Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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(P.?) C. Tacitus, der Historiker im 1./2. Jh. n. Chr.
Band IV,1 (1900) S. 15661590
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395) P. Cornelius Tacitus, der Geschichtschreiber. Sein Vorname Publius ist im Cod. [1567] Mediceus I (s. u. S. 1581) überliefert, und zwar in der Unterschrift von Buch 1 und 3 der Annalen (P. CORNELI; unter Buch 1 ist P CORNELI verbessert aus vorher irrig geschriebenem PRO CORNELIO; s. die Schriftprobe bei E. Chatelain Paléogr. des classiques latins pl. 145; vgl. noch W. Studemund Eos II 224; Herm. VIII 232). Die Meinung, dass der Vorname Publius auch durch eine bei Mylasa in Karien 1890 entdeckte Inschrift (s. u. S. 1570) bezeugt werde, beruht auf deren irriger Lesung seitens der ersten Herausgeber im Bull. hell, XIV 621. Sie lasen ΠΟ· ΚΟΡΝΗΛΙΩ ΤΑΚΙΤΩ anstatt des richtigen ἀνθυπάΤΩ ΚΟΡΝΗΛΙΩ ΤΑΚΙΤΩ; s. das Facsimile der Inschrift S.-Ber. Akad. Wien CXXXII (1895) 18. Gegenüber dem doppelten Zeugnisse des Mediceus I kann Apollinaris Sidonius keinen Glauben beanspruchen, der den Tacitus zweimal Gaius Tacitus, bezw. Gaius Cornelius (Tacitus) nennt (ep. IV 14. 22), und C. heisst er – wohl eben aus Sidonius – auch in jungen Codices der kleinen Tacitusschriften (z. B. Farnes. IV c 21. Vatic. 1518. 4498. Ottobon. 1455. Laur. LXXIII 20, alle saec. XV), s. auch u. S. 1568. Sonst wird der Geschichtschreiber (s. die im folgenden gelegentlich angeführten Stellen) einfach Tacitus oder Cornelius Tacitus genannt, so auch in der Inschrift von Mylasa und in dem Testamente des Dasumius (CIL VI 10229 .... SECVNDVS, CORNELIVS . . . ., wo neben dem jüngeren Plinius Tacitus mit einem Legat bedacht erscheint; s. dazu Plin. ep. VII 20).

Über das Leben des Tacitus fliessen die Quellen äusserst spärlich. Von einer Lebensbeschreibung findet sich keine Spur. Sueton hatte in seiner Schrift de viris illustribus den Tacitus als seinen Zeitgenossen nicht mehr behandelt, daher fehlt eine Notiz über ihn auch in des Hieronymus lateinischer Eusebioschronik. Der Geburtsort des Tacitus ist unbekannt. Selbstverständlich folgt für die Heimat des Geschichtschreibers daraus nichts, dass der Kaiser Tacitus (s. o. Bd. III S. 2872ff.), welcher den Geschichtschreiber als seinen Verwandten ansah (Hist. Aug. Tac. 10, 3), in Interamna (heute Terni) begütert war (Hist. Aug. Tac. 15, 1 = Florian. 2, 1). Ebensowenig ist es erlaubt deshalb, weil Tacitus mit manchen Norditalikern (Plinius dem jüngeren, Verginius Rufus, Agricola) in Verbindung gestanden, auch ihn für einen solchen zu halten (J. Asbach Röm. Kaisertum 128), oder deshalb, weil ein eques Romanus den ihm persönlich unbekannten Tacitus im Circus zu Rom gefragt hatte, ob er Italicus oder provincialis sei (Plin. ep. IX 23, 2), anzunehmen, Tacitus habe sich durch seine Mundart als nicht in Rom geboren verraten (M. Buedinger Universalhist. im Altertum 195), oder endlich deshalb, weil ann. IV 3 Seian spöttisch municipalis adulter genannt wird, den Tacitus als nicht in einem Municipium, sondern in Rom geboren zu glauben.

Der bei Plin. n. h. VII 76 genannte Cornelius Tacitus, eques Romanus, Belgicae Galliae rationes procurans (Nr. 394]), dessen unnatürlich früh entwickelten und früh verstorbenen Sohn Plinius gesehen hatte (ipsi non pridem vidimus), ist sehr wahrscheinlich auch der Vater des Geschichtschreibers gewesen. Für diese Annahme spricht das Zusammentreffen der Zeit, ferner dass Tacitus, [1568] wenn auch nicht aus altadeliger Familie, doch – nach seiner Bildung, Laufbahn und Heirat – aus gutem und vornehmem (dann also aus einem ritterlichen) Hause stammte. Zudem sind Cornelii Taciti äusserst selten (auch das Cognomen Tacitus ist nicht eben häufig), nur zwei Träger dieses Namens sind noch bekannt. Zu Rom in der Scipionengruft fand sich die einem zweijährigen Knaben [CORNEL]IO TACITO gesetzte Grabschrift (wo der Geschlechtsname fast zerstört ist. CIL VI 16126. Orelli 561) und ein Cornelius Verus Tacitus war genannt auf einer verschollenen Inschrift von Pattern bei Jülich (CIRh. 623; vgl. J. Braun Bonner Jahrb. XIX 97; dieselbe verfälscht bei Th. Reinesius Synt. inscript. p. 103, 53 und danach bei Orelli 1169). Um so wahrscheinlicher ist es, dass der Geschichtschreiber und jener römische Ritter verwandtschaftlich zusammenhingen.

Das Geburtsjahr des Tacitus lässt sich genau nicht ermitteln, am wahrscheinlichsten ist es etwa das J. 55 n. Chr. Der jüngere Plinius, geb. im J. 61/62, sagt ep. VII 20, 3 von Tacitus und sich selbst: duos homines aetate dignitate propemodum aequales, und ebd. 4 equidem adulescentulus, cum iam tu fama gloriaque (als Redner) floreres, te sequi, tibi ,longo sed proximus intervallo‘ et esse et haberi concupiscebam. Ferner will Tacitus dem im dialogus de oratoribus, wie er sagt, wiedergegebenen und in das J. 75 (s. u. S. 1570) gesetzten Gespräch iuvenis admodum (dann also im 20. Lebensjahr) beigewohnt haben, und Agric. 9 sagt er: consul (Agricola im J. 77) egregiae tum spei filiam iuveni mihi (also dem 22jährigen) despondit et post consulatum (im J. 78) collocavit. Diese Tochter wurde dem Agricola im J. 63–64 geboren, als er Quaestor in Asien war (Agric. 6. Waddington Fastes d’Asie 137). Demnach war sie, als sie sich mit Tacitus vermählte, 14–15 Jahre alt (vgl. dazu L. Friedländer Sittengesch. I⁶ 565). Die Ehe des Tacitus zeigt, dass er in den angesehensten Kreisen Roms eine geachtete Stellung einnahm. Diese Verbindung mochte für ihn von ähnlichem Werte sein, wie, nach seinen eigenen Worten (Agric. 6), die Ehe mit der vornehmen Domitia Decidiana für Agricola: id matrimonium ad maiora nitenti decus ac robur fuit. Sie war, wie aus dem Agricola deutlich erhellt, eine sehr glückliche, doch mit Kindern, scheint es, nicht gesegnet. Wenigstens waren beim Tode des Agricola im J. 93 und bei Abfassung seiner Biographie im J. 98 (also im 15. und 20. Jahre der Ehe des Tacitus) deren keine vorhanden; dies geht aus Agric. 46 (vgl. 44. 45) sicher hervor. Dagegen spricht natürlich nicht, dass der Kaiser Tacitus gegen Ende des 3. Jhdts. den Geschichtschreiber parentem suum nannte (s. o. S. 1567) und der Praef. praet. Galliarum Polemius gegen Ende des 5. ihn unter seine maiores rechnete (Apollin. Sid. ep. IV 14). Das Bild des Tacitus befahl der gleichnamige Kaiser in allen Bibliotheken aufzustellen (Hist. Aug. Tac. 10, 3; s. u. S. 1580). Demnach waren damals ältere Bildnisse des Geschichtschreibers noch vorhanden. Eine Gemme ,mit unbärtiger an Napoleon I. erinnernder Büste‘ mit der modernen Inschrift C. TAC. findet sich nach dem Abdruck bei Cades V 213 verzeichnet von J. J. Bernoulli

[1569] Röm. Ikonographie I 288; sie verdient selbstverständlich keinen Glauben.

Der Vater des Tacitus gelangte nicht in die höhere senatorische Carriere, wohl aber Tacitus selbst. Obwohl homo novus, durchlief er sie ganz. Über die ersten Stufen seiner öffentlichen Laufbahn ist die Hauptstelle hist. I 1: dignitatem nostram a Vespasiano incohatam, a Tito auctam, a Domitiano longius provectam non abnuerim, d. h. nach der wahrscheinlichsten, aber keineswegs sicheren Erklärung der verschieden aufgefassten Worte (so Borghesi Oeuvr. VII 322; vgl. L.Urlichs De T. vita et honoribus, Würzb. 1879, 2. Prosopogr. Imp. Rom. I 467): von Vespasian erhielt Tacitus das Militärtribunat, von Titus die Quaestur, entweder im J. 80, dem frühesten für ihn möglichen Termin (nämlich seinem 25. Jahre), oder im J. 81, und von Domitian das Volkstribunat oder die Aedilität und weiterhin die Praetur, und zwar erhielt er diese Ämter auf Empfehlung (commendatio Kaiser, wie der mit Absicht gewählte Ausdruck a Vespasiano, a Tito, a Domitiano und der allgemeine Gedanke des Satzes zeigt. Praetor war Tacitus im J. 88: ann. XI 11 is quoque (Domitian) edidit ludos saeculares (im J. 88; s. Censor. de die nat. 17, 11) iisque intentius adfui sacerdotio quindecimvirali praeditus ac tunc praetor (also in seinem 33. Lebensjahre; zur Bekleidung dieses Amtes war damals mindestens das 30. Jahr erforderlich). Aus dem Wortlaut der Stelle geht hervor, dass Tacitus dem sehr angesehenen Collegium der Quindecimviri schon angehörte, ehe er Praetor wurde, was eine Auszeichnung für ihn war. Nach Verwaltung der Praetur war Tacitus mit seiner Frau vier Jahre fern von Rom gewesen (Agric. 45 tam longae absentiae condicione ante quadriennium), als sein Schwiegervater Agricola starb (im August des J. 93); doch gewiss, weil er in den J. 89–93 in einer praetorischen Provincialstellung verwendet worden war. Wegen der von ihm in seinen Schriften bewiesenen genauen Kenntnis Germaniens liegt die Vermutung nahe, ihn damals in dessen Nachbarschaft thätig zu denken, etwa als legatus pro praetore provinciae Belgicae. Es konnte für die kaiserliche Berufung zu einem solchen Amt von Einfluss sein, wenn Tacitus früher mit seinem Vater, dem Procurator derselben Provinz (s. o. S. 1567), sich dort aufgehalten und Land und Leute kennen gelernt hatte.

Auch zum Consulat gelangte Tacitus, aber erst verhältnismässig spät (Mommsen Herm. III 88). Seine Laufbahn wird ins Stocken geraten sein durch die zunehmende Verkühlung zwischen seinem Schwiegervater und Domitian. Tacitus wurde Consul (suffectus), als Nachfolger des L. Verginius Rufus: Plin. ep. II 1, 6 laudatus est (Verginius Rufus) a consule Cornelio Tacito: nam hic supremus felicitati eius cumulus accessit, laudator eloquentissimus. Tacitus heisst consularis bei Apollin. Sid. ep. IV 14. Die Zeit des Consulats ist nicht überliefert, wahrscheinlich war es im J. 97. Vgl. E. Klebs Rh. Mus. XLIV 273 Ph. Fabia Rev. de philol. XVII 164. O. Hirschfeld Rh. Mus. LI 474; J. Asbach Anal. hist et epigr., Bonn. 1878, 16 empfahl das J. 98, hat aber selbst diese Vermutung zurückgezogen (Röm Kaisertum und Verfassung, Köln 1896, 1911. Die [1570] oben S. 1567 erwähnte Inschrift aus Mylasa gestattet es, die öffentliche Laufbahn des Tacitus noch weiter zu verfolgen. Tacitus ereichte noch die höchste einem Senator zugängliche Ehrenstelle, welche z. B. seinem Schwiegervater Agricola durch Domitian versagt worden war (Agric. 42). Auf jener Inschrift wird Tacitus als Proconsul bezeichnet (ἀνθυπάΤΩ ΚΟΡΝΗΛΙΩ ΤΑΚΙΤΩ). Demnach war Tacitus auf ein Jahr Proconsul der Provinz Asien, und zwar wohl, wenn man die damals übliche Ordnung berücksichtigt (vgl. Waddington Fastes d’Asie 12), etwa ums J. 111–112. Überdies sind die späteren Jahre Traians bereits mit andern Proconsuln ziemlich besetzt (Waddington a. a. O. 182). Vielleicht war Tacitus im Proconsulat von Asien der Vorgänger des Vettius Proculus.

Ausserdem ist wenig von einzelnen Erlebnissen des Tacitus überliefert. Wir erfahren nur noch, dass, als die Provinz Africa ihren Bedrücker Marius Priscus im J. 100 verklagte, Tacitus zusammen mit dem jüngeren Plinius bestellt wurde, um die Sache der Provinz zu führen; vgl. Plin. ep. II 11, besonders § 17: respondit Cornelius Tacitus eloquentissime et, quod eximium eius orationi inest, σεμνῶς. Plinius und Tacitus vermochten es, die Verurteilung des Angeklagten zu erwirken, iniuncta advocatione diligenter et fortiter functi (Plin. a. a. O. § 19). Plinius erwähnt oft und mit Stolz seine Freundschaft mit Tacitus; vgl. das gelegentlich Angeführte und ep. IV 15 Asinium Rufum singulariter amo. est homo eximius et bonorum amantissimus. cur enim non me quoque inter bonos numerem? idem Cornelium Tacitum (scis quem virum) arta familiaritate complexus est. proinde si utrumque nostrum probas, de Rufo quoque necesse est idem sentias. Dass Tacitus ein eifriger Jäger war, scheint aus Plin. ep. I 6. IX 10 hervorzugehen. Wann er gestorben, ist unbekannt. Da er aber in den letzten Jahren Traians, selbst im Anfange seiner sechziger Jahre stehend, die ersten Bücher der Annalen geschrieben hat (s. u. S. 1578), so wird er noch einige Jahre unter Hadrians Regierung gelebt haben, in denen er sein umfangreiches Werk abschliessen konnte. Über das Leben des Tacitus s. B. Borghesi Oeuvres VII 320. L. Urlichs De Tac. vita et honoribus, Würzb. 1879. Prosopogr. Imp. Rom. I (Berl. 1897) 467.

Schriften: 1) Cornelii Taciti dialogus de oratoribus, gewidmet dem auch mit Plinius dem jüngeren befreundeten L. Fabius Iustus (Consul im J. 102). Die Zeit, in die das Gespräch verlegt ist, welches Tacitus, wie er vorgiebt, wiederholt, erhellt aus c. 17 adice sextam iam felicis huius principatus stationem qua Vespasianus rem publicam focet (= 1. Juli 75 bis dahin 76): CXX anni (vgl. c. 24 extr.) ab interitu Ciceronis (7. Dec. 43 v. Chr.) in hunc diem colliguntur (= J. 77/78). Von diesen beiden nicht genau zusammenstimmenden Angaben verdient wohl ihrer Natur nach, weil auf das nicht zu verfehlende kaiserliche Regierungsjahr bezogen, die erstere den Vorzug. Tacitus will dem Gespräch iuvenis admodum (dial. 1) beigewohnt haben, also muss er bei Abfassung der Schrift älter gewesen sein. Unter Domitian hat Tacitus nichts veröffentlicht (Agric. 3), und unter Nerva oder Traian den Dialog

[1571] veröffentlicht zu glauben, erregt Bedenken, weil er dann dem Agricola und der Germania zeitlich so nahe käme, dass der bedeutende stilistische Unterschied zwischen ihm und diesen sich schwer erklären liesse. Denn die Annahme, es habe Tacitus gleichzeitig in verschiedenen Stilarten, bald zeitgenössisch modern, bald ciceronisch, geschrieben, unterliegt den erheblichsten Zweifeln, auch in Hinblick auf den Charakter des Tacitus, der einer solchen Spielerei der Schule, und zwar in reifem Lebensalter, wenig geneigt und zugänglich sein konnte. Darum ist es am geratensten, die Veröffentlichung des Dialogs unter Titus in das J. 81 (in das 26.–27. Lebensjahr des Tacitus) zu setzen, um so mehr, als dann auch die Einkleidung des Dialogs natürlich erscheint. Denn Tacitus sagt, er habe jenes früher gehörte Gespräch genau (iisdem numeris iisdemque rationibus servato ordine disputationis, dial. 1) wiedergegeben. Die Schrift behandelt das Thema: cur nostra aetas deserta et laude eloquentiae orbata vix nomen ipsum oratoris retineat (1; vgl. 15. 24. 27) in Form eines Gesprächs, dessen Teilnehmer zeitgenössische Litteraten sind, nämlich der liebenswürdige, feinsinnige und warmherzige Dichter Curiatius Maternus als Verteidiger der Dichtung im Gegensatz zur Beredsamkeit, der leidenschaftliche Draufgänger M. Aper als Vertreter der Beredsamkeit gegenüber der Dichtung und speciell der Beredsamkeit der neueren Zeit und der Gegenwart, der ernsthafte und massvolle Vipstanus Messalla als Verteidiger der alten Beredsamkeit, endlich der als Schiedsrichter genannte, aber sich zurückhaltende und zurücktretende Iulius Secundus. Vortrefflich ist namentlich der erste Teil, besonders auch in der Schilderung der erst allmählich zum eigentlichen Thema gelangenden gelehrten Unterhaltung. Später scheint die Durchführung des Themas selbst etwas zu ermatten. Doch ist nicht zu übersehen, dass nach c. 35 4 eine grosse Lücke klafft (deerant in exemplari sex pagellae vetustate consumptae heisst es im Leidensis und ähnlich in anderen Hss.). Der Dialog ist die bedeutendste Einzelschrift zur römischen Literaturgeschichte, die wir aus dem Altertum besitzen, gegründet auf umfassende Beherrschung des Sachlichen, weite und grosse Gesichtspunkte mit Glück hervorkehrend, anziehend, fesselnd und mit jugendlichem Feuer geschrieben. Das Gespräch enthält eine Fülle treffender und geistreicher Gedanken und feine und sprechende Charakteristiken. Dahinter blickt überall die ernste und vornehme Anschauung des Verfassers hervor und dieselbe Begabung für psychologische Beobachtung, wie sie Tacitus sonst eigen ist. Auch alle übrigen Verhältnisse, besonders auch die zeitlichen, empfehlen denjenigen als Verfasser, den die Handschriften nennen, Tacitus. Ad. G. Lange Acta semin. et societ. philol. Lips. I (1811) 77 und in seinen Vermischten Schriften, Lpz. 1832, 3 wies darauf hin, dass Plinius in einem Briefe an Tacitus (ep. IX 10, 2 poemata quiescunt, quem tu inter nemora et lucos commodissime perfici putas) deutlich auf dial. 9. 12 anspiele. Diese Annahme ist sehr wahrscheinlich, wenn auch (wie bei dem vorliegenden Thatbestand natürlich) nicht streng beweisbar (vgl. z. B. F. Haase vor seiner Ausg. I p. XV und C. John Die Briefe des Plinius [1572] und der Dialogus, Schw. Hall 1896). Nur die sprachliche Form des Dialogs ist, verglichen mit den übrigen taciteischen Schriften, abweichend. Sie ist im Dialog runder, flüssiger, ciceronischer. Der jugendliche Verfasser war noch der damals durch Quintilian aufs neue und kräftig in Gang gebrachten ciceronischen Schreibweise zugethan und war noch nicht zu dem historischen Stil gelangt, den er sich später schuf. Wegen dieser Verschiedenheit der Darstellung sprachen seit J. Lipsius viele, im Widerspruch mit allen äusseren und inneren Gründen, die Schrift dem Tacitus ab und rieten auf Quintilian, Sueton, Plinius und andere als Verfasser. Diese übrigens immer noch nicht verstummenden Zweifel (s. z. B. O. Ribbeck Gesch. d. röm. Dicht. III 89 und R. B. Steele Americ. journ. of philol. XVII 289) beruhen auf einseitiger Überschätzung des stilistischen Gesichtspunkts. Litteratur: s. Teuffel-Schwabe Gesch. d. röm. Lit. § 334, 1, und dazu R. Hirzel Dialog II 47. Ausgaben des Dialogs von A. Michaelis (ad codd. denuo collatos), Lpz. 1868. C. Peter, Jena 1877. H. Goelzer, Paris 1890. W. Peterson, Oxf. 1893. A. Gudeman, Boston 1894. Übersetzt und erläutert von C. John, Urach 1886. Hall 1892. Abhandlungen von L. Leveghi, Trient 1890. H. Buchholz, Hof 1891. E. Dienel, St. Pölten 1895 und Ztschr. f. österr. G. 1895, 481.

2) Cornelii Taciti de vita et moribus Iulii Agricolae, von Tacitus im J. 98 herausgegeben, und zwar nach dem Tode Nervas († 27. Jan. 98), als Traian schon Kaiser war: Agric. 3 quamquam primo statim beatissimi saeculi ortu Nerva Caesar res olim dissociabiles miscuerit, principatum ac libertatem, augeatque quotidie felicitatem temporum Nerva Traianus. 44 durare in hanc felicissimi saeculi lucem ac principem Traianum videre. An der ersten Stelle konnte Nerva divus heissen, musste es aber nicht (Mommsen Herm. III 106). Liesse sie noch einen Zweifel, so entschiede ihn die zweite, welche zeigt, dass Traian nicht mehr Mitregent, sondern bereits Kaiser war. Am Ende von c. 3 wird diese Lebensbeschreibung als Vorläuferin grösserer geschichtlicher Werke bezeichnet, welche memoriam prioris servitutis (unter Domitian) ac testimonium praesentium bonorum (seit Nerva, vgl. hist. I 1) enthalten sollen. Tacitus setzt in dieser Schrift seinem Schwiegervater ein Denkmal kindlicher Liebe und Verehrung. Er verflicht Agricolas Leben mit der Zeitgeschichte und betont deshalb besonders dessen Thätigkeit und Leistungen in Britannien. Er schildert das Land und die Vorgeschichte der Provinz ausführlich (wohl unterstützt durch seine Vorarbeiten für die Historien, wofür ihm Agricolas Mitteilungen – Agric. 24 – und Aufzeichnungen zu Gebote standen), um den Leser Agricolas Verdienst um so lebhafter fühlen zu lassen (quia, tum [Britannia] primum perdomita est, Agric. 10) und weiss dadurch für seine Schrift ein allgemeineres Interesse zu gewinnen, schon hier seine Neigung für Länderkunde und Geschichte bethätigend. Vgl. ann. IV 33 nam situs gentium, varietates proeliorum, clari ducum exitus retinent ac redintegrant legentium animum. Nebenher geht ein apologetischer Zug durch die Biographie. Tacitus rechtfertigt Agricolas Zurückhaltung (obsequium ac modestia 42), welche

[1573] sich scheute den Kaiser zu reizen, und rechtfertigt so mittelbar dieselbe Haltung, womit er selbst nach Agricolas Beispiel durch die gefährliche Zeit sich durchgeholfen hatte (vgl. ann. IV 20 inter abruptam contumaciam et deforme obsequium pergere iter ambitione ac periculis vacuum). Während in dem ersten Teile das fortwährende Betonen der Musterhaftigkeit Agricolas auf den Leser etwas erkältend wirkt, gewinnt die Schilderung dessen ganzes Interesse von da an, wo Agricola als ein Opfer der Missgunst und des Misstrauens Domitians gezeichnet wird. In stilistischer Beziehung stellt sich Tacitus jetzt dem Ciceronianismus freier gegenüber und zeigt manche Anklänge an Sallust, dessen Monographien ihm auch sonst, z. B. in der Composition, für den Agricola vorbildlich waren, daneben aber bricht in sehr vielen Einzelheiten der moderne, besonders durch Seneca in Schwung gebrachte Stil hervor. Dem Gegenstand entsprechend hat die Schrift eine gehobene rhetorische Form voll innerlicher Wärme, mit bedächtiger Kunst gegen das Ende gesteigert. Litteratur: s. Teuffel-Schwabe Gesch. d. röm. Lit. § 335. Ausgaben von C. F. Wex (ad fidem codd. denuo collatorum rec. et enarr.), Braunschweig 1852. C. L. Urlichs (ad codd. Vatic. ed. et rec.), Würzb. 1875. F. Kritz, Berlin³ 1874. C. Peter, Jena 1876. E. Schoene. Berl. 1889. C. Wunderer T. nach seinem Agricola, Blätter f. bayr. Gymn. XXXIII 209.

3) Die sog. Germania. Der ursprüngliche Titel ist mit Sicherheit nicht zu ermitteln. Nicht recht glaublich ist, dass Tacitus die breitspurige Aufschrift wählte, welche die Leidener Hs. giebt: Corneli Taciti de origine situ moribus ac populis Germanorum (mit nicht überzeugenden Gründen verteidigt von E. Wölfflin Rh. Mus. XLVIII 312 und C. Weyman Deutsche Ztschr. f. Geschichtswissensch. XI 151). Die vaticanischen Hss. geben Corneli Taciti de origine et situ Germanorum (andere Germaniae). A. Reifferscheid Bresl. ind. schol. 1877/78, 9 hielt de situ Germaniae für das Ursprüngliche; vgl. im allgemeinen Mommsen S.-Ber. Akad. Berl. 1886, 40–46. Verfasst ist die Schrift im J. 98, vielleicht in den ersten Monaten des Jahres, wenn die c. 37 vorgenommene Rechnung (ad alterum imperatoris Traiani consulatum = Januar und Februar des J. 98; das dritte Consulat Traians fällt ins J. 100) so genau gemeint ist. Sie zerfällt in zwei Hauptteile, der erste (c. 1–27) handelt in commune de omnium Germanorum origine ac moribus, der zweite (c. 28–46) bespricht die einzelnen Völkerschaften (singularum gentium instituta ritusque qua tenus differant). Diese Schilderung von Land und Leuten Germaniens beweist aufs neue das Interesse des Tacitus für Länder- und Völkerkunde, welches, bereits in Agricola in der Schilderung Britanniens bekundet (s. o. S. 1572), auch in den späteren grösseren Geschichtswerken sich lebhaft äussert. Auch hierin beweist Tacitus Geistesverwandtschaft mit Sallust (Iugurtha, Historiae). Tacitus ist sehr gut mit Germanien vertraut, doch wohl auch, weil er das Land oder Teile desselben aus eigener Anschauung (s. o. S. 1569) kannte; allerdings findet sich dafür in der Schrift selbst kein unzweifelhafter Beleg. Sonst wird Tacitus durch Mitteilungen von römischen in

[1574] Germanien thätig gewesenen Beamten und von Landeseinwohnern unterstützt worden sein. Daneben verwertete Tacitus die einschlägigen litterischen Hülfsmittel, vor allem Caesars gallischen Krieg (Caesar wird einmal – c. 28 – namentlich angeführt), dann gewiss des älteren Plinius bellorum Germaniae libri XX u. a. Auch bei dieser Schrift mögen früher (für die Historien?) angelegte Sammlungen über Germanien von dem Verfasser benutzt worden sein. Da Germania und Agricola rasch hinter einander veröffentlicht wurden, ist anzunehmen, dass es dem Verfasser für beide an eigenen förderlichen Vorarbeiten nicht fehlte. Die Darstellung ist auch in dieser Schrift oft rhetorisch gefärbt und gesteigert, sentenzenreich und stark subjectiv, sofern sie fortwährend – ausgesprochen oder nicht – die Deutschen mit den damaligen Römern in Vergleichung setzt, wobei es ohne patriotische Wallungen des um die Zukunft seines Volkes besorgten Geschichtschreibers nicht abgeht. Trotzdem ist die Germania keine politische Tendenzschrift. Aber ihre äussere Veranlassung findet man am ungezwungensten in der Thatsache, dass zur Zeit ihrer Abfassung der neue Kaiser sich zur Ordnung der dortigen Verwaltung und Grenze noch in Germanien befand, damals also aller Augen dorthin gerichtet waren. Dem dadurch für Germanien erregten Interesse kam die Schrift des Tacitus entgegen, der die Gelegenheit benützte, den Römern zugleich einen Spiegel vorzuhalten und auf die von Norden drohenden Gefahren hinzuweisen. Als schriftstellerische Leistung steht die Germania, so unschätzbar auch die darin gegebenen Nachrichten sind, bedeutend hinter dem Dialog und dem Agricola zurück. Litteratur: s. Teuffel-Schwabe Gesch. d. röm. Litt.-Gesch. § 336. Ausgaben von M. Haupt, Berlin 1855. K. Müllenhoff, Berl. 1873. H. Schweizer-Sidler, Halle⁵ 1889. A. Baumstark (ausführliche Erläuterung), Lpz. 1875–80 (2 Bde.). A. Holder,Lpz. 1878. U. Zernial, Berl.² 1897. A. Pais, Turin 1890. H. Furneaux, Oxf. 1894. E. Wolff, Lpz. 1896. Neueste Abhandlungen: F. Weinberger Entstehung und Tendenz der Germ., Olmütz 1890–91. A. Lückenbach De Germ. Tac. fontibus, Marburg 1891. B. Sepp Blätter f. bayr. Gym. Wes. XXVIII 169.

4) Historiae. Unter diesem Namen wird das Werk angeführt von Tertullian apol. 16 und in einer gleichlautenden Stelle ad nation. I 11: Cornelius Tacitus in quinta (irrig quarta ad nat a. O.) historiarum (= hist. V 2). Vgl. auch Plin. ep. VII 33 an Tacitus auguror . . . . historias tuas immortales futuras und Apollin. Sidon ep. IV 14, 1 Gaius Tacitus in historia sua rettulit (er citiert dort hist. V 26). Das Wort historia findet sich – von diesem Titel abgesehen – bei Tacitus nur einmal, dial. 3 historias nostras (d. h. römische) et Romana nomina. In der einzigen Hs., welche uns das Werk überliefert, dem cod. Med. II (s. u. S. 1582) hat es keinen Sondertitel, sondern die Historienbücher I–V tragen als Fortsetzung der Annalen nur die Buchzahlen XVII– XXI (unter Buch 1 der Historien stand Cornelii Taciti liber XVII explicit, incipit XVIII und Entsprechendes steht unter Buch 2–4). Die hier vorliegende Verbindung der früher (s. S. 1575) verfassten Historien mit den Annalen zu

[1575] einem Werke, welches die Geschichte vom Tode des Augustus bis zum Ende Domitians enthielt, ist wohl erst nach Tacitus erfolgt, scheint aber schon von Hieronymus comm. ad Zachar. 3, 14 (VI 2, 913 ed. Vallars.) bezeugt zu werden: Cornelius Tacitus, qui post Augustum usque ad mortem Domitiani vitas Caesarum triginta voluminibus exaravit, möglicherweise auch Hist. Aug. Tac. 10, 3, wo die historia Augusta des Tacitus als liber bezeichnet wird (s. u. S. 1580). Mit den Historien löste Tacitus den einen Teil des im Agric. 3 (s. o. S. 1572) gegebenen Versprechens ein, memoriam prioris servitutis darzustellen, aber er hat bei der Ausführung den Plan erweitert. Er giebt nicht nur die mit diesen Worten zunächst gemeinte Zeit Domitians, sondern er beginnt mit 1. Januar 69 und bringt die Ereignisse seit Neros Tod (Juni 68) in einer gedrängten Übersicht nach. Dass die Historien vor den Annalen verfasst sind, beweist ann. XI 11 utriusque principis rationes (des Claudius und des Augustus bezüglich der Saecularfeier) praetermitto satis narratas libris quibus res imperatoris Domitiani composui: nam is quoque edidit ludos saeculares. Erhalten sind die vier ersten Bücher und der Anfang des fünften. Sie schildern die ereignisreiche Zeit der J. 69 und 70, kommen aber mit letzterem noch nicht zu Ende. Die Behandlung des Ganzen war gewiss eine streng annalistische. Dafür spricht schon die Wahl des sachlich durch nichts empfohlenen 1. Januar 69 als Anfangstermin. Verfasst wurden die Historien unter Traian, wie aus ihrer Einleitung erhellt (I 1), worin T. nach Bezeichnung der Aufgabe des gegenwärtigen Werkes – aus Rücksicht für den regierenden Kaiser? – noch ein zweites in Aussicht stellt, das er aber nicht verfasst hat: si vita suppeditet, principatum divi Nervae et imperium Traiani, uberiorem securioremque materiam, senectuti seposui. In den von J. 97–109 in Büchergruppen herausgegebenen Briefen des jüngeren Plinius, in deren Buch I-IV Tacitus nur als berühmter Redner erscheint, finden sich von Buch VI an (herausgegeben im J. 109? J. Asbach Rh. Mus. XXXVI 38) Mitteilungen, welche sich auf die Historien des Tacitus beziehen. Plinius liefert dazu Beiträge: VI 16 an Tacitus: petis ut tibi avunculi mei exitum – † 24. August 79 beim Ausbruch des Vesuv – scribam, quo verius tradere posteris possis; VI 20 an Tacitus, ein Nachtrag zu dem vorigen Brief; VII 33 an Tacitus: Plinius wünscht sich wegen seines Auftretens im Process gegen Baebius Massa im J. 93 in Tacitus Historien verewigt zu sehen. Tacitus übersendet Teile der Historien dem Plinius zur Begutachtung: Plin. ep. VII 20, 1 an Tacitus: librum tuum legi et, quam diligentissime potui, adnotavi quae commutanda, quae eximenda arbitrarer. VIII 7 an Tacitus: librum misisti … sumam personam magistri exseramque in librum tuum ius quod dedisti. Es hat demnach Tacitus im ersten Jahrzehnt des 2. Jhdts. die Historien verfasst und wohl allmählich etwa vom J. 104 an herausgegeben. Nach der Herausgabe der Historien und vor der Arbeit an den Annalen wird Tacitus im J. 111–112 als Proconsul die Provinz Asia verwaltet haben (s. o. S. 1570). Die Buchzahl der Historien ist direct nicht überliefert. [1576] Aus der oben S. 1575 angeführten Stelle des Hieronymus in Verbindung mit der Thatsache, dass von den Annalen sich noch der Anfang des Buches XVI erhalten hat, schliesst man, dass die Historien aus vierzehn (bezw. zwölf) Büchern bestanden. S. darüber unten S. 1577. Die Behandlung in den Historien war beträchtlich weitläufiger als in den Annalen, sofern dort in 14 Büchern 27 Jahre, hier 54 Jahre in 16 Büchern befasst waren. Ausserdem waren, soviel sich am Erhaltenen erkennen lässt, die Historienbücher durchschnittlich um ein Drittel umfänglicher als die der Annalen. Die grössere Ausführlichkeit der Historien erklärt sich daraus, dass hier Tacitus die Geschichte seinerzeit schrieb. Es ist nach dem Vorgange anderer Darstellungen gleichzeitiger Geschichte zu vermuten, dass sich die durchschnittliche Ausführlichkeit in der zweiten Hälfte der Historien, der Schilderung der domitianischen Zeit, noch steigerte. Litteratur: s. Teuffel-Schwabe Gesch. d. röm. Litt. § 337. Ausgaben von C. Heraeus, Lpz.⁴ 1885. E. Wolff, Berl. 1886. 88. W. A. Spooner, Lond. 1891.

5) Die sog. Annalen oder, wie der eigentliche durch den Cod. Med. I überlieferte Titel lautet, Ab exeessu divi Augusti; doch nennt Tacitus selbst das Werk annales (IV 32 annales nostros; vgl. III 65. XIII 31; auch Iordan. Get. 2, 13 Cornelius annalium scriptor), nicht um seinen Titel zu nennen, sondern der annalistischen Anlage wegen, welche das ganze Werk beherrscht; vgl. IV 71 ni mihi destinatum foret suum quaeque in annum referre, avebat animus antire statimque memorare exitus. Daher verweist er für Späteres mit dem jetzt Erzählten zusammenhängendes auf die Behandlung in dem späteren Jahr (I 58 in tempore memorabo; vgl. IV 71. VI 28. II 4 in loco reddemus; vgl. hist. IV 67). Doch entzieht sich Tacitus in manchen Fällen dem in dieser äusserlichen Anordnung liegenden Zwange aus höheren Rücksichten, was er aber dann gewöhnlich erklärt oder entschuldigt: VI 44 quae duabus aestatibus gesta coniunxi quo requiesceret animus a domesticis malis. XII 40 (nach der zusammenfassenden Schilderung der Kämpfe in Britannien der J. 50–58) zum J. 50: haec a duobus propraetoribus plures per annos (und sogar unter zwei Kaisern) gesta coniunxi, ne divisa haud perinde ad memoriam sui valerent: ad temporum ordinem redeo. XIII 9 quae in alios consules egressa coniunxi. Andere Abweichungen von der strengen Zeitfolge erlaubt sich Tacitus gelegentlich, ohne den Leser besonders darauf aufmerksam zu machen (vgl. O. Hirschfeld Herm. XXV 363). Das Werk behandelte die Geschichte vom Tode des Augustus bis zum Tode Neros und schloss mit seinem Ende unmittelbar an den Beginn der Historien an. Erhalten sind uns nach der zum Teil fehlerhaften Bucheinteilung der ersten mediceischen Hs. durch eben diese Hs. Ab excessu divi Augusti libri I–V, d. h. in Wirklichkeit Buch I–IV, dann von Buch V der Anfang, dann folgt eine bedeutende Lücke, welche uns den grössten Teil dieses Buches und den Anfang von Buch VI entzogen hat (F. Haase Philol. III 152), endlich besitzen wir den Rest von Buch VI. Damit schliesst der Cod. Med. I. Es fehlen uns ganz die Bücher VII–X und der Anfang von Buch XI. Dann ist uns durch Cod.

[1577] Med. II der Rest von Buch XI erhalten, ferner Buch XII–XVI, Buch XVI aber am Ende unvollständig. Die Abteilung in Bücher rührt vom Verfasser her (VI 27 in prioribus libris, ebenso in den Historien; vgl. ann. XI 11). Buch I–VI behandelten die Geschichte des Tiberius, Buch VII–XII des Caligula und Claudius, der Rest die Neros. Von der Regierungszeit des Tiberius fehlen uns die J. 29–31 fast ganz, sodann fehlt die Zeit des Caligula ganz, die des Claudius bis in das J. 47, endlich von der neronischen der Schluss des J. 66 und die J. 67–68. Ob das Werk mit dem (uns am Ende unvollständig erhaltenen) Buch XVI abschloss? Aus der oben S. 1575 angezogenen Stelle des Hieronymus erhellt, dass Annalen und Historien zusammen 30 Bücher ausmachten. Aber unsicher ist, wie sich diese auf die beiden Werke verteilten, da beide, Historien und Annalen, an ihrem Ende verstümmelt überliefert sind. Gewöhnlich giebt man den Annalen 16, den Historien 14 Bücher. Da aber in der verlorenen zweiten Hälfte des Buches XVI der Annalen die Ereignisse der J. 66–68 nicht eben leicht Raum finden könnten, so meinte F. Ritter (Taciti editio Cantabrig. vol. I p. XXII) eine grössere Zahl von Büchern für die Annalen annehmen zu müssen, nämlich achtzehn. Dann hätte das Werk in drei Gruppen von je sechs Büchern die Regierungen von Tiberius, von Caligula und Claudius und von Nero behandelt. Vgl. O. Hirschfeld Ztschr. f. d. österr. Gymn. XXVIII 812. E. Wölfflin Herm. XXI 157. Doch ist der Ritterschen Vermutung nicht günstig, dass bei Annahme von 18 Büchern die Erzählung in Buch XVI–XVIII so ausführlich gewesen sein müsste, wie in keinem einzigen früheren, und es lässt sich ebenso gut denken, dass Tacitus, vielleicht in einem etwas umfänglicheren Buche den bis zum Anschluss an die Historien noch übrigen Stoff zusammengedrängt habe. Das war um so eher möglich, als Tacitus bereits in den Historien eine knappe Übersicht der Ereignisse seit Neros Tod gegeben hatte (s. o. S. 1575). Ausserdem ist es psychologisch wahrscheinlicher, dass Tacitus, in vorgerücktem Lebensalter stehend, als er gegen das Ende des für die Annalen bestimmten Stoffs und damit in die Nähe des Anschlusses an die Historien gelangt war, die Vollendung des gewaltigen Werkes eher beschleunigte als durch ungewöhnlich ausführliche Behandlung jenes Restes verzögerte. Auch der Umstand, dass im Cod. Med. II das erste Buch der Historien die Unterschrift hatte Cornelii Taciti liber XVII explicit. incipit XVIII und Entsprechendes unter den folgenden Büchern steht (s. o. S. 1574), spricht dafür, dass in der schon von Hieronymus und der Hist. aug. (s. o. S. 1575) gekannten und besonders auch eben durch den Cod. Med. II verbürgten Vereinigung der Annalen und Historien in 30 einheitlich fortgezählten Büchern die Annalen mit Buch 16 abschlossen.

Verfasst wurden die Annalen nach den Historien (s. o. S. 1575). Das späteste in den Annalen erwähnte Ereignis ist die Erweiterung des römischen Reiches bis zum persischen Meerbusen, welche unter Traian im J. 115–116 erfolgte (ann. II 61 exin ventum Elephantinen et Syenen, claustra olim Romani imperii, quod nunc rubrum ad mare patescit; auch ann. XIV 25 nennt Tacitus [1578] den persischen Meerbusen mare rubrum; zur Sache vgl. Cass. Dio LXVIII 28. Eutrop. VIII 3, 2. Mommsen Röm. Gesch. V 400). Diese Erweiterung wurde aber von Hadrian sogleich im Anfang seiner Regierung (im August des J. 117) wieder aufgegeben (Fronto p. 206 Naber. Butrop. VIII 6, 2. Hist. Aug. Hadr. 5, 1–4. S. Ruf. 14. Augustin. de civ. dei IV 29. Mommsen a. a. O. 403). J. Asbach Röm. Kaisertum und Verfassung 153 meint, dass Tacitus unter jener Reichserweiterung ad mare rubrum nicht die Erweiterung bis zum persischen Meerbusen verstehe, sondern die bis zum arabischen, welche im J. 106 bei der Einrichtung der Provinz Arabia durch A. Cornelius Palma erfolgte (H. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 554. Mommsen a. a. O. V 480; vgl. auch P. Meyer Herm. XXXII 488). Sicher unrichtig. Denn es reichte schon seit der Einrichtung der Provinz Ägypten (30 v. Chr.) das römische Reich bis zum arabischen Busen, und an diesen konnte Tacitus hier gar nicht denken, nachdem er eben bei Erwähnung der ägyptischen Reise des Germanicus als fernste Punkte von Rom Elephantine und Syene genannt hat und hinzufügen will, dass man jetzt weit über diese Grenze hinausgekommen sei. Ausserdem würde Tacitus, wenn er wirklich die Provinz Arabia im Sinne gehabt hätte, nicht das rote Meer (Sin. arab.) sondern den Osten der Provinz (etwa Petra, Bostra) genannt haben. Die ersten Bücher der Annalen sind also in den J. 115 bis Mitte 117 verfasst und wohl auch veröffentlicht worden. Denn es ist wahrscheinlich, dass das Werk von Tacitus in einzelnen Büchergruppen herausgegeben wurde, ferner dass sich der Abschluss des umfänglichen Werkes bis in die ersten Jahre Hadrians hinausschob (s. o. S. 1570). Litteratur: s. Teuffel-Schwabe Gesch. d. röm. Litt. § 338. Ausgaben von K. Nipperdey (und G. Andresen) I⁹. II⁵, Berlin 1892. E. Jacob, Paris 1875. 77. H. Furneaux I². II¹, Oxf. 1896. 91. A. Dräger (und F. Becher)⁶, Lpz. 1894. Neueste Abhandlungen zur Kritik und Erklärung von F. Becher, Halle 1894. C. Bardt Herm. XXIX 451. F. Zöchbauer, Wien 1893. 1894. F. Leo Die staatsrechtlichen Excurse in Tac. ann., Gött. Nachrichten 1896, 191.

Das litterarische Verdienst des Tacitus an einer Vergleichung der von ihm in den Historien und Annalen benutzten Quellen zu messen, ist bei deren Verluste nicht möglich. Meistens unterlässt es Tacitus sich auf Gewährsmänner zu berufen, oder er bezeichnet sie nur im allgemeinen als scriptores temporum qui monumenta huius belli composuerunt (hist. II 101), celeberrimi auctores (hist. III 51), scriptores senatoresque eorundem temporum (ann. II 88), temporis eius auctores (ann. V 9 und sonst), temporum illorum scriptores (ann. XII 67. XIII 17), plurimi maximeque fidi auctores (ann. IV 10), scriptores annalium (ann. IV 53), oder begnügt sich mit Wendungen wie omnes, plerique, plurimi, multi, quidam, alii auctores tradunt und ähnlichen (s. H. Nissen Rh. Mus. XXVI 525). Genauer und mit Namen bezeichnet Tacitus seine Quellen nicht eben häufig, so die acta diurna (ann. III 3. XIII 31. XVI 22), acta senatus (ann. V 4. XV 74), Agrippinae commentarii (ann. IV 53), C. Plinius [1579] (hist. III 28; ann. I 69. XIII 20. XV 53), Corbulo (ann. XV 16), Vipstanus Messalla (hist. III 25. 28), Cluvius (ann. XIII 20. XIV 2), Fabius Rusticus (ann. XIII 20. XIV 2. XV 61). Auch mündlich eingezogene Nachrichten werden öfters erwähnt (ann. III 16 audire me memini ex senioribus, vgl. XI 27. XV 73), besonders mag Tacitus solche in den verlorenen Büchern der Historien genützt haben. Wie Tacitus bei Zeitgenossen für seine Historien Erkundigungen einholte, erhellt aus dem Briefwechsel des jüngeren Plinius (s. o. S. 1575). Die Versuche, der Quellenbenützung, wie sie Tacitus übte, dadurch beizukommen, dass man hinsichtlich der Historien die plutarchischen Lebensbeschreibungen des Galba und Otho, bezüglich der Annalen die betreffenden Partien des Cassius Dio verglich, welche man von den nämlichen Quellen, die Tacitus gebrauchte, abhängig glaubte, haben bis jetzt zu annehmbaren Ergebnissen nicht geführt und konnten um so weniger dazu führen, als sich herausgestellt hat, dass Plutarch und Dio den Tacitus selbst (wenn auch natürlich neben anderen) benutzt haben. Litteratur über die Quellen des Tacitus: s. Teuffel-Schwabe Gesch. der röm. Litt. § 337, 4. § 338, 7 und dazu Ph. Fabia Les sources de Tac. dans les hist. et les ann., Paris 1893. Chr. Baier Tac. und Plutarch, Frankf. 1893. A. Gercke Jahrb. f. Phil. Suppl. XX 200. 230. 237. E. Groag Zur Kritik von T.s Quellen in den Historien, Jahrb. f. Philol. Suppl. XXIII.

In Sprache und Stil zeigen die Historien und Annalen, ganz besonders die letzteren, den End- und Höhepunkt taciteischer Eigenart und Kunst (s. u. S. 1589). Litteratur über die Sprache des Tacitus: s. Teuffel-Schwabe Gesch. d. röm. Litt. § 333, 16. A. Gerber und A. Greef Lexicon Taciteum, Lpz. 1876ff. (noch unvollendet). Neuestes: E. Norden Antike Kunstprosa I 321. L. Constans Étude sur la langue de Tac. Par. 1893. L. Valmaggi L’arcaismo in Tac. Turin 1891. A. Czyczkiewicz De Tac. sermonis proprietatibus praecipue de eis quae ad poetarum dicendi genus pertineant, Brody 1890; Quibus poeticis vocabulis T. sermonem suum ornaverit, Brody 1891; De dativi usu Taciteo, Brody 1896. O. Uhlig Die consecutio temporum im indirecten Fragesatz bei T., Schneeberg (Festschrift) 1891, 49ff. R. Macke Die röm. Eigennamen bei T., Hadersleben 1886–93 (4 Teile).

Nicht ausgeführt hat Tacitus den Plan, die Geschichte Nervas und Traians zu schreiben, den er schon im Agric. 3 mit den Worten andeutet, er wolle testimonium praesentium bonorum componere (s. o. S. 1572), später aber, wie er wenigstens hist. I 1 sagt, sich für das Greisenalter aufgespart hatte (s. S. 1575), ebensowenig die Geschichte des Augustus, die er, falls er die Annalen glücklich vollendet, sich zu schreiben vorgenommen hatte (ann. III 24 cetera illius aetatis – der augustischen Zeit – memorabo, si effectis in quae tetendi plures ad curas vitam produxero). Die sachlich sehr bedenkliche Angabe des Schwindlers Fulgentius de abstr. serm. p. XXIV Lersch Cornelius Tacitus libro facetiarum ,cessit itaque morum elogio in filiis derelicto‘ verdient, da andere Bestätigung fehlt, keinen Glauben.

Ein Schriftsteller wie Tacitus, der nicht für

[1580] das grosse Publikum schrieb, sondern für einen kleinen Kreis gleichgesinnter Patrioten, konnte nicht populär sein. Er wurde bewundert, aber wenig gelesen, und um so weniger gelesen, als ziemlich gleichzeitig mit dem Abschluss der taciteischen Kaisergeschichte Suetonius sein auf das bequeme Verständnis des grossen Publikums berechnetes Werk de vita Caesarum herausgab, dessen Inhalt sich, äusserlich betrachtet, mit dem des taciteischen Werkes fast deckte. Über die Bekanntschaft der Späteren mit Tacitus s. F. Haase vor seiner Ausg. I p. LV. Ph. Fabia Rev. de philol. XIX 1. E. Cornelius Quo modo Tac. in hominum memoria versatus sit usque ad renascentes litteras saec XIV et XV, Marburg (Wetzlar) 1888. Die späteren Geschichtschreiber, soweit sie sich mit Tacitus stofflich berührten, konnten freilich an ihm nicht vorübergehen. So findet er sich benutzt (selten genannt) bei Plutarch, Sueton, Cassius Dio, Florus (?), in den Scriptores Historiae Augustae, Ammianus Marcellinus (der mit Tacitus nach Charakter und Stil in mancher Hinsicht verwandt, sein Werk da begann, wo Tacitus abgeschlossen hatte), bei Aurelius Victor, Hegesippus, Sulpicius Severus, Orosius, Cassiodorius und Iordanis, doch ist die Benutzung bei den meisten eine geringfügige und gelegentliche. Aber auch bei Nichthistorikern finden sich Spuren von der Lesung des Tacitus. So bei dem Geographen Ptolemaios (in dessen geogr. II 11, 12 aus den Worten des Tac. ann. IV 73 ad sua tutanda digressis rebellibus mit scherzhaftem Irrtum eine Ortschaft Σιατουτάνδα gemacht ist), bei Tertullian, Servius, Hieronymus, Apollinaris Sidonius (hier verhältnismässig häufig), bei den Scholiasten zu Iuvenal und Lucan, endlich bei Fulgentius (s. o. S. 1579). Da die Grammatiker den nicht schulgerechten Stil des Tacitus von der Schule ferne hielten, so verschmähen sie ihn anzuführen; es findet sich kein Citat aus Tacitus bei einem lateinischen Grammatiker. Danach ist es nicht zu verwundern, wenn die Werke des Tacitus wenig verbreitet und immer weniger abgeschrieben wurden. Darauf weist auch ein Befehl des Kaisers Tacitus hin: Hist. Aug. Tac. 10, 3 Cornelium Tacitum, scriptorem historiae Augustae, quod parentem suum eundem diceret, in omnibus bibliothecis collocari (s. o. S. 1568) iussit et, ne lectorum incuria deperiret, librum (s. o. S. 1575) per annos singulos decies scribi publicitus in cunctis (so Casaubonus: euicos die Hss.) archiis iussit et in bibliothecis poni. Diese Anordnung konnte aber um so weniger etwas ändern, als Tacitus nur ein halbes Jahr regierte.

Im Mittelalter ist Tacitus fast verschollen. Erst bei Einhard († 840) findet sich Bekanntschaft mit der Germania und den Historien (M. Manitius N. Arch. f. ältere deutsche Gesch. VII 527. XI 59), dann bei Rudolf von Fulda († 865) Benutzung der Germania in der Translatio S. Alexandri (Mon. Germ. hist. Script. II 675) und der Annalen des Tacitus in den annales Fuldenses, besonders vom J. 852 (Mon. Germ. hist. Script. I 368, 9): in loco qui appellatur Mimida (Minden) super amnem, quem Cornelius Tacitus, scriptor rerum a Romanis in ea gente gestarum, Visurgim (s. Tac. ann. I 70. II 9. 11. 12. 16. 17), moderni vero Wisaraha vocant, habito conventu [1581] generali. Auch die annales Fuldenses vom J. 858 und 894 (von dem eben genannten Rudolf und weiterhin von Fortsetzern geschrieben) verraten Benutzung des Tacitus. Demnach besass das Kloster Fulda gewiss die Germania und die Annalen, und zwar wahrscheinlich in einer Hs., die sämtliche uns heute noch erhaltenen Werke des Tacitus befasste: später ist die hsl. Überlieferung der drei kleinen Schriften von jener der beiden Geschichtswerke gesondert. Aber diese Bekanntschaft der Mönche zu Fulda mit Tacitus ist etwas ganz vereinzeltes. In keinem der zahlreichen Kataloge mittelalterlicher Bibliotheken findet sich eine Tacitus-Hs. verzeichnet.

Mit jenen ältesten mittelalterlichen Verwertungen des Tacitus ziemlich gleichzeitig ist die älteste uns erhaltene Hs. des Tacitus, die einzige, der wir die ersten Bücher der Annalen verdanken (s. o. S. 1576). Sie befand sich in dem Kloster Corvey an der Weser in Westfalen (L. Urlichs Eos I 243. II 223. A. Viertel Jahrb. f. Philol. CXXIII 423. F. Philippi Philol. XLV 376), wurde von dort gestohlen und kam per multas manus in den Besitz des Papstes Leo X., der sie magno pretio (magna mercede) kaufte. Von ihrer Anwesenheit in Rom giebt die erste Kunde ein Brief des Cardinals Franc. Soderini vom 1. Januar 1509 (darin z. B. ex Germania nobis allatus fuit proxime pervetustus in membrana codex, der Brief befindet sich in der Bibliothek Chigi in Rom, abgedruckt in C. Feas Miscellanea, Rom 1790, I CCCXXVII und in der Ztschr. Eos I, Würzb. 1864, 244). B. Rhenanus sagt in seiner Tacitusausgabe, Basel 1533, 125, dass quaestor quidam pontificius quum e Dania rediret, in Corbeiensi bibliotheca repertum (nämlich exemplar illud Saxonicum, vgl. Rhenanus a. a. O. im Vorwort: repertum apud Corbeiam in Saxonibus und Corbeia Visurgi fluvio vicina) Romam detulit, und dass ihm Leo X. dafür quingentos ducatos gezahlt habe. Eine andere erst im 17. Jhdt. auftauchende , weniger glaubhafte Angabe über die Fundumstände s. bei Bayle Dictionn. histor. s. v. Tacitus Note D. Vgl. auch den Brief des B. Rhenanus vom 30. März 1515 (in seinem Briefwechsel, herausg. von Horawitz und Hartfelder, Lpz. 1886, 71). Rhenanus sagt darin, dass die fünf ersten Annalenbücher superioribus annis Romam fuisse ex Germania delatos. Davon, dass sie unterdessen am 1. März 1515 bereits gedruckt waren, wusste er noch nichts. Die über den Diebstahl unwilligen Mönche von Corvey (abbas et conventus monasterii Corwiensis ordinis S. Benedicti Padebornensis dioecesis) wurden von Leo X. beschwichtigt; er liess ihnen ein Exemplar der in seinem Auftrag von Ph. Beroaldus 1515 veröffentlichten editio princeps des vervollständigten Tacitus non inornate ligatum übersenden, quod in eorum bibliotheca loco subtracti reponere possent und schickte ihnen zugleich pro ecclesia monasterii indulgentiam perpetuam (s. das Breve des Papstes vom 1. December 1517, jetzt in Berlin, abgedruckt Philol. XLV 377). Heute befindet sich die Hs. in Florenz als Laur. LXVIII 1 = Mediceus I. Sie ist in dem 9. Jhdt. geschrieben (s. über ihr Alter ausser Paoli und Chatelain an den im folgenden angeführten Stellen W. Studemund Herm. VIII 233. F. Rühl Rh. Mus. XXXVI 25 [1582] und F. Philippi Philol. XLV 380). Schriftproben aus dieser Hs. bei Vitelli und Paoli Collez. fiorent. paleogr., Fir. 1884, Lat. Tav. 2. E. Chatelain Paléogr. des class. lat. pl. 145 und P. Hochart De l’authenticité des ann. et hist. de Tac., Paris 1890 zu p. 64. Gegen Ende des 10. Jhdts. schrieb Widukind in Corvey, der in seiner Sachsengeschichte (Mon. Germ. Script. III 408) Bekanntschaft mit Tacitus Annalen, Historien und der Germania verrät (M. Manitius N. Arch. f. ältere d. Gesch. XI 59). Aus dem 11. Jhdt. stammt die Zweitälteste Hs. des Tacitus, jetzt gleichfalls in Florenz aufbewahrt als Laur. LXVIII 2 = Mediceus II, wohl in Monte Cassino zwischen 1058–1087 in sog. longobardischer Schrift geschrieben (s. Poggii ep. ed. Tonelli I 213. H. Keil Rh. Mus. VI 145), enthaltend von den Annalen Buch XI–XVI und von den Historien Buch I–V (s. das Nähere o. S. 1574) und für beides die einzige uns erhaltene Textesquelle. Der Med. II gelangte auf nicht ganz vorwurfsfreiem Wege, wie es scheint (s. Poggii ep. ed. Tonelli I 195. 212. 213. 217; vgl. G. Voigt Wiederbelebung des class. Altertums V 250) in den Besitz von Niccolo de’ Niccoli in Florenz (vor dem J. 1426) und kam dann mit dessen Bibliothek in die dortige Bibliotheca Marciana und endlich mit dieser in die Laurentiana. Wenn wirklich die Hs. einst in Monte Cassino war, so könnte man deren Entwendung gut aus dem verwahrlosten Zustand der dortigen Bibliothek erklären, den Boccaccio bei einem Besuch antraf (Muratori Antiq. Italicae I 1296). Schriftproben aus dieser Hs. bei Vitelli und Paoli Collez. fiorent. paleogr. Lat. Tav. 14. Chatelain Paléogr. des class. lat. pl. 146. Hochart a. a. O. zu p. 48 (vier Seiten). Über die beiden mediceischen Hss. vgl. noch W. Pfitzner Verhdl. der Rostocker Philol.-Vers., Lpz. 1876, 83. C. Meiser Jahrb. f. Philol. CXXV 133. G. Andresen De codd. Mediceis annalium Tac, Berl. 1892. C. Heraeus Studia crit. in Med. Tac. codd., Cassel 1846. Zwei durch Ausfall je eines Blattes entstandene Lücken des Med. II (enthaltend hist. I 69–75 und I 86 – II 2; s. Jahrb. f. Philol. CXXV 139) werden durch Abschriften, welche von dem Mediceus vor jenem Verluste genommen sind, ergänzt. Den Verlust von Blättern im Med. II erwähnt schon Poggius ep. III 17 vom 5. Juni 1428. Sonst haben die jüngeren Hss. von ann. XI–XVI und hist. I–V (alle saec. XIV. XV), deren es einige dreissig giebt, keinen selbständigen Wert, weil sie alle unmittelbar oder mittelbar vom Med. II abstammen (s. u., S. 1583).

Im Anfang des 12. Jhts. hat die vita Heinrici IV (Monum. Germ. hist. Script. XII 270) Tacitus Annalen benutzt (M. Manitius N. Arch. f. ältere deutsche Gesch. XI 61). Dagegen beweist die Notiz bei Guglielmo Pastrengo († um 1360) de viris illustr. fol. 18 Cornelius Tacitus, quem Titus imperator suae praefecit bibliothecae, Augusti gesta descripsit atque Domitiani keine eigene Lesung des Tacitus von seiten des Verfassers. Sie beruht vielleicht (abgesehen von der wunderlichen, ihrer Herkunft nach dunklen Angabe über das Bibliothekamt) auf ungenauer Erinnerung an die oben S. 1575 erwähnte Stelle des Hieronymus. Wohl aber hat Boccaccio († 1375) selbst eine Tacitus-Hs. besessen (schon vor 1371) [1583] und verrät an zahlreichen Stellen seiner Werke Bekanntschaft mit Tacitus (A. Hortis Studj sulle opere latine di Boccaccio, Triest 1879, 424. P. de Nolhac Boccace et Tacite, in den Mélanges d’archéol. et d’histoire XII 125), ebenso kennen den Tacitus Domenico d’Arezzo (um 1374), der bemerkt: historias (des Tacitus) cum multo lepore legimus (Nolhac a. a. O. 146), und Benvenuto Rambaldi in seinem liber Augustalis (abgeschlossen im J. 1386, Freher-Struve Rerum Germanicarum Script., Strassb. 1717, II 6 de Messalina scribit Cornelius Tacitus) und in seinem Dante-Commentar (zu inferno c. 4 beruft er sich auf Tac. ann. XV 56). Boccaccio aber und die beiden zuletzt Angeführten kennen nur die letzten Bücher der Annalen und die ersten der Historien. Ihre Kenntnis davon wird mittelbar oder unmittelbar auf den Cod. Med. II zurückgehen, ebenso die Kenntnis des Lionardo Bruni in seiner laudatio Florentinae urbis (verfasst vor 1401), des Jean de Montreuil († 1418) und des Sicco Polentone de scriptoribus latinis geschrieben um 1420. Vgl. Bandini Catal. lat. bibl. Medic. Laur. II 831. S. Dosson Rev. de philol. XV 56. In der Mitte des 15. Jhdts. waren die genannten Bücher des Tacitus in Abschriften (s. o. S. 1582) schon recht verbreitet: Codex Vatic. 1958 ist im J. 1448 geschrieben, Vatic. 2965 im J. 1449, ein Harleianus im J. 1452, cod. Bessarionis in Venedig im J. 1453, Oxfordiensis coll. Christi im J. 1458, Middlehillensis früher Drury im J. 1460 (C. L. Urlichs Eos 1247), Guelferbytanus vor dem J. 1461, Bodleianus im J. 1463 (Eos a. a. O. 249), cod. F. Bernardi bei Montfaucon Bibl. mss. I 683 im J. 1463. Von diesen Abschriften des Med. II haben viele die Aufschrift Cornelii Taciti actorum diurnalium historiae Augustae liber XI (und entsprechend bei den folgenden) aus willkürlicher Erfindung eines Abschreibers, welcher dem im Med. II ohne Namen überlieferten Werke (s. S. 1574) einen Titel geben wollte. Die Ansicht F. Haases (Ausg. p. LVI), dass jener Titel noch aus dem Altertum (etwa aus der Zeit des Kaisers Tacitus) stamme, liesse sich nur dann halten, wenn man die Annahme rechtfertigen könnte, dass diese Hss. nicht aus Med. II geflossen seien, sondern von einem Zwillingsbruder desselben abstammten. Dies ist aber bis auf weiteres ganz unwahrscheinlich (s. o. S. 1582), obwohl man einräumen muss, dass jene Hss. bisher nicht genügend untersucht sind.

Im Gegensatz zu den beiden grösseren Geschichtswerken sind die drei kleinen Schriften nur durch ganz junge Hss. (saec. XV) erhalten. Sie stammen wahrscheinlich alle von einer einst in Deutschland befindlichen, längst verlorenen ab. Diese kam selbst oder wahrscheinlicher nur in einer Abschrift gegen das J. 1460 nach Italien und zwar nach dem zwiefachen Zeugnis des Zeitgenossen Iovianus Pontanus (im Leid. Q. 21, s. u.) durch Henoch von Ascoli, welchen Papst Nikolaus V. 1451 nach Deutschland entsendet hatte, um Classikerhandschriften zu erwerben (vgl. G. Voigt Wiederbelebung des klass. Altert. II³ 200). Wie es scheint, gelang es Henoch in Hersfeld von derselben Handschrift Abschrift zu nehmen, welche aliqua opera Cornelii Taciti nobis ignota enthielt und um welche sich Poggio Bracciolini in den J. 1425–1429 vergebens bemüht hatte, wie [1584] aus seinem Briefwechsel mit Niccolo de’ Niccoli hervorgeht (s. Poggii epistolae, ed. Th. de Tonellis Vol. I, Flor. 1832, p. 43. 168. 172. 175. 187. 207. 210. 218. 268, die Stellen sind auch zusammengedruckt in A. Michaelis Ausg. des Dial. p. XIX; auch vgl. L. Urlichs Eos II 230. 351). In Italien wurden die Schriften in weiteren Copien verbreitet, am häufigsten die Germania, am spärlichsten der Agricola. Die wichtigsten dieser erhaltenen Abschriften sind für Dialogus und Germania Vatic. 1862 (Schriftprobe bei Chatelain a. a. O. pl. 148) und 1518, Leid. Q. 21 (Perizonianus, geschrieben von Iov. Pontanus, Schriftprobe bei Chatelain pl. 147) und Farnesinus in Neapel. Der Agricola ist nur in drei Abschriften erhalten, Vatic. 3429 (geschrieben von Pomponius Laetus um 1470) und 4498 und in Toledo (aus J. 1468; Herm. XXXII 59). Es ist sehr wohl möglich, dass die verlorene (Hersfelder?) Hs. der kleinen Schriften und die noch erhaltene Corveyer der Annalen I–VI = Med. I aus jenem im 9. Jhdt. in Fulda (s. S. 1581) vorhandenen Codex des Tacitus geflossen sind, um so mehr als die drei Benedictinerklöster Fulda, Hersfeld und Corvey von einander nicht allzu entfernt lagen und zwischen ihnen ein lebhafter Verkehr bestand, der leicht auch zu Austausch und Abschrift der hsl. Schätze der einzelnen führen konnte. Vgl. F. Scheuer De T. dialogi codicum nexu et fide in den Bresl. philol. Abh. VI (1891), 1. Th. Avé-Lallemant Verhältnis u. Wert der Hss. zu T. Dialog, Pyritz 1895. R. Tagmann De T. Germ. apparatu critico, Bresl. 1847. H. Schefczik De T. Germ, appar. crit., Troppau 1886. R. Wünsch De T. Germ, codicibus Germanicis, Marb. 1893; Zur Textgesch. der Germ., Herm. XXXII 42.

Tacitus ging von rhetorischen Studien aus, welche er mit grösstem Eifer betrieb (dial. 2 mira studiorum cupiditate et ardore quodam iuvenili). Dass er, wie der jüngere Plinius, sein fast gleichalter Studiengenosse und Freund, ein Schüler Quintilians war, liegt nahe zu vermuten, schon wegen der ciceronischen Färbung des Dialogs, ist aber nicht überliefert. Dass Tacitus eine Zeit lang der neuciceronischen Richtung anhing, zeigen ausser dem Dialog die Worte des Plinius, der dieser Richtung stets treu blieb, ep. VII 20, 4 (an Tac.) tu mihi maxime imitabilis, maxime imitandus videbaris. Tacitus gewann als Redner bald das höchste Ansehen (s. o. S. 1568. 1570; vgl. Plin. ep. IX 23, 2), und wie er sich einst an M. Aper und Iulius Secundus angeschlossen hatte, die er in iudiciis non modo studiose audiebat, sed domi quoque et in publico adsectabatur (dial. 1. 2), so scharten sich später um ihn bewundernd junge Leute, die von ihm lernen wollten: Plin. ep. IV 13, 10 (an Tac.) rogo ut ex copia studiosorum, quae ad te ex admiratione ingenii tui convenit, circumspicias praeceptores quos sollicitare possimus, dass sie eine Lehrstelle in Comum annehmen. Aber, obwohl Tacitus auch in seinen späteren Werken – übrigens ganz frei von der gemeinen Schulschablone – die Mittel der Rhetorik mit Meisterschaft verwertet, auf die Dauer genügte die Rhetorik und der Beruf als Sachwalter dem höhergestimmten und höherstrebenden Geiste des Tacitus nicht. Dies zeigt schon die kritische Stellung, welche Tacitus, wie [1585] der Dialog ausweist, schon früh gegenüber dem Rednerberuf eingenommen hatte, obgleich er sich diesem noch längere Zeit hindurch widmete. Es hat grosse Wahrscheinlichkeit, dass Quintilian da, wo er von den lebenden hervorragenden Rednern spricht, in erster Linie Tacitus und Plinius den jüngeren im Sinne hat: inst. orat. X 1, 122 habebunt qui post nos de oratoribus scribent magnam eos qui nunc vigent materiam vere laudandi. sunt enim summa hodie quibus illustratur forum ingenia. namque et consummati iam patroni veteribus aemulantur et eos iuvenum ad optima tendentium imitatur ac sequitur industria (s. o. S. 1584). Ob Tacitus auch Reden veröffentlicht hat, wissen wir nicht.

Allmählich bereitete sich der Umschwung vor, welcher Tacitus der Geschichtschreibung zuführte. Am Agricola, einem gleichsam persönlichen Ausschnitt aus der Geschichte der jüngsten Zeit, haben die Gebiete der Beredsamkeit und der Geschichtschreibung ziemlich gleichen Anteil. Die Germania, trotz ihrem vorwiegend geographischen Inhalt, steht der letzteren sehr nahe, aber auch hier wirkt noch die rhetorische Haltung stark, gelegentlich fast aufdringlich. Die oft auf Tacitus bezogenen Worte Quintilians in der Aufzählung der römischen Geschichtschreiber (inst. orat. X 1, 104) lassen diese Beziehung nicht zu: superest adhuc et ornat aetatis nostrae gloriam vir saeculorum gloria dignus, qui olim nominabitur, nunc intellegitur. Im Munde eines etwa 65jährigen Mannes klingt ein solches Lob eines etwa 35-jährigen auffällig. Ausserdem scheinen die Worte superest adhuc auf einen älteren Mann, nicht einen Dreissiger, hinzuweisen. Quintilian schrieb jenen Satz lange Zeit (ungefähr acht Jahre) vor Abfassung auch der ältesten historischen Schriften des Tacitus (Agr. und Germ.), zu lange, als dass er von historischen Plänen des Tacitus hätte Kunde haben können, endlich ist wegen der ganz verschiedenen Stellung, die Quintilian und Tacitus zu Domitian einnahmen, zu vermuten, dass Quintilian sich dem Geschichtschreiber Tacitus gegenüber kühler verhalten hätte.

Das erste Geschichtswerk grossen Stils, das Tacitus in reiferen Jahren schrieb, waren die Historien. Er schreibt darin die Geschichte der Zeit, die er selbst mit durchlebt hat. Natürlich galt sein Interesse besonders der Regierung Domitians. Nach den furchtbaren Jahren des Duldens und Schweigens schrieb sich Tacitus von der Seele die Last und Qual, die ihn wie ein Alp so lange niedergedrückt hatte. Nichts ist mehr zu beklagen, als dass gerade die Bücher über die domitianische Zeit verloren sind, einst gewiss der Höhe- und Glanzpunkt des Ganzen. Dass Tacitus diesen Stoff zuerst für ein umfängliches Werk wählte, verrät mit unverkennbarer Deutlichkeit sein innerstes Wesen und seine Anschauung von der Aufgabe des Geschichtschreibers. In erster Linie interessiert ihn das Selbsterlebte, die jüngste Vergangenheit, eine Thatsache, die sich durch die drei kleinen Schriften bestätigt. Erst in vorgerückterem Lebensalter geht Tacitus daran, die seiner eigenen Erinnerung voran liegende Zeit, worin die Wurzeln und Ursprünge der eigenen lagen, die Zeit seit dem Abschluss der Neuordnung des römischen Staates durch Augustus, in den Annalen darzustellen. Der [1586] moderne (sachlich übrigens sehr anfechtbare) Gedanke, dass der Geschichtschreiber nicht seine Zeit, sondern eine ihm ferne liegende schildern solle, um seinem Gegenstande unbefangen gegenüber zu stehen, konnte einer so subjectiv angelegten Persönlichkeit wie Tacitus gar nicht kommen. Tacitus wählte sich die Aufgabe seiner Eigenart bewusst oder mit dem Instincte des Genies. Zu einer einheitlichen allen Fragen gegenüber sicheren und sich sichernden Weltanschauung ist Tacitus so wenig wie irgend einer seiner Zeit- und Volksgenossen vor- und durchgedrungen. Dem Studium der Philosophie hat er in lässlicher Weise, soweit es Romano et senatori (vgl. Agr. 4) wohlanständig war, gehuldigt. Zwischen den Lehren der Philosophen, zwischen nüchterner Aufgeklärtheit, zwischen den Anschauungen des Durchschnitts-Aristokraten, der an das Schicksal in den Sternen, an Prophezeiungen, Wunder und Vorzeichen glaubt, gelegentlich auch die römische Gefühlshärte durchblicken lässt und den Vorrang des adeligen Blutes in Erinnerung bringt, zwischen Gläubigkeit, peinlichem Zweifel und Freigeisterei sehen wir Tacitus im Schwanken.

Tacitus bemüht sich ernsthaft das Thatsächliche im einzelnen und im Zusammenhange zu ermitteln, aber sein Hauptinteresse erschöpft sich damit nicht. Archivalische und quellenkritische Ermittlungen in weiterem Umfange selbst anzustellen, hielt er nicht für seine Aufgabe. Seine Arbeit ruht vorzugsweise auf seinen Vorgängern in der historischen Litteratur. Nur ganz selten erwähnt er Dinge als solche, welche sich dort nicht fanden (ann. IV 53. VI 13). Aber den von seinen Vorgängern gelieferten Stoff prüft und sichtet er und gestaltet ihn neu. Diese formale künstlerische Gestaltung ist überhaupt dem antiken Geschichtschreiber viel wichtiger als dem modernen, wenigstens dem modernen deutschen, denn die modernen Geschichtschreiber z. B. romanischer Zunge denken darüber ähnlich wie die alten. Dem antiken Historiker ist die Ermittlung des Thatsächlichen nur Vorarbeit. Daher z. B. auch das von Tacitus wie von den andern alten Historikern geübte Verfahren, den auftretenden Personen Worte und Reden in den Mund zu legen, die sie so nicht gesprochen haben, ja es ausdrücklich anzumerken, wann wörtlich citiert wird (hist. III 39; ann. VI 12. XIV 59. XV 67. XVI 4; 3 vgl. auch ann. XV 63; hier verzichtet Tacitus darauf, die wörtlich veröffentlichten letzten Aussprüche Senecas invertere, d. h. in den Stil seines Werkes umzusetzen). Die ganze Darstellung soll eben von einheitlicher Haltung und Stimmung sein. Ein besonders merkwürdiges Beispiel ist die Rede des Kaisers Claudius über das ius honorum der Gallier ann. XI 24, welche von der uns grösstenteils inschriftlich (Bruns Fontes iuris⁵ 177) überlieferten wirklich gehaltenen oder doch veröffentlichten Rede formell durchaus abweicht. Dass der Wortlaut dieser kaiserlichen Rede officiell festgestellt und bekannt gemacht war, wusste Tacitus sehr wohl. Trotzdem nahm er keinen Anstand, sie dem Charakter seines Werkes anzupassen und umzubilden (P. R. Schmidtmayer Ztschr. f. d. Österreich. Gymn. XLI 869). Es wäre für uns von grosser Wichtigkeit zu wissen, ob Tacitus in der von ihm als reifem Manne durchlebten [1587] Zeit, also in der domitianischen, auch als selbständiger Erforscher des Thatsächlichen sich bemüht und bewährt habe, aber ihre Schilderung ist verloren (s. o. S. 1575). Tacitus schreibt Reichsgeschichte, nicht Fürstengeschichte. Aber natürlich treten die leitenden Männer, besonders die Kaiser, ihr Kreis und Rom, dann die auswärtigen kriegerischen Angelegenheiten in den Vordergrund, dagegen mehr zurück die allgemeinen, die volkswirtschaftlichen und socialen Verhältnisse des Reichs, die Staatsverwaltung, namentlich die Verwaltung der Provinzen. Daraus dem Geschichtschreiber einen Vorwurf machen, heisst ihn ungerecht beurteilen, wie denn überhaupt die meisten derjenigen Beurteiler, die an Tacitus herummäkeln, ihm darin Unrecht thun, dass sie von ihm die Anforderungen erfüllt sehen wollen, welche man heute an den historischen Forscher stellt. Sie lassen also ihm gegenüber die erste Pflicht der Billigkeit ausser acht, welche verlangt ihn aus den Gesichtspunkten und mit den Massstäben seiner Zeit zu messen.

In die Seelenstimmungen und die Beweggründe der Handelnden sucht Tacitus einzudringen, um deren Handlungen zu begreifen und begreifen zu lassen. Eine Fülle der treffendsten und feinsten Bemerkungen zeigt zu stets neuer Überraschung des Lesers, wie tief Tacitus die menschliche Natur, zumal ihre Schwächen, ergründet hat. Seine nachdenkliche Natur getraut sich in die Seelen der Handelnden die Sonde der kritischen Betrachtung einzuführen, um auch die verborgensten Regungen zu ergründen, ein Verfahren, dessen bestrickenden Reiz man dem Geschichtschreiber nachfühlen kann, ohne die darin liegenden Gefahren zu verkennen. Die Methode des Tacitus ist so in erster Reihe eine psychologische, und in der spürenden eindringenden psychologischen Analyse bewährt sich Tacitus als Meister. Es giebt auf dem weiten Gebiete der antiken Geschichtschreibung niemanden, der ihm diese Meisterschaft streitig machen könnte. Das ausgeführteste Beispiel dieser Methode ist die Schilderung des Tiberius in den ersten Büchern der Annalen. Hier hat Tacitus allerdings jene Methode überspannt und die Persönlichkeit des Kaisers einseitig dargestellt, und es setzen darum auch hier die neueren übertriebenen Angriffe gegen Tacitus ein, von denen heute noch die derben Worte von D. F. Strauss gelten können (Ausgewählte Briefe, Bonn 1895, 503): ,Die Tacituskrittelei ist Modegeschwätz ...... und nun wollen die Schulmeister zeigen, dass sie auch auf der Höhe der Zeit sind.‘ Siehe die bei Teuffel Gesch. d. röm. Litt. § 333, 13 angeführte Literatur, und dazu A. Gercke Seneca-Studien, Jahrb. Suppl. XXII 159.

Tacitus will die Wahrheit erforschen und sagen. Das bezeugt schon die vom ersten bis zum letzten Wort ernste und würdige Haltung seiner Erzählung. Tacitus bedauert, dass oft gerade bei den wichtigsten Dingen es nicht möglich ist, die volle Wahrheit zu ergründen (vgl. ann. III 19), er bemüht sich, falsche Gerüchte zu widerlegen (vgl. ann. IV 11), er verwahrt sich gegen den Vorwurf, etwas miraculi causa zu erzählen, d. h. um Sensation zu machen (ann. XI 27). Gleich im Anfang der Historien (I 1) giebt er seine Richtschnur mit [1588] den Worten an: incorruptam veritatem professis neque amore quisquam et sine odio dicendus est, und auch in der Einleitung der Annalen verspricht er zu schreiben: sine ira (ohne Privathass) et studio (Voreingenommenheit), quorum causas procul habeo. Er ist diesen Grundsätzen treu geblieben. Aber diese finden ihre naturgemässe Schranke bei Tacitus wie bei jedem Meister der Geschichtschreibung (freilich nicht bei ihren urteilslosen und urteilängstlichen Handlangern) an seinen allgemeinen sittlichen und politischen Anschauungen, welche ihm die Massstäbe für die Beurteilung der Ereignisse und Personen liefern und liefern müssen. Tacitus will nicht einer flüchtigen und bequemen Unterhaltung dienen (hist. II 50), er betrachtet vom Standpunkt des hochgestellten römischen Staatsmannes die Geschichte mit starker, immer wiederkehrender Hervorhebung des Guten und Schlechten, beides mit unbestechlichem Urteile begleitend (vgl. ann. III 65 praecipuum munus annalium reor ne virtutes sileantur utque pravis dictis factisque ex posteritate et infamia metus sit). Tacitus ist nach Herkunft und persönlicher Neigung Aristokrat und Republikaner, und will dies nicht verleugnen. Er fühlt sich ebenso von der Herrschaft der Masse wie von der des Einen peinlich berührt. Aber da er das Wiederaufleben der aristokratischen Republik für unmöglich hält, so sieht er, wie andere hervorragende Männer (z. B. der Philosoph Seneca), in der kraftvoll, gerecht und milde geführten Alleinherrschaft, welche der Freiheit des Individuums Raum lässt, das in der Gegenwart erreichbar Beste, ist voll Anerkennung und Dankbarkeit den Kaisern Nerva und Traian gegenüber und fusst in seiner historischen Betrachtung auf dem Boden ihres Regiments. Trotz alledem aber steht ihm das aristokratisch-republikanische alte Rom wie ein fernes Ideal immer vor Augen (vgl. z. B. hist. III 51; ann. I 74. II 82. III 60. 76. IV 63. XII 43); an ihm misst er, oft unbewusst, seine Zeit und die, welche er schildert. Er empfindet es schmerzlich, wie viel besser es die Geschichtschreiber der alten Zeit hatten, wie sie würdigere und grössere Stoffe vorfanden, er selbst eintönige und geringeres Interesse erweckende behandeln müsse (ann. IV 32 nobis in arto et inglorius labor. IV 33 nos saeva iussa, continuas accusationes, fallaces amicitias, perniciem innocentium et easdem exitii causas coniungimus obvia rerum similitudine et satietate; vgl. ann. XVI 16). Wieder und wieder beklagt Tacitus den Verlust der Freiheit, den Knechtsinn und die eingerissene Schmeichelei. Mit Vorliebe erwähnt Tacitus die Angehörigen des Adels und verweilt bei ihren Schicksalen, hier, wo seine Neigung ist, gerne zur Anerkennung bereit, aber ebenso oft den Entarteten gegenüber mit scharfem Tadel nicht zurückhaltend.

Der geschilderte innerliche Zwiespalt nagt dem ernsten patriotischen Manne, der wie ein nachgeborner Altrömer erscheint, am Herzen und verleiht seiner Darstellung, obwohl sie nie aus dem Rahmen vornehmer und kühler Zurückhaltung herausfällt, hier den Ton wehmütiger Entsagung, dort den Ton der oft bis zur ätzenden Schärfe und Bitterkeit gesteigerten Strenge. Und seine Bilder färben sich um so leichter ins Düstere und [1589] Dunkle, als Tacitus eine criminalistische Ader besitzt. Daher lockt ihn die das einzelne zergliedernde, Punkt für Punkt wie in einer Anklageschrift vorbringende und etwaniger Entschuldigung sorglich vorbauende Schilderung der Verbrecher auf dem Throne, überhaupt der Nachtseiten der menschlichen Natur und der Menschen. Gewaltig und einzig in ihrer Art ist die Kraft der taciteischen Darstellung, ihr Ernst und ihre Wucht, nicht minder ihre Kunst. Vor dem gestaltenden Blicke des Tacitus schiesst die Vergangenheit zu Bildern zusammen, die durch Unmittelbarkeit und Anschaulichkeit ergreifen. Er giebt sie, wie er sie sieht, ihm sind sie die volle Wahrheit. Aber es ist kein Wunder, dass vor dem durchdringenden Blicke dieses Richters mancher schlechter besteht als vor dem Auge eines mild abwägenden und entschuldigenden Betrachters. Wir glauben die Handelnden leibhaft und greifbar wie auf der Bühne zu sehen, wir folgen dem Erzähler mit einer Spannung und mit innerlicher Erschütterung, wie sie sonst nur die dramatische Verkörperung eines Vorgangs bewirkt, und fühlen, wie viel Wahrheit in dem Worte Quintilians ist (inst. orat. X 1, 31): est proxima poetis historia et quodam modo carmen solutum. Nur darf man diesen Zug im Bilde des Tacitus nicht so übertreiben, dass man Tacitus einen der wenigen grossen Dichter der Römer nennt (F. Leo Tacitus 13). Daran ist nur das richtig, was selbstverständlich ist, dass Tacitus, der die Ursachen und die Verknüpfung der Thatsachen, die Einwirkung und die Charaktere der Handelnden begreifen und darstellen will, diese Aufgabe ohne beständige schöpferische Verbindung und Verwertung des Gegebenen, die auch der Phantasie nie entbehren kann, nicht zu lösen vermag.

Die sachliche Darstellung empfängt noch besonderen Reiz durch die sprachliche, durch den Stil, den sich Tacitus allmählich geschaffen hat. Man kann ihn sein eigenstes Werk nennen, so sehr hat er das Überkommene zu einem Neuen um- und ausgestaltet. Absichtlich geht er an der gewöhnlichen Schreibweise vorüber, überhaupt an dem Alltäglichen. Er vermeidet geflissentlich das ausgeglichene Ebenmass des Satzes und seiner Teile, der Satz- und Wortverbindung, und strebt nach inhaltsvoller Kürze, besonders kühn und glücklich im Ausnützen des Participiums. Er umgeht technische Bezeichnungen, namentlich auch militärisch-technische Einzelheiten, führt nicht gerne Zahlen an, vermeidet es fremdartige Namen (z. B. in der Germania die Namen der deutschen Götter) zu nennen, überhaupt Fremdwörter zu brauchen (z. B. griechische; vgl. ann. III 65. VI 26. XV 71), da dies alles mit dem höheren von ihm angeschlagenen Tone nicht stimmt. Über das Gemeine schwingt er sich auf in das Reich des erhabenen Stils (des σεμνόν, das man auch an seinen Reden rühmte, s. o. S. 1570), des dichterischen Ausdrucks, auf eigenartige Kraft, gedrungene Gedankenfülle und Neuheit der Wendungen und Verbindungen bedacht, mit schweren Schritten dahin wandelnd, unbekümmert um das bequeme Verständnis seitens des Lesers, eher ihn durch eingestreute geistreiche Rätsel des vertieften Ausdrucks, die zur Auflösung reizen, zum Verweilen einladend und nötigend. So hat sich Tacitus [1590] auch im Stil als ein Künstler ersten Rangs bewiesen, wenn er auch gar manchmal die Klippen, die in dem eingeschlagenen Wege liegen, nicht vermieden hat und nicht selten die Kunst zur Künstelei verschroben ist. Tacitus gehört wie Lucretius zu den einsamen Grössen der Litteratur, die abseits vom Wege stehen. Sie müssen sich an einer kleinen Gemeinde genügen lassen, die sich liebevoll in ihr Studium versenkt und bewundernd sich ihrer Leistung freut. Der grosse Schwarm wird an diesen ihm Unverständlichen stets vorüber eilen. Trotzdem ist und bleibt es Tacitus, der die Geschichte des ersten kaiserlichen Jahrhunderts für alle Zeit geschrieben hat. Wie er sie sah und schilderte, sehen wir sie, müssen wir sie sehen, mögen wir auch um einzelnes mit ihm markten, und durch seine Werke und in seinem Geist wird das Bild dieser Zeit auch in der Zukunft leben.

Einige ausgewählte Litteratur, besonders neuere (ausführliche Angaben darüber in den Handbüchern der römischen Litteraturgeschichte, z. B. von J. Chr. F. Bähr II⁴ 213. 510. III 226. G. Bernhardy⁵ 734. Teuffel-Schwabe⁵ 824): Allgemeines: F. W. Süvern DerKunstcharakter des T., Abh. Akad. Berl. 1822/23, 75. K. Hoffmeister Weltanschauung des T., Essen 1831. R. v. Bosse Über und wider T., Jahns Archiv XI 452. E. P. Dubois-Guchan T. et son siècle, Paris 1861 (2 Bde.). Nipperdey und Haase vor ihren Ausgaben. L. v. Ranke Weltgeschichte III Analekten 280. C. Wachsmuth Einleitung in das Studium der alten Gesch., Lpz. 1895, 677. J. Asbach Röm. Kaisertum und Verfassung, eine historische Einleitung zu den Schriften des T., Köln 1896. H. Peter D. geschichtl. Litteratur über d. röm. Kaiserzeit, Leipz. 1897, II 42 u. sonst. F. Leo Tacitus, eine Festrede, Gött. 1896. Gesamtausgaben: Editio princeps von Johannes de Spira in Venedig um 1470 (enthält ann. XI–XVI, hist. I–V, Germ. dial.). ed. F. Puteolanus (ebenso, aber noch mit Agr.), Mailand um 1475 (Drucker Christ. Valdarfer). Ph. Beroaldus (erste durch Hinzufügung der ersten Annalenbücher aus cod. Med. I vervollständigte Ausgabe: P. Cornelii Taciti libri quinque nuper inventi atque cum reliquis eius operibus editi), Rom 1515. B. Rhenanus, Basel 1533. J. Lipsius, Antverp. 1574 und öfters. I. Bekker (erklärende Sammelausgabe). Lps. 1831. F. Ritter, Cantabrigiae 1848; Lps. 1864. J. C. Orelli (ad fidem codd. Mediceorum denuo excussorum ceterorumque optimorum librorum rec. et interpretatus est), Zürich 1846, davon editio II, Zürich-Berlin: I Ann. ed. J. G. Baiter 1859; II Germ. dial. Agr. hist. edd. H. Schweizer-Sidler, G. Andresen. C. Meiser 1877–1895. Neuere Textausgaben (mit knapper adnot. crit.) von F. Haase (Lps. 1855), K. Halm (Lps.⁴ 1884) und K. Nipperdey (Berl. 1871–76).

Nachträge und Berichtigungen

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Der Nachtrag von István Stefan Borzsak (1914–2007) ist aus urheberrechtlichen Gründen noch nicht gemeinfrei.

S. 1566 zum Art. Cornelius 395:

P. Cornelius Tacitus, der Geschichtsschreiber.

Inhaltsübersicht.
I. Literatur.
II. Der Name.
III. Leben und Karriere.
IV. Agricola.
V. Die Germania.
VI. Dialogus de oratoribus.
VII. Die Historiae.
VIII. Die Annales.
IX. Die Quellenfrage.
X. Die schriftstellerische Kunst des T.; Geschichtsauffassung. Religion.
XI. Sprache und Stil.
XII. Rhythmisierung.
XIII. Textüberlieferung und Nachleben.
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Zum Art. P. Cornelius Tacitus:

      S. 490, 48: Vgl. neuestens D. C. A. Shotter Tacitus Tiberius and Germanicus etc. etc.

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395) (P. ?) C. Tacitus, Historiker im 1./2. Jh. n. Chr. S XI 373. 1365 (erg.: ›395)‹).