Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Viertes Heft

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Titel: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Viertes Heft.
Untertitel: erschienen in der Reihe: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens
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Erscheinungsdatum: 1883
Verlag: in Kommission bei Carl Tittmann
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Erscheinungsort: Dresden
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[a] [b]

[c]
Mitteilungen
des Vereins
für
Geschichte und Topographie Dresdens
und seiner Umgebung.



Viertes Heft.

Dresden,
in Kommission bei Carl Tittmann.
1883.

[d]

[e]
Mitteilungen
des Vereins
für
Geschichte und Topographie Dresdens
und seiner Umgebung.



Viertes Heft.

Dresden,
in Kommission bei Carl Tittmann.
1883.

[f]

Inhaltsverzeichnis.



Seite
I. Der Bußprediger Johannes von Capistrano in Dresden und den Nachbarstädten 1452. Von Dr. O. Richter 1 – 5
II. Ein Brief Melanchthons. Mitgeteilt von Dr. O. Richter 6 – 7
III. Dresdner Straßenscenen vom J. 1552. Mitgeteilt von Dr. O. Richter 8 – 13
IV. Alt-Dresden und dessen Brand im J. 1685. Von E. Widemann 14 – 31
V. Eine Quelle zur Baugeschichte Dresdens. Von C. Gurlitt 32 – 36
VI. Die Spiegelschleife bei Dresden. Von A. Hantzsch 37 – 58
VII. Eine Ordnung für das Alumnat der Kreuzschule aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. Mitgeteilt von Dr. O. Meltzer 59 – 67
VIII. Über dramatische Aufführungen an der Kreuzschule (Nachtrag). Von Dr. O. Meltzer 68 – 72
IX. Kleine Mitteilungen. Von Dr. O. Richter. (1. Über den Brand von Dresden 1491. 2. Über eine Fehde der Schneidergesellen mit der Kreuzschule 1535.) 73 – 75
X. Vereinsnachrichten 76 – 78
XI. Mitgliederverzeichnis 79 – 80




Berichtigung
.

S. 35, Z. 2 v. u.l.: „Heinrichstraße Nr. 2 an der Ecke der Hauptstraße.“ [1]


I.
Der Bußprediger Johannes von Capistrano
in Dresden und den Nachbarstädten 1452.
Von
Dr. Otto Richter


Die merkwürdige Gestalt des fanatischen Franziskanermönchs Johannes aus Capistrano in den Abruzzen, der im Jahre 1450[WS 1] vom Papst Nikolaus V. zur Ausrottung der Ketzerei nach Deutschland gesandt wurde und mit ungeheurem Erfolge Buße predigend umherzog, ist nach ihrer Bedeutung im allgemeinen bereits mehrfach eingehend gewürdigt worden[1]. Dagegen sind wir über die Zeit und die näheren Umstände seines Auftretens gerade in unserer Gegend sehr ungenügend unterrichtet; seine Anwesenheit in mancher meißnischen Städten, insbesondere auch in Dresden, konnte bisher nur daraufhin behauptet werden, daß diese Städte im Jahre 1462 in eigenen Schreiben[WS 2] an den Papst seine Heiligsprechung befürwortet haben. Die Veröffentlichung einiger neuer urkundlicher Nachrichten über den Durchzug des berühmten Mannes mag deshalb nicht überflüssig erscheinen.

Sobald Johannes von Capistrano sich einer Stadt näherte, pflegte der Rat ihm entgegen zu reiten und ihn feierlich in das [2] am Orte befindliche Franziskanerkloster, wo er seine Wohnung aufschlug, zu geleiten. Von da wurde er wiederum zu jeder seiner Predigten, die er auf öffentlichem Markte hielt, durch Ratsherren abgeholt. Die in lateinischer Sprache gehaltene Predigt übertrug einer seiner Genossen dem Volke nachher ins Deutsche, aber weit mehr als seine feurigen Worte waren die lebhaften Geberden und das Mienenspiel des hageren, hohläugigen Mönches von einer die Massen tief ergreifenden Wirkung. Brettspiele, Würfel, Karten und Luxusgegenstände ließ er sich bringen, um sie in Haufen zu verbrennen; die Frauen forderte er auf, ihre langen Zöpfe, die Zeichen der Hoffart, abzuschneiden, und übergab sie gleichfalls den Flammen. Vielfache polizeiliche Luxusbeschränkungen waren die Folgen seines Eiferns gegen die herrschende Genußsucht; aber die in der folgenden Zeit sehr häufig eintretende Notwendigkeit der Verschärfung der Luxusgesetze beweist, daß seine Predigten trotz der augenblicklichen Begeisterung, die sie erregten, eine nachhaltige Wirkung nicht hatten.

Im Anfange des Jahres 1452 begegnen wir dem eifrigen Bußprediger in Chemnitz, wo er am 16. Februar mit vier Ordensbrüdern zu Pferde und vier anderen zu Wagen seinen Einzug hielt[2]. Von da begab er sich nach Freiberg: laut einer am 4. März dort ausgestellten Urkunde nahm er den Pfarrer der Nikolaikirche nebst allen Geistlichen und Laien seiner Pfarrei in die Brüderschaft und die Gemeinschaft der guten Werke des Franziskanerordens auf[3].

Wenige Tage später war er in Meißen anwesend und redete zu den Volksmassen vom Dache eines Hauses am Markte herab[WS 3]. Bei dem außergewöhnlichen Zusammenflusse von Menschen begann es in der Stadt an Lebensmitteln zu mangeln; Kurfürst Friedrich erließ deshalb unterm 8. März an den Rat zu Dresden Befehl, die dortigen Bäcker anzuhalten, daß sie einen Tag um den andern drei Wagen mit Brot nach Meißen zum Verkaufe [3] brächten[4]. In Dresden selbst richtete man sich auf die baldige Ankunft des Mönches ein und ließ bereits eine gründliche Reinigung des Marktes ausführen[5]. Man wartete vergeblich. Nachdem er am 18. März noch den Rat und die gesamte Bürgerschaft Meißens in die Brüderschaft seines Ordens aufgenommen[6], trat er eine Reise zu den böhmischen Ketzern an. Kurfürst Friedrich gab ihm eine Anzahl Reisige und Trabanten nach Brüx mit, die vierzehn Tage als Bedeckung bei ihm bleiben sollten; an seinen Münzmeister und Wechsler in Freiberg erging am 20. März der Befehl, dem Hauptmanne der Trabanten, Kaspar von Rechenberg, 15 Schock Groschen zur Bestreitung der Kosten des Zuges auszuzahlen[7].

Nach seiner Rückkehr aus Böhmen finden wir Capistrano in Erfurt wieder, wo er am 28. August 1452 seinen Einzug hielt. [4] Nachdem er dort am Sonntage (nach?) Matthiä (10. September?) zum letzten Male gepredigt[8], zog er über Weimar nach Leipzig. Hier traf er am 20. Oktober ein und wirkte vier Wochen lang mit dem größten Erfolge. Gegen 70 Universitätsverwandte ließen sich bewegen, der Welt zu entsagen und in seinen Orden einzutreten; die Mönche des Franziskaner- und des Dominikanerklosters kehrten zur Strenge ihrer Regel zurück. Der Rat erließ am 22. Dezember ein Verbot gegen die dem Bußprediger verhaßten spitzen Schuhe und untersagte den Bäckern die Veranstaltung eines Tanzes und gemeinen Bieres[9]. Von Leipzig im November aufbrechend berührte Capistrano weiter die Städte Grimma (wohin Kurfürst Friedrich ihm den Prediger der Dresdner Frauenkirche mit einem Briefe entgegensandte)[10], Oschatz[11] und Großenhain. An letzteren Ort schickte der Rat zu Dresden seinen Stadtrichter, der Erkundigung einziehen sollte, wie der dortige Rat den verehrten Mann aufgenommen habe[12]. Inzwischen hatte man in Dresden schon in der ersten Dezemberwoche mit den Vorbereitungen für seine Herkunft begonnen, eine Rednerbühne für ihn und Bänke für die zuhörenden Schüler und Priester auf dem Markte erbaut und ihm im Barfüßerkloster, wo er Wohnung nehmen sollte, ein Büchergestell hergerichtet[13]. Der Tag seiner Ankunft in Dresden [5] läßt sich nicht genau feststellen, er fällt jedenfalls in die zweite Hälfte des Dezember. In Bezug auf die nähern Umstände seines Aufenthalts ist aus den Rechnungen zu ersehen, daß zwei Ratsherren, Johannes Weißensee und Johannes Fredinger, damit beauftragt waren, für seine und seiner Begleiter Bedürfnisse Sorge zu tragen; zu diesen Bedürfnissen gehörte auch welscher Wein, den man von Freiberg holen lassen mußte. Die Summe von 12 Schock und 12 Groschen, welche die Stadt für die Verpflegung ihrer Gäste innerhalb der kurzen Zeit von etwa einer Woche aufzuwenden hatte, muß auffällig hoch erscheinen, wenn nicht etwa anzunehmen ist, daß die frühere Zahl von acht Begleitern des Capistrano sich erheblich vermehrt hatte; diese Annahme wird auch dadurch gestützt, daß zur Weiterbeförderung der Mönche mehrere Wagen erforderlich waren[14]. Der Aufbruch von Dresden erfolgte am 27. Dezember 1452; das nächste Reiseziel war Kamenz, wohin der Dresdner Ratsherr Wenzel Goldschmied mit städtischen Wagen und Pferden den frommen Vater geleitete und wo dieser alsdann vier Tage lang predigte [15]. Von dort ist er wahrscheinlich nach Bautzen und Görlitz weitergereist. [6]


II.
Ein Brief Melanchthons.
Mitgeteilt
von
Dr. Otto Richter


„DEn Erbarn weisen vnd furnemen herrn Burgermeistern vnd Radt zu Dreßden, meinen gunstigen herrn.

Gottes gnad durch seinen Eingebornen Son Jhesum Christum vnsern heiland vnd warhafftigen helffer zuuor, Erbare, weise, furneme gunstige herrn, Ewr Erbarkeit bitt ich vleissig dise meine schrifft gutwilliglich anzunemen, belangend Einen armen jungen knaben von Alden Dresden, mit namen Georgium Wagner, [dwel] [16] dweyl Ewr Erbarkeit alß die verstendigen achten konnen, das ich in diser vocation der armen Schuler studia zu furdern schuldig binn, vnd bericht mich gedachter Georgius Wagner, das Ehr in der Schul zu Meyssen sechs jar gewesen, darumb ehr sich auch gegen dem durchleuchtisten hochgebornen fursten vnd herrn, dem churfursten zu Sachsen etc. vnserm gnedigsten herrn, allezeit zu vntertheniger dankbarkeit, vnd ernstlichem gebet fur dise land, schuldig erkennet, Nu ist ehr aber in solchem alder das ehr nu gern wolt jn christlicher lahr gruntlicher studirn, das ehr mit gottes hulff, der kirchen jn pflantzung christlicher lahr dienen kont, Ehr ist aber seer arm, wie one zweifel E Erbarkeit seiner armen Eltern vnvermogen wissen, vnd weiß zu nieman zuflucht zu haben denn zu seinem vatterland, dweil denn jn kurz ettlich stipendia ledig werden, bitt ehr vmb gottes willen, Ewr Erbarkeit wolle yhm [der][16] mit [7] der selbigen stipendien Einem vff ettliche jar, vaterliche hulff thuen, dagegen erbewt ehr sich zu allem gehorsam, vleis jm studio, vnd zu dankbarkeit, Ich hoffe auch der allmechtig gott lindere vnd werde lindern allerley beswerungen, [das][16] darumb das ehr gnedigen. gefallen hatt an solchen Elemosynen, vnd bitt [das][16] yhn Ehr wolle gnediglich dise land vnd Ewch vnd die Ewrn bewaren, datum Witeberg 26 februarij Anno 1550

Ewr Erbarkeit
williger philippus Melanthon.“

Diesem bisher ungedruckten Briefe Melanchthons, dessen Original sich in den Akten des Ratsarchivs B. IX. 10, Bl. 67 und 68 befindet, ist ein in lateinischer Sprache abgefaßtes Bittschreiben Georg Wagners beigefügt. Letzterer hatte von 1543 bis 1549 der Landesschule zu Meißen angehört (vgl. A. H. Kreyßig, Afraner-Album, Meißen 1876, S. 2), war sodann am 19. Nov. 1549 an der Universität zu Wittenberg inskribiert worden (vgl. C. E. Förstemann, album academiae Vitebergensis, Lipsiae 1841, S. 251) und soll (nach Kreyßig a. a. O.) später Rektor an der Schule zu Alten-Dresden und hierauf Pfarrer in Bärnsdorf bei Radeburg gewesen sein.

[8]


III.
Dresdner Straßenscenen vom Jahre 1552.
Mitgeteilt
von
Dr. Otto Richter

Die nachstehend abgedruckte Beschwerdeschrift des Rats zu Dresden vom 10. Januar 1553, in welcher Kurfürst Moriz um Abstellung der in der Stadt herrschenden nächtlichen Unsicherheit angegangen wird, ist vom Stadtschreiber Michel Weiße verfaßt und findet sich in den Akten des Ratsarchivs A. VI. 119 k., Bl. 102 bis 111. Dieselbe giebt ein recht anschauliches Bild von den Gewaltthätigkeiten, denen der ruhige Bürger von den rohen Söldnern des eignen Landesherrn ausgesetzt war.



„Felle, die in der stad gewaltiger weiße gescheen, unserm gnedigsten hern clageweise furbracht.

Durchlauchtigister hochgeborner churfurst. E. ch. f. g. seynndt unßere underthenigiste und schuldige dinste inn allem gehorsam zcuvornn. Gnedigister churfurst unnd herr. Awß unvormeydlicher notdurfft und erforderung gemeinner stadt wolffardt konnen e. ch. f. g. gnadenn wir inn underthenickait nicht unangetzaigt lassenn, das sich viell unnd mancherlei felle kurtz vorruckter zceit alhie inn e. ch. f. g. stadt Dreßdenn zcugetragenn habenn, dergleichenn sich bei e. ch. f. g. gnadenn vorfahrenn, auch vorgangne jar, dieweil e. ch. f. g. inn der regirung gewesenn, niemants understehen dorffenn.

[9] Nemlich unnd zcum ersten hat unlangst e. ch. f. g. schosser alhie ufnn abent seynnen amptschreiber e. ch. f. g. sachenn, wie wir nicht anders wissenn, awßtzurichtenn inn die stadt zcu gehenn abgefertiget unnd do er inn die Elbgassen kommen, ßeynnd ime zcwene reyßige knechte begegenet, under welchenn der eynne underm rocke eynn bloß messer getragenn, unnd do genanter amptsschreiber solches gewahr wurdenn, ist er vonn ihnenn ubir die Katzpach[17] gewichenn; doruff ime derjenige, so die blosse weere gehapt, nachgefolget, uff ihnen geschlagen, unnd hat sich dohmals der amptschreiber mit der latternen, so er furgeworffen, wie er gemocht geschutzet, bissolange zcweene koche vonn hofe kommenn, zcu welchen er zcuflucht gehapt. Ane das hette er unbeschediget nicht vonn ihnen kommen mogenn.

Zcum andernn seynnd etliche vor e. ch. f. g. cantzlei auch bei abents kommen, die cantzelschreiber ane ursach awßgefordert unnd ob woll derwegenn inn dy zcwelff goltschmidtgesellen, widder dy man vormuttung gehapt, gefengklich eyngezcogenn, so ßeynnd doch dieselbtenn unschuldigk befunden, derhalben man auch nach diese stunde nicht wissen kann, were solche awsforderung gethann habe. Gleichergestalt seyndt gedachte e. ch. f. g. cantzelschreibere uf eynen abent awß Joachim Fawstes hawse gegangenn, do hat sich abermals eynne rotte vor derselbtenn thure ann ßie geleget, also das kawm widder inns hawß unbeschediget entweichenn mogenn.

Zcum drittenn kommen wir in erfarung, das der herr doctor Kommerstadt seynnen diener ufn abent bei liechte zcu herr Ernstenn vonn Miltitze geschickt habenn solle und do derselbte diener widderumb nach awßrichtung seynes hern bevehlichs von Miltitze durch das Enge Geßlein gegangenn, ist alda auch eyner mit blosser weere gestandenn und nach ime dem diener gestochenn und gar wenig abetroffenn, das er denn armen diener nicht uff der stelle erstochenn, und hat dohmals der diener gesehen, das derselbte, welcher aldo mit blosser weere gestandenn unnd uff ihnn gestochenn, eynne guldene keetten am halse getragen.

Zcum funfftenn[18] ist ebenn dieselbte zceit unsers gnedigen hernn [10] herzog Augusti cantzlers diener inn seynns hern geschefften vor Michel Kuchelers thure durch eynen mit blosser weere angetastet wurdenn und wan derselbte arme diener auch nicht entlauffenn, were er auch unvorsehens beschediget wurden.

Zcum sechstenn hat der itzige zcolner pfingsten vorgangen als eynn diener der schutzen ufn abent mit seynem weibe awß Anthonien Dorlers hawse anheym in dy Grossenn Brudergassenn gehenn wollenn unnd vor Schreyfogels hawß kommenn, ist eynn edelmann mit eynnem knechte alda gestandenn, des zcolners weip ergriffenn unnd hinwegk fwhren wollen. Do hat die fraw geschrien und ime entlich entlauffenn. Doran derselbte nicht gesettiget, sondernn dem zcolner nachgefolget, mit schwert und scheiden uff ihnn geschlagenn, das er ime zcum andern mahle entlauffen mussen. Doran nicht gesettiget, sondernn ferner nachgeeilet, dem zcolner die hawßthure auffstossenn wollen, und do er solchs nicht thun konnen, ist er furder gegangen, Thomas Hornige eynnen burger awßgeheischen, inn deme ime e. ch. f. g. bassist der Beheme begegenet, uff denn er auch geschlagenn, das er ime entlauffenn mussenn. Letzlich ist er zcu Michel Ortwindt kommen, ihnn auch awßgeheischen und die thure awffstossenn wollen, wie dan derselbte edelmann dem zcolner beckant ist unnd wissenschafft hat, in wes dinste er ist.

Zcum siebendenn hat ßichs ferner zcugetragenn, das eynn geselle ufn abent ubern Marckt gangenn unnd als er nahend beym rathawse gewesenn, ist ime eyn rewtter begegenet, ihnen gefraget, wer die weren, so dohmals ufm schlitten gefahrenn, unnd do der geselle ihnen beantworttet, er konte ihnenn des nicht berichtenn, dann er kennete der lewtte nicht, doruff alßbald derselbte rewtter ihnen mit grewlicher gotslesterung angefaren, wendet ßich unnd hat denn armen gesellenn als eynen weerloßenn menschen rucklich ufn kopff gehawenn unnd loufft darvon.

Zcum achtenn hat unser stadrichter uff bevehlich e. ch. f. g. stadthalters das Naw Thor offenen und Melchiar Hawffen hereynn lassenn sollen, unnd als genanter unser richter umb zeehen hor ungeferlich durch die Stockgassen gangen, ist ime uff etlicher lewtte antzaigung vormeldet wurdenn, das alda eynn armer geselle seer gehawen und zcum balbirer gefwhret sei wurden. Das ßich dan [11] auch also befunden, do der richter zcum balbirer kommen, und als der beschedigte befraget, wie er zcu diesem handel kommen, hat er geantwort, es hetten ihnen etzliche rewtter also gehawenn, er kennete abir keynnenn.

So zcweiffelnn wir auch nicht, e. ch. f. g. werden vor das neunde gnedigist bericht seynn, welchir gestalt e. ch. f. g. hern bruders und gefattern herzog Augusti knabenn eynner unlangst auch gleicher gestalt beschediget wurdenn und derselbte tetter durch vleissige nachtrachtung bißhero nicht ergriffen werden mogen.

Zcum zcehenden nha tdiesen winter der uffdecker[19] ann seynner arbeit, davon doch sonst billich eynn abschew zcu haben, durch etzliche, wie e. ch. f. g. ane zcweiffel berichtet seynd, abegedrungen und mit schlegenn vorjaget wollen werden, und als er mit ßeynem geßinde also in dy flucht gebracht, haben dieselbten tetter von ihnen abegelassen und eynem armen burger Jacoff Schneidern inn seynn aigen hawß mit knebelspiessen biß in keller nachgefolget, inmassenn derselbte burger e. ch. f. g., wie mit ime gehandelt, ferner zcu berichtenn weiß, do es e. ch. f. g. nicht entkegen, dann er inn seynem eigen hawse unvorschulter sachen hefftig geschlagenn wurden.

Zcum eilfften ist vorruckter zceit eyn rewtter vorm Freibergischenn keller[20] ann die wechter kommen, uff ßie gehawenn, das ßich die wechter ßeynn geschutzet, bissolange andere awß Kunats hawse kommen unnd denselbtenn freveler hinwegk gefwhret.

Zcum zcwelfftenn ist am nestvorgangenenn freitage eynn burger mit seynem weibe neben eynem bewtlergesellen, so ihnen belaitten sollen, awß der Scheffilgassen gegangenn, unnd als ßie bey dere vonn Bünaw hawß kommen unnd der knabe mit eyner latternen vor ihnen gegangen, seyndt ihnen zcweene begegenet. Do ist der forderste stracks uff den knaben, so dem burger dy lattern furgetragen, zcugeeylet, den knabenn gestossenn, das er in die Katzbach gefallenn, das liecht awßgelescht. Do hat der eyne mit seynnem messer uff denn bewtteler und gesellenn geschlagenn, unnd weil ßie keyne weere gehapt, hat der bewtler mit dem weibe geschrienn, durch welch geschrei die wechtere ermahnet kommen dortzu. Do hat derjenige, so den bewtler geschlagen, vonn ime abegelassen und [12] hefftig under die wechter geschlagenn, welche sich dan im finsternn also geschutzt unnd widder geschlagenn, durch welch mancherlei geschrei im finstern also gescheen ist der her doctor Martin Hewßler, welchem inn abwesen des regirenden burgermeisters itzt die stadregirung bevohlen, sampt dem richter unnd stadschreiber in des richters hawse beysammen gesessenn, ermahnet wurdenn nachdencken zcu haben, was das geschrey bedewtten mochte, und do ßie ferner gehoret, das eyner geschrien: O meyn weip, meyn weip! bald darnach eynne andere stymme: O meyn man, meyn man! derwegen genanter her doctor und richter awß erhaischung ires ampts mit eynem windtlicht und latternen ßich dohin begeben und alleynn eynenn, so noch aldo, gefunden, der andere abir, welcher, wie man bericht, diesen unlust angefangen, was entwichen, und weill dan derselbte, so nach vorhanden, etwas truncken gewesen, hat in der richter gefragt, weme er zcustunde. Do hat er geantwort, er stunde e. ch. f. g. zcu unnd sey eynn Starschädel. Do hat ime der richter geantwort, worumb er sich dann nicht ehir het melden mogenn, er wolte mit ime in seynn hawß gehen, uff das man horen mochte, was dy sache were. Inn des er awßgeschickt, das bald dornach inn dy zcehenn und mehir personen vonn edellewttenn, trabanten etc. mit werhafftiger handt in des richters hawß kommen unnd dohmals den doctor unnd richter vielmal schelmen unnd bosewichter gescholdenn mit diesenn angehangenen wortten, ßie wolten ihnen gewachsenn genugk seynn. Sonderlich ist dohmals e. ch. f. g. trabanten einer eyn lange person gewesenn, der seer viel redet, das nicht zcum friede, sondern zcum auffrur dienstlich seynn wolte. Abir gleichwoll weil e. ch. f. g. cammerdiener Seydewitz, so nicht trunckenn und des handels gelegenhait berichtet, hat er letzlich genanten Storstedel (so!) awß des richters hawße hinwegk gebracht. Ane das hette ßich allerlei unrichtickait ferner zcutragen mogenn.

Weill dann gnedigister churfurst unnd herr e. ch. f. g. awß obertzeltenn hendeln auch andern mehir, so ist nicht mit angetzaigt, gnedigist vormerkenn, was vor unßicherhait und unfridlichs lebens ßich in dieser e. ch. f. g. stadt Dreßden zcutreget unnd zcu befahrenn künfftiger zceit nach weitter zcutragenn mochtenn, auch wol entlich dahin geratten wolte, das eynn regent in seynem ampte, eynn diener an seynem dinste nicht ßicher seynn konte, auch woll [13] andere unrichtickait unnd widderwillen, denen wir nicht gerne erfahren, sondern moglichs vleises willig vorhüetten helffenn woltenn, hirawß erwachsen mochte – hirumb gelanget an e. ch. f. g. unsere underthenigste bit, e. ch. f. g. wolten diese obertzelten felle gnedigist zcu gemut fwhrenn unnd zcu vorhuettung weitters unfugs das gnedigst eynsehenn habenn, domit eynn yderer wie vor alters ßicher unnd unbeschediget gehenn unnd seyn moge. Inmassen wir dan trostlich vorhoffenn, das e. ch. f. g. diese sachen gnedigist bedencken unnd gnedigiste mittel furwenden lassen werdenn, domit allem mutwillen, so sich bey nechtlicher zceit anfahet zcu erewgenen, gestewiret. Solchs umb e. ch. f. g. inn underthenickait zcu vordienenn ßeynndt wir inn allem gehorsam zcu thun schuldigk und bereitwilligk. Gebenn dinstags nach trium regum anno etc. LIII.

     E. ch. f. g.

underthenigiste
gehorßame
Der rath zcu Dreßden.“

[14]


IV.
Alt-Dresden und dessen Brand im Jahre 1685.


Von
Emil Widemann.


Ein für Geschichte und Topographie einzelner Städte und Ortschaften nicht unwichtiges Moment ist das eingehende Studium des Entwicklungsganges der räumlichen Ausdehnung und der innerhalb derselben sich verändernden Gestaltung, welche je nach Lage und Ortsbeschaffenheit zwar hier und da unbedeutend, andern Ortes aber wieder um so beträchtlicher erscheinen. Ein Stadtteil, welcher zu letztgenannter Kategorie gerechnet werden muß, ist die heutige Neustadt, das ehemalige Alt-Dresden, der nach allgemeiner Auffassung älteste Teil unserer Residenz. Als kleiner Fischerort, vielleicht ursprünglich sorbenwendische Ansiedlung war „Alden-Dreßden“ bereits im 13. Jahrhundert bekannt und blieb im Verhältnis zu der benachbarten Residenzstadt, obschon es 1403 ebenfalls Stadtrecht erhielt, ein kleiner, schwach bevölkerter Ort, der sich, selbst nach Einverleibung und Unterstellung unter den Magistrat der Residenzstadt (am 28. März 1549), nur sehr wenig ausdehnte und vergrößerte, immerhin aber, länger als ein Jahrhundert hindurch, dem hier bestehenden Augustiner-Mönchskloster manches Gute zu verdanken hatte. Auf einem alten Situationsplane aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, der sich gegenwärtig im Besitz der Bibliothek des statistischen Bureaus des Königl. Ministeriums des Innern befindet, bemerken wir den Stadtteil Alt-Dresden gänzlich frei liegend ohne Umwallung; Wiesen und Klostergebäude – das Kloster wurde 1539 aufgelöst – und Gebäude des um 1568 durch Kurfürst August in der Anlegung begonnenen Jägerhofes (?) bilden die Abgrenzung nach Ost und Südost bis [15] fast an die alte steinerne Elbbrücke, ein Bauwerk, welches bereits 1287 urkundlich genannt vorkommt, heran. Im Norden sehen wir Scheunen, den Richtplatz und den Schießplan, letztere durch das sogenannte Dreibein (Galgen) nebst aufgesteckten Rädern und durch die Vogelstange markiert. Die nordwestlichen und südwestlichen Abteilungen Alt-Dresdens endlich bildeten nebst der Umgebung der Kirche den Hauptkern, den Centralpunkt der Wohnplätze.

Der offene Flecken „Alden-Dreßden“ mußte sich bereits 1288 Überfälle und Plünderung durch böhmische Räuberbanden gefallen lassen, wurde 1429 durch die Hussiten (Taboriten) unter Prokop verwüstet und, obschon bald wieder aufgebaut, da die üblichen Fachwerkbauten keine große Zeit in Anspruch nahmen, im September 1430 von hussitischen Völkern abermals geplündert und arg mitgenommen. Wenig über ein Jahrhundert später, als bereits die Segnungen der Reformation über die meißnischen Lande ausgegossen waren, litt das Städtchen erneut durch Kriegsläufte, indem die Söldnerscharen des Kurfürsten Johann Friedrich 1547 hier Fuß faßten und plünderten. Zwar hatte Herzog Moritz in richtiger Erkenntnis, daß Alt-Dresden als Endpunkt der alten Straßenzüge nach Leipzig, Königsbrück und Budissin am Aufblühen gehindert sei, wenn es fortgesetzten feindlichen Überrumpelungen ausgesetzt bleibe, bereits 1545 ausgedehnte Umwallungen projektiert und abstecken lassen, auch waren dieselben, Erdwälle und davorliegende Gräben ohne Wasser, ausgeführt worden, jedoch reichten diese schwachen Schutzwehren, die nicht einmal durch Geschütze armiert waren, nicht aus. Immerhin blieb diese Erdumwallung mit einigen mangelhaften Thoröffnungen acht Jahrzehnte hindurch die einzige Einschließung und somit auch Begrenzung des kleinen Stadtteils rechts der Elbe.

Der Zeit des dreißigjährigen Krieges erst war es vorbehalten, eine solidere Befestigung zu veranlassen. Im Jahre 1632 begann Kurfürst Johann Georg I., mit Zugrundelegung des Plans seines Ahnherrn Moritz, allerdings in erweitertem Maße, Alt-Dresden besser zu befestigen. In verhältnismäßig kurzer Zeit vollbrachte sein Oberbaumeister und Ober-Ingenieur Wilhelm Dilich (Not. des Invent.-Verz. d. K. hist. Museums) diese Aufgabe und bildete den Ortsteil zu einem ziemlich quadratischen, mit Bastionen, Wällen [16] und Gräben versehenen Festungsbezirk um, zu welchem von außen her drei, von der Elbseite her zwei – (mit dem Brückenthor drei) – Eingänge: im Osten das Jagd- oder Wiesenthor, im Norden das Lausitzer, Budissiner oder Rhänitzthor[21] , im Westen das Meißner oder Leipziger Thor, im Süden aber die Wiesenpforte und das Wasser- oder Baderthor führten. Mancherlei Verbesserungen geschahen an der Umwallung unter den folgenden Kurfürsten. So zeigt sich die Festung Alt-Dresden auf einem im Königl. historischen Museum aufgestellten, in Holz ausgeführten Reliefplane (gefertigt nach dem Jahre 1632) ausgestattet mit mächtigen, getürmten Thorgebäuden in weit gezogener Umwallung und gewährt mit ihrer Parochialkirche und ihrer gotischen Begräbniskirche beim Lausitzer Thor, dem Jägerhofe, Rathause und Kommandantenhause ein gar stattliches Gesamtbild. Der Meinung nach, welche Weck in seiner Chronik von Dresden (1679 und 1680) vertritt, waren die Gebäude großenteils steinern. Die Dachkonstruktionen scheinen jedoch, wie wir später sehen werden, nicht besonders solid, ebenso das Mauerwerk nur aus Backsteinen gebildet gewesen zu sein.

Größere Plätze gewahren wir im 17. Jahrhundert in Alt- Dresden nicht, obschon vor dem Rathaus, bei der Kirche und beim Jägerhofe dergleichen von kleinerem Maßstabe, überdies auch am Rhänitzthore der sogenannte Abdankeplatz bei dem ziemlich frei gelegenen Friedhofe zu bemerken sind. Die hauptsächlichsten Straßen führen nach den Thoren, und finden wir im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts genannt: „Breitegasse, Kirchsteig, Oberfahrweg, Reinsche oder Rentz- (Rhänitz-) Gasse, Meißnische Gasse, Clostergasse, Im Kloster, Kolmarkt, Ufm Graben, Unterfahrweg, Badergasse, Neuegasse, Am Markt, Ufm Kirchhofe.“ Dicht an der Umwallung hin mögen geführt haben: „Meißnische Straße, Haynische Straße, Sattelweg, Ackerweg, Viehtreibe.“

Die Häuser sind fast durchschnittlich klein, teils aus Fachwerk, teils aus Stein- oder Ziegelmauerwerk, die Dächer aber [17] fast durchgängig nur mit Holzschindeln, im Stadtbezirke stehende Scheunen sogar nur mit Stroh gedeckt. Zur Stadt Alt-Dresden gehörten drei Vorwerke, welche wohl den ursprünglichen Ortsstamm gebildet haben mögen, jedoch durch die Umwallung unterbrochen wurden und keine geschlossenen Fluren mehr bildeten. Das „Untere Vorwerk“ lag im westlichen Teile zunächst der Elbe und der Meißnischen Straße, das „Mittelvorwerk“ hatte seine Fluren meist zwischen der Meißner und Haynischen Straße, das „Obere Vorwerk“ lag östlich von diesem bis zur Budissiner oder Stolpner Straße hin. Der Wert des Scheffels Acker dieser Vorwerke wurde 1636 auf ungefähr 70 Gulden angegeben. Brauereien befanden sich drei in Alt-Dresden, zwei auf der Meißnischen und eine auf der Rhänitzgasse.

Die Ortseinteilung geschah nach zweierlei Art, erstens nach Vierteln, deren es vier gab, zweitens nach „Stöcken“, deren es, der Buchstabenfolge nach, zwanzig gab. Nach der Feuerordnung vom Jahre 1678 begann das erste Viertel „an der Ecke der Brücke“ und endete „bei der Apotheke.“ Es umfaßte sonach die Meißnische Gasse und den Kohlmarkt, auch einige Häuser am Markt. Das andere Viertel begann auff der Ränitz-Gasse und endete „am Marckte“, umfaßte sonach hauptsächlich die Rhänitzgasse. Das dritte Viertel „fähet sich an am Marckte bey des Churfl. S. Commendanten Hause und endet sich auf der Pastey“, enthielt sonach hauptsächlich die Häuser zwischen dem zweiten Viertel und der im Osten liegenden Breitegasse, sowie nördlich bis zum Festungswall. Das vierte Viertel „gehet an auff der breiten Gasse und endet sich am Marckte“; zu ihm gehörte sonach der östliche und südöstliche Stadtteil, Breitegasse und Klostergasse. Öffentliche Brunnen, elf an der Zahl, befanden sich „im Grunde, auf der Meißnischen Gasse, auffn Kohl-Marckte, auff Neu Gasse, Ranitz Gasse, Breite Gasse, Closter Gasse, auffm Graben, am Rathhause, am Marckte und neben der Büchsenmeister Wacht“ (nahe der Elbbrücke).

Für unsere heutigen Begriffe unverständlich bleibt die jedenfalls älterer Zeit entstammende Ortseinteilung nach „Stöcken“, welche überdies keineswegs bei der Einteilung der Stadt in Viertel mit maßgebend gewesen zu sein scheint, da wir z. B. im ersten [18] Viertel als Bezeichnungen der Stöcke A, L, M, N, im zweiten Viertel E, G, H, I, O, Q, T, V, im dritten Viertel E, M, Q, R, S, im vierten Viertel C, D, L, R angegeben finden (vgl. Ratsakten „zur Revision der Steuer Cataster von Alt-Dreßden gehörig“, v. J. 1693).

Durch das in dem Aktenstück des Ratsarchivs C. II. 4 gebene Verzeichnis der bewehrten Bürgerschaft in Alt-Dresden vom Jahre 1630 sind wir in den Stand gesetzt, die Zahl der bewohnten Häuser angeben zu können, da ein jedes Haus einen bewehrten Mann zu stellen hatte. Es finden sich:

im ersten Viertel 107 Hauswirte und 52 Hausgenossen,
im zweiten Viertel 146 " " 54 "
im dritten Viertel 66 " " 13 "
im vierten Viertel 71 " " 25 "

demnach 390 Wirte (und Wohnhäuser), sowie 144 Hausgenossen, im ganzen also 534 selbständige Einwohner, welche mit 81 Piken, 127 Musketen und 182 „Heleparten“ bewaffnet waren. Eine andere Korporation waren die Büchsenmeister („Dreißiger“), dreißig Mann, welche in der Handhabung der Geschütze angelernt waren, die aber nicht immer vollzählig erhalten worden zu sein scheinen, da beispielsweise 1685 nur 17 derselben genannt werden. Auch die „Lappländer“, deren es in der Residenzstadt und in Alt-Dresden zusammen 100 gab, waren ein wehrhaftes, während des dreißigjährigen Krieges mehrfach genanntes Corps.

Die hauptsächlichsten in Alt-Dresden betriebenen Gewerbe waren Schiffhandel, Fischerei, Fleischerei, Leinweberei, das Braugewerbe und die Ökonomie. Es gab viele kleine und arme Leute im Stadtteil rechts der Elbe; zu den namhaften Personen gehörten der Stadtkommandant, Stadtrichter, Stadtschreiber, Pastor, Diakonus, Rektor, die Lehrerschaft, der Apotheker, der Physikus, die Viertelsmeister, die Brauherren und Baumeister. Eine Anzahl Höfe – es finden sich allein im zweiten Viertel deren elf genannt – lassen die Meinung zu, daß Alt-Dresden von Ursprung an ein ackerbautreibender Ort gewesen sei und seine Scheunen, deren Reste vielleicht in dem später „die Scheunenhöfe“ genannten Stadtteile wenigstens dem Namen nach erhalten geblieben sind, nach Nordwesten zu stehen gehabt habe.

[19] Der größte Teil des Grundbesitzes stand unter Ratsjurisdiktion, ein kleinerer Teil unter dem Amte; einige Häuser und Grundstücksgruppen, so z. B. das Regimentshaus, der Jägerhof und der Holzhof, waren kurfürstlich, andere dreizehn werden noch im Jahre 1693 als Freihäuser erwähnt. Um nun ein möglichst vollständiges Bild der Gestaltung Alt-Dresdens vor dem Brande zu geben, sei es gestattet mit Hilfe jenes oben erwähnten Reliefplans im Königl. historischen Museum, dem man, da er der kurfürstlichen Modellkammer entstammt, Glaubwürdigkeit wird beimessen können, noch folgendes zu bemerken. Die Ausdehnung des Ortes innerhalb der Festungsmauern von Ost nach West, zwischen Jägerthor und Meißner oder Leipziger Thor, betrug in Luftlinie – über die Kirche weg gemessen – 169 Ruten oder 845 Schritt oder 1183 Ellen; die Ausdehnung von Süd nach Nord, zwischen Brückenthor und Lausitzer Thor, ebenfalls in gerader Linie über die Kirche hinweg gemessen, stellte sich auf 112 Ruten oder 560 Schritt oder 784 Ellen. Als Hauptverkehrsstraßen sind die Meißnische, Rhänitz- und Breitegasse zu bezeichnen, während an die heutige Hauptstraße noch nicht zu denken war. Auf dem Trakte der letztgenannten, welche bekanntlich insgesamt eine Länge von 420 Meter und eine Breite von 60 Meter, konisch sich bis zu 30 Meter verjüngend, aufweist, und etwa in deren Mitte, in der Gegend der heute noch an der Allee freistehenden steinernen Wasserhäuser, stand, ihren Turm nach Südwesten richtend, die Kirche inmitten dichter Häusergruppen, zwar an einem mäßigen Platze, dem Kirchhofe und ehemaligen Begräbnisplatze, jedoch nur zugänglich durch mehrere kleine, schmale Gassen.

Das der Residenzstadt gegenüber liegende kleine Alt-Dresden ward im Laufe der Zeit, zwischen 1407 und 1739, nach chronikalischen Berichten von nicht weniger als 51 Bränden heimgesucht; der bedeutendste derselben war derjenige, welcher am 6. August 1685 stattfand. An genanntem Tage vormittags gegen 11 Uhr brach in dem im ersten Viertel auf der Meißnischen Straße und zwar auf deren rechter Seite in der Gegend des heutigen „der Grund“ genannten Durchgangstraktes gelegenen, dem Büchsenmeister und Kunsttischler Tobias Edler zugehörigen Hause Feuer aus, welches binnen etwa fünf Stunden das Städtchen Alt-Dresden fast vertilgte, [20] da 336 Wohnhäuser[22], außer den Nebenhäusern und Scheunen, dem furchtbaren Elemente zum Opfer fielen. Der Jägerhof, das Rathaus und 21 Häuser entlang der Elbe blieben vom Brande verschont. Das beste Bild der grauenhaften Zerstörung gewährt der seitens des Rats zu Dresden unterm 9. (?) August an den Kurfürsten Johann Georg III. gegebene umfassende Bericht, vgl. Hilscher, Sammler, S. 467[23], welcher lautet, wie folgt:

  „Durchlauchtigster Churfürste,
Ew. Churfürstl. Durchl. sind unserer unterthänigte Dienste in pflichtschuldigter Treue jederzeit bevor,
  Gnädigster Herre!

Ew. Churfürstl. Durchl. können wir betrüblich unterthänigst nicht vorhalten, wird auch Derselben, leider, bereit wohl bewust seyn, daß heut vor Mittag gegen Eilff Uhr der gerechte Gott abermahls eine große Feuersbrunst alhier verhangen, indem zu Alt-Dresden, auf der Meißnischen Gasse in des sogenannten Kunst-Tischlers, Tobien Edlers Hauße (durch wessen Verwahrlosung aber, wir zur Zeit noch nicht erfahren können) ein unvermuthet Feuer aufgegangen, welches darnach erfordern der Feuer Ordnung aller Möglichkeit nach in continenti darwider gemachten Anstalt ungeachtet theils wegen dort herumbgelegener ganz hölzerner und mit Schindeln bedeckter Häußer, theils wegen des dabey entstandenen starken Windes dermaßen schleunigst überhandgenommen, daß an vielen auch entlegenen Orthen es fast zugleich zu brennen angefangen, und also in vier bis fünff Stunden die ganze Stadt und darunter vornehmlich die Kirche nebenst dem Glockenthurm, Pfarre und Schulgebäuden, wie auch Ew. Churfürstl. Durchl. Regiments-Hauße und Holzhoffe im Rauch aufgegangen, und zum Theil noch in voller Flamme stehen, und allein Ew. Churfürstl. Durchl. Jägerhauß nebenst dem Rathhauße und ohngefähr 18 bis 20 an der Elbe hergebaueten Häußer noch bis jetzo durch Gottes sonderbahre Güthe vor der grausamen Gluth erhalten worden. Sonsten haben, [21] weil bey überhandgenommener Gluth, und da das Feuer von einer Gasse zur andern durch den Wind getrieben und andere Gebäude entzündet worden, das in Alten-Dreßden vorhandene Feuergeräthe nicht zulänglich seyn wollen, wie aus der Festung mit benöthigter Mannschaft und zum Löschen dienliche Instrumenten unvorzügliche Hülffe geleistet, und nicht allein fünff Dorffschaften mit Pferden und Wagen, wie auch Mannschafft noch heute zum löschen alhier sich eingefunden, aufgebothen, sondern auch in hiesigen Vorstädten die Anstalt gemacht, daß von heit abends bis morgen Mittag 250 Mann einander Wechselsweise jedesmal mit 50 Mann ablösen und aus hiesiger Neudörfnischer Bürgerschafft gleichfalls 100 Mann die jezige Nachtwache draußen verrichten, und allenthalben bestmöglichste Aufsicht zu Verhütung ferneren Schadens haben sollen, inmaßen denn auch übrigends bey denen in der Vestung gegen Alten-Dreßden zu liegenden Häußern, als in denen an der Elbe zu beyden Seiten gelegenen Vorstädten bei allen und jedem Einwohner Verfügung geschehen, daß jedweder auf sein Hauß achtung haben und also nächst Göttlicher Gnade allem ferneren Unheyl fürgebaut werden möchte. Vor die armen abgebrannten Leuthe, welche theils in Gärthen, theils auf Wiesen liegen, haben Wir gleichfalls einen Vorrath an Brod und Getränke annoch heit anschaffen lassen. Dem Tischler bei welchem dem Verlaut nach das Feuer auskommen seyn soll haben wir zwar nachgetrachtet, solchen aber bis dato nicht finden können. – Welches inmittelst Ew. Churfürstl. Durchl. wir in unterthänigkeit berichten sollen, des gehorsamsten erbiethens, von allen andern genauere Nachricht einzuziehen, und davon ehestens unsern ausführlichen Bericht[24] gehorsamst zu erstatten, hiernächst verbeibend

  Ew. Churfürstl. Durchl.

Unterthänigste, gehorsamste

Datum am 9. August[25]

1685.
Der Rath zu Dresden.“

[22] Zur Ergänzung dieses Ratsberichts wird es nötig sein, zunächst einen Blick auf das Feuerlöschwesen Alt- Dresdens zu werfen. Aus der Feuerordnung vom Jahre 1678 geht hierauf bezüglich hervor, daß bei den elf öffentlichen Gassenbrunnen stets gefüllte eichene Wasserbütten auf Schleifen in Vorrat standen und daß lange Leitern und Feuerhaken unter Dach und Fach auf dem Kirchhofe lagerten. Im Rathause wurde eine Anzahl lederner Wassereimer und „eine messingene Trage-Sprütze“ aufbewahrt, und in jedem Hause mußten ebenfalls zwei Feuereimer zu finden sein. Dies waren die Löschvorrichtungen. Erscholl nun ein Feuergeschrei, so lag dem Glöckner auf dem Turme ob, alsbald an die Glocke zu schlagen; auch hatte der Gerichtsknecht auf dem Rathause „die Feuer Glocke zu lauten“, die Wächter mußten dem Stadtrichter Meldung thun, und dieser hatte sofort zum Feuer zu eilen, „was nothwendig zu verordnen und die Leute zur Arbeit anzutreiben.“ Zimmerleute, Maurer und Brauer waren schuldig, das Feuerlöschgeräte herbeizuschaffen und bei der Rettung und beim Löschen mit den übrigen Handwerksleuten Hand anzulegen. Im Rathause hatten der stellvertretende Stadtrichter und der Gerichtsschreiber anwesend zu sein, der Gerichtsknecht und der Nachtwächter mußten die Feuereimer „herunter werffen und zum Feuer schaffen.“ Um dem Viertel, wo der Brand auskam, thätige Hilfe zu bringen, mußten zwei der übrigen Viertel ihre Mannschaften zum Retten senden, des letzten Viertels Mannschaften aber hatten, zur Hälfte mit Gewehr, zur Hälfte mit Eimern versehen, auf dem Markte Aufstellung zu nehmen. Die Besitzer von Pferden waren verpflichtet, nach den oben erwähnten Wasserbütten zu eilen und diese auf den Schleifen herbeizuführen. Im Bedarfsfalle wurde auf Anordnung des Festungskommandanten in Alt-Dresden „das Pförtlein an der Badt-Stuben zur Elbe eröffnet und von dannen das Wasser zugeführt.“ Weiber und Dienstmägde hatten sich vom Feuer fernzuhalten, dagegen beim Röhrkasten, an den Brunnen oder an der Elbe das Wasser in die Bütten zu füllen. Hausgenossen, Handwerksgesellen und Knechte hatten ebenfalls durch Eimerdienst u. s. w. beim Löschen ihrerseits thätig zu sein. Selbst die kurfürstlichen Jägerei-Verwandten thaten im Dringlichkeitsfalle Helferdienste. Als in dem hier in Rede stehenden Falle wichtigster [23] Punkt ist der letzte Paragraph der Feuerordnung zu betrachten, da er von der Hilfeleistung aus der Residenzstadt handelt. Er besagt: wenn bei verschlossener Festung Feuer in Alt-Dresden auskäme und es vom Kurfürsten oder dessen Festungskommandanten nötig befunden würde, daß 100 Mann, aus jedem Viertel 25, von der Bürgerschaft aus der Festung nebst vier Ratspersonen und den vier jüngsten Viertelsmeistern über die Elbbrücke hinausgelassen werden. Bei Tage kann dagegen nach Gelegenheit mehr Rettung geschehen, jedoch „daß die Vestung des Volckes nicht entblösset werde.“

Der überaus heftige Brand scheint die Viertel der Reihenfolge nach ergriffen zu haben; als Verwahrloserin des Brandes, welcher auch Menschenleben forderte, indem die Kinder Edlers und das Eheweib des Bürgers und Fleischers Mich. Francke „verbrunnen und zu Asche worden,“ wurde ein Mädchen ermittelt[26]. Überhaupt fanden sich als Kalamitosen 331 Hausbesitzer und 640 Hausgenossen vor. Außer Kirche, Schule, Regimentshaus, Wache und Pfarrhaus wurden im ersten Viertel 82, im zweiten 146, im dritten 59 und im vierten 44 Wohnhäuser eingeäschert. Erhalten blieben außer dem Jägerhofe und Rathause 21 Häuser zunächst der Brücke, an der Klostergasse und Meißner Gasse. Die Not, in die eine so große Anzahl armer Leute geriet, war sehr groß und veranlaßte den Rat zu Dresden, in der Zeit vom 6. bis 10. August für 163 Thaler 1 Gr. Brot und Bier zur Verteilung bringen zu lassen, auch den Kurfürsten und andere mildthätige Menschen um Naturallieferungen anzugehen. Infolgedessen wies der Kurfürst 40 Scheffel Korn in zwei Raten an, der Rat zu Meißen überschickte 8 Scheffel Mehl, 1 Faß Wein und einen Scheffel Salz, der Kurkanzler von Miltitz 9 Brote, 1 Faß Bier und ½ Tonne Wein, der kurfürstl. Leibmedicus Dr. Wiesener 2 Scheffel gebackene Brote und eine Hose Butter, Dr. Otto 2 Scheffel Brot und 2 Faß Bier, Bürgermeister Wiegner 1 Faß Bier; zwei Frauen spendeten 1½ Faß und 19 vermögende Einwohner zusammen 10½ Tonnen Bier. Um aber auch die Brandkalamitosen, namentlich für ihre Mobiliareinbußen, einigermaßen zu entschädigen, wurde vom 19. Aug. [24] an in den Stadtteilen Dresdens links der Elbe eine Kollekte von Haus zu Haus eingesammelt, bei welcher in Summa 1383 Thaler 4 Gr. 8½ Pf. einkamen.

Es steuerten hierzu bei: Se. kurf. Durchlaucht der Kurprinz 30 Thaler, Dr. Ziegler in Wittenberg 10 Thlr., der Amtmann zu Oschatz 10 Thlr., das erste Stadtviertel Dresdens 269 Thlr. 3 Gr. 5 Pf., desgl. 37 Thlr. 10 Gr. 10 Pf., das zweite Stadtviertel 267 Thlr. 6 Gr., desgl. 19 Thlr., das dritte Stadtviertel 255 Thlr. 12 Gr. 6 Pf., desgl. 7 Thlr. 2 Gr., das vierte Stadtviertel 291 Thlr. 4 Gr. 3 Pf., desgl. 27 Thlr. 3 Gr., die zehn Vorstadtgemeinden in Summa 159 Thlr. 10 Gr. 8½ Pf.

Von den letzteren steuerte die Rampische Gemeinde am reichlichsten (36 Thlr. 16 Gr. 8½ Pf.), die Viehweider Gemeinde am schwächsten (4 Thlr. 21 Gr. 6 Pf.) bei. Bereits am 14. August hatte der Rat 26 Thlr. 11 Gr. in Raten von 6 Pf. bis zu 2 Gr. an die Armen zur Verteilung bringen lassen; der Betrag der Sammlung wurde später und bis zum 9. September nach aufgestellter Spezifikation (vgl. Ratsakten C. II. 15. Vol. I.) zur Verteilung gebracht. Es erhielten bei der hiernach erfolgten Hauptverteilung die Hausbesitzer insgesamt 735 Thlr. 4 Gr. in Äquivalenten von 16 Groschen bis zu 10 Thalern; so bekam u. a. der Leinweber Silbermann 16 Gr., der Schiffmüller Schieritz 1 Thlr. 12 Gr., Tobias Edler, der Kunsttischler, in dessen Hause das Feuer herausgekommen, 3 Thlr., die Pastorswitwe Götting 4 Thlr., Schiffhändler Winter 5 Thlr., Witwe Eberwein und Organist und Viertelsmeister Walkoff je 6 Thlr., endlich Stadtrichter Müller 10 Thlr. An die Hausgenossen wurden in Appoints von 4 Gr. bis zu 10 Thlrn. 587 Thlr. 14 Gr. zur Verteilung gebracht; es erhielten beispielsweise der Röhrmeister Trobisch und der Goldschmiedsgeselle Potter je 16 Gr., der Fleischer Francke, dessen Eheweib „verbrunnen,“ 2 Thlr., die Witwe des Diakonus Schultze 3 Thlr., die Goldschmiede Wecker und Porisch 1 und 3 Thlr., der Baccalaureus und der Kustos der Schule je 4 Thlr., Kantor Küffner 6 Thlr., Caspar Funcke 6 Thlr. 12 Gr., Rektor Gelenius 8 Thlr., Pastor Leschke und Diakonus Hahn je 10 Thlr.

Jedenfalls infolge der Ratschläge tüchtiger Fachmänner entschloß sich Kurfürst Johann Georg III., die Neustadt planmäßiger [25] und besser im Neubau erstehen zu lassen, und beauftragte daher seinen Festungsbaumeister und Artillerie Obersten Wolf Kaspar von Klengel mit Ausarbeitung eines Planes, welcher neben besserer Einrichtung der Gebäude die Änderung einiger Gassen sowohl „zu mehrerer commodität der Einwohner alß Zierath der ganzen Stadt“ im Auge behalten sollte. Bezüglich dieses Projektes richtete der Rat an den Landesherrn nachstehenden Bericht[27]:

„Durchlauchtigster Churfürst,

Ew. Churf: Durchl: seind Unsere unterthänigste gehorsambste Dienste in pflichtschuldigster Trewe iederzeit bevor,

Gnädigster Herr,

Ew. Churf: Durchl: ist in gnaden wißend, wie durch Gottes Verhängnüs die Stadt Alt Dreßden vor weniger Zeit, in etzlichen stunden iämmerlich in die Asche geleget worden, wodurch die meisten Einwohner fast umb alle das ihrige uff einmahl kommen, Nun seind Wir in begrieff von dieser gantzen sache einen ausführlichen Bericht zuerstatten, darinne sowohl der Kirchen und Geistlichen Religion Ambts daraus Kirchen: und Schuldiener bishero unterhalten worden, als auch des gemeinen Stadt Wesens Zustand und anders, das zur consolation dieses armen orths dienen möge, ausführlich vorgestellet werden soll, Nachdem aber damit so geschwinde nicht uffzukommen sein will, selbiges Hauptwerk auch in die meisten E. Churf: Durchl: hohe Collegia, als Renth-Cammer, Steuer, Ober Consistorium etc: einlauffen wird, und dahero sichs mit den gnädigsten resolutionen in einen und den andern Punct vorziehen dürffte, Voritzo aber wegen eines praeiudicial puncts, welches halben doch summum periculum in mora Zweifel ereignet, indem ein solcher rumor erschollen, ob wehre E. Churf: Durchl: Gn: Will und meinung, daß die Kirchen: und Schulgebäwde an einen andern orth der Stadt transferiret, der künfftige uffbaw der privat Häuser auch anders disponiret, und also denen Einwohnern uff ihre Brandtstellen hinwieder zu bauen, nicht verstattet werden solte, welcher rumor causiret, daß die Einwohner welche auch waß uffzubauen, gesonnen gewesen, stutzig worden, ingleichen daß Wir nicht wißen, [26] ob uff die conservation des Gemäuers bey der Kirchen: und Schulgebäwde gegen bevorstehenden Winter itzo ein absehen zunehmen sey, und also E. Churf: Durchl: gnädigsten entschließung Unß und der armen, abgebrandten hierunter sehr nothwendig, Alß haben Wir vermittelst dieses unterthänigsten Vorberichts umb gnädigste resolution bitten sollen, ob die Kirchen: und Schulgebäwde, wie sie itzo gestanden, in Zukunfft wieder zuerheben, auch ieder der abgebrandten Bürger und Einwohner seine Brandtstelle behalten und darauff so guth Er kan wieder bauen möge, oder wie sich sonsten deswegen zubezeugen sey, dabey wir aus pflichtschuldigkeit erinnern, daß so die Kirchen: und Schuelgebäwde anderer orthen transferiret werden müsten, etzliche 1000 fl. so noch an den gemäuer sonderlich in den fundamenten, itzo zuerhalten wehren, wegfallen, auch wegen der Begräbnüße, indem in der Kirchen, viel adeliche und andere Grabstellen seind, mancherley Klage geführet, bey den privat Häusern aber, wegen der Keller, uff den Brandtstädten hafftenden Schulden, und hypothecen und sonsten große inconvenientien erwachsen und der uffbaw an diesen gantz nahrlosen orthe mercklich gehindert werden dürffte, E. Churf: Durchl: gnädigsten schleunigen Resolution seind Wir hierüber in unterthänigkeit erwärtig und Verharren E. Churf: Durchl: unterthänigste, gehorsambste

Dreßden am 21. Sept. 1685.
Der Rath zu Dresden.“

Hierauf erließ wenige Tage später der Kurfürst nachstehendes Reskript[28] an seine Räte Geh.-Rat Haubold von Miltitz, Kammerdirektor Bose, Obrist Klengel, Hofrat Dr. Ritter, Oberamtsverwalter Leister und den Rat zu Dresden:

„Beste hochgelarte Räthe und liebe getreue. Wir haben aus eurem, des Raths, unterm 21. dieses unterthgst. abgelaßenem Bericht verlesen hören, Was Ihr wegen Wiedererbauung unserer durch jüngstentstandene Feuersbrunst ruinirten Stadt Alten Dreßden, sonderlich ob die Kirchen- und Schulgebäude, wie auch privat-häuser auf vorige art und stellen hinwieder gesezet werden sollen vor gehorsamste erinnerung gethan. Nun ist Euch dem Obristen v. Klengel wißend, was Wir dißfalls vor eine intention führen [27] und wohin wegen einrichtung der Gebäude und änderung einiger gaßen, sowohl zu mehrer commodität der Innwohner alß Zierath der ganzen Stadt unser absehen gerichtet: Wie aber einer nothdurfft seyn will dieses werck wohl und genau zuuntersuchen und zuüberlegen; Alß ist unser gndsts. begehren, Ihr wollet nicht allein mit dem förderlichsten den orth und die Brandtstädte in augenschein nehmen und wer von denen abgebrandten Innwohnern wiederumb aufzubauen gewillet und vermögens ist, mit fleiß erkundigen sondern auch wie das absehen, wegen änderung etlicher gaßen und neuer anlegung der privat häuser zu erreichen reiflich und wohl erwegen. Hiernächst wird auch, wofern durch die vorhabende änderung einen oder andern ein Raume oder sonst etwas entzogen und hergegen einen andern zugeleget werden solte, nicht weniger auch der uf denen Brandstädten hafftenden steuer ßo schulden[29] und Hypothecen halber, ein billigmeßiges reglement und Ordnung zu machen und demjenigen so etwas abgehet behörige ersezung zu thun, auch deshalben Vergleich mit ihm zu treffen seyn; Welches Ihr denn nach denen mit unterlauffenden umbständen gleichfalls in gute consideration zuziehen und wie es allenthalben dergestalt daß Recht und billigkeit beobachtet und die Wiederaufbauung der Stadt, gegenwärtigem Zustande nach, zu des gemeinen wesens und der armen Innwohner besten möglichst befördert und beschleiniget werden möge, eure gedanken zusammenzutragen wißen werdet: Gestalt Wir denn über dieses alles und wie sonst der Bau, damit derselbe ungehindert von statten gehen und die nothdurfft an materialien füglich beygebracht und erlanget werden könne, eures unterthänigsten Berichts und Gutachtens mit dem ehisten, weill periculum in mora, zu fassung fernerer entschließung und resolution gewärtig seyn wollen. Es beschieht hieran etc. und etc. Datum Torgau d. 30. Sept. Ao. 1685.“

Im weiteren Verfolg der Bebauungsangelegenheit wendeten sich die vorgenannten Kommissäre unterm 3. Februar 1686 an den Kurfürsten um Verwilligung von Schuttfuhren, unter dem Bemerken, daß der Schutt zu Ausfüllung der alten Stadtgräben verwendet werden solle; nach Vollzug der Abräumungsarbeiten [28] (welche nach beiliegendem Anschlag, auf 12 Monate berechnet, 1600 Thaler Kostenaufwand veranlassen würden), werde die Ausführung des aufgestellten Bauplans wesentlich erleichtert sein[30]. Hiermit erklärte sich der Landesherr einverstanden und wies die Obersteuer-Einnahme zur Zahlung der Anschlagsumme an. Obschon nun erst nach und nach bei dem herrschenden Geldmangel diese Zahlung erfolgen konnte, so ordnete doch bereits ein anderweitiges kurfürstliches Reskript vom 9. April 1686[31] an dieselbe Amtsstelle die Zahlung weiterer 1500 Thaler an das Oberbauamt an, damit verschiedene Besitzer, deren Häuser oder Arealräume in die neuangelegten Straßen fielen, Entschädigungen erhalten könnten. Eine gleichhohe Summe wies der Kurfürst unterm 28. Mai 1687 für denselben Bedarf an. Mit der Zahlung dieses letzteren Betrags dauerte es längere Zeit, und Mitte 1687 war dieselbe noch nicht erfolgt; dennoch meldete Klengel, daß im Laufe dieses Jahres „die principaleste Passage und Hauptstraße zum neuen Einlaß“ (d. i. dem spätern Budissiner Thor) zustande gebracht werden solle. Nicht zu unterschätzen ist hierbei die Steuerquote, welche der kurfürstlichen Land- und Tranksteuerkasse durch Steuererlaß, Bau- und Braubegnadigungen verloren ging. Der Steuerdirektor berechnete dieselbe unterm 15. Juni 1687 auf 30368 Fl. 11 Gr. 6¾ Pf.[32] Bemerkenswert ist hierbei, daß bis zu diesem Termine bereits 72 Häuser in Alt-Dresden wieder neu aus dem Schutte erstanden waren, denen infolge Befehls vom 27. Mai d. J. 250 Freibiere, jedes zu 26 Fl. 14 Gr. gerechnet, zugestanden worden waren. Mangels einer Kirche hielt die Parochialgemeinde zu Alt-Dresden ungefähr 2½ Jahre lang Gottesdienst auf dem Rathaussaale ab. Bereits in den ersten Monaten d. J. 1686 gingen zwei Parteien Almosensammler, jede zu zwei Mann, ausgestattet mit je 50 Thlr. Ratsvorschuß, kurfürstlicher Rekommandation, Kreditbrief und Ratsinstruktion, auf Reisen ins Ausland, um Almosen für die Kirche und die Schul- und geistlichen Gebäude einzusammeln[33]. Zwei derselben, Johann Georg Knoche und Johann Schelle, reisten am [29] 6. Mai von Dresden ab und übergaben ihre Relation an den Rat unterm 17. September 1686. Sie legten hiernach binnen 16 Wochen an 500 deutsche Meilen zurück, wurden an vielen Orten abgewiesen oder auf Einsendung vertröstet und erhielten in barem Gelde nur in Altenburg 26 Thlr. 8 Gr., Zeitz 20 Thlr., Eisenberg 1 Thlr. 8 Gr., Jena 6 Thlr., Weimar 6 Thlr., Coburg 1 Thlr., Bayreuth 100 Thlr., Nürnberg 33 Thlr. 8 Gr., Dinkelsbühl 4 Thlr., Heilbronn 12 Thlr., Stuttgart 37 Thlr., Biberach 5 Thlr. 8 Gr., Augsburg 12 Thlr., Memmingen 13 Thlr. 8 Gr., St. Gallen 20 Thlr., Zürich 100 Thlr., Straßburg 6 Thlr., Heidelberg 6 Thlr. 16 Gr. und Weißenfels 31 Thlr. Überhaupt kassierten sie eine Summe von 441 Thlr. 8 Gr. ein, welcher 407 Thlr. 17 Gr. 6 Pf. Ausgabeposten (Fuhrlohn 187 Thlr. 17 Gr. 6 Pf. und Verpflegungsdeputat, berechnet vom 12. Mai bis 29. August, 220 Thlr.) gegenüberstanden, so daß nur 33 Thlr. 9 Gr. 6 Pf. zur Ablieferung gelangten. Hiergegen baten die beiden Reisesammler unterm 9. Juni 1687 um Überlassung des ihnen bei Beginn ihrer Reise gewährten und nun zurückgeforderten baren Vorschusses von 50 Thlr., da sie beiderseits vermögenslos seien. So scheint das ganze Reiseerträgnis mit einem Fehlbetrag von 16 Thlr. 14 Gr. 6 Pf. abgeschlossen zu haben. Die beiden anderen Reisesammler, Barthel Hunger und Christoph Rincke, schlugen eine andere Route ein; sie reisten am 26. Mai 1686 von Dresden ab, kamen zurück den 12. Oktober und bereisten nach ihrem vom folgenden Tag datierten Bericht in dieser Zeit 20 Provinzen, 10 kur- und fürstliche Residenzen, 4 Reichsstädte, überhaupt aber 65 große und kleine Städte und machten in Summa 293 Meilen. Auch ihr erreichtes Resultat war zwar reich an Vertröstungen aller Art, jedoch schwach an Fonds; jedenfalls werden auch sie mit einem Manko abgeschlossen haben (Berechnung liegt den Akten nicht bei), da sie überhaupt nur 149 Thaler vereinnahmten, eine Summe, zu welcher beitrugen: Magdeburg 6 Thlr., Quedlinburg 2 Thlr., Wolfenbüttel 11 Thlr. und nochmals 12 Thlr., Lippe 1 Thlr., Hamm 1 Thlr., der Kurfürst von Brandenburg bei seiner Anwesenheit in Wesel 100 Thlr., Amsterdam 10 Thlr., Lübeck 6 Thlr. So endete diese Almosensammlung im Auslande auf klägliche Weise. Besseren Erfolg hatten die Bittschriften, welche unterm 29. April 1686 an verschiedene [30] Stadtratskollegien und an 24 fürstliche Personen seitens des Rats zu Dresden erlassen wurden. Beispielsweise betrug der Sammlungsertrag in Leipzig 296 Thlr. 20 Gr. und die Beihilfe des Leipziger Rates 40 Thlr. Auch eine allgemeine Kirchenkollekte im Lande, zum Besten der Kirchen- und Schuldiener, ergab einen nennenswerten Ertrag. Noch ist zu bemerken, daß auf ein Bittgesuch der Kirchenvorsteher zu Alt-Dresden an den Kurfürsten (vom 20. Septbr. 1686) um Verleihung einiger, zu der auf dem Schloßturm bestandenen „Singe-Uhr“ gehöriger, jetzt aber abgenommener und im Gießhause stehender Glocken eine kurfürstliche Ordonnanz d. d. Leipzig den 6. Oktober 1686 erfolgte, welche den Kirchenvorstehern drei Glocken der Singeuhr, im Tone c, e und g stehend und zusammen ein Gewicht von 9 Ctnr. 71 Pfd. repräsentierend, zubilligte. Ganz allmählich erfolgte der Wiederanbau Alt-Dresdens; die schnellere Entwicklung des Stadtteils ist erst dem Könige August dem Starken zu verdanken, welcher teils selbst namhafte Bauten aufführen ließ, teils durch anderweite Baubegnadigung darauf hinwirkte.

Das königliche Patent über letztere (vgl. Cod. August. II, S. 1625) lautet, wie folgt: „Wir Friedrich Augustus von Gottes Gnaden, König in Pohlen etc. etc. Fügen zu wissen, demnach Uns die Bürgerschafft zu Alt-Dreßden allerunterthänigst vorgestellet, was maßen der Wiederaufbau dieser Anno 1685 durch entstandenen jählingen Brand eingeäscherten Stadt in solch Stocken gerathen, daß die Caducitäten anders nicht als durch ertheilende neue Begnadigungen überwunden und zum Wiederaufbau zu bringen seyn würden, daher selbige auch gehorsamst gebeten, Wir möchten zu Beförderung solchen An- und Wiederaufbau derer caducen Plätze, eine zehenjährige Befreyung ertheilen, und selbe, zumahl einige Auswärtige dieserwegen bereits Nachfrage gehalten, öffentlich zu iedermans erlangender Wissenschaft publiciren lassen. Gleichwie Wir nun selbst gerne sehen, daß der völlige Aufbau ermeldter Stadt, sowohl zur Zierde, als um Unsers eigenen hierunter versirenden Interresse willen, dereinsten zur Perfection gebracht werde; Also haben Wir auch in die gesuchte zehenjährige Steuer- Befreyung zu consentiren, kein Bedencken getragen, sondern thun vielmehr, krafft dieses offenen Briefes, iedermänniglichen die gnädigste [31] Versicherung, daß wer sich zur Annehmung einiger wüsten Plätze an besagtem Orte angeben, und sich zu derselben Bebauung anschicken wird, der oder dieselben durchgehends, von Zeit der Annahme an, von Abgabe aller Steuern, von denen auf solchen Plätzen hafftenden Schocken und Quatember = Quantis auf zehen Jahr gäntzlich befreyet, auch dargegen mit einiger anderen Versteuerung die gesetzte Zeit über in geringsten nicht beschweret werden sollen. Zu Uhrkund mit Unserm Steuer Secret besiegelt, und gegeben zu Dreßden, am 6. Julii, Anno 1714.“

Die Folge dieser Steuerbefreiung war, daß der Anbau der Neustadt sich schneller vollzog; die ältesten der heute noch stehenden Privat-Häuser sind das Eckhaus des Elbgäßchens, die Hausnummern 22 der Hauptstraße und 1 der Kasernenstraße. Die meisten der übrigen Bürgerhäuser gehören jener Steuerbegnadigungszeitperiode hinsichtlich ihrer Entstehung an. Um das Andenken an das traurige Brandereignis wach zu erhalten, wurde jährlich am 6. August oder an dem darauf folgenden Sonntag eine Brandpredigt abgehalten, auch soll die ungefähr 90 Jahre lang an dem kleinen Hause zunächst der Augustusbrücke angebracht gewesene Saturnusstatue, ein riesiges Sandsteinbildwerk, welches die Jahreszahl 1685 trug, zur Erinnerung an jenes Brandunglück aufgerichtet worden sein. Diese unter dem Namen „der Tod“ im Volksmunde bekannte, schwebend an jenes Hauses Ecke angebracht gewesene Statue, welche Hippe und Sanduhr trug, verschwand beim Abbruch des Hauses, an dessen Stelle sich gegenwärtig das Hotel Kaiserhof befindet.



[32]


V.
Eine Quelle zur Baugeschichte Dresdens.


von
Cornelius Gurlitt.


Wer sich in irgend einem Gebiete mit dem Studium der deutschen Kunstgeschichte des 17. und 18. Jahrhunderts beschäftigt hat, weiß, wie gering das litterarische Material für dieselbe ist, wie wenig wir oft über das Leben der hervorragendsten Meister wissen. Das Geburtsjahr eines Andreas Schlüter hat erst das neuere Aktenstudium festgestellt, sein Todesjahr ist noch heute unsicher, von seinem privaten Leben wissen wir so gut wie nichts; die Jugendjahre eines George Bähr sind nicht minder dunkel; über Pöppelmann haben wir zwar Vermutungen aussprechen hören, doch ist weniges feststehend. Und so geht es aller Orten.

Um so wichtiger ist es daher, das vorhandene litterarische Material zu sammeln und zugänglich zu machen. So finde ich in älteren Büchern ein Werkchen wohl hie und da citiert, aber fast nirgends hinreichend benutzt, welches überaus wichtige Aufschlüsse über die deutsche Architekturgeschichte der Barockzeit giebt und namentlich auch für Dresden von Wert ist, zumal es meines Wissens für das heimische Studium nur durch Hasche, und zwar ganz ungenügend, verwertet wurde. Die hierher bezüglichen Angaben desselben seien mit einigen Erläuterungen hier reproduziert.

Der Titel des Werkchens ist: „Historie und Leben der berühmtesten Europäischen Baumeister, So sich vor und nach Christi Geburt biß auff diese unsere Zeiten, durch ihre vortreffliche Gebäude und verfertigte sonderbahre Wercke, bekand gemacht, durch den köngl. Französischen Historiograph. und Antiquitäten-Verwahrer Monsr. Felibien angefangen und biß zum XIV. Secul. beschrieben, Nunmehro Ins Teutsche übersetzt, und mit denen dreyen hinterstelligen Seculis und vielen remarquablen Begebenheiten ihres [33] Lebens ausgeführet Von P. J. Marperger, Mitglied der Königlichen Preussischen Societät der Wissenschafften.“ (Hamburg, bei Benjamin Schillern, 1711.)

Es ist dasselbe mithin von jenem um die Geschichte des Handels verdienten Mann verfaßt, welcher 1656 zu Nürnberg geboren wurde, dann, weil er seinem Vater zum Trotz Theologie nicht studieren wollte, nach Lyon geschickt ward, um die Handlung zu erlernen, später zu Dresden, Berlin und Kopenhagen sich als geschickter Beamter in Polizei- und Kommerzsachen erwies, als solcher 1708 zum Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften ernannt wurde und 1720 zu Dresden starb.

Soweit die Übersetzung Felibiens reicht, bietet das Buch wenig Neues. Auch das, was es über nichtdeutsche neuere Meister sagt, ist von geringem Wert. Um so mehr zeigt sich der vielgereiste Autor jedoch im Reiche bewandert. Zahlreiche seiner Notizen habe ich zu kontrollieren vermocht und dieselben überall als richtig bestätigt gefunden. Das Marpergersche Buch kann mithin in hohem Grade Anspruch auf Glaubwürdigkeit machen, zumal für die Gegenden, in welchen der Verfasser selbst dauernd lebte. Für Berlin und Dresden giebt er sogar einige Aufklärungen von hervorragender Bedeutung. Hören wir, was Marperger über die Dresdner Architekten seiner Zeit sagt:

„In Ruhmbesagten Dreßden ist auch der von dem General Klengel erbaute Lust-Saal die Jungfer genannt, sehens würdig, der Obrist Starcke verdiente großes Lob mit dem nach seinem Angeben erbauten Lust Hauß, in dem grossen Garten, der Herr Karger aber mit denen andern nach der neuesten Art in bemeldten Garten aufgeführten Gebäuden, ein anderer Baumeister Nahmens Pepelmann hat gleichfalls wegen stattlicher und kostbarer Privat-Gebäude die er hin und wieder in hochbesagter Chur-Sachischer Residentz aufgeführet, in kurtz verwichenen Jahren grossen Ruhm erworben.“

Man wird alsbald die Bedeutsamkeit dieser Notiz erkennen, wenn man bedenkt, daß bisher noch nicht feststand, ob Klengel, Karger oder Starcke der Meister des Palais im Großen Garten gewesen sei. Nunmehr entscheidet sich positiv die Frage zu Gunsten des letzteren, während Karger, dem einstigen Gärtner, [34] nur die Parkanlagen zufallen. Daß aber Klengel nicht, wie so oft angenommen wurde, der Architekt des reizvollen Schlosses sei, vermutete ich bereits aus Vergleichen desselben mit anderen Werken – dem Thor in Stolpen, der Kapelle in Moritzburg etc. –, in welchen sich eine viel weniger feine Künstlerhand, mehr die Derbheit der Periode nach dem großen Krieg, als die Vorahnung einer neuen Zeit zeigt. Leider sind vom Lustsaal „die Jungfer“, welcher an Stelle des heutigen Belvedere auf der Brühlschen Terrasse stand, nur unvollkommene Zeichnungen erhalten.

Sehr interessant ist, daß Marperger schon 1711, also zur Zeit des Beginnes des Zwingerbaues, Pöppelmanns Ruhm verkündet und ihn als vielbeschäftigten Architekten nennt. Die Jugendarbeiten des Meisters aus den erhaltenen Bauten herauszusuchen, würde eine ebenso interessante als dankenswerte Aufgabe sein.

Was Marperger über Andreas Gärtner, den vielbewunderten Inventor und Hofmechanikus sagt, übergehe ich, da das Interesse für dessen „kunstreiche und pretieuse Wercke“ stark im Sinken ist. Jene Zeit der Goldmacher und Erfinder des Perpetuum mobile ist eben vorüber, wir verstehen kaum noch das Interesse an ihren komplizierten Kunstwerken, soweit sie nicht ganz reale, technische Zwecke haben.

Dagegen sagt unser Autor weiter: „An noch mehr anderen berühmten Baumeistern finden sich auch der Zeit in Dreßden einer Nahmens Hase welcher des Herrn Vice Cantlers Keteritz magnifiques Palais, item die so genannte Schiff-Mühle und noch andere schöne Häuser mehr in Dreßden gebauet. Der Stadts Zimmermeister Behr, welcher stattliche Orgelwerck so nach Florentz gekommen verfertiget, und sich auch sonst noch durch Aufbauung vieler kostbarer Häuser berühmt gemacht, ingleichen einer Nahmens Dunnebier wie auch der Stadt Zimmermeister Fehre, welchen die grosse und herrliche am Marckt stehende Apotheck, it. das Hauß zum güldnen Ring vor ihren Baumeister erkennet, Hans Riese gleichfalls Stadts Zimmermann und Hoff-Müller signaliret sich noch täglich durch Aufführung prächtiger privat Gebäude, le Plat ein Frantzoß war Baumeister von der neuerbaueten Catholischen Kirchen hinter den Schloß, dem Land-Baumeister Karger hat das prächtige Gräffliche Coselische Palatium ihre Kunstreiche Aufführung [35] führung mit zu dancken, einer Nahmens Blanck legte ein sonderbahres Kenn-Zeichen der ihm beywohnenden Bau Erfahrenheit, durch Aufführung des Pflugischen Hauses am Tag. In der Bildhauer-Kunst floriret der Zeit in Ruhm besagten Dreßden der Weltberühmte Balthasar Permoser von Salzburg gebürtig, in der Mahler Kunst aber und sonderlich in der Perspectiv der Herr Felgem, in modelliren der Kunst Tischler Borlach, in eingelegter Arbeit einer Nahmens Maurer.“

So haben wir denn eine stattliche Reihe interessanter, wenn auch zum Teil schon von Hasche benutzter Nachrichten. Zunächst freuen wir uns, George Bähr als vielbeschäftigten und berühmten Meister bereits 1711, fünfzehn Jahre vor Beginn des Baues der Frauenkirche, kennen zu lernen. Hasche (Magazin I, 158) nennt das Flemmingsche Palais in der Kreuzgasse und das Dessauische in der Moritzstraße sein Werk. Das erstere, ein gewaltiger Bau, jetzt Nr. 1, ist uns durch einen trefflichen Kupferstich erhalten, brannte jedoch 1786 nieder, das letztere ist das Palais de Saxe mit dem ursprünglich dazugehörigen British Hôtel in der Landhausstraße, jene beiden wuchtigen und durch derbe Kraft der Gliederung sich vorteilhaft auszeichnenden, echten Barockwerke. Betreffs des Orgelwerkes für Florenz vermag ich z. Z. nähere Angaben nicht zu machen.

Georg Hases Werk war das der Schilderung nach phantastische Gebäude, welches bis 1760 an Stelle des jetzigen Gewandhauses stand. Unter dem Namen „Schiffmühle" war das Haus Große Frauengasse Nr. 12 zu Anfang des 18. Jahrhunderts bekannt, ein noch heute wohl erhaltenes und von glücklichem Kompositionstalent zeugendes, stattliches Werk. Von Joh. Gottfr. Fehre ist der „Goldene Ring“ errichtet; hierunter ist aber nicht das Haus Neumarkt 3, welches jetzt ein derartiges Wahrzeichen trägt, sondern das einst selbst von Kaisern (Peter dem Großen 1711) besuchte Gasthaus Altmarkt 25 (jetzt „zum Stadtkeller“) zu verstehen; ebenso gehört ihm die Löwenapotheke am Altmarkt zu. Sein Anteil am Bau der Neustädter Kirche ist erst in jüngster Zeit festgestellt worden. Von ihm stammt auch das Haus Hauptstraße Nr. 2 an der Ecke der Heinrichstraße. Im Gegensatz zu seinem Kollegen Bähr zeigt Fehre in diesen Werken eine zierliche [36] dem Rokoko sich nähernde Auffassung, leichte und graziöse Detaillierung.

Hasche verwahrt sich dagegen, daß le Plat die katholische Kirche erbaut haben solle. Sehr mit Unrecht, denn es ist hier selbstverständlich nicht der erst 1738 begonnene Prachtbau, die gegenwärtige katholische Hofkirche, gemeint, sondern die ältere, später zum Hauptstaatsarchiv umgeänderte. Und im Innern dieses Gebäudes, in der noch erhaltenen Emporenanlage, erkennt man auch nach dem zu Anfang unseres Jahrhunderts vorgenommenen Umbau das Werk des französischen Künstlers.

Dagegen hören wir wieder über Karger, daß er der Erbauer des Koselischen Palais gewesen sei. Unter diesem Namen konnte 1711 nicht der jetzt so benannte Bau hinter der Frauenkirche, sondern allein das Taschenbergpalais, und zwar der mittlere Trakt desselben, gemeint sein, der in vielen Details unmittelbar an das Palais im Großen Garten anklingt. Aus einem in der Königl. öffentlichen Bibliothek zu Dresden befindlichen Band von Originalentwürfen geht hervor, daß auch Pöppelmann an diesem Bau gearbeitet und namentlich Entwürfe zu großartigen Treppenanlagen gefertigt hat. Einzelne Teile, wie z. B. das Portal, dürften sogar in ihrer freieren und lebendigeren Gestaltung dem Meister des Zwingerbaues zuzuweisen sein. Die originelle Verwendung von Blumen und Fruchtgewinden in der Fassade läßt aber Karger, den einstmaligen Gärtner, nicht undeutlich erkennen.

Michael Plancke endlich, der bereits 1703 starb, erbaute das Haus Webergasse 39, dessen frühere interessante Gestaltung aus einem der Bilder Canalettos noch ersichtlich ist.

Wie wir bereits sagten, benutzte Hasche die Marpergerschen Notizen, ja in den meisten Fällen war dieser Schriftsteller seine einzige Quelle, ob er gleich von ihr sagt, daß sie mehr verspreche als leiste. Der Unterschied zwischen beiden Autoren ist aber der, daß der ältere für seine Angaben ungleich mehr Vertrauen verdient, als wir bisher Hasches Nachrichten entgegenzubringen geneigt waren, denn er schöpfte aus unmittelbarer Anschauung und aus dem noch lebendigen Gedächtnis seiner Gewährsleute, was bei dem 73 Jahre später arbeitenden Dresdner Chronisten nicht mehr der Fall sein konnte.


[37]


VI.
Die Spiegelschleife bei Dresden.
Von
Adolf Hantzsch.

Die Spiegelschleife, dieses sicherlich vielen Einwohnern unserer Stadt wohlbekannte, zwischen der Pulver- und der Walkmühle nach Plauen zu gelegene Grundstück, gehört mit zu denjenigen Gebäuden der näheren Umgebung Dresdens, deren Anfangsgeschichte von manchen Schriftstellern falsch dargestellt worden ist. So berichtet z. B. Hasche sowohl in seiner Diplomatischen Geschichte von Dresden[34], als auch in seinem Magazin für sächsische Geschichte[35], daß das in Frage stehende ehemalige Schleif- und Polierwerk von Tschirnhausen angelegt, 1706 wegen Annäherung der Schweden demoliert, 1711 aber unter Böttchers Direktion von Schönheide wiederhergestellt und 1715 in eine Spiegelmanufaktur umgewandelt worden sei. Auch Schiffner in seinem Handbuche der Geographie des Königreichs Sachsen[36] bringt diese Angaben, nur geht er noch einen Schritt weiter und behauptet, daß schon Nosseni die sog. Spiegelschleife als Poliermühle angelegt, Tschirnhausen aber dieselbe zu einer Glashütte und einer Mühle zum Schleifen von Halbedelsteinen hergerichtet habe. In einem Artikel im Dresdner Anzeiger[37] werden ähnliche Behauptungen aufgestellt, z. B. daß Nosseni [38] das als Spiegelschleife bekannte Mühlwerk 1585 gegründet habe, daß es nach seiner 1706 erfolgten Zerstörung vom Porzellanerfinder Böttcher wieder erbaut, dann in den Besitz des Mechanikers Schönheide gekommen und bis zu seiner Vernichtung 1813 in den Händen mehrerer Besitzer gewesen sei. Die Angaben beider Schriftsteller und die des Anzeigerartikels sind, wie schon bemerkt, falsch, was sich aus folgenden Mitteilungen über die Entstehungsgeschichte des Spiegelschleifwerks ergiebt.

In Dresden befand sich beim sog. Schmelzgarten (d. h. auf dem rechts der Ostra- Allee zwischen Elbe, Weißeritz und Mühlgraben gelegenen Gebiete) ein Eisenhammer, der aber Ende des 17. Jahrhunderts eingehen mußte, um Platz für die dort zu errichtende Glashütte zu gewinnen. In der Folge stellte sich freilich heraus, daß jener Eisenhammer für das kurfürstliche Münz-, Zeug- und Gießhaus, sowie für die Stadt und für die darin befindlichen Mühlen unentbehrlich war. Nun hätte zwar ein neuer Eisenhammer errichtet werden sollen, aber die kurfürstliche Kammer konnte dies wegen anderer großer Ausgaben nicht ausführen. Da erbot sich nun der Kammer- und Bergrat, auch Oberlandrentmeister Georg Gabriel von Wichmannshausen[38], einen Eisenhammer auf eigene Kosten zu erbauen, wenn durch den Landesherrn das den Besitzern des erwähnten Dresdner Hammers zustehende Privilegium des Eisenschmelzens, des Grob- und Kleinschmiedens von diesen auf ihn, seine Erben, Erbnehmer und künftigen Besitzer des neuen Eisenhammers übertragen, derselbe auch von allen Beschwerungen befreit würde[39]. Weil die an dem Dresdner Hammer anteilhabenden Besitzer sich ihres Rechtes begaben, so genehmigte der Kurfürst in Ansehung des allgemeinen Nutzens unterm 22. Juli 1700 die Erbauung eines neuen Eisenhammers auf dem oberhalb der Pulvermühle an dem Mühlgraben gelegenen und Wichmannshausen gehörigen Platze und gewährte die erbetene gänzliche Befreiung des Grundstücks „von allen Ordinar- und Extraordinar-Beschwerungen, [39] Erbzins, Einquartier- und Steuerschocken, auch allen andern Imposten, sie seyn bereits iezo gangbar oder würden künfftig aufgebracht und benannt, wie sie wollen, auf ewig[40].“ Eine weitere Bestimmung des Kurfürsten ging dahin, daß der neue Eisenhammer nicht unter der Jurisdiktion des Dresdner Amtes und Rates, sondern rücksichtlich der peinlichen und Erbgerichtsfälle unter dem Oberbergamt zu Freiberg stehen, auch, wie es auf Hämmern u. dergl. Werken üblich sei, das Recht haben solle, zur Bestrafung der Arbeiter „nebst dem Gefängniß einen Stock und Eisen brauchen zu lassen[41].“ Die Baugenehmigungsurkunde wurde in Abwesenheit des Landesherrn durch den Statthalter Fürst Egon zu Fürstenberg unter dem schon angegebenen Datum ausgefertigt.

Wichmannshausen begann nun auch sofort den Bau, und kostete derselbe einschließlich des Baumaterials 2640 Fl. Es wurde nicht nur ein 40 Ellen langes und 15 Ellen breites Haus aufgeführt, das ein ganz steinernes Untergeschoß sowie ein Ziegeldach zeigte und die Schmiede mit enthielt, sondern auch der Mühlgraben von 150 Ellen ober- bis 74 Ellen unterhalb der neuen Anlage aus Quadern und anderen Steinen neu hergestellt[42].

Als der Bau im Laufe des Sommers 1701 fertig geworden war, verpachtete Wichmannshausen den Eisenhammer laut Kontrakt vom 3. Januar 1702 an den Hammerschmied Justus Fehrmann von Michaelis 1701 bis dahin 1707 gegen einen Jahrespacht von 100 Fl., doch mußte der Pächter als Kaution sein auf der Viehweide (jetzt Schützenplatz) in Dresden gelegenes, ganz schuldenfreies Haus mit Zubehör verpfänden[43].

Dieser Eisenhammer ist nicht mit dem Kupferhammer zu verwechseln, der, unterhalb der Pulvermühle gelegen, im Jahre 1700 von Wichmannshausen für 1130 Fl. erkauft[44], von dessen Erben 1730 für 1450 Thlr. an die kurfürstliche Kammer überlassen[45] [40] und von derselben 1765 – nicht 1745, wie der schon eingangs erwähnte Anzeigerartikel angiebt – in ein Kanonenbohrwerk umgewandelt wurde[46].

Der Eisenhammer von Wichmannshausen kam nun in Frage, als es galt, eine landesherrliche Schleif- und Poliermühle für Steine einzurichten. Schon der bekannte sächsische Landbaumeister Nosseni hatte, um die ihm durch Christian I. privilegierte Kunst des Schleifens und Polierens von Marmor und Edelsteinen betreiben zu können, im J. 1597, und zwar größtenteils auf eigene Kosten, vor dem Wilsdruffer Thore in Dresden, aber keineswegs bei Plauen, eine Schleifmühle herstellen lassen, welche später in kurfürstlichen Besitz überging[47]. Etwa 100 Jahre später entstand durch Tschirnhausen (1651–1709), den verdienstvollen Naturforscher und Förderer der sächsischen Glasindustrie, auf der Friedrichstädter Ostrawiese an der Weißeritz auch eine Schleif- und Poliermühle, die jedoch, als sich im Septbr. 1706 die Schweden der sächsischen Residenz nahten, auf Befehl des Gouverneurs von Dresden abgebrochen wurde. Auf Veranlassung Böttchers, berühmt als Erfinder des Porzellans, wollte man das eingegangene Schleif- und Polierwerk wiederherstellen, „damit nicht so viele im Lande sich befindende Edelgesteine ungearbeitet, auch andere nützliche Sachen unbrauchbar liegen müßten“; allein es war dort bereits eine Mahlmühle eingerichtet worden, und der Landesherr bestand umsoweniger auf deren Beseitigung, als die Rentkammer von ihr einen jährlichen Pacht von 300 Thlr. vereinnahmte[48]. Da der vom König August d. St. durch Verordnung vom 19. April 1709 angewiesene Platz „hinter der Grotte bei der Herzogin Garten“ zur Anlegung einer Schleifmühle sich schließlich auch nicht als geeignet erwies, wurde nach längerem Suchen der von Wichmannshausen erbaute Eisenhammer dazu in Aussicht genommen. Der genannte Besitzer erklärte sich bei den mit dem Kammerpräsidenten gepflogenen Verhandlungen bereit, „seinen Eisenhammer mit allem Zubehör, auch einen zulänglichen Raum um denselben“ für 2000 Thlr. [41] zu verkaufen, und da der König mit diesem Preise „gnädigst zufrieden“ war, gelangte der Kauf den 17. März 1710 zum Abschluß[49]. Außer der Barsumme hatte sich der Verkäufer „aus der Manufactur ein Service von pollirten rothen Porcellain mit allem Zugehör, aber ohne Entgeld“ ausbedungen[50]. Noch unterm 17. März 1710 wurde der Kammermeister von dem abgeschlossenen Kaufe in Kenntnis gesetzt und diesem auch eröffnet, daß der Landesherr für Beschaffung von Holz und Steinen zum Bau der Schleif- und Poliermühle 1500 Thlr. bestimmt habe, welche Summe jedoch nebst dem Kaufgelde von 2000 Thlr. „künfftig auff dem Werck selbst wiederum ersetzt werden“ müsse[51].

Obgleich die Angelegenheit nunmehr geordnet war, verging doch noch über ein Jahr, ehe man den Neubau begann, denn erst den 13. Juli 1711 wurde zum Mühlwerk im Floßgraben und im November desselben Jahres zum zweistöckigen Gebäude der Grundstein gelegt. Die Arbeit ging aber nun so schnell vorwärts, daß der Mühlenbauinspektor Ehrhard Schönheide bereits den 30. April 1712 mit Einsetzung der Schneide- und Poliermaschinen beginnen und das ganze Werk noch in demselben Jahre fertig stellen konnte. Das Schneidewerk bestand aus acht von einem Wasserrade getriebenen Sägen und das Schleif- und Polierwerk aus ebenfalls acht Maschinen[52]. Ob dieselben durch Schönheide sämtlich neu angefertigt worden waren, ist nicht ganz gewiß, vielmehr steht das Gegenteil zu vermuten, da der Landesherr nach dem 1709 erfolgten Tode Tschirnhausens gewünscht hatte, aus des Verstorbenen Nachlaß „unterschiedene Maschinen nebst zubehörigen kupfernen und eisernen Platten, auch andere zum Polieren und Schleifen nöthige Stücke zu erwerben, deren man sich bei der neu aufzuführenden Schleif- und Poliermühle bedienen könnte[53].“

Wie bereits mitgeteilt, wurde diese noch 1712 in Betrieb gestellt, aber schon nach drei Jahren dadurch einem anderen Zwecke [42] überwiesen, daß man sie mit der in Friedrichsthal bei Senftenberg bestehenden Glas- und Spiegelhütte verband. Dieselbe verdankte ihre Entstehung dem Franzosen Sebastian Massar, der sie, unterstützt durch eine Geldsumme von 1137 Thlr. 17 Gr. nebst dem Holze von 786 Baumstämmen und 27 Rüststangen von der kurfürstlichen Rentkammer[54], im Jahre 1709 zu erbauen begann. Da die von ihm gelieferten Glasproben Anerkennung fanden, so schloß die Regierung auf Vorschlag des Kammerkollegiums unterm 9. Dezbr. des letzterwähnten Jahres mit ihm einen Vertrag, durch welchen er die Glashütte, von der Zeit ihrer Übergabe an, auf sechs Jahre in Pacht erhalten sollte[55].

Obgleich nun der Bau erst 1711 zur Vollendung gelangte, hatte Massar doch schon vorher eigenmächtig den Betrieb begonnen, aber die kontraktlich festgestellte Kaution von 500 Thlr. nicht hinterlegt. Sowohl wegen dieser Handlung als ganz besonders wegen Bigamie stand ihm eine Untersuchung bevor; doch entzog er sich derselben durch die Flucht, wodurch das Spiegelwerk in gänzlichen Stillstand geriet[56]. Dasselbe sollte nun veräußert werden; da sich aber ein Käufer nicht fand, wurde auf Vorschlag des aus Lüttich eingewanderten Glasfabrikanten Joseph Compagnon der Beschluß gefaßt, nach einer Verbesserung in der Einrichtung die Friedrichsthaler Spiegelhütte auf Kosten der Rentkammer in Betrieb zu setzen, mit ihr die bei Dresden gelegene Steinschneide- und Poliermühle zu verbinden und diese zu einem Spiegelschleifwerk einzurichten[57]. Der schon erwähnte, mittlerweile zum kurfürstlichen Land- und Wasserbaumeister emporgestiegene Schönheide lieferte für die letztere Anlage die nötigen Maschinen[58]. Die noch 1715 fertiggestellte Spiegelschleife enthielt außer dem durch ein Wasserrad in Bewegung gesetzten Schleif- und dem Polierwerk eine Facetten- und eine Zieratenschleifstube, eine Gipskammer, eine Folienschlagstube, eine Tischlerwerkstatt, eine Expeditionsstube, eine Warenniederlage und etwa zehn gewöhnliche Kammern; außerdem [43] gehörte dazu ein auf dem Hofe stehender größerer Schuppen nebst Pferdestall[59].

Bei der engen Verbindung, in welcher die Friedrichsthaler Spiegelhütte mit der bei Dresden gelegenen Poliermühle stand, mußte die gedeihliche Entwickelung des letzteren Werkes hauptsächlich von der des ersteren abhängen. Wurden ja die dort hergestellten Spiegelgläser hier geschliffen, poliert und belegt, so daß sie nun erst zum Verkauf gelangen konnten. In Friedrichsthal sah es nun freilich durchaus nicht günstig aus. Trotz der seitens der Regierung von 1715–19 auf die Glashütte verwendeten Summen von zusammen 30555 Thlr. 7 Gr. kam diese nicht in die Höhe, stand vielmehr schließlich ganz still[60], was die Einstellung des Betriebs auf der Spiegelschleife oder auf dem „neuen Werke an der Weißeritz,“ wie man sie damals nannte[61], zur Folge hatte. Um den beiden industriellen Anlagen, an denen auch mancherlei Baulichkeiten sich nötig machten, wieder aufzuhelfen, wurden sie 1725 einer besonderen Kommission unterstellt, aber schon 1729 wieder vom Kammerkollegium in Verwaltung genommen[62]. Nach Beendigung einiger größeren Reparaturen, die etwa 100 Thlr. kosteten, begann auf der Spiegelschleife, zunächst allerdings nur mit einigen Leuten, der Betrieb von neuem und, wie es scheint, nicht ohne Erfolg. Daher konnte auch 1736 ein neues Beleghaus aufgeführt werden, das in seinem unteren Teile aus Sandstein, im oberen aus mit Ziegeln ausgesetztem Fachwerk bestand[63]. Der Betrieb auf dem Schleifwerk, obgleich nicht ungünstig, würde wohl ein noch lebhafterer gewesen sein, wenn die Friedrichsthaler Glashütte einen bedeutenderen Umsatz ihrer Fabrikate gehabt hätte. Um ihn zu erhöhen, gab 1742 das Kammerkollegium das letzterwähnte Werk dem Hüttenfaktor Noor, der seit 1726 den Verkauf der Glaswaren besorgt, in Pacht. Derselbe verband sich sehr bald mit dem damaligen Kommissions- nachherigen Oberrechnungsrat [44] Thielemann, welcher am 1. März 1744 nach dem freiwilligen Ausscheiden des Mitpächters die Spiegelhütte mit dem Schleifwerk gegen einen Jahreszins von 200 Thlr. ganz allein übernahm[64]. In dem unter dem letzterwähnten Datum mit ihm abgeschlossenen Kontrakt wurde ihm unter anderm auferlegt, daß er keine Vorräte weder an inländischen noch auswärtigen Orten, wie solche nur immer Namen haben möchten, anschaffen dürfe; hingegen solle er während seiner Pachtzeit gegen jedermann ein Jus prohibendi des Spiegeldebits in Dresden dergestalt haben, daß „außer den ordentlichen Jahrmarktszeiten und denjenigen Personen, welchen zeither der Handel mit Spiegeln in kleinen Stücken permittiret gewesen“, niemandem weder in der Stadt (Altstadt) noch in Neustadt noch in den Vorstädten mit in- oder ausländischen Spiegeln einen Handel zu treiben erlaubt sein solle. Dieses Verbietungsrecht sei jedoch keineswegs auf die Leipziger und Naumburger Messe zu erstrecken[65]. Statt der Landaccise, sowie der Geleits- und Zollabgaben von den aus Friedrichsthal nach der hiesigen Schleifmühle zu transportierenden rohen Spiegelgläsern und Materialien sollte Thielemann ein jährliches Fixum von 24 Thlr. in vierteljährigen Raten zur Rentkammer entrichten und damit den 1. Juni 1744 beginnen. Schließlich wurde dem Pachter wegen seiner nach Friedrichsthal zu unternehmenden Reisen das erste Pachtjahr hindurch ein Vorspannpatent auf vier Pferde und zu vier Reisen zugesichert[66].

Wenn auch Thielemann 1748 nach Ablauf seiner Pachtzeit die Spiegelhütte nebst Schleifwerk zunächst noch auf weitere zwei Jahre behielt, so beweist dies keineswegs, daß der erzielte Gewinn ein bedeutender gewesen wäre; sicherlich hätte er sich sonst bei dem am 21. Febr. 1750 anberaumten Verpachtungstermine zu einer ferneren Übernahme der beiden Werke bereit finden lassen. Weil er sich aber dazu vor der Hand nicht entschließen konnte, auch kein anderer Bieter erschienen war, so zog man damals seitens der Regierung den Gedanken in Erwägung, ob es sich nicht [45] empfehle, die auf der Schleifmühle noch vorhandenen Gläser aufzuarbeiten und das Werk dann eingehen zu lassen[67]. Zwar führte man dies nicht aus, doch minderte sich der Betrieb immer mehr. Deswegen wurde auch ein Teil des auf der Schleifmühle beschäftigten Personals damals entlassen und nur der Inspektor, der Aufmundierer, zwei Zieraten- und ein Facettenschleifer, der Polierer, der Schleifmeister nebst zwei Sandschleifern behalten, ohne ihnen jedoch fortgehend Lohn auszuzahlen, da man im ganzen nur wenig arbeitete. Nur wenn während der ersten Jahre des siebenjährigen Krieges eine Bestellung einging, setzte man das Werk auf etwa 4–6 Wochen in Betrieb, ließ es aber nach Fertigstellung der Arbeit wieder ruhig stehen[68].

Schließlich übernahm Thielemann die Friedrichsthaler Spiegelhütte mit dem hiesigen Schleifwerke doch wieder, und wurde 1753 mit ihm ein neuer Kontrakt abgeschlossen, welcher auch bestimmte, daß die in Sachsen eingehenden ausländischen Spiegel nach der bei der Fabrik allhier (Dresden) regulierten Taxe en gros bei den Einnahmen vernommen (aufgezeichnet), auch die diesfalls nötigen Anordnungen an die sämtlichen Geleitskommissarien verfügt werden sollten[69]. Nach Erlaß des Generales vom 15. Mai 1751, nach welchem die ausländischen Spiegel mit 8 Gr. vom Thaler des Wertes belegt wurden, kam die Dresdner Nadlerinnung dagegen ein und bat, sie mit dieser Steuer zu verschonen, indem die kleinen Stücke, mit welchen allein sie Handel triebe, in der hiesigen Spiegelfabrik nicht zu haben wären[70]. Dies bewilligte man ihr auch, und die kleinen Stücke bis zum Werte von 1 Thlr. 16 Gr. wurden von der fraglichen Abgabe befreit. Bei Ablauf der Pachtzeit bat Thielemann, daß, da nun auch dergleichen kleinere Spiegel in der hiesigen Fabrik gefertigt würden und in Menge vorhanden wären, auch nach der regulierten Taxe zu Engrospreisen abgelassen werden könnten, die Dresdner Nadler mit ihren Bedürfnissen an das Spiegelschleifwerk gewiesen werden möchten, was zufolge eines an [46] den Geleitskommissar Güldner gerichteten Befehls vom 31. Mai 1756 ihm zugestanden wurde[71].

Er setzte hierauf den Pacht bis zum Jahre 1773 fort, doch hatte er in seiner Pachtzeit, namentlich im siebenjährigen Kriege, mit der hiesigen Schleifmühle manches Unangenehme durchzumachen. Im Jahre 1759 erfuhr das genannte, bis dahin von den Kriegsstürmen noch verschont gebliebene Werk mancherlei Schädigungen. Es geschah dies zwar weniger am Schleif-, Polier-, Gips- und Beleghaus, desto mehr aber an der Folienschlägerei sowie an den hölzernen Inventarstücken, welche nebst dem Pferdestall, einem Holzschuppen und der das ganze Grundstück einschließenden Brettwand am 17. und 18. Novbr. 1759 durch die in den dasigen Fluren stehende östreichische Kavallerie gänzlich niedergebrannt wurden[72]. Nach Beendigung des siebenjährigen Krieges blieben die Friedrichsthaler Spiegelhütte und die hiesige Schleifmühle bis Michaelis 1773 fast ununterbrochen in Betrieb. Als Thielemann zu der erwähnten Zeit seinen Pacht aufgab, trat bis 1776 ein abermaliger völliger Stillstand auf den beiden Werken ein, da trotz der wiederholt erlassenen Bekanntmachungen sich auf mehrere Jahre kein neuer Pächter fand. Infolge dieser erneuten Betriebseinstellung wurden auf der Schleifmühle 1773 eine Anzahl der Arbeiter entlassen und nur sieben behalten, welche von dem Landesherrn eine Pension erhielten[73].

Endlich fand sich in der Person des Meißner Kaufmanns Funke ein neuer Pächter, der die Spiegelhütte und die Schleifmühle vom 1. Juli 1776 auf 12 Jahre zu übernehmen versprach. Sogleich führte er in dem letzteren Werke mehrfache Verbesserungen ein, um den höheren Ansprüchen in ausreichenderem Maße genügen zu können. Bisher waren im Parterre ein Schleifwerk mit vierzehn und ein Schmirgelwerk mit acht Kästen, in den beiden Stockwerken aber je ein Polierwerk in Betrieb gewesen; Funke beseitigte nicht nur das Schmirgelwerk, an dessen Stelle er ein Schleifwerk mit vier Ständen einrichtete, sondern stellte auch noch einige neue [47] Polierblöcke auf und legte einige Gipsstampfen an[74]. Als sich in der Folge diese Neuerung nicht in der gewünschten Weise bewährte, da der die Werke treibende Mechanismus zu kompliziert war, petierte Dr. Heindel, der seit 1780 an Funkes Stelle getretene Pächter, beim Landesherrn um Abänderung in der Einrichtung der Schleifmühle. Namentlich sollte das Polierwerk umgestaltet, vom Schleifwerk getrennt und in die obere Etage verlegt, die Zahl der Polierblöcke erhöht und statt der seither gebrauchten Sandsteintafeln Solenhofener Marmorplatten eingeführt werden[75]. Für diese Veränderung wurde auch die Anlage eines zweiten Wasserrades gewünscht. Da das unterm 10. August 1780 abgegebene Urteil der Sachverständigen, unter denen sich auch der bekannte Oberlandbaumeister Erxner befand, die vorgeschlagenen Umänderungen befürwortete, so gelangte der ziemlich umfangreiche Umbau der Schleifmühle im Sommer 1781 zur Ausführung, nachdem der Landesherr unterm 11. Juni desselben Jahres die dazu nötigen Geldmittel von über 1700 Thlr. bewilligt hatte[76].

Zwei Jahre später trat auch in der Leitung der beiden Fabrikanlagen zu Friedrichsthal und Dresden eine Änderung ein. Vom 1. Januar 1784 an wurden nämlich, nachdem Dr. Heindel auf seine Bitten die Aufhebung seines Kontraktes erlangt, die beiden Werke von der Rentkammer dauernd in Betrieb genommen und die Oberaufsicht einem besonderen Kommissar, dem jedesmaligen Vicelandrentmeister, übertragen. Unter der neuen Direktion erfolgte auch ein abermaliger Umbau des Spiegelschleifwerks, den der Hofmaschinenmeister Mende leitete. Als der Vicelandrentmeister Grahl als damaliger Hüttenkommissar Ende Septbr. 1788 dem Geh. Finanzkollegium die Mitteilung zugehen ließ, daß die Vorbereitungsarbeiten jetzt soweit gediehen seien, um den Bau nunmehr unverzüglich in Angriff nehmen zu können, gab man sich nach den vorläufigen Feststellungen der Hoffnung hin, ihn mit einem Aufwand von etwa 1500 Thlr. in 8–9 Wochen fertig zu stellen. Natürlich mußte das Werk so lange stehen, und wurde deshalb die Einrichtung getroffen, daß man dem Schleif- und dem [48] Poliermeister während der Bauzeit ein tägliches Wartegeld von je 7 Gr. gewährte, während alle übrigen Arbeiter des Spiegelwerks als Handlanger auf dem Bau Verwendung fanden[77]. Die ursprünglichen Anschläge erwiesen sich in der Folge als ganz verfehlt, denn als auf wiederholte Gesuche durch Verordnungen vom 12. Dezbr. 1788, vom 26. Febr. und vom 2. April 1789 aus der Kammerbaukasse bereits 4500 Thlr. bewilligt worden waren, konnte man zwar mit dem neueingerichteten Polierwerke den Betrieb beginnen, aber das Schleifwerk harrte in der projektierten Anlage noch seiner Vollendung und erheischte dazu einen weiteren Aufwand von wenigstens 1000 Thlr. Die überaus beträchtliche Überschreitung des ersten Anschlags wurde unter anderm durch folgende Umstände als unvermeidlich nachgewiesen. Es hätten sich nämlich unvorhergesehene Abänderungen in der Maschinenanlage sowie größere Baulichkeiten, als erwartet, nötig gemacht. Die sämtlichen Parterreräume des Hauses wären erhöht und mit Steinplatten belegt worden; ferner habe man des leichteren Verkehrs wegen nicht nur die alten Thüren meistens erweitert, sondern auch eine Anzahl neue durchgeschlagen, kurz, neben dem anfänglich beabsichtigten bloßen Maschinenbau sei auch eine durchgreifende Umgestaltung des Gebäudes bewirkt und dasselbe in guten Stand gesetzt worden[78]. Da der Landesherr die zur Fertigstellung des Maschinenwerkes erbetenen 1500 Thlr. unterm 30. Juli 1789 auch bewilligte[79], so gelangte nunmehr der Umbau bald zum völligen Abschluß. In dem erwähnten Jahre wurde auch behufs Gewinnung einer „gleichen“ Durchfahrt durch den Hof des Spiegelwerks von dem Besitzer des Vorwerks Sorge ein an die Fabrikmauer angrenzender Feldstreifen von 69 Ellen Länge für 18 Thlr. erkauft[80]. In dem 1789 geschaffenen Zustande ist die Schleifmühle auch verblieben, nur wurde 1802 noch ein kleines Polierwerk angelegt, resp. erweitert[81], da sich der Betrieb sehr gehoben hatte.

[49] Leider erfuhr die rege Betriebsamkeit auf der Schleifmühle durch den Krieg im Jahre 1813 ein unerwartetes Ende. Zwar blieb sie in der bekannten Dresdner Schlacht vom 26. u. 27. Aug. fast ganz unbeschädigt[82], obgleich es in ihrer Nähe zu Kämpfen kam. Vor Beginn jener Schlacht befand sich das Schleifwerk in den Händen der Franzosen, die es aber nebst den benachbarten Gebäuden am Morgen des 26. August den von Plauen vordringenden Östreichern überlassen mußten. Als diese nun am Spätnachmittag nach Verlust des von ihnen eroberten Feldschlößchens sich wieder nach Plauen zurückzogen, hielten sie die Spiegelschleife zwar bis gegen Mitternacht noch besetzt, überließen sie aber dann wiederum den allmählich vorrückenden Franzosen[83]. Diese blieben nun auch einige Monate in dem ungestörten Besitz des erwähnten Grundstücks; erst im Oktober wieder wurde er ihnen durch Feinde streitig gemacht. Nachdem nämlich Napoleon mit seinem Bundesgenossen, dem König von Sachsen, am 7. Oktober Dresden verlassen, nahten sich dieser Stadt größere Abteilungen der Verbündeten (Östreicher, Preußen, Russen), die nun auch fortgesetzt die Franzosen beunruhigten und aus ihren Stellungen zu verdrängen suchten. Unter den Feindseligkeiten, zu denen es im letzten Drittel des Oktober zunächst zwischen Franzosen und Preußen vor dem Falken- und dem Freiberger Schlage kam, hatte auch das Spiegelschleifwerk bereits sehr zu leiden. Bald waren nicht nur sämtliche Fenster und die Dächer, sondern auch die Wände des Seitengebäudes an mehreren Stellen durchschossen, sowie der dort befindliche Glassaal und die Dachetage des Beleghauses, in der sich auch Glaswaren befanden, ebenfalls stark beschädigt. In dem letzteren Gebäude hatten einschlagende Flinten- und Kanonenkugeln mehrere Stöße Spiegelgläser heruntergeschleudert und zum größten Teile völlig zerschmettert. Im Hofe der Fabrik biwakierten seit dem 2. Oktober 176 französische Soldaten, denen alle Tage die nötige Beleuchtung geliefert werden mußte. Sie hatten nicht nur alles im Besitz der Fabrikarbeiter befindliche Geschirr teils sich angeeignet, teils ruiniert, sondern auch, trotz der dringendsten Vorstellungen, fast sämtliche Thüren mit Gewalt genommen und zum [50] Transport von schwer verwundeten Kriegern verwendet[84]. Aber das Schlimmste sollte erst noch kommen. Am 5. November rückten nämlich russische Truppen von Plauen her gegen die Franzosen vor, die von der von ihnen besetzten Pulvermühle aus bis in den Weißeritzholzhof zurückweichen mußten. Zwar gingen die Russen dann freiwillig wieder zurück, vernichteten aber dabei, um ihren Rückzug zu decken, außer anderen Gebäuden auch das Spiegelwerk[85]. Diese auch aktenkundige Mitteilung widerlegt die noch zu gegenwärtiger Zeit wohl allgemein giltige Annahme, daß die Zerstörung der Spiegelschleifmühle bereits im Oktober und zwar durch die Franzosen erfolgt sei[86]. Über die Vernichtung jenes Werkes berichtete der damalige Inspektor desselben (Pauli) an den Vicelandrentmeister Schneider kurz nach jenem Ereignisse wörtlich folgendes: „Ew. Wohlgeb. habe ich gehorsamst anzuzeigen, daß am 5ten dieses (November) Nachmittags um 4 Uhr, die sämtlichen Gebäude des Königl. Spiegel-Schleif- und Polierwerks, von den Rußen auf allen Ecken und in den Stuben in Brand gesteckt und hierdurch gänzlich ein Raub der Flammen geworden sind. Die Schleif- und Poliermaschine ist dabey gänzlich verbrannt und selbst die in dem Grundwerke liegende Waßerwelle ist nicht verschont geblieben. Es stehen von dem Hauptgebäude nur noch die vier ausgebrannten Mauern, alle übrige Gebäude nebst Allen, was darinnen befindlich gewesen (außer den beyden Thorwegen und der Gartenmauer) liegen in einen Schutthaufen verwandelt. – Von diesen großen Unglücke gehorsamste Anzeige zu thun, habe ich mich ganz außer Stand befunden, weil ich kurz vor Anlegung des Feuers von den Rußen, nachdem solche den Feind aus der Fabrick vertrieben, rein ausgeplündert, gemißhandelt, und mich nebst sämtlichen Fabrikanten mit in das Hauptquartier – (es befand sich bei dem Dorfe Koschütz) – genommen hatten, von wo aus wir mit einer Sicherheitskarte entlaßen und die Zeit über in Döltzschen uns aufgehalten haben“[87].

[51] Aufs tiefste ist es zu beklagen, daß mit den in Flammen auflodernden Gebäuden auch so überaus reiche Vorräte an Glas und Schleifmaterial zu Grunde gingen, nämlich:

1. an rohen Gläsern 1798 Stck i. Werte von 1083 Thlr. 22 Gr.  Pf.
2. an geschliff.     „ 7559 7214 11
3. an douciert.     „ 769 1047 1
4. an poliert.     „ 7023 14981 12 9
5. an belegten     „ 101 452 19
6. an rohen, unverkäuflichen Gläsern
(darunter Bier- u. Weingläser, Zuckerschalen,
Salzfäßchen, Teller, Büchsen, Stöpsel,
Fingerhüte etc.)
3655 Stück Wert 426 19 3

Außerdem wurden vernichtet:

Zinn, Folie und Abschlag für  711 Thlr. 19 Gr.
150 Pfd. Quecksilber 150
9 Ztr. Potschappler Potee[88] 45 5
3 Ztr. Schmirgel 77
12 Ztr. weißer Sand 6

und betrug der Gesamtverlust 26 196 Thlr. 13 Gr.[89]

Gewiß könnte bei Kenntnisnahme desselben in manchem Leser die Frage aufsteigen: „Hätte sich denn nicht rechtzeitig, d. h. vor Ausbruch der ersten Feindseligkeiten (im September), etwas zur Bergung so reicher und wertvoller Vorräte thun lassen?“ Darauf ist zu erwidern, daß in dieser Beziehung allerdings ein Versuch gemacht worden war. Schon als am 25. September feindliche Truppen in die Nähe Dresdens kamen, hatte der Vicelandrentmeister Schneider den Inspektor der Schleifmühle beauftragt, „die auf dem Werke befindlichen Vorräthe an Gläsern sofort in die Dresdner Niederlage schaffen zu lassen.“ Obgleich man schleunigst zur Ausführung dieses Befehls verschritt, so konnten doch nur 210 Stück Spiegelgläser in die Stadt gerettet werden, da beinahe jedes Glas einzeln getragen werden mußte, der Transport sich also ziemlich in die Länge zog, schließlich aber ganz aufhörte, weil die [52] Wege immer unsicherer und gefährlicher, und deshalb die Schläge der Vorstädte bald gänzlich gesperrt wurden[90]. Aus diesem Umstande also erklären sich die so beträchtlichen Verluste beim Brande des Spiegelschleifwerks.

Kaum war Pauli, der Inspektor desselben, nach seiner Entlassung aus der russischen Haft einige Tage in Döltzschen gewesen, als es am 11. November zu einer Kapitulation kam, durch welche Dresden von den darin befindlichen Franzosen an die Verbündeten übergeben werden mußte. Damit hatten hier auch die fast fünf Wochen andauernden Feindseligkeiten ihr Ende erreicht, und Pauli konnte um so ungestörter die Brandstätte des Spiegelschleifwerks besichtigen. Zunächst ließ er durch ein paar der ebenfalls zurückgekehrten Fabrikarbeiter nachsuchen, „ob noch einiges Eisenwerk von der Maschine, zerschmolzene Folie, Zinn etc. zu retten sei;“ da sich aber nur zu bald herausstellte, daß ohne eine förmliche Räumung des Platzes das Suchen ganz unmöglich wäre, begnügte er sich vor der Hand damit, die Feuerstätte bewachen zu lassen. Kurz darauf traf vom Vicelandrentmeister Schneider die nachträglich auch vom Kammerkollegium genehmigte Verordnung ein, daß Inspektor Pauli „die Brandstelle auch ferner bewachen und sofort aufräumen, das Eisenwerk und andere noch brauchbare Sachen und Materialien aufsuchen, an einen sichern Ort in Verwahrung bringen und alles aufzeichnen lassen, den Fabrikarbeitern aber in Rücksicht auf diese Arbeit ihren vollen Gehalt und Lohn auf den Monat November geben solle“[91].

Das Aufräumen der Brandstätte konnte nur in der Weise erfolgen, daß man den Schutt teils ebnete, teils von solchen Orten möglichst gut beseitigte, an denen man etwas zu finden hoffte; eine gänzliche Wegschaffung der Steinreste schien wegen der bedeutenden Transportkosten zur Zeit unthunlich. Besonders günstige Resultate hatte das Suchen der Arbeiter nicht, denn man fand nur eine noch brauchbare große eiserne Platte zum Folieschlagen, sowie eine Anzahl ebenfalls eiserner Facettier- und Schleifplatten[92]. Das Räumen und Durchsuchen ward bald wieder eingestellt, und die [53] Ende 1813 noch vorhandenen Arbeiter, welche auch auf den Dezember den vollen Gehalt erhielten, wurden vor der Hand für das Jahr 1814 auf Wartegeld gesetzt, jedoch mit der Verpflichtung. „sich auf Verlangen wieder zu ihrer vorigen Arbeit brauchen zu lassen.“ Zu Anfang des Jahres 1814 scheint in den hiesigen Regierungskreisen nämlich die Hoffnung bestanden zu haben, das Spiegelschleif- und Polierwerk wieder aufrichten zu können; wenigstens erhielt der Vicelandrentmeister Schneider damals die Anweisung, künftig darauf bezügliche Anordnungen zu erwarten[93]. Wenn in der Folge der etwa in Aussicht genommene Plan nicht zur Ausführung gelangte, so lag dies wohl einerseits an dem damals herrschenden Geldmangel, der die Erbauung und Einrichtung einer immerhin kostspieligen Fabrik nicht gestattete, andererseits, und wohl zur Hauptsache, an dem Gange der damaligen politischen Verhältnisse. Die durch die Ereignisse des Kriegsjahres 1813 zwar auch ungünstig beeinflußte, aber dann bald wieder sehr aufblühende Glashütte zu Friedrichsthal mußte nämlich im Juni 1815 mit an Preußen abgetreten werden[94], und steht dieselbe, zur Zeit dem Grafen zu Solms auf Baruth gehörig, auch gegenwärtig noch in Betrieb[95].

Da im J. 1816 aus derselben noch beträchtliche Glasvorräte in der seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Dresden bestehenden Niederlage vorhanden waren, so verband man mit dieser eine Beleganstalt und gründete so die Dresdner Königl. Glasfabrik[96]. Dieselbe befand sich in den ermieteten Parterreräumen des Hauses Nr. 766, jetzt Nr. 22 auf der Moritzstraße, und bezog sowol die Gläser, als auch die zum Belegen derselben nötige Folie von auswärts, von dem letzteren Material jährlich etwa 100 Pfd.[97]. Der Betrieb gestaltete sich günstig, doch hätte man bei der immerhin kleinen Anlage nicht vermocht, aus den [54] Überschüssen das abgebrannte Schleifwerk wieder aufzubauen und einzurichten, noch viel weniger, es zu unterhalten. Und doch wäre dies letztere sicherlich nötig geworden, da die Schleifmühle schon vor ihrer Zerstörung trotz ihrer trefflichen Einrichtung sich nicht hatte selbst erhalten können. Sie lieferte die Spiegel für einen festgesetzten Preis zur Niederlage auf der Moritzstraße ab, kam aber niemals mit dem von dort erhaltenen Gelde aus, so daß alle Jahre zugeschossen werden mußte. Von 1784 bis 1813 war der Poliermühle der bedeutende Vorschuß von insgesamt 15 000 Thlr. gewährt worden[98], und zwar 8793 Thlr. zur Errichtung des neuen Schleif und Poliermaschinenwerkes, die übrigen 6200 Thlr. dagegen größtenteils zu den leider recht oft nötigen Reparaturen an Gebäuden[99].

Bei einer solchen Lage der Sache mußte natürlich von einer Wiederherstellung des Spiegelwerkes abgesehen werden, und erklärte deshalb auch der Landesherr unterm 17. Oktober 1815 seine Geneigtheit, die Baustelle der Schleifmühle mit den darauf befindlichen Materialien und der Gerechtigkeit der Wasserbenutzung einem Privatmanne kaufweise zu überlassen[100]. Daraufhin wurden nun auch die noch übrigen 5 Arbeiter, welche ehemals an der Spiegelfabrik beschäftigt und bisher auf Wartegeld gesetzt gewesen waren, vom 1. April 1816 an pensioniert[101], das Grundstück selbst aber im Laufe desselben Jahres auf Befehl des Geh. Finanzkollegiums zum Verkauf an den Meistbietenden ausgeboten. Bei dem am 30. Januar 1817 stattfindenden Licitationstermine erstand es der Advokat Karl Traugott Ihle, der, obgleich die Baustelle durch einen Sachverständigen auf 2800 Thlr. abgeschätzt worden war[102], zuerst nur 300 Thlr. geben wollte, aber schließlich als Höchstgebot 1860 Thlr. offerierte[103]. Seltsamerweise trat er sein Eigentumsrecht sofort an einen der mitanwesenden Bieter, den Tuchfabrikanten Pilz aus Roßwein, ab, der auf dem Grundstück eine Tuchfabrik [55] errichten wollte[104]. Das Finanzkollegium nahm jedoch schließlich Anstand, das Grundstück käuflich abzutreten, und war nur geneigt, es in Erbpacht zu geben, wenn Pilz sich zur Zahlung eines Erbstandgeldes von 860 Thlr. und zur Entrichtung eines Jahrespachtes von 50 Thlr. verstehen würde. Da er nicht nur auf diese Bedingung einging, sondern sich auch der Bestimmung unterwarf, wegen der Nähe der Pulvermühle keinen Eisenhammer oder ein anderes durch Feuer getriebenes Werk, sondern etwa eine Tuch-, Zeug- oder Kattunfabrik, eine Ölmühle oder sonst ein dergleichen Werk anzulegen[105], genehmigte der Landesherr unterm 18. Febr. 1818 den abgeschlossenen Erbpacht[106].

Leider war der Pächter nicht imstande, das erworbene Areal für seine Zwecke auszunützen, weshalb er hier auch nicht baute, vielmehr sich entschloß, es anderen Händen zu überlassen. Bereits unterm 7. April 1820 trat Pilz das Grundstück mit allen Nutzungen und Beschwerungen für 1025 Thlr. an den früheren Hausmarschallamtssekretär Kindler ab[107], und wurde im März des nächsten Jahres diese Abtretung vom König auch genehmigt[108]. Schon im Frühjahre 1820 begann der neue Erbpächter damit, an Stelle der immer noch in Ruinen liegenden Spiegelschleifmühle die gegenwärtig noch stehenden Gebäude aufzuführen und das größte derselben zu einer Baumwollenspinnerei einzurichten; da ihm jedoch trotz seiner Bitten eine erhoffte staatliche Unterstützung zur ausgiebigen Betreibung der Fabrik nicht gewährt wurde[109], so cedierte er den 27. November 1821, kurz vor seinem Tode, das Grundstück an die Gattin des Bankiers Rosenbaum in Dresden gegen eine Abstandssumme von 7000 Thlr., wozu der König unterm 22. Januar des nächsten Jahres seine Zustimmung erteilte[110]. Die nunmehrige Erbpächterin wandelte die fast fertige Fabrik in eine Wollenspinnerei und Tuchfabrik um und setzte sie in Betrieb. Um die Leistungsfähigkeit [56] der Anlage zu erhöhen, bat der Gatte der Frau Rosenbaum um die Erlaubnis, ein zweites Wasserrad einhängen zu dürfen, und wurde hierzu unterm 11. März 1823 die landesherrliche Genehmigung erteilt, da weder der Besitzer der Walkmühle, noch der Direktor der Pulvermühle dagegen Einspruch erhoben hatten[111]. Nur acht Jahre lang blieb die Fabrik, die im Volksmunde den Namen Spiegelschleife behielt, in den Händen der Frau Rosenbaum, denn am 25. Juni 1829 überließ sie ihr Grundstück für 10 000 Thlr. dem Mühleninspektor Hennig, und erhielt der erfolgte Besitzwechsel unterm 21. September desselben Jahres die königliche Genehmigung[112]. Hennig traf in der Fabrik eine durchgreifende Veränderung, indem er die Wasserkraft nicht mehr zur Tuchfabrikation, sondern zur Bereitung von Öl benutzte und deshalb im Hauptgebäude eine Ölpresse mit Stampfwerk anlegte. Um auch das eine jetzt leere Nebengebäude, welches sonst als Färberei gedient hatte, ausnützen zu können, entschloß sich Hennig, darin eine Fournierschneidemaschine aufzustellen und zur Inbetriebsetzung derselben ein drittes Wasserrad einzuhängen. Diese Erweiterung der Anlage wurde ihm 1838 allerhöchsten Ortes ebenso genehmigt[113], wie ein gleichzeitiges anderes Gesuch, in welchem er unter Bezugnahme auf § 77 des Ablösungsgesetzes vom 17. März 1832 das Königl. Finanzministerium gebeten hatte, ihm sein Grundstück in freies Eigentum zu verwandeln. Diese gewünschte Veränderung erfolgte ebenfalls 1838, und zwar in der Weise, daß man seitens des Fiskus den bisherigen Erbpachtzins um den 20. Teil erhöhte und in einen Grundzins verwandelte[114].

Schon lange vorher, wenn auch noch in demselben Jahrzehnt, war die Dresdner Königl. Glasfabrik aufgelöst worden. Da nämlich in jener Zeit nach den damals giltigen „und wohl nicht zu tadelnden Grundsätzen der Staatswirthschaft alles, was einem Monopol ähnlich war, keine Begünstigung fand, und da besonders unsere (sächsische) Regierung von diesem Hilfsmittel für den Fiskus wenig Gebrauch machte“[115], so nahm sie auch keinen Anstand, eingehende [57] Gesuche um Konzessionserteilung zur Anlegung einer Spiegelfabrik, resp. eines Spiegelhandels, zu gewähren. Bereits 1819 entstand eine solche in Dresden durch den Glasermeister Scheffler, und bald kamen noch einige neue derartige Geschäfte hinzu. Die Königl. Glasfabrik, welche mit diesen Handlungen eine große Konkurrenz zu bestehen hatte, auch keine besonderen Vergünstigungen genoß, erzielte bei einem durchschnittlichen Jahresumsatze von 3000 – 3300 Thlr. einen verhältnismäßig nur kleinen Gewinn[116]. Während früher, als noch die Friedrichsthaler Hütte und die hiesige Spiegelschleifmühle das Glas lieferten, namhafte Spiegel und andere Glassendungen aus der Niederlage nach Warschau, Petersburg, Stockholm, Kopenhagen, Utrecht, London, Paris, Malaga, Salzburg, Wien etc. abgegangen waren, blieb jetzt der Warenvertrieb nur auf das Inland beschränkt[117]. Der nachweisbare Rückgang des Geschäfts veranlaßte schon in den zwanziger Jahren eine Erwägung der Frage, ob es nicht geraten sei, die Niederlage gänzlich einzuziehen. Kam es auch vor der Hand darüber noch zu keiner Entscheidung, so wurde diese Frage doch von neuem angeregt, als der Faktor der hiesigen Spiegelfabrik 1830 bat, ihn aus seiner Stellung zu entlassen[118]. Unterm 29. Dezember desselben Jahres genehmigte die Regierung sowohl das eingereichte Entlassungsgesuch, als auch die gänzliche Auflösung des Geschäfts für Michaelis 1831[119]. Um den Absatz der gesamten Vorräte zu beschleunigen, wurden alle Waren bei Entnahme größerer Posten mit 12 – 15 %, beim Verkauf im Einzelnen mit 3 – 4 Groschen Rabatt auf den Thaler abgegeben[120]. Alle die Vorräte, welche man in dem bis Ende Juli 1831 fortgehenden Verkaufe nicht abzusetzen vermocht hatte, gelangten nebst sämtlichen Inventarstücken der Fabrik den 9. und 10. September zur öffentlichen Versteigerung, wobei man, unter Abrechnung der Auktionsgebühren, 1060 Thlr. 4 Gr. vereinnahmte[121]. Damit hatte die Königliche [58] Spiegelfabrik zu sein aufgehört, und ist seitens unserer Regierung ein derartiges industrielles Unternehmen auch nicht wieder ins Leben gerufen worden.

Wir können nicht schließen, ohne noch einige die Spiegelschleife betreffende Mitteilungen aus der neueren und neuesten Zeit gegeben zu haben. Das genannte Grundstück ist bis zur Gegenwart zwar äußerlich unverändert geblieben, dagegen hat es bezüglich seiner inneren Einrichtung infolge des öfteren Besitzerwechsels eine gänzliche Umgestaltung, sowie in Hinsicht seines Wertes nach den jeweiligen Zeitverhältnissen eine sehr verschiedene Beurteilung erfahren. Als der letzterwähnte Besitzer Hennig 1846 starb, wurde von dessen Erben die Spiegelschleife noch behalten, jedoch verpachtet, am 30. Dezember 1870 aber verkauft. Ist das Grundstück seit den letzten 13 Jahren auch schon in vier verschiedenen Händen gewesen, so dient es doch nach wie vor auch gegenwärtig in der Hauptsache gewerblichen Zwecken, obgleich zum Betrieb jetzt ein Wasserrad ausreicht. Dasselbe treibt die im Parterre des Hauptgebäudes befindlichen Maschinen zur Bearbeitung verschiedener Rohprodukte, insbesondere eine Gewürzmühle und eine Farbeholzraspel. In den oberen Räumen desselben Hauses wird Watte fabriziert. Das eine kleine Nebengebäude enthält eine Strohgeflechtfärberei, das andere ein Produktengeschäft; das diesem gegenüberliegende Haus dient lediglich Wohnungszwecken.



[59]

VII.
Eine Ordnung für das Alumnat der Kreuzschule aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.


Mitgeteilt
von
Dr. Otto Meltzer.


Überaus dürftig ist das Material zur Geschichte der Kreuzschule für die Zeit vor Einführung der Reformation (1539), etwas reichlicher, obwohl bei weitem nicht ausreichend, um einen allseitig klaren Überblick über Stand und Gestaltung der Schule als solcher zu ermöglichen, für das erste Jahrhundert nach jenem Zeitpunkt; einer angemessenen Verwertung harrt es noch, soweit nicht specifisch rechtliche Fragen in Betracht kommen, für beide Perioden.

Eine solche soll und kann jetzt auch hier nicht versucht werden. Nur eine Ergänzung des zu verarbeitenden Materials selbst durch Mitteilung eines wichtigen und wohl auch für weitere Kreise nicht uninteressanten Aktenstücks[122] aus dem letztgenannten Zeitraum, wie die Umstände sie jetzt eben ermöglichen, sei mir gestattet. Eines Kommentars bedarf, innerhalb dieses Rahmens betrachtet, sein Inhalt nicht.

Leider läßt sich, wenn wir auch sagen können, daß es in dieser Hinsicht alles bisher Bekannte weitaus überragt, sein Alter doch nicht mit erwünschter Genauigkeit feststellen. Auf die Zeit gegen 1590 möchte seine Stellung in dem „Allerley Ordnungen“ [60] betitelten, mit seinem jüngsten Bestandteil bis auf das Jahr 1608 herabgehenden Aktenfascikel C. XVI. 53d des Ratsarchivs schließen lassen[123]. Ähnliches giebt der Umstand an die Hand, daß darin (s. S. 64) dem Regens alumnorum ein regelmäßiger Anteil an den Lektionen in den unteren Klassen zugewiesen wird. Denn als 1572 der Sohn des Rektors Friedrich Zörler, wie wir sagen würden, als „wissenschaftlicher Hilfslehrer“ angenommen ward, wurde ihm eine entsprechende Thätigkeit übertragen, oder wenigstens geschah dies nachträglich bei der nicht lange darauf erfolgten Errichtung einer siebenten (nunmehrigen Elementar-) Klasse, ohne daß er doch Regens alumnorum gewesen wäre[124]. Es liegt also der Schluß nahe, daß nach Beendigung seiner Wirksamkeit an der Schule, die wohl spätestens mit dem Abgang seines Vaters (1581) zusammenfiel, in dem Regens alumnorum ein Ersatz gesucht worden sei.

Wiederum könnte man durch den Ausdruck „unser itzt erbauten schulen“ (S. 62) und was damit zusammenhängt, auch auf eine erheblich frühere Zeit geführt werden. Das Schulhaus war 1557 erbaut worden, und es hatte seitdem, soviel wir wissen, kein Umbau stattgefunden. Ferner würde der Umstand, daß unser Statut unter der dritten Klasse augenscheinlich noch mehrere andere voraussetzen läßt, uns nicht verwehren, bis auf das Jahr 1558, wo den seit 1539 vorhandenen vier Klassen bereits eine fünfte hinzugefügt [61] ward[125], zurückzugehen. Endlich könnte darauf hingewiesen werden, daß die Einsetzung eines Inspektors über die im Schulgebäude wohnenden Schüler, wie sie in unserem Statut als eine ganz neu getroffene Maßregel erscheint, sich gewiß bald nach Einrichtung der für sie bestimmten Wohnungen als ein Bedürfnis werde herausgestellt haben.

Auch in dem, was H. M. Neubert, über die Rechtsverhältnisse der Kreuzschule (Dresden 1862), S. 12–14 über Anschaffungen aus dem J. 1559 und über den um Ostern 1560 vorhandenen Inventarbestand mitteilt, spricht mehreres dafür, daß der von unserm Aktenstück dargestellte Bestand in zeitlicher Hinsicht noch über den daselbst bezeichneten hinaufgehe.

Nur ist von all' den angeführten Kriterien keines von unbedingt durchschlagender Bedeutung, und so wird die endgültige Entscheidung erst von etwaigen weiteren archivalischen Entdeckungen zu erwarten sein.



„Der artickel, die knaben auff der schull belangende.

Dieweil es die erfarung gibt, das die jenigen, so arm seindt, am meysten studiren, zum theil das sie herter dartzw gehalten, auch bessern unnd grossern lust datzw haben, den etlicher reicher unnd gewaltiger leut kinder, zum theil das sie dartzw die hohe noth dringet, in studiis fur andern vleissig tzw sein unnd grossers daruber tzw leiden, damit sie sich, die weil sie uff andere hulff niht zu hoffen, mit der zeit ehrlichen unterhalten mogen, so haben wihr unser schull also angestellet, damit armen knaben, sie seindt unsere einwohner oder fremde, die lust und gefallen tzw den studiis habenn, so vil muglich, solche beforderung geschehe, das sie uber grosse Armuth nicht tzu klagen, vil weniger die schull derohalben zw meiden haben.

Derwegen, unangesehen das wochentlich etliche eleemosinae von geldt in unser schull mildiglich von edlen und unedlen, so in [62] unser gemein sein, gegebenn und den armen ausgetheilet werden, wie dan dasselbige an seinem orth vermeldet[126], auch sonst ohne das fremde knaben von unsern einwohnern willig geherbergert, haben wihr gleichwol auch in unser itzt erbauten schulen habitationes machen lassen, darinnen etliche knaben, da es an andern herbergen mangelt, ihre noddurfftige underhaldung an wohnung, lager und anderem, ohne alle verhinderung ihres studiren (so!), haben konnen.

Wollen derhalben auch in dem vermelden, wie es gehalten werden sol, damit sich die jenigen, so uff der schul geherberget und so diser ordnung inspectores sein sollen, darnach haben zu richtenn.

Erstlich haben wihr tzum anfang drey kammern zurichten lassen und in diselbigen etliche spanbeth[127], sovil in einer ieden leidlich, als in die zwo grösten igliche vier, in die dritte zwey, setzen lassen, ein iedes nach noddarft des lagers mit betgewandt versehen, wie dan solches in dem inventario einer iglichen kammern zwbefinden, das also in diesen zehen betthen 20 knaben ihr lager haben konnen. Sol derwegen aber dise anzal keiner angenohmen werden, sondern do sich ein stel verledigen wurde, an dieselbige mag von dem schulmeister[128] ein anderer zwgelassen werden.

Wurden wihr aber vermercken, das es von nöthen, mehr wonung zw bauen, so wollen wihr uns desselben unbeschwert befinden, und sol in denselben gleicher gestalt, wie in den itzt erbauten, gehalten werden.

Damit aber gleichwoll auch solche auff der schulen geherbergett, an welchen es mocht angewandt sein, und sich auch sonsten aller gebur zuverhalten wusten, so sol von dem rectore scholae keiner leichtlich angenohmen werden, es sey ihm dan mit ernst eingebilldet[129], was ehr sich verhalten soll, und hab zuvor angelobet, das ehr sich geburlich halten wolle, wie dan zum theil in disen hernach geschribnen legibus und diesem ganzen artickel vermeldet wird. Die leges aber, so einem iglichen, so uff der schul begert zu wohnen, furgehalten werden sollen, seindt dise.

[63]
PRIMA LEX.

Cum pietas ad omnia utilis sit, ut apostolus inquit, et firmissimum fundamentum omnis honestatis in vita, quemadmodum omnes scholasticos nostri gymnasii admonitos esse volumus, ita praecipue eos, qui in schola habitare cupiunt, ut officia pietatis erga deum diligenter exerceant, ipsum assiduis precibus invocent, celebrent, timeant, pro exhibitis beneficiis ei gracias agant, nec ullo sermone blasphemo vel obscoeno aut externo gestu impietatem prae se ferant, qua non solum sibi poenas divinas accumulent, sed etiam alios saniores corrumpant. Ita fiet, ut totus cursus studiorum et vitae ipsis sit tranquillior et magis salutaris.

SECVNDA.

Etsi ab omnibus nostris scholasticis requirimus, ut sint frequentes in schola et templo, quia tamen alii, qui beneficiis civium aluntur, saepe ad domesticas operas vocantur, soli autem hi, qui in schola habitant, ab huiusmodi impedimentis sunt liberrimi, praecipimus illis, ut libertate illa recte utantur, semper suis lectionibus et in templo consuetis matutinis et vespertinis hymnis intersint nec in suis habitationibus delitescant somno et otio dediti. Quandocunque vero aliquis se ab his seduxerit sine iusta excusacione et venia praeceptorum, is praeter debitas poenas, quibus in alios animadvertitur, eleemosinis eius diei, quo se a lectionibus aut templo subduxit, carebit. Si vero videbitur insanabilis, exterminabitur.

TERTIA.

In habitationibus sint modesti, verecundi, conferant de auditis lectionibus, non tumultuentur, non rixentur, ab alienis abstineant, non sint sordidi, si quem tetigerit ordo communis laboris, verrendi videlicet solum habitationis, adferendi aquam lavandis manibus et alia, impigre exequatur, si quid errati fuerit commissum, non de eo pro suo arbitrio iudicent, sed ad rectorem scholae illud deferant, tempestive ad sua studia mane surgant et vesperi cubitum eant, in omnibus, quibus subest aliquid periculi, caute et circumspecte agant et, ut breviter dicatur, habitent [64] in schola tanquam domo deo et musis sacra, non taberna publica, vivant inter se ut fratres, non ut grassatores aut hostes, exerceant suas operas ut apes, non ut fuci. Quod si aliquis invenietur, qui suas actiones honestate metiri noluerit, is pro ratione delicti severe punietur.

Und dieweil gar junge knaben, von wegen ihres unverstands, unruhig und unachtsam sein, sich auch unsauber hallten, so sol keiner in solche wonung auffgenohmen werden, ehr sey dan eins zimlichen verstands und habe etwas studiret, also das ehr die lectiones tertiae classis in unser schull auffs wenigst horen konne. Und sollen, sovil muglich, die jenigen zusamen geweiset werden, so einerley lectiones horen, damit sie niht allein beisamen wohnen, sondern auch mit einander ihre lectiones repetieren konnen.

Damit aber die obgeschriebnen leges neben anderer zucht unnd erbarkeit unter den einwohnern der schulle gehalten werden, dieweil ein schulmeister niht alletzeit darauff sehen kan, so soll aus denen, die in [den] kammern wohnen, einer als ein inspector von dem schulmeister erwelet werden, welcher vleissig achtnung (so!) darauff hab, das sich ein ieder in seiner kamer und lager recht verhalte, seine lectiones vleissig höre und der kirchen abwarthe, und do sich etwan mangel oder verbrechung zutruge, dasselbige dem schulmeister vermelde. Fur solche seine muhe sol ihm wochentlich aus der currend etwas gegeben werden. Es sol aber diser inspector auch für solch gelt als ein mitgehulff in der schul, was die understen classes belanget, zwo stunden des tages gebraucht werden, damit die kleinen knaben mit verhorung ihrer lection desto besser versorget. Es sol ihm auch bevohlen sein, auff die mendicantes sonderlich zu sehen, mit ihnen für die heuser gehen, da mahn des sontags und andere tag brodt austheilet, damit ein rechte ordnung und zucht auff der gassen gehalten werde, wie dan solches in dem artickel, die mendicanten belangt (so!), angetzeigt wirdt[130].

Was aber diser knaben andere underhaltung und wartung belangt, sol ihnen fur den andern mendicanten das brodt, so von etlichen unsern mitburgern und einwohnern die woche uber uff die [65] schul gegeben wirdt, zw gleich[131] ausgetheilet werden, welches, wie es itzt gegeben wird, also vil ist, wie hernach volget:

Des montags gibt ein edle fraw fur 2 gr., solches wird geholt bey dem becker, welchen mahn den langen Erhart nennet.

Des dinstags gibt vor 2 gr. die edle fraw Löttichin.

Ann der mitwoch geben 2 becken, Kroeschneider und Tzitzsch, vor 3 gr.

Des donnerstags gibt vor 2 gr. der becker Blasius Schmidt.

Des freitags wird geholt vor 2½ gr. bey dem becker Jacob Herolt.

Des sonnabends gibt der her pfarher vor ½ gr.

Do nun etwan forthin andere leuth dergleichen was geben wurden, sols hiran geschriben werden.

Über diesem vortheil mugen sie fur die heuser gehen, die gewonlichen responsoria singen, auf das sie sich desto besser erhalten mogen.

Hirneben hat wochentlich aus der current ein ider, nach dem ehr in einer classe sitzt, sein geldt, fur welches er ihm weiter notdurft keuffen kan.

Und damit es in dem auch nicht mangel, das disen armen schulern etwas nach ihrer gelegenheit moge von essen zugereicht werden, so sol zu iederzeit ein fromes altes weib gehalten werden, die in der stadt wohne, des tages uff der schul denen, so es begeren, etwas von essen zuricht, auch, da es sich zutruge, das einer oder mehr kranck wurden, dise fraw derselben wart.

Es sollen ihr auch die beth mit waschen, flicken und anderm bevohlen sein, damit nichts verlohren, verfeulet (so!) oder sonsten umbracht werde, und sol ihr das inventarium von betten und anderm leinengewandt, in die kamern gehorig, also uberantwortet werden, das sie alletzeit dasselbige widerumb darthun konde.

Wurde aber was zurissen und ganz vernutzet sein, sol sie dasselbige dem schulmeister antzeigen, so werden zu ieder zeit fromme leut gefunden werden, die dergleichen an die stadt umb gottes willen widerumb zu geben sich unbeschweret finden.

Fur solche ihre muhe sol ihr wochentlich von dem gelde, so unsere einwohner in die schull geben, 3 groschen zugestellet werden.


[66] Die aber, so besamen in einer kamer wohnen, sollen es mit keren und anderen reiniglich halten, nach der ordnung ein ieder uff ein wochen famulus communis sein, alle morgen die kammer rein keren, wasser holen und anders sonst von seiner contubernalium wegen, so von noten, ausrichten, und also einer dem andern dienen. Wurde aber in disem einer nachlessig sein oder sich dieses gantz wegern, derselbige soll darumb gestrafft werden.

Wihr haben auch in ein iede kammer nach antzal der knaben, so darinnen wohnen, versperrette kestlin machen lassen, auff das sie in denselben etwas behalten konnen, zu solchen sollen die schlussel dem rectori scholae allezeit wider zugestellet werden, da einer seinen orth verlassen und sich von der schul begeben wurde.

Dieweil auch winterzeit kelt halben in den kammern die knaben nicht alletzeit sein konnen, so sollen sie des tags uber herunten in den auditoriis bleiben, da sonst[132] eingeheitzt wurdt. Und wo es gegen dem abendt nach gehaltner schul zu kalt wehr, so sol ihnen in dem auditorio primanorum widerumb ein wenig einzuheitzen erlaubet sein.

Das auch nicht etwan ein unrath geschehe feurs halben, so sol einem iedern licht oder feur in die kammern zu tragen hart verbotten sein, sondern sollen in dem itztgenanten auditorio des winters uff den abendt bleiben, alda sol ihnen ein gemein licht, welches sie von dem schulmeister fordern sollen, bis umb neun uhr gehalten werden, der verordente inspector bey ihnen sein, das sie des lichts wahr nehmen und ohne buberey ihre lectiones repetiren. Als den sollen sie die preces, so ihnen von dem rectore scholae ider tzeit gegeben werden, mit einandern recitirn, das licht ausleschen und also still und zuchtig zu beth gehen.

Desgleichen des morgens, so einer zu seinen studiis frue auffstehen wolt, sol ehr kein licht in der kammer aufschlahen, sondern herunter gehen, da weniger gefahr, und gleich wol als dan seines lichts gut acht haben. Wurde es aber ihe[133] von nöthen sein, licht in die kammern zu tragen, so sol ehs in Laternen geschehen in beisein des inspectoris. Und hirauff sol der inspector sonderlich [67] gut acht haben, damit niht aus unachtsamkeit grosser schadt (da got fur sey) erfolge.

Wurde aber einer befunden werden, der sich solchem vorbot niht gemeß hilt, der sol ohn alle entschuldignung (so!) der schullen verwisen werdenn.

Zw verhuten auch vil aus und eingelauffs in der schul gegen dem abendt oder bey nacht, so sol der calefactor des sommers die schul umb 9, des winters umb 8 zuschlissen, darumb sollen die jenigen schuler wissen, so uff der schul wohnen, das sie vor der zeit sich hinein finden, wo aber niht, so sol keinem hernach aufgemacht, vil weniger seinem gebuche[134] zu gehoret werden.

Solchs wihr dismals von disem artickel verordnet haben, und zweifelt uns gar niht, es werde zu ieder zeit ein vleissiger rector scholae darob sein, damit solches alles gehalten und, was weitter notigs furfallen möcht, verschaffet und hiertzugethan werde.

INVENTARIVM der Kammernn.
In der erstenn:
4 Spannbeth,
4 Pflockenbeth,
4 Heuptpfull,
4 Oberdeck Bethe,
8 Bettucherr,
2 Handtucher,
1 Handvasß.
In der andern Kammern:
Der gleichenn.
In der drittenn:
2 Spann Beth,
2 Pflockenbeth,   
2 Heupt Pfull,
4 Bettucherr,
2 Handtucher,
1 Handvasß."

[68]


VIII.
Über dramatische Aufführungen an der Kreuzschule.
(Nachtrag.)
Von
Dr. Otto Meltzer

Daß auch in Dresden die Schulkomödie, wie sie das Zeitalter des Humanismus schuf, samt mehreren ihr verwandten Darstellungsformen zu einer ziemlich ausgiebigen Entfaltung gekommen ist, war lange Zeit hindurch kaum bekannt. Das darauf bezügliche Material für die Kreuzschule, und damit nach Lage der Dinge im wesentlichen für die Stadt überhaupt[135], zum ersten Mal unmittelbar aus den Quellen zusammenzustellen, unternahm ich in dem Programm, welches diese Anstalt anläßlich der fünfundzwanzigjährigen Amtsjubelfeier des verstorbenen Herrn Oberbürgermeisters Pfotenhauer am 2. Januar 1874 erscheinen ließ (S. 8–17: „Beiträge zur Geschichte der dramatischen Aufführungen an der Kreuzschule“). Seitdem hat sich – wie denn ein derartiger Versuch von vornherein [69] kaum je die Voraussetzung für sich hat, den Stoff gleich in seiner ganzen Vollständigkeit zu umspannen – Anlaß zu einigen Nachträgen ergeben. Viele sind es ihrer übrigens nicht, und in einer Beziehung, möchte ich hinzufügen, wird auch auf solche kaum mehr zu hoffen sein: was an gedruckter Programmlitteratur noch existiert, ist, soviel eine erneute Durchsicht ergeben hat, vollständig ausgenutzt, während die Auffindung weiterer Thatsachen im Ratsarchiv auch fernerhin noch zu erwarten steht. Ein kurzer Überblick über den gegenwärtigen Stand der Sache möge sich mit den Nachträgen verbinden.

Obschon nicht in den Bereich der Schulkomödie im engeren Sinne gehörig, steht doch die Beteiligung der Kreuzschule an dem gegen Ausgang des Mittelalters bis zur Einführung der Reformation alljährlich bei der Kreuzkirche abgehaltenen geistlichen Johannisspiel in so naher Beziehung dazu, daß sie nicht außer Betracht gelassen werden darf. Die damals von mir angezogene Behandlung dieses Gegenstandes hat soeben eine wertvolle Ergänzung erfahren durch die von O. Richter im 4. Bande (Jahrg. 1883) des Neuen Archivs für sächsische Geschichte ihm gewidmete, abschließende Darstellung.

Eine in dieser Verbindung aus der Kämmereirechnung vom J. 1536 gegebene Notiz (a. a. O., S. 107: „10 gr. 6 pf. den schreibern uf der schule an der fastnacht geschanckt von der comedien“) ist von hohem Interesse, läßt nur leider den Titel des aufgeführten Stücks vermissen[136], so daß wir mit Sicherheit nach wie vor das Auftreten der eigentlichen Schulkomödie hier immer nur erst von der unter Fr. Zörlers Rektorat (1571–81) stattgefundenen Aufführung von Terenz' Adelphi an datieren können.

Zur Ausfüllung der großen Lücke zwischen der letztgenannten Thatsache und den zahlreichen andern, welche von 1643 – bald nach Joh. Bohemus' Antritt als Rektor – an zu verzeichnen waren, hat sich noch immer kein Material gefunden.

[70] Für Bohemus' († 1676) und J. A. Egenolfs († 1688) Zeit ist, was die Aufführung wirklicher Schauspiele anlangt, meine frühere Sammlung vollständig gewesen, aber für diejenige des Jon. Gelenius († 1727) waren mir noch zwei Fälle entgangen[137]. Am 8.–10. Mai 1708 nämlich „wurden in E. E. Rahts Hochzeithause 1. Drama Latinum de Julii Flavii Crispi atrocibus fatis[138], 2. Christian Weisens Isaacs Opferung von denen Primanern, 3. Joh. Riemers gequählter Liebes-Sieg von denen Secundanern auff dem Schul-Theatro präsentirt“, am 28.–30. April 1711 „wurden auf dem theatro scholastico Avancini Pomum Theodosii II., der gestürzte Hochmuht, v. Ende des Wallensteins in auditorio inferiori präsentiert, wobey zugleich zwey valedicirten.“ Diese beiden Vorkommnisse bekunden, gleich der schon früher von mir erwähnten Aufführung am 25.–27. April 1714, im Gegensatz zu dem, was früher hier üblich war, den Anschluß an die von Christian Weise aufgebrachte Sitte mehrtägiger Aufführungen noch dicht vor dem Aufhören der ganzen Gepflogenheit an der Kreuzschule überhaupt.

Den actus oratorio-dramaticus in jener oft so nahe an das eigentliche Drama streifenden Form – von welcher zur Ergänzung des dürftigen dafür bekannten Materials[139] aus der überreichen [71] Zahl der an der Kreuzschule vorgekommenen Beispiele eine Auswahl besonders bezeichnender Stücke auf S. 10–13 meiner früheren Abhandlung gegeben ist – hat Gelenius auch weiter noch gepflegt, zur Einstudierung wirklicher Dramen scheint es nicht mehr gekommen zu sein. Seit dem Antritt seines Nachfolgers Chr. Schöttgen († 1751) legen auch die Redeaktus das dramatische Wesen ab und bewahren – übrigens noch auf lange Zeit hinaus und selbst bis in unser Jahrhundert – eine Erinnerung an den früheren Zustand nur insofern, als sehr gewöhnlich sämtlichen Reden ein gemeinsamer Gedanke oder Begriff zu Grunde liegt, der nach verschiedenen Richtungen hin beleuchtet wird. Auch Christoph Kretzschmar, der auf Schöttgen folgte († 1764), hat daran nichts geändert, geschweige denn das Drama selbst wieder in Gang zu bringen versucht, obschon er ihm zweifellos sympathisch gegenüberstand. Denn als er, der die Kreuzschule besucht und als Regens alumnorum längere Zeit an ihr gewirkt hatte, demnächst das Rektorat der Schule zu Alt-Dresden bekleidete (1733–41), veranstaltete er daselbst, entsprechend den in der Jugend unter Gelenius empfangenen Eindrücken, am 12. und 13. Mai 1734 mit seinen Schülern eine dramatische Aufführung[140], welche aber auch, so viel wir wissen, zugleich die einzige an jener Schule und die letzte in Dresden überhaupt stattgefundene gewesen ist.

Einer besonderen Untersuchung bedarf noch – um auch diesen Zug hier zu erwähnen, obschon er mit der Geschichte der Schulkomödie an sich gar keine Berührung hat – die älteren Mitlebenden noch wohl erinnerliche Mitwirkung der Alumnen der Kreuzschule im Chor der Hofoper[141]. Immerhin bemerkenswert ist und möge [72] deswegen hier noch einen Platz finden, daß bereits für das J. 1723 einmal ein solcher Vorgang verzeichnet ist[142].



[73]


IX.
Kleine Mitteilungen.




1. Von dem Brande Dresdens im Jahre 1491

erhalten wir ziemlich genaue Kenntnis durch einen Bericht des Herzogs Georg an seinen in den Niederlanden weilenden Vater, Herzog Albrecht, vom 17. Juni 1491, der in Wecks Chronik S. 520 abgedruckt ist. Ein minder ausführlicher, aber jenen doch in einigen Punkten ergänzender Bericht über diese große Feuersbrunst, welche am 15. Juni die Hälfte der Stadt, von etwa 470 Häusern ungefähr 240[143], und am folgenden Tage noch einen Teil der Pirnaischen Vorstadt in Asche legte, findet sich von der Hand des Stadtschreibers in das Gerichtsprotokoll von 1491 (Ratsarchiv A. XXII. 73e, Bl. 79 b) eingetragen und lautet wie folgt:

„Item zcu mercken am mitwoche Viti umb des seigers oher des morgens III[144] ist das grausame fewer in der cleinen[145] Webergassen in der Winteryn hause uffgangen und unuberwintlichen schaden der stadt Dresden getan. Do sindt abegebrandt zcwue Webergassen, der Marckt am selbigen teil, die Zcans- und Kundige, Sehe-, Schreibergassen, des Heiligen Kreutz Kirchen mit loblicher hocher zcirunge an glocken, orgeln, gebeuden, kelchen, altarien und [74] anderm hochem smucke, item des Heiligen Kreutz Gasse, alle pristerheuser, alle gassen im Loche[146] bis an Ranisch hause und an die nawe badenstuben, do hat sichs umb III oher umb vesperzceit gelagert.

Uff dornstag dornoch umb vesperzceit ist der Bruckenhoff snellichlichen auffgangen und die Pirnische und Rampische Gasse, der Bruckenhoff, vihe dorinne und arme luten ire wonung vortorben, und ist durch gnad gotis irwert, das der stat und Unser Liben Frawen Kirchen kein schad ist gescheen.“

Einige weitere auf den Brand bezügliche Nachrichten sind aus der Kämmereirechnung von 1491 (Ratsarchiv A. XVb. 46) zu gewinnen. Betreffs eines Kirchenräubers, der zu Graupen ergriffen und hingerichtet wurde, ist verzeichnet als Einnahme: „1 ß. 26 gr. geldt vom Graupen, der die kirche ym brande beraubt, ingnomen, restat 29 gr.“, als Ausgabe: „1 ß. 56 gr. uffn Graupen mit zeweyen knechten, 3 pferden und dem nochrichter selbdritte vorzcert“ (Bl. 17b, 178b). Die kurz nach dem Brande erwachsenen Ausgaben aus der Stadtkasse für Wachdienste, Wegräumung des Schuttes und dergleichen beliefen sich auf 19 Schock, darunter „1 ß. 7 gr. das erbare volck ym brande des nachts vorm keller getruncken“ (Bl. 180 ff.). Zur Wiederherstellung der beschädigten Gebäude wurde sogar das für einen verdeckten Gang auf der Stadtmauer gezimmerte Holzwerk benutzt: „5 ß. Mattes Kwmollern vom gange uff der stat mauern 200 und 40 elen langk zcu machen, und das gezcymer ist noch dem brande am merenteil uffs creutzthormgen, die buteley, yns frawenhaws und an andere ende komen, des der gangk nicht hat mogen volbracht werden“ (Bl. 198 b). Sehr wirksame Unterstützung wurde der Stadt bekanntlich durch Herzog Albrecht zu teil, der aus den Niederlanden herbeieilte, behufs Herstellung größerer Feuersicherheit eine Bauordnung (abgedruckt bei Weck S. 521) erließ und die Lieferung billigen Baumaterials, freien Transport desselben, [75] Steuererlasse und Beihilfen an barem Gelde verordnete. In der Kämmereirechnung von 1492 finden sich an solchen Geldunterstützungen 15 Schock für die Stadtgemeinde und 73 Schock 58 Groschen für 19 Bürger in Einzelbeträgen von 2 Schock bis 5 Schock 24 Groschen verzeichnet.

Da die Kämmereirechnung von 1493 verloren gegangen ist, so sind wir über den Betrag der in diesem Jahre gewährten Unterstützungen ohne Nachricht; im folgenden Jahre 1494 beliefen sie sich auf 12 Schock für die Stadt und 115 Schock 40 Groschen für die Bürgerschaft. Aus der Kämmereirechnung von 1494 geht aber auch noch hervor, daß Herzog Albrecht den Brandbeschädigten außer diesen nicht rückzahlbaren Unterstützungen Darlehen im Gesamtbetrage von 1000 Gulden gewährte, für deren Wiedereinhebung und Rückerstattung der Rat zu sorgen hatte: „Item 126 ß. 39 gr. irmant von den vortorben uff die 668 Rinische gulden, die man aus der camer gelihen hat, das man m. g. h. die 1000 gulden den vortorben gelihen widergeben hat.“


2. Von einer Fehde der Schneidergesellen mit der Kreuzschule im Jahre 1535,

einem Seitenstücke zu der bekannten Fehde der Leipziger Schuster mit der Universität im Jahre 1471, finden sich Andeutungen in der Gerichtsrechnung von 1535 (Ratsarchiv A. XVb. 65). Bezeichnend für die Erbitterung der Parteien ist die dreiwöchentliche Dauer der Unruhe und die beträchtliche Zahl von 6–8 vor der Schule aufgestellten Sicherheitswächtern. Es werden folgende Ausgaben verzeichnet: „6 gr. 6 wechtern, do mhan die schul stormen wolt mitwoche nach omnium sanctorum (3. Novbr.). 6 gr. 6 wechtern vor der schul donnerstag nach omnium sanctorum. (4. Novbr.). 6 gr. 6 wechtern am tag Martini (11. Novbr.) vor den keller und der schull. 6 gr. 6 wechtern am tag Katterine (25. Novbr.) vor der schul und statkeller;“ ferner: „8 gr. 8 wechtern do mhan die hantwergsgesellen, die do die schul stormeten, und yn die stat zwey jare vorbotthen (so!). 8 gr. 8 wechtern, do die schneider mit den baccularien schlahen wolten.“

Dr. O. Richter.

[76]


X.
Vereinsnachrichten.

Wenn die Beigabe von Vereinsnachrichten zum dritten Heft dieser Mitteilungen aus Mangel an Raum unthunlich war, auch bei der gleichmäßig ruhigen Weiterentwickelung des Vereins kaum dringlich erschien, so soll diesmal eine solche um so weniger unterbleiben. Das Gebotene umfaßt, mit Rücksicht auf die erwähnte Thatsache, die Jahre 1875–82.

Haben wir den Verein im J. 1872 zum ersten Male ein Lokal beziehen sehen, welches ausschließlich seiner Benutzung diente, so finden wir ihn seit nunmehr sechs Jahren in seinem zweiten Heim, im Eckhause der Schloßstraße und kleinen Brüdergasse (Nr. 19 letztgenannter Straße, II. Etage), wo er größere Räumlichkeiten für Museum, Sitzungszimmer und Bibliothek inne hat, als dies vorher der Fall war. Das Museum, welches gemäß den Statuten Autographen, Bilder, Karten, Pläne, Antiquitäten und Kuriositäten, welche sich auf Dresdens Vergangenheit beziehen, enthält, und die Bibliothek in ihrem Bestande an Büchern, Broschüren, Druck- und Schreibblättern (letztere ein Register und Kollektaneum umfassend) in der Nummerzahl von mehreren Tausenden wurden beiderseits namentlich durch Geschenke bereichert. Besonders ist hier eines reichen Büchervermächtnisses zu gedenken, welches von dem langjährigen Vereinsmitglied und Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister H. Moritz Neubert († den 26. August 1881), dem Verein zugewendet wurde. Um die vorhandenen Bilderschätze dem größeren Publikum zugänglich zu machen, veranstaltete der Verein alljährlich zwei oder drei öffentliche Ausstellungen an Sonntagen, welche meist in die Sommerferienzeit (Juni bis August) fielen. [77] Ebenso trat der Verein, um weiteren Kreisen ein Bild seiner Bestrebungen vor Augen zu führen, im letzten Viertel des Jahres 1882 mit drei öffentlichen Vorträgen hervor, welche in dem hierzu vom Rat zu Dresden mit dankenswerter Bereitwilligkeit kostenfrei überlassenen Saale des städtischen Armenamts von den Herren Ratsarchivar Dr. Richter, Architekt Gurlitt und Pastor Dr. Sulze gehalten wurden und eine überaus zahlreiche Zuhörerschaft versammelten. Die Wirksamkeit des Vereins im Kreise seiner Mitglieder erhielt sich fortgesetzt in der von Anfang an üblich gewesenen Weise: alle Freitage, mit Ausschluß der Ferienzeit, wurden abwechselnd einesteils Versammlungen für Vorträge und zu Erledigung der Geschäftsangelegenheiten, andernteils Zutrittsabende zu freier Besprechung, Besichtigung der Sammlungen und Benutzung der Bibliothek abgehalten. Es fanden somit alljährlich in der Regel 16–17 Vereinsversammlungen in der vorher durch Tageskalender bestimmten Reihenfolge, außerdem etwa fünf Vorstandssitzungen statt.

Die Zahl der Mitglieder ist leider in den letzten Jahren nicht wesentlich gewachsen; zwar traten nicht wenige dem Verein neu bei, aber auch nur zu viele der vorhandenen, unter ihnen mehrere, denen eine ganz besonders dankbare Erinnerung gewahrt bleiben wird, wurden ihm durch den Tod entrissen. Über seinen gegenwärtigen Bestand giebt das angefügte Mitgliederverzeichnis Auskunft.

Nach der unter dem 1. Februar 1878 erfolgten Feststellung eines neuen, den betreffenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Statuts erlangte der Verein die Eintragung in das Genossenschaftsregister beim hiesigen Königl. Amtsgericht. Die hiermit erworbene juristische Persönlichkeit hatte den ersten praktischen Nutzen bei der kürzlich erfolgten Übernahme eines ihm ausgesetzten Legates. Mit besonderem Danke ist dieser ersten, dem Dresdner Geschichtsverein von einem wohlthätigen Bürger der Residenzstadt, dem am 22. Juni 1882 verstorbenen Großkaufmann Herrn Franz Ludwig Gehe, zugewendeten Legatspende im Betrage von 500 Mark zu gedenken, welche den Grundstock eines Genossenschaftsvermögens bilden, bez. für dringliche Bedarfsfälle vorbehalten bleiben soll. Nicht minder dankbar ist von neuem der aus städtischen Mitteln dem Verein gewährten fortlaufenden Unterstützung von jährlich 300 Mark [78] zu gedenken, welche es ermöglicht, ein eigenes Vereinslokal zu unterhalten. Gegen Revers erhielt der Verein überwiesen eine Anzahl von Altertümern, meist bildnerischen Schmuck, aus der alten Kirche zu Briesnitz bei Dresden. Außerdem erhielt er alljährlich höchst dankenswerte Zuwendungen in Gestalt von 25 Freikarten zum Besuch der Königl. Museen durch deren Generaldirektion, ein Adreßbuch der Stadt Dresden von der Königl. Polizeidirektion, die statistischen Berichte des städtischen statistischen Instituts, Freiexemplare des Dresdner Anzeigers, der Dresdner Nachrichten, der Zeitschrift „Über Berg und Thal“ und des Anzeigers für Kunde deutscher Vorzeit von deren Redaktionen, endlich im Schriftenaustausch zahlreiche Vereinsschriften und Broschüren. Die Kassenverhältnisse des Vereins haben sich trotz mannichfacher unvorhergesehener Ausgaben, welche allerdings leider gerade nicht Anschaffungen für Bibliothek und Sammlungen betrafen, im Laufe der Jahre so gestaltet, daß nunmehr zunächst die Herausgabe dieses vierten Vereinsheftes erfolgen konnte und für die Zukunft die Möglichkeit regelmäßigerer Kundgebungen dieser Art sich erhoffen läßt. Der vor Jahren eingeführten Gepflogenheit, in den Sommerferien Exkursionen in der Stadt oder nach deren Umgebung zu unternehmen, ist auch weiter gehuldigt worden. So wurden innerhalb der letzten drei Jahre gemeinschaftlich besucht: das Königl. Kunstgewerbemuseum, das bibliographische Museum Klemm (wiederholt), die Schlösser Albrechtsberg und Eckberg in Loschwitz, die englische und russische Kirche, Großsedlitz (wiederholt), die Kirche in Briesnitz. Der im J. 1882 unternommene Besuch von Meißen galt zugleich dem dortigen ortsgeschichtlichen Verein und fand bei diesem die freundlichste Aufnahme.

So ist auch in dem hier besprochenen Zeitraum der Verein nach Kräften bestrebt gewesen, seiner Aufgabe gerecht zu werden. Klein war allerdings, wie von Anfang an, der Kreis seiner thätig wirkenden Mitglieder, aber ihre Rührigkeit und warme Hingabe für das Vereinsinteresse ließ immerhin einiges Beachtenswerte entstehen. Möge auch in ferneren Zeiten die Teilnahme nicht erlahmen, zum Nutzen der Heimatstadt, zur Ehre Dresdens!

W.

[79]


XI.
Verzeichnis
der Mitglieder des Vereins für Geschichte u. Topographie Dresdens und seiner Umgebung,
aufgestellt im Februar 1883.
Adam, Gstv. Ad., Bauschreiber beim Stadtbauamt.
Arldt, C. Theodor, Dr. med.
Bauer, Heinrich, Uhrmacher.
Beger, J. H., Dr. med., Hofrat.
Bibliothek, Königliche, zu Berlin.
von Biedermann, G. W. Frhr., Dr. phil., Geh. Finanzrat, stellvertr. Generaldirektor der K. Staatseisenbahnen.
von Biedermann, Frhr., Generalmajor.
von Biedermann, Detlev Frhr., Rentier.
Blochmann, Kommissionsrat.
Böhme, C. A., Möbelhändler.
Bönisch, C. F. Emil, Stadtrat.
Büttner, Rudolf, Maler.
Caro, Ludw. F. H., Dr. phil., Hof-Apotheker.
Damm, Osk. Ferd., Hofrat, Rechtsanwalt.
Deicke, H. W., K. Hoflieferant, Fabrikant chirurg. Instrumente.
Dibelius, Frz. W., Lic. theol., Dr. phil., Konsistorialrat.
am Ende, Ernst, Bibliothekar beim K. stat. Bureau.
Estler, J. C. Ferd., Fleischermeister.
Flath, C. Ed., Stadtrat a. D.
Fürstenau, Mor., K. Kammermusikus, Professor.
Geller, Emil, Kunsthändler.
Göhler, P. Egbert, Diakonus.
von Göphardt, Ad. Lothar, Justizrat, Rat b. K. Landgericht.
Götz, C. Ed., Particulier.
Günther, J. Mor., Blumenfabrikant.
Gurlitt, Corn. G., Architekt, z. Z. 1. Stellvertreter des Vorsitzenden.
Hagedorn, Fritz, Restaurateur.
Handrich, C. Ferd., Hoftheater-Inspicient.
Hantzsch, Adolf, Bürgerschullehrer, z. Z. Stellvertreter des Schriftführers.
Hartwig, Gstv. Emil Leb., Baumeister.
Haselhorst, Karl, Kaufmann.
Haug, J. H., Registrator b. K. Haupt-Staats-Archiv.

[80]

Heichen, Mor., Gutsbesitzer.
Helsing, W. Alex., Gold- und Silberarbeiter.
Jentsch, J. A., Lehrer.
von Kirchbach, Hans C. F., Finanzrat.
Klemm, J. H. Glieb., Direktor, Verlagsbuchhdlr. und Redacteur.
Lehmann, Emil, Rechtsanwalt.
Lehmann, Ottomar, Verlagsbuchhdlr. u. Buchdruckereibesitzer.
Liesche, F. Herm., Dr. phil., Oberlehrer.
Martin, Louis, Antiquitätenhändler.
Meltzer, Otto, Dr. phil., Professor.
Metzner, Karl, Blumenfabrikant.
von Minckwitz, Exc., Wirkl. Geh. Rat, K. Kämmerer.
Moldau, Emil Adolar, Dr. med.
Müller, Friedrich Herm., Rentier.
Müller, C. Herm., Aufseher am K. historischen Museum.
Naumann, Heinr. Eman., Buchhändler.
Naumann, Louis, Tapezierer, z. Z. Konservator.
Niese, C. F., Rechtsanwalt und Notar.
ô Byrn, F. A. Frhr., K. Kammerherr.
Petermann, Ldw. Th., Dr. phil.
Pietsch, Carl Heinrich, Appellationsgerichtsrat a. D.
Rahnfeld, Friedrich, Sekretär am K. historischen Museum, z. Z. Kassenverwalter.
Richter, Ldw. Otto, Dr. phil., Ratsarchivar, z. Z. 2. Stellvertreter des Vorsitzenden.
Richter, Karl, Kirchschullehrer em.
Ruschpler, Paul, K. Hoflieferant, Kunst- und Handelsgärtner.
von Sahr, Gstv. Glieb. Benj., Oberst z. D.
Scheimpflug, C. Hugo, Registraturbeamter b. K. Amtsgericht.
Schiffmann, Paul, Expedient.
Schilling, Emil, Buchhändler.
Schnecke, Richard, Kaufmann.
Schneider, C. G. O., Buchhändler.
Seelig, Richard, Buchbindermeister.
Sieber, J. Herm. H., Turnlehrer.
Sperber, C. Jul., Geh. Regierungsrat.
Steche, F. R., Dr. phil., Professor.
Stübel, P. A., Dr. jur., Oberbürgermeister.
Sulze, C. Em. Benj., Dr. phil., Pastor.
Taffel, Frz. Emil, Rechtsanwalt.
Teichgräber, W. H., Architekt und Maurermeister.
Teucher, Osk. Hugo Sigm., Stadtrat.
Tittmann, Carl, Buchhändler, z. Z. Bibliothekar des Vereins.
Volgmann, E. Th., Oberamtsrichter, z. Z. Vorsitzender des Vereins.
Walter, Gg. Ldw. A., Kaufmann.
Weiße, Mor. H., Hofuhrmacher.
Welte, C. Mor., Dr. phil., Oberlehrer.
Widemann, Jul. Emil, Juwelier, z. Z. Schriftführer.
Winckel, Frz. Ldw. B., Dr. med., Geh. Medicinalrat und Professor.
Winkler, J. F., Ingenieur-Geograph.
Wolf, Alb., Hofantiquar.


Lehmann'sche Buchdruckerei, Dresden-N.

[81]

An alle Freunde unserer Bestrebungen

richten wir die angelegentliche Bitte, durch Beiträge unsere Sammlungen unterstützen zu wollen. Wir nehmen in dieselben nicht blos alles Ältere auf, sofern es für die Geschichte oder für die Erkenntnis der früheren Zustände Dresdens und seiner Umgebung nur einigermaßen von Belang ist, sondern halten es ebenso auch für eine wichtige Aufgabe, das augenblicklich Neue der Zukunft zu bewahren, um ihr dadurch eine thunlichst getreue Anschauung von unserer Zeit zu ermöglichen. Manuskripte, Bücher, Zeitungen, überhaupt Drucksachen aller Art, Porträts, anderweitige Abbildungen jeder Gattung, Grundrisse etc., ebenso wie Geräte, Waffen etc. etc. sind mit Bezug auf den Kreis unserer Vereinsthätigkeit Gegenstände der Sammlung, und gerade im Zusammenhang mit anderen gewinnt oft ein an sich scheinbar unbedeutender Gegenstand an historischem Werte. Unserer eignen Aufmerksamkeit aber und unseren beschränkten Mitteln entzieht sich nur zu vieles. Etwaige Gaben der bezeichneten Art werden im Vereinslokale (kl. Brüdergasse 19, II.), wie von den einzelnen Mitgliedern des Vereins mit Dank entgegengenommen werden.



[82]


Von den früher erschienenen Mitteilungen des Vereins können durch die Buchhandlung von Carl Tittmann (Seestraße 3) bezogen werden:

Heft I (1872): Dresdner Chronik vom 1. Juli bis 31. Dezember 1869.
Preis 0,75 M.
Heft II (1875): Hantzsch, A., Geschichte der Neustädter Realschule in Dresden.
Preis 1 M.
Heft III (1880): Hantzsch, A., Geschichte des Dorfes Plauen bei Dresden.
Preis 1 M.






In gleichem Verlage erschien :
Tittmann, C., Dresden vor hundert Jahren, eine Chronik aus dem J. 1780.
Preis 1,50 M.; eleg. geb. 2,25 M.






Lehmann'sche Buchbruckerei, Dresden-N.

[83] [84]


  1. Vgl. besonders G. Voigt, Johannes von Capistrano, ein Heiliger des 15. Jahrhunderts, in v. Sybels Historischer Zeitschrift 10 (München 1863), S. 19 ff.
  2. Scriptores rer. Germanicar., ed. Mencke, III (Lipsiae 1730), S. 158.
  3. Codex dipl. Sax. reg. II, 12 (Leipzig 1882), S. 199. Vgl. dazu Möller, theatrum Freib. chron. (Freybergk 1653), S. 99.
  4. Der Befehl lautet: „Friderich von gots gnaden herczog zcu Sachsen etc. Lieben getruwen. Es ist der wirdig und innige vater her Johans de Capistrano alher gein Missen komen, dem dann vyl lute gevolgit und sich siner lere getrost haben, deßhalben im notdurft gebrichet. Dorumb begern wir mit ganczem flisse, das ir bie uch mit den beckern bestellet, das sie uff morne mit dryen waynen anheben und ye aber den andern tag dieselben waine mit brote alher gein Missen furen und vorkoufen lasen. Das nicht vorhaldet, daran tut ir uns wol czu dancke. Geben zcu Missen am mittwochen nach reminiscere anno etc. L secundo. – Dem rate zcu Dresdenn unsern liben getruwen.“ (Original im Ratsarchiv zu Dresden.)
  5. „Dominica oculi mei [12. März]: Primo 44 gr. 4 hllr. czwelff gesellin den marckt zcu schuffiln unde den mistledirn, etliche 3½ tag, etliche 3 tage, etliche 2 tage, sicut pater devotus Johannes de Capestrano debuit venisse et non venit“. (Bauamtsrechnung von 1452 im Ratsarchiv zu Dresden.)
  6. Codex dipl. Sax. reg. II, 4, S. 70.
  7. Der Befehl lautet: „Friderich von gots gnaden herczog zcu Sachsen etc. Liben getruwen. Als dann der wirdige und innige vater her Johann von Capistrano sich gein Brux menit zu fugen und da zcu predigen, sint wir in meynung, ern Casparn Rechemberg mit einer zcal reysigen und drabanten mit ym hinin zcu schicken und virczen tage zcu beharren lassen umb unrats willen, der doruß ersteen mochte. Dorumb begern wir mit ganczem flisse, ir wollit demselben ern Casparn von unser wegen funffczehen schog groschen usgeslagener muncze geben zu enthaldunge derselben der unsern und des nicht verhalden etc. Geben zcu Missen am montage nach letare anno etc. LII°. – Den munczmeister und wechseler zcu Friberg unnsern lieben getruwenn.“ (K. S. Hauptstaatsarchiv zu Dresden, Wittenb. Arch., Böhm. Sachen: Religionssachen, Bl. 238.)
  8. Scriptores rer. Germanicar., ed. Mencke, III (Lips. 1730), G. 1215.
  9. J. J. Vogel, Leipzigisches Geschichtbuch (Leipzig 1714), S. 56. Wadding, annales minorum XIII, S. 229. Codex dipl. Sax. reg. II, 8, S. 237. 286.
  10. Item 56 gr. czerung gegeben deme prediger zcu unßer liben frauwen, also er czoch mit deme briffe unßers gnedigen herrn zcu deme andechtigen vater also er zcu Grymme was.“ (Kämmereirechn. v. 1452 im Ratsarchiv zu Dresden.)
  11. Wadding, annales minorum XIII, S. 234.
  12. Item 8 gr. gegeben deme richter, die er vorczert hatte, also er reit gein Hayne und irfur, wie sich die herren zcum Hayne hilden gein deme andechtigen vater. Item 4 gr. gegeben der herren boten vom Hayne, also der andechtige vater kommen sulde.“ (Kämmereirechn. 1452.)
  13. Dominica ad te levavi [3. Dezbr.]: Meister Peter selbander 1 tag geerbeit an dem predigstule 4 gr. Item selbdritte abir 2 tage 12 gr. .. Item 10 heller Lorencze ½ tag holcz gehulfin holin als sparholczer an der Elbe ad ambonem devoti patrisDominica gaudete [17. Dezbr.]: Item meister Peter dem czimmermann selbdritte czwene tage den predigestul uff dem marckte uffgericht, gedackt und die lehnen zceu undirscheiden 12 gr. Item Lange Nickil 1 tag das nedirgeffelte an dem gange des predigestuls widder uffgericht und gebenckt 1 gr. ... Item 8 heller duobus, die ein teil des undirscheides vor dem predigestull nedirleiten und benckten pro scolaribus et sacerdotibus ... Item 1 gr. 5 hllr. vor 1 ß bretnaile in das closter dem wirdigen vater zcu einer libria ... Item 4 gr. Nickil Kogilwyt vor 8 bret genummen dem andechtigen vater zcu einer liberye in dem closter." (Bauamtsrechn. 1452.)
  14. Item 6 gr. gegeben Gleser, also er welschen weyn zcu Frieberg holte also vor den andechtigen vater. Item 40 gr. gegeben vor welschen weyn. Item 12 ß 12 gr. gegeben Johannse Weisensee und Johanse Fredinger, die in und seine bruder besorgen musten mit notdorff. Item 1 ß 29 gr., die Wenczel Goltsmyd vorzcert hatte, also er ober nacht bleib zcu Camentz mit den waynen und pferden, die deme andechtigen vater seine bruder und gerethe furten. Item 16 gr. uffgeld, das ich muste Wenczel Goltsmeiden grosschen wechseln, die man im mittegab zcu czerung. Item 5 gr. gegeben vor 1 brieff des andechtigen vaters schriber.“ (Kämmereirechn. 1452.)
  15. Knothe, die Franziskanerklöster zu Löbau und Kamenz, in den Beiträgen zur sächs. Kirchengeschichte 1 (Leipz. 1882), S. 109.
  16. a b c d ausgestrichen
  17. Kaitzbach, die mitten durch die Stadt floß.
  18. Punkt 4 hat der Verfasser übersprungen.
  19. Abdecker.
  20. Ratskeller.
  21. Die Bezeichnung Rhänitzthor ist eigentlich unrichtig, denn dieses Thor lag westlich vom Lausitzer Thor bei dem am Ausgange der Rhänitzgasse befindlichen Abdankeplatze und Rhänitzspital. Sowohl das Spital als auch das Thor gingen bei Anlegung der Festungswerke im dreißigjährigen Kriege verloren, vgl. Hasche, umständl. Beschr. Dresdens I, S. 513.
  22. Hasche, diplomatische Geschichte Dresdens, Bd. 3, S. 269 sagt: „Man zählte 338 Brandstellen.“
  23. Die Akten des K. Hauptstaatsarchivs, welchen Hilscher den Bericht entnahm, konnten behufs neuer Vergleichung zur Zeit leider nicht erlangt werden. Übrigens dürfte ein erheblicher sachlicher Nachteil dadurch kaum erwachsen.
  24. Weitere Ratsberichte über den Brand und dessen Verlauf befinden sich jedoch weder im K. Hauptstaatsarchiv noch im Ratsarchiv.
  25. Das Datum muß wohl ein Druck- oder Schreibfehler sein, da der Brand am 6. August stattfand und der Bericht des Rates seinem Inhalt nach doch am Brandtage ausgefertigt wurde.
  26. Vgl. Hasche, diplomatische Geschichte Dresdens, Bd. 3, S. 269.
  27. Hauptstaatsarchiv, Loc. 9844 „die Wiederaufbauung der abgebrannten Stadt Alt Dreßden betr.,“ Bl. 1–3.
  28. Ebendas. Bl. 6 und 11.
  29. Steuer-Schock-Schulden.
  30. Ebendas. Bl. 7. 9. 10. Anschlag Bl. 8.
  31. Ebendas. BI 14.
  32. Ebendas. Bl. 43–45.
  33. Ratsarchiv C. II. 16, Vol. II.
  34. 5. Band, 2. Teil, S. 97.
  35. 1. Teil (1784), S. 152.
  36. 2. Lieferung, S. 80.
  37. 1873, 4. Beilage zu Nr. 249.
  38. Er wurde 1717 geadelt und starb den 3. Septbr. 1720 in Dresden, vgl. Dresdner Merkwürdigkeiten 1720, S. 84.
  39. K. S. Finanz-Archiv zu Dresden (= FA. in den folgenden Anführungen), Rep. 22, Loc. 37282, Dresden Nr. 73, Bl. 14. 15.
  40. Ebenda Bl. 16. 17.
  41. Ebenda.
  42. Ebenda Bl. 18.
  43. Ebenda Bl. 26–28.
  44. K. S. Hauptstaatsarchiv zu Dresden (= HStA. in den folgenden Anführungen), Bergwerkssachen, Kupferhämmer C. n. 15, Bl. 3. 4.
  45. HStA., Pulvermühlen, Loc. 14597.
  46. HStA., Feld-Marsch-Arch., Nr. 433, Loc. 10994, Bl. 1. 58. 67.
  47. HStA., Kammersachen im Kurfürstentum Sachsen, 1597, 2. Teil, Loc. 7306, Bl. 549–555.
  48. FA., Rep. 22, Loc. 37282, Dresden Nr. 73, Bl. 1.
  49. Ebenda Bl. 2.
  50. Ebenda Bl. 5. 6.
  51. Ebenda Bl. 10.
  52. Dresdner Merkwürdigkeiten 1711, S. 122.
  53. HStA., Nachlaßsachen Ehrenfried Walther von Tschirnhaus, 1709, Luc. 9765, Bl. 62.
  54. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36191, Bl. 1.
  55. Ebenda Bl. 1 b.
  56. Ebenda Bl. 1. 2.
  57. Ebenda Bl. 2.
  58. Dresdner Merkwürdigkeiten 1711, S. 122.
  59. Amtsgerichtsarchiv zu Dresden (= AGA. in den folgenden Anführungen), Lit. S, Nr. 502, Bl. 95–108.
  60. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36191, Bl. 2. 3.
  61. Pfarrarchiv zu Plauen, Totenregister I, S. 73.
  62. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36191, Bl. 3.
  63. AGA., Lit S, No. 502, Bl. 109. 110.
  64. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36191, Bl. 8–10
  65. AGA., Lit. S, Nr. 502, Bl. 130. 131.
  66. Ebenda BI. 137. 139.
  67. AGA., Lit. S, Nr. 6, Bl. 6.
  68. Ebenda Bl. 9.
  69. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 61, Bl. 83. 84.
  70. Ebenda Bl. 84.
  71. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 61, Bl. 84.
  72. AGA., Lit. S, Nr. 6, Bl. 9. 10.
  73. AGA., Lit. S, Nr. 550, BI. 1. 5.
  74. FA., Rep. 8, Loc. 35864, Dresden Nr. 428, Bl. 15.
  75. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36191, Bl. 39.
  76. FA., Rep. 8, Loc. 35864, Dresden Nr. 428, Bl. 35. 36.
  77. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36183, Vol. 26, Bl. 3. 4 24.
  78. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36183, B1. 10. Ebenda Loc. 36184, Bl, 14.
  79. Ebenda Loc. 36184, Bl. 35.
  80. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36184, Bl. 35. 51. 52.
  81. AGA., Lit. R., Nr. 494, Bl. 28. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 60, Bl. 28.
  82. FA., Rep. 9, Loc. 2974, Bl. 76.
  83. Aster, Schlacht bei Dresden, S. 181. 183. 292.
  84. FA., Rep. 9, Loc. 2974n, Bl. 76. 77.
  85. Baumann, Kriegs- und Familienscenen etc., S. 132. 133.
  86. Lindau, Geschichte Dresdens, Bd. 2, S. 639. Dritte Beilage des Dresdner Anzeigers vom 14. April 1879.
  87. FA., Rep. 9, Loc. 2974n, Bl. 78.
  88. Der rote Bodensatz vom Vitriol zum Polieren der Spiegelgläser, sonst aus Nürnberg, später aus der Potschappler Vitriolhütte bezogen. (Schumann, Staats-, Post- und Zeitungslexikon, Bd. 2, S. 821.)
  89. FA., Rep. 9, Loc. 2974n, Bl. 82–90.
  90. FA., Rep. 9, Nr. 2974n, Bl. 79.
  91. Ebenda Bl. 78.
  92. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 60, Bl. 92.
  93. FA, Rep. 9, Nr. 2974n , letzte zwei Blätter.
  94. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 61, Bl. 33.
  95. Sie wurde 1842 zu der großen Gräflich Solmsschen Glashütte bei Baruth hinzugekauft, als deren Filiale sie gegenwärtig gilt. Von den zwei Öfen, welche die Friedrichsthaler Fabrik jetzt besitzt, liefert der eine Hohl-, der andere Tafelglas. Riesels Ausflüge Nr. 6, Königswusterhausen und Spreewald, S. 99.
  96. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 61, Bl. 74.
  97. Ebenda Vol. 62, Bl. 29b.
  98. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 60, Bl. 103. 104.
  99. Ebenda Bl. 28.
  100. Ebenda Bl. 161.
  101. Ebenda Vol. 61, Bl. 11.
  102. Ebenda Vol. 60, Bl. 108.
  103. FA, Rep. 33, Loc. 31980, Bl. 6 – 8.
  104. Ebenda Bl. 2. 12.
  105. Ebenda Bl. 15.
  106. Ebenda Bl. 20. 21.
  107. FA., Rep. 37, Loc. 33827, Bl. 22. 25.
  108. Ebenda Bl. 27.
  109. Ebenda Bl. 29 – 32.
  110. Ebenda Bl. 46.
  111. FA., Rep. 37, Loc. 33827, Bl. 67.
  112. Ebenda Bl. 77.
  113. Ebenda Bl. 101.
  114. Ebenda BI. 93.
  115. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36188, Vol. 60, Bl. 96.
  116. Ebenda Vol. 62, Bl. 93.
  117. Ebenda Bl. 7.
  118. Ebenda Vol. 62, Bl. 278.
  119. Ebenda Bl 281, 282.
  120. Ebenda Bl. 279. 280.
  121. Ebenda Bl. 295. 297.
  122. Die Kenntnis desselben verdanke ich dem freundlichen Hinweis des Herrn Ratsarchivars Dr. O. Richter.
  123. Unser Statut (auf 5 Bll.) ist als Nr. 13 bezeichnet. Soweit datiert, gehört alles vorhergehende und auch das zunächst folgende in die Jahre 1586 bis 1591. Auch gegen Ende ist wieder eine derartige Gruppe zwischen jüngeres eingefügt. Das Äußere unseres Statuts schließt ein höheres Alter nicht unbedingt aus.
  124. Seine Instruktion s. D. I, Bl. 265. Gerade die betreffende Bestimmung kennzeichnet sich äußerlich als Nachtrag; aber daß die siebente Klasse 1575 bestand, bezeugt der bei Gehe, die Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Dresden, Dresden und Leipzig 1845, S. 22–27 abgedruckte Lektionsplan aus diesem Jahre. Der jüngere Zörler ist in demselben als Filius Ludim(agistri) und Fridri(ci) filius bezeichnet. Daß er aber nicht Regens alumnorum war, bezeugt außer der Instruktion auch unwiderleglich der ebendaselbst zwischen Bl. 273 und 274 eingeheftete, höchst interessante Fascikel von Beschwerden wider den Rektor.
  125. Über diese früher sehr dunkle Frage s. die Auseinandersetzung im ersten Anhang zu meiner Biographie des Rektors Joh. Bohemus im 112. Band der Neuen Jahrbücher für Philologie und Pädagogik, S. 286 (54 f. des Separatabdrucks).
  126. S. unten S. 65.
  127. Bettstellen.
  128. Rektor der Schule.
  129. eingeprägt.
  130. Das hier angezogene Statut ist noch nicht wieder aufgefunden.
  131. zu gleichen Teilen.
  132. ohnedies.
  133. je, jemals.
  134. Gepoche.
  135. Von der Annenschule ist Entsprechendes noch gar nicht bekannt geworden, von der Schule zu Alt-Dresden (Dresden-Neustadt) nur ein Fall, der weiter unten zu besprechen sein wird. Für die an beiden genannten Schulen ebenso, wie an der Kreuzschule übliche, übrigens nicht im eigentlichen Sinne hierher gehörige Aufführung von Christkomödien habe ich selbst in der oben angeführten Abhandlung S. 18 zuerst einige Nachweise gegeben. Für die Kreuzschule enthält in dieser Beziehung noch einen neuen Nachweis meine Biographie des Rektors Joh. Bohemus (s. oben S. 61), Anm. 37. Weiteres giebt H(antzsch) im Dresdner Anzeiger 1877, Nr. 359. 360.
  136. Die beiden anderweitigen Angaben aber (1536: 21 gr. vom vorlornen sohne den spielern"; 1541: 1 ß. 15 gr. denjenigen geschanckt, so uffm rathhause dy comedia agirt") bieten überhaupt keine Gewähr dafür, daß sie zur Kreuzschule in Beziehung zu bringen seien.
  137. Sie erwähnt ein mir damals entgangenes Aktenstück im Archiv der Kreuzschule, welches J. G. Gellius, Konrektor dieser Anstalt bis 1739, für seinen Privatgebrauch anlegte und Schöttgen später für die Schule erwarb (Titel: Acta scholastica, alte Nr. 29), S. 15 u. 16. Auch der Aufführung am 25.–27. April 1714 (nicht „Mai“, wie auf S. 16 meiner früheren Abhandlung irrigerweise gedruckt steht; ebendaselbst Z. 18 lies: 15. April 1695; Z. 19: 4. Mai 1703; Z. 15, Z. 21 v. u.: alio quodam loco) –, für welche das Einladungsprogramm noch erhalten ist, gedenkt dasselbe.
  138. Von Nic. Vernuläus. – Das vorletzte Stück der zweiten Aufführung war ohne Zweifel ein biblisches, das letzte vielleicht eine deutsche Bearbeitung von Vernuläus' Fritlandus; oder hatte etwa A. A. v. Haugwitz (s. Deutsche Biographie u. d. W.) seinen Vorsatz ausgeführt und einen Wallenstein verfaßt, der hier handschriftlich – denn gedruckt ist ein solcher von ihm nicht worden – vorgelegen hätte?
  139. Vgl. darüber die kurze Bemerkung von Heiland in seinem Artikel „Dramatische Aufführungen“ bei K. A. Schmid, Encycl. d. ges. Erz.- u. Unterrichtswesens, Bd. 2.
  140. Das Einladungsprogramm besitzt die K. öffentl. Bibliothek hier. Bezug darauf nimmt A. Hantzsch, Geschichte der Neustädter Realschule in Dresden (2. Heft dieser Mitteilungen, 1875), S. 28 f. Die ebendaselbst erwähnte „doppelte dramatische Übung" aus dem J. 1732 dürfte nur ein actus oratoriodramaticus gewesen sein.
  141. Als Analogie dazu sei nach Heilands bekanntem Programm über die dramatischen Aufführungen am Gymnasium zu Weimar (Weimar 1858, S. 18 f.) die durch keinen Geringeren, als Goethe selbst, seit 1791 veranlaßte Verwendung von Gymnasiasten und Seminaristen für die dortige Hofbühne, welche Herder zu ernsten Beschwerden veranlaßte und erst 1818 wieder abgestellt ward, angeführt.
  142. J. G. Gellius (S. 29 des oben erwähnten Manuskripts) unter dem 7. Febr. d. J.: Vier Alumni wurden auff begehren nach Hofe geschickt, daselbst in einer Operette singen zu helffen.
  143. Vgl. meine Zählung der Häuser von 1489 im Neuen Archiv für sächs. Geschichte II, 275.
  144. Ursprünglich hat IIII dagestanden.
  145. „cleinen“ auf Rasur; vorher hat „grossen“ dagestanden.
  146. Unter dem Namen „Loch“ faßte man die spätere Badergasse mit den übrigen auf der Ostseite des Marktes gelegenen Gäßchen (Nasse-, Kirch- und Büttelgasse) zusammen. Auch in Leipzig wurde die etwas tief gelegene südliche Hälfte des Marktes das Loch genannt. Vgl. Codex dipl. Sax. reg. II, 8, S. 24.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: letzte Ziffer der Jahreszahl nicht erkennbar, ergänzt nach Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 379-380.
  2. Anmerkung ²) in diesem Exemplar nicht lesbar
  3. Anmerkung ³) in diesem Exemplar nicht lesbar