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Zur Ergänzung dieses Ratsberichts wird es nötig sein, zunächst einen Blick auf das Feuerlöschwesen Alt- Dresdens zu werfen. Aus der Feuerordnung vom Jahre 1678 geht hierauf bezüglich hervor, daß bei den elf öffentlichen Gassenbrunnen stets gefüllte eichene Wasserbütten auf Schleifen in Vorrat standen und daß lange Leitern und Feuerhaken unter Dach und Fach auf dem Kirchhofe lagerten. Im Rathause wurde eine Anzahl lederner Wassereimer und „eine messingene Trage-Sprütze“ aufbewahrt, und in jedem Hause mußten ebenfalls zwei Feuereimer zu finden sein. Dies waren die Löschvorrichtungen. Erscholl nun ein Feuergeschrei, so lag dem Glöckner auf dem Turme ob, alsbald an die Glocke zu schlagen; auch hatte der Gerichtsknecht auf dem Rathause „die Feuer Glocke zu lauten“, die Wächter mußten dem Stadtrichter Meldung thun, und dieser hatte sofort zum Feuer zu eilen, „was nothwendig zu verordnen und die Leute zur Arbeit anzutreiben.“ Zimmerleute, Maurer und Brauer waren schuldig, das Feuerlöschgeräte herbeizuschaffen und bei der Rettung und beim Löschen mit den übrigen Handwerksleuten Hand anzulegen. Im Rathause hatten der stellvertretende Stadtrichter und der Gerichtsschreiber anwesend zu sein, der Gerichtsknecht und der Nachtwächter mußten die Feuereimer „herunter werffen und zum Feuer schaffen.“ Um dem Viertel, wo der Brand auskam, thätige Hilfe zu bringen, mußten zwei der übrigen Viertel ihre Mannschaften zum Retten senden, des letzten Viertels Mannschaften aber hatten, zur Hälfte mit Gewehr, zur Hälfte mit Eimern versehen, auf dem Markte Aufstellung zu nehmen. Die Besitzer von Pferden waren verpflichtet, nach den oben erwähnten Wasserbütten zu eilen und diese auf den Schleifen herbeizuführen. Im Bedarfsfalle wurde auf Anordnung des Festungskommandanten in Alt-Dresden „das Pförtlein an der Badt-Stuben zur Elbe eröffnet und von dannen das Wasser zugeführt.“ Weiber und Dienstmägde hatten sich vom Feuer fernzuhalten, dagegen beim Röhrkasten, an den Brunnen oder an der Elbe das Wasser in die Bütten zu füllen. Hausgenossen, Handwerksgesellen und Knechte hatten ebenfalls durch Eimerdienst u. s. w. beim Löschen ihrerseits thätig zu sein. Selbst die kurfürstlichen Jägerei-Verwandten thaten im Dringlichkeitsfalle Helferdienste. Als in dem hier in Rede stehenden Falle wichtigster