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schul gegeben wirdt, zw gleich[1] ausgetheilet werden, welches, wie es itzt gegeben wird, also vil ist, wie hernach volget:

Des montags gibt ein edle fraw fur 2 gr., solches wird geholt bey dem becker, welchen mahn den langen Erhart nennet.

Des dinstags gibt vor 2 gr. die edle fraw Löttichin.

Ann der mitwoch geben 2 becken, Kroeschneider und Tzitzsch, vor 3 gr.

Des donnerstags gibt vor 2 gr. der becker Blasius Schmidt.

Des freitags wird geholt vor 2½ gr. bey dem becker Jacob Herolt.

Des sonnabends gibt der her pfarher vor ½ gr.

Do nun etwan forthin andere leuth dergleichen was geben wurden, sols hiran geschriben werden.

Über diesem vortheil mugen sie fur die heuser gehen, die gewonlichen responsoria singen, auf das sie sich desto besser erhalten mogen.

Hirneben hat wochentlich aus der current ein ider, nach dem ehr in einer classe sitzt, sein geldt, fur welches er ihm weiter notdurft keuffen kan.

Und damit es in dem auch nicht mangel, das disen armen schulern etwas nach ihrer gelegenheit moge von essen zugereicht werden, so sol zu iederzeit ein fromes altes weib gehalten werden, die in der stadt wohne, des tages uff der schul denen, so es begeren, etwas von essen zuricht, auch, da es sich zutruge, das einer oder mehr kranck wurden, dise fraw derselben wart.

Es sollen ihr auch die beth mit waschen, flicken und anderm bevohlen sein, damit nichts verlohren, verfeulet (so!) oder sonsten umbracht werde, und sol ihr das inventarium von betten und anderm leinengewandt, in die kamern gehorig, also uberantwortet werden, das sie alletzeit dasselbige widerumb darthun konde.

Wurde aber was zurissen und ganz vernutzet sein, sol sie dasselbige dem schulmeister antzeigen, so werden zu ieder zeit fromme leut gefunden werden, die dergleichen an die stadt umb gottes willen widerumb zu geben sich unbeschweret finden.

Fur solche ihre muhe sol ihr wochentlich von dem gelde, so unsere einwohner in die schull geben, 3 groschen zugestellet werden.



  1. zu gleichen Teilen.