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Bethstund von Pfingsten biß Mariä Heimsuchung um ein seeliges End der Sterbenden, und eheste Erlösung der Leydenden dieser meiner Bruderschafft zu verrichten, auch die andere Reguln und Ermahnungen zu halten.

Gesätz und Schuldigkeiten (jedoch ohne Sünd.)

 1. Wochentlich an den benennten Tag alle seine gute Werck zu Erlösung der Seelen dieser Bruderschafft auß dem Fegfeuer aufzuopffern, doch ist nicht jedesmahl, obschon sie gut und nutzlich, ein würckliche Opfferung vonnöthen, es können auch zuweilen etliche gute Werck außgenommen werden.

 2. Jährlich unter der Anfangs bestimmten Zeit eine gantze Stund für ein glückseeliges End der Sterbenden, und Erlösung der leydenden Brüdern und Schwestern bethen, welches am gelegnesten Sonntag oder Feyertag unter der H. Meß geschehen kan.

 3. Die Ehrwürdige Priester sollen jährlich ein H. Meß vor die sterbende und Leydende Mitglieder lesen, die andern aber ein Heil. Communion jährlich aufopfferen. Diese Andacht werden sie am füglichsten verrichten mögen an dem Fest Mariä Geburth, welches ist das Titular-Fest der Bruderschafft, an welchen es sich sowohl geziemmet, daß die Brüder und Schwestern beichten und communiciren, und den vollkommenen Ablaß gewinnen.