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VII.
Eine Ordnung für das Alumnat der Kreuzschule aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.


Mitgeteilt
von
Dr. Otto Meltzer.


Überaus dürftig ist das Material zur Geschichte der Kreuzschule für die Zeit vor Einführung der Reformation (1539), etwas reichlicher, obwohl bei weitem nicht ausreichend, um einen allseitig klaren Überblick über Stand und Gestaltung der Schule als solcher zu ermöglichen, für das erste Jahrhundert nach jenem Zeitpunkt; einer angemessenen Verwertung harrt es noch, soweit nicht specifisch rechtliche Fragen in Betracht kommen, für beide Perioden.

Eine solche soll und kann jetzt auch hier nicht versucht werden. Nur eine Ergänzung des zu verarbeitenden Materials selbst durch Mitteilung eines wichtigen und wohl auch für weitere Kreise nicht uninteressanten Aktenstücks[1] aus dem letztgenannten Zeitraum, wie die Umstände sie jetzt eben ermöglichen, sei mir gestattet. Eines Kommentars bedarf, innerhalb dieses Rahmens betrachtet, sein Inhalt nicht.

Leider läßt sich, wenn wir auch sagen können, daß es in dieser Hinsicht alles bisher Bekannte weitaus überragt, sein Alter doch nicht mit erwünschter Genauigkeit feststellen. Auf die Zeit gegen 1590 möchte seine Stellung in dem „Allerley Ordnungen“


  1. Die Kenntnis desselben verdanke ich dem freundlichen Hinweis des Herrn Ratsarchivars Dr. O. Richter.