Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
die Zwangsvollstreckung, die Verwirklichung eines Rechtes
Band S VI (1935) S. 5664
Zwangsvollstreckungsrecht in der Wikipedia
Zwangsvollstreckungsrecht in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register S VI Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|S VI|56|64|Exekution|[[REAutor]]|RE:Exekution}}        
[Der Artikel „Exekution“ aus Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (Band S VI) wird im Jahr 2024 gemeinfrei und kann dann (gemäß den Wikisource-Lizenzbestimmungen) hier im Volltext verfügbar gemacht werden.]
Externer Link zum Scan der Anfangsseite

Exekution. E. oder Zwangsvollstreckung ist die Verwirklichung eines Rechtes gegen den Willen des Verpflichteten. Herkömmlicherweise unterscheidet man Vermögens- und Personal-E. Während gegenwärtig die erstere im Vordergrunde steht, ist dies in ursprünglichen Verhältnissen anders. Die Personal-E. ist unvergleichlich älter als die Vermögens-E. Dies hängt sicherlich auch damit zusammen, daß ursprünglich das Vermögen in sehr weitem Ausmaße durch das Kollektiveigentum (s. E. Weiss o. Bd. IX S. 1078ff.) gebunden war. etc. etc.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band R (1980) S. 109
Zwangsvollstreckungsrecht in der Wikipedia
Zwangsvollstreckungsrecht in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register R Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|R|109||Exekution|[[REAutor]]|RE:Exekution}}        
[Abschnitt korrekturlesen]

Exekution

Die Zwangsvollstreckung. S VI.