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da 336 Wohnhäuser[1], außer den Nebenhäusern und Scheunen, dem furchtbaren Elemente zum Opfer fielen. Der Jägerhof, das Rathaus und 21 Häuser entlang der Elbe blieben vom Brande verschont. Das beste Bild der grauenhaften Zerstörung gewährt der seitens des Rats zu Dresden unterm 9. (?) August an den Kurfürsten Johann Georg III. gegebene umfassende Bericht, vgl. Hilscher, Sammler, S. 467[2], welcher lautet, wie folgt:

  „Durchlauchtigster Churfürste,
Ew. Churfürstl. Durchl. sind unserer unterthänigte Dienste in pflichtschuldigter Treue jederzeit bevor,
  Gnädigster Herre!

Ew. Churfürstl. Durchl. können wir betrüblich unterthänigst nicht vorhalten, wird auch Derselben, leider, bereit wohl bewust seyn, daß heut vor Mittag gegen Eilff Uhr der gerechte Gott abermahls eine große Feuersbrunst alhier verhangen, indem zu Alt-Dresden, auf der Meißnischen Gasse in des sogenannten Kunst-Tischlers, Tobien Edlers Hauße (durch wessen Verwahrlosung aber, wir zur Zeit noch nicht erfahren können) ein unvermuthet Feuer aufgegangen, welches darnach erfordern der Feuer Ordnung aller Möglichkeit nach in continenti darwider gemachten Anstalt ungeachtet theils wegen dort herumbgelegener ganz hölzerner und mit Schindeln bedeckter Häußer, theils wegen des dabey entstandenen starken Windes dermaßen schleunigst überhandgenommen, daß an vielen auch entlegenen Orthen es fast zugleich zu brennen angefangen, und also in vier bis fünff Stunden die ganze Stadt und darunter vornehmlich die Kirche nebenst dem Glockenthurm, Pfarre und Schulgebäuden, wie auch Ew. Churfürstl. Durchl. Regiments-Hauße und Holzhoffe im Rauch aufgegangen, und zum Theil noch in voller Flamme stehen, und allein Ew. Churfürstl. Durchl. Jägerhauß nebenst dem Rathhauße und ohngefähr 18 bis 20 an der Elbe hergebaueten Häußer noch bis jetzo durch Gottes sonderbahre Güthe vor der grausamen Gluth erhalten worden. Sonsten haben,


  1. Hasche, diplomatische Geschichte Dresdens, Bd. 3, S. 269 sagt: „Man zählte 338 Brandstellen.“
  2. Die Akten des K. Hauptstaatsarchivs, welchen Hilscher den Bericht entnahm, konnten behufs neuer Vergleichung zur Zeit leider nicht erlangt werden. Übrigens dürfte ein erheblicher sachlicher Nachteil dadurch kaum erwachsen.