kilians u. d. m. Brüderschaften. Der letzten sind alle Pfarrer des Stiftes Wirzburg einverleibt: in der Beylage 6. ist der geistliche Nutzen davon enthalten.
    .
    [Hier sind zwey merkwürdige Ablässe vergessen, der am Tage Sebastian bey den Augustinern und der Valentini Ablaß bey den schwarzen Franciscanern. Der Unfug, der bey den letztern mit Fischen und Tauben noch alle Jahre getrieben wird, ist ausserordentlich. An diesem Tage wird dem Hn Valentin allerley geopfert, Geld, Fleisch, Brod, Eyer, Hüner, Gänse, Tauben und dgl. Weil aber ärmere Personen nicht solche Dinge bringen können, so haben die Mönche für diese, welche doch auch ihr Schärflein opfern möchten, folgende Einrichtung getroffen. An den Seiten des Hauptaltars stehen an jenem Tage in ihrer Kirche einige Brüder mit Taubenhäusern und Fischbehältern. Die frommen Andächtigen kommen dahin, miethen sich um einen Schilling oder ein Paar Dreyer eine Taube oder einen Fisch, und tragen es um den Altar dem heiligen Valentin zum Opfer; dann bekommt der Frater die Taube oder den Fisch wieder. Einige erkaufen gar für ihre lieben Kleinen dergleichen Tauben oder Fische, und bezahlen sie gut. Im siebenjährigen Kriege, als die Sachsen in Wirzburg lagen, schämte man sich des Firlefanz und untersagte den schwarzen Franciscanern diese Anordnungen