[Der Artikel „Exekution“ aus Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (Band S VI) wird im Jahr 2024 gemeinfrei und kann dann (gemäß den Wikisource-Lizenzbestimmungen) hier im Volltext verfügbar gemacht werden.]Externer Link zum Scan der Anfangsseite
Exekution. E. oder Zwangsvollstreckung ist die Verwirklichung eines Rechtes gegen den Willen des Verpflichteten. Herkömmlicherweise unterscheidet man Vermögens- und Personal-E. Während gegenwärtig die erstere im Vordergrunde steht, ist dies in ursprünglichen Verhältnissen anders. Die Personal-E. ist unvergleichlich älter als die Vermögens-E. Dies hängt sicherlich auch damit zusammen, daß ursprünglich das Vermögen in sehr weitem Ausmaße durch das Kollektiveigentum (s. E. Weiss o. Bd. IX S. 1078ff.) gebunden war.
etc. etc.