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Polierblöcke auf und legte einige Gipsstampfen an[1]. Als sich in der Folge diese Neuerung nicht in der gewünschten Weise bewährte, da der die Werke treibende Mechanismus zu kompliziert war, petierte Dr. Heindel, der seit 1780 an Funkes Stelle getretene Pächter, beim Landesherrn um Abänderung in der Einrichtung der Schleifmühle. Namentlich sollte das Polierwerk umgestaltet, vom Schleifwerk getrennt und in die obere Etage verlegt, die Zahl der Polierblöcke erhöht und statt der seither gebrauchten Sandsteintafeln Solenhofener Marmorplatten eingeführt werden[2]. Für diese Veränderung wurde auch die Anlage eines zweiten Wasserrades gewünscht. Da das unterm 10. August 1780 abgegebene Urteil der Sachverständigen, unter denen sich auch der bekannte Oberlandbaumeister Erxner befand, die vorgeschlagenen Umänderungen befürwortete, so gelangte der ziemlich umfangreiche Umbau der Schleifmühle im Sommer 1781 zur Ausführung, nachdem der Landesherr unterm 11. Juni desselben Jahres die dazu nötigen Geldmittel von über 1700 Thlr. bewilligt hatte[3].

Zwei Jahre später trat auch in der Leitung der beiden Fabrikanlagen zu Friedrichsthal und Dresden eine Änderung ein. Vom 1. Januar 1784 an wurden nämlich, nachdem Dr. Heindel auf seine Bitten die Aufhebung seines Kontraktes erlangt, die beiden Werke von der Rentkammer dauernd in Betrieb genommen und die Oberaufsicht einem besonderen Kommissar, dem jedesmaligen Vicelandrentmeister, übertragen. Unter der neuen Direktion erfolgte auch ein abermaliger Umbau des Spiegelschleifwerks, den der Hofmaschinenmeister Mende leitete. Als der Vicelandrentmeister Grahl als damaliger Hüttenkommissar Ende Septbr. 1788 dem Geh. Finanzkollegium die Mitteilung zugehen ließ, daß die Vorbereitungsarbeiten jetzt soweit gediehen seien, um den Bau nunmehr unverzüglich in Angriff nehmen zu können, gab man sich nach den vorläufigen Feststellungen der Hoffnung hin, ihn mit einem Aufwand von etwa 1500 Thlr. in 8–9 Wochen fertig zu stellen. Natürlich mußte das Werk so lange stehen, und wurde deshalb die Einrichtung getroffen, daß man dem Schleif- und dem


  1. FA., Rep. 8, Loc. 35864, Dresden Nr. 428, Bl. 15.
  2. FA., Rep. 9, Sect. 1, Loc. 36191, Bl. 39.
  3. FA., Rep. 8, Loc. 35864, Dresden Nr. 428, Bl. 35. 36.