Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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L. Septimius römischer Kaiser 193-211 n. Chr.
Band II A,2 (1923) S. 19402002
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13) L. Septimius Severus = Imp. Caesar L. Septimius Severus Pertinax Augustus, römischer Kaiser vom 14. April 193 bis 4. Februar 211.

I. Quellen und Literatur.

1. Quellen.

a) Literarische Quellen. Die Hauptquelle, die Autobiographie des Kaisers, ist leider heute nicht mehr erhalten (ihrer ist Erwähnung getan Dio epit. LXXV 7, 3. Herodian. II 9, 4. Vict. Caes. XX 22. vit. Sev. III 2. XVIII 6. vit. Nig. IV 7. V 1. vit. Alb. VII 1. X 1. XI 1); ebenso ist das in den ersten Regierungsjahren des S. veröffentlichte Werk Dios, eines Zeitgenossen des S., über Träume und Vorzeichen, die des Kaisers Herrschaft vorauskünden, verloren gegangen (zitiert bei Dio LXXII 23, 1); auch das Geschichtswerk des Marius Maximus, das eine Vita Severi enthielt (vit. Sev. XV 6. vit. Alb. III 4. IX 2. 5. XII 4. vit. Get. II 1), ist ebensowenig auf unsere Tage gekommen (J. J. Müller Der Geschichtsschreiber L. Marius Maximus [bei Büdinger Untersuch. zur römischen Kaisergesch. III 17–200]), wie das des Aelius Maurus, der ebenfalls eine Geschichte des Kaisers S. schrieb (zitiert vit. Sev. XX 1), und das des Aelius Iunius Cordus (bekannt aus vit. Alb. V 10. VII 3. XI 2 [Maurus und Cordus sind wahrscheinlich Erfindungen des Fälschers der Historia Augusta]). Unsere Kenntnis stützt sich daher auf Dios Ῥωμαικὴ ἱστορία, die uns für diese Zeit teils in der Epitome des Xiphilinus, teils in zahlreichen Fragmenten überliefert ist: in Betracht kommen besonders Buch LXXVI und LXXVII (über die Abfassungszeit vgl. Wirth Quaest. Sever. 54. 59). Nur wenig später schrieb Herodian, von dessen Werk τῆς μετὰ Μάρκον βασιλείας ἱστορίαι Buch 3 berücksichtigt werden muß (vgl. Baaz De Herodiani fontibus et auctoritate [Berlin 1904]). Die dritte auf uns gekommene wichtige Quelle stellt die Vita Severi im Corpus der Scriptores historiae Augustae dar, angeblich verfaßt von Aelius Spartianus (im Text nur als vit. mit Angabe der Kapitel und Paragraphen zitiert); sie beruht größtenteils [1941] auf dem Werke des Marius Maximus und gehört zu den besseren Lebensbeschreibungen der Sammlung. Mit der Erwähnung des Todes Getas, des Bruders des Kaisers, bricht die Erzählung jäh ab (XIV 10); der Teil, der in der Vorlage des Verfassers die J. 205–211 umfaßt hat, ist nicht mehr zur Darstellung gekommen. Die Analyse der Vita (vgl. Leo Griech.-röm. Biographie 285–288. 302–304) ergibt, daß jener Fälscher, der wahrscheinlich in Gallien lebte, dessen genauere Lebenszeit aber bis heute noch nicht erwiesen ist (Geffcken Religionsgeschichtliches in der Historia Augusta [Herm. LV 1920, 279–295] und Hohl Über den Ursprung der Historia Augusta [ebd. 296–310] versetzen sie in die Zeit des Symmachus), neben Marius Maximus, Dio, Herodian und Dexippus, wie es scheint, Nicostratus von Trapezunt und den Geschichtsschreiber Eusebius benutzt, ja sogar Eutrop, Aurelius Victor und den Chronographen von 354 zur Ergänzung herangezogen hat (vgl. über diese Fragen Schulz Das Kaiserhaus der Antonine und der letzte Historiker Roms nebst einer Beigabe: Das Geschichtswerk des Anonymus. Quellenanalysen u. geschichtl. Untersuch. [Leipzig 1907] und die ausführliche kritische Besprechung dieser Arbeit durch Weber in den Gött. Gel. Anz. phil.-hist. Kl. CLXX [1908] 945–1004. v. Domaszewski Die Topographie Roms bei den Scriptores historiae Augustae [S.-Ber. Akad. Heidelberg phil.-hist. Kl. 1916, 7. Abh.]; ebd. Die Geographie bei den Scriptores historiae Augustae [ebd. 1916, 15. Abh.]; ebd. Die Daten der Scriptores historiae Augustae von Severus Alexander bis Carus [ebd. 1917, 1. Abh.]; ebd. Die Personennamen bei den Scriptores historiae Augustae [ebd. 1918, 13. Abh.]. Hasebroek Die Fälschung der Vita Nigri und Vita Albini in den Scriptores historiae Augustae, Heidelberg. Dissert. [Berlin 1916]). Außer den unter den Quellen der Vita Severi genannten Schriftstellern und gelegentlich im Text zitierten Quellen verdient Beachtung eine Reihe Stellen aus den im Corpus der Scriptores historiae Augustae enthaltenen Viten des Caracalla und Geta (im Text als Car. und Get. mit Angabe der Kapitel und Paragraphen zitiert) und die im 12. Buche der Oracula enthaltene Kaisergeschichte, die von Augustus bis Severus Alexander reicht (herausg. von Geffcken Röm. Kaiser im Volksmunde der Provinz [Gött. Gel. Nachr. 1901, 183–195]). Dio bildet die wichtigste Quelle für Zonaras XII 7–10. während Ioh. Antiochenus (FHG IV 586–588) und Suidas (940–941 ed. Bekker) dem Herodian folgen (Höfner Untersuchungen z. Gesch. des Kaisers Septimius Severus [Berlin 1875] 210).

b) Inschriften. Die Inschriften aus der Zeit des S. sind sehr zahlreich, vgl. die Indices des CIL besonders des 2. 3. 6. 8. und 13. Bd. Eine knappe Auswahl bietet Dessau Inscr. sel. Latinae index III 1 S. 285–287 und Ruggiero Diz. epigr. II 1073. Cagnat Inscriptiones Graecae ad res Romanas pertinentes III. Heft. Eine ausgezeichnete Zusammenstellung sämtlicher Inschriften bei Hasebroek Untersuch. zur Gesch. des Kaisers Septimius Severus (Heidelberg 1921) 174–189. Ich zitiere in der Regel nur eine Publikation der betreffenden Inschrift.

[1942] c) Papyri. Wilcken Griech. Ostraka I 805f. Mitteis-Wilcken Grundzüge und Chrestomathie der Papyrusk. I 2, 132. Lafoscade De epistulis aliisque titulis imperatorum magistratuumque Romanorum quas ab aetate Augusti usque ad Constantinum scriptas lapides papyrive servaverunt (Lille 1902) 51. Kurze Zusammenstellung bei Hohmann Zur Chronologie der Papyrusurkunden S. 15.

d) Münzen bei Eckhel VII S. 166–193. Cohen IV p. 1–204 (im folgenden ohne Seite nach der betreffenden Nummer zitiert). Die alexandrinischen Münzen bei Mionnet VI und Suppl. IX (vgl. Sallet Daten der alexandrin. Kaisermünzen). Die Zusammenstellung der Münzen bei Hasebroek 152–172 ist leider nicht vollständig (vgl. dazu die ausführliche kritische Besprechung der Arbeit durch Kubitschek Wien. Num. Ztschr. XIV N. F. [1921] 184–191).

2. Literatur. Außer den bei Besprechung der Quellen genannten Werken und gelegentlich im Text zitierten Arbeiten noch folgende neuere Literatur: Ranke Weltgesch. III 357ff. Helmolt Weltgesch. IV 438ff. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 2, 671ff. 705f. 725ff. Herzog Gesch. u. System der röm. Staatsverfassung II 421. 445ff. 526ff. 543ff. Ceuleneer Essai sur la vie et le règne de Septime-Severe (Paris 1880). Fuchs Gesch. d. Kaisers L. Septimius Severus (Wien 1884). Platnauer The life and reign of the emperor L. Septimius Severus (Oxford 1918). Hasebroek Untersuchungen zur Gesch. des Kaisers Septimius Severus (Heidelberg 1921), dessen Darstellung ich vielfach gefolgt bin (die Arbeit berücksichtigt vor allem die äußere Geschichte). Sintenis Die Zusammensetzung des Senats unter Septimius Severus und Caracalla (Diss. Berlin 1914). Macchioro L’impero Romano nel’ età dei Severi (Riv. stor. ant. X [1905] 201–235. XI [1906] 285–301. 341–347). v. Domaszewski Der Staatsstreich des Septimius Severus (Rh. Mus. LIII [1898] 638f.). Heer Der histor. Wert der vita Commodi (Philol. 9. Suppl. [1904] 1–208). Sauciuc Ein Denkmal des Mithraskultus auf Andros in Griechenland (Röm. Mitt. XXV [1910] 265–271). v. Domaszewski Die Inschrift eines Germanenkrieges (ebd. XX [1905] 156–163). P. M. Meyer Papyrusbeiträge zur röm. Kaisergesch. (Klio VII [1907] 122–137). v. Domaszewski Der Truppensold der Kaiserzeit (Neue Heidelberger Jahrb. X [1900] 218–241); ders. Die Rangordnung des röm. Heeres (Bonn. Jahrb. CXVII [1908] 1–278). P. Meyer Der römische Konkubinat nach den Rechtsquellen und Inschriften (Leipzig 1895). Delbrück Gesch. d. Kriegskunst im Rahmen d. politischen Geschichte (2. Aufl. Berlin 1908f). Hirschfeld Der Grundbesitz d. röm. Kaiser in den ersten drei Jahrhunderten (Klio II [1902] 45–72. 184–215); ders. Die kaiserlichen Verwaltungsbeamten bis auf Diocletian (2. neubearb. Aufl. Berlin 1905 passim [im Text nur mit Angabe der Seitenzahl zitiert]). Bernoulli Röm. Ikonographie II 3, 21ff. Wotawa Art. Didius Iulianus o. Bd. V S. 412–424; ebd. Art. Clodius Albinus o. Bd. IV S. 67–76. Hirschfeld Decimus Clodius Albinus, Histor. Ztschr. LXXIX (1897) 452-484 = Kl. Schr.

[1943] 411–437. v. Rohden Art. M. Aurelius Caracalla o. Bd. II S. 2434–2453. Asdourian Die politischen Beziehungen zwischen Rom und Armenien von 190 v. Chr.–428 n. Chr. (Diss. Venedig 1911).

II. Titulatur.

In der offiziellen Titulatur der Militärdiplome und in der Mehrzahl der Inschriften und Münzen nennt er sich seit dem J. 195, in dem er nicht aus bloßer Eitelkeit, sondern zur Einführung der göttlichen Verehrung des Kaiserhauses im Staate seine Adoption durch Marc Aurel offiziell verkündete (Hasebroek 92), imperatoris Caesaris divi M. Antonini Pii Sarmatici Germanici filius, divi Commodi frater, divi Antonini Pii nepos, divi Hadriani pronepos, divi Traiani Parthici abnepos, divi Nervae adnepos L. Septimius Severus Pius Pertinax Augustus. Vor dem J. 195 fehlen die Namen Pius Pertinax ausnahmslos in der Titulatur. Daneben kommen nicht selten die verschiedensten Abkürzungen vor. Auf das Wort Augustus folgen im vollständigen Titel die verschiedenen Siegerbeinamen Arabicus, Adiabenicus, Britannicus (über ihre Annahme vgl. u.), auf diese das Oberpontifikat, die tribunicische Gewalt, Consulat, Proconsulat, der Titel pater patriae und schmeichlerische Zusätze. Was die potestas tribunicia anlangt, ist S. von der Sitte, ihre Zählung mit dem 10. Dezember zu beginnen, nicht abgewichen. In der Führung des Proconsultitels tritt seit S. insofern eine Änderung ein, daß er ihn seit Verlegung der Legio II Parthica nach Italien (Dio LV 24, 4) nur innerhalb des römischen Pomeriums nicht verwendete, E. Stein Zum Gebrauch des Proconsultitels seitens der römischen Kaiser (Klio XII [1912] 392–396). Ähnlich lautet die Titulatur auf griechischen Inschriften z. B. zum J. 198 (Cagnat 967) Αὐτοκράτωρ Καῖσαρ Λούκιος Σεπτίμιος Σεουῆρος εὐσεβὴς Περτίναξ Σεβαστὸς Ἀραβικὸς Ἀδιαβενικὸς Παρθικὸς ἀρχιερεὺς μέγιστος δημαρχικῆς ἐξουσίας τὸ ς’, αὐτοκράτωρ τὸ ια’, ὕπατος τὸ β’, πατὴρ πατρίδος, ἀνθύπατος. Daneben kommen alle möglichen Kürzungen in der Titulatur vor. Unter den Beinamen erscheint manchmal (Cagnat 744) Παρθικός vor Ἀραβικὸς und Ἀδιαβενικός, überdies noch Βριταννικὸς μέγιστος (Cagnat 147 = 1453) oder Γερμανικός (Cagnat 149), auch γῆς καὶ θαλάσσης καὶ πάσης τῆς οἰκουμένης δεσπότης (Cagnat 239) oder ὁ κύριος τῆς οἰκουμένης (Cagnat 838).

III. Leben vor der Thronbesteigung.

Septimius Severus wurde am 11. April 146 zu Leptis magna in Afrika geboren. Tag und Monat bestätigen Dio LXXVI 15, 2. LXXVIII 11, 4. 6. 17, 1, die Fasten des Philocalus und Polemius [CIL I² p. 255. 262. 263. 301], 4 Dedikationsinschriften, die am 11. April gesetzt sind [zwei aus Ostia aus dem J. 195 CIL XIV 168. 169, eine aus Rom aus dem J. 212 CIL VI 1063, eine aus Caesarea aus dem J. 200 CIL XI 1322, ein Papyrus [Wilcken Arsinoitische Tempelrechnungen aus dem J. 215 n. Chr. (Herm. XX 1885, 430–476) S. 439 Z. 8, 473] und jedenfalls eben darauf bezüglich die Inschrift, CIL V 4449, derzufolge III seviri Augustales in Brixia 1000 Sesterzen mit der Bestimmung aussetzen, ut ex usuris [1944] eor(um) quodann(is) die III id(us) April(es) per officiales sacrificetur; die falsche Angabe in vit. 13 I 3 VI Id. April, ist infolge Verschreibung aus III Id. April, entstanden [Hirschfeld Bemerkungen zu der Biographie des Septimius Severus (Wien. Stud. VI 1884, 120–128 = Kl. Schr. 892–897)], ebenso die Angabe Zonar. XII 7, daß er 65 Jahre 9 Monate 29 Tage gelebt habe [Hasebroek 3 Anm. 1], das Geburtsjahr vit. I 3 [aus der Anführung des Consulpaares zu erschließen], Geburtsjahr auch aus Aurel. Vict. epit. 20, 10, daß er sexaginta quinque annos alt geworden sei, abzuleiten, Dios LXXVI 17, 4 Angabe des J. 145 als Geburtsjahr unrichtig. Geburtsort: Eutrop. VIII 18. Hieronym. p. 210 ed. Helm. Oros. VII 17. Aurel. Vict. Caes. 20, 19; epit. 20, 8. Philostr. II 20, 2 (p. 262 ed. Kayser). vit. I 2. Herodian. II 9, 2 nennt ihn Λίβυς, Ruf. Fest. 21, 3 Afer.

Er entstammte einer zwar römischen, aber, wie es scheint, dem Römertum entfremdeten Familie (Hahn Das Kaisertum [Das Erbe der Alten VI, Leipzig 1913] 41, jedenfalls in Anschluß an Vict. Caes. 20, 28 ortus medie humili), die ritterlichen Kreisen angehörte (vit. I 2). Sein Vater hieß P. Septimius Geta (CIL VIII 19493) – die Unrichtigkeit der Annahme Ceuleneers 13, daß das Pränomen Marcus geheißen habe, durch die Inschrift von Cirta Ephem. epigr. VII nr. 438 = Dessau 439 festgestellt –, seine Mutter Fulvia Pia (vit. I 2). Seine erste Kindheit verbrachte er in der Heimat; bevor er sich noch mit der griechischen und lateinischen Literatur befaßte (Eutrop. VIII 19. Aurel. Vict. Caes. 20, 22. vit. I 4), hatte er seine besondere Freude daran, den Richter zu spielen (vit. I 4). Den Elementarunterricht schloß er in Leptis mit einer öffentlichen Vorlesung (vit. I 5). Während der J. 164–165 (Hasebroek 6. Hirschfeld Bemerkungen 123 zwischen 164–170 und Ceuleneer 14 zwischen 164–172 unrichtig) ging er zu weiterer Ausbildung nach Rom. Hier erhielt er auf Verwendung seines Verwandten Septimius Severus von Marc Aurel die erbetene Aufnahme in den Senat (vit. I 5. Mommsen St.-R. II³ 920, 2. III 466. 470).

Ob die advocatio fisci das erste Staatsamt, das Severus bekleidete, gewesen ist (Eutrop. VIII 18, 2. Vict. Caes 20, 30. Carac. VIII 3. Get, II 4), ist fraglich; nach Get. II 4 war es für ihn primi gradus vel honoris auspicium, ein „Äquivalent für den Dienst als Offizier" (Hirschfeld 51. 428); Dessau Prosopr. imp. Rom. III 213, 364 und nach ihm v. Domaszewski Rangordnung 169, 5, zuletzt Hasebroek 6 hält allerdings im Anschluß an Höfner 56 und Mommsen Ges. Schr. VII 358, 2, gegen Herzog 447, 3, der nur die Unmöglichkeit der Verleihung dieses Amtes durch Pius an ihn zugibt, und Hirschfeld 51. 487 die Bekleidung dieser Stellung durch einen Mann aus senatorischen Kreisen für nicht annehmbar. Das Militärtribunat dürfte er übergangen haben (Hirschfeld Bemerkungen zu den Scriptores historiae Augustae [Kl. Schr. 898–900] 898. Ceuleneer 16).

In der Zeit vom 5. Dezember 170 – 4. Dezember 171 muß er die Quaestur bekleidet haben, da [1945] zu ihrer Übernahme das laufende 25. Lebensjahr erforderlich war (Mommsen St.-R. I³ 573, 1); die Losung um die Stellung eines quaestor pro praetore fällt nicht vor Ende 171, der Antritt der Quaestur in Hispania Baetica (vit II 3) muß auf den 1. Juli 172 gesetzt werden (v. Premerstein Unters. zur Gesch. des Kaisers Marcus II [Klio XII (1912) 139–178] 168); die Schwierigkeiten, die Ceuleneer 14 in den Worten vit. II 3 post quaesturam sorte Baeticam accepit findet, bestehen in Wirklichkeit nicht ((Mommsen St.-R. II 247. Ephem. epigr. IV 223). Von Hispania Baetica reiste er nach Afrika, um nach dem Tode seines Vaters Familienangelegenheiten zu ordnen (vit. II 3). Hernach tritt er uns als quaestor Sardiniae entgegen (vit. II 4); mit diesem Amte über das J. 173–174 hinauszugehen, verbietet der weitere Cursus honorum des S. (Premerstein Untersuch, a. a. O. 168). Hasebroek 6 setzt es mit Zumpt Studia Romana I 144 und Ceuleneer 17 schon ins J. 172. Gellens-Wilford bei Goyau 224, 3, Wirth 7 und Hirschfeld Bemerkungen zu der Biographie 123 ins J. 173. Meines Erachtens war er im J. 175 (nach Hasebroek 7 im J. 173) legatus proconsulis provinciae Africae (vit. II 6), infolgedessen erhielt er im J. 176 (nach Hasebroek 8 im J. 174) von Marc Aurel das Volkstribunat (vit. III 1). In diese Zeit ist seine erste Eheschließung zu setzen (vit. III 2). Den Namen seiner Gattin Paccia Marciana bestätigt in erweiterter Form – vit. III 2 heißt sie Marcia – die Inschrift aus Constantine (CIL VIII 19494, 3 = Dessau 440). 32 Jahre alt, also Ende 177 oder Anfang 178 (v. Premerstein Untersuch. a. a. O. 168; nach den anderen erst im J. 178), wurde er praetor designatus (vit. III 3). Da S. noch während seiner Praetur im J. 178 ad Hispaniam missus (vit. III 4), d. h. wahrscheinlich als legatus iuridicus einen der Sprengel der Tarraconensis erhielt (nach Hasebroek 9 im J. 179), dürfte nach v. Premerstein Untersuch, a. a. O. 171 die Übernahme des Kommandos über die Legio IV Scythica (vit. III 6) ins J. 179 fallen (nach Hasebroek 10f. ins J. 180). v. Premerstein Untersuch. a. a. O. 171 verwirft die handschriftliche Lesart vit. III 6 „legioni IIII Scythicae dein praepositus est circa Massiliam“, die dadurch auffällig ist, weil das ordentliche Standlager dieser Legion in Syrien bei Antiochia zu suchen ist (Ritterling Epigraph. Beitr. zur röm. Gesch. II. Zu den Kämpfen im Orient unter Kaiser Marcus [Rh. Mus. LIX (1904) 186–189] 189), nicht, sondern sucht sie damit zu erklären, daß diese Avidius Cassius ergebene Truppe nach der Niederwerfung seines Aufstandes im J. 175 zeitweilig nach dem Westen verlegt und in den Maurenkämpfen 175–177 beschäftigt wurde und im J. 179 auf dem Rückmarsche aus Spanien in Massilia auf ihre Einschiffung nach Syrien wartete; hier habe S. das Kommando über sie übernommen. Hasebroek 10 schließt sich v. Premersteins Ansicht nicht an, sondern hält v. Domaszewskis Meinung (Abh. z. röm. Religion 212), das handschriftlich nicht ganz einwandfreie „circa Massiliam“ mit dem folgenden [1946] Satze der vit. III 7 „posthoc Athenas petit...“ zu verbinden, für richtiger. Daß S. im Orient weilte, geht aus vit. IX 4 „Antiochensibus iratior fuit, quod administrantem se in orientem riserant“ hervor. Dio LXXVIII 8, 6 kennt ferner einen Aufenthalt des S. in Apamea und eine Befragung des Beelorakels durch ihn in dieser Zeit. Nach Herod. II 10, 8 spricht S. in Pannonien vor dem Heere von seinem Aufenthalt im Osten. Mit dem Regierungswechsel des J. 180 dürfte die sechsjährige Unterbrechung in der staatsmännischen Laufbahn des S. zusammenhängen (Hasebroek 10). In dieser Zeit finden wir ihn in Athen, wohin er studienhalber gereist ist (vit. III 7), und nach Hasebroek 10 auch in Massilia, wohin er sich vielleicht infolge der iniuriae der Athener (vit. III 7; über diese vgl. unten) begeben hat.

Allem Anschein nach ermöglichte ihm die Ermordung des Gardepraefecten Perennis im J. 186 (A. Stein das Todesjahr des Gardepraefecten Perennis [Herm. XXXV (1900) 528–530]) und Cleanders Amtsantritt den neuerlichen Eintritt in den Staatsdienst (Hasebroek 13). So sehen wir ihn 187–188 (Wirth 7. 20 fälschlich 185–187) als Statthalter von Gallia Lugdunensis (vit. III 8. Nig. III 3. Dio LXXIV 3, 2). In dieser Stellung, die ihm wegen seiner Strenge, und Uneigennützigkeit die Liebe der Provinz eintrug (vit. IV 1), heiratete er, erfüllt von dem Glauben an die Macht der orientalischen Theosophie, wahrscheinlich im J. 187 Iulia Domna, weil ihre Geburtskonstellation ihr einen Herrscher als Gatten verhieß (vit. III 8); zu dem Priesterhause von Emesa, dem Iulia Domna angehörte, scheint er während seines Kommandos über die Legio IIII Scythica in Beziehung getreten zu sein (v. Domaszewski Untersuch. zur röm. Kaisergesch.: II. Die Inschriften des Timesitheus [Rh. Mus. LVIII (1903) 218–230] 222); daß Faustina, die Gemahlin des Kaisers Marcus, die Hochzeit gerüstet haben soll, ist ein Traumbild des Severus (Dio LXXIV 3, 1), da doch Faustina schon im J. 175 gestorben ist. Noch während seiner Anwesenheit in Lyon erblickte Caracalla am 6. April 188 (Carac. VI 6) in Lyon das Licht der Welt (vit. III 8. Dio LXXVIII 6, 5. Aurel. Vict. ep. 6) (über die in der Frage des Geburtsjahres Caracallas widersprechenden Angaben der Quellen vgl. Rohden a. a. O. 2439). Anfang 189 (Mommsen St.-R. II 255) dürfte sich S. von Gallien nach Rom begeben haben, wo er um das praetorische Proconsulat von Sizilien loste (vit. IV 2). In die Zeit dieses Aufenthaltes in Rom fällt Getas Geburt (vit. IV 2. XX 2. Get. III 1. 3. Dio LXXVII 2, 5. Heer 77; vgl. Fluss Art. P. Septimius Geta Nr. 32). Mit Recht betont Heer 165 im Gegensatz zu Wirth 23, daß unter den Get. III 1 für den 27. Mai 189 erwähnten Severo et Vitellio consulibus nicht unser S. gemeint sein kann. Am 1. Juli 189 (Hasebroek 13. Heer165 frühestens im Hochsommer 189) dürfte S. das praetorische Proconsulat in Sizilien angetreten haben. In der von Wirth 21ff. auf Grund einer Parallelstelle Did. Iul. II 1 für eine Fälschung angesehenen Stelle vit. IV 3 ,in Sicilia quasi de imperio vel [1947] vates vel Caldaeos consuluisset, reus factus, sed a praefectis praetor., quibus audiendus datus fuerat, iam Commodo in odio veniente absolutus est calumniatore in crucem acto‘ erkennt Hasebroek 14 als historischen Kern zumindestens die nahen Beziehungen des S. zu Cleander und dessen Anhängern. So kann es nicht wundernehmen, daß sich unter den auf Rat Cleanders für das J. 190 (Heer 77) designierten 25 Consuln (CIL III 14149, 2. Dio LXXII 12, 4. Commod. VI 9. vit. IV 4) auch S. befand (Dio LXXII 12, 4. vit. IV 4); als consul suffectus erscheint er in diesem Jahre mit Apuleius Rufinus (Belegstellen Diz. epigr. III 1073; Hasebroek 15 setzt das Suffectconsulat des S. in das Jahr des Sturzes Cleanders, 189). Dem J. 190 dürfte die Freisprechung des S. von der Anklage des Ehebruches durch den Proconsul von Afrika M. Didius Iulianus (vit. II 2) angehören (bezüglich der auch meines Erachtens unbegründeten Konjektur Hirschfelds Bemerkungen zu der Biographie 122, in. der vit. II 2 ,(Severus) adulterii causam dixit absolutusque est a Iuliano proconsule, cui et in proconsulatu successit et in consulatu collega fuit et in imperio item successit‘, der a Iuliano praetore statt a Iuliano proconsule lesen will und damit diesen Prozeß den S. in einem Alter von 16 bis 18 Jahren führen läßt, vgl. Wotawa 417 und die daselbst angeführte Literatur und zuletzt Hasebroek 5; selbstverständlich ist, wie zuletzt auch Wotawa und Hasebroek hervorheben, der Relativsatz in der erwähnten Spartianstelle nicht auf Severus, sondern auf Pertinax zu beziehen). Da S. post consulatum anno ferme otiosus (vit. IV 4) war, kann er, wie Heer 165 richtig behauptet, frühestens im Hochsommer 191 die Statthalterschaft in Pannonia superior übernommen haben (Dio LXXIII 14, 2. Herod. II 9, 2. vit. IV 2). Gegenüber dem maßgebenden Zeugnis Dios LXXI 14, 3, demzufolge S. über drei Legionen geboten habe – drei Legionen bildeten bis zum Beginn der Regierung Caracallas die Besatzung in Pannonia superior (CIL III p. 482) – fallen alle anderen Berichte, daß S. beide Pannonien verwaltet habe (Herod. II 9, 2 ἡγεῖτο δὲ Παιόνων πάντων [ὑπὸ μιᾷ γὰρ ἐξουσίᾳ] Σεβῆρος, vit. IV 2 Pannonias proconsulari imperio rexit), nicht ins Gewicht; denn gerade in diesem von Dio so ausdrücklich hervorgehobenen Umstande, daß alle drei Prätendenten die gleiche Zahl von Legionen unter sich gehabt hätten, kann dem sachkundigen Zeitgenossen Dio unmöglich eine Flüchtigkeit oder ein Fehler unterlaufen sein: übrigens ist nicht anzunehmen, daß es der mißtrauische Commodus über sich gebracht habe, jemandem zwei Provinzen zu geben, dazu noch dem R., dem er vielleicht abgeneigt war, wie aus einem von Capitolinus Albin. II 3 überlieferten, wenn auch unechten (Fuchs 9) Briefe des S. hervorgehen würde. Meines Erachtens findet Ritterling Die Statthalter der pannonischen Provinzen (AEM XX [1897] 1-40) 32 Anm. 76 für die voneinander abweichenden Quellenangaben eine richtige Erklärung in dem Hinweis, daß das von S. verwaltete Gebiet Oberpannoniens im 4. Jhdt., der Entstehungszeit unserer Überlieferung, [1948] mehrere Provinzen ganz oder zum Teil umfaßt habe. Von des S. Wirksamkeit in Pannonien sagt vit. IV 7: ,ita se in legatione egit, ut famam, nobilitatam iam ante, cumularet.‘ Mit Recht weist v. Domaszewski Staatsstreich 638 darauf hin, die Beobachtung, daß sich zur Zeit der Ermordung des Commodus die beiden wichtigen Kommandoposten von Oberpannonien und Dakien in den Händen des S. und seines Bruders Geta befunden hätten, mache den Plan eines Pronunciamento des S. schon vor dem Falle des Herrschers wahrscheinlich; für seine Vermutung, daß die Fäden der Verschwörung durch das ganze Reich gelaufen seien, spricht neben dem Umstande, daß die beiden Statthalter von Ägypten und Arabien L. Mantennius Sabinus und P. Aelius Severianus Maximus dem Pescennius sich nicht angeschlossen hätten, nach Heer 77 auch die einen allerdings erst späteren Zeitpunkt beleuchtende Stelle vit. V 3 ,(Severus) Romam iter contendit cedentibus sibi cunctis quacumque iter fecit, cum iam Illyriciani exercitus et Gallicani cogentibus ducibus in eius verba iurassent.‘ Die Proklamation des Pertinax nach dem Sturze des Commodus ist meines Erachtens nicht nur ein Beweis dafür, daß die Verschwörung des Laetus, S. auf den Schild zu erheben, in diesem Augenblicke noch nicht gereift war, sondern auch ein politisch kluger Schachzug des Laetus, dessen Überzeugung von der Notwendigkeit, sofort einen Kaiser den Praetorianern und dem Senate vorzustellen (Heer 115 und im Anschluß an ihn Schulz Beiträge 20f.), infolge der Unmöglichkeit, den großen Feldherrn aus der Heldenzeit der Markomannenkriege gegenüber dem militärisch unbedeutenden S. zurückzustellen (v. Domaszewski Staatsstreich 639), leicht durchdringen konnte.

IV. Septimius Severus als Kaiser.
1. Äußere Regierung.

a) Seine Thronbesteigung. Als aber Pertinax am 28. März 193 einer Militärrevolution zum Opfer gefallen war (Fluss o. Suppl.-Bd. III S. 901) und der Consular M. Didius Iulianus sich die Krone im Lager der Praetorianer erkauft hatte (v. Wotawa o. Bd. V S. 418), war der entscheidende Augenblick, Septimius Severus zum Kaiser auszurufen, gekommen. Carnuntum als Ort der Erhebung (Dio LXXIII 14, 3. Herod. II 9, 2. vit. IV 4. V 1) verdient auch infolge der Bestätigung durch die Münzen (Zusammenstellung bei Hasebroek 152) den Vorzug gegenüber Sabaria (Aurel. Vict. ep. XIX 2) oder gar Syrien (Aurel. Vict. Caes. XIX 4. Zonar. XII 7 verwechseln offenbar die Provinz Nigers mit der des S.). In der Frage nach dem Zeitpunkte der Erhebung stimmen die Autoren nicht überein. Dio LXXIII 14. 3 stellt die Erhebung der drei Thronprätendenten S., Albinus und Niger als gleichzeitiges Ereignis hin. Spartian Nig. II 1 läßt die des S. der des Niger vorangehen, Herod. II 7. 8. 9. 10. 6. 7 geht zwar auf die Chronologie nicht ausdrücklich ein, doch läßt sich aus der von ihm beobachteten Reihenfolge schließen, daß er die Erhebung des S. nach der des Niger setzt. Die Proklamation des S. muß auf die Iden des April gesetzt werden: mit Recht weist Hasebroek 18 darauf hin, daß die seit Tillemonts [1949] vol. III not. 7 Sev. Vorgang von der jüngeren Geschichtsschreibung vertretene Ansicht einer handschriftlichen Korruptel in der vit. V 1 ,(Severus) imperator est appellatus ... idibus Augustis‘ nicht das Richtige treffe, sondern daß Spartian zu seinem Ansatz durch die bei Eutrop. VIII 17. Aurel. Vict. ep. XIX 1 und Chron. pasch. I p. 493 ed. Dindorf enthaltene Mitteilung, Didius Iulianus habe 7 Monate regiert, veranlaßt worden sei, und stützt die Richtigkeit des 14. April 193 als Tages des Erhebung des S. durch die chronologische Festlegung der Ereignisse bis 1. Juni 193; die Proklamation des S. erfolgte nach vit. V 1 ubi auditum est Commodum occisum, 1 Iulianum autem cum odio cunctorum imperare, multis hortantibus repugnans. Die Schilderung der Erhebung des S. durch Herod. II 9, 2 hat zwar Gibbon I 144 für ein rhetorisches Produkt gehalten, aber trotzdem kopiert, Ranke III 2, 353 als Ausdruck zeitgenössischer Ideen geschätzt, ist aber, seit Fuchs 10ff. Ähnlichkeiten, ja selbst wörtliche Übereinstimmung zwischen ihr und dem Berichte von der Thronbesteigung des Niger festgestellt hat, in ihrem Wert wesentlich beeinträchtigt. Die letzten drei Worte der eben zitierten Stelle deutet v. Domaszewski Personennamen 60 derart, daß S., welcher der Treue seiner Heere in diesem Augenblicke noch nicht ganz sicher war, die drei Tage von seinem Geburtstage bis zur Proklamation im Glauben an die glückbringende Wirkung der Dreizahl gezögert habe.

Genauere Kenntnis über die Anfänge des S. geben uns nur die Münzen. Um nämlich den Legionen zu schmeicheln, ließ er sofort nach seiner Anerkennung durch sie Zahl und Namen auf Münzen schlagen. Unter den Legionsmünzen der J. 193 und 194 (Zusammenstellung bei Hasebroek 152) ragen zwei Münzen der in Carnuntum stehenden Legio XIV gemina aus dem J. 194 hervor, weil sie nicht wie die der übrigen Legionen aus Erz, sondern aus Silber und Gold sind (Cohen III nr. 172. 173); sie hat jedenfalls als erste S. das Kommando übertragen (Ritterling De legione Romanorum X gemina [Dissert. Leipz. 1885] 61. v. Domaszewski Fahnen 48, 1. Hasebroek 17). Während Münzen der Legio I adiutrix erhalten sind, fehlen solche von der dritten Legion in Pannonia superior, der Legio X gemina. Die von Ritterling De legione X 61 verfochtene Ansicht, daß die Legio X gemina nicht unter den ersten, die auf des S. Seite traten, sein konnte, sondern erst andere zum Übertritte bewegen mußte, ist unwahrscheinlich: es ist vielmehr aus der Tatsache, daß die Legio X gemina und die in Noricum stehende Legio II Italica die einzigen Legionen in Germanien, Raetien, Pannonien, Dakien und Moesien sind, von denen uns aus den Anfängen des S. keine Münzen erhalten sind (Filow Die Legionen der Provinz Moesien [Klio 6. Reih. 1906] 73), eher der Schluß berechtigt, daß diese beiden Legionen von S. zuerst nichts haben wissen wollen. Allerdings läßt sich aus der Tatsache, daß die Legio X in Vindobona weiterhin geblieben ist, die Folgerung ziehen, daß ihr Widerstand nur von kurzer Dauer war (Hasebroek 23).

[1950] Schwierig ist die Beantwortung der Frage nach dem Zeitpunkte des Anschlusses anderer Legionen an S. außer denen seiner Provinz. Wenn sich auch Dio, Herodian und Spartian diesbezüglich in tiefes Stillschweigen hüllen, so muß doch dieser Anschluß, wie Fuchs 12 sagt, bald nach seiner Erhebung geschehen sein; allein die von Fuchs 12 gegebene Begründung, es wäre sonst unbegreiflich, wie während des Zuges des S. nach Italien und des Aufenthaltes daselbst die südwestlichen Provinzen Europas nicht in die Hände des Niger gefallen wären, ist meines Erachtens ganz unhaltbar, da doch Niger durch weite Länderstrecken von diesen Gebieten getrennt war. Welche Legionen auf des S. Seite getreten sind, lehren uns wieder nur die Münzen (Hasebroek 152). Aus ihnen läßt sich der Anschluß aller Legionen mit Ausnahme der des Orients, Britanniens und Spaniens feststellen. Dagegen schreibt Hasebroek 23 mit Recht das Fehlen von Münzen der Legio III Augusta Numidiens einem bloßen Zufalle zu, da ihre Stellungnahme für S. in den ersten Jahren (Zeitpunkt ableitbar aus der S. und Albinus gemeinsam gesetzten Inschrift CIL VIII 17726) der Beiname pia vindex ergibt.

b) Zug nach Italien. Nach zehntägiger Rüstung (Dio LXXIII 15, 3. Herodian. II 11, 2) trat S., ohne die Sicherung der Provinzen durch zurückgelassene Besatzungen und seine eigene Rückendeckung durch Abschluß eines Vertrages mit Clodius Albinus, dem Statthalter Britanniens (Hasebroek 20) vergessen zu haben, mit einem kriegsgeübten Heere (Dio LXXIII 13, 2. Herodian. II 9, 11. 10, 5. 6) den Zug nach Italien an (Dio LXXIII 15, 2. Herodian. II 11, 2. vit. V 3). In Rom hatte indes Iulian, den der Senat verachtete und haßte (Dio LXXIII 14,1. 2), mehrere Aufstände zu bestehen (Nig. II 3); da er sich zu keinen energischen Maßnahmen aufraffte, scheint er die Gefahr, die ihm von S. drohte, nicht beachtet zu haben (Iul. VI). Die expeditio felicissima urbica (Compt. rendus de l’Academie des inscr. et belles lettres 1914, 248), mit deren Intendantur Rossius Vitulus betraut war (Kubitschek Ein Kriegszahlmeister des Septimius Severus, Wien. N. Z. VII [1914] 191-194), führte von Carnuntum über Emona und Aquileia nach Ravenna. Herodian II 11, 8 macht Iulian den Vorwurf, daß er versäumt habe, die Pässe der iulischen und karnischen Alpen, die S. überschreiten mußte, zu besetzen (wenn Fuchs 25 diesen Vorwurf Herodians für unbegründet ansieht, scheint er vergessen zu haben, daß Italien damals bis Emona gereicht hat [Hasebroek 20], Truppen aus den treugebliebenen Provinzen heranzuziehen und sich an ihre Spitze zu stellen. Sonst war Iulian wirklich unentschlossen. Denn erst als S. italischen Boden betreten hatte, dürfte Iulian der italischen Flotte, als deren Kommandanten er den Praefectus praetorio, Tullius Crispinus, bestimmte, den Befehl erteilt haben, Widerstand zu leisten. Daß die Truppen, wenn überhaupt, sich nur in geringem Maß zur Wehr setzten, vielmehr sehr bald zum Feinde übergingen (Iul. VIII 4 betont letzteres nur von den Truppen in Umbrien, Dio LXXIII 17 sagt es ganz allgemein), ist eine Erfindung des Fälschers, [1951] da vor S. in Italien überhaupt keine Truppen gestanden sind. Die Städte wieder begrüßten den S. als Rächer des Pertinax (vit. V 4).

Iulians Lage verschlechterte sich zusehends. Gleich anfangs hatte er den S. durch den Senat zum Staatsfeind erklären lassen (vit. V 5. VI 6. Iul. V 3) und den Soldaten unter Androhung der gleichen Strafe einen Zeitpunkt bestimmt, bis zu dem sie S. zu verlassen hätten (Iul. V 4). Dem S. schickte er einen Nachfolger in der Person des Valerius Catullus (Iul. V 7. Nig. II 5) und Meuchelmörder (vit. V 8), unter ihnen den übelbeleumundeten Centurio frumentariorum, M. Aquilius Felix (Iul. V 8. Nig. II 6. Dio LXXIII 16, eine andere Darstellung bei Herod. II 11, 6 und Joh. Antioch. frg. 126, 4), an das Heer Abgeordnete des Senates, darunter den wegen seiner Strenge bei den Truppen gefürchteten Consular Vespronius Candidus, um es zum Abfall von S. zu bewegen (Dio LXXIII 16. Iul. V 5. vit. V 5). Diese Sendung mißglückte, da S. die Gesandten durch Bestechung gewann (vit. V 6), ja Dio betont, daß Vespronius Candidus fast sein Leben dabei verloren hätte.

S. hielt sich in den italischen Städten nur so lange auf, als er zur Erholung (Herod. II 11, 1. 2) oder zu religiösen Verrichtungen oder Ansprachen an das Volk (Herod. II 11, 6) benötigte. Die Eile war zum guten Teile durch die Forderung bedingt, welche die Soldaten in der Höhe von 10 000 Sesterzen für den Mann stürmisch an ihn stellten (vit. VII 6). Was ihnen schließlich S. tatsächlich gewährte (vit. VII 7), ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt, doch kann man sich aus den Worten Spartians vit. V 2 quod nemo umquam principum militibus dedit und aus denen Herodians II 14, 5 πολλὰ δωρησάμενος ein Bild machen. Die Worte Herod. II 11, 1, daß er die Soldaten bereits in Pannonien beschenkt habe, werden wohl im Gegensatze zu Kubitschek Kriegszahlmeister 191 nur in dem Sinne zu fassen sein, daß er ihnen ein Donativ in Aussicht gestellt habe, da er doch in der Provinz unmöglich über die hiefür notwendigen Geldmittel verfügte. S. gab ihnen 1000 Sesterzen (vit. V 2), wahrscheinlich als Abschlagszahlung (Höfner 86). Der ferne S. beeinflußte mehr die Entschließungen der Soldaten in Rom als der anwesende Iulian. Sein Befehl, ihn zu verlassen oder zu töten, fand geneigtes Gehör (Iul. VII 8. vit. V 9). Nun suchte Iulian Rom so rasch als möglich in einen Verteidigungszustand zu setzen (Iul. V 9. Wotawa 422f.). Aber die Truppen der Hauptstadt versagten, nicht minder die aus Misenum herbeigeholten Milites classiarii. Vergebens hoffte er durch erneuerte Geldgeschenke sich die Soldaten gefügig zu machen (Dio LXXIII 16. Herodian. II 11, 7–9. Iul. V 9). Leute, die in dem Verdacht standen, S. geneigt zu sein, so den Laetus und die Marcia, ließ er hinrichten (Dio LXXIII 16, 5. Iul. VI 2. Zonaras, sonst identisch mit Dio, weiß nichts davon). Die Kapitulation Ravennas ohne Schwertstreich (Dio LXXIII 17, 1. Herod. VIII 2, 3–6) und der ganzen dort stationierten Flotte (Iul. VI 5) trat ein, bevor der Gardepraefect Tullius Crispinus, der sie zum Widerstand hätte anhalten sollen, eintraf (Iul. III 1. VII 4. 6. VIII 1). Die [1952] weiteren Maßnahmen Iulians verraten seine Unentschlossenheit. Seinem Wunsche, daß die vestalischen Jungfrauen und Priesterkollegien dem S. entgegengehen und ihn von der Ausführung seines Planes abbringen sollten, widersprach der Augur Plautius Quintillus (Iul. VI 5–8). So stand Iulian schließlich von diesem Vorhaben ab (Iul. VI 9). Der Versuch des Kaisers, mit Hilfe der Garde den Senat zum Gehorsam zu bringen, war von vornherein aussichtslos. Er erschien zum zweitenmal im Senat (nach Herodian II 12, 3) und setzte den Antrag durch, S. zum Mitregenten zu machen (vit. V 7. Iul. VII 1–3); diesen Vorschlag ließ er S. durch Tullius Crispinus überbringen (Dio LXXIII 17, 2. Herodian. II 12, 3. Iul. VII 8. 9. Joh. Antioch. frg. 126, 4). Doch da es hieß, Crispinus habe den Auftrag, ihn zu ermorden, wurde er auf Befehl des Iulius Laetus, des Befehlshabers der Praecursores, getötet (Iul. VIII 1). Die Mutlosigkeit der Prätorianer veranlaßte ihn bald darauf, an S. neuerdings einen Gesandten in der Person des Fulvius, wahrscheinlich des späteren Prätorianerpraefecten Fulvius Plautianus, zu senden (Dio LXXIII 17, 3). Denn er erwartete von der Vermittlung dieses dem S. befreundeten Mannes eine Besserung seiner Lage. Um diese Zeit dürfte er den von S. zum Praefectus praetorio ernannten Veturius Macrinus oder Flavius Iuvenalis (vit. VI 5; über ihn Stein o. Bd. VI S. 2603 Nr. 110) – möglicherweise sind beide ernannt worden, letzterer an Stelle des getöteten Tullius Crispinus – als dritten Praefectus praetorio genommen haben (Iul. VII 5) und einem Verwandten des S., möglicherweise dem Fulvius Pius, dem mütterlichen Großvater des S. (Höfner96. Ceuleneer 43 – nach Fuchs 27 unmöglich dem Plautian, wie Hirschfeld Verw.-Beamte 230 möchte –) den Senat geöffnet haben. Doch alle diese Maßnahmen erreichten ihren Zweck nicht. Die Entscheidung hing von den Prätorianern ab, da ihre Tribunen ohnehin schon zu den Parteigängern des neuen Kaisers zählten (dies von v. Domaszewski Inschrift aus Capua [Philol. LXVI, 1907, 171–172] 172 wahrscheinlich gemacht). S. gewann sie durch einen Brief, in dem er ihnen für den Fall der Ergreifung der Mörder des Pertinax Verzeihung in Aussicht stellte (Herod. II 13, 1. Iul. VIII 5). In der Tat (vit. V 9 statimque auditus est [sc. Severus]) nahm das Prätorianerkorps die Mörder fest und zeigte die Sache dem Consul suffectus Silius Messala an (Dio LXXIII 17, 3. Zonar. XII 7. Herodian. II 12, 6. Iul. VIII 6). Eine neue Senatssitzung versagte Iulian die Unterstützung (Iul. VIII 2): sie beschloß ferner die Konsekration des Pertinax (Dio LXXIII 17, 3, 4. Aurel. Vict. Caes. 20, 1; epit. 18,6. Hasebroek 21). Herodian II 12, 5 erzählt, S. habe schon jetzt verkleidete Leute in Rom sich einschleichen lassen und Iulian habe im Senat beantragt, S. ganz die Herrschaft zu überlassen, um sich das Leben zu retten. Bei mehreren Schriftstellern findet sich die von dieser Darstellung ganz abweichende, sicherlich unrichtige Nachricht, Iulian sei von S. in einem Kampfe an der milvischen Brücke besiegt – nach v. Wotawa 423 eine Verwechslung mit der [1953] Schlacht von 312 – und dann, nach den einen auf der Flucht, nach den anderen im Palast, getötet worden (Vict. Caes. XIX 5; epit. XIX 3. Eutrop. VIII 17. Oros. VII 16, 6). Sicher ist, daß Iulian am 1. Juni 193 (Berechnung nach der Angabe Dios LXXIII 17, 5, daß er 66 Tage regiert habe) gefallen ist (Dio LXXIII 17, 5. vit V 10. Iul. VIII 8). Sein Leichnam wurde von S. der Gemahlin Manlia Scantilla übergeben (Iul. VIII 10).

c) Des S. Einzug und erster Aufenthalt als Kaiser in Rom (2. [3.] Juni bis 2. [3.] Juli 193). S. befand sich zur Zeit des Falles des Iulian in Interamna (vit. VI 2) und empfing hier eine Gesandtschaft von 100 Senatoren, die ihm die jüngsten Beschlüsse des Senats mitteilte und ihn als Herrscher begrüßte (Herod. II 12, 6. Iul. VIII 8. vit. VI 1). S. hörte sie an und gab ihnen als Donativ (Höfner 107 bezweifelt diese Nachricht, da sie dem Herkommen widerspreche, Ceuleneer 48 hält an ihr fest) nach Hirschfelds (Kl. Schriften 895) Konjektur septuagenos vicenos aureos, was er mit 90 Aurei übersetzte. Duruy Hist. des Romains VI 33 setzte eigenmächtig ,80 Goldstücke‘ ein. Hirschfeld a. a. O. vermutete mit Recht (v. Domaszewski Zu lateinischen Schriftstellern [Rh. Mus. LIV 1899, 311–312] 311) in septuagenos vicenos eine Verschreibung aus septingenos vicenos; in Spartians Quelle habe das Geschenk an die Senatoren 12 Pfund betragen, die Spartian entsprechend dem zu seiner Zeit gültigen Geldwert 720 Aurei gleichgesetzt habe; gegenüber Hirschfelds Meinung, keine befriedigende Erklärung aus den Geldverhältnissen jener Zeit zu finden, sieht v. Domaszewski a. a. O. in dieser Angabe ein sicheres Zeugnis für die Existenz eines Goldagios, das die Devalvierung des Silberdenars hervorgerufen habe; 100 000 Sesterzen, also das Donativ in gewöhnlicher Höhe, habe eben bei Berücksichtigung des Goldagios einen Kurswert von 720 Aurei gehabt. Auch das Hofgesinde begrüßte hier am folgenden Tage den neuen Herrscher (vit. VI 3). Der erste Schritt des S. noch vor seinem Einzug in Rom war gegen die stolzen Praetorianer gerichtet. Die Mörder des Pertinax ließ er hinrichten. Den Praetorianern befahl er, ihm in festlichem Aufzuge, nur mit dem Paradedegen an der rechten Seite, entgegenzuziehen. Als sie, durch die Tribunen überredet (Herod. II 13, 3), vor den Mauern der Stadt (Dio LXXIV 1, 1. Herod. II 13, 3. vit. VI 11–VII 1) erschienen waren, machte er ihnen wegen des begangenen Frevels heftige Vorwürfe, ließ sie von seinen Bewaffneten umstellen und ihnen Waffen und Pferde wegnehmen und verbot ihnen bei Leibesstrafe, sich innerhalb des 100. Meilensteines von Rom blicken zu lassen (Dio LXXIV 1, 1. Herod. II 13, 10. vit. VI 11). Gleichzeitig bemächtigte sich der Kaiser durch Ausgesandte des Heeres, denen es gelungen war, unbemerkt in die Stadt vorzudringen, der von den Soldaten entblößten Castra praetoria (Herod. II 12, 1. 13, 1. 2). Noch vor dem Einzug in Rom schickte S. den Fulvius (wohl Plautian) zur Gefangennahme der Söhne Nigers, Heraklitus zur Besetzung Bithyniens voraus (vit. VI 10).

[1954] Das Volk, das schon auf die Kunde vom Anmarsche des S. zitterte (vit. VI 6), hatte allen Grund, vor S. in Angst zu sein; denn es hatte ihn zum Staatsfeind erklärt. Noch mehr hatte der Senat zu fürchten, der S. zum guten Teile haßte (Nig. II 2) und ihn jüngst zum Staatsfeinde erklärt hatte (vit. V 5). Dennoch gestaltete sich sein Einzug glänzend. Senat und Volk zogen bis an die Tore der Stadt entgegen (Herod. II 14, 1). Wie aus CIL III 11082. VI 224 mit Wahrscheinlichkeit zu erschließen ist, traf er am 9. Juni 193 (nach Sauciuc 265 am 7. Juni) (vit. VII 1 armatus cum armatis militibus, anders Dio LXXIV 1, 3, dessen Mitteilung, der Kaiser habe beim Betreten der Stadt die Rüstung mit der Toga vertauscht, dem römischen Staatsrecht entspricht [Mommsen St.-R. I 409] und daher vorzuziehen ist, ähnlich Herod. II 14, 1) in Rom ein. Sofort stieg er, vom Senat begleitet, (Dio LXXIV 1, 5) auf das Kapitol, opferte dem Herkommen gemäß (Mommsen St.-R. II 792; darauf die 193 und 194 geprägte Münze mit der Legende Iovi prae(sidi) orbis [Cohen 240–242] zu beziehen) und begab sich dann auf den Palatin (vit. VII 1. Herod. II 14, 2). Die Stadt prangte in Festschmuck (Dio LXXIV 1, 4). Alle waren neugierig, S. zu hören oder zu sehen.

Noch am Tage des Einzuges (Dio LXXIV 1, 5. Herod. II 14, 3 τῆς ἐπιούσης und nach ihm vit. VII 1) erschien S. im Senat. Durch Iulius Solon ließ er zwar den Beschluß fassen, kein Senator solle ohne förmliches Urteil hingerichtet werden, und bedrohte die Verletzung dieses Beschlusses mit der Acht selbst für den Herrscher und seine Familie und die Helfershelfer (Dio LXXIV 2, 1. 2. Herod. II 14, 3). Trotz der freundschaftlichen Versicherungen dem Senate gegenüber führte er schon jetzt, wo es ging, sein Programm durch. Seit jeher Feind jeder Anschauung, die nicht die seinige war, verhängte er Proskription über die Anhänger Iulians (vit. VIII 3) und erging sich in Klagen, daß man Meuchelmörder gegen ihn ausgesendet habe (vit. VII 4). S. ging bei der Ausführung seiner Pläne ungemein vorsichtig zu Werke (Fuchs 35). Auf die Rolle des Rächers des Pertinax durfte er nicht verzichten. Die Bevölkerung konnte er durch Befriedigung ihrer Schaulust gewinnen. Beiden Verpflichtungen kam er durch die Apotheose nach, die er dem Pertinax bald nach seinem Einzuge – Dio LXXIV 4, 1 bringt sie nach der Konstituierung der neuen Garde – veranstaltete (vit. VII 8. Pert. XV 1. Dio LXXIV 4, 11 – 5, 5 gibt eine ausführliche Schilderung). Dem Schlagworte panem et circenses trug er nach Kräften Rechnung (Herod. II 14. 5); eine Münze, die in diese Zeit gehören dürfte, bestätigt dies (Cohen 176–178). Da er sich so Sympathien gewonnen zu haben hoffte, schritt er an die Reorganisation des Praetorianerkorps, die seiner kosmopolitischen Überzeugung gemäß erfolgte (s. u.). Auch die Umgestaltung der Verwaltung in militärischem Sinne dürfte er um diese Zeit schon in Angriff genommen haben (s. u.). Während seiner Anwesenheit in Rom saß er fleißig zu Gericht und bestrafte ungerechte Statthalter (Dio LXXVI 17, 1. vit. VIII 4). In diese Zeit fällt auch die Designierung seiner [1955] Person und der des Albinus zu Consuln des nächsten Jahres (Alb. VI 8) und die Verheiratung seiner Töchter aus erster Ehe, deren Ausstattung die Proskriptionen ermöglichten, mit Probus und Aetius; ersterem wollte er die Würde eines Praefectus urbi verschaffen, da dieser sie aber zurückwies, so wurde Domitius mit diesem Amte betraut (vit. VIII 1–2).

d) Der Krieg gegen Pescennius Niger. Trotz dieser reichen Beschäftigung während seines kurzen Aufenthaltes in Rom (Herod. II 14, 5 διατρίψας ... ὀλίγον χρόνον. vit. VIII 8 intra triginta dies) verlor er auch die Rüstungen gegen Pescennius Niger, den Legaten Syriens, nicht aus dem Auge. In aller Stille (Nig. V 3. vit. VIII 6) führte er die Mobilisierung des Heeres und der Flotte durch. Die nach der Proklamation in Illyrien zurückgelassenen Truppen hatten schon frühzeitig den Auftrag erhalten, sich in Thrakien mit ihm zu vereinigen. Vor Perinth dürften sie schon April – Mai eingetroffen sein (Hasebroek 56).

Der Bericht der Scriptores historiae Augustae, daß S. während einer Krankheit ernstlich den Plan einer Nachfolge des Albinus und Niger erwogen habe (Nig. IV 7. Alb. III 4. VI 8), ist nach Dio LXXIII 15, 1. 2 und Herod. II 15, 2 nur so zu verstehen, daß S. beide Prätendenten bis zum letzten Augenblick über seine Gedanken in Ungewißheit lassen wollte. Die Unterstützung durch die 4 moesischen Legionen war für S. von nicht zu unterschätzendem Werte, weil so die Besetzung Makedoniens und Thrakiens durch Niger ungemein erschwert wurde (Nig. V 6). Die Legio III Augusta der Provinz Numidien ließ er nach Afrika marschieren, um diese Provinz, deren Treue Senatsmünzen mit der Legende Africa aus dem J. 194 verbürgen (Cohen 26–30), gegen Angriffe von Ägypten her zu sichern (vit. VIII 7).

Da Ägypten sofort dem Pescennius Niger (früheste bekannte Datierungen in Ägypten nach Niger lauten auf den 14. Juni 193, Pap. Oxyrh. IV 719, 28) zugefallen zu sein scheint – daher die Nachricht bei Eutrop. VIII 18. Aurel. Vict. Caes. XX 9. Zosim. I 8. Joh. Malal. 294, er habe sich in Ägypten erhoben –, bestand seine Truppenmacht aus den drei Legionen Syriens (Leg. III Scythica, XVI Flavia und III Gallica), der ägyptischen Leg. II Traiana und der in Kappadokien stehenden Leg. XII Fulminata und XV Apollinaris; dazu kamen noch die Verstärkungen aller benachbarten Völker und Könige, die ihn anerkannten (Herod. II 8, 7. 8). Nur Armenien blieb neutral (Asdourian 116).

Als S. am 9. Juli Rom verließ, benützte er mit seinem Heere die Via Flaminia. Bei Saxa rubra kam es anläßlich der Absteckung des Lagers zu einem Soldatenaufstand (vit. VIII 9). Da noch im J. 193 die Fides legionum auf den Münzen des Kaisers wie des Senates erscheint (Cohen 145. 146. 149 [kaiserliche Münzen]. 147. 148 [Senatsmünzen]), muß S. sehr bald den Aufstand unterdrückt haben. Daher ist die von Fuchs 41 geäußerte Ansicht, der Aufstand sei so gefährlich gewesen, daß des Kaisers Bruder Geta herankam (vit. VIII 10), um im äußersten Falle die Herrschaft zu übernehmen, unrichtig. Der Weitermarsch über Makedonien [1956] und Thrakien stieß auf kein Hindernis, da seit dem Abfall der vier moesischen Legionen Niger auf das durch seine großartigen Befestigungsanlagen fast uneinnehmbare (Dio LXXIV 10, 3. Herod. III 1, 5–7) Byzanz beschränkt war (vit. VIII 12).

Nigers Feldherren versuchten unterdes, den wichtigen Straßenknotenpunkt Perinth einzunehmen. Das Kommando über die Vexillationen, welche die Stadt verteidigen sollten, führte der Consular Cilo (Dessau 1141. 1142). Doch Niger konnte sich nicht halten, obwohl er mit blutiger Strenge gegen die Einwohner verfuhr (Dio LXXIV 6, 3. vit. VIII 3). Wegen seines blutigen Vorgehens in Griechenland, Makedonien und Thrakien wurde Niger samt seinem Oberfeldherrn Aemilianus von S. zum Staatsfeinde erklärt. Unter dem Eindrucke dieser Erfolge huldigten die Städte Kios und Nikomedia dem Kaiser auf ihren Münzen (Waddington I 321 nr. 56. Cat. Brit. Mus. Pont. 133 nr. 36, bezw. Waddington I 540 nr. 191. Mionnet II 472 nr. 340. Head nr. 517). Nikomedia erhielt die ihr von Commodus in den späteren Regierungsjahren genommene Neokorie zurück (Pick Die tempeltragenden Gottheiten und die Darstellung der Neokorie auf den Münzen [IOA VII 1904, 1–41] 27); sie feierte Σευήρια μεγάλα (Waddington I S. 540 nr. 190. Mionnet II 193 nr. 1141. 1142. IG III 129. CIG 3428) und nahm den Ehrennamen Σεουηριανή an (IGR III 6). Auch Nicaea beging später Σεουήρια Φιλαδέλφεια μεγάλα (Waddington Monn. d’Αsie min. I 397 nr. 346. 347. 355ff. Cat. Brit. Mus. Pont. 162 nr. 63. Head 517. Eckhel II 428. Mionnet II 457, 255ff. Suppl. V 110. Invent. Waddington 414. 418. 423. IG III 129).

Die wichtigste Folge des Sieges bei Nicaea war der Anschluß Ägyptens an Septimius Severus, was nach dem am 13. Februar in Arsinoe gefeierten Feste ὑπὲρ κρατήσεως θεοῦ Σεουήρου πατρ[ὸ]ς τοῦ κυρίου ἡμῶν αὐτ[ο]κ[ρ]άτορος Σεουή[ρο]υ Ἄντωνίνου (BGU II 362 p. IV Z. 6) zu schließen, an diesem Tage geschehen sein muß; denn am 21. Februar 194 wird bereits nach S. datiert (BGU 326 II 12) (unrichtig die Angabe Wirths 9 und Kubitscheks Num. Ztschr. (N. F.) 1909 S. 22 Anm. 1, die den Abfall Ägyptens von Niger in den Sommer 194 setzen). Dazu paßt auch die Titulatur der alexandrinischen Inschrift CIL III 6580. Niger erklärte sich noch im J. 193 bereit, S. als Mitregenten anzuerkennen (vit. VIII 14). Dieser wies jedoch das Anerbieten zurück (vit. VIII 14). stellte aber dem Niger im Falle des Thronverzichtes Verzeihung in Aussicht; von einer milden Behandlung Aemilians wollte er aus uns unbekannten Gründen (Fuchs 43), offenbar doch um ein Exempel zu statuieren, nichts wissen (vit. VIII 15. Nig. V 7). Diese Episode setzt einen Sieg des S. voraus, und wirklich nennt sich S. auf einer Münze (Eckhel VII 169) Victor. Sever. Aug. Fuchs 43 will entweder im Anschluß an Höfner 162 diese Bezeichnung mit dem gescheiterten Angriff des Niger auf Perinth in Zusammenhang bringen oder mit der Besetzung Griechenlands, Thrakiens und Makedoniens durch S. Der Kaiser ehrte die Stadt in [1957] jeder Weise; von ihm erhielt sie das Neokorat (Cat. Brit. Mus. Thrace 151 nr. 27ff.) während seines längeren Aufenthaltes, der bis in den April währte. Hier feierte er noch Caracallas Geburtstag (Iord. Get. 84. v. Domaszewski Personennamen 93), da in der ältesten griechischen Inschrift, die den Titel νεωκόρος enthält, Caracalla noch Caesar heißt (Dumont-Homolle 72 c. Ephem. epigr. III 236. Pick a. a. O. IOA VII 31). Er stiftete Spiele Σεβήρεια πρῶτα, später Ἄκτια Πύθια Φιλαδέλφεια (Cat. Brit. Mus. Thrace 151 nr. 31. 32).

Das Heer des S. folgte teils zu Lande auf dem Küstenwege über Daskylion nach Apamea, teils auf dem Seewege mit der Flotte die Küste entlangfahrend nach Bithynien (Herod. III 2,6). Da entspann sich nach dem Wortlaut des oben erwähnten Militärdiploms aus Umago vor Ende 194 (nach Wirth 9 Sommer 194) in den Engpässen zwischen Nikaea und Kios eine Schlacht. Nach wechselvollem Kampf (Dio LXXIV 6, 5. Herod. III 2, 10. Mit Recht weist Fuchs 45, 1 darauf hin, daß Dio, der doch aus Nikaea stamme, in diesem Punkte besser unterrichtet sein müsse als Herodian) trug Tib. Claudius Candidus schließlich den Sieg davon. Nur die hereinbrechende Nacht rettete Niger und die Seinen vor gänzlicher Vernichtung (Dio LXXIV 6, 6. Herod. III 3, 10). Sie flüchteten teils hinter den Taurus, teils nach Nikaea, wohin sich auch Niger begab (Herod. III 2, 10). S. nahm nun zum drittenmal den Titel Imperator an (Herod. III 2, 10. CIL II 693. Eckhel VII 171). Die Stadt Kios huldigte dem Sieger auf ihren Münzen (Waddington I 321 nr. 56. Cat. Brit. Mus. Pont. 133 nr. 36). Später hat auch Nikaea Σεουήρια Φιλαδέλφεια gefeiert (Hasebroek 58). Das Heer des S. marschierte nun durch Bithynien (Inschriften aus Prusias [IGR III 60. 62], die auch angeben, daß der Kaiser selbst später dem Heere auf dem gleichen Wege gefolgt ist), als dessen Statthalter Cilo zurückblieb (v. Domaszewski Inschrift eines Germanenkrieges 160). Von hier gelangte es über Galatien, wo der Weg durch Tavium führte (Münzen der Stadt mit dem Ehrennamen Σεουηριανή schon im J. 193/4 [Cat. Brit. Mus. Galat. 259]. Caesarea-Mazaka führt das Neokorat auf einer von Mionnet Suppl. VII 678 nr. 11 beschriebenen Münze schon in Verbindung mit dem 2. Jahre des S.), nach Kappadokien (Herod. III 3, 1). In einem der Pässe des Taurus, der nächsten Verteidigungslinie Nigers, kam es möglicherweise zu einem größeren Kampfe: da unter allen Autoren nur Herod. III 3. 6–8 von dieser Schlacht etwas weiß, wurde hinter dem anschaulichen Bilde, das er von ihr entwarf, von manchen modernen Geschichtschreibern (Duruy I 35, 1. Ceuleneer 75. Höfner 146–149) eine Erfindung vermutet (dagegen Tillemont, Gibbon, Schiller). Um diese Zeit leistete Laodikea im Gegensatz zu Antiochia, Tyrus im Gegensatz zu Berytus S. Gefolgschaft. Niger schickte erbost maurusische Reiterschwadronen gegen beide abgefallenen Städte, in denen sie ein großes Blutbad anrichteten (Herod. III 3, 3–6). Nach Überschreitung der Tauruspässe durch das Heer des S. [1958] und seinem Einmarsch in Kilikien, dessen Städte Aigeai (Cat. Brit. Mus. Lycaonia 24 Anm. 1. Invent. Waddington 4073), Adana (Cat. Brit. Mus. Lycaonia 18 nr. 17) und Tarsus (Cat. Brit. Mus. Lycaonia 192 nr. 172ff. Invent. Waddington 4638. Le Bas 1480) den Ehrennamen Σευηριανή angenommen haben – Anazarbus besuchte der Kaiser (Oppian. βιόγραφοι p. 63 Z. 7ff. ed. Westermann) – warb Niger eiligst ein ziemlich großes Heer. In der Enge von Issus stießen beide Heere aufeinander (Dio LXXIV 7, 1. Herod. III 4, 2). Das Heer des S., der selbst der Schlacht beiwohnte, stand unter dem Kommando des Valerian und Anullinus, Niger befehligte selbst seine Truppen. Nach wechselvollem Kampfe (Fuchs 46, 4 weist im Gegensatze zu Höfner, der S. 137-140 wieder hinter Herodians Bericht III 4, 4–5 mehr Dichtung als Wahrheit sieht, nach, daß sich die Angaben Dios und Herodians ergänzen) gelang Valerian die Umzinglung Nigers, der nach einem Verluste von 20 000 Mann nach Antiochia flüchtete. Auf den Sieg bei Issus ist die 4. Imperatorenakklamation des S. zu beziehen (Eckhel VII 171). Zeitpunkt der Schlacht nicht genau anzugeben, sicher im Herbst (Hasenbroek 61). Wirth 9 im November unrichtig, da der Tod Nigers auf Grund der Berechnung aus Eutrop. VIII 19, 1 in den Oktober 194 fällt (v. Domaszewski Personennamen 96, 2). Zur Erinnerung an den Sieg Stiftung von Spielen in Tarsus Σευήρεια Ὀλύμπια Ἐπινείκια (Cat. Brit. Mus. Lycaonia p. XCIV. Mionnet III 629 nr. 449. Suppl. VII 264 nr. 428. Invent. Waddington 4672), deren Feier ἐν Κοδρείγαις ὅροις Κιλίκων auf Errichtung eines Triumphbogens auf dem Schlachtfelde von Issus hinzudeuten scheint. Die Mutlosigkeit der Bevölkerung Antiochias ließ Niger die baldige Einnahme der Stadt ahnen. Nach ihrer Eroberung flüchtete er in der Absicht, den Euphrat zu überschreiten. Er wurde jedoch bereits in einer Vorstadt Antiochias ergriffen (Herod. III 4, 6) und getötet. Dio LXXIV 8, 3 berichtet, daß er erst auf der Flucht von Antiochia gegen den Euphrat von den Verfolgern eingeholt wurde. S. ließ Nigers Haupt auf einen Pfeil stecken und schickte es zu dem Heere vor Byzanz in der Erwartung, durch diesen Anblick endlich die Kapitulation dieser Stadt zu erreichen (Dio LXXIV 8,3. Herod. III 4.6). Byzanz hielt sich seit Juni 193 – die Ansätze des Beginns der Belagerung bei Fuchs 48 auf Juli bis August, bei Wirth 9 und Kubitschek o. Bd. III S. 1139 in den Winter 193–194 viel zu spät – dank seiner vortrefflichen Befestigungsanlagen gegen die gewaltige Flotte und das Heer, das unter der Führung des L. Marius Maximus Perpetuus Aurelianus unter seinen Mauern lag (Dio LXXIV 11, 3). Ein anschauliches Bild der Widerstandsversuche der Stadt gibt Dio LXXIV 12, 2–6. Herod. III 6, 9. Der Anblick des Hauptes Nigers löste keineswegs die von S. erhoffte Wirkung aus. Im Gegenteil, viele Soldaten Nigers warfen sich in die bedrohte Stadt, deren Bedeutung für die Sache Nigers Dio LXXIV 10. 1 mit Nachdruck hervorhebt.

Der Familie seines bezwungenen Rivalen gegenüber legte S. große Milde an den Tag. Die [1959] Mutter und Söhne mußten ins Exil gehen (vit. IX 2. Nig. VI 2). Plautian erhielt jedenfalls schon früher, 193 oder Anfang 194, sicher vor der Schlacht bei Kyzikos, die Aufgabe, sich der erwachsenen Söhne Nigers zu bemächtigen, und führte sie auch aus (vit. VI 10. Nig. V2). Um sich den Senat nicht zu entfremden, ließ S. von den Senatoren vorläufig nur Asellius Aemilianus (Dio LXXIV 6, 2) hinrichten (vit. IX 3) außer denen, die ducum vel tribunorum nomine im Heere Nigers gedient hatten (vit. IX 8), den meisten nahm er, um sich Geld für die Befriedigung der Wünsche der Soldaten zu verschaffen, das Vermögen und schickte sie in die Verbannung (Dio LXXIV 9). Ein großer Teil der Soldaten entfloh über den Euphrat zu den Parthern (Herod. III 4, 7. 8). Die Städte Syriens, wo sich S. in den letzten Monaten des J. 194 und im Winter 194/5 aufhielt – dazu passend die Prägungen Gazas mit dem Namen des S. (Cat. Brit. Mus. Palestine 160 nr. 112), über die Einrichtung der Provinzen Syria Coele und Syria Phoenice s. u. –, mußten ihr treues Festhalten an der Sache Nigers mit dem Verluste ihrer Freiheiten und ihrer Stadtrechte büßen; so Antiochia, auf das er schon von früher her schlecht zu sprechen war (vit. IX 4) und Neapolis in Palästina (vit. IX 5), was aus dem Mangel an Prägungen hervorgeht (Cat. Brit. Mus. Palestine p. XXVI). Schonungslos trieb er von den Städten, die sich ihm widersetzten – der IGR III 1099 erwähnte πόλεμος Μαύρων darauf beziehbar – oder Niger Kriegssteuern gezahlt hatten, Kontributionsgelder ein (Dio LXXIV 8, 4. 5). Dagegen unterstützte er die von Niger zerstörten Städte, z. B. Laodikea und Tyrus (Herod. III 3, 5. Malal. XII p. 293 ed. Dindorf) mit Geldmitteln (Herod. III 6, 9); ersteres erhielt auch das Ius italicum und den ehrenden Beinamen Septimia (Eckhel VII 319. Malal. XII p. 293); ihm wurde auch Antiochia unterstellt (Herod. III 6, 9). Die Vermutung, daß die Zwistigkeiten zwischen Juden und Samaritanern die Haltung der einzelnen Städte in Palästina im Kampfe zwischen Niger und S. bedingte, ist kaum glaublich; Ceuleneer 81 nimmt an, daß Neapolis als samaritanische Stadt auf Seite Nigers gestanden sei, die Juden aber auf der des S., und stützt sich auf eine Stelle des Euseb. hist. eccl. XVII 7 und eine Notiz des Abulfaradj (ed. Bauer I 115), die besagen, daß zwischen Juden und Samaritanern Kämpfe gewesen seien. Aber die Notiz des Eusebius weist auf einen Krieg der Juden und Samaritaner gegen die Römer hin, den Hasebroek 65 nicht mit Fuchs 51 ins J. 198 verlegt, sondern schon in diese Zeit, da die Kaiserin im J. 199 auf den Münzen Gabalas als Τύχη Γαβαλέων erscheint (Hunterian Collection III 200, 6. Eckhel III 314. Mionnet V 236 nr. 64).

Von den Truppen Nigers, die nach den Kämpfen der J. 193–194 sich hatten retten können und über den Tigris zu den Barbaren geflohen waren, brachte S. durch Zusicherung einer Amnestie die Mehrzahl auf seine Seite (Herod. III 4, 7). Die Sicherung Syriens erheischte die Bestrafung der Staaten, welche jene aufgenommen hatten; Dio LXXV 1, 1 [1960] läßt allerdings S. den Krieg aus ἐπιθυμία δόξης führen.

Niger hatte anfangs auf jede ihm angebotene Hilfe der orientalischen Fürsten siegesbewußt verzichtet (Herod. II 8, 8), suchte aber nach den Erfolgen des Gegners mit den Königen der Parther, Armenier und Atrener ein Bündnis zu schließen (Herod. III 1, 2). Während Armenien sich neutral verhielt, stellte der Partherkönig Vologaeses IV. die Hilfe seiner Satrapen in Aussicht; Herod. III 1, 3 nennt von diesen nur einen einzigen, Barsemios von Hatra. Parther und Hatrener mußten infolgedessen der Rache des S. gewärtig sein. S. unternahm nur einen Streifzug gegen die Osrhoener, Adiabener, Atrener und Parther. Das ist jedenfalls die in der Inschrift des Ti. Claudius Candidus (CIL II 4114 = Dessau 1140) erwähnte expeditio Parthica (Filow 78, 9. Schiller 719, 5. Mommsen R. G. V 409. Ritterling De legione X 62, 2; über die Beteiligung des dakischen und pannonischen Heeres an diesen Ereignissen vgl. Filow 78f.). Ob wirklich diese so geringe Bedeutung hatte, wie Fuchs 52 aus ihrer oberflächlichen Erwähnung in vit. IX 9 und vor allem aus der Bemerkung des in die orientalischen Verhältnisse im allgemeinen ausgezeichnet eingeweihten Herod. III 5, 1 ableiten will, lasse ich infolge der Ausführlichkeit Dios dahingestellt, da ich unmöglich die Anschauung Fuchs 52 teilen kann, daß Dio, so gut es ging, zum Ruhme des S. die Feder geführt und auch diesen Streifzug aufgebauscht habe.

Der Beginn der Unternehmung gehört in die erste Hälfte des J. 195, doch nicht ganz in den Anfang, nach Hasebroek 75 ins Frühjahr, denn S. führt auf einigen Münzen des J. 195 noch den Titel imperator IIII. Die meines Erachtens ziemlich glückliche Lösung der verwirrten Quellenfrage durch Hasebroek 73 ermöglicht die Rekonstruktion der Ereignisse dieses Feldzuges. Der Zug war zunächst gegen Nisibis gerichtet. Auf dem Wege dahin wurde Abgarus IX. von Osroene in Edessa, der Hauptstadt seines Reiches, unterworfen. Mit Recht weist Hasebroek 75, 2 darauf hin, daß v. Gutschmid Untersuch. zur Gesch. des Königreiches Osroene (Petersburg 1887) 34, 2, dem Wirth 24 und v. Rohden o. Bd. I S. 95 gefolgt sind, die Angabe Herod. III 9, 2 über Abgarus aus dem Kriege des J. 197 willkürlich schon auf die Ereignisse des J. 195 bezieht. Das Reich des Abgarus wurde eine römische Provinz, deren Procurator das Kommando über eine daselbst stationierte Legion, die neue Legio Parthica erhielt. Doch muß S. den Abgarus bald wieder eingesetzt haben; denn wir wissen aus Dio LXXIX 16, 2, daß Abgarus während der längsten Zeit der Regierung des S. in engem Freundschaftsbündnis mit Rom gestanden ist, den Septimiernamen mit dem seinen verbunden, seine Söhne Severus und Antoninus genannt hat (v. Rohden o. Bd. I S. 95) und später selbst in Rom empfangen worden ist. Nach der Ankunft in Nisibis, das S. auf beschwerlichem, gefahrvollem Marsche erreicht hatte (Dio LXXV 2, 3), schickte er zur weiteren Unterwerfung des Landes seine Generale aus, Lateranus, Candidus, [1961] Laetus (Dio LXXV 2, 3) und Statilius Barbarus (CIL VI 1522). Mit dem Siege über die Satrapen des Partherkönigs trug S. einen Sieg über ihn selbst davon. Den weiteren Verlauf des Feldzuges teilt Dio in zwei deutlich erkennbare Abschnitte. Der erste (Dio LXXV 2, 3) diente der Unterwerfung des Gebietes bis zum Tigris. Hierauf wurde der Tigris überschritten und Adiabene unterworfen (Dio LXXV 3, 2). Von einem Angriff auf Hatra in dieser Zeit berichten die Quellen nichts (anders Mommsen R. G. V 409). Hasebroek 78 glaubt, daß der zweite Orientkrieg mit der Einrichtung Mesopotamiens zur römischen Provinz (v. Domaszewski Die Verwaltung der Provinz Mesopotamien, Wien. Stud. IX [1887] 297; ebd. Inschrift eines Germanenkrieges 161, 1; ebd. Rangordnung 121. Hirschfeld 396ff.), die zwei neugebildete Legionen Legio prima und tertia Parthica erhielt (Hirschfeld 375), seinen Abschluß fand (v. Domaszewski Gesch. d. röm. Kais. II 253).

Darauf betraute S. mit dem Oberbefehl Laetus, Probus und Anullinus. In der verderbten Diostelle LXXV 3, 2 liest Hasebroek 77 mit Fuchs 54 Ἀδιαβήνη, eventuell Ἀτρήνη statt ἀρχή; gegen die Lesung Ἀδιαβήνη spricht meiner Meinung auch die Gestalt des Wortbildes abgesehen davon, daß dieser Volksstamm bereits bei der ersten Unternehmung genannt ist (Groag Art. Cornelius Anullinus Nr. 58 o. Bd. IV S. 1258f.).

Die alexandrinischen Münzen (Hasebroek 166) beweisen, daß die Annahme der Siegestitulaturen durch den Kaiser vor den 28. August 195 fallen muß. Zu der kurzen Dauer des Krieges, der sich demnach auf das J. 195 beschränkte, paßt es, wenn Herodian seiner nicht gedenkt. Mit Recht schließt Fuchs 54 aus den in Dios Darstellung LXXV 3, 1 eingeflochtenen Episoden, daß der Bericht des S. an den Senat auf diese Ereignisse besonderen Nachdruck gelegt hat (Dio LXXV 2, 4). So erklärt sich auch die dreimalige Annahme des Imperatorentitels durch S. im J. 195. Man wird sie nach Hasebroek 79 mit den Siegen über Osroene, Arabien und Adiabene in Zusammenhang bringen müssen. Mit dem Wunsche, den Kampf um die Reichseinheit ungestört fortsetzen zu können, hängt die Verwaltungsorganisation des äußersten Ostens zusammen, die noch ins J. 195, zum Teil in das folgende fällt. Resaina, Zaytha und Nisibis erhielten Kolonialrecht, letzteres auch den Ehrentitel Septimia.

Der Senat billigte S. den Triumph zu, den der Kaiser jedoch zurückwies ne videretur de civili triumphare victoria (vit. IX 10. Herod. III 9, 1). Jedenfalls noch vor Eintreffen dieser Nachricht hatte der Senat den Bau eines Triumphbogens auf dem Forum in Rom beschlossen. Auch zeichnete ihn der Senat durch die Ehrennamen Adiabenicus, Arabicus und Parthicus aus (vit. IX 10. Eutrop. XVIII 4), Titel, die sich auf zahlreichen Münzen und Inschriften in den verschiedensten Kombinationen finden (z. B. Cohen 360ff. CIL II 4101. V 4868. 5259). Cohen 374 Parth. Max. tr. p. IIII imp. VIII ist falsch, Cohen 364 und CIL VI 1026 zeigen in der Verbindung der Beinamen mit imp. IIII. [1962] daß der Senat gleich nach Bekanntwerden dieser Akklamation die Titulatur dekretiert haben muß (Mommsen St.-R. III 1187). Die Verleihung des Titels Parthicus ist merkwürdig, da doch S. gar keinen Zug gegen die Parther unternommen hat, und nur so zu verstehen, daß die Adiabener und mesopotamischen Araber Vasallen der Parther gewesen sind; dieses Abhängigkeitsverhältnis der beiden Volksstämme von den Parthern kommt auch in manchen Inschriften des S. in der Form zum Ausdruck, daß er, wie etwa in der Inschrift auf dem Arcus Septimi Severi (CIL VI 1033), Parth. Adiab. Parth. Arab. hieß. Die Worte vit. IX 11 ,(Severus) excusavit Parthicum nomen, ne Parthos lacesseret‘ sind meines Erachtens nur so zu verstehen, daß Spartian das Abhängigkeitsverhältnis der Adiabener und Araber nicht gekannt und doch eine Erklärung zum Titel Parthicus geben zu müssen geglaubt hat.

Noch in Mesopotamien erhielt S. die Nachricht, daß sich Byzanz infolge einer Hungersnot habe ergeben müssen (Dio LXXIV 14, 2); die Angabe Dio LXXIV 12, 1. 14, 1 ἐπὶ ὅλον τριετῆ χρόνον ist nach Hasebroek 80 nicht wörtlich zu nehmen, da die Stadt Dezember 195 gefallen sein muß und der Beginn der Belagerung in den Juli oder August 193 zu setzen ist; Höfner 173, Ceuleneer, Fuchs 56, Schiller 712 setzen den Fall der Stadt ins Frühjahr 196, Wirth 29 und Kubitschek o. Bd. III S. 1139 in den Sommer 196. Des S. Freude über dieses Ereignis war maßlos (Dio LXXIV 14, 2). Er nahm den Imperatorentitel zum achtenmal an, der auf den Münzen in Verbindung mit der am 10. Dezember 195 beginnenden Trib. pot. III erscheint, dazu auch den allerdings selten vorkommenden Beinamen Ponticus (Ceuleneer 89, 3).

Noch in der ersten Hälfte 196 verließ S. Mesopotamien, um gegen den letzten Rivalen Clodius Albinus den Streich zu führen. Über Kleinasien, Perinth, Byzanz und den Balkan zog er in forciertem Marsch bei ungünstiger Witterung nach Obermoesien (Herod. III 6, 10). In Perinth, das zur Erinnerung an den zweiten Aufenthalt des S. Münzen prägte (Cat. Brit. Mus. Thrace 151 nr. 33. 27. ἐπιδημία β’ Σεουήρου), weihte er den im J. 194 gegründeten Tempel (v. Domaszewski Personennamen 94, 1). Hier fanden ihm zu Ehren damals Festspiele statt. In Viminacium ernannte er seinen Sohn Bassianus zum Caesar, wohl schon vor dem 30. Juni, da sich unter diesem Datum schon eine von S. und Antoninus gemeinschaftlich abgefaßte Konstitution findet (Cod. Iust. IV 19, 1); der Ansatz v. Rohden 2440 im Anschluß an Wirth 10 in den Herbst und der Hirschfelds Kl. Schr. 430f. in den Dezember ist unhaltbar. Gleichzeitig gab er ihm den Namen Antoninus (vit. X 3. Herod. III 10, 5). Damit wollte er eine Brücke für seine Legitimätsansprüche zu den Antoninen schlagen (vit. X 6. Get. II 2), da er seine Lebensaufgabe darin sah, die dauernde Herrschaft über das römische Reich für seine Familie zu gewinnen (Alb. VII 2. Herod. III 5, 1). S. selbst ließ sich ja, wie oben erwähnt, seit Ende 195 Sohn des Marcus und Bruder des Commodus nennen.

[1963] Das Heer des S. dürfte durch Pannonien und Germanien längs der Donaustraße nach Gallien marschiert sein (v. Domaszewski Inschrift eines Germanenkrieges 160). Die Alpenpässe gegen Gallien sicherte S. durch vorausgesandte Truppen (Herod. III 6, 10). Ihr Kommandant C. Iulius Pacatianus (CIL XII 1856 = Dessau 1353) besetzte die im Winter allein gangbaren Alpes Cottiae. Die Inschriften der erhaltenen Meilensteine, welche die Erneuerung der Wege Raetiens und Noricums gerade im J. 195 erkennen lassen (CIL III 5997 [Nassenfels]. 5998 [Wolkertshofen bei Nassenfels]. 5999 [Kösching]. 5745. 5809. 5980 [Meier Schälchen am Chiemsee. Röm.-germ. Korr.-Bl. 1914 S. 10–11]), zeigen die Wege der Heere durch Noricum, Raetien und das südwestliche Deutschland nach Gallien. Caracalla zog einige Tagereisen hinter S. (Höfner 190).

Der von v. Domaszewski Inschrift eines Germanenkrieges 160 ausgesprochenen Vermutung eines persönlichen Verhältnisses Cilos zum Kaiser entspricht auch die Betrauung dieses Feldherrn mit dem Kommando der zum persönlichen Schutz des Kaisers bestimmten Truppen, mit denen S. 196 nach Rom marschierte (CIL VI 1408; vgl. Groag Art. Fabius Cilo Nr. 65 o. Bd. VI S. 1763–1768). S. beabsichtigte nämlich, inzwischen nach Rom zu eilen. Doch kann ich nicht v. Wotawas 73 Ansicht teilen, daß die Trennung des Kaisers vom Heere zwischen Viminacium und Poetovio erfolgte; denn dies geht meines Erachtens keineswegs aus der zwischen den beiden genannten Orten gefundenen Inschrift CIL III 4037 = 10868, derzufolge ein Tribun der 10. Cohorte der Praetorianer, unwahrscheinlich (vgl. A. Stein Art. C. Fulvius Plautianus [o. Bd. VII S. 270–278 Nr. 101] 272) C. Fulvius Plautianus (wie v. Premerstein Zur Inschrift CIL III 4037 [AEM XII (1888) 131–137] 131 glaubt), als Führer der römischen Vexillationen, die gegen Clodius Albinus zogen, iussu principis dem Iuppiter praestes einen Altar weihte, hervor, da mit dem iussu principis durchaus nicht gesagt ist, daß der Kaiser nicht beim Heere gewesen sei. In Rom traf er Mitte Dezember 196 ein; für seine Anwesenheit zu dieser Zeit spricht auch die Erzählung Dios LXXV 4, 2–6 über die Circusspiele der Saturnalien. Dieser von vit. X 1 und Alb. IX 1 und durch Münzen (Cohen IV 5–9. 578. 581. Eckhel VII 175) bestätigte Aufenthalt des Kaisers in Rom wird von Hirschfeld Albinus 477 bestritten. In Rom dürfte S. wohl nicht seit dem J. 193 geweilt haben. Dig. XXVII 9, 1, wonach er im Senate am 13. Juni 195 eine Rede gehalten haben soll, dürfte wohl so zu deuten sein, daß er sie wahrscheinlich aus dem Orient an den Senat zur Verlesung geschickt hat (Clinton Fast. Rom. I 197).

Gegen den Senat leitete nun der Kaiser in aller Form ein Verfahren ein, möglicherweise, weil einzelne Senatoren während seiner Abwesenheit im Osten Verbindungen mit Albinus eingegangen waren. Früher kann, wie Fuchs 59 richtig vermutet, jene Vernehmung der Senatoren, die Dio LXXIV 9, 1–6 so ausführlich schildert, nicht stattgefunden haben; Höfner [1964] 170 will sie ohne genügende Gründe ins J. 197 nach dem Kriege mit Albinus setzen. S. wollte als Organ für seine Anklage gegen die Senatoren den Senator Erucius Clarus gewinnen, um dessen Ansehen zu verringern und den Wert seiner Anklage zu heben. Erucius Clarus aber entleibte sich, um seine Ehre zu retten (Dio LXXIV 9, 5): mit Recht weist Fuchs 59, 7 auf den Fehler Höfners hin, der die Angelegenheit des Consulars Vivianus vom J. 197 mit der des Erucius identifiziert. Dafür ließ sich ein anderer Senator Iulianus vom Kaiser zu dem schmählichen Schritte gewinnen. Unbekümmert um die Ehre des Senates ließ S. die Folter verwenden (Dio LXXIV 9, 6). Der Senator Cassius Clemens, der auch der Teilnahme an der Sache Nigers angeklagt war, rettete durch eine Rede, in der er den Wert der Treue betonte, das Leben und die Hälfte seiner Habe (Dio LXXIV 9, 1–4). Den Vernichtungskampf gegen die widerstrebenden Elemente des Senates verschob er auf die Zeit nach Besiegung des Clodius Albinus. Die Münzen mit der Legende Liberalitas II imp. VIII (Cohen 288–290) und Munificentia Augusti imp. VIII (Cohen 348. 350. 351) aus dieser Zeit verraten das Bestreben des Kaisers, sich die hauptstädtische Bevölkerung geneigt zu machen. Seinem Ahnen Nerva ließ der Kaiser die Dedikation CIL VI 954 darbringen. In die gleiche Zeit gehören die privaten Weihungen aus Ostia (CIL XIV 112. 121), ebenso die Dedikationen CIL VI 1050, 1051 (Puteoli). X 3834 (Capua). XIV 3450 (Treba Augusta). IG XIV 1058 (Rom).

e) Krieg gegen Clodius Albinus. Der dritte von den drei provinziellen Machthabern beim Tode des Commodus war der Statthalter Britanniens, D. Clodius Albinus (Dio LXXIII 14, 3). Nach vit. X 1 redeunti sane Romam post bellum civile Nigri aliud bellum civile Clodi Albini nuntiatum est kann man mit Sicherheit annehmen (v. Wotawa 71), daß Clodius nicht schon im J. 193 von seinen Soldaten zum Imperator ausgerufen worden ist. Seine Ernennung zum Caesar (Dio LXXIII 15. 1. Herod. II 15, 3) und Mitregenten (Dio LXXIII 15, 2. Herod. II 15, 3) durch S. und die Verleihung der mit der Mitregentschaft verbundenen Rechte νομίσματα τε αὐτοῦ κοπῆναι ἐπέτρεψε καὶ ἀνδριάντων ἀναστάσεσι ταῖς τε λοιπαῖς τιμαῖς (nach Hasebroek 27f. Consulat und Adoption) τὴν δοθεῖσαν χάριν ἐπιστώσατο] (Herod. II 15, 5) erfolgte nicht, wie Capitolinus oder vielmehr Marius Maximus annimmt, in dessen aufrichtiger Absicht, ihn zum Nachfolger zu haben, sondern, was auch zum Charakter des S. paßt (Herod. II 14, 4) - Dio LXXIII 15, 1 und Herod. II 15. 2–3 stimmen in dem Punkte vollständig überein - in dem Wunsche, sich hiedurch für die Zeit der Kämpfe im Osten den Rücken zu decken. Über den Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages gehen die Meinungen der verschiedenen Autoren gleichfalls auseinander. Dio LXXIII 15, 1 setzt ihn noch vor dem Zuge des S. nach Rom, Herod. II 153 in die Zeit der ersten Anwesenheit des S. in Rom. Nach der Meinung Fuchs’ 20, der der Angabe Dios den Vorzug gibt, müßte S., wollte er die Pläne des Albinus durchkreuzen, ihn in den ersten Tagen des April [1965] zum Caesar erheben; daß dies S. ohne Befragung des Senates getan, hält Fuchs 20 nur für ein Gegenstück zu seiner eigenen Erhebung; allem Anscheine nach ließ er auch diese Verfügung bei seiner ersten Anwesenheit in Rom vom Senate bestätigen. So läßt sich Dios Angabe mit der Herodians nicht nur in Einklang bringen, sondern sie ergänzen einander. Ob der von Herod. II 15, 4 mitgeteilte Brief des S. an Albinus mit der Ernennung zum Caesar – auch Dio LXXIII 15, 1 berichtet von ihm, ohne jedoch den Wortlaut anzugeben – authentisch ist, läßt sich nicht erweisen. Höfner 82, 83 und Schiller 708 meinen, daß der Abgesandte kein anderer war als der bei Spartian vit. VI 10 genannte Heraclitus. Mommsen Ges. Schr. VII 322, 1 und Fuchs 21, 33 nehmen auf Grund der Fälschung Nig. V 2 an, Heraclitus sei nach Bithynien gegen Niger geschickt worden.

Nach der Bewältigung Nigers wollte S. offenbar dem Albinus manche seinerzeit zugestandenen Rechte entziehen. Dieser hingegen dürfte eine Vermehrung jener verlangt haben. Vollends empörte S. die Nachricht, daß angesehene Senatoren den Rivalen während seiner Abwesenheit im Osten eingeladen hätten, nach Rom zu kommen (Dio LXXIV 9, 5. Herod. III 8, 6). Aber auch die ob der Härte des S. unzufriedenen Elemente im Osten des Reiches, nicht zumindest die Reste der Nigrianer, setzten ihre Hoffnung auf Albinus, auf dessen Seite bald nach des Kaisers Abreise aus dem Orient die Legio III Cyrenaica in Bostra trat (vit. XII 6. Hasebroek 83 gegen P. M. Meyer Heerwesen der Ptolemäer 163, der den Abfall der Legio III nicht zu Albinus, sondern zu Niger 193/194 annimmt), Übrigens hatte S. die Überzeugung, daß nunmehr ein friedliches Verhältnis zu Albinus unnötig sei (Herod. III 5, 1), wenn er ein Hindernis für die Erfüllung seiner Lebensaufgabe bedeute. Fürs erste versuchte er, den Gegner durch Meuchelmord aus dem Wege zu räumen. Doch der Anschlag mißlang (Herod. III 5, 3–4). In diesem Falle würde der erste Anstoß zum Ausbruch der Feindseligkeiten vom Kaiser ausgegangen sein; aber die Richtigkeit der Erzählung wird durch das Schweigen Dios in Frage gestellt (anders Hasebroek 84). Die allgemeine Bemerkung Alb. I 2 cum alter alterum indignaretur imperare gibt die Situation am besten wieder. Nun führte S. einen zweiten Schlag gegen Albinus; er ächtete ihn. Hasebroek 85 setzt dieses Ereignis auf Grund eines von Dio LXXV 4, 2 mitgeteilten Omens, daß am letzten Tage der circensischen Spiele vor den Saturnalien (= 15. Dezember) die in Rom im Theater versammelte Menge in laute Klagerufe über den neuen beginnenden Bürgerkrieg ausgebrochen sei, meiner Meinung nicht mit Recht auf den 15. Dezember, da, wenngleich ein Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen besteht, die Ächtung vor dem 15. Dezember erfolgen mußte, wenn die Kunde hievon schon am 15. in Rom war. Nun wurde Albinus von den Legionen Britanniens zum Imperator Augustus ausgerufen (Herod. III 7, 1); mit seinen drei Legionen setzte er nach Gallien über (Dio LXXV 4, 1. Herod. III 7, 1. Aurel. Vict. Caes. XX 9. vit. X 1. Alb. VIII 4. Oros. VII 17) [1966] und schlug in Lugdunum seine Residenz auf (Herod. III 7, 1), worauf der Statthalter der Lugdunensis T. Flavius Secundus Philippianus Lugdunum und die Provinz verließ (CIL XIII 1673. Hirschfeld Kl. Schr. 428). Seiner ursprünglichen Truppenmacht, den drei britannischen Legionen, deren Stärke Herod. II 15, 1 hervorhebt, schlossen sich die Legionen Spaniens – aus CIL II 4114 den Anschluß Noricums zu erschließen (Schiller 714, 8) geht nicht an (Hasebroek 85, 5) – ferner der gallische Landsturm an. Er verfügte also über eine bedeutende Truppenmacht. Doch ist nicht anzunehmen, daß sich außerhalb der Machtsphäre des Clodius bedeutende Faktoren für ihn einsetzten. Nach den spärlichen Zeugnissen läßt sich vermuten, daß einige Städte des Orients für ihn Partei ergriffen (von Smyrna und Side in Pamphylien sind Kaisermünzen des Clodius überliefert), dazu Zosim. I 8 πόλεις ... αἱ μὲν τῷδε, αἱ δὲ τῷδε προσθέμεναι; es dürfte ein Teil der Städte gewesen sein, die auf der Seite Nigers gestanden hatten (Alb. XI 1).

Als das Heer des S. – auf die Frage bezüglich der Authentität der Rede des S. an seine Soldaten vor ihrem Abmarsch gibt Herod. III 6, 8 durch die Worte τοιαῦτά τινα εἰπόντος τοῦ Σεβήρου selbst die Antwort – schon nach Gallien gezogen war, ließ S. seine seinerzeitige Verfügung, Clodius als Staatsfeind zu betrachten (Herod. III 6, 8. vit. X 2), durch den Senat bestätigen (Alb. IX 1). Solange S. nicht in Gallien war, konnten sich die Truppen des Albinus einiger Erfolge rühmen, nämlich eines Sieges über Virius Lupus, den Feldherrn des S. in Niedergermanien, der selbst fiel (Dio LXXV 6, 2. Alb. IX 1). Der sich daran schließende Versuch des Albinus, Trier zu gewinnen, wurde durch die Legio XXII vereitelt; die vorzüglichen Dienste, die sie der Civitas Treverorum geleistet hat, sind ausgedrückt in der Mainzer Inschrift CIL XIII 6800 (v. Domaszewski Die Inschrift eines Germanenkrieges 160–161, welche fälschlich Mommsen Westd. Korresp.-Bl. V 140, 85. VII 50 mit der Erhebung der Germanenstämme an der Reichsgrenze als Folge des Bürgerkrieges gegen Albinus auffaßt). Numerianus, ein Schulmeister aus Rom, der sich für einen Senator ausgab, soll einige glückliche Geplänkel gegen die Reiterei des Albinus geliefert und viel Geld durch Kontributionen gesammelt haben. Dem S. sandte er 700 000 Sesterzen (Dio LXXV 5, 1. 2. Zonar. XII 9). Diese Tatsachen beweisen das aggressive Vorgehen des Albinus.

Wann S. persönlich nach Gallien ging, läßt sich nicht genau sagen, sicher aber vor dem Feber 197; denn er befehligte selbst im Kampfe bei Lyon am 19. Feber seine Truppen (vit. XI 7). Hier fand nämlich – nach Hasebroek 97 schlug sich das severianische Heer zuerst mit Albinus bei Tinurtium (vit. XI 1) und drängte seine Truppen nach Lyon zurück – die Entscheidungsschlacht gegen Albinus statt. Die Stärke der beiden Gegner belief sich auf je 150 000 Mann (Dio LXXV 6, 1). Als Ergebnis der Kontroverse über das Schlachtfeld (Ceuleneer 101, 2) – Dio LXXV 6, 1 πρὸς τῷ Λουγδούνῳ; 7, 2 τὸ αἷμα πολὺ ἐῤῥύη, ὡστε καὶ ἐς τοὺς ποταμοὺς [1967] ἐσπεσεῖν Herod. III 7, 2 περὶ Λούγδουνον; Lugdunum Aurel. Vict. Caes. Eutrop. Oros. Euseb. Syncell. – nimmt v. Wotawa das Delta an, das Rhone und Saône bei ihrem Zusammenflusse bilden. Eine genaue Quellenanalyse des Verlaufes der Schlacht gibt Fuchs 63 und v. Wotawa. Die Plünderung und teilweise Einäscherung Lyons hält schon v. Wotawa 75 für nicht genügend bezeugt (Herod. III 7, 7. 8, dagegen Hirschfeld CIL XIII p. 252). Die Zahl der Toten war beiderseits groß (Dio LXXV 7, 1. 2. Herod. III 7, 6). Nach den übereinstimmenden Berichten endete Albinus durch Selbstmord, nach Herod. III 7, 7 wurde er bei der Einnahme Lyons gefangen und getötet. Mag die Art, wie Albinus ums Leben gekommen ist, verschieden berichtet werden, seine Leiche fiel in S.s Hände, der dem Toten gegenüber seinem Haß freien Lauf gelassen (vit. XI 9. Alb. IX 7. Zonar. XII 9) und den Kopf nach Rom gesandt hat (Dio LXXV 7, 3. Herod. III 8, 1. vit. XI 6). Des Albinus Frau und Kinder ließ S. töten (vit. XI 9). Nach dem Siege nahm S. zwei weitere Akklamationen an; die 9. geht auf den Sieg bei Trinurtium, die 10. auf den bei Lyon. Daß imp. X sich nicht auf den 2. Partherkrieg beziehen kann, beweisen die mit dieser Akklamation verbundenen Reversaufschriften Marti pacifero, Paci aeternae und Profectio Augusti, welche an die Beendigung des vierjährigen Bürgerkrieges und den Aufbruch in den Partherkrieg erinnern.

Gegen die Freunde und Anhänger des Albinus verfuhr S. mit blutiger Strenge. In Gallien, Germanien und Britannien leitete er die Verfolgung und die Hinrichtungen persönlich, Herod. III 8,2 spricht nur von Gallien und Britannien; den Aufenthalt in Germanien aber beweist neben dem Beinamen Γερμανικός auf einer Inschrift aus Magnesia am Sipylos (CIG 3407 = Athen. Mitt. XXIV [1909] 240) und auf einer lydischen (v. Premerstein-Keil Bericht über eine Reise in Lydien und der südlichen Aiolis [Denkschr. Akad. Wien LIII. LIV 2. Abt. 1910. 1911] 1911, 59 [infolge des Beinamens Pius nicht vor das J. 195 zu setzen]) die Gesandtschaft ab amplissimo s[enatu] ad ... dominum [i]mp(eratorem) in Germaniam (CIL VIII 7062). Die von Henzen Bull. d. Inst. 1856, 88ff. Höfner 190. Ceuleneer 97 vertretene Ansicht, es handle sich in dieser Inschrift um Gesandte mit Glückwünschen anläßlich der Erhebung des Bassianus zum Caesar, bezweifelt Fuchs 66 mit Recht, weil erstens der Senat vor der Entscheidung eine spontane Parteinahme sicher unterlassen hat und zweitens S. vor der Schlacht bei Lyon nicht in Germanien gewesen ist. Vollstrecker der Blutgerichte ist in Spanien, Noricum und Asien Claudius Candidus (CIL II 4114), in der Baetica der Procurator provinciae L. Cominius Vipsanius Salutaris (CIL II 1085), in Mauretanien P. Aelius Peregrinus (CIL VIII 9360).

Auf dem Rückwege von Britannien berührte S. Lyon abermals. Diesen Aufenthalt hat das vom 4.–7. Mai 197 in der Stadt auf das Wohl des Kaisers und des Thronfolgers dargebrachte Taurobolium CIL XIII 1754 zum Anlaß. Anfangs Juni muß S. in Rom eingetroffen sein; das [1968] ergibt CIL VI 224 vom 9. Juni. Auch diesmal zog er vor dem Betreten des kaiserlichen Palastes auf das Kapitol und ließ in den Staatstempeln opfern (Herod. III 8, 4).

f) Sicherung der Herrschaft. S. hatte während seiner bisherigen Regierung gesehen, daß vor allem der Senat seinem Regimente feindlich gegenüberstehe. Nun beschloß er, sich aller widerstrebenden Elemente zu entledigen. Volk und Senat waren in großer Furcht (Dio LXXV 7, 4. Herod. III 8, 3). Im Senat, vor dem er eine Rede hielt (Dio LXXV 7, 2. 3. vit. XII 8. 9), zeigt er die schon in Gallien angeordnete Vergötterung des Commodus an (vit. XII 8), an den er seine eigene Dynastie anknüpfen wollte (vgl. die Bemerkung des Aspax [v. Rohden o. Bd. II S. 1724] im Senat), und ließ sie gut heißen (Commod. XVII 11. XX 5). Er ließ sich hier wohl auch seine neuen Beinamen bestätigen und ebenso die schon in Viminacium verfügte Erhebung Caracallas mit dem Beinamen M. Aurelius Antoninus (Herod. III 9, 1. vit. XIV 3), die Sauciuc 265 in den Oktober oder November 196 setzt. Neben zahlreichen anderen Ehren (v. Rohden 2440) wurde Caracalla zum Imperator destinatus erklärt, was möglicherweise schon bald nach dem Siege über Albinus geschah (CIL VIII 7062 = Dessau 1143 gegen CIL VI 224 = Dessau 2185). Um diese Zeit wurde das Verfahren gegen die Senatoren eingeleitet, die auf Seite des Albinus gestanden waren; er klagte viele auf Grund der Briefe und Antwortschreiben des Albinus an, die er in dessen Nachlaß gefunden hatte (Alb. XII 3), und auf Grund der Geschenke, die Albinus bald von dem einen, bald von dem anderen Senator erhalten hatte (Herod. III 8, 7. Alb. XII 3–4). Nach Dio LXXV 8, 3–4 wurden 29 Senatoren zum Tode verurteilt, 35 freigesprochen, vit. XIII 1–8 führt 41 Namen auf (kritische Prüfung bei Hasebroek 106ff.). Von nun an ist während der ganzen Dauer der Regierung des S. von einem größeren Widerstand des Senates keine Rede mehr. Aber auch den hauptstädtischen Pöbel hatte S. zu berücksichtigen; durch Spenden und Spiele (Herod. III 8, 4. 9. vit. XIV 11) erhielt er ihn bei guter Laune; Herod. III 8, 4. 9 führt fälschlich schon für diese Zeit die Säkularspiele an.

g) Der Partherkrieg. S. hatte bisher zum Schaden Roms den Krieg gegen die Parther aufgeschoben; denn die Ostgrenze des Reiches wurde während des Krieges in Gallien von den Parthern angegriffen, die nicht so leicht wie seiner Zeit, als sie von Niger gerufen worden waren, zurückgedrängt werden konnten. Partherkönig war Vologaesus IV., dessen Bruder im Heere des S. diente (Dio LXXV 9,3). Die Mitteilung Herod. III 9. 10, daß Artabanus den Partherthron inne gehabt habe, will Fuchs 78, im Gegensatz zu Höfner 230, der diese Angabe völlig verwirft, auf einen möglicherweise damals im Partherreiche herrschenden Thronstreit beziehen. S. ergriff übrigens gerne die Gelegenheit, sich Ruhm durch Siege über auswärtige Völker zu erringen, denn bis jetzt hatte er zumeist nur Bürgerblut vergossen und fühlte, daß er trotz mancher glücklichen Schlacht doch noch keinen Triumph [1969] beanspruchen könne (Herod. III 9, 1. vit. XVI). Nisibis, das S. für diesen Fall als Stützpunkt bestimmt hatte, wurde aufs heftigste bestürmt, doch von Laetus gerettet (Dio LXXV 9, 1). Ist dieser Laetus mit dem in der Schlacht bei Lyon vorkommenden Manne gleichen Namens identisch (anders Ceuleneer 118), so dürfen wir den Angriff der Parther auf Nisibis auch für den Fall, daß Laetus gleich nach der Schlacht bei Lyon abgesandt worden ist, nicht vor dem Hochsommer 197 annehmen. Die Größe der Streitmacht, die S. gegen die Parther verwendete, läßt sich aus den spärlichen Angaben der Autoren hierüber nicht erschließen. Wir wissen nur, daß er europäische Legionen mitgeführt und die syrischen wahrscheinlich vollkommen mobilisiert hat. Neben der in Numidien stationierten Legio III Augusta ist inschriftlich bezeugt die Teilnahme der cohors I Britannica miliaria und der vexillatio Dacorum, die unter dem Kommando des C. Iulius Corinthianus stand (CIL III 1193). Die Verwendung des Candidus in diesem Kriege läßt sich aus seiner Inschrift wohl nicht mit Bestimmtheit entnehmen, denn unter der in ihr erwähnten expeditio Parthica läßt sich die Diversion des J. 196 (Höfner 250) ebenso wie der große parthische Krieg (Ceuleneer 113) verstehen; aber daß sich die illyrischen Legionen auch an dieser Unternehmung beteiligt haben, kann man mit Rücksicht auf ihre Mitwirkung an den früheren und späteren parthischen Kriegen als sicher annehmen, obwohl wir dafür kein direktes Zeugnis besitzen; denn die Inschrift aus Apulum CIL III 1193 = Dessau 2746 kann auch mit dem Kriege der J. 194–196 in Verbindung gebracht werden (Filow 79, 3).

Der Aufenthalt des S. in Rom kann trotz der großen Umgestaltungen, die er daselbst vorgenommen hat, nur von kurzer Dauer gewesen sein (διατρίψας δὲ ἱκανοὺς χρόνους ἐν τῇ Ῥώμῃ Herod. III 9, 1); denn er muß sich bald, von seiner Gattin und seinen Söhnen begleitet (CIL VI 225. 227. 738. 31322. Sauciuc 270), auf den Kriegsschauplatz begeben haben. Ceuleneer 114, 5 nimmt auf Grund einer Inschrift Renier Inscr. Alger. 1727 den Herbst 197, Sauciuc 265 den Juli als Zeit hiefür an, Hasebroek setzt die Ankunft des S. in Nisibis in den August; Höfner 218 liest aus den Worten vit. XIV 11 ,(Severus) Getam fratrem extulit. Profectus dehinc ad bellum Parthicum est‘ als Zeit des Krieges das J. 203 heraus, da er unrichtigerweise ,efferre‘ mit ,beerdigen‘ statt mit ,befördern‘ übersetzt.

Von Brundisium aus erreichte das Heer oder mindestens ein Teil desselben zu Schiff die asiatische Küste (vit. XV 2). Im kilikischen Aigeai landete S. und betrat August 197 syrischen Boden. Hier wandte er sich zunächst über Edessa gegen Nisibis. Armenien sparte nicht mit Beweisen seiner Ergebenheit. Sein König, der nach Asdourian 117, 3 wahrscheinlich Chosroes hieß – Chorenatzi II 75, der seinen Bericht aus der Märtyrergeschichte des Bischofs Firmilianos um 230 abgeschrieben hat, erwähnt unter Caracalla einen armenischen König dieses Namens, der sich im Kriege des Kaisers mit den [1970] Parthern neutral verhalten haben sollte –, schickte Geschenke und Geisel entgegen und bat um einen Friedensvertrag, welchen ihm der Kaiser nicht verweigerte (Herod. III 9. Asdourian 117 setzt ihn ungenau um das J. 198). Abgaros, der König der Osrhoener, den S. durch Verleihung des Titels ,König der Könige‘ zu gewinnen suchte (Longpérier Mém. sur la chronol. des rois parthes arsac. 85), sandte Bogenschützen und lieferte seine Söhne als Geisel aus. Höfner 9 nimmt an, daß Herodians Bericht III 9, 1. 2 über die Verhandlungen mit Armenien und Osrhoene auf das J. 195–196 zu beziehen sei, was Fuchs 78 bei Berücksichtigung der Worte Herod. II 15, 7 τὰ κορυφαιότατα τοίνυν καὶ συντέλειαν ἔχοντα τῶν κατὰ μέρος πεπραγμένων Σεβήρῳ ἐν τοῖς ἑξῆς διηγήσομαι mit Recht bezweifelt. Die Freundschaft mit Abgaros, den fälschlich vit. XVIII 1 als Perserkönig bezeichnet, muß sehr innig gewesen sein, da er in der Folge sogar Rom besuchte. Fuchs 79 glaubt, daß S. auch mit einer anderen Macht, die ihm im Rücken gefährlich werden konnte, mit Palmyra eine Allianz einging. Dafür spricht auch der Umstand, daß Odenath und seine Familie den Beinamen Septimius angenommen, und daß wahrscheinlich damals Palmyra das Ius coloniae und das Ius italicum erhalten habe (Ceuleneer 116. Voguë La Syrie centrale 17ff. meint, dies e Rechte stammten von Hadrian, weil es Hadrianopolis heiße). Die Parther wichen vor S. sogleich zurück (vit. XV 2). Nisibis ward ohne Blutvergießen besetzt (Dio LXXV 9, 3. vit. XV 2). Die falschen Angaben im Itinerar des S. bei Herodian – er läßt III 9, 3–12 S. von Adiabene nach Arabia felix, von da nach Atra und von hier nach einer Reise zu Schiff an die Küste des Partherreiches gelangen – machen nach Fuchs 79 seine Berichterstattung in dieser Frage ganz unbrauchbar, so daß als Quellen nur Dio und Spartian in Betracht kommen. Nach dem Entsatze von Nisibis ging S. über Rhesaina, das zur Kolonie erhoben wurde (Head HN 815), nach Nikephorion, von da zum Zwecke der Ergänzung seiner Ausrüstung nach Syrien (vit. XV 3); denn gegen Ende des Sommers fiel er von dort aus in das Partherreich ein (vit. XVI 1). Caracalla blieb in Syrien zurück, um einen Aufstand der Juden und Samaritaner niederzuschlagen (s. u.). Noch im J. 197 (Höfner 242–243. Ceuleneer 116) kam er an den Euphrat, wo er Schiffe bauen ließ (Dio LXXV 9, 3. vit. XV 3). Nun fuhr er mit einem Teile seines Heeres stromabwärts. Der andere schlug den Landweg ein. Zaytha wird der Anwesenheit des Kaisers seine Erhebung zur Kolonie zu verdanken haben (Mionnet V 630 nr. 190. Suppl. VIII 418 nr. 82). S. eroberte Seleukia und Babylon (Dio LXXV 9, 3). Jetzt oder schon damals, als er Nisibis befreit hatte (s. o.), nahm er den Titel imperator X an (Eckhel VII 176. Cohen III 271. 531. 563). Darauf eroberte er nach Hasebroek 112 November bis Dezember 197, nach Meyer Papyrusbeiträge 133 Ende 197 (der meines Erachtens mit Unrecht vit. XVI 1 cepit hiemali prope tempore so deutet, da die Durchführung eines so weitgehenden Programms von September [1971] bis Dezember fast unmöglich erscheint), unter großen Anstrengungen das Seleukia gegenüberliegende Ktesiphon (vit. XVI 1). Er erlaubte den Soldaten die Plünderung der Stadt, ließ ein Blutbad unter den Bewohnern anrichten und nahm sehr viele gefangen (Dio LXXV 9, 4, dessen Angabe δέκα μυριάδας εἷλε Fuchs 80, 5 für eine Übertreibung hält. Herod. III 9, 11. vit. XVI 1–2). Die elfte Imperatorenakklamation knüpft sich an diesen Erfolg (Eckhel VII 177. Cohen 231. 236. 425-430). Der Umstand, daß auf Münzen um die Wende 197/198 der Titel Parthicus maximus zunächst in Verbindung mit Imperator X erscheint, ist ein Beweis dafür, daß der neue Siegername vor Bekanntwerden der neuen Akklamation in Rom vom Senat beschlossen worden ist (Hasebroek 113). Die reiche Beute in Ktesiphon, die S. den Soldaten als Donativ bestimmte (vit. XVI 5), veranlaßte sie, Caracalla zum Augustus – nach Sauciuc 265 auf Grund der Inschrift CIL VIII 2465 vor dem 3. Mai 198, nach Höfner 264 und Fuchs 80 J. 197/8, Schulz 53 in der ersten Hälfte des J. 198, nach Tillemont III 53 Bestätigung des Titels durch den Senat am 2. Juni oder wenig später, nach Wirth im August oder September 198 –, Geta zum Caesar auszurufen (vit. XVI 3. 4). Sauciuc 266 setzt die Bestätigung auf den 7. März 199 (nicht 192 infolge Druckfehlers), v. Domaszewski Gesch. d. röm. Kaiser II 260 nimmt an, daß Geta im J. 205 gleich seinem Bruder zum Caesar erhoben worden ist, was keineswegs mit der Überlieferung übereinstimmt. Da die Parther ihrer Gewohnheit entsprechend einem Kampfe auswichen, S. hingegen mit der Gegend nicht vertraut war und überdies Mangel an Lebensmitteln herrschte, beschloß der Kaiser umzukehren. Infolgedessen ließ er auf dem Tigris Schiffe bauen. Ein Teil der Truppen fuhr nun stromaufwärts, der andere begleitete ihn zu Lande. Da so S. seine Eroberungen aufgab, bewies er selbst die Haltlosigkeit seiner Pläne. Ja bei einem neuen Angriff des Partherkönigs trat er ihm einen Teil Armeniens ab (Dio LXXV 9, 6. Mommsen R. G. V 409f.). Es muß dies nach Fuchs 81 ein förmlicher Friede gewesen sein, da sonst die dauernde Ruhe während der ganzen Regierungszeit des S. und des größten Teiles der des Caracalla nicht erklärlich wäre. S. ging nun nach Syrien zur Durchführung seiner organisatorischen Pläne. Die zeitliche Abfolge der Ereignisse der J. 198–202 läßt sich infolge des Mangels unserer Quellen nicht einwandfrei feststellen. Das war der Anlaß für Fuchs 86. die J. 199–202 mit einer Reise des S. durch Afrika ausfüllen zu lassen, während Meyer Papyrusbeiträge 134 im Anschluß an Spartian den ägyptischen Aufenthalt des Kaisers ins J. 202 setzt. Meines Erachtens verdient die Ansicht, die Fuchs entwickelt, den Vorzug, zumal Hasebroek 119f. sie durch inschriftliches Material stützt. Meiner Meinung nach läßt sich die Tätigkeit des S. in den J. 198-202 folgendermaßen zeitlich festlegen.

Ins J. 198 dürfte noch der erfolglose Angriff auf Hatra in Mesopotamien im Lande der Arabes Scenitae gehören. Den Anlaß hiezu bot die [1972] Hilfeleistung der Atrener unter ihrem König Barsemios für Niger. Trotz aller Vorbereitungen gelang die Einnahme nicht, und S. mußte umkehren (Dio LXXV 10, 1). Hasebroek 114 nimmt an, daß der Kaiser über Smyrna, das den Ehrennamen Septimia trägt (Mionnet V 636. Suppl. IX 175), nach Nisibis gezogen sei. Während des Aufenthaltes in Syrien ging S. auf Veranlassung Plautians auch noch gegen einige Anhänger Nigers, die noch am Leben waren, mit blutiger Strenge vor, weil sie es angeblich auf sein Leben abgesehen hätten (vit. XV 4), eine Verfügung, auf die auch Tertullian apol. c. 35 offenbar anspielt. In diese Zeit fällt auch die Hinrichtung des Tribunen Iulius Crispus und des Laetus (Dio LXXV 10, 3. vit. XV 6), erstere wegen eines Witzes, den er sich über die Belagerung von Hatra erlaubte, letztere, weil er sich der Liebe und Hochachtung der Soldaten in besonderem Maße erfreute. Für die Identizität des Laetus mit dem Verteidiger von Nisibis spricht die Tatsache, daß sich S. nach der Angabe des Marius Maximus für diese Tat in aller Form vor den Soldaten entschuldigen mußte (Dio LXXVI 10, 3. vit. XV 6). Das J. 199 sah die zweite 20 Tage währende Belagerung von Hatra. Das Ende entsprach nicht den großen Vorbereitungen (Dio LXXV 11,1). Die Schnelligkeit der arabischen Reiter und die Geschicklichkeit der feindlichen Bogenschützen schädigte nicht wenig das Heer des S. Wieder verbrannten alle Belagerungsmaschinen mit Ausnahme der von dem Byzantiner Priskos hergestellten. Den schwersten Verlust erlitt S. beim Hauptsturm. Da er die reiche Beute seinen Soldaten nicht gönnte, ließ er zum Rückzuge blasen in der Hoffnung, die Atrener würden sich ergeben. Als er vergeblich einen Tag gewartet hatte, ordnete er nochmals einen Sturm an, aber die Atrener hatten in der Nacht die Breschen ausgebessert. Zornig über S. weigerten sich nun die europäischen Soldaten – darunter zu verstehen vexillationes exercituum Illyricorum (Ritterling De legione X 61, 5), unter ihnen befanden sich auch Praetorianer (Sauciuc 270) – zu kämpfen, die syrischen ließ er dazu zwingen: einen Teil der europäischen scheint er entlassen zu haben (Sauciuc 270). Sie wurden aber mit nicht unerheblichen Verlusten zurückgeschlagen. So mußte S. unverrichteter Dinge abziehen (Dio LXXV 11, 12). Aus CIL VI 225 vom 1. April 200 und Ann. épigr. 1916, 46 vom 1. Jänner 200 ist zu entnehmen, daß der Partherkrieg gegen Ende 199 seinen wesentlichen Abschluß gefunden hat (so auch Sauciuc 270). Dieser wird durch die Errichtung der Provinz Mesopotamien gebildet (s. u.).

An die Expedition gegen Hatra schloß sich anscheinend die Reise nach Afrika, wahrscheinlich noch Ende 199, denn die von den Decurionen der Ala veterana Gallica und I Thracum Mauretana gesetzte Inschrift (CIL III 6581) weist auf die Anwesenheit des Kaisers in Alexandria noch vor dem 10. Dezember 199. Die Reise hatte neben Förderung wissenschaftlicher Bestrebungen einen politischen Hintergrund. Ägypten war einst auf Seite Nigers gestanden: außerdem waren gerade jetzt die Mauren in der [1973] Baetica eingefallen, allerdings hatte sie der Procurator C. Vallius Maximianus zurückgeschlagen, nachdem sie früher einen Sieg errungen hatten (Ceuleneer 168). S. nahm seinen Weg in Begleitung Caracallas und Getas durch Syrien, Arabien und Palästina. An der Grenze Palästinas und Ägyptens brachte er dem Pompeius Totenopfer dar (Dio LXXV 13, 1). Die Kybele auf den alexandrinischen Münzen des J. 199–200, die aus den Typenreihen der übrigen Jahre hinausfällt, ebenso den Kopf Caracallas und Getas auf ihnen und auch die in Memphis an dem Fundament der Sphinx ὑπὲρ αἰωνίου νείκης καὶ διαμονῆς; des Kaisers und der kaiserlichen Familie im J. 199–200 vorgenommene Renovierung (IGR I 1113) bringt Hasebroek 119 mit dem Besuche Alexandrias durch den Kaiser in diesem Jahre in Zusammenhang, wovon auch Malal. 293 ed. Dindorf spricht; den Aufenthalt des S. in Ägypten in diesem Jahre beweisen auch sieben Reskripte des S. und Caracalla, welche die Papyri erhalten haben.

Daß Alexandria der erste Ort Ägyptens war, den S. besuchte, geht meines Erachtens aus folgender Episode hervor: Ein Tor der Stadt trug noch die alte Inschrift ,Τοῦ κυρίου Νίγρου ἡ πόλις‘; um den Unwillen des S. zu dämpfen, legten die Alexandriner dies dahin aus, daß ihre Stadt Besitz des Herrn des Niger, also des S. sei (Malal. 293). S. fuhr dann stromaufwärts bis gegen Aithiopien, besuchte Memphis, den Memnonskoloß, die Pyramiden und das Labyrinth (vit. XVII 4), wurde aber durch eine pestartige Krankheit vom weiteren Vormarsch abgehalten. Die heiligen Bücher ließ er aus den Tempeln ins Grabmal Alexanders bringen, um sie für immer den Augen der Menschen zu entziehen (Dio LXXV 13, 2). Noch lange erinnerte sich S. mit Vorliebe seiner ägyptischen Reise ob der neuen Kenntnisse, die er auf ihr erworben hatte (vit. XVII 4). Gegen Ende 200 (Hasebroek nach Meyer Papyrusbeiträge 134, 200–201, nach Fuchs 89 fälschlich 202) traf S. in Syrien ein; für die Benützung des Seeweges spricht die der kaiserlichen Familie ὑπὲρ ἐπανόδου καὶ εὐπλοίας παντὸς τοῦ στόλου im J. 201 von dem Procurator classis Alexandrinae in Ostia dargebrachte Dedikation (IG XIV 917).

h) Rückkehr nach Rom. Am 1. Jänner 202 trat er in Antiochia mit Caracalla sein drittes Consulat an (CIL VI 218. 226. 862. 1982. VII 1003. VIII 4508. IX 1573. vit. XVI 8). In die Zeit der Rückreise aus dem Orient gehören wahrscheinlich auch die beiden von Dio LXXV 13, 4 erzählten Episoden, welche die einflußreiche Stellung des Praetorianerkommandanten Plautian beweisen. Der Besuch der Insel Andros, den uns eine Inschrift aus Palaeopolis erzählt, aus der wir von einem speleum erfahren, das für das Heil des L. Septimius Severus und des M. Aurelius Antoninus, die Augusti genannt werden, und für das Heil des P. Septimius Geta, der nur den Titel Caesar führt, von M. Aurelius Nepos geweiht worden ist, läßt die Benützung des Seeweges außer Zweifel erscheinen; doch ist es nach dem folgenden Itinerar unmöglich, daß der Aufenthalt auf der Insel Andros durch [1974] den Kaiser nach dem Besuch von Byzanz zu setzen ist, wie Sauciuc wissen will. Herod. III 10, 1 sagt allerdings, daß S. auf dem Wege nach Rom die Legionen in Moesien und Pannonien besucht habe; daß er über Syrien und Kleinasien zurückgekehrt sei, davon spricht er allerdings nicht. Jedenfalls wurde auch Byzanz auf der Rückreise berührt. Da schwerlich S. den Byzantinern schon auf dem Marsche gegen Albinus verziehen und da er beim Zuge gegen die Parther den Seeweg benützt hat, ist die Befreiung der Byzantiner von dem ihnen 196 auferlegten Joch auf Caracallas Verwendung hin (Carac. I 7) jedenfalls erst in diese Zeit zu setzen (Fuchs 89). Das nächste Ziel war Perinth; daran erinnert eine Weihung der βουλή und des δῆμος (CIG 2022). Dies spricht nicht für die Benützung des Seeweges, wie Tillemont 64, Wirth 12, Ceuleneer 131, Fuchs 90 meinen. In dieses Jahr fällt auch die Gründung von Forum Pizus auf der Straße nach Philippopel (Ann. épigr. 1899, 51 = Dittenberger Syll. II 880). In Moesien besuchte er jedenfalls auch Nikopolis a. d. Donau (Pick 373. Journ. intern. numism. I 454. Num. Ztschr. 1904, 28. 1917, 141), das seit dieser Zeit zu Moesia inferior gehört (Pick Die antiken Münzen von Dacien und Mösien 67 nr. 330). Auch Anchialus verdankte S. irgendein besonderes Benefizium; Münzen (Strack Die Münzen Thrakiens 217) wissen nämlich von Σεβήρια νύμφια. Philippopel nennt sich seither auf Münzen μητρόπολις (Cat. Brit. Mus. Thrace 164 nr. 27ff. Eckhel II 44. Mionnet I 417 nr. 348. Suppl. II 462 nr. 1535). Einen Aufenthalt des S. in Moesien zeigt ein aus Sirmium vom 18. März 202 datiertes gemeinsames Reskript des S. und Caracalla (Cod. Iust. II 32, 1. Herod. III 10, 1). Über Pannonien langten sie um die Mitte 202 (Sauciuc 270), nach Hasebroek vor dem 13. April in Rom an, wahrscheinlich nach einer Seefahrt über das Adriatische Meer (Münzen bei Eckhel VII 180. 181. 202. 203. Cohen III p. 234 nr. 7. p. 361 nr. 5). Die glückliche Rückkehr gab Anlaß zu den Dedikationen der equites singulares CIL VI 226 [13902]. 227. 31321. 31322, zu der Weihung des Mithräums VI 788 und zu der Dedikation VI 1037; vgl. auch VI 896 [kurz vor der Ankunft] und VI 1031). Mommsen St.-R. II³ 778 will mit Unrecht die Rückkehr des S. ins J. 203 setzen, weil S. auf der Inschrift seines Triumphbogens noch in diesem Jahre Proconsul heißt (CIL VI 1033 = Dessau 425), aber diese Inschrift enthält auch sonst viel Auffälliges (Dessau 425). Den Triumph lehnte er auch diesmal ab (vit. XVI 6), von dem Gichtleiden des Kaisers berichtet Dio LXXVI 16, 1 allein. Hierauf beging er die Feier der Decennalien, die mit den Festlichkeiten anläßlich seiner Rückkehr und der Hochzeit seines Sohnes Caracalla mit Plautilla, der Tochter Plautians, verknüpft waren (Münzen bei Hasebroek 160ff.). Als Zeitpunkt hiefür ergibt sich am besten der Juni 202, ohne daß dieser sich quellenmäßig belegen ließe (Meyer Papyrusbeiträge 133, 4), unbedingt aber die Zeit vor dem 17. September 202, da an diesem Tage Plautilla in einer Inschrift [1975] (CIL VI 226) bereits den Titel Augusta führt. Nach den alexandrinischen Münzen des J. 201–202 schon vor dem 28. August 202; nach Hasebroek dürften die Feierlichkeiten am 13. April, dem Jahrestage der Kaiserproklamation, begonnen haben. Den Glanzpunkt der Feier bildeten siebentägige Spiele (genaue Beschreibung bei Dio LXXVI 1, 4. 5; Herod. III 10, 2 hat sie jedenfalls nicht gesehen, da er nichts Genaues über sie weiß). S. gab in diesen Tagen die Summe von 50 Millionen Drachmen aus, indem er dem Volk von Rom und den Praetorianern pro Kopf 10 Goldstücke gab (Herod. III 10, 3); Dio LXXVI 1, 1 versichert, daß noch nie ein Donativ von solcher Höhe gegeben worden sei (v. Domaszewski Truppensold 233). Diese Spende an das Volk ist die Liberalitas tertia, die auf den Münzen dieses Jahres erscheint (verzeichnet bei Hasebroek 162).

Bald nach der Hochzeit Caracallas mit Plautilla kam es zum Bruche mit Plautian, über dessen despotische Haltung S. empört war. S. ließ ihn zum Staatsfeinde erklären (vit. XIX 5) und seine Statuen einschmelzen (Dio LXXV 16, 2) und strebte, dessen Macht zu schmälern (Dio LXXV 16, 2. LXXVI 2, 4. Herod. III 11, 4. vit. XIV 3). Doch die Beziehungen zwischen Kaiser und Plautian müssen sich bald wieder gebessert haben, da einige Statthalter, die den Befehl des Kaisers bezüglich der Statuen des Praetorianerpräfekten sofort ausgeführt haben, deswegen zur Rechenschaft gezogen worden sind (Dio LXXV 16, 2. vit. XIV 7).

i) Das Leben des S. in den J. 203– 207. Herod. III 10, 2 berichtet zwar, daß sich S. nach der Rückkehr aus dem Orient mehrere Jahre in Rom aufgehalten habe (über die Bautätigkeit in Rom in diesem Jahre vgl. u.), aber noch im J. 203 verließ der Kaiser die Hauptstadt und besuchte Afrika. Dies beweisen zwei dem S. in Lambaesis gesetzte Inschriften CIL VIII 2702. 18250, ferner Ann. épigr. 1914 nr. 38. Philostrat. vit. soph. II 20, 2 und Prokop. de aed. VI 4, 5 und die auf das J. 203 datierten Münzen mit den Reversaufschriften Indulgentia Augg. in Carthaginem Africa (Babelon Riv. ital. di num. 1903, 153. Blanchet Rev. num. 1898, 20ff.), Profectio und Fortuna redux (Münzen bei Hasebroek 162ff.). Unruhen, die auch Aurel. Vict. XX 19 = vit. XVIII 3 anführt, riefen S. nach Afrika; die 4. Liberalitas, nach den Münzlegenden ins J. 203 gehörig (Münzen bei Hasebroek 162ff.), veranlaßte der Aufbruch des Kaisers nach Afrika. Hasebroek 134 zählt die Dedikationen an den Kaiser aus Afrika aus dem J. 203 auf. Auf Grund der Zeugnisse ergibt sich nach Hasebroek 134ff. als Itinerar des Kaisers der Weg von Karthago und Utika nach Lambaesis; die Bezeichnung ,Colonia Septimia Aurelia‘ für Auzia (CIL VIII p. 769) schließt eine westlichere Orientierung des Weges nicht aus. Nach Leptis magna kann S. nur zu Wasser gelangt sein (Dig. L 15, 8, 11). Hierher berief er einen Kongreß der bedeutendsten Geister der Welt (Philostr. vit. soph. II 3). CIL VIII 12274 aus Avita Bibba und vor allem die Münzen (Hasebroek 162ff.), auf denen im J. 204 die sonst nicht vorkommende [1976] Legende Di patrii Hercules und Dionysios, die Götter von Leptis magna (L. Müller Numism. de l’Afrique II 11. Head 875), erscheint, machen den Aufenthalt des Kaisers in Afrika auch noch in den ersten Monaten des J. 204 wahrscheinlich. Auf die Niederwerfung des tripolitanischen Aufstandes bezieht sich nach Hasebroek 135 die Nike der alexandrinischen Münzen (Hasebroek 166). Die Rückkehr von Afrika nach Rom, an die Münzen Cohen 467 und Car. 3. 8 erinnern, erfolgte spätestens in den Maitagen 204. Denn die Anwesenheit des Kaisers bei den Säkularspielen (Censorin. de die nat. XVII 11. Zosim. II 4. Cohen III 71. 369. 495. Hasebroek 162ff.), die in der Zeit vom 26. Mai bis 1. Juni 204 begannen (Ephem. epigr. VIII 253, 1. 298), ergibt der Wortlaut des CIL VI 32327 erhaltenen Protokolles, in dem Z. 7. 8 S. und Caracalla als adfuerunt bezeichnet werden (vgl. auch Groag Prosopographische Einzelheiten [Wien. Stud. XXII 1900, 141–148] 144ff., der die Anschauung Mommsens Ephem. epigr. VIII 300 widerlegt, daß die 110 Matronen, die mit der Kaiserin Iulia Domna am zweiten Festtage der Iuno regina ein Opfer darbrachten, dem Volke angehörten oder höchstens mit Leuten ritterlichen Standes vermählt waren). Dazu paßt, daß der an die Parier gerichtete Brief des S. und Caracalla (IG XII 5, 132 = Dittenberger Syll.³ II 881) aus Rom datiert ist.

Für die Regierungstätigkeit des S. in den J. 204–207 geben uns die Quellen fast gar keinen Aufschluß. Der Antritt des Consulates durch Caracalla und Geta am 1. Jänner 205 (vit. XIV 10) hängt sicherlich mit dem Wunsche des S. zusammen, daß das erste Jahr des neuen Jahrhunderts nach seinen beiden Söhnen den Namen führe (Hasebroek 138); mit diesem Ereignisse ist die 5. Liberalität, von der Münzen erzählen (Hasebroek 162ff.), in Zusammenhang zu bringen. Noch in den ersten Monat des J. 205, nach Stein o. Bd. VII S. 276 auf den 22. (nach vit. XIV 10 fälschlich Ende 204), fällt der Sturz des C. Fulvius Plautianus, nach Dio LXXVI 5, 2–4 ein Werk Caracallas, nach Herod. III 11–12 nicht ganz glaubwürdiger Darstellung die Folge eines mißglückten Versuches des Gardepräfekten, durch Ermordung der Kaiser den Thron zu gewinnen.

Nach dem Falle Plautians spricht Dio LXXVI 7, 3 von der Hinrichtung des Senators Plautius Quintillus, LXXVI 8–9 von dem Prozeß des Apronianus und LXXVI 16, 10 vom Bandenkrieg des Bulla Felix in Italien. Der Krieg des Bulla, der sich nach Dio LXXVI 16. 10 ἐπὶ ἔτη δύο erstreckte, ist jedenfalls in die J. 206–207 zu setzen. Bulla, der von den Vorgängen in der Stadt genau unterrichtet war, überfiel mit seinen Genossen, entlaufenen Sklaven und vielfach auch unzufriedenen Soldaten, denen S. seine Versprechungen in materieller Beziehung zu langsam einlöste, Reisende; den Vermögenden nahm er einen Teil ihres Besitzes ab, Handwerker hielt er einige Tage fest und zwang sie, für ihn zu arbeiten. Endlich gelang es, Bulla gefangen zu nehmen, er wurde wilden Tieren vorgeworfen (Dio LXXVI 10). Der Kaiser weilte während dieser Jahre meist in Campanien, um seine [1977] Söhne den schädlichen Einflüssen der Hauptstadt zu entziehen (Herod. III 13, 1); die fast jährlich auf den Münzen erscheinende Concordia mahnte Caracalla und Geta, sich zu versöhnen. Hasebroek 146 vermutet mit Recht, daß in diese Zeit zum guten Teil die Durchführung der großen Verwaltungsreformen zu setzen sein wird.

k) Krieg gegen Britannien. Die letzten Regierungsjahre des S. sind mit Kämpfen in Britannien ausgefüllt.

Bereits um das J. 204–205 fallen jene Exc. hist. I 88, 18 erwähnten unglücklichen Kämpfe unter Virius Lupus, der sich um eine bedeutende Geldsumme den Frieden von den Maeaten erkaufen mußte. Von kleineren Kämpfen in den J. 206 und 207 unterrichtet uns Dio LXXVI 10, 6, ohne daß wir Genaueres über sie wüßten. Im J. 207 tritt nicht bloß durch die Münzlegende Iovi victori (Hasebroek 162ff.) ein Hinweis auf einen Sieg entgegen, sondern auch durch die zwei Imperatorenakklamationen des Caracalla auf einer Inschrift aus Anagnia (CIL IX 5909) und durch die Erwähnung der 12. Imperatorenakklamation des S., die auf drei Bauinschriften aus Ostia vom J. 207 (Ephem. epigr. VII 1204–1206) und vereinzelt auf provinzialen Steinen auch schon früher begegnet (Dessau Inscr. sel. 429. Liebenam Fasti 109), wobei Hasebroek 140 richtig bemerkt, daß alle Akklamationen des S. nach der 11. unregelmäßig erscheinen; auch die Steinbruchinschrift CIL VII 912 vom westlichen Teile des Hadrianwalles, sowie die Inschriften CIL VII 269. 270. 279. 513. 1003 müssen nach Hasebroek 140 mit den erwähnten Ereignissen in Britannien in Zusammenhang stehen.

Aus Dio LXXVI 11, 1 ergibt sich als Beginn neuerlicher Feindseligkeiten in Britannien das J. 208; denn eine Münze, die als Zeitpunkt der Profectio des S. das J. 207 bestimmt (Cohen 460), dürfte nicht echt sein (Fuchs 120. Hasebroek 141). S. beschloß nämlich, mit großer Heeresmacht nach Britannien zu ziehen, in seiner Ruhmsucht und in seinem Streben, seine beiden Söhne den Verlockungen der Hauptstadt zu entziehen und die Erschlaffung der kriegsentwöhnten Truppen zu verhindern, dürfte das Hauptmotiv des Feldzuges zu suchen sein (Dio LXXVI 11, 1. Herod. III 14, 1. 2). Vor der Abreise aus Rom traten seine Söhne Caracalla und Geta das Consulat an, jener das zweite, dieser das dritte (Belegstellen bei Ruggiero II 2, 946): an das anläßlich dieses Ereignisses stattfindende Congiarium erinnern Münzen mit der 6. Liberalitas (Hasebroek 162ff.). Begleitet wurde S. von der Kaiserin Iulia Domna, seinen Söhnen Caracalla und Geta (Dio LXXVI 16, 5) und dem Gardepraefecten Papinian (Dio LXXVI 14. 5. Cohen 558. Hasebroek 164f.).

Der Marsch der Heere durch Gallien wird durch eine Renovierung des Straßensystems dieser Provinz vorbereitet (CIL XIII 9031. 9033. 8979–8981. 9025. 9066. 9067).

Nach der Ankunft in Britannien traf S. zunächst auf römischem Gebiete (Herod. III 14, 10) umfangreiche Vorbereitungen (Dio LXXVI 13,1. Herod. III 14, 5, 9). Iulia Domna blieb mit Geta [1978] (wahrscheinlich während der ganzen Dauer des Krieges) in Eburacum und benützte ihren Aufenthalt zum Studium des britannischen Volkstypus (Dio LXXVI 10; vgl. ihr ebd. erwähntes Gespräch mit den Kaledoniern, die der Kaiserin unumwunden ihre Meinung über die sittlichen Zustände in Rom sagen). Ins Frühjahr 208 setzt Hasebroek 142 den Zug des S. mit Caracalla von Eburacum nach dem Norden über den Hadrianswall ins Gebiet der Maiaten und Kaledonier.

Der regelrechte Krieg begann, wie Münzen mit der Legende Profectio Augustorum (Cohen Caracalla 509–512) beweisen, im J. 209, nachdem S. seinen Sohn Geta zum Statthalter über die römische Provinz Britannien eingesetzt und ihm vertrauenswürdige Männer als Ratgeber an die Seite gegeben hatte (Herod. III 14, 9. 15, 6). Nach Dio zerfällt der Krieg in drei Expeditionen. Die erste führt der Kaiser selbst bis an die Nordgrenze der Insel. Da ihn ein Gichtleiden zwang, sich in einer Sänfte tragen zu lassen (Herod. III 14, 2. 3), erscheint die Nachricht Herod. III 14, 3 von der Schnelligkeit des Zuges ἀνύσας δὲ τὴν ὁδὸν παντὸς λόγου καὶ ἐλπίδος θᾶττον wenig glaubwürdig. Es kam zu einigen Scharmützeln (Dio LXXVI 13, 1–3. Herod. III 14, 10), aber einen größeren Kampf mußten die Römer vermeiden, da das wald- und sumpfreiche Terrain für sie recht ungünstig war. Nur der Bau von Dämmen und Brücken ermöglichte S. das Vordringen (Herod. III 14, 10, darauf anspielend nach Hasebroek 141 die Münze Cohen Caracalla 603 mit der Legende Traiectus [fälschlich trib. pot. VII, richtig XII]). Dennoch wurde der Friede samt einer Gebietsabtretung von den Feinden erzwungen (Dio LXXVI 13). Nach der Rückkehr des S. in die Provinz – mit Recht verwirft Hasebroek 142 auf Grund der Erwähnung der langen Winternächte bei Dio LXXVI 13, 3 die Ansicht Fuchs 121 von einem Winteraufenthalt des S. in Schottland – wurde Geta zum Augustus ernannt (vit. XX 1; vgl. das ausschweifend gehaltene Dekret CIA II 1077 = III 10); es ist fraglich, ob der Einfluß des S. oder der Iulia Domna zu diesem Schritte den Ausschlag gegeben hat (Schulz Der römische Kaiser Caracalla, Genie, Wahnsinn oder Verbrechen [Leipzig 1909] 30). Dittenberger CIA III 10 schließt aus Ποσειδεῶνος Λ, das er für November–Dezember hält, daß Geta im September oder Oktober 209 den Titel Pius Augustus bekommen habe, Nissen Über Tempelorientierung (Rh. Mus. XL 1885, 329–370) 330 hält Ποσειδεὼν Λ für Ende Jänner, und daher glaubt Wirth 13, daß Geta schon am 10. Dezember 208 den Titel Augustus erhalten habe. Höfner 265, 126 setzt die Erhebung Getas zum Augustus in den Anfang des J. 209 (vgl. auch Fluss Art. P. Septimius Geta o. S. 1565ff.) Da in den Titulaturen des J. 210 (Cohen 540–542. 545. 546. 549; Caracalla 491. 492; Geta 138. 139) regelmäßig der Siegestitel Britannicus und Britannicus maximus, vereinzelt schon im J. 209 vorkommt (Cohen Caracalla 470. Dessau 431), dürfte die Annahme nach Hasebroek 143 am Ende des J. 209, eben nach Erzwingung des Friedens von den Britannen erfolgt sein.

[1979] Im J. 210 hinderte S. das Gichtleiden, ins Feld zu ziehen. Er blieb in Eburacum; das Edikt Cod. Iust. III 32, 1 vom 5. Mai 210 ist aus Eburacum datiert. Caracalla übernahm allein den Oberbefehl über das Heer (Herod. III 15, 1; vgl. Münzen des J. 210. Hasebroek 164) und benützte seine Stellung, sich die Gunst des Heeres zu gewinnen (Herod. III 15, 1). Ja Dio LXXVI 14, 1–7 weiß sogar von einem Mordanschlag des Thronfolgers auf den Vater, den dieser in verblendeter Kindesliebe unbestraft gelassen habe. Spartian XVIII 9–11 wieder erzählt von einem Aufstand der Soldaten, die infolge der Verzögerung des Krieges durch die Krankheit des Kaisers empört waren. Doch S. wurde auch dieser Bewegung Herr. Da aber bald nach dem Friedensschluß, mit dem Caracallas Zug endete, die Kaledonier und Maeaten neuerdings abfielen, beschloß S. den Vernichtungskrieg gegen sie, an dem er trotz seiner körperlichen Schwäche persönlich teilnehmen wollte (Dio LXXVI 15, 1. 2). Aber seine Krankheit verschlimmerte sich (Dio LXXVI 15, 2). Er kehrte noch zu der von Hadrian angelegten Grenzlinie zurück und gab damit auch das unter Pius bis zur Clota-Bodotria-Linie gewonnene Gebiet auf.

l) Tod des Kaisers. Caracalla beredete nun wahrscheinlich Ärzte und Diener, das Ende des kranken S. zu beschleunigen (Herod. III 15, 2). So starb S. am 4. Feber 211 in Eburacum (Dio LXXVI 15, 2. 17, 4. Herod. III 15, 2–4. Eutrop. VIII 19. Aurel. Vict. Caes. XX 27. vit. XIX 1. Hieron. ab 2225) nach einer Regierung von 17 Jahren, 8 Monaten, 3 Tagen in einem Alter von 65 Jahren 9 Monaten 25 Tagen (Dio LXXVI 16, 4. Herod. III 15, 4). Seine Söhne brachten die Asche aus Britannien gemeinsam nach Rom (Herod. III 15, 7–8. Aurel. Vict. Caes. XX 30. vit. XIX 4), wo sie nach eiliger Reise (Herod. IV I, 1–2) etwa im Mai 211 angekommen sein dürften (Münzen mit adv. Aug. und Fort. red. vom J. 211 bei Cohen Caracalla 84–87. 89; eine Weihinschrift pro salute et victoria et reditu Comptes rendus de l’académie des inscr. et belles lettres 1914, 217) und bestatteten sie, nicht im Septizonium, wie S. nach Hirschfeld Bemerkungen zu der Biographie 126 die Absicht hatte, sondern auf Grund eines ihm zu Ehren gefaßten Senatsbeschlusses im Grabmal der Antonine (Dio LXXVI 15, 4. Herod. III 15, 7. Aurel. Vict. Caes. XX 30. vit. XIX 3). Bald darauf wurde die Apotheose des Kaisers vollzogen (CIL II 1532. 1533. 1671. 4674. Cohen 493. Herod. IV 2, 1. 3, 1. vit. XIX 4).

2. Regierungstätigkeit im Inneren.

Allgemeines. Des S. Verdienst ist es, die Integrität des Imperiums wiederhergestellt und die großangelegten Versuche, auf dem Boden des Reiches selbständige Staaten zu errichten, zu nichte gemacht zu haben. Die äußerlich hergestellte Reichseinheit auch im Inneren zu begründen, scheint das Ziel seiner Bestrebungen gewesen zu sein. Mit der Auflösung der alten Praetorianergarde und Bildung einer neuen und durch die Einquartierung nichtitalischer Truppen in Rom brachte er den Entwicklungsprozeß der Gleichstellung Italiens mit den Provinzen zum Abschluß und beförderte durch die Zurückdrängung [1980] der Macht des Senats und durch die Stütze, die er in der Armee fand, den Übergang zur Militärmonarchie und zum Absolutismus (Mommsen St.-R. II 961f.). Aus der Kaiserchronik ersehen wir, daß der äußere Gegensatz zwischen West und Ost, der in dieser Zeit mit Energie einsetzt (Herodian. III 4, 3), auch innerlich vom Volke empfunden wird (Geffcken 194).

a) Der Kaiser und sein Rat. Die im Orient beheimateten Rechtsgelehrten, die seit der Hinrichtung Plautians (205) das kaiserliche Consilium bildeten, übertrugen unwillkürlich die Anschauungen vom Wesen einer orientalischen Despotie auf das römische Caesarentum und beförderten so wesentlich die Ausbildung der kaiserlichen Omnipotenz (Herzog 460). Kein Wunder, daß seit S. die Bestimmung der Zahl der Statthalterposten und der jedes Jahr erforderlichen Praetoren und Consulare und sogar auch die Ernennung wahrscheinlich aller Beamten in die Hand des Kaisers gelegt worden ist (Mommsen St.-R. II 253). Dem Lose blieb nur die Zuweisung der Posten an die einzelnen Beamten vorbehalten (Mommsen St.-R. II 253, 1).

Als erster Ratgeber und Stellvertreter des Kaisers und als Leiter der gesamten Militär- und Zivilverwaltung tritt uns seit S. in immer höherem Maße der Praefectus praetorio (Mommsen St.-R. II 1113–1122. Herzog 457–459.Hirschfeld 482) entgegen, ein Amt, das seit der Hinrichtung Plautians wieder kollegial besetzt und vor allem den großen Rechtsgelehrten vorbehalten war.

b) Senat. Der Senat befand sich dem Kaiser gegenüber von Anfang an in einer schiefen Stellung, da er erst für S. Partei ergriffen hatte, sobald er sich von der Aussichtslosigkeit der Sache Iulians überzeugt hatte. Hatte auch S. die Anerkennung seiner Herrschaft durch den Senat schon vor seinem Einzug in Rom erfahren (S. 1953), so nahm er sie in der ersten Senatssitzung (über den Zeitpunkt s. S. 1954) nochmals entgegen, nachdem er sich daselbst zu einer Entschuldigung seiner Usurpation herbeigelassen hatte. Denn angesichts der bevorstehenden schwierigen Verhältnisse mußte ihm an einem guten Einvernehmen mit den Senatoren gelegen sein. Daher leistete er den Schwur, nie einen aus ihrer Mitte hinrichten zu lassen (Dio LXXIV 2. vit. VII 4). Doch das Verhältnis des Kaisers zu den Senatoren verschlechterte sich durch die Agitation einiger von ihnen gegen ihn während des Krieges mit Niger und durch ihre Fühlungnahme mit Clodius Albinus (Herodian. III 5, 2. Dio LXXV4, 2. Alb. IX 6. XII 1–4. XIII 8). S. versuchte bei seiner Rückkehr aus dem Orient umsonst, als Organ für seine Anklage gegen sie einen aus ihrer Mitte, Erucius Clarus, zu gewinnen (Dio LXXIV 9, 5). Den eigentlichen Vernichtungskampf, der mit der Hinrichtung von 29 Senatoren endete (s. S. 1968), führte er erst nach dem Siege über Clodius Albinus. Von einem größeren Widerstand des Senates ist keine Rede mehr, wenn es auch bei der Hinrichtung Plautians zu einer kleinen Bewegung kam (Dio LXXVI 5, 1). Mit der sich nun entwickelnden Autokratie des Kaisers geht der Niedergang der Macht des Senates Hand in Hand. [1981] Zwar behält er noch seine Provinzen (Herzog 460), doch die Statthalterschaft der kaiserlichen Grenzprovinzen war nicht mehr ausschließlich dem Senat vorbehalten (Seeck Untergang der ant. Welt II 28. 474, s. u. S. 1990). Die Tatsache, daß S. den Oberbefehl über die drei parthischen Legionen (s. S. 1989) ritterlichen Präfekten übertrug, bildete den Auftakt zu der ½ Jhdt. später durchgeführten Ausschließung der Senatoren von den Legionskommanden. Im Besitze des Senates blieb allerdings noch die Wahl der Beamten, vollzog sich aber immer mehr unter der Mitwirkung des Kaisers (Dig. XXXXVIII 14, 1. XXVII 9, 1. Frg. Vat. 158. Mommsen St.-R. II 881, 4). Auch aus verschiedenen Zweigen der Verwaltung wurde der Senat mit der Förderung des Ritterstandes allmählich verdrängt (s. u. S. 1987ff.). Die große Zahl der Comites Augusti (Dessau 456. 1141. 1142. 1145. 1353), welche den Generalstab des Kaisers bildeten (Seeck Art. Comites [o. Bd. IV S. 622–679] 627f.), kann uns bei den zahlreichen Kriegen dieser Regierung nicht wundernehmen; die Feindschaft gegen den Senat macht es begreiflich, daß uns, wenn auch nur vereinzelt, Ritter in dieser Würde entgegentreten (Hirschfeld 271). Da seit der Hinrichtung Plautians (205) die hervorragendsten Rechtsgelehrten (Papinian, Iulius Paullus, Domitius Ulpianus) das kaiserliche Consilium bildeten, erschien das Institut der senatorischen Consiliarii, die uns noch in den ersten Regierungsjahren des S. als Ratgeber der Krone entgegentreten (Dig. IV 4, 11 § 2. XXVII 1, 30), überflüssig (Cod. Iust. IX 51, 1) und verschwand auch (Seeck Art. Consistorium o. Bd. IV S. [926–932] 928f.). Sintenis 39 weist, im Gegensatz zu v. Domaszewski Gesch. d. röm. Kaiser II 262, der von einer starken Barbarisierung des Senates unter S. spricht, nach, daß das Verhältnis der Zahl der provinzialen Senatoren zu den aus Italien stammenden zur Zeit des S. 1 : 3 (also nur halb so viel wie unter Traian) betragen habe; auch in der Tatsache, daß das Verhältnis von orientalischen zu okzidentalen Provinzialen im Senat fast doppelt so groß wie unter Traian gewesen sei (Sintenis 40), sieht Sintenis 38ff. mit Dessau Die Herkunft der Offiziere und Beamten des römischen Kaiserreiches während der ersten zwei Jahrhunderte (Hermes XLV [1910] 1–26) 24 nicht einen Akt persönlicher Willkür, sondern den Abschluß der unter Hadrian beginnenden Provinzialisierung des Reiches und zeigt überdies, daß sich S. bei der Adlegierung von Provinzialen in den Senat nur von der Rücksicht auf ihre Verdienste habe leiten lassen (Sintenis 50), wenn er es auch hiebei seiner afrikanischen Heimat gegenüber nicht an Gunstbeweisen fehlen ließ (Sintenis 36). Durch die Aufnahme von Söhnen der Primipili wurde allerdings die soziale Bedeutung des Senates herabgedrückt (v. Domaszewski Rangordnung 172).

c) Das Reich. α) Die Bedeutung Roms als Hauptstadt des Reiches kam in dem mehrmaligen Aufenthalt des Kaisers in der Stadt, in der regen Bautätigkeit und in der Fürsorge für die stadtrömische Bevölkerung (s. S. 1994) deutlich zum Ausdruck. Doch verlor die Stadt ihre exempte [1982] Stellung durch die Einquartierung nichtitalischer Truppen in ihren Mauern (S. 1990) und durch die Schwächung der Macht des Senates (S. 1980ff.), der mehr oder minder die Rolle eines städtischen Vertretungskörpers übernahm.

ß) Die Provinzen. Über die Ernennung der Provinzialstatthalter s. o. Zersplitterung der großen Commanden, z. B. in Syrien und Britannien (s. u.) ist ein Glied in der Kette der Maßnahmen, durch die S. seine Dynastie vor dem Ehrgeiz unternehmender Generale dauernd zu bewahren suchte (v. Domaszewski Zur Gesch. der röm. Provinzialverwaltung [Rh. Mus. XLV, 1890, 203–211] 208). Daß mit der Entwicklung der kaiserlichen Autokratie eine Beschränkung der Autonomie der Gemeinden verknüpft war, ist selbstverständlich. Dazu stimmt das Verbot für sie, neue Abgaben ohne kaiserliche Genehmigung einzuführen (Cod. Iust. I 4, 62, § 1. 2).

Über die Verleihung von Kolonialrecht an Städte Italiens (Ricina in Picenum), Siciliens (Lilybäum), Pannoniens (Siscia, Aquincum) und Daciens (Potaissa, Zerna) vgl. Kornemann Art. Coloniae (o. Bd. IV S. 511–588) 538. 540. 546. 548, wo auch die einschlägige Literatur verzeichnet ist.

Griechenland. Daß die iniuriae der Athener (vit. III 7), in deren Stadt, wie S. 1946 erwähnt, sich S. einmal aufgehalten hat, sich aus dem Verhältnis des S. als Anhänger der orientalischen Theosophie zu den Vertretern der rein hellenischen Bildung ergeben haben (v. Domaszewski Abhandlungen zur römischen Religion 212), hält v. Premerstein Athenische Kultehren für die Kaiserin Iulia Domna (IOA XVI [1913] 249–270) 268, 65 für wenig überzeugend. Die Beantwortung der Frage, worin das Strafgericht, das nach Unterwerfung des Ostens v. Domaszewski Gesch. d. röm. Kaiser 254 noch ins J. 196 versetzt, bestanden hat, ist ungemein schwierig, nach Thumser II⁶ 786, 6 in der Schmälerung der auswärtigen Besitzungen und Einkünfte, nach v. Domaszewski Abhandl. 212 in dem Verlust ihrer Stellung als civitas foederata, die Inschrift IG XII 634 = Dittenberger Syll.³ II 875, die unter S. erstmalig eine βουλή, einen δῆμος und einen ἄρχων ἐπώνυμος von Skyathos anführt, macht einen Verlust der auswärtigen Besitzungen nicht unwahrscheinlich (Hasebroek 11). Verlor auch Athen seine Stellung als civitas foederata nicht, so beweist die Tatsache, daß die bisher in Achaia nur gelegentlich auftretende Institution der außerordentlichen kaiserlichen Kommissäre für Athen wie für die übrigen freien Städte ständig geworden ist, die Beschränkung der Selbstverwaltung zur Genüge (v. Premerstein Kultehren 269). Für eine Änderung des Verhältnisses des Kaisers zu Athen in den nächsten Jahren spricht die freundliche Aufnahme des Apollonius von Athen an der Spitze einer Gesandtschaft (Philostrat. βίοι σοφ. II 20), die Hasebroek 12 ins J. 197 nach der Rückkehr des Kaisers aus Gallien nach Rom, v. Premerstein Kultehren 263 im Anschluß an Muenscher Philol. Suppl. X 1907, 478, 20 ins J. 196/197 setzt, Ehrenbezeugungen verschiedener Art (Ehrenbeschlüsse, [1983] Statuen, Festspiele) für S. und seine Familie (Hertzberg Gesch. Griechenlands unter der Herrschaft der Römer II 332, 76. 424, 29. 426), Einreihung des S. und seines Sohnes Antoninus als Bürger in die Phyle Hadrianis (IG III 1063) und Verleihung des zu den Göttern erhebenden Namens Ὀλύμπιος (Riewald De imperatorum Romanorum cum certis dis et comparatione et aequatione [Diss. Hal. XX 1912] 143) und Aufnahme der Iulia Domna in den Kult der Athene Polias (v. Premerstein Kultehren 270). Nicht minder zahlreich sind die Weihinschriften der übrigen griechischen Städte an den Kaiser und seine Familie (genaue Zusammenstellung bei Hasebroek 11). Die Gunst, in die Griechenland wieder bei S. kam, ist der Fürsprache des vom Kaiser begünstigten Sophisten Antipater aus Hierapolis zu danken, der ehemals in Athen gelernt und gelehrt hat und zum Vorstand der Kanzlei ab epistulis Graecis ernannt worden ist.

Britannien. Noch in die Zeit des Aufenthaltes in Gallien nach der Schlacht bei Lyon fällt die Teilung Britanniens in zwei Provinzen Britannia superior und Britannia inferior (Herodian. III 8, 2. CIL VIII 280. 281 [Britannia superior]. Marquardt St.-V. I 287), deren jede in der Folgezeit unter einem praeses stand; der Verlauf der Grenzlinie ist nicht genau bekannt, wohl aber die Bedeutung Eburacums in der späteren Zeit. Krüger Die Limesanlagen i. nördl. England (Bonn. Jahrb. CX [1903] 1–38) 30ff. vermutet, S. sei im J. 207 schon auf die Linie des alten Hadrianwalles zurückgegangen und habe, ohne das vorhandene vallum zu benützen, einen neuen Rasenwall angelegt; seine Annahme (36ff.), die größere Länge dieses Walles – mit seinen 82 Meilen übertraf er den hadrianischen um zwei Meilen – durch streckenweise Ausbiegung nach Norden, die eben dem Gelände Rechnung tragen sollte, zu erklären, ist sehr ansprechend. Die Tatsache, daß, wie im Antoninuswall, auch hier Steinkastelle in die Limeslinie selbst gelegt wurden, verleiht der Ansicht Mommsens RG V 170, der Bau des S. habe den Antoninuswall ersetzt, keine Berechtigung. Krüger 35 zeigt an der Hand der Quellen, daß die im späteren Mittelalter allgemein verbreitete Ansicht, S. sei der Erbauer der Steinmauer gewesen, erst nach Beda (8. Jhdt.) entstanden sein kann. Da Mommsen Herm. XIX 234 nachgewiesen hat, daß in dem Britannien betreffenden Teile der Notitia dignitatum nicht eine Spur nachdiocletianischer Abfassung zu bemerken ist, kann demnach die Bezeichnung vallum für den britannischen Limes mindestens bis in die Zeit Diocletians offiziell Geltung gehabt haben.

Kappadokien. Hier fand um 200 eine blutige Christenverfolgung statt (Tertull. ad Scap. 3), s. S. 1998.

Kilikien. Seit S. sind auch Isauria und Lycaonia, die bis dahin als Teile Galatiens gegolten haben, wieder mit Kilikien verbunden (Marquardt R. V. I 388); denn Tarsos nennt sich in dieser Zeit ἡ πρ[ώ]τη [μεγίστη] καὶ καλλίστη μ[ητρόπολις] τῶν γ’ ἐπαρχειῶν [Κιλικίας] Ἰσαυρίας Λυκαονί[ας] (Waddington 1474).

Syrien. Die Berechtigung der Annahme [1984] Fuchs 85, die Abtrennung von Syria Phoenice mit Tyrus als Hauptstadt während des Aufenthaltes des Kaisers in Antiochia nach der zweiten Belagerung Hatras (199) anzusetzen, wird meines Erachtens durch die Meilensteine von Saidâ und Bêrût (CIL III 205 Saida, Waddington 1844 Berut), auf denen Syria Phoenice bereits im J. 198 als selbständige Provinz erscheint, in Frage gestellt; denn zwischen der Einrichtung der Provinz und der Aufstellung von Meilensteinen, allerdings einer der ersten Handlungen des neuen Legaten, muß doch ein größerer zeitlicher Abstand gesucht werden: daher setzt Marquardt R. V. I 424 dieses Ereignis etwas vorsichtiger um 194, v. Domaszewski-Brünnow Die Provincia Arabia 250 um 195 an. Gleichzeitig mit der Abtrennung von Syria Phoenice wurden die südlichsten Teile Syriens zu den Provinzen Arabia und Palaestina geschlagen; der Rest des alten Syrien hieß von nun an Syria Coele. Die Förderung der kulturellen Entwicklung der syrischen Provinzen, welche S. wahrscheinlich auf dem Zuge von Hatra nach Ägypten im J. 199 besuchte, zeigt sich vor allem in der Erneuerung des Straßensystems (so der Straße von Sidon nach Tyrus unter der Leitung des Venidius Rufus CIL III 205) und in der Unterstützung der von Niger zerstörten Städte Laodicea und Tyrus (Herodian. III 3, 5. Malal. XII 293) mit Geldmitteln (Herodian. III 6, 9); diese gewann er durch die Verleihung des Ius italicum an Tyrus (Dig. L 15, 1. Eckhel III 387), das auch den Beinamen Septimia und den Ehrentitel Metropolis erhielt (Ceuleneer 82), Heliopolis, Diospolis in Judäa und Sebasta in Samaria, die auch den Beinamen Septimia bekamen (Eckhel III 334. 432. 441. 448). Liste der nachweisbaren Statthalter Syriens unter S. bei v. Domaszewski-Brünnow 300.

Mesopotamien. Mit der Errichtung dieser Provinz (v. Domaszewski Die Verwalt. d. Provinz Mesopotamien [Wien. Stud. IX, 1887, 297–299]; ders. Inschrift eines Germanenkrieges 161, 1; ders. Rangordnung 121. Hirschfeld Verwaltungsbeamte 396ff.), welche die zwei neugebildeten Legionen Legio I und Legio III Parthica erhielt (Hirschfeld Verwaltungsbeamte 375), fand der 2. Orientkrieg des S. seinen Abschluß (v. Domaszewski Gesch. d. röm. Kaiser II 253), vielleicht nach vorausgehender Wiederherstellung des Königreiches Osrhoene (Hasebroek 78). Über die Verleihung des Kolonialrechtes an Nisibis, Rhesaina und Zaitha vgl. Kornemann Art. Coloniae o. Bd. IV 554.

Arabien. Bei der Entstehung der Provinz Syria Phoenice wurde wenigstens ein Teil des südlichen Gebietes Syriens, nach v. Rohden (Art. Arabia Nr. 1 o. Bd. II S. 344–362) 359 das nördliche Hauran mit den Städten Philadelphia, Gerasa, Dium, Canatha, Philippopolis und Phaina, der Provinz Arabien einverleibt (v. Domaszewski-Brünnow Arabia 250). Die Ansicht v. Rohden De Palaestina et Arabia provinciis Romanis quaestiones selectae (Diss. Berlin 1885) 17ff., daß bei dieser Erweiterung Arabiens die südliche Hälfte dieser Provinz zu Palästina geschlagen worden sei, hält v. Domaszewski-Brünnow 274 für unrichtig. [1985] Liste der nachweisbaren Statthalter Arabiens bei v. Domaszewski-Brünnow 300, unter denen auch im J. 194 P. Aelius Severianus Maximus erscheint, der also nicht mit dem bei Elegeia gefallenen Legaten Severianus identisch sein kann (Ritterling Epigraphische Beitr. zur röm. Gesch. II: Zu den Kämpfen im Orient unter Kaiser Marcus [Rh. Mus. LIX, 1904, 186–189] 186).

Ägypten. Ein Verzeichnis der Praefecten Ägyptens gibt P. Meyer Zur Chronologie der praefecti Aegypti im 2. Jhdt. (Herm. XXXII [1897] 210–234), Ergänzungen dazu ders. Römisches aus Ägypten und Arabien (ebd. 482–490). Von dem Besuche und der Reise des Kaisers ist oben die Rede gewesen, ihr verdankt Ägypten die Einführung der Munizipalordnung an Stelle der Komenverfassung, ohne daß jedoch die Gauverwaltung ganz beseitigt worden wäre (Kornemann Die röm. Kaiserzeit [in Gercke-Norden Einl. i. d. Altertumswissenschaft III 205–289] 275ff.), Alexandria wie alle ägyptischen Metropolen die Autonomie (Hasebroek 122). Auf die Christenverfolgung während des Aufenthaltes des S. (Neumann Der röm. Staat und die allgemeine Kirche bis auf Diocletian I 162, 1) bezieht sich Pap. IV 705; die Gründe, die Meyer Papyrusbeitr. 138 aus ihm für die Anwesenheit des Kaisers im J. 202 herausliest, lassen sich ebensogut für das J. 201 anwenden, da doch der Praefect Maecius Laetus gegen Ende 201 durch Subatianus Aquila ersetzt wird (Meyer Römisches aus Ägypten 483).

Tripolitanien. Die Errichtung des Limes Tripolitanus (Itin. Ant. p. 33 ed. Parthey). der an der Linie Turris Tamalleni-Tacapes rechtwinkelig sich ansetzt, also zunächst nordsüdlich verläuft (Kornemann Die neueste Limesforschung im Lichte der röm. kaiserl. Grenzpolitik [Klio VII 1907. 73-121] 111), dürfte, wenn er überhaupt eine Schöpfung aus der Zeit des S. darstellt (Gsell Chronique archéologique africaine [Mél. d’archéol. et d’hist. XXXIII 1903, 273–317] 292), meines Erachtens in die Zeit nach der Unterdrückung des tripolitanischen Aufstandes fallen, der den Kaiser im J. 203 nach Afrika rief.

Afrika und Numidien. Die außerordentlich große Zahl der Denkmäler des S. in Afrika (Vgl. CIL VIII Indices und die Berichte in Bull. arch. com. d. trav. hist.) beweisen die Fürsorge, die er seinem Heimatlande hat angedeihen lassen, und die Dankbarkeit der Bewohner demselben für ihren hochgestiegenen Landsmann. Schon im J. 194 trennte S. zwecks Verminderung der Statthaltergewalt und zwecks Einführung geordneter Verwaltung Numidien von Afrika ab (Orelli 946. Renier 1611. 1833). Während eines Aufenthaltes in Afrika im J. 203 und 204 dürfte S. das bis dahin militärisch verwaltete Numidien aus einer Dioecesis Africae zu einer selbständigen Provinz gemacht haben (Hasebroek 135). Wir kennen auch aus der Zeit des Endes der Regierung des S. einen Procurator per Numidiam Victor Modianus (Renier 1833).

d) Rechtswesen. Die unermüdliche Wirksamkeit des S. auf diesem Gebiete geht wohl am besten aus dem Ehrentitel ,conditor legum longe [1986] aequabilium‘ hervor, den ihm Aurel. Vict. Caes. XIX 2 verleiht. Täglich, hohe Feiertage ausgenommen (Dio LXXVI 17, 1), saß er selbst bis Mittag (Dio LXXVI 17, 2) zu Gericht (Dio LXXVI 17, 1. Herod. III 13, 1). Die Gerichtsverhandlungen wurden nicht mehr öffentlich am Forum, sondern in dem zum kaiserlichen Palast gehörigen Auditorium abgehalten (Dio LXXVI 17, 1. Herod. III 10, 2. Mommsen St.-R. II 983, 3); hierbei legte er zwar Strenge (Dio LXXVI 17, 1. Zonar. XII 10. Herod. II 14, 3. vit. XVIII 4), aber große Gerechtigkeit an den Tag: er gab genügend Bedenkzeit dem Kläger wie dem Angeklagten, und die Richter, zu denen sich auch Dio zählt, durften sprechen, was sie dachten (Dio LXXVI 17, 1). Konnte der Kaiser bis S. nur im Ius privatum und bei politischen Verbrechen nach Gutdünken vorgehen, so seit ihm auch im Ius publicum; hierin sieht Mommsen St.-R. II 752, 1 einen neuerlichen Beweis für den Übergang zum absoluten Kaisertum im orientalischen Sinne. Allerdings stand dem Kaiser das Consilium beratend zur Seite, zu dessen Mitgliedern die Leuchten römischer Rechtsgelehrsamkeit Papinian (Jörs o. Bd. I S. 572–575 Nr. 105), von dessen Werken die quaestiones in der Hauptsache der Alleinherrschaft des S. (193–198), die responsa der Samtherrschaft des S. und Caracalla (vom 4. Buche erst nach 206) angehören. Iulius Paullus und Domitius Ulpianus zählten. Für kaiserliche Untersuchungen wurden öffentliche Beamte a cognitionibus domini eingesetzt (Hirschfeld 209). Wahrscheinlich geht auf S. die Verleihung der Kriminalgerichtsbarkeit an die Gardepraefecten jenseits des 100. Meilensteines zurück (Mommsen St.-R. II 969. 987), während bis zum 100. Meilenstein der Praefectus urbi mit der Erledigung dieser Fälle betraut war (Dig. XXXXVIII 19. ?? § 5. 22, 6 § 1. I 12. 1 § 4. XXXII 1, 4. Mommsen St.-R. II 969). Die Organisation der Gerichte erfuhr insofern eine Änderung, als ein eigener praetor de liberalibus causis bestellt wurde (Mommsen St.-R. II 226). Mit der Devalvierung der Münze hängt meines Erachtens auch die Neuregelung der Advokatengebühren zusammen Dig. L 13, 1 § 10. 12). Auch auf legislatorischem Gebiete war des S. Regierungszeit ungemein fruchtbar (Zusammenstellung aller auf seine Zeit zurückgehenden Gesetze bei Ceuleneer 274–290). Daß in Majestätsprozessen, für deren Beurteilung die Lex Iulia maiestatis eine Milderung erfuhr (Dig. XXXXVIII 4. 5). kein Stand Schutz vor der Folter genießen sollte (Paul. sent. V 29, 2), ist auf strafrechtlichem Gebiete die wichtigste Neuerung. Kläger in fiskalischen Dingen wurden verhalten, Beweise für ihre Anzeige zu erbringen (Dig. XXXXIX 14. 25. XXXXVIII 16, 15 § 4). Ein Kaiser, der mit der griechischen Philosophie vertraut war (s. u.). mußte die übliche Übertragung der Strafe der Väter auf die Kinder mildern (Dig. L 2. 2 § 2. 3 XXXVII 14, 4. XXXXVIII 4, 9). Auf privatrechtlichem Gebiete sollte die Entscheidung in zweideutigen Fällen durch Beachtung der Gewohnheit und Präzedenzfälle erleichtert werden (Dig. I 3, 38). S. war ein Feind des in Rom Mode gewordenen Ehebruches; einmal zog er 3000 Angeklagte deswegen vor Gericht: freilich mußte er [1987] nachgeben, da er sah, daß das Übel zu tief wurzle (Dio LXXVI 16, 4; vgl. Dig. XXXXVIII 5, 14 § 3. 8. Iust. II 14 pr.). Der Anspruch der Frau nach ihrer Verheiratung auf ihre Mitgift wurde anerkannt (Cod. I 5, 23 § 1. V 12, 1. 18, 1. Dig. XXXXIX 14, 27), Schenkungen zwischen Mann und Frau gesetzlich geschützt (Belegstellen bei Haenel 141–142), das Vormundschaftswesen zugunsten der Unmündigen geordnet (Belegstellen bei Ceuleneer 274). Die bis dahin ohne weiteres mögliche Usurpation herrenlosen Gutes erfuhr gesetzliche Regelung (Cod. Iust. VIII 30 [31], 1. IV 24, 1. VII 53, 1). Blieben auch Anzeigen der Sklaven gegen ihre Herren weiterhin untersagt (Dig. IV 4, 11 pr. XXXXVIII 18, 1 § 16–18. XXXX 4, 47. III 2, 24), so wurde doch das Verhältnis von Herren und Sklaven einer Neuregelung unterzogen (Dig. XXXXIX 14, 2 § 6. XXXXVIII 18, 1 § 16).

e) Finanzwesen. Die ungemein großen Ausgaben, welche abgesehen von den Kriegen und den öffentlichen Arbeiten durch Geldzuwendungen an die Soldaten und das Volk hervorgerufen wurden (z. B. Dio LXXVI 16, 3. 4. Herod. III 10, 2), hatten eine bedeutsame Münzverschlechterung zur Folge. Die Gleichsetzung des aureus mit 25 Denaren oder 100 Sesterzen konnte nur durch Zwangskurs aufrechterhalten werden (v. Domaszewski Zu lateinischen Schriftstellern [Rh. Mus. LIV 1899, 311–312] 312), da die Legierung des Silberdenars bis auf 30% des Gehaltes herabsank (Delbrück 221). Dieser Münzdevalvierung sind ja auch, wie unten erwähnt, manche Reformen auf militärischem Gebiete zuzuschreiben. Die wichtigste Neuerung auf dem Gebiete der Finanzen stellt die Ausscheidung der ratio privata oder res privata, der Privatschatulle des Kaisers aus dem in den ersten zwei Jahrhunderten Krongut und persönliches Eigentum des Herrschers umfassenden patrimonium dar (CIL X 6657. VI 1585 C. Seeck Art. Res privata o. Bd. IA S. 631. Hirschfeld 20, im Gegensatz zu Mitteis Privatrecht 359, der meint, daß von S. alle Staatsdomänen unter dem Ressort der Res privata vereinigt worden seien, denen die Domänen der Krone als patrimonium gegenübergestellt worden seien). Die res privata, zu deren Leiter ein procurator bestellt ist, wurde aus den Gütern der nach dem Siege über Pescennius Niger und Clodius Albinus verhängten Konfiskationen (Dio LXXVII 16. LXXIV 8. Herod. III 8. 13. 15. vit. XII 3). den bona damnatorum gebildet (Seeck o. Bd. III S. 697. Hirschfeld 45. Mitteis Einleit. in die Papyrusk. I 159), mit deren Eintreibung der uns vorübergehend entgegentretende procurator ad bona damnatorum betraut war (CIL III 1864. VI 1634. XI 6337), und durch die Besitzungen Plautians bei dessen Sturz vermehrt. Dieser procurator ad bona damnatorum ist ein Unterbeamter des procurator rei privatae, auf den nach der Inkorporation dieser Besitzungen die Verwaltung dieser wichtigen Einnahmequelle übergegangen sein muß (Hirschfeld 45). Zum Aufgabenkreis des procurator rei privatae gehörte auch die Verwaltung der dem Kaiser vermachten oder zufallenden Erbschaften (Cod. Iust. II 17. 8), für die übrigens vorübergehend [1988] ein procurator hereditatum patrimoni privati (CIL X 6657) bestellt gewesen zu sein scheint (Hirschfeld 110, 1). Für die Bedeutung der Exekutionen, die sich über das ganze Reich erstreckten (v. Domaszewski Rangordnung 134), spricht der Umstand, daß ihren Leitern, L. Cominius Vipsanius Salutaris in der Baetica (CIL II 1085) und P. Aelius Peregrinus in Mauretania Caesariensis (CIL VIII 9360), Beamten mit dem Titel a cognitionibus, das Perfektissimat verliehen wurde (v. Domaszewski Rangordnung 171. Hirschfeld 330). Daß S. von diesen Konfiskationen auch sein Heimatland nicht verschont hat, dafür sprechen die Inschriften der kaiserlichen Domanialbeamten, die größtenteils der Herrschaft seiner Dynastie angehören (Schulten Grundherrschaften 304). Die Größe des Grundbesitzes des S. in Bithynien geht daraus hervor, daß Timesitheus in einer Inschrift (CIL XIII 1807) als proc. prov. Bithyniae Ponti Paphlagoni tam patrimoni quam rat. privatae erscheint. Die res privata, zu deren Vergrößerung er keinen Weg scheute (darauf jedenfalls die von Höfner 206 übersehene Stelle Dio LXXIV 8. 4. 5, und die wieder von Fuchs unbeachtet gelassene Stelle des Sibyllisten Z. 265 ed. Geffcken zu beziehen), bezweckte die finanzielle Sicherstellung der Dynastie und sollte auch die Mittel zu den reichen Bestechungen bieten (v. Domaszewski Rangordnung 234 geht meines Erachtens zu weit, wenn er meint, daß sie vor allem dazu bestimmt gewesen sei, die Heeresauslagen zu decken).

Die Abtrennung der res privata hatte zur Folge, daß ein weiterer Zuwachs des alten patrimonium gehemmt und der alte Unterschied zwischen fiskalischen und patrimonialen Gütern fast vollständig verwischt wurde (Hirschfeld 43). Das Patrimonium wurde zugleich mit dem zu ihm geschlagenen ager publicus in den senatorischen Provinzen verwaltet (Hirschfeld 480).

Der Fiskus wurde offiziell zur Reichskasse erhoben (Hirschfeld 480); ob alle Einkünfte der senatorischen Provinzen zum Fiskus geschlagen worden sind (Hirschfeld 480), läßt sich nicht mit Sicherheit behaupten; unrichtig ist, daß die bona damnatorum einen stehenden Posten in den Einkünften des Fiskus gebildet hätten. Wahrscheinlich um sich beliebt zu machen (vit. XIV 2), erließ S. den städtischen Beamten die Beschaffung des Postfuhrwerks und verfügte die Bestreitung der Ausgaben für das Postwesen durch den Fiskus (vit. XIV 2. Mommsen St.-R. II 1029. Liebenam Städteverwaltung 88). Hirschfeld 38 glaubt, daß bei der Einsetzung des procurator rei privatae der Vorsteher des Fiskus mit Änderung seines Titels – er heißt von nun an rationalis '(CIL VI 1585. Cod. Iust. IX 9. 6) – aus dem Prokuratorenstand eximiert worden ist, da sonst die beiden Beamten im Range ganz gleich gestanden haben würden.

Neben diesen beiden Kassen blieb für das aerarium populi Romani nur ein äußerst bescheidener Platz; es wurde beinahe auf die Rolle einer munizipalen Kasse der Stadt Rom herabgedrückt (Hirschfeld 481).

[1989] Steuern und Zölle. Auch im Steuer- und Zollwesen machen sich einige Neuerungen bemerkbar. Mit der Verwaltung der vicesima hereditatium wurde eine Unterabteilung des Fiskus betraut (Dig. XXX 114, 14. Hirschfeld 100; anderer Ansicht Rostowzew Geschichte der Staatspacht in d. röm. Kaiserzeit [Philol. Suppl. IX 1904, 329–512] 504). Die Schürfung der Bergschätze wurde nicht mehr verpachtet, sondern kaiserlichen Procuratoren mit ihrem Personal überlassen (CIL III 8333 = 6313 aus Rudnica; vgl. v. Premerstein-Vulić Antike Denkmäler in Serbien [IOA III 1901, 105–178] 154).

Für die direkte Erhebung des afrikanischen Zolles, in dessen Bereich Mauretanien nicht fiel (Hirschfeld 78), macht Rostowzew Staatspacht 403 den proc(urator) ducen(arius) IIII publ(icorum) prov(inciae) Afr(icae) [VIII 14454] mit Recht (Hirschfeld 85) geltend, da diese Gehaltsstufe für einen Aufsicht führenden Procurator zu hoch sei.

Bei der direkten Erhebung des illyrischen Zolles blieb es unter S., wie die Inschrift eines ritterlichen Zollprocurators (CIL III 4024) zeigt (Hirschfeld 85). Für die Erhebung der Hafenzölle waren kaiserliche Beamte bestellt (CIL II 1085 dispensator portus Ilipensis, der den procurator provinciae Raeticae als Vorgesetzten bezeichnet) [Hirschfeld 251].

f) Heerwesen. Neben der bürgerlichen Verwaltung war die Hauptaufmerksamkeit des S. auf die Schaffung und Erhaltung eines zuverlässigen, ihm und seinem Hause unbedingt ergebenen Heeres gerichtet. Die Triebfeder zu diesem Vorgehen dürfen wir mit Herzog 459ff. im Gegensatze des Kaisers zum Senate und in dem Bestreben, die Dynastie zu sichern, suchen. Unter diesem Gesichtswinkel werden die großen Geschenke an die Soldaten gleich bei seinem Regierungsantritt (Dio XLVI 46, 7. vit. V 2. Kubitscheck Ein Kriegszahlmeister des Septimius Severus a. a. O. 192), die Prägung der Namen der Legionen von Rhein und Donau auf seinen Münzen (Cohen 156–175. Hasebroek 152), vor allem auch die Worte des sterbenden Kaisers an seine Söhne (Dio LXXVI 15), τοὺς στρατιώτας πλουτίζετε, τῶν ἄλλων καταφρονεῖτε, verständlich (s. ferner u.). In der Bezeichnung ,numini maiestatique eius devotissimi et dicatissimi‘ (Saec. Sev. IV 11. v. Domaszewski Truppensold 234), die sich die Soldaten selbst beilegten, kommt am besten zum Ausdruck, daß sie das Heer des Kaisers waren.

Heeresstärke. Sie wurde um drei Legionen vermehrt, indem er nach den Partherkriegen drei neue, die legiones Parthicae, errichtete (Dio LV 24, 4). Da v. Domaszewski Truppensold 237. 1 die Richtigkeit der in CIL VI 3492 mit 33 Legionen angegebenen Heeresstärke betont, zählte das Heer unter S. ungefähr 200 000 Mann, weil sich nach Dio LXXV 12, 5 die Stärke der Legion auf 6100 Mann, die der Cohorte auf 555 Mann belief. Nach dem Vorbilde Ägyptens organisierte S. das Heer der neu geschaffenen Provinz Mesopotamien; an ihrer Spitze stand ein ritterlicher Praefect (v. Domaszewski Zur Gesch. d. röm. Provinzialverwalt. [1990] II. [Rh. Mus. XLV [1890] 202–211] 209), unter ihm die praefecti der Legio I und III Parthica als Legionskommandanten wie die ägyptischen mit dem Range von ducenarii (CIL III 99. v. Domaszewski Rangordnung 121). Damit schuf S. ein Gegengewicht für die senatorischen Kommanden des Ostens, deren Überwachung viel schwieriger sich gestaltete als die der dem Reichsmittelpunkt näher gelegenen Armeen des Abendlandes (v. Domaszewski Provinzialverwaltung 209).

Offizierstand. v. Domaszewski Rangordnung 134 sagt richtig, das Avancementgesetz des S. bedeute eine völlige Rückkehr zu dem augusteischen nur mit dem Unterschiede, daß an Stelle der Römer Illyrier und Orientalen getreten seien. Der Dank des S. an die provinzialen Legionen für die Krone bestand nämlich in der Verdrängung der Centurionen italischer Herkunft (v. Domaszewski Rangordnung 134; Truppensold 232; anders Dessau Herkunft d. Offiziere 7f., der die Behauptung v. Domaszewski Rangordnung 133, 10, daß die Italiener und Weströmer seit S. von der militia equestris ausgeschlossen seien, an der Hand einer von Huelsen edierten Inschrift von Pozzuoli (Röm. Mitteil. XXIV [1908] 71–77) widerlegt und auch die von v. Domaszewski Rangordnung 88 betonte ,stärkste Bevorzugung des Orients‘ für das Centurionat leugnet). Die Verlegung der zweiten parthischen Legion in die Nähe Roms auf den Albanerberg unter einem ritterlichen, vom Kaiser unmittelbar abhängigen Kommandanten bedeutete nicht bloß die Verstärkung der dem Kaiser jeden Augenblick zur Verfügung stehenden militärischen Macht und die Lockerung seiner Abhängigkeit von der Garde – so erscheinen bei Dio οἱ Ἀλβάνοι στρατιῶται (LXXVIII 34, 2. LXXIX 2, 4) und οἱ Ἀλβάνοι (LXXVIII 34, 5. LXXIX 4, 3) neben τὸ Ἀλβάνιον στρατόπεδον (LXXVIII 13, 4) –, und stärkte die Hausmacht des Princeps gegenüber den großen Provinzialarmeen (v. Domaszewski Provinzialverwaltung 209), sondern hob auch endlich den Unterschied zwischen Italien und den Provinzen auf. Mit Recht sieht Herzog 461 mit dieser Maßnahme die Möglichkeit, die Verteidigungsfähigkeit Italiens durch regelmäßige Heranziehung der Italiker zum Kriegsdienste zu erhöhen, endgültig aufgehoben. Von 10 Scharfrichtern (speculatores) in Apulum (CIL III 14479), den Vollstreckern der blutigen Exekution, wurden am Beginn der Regierung des S. in einer Legion drei zu centuriones und mindestens zwei zu cornicularii, welche die Anwartschaft auf das Centurionat besaßen, ernannt (v. Domaszewski Rangordnung 90). Wie S. hauptstädtischen Centurionen, dem princeps castrorum und dem centurio deputatus sogar den equus publicus verlieh (v. Domaszewski Rangordnung 81), so erhielten alle Centurionen des Stabes den Rang und damit den hohen Sold der primi ordinis (v. Domaszewski Rangordnung 48). Auch die Ergänzung des Centurionates aus der caliga der Legionen wurde wieder Brauch (v. Domaszewski Rangordnung 48); so errichteten die optiones den Statthaltern, die sie zum Centurionat vorschlugen, Statuen (v. Domaszewski [1991] Rangordnung 42). Damit schwand die Kluft zwischen dem Centurionat und den Stabsoffizieren. Den Sold der Centurionen erhöhte S. nicht. Die Ansicht v. Domaszewski Rangordnung 111, Truppensold 240, S. habe dies deshalb getan, weil er nach Beseitigung des römisch-italischen Offizierkorps und der Beförderung der principales zu Centurionen keine Veranlassung dazu hatte, teilt Delbrück II 172, 1 nicht. Unter S., der noch während der Bürgerkriege (CIL VI 1522. v. Domaszewski Inschrift eines Germanenkrieges 158) die dona an Centurionen verliehen hat (v. Domaszewski Rangordnung 184), beginnt der Verfall des Ordenswesens, wie die ganz unregelmäßige Verleihung (CIL III 1664. VIII 217. X 5064) deutlich beweist (v. Domaszewski Rangordnung 110).

Mannschaft. Mit Gunstbezeugungen an die Soldaten sparte S. nicht. Er steigerte den Sold der Legionäre in außerordentlichem Maße; allerdings ist in vit. V 2 die genaue Angabe der Zahl ausgefallen, aber v. Domaszewski Truppensold 230ff. erkennt richtig, daß die Soldaten unter ihm einen Jahressold von 500 Denaren erhalten haben. Die Ergänzung jedes der fünf stipendia, deren Höhe wie unter Commodus 75 Denare betrug, um 1 Aureus (v. Domaszewski Truppensold 232), hält Delbrück II 171 allerdings für eine Scheinmaßnahme, da der Silbergehalt des Denars nur halb so groß wie unter Augustus war, aber auch sonst erhielten die Soldaten wiederholt beträchtliche Zuwendungen. Auch gestattete er den gemeinen Soldaten, goldene Ringe zu tragen (Herod. III 8. 5).

Cohortes praetoriae. Noch vor seinem Einzug in Rom löste S., wie o. S. 1953 erwähnt, die alte Garde auf. Die an ihre Stelle gesetzte neue Garde, deren Stärke auf 15000 Mann erhöht wurde, wurde aus den gedienten Legionären gebildet (Dio LXXIV 2, 4–6, der S. den Vorwurf macht, er habe hiedurch die italische Jugend zugrunde gerichtet und Rom mit Leuten mangelnder Bildung und erschreckender Roheit angefüllt. Zonar. XII 8. Herod. II 4, 5. Henzen Ephem. epigr. IV 224–226); der Zweck auch dieser Maßregel besteht in der Ausschließung des römisch-italischen Elementes aus dem Heere (Ladek-Premerstein-Vulić Antike Denkmäler in Serbien [IOA IV 1903, Beibl. 1–162] 5. 3). Doch die illyrisch-orientalische Garde behielt alle den Praetorianern von Hadrian verliehenen Rechte (v. Domaszewski Rangordnung 196). Ihre Offiziere befreite er von der Verpflichtung der Vormundschaft über Kinder ihrer Kameraden (Dig. XXVII 1, 9). Die Kompetenz des Gardekommandanten wurde erweitert: er war Leiter der gesamten Zivil- und Militärverwaltung (s. o.). Da die Gewalt des praefectus praetorio nach der Hinrichtung Plautians vor dem 28. Mai 205 (CIL VI 228) unter Papinian und Maecius Laetus geteilt worden ist, glaubt Schiller 729 mit Recht, daß zur Macht Plautians persönliche Beziehungen beigetragen hätten.

Cohortes urbanae. Nur in der Stadtwache Roms dienten Italiker weiter (CIL VI 3884. Ephem. epigr. IV 891): deshalb wurde sie [1992] auch aus dem Praetorianerlager entfernt (Westdeutsche Ztschr. XIV 70); dagegen wurden die urbaniciani jetzt erst unter den evocati zugelassen (Ephem. epigr. V 145); für diesen Dienst bedurfte man eben noch der homines litterati (Ladek-Premerstein-Vulić 5).

Konkubinat. Wenn auch vit. Macr. XII 1 und Dig. IL 13, 6, 6 die strenge militärische Zucht unter S. lobend hervorhebt und Dio LXXVIII 28 die unter ihm den Soldaten gemachten Bewilligungen noch als mäßig gegenüber den Zugeständnissen späterer Zeiten hinstellt, so konnte, ganz abgesehen von dem Selbstgefühl, das er damit den Soldaten gab, vor allem die Bestimmung des Kaisers über den Konkubinat alles eher als disziplinfördernd wirken. Die Behauptung Seecks Untergang d. ant. Welt I 391–392, S. habe habe allen Soldaten des Landheeres, nicht der Flotte, die Ehe ohne jede Beschränkung gestattet, hat Meyer Konkubinat 169 widerlegt. Waren auch die peregrinen Soldaten keiner Beschränkung bezüglich ihres Eherechtes unterworfen, so daß sie ganz abgesehen von der Erlaubnis einer Eheschließung während ihrer Dienstzeit seit S. auch mit ihren Frauen zusammenwohnen durften (Meyer Konkubinat 116f.), so erlangten die Subalternoffiziere erst durch die Bestimmung, daß sie durch Bekleidung ihrer Charge Ritterrang erhalten sollten (Hirschfeld 249. Schiller 726, 5. Herzog 460), das Recht, ein iustum matrimonium während ihrer Dienstzeit einzugehen (Meyer Konkubinat 103). Die Aufnahme ins Heer war nur durch Auflösung eines vor dem Dienstantritt geschlossenen iustum matrimonium möglich (Meyer Konkubinat 107), nur die Soldaten der Legio II Parthica und der Cohortes urbanae genossen hierin eine Ausnahmestellung (Meyer Konkubinat 107), natürlich um die Bedeutung der Garde herabzudrücken (Meyer Konkubinat 106, 1). S. gestattete ferner allen Bürgersoldaten mit ihren uxores iniustae und Konkubinen beisammenzuwohnen (Herodian. III 8, 5. Meyer Konkubinat 106), den Anhängern der Legio II Parthica und der Cohortes urbanae auch mit ihren vor dem Dienstäntritt geheirateten uxores iustae (Meyer Konkubinat 106). Dadurch ermöglichte S. den Soldaten, die nur mehr während ihrer Dienstzeit im Lager sich aufhielten, außerhalb des Lagers eine Art Familienleben, während sie bisher zwar eheähnliche Verhältnisse eingehen konnten, aber allein im Lager leben mußten (Meyer Römisches aus Ägypten 485). Mit dieser Verfügung, die v. Domaszewski Gesch. d. röm. Kaiser II 259 kaum mit Recht ins J. 202 anläßlich der Rückreise aus dem Orient setzt, hängt jedenfalls auch die Herstellung der canabae (z. B. CIL III 14509 Kostolatz) und deren Erhebung zu Lagerstädten (Schulten Das Territorium legionis [Herm. XXIX, 1894. 481–516] 509), ferner das Eindringen halbmilitärischer Bauten, z. B. von Klublokalen [scholae] und Badeanstalten (Schulten 510), zusammen. Die in den canabae der Lager während der Dienstzeit des Vaters geborenen Kinder wurden in die tribus Pollia eingeschrieben und erhielten beim Eintritt in das Heer das Bürgerrecht Mommsen Herm. XIX 10. Ephem. epigr. IV 155. V 14). In dem Augenblicke, in [1993] dem S. den Konkubinat mit den Bestimmungen des Militärreglements für vereinbar erklärte, mußte er den Soldaten eine Solderhöhung gewähren, um ihnen die Erhaltung der focaria – so lautet seit S. die offizielle Bezeichnung für die mit ihren Konkumbenten zusammenwohnende Konkubine (Meyer Römisches aus Ägypten 485) – zu ermöglichen; gleichzeitig knüpfte er die Eingehung des Fokariates an den Erlag einer Kaution, der προχρεία, durch den Soldaten, bezw. die Familie der focaria (Meyer Römisches aus Ägypten 486). Delbrück 221 entwickelt für die Worte Herodians III 8, 5 τὸ σιτηρέσιον πρῶτος ηὔξησεν αὐτοῖς (sc. στρατοώταος) καὶ . . . ἐπέτρεψε γυναιξί τε συνοικεῖν die ansprechende Erklärung, daß diese Bestimmung vielfach in der Devalvierung der Münze ihren Grund habe; die Schwierigkeit, die Soldaten regelmäßig in Geld zu löhnen, habe die Vergrößerung der Naturalbezüge bewirkt; die Möglichkeit, diese zu erwerben, sei durch die Erlaubnis, mit ihren Familien zusammenzuwohnen, gegeben worden. Mit der Bestimmung über den Soldatenkonkubinat hängt jedenfalls auch die Übertragung des militärisch-agrarischen Systems aus Ägypten nach dem Westen zusammen (Bormann Der römische Limes in Österreich II [1901] 141–150. Liebenam Art. Exercitus o. Bd. VI [1589–1679] 1677, wo die gesamte einschlägige Literatur zitiert ist); die Durchführung dieser Reform glaubt v. Premerstein Die Buchführung einer ägyptischen Legionsabteilung (Klio III [1903] 1–46) 29, unmittelbar nach dem Siege über Albinus (197) ansetzen zu dürfen. Dieser Einrichtung zufolge wurden trotz der Bestimmung, der Soldat dürfe keine Privatgeschäfte treiben (Veget. II 19), zahlreiche aktive Soldaten als Kleinpächter einzelner Parzellen der als solum Caesaris geltenden Legionsterritorien (o. Bd. III S. 1456. Schulten a. a. O.) nach Art der Kolonen angesiedelt; dies bildet, wie v. Premerstein 33 mit Recht anführt, die Vorstufe zur Umwandlung der Legionen in Grenzer.

Fürsorge für die Veteranen. Dadurch, daß dem Range gemäß die praefectura alae als militia prima, das Legionstribunat als militia secunda bezeichnet wird, tritt an Stelle des militiis equestribus functus für ausgediente Soldaten seit S. der Titel a militiis tribus (CIL VIII 2394–2499. CIG 3484–3489) oder a quattuor militiis (CIL VI 3499. VIII 2732. XIV 170) bei Bekleidung von vier militärischen Stellen (v. Domaszewski Rangordnung 131). Um seine Stütze in den Veteranen nicht zu verlieren, befreite sie S. von allen persönlichen Leistungen innerhalb der Städte (Dig. L 5, 7) und ließ sich in ihrem Interesse und in dem der Subalternoffiziere die Gründung von Unterstützungskassen angelegen sein (CIL VIII 2554).

g) Wirtschaftspolitik. Das Wirtschaftsleben, das infolge der schweren Wirren leicht im argen liegen konnte, mußte die Aufmerksamkeit des Kaisers in besonderem Grade auf sich lenken.

α) Verpflegungswesen. Schon während des Krieges mit Niger dachte er stets an die Getreideversorgung der Hauptstadt (vit. VIII 5 [1994] XXIII 2). Nach den Siegen im Osten dürften Getreidespenden erfolgt sein, die erste auf Grund der Münzlegende Cohen 24 nach der Einnahme von Nisibis, die zweite nach der von Ktesiphon (Cohen 25). In der Friedenszeit sammelte er so große Getreidevorräte, daß er bei seinem Tode den Römern, welche von Staatswegen mit Getreide versorgt wurden (Fuchs 112, anders Hirschfeld 246), bei einer täglichen Ausgabe von 75000 Modii (vit. XXIII 2) eine für 7 Jahre reichende Menge hinterlassen konnte (vit. VIII 5. XXIII 2), und auch der Ölvorra, den seine tripolitanische Heimat aus Dankbarkeit, Sicherheit vor feindlichen Einfällen erhalten zu haben, umsonst lieferte (vit. XVIII 3), deckte auf 5 Jahre nicht bloß die Bedürfnisse der Hauptstadt, sondern ganz Italiens (vit. XXIII 2). Wir wissen von S., daß er die cura annonae neu regelte. Obwohl uns während seiner Regierung neben einem gewesenen Praetor als praefeetvs Minicia(e) (Gruter 422, 7) ein Consular als curator Min(iciae) (CIL VI 1408 vor dem J. 204) offenbar als Leiter der porticus Minicia entgegentritt, scheint, nach den seit ihm gleichfalls auftretenden curatores aquarum et Miniciae (CIL XV 7330) zu schließen, die cura aquarum mit der cura Miniciae vereinigt, die porticus Minicia als Zentralstation für die Verwaltung der Wasserleitung, die horrea als Ort der Korn- und Ölverteilungen (Rostowzew Rom. Bleitesserä. Ein Beitrag zur Sozial- u. Wirtschaftsgesch. der röm. Kaiserzeit [Klio 3. Beih. 1905] 18). In engem Zusammenhang mit der Entwicklung des hauptstädtischen Verpflegungswesens steht die Verwaltung des Hafens in Ostia. Die hier wirkenden procuratores annonae, die inschriftlich (CIL VIII 1439) zum letzten Male im J. 211 erwähnt sind, wurden durch Hafenprocuratoren ersetzt (CIL VI 1020); neben und unter ihnen stand ein centurio annonae. was auf die mehr militärische Organisation des Verpflegungswesens weist. Hirschfeld 244f. vermutet, daß unter S. die Kompetenz des praefectus annonae, der seit dieser Zeit das Perfektissimat erreicht (Hirschfeld 241), auf Rom beschränkt und die schwierige Aufgabe der Herbeischaffung des Getreides aus den Provinzen schon damals dem praefectus praetorio übertragen worden sei. Für die Geschäfte in Rom, die durch die vom Kaiser als regelmäßige tägliche Spenden eingeführte Ölverteilung vermehrt wurden, findet sich ein subpraefectus (CIL III 1464. 6575. X 7583. 7584). Mit dem Einkauf des Öles war das priviligierte Kollegium der mercatores olearii (s. u.) betraut.

β) Auch dem Alimentationsinstitut schenkte S. besondere Aufmerksamkeit und unterstellte die provinzialen Stiftungen dieser Art dem Statthalter (Dig. XXXV 2. 89). Kinderreiche Familien wurden mit Privilegien ausgestattet (Dig. IV 4, 2. L. 5, 8).

γ) Kollegien. Die Lage der Kollegien zu Anfang des 3. Jhdts. erläutern die Ausführungen des Juristen Callistratus (Dig. L 6, 6 § 3–9. 12. 13); vgl. dazu Groag Collegien und Zwangsgenossenschaften im 3. Jhdt. (Vierteljahrschrift f. Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte II [1904] 481–510). Wenn auch zur Zeit des [1995] S. den Mitgliedern der Kollegien die Immunität von den Gemeindelasten und Fronden vielfach noch persönlich und zeitlich, nicht erblich verliehen wurde, wie der in dieser Zeit lebende Callistratus sagt (Dig. L 6, 6 [5] § 3. 4. 12), so war doch die Zahl der privilegierten Vereinsmitglieder so überwiegend, daß die übrigen ganz zurücktraten (Kornemann Art. Collegium [o. Bd. IV S. 380-480] 447). Daraus ergab sich schon zur Zeit des S. die Schwierigkeit, daß namentlich auf dem flachen Lande nicht genügend Leute zur Übernahme der munera civilia vorhanden waren (z. B. im norischen Solva, darüber vgl. Cuntz Ein Reskript des Septimius Severus und Caracalla über die centonarii aus Solva [IOA XVIII 1915, 98–114]. Steinwenter Ein Reskript der Kaiser Severus und Caracalla über die Privilegien des Collegium centonariorum in Solva [Wien. Stud. XL 1918, 46–52]. Roos De rescripto imp. Severi et Caracallae nuper reperto [Mnemosyne XLVII, 1919, 371–377]. Steinwenter Zum Reskript von Solva [Wien. Stud. XLII 1921, 88–90]). Ein allerdings verstümmelt auf uns gekommenes Reskript aus dem J. 200 (BGU 473 = Chrestom. II 375. Wilcken Zur Berliner Papyruspublikation II [Herm. XXXII, 1897, 629–659] 651) und nach Steinwenter 89 auch das vom J. 205 für Solva ermöglichte durch die Abtretung eines Drittels des Vermögens (Cessio bonorum) [Mitteis CPR 106. Wilcken Τὸ νενομισμένον τρίτον, Archiv f. Papyr. II (1903) 184], sich von der Übernahme der munera civilia zu befreien, wodurch auch Ehrverlust und Körperstrafe, welche die Nichtübernahme eines Amtes nach sich ziehen konnte, vermieden wurde (Pap. Oxyrh. XII 1905). Genaues Verzeichnis über die zur Zeit des S. vorkommenden collegia bei Waltzing Etude historique sur les corporations professionelles chez les Romains depuis les origines jusqu’à la chute de l’empire d’occident II 16–246); die wichtigsten von ihnen waren neben den schon erwähnten centonarii die mensores machinarii frumenti publici für die Bewachung der Speicher (CIL VI 85), die mercatores olearii, die, mit dem Einkauf des für die tägliche Spende an das Volk bestimmten Öles betraut, frühzeitig zu den privilegierten Kollegien gehörten (Dig. L 4, 5), die argentarii et negotiantes boarii (CIL VI 1035), das collegium dendrophororum Romanorum (CIL VI 641. 29191. Bull. com. 1890, 18 und Tafel I. II).

δ) Gefährdung der Wirtschaftspolitik. S. ließ sich zwar die öffentliche Sicherheit angelegen sein (vit. XVIII 5 latronum ubique hostis), aber die Begünstigung des provinzialen Elementes hatte besonders die italische Jugend geschädigt, und manche unzufriedene Elemente verlegten sich auf das Räuberhandwerk, denen S. vielleicht zu langsam seine Versprechungen in materieller Beziehung eingelöst hatte. Wieweit es hierin gekommen sein muß, geht daraus hervor, daß sich die Provinzen genötigt sahen, militärische Schutzstationen zu errichten (Tertull. apol. 12. v. Domaszewski Die Inschrift eines stationarius [Röm. Mitteil. XVII 1902, 330–335]). Von der Räuberbande des Bulla Felix wurde S. 1976 bereits [1996] gesprochen, von der des Claudius wird S. 1999 die Rede sein. Auch sonst kam es in allen Reichsteilen zu Revolten (CIL II 4416 [Spanien, Noricum, Asien]. III 427 [Asien], v. Premerstein-Keil Bericht über eine dritte Reise in Lydien und den angrenzenden Gebieten Joniens (Denkschr. Wien LVII 1914) 45f. Inschrift aus Lydien Einsetzung von κολλητίωνες [Polizeiorgane]. III 10471–10473 [Gallien]. VIII 1628 [Afrika]. Pap. Oxyrh. VIII 1100 [Ägypten, Einsetzung von κολλητίωνες]).

h) Religiöse Verhältnisse. Seit S. ist der Kaiser der neue wahre Gott auf Erden; die göttliche Verehrung des Kaisers und seines Hauses verdrängte die Fahnenreligion des Principates (v. Domaszewski Religion des röm. Heeres [Westd. Ztschr. XIV 1–124] 69). Die Durchsetzung der dynastischen Politik durch orientalische Herrschaftsbegriffe zeigt sich vor allem in der von S. vollzogenen Einführung des Genius der Kaiserin, der Mater castrorum, ins Lager, wo er sich fortan behauptet hat (v. Domaszewski Religion 72). Die Erhaltung der Kaiserstatuen ist von den sakralen Lagerbauten des S. bedingt. Die divi des Fahnenheiligtums sind zugleich die Ahnengalerie des Kaisers (v. Domaszewski Religion 71, der S. 72, 302 die uns bekannten Kaiserstatuen anführt).

Trotzdem brach er nicht völlig mit der alten Religion (Bihlmeyer Die ,syrischen‘ Kaiser zu Rom (211–35) und das Christentum [Rottenburg 1916] 9): er ließ dem Bacchus und Herkules große Tempel errichten und die Restaurierung des Pantheon durchführen (Dio LXXVI 16, 3).

Daß auch die Verehrung orientalischer Gottheiten starke Verbreitung fand, wie die des Iuppiter Dolichenus (Roscher I 1191–1194. Bihlmeyer 12), des Mithras (Sauciuc 271) und der karthagischen Stadtgöttin Tanit, die von den Römern Caelestis genannt worden ist (Bihlmeyer 16), findet durch die Züge des Kaisers nach dem Osten eine befriedigende Erklärung, wie andererseits der Herakleskult bei den Heeren des Ostens germanischem Einfluß zuzuschreiben ist.

Nichtsdestoweniger betont Neumann 98 mit vollem Recht: ,Wenn irgend ein Glaube sein Herz bewegte und seinen Sinn gefangen hielt, so war es der an die Gestirne und ihren Einfluß auf das Menschenleben, an die Vorzeichen und ihre Bedeutung‘. So erklärt sich auch die Darstellung der Planetengötter als Lenker seiner Geschicke (Maaß Die Tagesgötter in Rom und den Provinzen [Berlin 1902] 142–149) im Septizonium (über dieses vgl. neben Petersen Das Septizonium [Röm. Mitteil. XV, 1910, 56–63] die bei Lübker Reallexikon 939f. veröffentlichte Spezialliteratur).

Bei der Bedeutung, die dem Christentum bereits damals zukam, war der Kaiser genötigt, zu ihm Stellung zu nehmen. In den ersten vier Jahren seiner Regierung ließ S., soviel wir aus den Quellen entnehmen, die Christen unbehelligt, da sie sonst kaum über dogmatische Fragen, so über die Feier des Osterfestes, hätten unterhandeln können (Euseb. hist. eccl. V 25. Tertull. ad Scapul. 3), ja er nahm Christen vornehmen Standes gegen Ausbrüche des Hasses in Schutz (Tertull. [1997] ad Scapul. 6). Sie beteiligten sich eben nicht an den Parteiungen, auf deren Bekämpfung er es in dieser Zeit vor allem abgesehen hatte (Tertull. apol. 35; ad Scapul. 2). Sehr zu statten kam den Christen die Bestätigung der schon früher durch Senatsbeschluß erlaubten collegia tenuiorum (funeraticia) [Begräbnisgenossenschaften ärmerer Leute] durch S. Infolgedessen konstituierte sich die römische Gemeinde unter Papst Zephyrinus als Begräbnisbruderschaft und wurde Eigentümerin eines großen Coemeteriums an der Via Appia, als dessen erster Vorsteher Callistus genannt wird (Hippolyt. φιλοσοφ. IX 12). Ja S. hatte unter seinem Hofstaat auch Christen, so den Proculus, den er wegen einer gelungenen Kur liebgewonnen hatte (Tertull. ad Scapul. 4), oder den M. Aurelius Prosenes, der es bis zur Stellung eines a cubiculo Augusti (CIL VI 8498) gebracht hatte. Inwieweit christliche Anschauungen bei der Erziehung Caracallas, der auch eine Christin als Amme hatte, zur Geltung kamen (Tertull. ad Scapul. 4), entzieht sich unserer Kenntnis; Fuchs 105 will die edlen Züge, die Geta angeblich in früher Jugend aufwies (gewiß nicht mit Recht), mit der christlichen Erziehung des Prinzen in Zusammenhang bringen. Während des Aufenthaltes des S. im Orient im J. 197 fällt aber der Beginn der Christenverfolgung. Als Anlaß gab man die Weigerung der Christen vor, an den Feierlichkeiten zu Ehren des Kaisers jetzt oder auch schon früher bei der Rückkehr aus dem Kriege mit Niger teilzunehmen (Tertull. apol. 35). Der wirkliche Grund aber dürfte in der Ausbreitung der neuen Lehre zu suchen sein (Ceuleneer 221). Mit seinem Wunsche, den S. in diesem Jahre zur Einleitung einer Christenverfolgung zu bestimmen, hatte der Pöbel keinen Erfolg (Tertull. ad Scapul. 8); denn aus dieser Zeit ist weder ein Edikt noch ein Reskript erhalten. Daher gingen die Statthalter nach Gutdünken auf Grund früherer Edikte vor (Tertull. apol. 5). Die Verfolgung war keineswegs allgemein und bewegte sich in mäßigen Grenzen. Dafür spricht auch das von Tertullian geschilderte Verfahren mehrerer Statthalter, deren milde Gesinnung er dem Proconsul von Africa, Scapula, zur Nachahmung empfiehlt. Ganz abgesehen davon, daß die Verfolgung in den Provinzen nicht nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt worden ist, erschwert die Lückenhaftigkeit unserer Überlieferung die Wiedergabe eines genauen Bildes ihres Verlaufes. Eine Verschlechterung in der Stellungnahme des Kaisers den Christen gegenüber trat durch einen Judenaufstand ein, so daß S. den Übertritt zum Judentum wie zum Christentum untersagte (vit XVII 1) Dieses Reskript dürfte ins J. 201 (Neumann 161) oder ins J. 202 (Bigelmair Die Beteiligung der Christen am öffentlichen Leben in vorconstantinischer Zeit [Münch. 1902] 50) fallen; mit Recht erklärte Mommsen Der Religionsfrevel nach röm. Recht (Histor. Ztschr. LXIV [1890] 389-429) 408, es sehe so aus, als habe S. durch dieses Reskript die in früherer Zeit zum Christentum übergetretenen Personen vor Behelligungen schützen wollen. Aber da es diese Absicht nicht ausdrücklich aussprach, so hält Linsenmayer Die Bekämpfung des Christentums durch den römischen [1998] Staat bis zum Tode des Kaisers Iulians (363) [München 1908] 112 mit ihm Impulse zu neuen Verfolgungen für gegeben. In Rom richtete sich die Wut des Pöbels gegen die Begräbnisstätten der Christen (Tertull. apol. 37). Die Nachricht aus Italien, das Martyrium des Papstes Victor ist einigermaßen gesichert. Als wenig verläßlich sind die Nachrichten von Verfolgungen in Gallien bei Gregor. v. Tours hist. Franc. I 29 anzusehen (Linsenmayer 115). Genaueres wissen wir über die Verfolgung in Afrika, wo sie schon um 197 einsetzte (Tertull. ad Scapul. 1) und nach mehrjähriger Pause infolge des Christenreskriptes mit besonderer Heftigkeit einsetzte (Linsenmeyer 111). Öfter sollen hier auch die Soldaten unter dem Vorwande, nach Christen zu suchen, Rache an Privatfeinden genommen und Unruhen erregt haben (Tertull. ad Scapul. 4). Auch in Karthago war die Verfolgung heftig, um 205 erlitten hier die hl. Perpetua und Felicitas den Märtyrertod (Passio ss. Perpetuae et sociorum c. 6). Der Glaube, der Antichrist sei auf die Erde gekommen (Euseb. hist. eccl. VI 7; vgl. Hieron. Catalog. 52), trug wesentlich zu ihrer Schärfe bei; in das J. 202 gehört das Martyrium des hl. Leonidas (Euseb. hist. eccl. VI 1), des Vaters des Origenes. Von der alexandrinischen Christenverfolgung berichtet Euseb. 134, der ihren Beginn in das 10. Jahr des S. (201/202) setzt. Die Statthalterwürde in Ägypten bekleidete zu dieser Zeit Maecius Laetus, nach ihm (seit Ende August 201) Subatianus Aquila (s. o.), Bischof von Alexandria war Demetrius, der Nachfolger des Iulianus (Euseb. hist. eccl. VI 1). Während die Verfolgung in Alexandria wütete (Clemens Alex. Stromata II 20), übernahm Origenes das Lehramt für Neubekehrte (Euseb. hist. eccl. VI 3. Hieron. catalog 54). In Asien stellte eine Zeitlang Kappadokien den Mittelpunkt der Verfolgung dar. Der Statthalter Claudius Hieronymianus (vgl. Groag o. Bd. III S. 2725 Nr. 178) war besonders deshalb den Christen feind, weil sie seine eigene Gattin bekehrten. Einmal soll er eine schwere Krankheit nur aus dem Grunde verleugnet haben, um nicht durch die Hoffnung, von ihr befreit zu werden, die Christen zu erfreuen (Tertull. ad Scap. 3). Einen Beweis dafür, daß auch nach dem Tode des Claudius Hieronymianus die Verfolgung in Kappadokien andauerte, bietet die Tatsache, daß der frühere Bischof von Jerusalem, Alexander (Jülicher o. Bd. I S. 1461 Nr. 102), der als Bischof einer kappadokischen Stadt gefangen genommen war, noch im J. 211 als Gefangener an die Kirche von Antiochia schrieb (Euseb. hist. eccl. VI 11).

Im allgemeinen läßt sich sagen, daß die Verfolgung zum guten Teil auch deshalb ihren Zweck nicht erreichte, weil sich die Christen dank ihrer politischen Klugheit mit größter Achtung den Erfolgen der Regierung gegenüberstellten (Tertull. de pallio 2).

Die Stellung des Kaisers dem Judentum gegenüber (eine ausgezeichnete kritische Zusammenstellung aller diese Seite der Regierung des S. behandelnden Quellen und der einschlägigen Literatur bei Hasebroek 70) war freundlich (Dig. XXVII 1, 15 § 6. L 2, 3 § 3. Hieron. Dan. proph 31. 34. Bihlmeyers Ansicht 31 auf [1999] Grund vit. Caracall. I 6 jedoch nicht zu halten): hiefür spricht auch die Tatsache, daß die durch Kohl und Walzinger 70, 1 festgestellte einheitliche Entstehung der Synagogen Galiläas den Bau durch heimische Künstler im Auftrag und auf Kosten des Kaisers nahelegt. Das vit. XVII 1 mitgeteilte Judenedikt, nur ein Verbot der jüdischen Propaganda, steht damit nicht in Widerspruch. Der Kaiser ließ das Judentum in seinen nationalen Schranken gelten Neumann Der röm. Staat u. die allgemeine Kirche 160). Mit dem Bericht des Talmud von dem guten Einvernehmen zwischen den jüdischen Rabbis und den römischen Beamten in Galiläa, welche die unruhigen Elemente den römischen Behörden überliefern sollten (Gratz Gesch. d. Juden IV⁴ 207) steht möglicherweise (Hasebroek 127) der Bericht Dios LXXV 2, 4 von einem Claudius λῃστὴς καὶ τὴν Ἰουδαίαν καὶ τὴν Συρίαν κατατρέχων in Zusammenhang. Unter diesen Umständen kann der im Pap. Oxyrh. IV 705 erwähnte ὁ πρὸς Εἰουδαίους πόλεμος unmöglich (Wilcken Arch. f. Pap. IV 379, 2) der Zeit des S. angehören, wie Meyer Papyrusbeiträge 132 meint.

i) Bautätigkeit. Die Entfaltung einer regen Bautätigkeit war in der damaligen Zeit eine so wichtige Erscheinung einer Regierung, daß sich auch S. ihr nicht entziehen konnte. Im Titulus oper(um) min(orum) cur(ator) auf einem Wasserleitungsrohr aus dem J. 202 (CIL XV 7241) glaubt Mommsen Bull. d. Inst. 1866, 128 den Beginn der Scheidung der opera maxima und publica zu erkennen. Bekannt ist uns ferner ein curator operum publicorum. (CIL VI 1585 aus dem J. 199), ein curator aedium sacrarum (CIL XIV 2505. 2507–2510), ein curator aedium sacrarum et operum locorumque publicorum (CIL VI 864. Bull. com. VIII 1880, 80), ein curator alvei et riparum et Tiberis et cloacarum Urbis (CIL XIV 3900). Die Bautätigkeit des S. kam vor allem der Stadt Rom zugute. Er ließ vor allem verfallene Staatsgebäude wieder herstellen (Dio LXXVI 16, 3. vit. XXIII 1) und setzte auf sie selten seinen Namen, meistens den ihrer Gründer (vit. XXIII 1). So ließ er die porticus Octavia restaurieren (CIL VI 1034). Wie die Ziegelstempel beweisen, stellte er viel an der domus Augustiana, an der domus Tiberiana und am Hippodrom wieder her (Jordan-Hülsen III 1, 98). Am forum boarium erbaute er dem Hercules und Dionysius einen gewaltigen Tempel (Dio LXXVI 16, 3). Die porta Septimiana jenseits des Tibers weist schon durch ihren Namen auf S. Einstimmig wird aber als das größte seiner Bauwerke das Septizonium (vit. XIX 3) gerühmt (s. o.), eine Art Mausoleum für seine Familie. Es lag auf der Südseite des Palatin. Die von Afrika nach Rom reisenden Leute sollten gleich beim Eintritt in die Stadt von Süden her einen vorteilhaften Begriff von seiner Regierung bekommen (vit. XXIV 3). Auch kennen wir von Gebäuden des S. in Rom in der regio XII die piscina publica, septem domus Parthorum (Aur. Vict. epit. XX), Wasserleitungsbauten (vit. XIX 5) und Thermenanlagen (vit. XIX 5). Ins J. 203 gehört auch die Vollendung des S.-Bogens (CIL VI 1033, s. o. S. 1974). Für die cohortes urbanae wurde eine [2000] neue Kaserne auf dem forum suarium errichtet In den Städten des Reiches entfaltete S. gleichfalls eine rege Bautätigkeit, so in Byzanz (Kaiserchronik, Byzant. Ztschr. V S. 524 ed. Praechter), in Leptis magna (Procop. de aed. VI 4. 1–5) usw.

Strategische Wichtigkeit wie eminente Bedeutung für die Neubelebung des Verkehrs und Handels und für die Wiederherstellung der arg darniederliegenden Sicherheit kam der Erhaltung der Reichsstraßen zu. Bekannt sind uns aus seiner Regierung curatores viae Appiae (CIL V 4341. XIV 2505–2509. 2512) und curatores viae Salariae (CIL III Suppl. 10 471–10 473). Daß S. fast im ganzen Reiche die Straßen wiederherstellen ließ, beweisen die Meilensteine, die aus fast allen Provinzen bekannt sind (Zusammenstellung bei Hasebroek passim).

V. Die Persönlichkeit des Severus.
a) Äußeres. Die Beschreibung, die uns in der Vita über die Körperbeschaffenheit des S. vorliegt, gilt fast nur für die Zeit seiner Regierung, ebenso die Münzbilder, welche die zuverlässigste Quelle für die Kenntnis seiner Gesichtszüge darstellen. Bei Malal. XII p. 291 ed. Dindorf fehlt natürlich auch von S. die übliche Körperbeschreibung nicht, die wie immer erfunden ist. Vit. XIX 9 rühmt seine schöne, hochragende Gestalt; den langen Bart finden wir aber in den Münzbildern nur teilweise bestätigt; sie zeigen ihn zweigeteilt, in Spitzen zulaufend und etwas vom Hals abstehend (Bernoulli 22). Das krause Haupthaar war grau (vit. XIX 9), von dem drei oder vier Löckchen in die Stirne fielen, während die Schläfenlocken mehr auswärts gekrümmt sind (Bernoulli 22 auf Grund der Münzbilder). Die Stirne war platt, nur über den Brauen etwas vorgewölbt, durch einen mäßigen Einschnitt von der Nase abgetrennt (Bernoulli 22). Die Nase hatte einen geraden Rücken und war eher klein, während Malalas a. a. O. eine große Nase als wesentliches Merkmal des Gesichtes hervorhebt. Der Gesichtsausdruck des S. ist nach den Münzbildern milde und freundlich, nach der vita XIX 9 achtunggebietend, seine Sprache wohltönend, doch bis in sein spätes Alter nicht ohne einen Akzent, der ihn als Afrikaner verriet (vit. XIX 9). Die bescheidene Hofhaltung des Kaisers (Dio LXXVI 17, 3. Eutrop. VIII 18, 4. vit. XIX 8), der Bäder und Leibesübungen zu schätzen wußte (Dio LXXVI 17, 2. 3), und seine einfache Kleidung (vit. XIX 7) trug wesentlich zu seiner Körperkraft bei, so daß Dio LXXVI 16, 1 jedenfalls für sein spätes Alter sagen konnte, er sei σῶμα βραδὺς μέν, ἰσχυρὸς δέ, καίπερ ἀσθενέστατος ὑπὸ τῆς ποδάγρας γενόμενος (vom Podagra spricht übrigens auch noch Dio LXXVI 13. 4. Herodian III 14, 2 und vit. XXIII 3).

b) Geistige Anlagen und Charakter. Sehen wir von dem mehr oder minder mißgünstigen Urteil Dios über die geistigen Fähigkeiten des S. LXXVI 16, 1 παιδείας ... ἐπεθύμει μᾶλλον ἢ ἐπενετύγχανε καὶ διὰ τοῦτο πολυγνώμων Μᾶλλον ἢ πολύλογος ἦν ab, so erfahren wir aus derselben Quelle LXXVI 17, 2 λόγοις καὶ Ἑλληνικοῖς καὶ Λατίνοις συνεγίγνετο ἐν περιπάτῳ). Daß er in der Philosophie und in der Literatur ausgezeichnet bewandert gewesen sei, erwähnen Eutrop. VIII [2001] 19. Vict. Caes. XX 22; epit. XX 8. vit. I 4. XVIII 5; auch seinen Aufenthalt in Athen benützte er studiorum sacrorumque causa et operum ac vetustatum (vit. III 7); für seine Bildung spricht auch das Kunstverständnis, das er nicht bloß während seiner Reise durch Ägypten an den Tag legte (kritische Zusammenstellung bei Hasebroek 122), sondern auch die Renovierung alter Bauwerke Dio LXXVI 16, 3. vit. III 4. XXIII 1) und die Nachahmung ägyptischer Architektur (Anlegung eines Labyrinths und eines Memphis auf einer seiner Besitzungen, CIL VI 461. Friedländer Sittengesch 147, 3). Im Widerspruch dazu steht sein Aberglauben; besonders Träumen maß er große Bedeutung bei (z. B. Dio LXXIV 3, 3. Herodian. II 9, 3ff. vit. III 9). Mit Recht hebt Geffcken 193 hervor, daß S. wegen seiner Unnachgiebigkeit, mit der er die Schäden einer faulen Welt zu heilen suchte (Dio LXXVI 15, 1. Herodian II 9, 2. vit. XVIII 4), in der Geschichtschreibung des Altertums eine überwiegend ungünstige Beurteilung (Dio LXXV 7, 4. Eutrop. VIII 18, 4. vit. XVIII 7. XIX 10; dazu in keinem Widerspruch vit. IV 1 a Gallis ob severitatem et honorificentiam et abstinentiam tantum quantum nemo dilectus est, da diese Stelle die Zeit vor der Thronbesteigung im Auge hat) gefunden hat. Namentlich die orientalischen Quellen überbieten sich in Angriffen auf ihn: Herodian. II 9, 13 sagt von S.: ἱκανωτατος ἦν ἁπάντων ἀνθρώπων μάλιστα προσποιήσασθαί τε καὶ πιστεύσασθαι εὔνοιαν μήτε ὅρκου φειδόμενος εἰ δέοι τούτου καταφγρονῆσαι ψευσάμενος πρὸς τὸ χρειῶδες, διὰ τε γλώττης προίετο. ὅσα μὴ ἔφερεν ἐπὶ γνώμης; II 14, 4 nennt er ihn einen ἀνὴρ πολύτροπος ἱκανώτατος ἀνύσαι καὶ τὸ χρειῶδες καὶ τὸ λυσιτελὲς αὐτῷ und III 8, 7: ὑπερβαλούσης ἐν αὐτῷ φιλοχρηματίας (vgl. dazu auch Herodian. III 8, 8, der Sibyllist Z. 256 δολίως ἀπάτηλα εἰδὼς ἀνήρ, ποικιλόμητις und Z. 260 ἐν φρεσὶ αὐτοῦ πολλὴ μηχανίη, ὀλοόφρονος Ἄρεος ὀργή, δεινὸς ὄφις πόλεμόν τε βαρύς, ὃς πάντας ὀλέσσει ὑψηλοὺς γεγαῶτας ἀνθρώπους, ἐσθλοὺς δὲ κτείνας πλούτου χάριν, οἷα δὲ λῃστὴς συλήσας χθόνα πᾶσαν ἀπολλυμένων ἀνθρώπων θήσει ἐπ’ ἀντολίην. Und doch hebt Dio, der wohl infolge seines häufigen Verkehrs mit dem Kaiser das treueste Bild von ihm zeichnen konnte, LXXV 13, 1 und LXXVI 16, 2 seinen Arbeitseifer hervor, so daß er unmittelbar vor seinem Tode den Ausspruch tat: ,Laboremus‘ (vit. XXIII 4, ähnlich Dio LXXVI 17, 4 ἄγετε εἴ τι πρᾶξαι ἔχομεν). Von Herodian. III 14. 2 wird S. auch φύσει φιλόδοξος genannt.

Das Verhältnis des S. zu den Freunden kennzeichnet Dio LXXVI 16, 2 mit den Worten: (φίλοις οὐκ ἄμνήμων, und aus vit. VII 9 erfahren wir, daß er die Schulden seiner Freunde beglich, was auch zu der von Dio LXXVI 16, 2. 4 hervorgehobenen Freigebigkeit paßt. Sein Haß gegen Feinde kannte keine Grenzen (Dio LXXVI 16, 2 ἐχθροῖς βαρύτατος, ähnlich Dio LXXV 7, 4. Herodian. III 6. 1. 8, 3. 7. vgl. seine Haltung gegen Plautian beim ersten Bruch mit diesem vit. XIV 5. 7). Über die Regierungsweise des S. gibt Herodian. III 8. 8 mit den Worten φόβῳ ... ἧρξε μᾶλλον τῶν ἀρχομένων ἢ εὐνοίᾳ Aufschluß, Iulian de Caesaribus 312 D nennt ihn einen ἀνὴρ [2002] πικρίας γέμων κολαστικός. Ὑπὲρ τούτου δέ, εἶπεν ὁ Σειληνός, οὐδὲν λέγω· φοβοῦμαι γὰρ αὐτοῦ τὸ λίαν ἀπηνὲς καὶ ἀπαραίτητον. Bei seinem Tode hinterließ S. infolge seiner Sparsamkeit (Eutrop. VIII 18, 4. vit. XIX 8) einen großen Schatz (Dio LXXVI 16, 4. Herodian III 15, 3), obwohl er vor seiner Thronbesteigung nur wenig sein eigen nennen konnte (vit. IV 5).

γ) Familienleben. Seiner ersten Gemahlin Paccia Marciana (CIL VIII Suppl. 19 494), die frühzeitig starb (vit. III 9; s. o. S. 1945), errichtete er als Kaiser Statuen (vit. III 2). Den beiden Töchtern, die aus dieser Ehe stammten, gab er eine reiche Mitgift (vit. VIII 1. 2 ; seine beiden Schwiegersöhne Aetius und Probus, der die ihm durch S. angebotene Würde eines praefectus urbi ablehnte (vit. VIII 1), machte er zu Consuln (vit. VIII 2; übrigens ist die Erzählung von den angeblichen Schwiegersöhnen Einlage aus späterer Zeit [Mommsen Ges. Schr. VII 346. v. Domaszewski Personennamen 20]. In zweiter Ehe vermählte sich S. mit Iulia Domna (o. S. 1946), die ihm zwei Söhne, Caracalla (v. Rohden o. Bd. II S. 2434-2453) und Geta (Fluss o. Bd. II A S. 1565ff.), gebar. Außerdem wird noch ein Bruder des Kaisers Geta erwähnt (Fluss a. a. O.). Obwohl er iuventam plenam furorum, nonnumquam et criminum habuit (vit. II 1) und adulterii causam dixit (vit. II 2, s. o. S. 1947), so sagt vit. XVIII 6 über sein Privatleben als Kaiser, daß er es composuit ad fidem; doch tadelt sie XVIII 8 an ihm domi minus cautus, qui uxorem Iuliam famosam adulteriis tenuit, ream etiam coniurationis.

[Fluss. ]